GRAVIS Hardware-Schutz PRO für iOS-Geräte (HWSP-iOS)

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GRAVIS Hardware-Schutz PRO
für iOS-Geräte (HWSP-iOS)
Besondere Bedingungen zum GRAVIS Hardware-Schutz PRO für iOS.
Der 24 Monate Hardware-Schutz für Ihr iPhone oder Ihr iPad und vergleichbare Geräte.

I. Produktinformation
Die Geräteschutzprodukte GRAVIS Hard-           Elektronikversicherung für Apple iOS-
ware-Schutz PRO für iOS-Geräte decken durch     Geräte wie iPhones, iPads und iPods.
eine einmalige Zahlung der Prämie unvor-        Übernommen werden die Reparaturkos-
hersehbare und plötzlich eintretende Hard-      ten Ihres beschädigten Gerätes durch
wareschäden, die an dem versicherten Gerät      GRAVIS oder ein vom Versicherer be-
während der Laufzeit (zwei Jahre ab Kauf des    stimmtes, autorisiertes Serviceunternehmen.
Neugerätes) entstanden sind sowie auch das      Bei einem Totalschaden des versicherten
Abhandenkommen durch Einbruchsdiebstahl         Gerätes erhalten Sie auf dem gleichen Weg
oder Raub. Der Schutz gilt weltweit und, wenn   Ersatz nach § 6 ABEL 2012.
vom Hersteller vorgesehen, auch bei gewerb-     Geschützt werden können alle aktuellen
licher Nutzung.                                 iOS-Geräte der Marke Apple im originalen
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen    Auslieferungszustand. Bei Abschluss des
einen ersten Überblick über die Ihnen ange-     HWSP-iOS werden alle betroffenen Serien-
botene Elektronikversicherung geben. Diese      und IMEI-Nummern sofort in der HWSP-iOS
Informationen sind jedoch nicht abschließend.   Datenbank erfasst.
Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich
aus dieser Produktinformation und den unter
Punkt II abgedruckten Allgemeinen Bedin-        2. Welche Risiken sind versichert, welche sind
gungen für die Elektronikversicherung,          nicht versichert?
Stand 01.03.2012 (ABEL 2012). Lesen Sie         Aus der folgenden Übersichtstabelle ersehen
deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen       Sie welche Risiken versichert sind und wofür
sorgfältig.                                     Selbstbehalte anfallen.
1. Welche Art der Versicherung ist der GRAVIS   Detaillierte Informationen finden Sie in den
Hardware-Schutz PRO?                            §§ 1 und 2 ABEL 2012. Der Selbstbehalt ist
Beim HWSP-iOS handelt es sich um eine           unter § 6 Abs. 5 ABEL 2012 beschrieben.
Übersichtstabelle Leistung und Selbstbehalt GRAVIS HWSP-iOS:

                                                          HWSP-iOS            Selbstbehalt
    Materialfehler                                             ja
    Herstellungsfehler                                         ja
    Schäden im Rahmen gewerblicher Nutzung                     ja                  x
    mitverpacktes Originalzubehör                              ja                  x
    alle iOS-Geräte wie iPhone, iPad, iPod                     ja                  x
    Ungeschicklichkeit des VN1 durch Sturz, Bruch,
                                                               ja                  x
    Flüssigkeiten und Bedienungsfehler
    Wasser-/Feuchtigkeit Elementarschaden                      ja                  x
    Sturm/Frost/Steinschlag Elementarschaden                   ja                  x
    Blitzschlag/Brand/Explosion                                ja                  x
    Über-/Unterspannung/Kurzschluss                            ja                  x
    mechanische Gewalt/Elementarschaden                        ja                  x
    Implosion/Wirkung unter Unterdruck                         ja                  x
    Brand/Versengen/Verschmoren                                ja                  x
    Akkus nach § 2 Abs. 1.13 ABEL 2012                         ja                  x
    Einbruchsdiebstahl                                         ja                  x
    Beraubung                                                  ja                  x
    Einbruchsdiebstahl Verkehrsmittel                        nein
    Diebstahl                                                nein
    Wasser/Feuchtigkeit durch Witterung                      nein
    Verschleiß/Verschleißteile                               nein
    Schäden an der Software                                  nein
    Reinigung                                                nein
    Fernbedienungen                                          nein
    Verbrauchsmaterial                                       nein
    Gebrauchtgeräte nach Prüfung durch GRAVIS        ja, max. 12 Monate alt
    Deckungswartefrist bei Nachkauf                        1 Monat
    Prämienzahlung                                         einmalig
    Minimum Herstellergarantie                               1 Jahr
    Versicherungsort                                       weltweit

1
    VN bedeutet: Versicherungsnehmer

    Seite 2
3. Wann müssen Sie die Prämie bezahlen und       Verletzungen dieser Pflichten haben?
was enthält sie?                                 Sie sind für das gekaufte und geschützte
Prämienfälligkeit:   mit Erwerb des Gerätes      Gerät selbst verantwortlich. Dies schließt ei-
Versicherungsbeginn: Datum des Geräte-           nen sorgsamen, sorgfältigen Umgang mit dem
                     kaufes                      Gerät sowie eine sichere, vorausschauende
Vertragslaufzeit:    2 Jahre ab dem 1. Ver-      Verwahrung, auch während des Transportes
                     kaufs­datum des Neu-        oder Tragens, mit ein.
                     gerätes                     Welche Verpflichtungen konkret bestehen, ent-
Die Prämie sowie die Deckung für das Gerät       nehmen Sie bitte § 13 Absätze 1 und 2 ABEL
beziehen sich immer auf den angeschriebenen      2012. Beachten Sie die Verpflichtungen mit
bzw. publizierten Verkaufspreis des Gerätes      Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwer-
inkl. Umsatzsteuer ohne Zuschüsse (Stützun-      wiegende Konsequenzen für Sie haben. Je
gen z. B. durch Hersteller oder Provider) oder   nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie
Rabatte.                                         Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise
                                                 verlieren. Näheres entnehmen Sie bitte § 13
Die Höhe der Prämie für das jeweilige            Abs. 3 ABEL 2012.
Schutzprodukt ergibt sich aus dem Angebot
bzw. der Rechnung von GRAVIS. Alle Prämien
verstehen sich als Versicherungsprämien inkl.    7. Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall
der gesetzlichen Versicherungssteuer von         und welche Folgen können Verletzungen die-
derzeit 19 %. Die Prämie für das jeweilige       ser Pflichten haben?
Schutzprodukt ist pro zu schützendem Gerät       Versuchen Sie den Schaden gering zu halten,
nur einmal zu bezahlen. Der Versicherungs-       ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden.
schutz gilt sodann für die gesamte Laufzeit      Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, melden
ab dem Datum des Gerätekaufes. Insgesamt         Sie diesen unverzüglich (im Normalfall inner-
darf der Wert des zu schützenden Gerätes, den    halb von zwei Werktagen). Am einfachsten und
Betrag von € 929,– inkl. der zum Kaufzeitpunkt   schnellsten können Sie die Schadensmeldung
geltenden Umsatzsteuer nicht übersteigen.        in Ihrer GRAVIS Filiale durchführen. Erleich-
                                                 tern Sie uns die Untersuchungen, die nötig
                                                 sind, um Ursache und Höhe des Schadens
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?        festzustellen. Weitere Informationen hierzu
Es können nicht alle Schadensfälle versichert    finden Sie in § 13 ABEL 2012.
werden, sonst wäre die Prämie erheblich
höher. Daher sind einige Fälle aus dem Ver-
sicherungsschutz ausgenommen. Nicht ver-         8. Wann beginnt und endet Ihr
sichert sind insbesondere:                       Versicherungsschutz?
                                                 Der Versicherungsschutz beginnt zum Zeit-
––   Material- und Herstellungsfehler während    punkt des Kaufes sowie der Zahlung der
     der Garantiezeit des Herstellers            Prämie gemäß § 8 Abs. 1 ABEL 2012. Der
–– Haftpflicht-, Sachfolge-, Mangelfolge- und    Versicherungsschutz endet exakt 2 Jahre nach
     Vermögensschäden                            dem Geräte-Rechnungsdatum, im Falle eines
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ein-    Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen
zelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in     Reparatur gemäß § 9 Abs. 2 ABEL 2012 zum
§ 2 Abs. 2 ABEL 2012.                            Zeitpunkt der Gewährung des Schadenersatzes
                                                 oder der Schadenersatzablehnung durch den
5. Welche Pflichten haben Sie bei                Versicherer.
Vertragsschluss?
Die Prämie muss vollständig gezahlt sein,        9. Wie ist der Versicherungsschein gestaltet?
damit Sie ab Versicherungsbeginn (Datum der      Jedes Schutzprodukt stellt eine eigene Ver-
Geräterechnung) Versicherungsschutz haben.       sicherung dar. Der Versicherungsschein
                                                 besteht aus dieser Produktinformation mit
6. Welche Pflichten haben Sie während der        den beigeschlossenen Bedingungen ABEL
Vertragslaufzeit und welche Folgen können        2012 und der Originalrechnung aus dem

