GRAVIS Hardware-Schutz PRO für iOS-Geräte (HWSP-iOS)
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GRAVIS Hardware-Schutz PRO für iOS-Geräte (HWSP-iOS) Besondere Bedingungen zum GRAVIS Hardware-Schutz PRO für iOS. Der 24 Monate Hardware-Schutz für Ihr iPhone oder Ihr iPad und vergleichbare Geräte. I. Produktinformation Die Geräteschutzprodukte GRAVIS Hard- Elektronikversicherung für Apple iOS- ware-Schutz PRO für iOS-Geräte decken durch Geräte wie iPhones, iPads und iPods. eine einmalige Zahlung der Prämie unvor- Übernommen werden die Reparaturkos- hersehbare und plötzlich eintretende Hard- ten Ihres beschädigten Gerätes durch wareschäden, die an dem versicherten Gerät GRAVIS oder ein vom Versicherer be- während der Laufzeit (zwei Jahre ab Kauf des stimmtes, autorisiertes Serviceunternehmen. Neugerätes) entstanden sind sowie auch das Bei einem Totalschaden des versicherten Abhandenkommen durch Einbruchsdiebstahl Gerätes erhalten Sie auf dem gleichen Weg oder Raub. Der Schutz gilt weltweit und, wenn Ersatz nach § 6 ABEL 2012. vom Hersteller vorgesehen, auch bei gewerb- Geschützt werden können alle aktuellen licher Nutzung. iOS-Geräte der Marke Apple im originalen Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen Auslieferungszustand. Bei Abschluss des einen ersten Überblick über die Ihnen ange- HWSP-iOS werden alle betroffenen Serien- botene Elektronikversicherung geben. Diese und IMEI-Nummern sofort in der HWSP-iOS Informationen sind jedoch nicht abschließend. Datenbank erfasst. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dieser Produktinformation und den unter Punkt II abgedruckten Allgemeinen Bedin- 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind gungen für die Elektronikversicherung, nicht versichert? Stand 01.03.2012 (ABEL 2012). Lesen Sie Aus der folgenden Übersichtstabelle ersehen deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen Sie welche Risiken versichert sind und wofür sorgfältig. Selbstbehalte anfallen. 1. Welche Art der Versicherung ist der GRAVIS Detaillierte Informationen finden Sie in den Hardware-Schutz PRO? §§ 1 und 2 ABEL 2012. Der Selbstbehalt ist Beim HWSP-iOS handelt es sich um eine unter § 6 Abs. 5 ABEL 2012 beschrieben.
Übersichtstabelle Leistung und Selbstbehalt GRAVIS HWSP-iOS: HWSP-iOS Selbstbehalt Materialfehler ja Herstellungsfehler ja Schäden im Rahmen gewerblicher Nutzung ja x mitverpacktes Originalzubehör ja x alle iOS-Geräte wie iPhone, iPad, iPod ja x Ungeschicklichkeit des VN1 durch Sturz, Bruch, ja x Flüssigkeiten und Bedienungsfehler Wasser-/Feuchtigkeit Elementarschaden ja x Sturm/Frost/Steinschlag Elementarschaden ja x Blitzschlag/Brand/Explosion ja x Über-/Unterspannung/Kurzschluss ja x mechanische Gewalt/Elementarschaden ja x Implosion/Wirkung unter Unterdruck ja x Brand/Versengen/Verschmoren ja x Akkus nach § 2 Abs. 1.13 ABEL 2012 ja x Einbruchsdiebstahl ja x Beraubung ja x Einbruchsdiebstahl Verkehrsmittel nein Diebstahl nein Wasser/Feuchtigkeit durch Witterung nein Verschleiß/Verschleißteile nein Schäden an der Software nein Reinigung nein Fernbedienungen nein Verbrauchsmaterial nein Gebrauchtgeräte nach Prüfung durch GRAVIS ja, max. 12 Monate alt Deckungswartefrist bei Nachkauf 1 Monat Prämienzahlung einmalig Minimum Herstellergarantie 1 Jahr Versicherungsort weltweit 1 VN bedeutet: Versicherungsnehmer Seite 2
3. Wann müssen Sie die Prämie bezahlen und Verletzungen dieser Pflichten haben? was enthält sie? Sie sind für das gekaufte und geschützte Prämienfälligkeit: mit Erwerb des Gerätes Gerät selbst verantwortlich. Dies schließt ei- Versicherungsbeginn: Datum des Geräte- nen sorgsamen, sorgfältigen Umgang mit dem kaufes Gerät sowie eine sichere, vorausschauende Vertragslaufzeit: 2 Jahre ab dem 1. Ver- Verwahrung, auch während des Transportes kaufsdatum des Neu- oder Tragens, mit ein. gerätes Welche Verpflichtungen konkret bestehen, ent- Die Prämie sowie die Deckung für das Gerät nehmen Sie bitte § 13 Absätze 1 und 2 ABEL beziehen sich immer auf den angeschriebenen 2012. Beachten Sie die Verpflichtungen mit bzw. publizierten Verkaufspreis des Gerätes Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwer- inkl. Umsatzsteuer ohne Zuschüsse (Stützun- wiegende Konsequenzen für Sie haben. Je gen z. B. durch Hersteller oder Provider) oder nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Rabatte. Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Näheres entnehmen Sie bitte § 13 Die Höhe der Prämie für das jeweilige Abs. 3 ABEL 2012. Schutzprodukt ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Rechnung von GRAVIS. Alle Prämien verstehen sich als Versicherungsprämien inkl. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall der gesetzlichen Versicherungssteuer von und welche Folgen können Verletzungen die- derzeit 19 %. Die Prämie für das jeweilige ser Pflichten haben? Schutzprodukt ist pro zu schützendem Gerät Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, nur einmal zu bezahlen. Der Versicherungs- ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. schutz gilt sodann für die gesamte Laufzeit Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, melden ab dem Datum des Gerätekaufes. Insgesamt Sie diesen unverzüglich (im Normalfall inner- darf der Wert des zu schützenden Gerätes, den halb von zwei Werktagen). Am einfachsten und Betrag von € 929,– inkl. der zum Kaufzeitpunkt schnellsten können Sie die Schadensmeldung geltenden Umsatzsteuer nicht übersteigen. in Ihrer GRAVIS Filiale durchführen. Erleich- tern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? festzustellen. Weitere Informationen hierzu Es können nicht alle Schadensfälle versichert finden Sie in § 13 ABEL 2012. werden, sonst wäre die Prämie erheblich höher. Daher sind einige Fälle aus dem Ver- sicherungsschutz ausgenommen. Nicht ver- 8. Wann beginnt und endet Ihr sichert sind insbesondere: Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum Zeit- –– Material- und Herstellungsfehler während punkt des Kaufes sowie der Zahlung der der Garantiezeit des Herstellers Prämie gemäß § 8 Abs. 1 ABEL 2012. Der –– Haftpflicht-, Sachfolge-, Mangelfolge- und Versicherungsschutz endet exakt 2 Jahre nach Vermögensschäden dem Geräte-Rechnungsdatum, im Falle eines Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ein- Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen zelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in Reparatur gemäß § 9 Abs. 2 ABEL 2012 zum § 2 Abs. 2 ABEL 2012. Zeitpunkt der Gewährung des Schadenersatzes oder der Schadenersatzablehnung durch den 5. Welche Pflichten haben Sie bei Versicherer. Vertragsschluss? Die Prämie muss vollständig gezahlt sein, 9. Wie ist der Versicherungsschein gestaltet? damit Sie ab Versicherungsbeginn (Datum der Jedes Schutzprodukt stellt eine eigene Ver- Geräterechnung) Versicherungsschutz haben. sicherung dar. Der Versicherungsschein besteht aus dieser Produktinformation mit 6. Welche Pflichten haben Sie während der den beigeschlossenen Bedingungen ABEL Vertragslaufzeit und welche Folgen können 2012 und der Originalrechnung aus dem Seite 3
