Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung

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Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
OBSTBAU
2022

Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Herausgeber:
         Österreichische Hagelversicherung VVaG
         Lerchengasse 3–5, 1080 Wien
         Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at

         Druck:
         Print Alliance HAV Produktions GmbH
         Druckhausstraße 1, 2540 Bad Vöslau
         Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die
         Allgemeinen Bedingungen für die Hagel­versicherung samt
         Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F.

         Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier.

                   hagelversicherung
                   hallovernunft                 www.hagel.at

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Infos:                                  ISO 9001:2015      NR.10045/0

1.3
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Obstversicherung
Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger
­Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes Jahr Arbeit
 nötig. Leider kann das Wetter zu jeder Jahreszeit unangekündigt Schäden verur-
 sachen. Wir bieten für Ihre Obstkulturen individuelle Versicherungslösungen an.

Obst Universal:         • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
                           sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla-
                           gen durch Hagel beschädigt werden.
                        • Wir ersetzen Schäden durch Frost optional an den
                           ­Blüten, Früchten und Obstbäumen.
                        • Wir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach
                            Überschwemmung.
                        • Wir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre
                            optional bei Äpfeln und Holunder.

Obst Basis:             • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
                           durch Hagel beschädigt werden.
                        • Sie erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung-
                           anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich
                           absichern.

Obst unter Netz         • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
Universal:                 sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla-
                           gen durch Hagel beschädigt werden.
                        • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm
                           oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder
                           ­Obstbäumen verursachen.
                        • Wir ersetzen Schäden durch Frost optional an den
                            ­Blüten, Früchten und Obstbäumen.
                        • Wir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach
                             Überschwemmung.
                        • Wir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre
                             optional bei Äpfeln und Holunder.

Obst unter Netz         • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte
Basis:                     durch Hagel beschädigt werden.
                        • Sie erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung-
                           anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich
                           absichern.
                        • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm
                           oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder
                           ­Obstbäumen verursachen.
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Obst

                      Obst
                      In der Obstversicherung ist die Versi-
                      cherungssumme für Schäden an Obst-
                      kulturen durch Hagel frei wählbar.

                      Wir versichern alle Obstkulturen gegen
                      Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön-
                      nen Sie auch Frucht­holz und Junganla-
                      gen gegen Hagel versichern.

                      Viele Obstkulturen können Sie darüber
                      hinaus gegen Frost versichern.
                      Für Äpfel und Holunder bieten wir auch
                      eine Versicherung gegen Dürre an.

                      Außerdem können Sie sich gegen das
                      Aufplatzen von Kirschen nach Frost
                      versichern. Bei Erdbeeren und Johan-
                      nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko
  Haben sich Ihre     an.
  Anbauflächen
  geändert?
  Geben Sie uns
  Bescheid!
                      Entschädigung
  Melden Sie          Sie können für jede Kultur die passende
  Flächen und
  Hektarwerte Ih-     Versicherungssumme frei wählen.
  rer Beerenobst-     Bei Beerenobst, Mostobst und Holunder
  kulturen und
  Kirschen bis        beträgt der Selbstbehalt bei Hagel 10 %
  15. Mai, aller      der Versicherungssumme.
  anderen Obstar-
  ten bis 15. Juni!   Für Kern-, Stein- und Schalenobst kön-
                      nen Sie eine von drei Selbstbehalts-Va-
  Bei einer Frost-
  versicherung        rianten wählen.
  bis 15. Februar!

                      In der Variante Klasse I erhalten Sie für
                      Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und
                      Frost eine höhere Entschädigung.

                      Schäden durch Frost und Dürre ­werden
                      ab einem Ertragsverlust von 36 %
                      ­ersetzt.

                      In der Großschadensversicherung für
                      Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren)
                      und Holunder ersetzen wir Hagel­
                      schäden ab 36 %.

                 2
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Obst

Hagel
Wir ersetzen Hagelschäden an Früchten. Wählen Sie selbst die passende
Versicherungs­summe für jede Kultur am Antrag frei aus.

Bei Beerenobst, Holunder, Mostobst, Fruchtholz und Junganlagen beträgt der
Selbstbehalt 10 % der Versicherungssumme.
Bei Kern-, Stein- und Schalenobst wählen Sie aus drei Selbstbehalts-Varianten:
              10-jähriger
          Schadensverlauf         0%       40 %      60 %      80 %       100 %     120 %   > 120 %   Neuverträge
                 Variante 1     10 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 30 %                                      23 %
                 Variante 2     10 % 12 % 15 % 15 % 17 % 20 % 22 %                                      15 %
                 Variante 3     10 % 12 % 12 % 12 % 15 % 15 % 17 %                                      12 %

In der Variante Klasse I entschädigen wir Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und
Frost wie Verwertungsobst: Diese Äpfel bewerten wir mit einer Schadensquote
von 80 % statt 50 %.