                                                                                       Seite 3
Kauf des versicherten Gerätes sowie im Falle des       rungen sowie fonds- und indexgebunde-
nachträglichen Abschlusses der Versicherung auch       nen Lebensversicherungen.
der Originalrechnung für das Schutzprodukt. Auf
den Originalrechnungen müssen das Schutzprodukt    10.3 Beauftragter der Versicherung
sowie die Versicherungsprämie aufgeführt sein.
                                                       itonia Holding Betriebs- und
                                                       DienstleistungsgmbH
10. Partner des Versicherungsnehmers                   1010 Wien, Kärntner Ring 5–7,
10.1 Vermittler der Versicherung und erster            Österreich
     Ansprechpartner im Schadensfall                   Homepage: www.itonia.com
     GRAVIS                                            Kontakt: www.itonia.com/kunden
     Computervertriebsgesellschaft mbH                 Firmenbuch HG Wien
     Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin                FB Nr. 294144 s
     Homepage: www.gravis.de
     Kontakt: kundenservice@gravis.de              11. Nachträglicher Abschluss eines HWSP-iOS
     Amtsgericht Berlin Charlottenburg             Der GRAVIS HWSP-iOS kann grundsätzlich
     HRB39948                                      auch nachträglich für Apple iOS-Geräte er-
     Der Gerätehändler, die GRAVIS                 worben werden, auch für solche, die nicht
     Computervertriebsgesellschaft mbH, ist        bei GRAVIS gekauft wurden. Hierzu sind in
     der Vermittler der Versicherung. Seine        jedem Fall die Originalrechnung des Gerätes
     Daten finden sich auf der Geräterechnung.     mitzubringen. Geräte, welche außerhalb
     Die Anmeldung eines Schadens erfolgt          Europas gekauft wurden, können leider nicht
     über GRAVIS. Sämtliche Beurteilun-            abgesichert werden.
     gen und Prüfungen werden durch die            Grundsätzlich kann ein HWSP-iOS in einem
     Generali Versicherung AG oder deren           Zeitraum bis maximal 12 Monate nach dem
     Beauftragte durchgeführt.                     Erstverkauf des Gerätes abgeschlossen
     Nach der Schadensfreigabe wird Ihr            werden. Zum Kaufzeitpunkt des HWSP-iOS
     Gerät von der GRAVIS Technik analysiert,      muss das Gerät in einem technisch einwand-
     es werden die notwendigen Reparatur-          freiem Zustand sein. Es erfolgt eine kosten-
     maßnahmen ergriffen und Sie erhalten          pflichtige Überprüfung. Sofern das Gerät
     Ihr Gerät – ggf. gegen Zahlung des Selbst-    frei von Mängeln ist, werden die Serien- und
     behaltes – in funktionstüchtigem Zustand      IMEI-Nummer des Gerätes und alle dazu
     zurück. Eventuell erforderliche Daten-        gehörige Unterlagen in der HWSP-iOS Daten-
     sicherungen sind vom Versicherungsneh-        bank erfasst. Unabhängig vom Abschluss
     mer selbst durchzuführen oder erfolgen        des HWSP-iOS gilt der Schutz für maximal 24
     kostenpflichtig im Auftrag.                   Monate ab dem nachgewiesenen Erstverkaufs-
                                                   datum des zu schützenden Gerätes.
10.2 Versicherungsunternehmen und Ihr
     Vertragspartner
                                                   12. Grundlagen der Versicherung
     Generali Versicherung AG,                     Es liegen die Allgemeinen Bedingungen für
     Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien           die Elektronik-Versicherung (ABEL 2012) der
     Homepage: www.generali.at                     Generali Versicherung AG in der Fassung vom
     Firmenbuch HG Wien, FB Nr. 38641 a,           01.03.2012 zugrunde. Diese Produktinfor-
     DVR Nummer 0603589                            mation ist eine Kurzfassung der zugrundelie-
     Die Gesellschaft gehört zur Unterneh-         genden Bedingungen. Ferner gelten subsidiär,
     mensgruppe der Assicurazioni Generali         d. h. dann, wenn diese Produktinformation
     S.p.A., Triest, eingetragen im Ver-           und die ABEL 2012 keine anderen Vorschriften
     sicherungsgruppenregister der ISVAP           enthalten, die Allgemeinen Bedingungen für die
     unter der Nummer 026.                         Versicherung von elektronischen Anlagen und
     Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der           Geräten (AEVB 1993) und die Allgemeinen Bedin-
     Vertrieb aller Arten von Schaden/             gungen für die Sachversicherung (ABS 2008), die
     Unfallversicherungen, Lebensversiche-         unter www.itonia.com/abel abrufbar sind.

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II. Allg. Bedingungen für die Elektronikver-            damit verbundene, untrennbare Teile,
sicherung, Stand: 01.03.2012                            Dichtungen und Lampen, etc., auch wenn
(ABEL 2012)/GRAVIS HWSP-iOS                             diese mit dem geschützten Gerät verpackt
                                                        sind
Soweit nicht anders definiert beziehen sich die
vorliegenden Bedingungen auf alle Schutzpro-
dukte. Zusätzliche spezielle Bedingungen für        § 2 Versicherte und nicht versicherte
einzelne Schutzproduktvarianten sind extra          Gefahren und Schäden
ausgewiesen und gelten für die jeweilige            1. Versicherte Gefahren und Schäden
Schutzproduktvariante nur dann, wenn diese          Der Versicherer leistet nur Entschädigung für
durch den Gerätehändler vermittelt und vom          unvorhergesehene und plötzlich eintretende
Versicherungsnehmer bezahlt wurde sowie auf         Beschädigungen oder Zerstörungen der ver-
der entsprechenden Originalrechnung des ver-        sicherten Sache (Hardwareschäden) sowie für
sicherten Neugerätes auch aufscheint.               Schäden die durch Einbruchsdiebstahl oder
                                                    Raub entstanden sind.