Kauf des versicherten Gerätes sowie im Falle des rungen sowie fonds- und indexgebunde- nachträglichen Abschlusses der Versicherung auch nen Lebensversicherungen. der Originalrechnung für das Schutzprodukt. Auf den Originalrechnungen müssen das Schutzprodukt 10.3 Beauftragter der Versicherung sowie die Versicherungsprämie aufgeführt sein. itonia Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH 10. Partner des Versicherungsnehmers 1010 Wien, Kärntner Ring 5–7, 10.1 Vermittler der Versicherung und erster Österreich Ansprechpartner im Schadensfall Homepage: www.itonia.com GRAVIS Kontakt: www.itonia.com/kunden Computervertriebsgesellschaft mbH Firmenbuch HG Wien Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin FB Nr. 294144 s Homepage: www.gravis.de Kontakt: kundenservice@gravis.de 11. Nachträglicher Abschluss eines HWSP-iOS Amtsgericht Berlin Charlottenburg Der GRAVIS HWSP-iOS kann grundsätzlich HRB39948 auch nachträglich für Apple iOS-Geräte er- Der Gerätehändler, die GRAVIS worben werden, auch für solche, die nicht Computervertriebsgesellschaft mbH, ist bei GRAVIS gekauft wurden. Hierzu sind in der Vermittler der Versicherung. Seine jedem Fall die Originalrechnung des Gerätes Daten finden sich auf der Geräterechnung. mitzubringen. Geräte, welche außerhalb Die Anmeldung eines Schadens erfolgt Europas gekauft wurden, können leider nicht über GRAVIS. Sämtliche Beurteilun- abgesichert werden. gen und Prüfungen werden durch die Grundsätzlich kann ein HWSP-iOS in einem Generali Versicherung AG oder deren Zeitraum bis maximal 12 Monate nach dem Beauftragte durchgeführt. Erstverkauf des Gerätes abgeschlossen Nach der Schadensfreigabe wird Ihr werden. Zum Kaufzeitpunkt des HWSP-iOS Gerät von der GRAVIS Technik analysiert, muss das Gerät in einem technisch einwand- es werden die notwendigen Reparatur- freiem Zustand sein. Es erfolgt eine kosten- maßnahmen ergriffen und Sie erhalten pflichtige Überprüfung. Sofern das Gerät Ihr Gerät – ggf. gegen Zahlung des Selbst- frei von Mängeln ist, werden die Serien- und behaltes – in funktionstüchtigem Zustand IMEI-Nummer des Gerätes und alle dazu zurück. Eventuell erforderliche Daten- gehörige Unterlagen in der HWSP-iOS Daten- sicherungen sind vom Versicherungsneh- bank erfasst. Unabhängig vom Abschluss mer selbst durchzuführen oder erfolgen des HWSP-iOS gilt der Schutz für maximal 24 kostenpflichtig im Auftrag. Monate ab dem nachgewiesenen Erstverkaufs- datum des zu schützenden Gerätes. 10.2 Versicherungsunternehmen und Ihr Vertragspartner 12. Grundlagen der Versicherung Generali Versicherung AG, Es liegen die Allgemeinen Bedingungen für Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien die Elektronik-Versicherung (ABEL 2012) der Homepage: www.generali.at Generali Versicherung AG in der Fassung vom Firmenbuch HG Wien, FB Nr. 38641 a, 01.03.2012 zugrunde. Diese Produktinfor- DVR Nummer 0603589 mation ist eine Kurzfassung der zugrundelie- Die Gesellschaft gehört zur Unterneh- genden Bedingungen. Ferner gelten subsidiär, mensgruppe der Assicurazioni Generali d. h. dann, wenn diese Produktinformation S.p.A., Triest, eingetragen im Ver- und die ABEL 2012 keine anderen Vorschriften sicherungsgruppenregister der ISVAP enthalten, die Allgemeinen Bedingungen für die unter der Nummer 026. Versicherung von elektronischen Anlagen und Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Geräten (AEVB 1993) und die Allgemeinen Bedin- Vertrieb aller Arten von Schaden/ gungen für die Sachversicherung (ABS 2008), die Unfallversicherungen, Lebensversiche- unter www.itonia.com/abel abrufbar sind. Seite 4
II. Allg. Bedingungen für die Elektronikver- damit verbundene, untrennbare Teile, sicherung, Stand: 01.03.2012 Dichtungen und Lampen, etc., auch wenn (ABEL 2012)/GRAVIS HWSP-iOS diese mit dem geschützten Gerät verpackt sind Soweit nicht anders definiert beziehen sich die vorliegenden Bedingungen auf alle Schutzpro- dukte. Zusätzliche spezielle Bedingungen für § 2 Versicherte und nicht versicherte einzelne Schutzproduktvarianten sind extra Gefahren und Schäden ausgewiesen und gelten für die jeweilige 1. Versicherte Gefahren und Schäden Schutzproduktvariante nur dann, wenn diese Der Versicherer leistet nur Entschädigung für durch den Gerätehändler vermittelt und vom unvorhergesehene und plötzlich eintretende Versicherungsnehmer bezahlt wurde sowie auf Beschädigungen oder Zerstörungen der ver- der entsprechenden Originalrechnung des ver- sicherten Sache (Hardwareschäden) sowie für sicherten Neugerätes auch aufscheint. Schäden die durch Einbruchsdiebstahl oder Raub entstanden sind. § 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vor- 1. Versicherte Sachen hergesehen hat noch bei der verkehrsüblichen Versichert ist das auf der Geräte-Rechnung Sorgfalt hätte vorhersehen müssen, wobei nur näher bezeichnete neue Elektrogerät und das grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den in der Originalverpackung mitverkaufte Zube- Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in hör. Der Geräteschutz bezieht sich immer auf einem der Schwere des Verschuldens entspre- den jeweiligen Auslieferungszustand bzw. die chenden Verhältnis zu kürzen. Auslieferungskonfiguration des geschützten Neugerätes, ohne nachträgliche Umbauten Der Versicherer leistet Entschädigung aus- bzw. Aufrüstungen, in der Originalverpackung. schließlich für Hardware-Schäden, die durch die im Folgenden angeführten Ursachen einge- treten sind (taxative Aufzählung): 2. Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind bei allen Schutz- Bei allen Schutzproduktvarianten durch: produkten: 1.1. Konstruktions-, Material- oder Herstel- 2.1. Wechseldatenträger lungsfehler nach Ablauf der zumindest 2.2. Werkzeuge aller Art einjährigen Herstellergarantie 2.3. separat gekauftes Zubehör, Zugaben und 1.2. Ungeschicklichkeit des Versicherungsneh- Werbegeschenke mers (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) un- 2.4. defekt angelieferte Geräte sowie Serien- ter Ausschluss von Schäden durch nicht fehler des Herstellers sorgsame, vorausschauende Verwahrung 2.5. Software aller Art (auch Betriebssysteme, oder Benutzung. Mit Selbstbehalt gemäß Firmware, Treiber, Hilfsprogramme, etc.) § 6 Abs. 5. 2.6. zusätzlich bzw. nachträglich gekauftes 1.3. Unmittelbare Wirkung elektrischer Ener- Zubehör oder Aufrüstungen gie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Über- 2.7. Verschleißteile und sonstige strom oder -spannung, Unterspannung, Teile, die während der Lebens- elektrischer Aufladung, elektromagne- dauer der versicherten Sachen tischer Störung erfahrungsgemäß repariert oder aus- gewechselt werden müssen 1.4. mechanisch einwirkende Gewalt durch 2.8. Hilfs- und Betriebsstoffe, vom Hersteller Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder als Verbrauchsmaterial Definiertes, ex- Fremdverschulden terne Tastaturen, Mäuse und sonstige 1.5. Implosion oder sonstige Wirkung unter Eingabegeräte aller Art, Fernbedienun- Unterdruck gen, Joysticks und andere externe Kon- 1.6. Wasser oder Feuchtigkeit durch Elemen- trollgeräte, Akkus, Batterien, Toner, Fuser, tarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohr- Tinte, Kohlebürsten, Trommeln, Lager und bruch, etc.) Seite 5
1.7. Elementarschäden wie Hochwasser, 2.6. durch Einsatz einer Sache, deren Repa- Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwem- raturbedürftigkeit dem Versicherungs- mung, Lawinen nehmer bekannt sein musste; der Ver- 1.8. Rauch und Ruß durch Brandschäden sicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Repa- 1.9. Brand, Blitzschlag, indirekter Blitzschlag, raturbedürftigkeit verursacht wurde oder Explosion, Anprall oder Absturz eines wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Zustimmung des Versicherers wenigstens Ladung behelfsmäßig repariert war 1.10.Versengen und Verschmoren, Glimmen, 2.7. soweit für sie ein Dritter, etwa als Lie- Schwelen oder Glühen sowie Schäden ferant (Hersteller oder Händler), Werkun- durch Feuerlöschung ternehmer oder aus Reparaturauftrag 1.11.Beraubung, mit Selbstbehalt gem. § 6 Abs. 5 einzutreten hat. Garantien und/oder 1.12.Einbruchsdiebstahl unter der Voraus- Gewährleistungen Dritter, Leistungen setzung, dass das versicherte Gerät anderer Versicherer, Haftungen oder nachweislich in einem versperrten und vertragliche Verpflichtungen Dritter sind verschlossenen Raum aufbewahrt wurde. von einer Deckung ausgeschlossen bzw. Mit Selbstbehalt gemäß § 6 Abs. 5. Ein gehen im Schadensfall voran Einbruchsdiebstahl aus verkehrsüblichen 2.8. oder Kosten durch Schäden aus Konstruk- Kraftfahrzeugen ist nicht gedeckt. tions-, Material- und Herstellungsfehlern 1.13.Verschleiß oder Abnützung von Akkus, die innerhalb der Herstellergarantie als mitverkauftes Zubehör in der Origi- 2.9. oder Kosten durch Schäden, die keine nalverpackung des geschützten Gerätes Hardwareschäden sind. Dies betrifft auch enthalten waren. Für Akkus mit einer eventuelle Kosten (Bearbeitungs-, Über- Kapazität von über der Hälfte der ur- prüfungs- oder Analysegebühren, etc.) sprünglichen ist keine Deckung gegeben. für Schadensanalysen ohne feststellbaren Hardwarefehler. 2. Nicht versicherte Gefahren und Schäden 2.10.durch die Verwendung des geschütz- Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mit- ten Gerätes außerhalb der vom Her- wirkende Ursachen jedenfalls keine Entschädi- steller angegebenen Zwecke und/oder gung für Schäden: Betriebsvorschriften sowie Schäden, die 2.1. durch Vorsatz des Versicherungsnehmers den vom Hersteller vorgegebenen Be- 2.2. durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, trieb des Gerätes nicht beeinträchtigen Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Auf- (Schäden wie Schrammen, Kratzer, etc.) stand oder innere Unruhen 2.11.an der Software aller Art (auch 2.3. durch Kernenergie, nukleare Strahlung Betriebssysteme, Firmware, Treiber, oder radioaktive Substanzen Hilfsprogramme, etc.). Der Versicherungs- nehmer ist für die Programme, die Trei- 2.4. durch Erdbeben ber, den Datenbestand und deren Funk- 2.5. durch Terror; Schäden an der versicherten tionsfähigkeit selbst verantwortlich. Sache, die durch Terrorakte verursacht Daten- und Softwarebestandverluste werden, sind nicht versichert. Terrorakte können nicht geltend gemacht werden. sind jegliche Handlungen von Personen Ebenso werden die Reparaturkosten oder Personengruppen zur Erreichung für Probleme mit Software und Be- politischer, religiöser, ethnischer oder triebssystemen, Programmierung, Viren, ideologischer Ziele, die geeignet sind, Kompatibilität, Datenrettung, Wiederein- Angst oder Schrecken in der Bevölkerung spielen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht oder Teilen der Bevölkerung zu verbrei- ersetzt (siehe auch § 6). ten und dadurch auf eine Regierung 2.12.durch dritte Personen, durch Repa- oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu raturversuche oder Eingriffe dritter nehmen. Personen bzw. durch Personen ohne Seite 6
