Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 10 Oktober 2018 - Gemeinde Otterfing

 
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Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 10 Oktober 2018 - Gemeinde Otterfing
Otterfinger
Gemeindeblatt
Informationen & amtliche Mitteilungen   Heft 10 · Oktober 2018

Titelbild: Ingrid Schenzinger
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 10 Oktober 2018 - Gemeinde Otterfing
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Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 10 Oktober 2018 - Gemeinde Otterfing
Inhalt

Gemeinde                                           Schüleraustausch – Gastfamilie gesucht     39
                                                   Spende Kindergarten                        41
Zahlen vom Einwohneramt                       2
                                                   „Kennst du dein Otterfing“-Rätsel          42
Fundsachen                                    2
Vorwort des Bürgermeisters                  3-4     Vereine
Wahlhelfer gesucht                            4
                                                   Danksagung Challenge-Cup 2018              43
Protokoll 50. Gemeinderatssitzung          6-19
                                                   TSV Ski                                  44-46
Die Verwaltung informiert                21-22
                                                   TSV Otterfing Tischtennis                  47
vivo                                        23
                                                   Nächste Papiersammlung                     48
Die Feuerwehr informiert                    24
                                                   Schützengesellschaft Otterfing e.V.        48
Gemeindeleben
                                                    Kirchen
Aktuelles von der Agenda21               25-26
                                                   Katholische Pfarrgemeinde                  50
VdK - Einladung                          27-28
                                                   Evangelische Pfarrgemeinde               52-53
12. Otterfinger Senioren-Nachmittag         29
                                                   Evang.-Methodistische Pfarrgemeinde        54
Termine                                  30-31
                                                   Zeugen Jehovas                             55
cantica nova singt                          32
Otterfinger Kulturwoche                     34      Wichtige Rufnummern
Flohmarkt »Rund ums Kind«                   35     Zahnarzt-Notdienst                         56
Dank an die Bayernwerk AG                   36     Apotheken-Notdienst                        57
Flohmarkt für Kindersachen & Spielzeug      37     Otterfinger Gesundheitswesen               58
Schulungen Demenzerkrankung                 38     Rufnummern der Gemeindeverwaltung          59
Pflegende Angehörige                     38-39     Sonstige wichtige Rufnummern               60

          Vielen Dank für das Titelbild von der Kirchenlinde.

               Redaktionsschluss
               für die November-Ausgabe ist der 10.10.2018

Oktober 2018                                                                                   1
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Aus dem Rathaus

           Neue Regelung zur Veröffentlichung
                personenbezogener Daten
    Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
    auch in Deutschland umgesetzt, mit der u. a. personenbezogene Daten stärker geschützt
    werden sollen.
    Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss eine
    schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Betroffen sind davon auch die
    im Gemeindeblatt veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen, Geburts- und Sterbeanzeigen.
    Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Otterfing ab sofort von einer Veröffentlichung
    der Daten leider absehen. Eine Veröffentlichung kann nur erfolgen, wenn die Bürgerin-
    nen und Bürger selbst der Gemeinde gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine
    Veröffentlichung im Gemeindeblatt wünschen. Ein entsprechendes Formblatt liegt im
    Rathaus aus bzw. kann angefordert werden.

    Zahlen vom
    Einwohneramt
    Stand: 11.09.2018

    Alter Einwohnerstand             4.833
    Zuzüge                              17
    Wegzüge                             21
    Geburten                             1
    Sterbefälle                          3
    Neuer Einwohnerstand             4.827

    Fundsachen
    · Fahrrad
    · div. vom Weinfest
    · Schlüssel

2                                                                                Oktober 2018
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Grüß Gott, liebe Otterfinger
­Bürgerinnen und Bürger
                      Nachdem nun die            schwächsten unserer Gesellschaft dort ver-
                      Sommerferien        und    waltet und gestaltet werden. Leider gerät
                      -Monate vorbei sind,       diese Arbeit oft in den Hintergrund und
                      ist jeder von uns          geht in der „allzu wichtigen“ Landesdiskus-
                      wieder im Arbeitsle-       sion unter. Auch wir partizipieren z.B. in der
                      ben eingespannt. Im        Jugendarbeit vom Bezirk. Behinderten- und
                      September hat unser        Fördereinrichtungen werden organisatorisch
                      Gemeinderat wieder         abgewickelt. Unsere Kultur, ob im musikalis-
                      getagt und über einige     chen, schriftstellerischen oder historisch- tra-
Bauanträge sowie die weitere Vorgehenswei-       ditionellem Bereich (z.B. „Glentleiten“), wird
se zur Gestaltung unseres Schulhofs beraten.     im Bezirk gefördert und das Wissen daraus
Langsam beginnen bereits jetzt die Planun-       weitergegeben. Wie gesagt, informieren sie
gen für 2019. Es stehen einige Dinge an,         sich bitte auch über diese Arbeit, die auf­
die über die Wintermonate ausgeschrieben         grund der derzeitigen „Meinungsbildung“ in
werden müssten, um günstige Preise erziel-       den Medien leider nicht so beachtet wird.
en zu können. Es gilt keine Zeit zu verlieren,
                                                 Nutzen Sie bitte am 14. Oktober Ihr Wahl-
dies schlägt sich ansonsten auf der Kosten-
                                                 recht, gehen Sie zur Wahl oder nutzen Sie
seite nieder.
                                                 die Briefwahl. Diese Wahl dürfte möglich-
Derzeit erleben wir landauf, landab turbu-       erweise eine „Schicksalswahl“ für den bay-
lente Zeiten. Am 14. Oktober sind Landtags-      erischen Landtag mit einer deutlichen Er-
und Bezirkstagswahlen. Bedauerlicherweise        weiterung des Parteienspektrums und der
bekommt der Bezirk (bei uns Oberbayern)          daraus resultierenden Folgen für politische
nicht die Aufmerksamkeit, die er verdient        Entscheidungsprozesse werden. Aufgrund
hätte. Im Bezirk angesiedelt sind vor al-        der positiven Lebens- und Wirtschaftslage in
lem die sozialen Einrichtungen, die für die      unserem Land, trägt der Wähler eine große

   Praxis-
   Neueröffnung.
   Termine frei.
                                     N E U R O F E E D B A C K-T H E R A P I E
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Oktober 2018                                                                                   3
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Aus dem Rathaus

Verantwortung für sein Handeln. Möglich-           Trotz der o.g. wichtigen Entscheidungen in
erweise könnten wie im Bund 7 (!) Parteien         diesem Monat, darf ich Sie auf die „Kultur-
im Landtag vertreten sein. Wird dann die           woche 2018“ hinweisen, die ab dem 27. Ok-
Meinungsfindung leichter? Werden dann die          tober wieder in bewährter Weise stattfindet.
Entscheidungen für unser Land einfacher?           Hier möchte ich mich bei dem inzwischen in-
Werden die Diskussionen kürzer?                    stallierten und bewährten Organisationsteam
Daher nochmals: bitte gehen Sie deshalb            recht herzlich für ihren Einsatz bedanken
zur Wahl, tragen Sie mit Ihrer Stimme zum          und wünsche viel Erfolg und angenehme
Erhalt unserer speziell in Bayern hervor-          Stunden bei den Veranstaltungen.
ragenden Verhältnisse und zur Stärkung der         Sehen wir zu, dass es wieder ein „goldener
Demokratie bei.                                    Oktober“ wird.
Es ist Ihr wohl wichtigstes Bürgerrecht,           Ihr Bürgermeister,
das es in vielen anderen Ländern in dieser
demokratischen Ausprägung so nicht oder
vor allem nicht mehr gibt.                         Jakob Eglseder

                             Wahlhelfer gesucht
    Für die Landtags- und Bezirkstagswahl am Sonntag, den 14. Oktober 2018, suchen wir
    wieder freiwillige Helfer, die bereit sind, das kommunale Ehrenamt eines Wahlvorstands­
    mitglieds oder Beisitzers zu übernehmen.
    Für die Urnenwahl werden die Wahlhelfer während der Wahlzeit von 8 Uhr bis 18 Uhr in
    mehrere Schichten eingeteilt.
    Die Stimmauszählung beginnt um 18 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen, zu der alle
    Beisitzer und Helfer benötigt werden, die auch tagsüber tätig waren.
    Für die Briefwahl sind zwei Auszählungsgruppen vorgesehen, welche bereits um 16 Uhr
    am Wahlsonntag zu den Vorbereitungsarbeiten zusammentreffen werden, die eigentliche
    Stimmenauszählung beginnt um 18 Uhr.
    Eine Wahlentschädigung wird gewährt. Für eine kleine Brotzeit ist gesorgt.