§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen        Unvorhergesehen sind Schäden, die der
                                                    Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vor-
1. Versicherte Sachen                               hergesehen hat noch bei der verkehrsüblichen
Versichert ist das auf der Geräte-Rechnung          Sorgfalt hätte vorhersehen müssen, wobei nur
näher bezeichnete neue Elektrogerät und das         grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den
in der Originalverpackung mitverkaufte Zube-        Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in
hör. Der Geräteschutz bezieht sich immer auf        einem der Schwere des Verschuldens entspre-
den jeweiligen Auslieferungszustand bzw. die        chenden Verhältnis zu kürzen.
Auslieferungskonfiguration des geschützten
Neugerätes, ohne nachträgliche Umbauten             Der Versicherer leistet Entschädigung aus-
bzw. Aufrüstungen, in der Originalverpackung.       schließlich für Hardware-Schäden, die durch
                                                    die im Folgenden angeführten Ursachen einge-
                                                    treten sind (taxative Aufzählung):
2. Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind bei allen Schutz-             Bei allen Schutzproduktvarianten durch:
produkten:                                          1.1. Konstruktions-, Material- oder Herstel-
2.1. Wechseldatenträger                                  lungsfehler nach Ablauf der zumindest
2.2. Werkzeuge aller Art                                 einjährigen Herstellergarantie
2.3. separat gekauftes Zubehör, Zugaben und         1.2. Ungeschicklichkeit des Versicherungsneh-
     Werbegeschenke                                      mers (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) un-
2.4. defekt angelieferte Geräte sowie Serien-            ter Ausschluss von Schäden durch nicht
     fehler des Herstellers                              sorgsame, vorausschauende Verwahrung
2.5. Software aller Art (auch Betriebssysteme,           oder Benutzung. Mit Selbstbehalt gemäß
     Firmware, Treiber, Hilfsprogramme, etc.)            § 6 Abs. 5.
2.6. zusätzlich bzw. nachträglich gekauftes         1.3. Unmittelbare Wirkung elektrischer Ener-
     Zubehör oder Aufrüstungen                           gie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Über-
2.7. Verschleißteile        und       sonstige           strom oder -spannung, Unterspannung,
     Teile, die während der Lebens-                      elektrischer Aufladung, elektromagne-
     dauer der versicherten Sachen                       tischer Störung
     erfahrungsgemäß repariert oder aus-
     gewechselt werden müssen                       1.4. mechanisch einwirkende Gewalt durch
2.8. Hilfs- und Betriebsstoffe, vom Hersteller           Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder
     als Verbrauchsmaterial Definiertes, ex-             Fremdverschulden
     terne Tastaturen, Mäuse und sonstige           1.5. Implosion oder sonstige Wirkung unter
     Eingabegeräte aller Art, Fernbedienun-              Unterdruck
     gen, Joysticks und andere externe Kon-         1.6. Wasser oder Feuchtigkeit durch Elemen-
     trollgeräte, Akkus, Batterien, Toner, Fuser,        tarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohr-
     Tinte, Kohlebürsten, Trommeln, Lager und            bruch, etc.)

