GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021 - AKTUALISIERTE FASSUNG VOM APRIL 2020.

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GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021 - AKTUALISIERTE FASSUNG VOM APRIL 2020.
Gleichbehandlung in der OeNB
Frauenförderungsplan 2016-2021
Aktualisierte Fassung vom April 2020.

OeNB Frauenförderungsplan 2016 bis 2021   0
GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021 - AKTUALISIERTE FASSUNG VOM APRIL 2020.
Impressum:
Medieninhaberin: Oesterreichische Nationalbank, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 3

Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
E-Mail: gleichbehandlung@oenb.at

Bildnachweis: OeNB, Pixabay.

Alle Rechte vorbehalten.
Aktualisierte Fassung vom April 2020.

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I NHA LT

Präambel ………………………………………………………………………...………. 2

Handlungsfelder …………………………………………………………….…...………. 2

Frauenförderung in der OeNB 2006-2013 …………………………………………………. 5

Gesetzliche Grundlage und Auftrag ………………………………………………….……. 6

Ziele und Zielerreichung …………………………………………………………….……. 7

Maßnahmen nach Handlungsfeldern

Handlungsfeld 1: Unternehmenskultur und Rollenbilder ……………………………...……. 9

Handlungsfeld 2: Externes Recruiting ……………………………………………….……. 11

Handlungsfeld 3: Vereinbarkeit von Beruf und Familie ………………………………….…. 12

Handlungsfeld 4: Potenzialförderung und Karriere ………………………………………... 13

OeNB Frauenförderungsplan 2016 bis 2021                              1
GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021 - AKTUALISIERTE FASSUNG VOM APRIL 2020.
PR Ä AMBE L
Die OeNB bekennt sich zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und verfolgt eine aktive
Gleichstellungspolitik. Insbesondere versteht sich die OeNB als Vorreiterin für ein modernes und
geschlechtsunabhängiges Rollenverständnis. Mit dem vorliegenden Maßnahmenplan fördert die
OeNB bewusst Diversität als bedeutenden Wert ihrer Unternehmenskultur.

H AND LU N GSFE LD E R
Auf Basis des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes legt die OeNB mit dem vorliegenden
Maßnahmenpaket den ersten gesetzlich verankerten Frauenförderungsplan für den Zeitraum 2016 bis
2021 vor. Auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse mittels qualitativer Führungskräfteinterviews und
mehrerer Gruppendiskussionen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeNB wurden
maßgeschneidert vier Handlungsfelder identifiziert, um effektive Ansatzpunkte für die Gleichstellung
von Frauen und Männern im Unternehmen voranzutreiben: (1) Unternehmenskultur, (2) externes
Recruiting, (3) Vereinbarkeit von Beruf und Familie und (4) Potenzialförderung und Karriere.

Handlungsfeld 1:
Unternehmenskultur und Rollenbilder

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - insbesondere die
Führungskräfte - sollen sich ihrer eigenen Verantwortung für eine
gelebte Diversitätskultur in der OeNB bewusst sein. Mit dem
eigenen Verhalten in der täglichen Arbeit soll ein modernes und
geschlechtsunabhängiges Rollenverständnis gefestigt werden. Nach
außen bekennt sich die OeNB zu einer gelebten Diversitätskultur.
Insbesondere im Personalbereich wird bewusst eine alle
miteinschließende Sprache gewählt.

Handlungsfeld 2:
Externes Recruiting
Die OeNB strebt die Gleichverteilung zwischen Frauen und
Männern in der Belegschaft an. Bis dieses Gleichgewicht erreicht ist,
wird die Personalabteilung gezielt Maßnahmen setzen, um
qualifizierte weibliche Kandidatinnen im externen Recruiting
bewusst anzusprechen.

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Handlungsfeld 3:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die OeNB unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies beweist sie bereits
seit 2012 mit dem Zertifikat zum Audit berufundfamilie. Die
Maßnahmen im Frauenförderungsplan verstehen sich als
Ergänzung zu diesem Schwerpunkt.

