GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021

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GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021
Gleichbehandlung in der OeNB
Frauenförderungsplan 2016-2021

OeNB Frauenförderungsplan 2016 bis 2021   0
GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021
Impressum:
Medieninhaberin: Oesterreichische Nationalbank, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 3

Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
E-Mail: gleichbehandlung@oenb.at

Bildnachweis: OeNB, Pixabay.

Alle Rechte vorbehalten.
Februar 2016

OeNB Frauenförderungsplan 2016 bis 2021                                          1
GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021
I NHA LT

Präambel ………………………………………………………………………...………. 2

Handlungsfelder …………………………………………………………….…...………. 2

Frauenförderung in der OeNB 2006-2013 …………………………………………………. 5

Gesetzliche Grundlage und Auftrag ………………………………………………….……. 6

Ziele und Zielerreichung …………………………………………………………….……. 7

Maßnahmen nach Handlungsfeldern

Handlungsfeld 1: Unternehmenskultur und Rollenbilder ……………………………...……. 9

Handlungsfeld 2: Externes Recruiting ……………………………………………….……. 11

Handlungsfeld 3: Vereinbarkeit von Beruf und Familie ………………………………….…. 12

Handlungsfeld 4: Potenzialförderung und Karriere ………………………………………... 13

OeNB Frauenförderungsplan 2016 bis 2021                              1
GLEICHBEHANDLUNG IN DER OENB FRAUENFÖRDERUNGSPLAN 2016-2021
PR Ä AMBE L
Die OeNB bekennt sich zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und verfolgt eine aktive
Gleichstellungspolitik. Insbesondere versteht sich die OeNB als Vorreiterin für ein modernes und
geschlechtsunabhängiges Rollenverständnis. Mit dem vorliegenden Maßnahmenplan fördert die
OeNB bewusst Diversität als bedeutenden Wert ihrer Unternehmenskultur.

HA NDL UNG SFE L DER
Auf Basis des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes legt die OeNB mit dem vorliegenden
Maßnahmenpaket den ersten gesetzlich verankerten Frauenförderungsplan für den Zeitraum 2016
bis 2021 vor. Auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse mittels qualitativer Führungskräfte-
interviews und mehrerer Gruppendiskussionen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeNB
wurden maßgeschneidert vier Handlungsfelder identifiziert, um effektive Ansatzpunkte für die
Gleichstellung    von    Frauen      und  Männern     im     Unternehmen      voranzutreiben:
(1) Unternehmenskultur, (2) externes Recruiting, (3) Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
(4) Potenzialförderung und Karriere.

Handlungsfeld 1:
Unternehmenskultur und Rollenbilder

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - insbesondere die
Führungskräfte - sollen sich ihrer eigenen Verantwortung für eine
gelebte Diversitätskultur in der OeNB bewusst sein. Mit dem
eigenen Verhalten in der täglichen Arbeit soll ein modernes und
geschlechtsunabhängiges Rollenverständnis gefestigt werden.
Nach außen bekennt sich die OeNB zu einer gelebten
Diversitätskultur. Insbesondere im Personalbereich wird bewusst
eine alle miteinschließende Sprache gewählt.

Handlungsfeld 2:
Externes Recruiting
Die OeNB strebt die Gleichverteilung zwischen Frauen und
Männern in der Belegschaft an. Bis dieses Gleichgewicht erreicht
ist, wird die Personalabteilung gezielt Maßnahmen setzen, um
qualifizierte weibliche Kandidatinnen im externen Recruiting
bewusst anzusprechen.

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Handlungsfeld 3:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die OeNB unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies beweist sie
bereits seit 2012 mit dem Zertifikat zum Audit berufundfamilie.
Die Maßnahmen im Frauenförderungsplan verstehen sich als
Ergänzung zu diesem Schwerpunkt.

Negative Auswirkungen durch Lebensabschnitte mit Karenz-
oder Teilzeit auf zukünftige Karriereverläufe sollen verhindert
werden. So wird beispielsweise während der Phase
eingeschränkter Präsenz der Informationsfluss erleichtert. Nach Ende der Karenz werden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der OeNB grundsätzlich im selben Aufgabenbereich mit
analogem Status und Funktion eingesetzt, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen (z.B.
Reorganisationen, höherstehende Einstufung).

