GEMEINSAME ZEITUNG - Regis-Breitingen
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GEMEINSAME ZEITUNG AMTSBLATT DER STADT REGIS-BREITINGEN mit den Ortsteilen Ramsdorf, Hagenest und Wildenhain 29. Jahrgang 9. April 2019 Nr. 4 Manege frei! – Zirkusprojekt der Grundschule fand großen Anklang „Manege frei“ hieß es am Abend des 29. März schaukel. Für Gänsehautmomente sorgten un- für unsere Grundschüler. Mit einer ordentli- sere Poi-Kinder, die mit einer tollen Choreo- chen Portion Lampenfieber warteten unsere grafie bunte Kugeln durch die Luft schleuder- Akrobaten, Trapezkünstler, Seiltänzer, Fakire, ten. Auch die Jongleure zeigten, was sie in nur Clowns, Jongleure, Poi-Kinder, Bauchtänzerin- einer Woche alles gelernt haben. Sie wirbelten nen und Ziegendresseure hinter dem Vorhang allein und in der Gruppe Reifen, Bälle und Tü- auf ihren großen Auftritt in der Manege, nach- cher durch die Luft, als hätten sie nie etwas dem sie eine Woche lang jeden Vormittag flei- anderes gemacht. Zauberhaft waren auch un- ßig und mit viel Spaß ihre Zirkusnummer ein- sere kleinen Seiltänzer. Mit viel Grazie und Ele- geübt hatten. Im Zirkuszelt warteten viele min- ganz balancierten sie mit Hilfe über ein nur 12 mm dünnes Drahtseil und zeigten tolle Figuren. Viel Pep in die Veranstal- tung brachten auch unsere tollen Zie- gendresseure. Mit einem lauten „Olé“ führten sie Heidi, Schnucki und die an- deren Ziegen über einen schwierigen Parcours. Besonders beeindruckend waren auch unsere mutigen Fakire, sie liefen über Scherben und ließen Feu- erfackeln auf ihren Fingern balancie- ren ohne mit der Wimper zu zucken. Unterstützt wurden sie dabei von un- seren schicken Bauchtänzerinnen. Viel Können zeigten auch die Hula-Hoop Kinder, welche nicht nur einen Reifen um die Hüften, Arme und Körper krei- destens genauso aufgeregte Eltern, Großeltern sen ließen. Zum Schluss dieser beeindrucken- und Geschwister auf die kleinen Artisten. In ei- den Zirkus-Show liefen alle Artisten noch ein- nem abwechslungsreichen und aufregenden mal in der Manege auf und holten sich ihren Programm zeigten unsere Schüler dann ihre wohlverdienten Applaus vom Publikum ab. Un- Talente. Lustige Disko-Clowns brachten das seren Kindern wird dieses Projekt sicherlich Publikum immer wieder zum Lachen, talen- noch lange in toller Erinnerung bleiben. tierte Akrobaten zeigten beeindruckende Py- Das Team und die Kinder der Grundschule Re- ramiden, Handstand, Überschläge und Räder gis-Breitingen danken der Stiftung Oelber- am laufenden Band. Unsere Trapezkünstler mann für ihre großzügige Spende zur Finan- ließen sich in die Höhe ziehen und zeigten, zierung des Projektes sowie allen fleißigen El- immer gut abgesichert durch Zirkusdirektor tern, die uns beim Auf- und Abbau des Zirkus- Felix, unglaubliche Übungen an der Trapez- zeltes unterstützten.
2 GEMEINSAME ZEITUNG 9. April 2019 Amtliche Bekanntmachungen Zutreffendes bitte ankreuzen x und/oder ausfüllen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 1. Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Name der Stadt Regis-Breitingen wird in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen - Montag von 9.00 bis 12.00 und von bis Uhr Dienstag von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und von bis Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 11.00 und von bis Uhr in Ort der Einsichtnahme (Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn mehrere Einsichtsstellen eingerichtet sind, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben.) Einwohnermeldeamt der Stadt Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen, nicht barrierefrei für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver- zeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme sind die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte und das Anfer- tigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahl- rechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europa- wahl und einen (gemeinsamen) Wahlschein für die Kommunalwahlen hat. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter Punkt 1 genannten Öffnungszeiten, Uhrzeit spätestens am 10. Mai 2019 bis 11.00 Uhr, beim Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer Einwohnermeldeamt der Stadt Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen, Zimmer 5 Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich beim Postadresse angeben Einwohnermeldeamt der Stadt Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offen- kundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine ver- bundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Ver- zeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume
29. Jahrgang Nr. 4 GEMEINSAME ZEITUNG 3 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Dienststelle, Gebäude, Zimmer zur Einsichtnahme aus. x wird in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. kann eingesehen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wäh- lerverzeichnis einlegen bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4. Wer einen Wahlschein – für die Wahl des Europäischen Parlaments hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum Name des Kreises Leipzig oder durch Briefwahl an dieser Wahl teilnehmen. – für die Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des jeweils kleinsten Wahlgebietes, für das er die Wahlberechtigung besitzt und, wenn dieses Gebiet in Wahl- kreise eingeteilt ist, des für ihn zuständigen Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein für die Europawahl erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahl- ordnung bis zum 5. Mai 2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchs- frist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. 6. Einen Wahlschein für die Kommunalwahlen erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerver- zeichnisses bis zum 10. Mai 2019 zu beantragen (§ 4 Abs. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes), b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme (10. Mai 2019) ent- standen ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. 7. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, bei der Stadt Regis-Breitingen Dienststelle, Gebäude und Zimmer Einwohnermeldeamt, Zimmer 5 und Hauptamt Zimmer 1, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen mündlich aber nicht fernmündlich (telefonisch), schriftlich bei der Postadresse angeben Stadt Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen oder elektronisch in dokumentierbarer Form beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm, Fernschreiben oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zuge- gangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, neue Wahlscheine beantragen.