Negative Auswirkungen durch Lebensabschnitte mit Karenz- oder
Teilzeit auf zukünftige Karriereverläufe sollen verhindert werden.
So wird beispielsweise während der Phase eingeschränkter
Präsenz der Informationsfluss erleichtert. Nach Ende der Karenz werden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der OeNB grundsätzlich im selben Aufgabenbereich mit analogem Status und Funktion
eingesetzt, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen (z.B. Reorganisationen, höherstehende
Einstufung).

Handlungsfeld 4:
Potenzialförderung und Karriere

Potenzialförderung liegt sowohl in der Verantwortung der
Führungskräfte als auch in der Eigenverantwortung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Es ist Führungsaufgabe, die
Mitarbeitenden in der Entwicklung der eigenen Stärken zu
unterstützen. Im Dienst einer ausgewogenen Genderverteilung in
allen Schlüssel- und Führungspositionen müssen rechtzeitig
Maßnahmen zur Potenzialförderung gesetzt werden. Gleichzeitig
werden die Mitarbeitenden an ihre Eigenverantwortung erinnert,
die vorhandenen Möglichkeiten eigeninitiativ zu nutzen. Interne
Mobilität unterstützt die Ziele dieses Handlungsfeldes.

Die OeNB bekennt sich klar zu der gesetzlich verankerten Zielvorgabe einer ausgewogenen
Genderverteilung. Voraussetzung für die Erhöhung des Frauenanteils in der Führungs- und
Fachkarriere sind die Ansprache geeigneter weiblicher Bewerberinnen und die Transparenz im
Ernennungsprozess. Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben dürfen nur in der Positionsausschreibung
enthaltene Kriterien als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

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Alle Führungskräfte des Hauses sind aufgefordert, die Ziele des vorliegenden Frauenförderungsplans
mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verfolgen. Gleichzeitig werden alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Eigenverantwortung erinnert und eingeladen, die Arbeit
der Gleichbehandlungsbeauftragten aktiv durch das Aufzeigen von Beispielen für zielführende
Maßnahmen bzw. Hemmnisse im Sinne einer gelebten Diversitätskultur zu unterstützen.

Das Direktorium der OeNB beschließt den auf Basis der Evaluation in Q1/2020 adaptierten
Frauenförderungsplan 2016 bis 2021 und setzt ihn für die verbleibende Wirkungsdauer bis Ende 2021
in Kraft.

Wien, am 28. April 2020

Oesterreichische Nationalbank
Direktorium

Robert Holzmann                                            Gottfried Haber
Gouverneur                                                 Vize-Gouverneur

Eduard Schock                                              Thomas Steiner
Mitglied des Direktoriums                                  Mitglied des Direktoriums

