Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
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Herausgeber: Österreichische Hagelversicherung VVaG Lerchengasse 3–5, 1080 Wien Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH Druckhausstraße 1, 2540 Bad Vöslau Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagelversicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F. Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier. hagelversicherung hallovernunft www.hagel.at Mehr Infos: ISO 9001:2015 NR.10045/0 1.3
Obstversicherung Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes Jahr Arbeit nötig. Leider kann das Wetter zu jeder Jahreszeit unangekündigt Schäden verur- sachen. Wir bieten für Ihre Obstkulturen individuelle Versicherungslösungen an. Obst Universal: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla- gen durch Hagel beschädigt werden. • Wir ersetzen Schäden durch Frost optional an den Blüten, Früchten und Obstbäumen. • Wir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach Überschwemmung. • Wir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre optional bei Äpfeln und Holunder. Obst Basis: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte durch Hagel beschädigt werden. • Sie erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung- anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich absichern. Obst unter Netz • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte Universal: sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla- gen durch Hagel beschädigt werden. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder Obstbäumen verursachen. • Wir ersetzen Schäden durch Frost optional an den Blüten, Früchten und Obstbäumen. • Wir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach Überschwemmung. • Wir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre optional bei Äpfeln und Holunder. Obst unter Netz • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte Basis: durch Hagel beschädigt werden. • Sie erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung- anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich absichern. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder Obstbäumen verursachen.
Obst Obst In der Obstversicherung ist die Versi- cherungssumme für Schäden an Obst- kulturen durch Hagel frei wählbar. Wir versichern alle Obstkulturen gegen Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön- nen Sie auch Fruchtholz und Junganla- gen gegen Hagel versichern. Viele Obstkulturen können Sie darüber hinaus gegen Frost versichern. Für Äpfel und Holunder bieten wir auch eine Versicherung gegen Dürre an. Außerdem können Sie sich gegen das Aufplatzen von Kirschen nach Frost versichern. Bei Erdbeeren und Johan- nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko Haben sich Ihre an. Anbauflächen geändert? Geben Sie uns Bescheid! Entschädigung Melden Sie Sie können für jede Kultur die passende Flächen und Hektarwerte Ih- Versicherungssumme frei wählen. rer Beerenobst- Bei Beerenobst, Mostobst und Holunder kulturen und Kirschen bis beträgt der Selbstbehalt bei Hagel 10 % 15. Mai, aller der Versicherungssumme. anderen Obstar- ten bis 15. Juni! Für Kern-, Stein- und Schalenobst kön- nen Sie eine von drei Selbstbehalts-Va- Bei einer Frost- versicherung rianten wählen. bis 15. Februar! In der Variante Klasse I erhalten Sie für Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und Frost eine höhere Entschädigung. Schäden durch Frost und Dürre werden ab einem Ertragsverlust von 36 % ersetzt. In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) und Holunder ersetzen wir Hagel schäden ab 36 %. 2
Obst Hagel Wir ersetzen Hagelschäden an Früchten. Wählen Sie selbst die passende Versicherungssumme für jede Kultur am Antrag frei aus. Bei Beerenobst, Holunder, Mostobst, Fruchtholz und Junganlagen beträgt der Selbstbehalt 10 % der Versicherungssumme. Bei Kern-, Stein- und Schalenobst wählen Sie aus drei Selbstbehalts-Varianten: 10-jähriger Schadensverlauf 0% 40 % 60 % 80 % 100 % 120 % > 120 % Neuverträge Variante 1 10 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 30 % 23 % Variante 2 10 % 12 % 15 % 15 % 17 % 20 % 22 % 15 % Variante 3 10 % 12 % 12 % 12 % 15 % 15 % 17 % 12 % In der Variante Klasse I entschädigen wir Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und