4 GEMEINSAME ZEITUNG 9. April 2019 Im Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten und sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) und unter Nr. 6.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen bei der Europawahl stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach- weisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen bei den Kommunalwahlen stellt, ausgenommen er ist als Hilfsperson eines Wahl- berechtigten mit Behinderungen tätig, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Per- son bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. 8. Mit dem Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten – einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl, – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, – einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefum- schlag und – ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen – einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist, – einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat (wenn im Wahlschein angegeben), – einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben), Farbe – einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag Farbe – einen amtlichen orangen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und – ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person aus- zuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln in den Stimmzettelumschlägen und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absen- den, dass die Wahlbriefe für die Europawahl und die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. 9. Wer durch Briefwahl wählt – kennzeichnet persönlich den/die jeweiligen Stimmzettel, – legt ihn/sie für die Europawahl in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und für die -/Stadtratswahlen und Farbe gegebenenfalls die Ortschaftsrats-/Stadtbezirksbeiratswahl und die Kreistagswahl in den gelben Stimmzettel- umschlag und verschließt diese, – unterzeichnet die entsprechenden Versicherungen an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Datums der Un- terzeichnung, – steckt die verschlossenen Stimmzettelumschläge und die betreffenden Wahlscheine in die amtlichen Wahlbriefum- Farbe schläge (Europawahl: hellroter Wahlbriefumschlag, Kommunalwahlen orangen Wahlbriefumschlag) und – sendet die Wahlbriefe an die aufgedruckte Adresse. Bedient sich der Wähler einer Hilfsperson, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherungen an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der hellrote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versen- dungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; Farbe der orange Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von
29. Jahrgang Nr. 4 GEMEINSAME ZEITUNG 5 Postunternehmen, das den Wahlbrief der Kommunalwahl unentgeltlich befördert Der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. 10. Informationen zum Datenschutz Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten: 10.1 a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europawahlgeset- zes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Kommunalwahlordnung. b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusam- menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Ar- tikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der Kommunalwahlordnung. c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz- Grundverordnung i.V.m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Absatz 5 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommunalwahlordnung. d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Ab- satz 8 der Kommunalwahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevoll- mächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung.1 10.2 Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Ein- tragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an ei- nen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. 10.3 Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontakt- daten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Postanschrift Herr Steffen Klinkicht, Poststr. 18, 08393 Meerane 10.4 Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personen- bezogenen Daten für die Europawahl der Kreiswahlleiter Postanschrift Der Kreiswahlleiter, Landratsamt Landkreis Leipzig, 04550 Borna für die Kommunalwahlen das Landratsamt/die Landesdirektion Sachsen1 Standort und Postanschrift Landratsamt Landkreis Leipzig, 04550 Borna als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zu- ständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezo- genen Daten sein. 10.5 Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Kommu- nalwahlordnung – der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet, – die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch angefochten ist oder – sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. 1 Nicht Zutreffendes streichen