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Rückblick: Frauenförderung in der OeNB 2006-2013
In den Jahren 2006-2013 erwies sich vor allem die unabhängige Plattform „Frauen auf Erfolgskurs“
als starker interner Motor für Reformen in der OeNB. Bedeutende Meilensteine konnten erreicht
werden:
Im Rahmen des Projekts „Chancengleichheit“ wurden im Zeitraum 2006-2008 folgende Themen
behandelt: Evaluierung der Arbeitszeitmodelle, verbesserter Informationszugang für Karenzierte,
befristete Nachbesetzungen bei Eltern-Karenz, Transparenz im Ernennungsprozess, ausgewogene
Besetzung bei der Teilnahme am unternehmensinternen Development Center,
bewusstseinsfördernde Seminarangebote und Kommunikationsmaßnahmen.
2008 wurden Hearings für Gruppenleiterpositionen eingeführt.
2009 wurde das genderspezifische Kennzahlenset implementiert, welches bis heute die Grundlage für
das Monitoring des Frauenanteils in der OeNB bildet.
Seit 2010 werden auf Initiative der Plattform sowohl die Anzahl der weiblichen und männlichen
Bewerbungen sowie die Genderverteilung im Hearing für Führungspositionen im entsprechenden
Direktoriumsantrag sowie in der Aussendung an alle Mitarbeitende transparent kommuniziert.
2011 wurden die bestehenden Teilzeitmodelle durch ein Teilzeitmodell „90 Prozent“ ergänzt. Im
selben Jahr startete auch das erste Audit für die Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen.
Ebenso begann die Plattform, sich mit externen Frauennetzwerken auszutauschen und aktiv an
einschlägigen Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Plattform „Frauen auf Erfolgskurs“ wirkte über die institutionellen Änderungen hinausgehend vor
allem auch bewusstseinsbildend durch zahlreiche und regelmäßige Events und Beiträge im Intranet
und in „Unsere Bank und wir!“, dem Magazin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeNB. Damit
begründete sie eine Tradition, der sich die Gleichbehandlungsbeauftragten verpflichtet fühlen und die
auch durch die themenspezifisch eingesetzte offene Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
fortgeführt wird.
2012 erhielt die OeNB das Grundzertifikat „berufundfamilie“. In diesem Zusammenhang wurden eine
Auditbeauftragte und eine Audit-Projektgruppe eingesetzt. Am 10. November 2015 wurde das
Zertifikat erneuert und die OeNB in das Audit-Netzwerk eingebunden. Bereits vor der Zertifizierung
wurden zahlreiche Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt. So verfügt die
OeNB seit vielen Jahren über unterschiedliche Teilzeitmodelle, einen Betriebskindergarten,
Teleworking-Optionen und ähnliches.
2013 wurde ein OeNB Familientag organisiert, der auf große Zustimmung in der Belegschaft traf.
Wichtige Meilensteine für die Frauenförderung im selben Jahr waren die Einführung der
Kombination Teilzeit und Teleworking sowie die neugeschaffene Möglichkeit der Nutzung des
Diensthandys während der Karenz.
Seit dem 1.Jänner 2014 unterliegt die OeNB dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.

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G E SE T Z LICH E G RUNDL A GE UND AU FTR AG

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. Jänner 2014 auf die OeNB anzuwenden. Das Gesetz
gilt für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der OeNB und legt fest, dass niemand aufgrund
des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder
der sexuellen Orientierung (un-)mittelbar diskriminiert werden darf. Mit dem Gesetz gilt für die
OeNB auch eine Frauenquote von 50 Prozent in der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten, in allen
Verwendungs- und Funktionsgruppen.

Frauen sind laut der gesetzlichen Definition in der Gesamtbelegschaft, in den einzelnen
Verwendungs- oder Entlohnungsgruppen oder Funktionen unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil an
den dauerhaft Beschäftigen weniger als die Hälfte beträgt. Im Fall einer Unterrepräsentation ist ein
verbindlicher Frauenförderungsplan für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erlassen und nach jeweils
zwei Jahren anzupassen. Darin ist festzulegen, mit welchen personellen und organisatorischen sowie
aus- und weiterbildenden Maßnahmen die Unterrepräsentation beseitigt werden soll.

Das Frauenfördergebot besagt, dass bei zumindest gleicher Eignung gemessen am bestgeeigneten
männlichen Mitbewerber solange vorrangig Frauen aufzunehmen sind, bis der Frauenanteil von 50
Prozent mindestens erreicht ist.

Zur Erfüllung der Aufgaben werden Gleichbehandlungsbeauftragte für einen Zeitraum von jeweils
fünf Jahren ernannt, die das Management unterstützen und im Fall von Diskriminierungsfällen eine
Mittlerrolle einnehmen. Die Gleichbehandlungsbeauftragten arbeiten selbständig, unabhängig und
unter strengster Verschwiegenheit. Gemäß dem Direktoriumsbeschluss vom 17. Dezember 2013
können die Gleichbehandlungsbeauftragten zur Unterstützung der Ausübung ihrer
diversitätsfördernden Maßnahmen eine offene Arbeitsgruppe aus interessierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zu bestimmten Themen einberufen.