entsprechende Autorisierung. Ausgenom- unsachgemäßer Gebrauch des Gerätes. men davon sind Schäden durch Ein- 2.22.durch eine private Nutzung des geschütz- bruchsdiebstahl oder Beraubung. Als ten Gerätes soweit die vom Hersteller dritte Person gilt jede Person oder Firma, vorgegebenen Produktionsmengen, Be- die weder der Versicherungsnehmer noch triebsstunden, Nutzungsvorschriften und die Versicherung oder deren Beauftragter -mengen, etc. überschritten werden. Dies noch ein vom Hersteller oder der Ver- gilt als unsachgemäßer Gebrauch des sicherung autorisiertes Serviceunterneh- Gerätes. men ist. Zusätzlich gilt: 2.13.durch Haus-, Nutz- oder Wildtiere 2.23.Im Rahmen der Ungeschicklichkeit ist nur 2.14.durch die Verwendung von falschem oder die leichte Fahrlässigkeit gedeckt schadhaftem Zubehör (z. B. Halterungen, 2.24.Bei grober Fahrlässigkeit wird der Unterwassergehäuse) Schadenshergang sowie das Gerät durch 2.15.durch Verlieren, Vergessen, unbeauf- einen Sachverständigen begutachtet und sichtigtes Liegenlassen – selbst für kurze geprüft. Gemäß der Quotenregelung laut Zeit – oder durch ein Verschwinden des Versicherungsvertragsgesetz 2008 kann Gerätes. Ein späteres Wiederfinden kann es zu einer Schadenersatzminderung nicht berücksichtigt werden und impli- kommen. Weiters gilt jeder Schaden, der ziert keinesfalls eine Deckung eventueller durch grobe Fahrlässigkeit, Missbrauch, Schäden. mutwillige Beschädigung, Vorsatz, un- 2.16.die angemeldet werden, jedoch durch sachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße die Nichteinbringung des Gerätes Verwahrung oder vorhersehbar ent- nicht nachgewiesen werden können. standen ist, als Verletzung der Sorgfalts- Ausgenommen davon sind Schäden durch pflicht und ist nicht gedeckt. Einbruchsdiebstahl, Beraubung sowie die 2.25.Es wird kein Ersatz für Haftpflicht-, gänzliche Zerstörung des Gerätes durch Sachfolge- und Vermögensschäden Elementarschäden. geleistet. Ebenso sind Schadensfol- 2.17.oder Kosten einer eventuellen Altgeräte- ge- sowie Mangelfolgeschäden in entsorgung keinem Fall gedeckt. Es wird nur der Geräte-Primärschaden bzw. der primäre 2.18.durch langfristige chemische, thermi- Schadenshergang für eine Schadens- sche, mechanische, elektrische oder elek- beurteilung und eine eventuell folgende tromagnetische Einwirkungen auf das Deckung herangezogen. geschützte Gerät und/oder daraus entste- hende Korrosion, Oxidation, Erosion und 2.26.Ein Schadensfall, der wegen Ungeschick- Ablagerungen aller Art lichkeit des Versicherungsnehmers durch Flüssigkeit verursacht wurde, ist nur 2.19.oder Kosten für Service- und Wartungsar- dann als solcher zu betrachten, wenn beiten. Dies gilt auch bei einer allmähli- sich auch umgehend eine Funktions- chen Verschlechterung der Geräteleistung störung bzw. ein Funktionsverlust nach 2.20.bei oder in Folge sportlicher Betäti- einem eindeutigen Schadensereignis ein- gung und/oder durch Schweiß oder stellt. Wird das Gerät in der Folge weiter Kondenswasser verwendet bzw. liegt kein umgehender 2.21.durch eine gewerbliche Nutzung des Funktionsverlust oder kein eindeutiges geschützten Gerätes soweit dieses vom Schadensereignis vor, so ist der Schaden Hersteller nicht für eine gewerbliche durch Korrosion, Oxidation, Erosion oder Nutzung vorgesehen ist. Es gilt hier die Ablagerungen aller Art entstanden und Art und Weise der Nutzung sowie die vom daher nicht gedeckt. Hersteller vorgegebenen Produktions- Sollte es durch Ungeschicklichkeit des mengen, Betriebsstunden, Nutzungs- Versicherungsnehmers zu möglichen vorschriften und -mengen etc. Werden Schäden durch Sturz, Bruch oder Flüssig- diese Vorgaben überschritten gilt dies als keit am geschützten Gerät gekommen Seite 7
sein, ist dies als nicht bestimmungs- 3.2. Einbruchsdiebstahl im Sinne dieses Ver- gemäßer Gebrauch anzusehen der unver- trages liegt vor, wenn jemand fremde züglich anzuzeigen ist. Es muss an dieser Sachen wegnimmt, nachdem er nach- Stelle autorisiert und fachgerecht über- weislich in einen Raum eines Gebäudes prüft werden, ob ein Schaden am Gerät einbricht, einsteigt oder eindringt mittels eingetreten ist. Dies gilt auch dann, wenn 3.2.1.richtiger Schlüssel, die er durch Ein- sich das Gerät augenscheinlich noch in bruchsdiebstahl oder durch Raub an sich einem betriebsbereiten Zustand befindet. gebracht hat Sollte dies unterlassen werden, führt es zum Erlöschen der HWSP-iOS Deckung. 3.2.2.falscher Schlüssel oder 2.27.Schäden durch Diebstahl sind nicht 3.2.3.anderer Werkzeuge gedeckt Einbruchsdiebstahl aus verkehrsüblichen 2.28.Schäden durch Einbruchsdiebstahl aus Kraftfahrzeugen ist nicht gedeckt verkehrsüblichen Kraftfahrzeugen sind nicht gedeckt § 3 Versicherungsort 2.29.Schäden, denen kein eigenständiger Bei transportablen sowie der Bauart nach im Vorfall zugeordnet werden kann, gelten Freien aufstellbaren Geräten gilt eine welt- als Allmählichkeitsschäden (Umwelt- weite Deckung. und/oder benutzungsbedingt) und sind nicht gedeckt. Ausgenommen davon sind § 4 Versicherungswert Schäden durch Material- und Herstel- lungsfehler nach Ablauf der zumindest Der jeweilige Versicherungswert bzw. die einjährigen Herstellergarantie. Deckung für das Gerät ist ausgehend vom angeschriebenen bzw. publizierten Verkaufs- Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mit- preis des Gerätes inkl. Umsatzsteuer ohne Zu- wirkende Ursachen keine Entschädigung für schüsse (Stützungen z. B. durch Hersteller oder Schäden: Provider) oder Rabatte auf die sich nach der 2.30.oder Kosten für Justage- und Reini- Ersatztabelle in § 6 Abs. 4 ergebenden Beträge gungsarbeiten. Dies gilt auch bei (Taxen) festgelegt. Falls jedoch der Wert einer allmählichen Verschlechterung der eines technisch gleichwertigen Ersatzgerätes Geräteleistung. unter dem Betrag nach der Ersatztabelle 2.31.oder Wertminderung durch normale, übli- liegt, so gilt der Wert des Ersatzgerätes als che Abnützung und Verschleiß. Versicherungswert. 2.32.durch Kalkschäden jeder Art. Dies gilt als unsachgemäßer Gebrauch des Gerätes. § 5 Versicherte und nicht versicherte Kosten 2.33.durch Witterung beim Transport oder Tra- Versichert sind Aufwendungen, auch erfolg- gen des Gerätes. lose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt 2.34.an Datenträgern, deren Weitergabe des Versicherungsfalles den Umständen nach gegen ein gesetzliches Verbot verstößt zur Abwendung und Minderung des Schadens (z. B. Datenträger, die Daten enthalten, für geboten halten durfte. Der Ersatz die- die einer gesetzlichen Schweigepflicht im ser Aufwendungen und die Entschädigung für Sinne des § 203 StGB unterliegen) versicherte Sachen sind zusammen mit dem Versicherungswert begrenzt. 3. Gefahrendefinitionen im Sinne dieses Vertrages § 6 Umfang der Entschädigung 3.1. Raub liegt vor, wenn nachweislich gegen 1. Teilschaden und Totalschaden den Versicherungsnehmer Gewalt ange- Im Schadensfall wird zwischen Teilschaden und wendet wird, um dessen Widerstand ge- Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden gen die Wegnahme versicherter Sachen liegt vor, wenn die Reparaturkosten niedriger auszuschalten. sind als der Versicherungswert nach § 4. Sind die Seite 8