Frost wie Verwertungsobst: Diese Äpfel bewerten wir mit einer Schadensquote von 80 % statt 50 %. In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) und Holunder sichern Sie das Hagelrisiko besonders preiswert ab. Schäden durch Hagel ersetzen wir in diesem Produkt ab 36 %. Entschädigungstabelle Großschadensversicherung* Förderung Ihre Prämie wird für alle Ertragsverlust bis 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % Wetterrisiken zu Entschädigung 0% 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 % 18 % 20 % 55 % von Bund und Ländern gefördert. Ertragsverlust 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % Entschädigung 21 % 22 % 23 % 24 % 25 % 26 % 27 % 28 % 29 % 30 % 31 % Ertragsverlust 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % Entschädigung 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % Ertragsverlust 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % Entschädigung 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % Ertragsverlust 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % Entschädigung 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % Ertragsverlust 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % Entschädigung 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % *Diese Entschädigungstabelle gilt auch für die Risiken Frost und Dürre. 3
Obst unter Netz Obst unter Netz Bester Schutz bei Schäden an Netz anlagen durch Hagel, Sturm und Schneedruck. Diese Versicherung ist maßgeschnei- dert für alle Obstanlagen unter Netz: Wir versichern alle Obstkulturen gegen Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön- nen Sie auch Fruchtholz und Junganla- gen gegen Hagel versichern. Darüber hinaus ersetzen wir Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden am Netz, an der Netzkonstruktion und an den Obstbäumen sowie Schäden an den Früchten durch das Zusammenbrechen der Netzkonstruktion. Haben sich Ihre Viele Obstkulturen können Sie auch Anbauflächen geändert? gegen Frost versichern. Geben Sie uns Für Äpfel und Holunder bieten wir auch Bescheid! eine Versicherung gegen Dürre an. Melden Sie Flächen und Hektarwerte Ih- Außerdem können Sie sich gegen das rer Beerenobst- Aufplatzen von Kirschen nach Frost kulturen und Kirschen bis absichern. Bei Erdbeeren und Johan- 15. Mai, aller nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko anderen Obstar- ten bis 15. Juni! an. Bei einer Frost- versicherung Wählen Sie zwischen der Obst unter bis 15. Februar! Netz Standard, Großschaden und Plus. 4
Obst unter Netz Frucht Sie können die Versicherungssumme für die Früchte selbst festlegen und aus drei Selbstbehalts-Varianten bei Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden an der Frucht auswählen: • Obst unter Netz Standard: In dieser bewährten Variante sind die Früchte mit einem Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme abgesichert. • Obst unter Netz Großschaden: In dieser preiswerten Variante beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Versicherungssumme und Schäden werden ab 26 % ersetzt. • Obst unter Netz Plus: In dieser umfassenden Variante sind auch Ihre Obstbäu- me versichert. Sie erhalten eine Entschädigung ab einer Schadenshöhe von 26 %. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme. Netz, Netzkonstruktion und Obstbäume Wir ersetzen Schäden an Netz, Konstruktion und Obstbäumen in Folge von Ha- gel, Sturm und Schneedruck. In der Variante Obst unter Netz Plus beträgt der Mindestschaden 500 Euro pro Hektar. Die maximale Entschädigung in Euro pro Hektar hängt vom Alter der Anlage, der Netzfarbe und der gewählten Variante ab: schwarzes Netz weißes/graues Netz Alter der Obstbäume Anlage in und Konstruktion und Konstruktion Jahren Frost an Var. Standard/ Var. Standard/ Kernobst/ Var. Standard/ 0 Var. Plus Großschaden* Var. Plus Großschaden** Var. Plus Großschaden Förderung Ihre Prämie 1–5 16.000,- 5.000,- 16.000,- 5.000,- 12.000,- 0,- wird für alle 6 16.000,- 15.200,- Wetterrisiken zu 55 % von Bund 7 16.000,- 14.400,- und Ländern 8 15.600,- 13.600,- gefördert. 