WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

              VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
              WEIDENBERG
    EMTMANNSBERG
                                          AUSGABE NR. 01 / 2021 VOM 31. DEZEMBER 2020

                              KIRCHENPINGARTEN         SEYBOTHENREUTH              WEIDENBERG

Schloss Reislas um 1885,
Foto Archiv VG Weidenberg
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 01/2021       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 01/2021

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                                               von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich                                              von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab
um Terminvereinbarung.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG                                                               HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                                                     Siehe Seite 23

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0170 / 2122115
Kirchenpingarten    nach telefonischer Vereinbarung unter 09278 / 7709652
Seybothenreuth      derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0171 / 4379244
Weidenberg          Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                    im Übrigen keine festen Sprechstunden         Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0171/3758243                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. Januar für Februar 2021

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
 oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
 und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 01/2021                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        Ablesung der Wasserzähler für das Jahr 2020                                                                 Hundesteuer 2021
Im Februar 2021 wird die Jahresabrechnung 2020 für die Wasser- und Abwasser-            Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt
gebühren erstellt.                                                                      einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden
Dazu ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich.                                    Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden mit Schreiben vom 01.12.2020 aufgefordert,            Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufei-
den Zählerstand selbständig zum 31.12. abzulesen und diesen der VG Weiden-              nander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
berg bis zum 07.01.2021 mitzuteilen.
Sollten Sie Ihren Zählerstand bisher noch nicht gemeldet haben, bitten wir Sie,         Mit dieser Bekanntmachung werden alle Hundehalter aufgefordert, noch nicht
dies zu erledigen, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schät-       gemeldete steuerpflichtige Hunde unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft zu
zen können.                                                                             melden.
                                                                                        Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsge-
Im Zuge der Ablesung der Wasserzähler treten immer wieder Fälle auf, bei denen          meinschaft ein Hundezeichen aus.
durch tropfende Wasserhähne, defekte Spülkästen und Leitungen oder Defekten             Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Verwaltungs-
an Heizungsanlagen usw. extreme Mehrverbräuche festgestellt werden. In Ihrem            gemeinschaft abmelden, wenn er ihn veräußert oder der Hund verendet ist, einge-
eigenen Interesse können wir Ihnen nur empfehlen, monatlich einen Blick auf Ihre        schläfert wurde, wenn der Hund entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt ist, oder
Wasserzähler zu werfen, um Differenzen schnell zu erkennen und beheben zu               wenn der Halter aus der Verwaltungsgemeinschaft weggezogen ist.
können.
                                                                                        Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-76, zur             sich, so ist das der Verwaltungsgemeinschaft unverzüglich anzuzeigen.
Verfügung.
                                                                                        Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-76 zur
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.                                                        Verfügung.

Weidenberg, 14.12.2020                                                                  Weidenberg, 14.12.2020
Hans Wittauer                                                                           Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender                                                               Gemeinschaftsvorsitzender

                                                                 EMTMANNSBERG
    Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die                                     Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022
                                                                                        gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das
       öffentliche Wasserversorgungseinrichtung                                         Bürgerserviceportal an.
  (Wasserabgabesatzung - WAS-) des Zweckverbandes
  zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe                                      Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
                                                                                        genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey-                cke finden Sie auch im Internet.
bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 05.11.2020 die 2. Satzung zur
Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabesat-             Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
zung – WAS -) beschlossen.                                                              der Gemeinde Emtmannsberg. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
                                                                                        chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr.           der Einrichtungsleitung Frau Pöllmann (0 92 09) 13 50 in Verbindung.
34 vom 30. November 2020 bekannt gemacht. Der Satzungstext ist zudem unter
der Rubrik Bekanntmachungen Wasserzweckverband abgedruckt.                              Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
                                                                                        Ansprechpartner:
                                                                                        Frau Mayer (09278) 977-48
                                                                                        Frau Schneck (09278) 977-78
                                                                                        Frau Trautner (09278) 977-23
   Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmanns-
berg ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger-
serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzureichen.

                                                                                    4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                     Ausg. 01/2021

                                                              KIRCHENPINGARTEN
    Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten                                         oben genannten Zeitraum auch im Internet unter der Adresse www.kirchenpingar-
                                                                                         ten.de unter der Rubrik „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
   und verkürzten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a
   Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des                                      Datenschutz:
                                                                                         Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6
       Bebauungsplans „Kirmsees Lettenschlag“                                            Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie
        im Bereich der Fl. Nrn. 566 (TF) und 566/1,                                      Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-
               beide Gemarkung Tressau                                                   lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
                                                                                         dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah-
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat am 06.07.2020 in öffentlicher Sitzung die           ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirmsees Lettenschlag“ beschlossen.
Die erste öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09.11. bis 08.12.2020 statt.        Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Da der Entwurf geändert wurde, erfolgt hiermit die erneute, eingeschränkte und           Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-
verkürzte öffentliche Auslegung. In seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 wur-       gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
de dem neuen Entwurf des Bebauungsplans „Kirmsees Lettenschlag“ zugestimmt               BauGB).
und die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung nach § 4 a
Absatz 3 BauGB, in Bezug auf die geänderten beziehungsweise ergänzten Teile,             Kirchenpingarten, den 15.12.2020
beschlossen. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Änderung der            Markus Brauner
Berechnung und Lage der Ausgleichsfläche.                                                Erster Bürgermeister
                                                                                         Gemeinde Kirchenpingarten
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fl. Nrn. 566 (TF) und 566/1,
beide Gemarkung Tressau.
                                                                                           Anmeldung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten
                                                                                         Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin-
                                                                                         garten ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger-
                                                                                         serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
                                                                                         sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
                                                                                         darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzureichen.