Reparaturkosten höher als der Versicherungswert mit dem alten Gerät. Verbesserungen des nach § 4 liegt ein Totalschaden vor. Ersatzgerätes durch Aufrüstungen bzw. ein Modellwechsel können als Aufpreis 2. Teilschaden beim Gerätehändler zusätzlich kosten- In diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kos- pflichtig erworben werden. ten für die eine Reparatur eines Hardware- 3.2 Bei gedeckten Totalschäden geht nach schadens inklusive Arbeitszeit und Ersatzteile. Ersatzleistung das zu ersetzende Gerät Erhält der Versicherungsnehmer im Rahmen inklusive aller originalen Zubehörteile der Reparatur eine mangelfreie Sache (Ersatz- (Akkus, Netzteile, Speicherkarten, Kabel, teile), so ist die mangelbehaftete Sache CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse, etc.) in herauszugeben. Diese geht in das Eigentum das Eigentum der Versicherung über und der Versicherung über. das zugehörige Geräteschutzprodukt gilt Der Versicherer leistet keine Entschädigung als erloschen. Der Versicherungsnehmer für: erhält daher die Ersatzleistung nur gegen 2.1 Kosten einer Überholung oder sonstiger Übergabe aller originalen Zubehörteile. Maßnahmen, die auch unabhängig vom Dies gilt sinngemäß auch bei defekten Versicherungsfall notwendig gewesen originalen Zubehörteilen (z. B. Netzteile). wären 3.3 Bei Nichtbeibringung der originalen 2.2 Mehrkosten durch Änderungen oder Ver- Zubehörteile des alten Gerätes, werden besserungen, die über die Wiederherstel- diese zu marktüblichen Preisen verrech- lung hinausgehen net bzw. von der zur Verfügung stehenden Entschädigungssumme abgezogen. 2.3 Kosten einer Wiederherstellung in eige- ner Regie 3.4 Der Gerätehändler übergibt die in das Eigentum der Versicherung übergange- 2.4 entgangenen Gewinn nen Geräte bzw. Teile, einschließlich der 2.5 Mehrkosten durch behelfsmäßige oder Datenträger, an die Versicherung bzw. an vorläufige Wiederherstellung deren Beauftragte, wo die persönlichen 2.6 Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wie- Daten des Versicherungsnehmers auf der derherstellung erforderlich sind, aber Festplatte nach den gängigen Standards nicht an der versicherten Sache selbst gelöscht oder die Festplatte, wenn eine ausgeführt werden Löschung der Daten nicht möglich sein sollte, zerstört wird. 2.7 Haftpflicht-, Sachfolge- , Mangelfolge- und Vermögensschäden 4. Obergrenze der Entschädigung und Ersatztabelle 3. Totalschaden Obergrenze der Entschädigung ist der Ver- 3.1 Der Versicherungsnehmer erhält im Falle sicherungswert nach § 4. Dies gilt ebenso für eines Totalschadens als Ersatz für sein Mehrfachreparaturen, deren Kosten in Summe altes defektes Gerät ein Ersatzgerät den jeweiligen Versicherungswert nach § 4 nach der Ersatztabelle in § 6 Abs. 4 oder erreichen oder erreicht haben. nach den Kosten eines technisch gleich- wertigen Ersatzgerätes. Dies kann auch Für alle Schutzprodukte gilt: ein von Apple generalüberholtes Gerät (refurbished) sein. Bei Verfügbarkeit Gerätealter in Entschädigung vom eines gleichwertigen Gerätes besteht Monaten Versicherungswert kein Anspruch auf ein technisch besseres, 0–12 100 % selbst wenn dieses dem ursprünglichen 13–24 100 % Anschaffungswert entsprechen würde. Es zählt in diesem Fall nicht der Anschaf- fungswert des alten Gerätes sondern aus- 5. Selbstbehalt schließlich der Wert des Ersatzgerätes Bei allen der Bauart nach transportablen, sowie dessen technische Vergleichbarkeit mobilen Geräten gilt für alle Schadensfälle ein Seite 9
Selbstbehalt von € 49,– inkl. Umsatzsteuer. Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versiche- Ausgenommen davon sind Schäden durch rer nach Maßgabe des § 37 VVG berech- Material- und Herstellungsfehler. tigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch Der Selbstbehalt kommt auch für gedeckte leistungsfrei. Schäden, die sich erst durch die technische Analyse als Schäden erweisen die nicht durch 4. Nachkauf des Versicherungsschutzes Material- und Herstellungsfehler entstanden Falls der Gerätehändler durch die Ver- sind, zur Anwendung. Eventuelle Kosten für sicherung autorisiert ist die Schutzprodukte Kostenvoranschläge werden in diesen Fällen auch nach dem Kauf des Neugerätes zu ver- nicht ersetzt. mitteln, so muss die Zahlung der einmali- gen Versicherungsprämie zum Zeitpunkt 6. Ablöse der Vermittlung und der Übergabe des Ver- Eine Ablöse der Schäden, auch bei sicherungsscheines (§ 24) erfolgen. Bei Totalschäden, in Bargeld ist nur nach verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der gesonderter Vereinbarung möglich. Einmalprämie gilt § 8 Abs. 3. Bei Nachkauf eines Schutzproduktes ist die § 7 Wechsel der versicherten Sachen Originalrechnung des Schutzproduktes ein weiterer Bestandteil des Versicherungs- Durch die entsprechende Ersatzleistung gelten scheines. Auf dieser Originalrechnung muss alle zusätzlichen Aufrüstungen des alten ein direkter Bezug zur Originalrechnung des Gerätes, die beim Kauf integriert waren, als Gerätes aufscheinen. ersetzt, unabhängig davon, ob die Aufrüstung nun im Ersatzgerät notwendigerweise wieder Der Versicherungsvertrag beginnt in diesem aufscheint oder durch die bestehende Konfigu- Fall mit dem Kaufdatum des Neugerätes ration des Ersatzgerätes hinfällig geworden und endet laut § 11. Es gilt eine Karenz- ist. Aufrüstungen oder nachträglich in das alte zeit von vier Wochen ab dem Datum des Gerät eingebaute Aufrüstungen, die nicht bei Schutzproduktnachkaufes. Kauf des alten Gerätes mitgeschützt wurden, werden nicht ersetzt. § 9 Deckungszeitraum (Laufzeit) 1. Dauer § 8 Beginn des Versicherungsschutzes, Der Deckungszeitraum der einzelnen Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Geräteschutzprodukte beginnt mit dem Nichtzahlung der Einmalprämie, Nachkauf Geräte-Rechnungsdatum und endet in jedem 1. Beginn des Versicherungsschutzes Fall exakt mit dem Ablauf der jeweiligen Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Laufzeit nach dem Geräte-Rechnungsdatum. Datum der Geräterechnung und setzt die Schadenseinreichungen nach Ablauf des Zahlung der einmaligen Versicherungsprämie Deckungszeitraumes werden nicht akzeptiert. voraus. 