GPA-Forum: "Ambulante Notfallversorgung" - CSU.de
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Artikel vom 05.02.2020 GPA KV Amberg-Sulzbach GPA-Forum: "Ambulante Notfallversorgung" Am 05. Februar 2020 fand auf Einladung des GPA im CSU Kreisverband Amberg-Sulzbach in Ammerthal-Fichtenhof eine Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion zum Thema AMBULANTE NOTFALLVERSORGUNG statt. Moderiert von Rainer M. Weis, GPA Kreisvorsitzender CSU Amberg-Sulzbach und stellvertretender GPA Bezirksvorsitzender CSU Oberpfalz, Oberarzt für Anästhesiologie, Leitender Notarzt und Poolarzt im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) aus Rieden,
wurden nach einem Grußwort und der Einleitung durch Landrat Richard Reisinger die Teilnehmer Manfred Wendl (Vorstand des Klinikum St. Marien Amberg), Klaus Emmerich (Vorstand des St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg), Dr. Martin Pöllath (Vorstandsvorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Amberg-Sulzbach), Stefan Neppl (Geschäftsführer des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg), Jan Quak und Gökhan Altincik (Geschäftsführer RKT Rettungsdienst oHG), Sebastian Schaller (Kreisgeschäftsführer BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach), Erwin Gräml (Leiter Rettungsdienst BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach) vorgestellt. Im Publikum waren zudem die Chefärzte für Kardiologie ( Privatdozent Dr. Christoph Birner ) und Unfallchirurgie (Dr. Robert Bauer ) vom Klinikum St. Marien Amberg, einige Kassenärzte (u.a. Dr. Karl Schellenberger) und Notärzte der Region (u.a. Johannes Büttner ) sowie Bürgermeister und Kreisräte (Erwin Geitner aus Rieden, Josef Reindl aus Schnaittenbach), weitere Stadtrats- und Kreistagskandidaten (Eva Fröhlich aus Sulzbach-Rosenberg, Monika Breunig und Andreas Otterbein aus Kastl, Barbara Birner aus Hirschau) aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach und den Nachbarlandkreisen (Bürgermeister Martin Birner und Stadtrat Dr. Christoph von Wenz aus Neunburg vorm Wald) anwesend. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern hatte bereits am 20.11.2019 durch die Regionalleiterin Notdienste Ostbayern mitgeteilt, „()seitens der KVB kann leider keine Teilnahme an der von Ihnen geplanten Veranstaltung erfolgen.“ Von der Presse waren die Amberger Zeitung und die Mittelbayerische Zeitung vertreten. Es wurden die Entwicklungen und aktuelle Situation der Notfallversorgung in Bayern (durch den KVB-Bereitschaftsdienst „Stichwort 116 117“ mit Bereitschaftspraxen und Hausbesuchsdienst / den Rettungs- und Notarztdienst „Stichwort 112“ / und die Notfallaufnahmen unserer Krankenhäuser) und einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers zur REFORM DER NOTFALLVERSORGUNG vom 08. Januar 2020 vorgestellt und diskutiert. Zusammenfassend wurden für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern die Rolle der 116 117 und deren Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten vorgestellt. In der Diskussion wurden Vorteile fester Bereitschaftspraxen (leider nur an ausgewählten Kliniken) den Nachteilen großer Bereitschaftsdienstbereiche mit anhaltend weiten Fahrtstrecken, besonders bei nur einem Fahrdienst in der Nacht, und die Kosten für die verpflichtende Nutzung des organisierten
Fahrdienstes (wegen der Honorarabschläge für die beteiligten Ärzte wie auch wegen der Zusatzkosten für das Gesundheitssystem) gegenübergestellt. Auch die Notrufnummer 116 117 selbst sei durch zunehmende Aufgaben (Hinweis auf Fachärztliche Notdienste nicht im Internet, sondern nur telefonisch etc.) offenbar stark belastet und schlecht erreichbar. Auch der Faktor „Ärztemangel“, laut Vorsitzenden des ÄKV Amberg-Sulzbach eher ein Rückgang der verfügbaren „Arztzeit“ als der Zahl berufstätiger Ärzte, wurde angesprochen (Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, Zunahme weiblicher Ärzte, Qualifikation). Im Rettungsdienst komme es aus verschiedenen Gründen zu einer Zunahme der Aufträge und Auslastung, im Jahr 2019 offenbar nur im Notarztdienst mit einem Plus von ca. 10 % gegenüber dem Vorjahr. Eine systematische Auswertung aller Rettungsmittel (Krankentransport, Rettungswagen und Notarzteinsätze) insbesondere ein Vergleich ab 2019 mit den Einsatzzahlen von 2014 und 2015, d.h. vor Beginn der Änderungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Erste Pilotregionen ab 2016), ist unabdingbar: Zahlen aus einzelnen Rettungsleitstellen über die Zunahme von Kranken- und Rettungswagentransporten oder gar subjektive Eindrückesind letztlich schwer zu bewerten, denn die Rettungsdienstbereiche und Bereitschaftsdienstbereiche der KVB sind nicht deckungsgleich ! Auch die Gründe und mögliche Lösungsansätze für zeitweise Besetzungslücken im Notarztdienst, seit einigen Jahren ebenfalls durch die KVB geplant, wurden angesprochen und diskutiert, so eine mögliche Beauftragung von Krankenhäusern mit der Bereitstellung von Notärzten (seit 01. Dezember 2019 kommt der Notarzt in Hirschau tagsüber aus den Kliniken Amberg und Sulzbach- Rosenberg), eine