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Z IE LE U ND Z IE LE RREI CHUNG
Die gesetzliche Zielvorgabe legt einen Frauenanteil von 50 Prozent in der Belegschaft sowie auf allen
Ebenen der Führungs- und Fachkarriere fest. Abbildung 1 gibt Auskunft über die Entwicklung des
Frauenanteils in der OeNB seit Inkrafttreten des aktuellen Frauenförderungsplans.

 Um den Zielwert langfristig erreichen zu können, soll der Frauenanteil in der Grundgesamtheit
  sowie in allen relevanten Gruppen und Ebenen ausgehend vom Vorjahresniveau jeweils um einen
  Prozentpunkt pro Jahr erhöht werden.

 Dies soll neben den im vorliegenden Frauenförderungsplan festgelegten Maßnahmen durch die
  vorrangige Aufnahme und Ernennung von Frauen bei Neu- und Nachbesetzungen erfolgen. Die
  vorrangige Aufnahme bezieht sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der
  bestgeeignete Mitbewerber.

 In jenen Gruppen und Ebenen, in denen der Frauenanteil von 50 Prozent bereits erreicht wurde,
  ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Ernennungen der Frauenanteil nicht
  unter 50 Prozent sinkt. Die konsequente Erhöhung des Frauenanteils ist durch die Führungskräfte
  der relevanten Entscheidungsebenen zu verfolgen.

Abbildung 1: Frauenanteil in der OeNB seit 2015

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Die mit dem Frauenförderungsplan beschlossenen Maßnahmen wirken hier unterstützend und
werden im Zuge des regelmäßigen Monitorings (Abbildung 2) evaluiert sowie gegebenenfalls
adaptiert und ergänzt.

Abbildung 2: Prozess und Zeitplan zum Frauenförderungsplan 2016-2021

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MA SS NA HME N N AC H HA NDLU NGS FE LD

Handlungsfeld 1:
Unternehmenskultur und Rollenbilder

Um ein offenes und modernes Diversitätsverständnis in
der Unternehmenskultur zu verankern, ist die
entsprechende Bewusstseinsförderung vorrangige
Aufgabe am Weg zum Erfolg: Kultur kann nicht
verordnet werden, Kultur verändert sich primär in
unseren Köpfen! Regelmäßige Kommunikations-
angebote sollen insbesondere die Führungskräfte des
Hauses in ihrem Engagement für ein modernes und
diversitätsorientiertes Rollenbild unterstützen:

1.1      Interne Diskussionsangebote im Bereich Diversitätsmanagement
Die Gleichbehandlungsbeauftragten veranstalten mindestens einmal jährlich eine breiter angelegte
Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Perspektive richtet sich dabei auf alle
Bereiche von Diversitätsmanagement. Konzeptabhängig können auch externe Gäste geladen oder
Kooperationen vorgeschlagen werden, um zusätzliche Blickwinkel und Erfahrungen gewinnbringend
integrieren zu können. Mit kleineren Workshops werden themenbezogen Schwerpunkte im Dienste
einer diversitätsorientierten Unternehmenskultur gesetzt.

1.2      Gleichbehandlung als integraler Bestandteil im Seminarprogramm
Im Sinne eines ressourcenschonenden und effizienten Vorgehens werden die Kerninhalte zum
Gleichbehandlungsauftrag in die bestehenden Ausbildungsschienen der Personalabteilung für die
jeweilige Zielgruppe integriert:
− Kurzvortrag der Gleichbehandlungsbeauftragten im Rahmen der Basisinformation für neue
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Basisinfotag in der OeNB)
− Präsentation der Gleichbehandlungsbeauftragten zu den Zielen und Maßnahmen des
   Frauenförderungsplans im Rahmen des Seminarprogramms für Führungskräfte