    Interessierte Wahlberechtigte melden sich bitte bei
    Herrn Stark, Tel. 08024-9063110, markus.stark@otterfing.de
    oder bei Frau Bichlmeyer, Tel. 08024-9063116, antonia.bichlmeyer@otterfing.de

    Wir bedanken uns bereits jetzt für das Engagement der Otterfinger Bürgerinnen und
    Bürger.

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Aus dem Rathaus

52. Öffentliche                                     TOP1 Genehmigung des Protokolls der
                                                    öffentlichen Sitzung vom 03.07.2018
Sitzung des                                        Gegen das Protokoll vom 03.07.2018 werden
Gemeinderats                                       keine Einwände erhoben. Es ist somit geneh­
                                                   migt.
Sitzungstag: 24.07.2018
Sitzungsort: Otterfinger Hof / Nebenzimmer          TOP2 Beschlüsse aus nicht öffentlichen
Beginn: 19:30 Uhr                                   Sitzungen, die nicht mehr der Geheim-
Eröffnung der 52. Sitzung des Gemeinderats          haltung unterliegen
Begrüßung des Gemeinderats, der Zuhörer/
innen und der Presse                                 OP Stellenausschreibung Liegen-
                                                    T
                                                    schaftsverwaltung
Sitzungsteilnehmer:
Vorsitzender: 1. BM Eglseder Jakob                 Am Montag, den 30.07.2018 um 16.00 Uhr
                                                   treffen sich die Mitglieder des Personalaus­
Mitglieder des Gemeinderats:                       schusses zur Beratung über eingegangene
Burgmayr Stefan (Anwesend ab TOP 3.1.ö),           Bewerber als Ersatz für Frau Gillissen.
Eichhorn Andreas (Abwesend zu TOP 4.2
ö), Einwanger Karl (Abwesend ab TOP 4.2 ö           TOP Erweiterung Grundschule;
bis einschließlich TOP 4.8 ö sowie zu TOP 9         Nachträge zu Aufträgen
ö), Falkenhahn Michael, Heimerer Gerhard,          Bei der Brandschutzabnahme sind beim Alt-
Höchstetter Ferdinand, Hogger Thomas, Kir-         und Neubau Nachforderungen von Seiten
mayr Katharina (Anwesend bis TOP 7 nö),            des Kreisbrandrates eingegangen. Für u.a.
Klaus Max, Ruf Max (Abwesend ab TOP 4.2 ö          Feuerwehrleitern und diverse Schilder fällt
bis einschließlich TOP 4.4 ö), Schlickenrieder     zusätzlich eine Summe von 2.661,20 € an.
Georg, Schüßlbauer Robert, Sottanelli Rober-
to, Stockmeier Ulrike, Weitl Susanne Dr.            TOP Pflegemaßnahmen Fußballplätze

Schriftführerin:                                   Der TSV Otterfing kann die anstehenden
                                                   notwendigen Pflegemaßnahmen an den
Hüppe, Sabine
                                                   beiden Sportplätzen auf der Sportanlage
Verwaltung:                                        durchführen lassen. Die Gesamtkosten von
                                                   8.246,70 € werden von der Gemeinde über-
Hirz Heinz, Stark Markus
                                                   nommen.
Entschuldigt:
Baldauf Hubert                                      TOP Diverses
                                                   Turnhalle auf dem Skaterplatz
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3)
                                                   Herr Schüsselbauer regt an, darüber
GO ist gegeben.
                                                   nachzudenken, ob auch der Standort des
Ladung und Bekanntmachung             erfolgten    Skaterplatzes für den Neubau einer Zwei-
ordnungsgemäß.                                     bzw. Dreifachturnhalle in Betracht kom-

6                                                                               Oktober 2018
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men würde. Die baurechtliche Beurteilung        Antrages wird zurückgestellt. Die namentliche
müsste abgeklärt werden.                        Abstimmung wird von Herrn Bürgermeister
                                                Eglseder und Herrn Ruf beantragt.

 TOP3 Weitere Schritte                          Für
 "Neues Sportzentrum"                           Eglseder, Burgmayr, Einwanger, Heimerer,
 TOP3.1 Antrag von Gemeinderat                  Höchstetter, Kirmayr, Klaus, Schlickenrieder,
 Schüßlbauer auf Überprüfung des                Schüßlbauer, Stockmeier, Weitl
 gemeindeeigenen Grundstückes "Ska-             Gegen
 terplatz" hinsichtlich der Bebaubarkeit
                                                Eichhorn, Falkenhahn, Hogger, Ruf, Sottanelli
 mit einer 2,5- oder 3-fach-Sporthalle
                                                          Stimmen: Für 11 | Gegen 5 | Anw. 16
 und Aufteilung des Gesamtprojekts in
 einzelne Bausteine
                                                 TOP3.2 Weitere Vorgehensweise zu
Der Gemeinderat beschließt die Überprüfung       den Beschlüssen vom 12.6.2018 und
des gemeindeeigenen Grundstückes „Ska-           03.07.2018
terplatz“ (neben Tennisplätze) hinsichtlich
einer Bebaubarkeit mit einer 2,5 oder 3fach     Die Beschlussfassung zur Beauftragung er­
Sporthalle. Die Beschlussfassung zu Nr. 2 des   folgt in der nicht öffentlichen Sitzung.

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Aus dem Rathaus

                                                Der Gemeinderat bevollmächtigt die Ver-
 TOP4 Bauangelegenheiten
                                                waltung, dass hier erforderliche Bebauungs­
 TOP4.1 Bebauungsplan Nr. 50 "Im                planaufstellungsverfahren in Abstimmung
 Kirchwinkel"                                   mit der gemeindlichen Rechtsvertretung
 -Billigung des Planvorentwurfes                durchzuführen.
                                                          Stimmen: Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
Der Gemeinderat billigt den Planvorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 50 „Im Kirchwinkel
neu“ mit der beiliegenden Begründung.            TOP4.2 Antrag auf Änderung des
Die der Baumschutzverordnung unter-              Bebauungsplanes Nr. 37 "Gewerbege-
liegenden Bäume sind als Hinweis in den          biet neu" für Fl.Nr. 684/39, Georg-
Planentwurf aufzunehmen.                         Hardt-Straße 3-5
Die Flurnummer 32 ist hinsichtlich der          Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der
schützenswerten Bäume und der daraus re-        Firma LTN die Änderung des Bebauungs­
sultierenden Gebäudestellung zu prüfen.         planes Nr. 37 „Gewerbegebiet neu“.
Der gebilligte Planentwurf ist mit der juris-   Die Änderung beinhaltet die Errichtung eines
tischen Beratung der Gemeinde abzustimmen       Parkhauses mit Tiefgarage an der Nordseite
und ggf. noch anzupassen.                       des Grundstücks Fl.Nr. 684/39 anstatt der bis-

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8                                                                             Oktober 2018
lang geplanten und im Bebauungsplan fest-        Georg-Hardt-Straße erforderlichen Stellplätze
gesetzten Tiefgarage auf Fl.Nr.684/39.           der Errichtung eines Fertigungsgebäudes auf
Die Planänderung umfasst damit lediglich die     Fl.Nr. 684/39 nicht mehr im Wege stehen.
Flurnummer 684/39, welche im beiliegenden        Mit der Planänderung zur Errichtung des
Lageplan schwarz umrandet dargestellt wird.      Parkhauses wird damit vorwiegend dem
Das zukünftige Fertigungsgebäude und das         Bedarf an Investitionen zur Erhaltung,
nunmehr beantragte Parkhaus sollen zusam-        Sicherung und vor allem der Schaffung von
men eine Einheit bilden, die im Bebauungs­       neuen Arbeitsplätzen in angemessener Weise
plan festgesetzten Baufenster Platz findet.      Rechnung getragen.
Die Planänderung dient nach der Errichtung       Aufgrund des dem Gemeinderat vorgetrage-
des Parkhauses langfristig der erforderlichen    nen Bauwunsches besteht für die v.g. Flur-
Schaffung von Stellplätzen für das Fertigungs-   nummern ein Regelungsbedarf der Gemein-
gebäude auf Fl.Nr. 684/39.                       de.
Mit der Planänderung soll vor allem erre-        Der im Antrag gewünschte Parkhausbaukörp-
icht werden, dass nach der Errichtung des        er soll dabei unter Bezugnahme sowohl der
Parkhauses, die für die Baugenehmigung           betriebsbedingten Belange als auch auf die
auf Fl.Nr. 683 (Neubau Erweiterungsbau Be-       bereits vorhandene bzw. genehmigte Umge-
triebsgebäude mit Büro u. Fertigung an der       bungsbebauung (Höhe und erforderlicher