6 GEMEINSAME ZEITUNG 9. April 2019 10.6 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu: – Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) – Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz- Grundverordnung) – Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverord- nung) Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i.V.m. § 20 der Europawahlordnung; § 4 Absatz 2 des Kommunalwahl- gesetzes i.V.m. § 8 Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlge- setzes i.V.m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i.V.m. § 9 Ab- satz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe Punkt 10.5). 10.7 Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig er- folgt, können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da- tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. Ort, Datum Unterschrift Bürgermeister und Siegel Regis-Breitingen, 21.03.2019 Zutreffendes bitte ankreuzen x und/oder ausfüllen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Stadt Regis-Breitingen Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 1 Freie Demokratische Partei (FDP) Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Am Stadion 27 1 Heiche, Werner Gastronom 1948 04565 Regis-Breitingen Teichstraße 6c 2 Funke, Heiko Dipl.-Ing. 1976 04565 Regis-Breitingen Deutzener Straße 24 3 Dr. Becker, Frank FA für Innere Medizin 1940 04565 Regis-Breitingen Teichstraße 6 4 Baumgärtel, Sylke Patientenbegleiterin 1970 04565 Regis-Breitingen Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 2 Bürger für HRW Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Hagenest 60 A 1 Schwarz, Andreas Projektleiter 1974 04565 Regis-Breitingen Hauptstraße 94A 2 Schuhknecht, Jens Bauunternehmer 1975 04565 Regis-Breitingen Wildenhain 31C 3 Just, Tobias Unternehmer. 1973 04565 Regis-Breitingen Dorfstraße 76 4 Schwarze, Diana Verwaltungsangestellte 1971 04565 Regis-Breitingen Hagenest 38 5 Straßburger, Gunter Landwirt 1957 04565 Regis-Breitingen Wildenhain 30A 6 Becher, Jens Beamter 1956 04565 Regis-Breitingen
29. Jahrgang Nr. 4 GEMEINSAME ZEITUNG 7 Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Heinrich-Pestalozzi-Straße 2 1 Opitz, Ingo Geschäftsführer 1964 04565 Regis-Breitingen Straße des Friedens 18 2 Rübner, Frank Büroleiter Landrat 1978 04565 Regis-Breitingen Thomas-Müntzer-Straße 12a 3 Liebing Edith Diplomagraringenieurin 1952 04565 Regis-Breitingen Verwaltungsfach- Teichstraße 18 4 Jockisch, Karsten 1968 angestellter 04565 Regis-Breitingen Bergmannsring 20 5 Pitulle, Florian Lehrer 1990 04565 Regis-Breitingen Bahnhofstraße 4 6 Becher, Marcel Unternehmer 1986 04565 Regis-Breitingen Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Schulstraße 2 1 Kretzschmar, Stephan Diplomingenieur 1958 04565 Regis-Breitingen Gartenweg 2a 2 Sadowski, Angela Hebamme 1969 04565 Regis-Breitingen August-Bebel-Straße 6 3 Stöber, Christian Polizeibeamter 1987 04565 Regis-Breitingen Thomas-Müntzer-Straße 13 4 Jobst, Marko Tischler 1970 04565 Regis-Breitingen Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 5 DIE LINKE Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Schillerstraße 52a 1 Katzbach, Anne Referendarin Lehramt 1994 04565 Regis-Breitingen Bornaer Straße 27 2 Steg, Bernd Rentner 1950 04565 Regis-Breitingen Wildenhain 1d 3 Krauß, Norbert EDV-Händler 1954 04565 Regis-Breitingen Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Dipl.-Ing. An der Kippe 21 1 Mewes, Anja 1980 Umwelttechnik 04565 Regis-Breitingen
8 GEMEINSAME ZEITUNG 9. April 2019 Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 7 Freie Wähler Regis-Breitingen Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Mühlenstraße 18 1 Zetzsche, Jörg Metallbaumeister 1965 04565 Regis-Breitingen Weststraße 16 2 Fritzsche, Mario Unternehmer 1964 04565 Regis-Breitingen Forststraße 1 3 Zimmet, Daniel KFZ-Aufbereiter 1986 04565 Regis-Breitingen Bornaer Straße 12 4 Heiche, Kay Kundenbetreuer 1986 04565 Regis-Breitingen Am Wäldchen 11 5 Weiser, Thomas Unternehmer 1985 04565 Regis-Breitingen Florian-Geyer-Straße 13a 6 Schmid, Annett Studienreferendarin 1974 04565 Regis-Breitingen Am Markt 9b 7 Lichtenstein, Martin Projektleiter 1979 04565 Regis-Breitingen Verwaltungsfachange- Bornaer Straße 32 8 Jaekel, Pierre 1976 stellter 04565 Regis-Breitingen Lfd. Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung und (wenn vorhanden) Kurzbezeichnung/Kennwort) Wahlvorschlags 8 Wählervereinigung Siedler Regis-Breitingen (Siedler- Verein) Lfd. Bewerber- Familienname, Geburts- Anschrift Beruf oder Stand nummer Vornamen jahr (Hauptwohnung) Schillerstraße 38 1 Räßler, Manfred Unternehmer 1957 04565 Regis-Breitingen Schillerstraße 65 2 Krohn, Brigitta Viola Angestellte 1955 04565 Regis-Breitingen Forststraße 1 3 Zimmet, Pedro Steiger 1962 04565 Regis-Breitingen Am Wäldchen 17 4 Krajan, David Angestellter 1978 04565 Regis-Breitingen Schillerstraße 50A 5 Bachmann, Siegmar Schlosser 1962 04565 Regis-Breitingen Es wurde nur ein Wahlvorschlag zugelassen. Anzahl Es wurden Wahlvorschläge zugelassen, die zusammen weniger Bewerber als zwei Drittel der zu beset- zenden Sitze umfassen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 KomWG wird die Gemeinderatswahl/Stadtratswahl als Mehrheitswahl ohne Bindung an Wahl- vorschläge durchgeführt. Jede wählbare Person kann gewählt werden. Es wurde kein Wahlvorschlag zugelassen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 KomWG wird die Gemeinderatswahl/Stadt- ratswahl als Mehrheitswahl durchgeführt. Jede wählbare Person kann gewählt werden. Ort, Datum Unterschrift Bürgermeister und Siegel Regis-Breitingen, 26.03.2019
29. Jahrgang Nr. 4 GEMEINSAME ZEITUNG 9 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss-Nr. 03/41/2019 TA Zustimmung zum Bauvorhaben: der Beschlüsse aus der 53. öffentlichen Sitzung • Neubau Einfamilienhaus und Garage, Frau Anja Scheibe des Stadtrates am 28.03.2019: und Herr Markus Scheibe in 04565 Regis-Breitingen, Beschluss-Nr. 01/53/2019 Deutzener Straße, Gemarkung Regis (Flur), Flurstück Der Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen stimmt der Wahl 1025, AZ:2019-0315 von Herrn Mario Ruß zum Stadtwehrleiter der Freiwilligen Beschluss-Nr. 04/41/2019 TA Feuerwehr der Stadt Regis-Breitingen für die kommenden • Zustimmung der Stadt Regis-Breitingen als Träger öf- 5 Jahre zu. fentlicher Belange zum Bauvorhaben der Stadt Borna Beschluss-Nr. 02/53/2019 „Kesselshainer Siedlung - Wohngebiet am Lerchenberg“ Der Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen stimmt der Wahl Beschluss-Nr. 05/41/2019 TA von Frau Jane Knarr zur Stellvertreterin des Stadtwehrlei- • Der Antragsliste zur Förderung von kommunalen Stra- ters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Regis-Breitingen ßen- und Brücken-Bauvorhaben zur Richtlinie KStB Teil für die kommenden 5 Jahre zu. B wird in der erarbeiteten Form zugestimmt. Beschluss-Nr. 03/53/2019 Nr. 1: Mühlenstraße: Maßnahme zur Substanzerhaltung, Der Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen stimmt der Wahl nach Möglichkeit Wiederverwendung des vorhan- von Herrn Richard Arndt zum Ortswehrleiter der Freiwilli- denen Pflasters gen Feuerwehr der Stadt Regis-Breitingen, Ortswehr Re- Nr. 2: Hauptstraße Hagenest: Erneuerung vorhandene gis-Breitingen für die kommenden 5 Jahre zu. Decke einschl. Erneuerung Straßenablauf Beschluss-Nr. 04/53/2019 Nr. 3: Ortsdurchfahrt Wildenhain: Teilstück straßenbegl. Der Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen stimmt der Wahl von Fußweg am Ortseingang Wildenhain aus Richtung Herrn Michael Räßler zum stellvertretenden Ortswehrleiter Ramsdorf kommend der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Regis-Breitingen, Orts- Nr. 4: Instandsetzung Schäden Pleißebrücke Schiller- wehr Regis-Breitingen für die kommenden 5 Jahre zu. straße entsprechend dem vorliegenden Prüfbe- richt Beschlussvorlage-Nr. 05/53/2019 Nr. 5: Straßenerweiterung Schulstraße; (falls förderfä- Wurde von der Tagesordnung genommen hig) Beschluss-Nr. 06/53/2019 Der Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2018 nach 2019 gem. beigefügter Anlage wird zugestimmt. BEKANNTMACHUNG Beschluss-Nr. 07/53/2019 Bekanntgabe Der Annahme folgender Spenden/Schenkungen oder ähnli- der öffentlichen Auslegung der Haushalts- chen Zuwendungen für die Stadt Regis-Breitingen: satzung und des Haushaltsplanes der Stadt Regis-Breitingen für das Haushaltsjahr 2019 Aussteller Betrag Grund/Zweck Gemäß § 74 SächsGemO hat der Stadtrat in seiner öffentli- Kreisfeuerwehr- chen Sitzung am 31.01.2019 die Haushaltssatzung für das verband Jugendfeuerwehr Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung 150,00 € Landkreis Leipzig Regis-Breitingen wurde durch die Rechtsaufsicht mit Bescheid vom e.V. 07.03.2019, Az: 10112/092.12/326-Bestätigung-H-2019 be- stätigt. Die Haushaltssatzung 2019 liegt zusammen mit dem Kreisfeuerwehr- Haushaltsplan 2019 gem. § 76 SächsGemO in der Zeit vom verband Jugendfeuerwehr 150,00 € 11.04.2019 bis 17.04.2019 im Landkreis Leipzig Ramsdorf e.V. Rathaus Regis-Breitingen Zimmer 11 wird zugestimmt. Rathausstr. 25 04565 Regis-Breitingen montags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 13.00 Uhr – 15.00 Uhr der Beschlüsse aus der 41. öffentlichen Sitzung dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und des technischen Ausschusses am 07.03.2019: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr mittwochs von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Beschluss-Nr. 01/41/2019 TA donnerstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und Zustimmung zum Bauvorhaben: 14.00 Uhr – 17.00 Uhr • Neubau Einfamilienhaus, Frau Julia Köhnke und Herr öffentlich aus. Christian Schiller in 04565 Regis-Breitingen, Rudolf- Breitscheid-Straße, Gemarkung Breitingen, Flurstück 737/7, AZ:2019-0229 Regis-Breitingen, den 14.03.2019 Beschluss-Nr. 02/41/2019 TA Zustimmung zum Bauvorhaben: • Überdachung der Terrasse, Herr Stephan Meißner in 04565 Regis-Breitingen, OT Ramsdorf, Borngasse 7a, Gemarkung Ramsdorf, Flurstücke 620, 619/1, AZ:2019- Lenk 0311 Bürgermeister
