Grenzüberschreitende Einsätze in Belgien - EIC Trier
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Inhaltsverzeichnis 1. Steuerliche Behandlung S. 2 - 10 1.1 Indirekte Besteuerung S. 2 - 8 1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen S. 2 - 6 1.1.2 Besteuerungen von Werklieferungen/ unbewegten Lieferungen S. 6-7 1.1.3 Umsatzsteuerliche Registrierung in Belgien S. 8 1.2 Direkte Besteuerung S. 8 - 10 1.2.1 Besteuerung von Unternehmen S. 9 1.2.2 Besteuerung von Arbeitnehmern S. 9 - 10 2. Limosa-Meldung für entsandte Arbeitnehmer und Selbständige S. 10 - 14 2.1 Ausnahmen von der Meldepflicht S. 11 – 13 2.2. Registrierung im Limosa-Portal S. 13 2.3 In der Limosa-Meldung abgefragte Daten S. 13 - 14 2.4 Weitere Informationen zur Limosa-Meldung S. 14 3. Weitere Genehmigungs-, Registrierungs- und Meldepflichtenpflichten S. 14 -20 (insbesondere für Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe) 3.1 Erbringung eines berufsspezifischen Befähigungsnachweises für S. 14 - 15 reglementierte Berufe 3.1.1 Registrierung beim Guichet d´entreprise oder der Banque Carrefour S. 15 des Entreprises bei dauerhafter Tätigkeit von KMU 3.2 Zulassungen im Bereich von Elektro-, Gas und Warmwasserinstallationen S. 16 3.3 Arbeitsmeldung und Einbehaltungspflichten S. 16 - 17 3.4 Anwesenheitsregistrierung der Arbeitnehmer bei Bauleistungen an S. 17 - 18 Immobilien sowie im Fleischsektor 3.5 ConstruBadge für Arbeitnehmer auf Baustellen S. 18 - 19 3.6 Treuemarkensystem für entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und Bau- S. 19 - 20 nebengewerbe 3.7 Verpflichtung zur Agreation für die Durchführung von öffentlichen S. 20 Aufträgen im Baufach 4. Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Aspekte S. 21 -24 Stand: 06.09.2018 1
Belgien ist für Deutschland einer der 1. Steuerliche Behandlung beliebtesten Handelspartner und belegt Bei der Durchführung von Arbeiten in Rang sechs unter den Absatzmärkten, Belgien sind regelmäßig umsatzsteuerliche Rang sieben unter den Beschaffungs- Aspekte zu beachten. Bei länger andau- märkten. Zum Leistungsangebot deutscher ernden Tätigkeiten oder häufig aufeinander Unternehmen in Belgien zählen jedoch folgenden Einsätzen von Mitarbeitern kann nicht nur Warenlieferungen, sondern auch auch eine beschränkte Steuerpflicht in verstärkt die grenzüberschreitende Durch- Belgien entstehen. führung von produktbegleitenden Dienst- leistungen wie Montagen, Wartungs- arbeiten oder Reparaturen von Maschinen 1.1 Indirekte Besteuerung und Anlagen sowie auch Arbeiten im Der Normalsatz der Mehrwertsteuer be- Bereich Bau- und Baunebengewerbe. trägt in Belgien 21 %. Ein ermäßigter Satz Diese Tätigkeiten unterliegen weitaus von 6 % ist anwendbar bei Renovierungs- komplexeren Regeln als einfache Waren- arbeiten in Privatwohnungen, die älter als lieferungen. So sind vor Aufnahme der fünf Jahre sind. Vorraussetzung für die Tätigkeit in Belgien einige steuerliche, Nutzung des ermäßigten Steuersatzes ist administrative, entsende- und arbeitsrecht- jedoch die Registrierung als Unternehmer liche Besonderheiten zu berücksichtigen in Belgien. Nachfolgend werden die umsatz- Dieser Leitfaden wurde mit größter Sorgfalt steuerlichen Regelungen aufgeführt, die zusammengestellt. Für die Richtigkeit der bei der Durchführung von Dienstleistungen Informationen übernimmt die EIC Trier und unbewegten Werklieferungen in Bel- GmbH jedoch keine Gewähr. Die Informa- gien zu beachten sind. Weitere Informati- tionen in diesem Leitfaden ersetzen in onen zu umsatzsteuerlichen Fragestellun- keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche gen mit EU-Bezug finden sich in dem EIC- Beratung. Für Verbesserungsvorschläge, Leitfaden „Umsatzsteuer in der EU - Liefe- sachliche Hinweise und Anregungen sind rungen und Leistungen sicher einordnen“, wir jederzeit dankbar. Für weitere Informa- der unter www.eic-trier.de abrufbar ist. tionen wenden Sie sich bitte an: EIC Trier GmbH, Christina Grewe, Geschäfts- 1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen führerin; Tel.: 0651/ 97 567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de. Der Leistungsort für sonstige Leistungen im B2B-Bereich ist geregelt in § 3a Abs. 2 UStG. Hiernach werden sonstige Leistun- gen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern bis auf einige Ausnahmen Stand: 06.09.2018 2
(z. B. Grundstückleistungen, Personenbe- gesondert auszuweisen (siehe Pkt. 5.1 förderungsleistungen, Eintrittsberechti- und 5.2). gungen für Veranstaltungen sowie Restau- Leistungsort im B2C-Geschäft ist nach rationsleistungen) an dem Ort erbracht, § 3a Abs. 1 UStG der Ort, von dem aus von dem aus der Leistungsempfänger sein der leistende Unternehmer sein Unter- Unternehmen betreibt. Sitzt der Leis- nehmen betreibt. Allerdings gibt es im tungsempfänger im EU-Ausland, so B2C-Geschäft für sehr viele Sachverhalte kommt es EG-rechtlich verbindlich zur Ausnahmen von dieser Grundregel, so Anwendung des Reverse-Charge- dass hier im Einzelfall jeweils sehr genau Verfahrens. D. h. der Leistungsempfänger geprüft werden muss, wo der Leistungsort im EU-Ausland wird Steuerschuldner und liegt. der leistende Unternehmer muss sich nicht im EU-Ausland umsatzsteuerlich registrie- Zu den B2B Leistungen, die nach § 3a ren lassen. In diesem Fall stellt der leis- Abs. 2 UStG. am Sitz des Leistungs- tende Unternehmer eine Nettorechnung empfängers besteuert werden, zählen laut mit dem Rechnungsvermerk „Rechnungs- Abschn. 