In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren)
und Holunder sichern Sie das Hagelrisiko besonders preiswert ab. Schäden
durch Hagel ersetzen wir in diesem Produkt ab 36 %.

Entschädigungstabelle Großschadensversicherung*                                                                      Förderung
                                                                                                                     Ihre Prämie
                                                                                                                     wird für alle
Ertrags­verlust          bis 35 % 36 %     37 %    38 %     39 %   40 %      41 %    42 %    43 %     44 %   45 %    Wetterrisiken zu
Entschädigung             0%       2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 % 18 % 20 %                                     55 % von Bund
                                                                                                                     und Ländern
                                                                                                                     gefördert.
Ertrags­verlust          46 %      47 %    48 %    49 %     50 %   51 %      52 %    53 %    54 %     55 %   56 %
Entschädigung            21 % 22 % 23 % 24 % 25 % 26 % 27 % 28 % 29 % 30 % 31 %
Ertrags­verlust          57 %      58 %    59 %    60 %     61 %   62 %      63 %    64 %    65 %     66 %   67 %
Entschädigung            32 % 33 % 34 % 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 %
Ertrags­verlust          68 %      69 %    70 %    71 %     72 %   73 %      74 %    75 %    76 %     77 %   78 %
Entschädigung            43 % 44 % 45 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 %
Ertrags­verlust          79 %      80 %    81 %    82 %     83 %   84 %      85 %    86 %    87 %     88 %   89 %
Entschädigung            54 % 55 % 56 % 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 %
Ertrags­verlust          90 %      91 %    92 %    93 %     94 %   95 %      96 %    97 %    98 %     99 %   100 %
Entschädigung            65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 %

*Diese Entschädigungstabelle gilt auch für die Risiken Frost und Dürre.

                                                                                                                     3
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Obst unter Netz

                      Obst unter Netz
                      Bester Schutz bei Schäden an Netz­
                      anlagen durch Hagel, Sturm und
                      Schneedruck.

                      Diese Versicherung ist maßgeschnei-
                      dert für alle Obstanlagen unter Netz:
                      Wir versichern alle Obstkulturen gegen
                      Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön-
                      nen Sie auch Frucht­holz und Junganla-
                      gen gegen Hagel versichern.

                      Darüber hinaus ersetzen wir Hagel-,
                      Sturm- und Schneedruckschäden am
                      Netz, an der Netzkonstruktion und an
                      den Obstbäumen sowie Schäden an den
                      Früchten durch das Zusammenbrechen
                      der Netzkonstruktion.

  Haben sich Ihre     Viele Obstkulturen können Sie auch
  Anbauflächen
  geändert?           gegen Frost versichern.
  Geben Sie uns       Für Äpfel und Holunder bieten wir auch
  Bescheid!
                      eine Versicherung gegen Dürre an.
  Melden Sie
  Flächen und
  Hektarwerte Ih-     Außerdem können Sie sich gegen das
  rer Beerenobst-     Aufplatzen von Kirschen nach Frost
  kulturen und
  Kirschen bis        absichern. Bei Erdbeeren und Johan-
  15. Mai, aller      nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko
  anderen Obstar-
  ten bis 15. Juni!   an.
  Bei einer Frost-
  versicherung        Wählen Sie zwischen der Obst unter
  bis 15. Februar!    Netz Standard, Großschaden und Plus.

                 4
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Obst unter Netz

Frucht
Sie können die Versicherungssumme für die Früchte selbst festlegen und aus
drei Selbstbehalts-Varianten bei Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden an
der Frucht auswählen:

• Obst unter Netz Standard: In dieser bewährten Variante sind die Früchte mit
   einem Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme abgesichert.
• Obst unter Netz Großschaden: In dieser preiswerten Variante beträgt der
   Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Versicherungs­summe und Schäden werden ab
   26 % ersetzt.
• Obst unter Netz Plus: In dieser umfassenden Variante sind auch Ihre Obstbäu-
   me versichert. Sie ­erhalten eine Entschädigung ab einer Schadenshöhe von
   26 %. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme.