verbesserte Grundvergütung besonders an Standorten mit geringen Einsatzzahlen, eine teilweise Rückkehr zur „vereinfachten“ Qualifikation („Fachkundenachweis Rettungsdienst“ anstelle der Zusatzbezeichnung “Notfallmedizin“ als Zulassungsvoraussetzung zum Notarztdienst - befristet auf die Zeit der Facharztweiterbildung an einem Krankenhaus) und möglicherweise die Übertragung von Dienstplanung und Beauftragung der Notärzte an die Rettungszweckverbände. Eine Abkehr vom „Notarzt“ in unserem Rettungswesen, trotz zunehmender Qualifikation der Notfallsanitäter und Rettungsassistenten, wird von den ärztlichen Fachgesellschaften nicht unterstützt. Optimierungen des Systems wie der „Telenotarzt“ werden aktuell erprobt. Die Notfallversorgung unserer Bevölkerung ist auch bei seltenen Besetzungslücken einzelner Standorte über Nachbar- und Hubschrauberstandorte sichergestellt; die Integrierte Leitstelle Amberg disponiert alleine 8 Notarztstandorte. Besonders heftig diskutiert wurden drohende Änderungen der klinischen Notfallversorgung und die Auswirkungen auf die gesamte Krankenhauslandschaft infolge eines Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der am 08. Januar 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wurde und der noch im Jahr 2020 vom Bundestag verabschiedet werden soll. Grundlage dafür sind u.a. ein Sachverständigengutachten 2018 zur Entwicklung im
Gesundheitswesen (mit Gesundheitskosten von insgesamt 374 Milliarden EURO im Jahr 2017, davon 231 Milliarden zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung) und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode (Zeilen 4643-4646): „() Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen. Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen.()“ Kernaussagen und Inhalt des Reformgesetzes Ziel / Problem: Notaufnahmen sind überlaufen, Patienten wählen oft die falsche Anlaufstelle, in Notfallaufnahmen entstehen dadurch lange Wartezeiten; dem soll begegnet werden durch Ein gemeinsames Notfalleitsystem (GNL) durch Zusammenlegung (technisch / räumlich) von 116 117 und 112 mit den Optionen: • Notfallversorgung vor Ort • Notarzt- oder Rettungsfahrt • Telemedizinische Behandlung • Hausbesuch durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und einer • Vergütung der Leitstellen (einschl. Telematik/Software) durch Krankenkassen Schaffung integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Kliniken, mit einer Verzahnung von Notfallaufnahme und Bereitschaftsdienst und 24-Stunden-Dienst • mit Zuschlägen bzw. extrabudgetärer Vergütung ( aber: 50 % Abschläge für „Nicht-INZ“) für die Versorgung plus eine Grundpauschale je INZ • Ausstattung, Verfahren der Triage, Umfang der Versorgung etc. ist durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festzulegen • Standorte sollen unter Beachtung der Planungsvorgaben des GBA von den erweiterten Landesausschüssen entschieden werden (Krankenkassen, KV und Krankenhausgesellschaften) • „Fachliche Leitung“ der INZ durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Der Rettungsdienst wird eigener Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt aber weiter in hoheitlicher Verantwortung der Länder. Schon die Zentralisierung der Notfallversorgung durch Einrichtung des Bereitschaftspraxen ausschließlich an bestimmten Krankenhäusern zusammen mit der Einführung einer „abgestuften Notfallversorgung“ (3 Stufen seit 01.07.2018) habe für finanzielle Nachteile für Krankenhäuser niedrigerer Versorgungsstufe gesorgt, die als Anlaufstelle für die Bevölkerung dennoch ihre
Berechtigung und eine wohl zunehmende Bedeutung haben. Schon jetzt werden kleinere Krankenhäuser zur Zahlung von Umlagen an größere Kliniken verpflichtet, ein zusätzlicher Abschlag von 50 % auf die Vergütung von ambulanten Notfallversorgungen durch kleinere Einrichtungen bei gleichzeitiger Ausdünnung und Konzentration auf wenige „Integrierte Notfallzentren“ (ein Wegfall von bis zu ¾ aller bisherigen Notfallaufnahmen wäre denkbar, wenn man - aus Ländervergleichen - von 250.000 Einwohnern ausgeht, die von einer einzigen leistungsfähigen Notfallaufnahme versorgt werden können - bei aktuell 1455 Plankrankenhäusern in Deutschland, die fast alle eine Rettungsstelle betreiben, und einer Bevölkerung von ca. 81.500.000 in Deutschland). Die bisherige, informelle und kollegiale Zusammenarbeit zwischen Notfallaufnahmen und den dort angegliederten allgemeinmedizinisch ausgerichteten Bereitschaftspraxen wird als überwiegend gut bewertet. Eine Ausweitung auf ein 24-Stunden-Angebot der neuen „Integrierten Notfallzentren“ überrascht, zumal gerade die Überlastung der Notfallaufnahmen als Grund für die Reform der Notfallversorgung angeführt wurde. Den Kliniken die fachliche Leitung der Integrierten Notfallzentren zu entziehen und ausgerechnet auf die Kassenärztlichen Vereinigungen zu übertragen, wird nicht nur im Podium und Publikum, sondern auch von Krankenhausgesellschaften und allen wichtigen medizinischen Fachgesellschaften im Vorfeld gleichermaßen heftig kritisiert.
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