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Aus dem Rathaus

Umfang der Bebauung, Baugestaltung) noch        Die Planänderungskosten sind vom Antrag­
genauer festgelegt werden.                      steller zu tragen (dies ist mit einem städ-
Einzelheiten der Planänderung wie z.B. die      tebaulichen Vertrag zu regeln) und vor
genauen Gebäudeabmessungen und Höhen            Planungsbeginn von der Verwaltung z.B.
(First- und Wandhöhen) einschließlich der       über eine Bankbürgschaft oder in anderer
Dachneigung, die Anzahl der Parkdecks, die      geeigneter Weise zu sichern.
Zufahrtssituation sowie die daraus resultier-   Die     Verwaltung   wird  als   nächsten
enden immissionsschutzrechtlichen Gege-         Schritt beauftragt, dem Gemeinderat ei-
benheiten bedürfen im Zuge der weiteren         nen Planentwurf zur Billigung für das
Planung als Vorbereitung für den Planbilli-     anschließende Planänderungsverfahren vor­-
gungsbeschluss noch einer genaueren Prü-        zulegen und die dazu erforderlichen
fung.                                           Änderungsregularien entsprechend den ge-
Weiterhin ist die Form der Änderung und         setzlichen Bestimmungen abzuklären.
damit die Verfahrensart im weiteren Ver-                 Stimmen: Für 13 | Gegen 0 | Anw. 13
fahren noch zu prüfen und dann spätestens
bei der Billigung des Vorentwurfs festzule-      TOP4.3 Antrag auf Änderung des Be
gen.
                                                 bauungsplanes Nr. 44 "Gewerbegebiet
Eine Flächennutzungsplanänderung ist im          Hienlohestraße Nord" für Fl.Nr. 680/9,
vorliegenden Fall jedenfalls nicht nötig, da     Ludwig-Ganghofer-Straße 42
es sich um ein Gewerbegebiet handelt. und
es trotz der Änderung beim Gewerbegebiet        Der Gemeinderat beschließt die Änderung
bleibt.                                         des Bebauungspläne Nr. 44 „Gewerbegebiet
Das Verfahren soll die Bezeichnung „19.         Hienlohestraße Nord“
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ge­         Die Planänderungen umfassen die Flurnum-
werbegebiet neu“ erhalten.                      mer 680/9, welche im beiliegenden Lageplan
                                                schwarz umrandet dargestellt wird.

10                                                                           Oktober 2018
Die Planänderungen tragen einem Bedarf an      Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44
Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und     erfolgt im beschleunigten Änderungsver-
vor allem der Schaffung von neuen Arbeit-      fahren gemäß § 13 a BauGB mit 2 Verfahrens-
splätzen Rechnung.                             schritten.
Sie dienen in diesem Zusammenhang durch        Aufgrund des geplanten Bauvolumens und
die mit den Planänderungen verbunde-           der damit einhergehenden Verdichtung der
nen Erweiterung des Raumprogramms der          Bebauung handelt es sich hier um eine Nach­
Gewährleistung der Standortsicherheit, damit   verdichtung im Sinne des § 13a Abs.1, Satz 1
die zukünftigen betrieblichen Aufgaben der     BauGB.
Firma an diesem Standort auf Dauer ausrei­     Der Schwellenwert des § 13a) Abs.1 Satz 2
chend wahrgenommen werden können.              Nr.1 BauGB von 20 000 m² wird noch sehr
Da es sich in der Folge der gewünschten        deutlich unterschritten.
Gebäudeerweiterung um eine Verdich-            Im beschleunigten Verfahren wird keine
tung handelt (Nachverdichtung oder an-         förmliche Umweltprüfung durchgeführt. Da-
dere Maßnahmen der Innenentwicklung            her entfallen – wie nach § 13 Abs.3 BauGB
wird das sog. „beschleunigte Bebauungs­        im vereinfachten Verfahren – der Umweltbe­
planänderungsverfahren“ für Maßnahmen          richt (§ 2a BauGB) und die Angabe nach § 3
der Innenentwicklung angewandt.                Abs.2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezoge-

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Aus dem Rathaus

nen Informationen verfügbar sind. ein Mon-        Die Bebauung wird dabei unter Bezugnahme
itoring (§ 4c BauGB) ist nicht durchzuführen.     sowohl der in der Antragstellung geschilder-
Die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs.         ten betriebsbedingten Belange als auch auf
4 BauGB) entfällt wegen der fehlenden Um-         die bereits vorhandene bzw. genehmigte
weltprüfung.                                      Umgebungsbebauung (Dichte der Bebau-
Nach § 13a Abs.2 Nr.4 BauGB gelten in             ung, Baugestaltung) festgelegt.
den Fällen des § 13a Abs.1 Satz 2 Nr.1            Hierzu wird die zulässige Gebäudebreite
BauGB (maximale Grundfläche weniger als           für das Änderungsgrundstück Fl.Nr. 680/9,
20.000m²) Eingriffe in Natur und Landschaft,      Ludwig-Ganghofer-Straße 42 von 22,50 m
die aufgrund der Aufstellung von Bebauungs­       auf 35,00 m geändert.
plänen zu erwarten sind, als im Sinne des         Die maximale Breite von 22,5 m des zurück-
§ 1a Abs.3 Satz 5 BauGB vor der planerischen      gesetzten Dachgeschosses bleibt dabei er­
Entscheidung erfolgt.
                                                  halten.
Ein Ausgleich für diese Eingriffe ist daher in
                                                  Die Änderung der Gebäudebreite er-
diesem Fall nicht erforderlich.
                                                  möglicht die Errichtung eines zurückge-
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist   setzten Dachgeschosses und die damit
bei diesen Bebauungsplänen ausgesetzt.            verbundene Einhaltung der Vorgaben hin-
Eine Flächennutzungsplanänderung ist im           sichtlich Belichtung- und Belüftung von
vorliegenden Fall nicht nötig, da es sich im      Aufenthaltsräumen sowie Integration der
Planänderungsbereich um ein Gewerbege­            Dach bzw. Giebelflächen des im Bebau-
biet handelt und es trotz der Änderungen          ungsplan festgesetzten Satteldaches in die
beim Gewerbegebiet bleibt.                        Umgebungsbebau­ung.
Aufgrund des dem Gemeinderat vorgetrage-          Als Wandhöhe von 8,50 m wird im Falle
nen Bauwunsches besteht für die v.g. Flur-        des zurückgesetzten Dachgeschosses, von
nummern ein Regelungsbedarf.                      mindestens 3,00 m zur Außenwand des

12                                                                             Oktober 2018
Hauptbaukörpers, die Attikahöhe des Haupt-     vorgeschlagene Bauform trägt zu einer res-
baukörpers definiert.                          sourcenschonenden und ökologischen Bau-
Für die horizontalen Dachflächen des Haupt-    weise bei.
baukörpers im Bereich des zurückgesetzten      Die im Bebauungsplan festgesetzten Dachnei-
Dachgeschosses wird eine extensiv begrünte     gungen des Satteldaches bleiben erhalten.
Dachfläche festgesetzt.                        Zumindest die städtebaulich wirksame
Begehbare Terrassenflächen in diesem Be­       Wandhöhe des Hauptbaukörpers nimmt
reich von nicht mehr als 30% werden zugelas-   die bislang im Bebauungsplan festgesetzte
sen.                                           Wandhöhe auf. Eine Einfügung in die umge-
Unterer Bezugspunkt der Wandhöhe bleibt        bende Bebauung wird somit gewährleistet.
analog zum bestehenden Bebauungsplan das       Die Planänderungskosten sind vom Antrag­
natürliche Gelände.                            steller zu tragen (dies ist mit einem städtebau-
Die Änderung dieser Festsetzungen ermög­       lichen Vertrag zu regeln) und vor Planungs-
licht es, das Bauvolumen bzw. die Firsthöhe    beginn von der Verwaltung z.B. über eine
des Gebäudes zu minimieren und somit die       Bankbürgschaft oder in anderer geeigneter
städtebauliche Einfügung des Gebäudes in       Weise zu sichern.
die umgebende Bebauung sicherzustellen.        Das Verfahren soll die Bezeichnung „3.
Das reduzierte Gebäudevolumen bzw. die         Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 Gew-
                                               erbegebiet Hienlohestraße Nord“ erhalten.
                                                  Stimmen: Für 13 | Gegen 0 | Anw. 14 | Bef. 1
                                                (Das Mitglied Dr. Weitl Susanne hat nach Art. 49 Abs. 1
                                               Gemeindeordnung als Ehefrau des unmittelbaren Grund-
                                                stücksnachbarn nicht an Beratung und Abstimmung zu
                                                           diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.)