1.3      Regelmäßige Informationsangebote in hauseigenen Medien
Die Medien der internen Kommunikation werden gezielt eingesetzt. Neben den Intranet-Seiten der
Gleichbehandlungsbeauftragten dienen vor allem regelmäßige Beiträge in der Zeitung „Unsere Bank
und wir!“ und anlassbezogene e-Mailings der Information zu aktuellen Themen. Ein Überblick über
die Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten wird der Willkommensmappe der
Personalabteilung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beigelegt. Auf www.oenb.at wird für
potenzielle Bewerberinnen und Bewerber auf die Gültigkeit des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten als Ansprechpersonen hingewiesen.

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1.4     Modernes Rollenbild mit genderneutraler Sprache
Rechtlich sind Ausschreibungen sowie an Bedienstete gerichtete Schriftstücke in allgemeinen
Personalangelegenheiten in weiblicher und männlicher Form oder geschlechtsneutral abzufassen. Um
ein modernes und diversitätsorientiertes Unternehmensimage im Außenauftritt zu betonen, wird die
generelle Bedeutung einer entsprechend alle miteinschließenden Sprache unterstrichen. Als inhaltlich
verantwortliche Stelle für Internet und Intranet achtet das Referat Pressestelle auf eine alle
miteinschließende Sprache in diesen Medien. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch im
„Styleguide für OeNB-Publikationen“, welcher im Intranet allen Autorinnen und Autoren zur
Verfügung gestellt wird. Ebenso ist die Bildersprache in Publikationen ein wesentliches Stilmittel für
die Betonung eines geschlechtsunabhängigen Rollenbildes.

1.5     Internes Monitoring auf Hauptabteilungsebene
Das Monitoring der bankweiten Kennzahlen aus dem Frauenförderungsplan wird begleitend zur
gesetzlichen Maßnahmenevaluation im Zweijahresrhythmus auch differenziert nach Hauptabteilung
an das Direktorium und die Direktoren der Hauptabteilungen berichtet.

1.6     Großgruppenseminar zum Thema Diversitätsmanagement
Bereits zweimal wurde in den Jahren 2017 und 2019 seitens Personalabteilung gemeinsam mit den
Gleichbehandlungsbeauftragten der Diversity Tag der OeNB als internes Großgruppenseminar für bis
zu 100 Mitarbeitende veranstaltet. Die nächste Veranstaltung dieses Formats findet 2021 statt.

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Handlungsfeld 2:
Externes Recruiting

Hauptziel im Handlungsfeld Recruiting ist die
Anhebung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der
Beschäftigten, insbesondere in männerdominierten
Bereichen. Nur durch die Ansprache aller potenziellen
Bewerberinnen und Bewerber kann sichergestellt
werden, dass die besten „Köpfe“ für die OeNB
gefunden werden. Die OeNB sieht hier einen
entscheidenden Ansatzpunkt im Personalmarketing
allgemein sowie auch beim Engagement der jeweiligen
Führungskraft durch z.B. die Vernetzung mit
relevanten Bildungsinstituten oder die genderneutrale
Grundhaltung im Rahmen der Bewerbungsgespräche.

2.1      Personalmarketing verstärkt auf Frauen ausrichten
Das Personalmarketing der OeNB soll zielgerichtet um Maßnahmen angereichert werden, welche die
Erhöhung der Zahl weiblicher Bewerbungen unterstützen. Ein bewusstes Augenmerk liegt auf der
Präsentation der OeNB als Unternehmen, dem sowohl die Chancengleichheit als auch die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig ist.