9 14.600,- 12.200,- 10 13.600,- 10.800,- 11 12.600,- 9.400,- 12 11.600,- 8.800,- 12.000,- 13 10.600,- 8.200,- 10.500,- 14 9.600,- 7.600,- 9.000,- 15 8.600,- 5.000,- 7.000,- 5.000,- 7.500,- 16 7.600,- 2.500,- 4.800,- 2.500,- 6.000,- 17 6.600,- 4.200,- 4.500,- 18 5.200,- 3.600,- 3.000,- 19 4.600,- 3.000,- 3.000,- ab 20 4.600,- 2.500,- 3.000,- 2.500,- 3.000,- 0,- *Schäden an schwarzen Netzen werden ab dem 11. Standjahr mit maximal 2.500 Euro pro Hektar, ab dem 17. Standjahr mit maximal 1.500 Euro pro Hektar und ab dem 19. Standjahr mit maximal 1.000 Euro pro Hektar ersetzt. **Schäden an weißen und grauen Netzen werden ab dem 7. Standjahr mit maximal 2.500 Euro pro Hektar, ab dem 10. Standjahr mit maximal 1.500 Euro pro Hektar und ab dem 13. Standjahr mit maximal 1.000 Euro pro Hektar ersetzt. Weiße und graue Netze sind ab dem 16. Standjahr nicht mehr in Deckung. Haftungszeitraum Bei Hagel und Schneedruck haften wir nach vollendeter Blüte und nur bei ge- spannten Netzen. Bei witterungsbedingten Blühverzögerungen entschädigen wir Schäden an Früchten vor dem Spannen der Netze bei Steinobst bis 1. Mai und bei Kernobst bis 10. Mai. Ab dem 25. September sind auch Schäden bei eingerollten Netzen in Deckung. Bei Schneedruckschäden endet die Haftung mit 15. Oktober. 5
Frost Frost (optional) Wir versichern in der Obst Universal und Obst unter Netz Universal folgende Obst- kulturen gegen Frost, wenn sie in intensiven Erwerbsobstanlagen geführt werden: Kernobst Äpfel, Birnen, Quitten Steinobst Kirschen, Weichseln, Pfirsiche, Nektarinen, Zwetschken, Pflaumen, Ringlotten, Marillen Schalenobst Haselnüsse, Walnüsse, Edelkastanien Erdbeeren, Aronia, Brombeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren, Beerenobst Holunder (in Kombination mit dem Risiko Dürre) Wir ersetzen den Mengenverlust, der durch Fruchtschäden entsteht. Bei Äp- feln, Birnen und Quitten ersetzen wir zusätzlich den Qualitätsverlust. Die Versicherungssumme ist gleich hoch wie für das Risiko Hagel und kann frei gewählt werden. Fruchtschäden ersetzen wir ab einem Ertragsverlust von 36 % (siehe Tabelle Beantragen „Großschadensversicherung“ auf Seite 3). Sie für Ihre Obstkulturen die Versiche- Wir ersetzen Frostschäden an Kernobstbäumen, wenn diese aufgrund von Tem- rung gegen das peraturschwankungen absterben. Dafür müssen die Monate Jänner und Februar Risiko Frost bis 15. Februar! überdurchschnittlich warm sein und darauffolgend mindestens -15 °C einwir- ken. Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn die Bäume in derselben Versiche- rungsperiode absterben und dadurch ein Schaden von mindestens 500 Euro pro Hektar entsteht. Die maximale Entschädigung beträgt 12.000 Euro pro Hektar, Bei Neuab- schluss einer hängt jedoch vom Alter der Anlage ab (siehe Tabelle „Netz, Netzkonstruktion Frostversiche- und Obstbäume“ auf Seite 5). rung ersetzen wir Schäden an Kernobst- Haftungsbeginn bäumen durch Wir ersetzen Schäden, die durch Frost im Frühjahr auftreten. Frost nur, wenn Sie diese vor Je nach Obstart gelten unterschiedliche Zeitpunkte für den Haftungsbeginn: 1. Jänner bean- Äpfel/Birnen/Quitten: Rotknospenstadium tragen. Steinobst: Knospenschwellen, frühestens 1. März Bei später ab- geschlossenen Edelkastanien/Walnüsse: Knospenaufbruch Frost- Haselnüsse: frühestens 1. April versicherungen Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren): Freiwerden der ersten Blütenknospe beginnt die Haftung in der Erdbeeren: Beginn der Blüte, frühestens 1. April darauffolgenden Holunder: Sichtbarwerden der Dolden Versicherungs- Schadenserhebung Normertrag (biologisch) periode. Bei Tafeläpfeln erheben wir Frostschä- Kultur in kg/ha den auf Basis der Anzahl der Früchte. Birnen und Quitten 30.000 (22.500) Bei Walnüssen und Edelkastanien wer- Zwetschken 18.000 (13.500) den ausschließlich Totalausfälle einzel- Kirschen 10.000 (7.500) ner Bäume bewertet. Weichseln 10.000 (7.500) Für folgende Kulturen wurde ein Norm Marillen 9.000 (6.750) ertrag festgelegt, mit dem der tatsäch- Pfirsiche und Nektarinen 14.000 (10.500) liche Ertrag der Anlage verglichen wird. Stachelbeeren 11.000 (8.250) Die Normerträge sind von der Bewirt- Holunder 8.000 (3.000) schaftungsweise (konventionell/biolo- gisch) abhängig. Um eine höchstmögliche Präzision in der Bewertung Ihrer Schäden zu errei- chen, passen wir gegebenenfalls die Fruchtanzahl bei Tafeläpfeln und die ange- führten Normerträge an. Dies kann von Standjahr, Blühstärke, Laubwanddichte, Pflanzenanzahl sowie vom Vorhandensein von Bewässerung, Überdachungen 6 und Hagelschutznetzen abhängen.