Handlungsfeld 4:
Potenzialförderung und Karriere

Potenzialförderung liegt sowohl in der Verantwortung der
Führungskräfte als auch in der Eigenverantwortung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Es ist Führungsaufgabe, die
Mitarbeitenden in der Entwicklung der eigenen Stärken zu
unterstützen. Im Dienste einer ausgewogenen Genderverteilung in
allen Schlüssel- und Führungspositionen müssen rechtzeitig
Maßnahmen zur Potenzialförderung gesetzt werden. Gleichzeitig
werden die Mitarbeitenden an ihre Eigenverantwortung erinnert,
die vorhandenen Möglichkeiten eigeninitiativ zu nutzen. Interne
Mobilität unterstützt die Ziele dieses Handlungsfeldes.

Die OeNB bekennt sich klar zu der gesetzlich verankerten Zielvorgabe einer ausgewogenen
Genderverteilung. Voraussetzung für die Erhöhung des Frauenanteils in der Führungs- und
Fachkarriere sind die Ansprache geeigneter weiblicher Bewerberinnen und die Transparenz im
Ernennungsprozess. Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben dürfen nur in der Positionsausschreibung
enthaltene Kriterien als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

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Alle Führungskräfte des Hauses sind aufgefordert, die Ziele des vorliegenden Frauenförderungsplans
mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verfolgen. Gleichzeitig werden alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Eigenverantwortung erinnert und eingeladen, die Arbeit
der Gleichbehandlungsbeauftragten aktiv durch das Aufzeigen von Beispielen für zielführende
Maßnahmen bzw. Hemmnissen im Sinne einer gelebten Diversitätskultur zu unterstützen.

Das Direktorium der OeNB beschließt den vorliegenden Frauenförderungsplan 2016 bis 2021 und
setzt die im Folgenden dargestellten Maßnahmen rückwirkend mit 1.Jänner 2016 in Kraft.

Wien, am 22. Februar 2016

Oesterreichische Nationalbank
Direktorium

Ewald Nowotny                                              Andreas Ittner
Gouverneur                                                 Vize-Gouverneur

Peter Mooslechner                                          Kurt Pribil
Mitglied des Direktoriums                                  Mitglied des Direktoriums

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Rückblick: Frauenförderung in der OeNB 2006-2013
In den Jahren 2006-2013 erwies sich vor allem die unabhängige Plattform „Frauen auf Erfolgskurs“
als starker interner Motor für Reformen in der OeNB. Bedeutende Meilensteine konnten erreicht
werden:
Im Rahmen des Projekts „Chancengleichheit“ wurden im Zeitraum 2006-2008 folgende Themen
behandelt: Evaluierung der Arbeitszeitmodelle, verbesserter Informationszugang für Karenzierte,
befristete Nachbesetzungen bei Eltern-Karenz, Transparenz im Ernennungsprozess, ausgewogene
Besetzung bei der Teilnahme am unternehmensinternen Development Center,
bewusstseinsfördernde Seminarangebote und Kommunikationsmaßnahmen.
2008 wurden Hearings für Gruppenleiterpositionen eingeführt.
2009 wurde das genderspezifische Kennzahlenset implementiert, welches bis heute die Grundlage
für das Monitoring des Frauenanteils in der OeNB bildet.
Seit 2010 werden auf Initiative der Plattform sowohl die Anzahl der weiblichen und männlichen
Bewerbungen sowie die Genderverteilung im Hearing für Führungspositionen im entsprechenden
Direktoriumsantrag sowie in der Aussendung an alle Mitarbeitende transparent kommuniziert.
2011 wurden die bestehenden Teilzeitmodelle durch ein Teilzeitmodell „90 Prozent“ ergänzt. Im
selben Jahr startete auch das erste Audit für die Zertifizierung als familienfreundliches
Unternehmen. Ebenso begann die Plattform, sich mit externen Frauennetzwerken auszutauschen
und aktiv an einschlägigen Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Plattform „Frauen auf Erfolgskurs“ wirkte über die institutionellen Änderungen hinausgehend
vor allem auch bewusstseinsbildend durch zahlreiche und regelmäßige Events und Beiträge im
Intranet und in „Unsere Bank und wir!“, dem Magazin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
OeNB. Damit begründete sie eine Tradition, der sich die Gleichbehandlungsbeauftragten
verpflichtet fühlen und die auch durch die themenspezifisch eingesetzte offene Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen fortgeführt wird.
2012 erhielt die OeNB das Grundzertifikat „berufundfamilie“. In diesem Zusammenhang wurden
eine Auditbeauftragte und eine Audit-Projektgruppe eingesetzt. Am 10. November 2015 wurde das
Zertifikat erneuert und die OeNB in das Audit-Netzwerk eingebunden. Bereits vor der
Zertifizierung wurden zahlreiche Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt.
So verfügt die OeNB seit vielen Jahren über unterschiedliche Teilzeitmodelle, einen
Betriebskindergarten, Teleworking-Optionen und ähnliches.
2013 wurde ein OeNB Familientag organisiert, der auf große Zustimmung in der Belegschaft traf.
Wichtige Meilensteine für die Frauenförderung im selben Jahr waren die Einführung der
Kombination Teilzeit und Teleworking sowie die neugeschaffene Möglichkeit der Nutzung des
Diensthandys während der Karenz.
Seit dem 1.Jänner 2014 unterliegt die OeNB dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.