Netz, Netzkonstruktion und Obstbäume
Wir ersetzen Schäden an Netz, Konstruktion und Obstbäumen in Folge von Ha-
gel, Sturm und Schneedruck. In der Variante Obst unter Netz Plus beträgt der
Mindest­schaden 500 Euro pro Hektar. Die maximale Entschädigung in Euro pro
Hektar hängt vom Alter der Anlage, der Netzfarbe und der gewählten Variante ab:

               schwarzes Netz                    ­weißes/graues Netz
Alter der                                                                                   Obstbäume
An­lage in    und Konstruktion                     und Konstruktion
  Jahren                                                                                 Frost an
                           Var. Standard/                      Var. Standard/           Kernobst/    Var. Standard/
         0    Var. Plus    Großschaden*            Var. Plus   Großschaden**            Var. Plus    Großschaden        Förderung
                                                                                                                        Ihre Prämie
      1–5    16.000,-         5.000,-             16.000,-         5.000,-             12.000,-           0,-           wird für alle
         6   16.000,-                             15.200,-                                                              Wetterrisiken zu
                                                                                                                        55 % von Bund
         7   16.000,-                             14.400,-                                                              und Ländern
         8   15.600,-                             13.600,-                                                              gefördert.

         9   14.600,-                             12.200,-
        10   13.600,-                             10.800,-
        11   12.600,-                              9.400,-
        12   11.600,-                              8.800,-                             12.000,-
        13   10.600,-                              8.200,-                             10.500,-
        14    9.600,-                              7.600,-                              9.000,-
        15    8.600,-         5.000,-              7.000,-         5.000,-              7.500,-
        16    7.600,-         2.500,-              4.800,-         2.500,-              6.000,-
        17    6.600,-                              4.200,-                              4.500,-
       18     5.200,-                              3.600,-                              3.000,-
       19     4.600,-                              3.000,-                              3.000,-
    ab 20     4.600,-         2.500,-              3.000,-         2.500,-              3.000,-           0,-
*Schäden an schwarzen Netzen werden ab dem 11. Standjahr mit maximal 2.500 Euro pro Hektar, ab dem
17. Standjahr mit maximal 1.500 Euro pro Hektar und ab dem 19. Standjahr mit maximal 1.000 Euro pro Hektar ersetzt.
**Schäden an weißen und grauen Netzen werden ab dem 7. Standjahr mit maximal 2.500 Euro pro Hektar, ab dem
10. Standjahr mit maximal 1.500 Euro pro Hektar und ab dem 13. Standjahr mit maximal 1.000 Euro pro Hektar
ersetzt. Weiße und graue Netze sind ab dem 16. Standjahr nicht mehr in Deckung.

Haftungszeitraum
Bei Hagel und Schneedruck haften wir nach vollendeter Blüte und nur bei ge-
spannten Netzen. Bei witterungsbedingten Blühverzögerungen entschädigen wir
Schäden an Früchten vor dem Spannen der Netze bei Steinobst bis 1. Mai und bei
Kernobst bis 10. Mai. Ab dem 25. September sind auch Schäden bei eingerollten
Netzen in Deckung. Bei Schneedruckschäden endet die Haftung mit 15. Oktober.                                            5
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Frost

                     Frost (optional)
                     Wir versichern in der Obst Universal und Obst unter Netz Universal folgende Obst-
                     kulturen gegen Frost, wenn sie in intensiven Erwerbs­obstanlagen geführt werden:

                     Kernobst          Äpfel, Birnen, Quitten
                     Steinobst         Kirschen, Weichseln, Pfirsiche, Nektarinen, Zwetschken, Pflaumen, Ringlotten, Marillen
                     Schalenobst       Haselnüsse, Walnüsse, Edelkastanien
                                       Erdbeeren, Aronia, Brombeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren,
                     Beerenobst        Holunder (in Kombination mit dem Risiko Dürre)

                     Wir ersetzen den Mengenverlust, der durch Fruchtschäden entsteht. Bei Äp-
                     feln, Birnen und Quitten ersetzen wir zusätzlich den Qualitätsverlust. Die
                     Versicherungs­summe ist gleich hoch wie für das Risiko Hagel und kann frei
                     gewählt werden.