Frost Durch professionelle Frostschutzmaß- nahmen reduzieren Sie das Risiko von Frostschäden. Für Flächen mit Frostberegnungs anlagen erhalten Sie einen Prämien- rabatt von 30 %, für Obstquartiere mit fix installierten Frostöfen oder Frost- schutzkerzen 20 %. Bei Abschluss einer Frostversicherung sind Totalschäden bei Erdbeeren durch Überschwemmung automatisch mit versichert. Überschwemmung Erdbeeren Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Ab- schwemmung ist Voraussetzung. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für Beantragen Sie das Risiko Hagel. die Versiche- rung gegen das Risiko Frost Eine Entschädigung erhalten Sie sowie Über- ab 300 Euro oder wenn mindestens schwemmung bei Erdbeeren 0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen, bis 15. Februar! die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss der gesamte Schlag betroffen sein). Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme des gesamten Schlags und entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt). Bei Überschwemmungsschäden auf Erdbeerflächen, welche im Jahr vor der ersten Ernte ausgepflanzt werden, er- setzen wir innerhalb von 60 Tagen nach der Auspflanzung die Kosten für das Pflanzgut. Voraussetzung ist, dass Sie die Erdbeerfläche spätestens 14 Tage vor Schadenseintritt bekannt geben. Aufplatzen von Kirschen nach Frost (optional) Wenn Ihre Kirschen nach einem ersatz- pflichtigen Frostschaden aufplatzen, be- werten wir sie in dieser Zusatzdeckung als Totalschaden. Die Haftung endet mit Beginn der Fruchtreife. 7
Weitere Risiken Dürre (optional) Wir ersetzen in der Obst Universal und in der Obst unter Netz Universal Dürre- schäden an Äpfeln und Holunder, wenn von 1. April bis 31. August > 10 % • ein Niederschlagsdefizit von – auftritt und/oder • an 30 aufeinanderfolgenden Tagen Beantragen Sie für Ihre Apfel- weniger als 10 mm Niederschlag fällt. und Holunder anlagen die Dürre Die Versicherungssumme ist gleich versicherung hoch wie für das Risiko Hagel und kann bis 15. Feb- ruar! frei gewählt werden. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn der Ertragsverlust durch Dürre 35 % überschreitet (siehe Tabelle „Großschadensversicherung“ auf Seite 3). Holunder ist ausschließlich in Kombina- tion mit dem Risiko Frost gegen Dürre versicherbar. Es gilt derselbe Norm ertrag wie für das Risiko Frost. Abnahmerisiko Erdbee- ren (optional) Wenn Hagel mehr als 50 % Schaden verursacht, bewerten wir die gesamte betroffene Fläche als Totalschaden, wenn Sie die verbliebene Menge vernichten. Abnahmerisiko Johannis- beeren (optional) Wenn Hagel oder Frost mehr als 50 % Schaden an Johannisbeeren für den Frischmarkt verursacht, ersetzen wir 80 % der betroffenen Versicherungs- summe. Voraussetzung dafür ist, dass keine Beeren in Trauben für den Frisch markt in den Handel gelangen. 8
Service Wetterextreme nehmen zu, die Schä- den in der Landwirtschaft häufen sich. Darum entwickeln wir laufend neue Services, um Sie im Risikomanagement zu unterstützen. Portal Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente finden Sie bequem auf https://portal.hagel.at. Ihre Zugangs- daten finden Sie auf Ihrer Polizze. Wetterservice Speziell auf agrarische Anforderungen zugeschnitten bieten wir Ihnen: • Wetterrückblick und -prognose punktgenau für jeden Standort • Niederschlagsradar • Warncockpit für individuelle Wetter- warnung Das Wetterservice ist für alle Versiche- rungsnehmer kostenlos. Holen Sie sich das Wetterservice auch als App für unterwegs: in Ihrem Play Store oder App Store als „Hagel App“. sofern eine Vermarktung der gesamten Satellitenservice - AgraSat Traube als Beobachten Sie die Entwicklung der Frischmarktware trotz händi- Vegetation auf Ihren Feldern von oben. scher Bearbeitung nicht Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnah- mehr möglich ist. me. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs bis zu einem Jahr zurück. Postverzicht - 1 % Rabatt Aktivieren Sie jetzt den Postverzicht im Portal und erhalten Sie zukünftig schnell, bequem und zuverlässig alle Versicherungsunterlagen elektronisch. Durch den Postverzicht gewähren wir Ihnen 1 % Rabatt auf die Hagel- und Elementarprämie. Copyright ESA/ATG medialab 9