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GE SE T ZLICHE G RU NDL AG E U ND AU FTR AG

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. Jänner 2014 auf die OeNB anzuwenden. Das Gesetz
gilt für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der OeNB und legt fest, dass niemand aufgrund
des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters
oder der sexuellen Orientierung (un-)mittelbar diskriminiert werden darf. Mit dem Gesetz gilt für
die OeNB auch eine Frauenquote von 50 Prozent in der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten, in
allen Verwendungs- und Funktionsgruppen.

Frauen sind laut der gesetzlichen Definition in der Gesamtbelegschaft, in den einzelnen
Verwendungs- oder Entlohnungsgruppen oder Funktionen unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil an
den dauerhaft Beschäftigen weniger als die Hälfte beträgt. Im Fall einer Unterrepräsentation ist ein
verbindlicher Frauenförderungsplan für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erlassen und nach
jeweils zwei Jahren anzupassen. Darin ist festzulegen, mit welchen personellen und
organisatorischen sowie aus- und weiterbildenden Maßnahmen die Unterrepräsentation beseitigt
werden soll.

Das Frauenfördergebot besagt, dass bei zumindest gleicher Eignung gemessen am bestgeeigneten
männlichen Mitbewerber solange vorrangig Frauen aufzunehmen sind, bis der Frauenanteil von 50
Prozent mindestens erreicht ist.

Zur Erfüllung der Aufgaben werden Gleichbehandlungsbeauftragte für einen Zeitraum von jeweils
fünf Jahren ernannt, die das Management unterstützen und im Fall von Diskriminierungsfällen eine
Mittlerrolle einnehmen. Die Gleichbehandlungsbeauftragten arbeiten selbständig, unabhängig und
unter strengster Verschwiegenheit. Gemäß dem Direktoriumsbeschluss vom 17. Dezember 2013
können die Gleichbehandlungsbeauftragten zur Unterstützung der Ausübung ihrer
diversitätsfördernden Maßnahmen eine offene Arbeitsgruppe aus interessierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu bestimmten Themen einberufen.

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Z IE LE U ND Z IE LE RREI CHUNG
Die gesetzliche Zielvorgabe legt einen Frauenanteil von 50 Prozent in der Belegschaft sowie auf
allen Ebenen der Führungs- und Fachkarriere fest. Abbildung 1 gibt Auskunft über die Entwicklung
des Frauenanteils in der OeNB im Zeitraum von 2010 bis 2015.

     Um den Zielwert langfristig erreichen zu können, soll der Frauenanteil in der Grundgesamtheit
     sowie in allen relevanten Gruppen und Ebenen ausgehend vom Vorjahresniveau jeweils um
     einen Prozentpunkt pro Jahr erhöht werden.