                     Fruchtschäden ersetzen wir ab einem Ertragsverlust von 36 % (siehe Tabelle
  Beantragen         „Großschadensversicherung“ auf Seite 3).
  Sie für Ihre
  Obstkulturen
  die Versiche-      Wir ersetzen Frostschäden an Kernobstbäumen, wenn diese aufgrund von Tem-
  rung gegen das     peraturschwankungen absterben. Dafür müssen die Monate Jänner und Februar
  Risiko Frost bis
  15. Februar!       überdurchschnittlich warm sein und darauffolgend mindestens -15 °C einwir-
                     ken. Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn die Bäume in derselben Versiche-
                     rungsperiode absterben und dadurch ein Schaden von mindestens 500 Euro pro
                     Hektar entsteht. Die maximale Entschädigung beträgt 12.000 Euro pro ­Hektar,
  Bei Neuab-
  schluss einer      hängt jedoch vom Alter der Anlage ab (siehe Tabelle „Netz, Netzkonstruktion
  Frostversiche-     und Obstbäume“ auf Seite 5).
  rung ersetzen
  wir Schäden
  an Kernobst-       Haftungsbeginn
  bäumen durch       Wir ersetzen Schäden, die durch Frost im Frühjahr auftreten.
  Frost nur, wenn
  Sie diese vor      Je nach Obstart gelten unterschiedliche Zeitpunkte für den Haftungsbeginn:
  1. Jänner bean-                  Äpfel/Birnen/Quitten: Rotknospenstadium
  tragen.                                      Steinobst: Knospenschwellen, frühestens 1. März
  Bei später ab-
  geschlossenen                Edelkastanien/Walnüsse: Knospenaufbruch
  Frost-                                     Haselnüsse: frühestens 1. April
  versicherungen        Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren): Freiwerden der ersten Blütenknospe
  beginnt die
  Haftung in der                              Erdbeeren: Beginn der Blüte, frühestens 1. April
  darauffolgenden                              Holunder: Sichtbarwerden der Dolden
  Versicherungs-     Schadenserhebung                                                    Normertrag (biologisch)
  periode.
                     Bei Tafeläpfeln erheben wir Frostschä-      Kultur                                 in kg/ha
                     den auf Basis der Anzahl der Früchte.       Birnen und Quitten        30.000 (22.500)
                     Bei Walnüssen und Edelkastanien wer-        Zwetschken                18.000 (13.500)
                     den ausschließlich Totalausfälle einzel- Kirschen                      10.000 (7.500)
                     ner Bäume bewertet.                         Weichseln                  10.000 (7.500)
                     Für folgende Kulturen wurde ein Norm­ Marillen                          9.000 (6.750)
                     ertrag festgelegt, mit dem der tatsäch-     Pfirsiche und Nektarinen 14.000 (10.500)
                     liche Ertrag der Anlage verglichen wird.
                                                                 Stachelbeeren              11.000 (8.250)
                     Die Normerträge sind von der Bewirt-
                                                                 Holunder                    8.000 (3.000)
                     schaftungsweise (konventionell/biolo-
                     gisch) abhängig.

                     Um eine höchstmögliche Präzision in der Bewertung Ihrer Schäden zu errei-
                     chen, passen wir gegebenenfalls die Fruchtanzahl bei Tafeläpfeln und die ange-
                     führten Normerträge an. Dies kann von Standjahr, Blühstärke, Laubwanddichte,
                     Pflanzenanzahl sowie vom Vorhandensein von Bewässerung, Überdachungen
                 6   und Hagelschutznetzen abhängen.
Frost

Durch professionelle Frostschutzmaß-
nahmen reduzieren Sie das Risiko von
Frostschäden.
Für Flächen mit Frostberegnungs­
anlagen erhalten Sie einen Prämien-
rabatt von 30 %, für Obstquartiere mit
fix installierten Frostöfen oder Frost-
schutzkerzen 20 %.

Bei Abschluss einer Frostversicherung
sind Totalschäden bei Erdbeeren durch
Überschwemmung automatisch mit­
versichert.

Überschwemmung Erdbeeren
Ausuferung eines Gewässers oder eine
ununterbrochene Wasserfläche über
mindestens 48 Stunden oder Ab-
schwemmung ist Voraussetzung. Es gilt
dieselbe Versicherungssumme wie für
                                           Beantragen Sie
das Risiko Hagel.                          die Versiche-
                                           rung gegen das
                                           Risiko Frost
Eine Entschädigung erhalten Sie            sowie Über-
ab 300 Euro oder wenn mindestens           schwemmung
                                           bei Erdbeeren
0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen,   bis 15. Februar!
die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss
der gesamte Schlag betroffen sein).

Der Selbstbehalt beträgt mindestens
30 % der Versicherungssumme des
gesamten Schlags und entwickelt sich
abhängig vom Schadensverlauf (max.
60 % Selbstbehalt).