2. Ende der Laufzeit bei einem Totalschaden 2. Fälligkeit der einmaligen Prämie und nach Erreichen des Versicherungswertes Die einmalige Prämie ist – unabhängig von Bei Ersatz eines Gerätes, bei einer Schadener- dem Bestehen eines Widerrufrechts – mit dem satz-Ablehnung durch die Versicherung nach Kauf des zu versichernden Neugerätes und der einem Totalschaden, bei einer Ablehnung Übergabe des Versicherungsscheines (§ 24) zu zur Zahlung des Selbstbehaltes durch den bezahlen. Das zu versichernde Gerät und das Versicherungsnehmer und nach Leistung von Schutzprodukt bzw. die Versicherungsprämie Entschädigungen in Höhe des Versicherungs- müssen auf derselben Rechnung angeführt sein. wertes nach § 4 (bei Mehrfachreparaturen werden die jeweils geleisteten Entschädi- gungen summiert) gilt der zugehörige 3. Folgen der Nichtzahlung der Einmalprämie Geräteschutz als erloschen und es erfolgt Wird die erste oder einmalige Prämie keine anteilige Prämienrückvergütung. nicht zu dem nach Absatz 2 maßgebenden Seite 10
§ 10 Schadensabwicklung bzw. bei postalischer Übermittlung zu be- 1. Allgemein schreiben. Dabei sind unter anderem, folgende Der Geräteschutz gilt unabhängig von Punkte genau und vollständig anzugeben: vorangegangenen oder gültigen Hersteller- 3.1. Wer hat den Schaden verursacht – mit garantien als Bring-In-Schutz. Das Gerät ist Angabe der Person (inkl. der eventuellen auf Kosten des Versicherungsnehmers zum Angabe, wessen Kind oder Haustier den Gerätehändler oder auf Weisung des Ver- Schaden verursacht hat) sicherungsbeauftragten zu einem von diesem 3.2. Wann und wo ist der Schaden entstanden autorisierten Servicecenter zu bringen. Zur – mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und gültigen Anmeldung eines Schadens sind Land vom Versicherungsnehmer das defekte Gerät sowie der Versicherungsschein (§ 24) bei- 3.3. Wie oder wodurch ist der Schaden ent- zubringen. Der Versicherungsschein besteht standen – mit Angabe der tatsächlichen, aus der Produktinformation, diesen Bedin- ursprünglichen Ursache gungen (ABEL 2012) und der Originalrech- 3.4. Was ist beschädigt – mit Angabe nung aus dem Kauf des versicherten Gerätes. von Gerät und Beschädigung laut Auf dieser Originalrechnung müssen auch das Versicherungsnehmer Schutzprodukt sowie die Versicherungsprämie 3.5. Existieren noch andere Versicherungen aufscheinen. Im Falle eines Einbruchsdieb- für Hausrat, über Kreditkarten etc. stahls sowie einer Beraubung sind neben dem Versicherungsschein auch die Belege nach 3.6. Enthält ein im defekten Gerät eventuell § 10 Abs. 6 beizubringen. vorhandener Datenträger Daten die einer besonderen Schweigepflicht im Sinne des § 203 StGB unterliegen? Diese Daten- 2. Anmeldung eines Schadens träger sind vom HWSP-iOS nach §2 Abs. Ein eingetretener Schadensfall ist nach Kennt- 2.33 ausgenommen und werden bei der nis unverzüglich durch den Versicherungsneh- Schadensregulierung wie Original-Zube- mer zu melden. Hier genügt es, den Schaden hörteile behandelt die nicht mit abgege- persönlich beim Gerätehändler zu melden. ben werden. Die Schadensmeldung kann auch postalisch Der Versicherungsnehmer kann das Schadens- erfolgen. In diesen Fällen muss allerdings formular: durch die anfallenden Postwege und den Mehr- 3.7. direkt in der Händler-Filiale ausfüllen aufwand auf die wesentlich längeren Bearbei- tungszeiten hingewiesen werden. Folgende Das Schadensformular ist vom Versicherungs- Daten muss die postalische Schadensmeldung nehmer persönlich, genau und wahrheitsge- enthalten: Alle Vorgaben nach §10 Abs. 3, Vor- treu auszufüllen und zu unterschreiben. Ein und Nachname des Versicherungsnehmers, angemeldeter Schaden bzw. ein Schadens- dessen vollständige Anschrift und Telefon- formular ohne genaue, ausführliche nummer, eine Kopie der Originalrechnung, den Schadenshergangs-Beschreibung und der genauen Schadenshergang, eine Beschreibung Unterschrift des Versicherungsnehmers wird der am Gerät entstandenen Schäden sowie die bis zur vollständigen Klärung nicht bearbei- Angabe weiterer relevanter Versicherungen. tet. Da Nachbesserungen vom Versicherer als unglaubwürdig beurteilt werden können muss Das Schreiben ist zu senden an: das Schadensformular von Anfang an richtig GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH, ausgefüllt werden. Mündliche Mitteilungen Kennwort: Hardware-Schutz PRO Schadens- oder Auskünfte, von wem auch immer, können fall, Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin nicht berücksichtigt werden. Falsche, unrich- tige oder bewusst unrichtige Angaben im 3. Ausfüllen des Schadensformulars Schadensformular können zu einer Ablehnung Bei jedem Schaden muss ein Schadensformu- des Schadens, zur Rückforderung erbrachter lar ausgefüllt werden. Der Schadenshergang Leistungen bis hin zu strafrechtlichen Konse- ist vom Versicherungsnehmer selbst zu for- quenzen führen. mulieren in das Schadensformular einzutragen Seite 11
Der Versicherungsnehmer ist gesetzlich ver- 8. Bestätigung der Behörde pflichtet sind alle erforderlichen Maßnahmen Für alle Schäden, die ein behördliches zu ergreifen um den Schaden zu begrenzen. Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturka- Ein bestehender anderer Versicherungsschutz tastrophen, etc.) muss der Versicherungs- oder Haftungen Dritter müssen hier vorrangig nehmer auch die entsprechende behördliche in Anspruch genommen werden. In diesen Bestätigung online senden bzw. postalisch Fällen kann erst bei Nachweis der erfolglosen beibringen. Inanspruchnahme die Schadensregulierung durch den Geräteschutz in Anspruch genom- 9. Tausch des Gerätes im Deckungszeitraum men werden. Falls während des Deckungszeitraumes des jeweiligen Schutzproduktes das geschützte 4. Schadensübernahme Gerät getauscht wurde (z. B. Garantietausch Die Schadensübernahme erfolgt durch den durch Hersteller, etc.) müssen bei Einforderung Versicherer bzw. dessen Beauftragte. Zur einer Leistung auch die entsprechenden Nach- Beurteilung wird dem Versicherer eine ange- weise (Lieferschein, Austauschbeleg, etc.) messene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf vorgelegt werden. sofortige Reparatur des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht. § 11 Dauer und Ende des Vertrages Der Vertrag beginnt gemäß § 8 ABEL 2012 und 5. Schadensabwicklung endet exakt mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit Nach vorläufiger Zustimmung zur nach dem Geräte-Rechnungsdatum. Schadensübernahme durch den Versiche- rer kann die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein entsprechendes Ersatzgerät § 12 Prämie bei vorzeitiger an den Versicherungsnehmer ausgegeben Vertragsbeendigung werden. Eventuelle Selbstbehalte, Kosten aus Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte der Versicherungsperiode oder wird es Kosten sind direkt an den Gerätehändler zu nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder bezahlen bzw. vom Versicherungsnehmer zu ist es von Anfang an wegen arglistiger Täu- tragen. schung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach 6. Schäden durch Einbruchsdiebstahl und Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG. Beraubung Bei Schäden durch Einbruchsdiebstahl und § 13 Obliegenheiten des Beraubung ist es unbedingt notwendig, Versicherungsnehmers dass der Versicherungsnehmer unmittelbar 1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall nach Kenntnis der Tat, diese bei der nächs- 1.1. Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt ten, zuständigen Polizeidienststelle zur des Versicherungsfalles alle vertraglich Anzeige bringt. Die polizeiliche Anzeige, das vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten jeweilige Aktenzeichen der Polizei, der Krimi- nalpolizei oder der Staatsanwaltschaft sind 1.2. Der Versicherungsnehmer ist für das in jedem Falle bei der Schadensmeldung mit gekaufte und geschützte Gerät verant- einzureichen. wortlich. Dies schließt einen sorgsamen, sorgfältigen Umgang mit dem Gerät sowie eine sichere, vorausschauende Ver- 7. Überprüfung von Einbruchsdiebstahls- wahrung, auch während des Transportes schäden und Beraubung oder Tragens, mit ein. Der Gerätehändler und /oder die Versicherung behält sich vor, jeglichen Einbruchsdiebstahls- Als Beispiel ist ein Schaden durch eine schaden sowie Schäden durch Raub von exter- Nutzung des geschützten Gerätes unter nen Institutionen und auf eigene Kosten über- feuchten oder staubigen Bedingungen prüfen zu lassen. oder im Regen klar vorhersehbar. Eine Seite 12
solche Benutzung des Gerätes entspricht in Schriftform – zu erteilen, die zur Fest- auch nicht den Herstellervorschrif- stellung des Versicherungsfalles oder ten. Weiters kann es durch eine nicht des Umfanges der Leistungspflicht des sorgsame Verwahrung des Gerätes zu Versicherers erforderlich ist sowie jede Flüssigkeits-, Sturz- oder Bruchschäden Untersuchung über Ursache und Höhe (z. B. Daraufsetzen, Mitwaschen in des Schadens und über den Umfang der der Waschmaschine, Tragen in Hemd- Entschädigungspflicht zu gestatten oder Hosentaschen etc.) kommen. Diese 2.6. vom Versicherer angeforderte Belege Schäden deckt der Geräteschutz unter beizubringen, deren Beschaffung ihm anderem nicht ab. billigerweise zugemutet werden kann 1.3. Ihrer Bauart nach transportable Geräte (bewegliche Geräte wie Notebooks, Foto- 3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheits- geräte, Handys, SmartPhones, Tablet-PCs, verletzung MP3-Player, etc.) müssen während Verletzt der Versicherungsnehmer eine des Transportes/Tragens ordnungs- Obliegenheit nach § 13 Abs. 1 oder 2, so ist gemäß gesichert und verwahrt sowie der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und ständig beaufsichtigt werden 82 VVG leistungsfrei. 1.4. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Außer im Falle einer arglistigen Obliegen- der genannten Obliegenheiten, so ist der heitsverletzung ist der Versicherer zur Leis- Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG tung verpflichtet, soweit die Verletzung der zur Kündigung berechtigt. Eine Kündi- Obliegenheit weder für den Eintritt oder die gung des Versicherers wird mit Zugang Feststellung des Versicherungsfalles noch für wirksam. die Feststellung oder den Umfang der Leis- tungspflicht des Versicherers ursächlich ist. 2. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungs- falles § 14 Mehrere Versicherer Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des 1. Nichtigkeiten bei Mehrfachversicherung Versicherungsfalles: Hat der Versicherungsnehmer eine Mehr- 2.1. nach Möglichkeit für die Abwendung und fachversicherung in der Absicht geschlossen, Minderung des Schadens zu sorgen sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- 2.2. dem Gerätehändler oder dem Ver- gensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser sicherungsbeauftragten den Schadens- Absicht geschlossene Vertrag nichtig. eintritt, nachdem er von ihm Kenntnis Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem erlangt hat, unverzüglich, schriftlich an- Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit zuzeigen sowie das entsprechend § 10 begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Absätze 2 und 3 ausgefüllte Schadens- formular und nach Ersatzleistung nach 2. Beseitigung der Mehrfachversicherung einem Totalschaden das beschädigte Es gelten die Bestimmungen des § 79 VVG. Gerät inklusive aller originalen Zube- hörteile, auf seine Kosten zu übergeben Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab- setzung der Versicherungssumme und Anpas- 2.3. Schäden durch strafbare Handlungen ge- sung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt gen das Eigentum (Einbruchsdiebstahl wirksam, zu dem die Erklärung dem Versiche- oder Beraubung) unverzüglich der Polizei rer zugeht. bzw. der Kriminalpolizei anzuzeigen 2.4. dem Versicherungsbeauftragten und § 15 Keine Leistungspflicht aus der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis besonderen Gründen der abhandengekommenen Sache(n) einzureichen Der Versicherer ist von der Entschädigungs- pflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer 2.5. soweit möglich dem Versicherer unver- den Versicherer arglistig über Tatsachen, die züglich jede Auskunft – auf Verlangen Seite 13