                                                TOP4.4 Bauantrag auf Sanierung und
                                                Erweiterung eines Wohnhauses auf
                                                Fl.Nr. 1350/16, Wallbergstraße 10
                                               Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1
                                               BauGB i.V.m. § 34 Abs.1 BauGB nach Maß-

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Oktober 2018                                                                                        13
Aus dem Rathaus

gabe der Planunterlagen vom 20.06.2018          Neubau von zukünftigen Wasserleitungen
zugestimmt.                                     langfristig der Bau einer hundertfünfziger
Das Landratsamt wird gebeten, die Anfahr-       Wasserleitung von der Berghamer Straße auf
barkeit der einzelnen Stellplätze und dabei     dem alten Stadtweg vorgesehen ist, sodass
auch explizit die tatsächliche Umsetzbarkeit    der Antragsteller dann dort anschließen muss.
der vorgelegten Stellplatzplanung zu über-      Der Bauherr sollte deshalb beim Anschluss
prüfen.                                         der Neubauten an die Leitung in der Hofstelle
                                                diesen Umstand schon jetzt berücksichtigen.
Das Landratsamt wird weiterhin um Über-
prüfung gebeten, ob sich die Räume im           Zudem ist eine ausreichende Löschwas-
Kellergeschoss zu Wohnzwecken eignen.           serversorgung sicherzustellen.
          Stimmen: Für 14 | Gegen 0 | Anw. 14   Weiterhin ist noch ein ordnungsgemäßer Frei­
                                                flächenplan vorzulegen.

 TOP4.5 Bauantrag zum Neubau einer              Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für
                                                Fl.Nrn. 1802 und 729/1 und Fl.Nr. 729 wird
 landwirtschaftlichen Maschinenhalle
                                                hingewiesen.
 mit Jungviehstall und eines Austrags-
 hauses auf Fl.Nr. 1806, Bergham                          Stimmen: Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15

Dem Bauvorhaben wird gemäß § 35 Abs.1
                                                 TOP4.6 Bauvoranfrage zum Abbruch
Nr. 1 BauGB unter der Voraussetzung zuge­
stimmt, dass eine Privilegierung vorliegt und    und zum Neubau eines Mehrfami-
alle Maßgaben der übrigen in § 35 BauGB          lienhauses mit Tiefgarage auf Fl.Nr.
enthaltenen Bestimmungen eingehalten             746/22, Nordring 2
werden.                                         Der Gemeinderat nimmt zu den Fragen des
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen      Vorbescheids gem. § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. §
des 15-Jahres-Planes der Gemeinde zum           34 BauGB wie folgt Stellung:

14                                                                            Oktober 2018
Zu 1. Das Grundstück Fl.Nr. 746/22, Nordring           Zu 5. Eine Dachneigung von 27° ist nicht
2, Otterfing kann grundsätzlich mit einem              möglich, nachdem sich zum einen im ge-
Wohnhaus 20,00 x 11,365 m bebaut werden.               samten benachbarten westlichen Quartier
(Grundfläche des Bestandes ohne Vordächer              kein vergleichbares Gebäude mit einer sol-
und Stellplätze 250 m²).                               chen Dachneigung befindet, zum anderen
Zu 2. Das Gebäude kann keine Wandhöhe                  weil sich das Bauvorhaben dann auch unter
von 6,60 haben, weil sich das Bauvorhaben              Bezugnahme auf die gewünschte Größe und
dann auch unter Bezugnahme auf die gewün-              die gewünschte Wandhöhe nicht mehr in die
schte Größe und die gewünschte Dachnei-                Umgebungsbebauung einfügt.
gung nicht mehr in die Umgebungsbebauung
einfügt.                                               Zu 6. Es können 8 Wohneinheiten (3 im EG, 3
                                                       im OG und 2 im DG) im Gebäude grundsätz­
Zu 3. Die Lage des Neubaues kann entsprech-
                                                       lich eingebaut werden, sofern es die ein-
end Plandarstellung parallel bzw. im rechten
                                                       schlägigen Bestimmungen der Bayerischen
Winkel zur südlichen Straße „Nordring“ sein.
                                                       Bauordnung hinsichtlich der Aufenthalts-
Zu 4. Eine Tiefgarage unter und neben dem
                                                       räume (Art.45 BayBO) auch bei einer ggf. nie-
Neubau mit 11 Stellplätzen entsprechend
                                                       drigeren Wand- und Firsthöhe erlauben.
Plandarstellung mit Einfahrt von Nordosten
ist möglich.                                           Nachdem seitens der Gemeinde Zweifel an
                                                       der Einfügung des Vorhabens in die Umge-
                                                       bungsbebauung bestehen, wird das Lan-
                                                       dratsamt ausdrücklich gebeten, die Einfügung
                                                       entsprechend § 34 Abs.1 BauGB zu prüfen.
                  Musikschule                                    Stimmen: Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15
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                                                        garage auf Fl.Nr. 1838/5, Palnkamer
   c Unterricht für Tasten-, Saiten-
                                                        Straße 18
     und Blasinstrumente, Früherziehung.
   c Einzel- oder Gruppenunterricht.                   Der Gemeinderat stellt seine Zustimmung für
                                                       die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum
  Modernste Unterrichtsgestaltung durch                Neubau von 3 Wohnhäusern mit Tiefgarage
  geprüfte Fachlehrer, Instrumentalunterricht
                                                       auf Fl.Nr. 1831/5, Palnkamer Straße 18 für die
  incl. Theorieausbildung für Erwachsene und
  Kinder ab 5 Jahren (Musik. Früherziehung             vorgelegte Variante 2 in Aussicht.
  ab 4 Jahre).                                         Es ist dazu ein konkreter Aufstellungsantrag
  Anmeldung und Auskunft:                              mit einer schlüssigen Begründung vorzule-
  Jeden Dienstag ab 13.00 Uhr in der Grund-            gen, bei dem die Höhensituation vor Ort aus-
  schule oder telefonisch:
                                                       reichend Berücksichtigung findet
  Musikschule Müller: 0 80 24/16 91 oder
  R. Amler: 0 8171/2 97 74 • Fax: 0 32 22/7 67 62 50   Außerdem ist ein für die Bebauung ausre-
  www.musikschule-mueller.de                           ichender Kinderspielplatz in die Planung
                                                       mitaufzunehmen.

Oktober 2018                                                                                       15
Aus dem Rathaus

Die endgültige Zulassung des Bauvorhabens        bau eines Wohnhauses auf dem gleichen
ergibt sich allerdings erst nach Abschluss des   Grundstück ausdrücklich verwiesen.
entsprechenden Planaufstellungsverfahrens.                 Stimmen: Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15
Zudem müssten im Zuge der Vorermittlung
für die konkrete Bauleitplanung die hier          TOP4.9 Bauantrag zum Abbruch
möglichen maximalen Maße im Benehmen
                                                  eines Hühnerstalles und Neubau
mit dem Kreisbauamt/Kreisbaumeister noch
                                                  eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 148,
im Vorfeld abgeklärt werden.
                                                  Kreuzstraße 18
Die vorgelegte Abstandsflächenübernahme
wird in die Planung übernommen, so dass es       Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m.
bei den beantragten Maßen des nördlichen         § 34 Abs.1 BauGB nach Maßgabe der Planun-
Gebäudes bleibt.                                 terlagen vom 05.07.2018 zugestimmt.
          Stimmen: Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15    Bezüglich der im Freiflächenplan dargestell-
                                                 ten Bäume wird auf folgendes ausdrücklich
                                                 hingewiesen:
 TOP4.8 Bauantrag zum Teilabbruch
                                                 Für die 4 Bäume auf der Südseite des geplant-
 und Wiederaufbau eines land-
                                                 en Wohnhauses, welche laut Freiflächenplan
 wirtschaftlichen Gebäudes; Einbau               im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
 einer Pelletheizung mit Kamin; Nutz­-           entfernt werden sollen, ist ein eigener Antrag
 ungsänderung eines landwirtschaft-              auf Baumfällung mit einer ausreichenden
 lichen Gebäudes in eine Lagernutzung            Begründung an die Gemeinde zu stellen
 auf Fl.Nr. 148, Kreuzstr. 18                    nachdem diese Bäume der gemeindlichen
                                                 Baumschutzverordnung unterliegen. Der der-
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m.       zeitigen Darstellung im Freiflächenplan auf
§ 34 Abs.1 BauGB nach Maßgabe der Planun-        Entfernung dieser Bäume im Zusammenhang
terlagen vom 05.07.2018 zugestimmt.              mit dem vorgelegten Bauantrag wird damit
Bezüglich des mit dem Bauantrag vorgelegten      vorerst nicht zugestimmt.
Freiflächenplans wird auf die gemeindliche       Die Untere Naturschutzbehörde wird unab-
Stellungnahme zum Bauantrag für den Neu-         hängig von der gemeindlichen Entscheidung