3a.2 UStAE Abs. 16 u. a. Arbei- empfänger wird Steuerschuldner“ aus. ten an beweglichen körperlichen Gegen- Zudem ist hier auch die USt-IdNr. des ständen und die Begutachtung dieser Ge- Leistungsempfängers im EU-Ausland eine genstände wie z. B. Lohnveredelung, War- verpflichtende Rechnungsangabe. Die tungsarbeiten, Instand-setzungen und In- USt-IdNr. des Leistungsempfängers muss betriebnahmen von Maschinen und Anla- der leistende Unternehmer genau wie bei gen, Reparaturen, sofern keine Hauptstof- den innergemeinschaftlichen steuerfreien fe verwendet werden sowie auch Monta- Lieferungen im Rahmen der qualifizierten gen1, sofern der leistende Unternehmer Bestätigungsanfrage beim Bundeszentral- nicht die Haupt-stoffe stellt. Weiterhin zäh- amt für Steuern überprüfen (siehe auch len zu den B2B-Leistungen, die nach der Pkt. 2.1.1). Subunternehmer, die für einen Grundregel besteuert werden, auch Gü- deutschen Auftraggeber eine B2B- terbeförderungsleistungen sowie das Be- Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG im EU- laden, Entladen, Umschlagen und ähnli- Ausland erbringen, weisen in ihrer Rech- che mit einer Güterbeförderung im Zu- nung deutsche Mehrwertsteuer aus. Der sammen-hang stehende selbständige Leistungsort spielt hier anders als z. B. bei Leistungen, Vermittlungsleistungen, Ver- den Grundstückleistungen keine Rolle. anstaltungsleistungen (mit Ausnahme von Innergemeinschaftliche B2B-Umsätze sind Restaurationsumsätzen und Eintritts- zudem in der Zusammenfassenden Mel- dung sowie in der Umsatzsteuervoranmel- 1 Wenn das leistende Unternehmen die ihm vom Leis- dung und der Umsatzsteuerjahresmeldung tungsempfänger zur Verfügung gestellten Teile einer Maschine nur zusammenbaut und die zusammengebaute Maschine nicht Bestandteil eines Grundstücks wird. Stand: 06.09.2018 3
berechtigungen für Veranstaltungen), sog. Katalogleistungen2 sowie alle sonstigen Einräumung des Nutzungsrechts an einem Grund- stück oder einem Grundstückteil einschließlich der Leistungen zwischen Unternehmen, die Gewährung von Fischereirechten und Jagdrechten, der Benutzung einer Straße, einer Brücke oder eines nicht unter die Ausnahmeregelung nach Tunnels gegen eine Mautgebühr und der selbständi- gen Zugangsberechtigung zu Warteräumen auf Flug- § 3a Abs. 3 UStG und Abschn. 3a.2 Abs. plätzen gegen Entgelt Umwandlung von Teilnutzungsrechten 19 UStAE fallen. Überlassung von Räumlichkeiten für Aufnahme- und Sendezwecke von inländischen und ausländischen Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts unterei- nander Abweichend von der Ortbestimmung für Vermietung und Verpachtung von Maschinen- und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage B2B-Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG gehören, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind richtet sich für einige Leistungsarten die Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen einschließlich Ortsregelung nach anderen Grundsätzen. Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen und Parkett so- wie Tapezieren, Errichtung von auf Dauer angelegten Hierzu zählt das weite Feld der Grund- Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- und Abwasserlei- tungen stückleistungen3 (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, Installation oder Montage von Maschinen oder Aus- rüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Be- standteile eines Grundstücks sind Bauaufsichtsmaßnahmen 2 Katalogleistungen: Leistungen zum Aufsuchen oder Gewinnen von Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Bodenschätzen Patenten Begutachtung und Bewertung von Grundstücken, Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit auch zu Versicherungszwecken und zur Ermittlung dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungs- des Grundstückswerts mittler und der Werbeagenturen Vermessung von Grundstücken Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Pa- Errichtung eines Baugerüsts tent-anwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Einräumung dinglicher Rechte Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachver- Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken, ständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmet- nicht aber die Vermittlung der kurzfristigen Vermie- scher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen mit tung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensi- rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Beratung onen, von Fremdenzimmern, Ferienwohnungen, Fe- Datenverarbeitung und Informationsüberlassung rienhäusern und vergleichbaren Einrichtungen bestimmte Finanzdienstleistungen und Leistungen im Verwaltung von Grundstücken und Grundstückteilen Geschäft mit Gold, Silber und Platin Bearbeitung landwirtschaftlicher Grundstücke, ein- Gestellung von Personal schließlich sonstiger Leistungen wie Landbestellung, Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder Säen, Bewässerung, Düngung berufliche Tätigkeit aufzunehmen Lagerung von Gegenständen, wenn dem Empfänger Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, dieser sonstigen Leistung ein Recht auf Nutzung ei- außer Beförderungsmittel nes ausdrücklich bestimmten Grundstücks oder eines Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation Teils desselben gewährt wird Rundfunk und Fernsehdienstleistungen Reinigung von Gebäuden oder Gebäudeteilen Leistungen in Zusammenhang mit Gas- und Elektrizi- Wartung und Überwachung von auf Dauer angeleg- tätslieferungen ten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- oder Abwas- serleitungen 3 Grundstückleistungen laut Abschn. 