     Dies soll neben den im vorliegenden Frauenförderungsplan festgelegten Maßnahmen durch die
     vorrangige Aufnahme und Ernennung von Frauen bei Neu- und Nachbesetzungen erfolgen. Die
     vorrangige Aufnahme bezieht sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der
     bestgeeignete Mitbewerber.

     In jenen Gruppen und Ebenen, in denen der Frauenanteil von 50 Prozent bereits erreicht
     wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Ernennungen der
     Frauenanteil nicht unter 50 Prozent sinkt. Die konsequente Erhöhung des Frauenanteils ist
     durch die Führungskräfte der relevanten Entscheidungsebenen zu verfolgen.

Abbildung 1: Frauenanteil in der OeNB seit 2010
                                                  2011     2012         2013      2014      2015
                                                     Frauenanteil in % jeweils zum 31.12.
OeNB insgesamt                                      39       40           39        39           39

externes Recruiting (Neuaufnahmen)                                                  31           41
                                                Daten erst ab 2014 verfügbar
Praktikumsplätze                                                                    46           58

Fachkarriere                                        40           38            35   38           37
Expert                                              58           51            43   47           41
Senior Expert                                       27           27            25   24           30
Advisor                                             50           43            57   44           33
Senior Advisor                                     100           40            40   50           60

Führungskarriere                                    19           22            25   26           28
Gruppenleitung (GL)                                 18           22            27   25           30
Stellvertretende Abteilungsleitung (STAL)           23           23            23   30           26
Abteilungsleitung (AL)                              22           27            28   25           26
Hauptabteilungsleitung (DHA)                         0            0            11   20           22

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Die mit dem Frauenförderungsplan beschlossenen Maßnahmen wirken hier unterstützend und
werden im Zuge des regelmäßigen Monitorings (Abbildung 2) evaluiert sowie gegebenenfalls
adaptiert und ergänzt.

Abbildung 2: Prozess und Zeitplan zum Frauenförderungsplan 2016-2021

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MA SS NAH ME N NAC H HA NDLU NGS FE LD

Handlungsfeld 1:
Unternehmenskultur und Rollenbilder

Um ein offenes und modernes Diversitätsverständnis
in der Unternehmenskultur zu verankern, ist die
entsprechende Bewusstseinsförderung vorrangige
Aufgabe am Weg zum Erfolg: Kultur kann nicht
verordnet werden, Kultur verändert sich primär in
unseren Köpfen! Regelmäßige Kommunikations-
angebote sollen insbesondere die Führungskräfte des
Hauses in ihrem Engagement für ein modernes und
diversitätsorientiertes Rollenbild unterstützen:

1.1      Interne Diskussionsangebote im Bereich Diversitätsmanagement
Die Gleichbehandlungsbeauftragten veranstalten mindestens einmal jährlich eine breiter angelegte
Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Perspektive richtet sich dabei auf alle
Bereiche von Diversitätsmanagement. Konzeptabhängig können auch externe Gäste geladen oder
Kooperationen vorgeschlagen werden, um zusätzliche Blickwinkel und Erfahrungen
gewinnbringend integrieren zu können. Mit kleineren Workshops werden themenbezogen
Schwerpunkte im Dienste einer diversitätsorientierten Unternehmenskultur gesetzt.

1.2      Gleichbehandlung als integraler Bestandteil im Seminarprogramm
Im Sinne eines ressourcenschonenden und effizienten Vorgehens werden die Kerninhalte zum
Gleichbehandlungsauftrag in die bestehenden Ausbildungsschienen der Personalabteilung für die
jeweilige Zielgruppe integriert:
− Kurzvortrag der Gleichbehandlungsbeauftragten im Rahmen der Basisinformation für neue
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Basisinfotag in der OeNB)
− Präsentation der Gleichbehandlungsbeauftragten zu den Zielen und Maßnahmen des
   Frauenförderungsplans im Rahmen des Seminarprogramms für neuernannte Führungskräfte

1.3      Regelmäßige Informationsangebote in hauseigenen Medien
Die Medien der internen Kommunikation werden gezielt eingesetzt. Neben den Intranet-Seiten der
Gleichbehandlungsbeauftragten dienen vor allem regelmäßige Beiträge in der Zeitung „Unsere Bank
und wir!“ und anlassbezogene e-Mailings der Information zu aktuellen Themen. Ein Überblick über
die Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten wird der Willkommensmappe der
Personalabteilung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beigelegt. Auf www.oenb.at wird für
potenzielle Bewerberinnen und Bewerber auf die Gültigkeit des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten als Ansprechpersonen hingewiesen.