Wir sind für Sie da: Burgenland DI Günther Kurz 0664/281 83 75 g.kurz@hagel.at Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret 0664/452 51 55 hejret@hagel.at Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/503 35 69 reichl@hagel.at Mattersburg, Oberpullendorf Beatrix Schütz 0664/888 50 805 schuetz@hagel.at Kärnten DI Hubert Gernig 0664/281 83 76 gernig@hagel.at Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Johann Ganster 0664/371 55 07 ganster@hagel.at Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/135 62 29 kreuter@hagel.at Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/914 28 07 schratter@hagel.at Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/827 20 53 kaltenboeck@hagel.at Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/281 82 96 gindl@hagel.at Mistelbach Manfred Bruckner 0676/474 42 97 bruckner@hagel.at Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/424 50 40 donnerbauer@hagel.at Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/620 42 14 gerstenmayer@hagel.at Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/445 85 80 giefing@hagel.at Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/120 33 70 hofstaetter@hagel.at Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Ing. Markus Hubauer 0676/611 49 76 hubauer@hagel.at Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann 0664/910 49 17 kaufmann@hagel.at Gänserndorf Heidelinde Maier 0676/771 79 73 h.maier@hagel.at Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/414 02 45 schorn@hagel.at Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/644 44 30 tiefenbacher@hagel.at Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Josef Wanger 0680/204 17 78 wanger@hagel.at Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Alexander Anker 0660/579 77 70 a.anker@hagel.at Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/411 84 75 winkler@hagel.at Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/585 12 53 anzengruber@hagel.at Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/200 49 70 breitwieser@hagel.at Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/442 65 51 edlmueller@hagel.at Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Wolfgang Hofer 0664/501 32 00 w.hofer@hagel.at Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/281 83 79 mayr@hagel.at Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/231 43 11 seidl@hagel.at Salzburg Matthias Hedegger, BEd 0664/284 36 45 hedegger@hagel.at Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/433 47 42 bachler@hagel.at Pinzgau Josef Geisler 0676/576 11 33 geisler@hagel.at Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/827 20 56 kurz@hagel.at Murau, Murtal, Leoben, Liezen Ing. Roman Fixl 0664/864 26 85 fixl@hagel.at Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/495 01 68 hofmeister@hagel.at Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/784 31 69 lendl@hagel.at Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/423 90 81 maier@hagel.at Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/232 92 58 vogljaeger@hagel.at Deutschlandsberg, Voitsberg Wolfgang Weinzerl 0664/383 65 83 weinzerl@hagel.at Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/281 83 74 jordan@hagel.at Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/758 22 23 k.anker@hagel.at Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/124 38 72 jaeger@hagel.at Vorarlberg DI Richard Simma 0664/602 591 97 70 simma@hagel.at Anita Burtscher 0664/181 48 93 burtscher@hagel.at Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/827 20 63 herndlhofer-tuma@hagel.at
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