Bei Überschwemmungsschäden auf
Erdbeerflächen, ­welche im Jahr vor der
ersten Ernte ausgepflanzt werden, er-
setzen wir innerhalb von 60 Tagen nach
der Auspflanzung die Kosten für das
Pflanzgut. Voraussetzung ist, dass Sie
die Erdbeerfläche spätestens 14 Tage
vor Schadenseintritt bekannt geben.

Aufplatzen von Kirschen nach Frost
(optional)
Wenn Ihre Kirschen nach einem ersatz-
pflichtigen Frostschaden aufplatzen, be-
werten wir sie in dieser Zusatzdeckung
als Totalschaden. Die Haftung endet mit
Beginn der Fruchtreife.

                                           7
Weitere Risiken

                    Dürre (optional)
                    Wir ersetzen in der Obst Universal und
                    in der Obst unter Netz Universal Dürre-
                    schäden an Äpfeln und Holunder, wenn
                    von 1. April bis 31. August
                                                   > 10 %
                    • ein Niederschlagsdefizit von –
                    auftritt und/oder
                    • an 30 aufeinanderfolgenden Tagen
  Beantragen Sie
  für Ihre Apfel-   weniger als 10 mm Niederschlag fällt.
  und Holunder­
  anlagen
  die Dürre­        Die Versicherungssumme ist gleich
  versicherung      hoch wie für das Risiko Hagel und kann
  bis 15. Feb-
  ruar!             frei gewählt werden. Sie erhalten eine
                    Entschädigung, wenn der Ertragsverlust
                    durch Dürre 35 % überschreitet (siehe
                    Tabelle „Großschadensversicherung“
                    auf Seite 3).
                    Holunder ist ausschließlich in Kombina-
                    tion mit dem Risiko Frost gegen Dürre
                    ­versicherbar. Es gilt derselbe Norm­
                     ertrag wie für das Risiko Frost.

                    Abnahmerisiko Erdbee-
                    ren (optional)
                    Wenn Hagel mehr als 50 % Schaden
                    verursacht, bewerten wir die gesamte
                    betroffene Fläche als Total­schaden,
                    wenn Sie die verbliebene Menge
                    ­vernichten.

                    Abnahmerisiko Johannis-
                    beeren (optional)
                    Wenn Hagel oder Frost mehr als 50 %
                    Schaden an Johannisbeeren für den
                    Frischmarkt verursacht, ersetzen wir
                    80 % der betroffenen Versicherungs-
                    summe. Voraussetzung dafür ist, dass
                    keine Beeren in Trauben für den Frisch­
                    markt in den Handel gelangen.

                8
Service

                                                            Wetterextreme nehmen zu, die Schä-
                                                            den in der Landwirtschaft häufen sich.
                                                            Darum entwickeln wir laufend neue
                                                            Services, um Sie im Risikomanagement
                                                            zu unterstützen.

                                                            Portal
                                                            Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente
                                                            finden Sie bequem auf
                                                            https://portal.hagel.at. Ihre Zugangs-
                                                            daten finden Sie auf Ihrer Polizze.

                                                            Wetterservice
                                                            Speziell auf agrarische Anforderungen
                                                            zugeschnitten bieten wir Ihnen:
                                                            • Wetterrückblick und -prognose
                                                              punktgenau für jeden Standort
                                                            • Niederschlagsradar
                                                            • Warncockpit für individuelle Wetter-
                                                              warnung
                                                            Das Wetterservice ist für alle Versiche-
                                                            rungsnehmer kostenlos.

                                                            Holen Sie sich das Wetterservice auch
                                                            als App für unterwegs: in Ihrem Play
                                                            Store oder App Store als „Hagel App“.
                             sofern eine
                             Vermarktung der gesamten       Satellitenservice - AgraSat
                             Traube als                     Beobachten Sie die Entwicklung der
                             Frischmarktware trotz händi-   Vegetation auf Ihren Feldern von oben.
                             scher Bearbeitung nicht        Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnah-
                             mehr möglich ist.              me. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs
                                                            bis zu einem Jahr zurück.