                                                                                            Seite 5
1.7. Elementarschäden wie Hochwasser,              2.6. durch Einsatz einer Sache, deren Repa-
     Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwem-             raturbedürftigkeit dem Versicherungs-
     mung, Lawinen                                      nehmer bekannt sein musste; der Ver-
1.8. Rauch und Ruß durch Brandschäden                   sicherer leistet jedoch Entschädigung,
                                                        wenn der Schaden nicht durch die Repa-
1.9. Brand, Blitzschlag, indirekter Blitzschlag,        raturbedürftigkeit verursacht wurde oder
     Explosion, Anprall oder Absturz eines              wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit
     Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner           Zustimmung des Versicherers wenigstens
     Ladung                                             behelfsmäßig repariert war
1.10.Versengen und Verschmoren, Glimmen,           2.7. soweit für sie ein Dritter, etwa als Lie-
     Schwelen oder Glühen sowie Schäden                 ferant (Hersteller oder Händler), Werkun-
     durch Feuerlöschung                                ternehmer oder aus Reparaturauftrag
1.11.Beraubung, mit Selbstbehalt gem. § 6 Abs. 5        einzutreten hat. Garantien und/oder
1.12.Einbruchsdiebstahl unter der Voraus-               Gewährleistungen Dritter, Leistungen
    setzung, dass das versicherte Gerät                 anderer Versicherer, Haftungen oder
    nachweislich in einem versperrten und               vertragliche Verpflichtungen Dritter sind
    verschlossenen Raum aufbewahrt wurde.               von einer Deckung ausgeschlossen bzw.
    Mit Selbstbehalt gemäß § 6 Abs. 5. Ein              gehen im Schadensfall voran
    Einbruchsdiebstahl aus verkehrsüblichen        2.8. oder Kosten durch Schäden aus Konstruk-
    Kraftfahrzeugen ist nicht gedeckt.                  tions-, Material- und Herstellungsfehlern
1.13.Verschleiß oder Abnützung von Akkus, die           innerhalb der Herstellergarantie
     als mitverkauftes Zubehör in der Origi-       2.9. oder Kosten durch Schäden, die keine
     nalverpackung des geschützten Gerätes              Hardwareschäden sind. Dies betrifft auch
     enthalten waren. Für Akkus mit einer               eventuelle Kosten (Bearbeitungs-, Über-
     Kapazität von über der Hälfte der ur-              prüfungs- oder Analysegebühren, etc.)
     sprünglichen ist keine Deckung gegeben.            für Schadensanalysen ohne feststellbaren
                                                        Hardwarefehler.
2. Nicht versicherte Gefahren und Schäden          2.10.durch die Verwendung des geschütz-
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mit-        ten Gerätes außerhalb der vom Her-
wirkende Ursachen jedenfalls keine Entschädi-          steller angegebenen Zwecke und/oder
gung für Schäden:                                      Betriebsvorschriften sowie Schäden, die
2.1. durch Vorsatz des Versicherungsnehmers            den vom Hersteller vorgegebenen Be-
2.2. durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,           trieb des Gerätes nicht beeinträchtigen
     Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Auf-          (Schäden wie Schrammen, Kratzer, etc.)
     stand oder innere Unruhen                     2.11.an der Software aller Art (auch
2.3. durch Kernenergie, nukleare Strahlung             Betriebssysteme, Firmware, Treiber,
     oder radioaktive Substanzen                       Hilfsprogramme, etc.). Der Versicherungs-
                                                       nehmer ist für die Programme, die Trei-
2.4. durch Erdbeben                                    ber, den Datenbestand und deren Funk-
2.5. durch Terror; Schäden an der versicherten         tionsfähigkeit selbst verantwortlich.
     Sache, die durch Terrorakte verursacht            Daten- und Softwarebestandverluste
     werden, sind nicht versichert. Terrorakte         können nicht geltend gemacht werden.
     sind jegliche Handlungen von Personen             Ebenso werden die Reparaturkosten
     oder Personengruppen zur Erreichung               für Probleme mit Software und Be-
     politischer, religiöser, ethnischer oder          triebssystemen, Programmierung, Viren,
     ideologischer Ziele, die geeignet sind,           Kompatibilität, Datenrettung, Wiederein-
     Angst oder Schrecken in der Bevölkerung           spielen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht
     oder Teilen der Bevölkerung zu verbrei-           ersetzt (siehe auch § 6).
     ten und dadurch auf eine Regierung            2.12.durch dritte Personen, durch Repa-
     oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu         raturversuche oder Eingriffe dritter
     nehmen.                                           Personen bzw. durch Personen ohne
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entsprechende Autorisierung. Ausgenom-           unsachgemäßer Gebrauch des Gerätes.
    men davon sind Schäden durch Ein-            2.22.durch eine private Nutzung des geschütz-
    bruchsdiebstahl oder Beraubung. Als              ten Gerätes soweit die vom Hersteller
    dritte Person gilt jede Person oder Firma,       vorgegebenen Produktionsmengen, Be-
    die weder der Versicherungsnehmer noch           triebsstunden, Nutzungsvorschriften und
    die Versicherung oder deren Beauftragter         -mengen, etc. überschritten werden. Dies
    noch ein vom Hersteller oder der Ver-            gilt als unsachgemäßer Gebrauch des
    sicherung autorisiertes Serviceunterneh-         Gerätes.
    men ist.
                                                 Zusätzlich gilt:
2.13.durch Haus-, Nutz- oder Wildtiere           2.23.Im Rahmen der Ungeschicklichkeit ist nur
2.14.durch die Verwendung von falschem oder          die leichte Fahrlässigkeit gedeckt
    schadhaftem Zubehör (z. B. Halterungen,      2.24.Bei grober Fahrlässigkeit wird der
    Unterwassergehäuse)                              Schadenshergang sowie das Gerät durch
2.15.durch Verlieren, Vergessen, unbeauf-            einen Sachverständigen begutachtet und
    sichtigtes Liegenlassen – selbst für kurze       geprüft. Gemäß der Quotenregelung laut
    Zeit – oder durch ein Verschwinden des           Versicherungsvertragsgesetz 2008 kann
    Gerätes. Ein späteres Wiederfinden kann          es zu einer Schadenersatzminderung
    nicht berücksichtigt werden und impli-           kommen. Weiters gilt jeder Schaden, der
    ziert keinesfalls eine Deckung eventueller       durch grobe Fahrlässigkeit, Missbrauch,
    Schäden.                                         mutwillige Beschädigung, Vorsatz, un-
2.16.die angemeldet werden, jedoch durch             sachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße
    die Nichteinbringung des Gerätes                 Verwahrung oder vorhersehbar ent-
    nicht nachgewiesen werden können.                standen ist, als Verletzung der Sorgfalts-
    Ausgenommen davon sind Schäden durch             pflicht und ist nicht gedeckt.
    Einbruchsdiebstahl, Beraubung sowie die      2.25.Es wird kein Ersatz für Haftpflicht-,
    gänzliche Zerstörung des Gerätes durch           Sachfolge- und Vermögensschäden
    Elementarschäden.                                geleistet. Ebenso sind Schadensfol-
2.17.oder Kosten einer eventuellen Altgeräte­-       ge- sowie Mangelfolgeschäden in
    entsorgung                                       keinem Fall gedeckt. Es wird nur der
                                                     Geräte-Primärschaden bzw. der primäre
2.18.durch langfristige chemische, thermi-           Schadenshergang für eine Schadens-
    sche, mechanische, elektrische oder elek-        beurteilung und eine eventuell folgende
    tromagnetische Einwirkungen auf das              Deckung herangezogen.
    geschützte Gerät und/oder daraus entste-
    hende Korrosion, Oxidation, Erosion und      2.26.Ein Schadensfall, der wegen Ungeschick-
    Ablagerungen aller Art                           lichkeit des Versicherungsnehmers durch
                                                     Flüssigkeit verursacht wurde, ist nur
2.19.oder Kosten für Service- und Wartungsar-        dann als solcher zu betrachten, wenn
    beiten. Dies gilt auch bei einer allmähli-       sich auch umgehend eine Funktions-
    chen Verschlechterung der Geräteleistung         störung bzw. ein Funktionsverlust nach
2.20.bei oder in Folge sportlicher Betäti-           einem eindeutigen Schadensereignis ein-
    gung und/oder durch Schweiß oder                 stellt. Wird das Gerät in der Folge weiter
    Kondenswasser                                    verwendet bzw. liegt kein umgehender
2.21.durch eine gewerbliche Nutzung des              Funktionsverlust oder kein eindeutiges
    geschützten Gerätes soweit dieses vom            Schadensereignis vor, so ist der Schaden
    Hersteller nicht für eine gewerbliche            durch Korrosion, Oxidation, Erosion oder
    Nutzung vorgesehen ist. Es gilt hier die         Ablagerungen aller Art entstanden und
    Art und Weise der Nutzung sowie die vom          daher nicht gedeckt.
    Hersteller vorgegebenen Produktions-             Sollte es durch Ungeschicklichkeit des
    mengen, Betriebsstunden, Nutzungs-               Versicherungsnehmers zu möglichen
    vorschriften und -mengen etc. Werden             Schäden durch Sturz, Bruch oder Flüssig-
    diese Vorgaben überschritten gilt dies als       keit am geschützten Gerät gekommen
                                                                                       Seite 7
sein, ist dies als nicht bestimmungs-         3.2. Einbruchsdiebstahl im Sinne dieses Ver-
    gemäßer Gebrauch anzusehen der unver-              trages liegt vor, wenn jemand fremde
    züglich anzuzeigen ist. Es muss an dieser          Sachen wegnimmt, nachdem er nach-
    Stelle autorisiert und fachgerecht über-           weislich in einen Raum eines Gebäudes
    prüft werden, ob ein Schaden am Gerät              einbricht, einsteigt oder eindringt mittels
    eingetreten ist. Dies gilt auch dann, wenn    3.2.1.richtiger Schlüssel, die er durch Ein-
    sich das Gerät augenscheinlich noch in             bruchsdiebstahl oder durch Raub an sich
    einem betriebsbereiten Zustand befindet.           gebracht hat
    Sollte dies unterlassen werden, führt es
    zum Erlöschen der HWSP-iOS Deckung.           3.2.2.falscher Schlüssel oder
2.27.Schäden durch Diebstahl sind nicht           3.2.3.anderer Werkzeuge
    gedeckt                                       Einbruchsdiebstahl aus verkehrsüblichen
2.28.Schäden durch Einbruchsdiebstahl aus         Kraftfahrzeugen ist nicht gedeckt
    verkehrsüblichen Kraftfahrzeugen sind
    nicht gedeckt                                 § 3 Versicherungsort
2.29.Schäden, denen kein eigenständiger           Bei transportablen sowie der Bauart nach im
    Vorfall zugeordnet werden kann, gelten        Freien aufstellbaren Geräten gilt eine welt-
    als Allmählichkeitsschäden (Umwelt-           weite Deckung.
    und/oder benutzungsbedingt) und sind
    nicht gedeckt. Ausgenommen davon sind         § 4 Versicherungswert
    Schäden durch Material- und Herstel-
    lungsfehler nach Ablauf der zumindest         Der jeweilige Versicherungswert bzw. die
    einjährigen Herstellergarantie.               Deckung für das Gerät ist ausgehend vom
                                                  angeschriebenen bzw. publizierten Verkaufs-
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mit-   preis des Gerätes inkl. Umsatzsteuer ohne Zu-
wirkende Ursachen keine Entschädigung für         schüsse (Stützungen z. B. durch Hersteller oder
Schäden:                                          Provider) oder Rabatte auf die sich nach der
2.30.oder Kosten für Justage- und Reini-          Ersatztabelle in § 6 Abs. 4 ergebenden Beträge
     gungsarbeiten. Dies gilt auch bei            (Taxen) festgelegt. Falls jedoch der Wert
     einer allmählichen Verschlechterung der      eines technisch gleichwertigen Ersatzgerätes
     Geräteleistung.                              unter dem Betrag nach der Ersatztabelle
2.31.oder Wertminderung durch normale, übli-      liegt, so gilt der Wert des Ersatzgerätes als
     che Abnützung und Verschleiß.                Versicherungswert.
2.32.durch Kalkschäden jeder Art. Dies gilt als
    unsachgemäßer Gebrauch des Gerätes.           § 5 Versicherte und nicht versicherte Kosten
2.33.durch Witterung beim Transport oder Tra-     Versichert sind Aufwendungen, auch erfolg-
    gen des Gerätes.                              lose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt
2.34.an Datenträgern, deren Weitergabe            des Versicherungsfalles den Umständen nach
    gegen ein gesetzliches Verbot verstößt        zur Abwendung und Minderung des Schadens
    (z. B. Datenträger, die Daten enthalten,      für geboten halten durfte. Der Ersatz die-
    die einer gesetzlichen Schweigepflicht im     ser Aufwendungen und die Entschädigung für
    Sinne des § 203 StGB unterliegen)             versicherte Sachen sind zusammen mit dem
                                                  Versicherungswert begrenzt.
3. Gefahrendefinitionen im Sinne dieses
Vertrages                                         § 6 Umfang der Entschädigung
3.1. Raub liegt vor, wenn nachweislich gegen      1. Teilschaden und Totalschaden
     den Versicherungsnehmer Gewalt ange-         Im Schadensfall wird zwischen Teilschaden und
     wendet wird, um dessen Widerstand ge-        Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden
     gen die Wegnahme versicherter Sachen         liegt vor, wenn die Reparaturkosten niedriger
     auszuschalten.                               sind als der Versicherungswert nach § 4. Sind die