                                                                           ,
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                                                                            Markweg 50
                                                                         83624 Otterfing
                                                                 Telefon 0 80 24 / 9 25 25
                                                                     Fax 0 80 24 / 9 25 26
     Schlickenrieder                              www.archehof-schlickenrieder.de

16                                                                             Oktober 2018
gebeten, den Freiflächenplan im Zusammen-            rer-Lindermeier-Straße. Da aktuell keine neue
hang mit der beantragten Baumaßnahme da-             Straßenbenennung zu vergeben ist, wird die
hingehend zu prüfen und der Gemeinde das             Anregung für die nächste neu zu benennende
Ergebnis baldmöglichst mitzuteilen.                  Straße vorgemerkt.
Die restlichen Bäume im unmittelbaren Be­                      Stimmen: Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
reich des geplanten Wohnhauses, die eigen-
tlich entfernt werden könnten, da sie nicht           TOP6 Antrag auf Genehmigung der
der Baumschutzverordnung unterliegen sind             Durchführung eines Musik-Festivals in
noch entsprechend im Plan zu kennzeichnen.            Otterfing in 2019
           Stimmen: Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16       Der Gemeinderat befürwortet prinzipiell die
                                                     Durchführung eines Musik-Festivals im näch-
 TOP5 Antrag der Pfarrgemeinde St.                   sten Jahr ohne finanzielle Belastung durch
 Georg für die Widmung einer Straße                  die Gemeinde.
 zum 10.Todestag von Pfarrer Linder-                           Stimmen: Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
 meier
                                                      TOP7 Landtagswahl und Bezirkswahl-
Der Gemeinderat bedankt sich für die An-              en am 14.10.2018 - Entschädigung der
regung zur Benennung einer Straße in Pfar-
                                                      Wahlvorstände/Briefwahlvorstände
                                                     Als Wahlhelferentschädigung für die Landtags-
                                                     und Bezirkswahlen am 14.10.2018 wird ein
                                                     Betrag von 40 Euro je Wahlhelfer festgesetzt.
                                                               Stimmen: Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16

                                                      TOP8 Ermächtigung des Ersten
                                                      Bürgermeisters für Auftragsvergaben
                                                      in der sitzungsfreien Zeit ab 25.07. bis
  Brunauerstr. 2  83607 Holzkirchen/Föching          11.09.2018
            Tel. 0 80 24 / 4 74 89 69
                                                     Der Gemeinderat beauftragt den Ersten
  · Neue Wolle:                                      Bürgermeister mit Auftragsvergaben in der
    für die Wintersaison absofort erhältlich         sitzungsfreien Zeit. Der Gemeinderat wird
  · Handarbeitstreff:                                in der Septembersitzung entsprechend über
    Jeden Donnerstag-Abend ab 19.30 Uhr              eventuelle Beauftragungen informiert.
                                                               Stimmen: Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16

                  ÖFFNUNGSZEITEN                      TOP9 Vorstellung des sozialen Netz-
               Donnerstag und Freitag                 werkes "SoNe" der Gemeinden Holz-
    von 9.00 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr
                                                      kirchen + Otterfing
                      Samstag
               von 9.00 bis 12.30 Uhr                Die Vorstellung des Konzeptes des sozialen
                                                     Netzwerkes „SoNe“ durch Herrn Kießing, BRK,

Oktober 2018                                                                                    17
Aus dem Rathaus

erfolgt entgegen der Tagesordnung in öffentli-     Epoche prägenden zeitgeschichtlichen Er-
cher Sitzung.                                      eignisse.
Der Gemeinderat befürwortet das soziale           • Otterfinger Weinfest vom 31.08.-02.09.2018
Netz­werk „SoNe“ der Gemeinden Holzkirchen        • „Wachstum mit Qualität“ am 20.09.2018 im
und Otterfing.                                       Kloster Weyarn. Das Programm liegt den
          Stimmen: Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15        Gemeinderäten vor.
                                                  Aus der Mitte des Gemeinderates kommen
 TOP10 Verschiedenes, Wünsche und                 folgende Wortmeldungen:
 Anfragen                                         •
                                                   Bzgl. der Baumaßnahmen in der Von-
Der Erste Bürgermeister lädt zu folgenden          Eichendorff-Straße (Gasleitungen) wurden
Ver­anstaltungen ein:                              die Anwohner durch die ausführende Fir-
                                                   ma nicht informiert.
•
 Eröffnung der Ausstellung „50. Jahre
 Schutzgemeinschaft Hofoldinger Forst“ am         •
                                                   Rückfrage, ob die neu angebrachten
 25.07.2018 um 18:30 Uhr in der Schulbibli-        Markierungen im Staudenfeldweg dem
 othek. Ausstellung ist zu diversen Terminen       entspricht, was mit der Polizei abgestimmt
 geöffnet.                                         wurde. Dies wurde von der Verwaltung pos-
                                                   itiv beantwortet.
• Otterfinger Dorffest vom 03.-05.08.2018 mit
   der Bitte um Teilnahme am sonntäglichen        •
                                                   Erinnerung an die Entfernung der Ver-
   Kirchenzug                                      kehrsschilder im Bereich Lena-Christ-Ring
                                                   bzgl. der Parkraumzone
• Ausstellung “Otterfing im Laufe der Jahrhun-
   derte“ am Dorffest-Sonntag, 05.08.2018.        •
                                                   Hinweis auf die Parksituation im Bereich
   Auf einer Zeitschiene findet der Besucher       „Bergzeit“ mit der Bitte um Prüfung durch
   einen Überblick über die Geschichte Otter-      das Landratsamt
   fings vor dem Hintergrund der jeweils eine      Ende der öffentlichen Sitzung 22:30 Uhr

18                                                                             Oktober 2018
Anlage zum Bebauungsplanänderungsbeschluss vom 24.07.2018
 für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet neu“
Geltungsbereich der 19. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 37:

 Anlage zum Bebauungsplanänderungsbeschluss vom 24.07.2018 für das Gebiet
 des Bebauungsplanes Nr. 44 „Gewerbegebiet Hienlohestraße Nord“
Geltungsbereich der 3. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 44:

Oktober 2018                                                                19
20   Oktober 2018
Die Verwaltung informiert

Schulbusverbindung
Otterfing-Holzkirchen
Zum Fahrplanwechsel am 9.12.2018 gibt es       Schulbus. Schüler, die bisher am Kiosk
folgende Änderung der Haltestellen für die     eingestiegen sind, müssen ab 9.12.2018 an
Schülerfahrten von Otterfing nach Holzkirch-   der Haltestelle Palnkamer Str./Ecke Kölblweg
en (Abfahrt ca. 7.28 Uhr) sowie die Rück-      einsteigen.
fahrten um 13:15 Uhr und 14:12 Uhr.            Weitere Haltestellen werden beim Gasthof
Die Fahrten zum Holzkirchner Gymnasium,        Feickert sowie auf der Höhe Wirtsanger/
zur Realschule, zur FOS und zur Wirtschafts-   Palnkam eingerichtet. Für diese Schulbus-
schule werden ab dem 9.12.2018 über die        route entfällt die Haltestelle bei der Firma
Palnkamer Str. führen, d.h. die Schüler aus    Reifen John, alle anderen Buslinien bleiben
Palnkam haben einen kürzeren Weg zum           wie gehabt.