für den Grund oder die Höhe der Entschädi- 2. Klagen gegen Versicherungsnehmer gung von Bedeutung sind, täuscht oder zu Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag täuschen versucht. gegen den Versicherungsnehmer ist aus- Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch schließlich das Gericht örtlich zuständig, in durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Ermangelung eines solchen seinen gewöhnli- Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. chen Aufenthalt hat. § 16 Weitergabe bzw. Verkauf des § 19 Anzuwendendes Recht versicherten Gerätes Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Da sich das jeweilige Schutzprodukt auf die Geräte-Serien- bzw. IMEI-Nummer be- § 20 Vertragssprache zieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit Die Vertragssprache ist Deutsch. weitergegeben/verkauft werden, der Schutz bleibt aufrecht, solange der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten des jeweiligen § 21 Widerrufsrecht Schutzproduktes anerkennt. Andernfalls er- Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 lischt der Schutz und es erfolgt keine anteilige Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform Prämienrückvergütung. (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Zugang des § 17 Anzeigen, Willenserklärungen, Form Versicherungsscheins sowie der Ver- Soweit gesetzlich keine strengere Form ver- tragsbestimmungen einschließlich der langt und in diesem Vertrag nicht etwas Allgemeinen Versicherungsbedingungen, anderes bestimmt ist, sind die für den Versi- der weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 cherer bestimmten Erklärungen und Anzei- und 2 des Versicherungsvertragsgesetz- gen einschließlich Rücktritts- und Kündi- es in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 VVG- gungserklärungen in Schriftform abzugeben. Informationspflichtenverordnung und die- Hinsichtlich der Schadensanzeigen siehe die ser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Bestimmungen in § 10 und § 13 Abs. 2. Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen- dung des Widerrufs. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Haupt- verwaltung des Versicherers oder an die, im Der Widerruf ist zu richten an: Versicherungsschein (§ 24) oder in dessen GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH Nachträgen angeführte, als zuständig bezeich- Ernst-Reuter-Platz 8 nete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen 10587 Berlin Regelungen über den Zugang von Erklärungen kundenservice@gravis.de und Anzeigen bleiben unberührt. Fax: 030-390 22-229 Für eine Rückantwort ist die E-Mail Adresse § 18 Gerichtsstand sowie die Telefon-Nummer anzugeben. 1. Klagen gegen den Versicherer Die Stornierung und Rückzahlung der Prämie Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag erfolgt durch GRAVIS. oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung § 22 Widerrufsfolgen auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der der Versicherungsschutz und die Versicherung Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermange- erstattet dem Versicherungsnehmer den auf lung eines solchen seinen gewöhnlichen die Zeit nach Zugang des Widerrufs ent- Aufenthalt hat. fallenden Teil der Prämie, wenn der Ver- sicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Seite 14
Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider- Entschädigungsbetrag aus den anderen rufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der Versicherungen. auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs § 24 Versicherungsschein entfällt, darf die Versicherung in diesem Fall einbehalten. Die Erstattung zurückzuzahlen- Der Versicherungsschein besteht aus der Pro- der Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens duktinformation, diesen Bedingungen (ABEL jedoch 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. 2012) und der Originalrechnung aus dem Kauf des versicherten Gerätes. Auf dieser Origi- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor nalrechnung müssen auch das Schutzprodukt dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirk- sowie die Versicherungsprämie aufscheinen. same Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Bei Nachkauf eines Schutzproduktes ist die Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Originalrechnung des Schutzproduktes ein weiterer Bestandteil des Versicherungs- scheines. Auf dieser Rechnung muss ein direk- Besondere Hinweise ter Bezug zur Originalrechnung des Gerätes Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag aufscheinen. auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungs- nehmers sowohl von diesem als auch von der Versicherung vollständig erfüllt ist, bevor das § 25 Beschwerden über die vorliegen- Widerrufsrecht ausgeübt wurde. de Versicherung oder die zugehörige Schadensabwicklung § 23 Subsidiarität Beschwerden können an kundenservice@gravis.de Versicherungsschutz aus dieser Elektronikver- oder an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden. sicherung besteht nur, soweit nicht ander- weitig Versicherungsschutz durch eine andere Aufsichtsbehörde: Versicherung (z. B. Hausratversicherung, Bundesanstalt für Haftpflichtversicherung, Versicherungen im Finanzdienstleistungsaufsicht Rahmen eines Kreditkartenproduktes) besteht. Graurheindorfer Straße 108 | 53117 Bonn Ferner gehen Garantien und/oder Gewährleis- E-Mail: poststelle@bafin.de tungen sowie Haftungen oder vertragliche Ver- Homepage: www.bafin.de pflichtungen Dritter dem Versicherungsschutz aus dieser Elektronikversicherung voran. Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und über- steigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädi- gungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehr- fachversicherung vor. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsver- trägen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus diesem vorliegenden Vertrag um den Seite 15
Alle Gerätepreise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer. | Alle Versicherungsprämien verstehen sich inklusive Versi- cherungssteuer. | Preis-, Prämienänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. | © Copyright Peter Teix, itonia Holding GmbH, 1010 Wien, A | Stand 03/2013
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