                                                                                         Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022
                                                                                         gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das
                                                                                         Bürgerserviceportal an.

                                                                                         Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
                                                                                         genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
                                                                                         cke finden Sie auch im Internet.

                                                                                         Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
                                                                                         der Gemeinde Kirchenpingarten. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
                                                                                         chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
                                                                                         der Einrichtungsleitung Frau Wachs (0 92 78) 16 27 in Verbindung.

                                                                                         Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
                                                                                         Ansprechpartner:
Geltungsbereich des Bebauungsplans – nicht maßstabsgetreu                                Frau Mayer (09278) 977-48
                                                                                         Frau Schneck (09278) 977-78
Der Entwurf des Bebauungsplans „Kirmsees Lettenschlag“ und die Begründung                Frau Trautner (09278) 977-23
liegen in der Zeit vom

                   08.01.2021 bis einschließlich 25.01.2021

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können, ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten
Teilen, während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Nie-
derschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht zum Bebauungsplan
• Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayreuth vom
  09.09.2020
• Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof vom 04.09.2020 und vom 04.09.2020
• Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 10.09.2020 und vom 02.12.2020
• Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 26.08.2020 und vom
  25.11.2020

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im

                                                                                     5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 01/2021                                                                                 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                             SEYBOTHENREUTH
    Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die                                 und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
                                                                                    § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
       öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
(Wasserabgabesatzung – WAS -) des Zweckverbandes                                    Unbeachtlich werden demnach
  zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe                                    1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der
                                                                                         dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sey-              2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
bothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 05.11.2020 die 2. Satzung zur              der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-
Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabesat-              nutzungsplans,
zung – WAS -) beschlossen.                                                            3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
                                                                                         und
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr.         4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie
34 vom 30. November 2020 bekannt gemacht. Der Satzungstext ist zudem unter               nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
der Rubrik Bekanntmachungen Wasserzweckverband abgedruckt.                               schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der
                                                                                         Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzu-
                                                                                         legen.
                                                                                      5. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.
                                                                                         4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für
   Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die                                        nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht
    4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes                                         innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver-
     „Goldhügel II“ der Gemeinde Seybothenreuth                                          mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige-
                                                                                         führt wird.
Die Gemeinde Seybothenreuth hat mit Beschluss vom 14.12.2020 die
4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Goldhügel II“ der Gemeinde            Seybothenreuth, den 15.12.2020
Seybothenreuth als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß         Reinhard Preißinger
§ 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser       Erster Bürgermeister
Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.                     Gemeinde Seybothenreuth

                                                                                       Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
                                                                                    Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothen-
                                                                                    reuth ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger-
                                                                                    serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
                                                                                    sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
                                                                                    darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzureichen.

                                                                                    Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 ge-
                                                                                    wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das Bür-
                                                                                    gerserviceportal an.

                                                                                    Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
                                                                                    genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
                                                                                    cke finden Sie auch im Internet.

                                                                                    Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
                                                                                    der Gemeinde Seybothenreuth. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
                                                                                    chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
                                                                                    der Einrichtungsleitung Frau Veigl (0 92 75) 14 32 in Verbindung.

                                                                                    Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
                                                                                    Ansprechpartner:
                                                                                    Frau Mayer (09278) 977-48
                                                                                    Frau Schneck (09278) 977-78
                                                                                    Frau Trautner (09278) 977-23

Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Nicht Maßstabsgetreu.

Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung bei der Ver-
waltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Wei-
denberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft
verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-

                                                                                6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                 Ausg. 01/2021

                                                           MARKT WEIDENBERG
 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß                                    Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen. Wir bitten da-
                                                                                     her um vorherige Terminvereinbarung unter 09278/977-73.
     § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan
     „Wohngebiet Ahornstraße“ mit gleichzeitiger                                     Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite www.markt-weidenberg.de un-
         Änderung des Flächennutzungsplans                                           ter den Reitern „Aktuelles“ --> “Bekanntmachungen“ eingestellt.

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 23.11.2020 gemäß              Weidenberg, den 14.12.2020
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Ahornstra-
ße“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren       Hans Wittauer
beschlossen.                                                                         Erster Bürgermeister
                                                                                     Markt Weidenberg
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nrn. 767, 768
(TF) und 769 der Gemarkung Weidenberg und grenzt an die bestehende Wohnbe-
bauung der Ahornstraße an.
                                                                                         Anmeldung Kindertageseinrichtungen Weidenberg
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennut-
zungsplanes sollen vorwiegend Baufläche für die Wohnnutzung geschaffen wer-          Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weiden-
den, um den örtlichen Bedarf zu decken. Die Änderung des Flächennutzungspla-         berg ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sind ab sofort online über das Bürger-
nes sieht zudem potentielle zukünftige Erweiterungsflächen vor.                      serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden
                                                                                     Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre
                                                                                     Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2021 bei uns einzurei-
                                                                                     chen.

                                                                                     Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022
                                                                                     gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2021 über das
                                                                                     Bürgerserviceportal an.

                                                                                     Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
                                                                                     genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
                                                                                     cke finden Sie auch im Internet.