3a3, Abs. 3 bis 9 Wartung und Überwachung von Maschinen oder UStAE: Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Unter Grundstückleistungen fallen sonstige Leistungen, die Bestandteile des Grundstücks sind sich nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf Grundstückbezogene Sicherheitsleistungen die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung Leistungen bei Errichtung eines Windparks im Zu- des Grundstücks beziehen (…) Das Grundstück selbst sammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten muss zudem Gegenstand der sonstigen Leistung sein. Grundstück Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein ausdrücklich bestimmtes Grundstück insoweit als wesentlicher Bestand- Nicht zu den Grundstücksleistungen zählen laut Ab- teil einer sonstigen Leistung anzusehen ist, als es einen schn. 3a3, Abs. 10 UStAE: zentralen und unverzichtbaren Bestandteil dieser Leistung Erstellung von Bauplänen für Gebäude und Gebäu- darstellt. deteile, die keinem bestimmten Grundstück oder Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Grundstücksteil zugeordnet werden können Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu be- Installation oder Montage, Arbeiten an sowie Kontrol- herbergen le und Überwachung von Maschinen oder Ausstat- Vermietung von Plätzen, um Fahrzeuge abzustellen tungsgegenständen , die kein wesentlicher Bestand- Überlassung von Wasser- und Bootsliegeplätze für teil eines Grundstücks sind bzw. werden Sportboote Portfolio-Management in Zusammenhang mit Eigen- Kurzfristige Vermietung von Campingplätzen tumsanteilen an Grundstücken Entgeltliche Unterbringung auf einem Schiff, das für Verkauf von Anteilen und die Vermietung der Umsät- längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt ist ze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an Veröffentlichung von Immobilienanzeigen, z. B. durch Markthändler Zeitungen Stand: 06.09.2018 4
Abschn. 3a.3 UStAE), die am Belegen- Abs. 3 Nr. 2 UStG, Abschn. 3a.5 UStAE) heitsort des Grundstücks besteuert wer- sowie die Nutzung und Auswertung be- den. Weiterhin fallen unter die Ausnahme- stimmter Leistungen von Drittlands- regel Restaurationsumsätze (§ 3a Abs. 3 unternehmen (§ 3a Abs. 6 UStG, Abschn. Nr. 3 Buchst. b UStG, Abschn. 3a.6 3a.14 Abs. 1 bis 3 UStAE). Abs. 8 u. 9 UStAE) sowie Eintrittsberechti- Für die o. g. Leistungen, deren Orts- gungen für Veranstaltungen (§ 3a Abs. 3 bestimmung nicht nach der B2B- Nr. 5 UStG, Abschn. 3a.6 Abs. 13 UStAE), Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt, die jeweils am Tätigkeits-/Veranstaltungs- gibt es keine EU-weit verbindliche Anwen- ort besteuert werden. Bei Personenbeför- dung des Reverse-Charge-Verfahrens. In derungs-leistungen (§ 3b Abs. 1 UStG, Belgien besteht für Grundstückleistungen Abschn. 3b.1 UStAE) ist die Beförderungs- im B2B-Geschäft die Möglichkeit, die strecke maßgeblich, die bei grenzüber- Steuerschuldnerschaft auf den Leistungs- schreitenden Fahrten aufgeteilt werden empfänger zu übertragen, sofern der Leis- muss. Zudem gibt es auch u. a. noch für tungsempfänger ein in Belgien ansässiges die nachfolgend aufgeführten Leistungen Unternehmen ist. Ist der Leistungsemp- von der B2B-Grundregel abweichende fänger nicht in Belgien ansässig, so kann Leistungsorte: die kurzfristige Vermietung die Steuerschuldnerschaft nur übertragen von bestimmten Fahrzeugen (§ 3 Abs. 7 werden, sofern der Leistungsempfänger in UStG, Abschn. 3a.14 Abs. 4 UStAE), die Belgien umsatzsteuerlich registriert ist und Vermietung von Beförderungsmitteln (§ 3a über eine Fiskalvertretung in Belgien ver- Finanzierung und Finanzierungsberatung im Zusam- fügt. Bei der Anwendung des Reverse- menhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und dessen Bebauung Charge-Verfahrens ist eine Nettorechnung Sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistun- gen, die die Vertragsbedingungen eines Grundstücks, mit dem Rechnungsvermerk „Rechnungs- die Durchsetzung eines solchen Vertrags oder den Nachweis betreffen, dass ein solcher Vertrag besteht, empfänger wird Steuerschuldner“ auszu- sofern diese Leistungen nicht mit der Übertragung von Rechten an Grundstücken zusammenhängen stellen. Zudem ist hier auch die USt-IdNr. Planung, Gestaltung sowie Aufbau und Umbau von Ständen im Zusammenhang mit Messen und Ausstel- des Leistungsempfängers eine ver- lungen Lagerung von Gegenständen auf einem Grundstück, pflichtende Rechnungsangabe. Die USt- wenn hierfür zwischen den Vertragsparteien kein be- stimmter eines Grundstücks zur ausschließlichen IdNr. des Leistungsempfängers muss der Nutzung festgelegt worden ist Werbeleistungen, selbst wenn sie die Nutzung eines leistende Unternehmer genau wie bei den Grundstücks einschließen Zurverfügungstellung von Gegenständen und Vorrich- innergemeinschaftlichen steuerfreien Lie- tungen, mit oder ohne Personal für deren Betrieb, mit denen der Leistungsempfänger Arbeiten in Zusam- ferungen im Rahmen der qualifizierten menhang mit einem Grundstück durchführt (z. B. Vermietung eines Baugerüsts), wenn der leistende Bestätigungsanfrage beim Bundeszentral- Unternehmer mit dem Zurverfügungstellen keinerlei Verantwortung für die Durchführung der genannten amt für Steuern überprüfen. Arbeiten übernimmt Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung Bei allen anderen Leistungen, deren Orts- eines Windparks, die nicht im Zusammenhang mit ei- nem ausdrücklich bestimmten Grundstücks stehen bestimmung nicht nach der B2B- Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt, Stand: 06.09.2018 5