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Reparaturkosten höher als der Versicherungswert       mit dem alten Gerät. Verbesserungen des
nach § 4 liegt ein Totalschaden vor.                  Ersatzgerätes durch Aufrüstungen bzw.
                                                      ein Modellwechsel können als Aufpreis
2. Teilschaden                                        beim Gerätehändler zusätzlich kosten-
In diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kos-         pflichtig erworben werden.
ten für die eine Reparatur eines Hardware-        3.2 Bei gedeckten Totalschäden geht nach
schadens inklusive Arbeitszeit und Ersatzteile.       Ersatzleistung das zu ersetzende Gerät
Erhält der Versicherungsnehmer im Rahmen              inklusive aller originalen Zubehörteile
der Reparatur eine mangelfreie Sache (Ersatz-         (Akkus, Netzteile, Speicherkarten, Kabel,
teile), so ist die mangelbehaftete Sache              CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse, etc.) in
herauszugeben. Diese geht in das Eigentum             das Eigentum der Versicherung über und
der Versicherung über.                                das zugehörige Geräteschutzprodukt gilt
Der Versicherer leistet keine Entschädigung           als erloschen. Der Versicherungsnehmer
für:                                                  erhält daher die Ersatzleistung nur gegen
2.1 Kosten einer Überholung oder sonstiger            Übergabe aller originalen Zubehörteile.
     Maßnahmen, die auch unabhängig vom               Dies gilt sinngemäß auch bei defekten
     Versicherungsfall notwendig gewesen              originalen Zubehörteilen (z. B. Netzteile).
     wären                                        3.3 Bei Nichtbeibringung der originalen
2.2 Mehrkosten durch Änderungen oder Ver-             Zubehörteile des alten Gerätes, werden
    besserungen, die über die Wiederherstel-          diese zu marktüblichen Preisen verrech-
    lung hinausgehen                                  net bzw. von der zur Verfügung stehenden
                                                      Entschädigungssumme abgezogen.
2.3 Kosten einer Wiederherstellung in eige-
    ner Regie                                     3.4 Der Gerätehändler übergibt die in das
                                                      Eigentum der Versicherung übergange-
2.4 entgangenen Gewinn                                nen Geräte bzw. Teile, einschließlich der
2.5 Mehrkosten durch behelfsmäßige oder               Datenträger, an die Versicherung bzw. an
    vorläufige Wiederherstellung                      deren Beauftragte, wo die persönlichen
2.6 Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wie-        Daten des Versicherungsnehmers auf der
    derherstellung erforderlich sind, aber            Festplatte nach den gängigen Standards
    nicht an der versicherten Sache selbst            gelöscht oder die Festplatte, wenn eine
    ausgeführt werden                                 Löschung der Daten nicht möglich sein
                                                      sollte, zerstört wird.
2.7 Haftpflicht-, Sachfolge- , Mangelfolge-
    und Vermögensschäden
                                                  4. Obergrenze der Entschädigung und
                                                  Ersatztabelle
3. Totalschaden                                   Obergrenze der Entschädigung ist der Ver-
3.1 Der Versicherungsnehmer erhält im Falle       sicherungswert nach § 4. Dies gilt ebenso für
     eines Totalschadens als Ersatz für sein      Mehrfachreparaturen, deren Kosten in Summe
     altes defektes Gerät ein Ersatzgerät         den jeweiligen Versicherungswert nach § 4
     nach der Ersatztabelle in § 6 Abs. 4 oder    erreichen oder erreicht haben.
     nach den Kosten eines technisch gleich-
     wertigen Ersatzgerätes. Dies kann auch       Für alle Schutzprodukte gilt:
     ein von Apple generalüberholtes Gerät
     (refurbished) sein. Bei Verfügbarkeit             Gerätealter in       Entschädigung vom
     eines gleichwertigen Gerätes besteht                Monaten            Versicherungswert
     kein Anspruch auf ein technisch besseres,             0–12                   100 %
     selbst wenn dieses dem ursprünglichen                13–24                   100 %
     Anschaffungswert entsprechen würde. Es
     zählt in diesem Fall nicht der Anschaf-
     fungswert des alten Gerätes sondern aus-     5. Selbstbehalt
     schließlich der Wert des Ersatzgerätes       Bei allen der Bauart nach transportablen,
     sowie dessen technische Vergleichbarkeit     mobilen Geräten gilt für alle Schadensfälle ein
                                                                                          Seite 9
Selbstbehalt von € 49,– inkl. Umsatzsteuer.       Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versiche-
Ausgenommen davon sind Schäden durch              rer nach Maßgabe des § 37 VVG berech-
Material- und Herstellungsfehler.                 tigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch
Der Selbstbehalt kommt auch für gedeckte          leistungsfrei.
Schäden, die sich erst durch die technische
Analyse als Schäden erweisen die nicht durch      4. Nachkauf des Versicherungsschutzes
Material- und Herstellungsfehler entstanden       Falls der Gerätehändler durch die Ver-
sind, zur Anwendung. Eventuelle Kosten für        sicherung autorisiert ist die Schutzprodukte
Kostenvoranschläge werden in diesen Fällen        auch nach dem Kauf des Neugerätes zu ver-
nicht ersetzt.                                    mitteln, so muss die Zahlung der einmali-
                                                  gen Versicherungsprämie zum Zeitpunkt
6. Ablöse                                         der Vermittlung und der Übergabe des Ver-
Eine Ablöse der Schäden, auch bei                 sicherungsscheines (§ 24) erfolgen. Bei
Totalschäden, in Bargeld ist nur nach             verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der
gesonderter Vereinbarung möglich.                 Einmalprämie gilt § 8 Abs. 3.
                                                  Bei Nachkauf eines Schutzproduktes ist die
§ 7 Wechsel der versicherten Sachen               Originalrechnung des Schutzproduktes ein
                                                  weiterer Bestandteil des Versicherungs-
Durch die entsprechende Ersatzleistung gelten     scheines. Auf dieser Originalrechnung muss
alle zusätzlichen Aufrüstungen des alten          ein direkter Bezug zur Originalrechnung des
Gerätes, die beim Kauf integriert waren, als      Gerätes aufscheinen.
ersetzt, unabhängig davon, ob die Aufrüstung
nun im Ersatzgerät notwendigerweise wieder        Der Versicherungsvertrag beginnt in diesem
aufscheint oder durch die bestehende Konfigu-     Fall mit dem Kaufdatum des Neugerätes
ration des Ersatzgerätes hinfällig geworden       und endet laut § 11. Es gilt eine Karenz-
ist. Aufrüstungen oder nachträglich in das alte   zeit von vier Wochen ab dem Datum des
Gerät eingebaute Aufrüstungen, die nicht bei      Schutzproduktnachkaufes.
Kauf des alten Gerätes mitgeschützt wurden,
werden nicht ersetzt.                             § 9 Deckungszeitraum (Laufzeit)
                                                  1. Dauer
§ 8 Beginn des Versicherungsschutzes,             Der Deckungszeitraum der einzelnen
Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder       Geräteschutzprodukte beginnt mit dem
Nichtzahlung der Einmalprämie, Nachkauf           Geräte-Rechnungsdatum und endet in jedem
1. Beginn des Versicherungsschutzes               Fall exakt mit dem Ablauf der jeweiligen
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem           Laufzeit nach dem Geräte-Rechnungsdatum.
Datum der Geräterechnung und setzt die            Schadenseinreichungen nach Ablauf des
Zahlung der einmaligen Versicherungsprämie        Deckungszeitraumes werden nicht akzeptiert.
voraus.
                                                  2. Ende der Laufzeit bei einem Totalschaden
2. Fälligkeit der einmaligen Prämie               und nach Erreichen des Versicherungswertes
Die einmalige Prämie ist – unabhängig von         Bei Ersatz eines Gerätes, bei einer Schadener-
dem Bestehen eines Widerrufrechts – mit dem       satz-Ablehnung durch die Versicherung nach
Kauf des zu versichernden Neugerätes und der      einem Totalschaden, bei einer Ablehnung
Übergabe des Versicherungsscheines (§ 24) zu      zur Zahlung des Selbstbehaltes durch den
bezahlen. Das zu versichernde Gerät und das       Versicherungsnehmer und nach Leistung von
Schutzprodukt bzw. die Versicherungsprämie        Entschädigungen in Höhe des Versicherungs-
müssen auf derselben Rechnung angeführt sein.     wertes nach § 4 (bei Mehrfachreparaturen
                                                  werden die jeweils geleisteten Entschädi-
                                                  gungen summiert) gilt der zugehörige
3. Folgen der Nichtzahlung der Einmalprämie       Geräteschutz als erloschen und es erfolgt
Wird die erste oder einmalige Prämie              keine anteilige Prämienrückvergütung.
nicht zu dem nach Absatz 2 maßgebenden