                                                                                     Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetsei-
                                                                                     ten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönli-
                                                                                     chen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der
                                                                                     jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung.

                                                                                     Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
                                                                                     Ansprechpartner:
                                                                                     Frau Mayer (09278) 977-48
                                                                                     Frau Schneck (09278) 977-78
                                                                                     Frau Trautner (09278) 977-23
Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ – nicht maßstabsge-
treu

                                               Die Änderung des Flächennut-
                                               zungsplanes umfasst die Flur-
                                               stücke 766, 767, 768(TF), 769,
                                               770, 771(TF) und 785(TF) der
                                               Gemarkung Weidenberg.

Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung – nicht maßstabsgetreu

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans sowie
der Änderung des Flächennutzungsplans können während der allgemeinen Ge-
schäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen

                                                                                 7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 01/2021                                                                                      Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                         WASSERZWECKVERBAND
       Nachfolgende Satzung wurde im Amtsblatt und                                          3. Nach § 19 wird folgender § 19 a eingefügt:
       Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 34                                                                       㤠19 a
         vom 30. November 2020 bekannt gemacht.                                           Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Was-
                                                                                          serzähler
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversor-
 gungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS - ) des Zweckverbandes                         (1) Der Zweckverband setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO
           zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe                                     elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und betreibt diese.
                                                                                            (2) Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO gespeicherte oder ausgelese-
                            Vom 06. November 2020                                               ne personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit sie für die dort genann-
                                                                                                ten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im Wasserzähler vor Ort gespei-
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemein-             cherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach zwei Jahren zu
deordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Seybothen-                     löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf
reuther Gruppe folgende                                                                         Jahren.
                                                                                            (3) Elektronische Wasserzähler, die ohne Verwendung der Funkfunktion
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversor-
                                                                                                betrieben werden, werden von einem Beauftragten des Zweckverbandes
gungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS -) des Zweckverbandes zur
                                                                                                möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen des Zweckverban-
Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe
                                                                                                des vom Grundstückseigentümer oder Gebührenschuldner selbst ausgele-
                                                                                                sen. Ihre Auslesung vor Ort erfolgt nur mit Zustimmung des Grundstücksei-
                                       §1
Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesat-                  gentümers. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Was-
zung – WAS -) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther                      serzähler leicht zugänglich sind.“
Gruppe vom 05. Dezember 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt und Kreisanzeiger
des Landkreises Bayreuth vom 30. November 2017, Nr. 27/2017) wird wie folgt                                                    §2
geändert:                                                                                 Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  1. In dem Einleitungssatz vor § 1 wird die Angabe „Abs. 2 und Abs. 3“ durch die         Weidenberg, 06. November 2020
     Angabe „Abs. 2 bis 4“ ersetzt.                                                       Reinhard Preißinger
  2. § 10 Abs. 3 wird aufgehoben.                                                         Verbandsvorsitzender

                                                        AUS DEN SITZUNGEN
                                                                  SEYBOTHENREUTH
              Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth
                        am 24.11.2020
Allgemeine Zuschüsse an die Vereine der Gemeinde Seybothenreuth
Beschluss:
Die Freigabe der Haushaltsmittel für die allgemeinen Zuschussleistungen sowie
Bezuschussung für die Volkshochschule Weidenberg und Umgebung wird erteilt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuschussleistung 2020 auszuzahlen.

                                                                                      8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                       Ausg. 01/2021

                                                              MARKT WEIDENBERG
         Sitzung Bauausschuss Marktes Weidenberg                                         AWA Markt Weidenberg, Anschluss an die Abwasseranlage Bayreuth,
                      am 23.11.2020                                                      Variantenbeschluss
                                                                                         Beschluss:
Bauvoranfrage Fl. Nr. 343, Gemarkung Döhlau;                                             Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses                                                   Miller die wirtschaftlichste und sinnvollste Trassenführung (6 oder 6 a) zu wählen.
                                                                                         Die gewählte Variante soll durch das Ingenieurbüro weiter geplant werden.

           Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg
                       am 07.12.2020                                                                  Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg
                                                                                                                 am 07.12.2020
Bauvoranfrage Fl. Nr. 2, Gemarkung Döhlau;
Abbruch von zwei Silos und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses                       Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus
                                                                                         nichtöffentlichen Sitzungen
Bauvoranfrage Fl. Nr. 1060/1, Gemarkung Weidenberg;                                      Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.10.2020 wurden die folgenden Tagesord-
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden                                     nungspunkte freigegeben:

                                                                                         Imagefilm Markt Weidenberg; Vergabe
                                                                                         Beschluss:
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                         Mit der Vergabe an die Firma White-Lake-City Filmproduktion, Weißenstadt, ge-
                                                                                         mäß Angebot vom 03.10.2020 besteht Einverständnis.
                        am 23.11.2020
                                                                                         Anschaffung Holder S 130 mit Mähwerk; Nachtrag zum Beschluss vom 13.07.2020
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus                                   Beschluss:
nichtöffentlichen Sitzungen                                                              1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt für die Mäh-Saug-Kombination
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 28.09.2020 wurden der folgende Tagesordnungs-              Leasingangebote einzuholen und nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit
punkt freigegeben:                                                                          abzuschließen.
Abwasseranlage Weidenberg, Verbundleitung, Anschluss an die Abwasseranlage               2. Mit der Inzahlungnahme des Holder C 270 durch die Firma BayWa besteht
Bayreuth; Vergabe Ingenieurleistungen                                                       Einverständnis. Der Unterschiedsbetrag für die Inzahlungnahme und den
Beschluss:                                                                                  Ankauf der Anbauteile wird dem Markt Weidenberg in Rechnung gestellt.
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Miller (Leis-
tungsphasen 2-9), vergeben.                                                              Bestattungswesen, Bau einer Aussegnungshalle,
                                                                                         Mehrkosten, Zuschussantrag
Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ im Bereich der Fl. Nrn. 767,                      Beschluss:
768 und 769, alle Gemarkung Weidenberg, mit gleichzeitiger Änderung des                  Der Markt Weidenberg gewährt eine weitere finanzielle Unterstützung zum Bau
Flächennutzungsplanes                                                                    der Aussegnungshalle aufgrund Kostenmehrung in Höhe von 66.000,- Euro.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungs-
plans „Wohngebiet Ahornstraße“ im Bereich der Fl. Nrn. 767, 768 (TF) und 769,
alle Gemarkung Weidenberg.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren im Bereich der Fl. Nrn. 766,767,
768 (TF), 769, 770, 771(TF) und 785 (TF), alle Gemarkung Weidenberg, geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verfahren einzuleiten und die
frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Benachrichtigung der betroffenen Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.

Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversor-
gungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesatzung - WAS - );
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffent-
liche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesat-
zung – WAS - ) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschusses. Der
Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch
beigeheftet.

Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der
Einleitung in verschiedene Gewässer im Einzugsgebiet der Kläranlage Döhlau
Beschluss:
Gemäß den vorliegenden Antragsunterlagen des Ingenieur-Büros Miller, Nürn-
berg, ist das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren in die Wege zu leiten und die
gehobene Erlaubnis zu beantragen.

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ausg. 01/2021        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                     Ausg. 01/2021

                                                                       AKTUELLES
                                                    VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ein merkwürdiges Jahr liegt hinter uns und womöglich auch vor uns. Im März fand die Kommunalwahl statt. Die kommunalen Gremien haben sich neu gebildet und trotz
der Pandemie zügig ihre Arbeit aufgenommen. In der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wurden in Emtmannsberg mit Gerhard Hermannsdörfer und in Kirchen-
pingarten mit Markus Brauner zwei neue Bürgermeister gewählt, nachdem Thomas Kreil und Klaus Wagner nicht mehr zur Wahl angetreten sind. In Weidenberg tritt
Bürgermeister Hans Wittauer in seine letzte Amtsperiode und in Seybothenreuth wurde Bürgermeister Reinhard Preißinger wieder gewählt.

Kurz nach der Wahl schlug die Pandemie durch die erste Welle mit voller Wucht zu. Wohl niemand hätte sich noch im Januar vorstellen können, was uns bevorsteht.
Aktuell scheint die zweite Welle weitgehend außer Kontrolle zu geraten.

Unser Ziel ist, unter Einhaltung aller Hygieneregeln, das öffentliche Leben aufrecht und die Verwaltung funktionsfähig zu erhalten. Unerlässlich ist, die staatlichen Vor-
gaben umzusetzen, um das Pandemiegeschehen einzudämmen. Der Staat, unsere Demokratie, muss handlungsfähig bleiben, damit keine „Gruppierungen“ versuchen,
die staatliche Gewalt zu unterwandern.

Leider geht mit der Pandemie auch viel verloren. Schwere wirtschaftliche Schäden in allen Lebensbereichen sind u.a. die Folge. Existenzen sind bedroht oder schon
zerstört, aber auch das kulturelle Leben ist zum Erliegen gekommen. Das reicht von Konzerten, Theater, Oper, Festspielen bis hin zum örtlichen Gesangverein oder
Posaunenchor. Gesellige Feste, Kerwas, Jubiläen usw. konnten leider nicht stattfinden. Der kulturelle Verlust, das was unser Leben auch lebenswert macht, ist enorm.
Gleiches gilt natürlich auch für Sportveranstaltungen, die uns sehr fehlen.

Wir hoffen auf den Impfstoff, der kurz vor der Zulassung steht und hoffentlich entsprechend Wirkung zeigt. An dieser Stelle danken wir allen, die sich am Kampf gegen
die Pandemie aktiv beteiligen. Vor allem den Pflegekräften in den Krankenhäusern und Heimen.

Die Vereine, als Rückgrat unserer Gesellschaft, leiden ebenfalls unter diesen außergewöhnlichen Ereignissen. Gerade hier werden wir unsere Unterstützung nicht in
Frage stellen.

Es wird sich zeigen, wie die finanziellen Rahmenbedingungen in der Zukunft aussehen. Wir erwarten eine ausreichende Finanzausstattung durch den Staat, damit vor
Ort in den Kommunen die Daseinsvorsorge weiter funktioniert. Es geht nicht um ein Wunschkonzert, sondern um Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, Abwasserentsor-
gung und Wasserversorgung. Es geht darum, die lebenswichtige Infrastruktur vor Ort aufrecht zu erhalten.

Es gilt, hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken, die Pandemie zu besiegen und alle Institutionen sobald wie möglich wieder in die Normalität zurück zu führen. Wir Kom-
munen werden unser Möglichstes dazu beitragen.

Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann.
(Duke Ellington, 1899 – 1974)

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein friedliches, glückliches und gesundes neues Jahr.