ist im Einzelfall zu überprüfen, ob in Belgi- handelt es sich bei Werklieferungen um en die Anwendung des Reverse-Charge- unbewegte Lieferungen, wenn der Gegen- Verfahrens möglich ist. Wenn das Rever- stand der Lieferung nach dem Beginn der se-Charge-Verfahren nicht zur Anwen- Beförderung oder nach der Übergabe des dung kommt, muss eine Rechnung mit Gegenstands an den Beauftragten vom belgischer Mehrwertsteuer ausgestellt Lieferer noch einer Behandlung unterzo- werden und die Mehrwertsteuer in Belgien gen wird, die seine Marktgängigkeit än- abgeführt werden. Auf der Rechnung ist dert. In diesen Fällen wird nicht der Liefer- die Mehrwertsteuernummer des leistenden gegenstand, sondern ein Gegenstand an- Unternehmers zu vermerken. derer Wesensart befördert. Das ist insbe- sondere dann der Fall, wenn der Gegen- stand der Lieferung eine vom Lieferer er- 1.1.2 Besteuerung von Werk- richtete ortsgebundene Anlage oder eine lieferungen/ unbewegten Lieferungen einzelne Maschine ist, die am Bestim- Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt mungsort fundamentiert oder funktionsfä- einen Lieferort für bewegte Lieferungen4 hig gemacht wird, indem sie in einen Satz und für unbewegte Lieferungen. Auf EU- bereits vorhandener Maschinen eingefügt Ebene wird zudem in Art. 36 der MwSt- und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf SystRL noch ein Lieferort für sog. Monta- diese Maschinen abgestimmt wird. Das gelieferungen5 definiert. Diese Regelung wendet die deutsche Finanzverwaltung Beginn der Beförderung oder nach der Übergabe des Gegenstands an den Beauftragten vom Lieferer noch einer jedoch nicht an, sondern stellt bei der Ort- Behandlung unterzogen wird, die seine Marktgängigkeit ändert. In diesen Fällen wird nicht der Liefergegenstand, bestimmung auf eine Verwaltungsregel in sondern ein Gegenstand anderer Wesensart befördert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gegenstand Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE6 ab. Hiernach der Lieferung eine vom Lieferer errichtete ortsgebundene Anlage oder eine einzelne Maschine ist, die am Bestim- mungsort fundamentiert oder funktionsfähig gemacht wird, indem sie in einen Satz bereits vorhandener Maschinen 4 § 3 Abs. 6 UStG: eingefügt und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf diese Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer, Maschinen abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für Einbau- den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abneh- ten, Umbauten und Anbauten bei Maschinen (Modernisie- mer beauftragten Dritten befördert oder versendet, gilt die rungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da die einzelnen Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Teile einer Maschine ein Gegenstand anderer Marktgän- Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an gigkeit sind als die ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6 UStG einen Dritten beginnt. auch dann nicht anzuwenden, wenn die einzelnen Teile einer Maschine zum Abnehmer befördert werden und dort 5 vom Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine zusam- Art. 36 MwStSystRL [Ort einer Montagelieferung] mengesetzt werden. Ob die Montagekosten dem Abneh- Wird der vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten mer gesondert in Rechnung gestellt werden, ist unerheb- Person versandte oder beförderte Gegenstand mit oder lich. Dagegen bestimmt sich der Ort der Lieferung nach § ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder 3 Abs. 6 UStG, wenn eine betriebsfertig hergestellte Ma- für dessen Rechnung installiert oder montiert, gilt als Ort schine lediglich zum Zweck eines besseren und leichteren der Lieferung der Ort, an dem die Installation oder Monta- Transports in einzelne Teile zerlegt und dann von einem ge vorgenommen wird. Monteur des Lieferers am Bestimmungsort wieder zu- Wird der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat als sammengesetzt wird. Zur betriebsfertigen Herstellung dem des Lieferers installiert oder montiert, trifft der Mit- beim Lieferer gehört in der Regel ein dort vorgenommener gliedstaat, in dessen Gebiet die Installation oder Montage Probelauf. Ein nach der Wiederzusammensetzung beim vorgenommen wird, die zur Vermeidung einer Doppelbe- Abnehmer vom Lieferer durchgeführter erneuter Probelauf steuerung in diesem Mitgliedstaat erforderlichen Maßnah- ist unschädlich. § 3 Abs. 6 UStG ist auch dann anzuwen- men. den, wenn die Bearbeitung oder Verarbeitung, die sich an die Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes 6Abschnitt 3.12, Abs. 4 UStAE: anschließt, vom Abnehmer selbst oder in seinem Auftrag Der Ort der Lieferung bestimmt sich nicht nach § 3 Abs. 6 von einem Dritten vorgenommen wird. UStG, wenn der Gegenstand der Lieferung nach dem Stand: 06.09.2018 6