Seite 10
§ 10 Schadensabwicklung                          bzw. bei postalischer Übermittlung zu be-
1. Allgemein                                     schreiben. Dabei sind unter anderem, folgende
Der Geräteschutz gilt unabhängig von             Punkte genau und vollständig anzugeben:
vorangegangenen oder gültigen Hersteller-        3.1. Wer hat den Schaden verursacht – mit
garantien als Bring-In-Schutz. Das Gerät ist          Angabe der Person (inkl. der eventuellen
auf Kosten des Versicherungsnehmers zum               Angabe, wessen Kind oder Haustier den
Gerätehändler oder auf Weisung des Ver-               Schaden verursacht hat)
sicherungsbeauftragten zu einem von diesem       3.2. Wann und wo ist der Schaden entstanden
autorisierten Servicecenter zu bringen. Zur           – mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und
gültigen Anmeldung eines Schadens sind                Land
vom Versicherungsnehmer das defekte Gerät
sowie der Versicherungsschein (§ 24) bei-        3.3. Wie oder wodurch ist der Schaden ent-
zubringen. Der Versicherungsschein besteht            standen – mit Angabe der tatsächlichen,
aus der Produktinformation, diesen Bedin-             ursprünglichen Ursache
gungen (ABEL 2012) und der Originalrech-         3.4. Was ist beschädigt – mit Angabe
nung aus dem Kauf des versicherten Gerätes.           von Gerät und Beschädigung laut
Auf dieser Originalrechnung müssen auch das           Versicherungsnehmer
Schutzprodukt sowie die Versicherungsprämie      3.5. Existieren noch andere Versicherungen
aufscheinen. Im Falle eines Einbruchsdieb-            für Hausrat, über Kreditkarten etc.
stahls sowie einer Beraubung sind neben dem
Versicherungsschein auch die Belege nach         3.6. Enthält ein im defekten Gerät eventuell
§ 10 Abs. 6 beizubringen.                             vorhandener Datenträger Daten die einer
                                                      besonderen Schweigepflicht im Sinne des
                                                      § 203 StGB unterliegen? Diese Daten-
2. Anmeldung eines Schadens                           träger sind vom HWSP-iOS nach §2 Abs.
Ein eingetretener Schadensfall ist nach Kennt-        2.33 ausgenommen und werden bei der
nis unverzüglich durch den Versicherungsneh-          Schadensregulierung wie Original-Zube-
mer zu melden. Hier genügt es, den Schaden            hörteile behandelt die nicht mit abgege-
persönlich beim Gerätehändler zu melden.              ben werden.
Die Schadensmeldung kann auch postalisch         Der Versicherungsnehmer kann das Schadens­-
erfolgen. In diesen Fällen muss allerdings       formular:
durch die anfallenden Postwege und den Mehr-     3.7. direkt in der Händler-Filiale ausfüllen
aufwand auf die wesentlich längeren Bearbei-
tungszeiten hingewiesen werden. Folgende         Das Schadensformular ist vom Versicherungs-
Daten muss die postalische Schadensmeldung       nehmer persönlich, genau und wahrheitsge-
enthalten: Alle Vorgaben nach §10 Abs. 3, Vor-   treu auszufüllen und zu unterschreiben. Ein
und Nachname des Versicherungsnehmers,           angemeldeter Schaden bzw. ein Schadens-
dessen vollständige Anschrift und Telefon-       formular ohne genaue, ausführliche
nummer, eine Kopie der Originalrechnung, den     Schadenshergangs-Beschreibung und der
genauen Schadenshergang, eine Beschreibung       Unterschrift des Versicherungsnehmers wird
der am Gerät entstandenen Schäden sowie die      bis zur vollständigen Klärung nicht bearbei-
Angabe weiterer relevanter Versicherungen.       tet. Da Nachbesserungen vom Versicherer als
                                                 unglaubwürdig beurteilt werden können muss
Das Schreiben ist zu senden an:                  das Schadensformular von Anfang an richtig
GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH,        ausgefüllt werden. Mündliche Mitteilungen
Kennwort: Hardware-Schutz PRO Schadens-          oder Auskünfte, von wem auch immer, können
fall, Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin         nicht berücksichtigt werden. Falsche, unrich-
                                                 tige oder bewusst unrichtige Angaben im
3. Ausfüllen des Schadensformulars               Schadensformular können zu einer Ablehnung
Bei jedem Schaden muss ein Schadensformu-        des Schadens, zur Rückforderung erbrachter
lar ausgefüllt werden. Der Schadenshergang       Leistungen bis hin zu strafrechtlichen Konse-
ist vom Versicherungsnehmer selbst zu for-       quenzen führen.
mulieren in das Schadensformular einzutragen