Einladung
Vermieter-Helferkreis-Otterfing
Sie möchten eine Wohnung in Otterfing          Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. Es
und Umgebung vermieten?                        gibt köstliche Leckereien aus den verschiede-
Sie  sind   ausländischen       Mitbürgern     nen Herkunftsländern!
gegenüber aufgeschlossen?                      Viele unserer Asylbewerber sind in der
Wir laden Sie herzlich ein zu einem off-       Zwischenzeit anerkannt, das bedeutet, sie
enen Abend am:                                 müssen aus der Gemeinschaftsunterkunft
18. Oktober von 19:00 bis 20:00 Uhr im         ausziehen und sind auf der Suche nach be­
Pitzarweg 21 in Otterfing in der Gemein-       zahlbarem Wohnraum in und um Otterfing.
schaftsunterkunft für Asylbewerber.            Wenn Sie eine Wohnung, ein Zimmer oder

                                        Musikcafe WeyHalla
                                        LiveMusic – Kegelbahn – Flipper – Dart – Kicker
                                                 FeierSaal – Pizza & Baguette

                                                      Info & Reservierung:
                                           0 80 20 / 90 81 14 oder girgl@weyhalla.de
                                                     www.weyhalla.de

Oktober 2018                                                                                21
Die Verwaltung informiert

ein WG-Zimmer an einzelne Menschen oder           und Antwort und werden Ihnen einen Er-
eine Familie vermieten möchten, leisten           fahrungsbericht über bestehende Mietver-
Sie einen wertvollen Beitrag zur Integration      hältnisse geben.
dieser Menschen in ihrer neuen Heimat             Wir – der Helferkreis in Otterfing und die
Deutschland.
                                                  Mitarbeiter des Caritas Zentrums Miesbach -
Unsere Asylbewerber haben in den letzten          freuen uns sehr über Ihr zahlreiches Kommen!
Wochen einen Mietkurs absolviert, in dem
                                                  Damit wir gut kalkulieren können, erbitten
das Caritas Zentrum Miesbach die Teilneh-
                                                  wir Ihre Anmeldung an die Ehrenamtskoor-
mer für das Thema Mieten und Wohnen in
                                                  dinatorin der Caritas in Miesbach unter
Deutschland qualifiziert hat.
                                                  doris.kordon@caritasmuenchen.de oder an
Bei unserem offenen Abend haben Sie die           die Sprecherin des Helferkreises Flucht und
Gelegenheit die Männer, Frauen und Fami-          Asyl in Otterfing, Claudia Kieswetter, unter
lien, die in Otterfing eine Wohnung suchen,
                                                  claudia­kiesewetter@arcor.de
einmal ganz unkompliziert kennenzulernen
und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Darüberhinaus stehen Ihnen an diesem
Abend Geflüchtete und Vermieter Rede

                                                   Genießen Sie Ihren Garten …
                                                   Ich übernehme für Sie:
          HECKEN-SERVICE                           • regelmäßiger Pflegeschnitt Ihrer Hecke
             DER SCHNITT MACHT’S                   • Formschnitte
  Schneiden · Pflegen · Pflanzen · Entsorgen       • Entsorgung von Schnittgut auf Wunsch

            Hecken-Service · Michael Dold           Rufen Sie mich an unter:
        Spitzweg 9 · 83626 Kreuzstraße/Valley
            E-Mail: hecken-service@web.de
                                                    Mobil: 01 70 /16 06 118

     Sie brauchen Hilfe im Alltag?
     Ich übernehme gerne alle Ihre Reinigungsarbeiten
     im Privathaushalt, Geschäftshaushalt, Büro, Grundreinigung, Frühjahrsputz usw.
     Sie können sich auf mich verlassen.
     Bitte kontaktieren Sie mich:
     Tel.:/WhatsApp: 01 51 / 23 42 30 76 · E-Mail: hausputz2015@gmail.com

22                                                                               Oktober 2018
KU

Häckselaktion in Otterfing: 15. – 19.10.2018
Die Häckselaktion erleichtert das Kompostieren von sperrigem Astwerk sowie
Strauch- und Staudenschnitt im Hausgarten. Das Grüngut wird zerkleinert und
zerfasert und bietet so Mikroorganismen mehr Angriffsfläche.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Häckselaktion:
• Es können nur Privathaushalte teilnehmen.
• Die Anmeldung muss eine volle Woche vor Beginn bei der Gemeindeverwaltung erfolgen
   (Tel 08024 / 9063 –116 und –101
• Das Häckselgut verbleibt im eigenen Garten zum Kompostieren oder Mulchen von Pflanz-
   flächen.
• Gehäckselt wird ausschließlich Material bis zu einem Durchmesser von 8cm. Sperrige Äste
   können in der Länge belassen, müssen aber in der Breite geteilt werden.
• Das zu häckselnde Grüngut muss geordnet und gut sichtbar bis 7 Uhr des ersten Tages an
   der Straße bereitgelegt werden. Je ordentlicher das Material aufgeschichtet ist, desto mehr
   lässt sich in einer Viertelstunde verarbeiten.
• 15 Minuten häckseln je Anwesen ist kostenlos. Bei ordentlich bereitgelegtem Material ent-
   spricht dies ca. 4m³. Der Aufwand hierfür ist in der allgemeinen Müllgebühr enthalten.
   Leider ist es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, mehr als 15 Minuten pro Anwesen
   zu häckseln.
• Es wird nur Grüngut wie z. B. Zweige, Äste, Strauch- und Heckenschnitt gehäckselt, keine
   Pfähle, Bretter, Latten!
• Terminabsprachen sind wegen Unwägbarkeiten bzgl. Häckselmengen und Witterung nicht
   möglich.
• Aus Haftungsgründen können Privatgrundstücke nicht befahren werden. An öffentlichen
   Straßen und Wegen muss der Zu- und Anfahrtsbereich mindestens 3 m breit sein. Weitere 2
   bis 3 Meter Arbeitsraum wird für die seitliche Beschickung des Häckslers benötigt.
• Pflanzenteile, die von Feuerbrand befallen sind, werden nicht gehäckselt.

  VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland
           Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 - 90 38-0, Fax -40,
             E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de

Oktober 2018                                                                                23
Die FEUERWEHR informiert

Feuerwehr Otterfing bekommt
Sichtschutz gegen Gaffer am Einsatzort
Jeder Einsatz bringt Herausforderungen mit      mobilen Wände sollen an Unfall- und Einsatz­
sich. Und leider wird mancher Einsatz durch     stellen die Opfer vor neugierigen Blicken und
Gaffer erschwert. Immer wieder kommt es         gezückten Handys schützen. Deswegen bitten
vor, dass bei Einsätzen auf der Autobahn Per-   wir alle Verkehrsteilnehmer: steigen Sie nicht
sonen mit ihren Handys an der Einsatzstelle     aus Ihren Fahrzeugen und laufen zur Einsatz­
stehen oder vorbeifahren und Fotos machen.      stelle um Fotos zu machen und machen Sie
                                                ebenfalls keine Bilder, wenn Sie an der Ein-
Stellen Sie sich vor sie wären Opfer und        satzstelle vorbeifahren.
Bilder von Ihnen werden veröffentlicht bev-
or Sie ins Krankenhaus gebracht wurden!!        Bei Interesse können Sie auf unserer Web-
                                                site unter: www.feuerwehr-otterfing.de nach
Das wäre unvorstellbar, oder?                   unserem Einsatz unter anderem die Berichte
Leider kommt es immer wieder vor.               lesen sowie die Bilder sehen, die wir veröffen-
                                                tlichen. Die Feuerwehr Otterfing veröffent­
Dieser Problematik müssen wir uns leider        licht niemals Bilder von verletzten Personen.
stellen.                                        Geben Sie die Information weiter, damit wir
                                                Unfallopfern schneller helfen können ohne
Deswegen hat der Kreisfeuerwehrverband
                                                zusätzliche Konflikte an den Einsatzstellen vor
Miesbach e.V. für die Feuerwehren Otter-
                                                Ort zu haben.
fing, Holzkirchen, Weyarn und Irschenberg
Sichtschutzwände angeschafft und sie den        Die Feuerwehr Otterfing bedankt sich beim
Wehren, die für Autobahnen im Einsatzfall       Kreisfeuerwehrverband Miesbach e.V. für die
zuständig sind zur Verfügung gestellt. Die      Beschaffung der Sichtschutzwände.