Gleiche gilt für Einbauten, Umbauten und rungen im B2B-Geschäft die Möglichkeit, Anbauten bei Maschinen (Modernisie- die Steuerschuldnerschaft auf den Leis- rungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da tungsempfänger zu übertragen, sofern der die einzelnen Teile einer Maschine ein Leistungsempfänger ein in Belgien ansäs- Gegenstand anderer Marktgängigkeit sind siges Unternehmen ist. Ist der Leistungs- als die ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6 empfänger nicht in Belgien ansässig, so UStG auch dann nicht anzuwenden, wenn kann die Steuerschuldnerschaft nur über- die einzelnen Teile einer Maschine zum tragen werden, sofern der Leistungsemp- Abnehmer befördert werden und dort vom fänger in Belgien umsatzsteuerlich regis- Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine triert ist und über eine Fiskalvertretung in zusammengesetzt werden. Belgien verfügt. Bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Net- Wird eine Maschine hingegen nur zu torechnung mit dem Rechnungsvermerk Transportzwecken auseinandergebaut und „Rechnungsempfänger wird Steuerschuld- am Bestimmungsort wieder aufgebaut, ner“ auszustellen. Zudem ist hier auch die liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE USt-IdNr. des Leistungsempfängers eine keine Änderung der Marktgängigkeit der verpflichtende Rechnungsangabe. Die Ware vor; d. h. die Werklieferung wird in USt-IdNr. des Leistungsempfängers muss diesem Fall im Gegensatz zu der in Art. 36 der leistende Unternehmer genau wie bei der MwStSystRL definierten Regelung zur den innergemeinschaftlichen steuerfreien Montagelieferung als bewegte Lieferung i. Lieferungen im Rahmen der qualifizierten S. d. § 3 Abs. 6 UStG behandelt. Bestätigungsanfrage beim Bundeszentral- amt für Steuern überprüfen. Der Lieferort bei unbewegten Lieferungen liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE an Im B2C-Geschäft hingegen muss bei un- dem Ort, an dem sich der Liefer- bewegten Werklieferungen/ Montageliefe- gegenstand zum Zeitpunkt der Ver- rungen eine Rechnung mit belgischer schaffung der Verfügungsmacht befindet, Mehrwertsteuer ausgestellt werden und d. h. an dem Ort an dem der Liefergegen- die Mehrwertsteuer in Belgien abgeführt stand installiert, montiert oder eingebaut werden. Auf der Rechnung ist die Mehr- wird. wertsteuernummer des leistenden Unter- Die Möglichkeit zur Anwendung der Re- nehmers zu vermerken. verse-Charge-Regel ist bei unbewegten Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer Lieferungen und Montagelieferungen nicht in Belgien sind auch zugänglich unter: EU-weit einheitlich geregelt wie beispiels- http://finances.belgium.be/fr/entreprises/int weise bei den B2B-Leistungen i. S. d. § 3a ernational. Abs. 2 UStG. In Belgien besteht bei unbe- wegten Werklieferungen/ Montageliefe- Stand: 06.09.2018 7
1.1.3 Umsatzsteuerliche Registrierung TVA pour assujettis étrangers (Steuer- in Belgien behörde) eingereicht werden- ggf. über einen zugelassenen Unternehmensschal- Zuständige Behörde für die Beantragung ter. Nach Überprüfung der Lage des Un- einer Mehrwertsteuernummer und die Ab- ternehmens aktiviert das Bureau central führung der Mehrwertsteuer in Belgien ist: de la TVA pour assujettis étrangers die Unternehmensnummer, die dem Unter- Bureau Central de la TVA pour Assujetis nehmen vorher durch die Zentrale Daten- Etrangers (BCAE) bank der Unternehmen als MwSt.- Boulevard du Jardin Botanique 50, boîte Identifikationsnummer zugeteilt wurde und 3625, 18 étage R teilt dem Steuerpflichtigen dies per Ein- B-1000 Brussel schreiben mit. Weitere wichtige Infor- Tel.: 0032/ 2 / 5777 40-50 oder -60 mationen zur umsatzsteuerlichen Regis- E-Mail: contr.tva.bcae@minfin.fed.be trierung, zur Eintragung in die Zentrale Das Registrierungsformular 604 A sowie Datenbank der Unternehmen etc. sind in die dazu gehörige Erläuterung können im der Erläuterung zum Formular 604 A im Internet abgerufen werden unter: Internet zugänglich unter www.myminfin.be (Pfad: Zugriff auf My- www.myminfin.be. Minfin ohne Authentifizierung > Formu- Unternehmen, die die umsatzsteuerliche laires > in der Suchmaske unter der Rubrik Registrierung und die Abführung der thème „TVA“ eingeben und auf „Suchen“ Mehrwertsteuer nicht selbst übernehmen klicken > unter den Suchergebnissen „Re- möchten, können dies auch an einen ex- gistrierungsformular 604 A“ runterladen). ternen Dienstleister abgeben. Hierzu bietet Im Vorfeld der umsatzsteuerlichen Regis- sich u. a. die AHK in Brüssel an: trierung muss sich der Antragsteller bei der Zentralen Datenbank der Unter- Debelux Handelskammer nehmen (Banque Carrefour des Entre- Manhattan Office Tower prises) eintragen lassen und erhält somit Bolwerklaan 21 / Avenue du Boulevard eine Unternehmensnummer, die auch als 1210 Brüssel Mehrwertsteuernummer dient. Die Ein- Tel.: 0032/ 2/ 203 50 40 tragung in die Banque Carrefour des Ent- Fax: 0032/ 2/ 203 22 71 reprises erfolgt über das Internet unter: Internet: www.debelux.org www.mineco.fgov.be (Pfad: Willkommen auf der Website… > Unternehmen > Zent- 1.2 Direkte Besteuerung rale Datenbank der Unternehmen). Im Anschluss muss das Formular 604 A Die Durchführung von Arbeiten im EU ausgefüllt und beim Bureau central de la Ausland löst häufig keine direkte Steuer- Stand: 06.09.2018 8