10 GEMEINSAME ZEITUNG 9. April 2019 Haushaltssatzung der Stadt Regis-Breitingen für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der öffentli- chen Sitzung am 31.01.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich an- fallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.613.209 Euro – Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.893.220 Euro – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -280.011 Euro – Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 20.000 Euro – Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 20.000 Euro – Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 Euro – Gesamtergebnis auf -280.011 Euro – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 375.000 Euro – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 Euro – veranschlagten Gesamtergebnis auf 94.989 Euro im Finanzhaushalt mit dem – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.230.304 Euro – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.129.805 Euro – Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 100.499 Euro – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.194.969 Euro – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.414.600 Euro – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -219.631 Euro – Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -119.132 Euro – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 76.000 Euro – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -76.000 Euro – Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -195.132 Euro festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 800.000 Euro festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 Prozent für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 430 Prozent Gewerbesteuer auf 400 Prozent Regis-Breitingen, den 13.03.2019 Lenk Bürgermeister
29. Jahrgang Nr. 4 GEMEINSAME ZEITUNG 11 Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGem0 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGem0 gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGem0 zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Das gilt nicht wenn, 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGem0 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 1 SächsGemO genannte Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Öffentliche Ausschreibung Hagenest 54, Regis-Breitingen Grundstück steht zum Verkauf Die Stadt Regis-Breitingen schreibt gemäß Verwaltungsvorschrift über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 13. April 2017 das Flurstück 27 a der Gemarkung Hagenest, Hagenest Nr. 54, 04565 Regis-Breitingen, unter den nachfolgenden Bedingungen zum Verkauf aus. Mindestgebot gemäß Sächsischer 51.000,00 Euro Gemeindeordnung (SächsGemO): Objektbeschreibung Lage, Größe: Das zu veräußernde Grundstück liegt in 04565 Regis-Breitingen, Hagenest 54, und trägt die Flurstücksbezeichnung 27 a Gemarkung Hagenest. Das Flurstück hat eine Größe von 1350 qm. Lasten und Rechte: lastenfrei Bebauung: Das Grundstück ist mit einem 3-Familienwohnhaus und Schuppen bebaut, inklusive großem Hausgarten. Baujahr: ca. 1904, Umbau 1991 Gebäudeart: zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss, Spitzboden und Teilunterkellerung Gesamtzustand: solides Bauwerk; gewisser Instandhaltungsstau; in OG-Wohnung sind Nässeschäden in einem Zimmer sichtbar; im KG sind Durchfeuchtungserscheinungen entsprechend dem Alter des Bau- werks festzustellen
12 GEMEINSAME ZEITUNG 9. April 2019 Erschließung: Anschlüsse für Energie, Wasser, Abwasser liegen vor. Denkmalschutz: ja Ausschreibungsbedingungen 1. Haftungsausschluss Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, das mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist. 2. Wertgutachten Zum Ausschreibungsobjekt liegt ein Wertgutachten vor. Dieses kann in der Stadtverwaltung Regis-Breitingen, Liegen- schaften, nach Terminvereinbarung eingesehen werden. 3. Besuchsberechtigungen Das Betreten des Ausschreibungsobjektes ist nur auf Anfrage und im Beisein eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Regis-Breitingen oder eines von ihr beauftragten Vertreters zulässig. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten nicht gestattet ist. Auskünfte zu Leitungsbestandsplänen sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu er- fragen. 4. Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens 4.1 Abgabe des Gebotes Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Regis-Breitingen Liegenschaften Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen bis 19.05.2019 einzureichen. Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der oben genannten Adresse, der Kennzeichnung „Ausschreibung Flurstück 27 a Gemarkung Hagenest“ und dem vollständigen Absender eingereicht werden. Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äu- ßeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden. 4.2 Inhalt des Gebotes Es können ausschließlich Kaufanträge auf das Flurstück 27 a Hagenest einschließlich Bebauung abgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Käufer. Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens dem vorgenannten Verkehrswert entsprechen und keine der Ausschreibung widersprechende Bedingungen beinhalten. 4.3 Verfahrensweise nach Gebotseröffnung Der Stadt Regis-Breitingen steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Ge- botes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Aus- wertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt, jedoch nicht extern weiter- gegeben werden. 5. Zuschlagserteilung Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Ansprechpartner: Stadtverwaltung Regis-Breitingen Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen Sachbearbeiterin Liegenschaften Frau Petschke Tel.: 034343/71816 Fax: 034343/71830 E-Mail.: fraupetschke@stadt-regis-breitingen.de Ende amtlicher Teil
29. Jahrgang Nr. 4 GEMEINSAME ZEITUNG 13 Informationen der Stadtverwaltung Informationen der Stadtverwaltung auf freiwilliger Basis zu der in der Vereinbarung angegebe- nen Höhe (100%) erfolgen kann. Sanierungsgebiet Alt-Breitingen Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsauf- – Ausgleichsbeträge können immer noch hebung, voraussichtlich im Februar 2020, wird durch vorzeitig abgelöst werden – Festsetzung per schriftliche Anhörung all denjenigen Betroffenen im Sanie- Bescheid ab März 2020 vorgesehen rungsgebiet, die von der vorzeitigen Ablösemöglichkeit Im Zusammenhang mit aktuellen Informationen der mit durch Unterzeichnung und Erfüllung der eingangs erwähn- dem Planungsträger für das Sanierungsgebiet „Alt-Breitin- ten Vereinbarung bislang keinen Gebrauch gemacht haben, gen“ beauftragten Kommunalen Entwicklungsgesellschaft nochmals Möglichkeit zur Stellungnahme für die dann ab Mitteldeutschland GmbH (KEM) und unter Bezug auf eine März 2020 geplante Festsetzung der Ablösebeträge per Be- Beratung zum Thema im Januar 2019 in Dresden teilt die scheid gegeben. Stadtverwaltung Regis-Breitingen Folgendes mit: Lenk Der eigentliche Durchführungszeitraum für Maßnahmen im Bürgermeister Sanierungsgebiet Alt-Breitingen endet am 30.06.2019. Für die Abrechnung der Gesamtmaßnahme ist jedoch eine Zeitschiene bis einschließlich 31.12.2019 vorgesehen, das Das Ordnungsamt informiert heißt, dass auch erst zu diesem Zeitpunkt per Beschluss des Wir möchten alle Grundstückseigentümer, Pächter von Stadtrates die Aufhebung der zugrundeliegenden Sanie- Grundstücken und Anlieger an öffentlichen Verkehrsflä- rungssatzung für das Sanierungsgebiet „Alt-Breitingen“ er- chen darauf hinweisen, dass die Straßenreinigung regel- folgen wird. mäßig durchzuführen ist, d. h. Gehwege sowie Schnittge- Die Stadtverwaltung möchte in diesem Zusammenhang rinne sind zu reinigen. ausdrücklich darauf hinweisen, dass die vorzeitige Ablö- Des Weiteren müssen überhängende Bäume, Sträucher und sung der durch Vereinbarung bekanntgegebenen Aus- andere Gewächse an der Grundstücksgrenze bzw. über den gleichsbeträge („Vereinbarung über die Ablösung des Aus- Gehwegen in Höhe von 2,50 m und über Straßen in Höhe von gleichsbetrages nach § 154 Baugesetzbuch (BauGB)“ )noch 4,50 m verschnitten werden. Das Lichtraumprofil muss min- bis zum Zeitpunkt der Aufhebung dieser Sanierungssatzung destens 0,75 m von der Wegkante freigeschnitten werden. Allgemeine Informationen Beschluss Nr. 01/2019 Die Stadtbibliothek informiert! Feststellung des Reinertrages einschl. Entlastung des Jagd- vorstandes zur Haushaltsrechnung 2018/2019 In der Woche vom 15.04.-19.04.2019 hat Abstimmung: einstimmig die Bibliothek wie folgt geöffnet: Beschluss Nr. 02/2019 Haushaltsplan 2019/2020 Montag, den 15.04.2019 Abstimmung: einstimmig von 14.00 – 18.00 Uhr Beschluss Nr. 03/2019 Nichtauszahlung des Reinertrages des Jagdjahres Dienstag, den 16.04.2019 2018/2019 von 09.00- 12.00 Uhr Abstimmung: einstimmig Donnerstag, den 18.04 .2019 Beschluss Nr. 04/2019 6. Änderung zum Jagdpachtvertrag Jagdbogen Ramsdorf von 09.00- 12.00 Uhr Abstimmung: einstimmig Wegen Urlaub bleibt die Stadtbibliothek Wahl des 1. Stellv. des Jagdvorstehers Gewählt wurde: Herr Bazil El Atassi vom 23.04. – 29.04.2019 geschlossen. Wahl der Rechnungsprüfer Gewählt wurden: Frau Diana Schwarze und Herr Ronald Gentzsch Ergebnis der Versammlung gez. Straßburger der Jagdgenossenschaft Jagdvorsteher Regis-Breitingen Am 26.03.2019 führte die Jagdgenossenschaft Regis-Brei- tingen in der Gaststätte „Zur Erholung“ in Regis-Breitingen www.regis-breitingen.de ihre diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung durch. Nach Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- Jeden Monat neu berufung und Beschlussfähigkeit der Jagdversammlung so- wie Protokollkontrolle durch den Jagdvorsteher, Herrn Straßburger, wurden folgende Beschlüsse gefasst. GEMEINSAME ZEITUNG