                                                                                     Seite 11
Der Versicherungsnehmer ist gesetzlich ver-       8. Bestätigung der Behörde
pflichtet sind alle erforderlichen Maßnahmen      Für alle Schäden, die ein behördliches
zu ergreifen um den Schaden zu begrenzen.         Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturka-
Ein bestehender anderer Versicherungsschutz       tastrophen, etc.) muss der Versicherungs-
oder Haftungen Dritter müssen hier vorrangig      nehmer auch die entsprechende behördliche
in Anspruch genommen werden. In diesen            Bestätigung online senden bzw. postalisch
Fällen kann erst bei Nachweis der erfolglosen     beibringen.
Inanspruchnahme die Schadensregulierung
durch den Geräteschutz in Anspruch genom-         9. Tausch des Gerätes im Deckungszeitraum
men werden.                                       Falls während des Deckungszeitraumes des
                                                  jeweiligen Schutzproduktes das geschützte
4. Schadensübernahme                              Gerät getauscht wurde (z. B. Garantietausch
Die Schadensübernahme erfolgt durch den           durch Hersteller, etc.) müssen bei Einforderung
Versicherer bzw. dessen Beauftragte. Zur          einer Leistung auch die entsprechenden Nach-
Beurteilung wird dem Versicherer eine ange-       weise (Lieferschein, Austauschbeleg, etc.)
messene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf         vorgelegt werden.
sofortige Reparatur des geschützten Gerätes
oder auf ein Leihgerät besteht nicht.             § 11 Dauer und Ende des Vertrages
                                                  Der Vertrag beginnt gemäß § 8 ABEL 2012 und
5. Schadensabwicklung                             endet exakt mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit
Nach     vorläufiger    Zustimmung       zur      nach dem Geräte-Rechnungsdatum.
Schadensübernahme durch den Versiche-
rer kann die Reparatur eingeleitet bzw. bei
Totalschäden ein entsprechendes Ersatzgerät       § 12 Prämie bei vorzeitiger
an den Versicherungsnehmer ausgegeben             Vertragsbeendigung
werden. Eventuelle Selbstbehalte, Kosten aus      Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf
nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte      der Versicherungsperiode oder wird es
Kosten sind direkt an den Gerätehändler zu        nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder
bezahlen bzw. vom Versicherungsnehmer zu          ist es von Anfang an wegen arglistiger Täu-
tragen.                                           schung nichtig, so gebührt dem Versicherer
                                                  die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach
6. Schäden durch Einbruchsdiebstahl und           Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.
Beraubung
Bei Schäden durch Einbruchsdiebstahl und          § 13 Obliegenheiten des
Beraubung ist es unbedingt notwendig,             Versicherungsnehmers
dass der Versicherungsnehmer unmittelbar          1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall
nach Kenntnis der Tat, diese bei der nächs-       1.1. Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt
ten, zuständigen Polizeidienststelle zur               des Versicherungsfalles alle vertraglich
Anzeige bringt. Die polizeiliche Anzeige, das          vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten
jeweilige Aktenzeichen der Polizei, der Krimi-
nalpolizei oder der Staatsanwaltschaft sind       1.2. Der Versicherungsnehmer ist für das
in jedem Falle bei der Schadensmeldung mit             gekaufte und geschützte Gerät verant-
einzureichen.                                          wortlich. Dies schließt einen sorgsamen,
                                                       sorgfältigen Umgang mit dem Gerät
                                                       sowie eine sichere, vorausschauende Ver-
7. Überprüfung von Einbruchsdiebstahls-                wahrung, auch während des Transportes
schäden und Beraubung                                  oder Tragens, mit ein.
Der Gerätehändler und /oder die Versicherung
behält sich vor, jeglichen Einbruchsdiebstahls-       Als Beispiel ist ein Schaden durch eine
schaden sowie Schäden durch Raub von exter-           Nutzung des geschützten Gerätes unter
nen Institutionen und auf eigene Kosten über-         feuchten oder staubigen Bedingungen
prüfen zu lassen.                                     oder im Regen klar vorhersehbar. Eine

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solche Benutzung des Gerätes entspricht            in Schriftform – zu erteilen, die zur Fest-
     auch nicht den Herstellervorschrif-                stellung des Versicherungsfalles oder
     ten. Weiters kann es durch eine nicht              des Umfanges der Leistungspflicht des
     sorgsame Verwahrung des Gerätes zu                 Versicherers erforderlich ist sowie jede
     Flüssigkeits-, Sturz- oder Bruchschäden            Untersuchung über Ursache und Höhe
     (z. B. Daraufsetzen, Mitwaschen in                 des Schadens und über den Umfang der
     der Waschmaschine, Tragen in Hemd-                 Entschädigungspflicht zu gestatten
     oder Hosentaschen etc.) kommen. Diese          2.6. vom Versicherer angeforderte Belege
     Schäden deckt der Geräteschutz unter                beizubringen, deren Beschaffung ihm
     anderem nicht ab.                                   billigerweise zugemutet werden kann
1.3. Ihrer Bauart nach transportable Geräte
     (bewegliche Geräte wie Notebooks, Foto-        3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheits-
     geräte, Handys, SmartPhones, Tablet-PCs,       verletzung
     MP3-Player, etc.) müssen während               Verletzt der Versicherungsnehmer eine
     des Transportes/Tragens ordnungs-              Obliegenheit nach § 13 Abs. 1 oder 2, so ist
     gemäß gesichert und verwahrt sowie             der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und
     ständig beaufsichtigt werden                   82 VVG leistungsfrei.
1.4. Verletzt der Versicherungsnehmer eine          Außer im Falle einer arglistigen Obliegen-
     der genannten Obliegenheiten, so ist der       heitsverletzung ist der Versicherer zur Leis-
     Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG          tung verpflichtet, soweit die Verletzung der
     zur Kündigung berechtigt. Eine Kündi-          Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
     gung des Versicherers wird mit Zugang          Feststellung des Versicherungsfalles noch für
     wirksam.                                       die Feststellung oder den Umfang der Leis-
                                                    tungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
2. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungs-
falles                                              § 14 Mehrere Versicherer
Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des        1. Nichtigkeiten bei Mehrfachversicherung
Versicherungsfalles:                                Hat der Versicherungsnehmer eine Mehr-
2.1. nach Möglichkeit für die Abwendung und         fachversicherung in der Absicht geschlossen,
     Minderung des Schadens zu sorgen               sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö-
2.2. dem Gerätehändler oder dem Ver-                gensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser
     sicherungsbeauftragten den Schadens-           Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
     eintritt, nachdem er von ihm Kenntnis          Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem
     erlangt hat, unverzüglich, schriftlich an-     Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit
     zuzeigen sowie das entsprechend § 10           begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
     Absätze 2 und 3 ausgefüllte Schadens-
     formular und nach Ersatzleistung nach          2. Beseitigung der Mehrfachversicherung
     einem Totalschaden das beschädigte             Es gelten die Bestimmungen des § 79 VVG.
     Gerät inklusive aller originalen Zube-
     hörteile, auf seine Kosten zu übergeben        Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab-
                                                    setzung der Versicherungssumme und Anpas-
2.3. Schäden durch strafbare Handlungen ge-         sung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt
     gen das Eigentum (Einbruchsdiebstahl           wirksam, zu dem die Erklärung dem Versiche-
     oder Beraubung) unverzüglich der Polizei       rer zugeht.
     bzw. der Kriminalpolizei anzuzeigen
2.4. dem Versicherungsbeauftragten und              § 15 Keine Leistungspflicht aus
     der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis       besonderen Gründen
     der abhandengekommenen Sache(n)
     einzureichen                                   Der Versicherer ist von der Entschädigungs-
                                                    pflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer
2.5. soweit möglich dem Versicherer unver-          den Versicherer arglistig über Tatsachen, die
     züglich jede Auskunft – auf Verlangen
                                                                                          Seite 13
für den Grund oder die Höhe der Entschädi-         2. Klagen gegen Versicherungsnehmer
gung von Bedeutung sind, täuscht oder zu           Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
täuschen versucht.                                 gegen den Versicherungsnehmer ist aus-
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch       schließlich das Gericht örtlich zuständig, in
durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den        dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur
Versicherungsnehmer wegen Betruges oder            Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in
Betrugsversuches festgestellt, so gelten die       Ermangelung eines solchen seinen gewöhnli-
Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.         chen Aufenthalt hat.