pflicht am Einsatzort aus. Dauert eine dass dies zu einer beschränkten Steuer- Baustelle oder Montage jedoch je nach pflicht in Belgien führen würde. Zielland mindestens sechs, neun oder zwölf Monate oder werden Arbeitnehmer 1.2.2 Besteuerung der Arbeitnehmer sehr häufig in denselben Zielmarkt ent- sandt, kann unter Umständen eine be- Für die Einkommensbesteuerung von Ar- schränkte Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat beitnehmern gilt in Anlehnung an Art. 15 entstehen. Geregelt wird die Steuerhoheit des deutsch-belgischen DBA der Grund- bei Auslandseinsätzen durch so genannte satz, dass Einkünfte aus nicht selb- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ständiger Arbeit nur in dem Vertragsstaat die meistens bilateral abgeschlossen wer- besteuert werden, in dem die persönliche den. Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren, ausgeübt wird, d. h. im Tätigkeitsstaat. Eine Sonderreglung existiert für Grenz- 1.2.1 Besteuerung von Unternehmen pendler (siehe unten). Bei der grenzüberschreitenden Durchfüh- Als Rückausnahme hiervon gilt jedoch, rung von Bauarbeiten und Montagen in dass Einkünfte aus nichtselbständiger Ar- Belgien entsteht in Anlehnung an das beit, nur in dem Vertragsstaat besteuert Schlussprotokoll des deutsch-belgischen werden, in dem der Arbeitnehmer ansäs- DBA am Einsatzort nur dann eine Be- sig ist, wenn: triebsstätte, wenn die Arbeiten länger als die Vergütungen für eine Tätigkeit ge- zwölf Monate dauern. Dies führt zu einer zahlt werden, die in dem anderen beschränkten Steuerpflicht in Belgien; d. Staat insgesamt nicht länger als 183 h. das deutsche Unternehmen muss die in Verbindung mit der Baustelle oder Monta- Tage - übliche Arbeitsunterbrechungen eingeschlossen - im Laufe eines Ka- ge in Belgien erwirtschafteten Gewinne lenderjahres ausgeübt wird, und auch vor Ort versteuern. Mehrere örtlich getrennte Baustellen/ Montagen, die ei- - die Vergütungen von einem Arbeit- nem oder verschiedenen Auftraggebern geber7 oder für einen Arbeitgeber ge- zuzurechnen sind, jedoch wirtschaftlich zahlt werden, der nicht in dem anderen keine Einheit bilden, werden nicht zu einer Staat ansässig ist, und Betriebsstätte zusammenaddiert. Das heißt ein deutsches Unternehmen könnte 7 beispielsweise in Belgien drei separate Definition des Begriffs AG im Tätigkeitsstaat: Die Gesellschaft trägt wirtschaftlich die Vergütung für Aufträge mit einer Dauer von jeweils vier die geleistete Arbeit. Die Vergütung ist nicht Preisbestandteil einer Liefe- Monaten nacheinander durchführen, ohne rung oder einer Vorleistung. Weisungsgebundenheit und Integration des AN in diese(r) Gesellschaft Stand: 06.09.2018 9
- die Vergütungen nicht von einer Be- dischen Betriebsstätte geht. Dies ist immer triebsstätte getragen werden, die der dann der Fall, wenn der Arbeitslohn eine Arbeitsgeber im anderen Staat hat abzugsfähige Betriebsausgabe bei der (Betriebsstättenvorbehalt). Ermittlung des der Betriebsstätte zuzu- rechnenden Gewinns darstellt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das deutsch-belgische Doppelbesteuerungs- Die Bedingungen der 183-Tage-Regelung abkommen über eine Grenzpendler- sind immer kumulativ zu betrachten. Ent- Klausel verfügt, die folgende Regelung scheidend für die Errechnung der 183 Ta- vorsieht: ge ist die Anzahl der Aufenthalts- und nicht die Anzahl der Arbeitstage. Zudem Löhne und Gehälter und andere Ver- gilt für Belgien die Besonderheit, dass für gütungen, die Personen beziehen, die die Berechnung der Tage der Arbeits- in der Grenzzone eines Vertrags- ausübung übliche Arbeitsunterbrechungen staates arbeiten und ihre ständige mitgezählt werden. Daraus folgt, dass z. Wohnstätte, zu der sie in der Regel je- B. Tage wie Samstage, Sonntage, Krank- den Tag zurückkehren, in der Grenz- heits- und Urlaubstage, auch wenn sie zone des anderen Vertragsstaates ha- nicht im Tätigkeitsstaat verbracht werden, ben, können nur in diesem anderen mitzuzählen sind, soweit sie auf den Zeit- Staat (Wohnsitzstaat) besteuert wer- raum der Auslandstätigkeit entfallen. den. D. h. ein Unternehmen mit Sitz in Deutsch- 2. LIMOSA-Meldung für entsandte Ar- land, welches seine Arbeitnehmer für ei- beitnehmer und Selbständige nen Zeitraum von unter 183 Tagen zur In Anlehnung an die Richtlinie 96/71/EG Durchführung z. B. von Werklieferungen des Europäischen Parlamentes und des oder Werkleistungen nach Belgien ent- Rates vom 16. Dezember 1996 über die sendet, muss die entsandten Arbeit- Entsendung von Arbeitnehmern im Rah- nehmer, sofern diese nicht unter die Defi- men der Erbringung von Dienstleistungen8 nition der Grenzpendler fallen, nicht im Zielmarkt steuerlich anmelden und keine 8 Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 4.4.2006 Lohnsteuer abführen. zum Thema „Leitlinien für die Entsendung von Arbeitneh- mern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ Verfügt das entsendende Unternehmen vertritt die Kommission folgende Rechtsauffassung bezüg- lich der Anforderung eine Erklärung abzugeben: „Auf hingegen über eine Betriebsstätte im