2.2      Neues Recruitingformat für Praktikantinnen aus MINT-Studien
Eine wesentliche strukturelle Voraussetzung für die Anhebung des Frauenanteils in allen
hierarchischen Ebenen ist auch die Erhöhung des Frauenanteils in der Belegschaft. Wie in den meisten
Unternehmen werden durch die voranschreitende Digitalisierung technisch-mathematische
Qualifikationen auch in Berufsbildern außerhalb der klassischen IT-Bereiche (wie z.B. Statistik und
Treasury) immer bedeutender. Um das externe Recruiting in diesen meist männlich dominierten
Studienfächern zu unterstützen, wurde mit „OeNB-Insights“ 2019 erstmals ein exklusives
Recruitingevent in der OeNB für MINT-Studentinnen angeboten. Dieses soll ab 2020 im
Zweijahresrhythmus (alternierend mit der Präsenz auf Berufsmessen) stattfinden. Ergänzend können
sich die Teilnehmerinnen auf zusätzliche Praktikumsplätze in relevanten Fachbereichen bewerben.

2.3      Vorgabe für Gendermix in Short-List für Bewerbungsgespräche
Um durch neue Mitarbeiterinnen den Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft anzuheben, muss
mindestens eine Frau zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden, sofern weibliche Bewerbungen
von Frauen mit entsprechender Grundqualifikation entsprechend der Ausschreibungskriterien
vorliegen. Die Aufnahmeentscheidung selbst erfolgt unverändert nach dem Kriterium der besten
Eignung, wobei gemäß Frauenfördergebot bei zumindest gleicher Eignung die Frau vorzuziehen ist,
solange der Frauenanteil in der OeNB-Belegschaft unter 50 Prozent liegt.

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Handlungsfeld 3:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die OeNB ist sich der Bedeutung von Vereinbarkeit
von Beruf und Familie für den unternehmerischen
Erfolg bewusst und bietet unterstützend eine Reihe
flexibler Arbeitszeitmodelle an. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter können jenes Beschäftigungsausmaß
wählen, welches Ihrer aktuellen Lebenssituation
entspricht. Gerade der Wiedereinstieg nach
Karenzzeiten wird dadurch entscheidend erleichtert.

Diese flexiblen Arbeitszeitmodelle werden durch die
allgemeine Gleitzeitregelung und insbesondere durch die Möglichkeit zu Teleworking und
Homeoffice ergänzt, die Möglichkeit mit der entsprechenden Telefon- & IT-Infrastruktur die Arbeit
an definierten Tagen auch von zu Hause aus erbringen zu können. Diese Flexibilität des Arbeitsortes
dient ebenso der Anpassung der Arbeit an entsprechende Lebensabschnitte. Die Zuerkennung des
Teleworking-Modelles erfolgt gemeinsam durch das Linienmanagement und die Personalabteilung.

                         Ein weiteres Angebot ist die Förderung und Gewährung eines bezahlten
                         „Papamonats“. Diese Angebote an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
                         OeNB bestehen bereits und sind auch im Maßnahmenplan für die Zertifizierung
                         im Audit berufundfamilie vermerkt. Die Beibehaltung dieser
                         familienfreundlichen Regelungen soll an dieser Stelle jedoch auch in den
                         Frauenförderungsplan 2016 bis 2021 als Maßnahme verankert werden.

3.1     Leitfaden für das Rückkehrgespräch aus der Karenz
Die Rückkehr aus der Elternkarenz ist ein entscheidender Punkt in der beruflichen Laufbahn. Nach
einem Abschnitt mit starker Konzentration auf das Private ist der Wiedereinstieg in den Berufsalltag
zu meistern. Aus Sicht der Gleichbehandlung gilt es hier anzusetzen, damit sich hier nicht die
Karriereverläufe von Frauen und Männern trennen. Die Erstellung eines Leitfadens für ein Gespräch
nach der Rückkehr aus der Elternkarenz soll sowohl für die Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrer als
auch für die Führungskräfte eine Hilfestellung sein, alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit dem
Wiedereinstieg zu klären, bereits den Blick in die Zukunft zu richten und eine rasche
Wiedervernetzung und Sichtbarkeit im Haus über geeignete Aufgaben zu gewährleisten.