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Gemeindeleben

Aktuelles von der

Der Zukunftsvertrag für die Welt:
Agenda 2030
Die Präambel der Agenda 2030 für nachhal-      5   GESCHLECHTERGLEICHHEIT
tige Entwicklung benennt fünf Kernbotschaf-    9	INDUSTRIE; INNOVATION UND IN-
ten, die den 17 Nachhaltigkeitszielen als         FRASTRUKTUR
handlungsleitende Prinzipien vorangestellt     17	PARTNERSCHAFTEN ZUR ERREI-
sind: Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und       CHUNG DER ZIELE
Partnerschaft und verdeutlichen die Zusam-
                                               Globale Partnerschaft. Die Umsetzung ver-
menhänge zwischen den Zielen.
                                               langt gemeinsames Handeln. Die Privat-
1   KEINE ARMUT                                wirtschaft ist dabei der zentrale Partner.
2   KEIN HUNGER
                                               14 LEBEN UNTER WASSER
3   GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN
                                               15 LEBEN AN LAND
Die Würde des Menschen steht im Mittel-        Meere und Küsten schützen. Die Meeresres-
punkt. Eine Welt ohne Armut und Hunger         sourcen bewahren und für eine nachhaltige
ist möglich. Den Hunger weltweit mit ganzer    Entwicklung nutzen.
Kraft bekämpfen.
                                               7   BEZAHLBARE SAUBERE ENERGIE
6   SAUBERES WASSER UND SANITÄR-
                                               13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ
    EINRICHTUNGEN
                                               Ein Klima mit Zukunft sichern. Das Klima
10 WENIGER UNGLEICHHEITEN
                                               schützen und die Folgen des Klimawandels
11	NACHHALTIGE STÄDTE UND GE-                 abfedern.
    MEINDEN
                                               4   HOCHWERTIGE BILDUNG
Die durch die Urbanisierung entstandene
                                               16	FRIEDEN; GERECHTIGKEIT UND
städtische Armut und wachsende soziale Un-
                                                   STARKE INSTITUTIONEN
gerechtigkeit reduzieren.
                                               Die Fluchtursachen bekämpfen, die Auf-
8   MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND
                                               nahmeregionen und die Flüchtlinge unter-
    WIRTSCHAFTSWACHSTUM                        stützen.
12	NACHHALTIGER KONSUM UND PRO-               Der Erfolg der Agenda 2030 hängt in großem
    DUKTION                                    Maße davon ab, dass alle mitmachen – nicht
Einen nachhaltigen Konsum anstreben und        nur Staaten und Organisationen, sondern
Wahrheit und Klarheit in unseren täglichen     jede und jeder Einzelne. Um die ehrgeizige
Konsum bringen.                                Vision der Agenda 2030 zu verwirklichen,

Oktober 2018                                                                           25
Gemeindeleben

braucht es einen neuen Geist der interna-                Weitere Beiträge zur Agenda 2030 erschei-
tionalen Zusammenarbeit. Eine neue globale               nen in den nächsten Otterfinger Gemeinde-
Partnerschaft soll die für die Umsetzung der             blättern und auf unserer Internetseite http://
Agenda benötigten Mittel mobilisieren. Eine              www.webotterfing.de.
nachhaltige Entwicklung ist auch ein öffent­             Bürgerforum Otterfing zur Agenda21, Spre-
liches Anliegen. Die Ziele betreffen sowohl              cher: Günter Schneider, ortsentwicklung@
die Länder als auch die Lebenswirklichkeit               webotterfing.de
in Kommunen.
Ausführliche Informationen über die Agen-
da 2030 und ihre Umsetzung finden Sie:
Bundesministerium     für   wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
unter http://www.bmz.de und http://www.
bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/
index.html

                      Schön von Kopf bis Fuß
                                                                             by Theresa Essendorfer

                        Friseur | Visagistik | Brautservice*
                                    *Ich komme am Tag der Hochzeit zu Ihnen nach Hause.

     Kontakt: Kirchstraße 9 · 82054 Sauerlach · Tel.: 01 52/27 75 65 08 · Termine nur nach Vereinbarung

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Ortsverband Otterfing

  Einladung zum Kaffeenachmittag und zur
  Mitglieder-Jahresversammlung 2018 mit Neuwahlen
  Wann:                Am Samstag 13. Oktober 2018 um 14:00 Uhr

  Wo:                  Im Otterfinger Hof
  Alle Mitglieder sind zum Kaffeenachmittag und zur Mitgliederversammlung herzlich
  eingeladen. Wer einen Fahrdienst benötigt, darf gerne die Tel.Nr. 08024/6083288 oder
  08024/1787 anrufen.
  Der Ortsverband bittet um rege Teilnahme.
  Feine Geste
  Die Otterfinger Burschen haben beim Südtiroler Weinfest die Otterfinger Seniorinnen
  und Senioren zum Altennachmittag eingeladen.
  Dies finden wir eine ausgesprochen feine Geste. Der Sozialverband der Rentner, der
  VdK, - wir denken alle Otterfinger Rentnerinnen und Rentner - sagen den Burschen
  dafür ein ganz herzliches Vergelt’s Gott. Auch der Fasching Beawe, die dazua hunderte
  von Schmoiznull in allen Variationen bacht und spendiert hat, ebenfalls ein herzliches
  Vergelt´s Gott.

Oktober 2018                                                                               27
Gemeindeleben

                                                         Ortsverband Otterfing

     Sammlung „Helft Wunden heilen“
     Der VdK-Ortsverband Otterfing führt vom 19.10. bis 18.11.2018 wieder die alljährliche Haus-
     sammlung „Helft Wunden heilen“ durch.
     Mit den Spendengeldern will der VdK individuelle Not lindern und Menschen, die auf der
     Schattenseite des Lebens stehen, unbürokratische Hilfe leisten.
     Zu den Maßnahmen, die mit Mitteln der Hilfsaktion „Helft Wunden heilen“ gefördert
     werden, gehören:
     • Ferienaufenthalte für schwerstbehinderte Kinder
     • Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Behinderung
     • Betreuung von behinderten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen
     • Erholungsaufenthalte für bedürftige Senioren
     • Hilfe für in Not geratene Menschen
     Jede Spende hilft Leid lindern und neue Hoffnung geben.
     Die Vorstandschaft bedankt sich schon im Voraus ganz herzlich für Ihre Spende.
     Übrigens, die Vorstandschaft würde sich ganz besonders freuen, wenn sich noch Personen
     bereit erklären könnten, für die Aktion „Helft Wunden heilen“ zu sammeln. Bedenken Sie,
     dass Sie damit einen ganz großen Dienst für die Schwächsten der Schwachen in unserer
     Gesellschaft leisten.
     Die Vorstandschaft freut sich über jeden Anruf unter Telefon 08024/4068.

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12. Otterfinger
Senioren-Nachmittag
Die Gemeinde Otterfing und Agenda 21,
Arbeitskreis Soziales laden ein zum 12.
Otterfinger Senioren-Nachmittag am Mon-
tag, den 29. Oktober 2018, 14.30 Uhr,
Schul­aula, zu einem gemeinsamen Nach-
mittag mit Kaffee und Kuchen.

Prost & Prosa:
                                                 Dazu macht das Salontrio Obermüller aus
„Die meisten Unfälle                             Valley mit Christoph Bencic (Violine), Georg
passieren im Haushalt“                           Obermüller (Klavier) und Florian Burgmayr
                                                 (Kontrabass) niveauvolle Unterhaltungsmusik
Volker Camehn ist mit seinem Prost & Pro-
                                                 aus der ganzen Welt.
sa-Projekt heuer bei uns zu Gast. Der „Bre-      Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
itensportlyriker“ liest aus seinem Programm
                                                 – Der Eintritt ist frei –
„Die meisten Unfälle passieren im Haushalt“
(auch Titel seines neuen Buches).
Es behandelt nach dieser Lesart über weite
Strecken das tägliche Scheitern, mal scher-
zhaft, mal schmerzhaft, abgründig, hintersin-
nig und heiter; kurz: eine literarische Exkur-
sion der Extreme.
Politisch engagierte Verse stehen neben alber-
nen, beschwingten Reimen.