Grundlage der geltenden Rechtsprechung ist die Kommis- sion der Auffassung, dass dem Aufnahmemitgliedstaat, um Zielmarkt, dann kommt der s. g. Betriebs- ihm zu ermöglichen, die Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten Beschäftigungsbedingungen zu überprüfen, stättenvorbehalt zur Anwendung, insofern gestattet sein müsste, von dem Dienstleistungsunterneh- men – unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnis- der Arbeitslohn der entsandten Arbeit- mäßigkeit- spätestens zu Beginn der Arbeiten eine Erklä- rung zu verlangen, die Angaben zu den entsandten Arbeit- nehmer wirtschaftlich zulasten der auslän- nehmern sowie Dauer, Ort und Art der Dienstleistung enthält. Die Erklärung könnte einen Hinweis enthalten, aus dem hervorgeht, dass die entsandten Arbeitnehmer aus Stand: 06.09.2018 10
können die Mitgliedstaaten Kontrollmaß- In Belgien muss für Arbeitnehmer und nahmen zur Überprüfung der Einhaltung Selbständige im Vorfeld der Entsendung von Schutzvorschriften seitens der ent- nach Belgien mit Ausnahme der nachfol- sendenden Dienstleistungserbringer im- gend aufgeführten Sonderfälle eine Ent- plementieren9. sendemitteilung erfolgen. Die Richtlinie 2014/67/EU hat die Pflichten und Auflagen hinsichtlich der Entsendung 2.1 Ausnahmen von der Meldepflicht von Arbeitnehmern im Rahmen der grenz- überschreitenden Erbringung von Dienst- Keine Meldepflicht besteht für folgende leistungen im EU-Binnenmarkt weiter prä- Personengruppen bzw. Einsatzarten: zisiert. Darüber hinaus soll auch die Internationaler Verkehr: Arbeitneh- grenzüberschreitende Verwaltungszu- mer und Selbständige des internatio- sammenarbeit im Hinblick auf die prakti- nalen Personen- und Güterverkehrs- sche Durchführung, Anwendung und sektors (ausgenommen Kabotage Ak- Durchsetzung der Inhalte der Richtlinie tivitäten in Belgien); 2014/67/EU intensiviert werden. Wissenschaftliche Kongresse: Ar- Mittlerweile verlangen die EU-Mitglied- beitnehmer und Selbständige, die an staaten fast ausnahmslos bei der Entsen- wissenschaftlichen Kongressen in Bel- dung von Mitarbeitern ins EU-Ausland bei gien teilnehmen; den örtlich zuständigen Behörden im Vor- Versammlungen im kleinen Kreis: feld des Einsatzes eine Erklärung abzuge- Arbeitnehmer und Selbständige, die an ben. Ziel der Richtlinie 2014/67/EU ist es Versammlungen im kleinen Kreis teil- u. a. eine bessere und einheitlichere An- nehmen (Strategiegespräche, Ver- wendung der Richtlinie 96/71/EG sowie tragsverhandlungen mit einem Kun- ihre Durchsetzung in der Praxis zu ge- den, Beurteilungsgespräche …). Vo- währleisten. raussetzung für die Befreiung ist, dass sich die Arbeitnehmer nicht länger als 60 Tage im Jahr auf solchen Ver- Drittstaaten sich regelmäßig in dem Land aufhalten, in dem sich der Sitz des Dienstleistungsempfängers befindet, sammlungen in Belgien aufhalten. Je- einschließlich mit Bezug auf die Visaregeln, und die dort legal beschäftigt werden.“ de einzelne Versammlung darf 20 un- 9 Ziel dieser Erklärung ist es gemäß der Mitteilung der unterbrochene Kalendertage nicht Kommission vom 4.4.2006 zum Thema „Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Er- überschreiten; bringung von Dienstleistungen“ einerseits die nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, die über die Entsen- Installation oder Montage von Gü- dung mitgeteilten Informationen bei Kontrollen vor Ort zu überprüfen sowie andererseits die Arbeitsaufsichts- tern: Arbeitnehmer und Selbständige, behörden dabei zu unterstützen, Risikobewertungen vor- zunehmen, damit sie ihre Kontrollen gezielt auf Situationen die für die Erstmontage und/ oder Erst- und Unternehmen mit hohem Risiko ausrichten können. Bisher existiert kein spezifisches Urteil des Europäischen installation einer Güterlieferung nach Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Verpflichtung, im Zu- sammenhang mit einer Entsendung eine Erklärung abzu- Belgien entsandt werden. Damit die geben. Stand: 06.09.2018 11
Befreiung greift, muss es sich um qua- pro Monat nicht mehr als 5 Tage in lifizierte und/ oder spezialisierte Ar- Belgien aufhalten. beitnehmer des Unternehmens oder Sportler: Arbeitnehmer ausländischer den einen qualifizierten und/ oder spe- Unternehmen, die zur Teilnahme an in- zialisierten Selbständigen handeln, das ternationalen Sportwettkämpfen nach bzw. der die Güter liefert. Zudem dür- Belgien einreisen. Die Sportler dürfen fen die Arbeiten nicht länger als acht sich jedoch nur für die Dauer des Tage dauern. Diese Befreiung gilt nicht Sportwettkampfes und maximal drei für Tätigkeiten im Bausektor. Monate pro Jahr in Belgien aufhalten. Dringende Reparatur- und War- Von der Befreiung profitieren auch tungsarbeiten: Spezialisierte Techni- Schiedsrichter, Begleiter, offizielle Ver- ker ausländischer Unternehmen und treter, Personal und alle durch interna- Selbständige, die zu dringenden War- tionale oder nationale Sportverbände tungs- oder Reparaturarbeiten an Ma- anerkannten Personen. schinen und Geräten nach Belgien Selbständige Sportler und ihre kommen. Es muss sich dabei um Ma- selbständigen Begleiter: sind von der schinen oder Geräte handeln, die von Meldepflicht befreit, sofern sie in Bel- dem ausländischen Unternehmen oder gien keinen Hauptwohnsitz haben und Selbständigen an den belgischen Kun- wenn sie in Belgien