3.2     Meetings in zeitlicher Abstimmung mit Präsenzzeiten
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, sollen die Termine für regelmäßig wiederkehrende
Besprechungen und die Anwesenheit von Teilzeit-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgestimmt
werden. Für sonstige Meetings, bei denen eine solche Abstimmung nicht möglich ist, ist für eine
entsprechende Informationsweitergabe Sorge zu tragen.

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Handlungsfeld 4:
Potenzialförderung und Karriere

Die OeNB kann in einzelnen Handlungsfeldern des
vorliegenden Frauenförderungsplans bereits auf eine
Vielzahl wirkungsvoller Maßnahmen verweisen -
insbesondere im Bereich „Beruf und Familie“. Ausgehend
von den aktuellen Kennzahlen (siehe Seite 7) bedarf es
jedoch noch einiger Anstrengung, um die gesetzliche
Zielvorgabe der Gender-Gleichverteilung in allen
Funktionen der Fach- und Führungskarriere zu
realisieren. Ein entsprechend erhöhter Frauenanteil in
der Belegschaft ist dabei ebenso eine zentrale
Voraussetzung wie die gezielte Förderung und Sichtbar-
machung geeigneter Potenziale. Die wirtschaftlichen und
sozialen Vorteile einer ausgewogenen Genderverteilung
im Unternehmen nachhaltig im Bewusstsein der Führungskräfte zu verankern ist mit Sicherheit die
wichtigste Voraussetzung, um faktische Gleichbehandlung zu ermöglichen. Der vorliegende
Frauenförderungsplan legt daher bewusst im Handlungsfeld Potenzialförderung und Karriere einen
deutlichen Schwerpunkt.

4.1      Führungskräfte-Shadowing
Mit dem „Führungskräfte-Shadowing“ wurde 2016 ein neues Personalentwicklungsinstrument
eingeführt. Für einen kurzen Zeitraum kann die Führungskraft eines anderen Aufgabenbereichs im
Unternehmen begleitet werden, um Einblicke in die Führungsaufgabe zu gewinnen. Durch die
Reflexion über den jeweils eigenen Führungsstil und die gemeinsame Beschäftigung mit der
Führungsaufgabe allgemein (insbesondere im abschließenden Feedbackgespräch) soll mittelfristig
auch ein positiver Einfluss auf die Führungskultur im Hause erzielt werden. Um die Wirksamkeit im
Sinne der Frauenförderungsziele zu verstärken, wird dieses Format ab 2020 mit einem Ausbildungstag
und individuellen Coachingstunden kombiniert und (als Pilot) exklusiv für Frauen angeboten.

4.2      Themenspezifische Ausbildungsangebote
Die OeNB ist stolz auf die hohe Expertise ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der
hohen Spezialisierung der Aufgabengebiete einer Zentralbank wird Aus- und Weiterbildung als
bedeutender Erfolgsfaktor gewertet. Im zentralen Ausbildungsbudget wird als Maßnahme des
vorliegenden Frauenförderungsplans jährlich ein entsprechender Budgetanteil zweckgewidmet, um
jährlich ein bis zwei Ausbildungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
anbieten zu können. Die konkreten Ausbildungsangebote werden im Rahmen der Jahresplanung der
Personalabteilung gemeinsam mit den Gleichbehandlungsbeauftragten festgelegt.

Für allgemeine zukünftige Nachfolgeförder- bzw. Potenzialanalyseprogramme der OeNB wird
ergänzend festgehalten, dass jeweils auf eine ausgeglichene Geschlechterverteilung unter den
Teilnehmenden zu achten ist.

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4.3      Erhöhung des Frauenanteils in der Fachkarriere
Das Direktorium beauftragt die Führungskräfte der OeNB, neben den zentralen Angeboten der
Personalabteilung im jeweiligen Einflussbereich bewusst gezielte Maßnahmen zur individuellen
Potenzialförderung zu setzen, um die gesetzlich definierte Anhebung des Frauenanteils auf bankweit
50 Prozent in den einzelnen Funktionsebenen der Fachkarriere zu erreichen.