Oktober 2018                                                                               29
Termine Oktober + November 2018
Datum       Veranstaltung                     Veranstalter    Beginn        Ort
Di 03.10. Bergausflug     TSV Ski       8                                Parkplatz bei
					                                                                    Kiosk Weiler
Do 04.10. Schülerkino Ev. Meth. Kirche 15                              Ev. Meth. Kirche
Do 04.10. Monatsübung 1. Zug             FW Otterfing    19.30
Sa 06.10. Besuch beim Imker                   JBN		                      Anmeldung
					                                                                   Horn Tel 7202
Sa 06.10. Flohmarkt für Kinderkleidung Pfarrkindergarten 14-16            Schulaula
		 und Spielzeug
Sa 06.10. Schleiferlturnier               TSV Tennis      13            Tennisanlage
		 (altern. 13. od. 20.10.)
Sa 06.10. Kegelturnier                      1. OKC       10-19         Otterfinger Hof
So 07.10. Kegelturnier                          1. OKC        10-19    Otterfinger Hof
Mi 10.10. Seniorennachmittag 		                               14.30       Pfarrheim
Mi 10.10. Anfangsschießen                   Schützenverein		            Schützenheim
Do 11.10.   Monatsübung 2. Zug               FW Otterfing     19.30
Sa 13.10.   Arbeitsdienst                      Tennis           9       Tennisanlage
Sa 13.10.   Jahresversammlung mit               VdK            14      Otterfinger Hof
		          Neuwahlen + Kaffeenachmittag
Sa 13.10.   Jahreshauptversammlung           TSV Schützen       20      Schützenheim
		          (Kirche 19 Uhr)
Sa 13.10.   Kegelturnier                        1. OKC        10-19    Otterfinger Hof
So 14.10. Landtags- und Bezirkstagswahl		                     08-18    Div. Wahlbüros
So 14.10.   Kegelturnier                       1. OKC        10-19      Otterfinger Hof
Mo 15.10.   Vorverkauf Kulturwoche beginnt AK Kunst & Kultur		         Raiffeisenbank &
		          (bis 26.10.2018)			                                          Kiosk Schaal
Mo 15.10.   Häckselaktion beginnt (bis 19.10.)  VIVO
		          Anmeldung bis 8.10. in Gemeinde
Di 16.10.   Gemeinderatssitzung		                            19.30
Mi 17.10. Seniorennachmittag                 Pfarrverband     14.30      Pfarrheim
Do 18.10. Seniorenratschcafe                  AK Soziales     15-17    Gast. Baumann
Do 18.10. Maschinistenübung                  FW Otterfing     19.30
Fr 19.10. Siegerehrung Kegelturnier             1. OKC        19.30    Otterfinger Hof
Sa 20.10. Papiersammlung                      TSV Fußball      ab 9
Sa 20.10.   Flohmarkt "Rund ums Kind"       Haus für Kinder   14-16       Schulaula
Mi 24.10.   Mitgliederversammlung Raiffeisen		                19.30       Schulaula
		          bank Holzkirchen/Otterfing eG
Do 25.10.   Gruppenführerübung               FW Otterfing     19.30

 Die Termine sind auch unter www.otterfing.de im Register Veranstaltungen abrufbar.

30                                                                      Oktober 2018
Termine Oktober + November 2018
Datum       Veranstaltung                       Veranstalter      Beginn       Ort
Sa 27.10.   Kulturwoche - Eröffnungsabend AK Kunst & Kultur       19.30      Schulaula
		          mit Passo Avanti
So 28.10.   Kulturwoche -Führung           AK Kunst & Kultur      15.00      Schulaula
		          durch die Ausstellung
So 28.10.   Abendveranstaltung -           AK Kunst & Kultur        20       Schulaula
		          Konzert "Clockwork"
Mo 29.10.   Senioren-Nachmittag AK Soziales		                     14.30      Schulaula
		          mit Prost & Prosa
		          sowie Salontrio Obermüller
Mo 29.10.   Kulturwoche - Kabarettabend    AK Kunst & Kultur        20       Schulaula
		          mit Christian Springer
Di 30.10.   Kulturwoche - Akkordeonkonzert AK Kunst & Kultur        20       Schulaula
		           "Ahoi`die Damen"
Mi 31.10. Kulturwoche-Konzert                 AK Kunst & Kultur     20       Schulaula
 		 "Double Drums"
Mi 31.10. Jahreshauptversammlung                  Burschen          20     Otterfinger Hof
Do 01.11.   Kulturwoche -Shevlin Quartett     AK Kunst & Kultur     20       Schulaula
Fr 02.11.   Kulturwoche -                     AK Kunst & Kultur     15       Schulaula
		          Dr. Döblingers Kaspertheater
Fr 02.11.   Tölzer Marionettentheater         AK Kunst & Kultur     20       Schulaula
		          für Erwachsene
Sa 03.11.   Kulturwoche -                     AK Kunst & Kultur     20       Schulaula
		          Abschlussabend mit "Mittendrin"
Do 08.11.   Monatsübung 1. Zug                  FW Otterfing      19.30
Fr 09.11. Saisonabschluss                     Gartenbauverein       19
Fr 09.11. Skibasar Abgabe                         TSV Ski
Fr 09.11.   50 Jahre TSV Ski                     TSV Ski   folgt                folgt
Sa 10.11.   Kartoffelernte im Schrebergarten      JBN		                      Anmeldung
		          mit Kartoffelfeuer in Charlys Garten			                         Horn Tel 7202
Sa 10.11.   Skibasar                             TSV SKi
Sa 10.11.   Spielzeugbazar                      Montessori  11             Montessorikin-
		          Kinderhaus Otterfing e.V.			                                     derhaus
Sa 10.11.   50 Jahre TSV Ski
So 11.11. Dorfkegeln bis zum 18.11.               TSV Ski          folgt        folgt
Mi 14.11. Seniorennachmittag                    Pfarrverband      14.30      Pfarrheim
Do 15.11. Seniorenratschcafe                     AK Soziales      15-17    Gasth. Baumann
Do 15.11. Vereinsvorständesitzung		                               19.30    Otterfinger Hof
Do 15.11. Monatsübung 2. Zug                    FW Otterfing      19.30

 Die Termine sind auch unter www.otterfing.de im Register Veranstaltungen abrufbar.

Oktober 2018                                                                             31
Gemeindeleben

cantica nova singt
Mozarts Requiem in St. Josef
Am 26. Oktober 2018 um 20.00 Uhr lässt can-
tica nova holzkirchen das Requiem von W.A.
Mozart erklingen.
Mit diesem einzigartigen und letzten Werk
von Wolfgang Amadeus Mozart gastiert can-         Begleitet wird der 4-stimmige Chor vom
tica nova zum ersten Mal in der neuen St.-        Orchester ensemble pro musica. Solistisch
Josef-Kirche.                                     konzertieren Monika Lichtenegger (Sopran),
Der Faszination, die von diesem Werk aus-         Martina Koppelstetter (Alt), Alfons Brandl
geht, kann man sich nur schwer entziehen.         (Tenor) und Maximilian Lika (Bass).
Um kaum ein Musikstück haben sich derart          Eintrittskarten sind erhältlich in der Holz-
viele Mythen und Legenden rund um Auf-            kirchner Bücherecke und im Kiosk neben der
trags- und Entstehungsgeschichte gebildet,        Marktapotheke.
die der Totenmesse diesen Anstrich des Rät-
selhaften und Geheimnisvollen geben.              cantica nova freut sich über neue Männer-
Mitten im Werk starb Mozart am 5. Dezember        stimmen:
1791 im Alter von nur 35 Jahren - das Requi-      cantica nova freut sich über Unterstüt­
em wurde zu seiner eigenen Totenmesse.            zung in den Männerstimmen. Singfreudige
Das Requiem vermittelt durch seine Kompo-         Tenöre und Bässe sind jederzeit herzlich
sition eine Vielfalt von Emotionen, die Men-      Willkommen. Die Proben, die von erfahrenen
schen angesichts des Todes empfinden. Ex-         Stimmbildnerinnen begleitet werden, finden
istenzielle Angst und Verzweiflung, Wut und       regelmäßig dienstags von 19.30 bis 22.00 Uhr
Schrecken, aber auch Momente voller Zuver-        in St. Anna, Holzkirchen statt. Kontakt unter:
sicht und beglückendem Trost.                     chorleiterin@canticanova.de.

     neue Herbst-Mischungen
           eingetroffen
                                         Tee-Haus
                                            Tee und Präsente für Genießer

                Wolfratshausener Str. 5 · 82054 Sauerlach · Tel. 0 81 04/88 81 90
                        Mo bis Fr 9 –12.30, 15 –18 Uhr, Sa 9 –12.30 Uhr

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