14 GEMEINSAME ZEITUNG 9. April 2019 Feuerwehr-Internes Feuerwehr Am 10.03.2019 waren alle Kameraden der Feuerwehr Re- gis-Breitingen und der Feuerwehr Ramsdorf aufgefordert Die Feuerwehr Regis-Breitingen an die Wahlurne zu treten. Es galt die Posten der Stadt- wehrleitung und der Ortwehrleitung Regis-Breitingen neu informiert zu wählen. Die Wahl fand in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Regis-Breitingen statt. Folgende Kameraden haben das Vertrauen der Kameraden erhalten: www.regis-breitingen.de/vereine/rfv – Stadtwehrleiter: Kamerad Mario Ruß – stellvertretender Stadtwehrleiterin: Kameradin Jane Einsatzgeschehen im Februar: Knarr 05.02.2019 – Ortswehrleiter: Kamerad Richard Arndt Die Feuerwehr wurde zur Unterstützung des Rettungs- – stellvertretender Ortswehrleiter: Kamerad Michael dienstes angefordert. Unsere Aufgabe bestand darin, zu- Räßler sammen mit dem Rettungsdienst, einen immobilen Patien- Die neu gewählten Wehrleitungen wurden am 28.03.2019 ten über ein schmales Treppenhaus zum Rettungswagen zu durch den Stadtrat bestellt und üben ihr Amt für 5 Jahre tragen. aus. 21.02.2019 An diesem Tag wurde der Einsatzleitwagen (ELW) unserer Anstehende Termine der Einsatzabteilung: Feuerwehr nach Großzössen alarmiert, mit der Meldung 12.04.2019: ein Einfamilienhaus brennt. Durch die Vollsperrung in Lob- theoretische Ausbildung - Aufbau Dekonplatz; Beginn 19.00 städt war bereits die Anfahrt an die Einsatzstelle problema- Uhr im Gerätehaus Regis-Breitingen tisch. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Einsatz- ort, stellte sich jedoch heraus, dass mehrere Gartenmöbel 26.04.2019: auf dem Grundstück brannten. Diese wurden abgelöscht praktische Ausbildung – Aufbau Dekonplatz; Beginn 19.00 und der Einsatz war nach ca. einer halben Stunde beendet. Uhr im Gerätehaus 30.04.2019: Einsatzgeschehen im März: Maibaumsetzen zusammen mit dem Feuerwehrverein Stadt 10.03.2019 Regis-Breitingen Das Sturmtief „Eberhard“ machte auch vor unserem Ge- meindegebiet nicht halt. 15.41 Uhr alarmierte die Integrier- Anstehende Termine der Jugendfeuerwehr: te Rettungsleitstelle (IRLS) Leipzig unsere Kameraden, um Die Jugendfeuerwehr von Regis-Breitingen trifft sich jeden den Einsatzleitwagen zu besetzen. Dieser hat die Aufgabe, Freitag (außer in den Schulferien und an Feiertagen) um eingehende Einsätze für die Feuerwehren Ramsdorf, Regis- 16.00 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr. Breitingen, Neukieritzsch, Lobstädt, Lippendorf-Kieritzsch, Kahnsdorf und Großzössen zu koordienieren um die IRLS Leipzig bei erhöhten Einsatzaufkommen zu entlasten. Ab ca. 21 Uhr wurden 7 Einsätze durch unseren Einsatzleitwa- Vereine gen koordiniert und 7 weitere Kameraden besetzten das Löschfahrzeug (LF) und arbeiten 3 Einsätze ab: Informationen des Heimatvereins – Baum auf Straße – Deutzen Richtung Ramsdorf – Baum in Oberleitung – Bahnstrecke Leipzig - Zwickau Regis-Breitingen und Umgebung e. V. – Baum entwurzelt – Ortslage Deutzen Um 23 Uhr waren alle Einsätze abgearbeitet und die IRLS Leipzig beendete die Flächenlage. Seniorengruppe 20.03.2019 Um 17.08 Uhr wurden unsere Kameraden zu einem tragi- Heimatverein lädt ein: schen Einsatz gerufen. Die IRLS meldete den Einsatz „Per- son angefahren – Bahnhof Regis-Breitingen“. Beim Eintref- Am 10.04.19 trifft sich die Seniorengruppe fen an der Einsatzstelle wurden unsere Einsatzkräfte darü- des Heimatvereins zum nächsten ber informiert, dass eine Person vom Zug erfasst wurde. Leider kam jede Hilfe zu spät, die Person war bereits ver- Senioren-Nachmittag. storben. Als Erstmaßnahme unterstützten unsere Kamera- Mit einer kleinen österlichen Bastelei den die Polizei und den Rettungsdienst beim Absperren der Einsatzstelle. Dann nahmen die Kriminalpolizei und der stimmen wir uns auf das Osterfest ein. Bahn-Notfallmanager ihre Arbeit auf und unsere Kamera- Dazu bitte eine Schere und Kleber den rückten vorerst von der Einsatzstelle ab. Gegen ca. 20.30. Uhr erfolgte eine erneute Anforderung un- mitbringen. serer Feuerwehr, mit der Bitte um eine erneute Anfahrt der Beginn: Einsatzstelle. Die Aufgabe bestand jetzt darin, die Einsatz- 14 Uhr in der Sportgaststätte Heiche stelle auszuleuchten und Bereiche von Blut zu reinigen. Ge- gen 23.00 Uhr war der Einsatz beendet. Es waren 8 Kame- Das Geld für die Busfahrt bitte mitbringen. raden im Einsatz.