                                                            Postverzicht - 1 % Rabatt
                                                            Aktivieren Sie jetzt den Postverzicht
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                                                            Elementarprämie.
Copyright ESA/ATG medialab

                                                                                                       9
Wir sind für Sie da:
                                      Burgenland DI Günther Kurz                          0664/281 83 75    g.kurz@hagel.at
                               Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret                     0664/452 51 55    hejret@hagel.at
                         Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl                       0664/503 35 69    reichl@hagel.at
                           Mattersburg, Oberpullendorf Beatrix Schütz                     0664/888 50 805   schuetz@hagel.at

                                           Kärnten DI Hubert Gernig                       0664/281 83 76    gernig@hagel.at
     Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G.,
                                                           Johann Ganster                 0664/371 55 07    ganster@hagel.at
                        Hohenthurn, Nötsch im Gailtal)
                Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter                      0664/135 62 29    kreuter@hagel.at
                       Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter                0664/914 28 07    schratter@hagel.at

                        Niederösterreich Ost                 Ing. Josef Kaltenböck        0664/827 20 53    kaltenboeck@hagel.at
                       Niederösterreich West                 Ing. Michael Gindl           0664/281 82 96    gindl@hagel.at
                                                Mistelbach   Manfred Bruckner             0676/474 42 97    bruckner@hagel.at
                                Horn, Retz, Waidhofen/Th.    Ernst Donnerbauer            0664/424 50 40    donnerbauer@hagel.at
                                        Krems, Langenlois    Ing. Franz Gerstenmayer      0676/620 42 14    gerstenmayer@hagel.at
                              Neunkirchen, Wr. Neustadt      Ing. Franz Giefing           0676/445 85 80    giefing@hagel.at
                                            Gmünd, Zwettl    Andreas Hofstätter           0664/120 33 70    hofstaetter@hagel.at
 Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach,
                                                             Ing. Markus Hubauer          0676/611 49 76    hubauer@hagel.at
    Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben)
Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau)     Matthias Kaufmann            0664/910 49 17    kaufmann@hagel.at
                                              Gänserndorf    Heidelinde Maier             0676/771 79 73    h.maier@hagel.at
                    Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat      Josef Schorn                 0664/414 02 45    schorn@hagel.at
         Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl      Franz Tiefenbacher           0676/644 44 30    tiefenbacher@hagel.at
        Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land   Josef Wanger                 0680/204 17 78    wanger@hagel.at
                                    Hollabrunn, Laa/Thaya    Ing. Alexander Anker         0660/579 77 70    a.anker@hagel.at

                                  Oberösterreich             Ing. Wolfgang Winkler        0664/411 84 75    winkler@hagel.at
                   Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck       Roman Anzengruber            0664/585 12 53    anzengruber@hagel.at
                                  Kirchdorf/Krems, Wels      Martin Breitwieser           0650/200 49 70    breitwieser@hagel.at
                       Eferding, Grieskirchen, Schärding     Ing. Thomas Edlmüller        0664/442 65 51    edlmueller@hagel.at
                  Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung       Ing. Wolfgang Hofer          0664/501 32 00    w.hofer@hagel.at
                                         Linz, Perg, Steyr   DI Herwig Mayr               0664/281 83 79    mayr@hagel.at
                                                 Braunau     Ing. Bernhard Seidl          0664/231 43 11    seidl@hagel.at

                                         Salzburg Matthias Hedegger, BEd                  0664/284 36 45    hedegger@hagel.at
                   Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler                      0664/433 47 42    bachler@hagel.at
                                               Pinzgau Josef Geisler                      0676/576 11 33    geisler@hagel.at

                                        Steiermark           Ing. Josef Kurz              0664/827 20 56    kurz@hagel.at
                          Murau, Murtal, Leoben, Liezen      Ing. Roman Fixl              0664/864 26 85    fixl@hagel.at
                           Südoststeiermark (Feldbach)       Johann Hofmeister            0664/495 01 68    hofmeister@hagel.at
             Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld        Franz Lendl                  0664/784 31 69    lendl@hagel.at
                            Graz, Graz Umgebung, Weiz        Johann Maier                 0664/423 90 81    maier@hagel.at
              Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg)       Hannes Vogljäger             0664/232 92 58    vogljaeger@hagel.at
                           Deutschlandsberg, Voitsberg       Wolfgang Weinzerl            0664/383 65 83    weinzerl@hagel.at

                                Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan                    0664/281 83 74    jordan@hagel.at
                       Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker                      0676/758 22 23    k.anker@hagel.at
                        Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger                    0664/124 38 72    jaeger@hagel.at

                                         Vorarlberg          DI Richard Simma             0664/602 591 97 70 simma@hagel.at
                                                             Anita Burtscher              0664/181 48 93     burtscher@hagel.at

                                                  Wien       DI Sabina Herndlhofer-Tuma   0664/827 20 63    herndlhofer-tuma@hagel.at
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