WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG AUSGABE NR. 01 / 2021 VOM 31. DEZEMBER 2020 KIRCHENPINGARTEN SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Schloss Reislas um 1885, Foto Archiv VG Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch zusätzlich von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich. Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 23 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0170 / 2122115 Kirchenpingarten nach telefonischer Vereinbarung unter 09278 / 7709652 Seybothenreuth derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0171 / 4379244 Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. Januar für Februar 2021 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Ablesung der Wasserzähler für das Jahr 2020 Hundesteuer 2021 Im Februar 2021 wird die Jahresabrechnung 2020 für die Wasser- und Abwasser- Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt gebühren erstellt. einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden Dazu ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich. Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Bürgerinnen und Bürger wurden mit Schreiben vom 01.12.2020 aufgefordert, Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufei- den Zählerstand selbständig zum 31.12. abzulesen und diesen der VG Weiden- nander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. berg bis zum 07.01.2021 mitzuteilen. Sollten Sie Ihren Zählerstand bisher noch nicht gemeldet haben, bitten wir Sie, Mit dieser Bekanntmachung werden alle Hundehalter aufgefordert, noch nicht dies zu erledigen, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schät- gemeldete steuerpflichtige Hunde unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft zu zen können. melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsge- Im Zuge der Ablesung der Wasserzähler treten immer wieder Fälle auf, bei denen meinschaft ein Hundezeichen aus. durch tropfende Wasserhähne, defekte Spülkästen und Leitungen oder Defekten Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Verwaltungs- an Heizungsanlagen usw. extreme Mehrverbräuche festgestellt werden. In Ihrem gemeinschaft abmelden, wenn er ihn veräußert oder der Hund verendet ist, einge- eigenen Interesse können wir Ihnen nur empfehlen, monatlich einen Blick auf Ihre schläfert wurde, wenn der Hund entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt ist, oder Wasserzähler zu werfen, um Differenzen schnell zu erkennen und beheben zu wenn der Halter aus der Verwaltungsgemeinschaft weggezogen ist. können. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-76, zur sich, so ist das der Verwaltungsgemeinschaft unverzüglich anzuzeigen. Verfügung. Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-76 zur Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Verfügung. Weidenberg, 14.12.2020 Weidenberg, 14.12.2020 Hans Wittauer Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Gemeinschaftsvorsitzender EMTMANNSBERG Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das öffentliche Wasserversorgungseinrichtung Bürgerserviceportal an. (Wasserabgabesatzung - WAS-) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey- cke finden Sie auch im Internet. bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 05.11.2020 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabesat- Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten zung – WAS -) beschlossen. der Gemeinde Emtmannsberg. Gern können Sie aber auch bei einem persönli- chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. der Einrichtungsleitung Frau Pöllmann (0 92 09) 13 50 in Verbindung. 34 vom 30. November 2020 bekannt gemacht. Der Satzungstext ist zudem unter der Rubrik Bekanntmachungen Wasserzweckverband abgedruckt. Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. Ansprechpartner: Frau Mayer (09278) 977-48 Frau Schneck (09278) 977-78 Frau Trautner (09278) 977-23 Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmanns- berg ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger- serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be- darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzureichen. 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 KIRCHENPINGARTEN Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten oben genannten Zeitraum auch im Internet unter der Adresse www.kirchenpingar- ten.de unter der Rubrik „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. und verkürzten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Bebauungsplans „Kirmsees Lettenschlag“ Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie im Bereich der Fl. Nrn. 566 (TF) und 566/1, Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei- beide Gemarkung Tressau lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah- Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat am 06.07.2020 in öffentlicher Sitzung die ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirmsees Lettenschlag“ beschlossen. Die erste öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09.11. bis 08.12.2020 statt. Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion: Da der Entwurf geändert wurde, erfolgt hiermit die erneute, eingeschränkte und Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge- verkürzte öffentliche Auslegung. In seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 wur- gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 de dem neuen Entwurf des Bebauungsplans „Kirmsees Lettenschlag“ zugestimmt BauGB). und die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung nach § 4 a Absatz 3 BauGB, in Bezug auf die geänderten beziehungsweise ergänzten Teile, Kirchenpingarten, den 15.12.2020 beschlossen. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Änderung der Markus Brauner Berechnung und Lage der Ausgleichsfläche. Erster Bürgermeister Gemeinde Kirchenpingarten Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fl. Nrn. 566 (TF) und 566/1, beide Gemarkung Tressau. Anmeldung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin- garten ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger- serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be- darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzureichen. Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das Bürgerserviceportal an. Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- cke finden Sie auch im Internet. Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Kirchenpingarten. Gern können Sie aber auch bei einem persönli- chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung Frau Wachs (0 92 78) 16 27 in Verbindung. Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. Ansprechpartner: Geltungsbereich des Bebauungsplans – nicht maßstabsgetreu Frau Mayer (09278) 977-48 Frau Schneck (09278) 977-78 Der Entwurf des Bebauungsplans „Kirmsees Lettenschlag“ und die Begründung Frau Trautner (09278) 977-23 liegen in der Zeit vom 08.01.2021 bis einschließlich 25.01.2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können, ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen, während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Nie- derschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: • Umweltbericht zum Bebauungsplan • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayreuth vom 09.09.2020 • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof vom 04.09.2020 und vom 04.09.2020 • Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 10.09.2020 und vom 02.12.2020 • Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 26.08.2020 und vom 25.11.2020 Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im 5
Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS -) des Zweckverbandes Unbeachtlich werden demnach zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 05.11.2020 die 2. Satzung zur der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabesat- nutzungsplans, zung – WAS -) beschlossen. 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie 34 vom 30. November 2020 bekannt gemacht. Der Satzungstext ist zudem unter nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans der Rubrik Bekanntmachungen Wasserzweckverband abgedruckt. schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzu- legen. 5. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- „Goldhügel II“ der Gemeinde Seybothenreuth mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige- führt wird. Die Gemeinde Seybothenreuth hat mit Beschluss vom 14.12.2020 die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Goldhügel II“ der Gemeinde Seybothenreuth, den 15.12.2020 Seybothenreuth als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß Reinhard Preißinger § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Erster Bürgermeister Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Gemeinde Seybothenreuth Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothen- reuth ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger- serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be- darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzureichen. Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 ge- wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das Bür- gerserviceportal an. Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- cke finden Sie auch im Internet. Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Seybothenreuth. Gern können Sie aber auch bei einem persönli- chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung Frau Veigl (0 92 75) 14 32 in Verbindung. Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. Ansprechpartner: Frau Mayer (09278) 977-48 Frau Schneck (09278) 977-78 Frau Trautner (09278) 977-23 Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Nicht Maßstabsgetreu. Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung bei der Ver- waltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Wei- denberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 MARKT WEIDENBERG Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen. Wir bitten da- her um vorherige Terminvereinbarung unter 09278/977-73. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ mit gleichzeitiger Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite www.markt-weidenberg.de un- Änderung des Flächennutzungsplans ter den Reitern „Aktuelles“ --> “Bekanntmachungen“ eingestellt. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 23.11.2020 gemäß Weidenberg, den 14.12.2020 § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Ahornstra- ße“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Hans Wittauer beschlossen. Erster Bürgermeister Markt Weidenberg Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nrn. 767, 768 (TF) und 769 der Gemarkung Weidenberg und grenzt an die bestehende Wohnbe- bauung der Ahornstraße an. Anmeldung Kindertageseinrichtungen Weidenberg Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennut- zungsplanes sollen vorwiegend Baufläche für die Wohnnutzung geschaffen wer- Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weiden- den, um den örtlichen Bedarf zu decken. Die Änderung des Flächennutzungspla- berg ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger- nes sieht zudem potentielle zukünftige Erweiterungsflächen vor. serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzurei- chen. Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das Bürgerserviceportal an. Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie- genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru- cke finden Sie auch im Internet. Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetsei- ten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönli- chen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung. Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. Ansprechpartner: Frau Mayer (09278) 977-48 Frau Schneck (09278) 977-78 Frau Trautner (09278) 977-23 Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ – nicht maßstabsge- treu Die Änderung des Flächennut- zungsplanes umfasst die Flur- stücke 766, 767, 768(TF), 769, 770, 771(TF) und 785(TF) der Gemarkung Weidenberg. Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung – nicht maßstabsgetreu Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans können während der allgemeinen Ge- schäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen 7
Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg WASSERZWECKVERBAND Nachfolgende Satzung wurde im Amtsblatt und 3. Nach § 19 wird folgender § 19 a eingefügt: Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 34 „§ 19 a vom 30. November 2020 bekannt gemacht. Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Was- serzähler Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversor- gungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS - ) des Zweckverbandes (1) Der Zweckverband setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und betreibt diese. (2) Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO gespeicherte oder ausgelese- Vom 06. November 2020 ne personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit sie für die dort genann- ten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im Wasserzähler vor Ort gespei- Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemein- cherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach zwei Jahren zu deordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Seybothen- löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf reuther Gruppe folgende Jahren. (3) Elektronische Wasserzähler, die ohne Verwendung der Funkfunktion Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversor- betrieben werden, werden von einem Beauftragten des Zweckverbandes gungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS -) des Zweckverbandes zur möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen des Zweckverban- Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe des vom Grundstückseigentümer oder Gebührenschuldner selbst ausgele- sen. Ihre Auslesung vor Ort erfolgt nur mit Zustimmung des Grundstücksei- §1 Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesat- gentümers. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Was- zung – WAS -) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther serzähler leicht zugänglich sind.“ Gruppe vom 05. Dezember 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth vom 30. November 2017, Nr. 27/2017) wird wie folgt §2 geändert: Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 1. In dem Einleitungssatz vor § 1 wird die Angabe „Abs. 2 und Abs. 3“ durch die Weidenberg, 06. November 2020 Angabe „Abs. 2 bis 4“ ersetzt. Reinhard Preißinger 2. § 10 Abs. 3 wird aufgehoben. Verbandsvorsitzender AUS DEN SITZUNGEN SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 24.11.2020 Allgemeine Zuschüsse an die Vereine der Gemeinde Seybothenreuth Beschluss: Die Freigabe der Haushaltsmittel für die allgemeinen Zuschussleistungen sowie Bezuschussung für die Volkshochschule Weidenberg und Umgebung wird erteilt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuschussleistung 2020 auszuzahlen. 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 MARKT WEIDENBERG Sitzung Bauausschuss Marktes Weidenberg AWA Markt Weidenberg, Anschluss an die Abwasseranlage Bayreuth, am 23.11.2020 Variantenbeschluss Beschluss: Bauvoranfrage Fl. Nr. 343, Gemarkung Döhlau; Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Miller die wirtschaftlichste und sinnvollste Trassenführung (6 oder 6 a) zu wählen. Die gewählte Variante soll durch das Ingenieurbüro weiter geplant werden. Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg am 07.12.2020 Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 07.12.2020 Bauvoranfrage Fl. Nr. 2, Gemarkung Döhlau; Abbruch von zwei Silos und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen Bauvoranfrage Fl. Nr. 1060/1, Gemarkung Weidenberg; Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.10.2020 wurden die folgenden Tagesord- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden nungspunkte freigegeben: Imagefilm Markt Weidenberg; Vergabe Beschluss: Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg Mit der Vergabe an die Firma White-Lake-City Filmproduktion, Weißenstadt, ge- mäß Angebot vom 03.10.2020 besteht Einverständnis. am 23.11.2020 Anschaffung Holder S 130 mit Mähwerk; Nachtrag zum Beschluss vom 13.07.2020 Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus Beschluss: nichtöffentlichen Sitzungen 1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt für die Mäh-Saug-Kombination Aus nichtöffentlicher Sitzung am 28.09.2020 wurden der folgende Tagesordnungs- Leasingangebote einzuholen und nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit punkt freigegeben: abzuschließen. Abwasseranlage Weidenberg, Verbundleitung, Anschluss an die Abwasseranlage 2. Mit der Inzahlungnahme des Holder C 270 durch die Firma BayWa besteht Bayreuth; Vergabe Ingenieurleistungen Einverständnis. Der Unterschiedsbetrag für die Inzahlungnahme und den Beschluss: Ankauf der Anbauteile wird dem Markt Weidenberg in Rechnung gestellt. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Miller (Leis- tungsphasen 2-9), vergeben. Bestattungswesen, Bau einer Aussegnungshalle, Mehrkosten, Zuschussantrag Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ im Bereich der Fl. Nrn. 767, Beschluss: 768 und 769, alle Gemarkung Weidenberg, mit gleichzeitiger Änderung des Der Markt Weidenberg gewährt eine weitere finanzielle Unterstützung zum Bau Flächennutzungsplanes der Aussegnungshalle aufgrund Kostenmehrung in Höhe von 66.000,- Euro. Beschluss: Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungs- plans „Wohngebiet Ahornstraße“ im Bereich der Fl. Nrn. 767, 768 (TF) und 769, alle Gemarkung Weidenberg. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren im Bereich der Fl. Nrn. 766,767, 768 (TF), 769, 770, 771(TF) und 785 (TF), alle Gemarkung Weidenberg, geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversor- gungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesatzung - WAS - ); Satzungsbeschluss Beschluss: Vorliegender Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffent- liche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesat- zung – WAS - ) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Einleitung in verschiedene Gewässer im Einzugsgebiet der Kläranlage Döhlau Beschluss: Gemäß den vorliegenden Antragsunterlagen des Ingenieur-Büros Miller, Nürn- berg, ist das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren in die Wege zu leiten und die gehobene Erlaubnis zu beantragen. 9
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein merkwürdiges Jahr liegt hinter uns und womöglich auch vor uns. Im März fand die Kommunalwahl statt. Die kommunalen Gremien haben sich neu gebildet und trotz der Pandemie zügig ihre Arbeit aufgenommen. In der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wurden in Emtmannsberg mit Gerhard Hermannsdörfer und in Kirchen- pingarten mit Markus Brauner zwei neue Bürgermeister gewählt, nachdem Thomas Kreil und Klaus Wagner nicht mehr zur Wahl angetreten sind. In Weidenberg tritt Bürgermeister Hans Wittauer in seine letzte Amtsperiode und in Seybothenreuth wurde Bürgermeister Reinhard Preißinger wieder gewählt. Kurz nach der Wahl schlug die Pandemie durch die erste Welle mit voller Wucht zu. Wohl niemand hätte sich noch im Januar vorstellen können, was uns bevorsteht. Aktuell scheint die zweite Welle weitgehend außer Kontrolle zu geraten. Unser Ziel ist, unter Einhaltung aller Hygieneregeln, das öffentliche Leben aufrecht und die Verwaltung funktionsfähig zu erhalten. Unerlässlich ist, die staatlichen Vor- gaben umzusetzen, um das Pandemiegeschehen einzudämmen. Der Staat, unsere Demokratie, muss handlungsfähig bleiben, damit keine „Gruppierungen“ versuchen, die staatliche Gewalt zu unterwandern. Leider geht mit der Pandemie auch viel verloren. Schwere wirtschaftliche Schäden in allen Lebensbereichen sind u.a. die Folge. Existenzen sind bedroht oder schon zerstört, aber auch das kulturelle Leben ist zum Erliegen gekommen. Das reicht von Konzerten, Theater, Oper, Festspielen bis hin zum örtlichen Gesangverein oder Posaunenchor. Gesellige Feste, Kerwas, Jubiläen usw. konnten leider nicht stattfinden. Der kulturelle Verlust, das was unser Leben auch lebenswert macht, ist enorm. Gleiches gilt natürlich auch für Sportveranstaltungen, die uns sehr fehlen. Wir hoffen auf den Impfstoff, der kurz vor der Zulassung steht und hoffentlich entsprechend Wirkung zeigt. An dieser Stelle danken wir allen, die sich am Kampf gegen die Pandemie aktiv beteiligen. Vor allem den Pflegekräften in den Krankenhäusern und Heimen. Die Vereine, als Rückgrat unserer Gesellschaft, leiden ebenfalls unter diesen außergewöhnlichen Ereignissen. Gerade hier werden wir unsere Unterstützung nicht in Frage stellen. Es wird sich zeigen, wie die finanziellen Rahmenbedingungen in der Zukunft aussehen. Wir erwarten eine ausreichende Finanzausstattung durch den Staat, damit vor Ort in den Kommunen die Daseinsvorsorge weiter funktioniert. Es geht nicht um ein Wunschkonzert, sondern um Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, Abwasserentsor- gung und Wasserversorgung. Es geht darum, die lebenswichtige Infrastruktur vor Ort aufrecht zu erhalten. Es gilt, hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken, die Pandemie zu besiegen und alle Institutionen sobald wie möglich wieder in die Normalität zurück zu führen. Wir Kom- munen werden unser Möglichstes dazu beitragen. Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann. (Duke Ellington, 1899 – 1974) In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein friedliches, glückliches und gesundes neues Jahr. Weidenberg, im Dezember 2020 11
Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Neue Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Sprechtag der Versichertenberaterin der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Versichertenältesten) Die neuen Öffnungszeiten für die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet Weidenberg mit ihren Nebengebäuden gelten ab Januar 2021 wie folgt: am Mittwoch, 13. Januar Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 14:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch zusätzlich 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachge- im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses biet individuelle Terminvereinbarungen möglich. in Weidenberg, statt. Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit Nächste Termine (Änderungen vorbehalten): grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung. 03.02.2021, 03.03.2021, 07.04.2021 Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei Sicherung der Gehbahnen im Winter der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen rung der Rentner durch. und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind die Grundstückseigentümer ver- pflichtet, die angrenzenden Gehsteige vor ihren Grundstücken zu räumen und bei Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ- Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu streuen. lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 / 608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht Dies sollte auch der Umwelt zuliebe nur mit Sand oder Splitt erfolgen. durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit- ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen Der gesamte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, Abstand einzuhalten. Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkäl- dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. tungssymptome oder erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständ- Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und nis. gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr. Sie endet jeweils um 20:00 Uhr. Schnee, Eis oder Kehricht ist neben den Gehbahnen oder auf dem Privatgrund abzulagern, Abflussrinnen, Hydranten oder Kanaleinlaufschächte sind von Eis und Ernährung und Bewegung für die ganze Familie Schnee frei zu räumen. Eine Information des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Es ist verboten, Schnee, Eis oder Kehricht auf die Straßenfläche zu schieben. Junge Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren – nun auch online In Schadensfällen haften die jeweiligen Grundstückseigentümer unter Umständen Auch 2021 gibt es wieder Angebote am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und für die Folgen. Forsten Bayreuth. Nachdem dieses Jahr viele Präsenzveranstaltungen abgesagt werden mussten, wird in Corona-Zeiten das Angebot um Online-Seminare erwei- Bei Schneefall oder der Bildung von Eisglätte während des Tages sind die Siche- tert. Dies ist auch eine gute Möglichkeit, Wissen zu vermitteln und sich auszutau- rungsmaßnahmen so oft wie erforderlich durchzuführen oder ein Dritter (z.B. Fir- schen. Zudem hat es den Vorteil, an einer Veranstaltung teilzunehmen, ohne das ma, Nachbarn) zu beauftragen, der die Arbeiten übernimmt. Haus verlassen zu müssen. Den Anfang macht die Diätassistentin Melanie Steinel am Mittwoch, 10.02.2021, Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wintersicherungspflicht sich mit dem Online-Seminar „Auf geht’s zum Familientisch“. auch auf die Gehsteige vor unbebauten Grundstücken erstreckt, soweit diese in- Nähere Informationen und Anmeldung ab Januar 2021 nerhalb der geschlossenen Ortsbebauung liegen. Falls vor einem Grundstück kein unter www.weiterbildung.bayern.de. Gehsteig vorhanden ist, muss am Straßenrand ein Streifen von einem Meter Breite gesichert werden, sofern dies zumutbar ist. Sie können als geschlossene Gruppe (Krabbelgruppe, Mini Club, u.a.) eine Veran- staltung auch direkt bei unseren Referentinnen buchen, auch für Online-Seminare. Wir bitten zu beachten, dass in Schadensfällen auch Haftungsansprüche wegen Voraussetzung ist, dass sich mindestens sechs Teilnehmer anmelden. Informatio- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf die Angrenzer zukommen können. nen dazu finden Sie auf der Homepage des Amtes Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, bitten wir alle Grundstücksei- unter www.aelf-by.bayern.de/ernaehrung/familie/. gentümer, ihrer Räum- und Streuverpflichtung nachzukommen. Weidenberg, 14. Dezember 2020 Ihre Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Fundsachen Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Fundsachen Weidenberg: 1 Autoschlüssel „Daimler“, Fundort Staatsstraße-Auffahrt, Weidenberg 1 Autoschlüssel mit Mäppchen, Fundort Straße zwischen Tressau und Fischbach 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 Breitbandausbau gemäß Bayer. Gigabitrichtlinie in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Sie benötigen für Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit oder aus beruflichen Gründen schnelleres Internet? Melden Sie uns jetzt Ihren Bedarf! Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1000 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse. Da die VGem Weidenberg aus Datenschutzgründen leider keinen Zugriff auf den Gewerbestatus aller Hausadressen (z.B. Ärzte, Freiberufler, Landwirte etc.) hat, benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte melden Sie uns Ihren Bedarf für eine schnellere Internetanbindung, wenn bei Ihnen folgende Gründe vorliegen: - Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (ausgenommen ist der reine Betrieb einer Photovoltaikanlage) - Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit - Berufliche Gründe (z.B. Homeoffice, jedoch nicht coronabedingt) Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden es uns bis spätestens 31.01.2021 zurück. Sie haben folgende Möglichkeiten: - Per Briefpost an: VGem Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Per Fax an: (09278) 977-77 - Per E-Mail an: vg.poststelle@weidenberg.de _______________________________ ________________________________________ Nachname, Vorname ggf. Firmenname _______________________________ ________________________________________ Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort _______________________________ ________________________________________ E-Mail Telefon _________________________________________________________________________________ Art des Gewerbes oder der freiberuflichen Tätigkeit bzw. berufliche Gründe für den erhöhten Bandbreitenbedarf von mindestens 1000 Mbit/s Hinweis zum Datenschutz: Die von Ihnen gemeldeten Daten dienen ausschließlich der Erhebung von Informationen über die Nutzung der Internetanschlüsse zur Vorbereitung der Fördermaßnahme „Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie“. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. 13
Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg EMTMANNSBERG Sicherung der Gehbahnen im Winter Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer der Gemeinde Emtmannsberg gilt. Emtmannsberg, 14. Dezember 2020 Gerhard Herrmannsdörfer Erster Bürgermeister Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung in Emtmannsberg Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 6. Januar 2021 ge- schlossen. KITA Emtmannsberg Im Dezember hieß es, der Nikolaus klopft an die Tür. Diesmal etwas anders aber trotzdem sehr schön und ein Stück Normalität für die Kinder. Der Nikolaus kam mit Corona-Maske und dem nötigen Abstand in jede Gruppe des Kindergartens. Die Kinder haben natürlich ein Lied einstudiert und konnten es dem Heiligen St. Nikolaus stolz vorsingen. Natürlich hatte der Nikolaus auch Geschenke dabei, welche in den selbst gestalteten Tüten der Kinder waren. Hier wurden aus Ihren Handabdrücken süße, individuelle Nikoläuse. Auch hatte der Nikolaus jedes Kind beobachtet und tadelte oder lobte das ein oder andere Kind. Es war ein ge- lungener Nikolaustag und alle Kinder haben sich, trotz anfänglichem Respekt, sehr über den Besuch gefreut. 14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 Abfallwirtschaft Änderungen Abfuhr Gelbe Tonne 2021 Stand: November 2020 Alle Abfuhrtermine sind auf der Homepage unter www.landkreis- bayreuth.de/abfall abrufbar. Dort kann bequem ein Kalender mit den eigenen Abfuhrterminen im PDF-Format erzeugt werden. Nutzen Sie auch unsere Abfall-App: Diese erinnert Sie zuverlässig an alle Abfuhrtermine der Restmüll-, Bio-, Papier- und Gelben Tonne und bietet weitere Angebote wie ein Abfall-ABC. Die App ist über jeden App-Store (Suchname Abfall Bayreuth) kostenfrei erhältlich. In folgenden Gemeinden ändern sich die Abfuhrtage der Gelben Tonne im Jahr 2021: Ahorntal Aufseß Bad Berneck Betzenstein Bindlach Bischofsgrün Eckersdorf Emtmannsberg Gesees Glashütten Goldkronach Hollfeld Hummeltal Mistelbach Mistelgau Pegnitz Plankenfels Plech Pottenstein Seybothenreuth Speichersdorf Waischenfeld Warmensteinach Weidenberg Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 15
Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg KIRCHENPINGARTEN Sicherung der Gehbahnen im Winter Kindern die Botschaft des Nikolaus. Er erzählte etwas aus seinem Leben und er- klärte, warum er in diesem Jahr nicht persönlich zu den Kindern kommen konnte. Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die Aber der Nikolaus wäre nicht der Nikolaus, wenn er nicht wenigstens, ganz still und Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die heimlich, einen Sack mit Geschenken für die Tür gestellt hätte. Natürlich lag auf Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der den Geschenken auch das goldene Buch. Hier hatte er Notizen gemacht, die den Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer der Kindern von den Erzieherinnen vorgelesen wurden. Gemeinde Kirchenpingarten gilt. Alles in allem war es ein schöner, wenn auch wieder mal anderer, Tag. Kirchenpingarten, 14. Dezember 2020 Markus Brauner Vielen Dank an alle, die uns in diesem schwierigen Jahr unterstützt haben. Bleibt Erster Bürgermeister gesund und hoffentlich sehen wir uns 2021 irgendwann auch persönlich wieder. schon und es ging nach Hause. Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021 geschlossen. KiTa Kirchenpingarten Der Nikolaus per Videobotschaft Selbst der gute, alte Nikolaus muss sich an die Corona Regeln halten. Er durfte die Kinder in der Kindertagesstätte in Kirchenpingarten nicht persönlich besuchen. Aber der Nikolaus ist ja ein schlauer Mann und hat den Kindern eine Botschaft per Video übermittelt. Die Kinder der KiTa waren genau so aufgeregt wie sonst am Nikolaustag. Dieser wurde am Freitag vor dem 6. Dezember gefeiert. Die Erzieherinnen zeigten den 16
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Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Sicherung der Gehbahnen im Winter Bürgerversammlung in 2020 ausgesetzt Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte eine Bürgerversammlung in Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die 2020 leider nicht stattfinden. Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht aber selbst- Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der verständlich die Möglichkeit, Anträge, die dann im Gemeinderat behandelt werden, Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer der nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Bürgermeister vom 01. – 15. Ja- Gemeinde Seybothenreuth gilt. nuar 2021 zu stellen. Seybothenreuth, 14. Dezember 2020 Je nach Entwicklung der Corona-Situation wird dann gegebenenfalls im Frühjahr Reinhard Preißinger ein Termin für eine Bürgerversammlung in altbewährter Form anberaumt. Erster Bürgermeister Alle Bürgerinnen und Bürger werden Ende Januar mit Erscheinen des Februar- Amtsblattes mit einer extra Beilage, die an alle Haushalte im Gemeindegebiet ver- teilt wird, über das Gemeindegeschehen 2020 informiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um eine weitere Ausbreitung des Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung Corona-Virus und weitere Neuinfektionen möglichst zu vermeiden. Seybothenreuth Weidenberg, 14. Dezember 2020 Reinhard Preißinger Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt in der Zeit von Erster Bürgermeister Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Montag, 11. Januar 2021 ge- schlossen. 18
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 01/2021 MARKT WEIDENBERG Sicherung der Gehbahnen im Winter Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer des Marktes Weidenberg gilt. Weidenberg, 14. Dezember 2020 Hans Wittauer Erster Bürgermeister Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main Die Kindertageseinrichtung des Marktes Weidenberg in Neunkirchen am Main bleibt in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Montag, 11. Januar 2021 geschlossen. Weihnachtsferien Kindertageseinrichtungen Natürlich durfte das Basteln auch nicht zu kurz kommen in der Weihnachtszeit. Das Montessori-Kinderhaus und Kita Auenzwerge Gestalten des Adventskranzes bereitete den Kindern viel Spaß. Mit Naturmateri- in Weidenberg alien, Kugeln und selbstgebastelten Sternen wurden die grünen Kränze verziert. Seitdem erleuchteten diese die Gruppen jeden Tag bis Weihnachten. Alle Kinder Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg, Montessori-Kinderhaus, des Hauses gestalteten gemeinsam den Weihnachtsbaumschmuck. Liebevoll In der Au 5, und Kita Auenzwerge, In der Au 21, bleiben in der Zeit von Mittwoch, dekoriert stand der Christbaum in diesem Jahr im Garten der Kita und erfreute 23. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021 geschlossen. alle, Groß und Klein. Kita Auenzwerge Leise, leise, mucksmäusenstill gehen Weihnachtswichtel im Advent auf die Reise…. So zogen bei den Auenzwergen die Adventswichtel ein und brachten für jedes Kind eine kleine zauberhafte Überraschung mit. Die Aufregung war groß bei den Kindern, wer heute etwas von den Adventswichteln bekommt. Im Adventskreis la- sen wir jeden Tag ein Stück von der Adventskalendergeschichte und freuten uns darauf, wie es den weitergehen würde. 19
Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Montessori-Kinderhaus Nikolaus Am 04.12.2020 hat uns der Nikolaus besucht. Die Kinder waren morgens schon aufgeregt und neugierig. Sie haben ihn zuerst im Garten gesucht, hierbei sogar Schlittenspuren entdeckt. Plötzlich kam er hinter dem Haus hervor, da er zuvor in der Mondgruppe zu Besuch war. Wir haben dem Nikolaus „Lasst uns froh und mun- ter sein“, vorgesungen. Er wusste einiges über die Kinder, dass es kein leichtes Jahr war, sie sich hin und wieder streiten, das Aufräumen noch nicht so gut klappt, aber sie sich sehr gut in ihrer neuen Gruppe zusammen gefunden haben. Zum Schluss gab es für jedes Kind ein Nikolaussäckchen. Darüber haben sich alle sehr gefreut. Das Personal wurde zudem auch beschenkt vom Nikolaus. Ein herzliches Dankesschön an alle Eltern und den Elternbeirat. Wir haben uns sehr gefreut. Bastelaktion für AWO-Altenheime Wir wurden vom Landratsamt angesprochen, ob wir Fensterdeko und Tischdeko für die Altenheime basteln würden. Da haben wir uns nicht lange bitten lassen. Die Kinder waren voller Eifer dabei. Es entstanden Schneemänner aus Pappteller, Elche aus Klopapierrollen, Zuckerstangen aus Pfeiffenputzern und Perlen, Lebku- chenmänner aus Pappe usw. Die Bastelsachen wurden zum Schluss im Landrat- samt abgeben und von dort aus verteilt auf die Altenheime. Geschenke für Rumänien Das Montessori-Kinderhaus hat an der Aktion Geschenke für Rumänien teilge- nommen. Viele Kinder haben gemeinsam mit ihren Eltern Päckchen gepackt. Diese wurden bei uns gesammelt und dann von ehrenamtlichen Mitarbeitern abgeholt. 20
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Ausg. 01/2021 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ILE-FRANKENPFALZ Regionalbudget der ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge Wo erhalte ich weitere Informationen und Unterlagen? Bis 05.02.2021 Förderung für Kleinprojekte beantragen Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie unter https://www. stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/ Die ILE Frankenpfalz i.F. und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken stel- len auch für das Jahr 2021 wieder 100.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die zur Verfügung. Wir fordern Sie daher auf, bis zum 05.02.2021 eine Förderanfrage ILE-Geschäftsstelle wenden. für Ihr Projekt einzureichen! ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge e.V. Wer kann eine Förderung erhalten? Förderanfragen können von natürlichen und Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg juristischen Personen sowie von Personengesellschaften gestellt werden. Antrags- berechtigt sind also z.B. Privatpersonen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Zweckver- Ansprechpartner: Tobias Hofmann bände, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen. Büro: Gurtstein 11, 1. Stock • Tel.: 09278/977-71 Mail: tobias.hofmann@ile-frankenpfalz.de • Internet: www.ile-frankenpfalz.de Welche Anforderungen muss mein Projekt erfüllen? Die förderfähigen Gesamt- kosten des Projektes dürfen 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen und müssen mindestens 625 Euro betragen. Förderfähig sind nur Projekte, die in den Gemein- den der ILE Frankenpfalz i.F. (Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth, Speichersdorf, Weidenberg) umgesetzt werden und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Welchen Zweck muss mein Projekt erfüllen? Zweck der Förderung ist es, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind z.B. Kleinprojekte zur • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, • Verbesserung der Lebensverhältnisse, • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung. Wie hoch ist die Förderung? Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro pro Projekt. Wie erhalte ich eine Förderung für mein Projekt? Sie reichen ihre Förderanfrage mit dem entsprechenden Formular, kurzer Projektbeschreibung und Nennung der vo- raussichtlichen Kosten (Nachweis durch Kostenschätzung, Kostenangebote etc.) bis spätestens 05.02.2021 bei der Geschäftsstelle der ILE Frankenpfalz i.F. ein. Die Geschäftsstelle prüft Ihre Anfrage auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Ein Entscheidungsgremium, welches sich aus regionalen Vertretern verschiedener In- teressengruppen zusammensetzt, bewertet an Hand festgelegter Auswahlkriterien alle Förderanfragen und trifft eine Auswahl. Wurde Ihr Projekt ausgewählt, so wird ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, in dem alle Umsetzungsmodalitäten geregelt sind. Bis zum 20.09.2021 muss ihr Projekt einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben abgeschlossen und bis zum 01.10.2021 der Durchführungs- nachweis (Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.) bei der Geschäftsstelle der ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen sein. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen ist. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Welche Auswahlkriterien sind entscheidend? Ihre Förderanfrage wird von einem Entscheidungsgremium auf der Grundlage fol- gender Kriterien bewertet: • Beitrag zu Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes • Beitrag zur Orts- und zur Innenentwicklung • Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima, Kulturlandschaft • Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit • Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum, Identität • Beitrag zu den Entwicklungszielen des ILEK Frankenpfalz i.F. • Beitrag für eine ausgewogene räumliche Verteilung der Projekte im ILE-Gebiet Welche Fristen sind zu beachten? Förderanfragen müssen bis spätestens 05.02.2021 bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingereicht werden. Geförderte Projekte sind bis zum 20.09.2021 abzuschließen und abzurechnen. Der Durchführungs- nachweis ist spätestens am 01.10.2021 bei der ILE Frankenpfalz i.F. einzureichen. 22
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