Weidenberg, im Dezember 2020

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          Neue Öffnungszeiten der Geschäftsstelle                                                      Sprechtag der Versichertenberaterin
          der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                             (Versichertenältesten)
Die neuen Öffnungszeiten für die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft            Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
Weidenberg mit ihren Nebengebäuden gelten ab Januar 2021 wie folgt:
                                                                                                                    am Mittwoch, 13. Januar
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,                                                                         von 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachge-                     im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses
biet individuelle Terminvereinbarungen möglich.                                                                    in Weidenberg, statt.

Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit            Nächste Termine (Änderungen vorbehalten):
grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung.                                              03.02.2021, 03.03.2021, 07.04.2021

                                                                                        Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
                                                                                        gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
              Sicherung der Gehbahnen im Winter                                         der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
                                                                                        Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen         rung der Rentner durch.
und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind die Grundstückseigentümer ver-
pflichtet, die angrenzenden Gehsteige vor ihren Grundstücken zu räumen und bei          Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ-
Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu streuen.                                               lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 /
                                                                                        608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht
Dies sollte auch der Umwelt zuliebe nur mit Sand oder Splitt erfolgen.                  durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit-
                                                                                        ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen
Der gesamte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern,
                                                                                        Abstand einzuhalten. Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkäl-
dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
                                                                                        tungssymptome oder erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständ-
Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und           nis.
gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr. Sie endet jeweils um 20:00 Uhr.

Schnee, Eis oder Kehricht ist neben den Gehbahnen oder auf dem Privatgrund
abzulagern, Abflussrinnen, Hydranten oder Kanaleinlaufschächte sind von Eis und               Ernährung und Bewegung für die ganze Familie
Schnee frei zu räumen.
                                                                                        Eine Information des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Es ist verboten, Schnee, Eis oder Kehricht auf die Straßenfläche zu schieben.           Junge Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren – nun auch online
In Schadensfällen haften die jeweiligen Grundstückseigentümer unter Umständen           Auch 2021 gibt es wieder Angebote am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
für die Folgen.                                                                         Forsten Bayreuth. Nachdem dieses Jahr viele Präsenzveranstaltungen abgesagt
                                                                                        werden mussten, wird in Corona-Zeiten das Angebot um Online-Seminare erwei-
Bei Schneefall oder der Bildung von Eisglätte während des Tages sind die Siche-         tert. Dies ist auch eine gute Möglichkeit, Wissen zu vermitteln und sich auszutau-
rungsmaßnahmen so oft wie erforderlich durchzuführen oder ein Dritter (z.B. Fir-        schen. Zudem hat es den Vorteil, an einer Veranstaltung teilzunehmen, ohne das
ma, Nachbarn) zu beauftragen, der die Arbeiten übernimmt.                               Haus verlassen zu müssen.
                                                                                        Den Anfang macht die Diätassistentin Melanie Steinel am Mittwoch, 10.02.2021,
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wintersicherungspflicht sich          mit dem Online-Seminar „Auf geht’s zum Familientisch“.
auch auf die Gehsteige vor unbebauten Grundstücken erstreckt, soweit diese in-          Nähere Informationen und Anmeldung ab Januar 2021
nerhalb der geschlossenen Ortsbebauung liegen. Falls vor einem Grundstück kein          unter www.weiterbildung.bayern.de.
Gehsteig vorhanden ist, muss am Straßenrand ein Streifen von einem Meter Breite
gesichert werden, sofern dies zumutbar ist.                                             Sie können als geschlossene Gruppe (Krabbelgruppe, Mini Club, u.a.) eine Veran-
                                                                                        staltung auch direkt bei unseren Referentinnen buchen, auch für Online-Seminare.
Wir bitten zu beachten, dass in Schadensfällen auch Haftungsansprüche wegen             Voraussetzung ist, dass sich mindestens sechs Teilnehmer anmelden. Informatio-
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf die Angrenzer zukommen können.             nen dazu finden Sie auf der Homepage des Amtes
Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, bitten wir alle Grundstücksei-        unter www.aelf-by.bayern.de/ernaehrung/familie/.
gentümer, ihrer Räum- und Streuverpflichtung nachzukommen.

Weidenberg, 14. Dezember 2020
Ihre Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                Fundsachen
Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.

Fundsachen Weidenberg:
1 Autoschlüssel „Daimler“, Fundort Staatsstraße-Auffahrt, Weidenberg
1 Autoschlüssel mit Mäppchen, Fundort Straße zwischen Tressau und Fischbach

                                                                                   12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                       Ausg. 01/2021

       Breitbandausbau gemäß Bayer. Gigabitrichtlinie
       in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

       Sie benötigen für Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit oder aus
       beruflichen Gründen schnelleres Internet? Melden Sie uns jetzt Ihren Bedarf!

       Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen
       Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) den sukzessiven Aufbau
       von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch
       für Privatanschlüsse und 1000 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

       Da die VGem Weidenberg aus Datenschutzgründen leider keinen Zugriff auf den Gewerbestatus aller
       Hausadressen (z.B. Ärzte, Freiberufler, Landwirte etc.) hat, benötigen wir Ihre Mithilfe.