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1.4     Modernes Rollenbild mit genderneutraler Sprache
Rechtlich sind alle personalbezogenen Informationen geschlechtsneutral abzufassen. Um ein
modernes und diversitätsorientiertes Unternehmensimage im Außenauftritt zu betonen, wird die
generelle Bedeutung einer entsprechend alle miteinschließenden Sprache unterstrichen. Als
inhaltlich verantwortliche Stelle für Internet und Intranet achtet das Referat Pressestelle auf eine
alle miteinschließende Sprache in diesen Medien. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch im
„Styleguide für OeNB-Publikationen“, welcher im Intranet allen Autorinnen und Autoren zur
Verfügung gestellt wird. Ebenso ist die Bildersprache in Publikationen ein wesentliches Stilmittel
für die Betonung eines geschlechtsunabhängigen Rollenbildes.

1.5     Internes Monitoring auf Hauptabteilungsebene
Das Monitoring der bankweiten Kennzahlen aus dem Frauenförderungsplan wird begleitend zur
gesetzlichen Maßnahmenevaluation im Zweijahresrhythmus auch differenziert nach Hauptabteilung
an das Direktorium und die Direktoren der Hauptabteilungen berichtet.

1.6     Großgruppenseminar zum Thema Diversitätsmanagement
Im Jahr 2017 veranstaltet die Personalabteilung unterstützt durch die Gleichbehandlungs-
beauftragten ein eintägiges Großgruppenseminar für bis zu 100 Mitarbeitende zum Themenbereich
Diversitätsmanagement. Die Konzeption orientiert sich an der erfolgreichen Gestaltung der
Veranstaltung „exchange for CHANGE“ im Jahr 2015

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Handlungsfeld 2:
Externes Recruiting

Hauptziel im Handlungsfeld Recruiting ist die
Anhebung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der
Beschäftigten, insbesondere in männerdominierten
Bereichen. Nur durch die Ansprache aller potenziellen
Bewerberinnen und Bewerber kann sichergestellt
werden, dass die besten „Köpfe“ für die OeNB
gefunden werden. Die OeNB sieht hier einen
entscheidenden Ansatzpunkt im Personalmarketing
allgemein sowie auch beim Engagement der jeweiligen
Führungskraft durch z.B. die Vernetzung mit
relevanten Bildungsinstituten oder die genderneutrale
Grundhaltung im Rahmen der Bewerbungsgespräche.

2.1      Personalmarketing verstärkt auf Frauen ausrichten
Die OeNB setzt sich im Jahr 2016 das Ziel, ein neues Personalmarketingkonzept zu erstellen, um
die Zahl weiblicher Bewerbungen insgesamt anzuheben. Ein bewusstes Augenmerk wird auf der
Darstellung der OeNB als Unternehmen liegen: Eine Institution, der sowohl die Chancengleichheit
von Frauen und Männern als auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig ist.
Darüber hinaus werden jene Bereiche mit den niedrigsten Frauenquoten identifiziert, um
gemeinsam mit den Führungskräften Maßnahmen zur Ansprache von Frauen zu entwickeln.