29. Jahrgang Nr. 4 GEMEINSAME ZEITUNG 15 Im Auswärtsspiel bei Blau–Weiß Bennewitz hatten wir Einladung zum Personalprobleme und reaktivierten Torhüter Daniel Diet- ze. Die Muldenstädter spielten druckvoll und wir fuhren Handarbeitsnachmittag Konter. Nach rund zwanzig Minuten fiel das erste Tor und es wurde für uns Pleißestädter ein 8:0 Debakel. Die Benne- Am Mittwoch, dem 24.04.2019, 15:00 Uhr witzer Tore schossen Martin Neustadt (drei), Marco laden die Frauen des Heimatchores Kuntzsch (drei), René Böttcher (eins) und Sebastian Rauh (eins). Der heute Bennewitzer Trainer Frank Wimberger in das KULTURZENTRUM spielte in den achtziger Jahren zusammen mit meinem Bru- des Heimatvereins der René Zagrodnik in Böhlen und sie schafften es bis zur (Heinrich-Pestalozzi-Straße 1) ein. Nachwuchs–Oberliga. Mein Fazit nach dem Bennewitzer Spiel: Das Beste aus Re- Bringen Sie giser Sicht war die eingespielte Musik, die im feinsten Sach- Nadel, Faden, Klöppel, senrock in der blau–weißen Sportstätte erklang. Für unsere Elf von der Pleiße (mit zwei Spielerverlusten) wird es an gute Ideen und Freude mit! den kommenden Wochenenden nicht einfacher. Was wir Pleißestädter vom SVR brauchen, die Aufwertung der zur- zeit dünnen Spielerdecke und einen Nachfolger für den in SV Regis-Breitingen e. V. der Winterpause plötzlich ausgeschiedenen Trainer. Und ich sage: Man muss auch mit Niederlagen umgehen können, Sport – Aktuell was auch mit Fairness zu tun hat. Ich habe da auch einzelne Rückblick und Vorschau Gesichter und Töne, von Siegverwöhnten, aus der Fußball– Bundesliga vor Augen. des Regiser Fußballs Unsere SVR-Elf heimspielte im Derby gegen den Nachbarn Am Freitag, 12. April Blau–Weiß Deutzen. Es wurde ein umkämpftes und faires findet die Jahreshauptversammlung unseres Spiel mit Torchancen auf beiden Seiten. Für uns hatten Christoph Rother, Alexander Wendt und Christoph Krause SV Regis–Breitingen statt. mehrmals den Torschuss auf dem Fuß. Auch Deutzen hatte Beginn ist um 18 Uhr in der Sportgaststätte Familie Hei- Torchancen. Und kurz vor Schluss wäre das Spiel beinahe che. Die Mitglieder sollten diesen Termin in ihren Kalen- gekippt. Für Deutzen scheiterte Michael Günther an unse- der eintragen und werden um Erscheinen gebeten. rem Torwart Christian Junghanns. Und in der Nachspiel landete von ihm ein 20m–Freistoß an unserer Querlatte. Somit blieb es torlos. Der voraussichtliche SVR-Fahrplan (Männer): Samstag, 13.04.2019, Anstoß 15.00 Uhr auswärts gegen VfB Leisnig Samstag, 20.04.2019, Anstoß 15.00 Uhr auswärts Einheit Frohburg II (Pokalspiel) Samstag, 27.04.2019, Anstoß 15.00 Uhr Heimspiel gegen TuS Pegau Samstag, 04.05.2019, Anstoß 15.00 Uhr auswärts gegen Tresenwald/Machern Samstag, 11.05.2019, Anstoß 15.00 Uhr Heimspiel gegen Bornaer SV Samstag, 18.05.2019, Anstoß 15.00 Uhr auswärts Burkartshain Udo Zagrodnik / März 2019 Christoph Rother in Aktion gegen den Nachbarn Deutzen. Anzeigen Wir wünschen Ihnen viele glückliche und sonnige Stunden zum Osterfest! Hauptstraße 11a, 04617 Treben Christoph Krause mit Power im Heimspiel gegen den Nachbarn Tel. 034343 909193, Fax -909194, Mobil 0163 2000935 Deutzen. www.adp-pleissenaue.de
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