§ 16 Weitergabe bzw. Verkauf des                   § 19 Anzuwendendes Recht
versicherten Gerätes                               Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Da sich das jeweilige Schutzprodukt auf
die Geräte-Serien- bzw. IMEI-Nummer be-            § 20 Vertragssprache
zieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit       Die Vertragssprache ist Deutsch.
weitergegeben/verkauft werden, der Schutz
bleibt aufrecht, solange der neue Eigentümer
die Rechte und Pflichten des jeweiligen            § 21 Widerrufsrecht
Schutzproduktes anerkennt. Andernfalls er-         Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14
lischt der Schutz und es erfolgt keine anteilige   Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
Prämienrückvergütung.                              (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden.
                                                   Die Frist beginnt nach Zugang des
§ 17 Anzeigen, Willenserklärungen, Form            Versicherungsscheins sowie der Ver-
Soweit gesetzlich keine strengere Form ver-        tragsbestimmungen einschließlich der
langt und in diesem Vertrag nicht etwas            Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
anderes bestimmt ist, sind die für den Versi-      der weiteren Informationen nach § 7 Abs.1
cherer bestimmten Erklärungen und Anzei-           und 2 des Versicherungsvertragsgesetz-
gen einschließlich Rücktritts- und Kündi-          es in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 VVG-
gungserklärungen in Schriftform abzugeben.         Informationspflichtenverordnung und die-
Hinsichtlich der Schadensanzeigen siehe die        ser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der
Bestimmungen in § 10 und § 13 Abs. 2.              Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen-
                                                   dung des Widerrufs.
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Haupt-
verwaltung des Versicherers oder an die, im        Der Widerruf ist zu richten an:
Versicherungsschein (§ 24) oder in dessen          GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH
Nachträgen angeführte, als zuständig bezeich-      Ernst-Reuter-Platz 8
nete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen     10587 Berlin
Regelungen über den Zugang von Erklärungen         kundenservice@gravis.de
und Anzeigen bleiben unberührt.                    Fax: 030-390 22-229
                                                   Für eine Rückantwort ist die E-Mail Adresse
§ 18 Gerichtsstand                                 sowie die Telefon-Nummer anzugeben.
1. Klagen gegen den Versicherer                    Die Stornierung und Rückzahlung der Prämie
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag            erfolgt durch GRAVIS.
oder der Versicherungsvermittlung ist neben
den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung        § 22 Widerrufsfolgen
auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen      Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet
Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der        der Versicherungsschutz und die Versicherung
Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermange-         erstattet dem Versicherungsnehmer den auf
lung eines solchen seinen gewöhnlichen             die Zeit nach Zugang des Widerrufs ent-
Aufenthalt hat.                                    fallenden Teil der Prämie, wenn der Ver-
                                                   sicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der

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Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider-       Entschädigungsbetrag aus den anderen
rufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der       Versicherungen.
auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs         § 24 Versicherungsschein
entfällt, darf die Versicherung in diesem Fall
einbehalten. Die Erstattung zurückzuzahlen-       Der Versicherungsschein besteht aus der Pro-
der Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens      duktinformation, diesen Bedingungen (ABEL
jedoch 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.         2012) und der Originalrechnung aus dem Kauf
                                                  des versicherten Gerätes. Auf dieser Origi-
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor         nalrechnung müssen auch das Schutzprodukt
dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirk-        sowie die Versicherungsprämie aufscheinen.
same Widerruf zur Folge, dass empfangene
Leistungen zurückzugewähren und gezogene          Bei Nachkauf eines Schutzproduktes ist die
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.       Originalrechnung des Schutzproduktes ein
                                                  weiterer Bestandteil des Versicherungs-
                                                  scheines. Auf dieser Rechnung muss ein direk-
Besondere Hinweise                                ter Bezug zur Originalrechnung des Gerätes
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag     aufscheinen.
auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungs-
nehmers sowohl von diesem als auch von der
Versicherung vollständig erfüllt ist, bevor das   § 25 Beschwerden über die vorliegen-
Widerrufsrecht ausgeübt wurde.                    de Versicherung oder die zugehörige
                                                  Schadensabwicklung
§ 23 Subsidiarität                                Beschwerden können an
                                                  kundenservice@gravis.de
Versicherungsschutz aus dieser Elektronikver-     oder an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden.
sicherung besteht nur, soweit nicht ander-
weitig Versicherungsschutz durch eine andere      Aufsichtsbehörde:
Versicherung (z. B. Hausratversicherung,          Bundesanstalt für
Haftpflichtversicherung, Versicherungen im        Finanzdienstleistungsaufsicht
Rahmen eines Kreditkartenproduktes) besteht.      Graurheindorfer Straße 108 | 53117 Bonn
Ferner gehen Garantien und/oder Gewährleis-       E-Mail: poststelle@bafin.de
tungen sowie Haftungen oder vertragliche Ver-     Homepage: www.bafin.de
pflichtungen Dritter dem Versicherungsschutz
aus dieser Elektronikversicherung voran.
Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse
gegen dieselbe Gefahr versichert und über-
steigen die Versicherungssummen zusammen
den Versicherungswert oder übersteigt aus
anderen Gründen die Summe der Entschädi-
gungen, die von jedem Versicherer ohne
Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen
wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehr-
fachversicherung vor. Die Versicherer sind in
der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet,
dass jeder für den Betrag aufzukommen hat,
dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage
obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber
im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm
entstandenen Schadens verlangen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der
Versicherte aus anderen Versicherungsver-
trägen Entschädigung für denselben
Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch
aus diesem vorliegenden Vertrag um den
                                                                                       Seite 15
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Peter Teix, itonia Holding GmbH, 1010 Wien, A | Stand 03/2013
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