2.2      Zusätzliche Praktikumsplätze im Dienste der Frauenförderung
Diese Maßnahme setzt einen Anreiz für Führungskräfte, Bewerberinnen gezielt anzusprechen und
somit weibliche Nachwuchskräfte zu fördern: Die OeNB stellt jährlich für den Geltungszeitraum
des Frauenförderplans bankweit mindestens zwei zusätzliche Praktikumsplätze bereit. Diese werden
dann zugeteilt, wenn eine Hauptabteilung mindestens den Zielwert von 50 Prozent Frauenanteil bei
den regulären Praktikumsplätzen des vorangegangenen Kalenderjahrs erreicht hat. Sollten mehrere
Hauptabteilungen die Bedingungen erfüllen, erfolgt die Zuteilung dieser zusätzlichen
Praktikumsplätze an jene Hauptabteilungen mit dem jeweils niedrigeren Frauenanteil im
Personalstand. Die Ausschreibung der zusätzlichen Praktikumsplätze erfolgt geschlechtsneutral im
Rahmen der allgemeinen Ausschreibung für Praktika in der OeNB.

2.3      Vorgabe für Gendermix in Short-List für Bewerbungsgespräche
Um durch neue Mitarbeiterinnen den Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft anzuheben, muss
mindestens eine Frau zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden, sofern weibliche Bewerbungen
von Frauen mit entsprechender Grundqualifikation entsprechend der Ausschreibungskriterien
vorliegen. Die Aufnahmeentscheidung selbst erfolgt unverändert nach dem Kriterium der besten
Eignung, wobei gemäß Frauenfördergebot bei zumindest gleicher Eignung die Frau vorzuziehen ist,
solange der Frauenanteil in der OeNB-Belegschaft unter 50 Prozent liegt.

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Handlungsfeld 3:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die OeNB ist sich der Bedeutung von Vereinbarkeit
von Beruf und Familie für den unternehmerischen
Erfolg bewusst und bietet unterstützend eine Reihe
flexibler Arbeitszeitmodelle an. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter können jene Arbeitszeitlänge wählen,
welche Ihrer aktuellen Lebenssituation entspricht.
Gerade der Wiedereinstieg nach Karenzzeiten wird
dadurch entscheidend erleichtert. Voraussetzung der
Arbeitszeitanpassung ist die konsensuale Abstimmung
mit Führungskraft und Personalabteilung.

Diese flexiblen Arbeitszeitmodelle werden durch die allgemeine Gleitzeitregelung und insbesondere
durch die Möglichkeit zu Teleworking ergänzt, die Möglichkeit mit der entsprechenden Telefon &
IT-Infrastruktur die Arbeit an definierten Tagen auch von zu Hause aus erbringen zu können. Diese
Flexibilität des Arbeitsortes dient ebenso der Anpassung der Arbeit an entsprechende
Lebensabschnitte. Die Zuerkennung des Teleworking-Modelles erfolgt gemeinsam durch das
Linienmanagement und die Personalabteilung.

                         Ein weiteres Angebot ist die Förderung und Gewährung eines bezahlten
                         „Papamonats“. Diese Angebote an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
                         OeNB bestehen bereits und sind auch im Maßnahmenplan für die
                         Zertifizierung im Audit berufundfamilie vermerkt. Die Beibehaltung dieser
                         familienfreundlichen Regelungen soll an dieser Stelle jedoch auch in den
                         Frauenförderungsplan 2016 bis 2021 als Maßnahme verankert werden.

3.1     Leitfaden für das Rückkehrgespräch aus der Karenz
Die Rückkehr aus der Elternkarenz ist ein entscheidender Punkt in der beruflichen Laufbahn. Nach
einem Abschnitt mit starker Konzentration auf das Private ist der Wiedereinstieg in den Berufsalltag
zu meistern. Aus Sicht der Gleichbehandlung gilt es hier anzusetzen, damit sich nicht hier die
Karriereverläufe von Frauen und Männern trennen. Die Erstellung eines Leitfadens für ein
Gespräch nach der Rückkehr aus der Elternkarenz soll sowohl für die Rückkehrerinnen bzw.
Rückkehrer als auch für die Führungskräfte eine Hilfestellung sein, alle wichtigen Fragen im
Zusammenhang mit dem Wiedereinstieg zu klären, bereits den Blick in die Zukunft zu richten und
eine rasche Wiedervernetzung und Sichtbarkeit im Haus über geeignete Aufgaben zu gewährleisten.