       Bitte melden Sie uns Ihren Bedarf für eine schnellere Internetanbindung, wenn bei Ihnen folgende
       Gründe vorliegen:

           -    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (ausgenommen ist der reine Betrieb
                einer Photovoltaikanlage)
           -    Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit
           -    Berufliche Gründe (z.B. Homeoffice, jedoch nicht coronabedingt)

       Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden es uns bis spätestens 31.01.2021 zurück.
       Sie haben folgende Möglichkeiten:

           -    Per Briefpost an: VGem Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
           -    Per Fax an: (09278) 977-77
           -    Per E-Mail an: vg.poststelle@weidenberg.de

       _______________________________                            ________________________________________
       Nachname, Vorname                                          ggf. Firmenname

       _______________________________                            ________________________________________
       Straße, Hausnummer                                         Postleitzahl, Ort

       _______________________________                            ________________________________________
       E-Mail                                                     Telefon

       _________________________________________________________________________________
       Art des Gewerbes oder der freiberuflichen Tätigkeit bzw. berufliche Gründe für den erhöhten
       Bandbreitenbedarf von mindestens 1000 Mbit/s

       Hinweis zum Datenschutz:
       Die von Ihnen gemeldeten Daten dienen ausschließlich der Erhebung von Informationen über die Nutzung der
       Internetanschlüsse zur Vorbereitung der Fördermaßnahme „Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie“.
       Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
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Ausg. 01/2021                                                                             Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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              Sicherung der Gehbahnen im Winter
Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die
Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der
Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer der
Gemeinde Emtmannsberg gilt.

Emtmannsberg, 14. Dezember 2020
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister

           Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung
                     in Emtmannsberg
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von
Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 6. Januar 2021 ge-
schlossen.

                          KITA Emtmannsberg
Im Dezember hieß es, der Nikolaus klopft an die Tür. Diesmal etwas anders aber
trotzdem sehr schön und ein Stück Normalität für die Kinder.
Der Nikolaus kam mit Corona-Maske und dem nötigen Abstand in jede Gruppe des
Kindergartens. Die Kinder haben natürlich ein Lied einstudiert und konnten es dem
Heiligen St. Nikolaus stolz vorsingen. Natürlich hatte der Nikolaus auch Geschenke
dabei, welche in den selbst gestalteten Tüten der Kinder waren. Hier wurden aus
Ihren Handabdrücken süße, individuelle Nikoläuse. Auch hatte der Nikolaus jedes
Kind beobachtet und tadelte oder lobte das ein oder andere Kind. Es war ein ge-
lungener Nikolaustag und alle Kinder haben sich, trotz anfänglichem Respekt, sehr
über den Besuch gefreut.

                                                                                     14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                Ausg. 01/2021

                                                           Abfallwirtschaft

                                                                      Änderungen Abfuhr Gelbe Tonne 2021
                                                                       Stand: November 2020

                                                           Alle Abfuhrtermine sind auf der Homepage unter www.landkreis-
                                                           bayreuth.de/abfall abrufbar. Dort kann bequem ein Kalender mit den
                                                           eigenen Abfuhrterminen im PDF-Format erzeugt werden. Nutzen Sie
                                                           auch unsere Abfall-App: Diese erinnert Sie zuverlässig an alle
                                                           Abfuhrtermine der Restmüll-, Bio-, Papier- und Gelben Tonne und bietet
                                                           weitere Angebote wie ein Abfall-ABC. Die App ist über jeden App-Store
                                                           (Suchname Abfall Bayreuth) kostenfrei erhältlich.

                                                           In folgenden Gemeinden ändern sich die Abfuhrtage der Gelben Tonne im Jahr 2021:
                                                               Ÿ   Ahorntal
                                                               Ÿ   Aufseß
                                                               Ÿ   Bad Berneck
                                                               Ÿ   Betzenstein
                                                               Ÿ   Bindlach
                                                               Ÿ   Bischofsgrün
                                                               Ÿ   Eckersdorf
                                                               Ÿ   Emtmannsberg
                                                               Ÿ   Gesees
                                                               Ÿ   Glashütten
                                                               Ÿ   Goldkronach
                                                               Ÿ   Hollfeld
                                                               Ÿ   Hummeltal
                                                               Ÿ   Mistelbach
                                                               Ÿ   Mistelgau
                                                               Ÿ   Pegnitz
                                                               Ÿ   Plankenfels
                                                               Ÿ   Plech
                                                               Ÿ   Pottenstein
                                                               Ÿ   Seybothenreuth
                                                               Ÿ   Speichersdorf
                                                               Ÿ   Waischenfeld
                                                               Ÿ   Warmensteinach
                                                               Ÿ   Weidenberg

                                                           Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

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Ausg. 01/2021                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                              KIRCHENPINGARTEN
              Sicherung der Gehbahnen im Winter                                       Kindern die Botschaft des Nikolaus. Er erzählte etwas aus seinem Leben und er-
                                                                                      klärte, warum er in diesem Jahr nicht persönlich zu den Kindern kommen konnte.
Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die           Aber der Nikolaus wäre nicht der Nikolaus, wenn er nicht wenigstens, ganz still und
Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die                heimlich, einen Sack mit Geschenken für die Tür gestellt hätte. Natürlich lag auf
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der              den Geschenken auch das goldene Buch. Hier hatte er Notizen gemacht, die den
Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer der           Kindern von den Erzieherinnen vorgelesen wurden.
Gemeinde Kirchenpingarten gilt.
                                                                                      Alles in allem war es ein schöner, wenn auch wieder mal anderer, Tag.
Kirchenpingarten, 14. Dezember 2020
Markus Brauner                                                                        Vielen Dank an alle, die uns in diesem schwierigen Jahr unterstützt haben. Bleibt
Erster Bürgermeister                                                                  gesund und hoffentlich sehen wir uns 2021 irgendwann auch persönlich wieder.
                                                                                      schon und es ging nach Hause.

           Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung
                      Kirchenpingarten
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der Zeit
von Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021
geschlossen.

                        KiTa Kirchenpingarten
Der Nikolaus per Videobotschaft

Selbst der gute, alte Nikolaus muss sich an die Corona Regeln halten. Er durfte
die Kinder in der Kindertagesstätte in Kirchenpingarten nicht persönlich besuchen.
Aber der Nikolaus ist ja ein schlauer Mann und hat den Kindern eine Botschaft per
Video übermittelt.

Die Kinder der KiTa waren genau so aufgeregt wie sonst am Nikolaustag. Dieser
wurde am Freitag vor dem 6. Dezember gefeiert. Die Erzieherinnen zeigten den

                                                                                 16
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 01/2021

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Ausg. 01/2021                                                                                  Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                             SEYBOTHENREUTH
              Sicherung der Gehbahnen im Winter                                                  Bürgerversammlung in 2020 ausgesetzt
Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die          Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte eine Bürgerversammlung in
Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die               2020 leider nicht stattfinden. Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht aber selbst-
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der             verständlich die Möglichkeit, Anträge, die dann im Gemeinderat behandelt werden,
Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer der          nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Bürgermeister vom 01. – 15. Ja-
Gemeinde Seybothenreuth gilt.                                                        nuar 2021 zu stellen.

Seybothenreuth, 14. Dezember 2020                                                    Je nach Entwicklung der Corona-Situation wird dann gegebenenfalls im Frühjahr
Reinhard Preißinger                                                                  ein Termin für eine Bürgerversammlung in altbewährter Form anberaumt.
Erster Bürgermeister                                                                 Alle Bürgerinnen und Bürger werden Ende Januar mit Erscheinen des Februar-
                                                                                     Amtsblattes mit einer extra Beilage, die an alle Haushalte im Gemeindegebiet ver-
                                                                                     teilt wird, über das Gemeindegeschehen 2020 informiert.
                                                                                     Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um eine weitere Ausbreitung des
          Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung                                    Corona-Virus und weitere Neuinfektionen möglichst zu vermeiden.

                     Seybothenreuth                                                  Weidenberg, 14. Dezember 2020
                                                                                     Reinhard Preißinger
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt in der Zeit von        Erster Bürgermeister
Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Montag, 11. Januar 2021 ge-
schlossen.

                                                                                18
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                     Ausg. 01/2021

                                                             MARKT WEIDENBERG
              Sicherung der Gehbahnen im Winter
Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Aktuelles Verwaltungsgemeinschaft“ die
Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der
Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer des
Marktes Weidenberg gilt.

Weidenberg, 14. Dezember 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister

          Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung
                 in Neunkirchen am Main
Die Kindertageseinrichtung des Marktes Weidenberg in Neunkirchen am Main
bleibt in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Montag, 11.
Januar 2021 geschlossen.

        Weihnachtsferien Kindertageseinrichtungen
                                                                                         Natürlich durfte das Basteln auch nicht zu kurz kommen in der Weihnachtszeit. Das
        Montessori-Kinderhaus und Kita Auenzwerge                                        Gestalten des Adventskranzes bereitete den Kindern viel Spaß. Mit Naturmateri-
                      in Weidenberg                                                      alien, Kugeln und selbstgebastelten Sternen wurden die grünen Kränze verziert.
                                                                                         Seitdem erleuchteten diese die Gruppen jeden Tag bis Weihnachten. Alle Kinder
Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg, Montessori-Kinderhaus,              des Hauses gestalteten gemeinsam den Weihnachtsbaumschmuck. Liebevoll
In der Au 5, und Kita Auenzwerge, In der Au 21, bleiben in der Zeit von Mittwoch,        dekoriert stand der Christbaum in diesem Jahr im Garten der Kita und erfreute
23. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021 geschlossen.               alle, Groß und Klein.

                            Kita Auenzwerge
Leise, leise, mucksmäusenstill gehen
Weihnachtswichtel im Advent auf die Reise….
So zogen bei den Auenzwergen die Adventswichtel ein und brachten für jedes
Kind eine kleine zauberhafte Überraschung mit. Die Aufregung war groß bei den
Kindern, wer heute etwas von den Adventswichteln bekommt. Im Adventskreis la-
sen wir jeden Tag ein Stück von der Adventskalendergeschichte und freuten uns
darauf, wie es den weitergehen würde.

                                                                                    19
Ausg. 01/2021                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                        Montessori-Kinderhaus
Nikolaus
Am 04.12.2020 hat uns der Nikolaus besucht. Die Kinder waren morgens schon
aufgeregt und neugierig. Sie haben ihn zuerst im Garten gesucht, hierbei sogar
Schlittenspuren entdeckt. Plötzlich kam er hinter dem Haus hervor, da er zuvor in
der Mondgruppe zu Besuch war. Wir haben dem Nikolaus „Lasst uns froh und mun-
ter sein“, vorgesungen. Er wusste einiges über die Kinder, dass es kein leichtes
Jahr war, sie sich hin und wieder streiten, das Aufräumen noch nicht so gut klappt,
aber sie sich sehr gut in ihrer neuen Gruppe zusammen gefunden haben. Zum
Schluss gab es für jedes Kind ein Nikolaussäckchen. Darüber haben sich alle sehr
gefreut. Das Personal wurde zudem auch beschenkt vom Nikolaus. Ein herzliches
Dankesschön an alle Eltern und den Elternbeirat. Wir haben uns sehr gefreut.