4.4     Erhöhung des Frauenanteils in der Führungskarriere
Ebenso geht es langfristig im internen Führungskräfte-Recruiting vorrangig um die konsequente
Förderung vorhandener Potenziale, um eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerbungen beider
Geschlechter im Rahmen von Ausschreibungen verfügbar zu haben. Neben den zentralen
Schulungsangeboten und der erforderlichen Eigeninitiative der Mitarbeitenden wird in der OeNB
eine gendergerechte Potenzialförderung in allen Recruiting-Bereichen als bedeutende
Führungsverantwortung erachtet.

Im Jahr 2018 wurde als ergänzende Maßnahme ein besonderer Fokus auf die Formulierung der
Ausschreibungstexte gelegt: Unterstützt durch externe Expertise wurden Stelleninserate einer
Textanalyse unterzogen. Zielsetzung waren das Erkennen und in der Folge der bewusstere Einsatz
von Schlüsselkompetenzen, um einen unbewussten geschlechterspezifischen Bias zu vermeiden.

Die Erkenntnisse aus dieser Analyse wurden in das neue OeNB-Kompetenzmodell als Grundlage für
zukünftige Stellenausschreibungen integriert. Darin werden auch zentrale Schlüsselkompetenzen für
Führungskräfte unseres Unternehmens deskriptiv geschärft und auf Basis einer gemeinsamen Sicht im
Recruiting-Prozess beobachtbar gemacht. Mit Hilfe der ersten Erfahrungswerte soll dieses Modell
weiter auf Usability geprüft, an neue Anforderungen angepasst und in der internen Kommunikation
mit den Fachbereichen forciert kommuniziert werden.

4.5     Diversität in der Hearingjury für Fach- und Führungskarriere
Um ein Minimum an Diversität in den entsprechenden Entscheidungsgremien zu garantieren,
verpflichtet sich die OeNB alle Gremien, die für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für
Fach- oder Führungskarriere zuständig sind, mit zumindest einer Frau zu besetzen.

4.6      Systematische Entscheidungsbasis für die Hearingjury
Geeignete Instrumente sollen sowohl das konstruktive Feedback für alle Bewerberinnen und
Bewerber im Hearing sowie die bewusste Konzentration auf die im Ausschreibungsprofil enthaltenen
Kriterien begleiten. Entsprechende Konzepte werden evaluiert und schrittweise implementiert.

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4.7     Informationsrechte der Gleichbehandlungsbeauftragten
Folgende Maßnahmen unterstützen die Gleichbehandlungsbeauftragten in der Wahrnehmung ihres
Mandates im Auftrag des Direktoriums:
− Bewerbungsunterlagen von internen und externen Bewerberinnen bzw. Bewerbern für alle
  ausgeschriebenen Positionen insbesondere auch in der Fach- und Führungskarriere dürfen im
  Beschwerdefall oder auch proaktiv durch die Gleichbehandlungsbeauftragten in der
  Personalabteilung eingesehen werden.
− Die Gleichbehandlungsbeauftragten erhalten seitens der Personalabteilung die Aufstellung über
  die Genderverteilung der Nominierungen für die personenbezogene Fachkarriere nach Ressort
  noch vor Beschlussfassung im Direktorium.
− Die Gleichbehandlungsbeauftragten erhalten seitens der Personalabteilung nach Auswahl der
  Hearing-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, möglichst zeitnahe und jedenfalls vor dem Hearing-
  Termin die Aufstellung über die Genderverteilung im Hearing.
− Die Gleichbehandlungsbeauftragten werden von der jeweiligen Entscheidung der Hearingjury
  hinsichtlich Ernennung zeitnah und noch vor dem Beschluss durch das Direktorium per E-Mail
  informiert.

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