3.2     Meetings in zeitlicher Abstimmung mit Präsenzzeiten
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, sollen die Termine für regelmäßig wiederkehrende
Besprechungen und die Anwesenheit von Teilzeit-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgestimmt
werden. Für sonstige Meetings, bei denen eine solche Abstimmung nicht möglich ist, ist für eine
entsprechende Informationsweitergabe Sorge zu tragen.

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Handlungsfeld 4:
Potenzialförderung und Karriere

Die OeNB kann in einzelnen Handlungsfeldern des
vorliegenden Frauenförderungsplans bereits auf eine
Vielzahl wirkungsvoller Maßnahmen verweisen -
insbesondere im Bereich „Beruf und Familie“.
Ausgehend von den aktuellen Kennzahlen (siehe Seite 7)
bedarf es jedoch noch einiger Anstrengung, um die
gesetzliche Zielvorgabe der Gender-Gleichverteilung in
allen Funktionen der Fach- und Führungskarriere zu
realisieren. Ein entsprechend erhöhter Frauenanteil in
der Belegschaft ist dabei ebenso eine zentrale
Voraussetzung wie die gezielte Förderung und Sichtbar-
machung geeigneter Potenziale. Die wirtschaftlichen
und sozialen Vorteile einer ausgewogenen Gender-
verteilung im Unternehmen nachhaltig im Bewusstsein der Führungskräfte zu verankern ist mit
Sicherheit die wichtigste Voraussetzung, um faktische Gleichbehandlung zu ermöglichen. Der
vorliegende Frauenförderungsplan legt daher bewusst im Handlungsfeld Potenzialförderung und
Karriere einen deutlichen Schwerpunkt.

4.1      Führungskräfte-Shadowing
Die Idee des „Führungskräfte-Shadowing“ bezeichnet eine neue (deutlich kürzere) Form der
„internen Jobrotation“, ein bereits gut etabliertes Mobilitätsangebot in der OeNB. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erhalten im Sinne eines Mentoringprogramms für einen kurzen Zeitraum die
Möglichkeit, die Führungskraft eines anderen Aufgabenbereichs im Unternehmen zu begleiten und
somit Einblicke in die Führungsaufgabe zu gewinnen. Durch die Reflexion über den jeweils eigenen
Führungsstil und die gemeinsame Beschäftigung mit der Führungsaufgabe allgemein (insbesondere
im abschließenden Feedbackgespräch) soll mittelfristig auch ein positiver Einfluss auf die
Führungskultur im Hause erzielt werden. Diese Maßnahme startet bis Ende 2016.

4.2      Themenspezifische Ausbildungsangebote
Die OeNB ist stolz auf die hohe Expertise ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der
hohen Spezialisierung der Aufgabengebiete einer Zentralbank wird Aus- und Weiterbildung als
bedeutender Erfolgsfaktor gewertet. Im zentralen Ausbildungsbudget wird als Maßnahme des
vorliegenden Frauenförderungsplans jährlich ein entsprechender Budgetanteil zweckgewidmet, um
jährlich ein bis zwei Ausbildungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
anbieten zu können. Die konkreten Ausbildungsangebote werden im Rahmen der Jahresplanung der
Personalabteilung gemeinsam mit den Gleichbehandlungsbeauftragten festgelegt.

Für allgemeine zukünftige Nachfolgeförder- bzw. Potenzialanalyseprogramme der OeNB wird
ergänzend festgehalten, dass jeweils auf eine ausgeglichene Geschlechterverteilung unter den
Teilnehmenden zu achten ist.

OeNB Frauenförderungsplan 2016 bis 2021                                                      13
4.3      Erhöhung des Frauenanteils in der Fachkarriere als Führungsaufgabe
Das Direktorium beauftragt die Führungskräfte der OeNB, neben den zentralen Angeboten der
Personalabteilung im jeweiligen Einflussbereich bewusst gezielte Maßnahmen zur individuellen
Potenzialförderung zu setzen, um die gesetzlich definierte Anhebung des Frauenanteils auf bankweit
50 Prozent in den einzelnen Funktionsebenen der Fachkarriere zu erreichen.