                                                                                           Bastelaktion für AWO-Altenheime
                                                                                           Wir wurden vom Landratsamt angesprochen, ob wir Fensterdeko und Tischdeko
                                                                                           für die Altenheime basteln würden. Da haben wir uns nicht lange bitten lassen.
                                                                                           Die Kinder waren voller Eifer dabei. Es entstanden Schneemänner aus Pappteller,
                                                                                           Elche aus Klopapierrollen, Zuckerstangen aus Pfeiffenputzern und Perlen, Lebku-
                                                                                           chenmänner aus Pappe usw. Die Bastelsachen wurden zum Schluss im Landrat-
                                                                                           samt abgeben und von dort aus verteilt auf die Altenheime.

                                                                                           Geschenke für Rumänien
                                                                                           Das Montessori-Kinderhaus hat an der Aktion Geschenke für Rumänien teilge-
                                                                                           nommen. Viele Kinder haben gemeinsam mit ihren Eltern Päckchen gepackt. Diese
                                                                                           wurden bei uns gesammelt und dann von ehrenamtlichen Mitarbeitern abgeholt.

                                                                                      20
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg        Ausg. 01/2021

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Ausg. 01/2021                                                                                        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                  ILE-FRANKENPFALZ
 Regionalbudget der ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge                                      Wo erhalte ich weitere Informationen und Unterlagen?
 Bis 05.02.2021 Förderung für Kleinprojekte beantragen                                      Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.
                                                                                            stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Die ILE Frankenpfalz i.F. und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken stel-
len auch für das Jahr 2021 wieder 100.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten             Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die
zur Verfügung. Wir fordern Sie daher auf, bis zum 05.02.2021 eine Förderanfrage             ILE-Geschäftsstelle wenden.
für Ihr Projekt einzureichen!
                                                                                            ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge e.V.
Wer kann eine Förderung erhalten? Förderanfragen können von natürlichen und                 Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
juristischen Personen sowie von Personengesellschaften gestellt werden. Antrags-
berechtigt sind also z.B. Privatpersonen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Zweckver-          Ansprechpartner: Tobias Hofmann
bände, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen.                                                  Büro: Gurtstein 11, 1. Stock • Tel.: 09278/977-71
                                                                                            Mail: tobias.hofmann@ile-frankenpfalz.de • Internet: www.ile-frankenpfalz.de
Welche Anforderungen muss mein Projekt erfüllen? Die förderfähigen Gesamt-
kosten des Projektes dürfen 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen und müssen
mindestens 625 Euro betragen. Förderfähig sind nur Projekte, die in den Gemein-
den der ILE Frankenpfalz i.F. (Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth,
Speichersdorf, Weidenberg) umgesetzt werden und mit deren Durchführung noch
nicht begonnen wurde.

Welchen Zweck muss mein Projekt erfüllen? Zweck der Förderung ist es, die
Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind z.B. Kleinprojekte zur
• Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
• Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
• Verbesserung der Lebensverhältnisse,
• Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung.

Wie hoch ist die Förderung? Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der
Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden
mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro pro Projekt.

Wie erhalte ich eine Förderung für mein Projekt? Sie reichen ihre Förderanfrage mit
dem entsprechenden Formular, kurzer Projektbeschreibung und Nennung der vo-
raussichtlichen Kosten (Nachweis durch Kostenschätzung, Kostenangebote etc.)
bis spätestens 05.02.2021 bei der Geschäftsstelle der ILE Frankenpfalz i.F. ein. Die
Geschäftsstelle prüft Ihre Anfrage auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Ein
Entscheidungsgremium, welches sich aus regionalen Vertretern verschiedener In-
teressengruppen zusammensetzt, bewertet an Hand festgelegter Auswahlkriterien
alle Förderanfragen und trifft eine Auswahl. Wurde Ihr Projekt ausgewählt, so wird
ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, in dem alle Umsetzungsmodalitäten
geregelt sind. Bis zum 20.09.2021 muss ihr Projekt einschließlich der Bezahlung
sämtlicher Ausgaben abgeschlossen und bis zum 01.10.2021 der Durchführungs-
nachweis (Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.) bei der Geschäftsstelle der
ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen sein. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt
nach Prüfung der Unterlagen und sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung
freigegebene Zuwendungsanteil bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen ist. Ein
Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Welche Auswahlkriterien sind entscheidend?
Ihre Förderanfrage wird von einem Entscheidungsgremium auf der Grundlage fol-
gender Kriterien bewertet:
• Beitrag zu Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes
• Beitrag zur Orts- und zur Innenentwicklung
• Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima, Kulturlandschaft
• Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit
• Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum, Identität
• Beitrag zu den Entwicklungszielen des ILEK Frankenpfalz i.F.
• Beitrag für eine ausgewogene räumliche Verteilung der Projekte im ILE-Gebiet

Welche Fristen sind zu beachten? Förderanfragen müssen bis spätestens
05.02.2021 bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingereicht werden. Geförderte Projekte
sind bis zum 20.09.2021 abzuschließen und abzurechnen. Der Durchführungs-
nachweis ist spätestens am 01.10.2021 bei der ILE Frankenpfalz i.F. einzureichen.

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