4.4      Verlängerte Ausschreibung bei fehlenden weiblichen Bewerbungen
Ein faktisches Hindernis für die Anhebung des Frauenanteils in der Fach- und Führungskarriere stellt
im konkreten Einzelfall das Fehlen von weiblichen Bewerbungen auf interne Ausschreibungen für
Führungspositionen oder Fachkarrierestellen dar. Die Maßnahmen im Handlungsfeld „Externes
Recruiting“ setzen bei der Grundgesamtheit der Belegschaft an und sollen insbesondere in Bereichen
mit sehr niedrigem Frauenanteil helfen, qualifizierte Mitarbeiterinnen – und somit auch potenzielle
Nachwuchskräfte – zu erreichen. In weiterer Folge geht es vorrangig um die konsequente
Förderung vorhandener Potenziale, um eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerbungen beider
Geschlechter im Rahmen von Ausschreibungen verfügbar zu haben. Neben den zentralen
Schulungsangeboten und der erforderlichen Eigeninitiative der Mitarbeitenden besitzt die
Führungsverantwortung bzw. -aufgabe im Bereich Potenzialförderung ein besonderes Gewicht.

Um ergänzend zu diesen langfristigen Maßnahmen ein kurzfristiges Instrument verfügbar zu haben,
welches wirkungsvoll auf diese Führungsaufgabe und auf besonderen Bedarf in einzelnen Bereichen
aufmerksam macht, wird die Ausschreibungsfrist für Führungspositionen und Fachkarrierestellen
immer dann um zwei Wochen verlängert, wenn keine weibliche Bewerbung vorliegt. Ein
Augenmerk soll in diesen Fällen auch auf die Formulierung der Ausschreibungstexte gelegt werden,
um ggf. unbewusste hinderliche Gestaltungselemente nach Möglichkeit für zukünftige
Ausschreibungen zu identifizieren.

4.5      Diversität in der Hearingjury für Fach- und Führungskarriere
Um ein Minimum an Diversität in den entsprechenden Entscheidungsgremien zu garantieren,
verpflichtet sich die OeNB alle Gremien, die für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten
für Fach- oder Führungskarriere zuständig sind, mit zumindest einer Frau zu besetzen.

4.6      Systematische Entscheidungsbasis für die Hearingjury
Geeignete Instrumente sollen sowohl das konstruktive Feedback für alle Bewerberinnen und
Bewerber im Hearing sowie die bewusste Konzentration auf die im Ausschreibungsprofil
enthaltenen Kriterien begleiten. Entsprechende Konzepte werden ausgearbeitet und evaluiert. Die
Arbeit der Gleichbehandlungsbeauftragten wird durch die daraus resultierenden Informationen
unterstützt.

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4.7     Informationsrechte der Gleichbehandlungsbeauftragten
Folgende Maßnahmen unterstützen die Gleichbehandlungsbeauftragten in der Wahrnehmung ihres
Mandates im Auftrag des Direktoriums:
− Bewerbungsunterlagen von internen und externen Bewerberinnen bzw. Bewerbern für alle
  ausgeschriebenen Positionen insbesondere auch in der Fach- und Führungskarriere dürfen im
  Beschwerdefall oder auch proaktiv durch die Gleichbehandlungsbeauftragten in der
  Personalabteilung eingesehen werden.
− Die Gleichbehandlungsbeauftragten erhalten seitens Personalabteilung die Aufstellung über die
  Genderverteilung der Nominierungen für die personenbezogene Fachkarriere nach Ressort noch
  vor Beschlussfassung im Direktorium.
− Die Gleichbehandlungsbeauftragten erhalten seitens Personalabteilung nach Auswahl der
  Hearing-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, möglichst zeitnahe und jedenfalls vor dem
  Hearing-Termin die Aufstellung über die Genderverteilung im Hearing.
− Die Gleichbehandlungsbeauftragten werden von der jeweiligen Entscheidung der Hearingjury
  hinsichtlich Ernennung zeitnah und vor dem Beschluss durch das Direktorium per E-Mail
  informiert.

OeNB Frauenförderungsplan 2016 bis 2021                                                  15
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