berufliche Leistun- den geliefert wurden, bei dem die Re- gen ausüben, die nicht mehr als 3 Mo- paratur- oder Wartungsarbeiten durch- nate im Jahr in Anspruch nehmen. geführt werden. Die Befreiung gilt nur, Künstler: Künstler mit internationalem sofern der Einsatz der Techniker pro Ruf, sofern sie für ihre Tätigkeiten Monat nicht mehr als 5 Tage in An- nicht länger als 21 Tage pro Quartal in spruch nimmt. Belgien bleiben. Die Befreiung gilt Selbständige Geschäftsleute: Selb- gleichermaßen für Begleiter, die für ei- ständige Geschäftsleute profitieren nen Auftritt erforderlich sind und die als ebenfalls von einer Befreiung, sofern Arbeitnehmer nach Belgien einreisen. sie nicht länger als 5 Tage pro Monat Auch befreit sind selbständige Künstler in Belgien verbleiben. und deren selbständige Begleiter, die Selbständige Geschäftsführer und keinen Hauptwohnsitz in Belgien ha- Bevollmächtigte von Gesellschaf- ben. ten: Die Befreiung greift, sofern diese Wissenschaftler: sofern sie in Belgien in Belgien an Sitzungen von Betriebs- als Gast an einem wissenschaftlichen räten oder Hauptversammlungen von Programm einer Universität oder einer Gesellschaften teilnehmen. Zudem wissenschaftlichen Einrichtung teil- dürfen sie sich für diese Tätigkeiten nehmen. Die Befreiung greift, sofern Stand: 06.09.2018 12
sie sich nicht länger als 3 Monate pro 2.3. In der Limosa-Meldung abgefragte Jahr in Belgien aufhalten. Daten Behördenpersonal Folgende Angaben werden im Rahmen Personal von internationalen Orga- der LIMOSA-Meldung abgefragt: nisationen: Sofern der Status der Or- ganisation durch einen rechtswirksa- Basisdaten für entsandte Arbeitnehmer men Vertrag geregelt ist. und Selbständige: Diplomaten. Identifikationsangaben des Arbeitneh- mers oder des Selbständigen (bis zu 10 Arbeitnehmer pro Meldung); 2.2 Registrierung im LIMOSA-Portal Identifikationsangaben des belgischen Die Entsendemeldung erfolgt im Online- Kunden (bis zu 10 Kunden pro Mel- Verfahren u. a. auch in deutscher Sprache dung) über das Limosa-Portal: Beginn und voraussichtliches Ende der Entsendung nach Belgien (maximal 24 www.limosa.be Monate pro Meldung); www.international.socialsecurity.be Einsatzzeitraum und Sektor Der Zugang zu dem gesicherten LIMOSA- Zusätzliche Angaben für entsandte Arbeit- Online-Verfahren erfolgt über die Einrich- nehmer: tung eines Benutzerkontos. Das Verfahren Identifikationsangaben des Arbeitge- zur Einrichtung eines Benutzerkontos ist bers; unter www.limosa.be oder unter Identifikationsangaben und Kontaktda- www.international.security.be in deut- ten der Verbindungsperson10 des scher Sprache beschrieben. Nach Antrag entsendenden Unternehmens als An- zur Einrichtung eines Benutzerkontos er- sprechpartner für die belgischen Kon- folgt eine Bestätigungs-E-Mail. Der Link in trollbehörden (Name, Vorname; Ad- der E-Mail muss dann innerhalb von 72 resse, E-Mail, Telefonnummer, Funkti- Stunden aktiviert werden. on der Verbindungsperson); Für Fragen steht die Limosa-Helpline zur Verfügung unter: 10 Die Verbindungsperson dient als Ansprechpartner für die belgischen Kontrollbehörden und leitet, falls erforder- Tel.: 0032/ 2/ 788 51 57 (Mo – Fr, 7:00 lich, Dokumente weiter und empfängt Benachrichtigungen der Kontrollbehörden. Als Verbindungsperson kann jede Uhr - 20:00 Uhr) natürliche Person fungieren: der Arbeitgeber selbst, ein Mitarbeiter des entsendenden Unternehmens oder auch Fax: 0032/ 2/ 788 51 58 eine Dritte Person (z. B. externer Dienstleister). Die Ver- bindungsperson stellt den belgischen Kontrollbehörden auf E-Mail: limosa@eranova.fgov.be Anfrage z. B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Stundennachweise, Zahlungsbelege oder Gehaltszettel zur Verfügung. Bei jeder neuen Limosa-Meldung übernimmt das System automatisch die Daten der in der vorherigen Meldung genannten Verbindungsperson. Im Bedarfsfall kann die Verbindungsperson in jeder neuen Meldung geändert werden. Stand: 06.09.2018 13
Genauer Einsatzplan mit Angaben des Dauert der Einsatz länger, als ursprünglich täglichen Arbeitsbeginns und Endes geplant, so muss vor Ablauf der ursprüng- sowie der Pausen; lichen Meldung eine neue Limosa- Information, ob der Entsandte eine Meldung erfolgen. Meldungen im Leihar- Aushilfskraft ist oder im Bausektor ar- beits- oder Bausektor dürfen jedoch 12 beitet; Monate nicht überschreiten. Unternehmen aus dem Bausektor: Bei fehlender oder zu spät abgegebener Abfrage, ob ein dem Treuemarkensys- Limosa-Meldung wird pro Arbeitnehmer tem ähnliches Entgelt (siehe auch Pkt. ein Bußgeld in Höhe von 2.400 EUR ver- 2.7/ Einzahlung in Urlaubs- und Lohn- hängt. Die Deckelung erfolgt zurzeit bei ausgleichskasse) gezahlt wird; 24.000 EUR. Ausländische Leiharbeitsunternehmen: Zulassungsnummer. 3. Weitere Genehmigungs-, Registrie- rungs- und Meldepflichten 2.4 Weitere Informationen zur Limosa- Vor Beginn der Tätigkeit in Belgien müs- Meldung sen vor allem Unternehmen aus dem Bau- Die Entsendemitteilung hat immer im Vor- und Baunebengewerbe verschiedene wei- feld des Einsatzes zu erfolgen. Als Nach- tere Melde- und Registrierungspflichten weis der Online-Limosa-Meldung erscheint beachten. Darüber hinaus bestehen in auf dem Bildschirm nach erfolgter Med- einigen gefahrengeneigten Berufen Ge- lung die Empfangsbestätigung „Limosa 1“, nehmigungspflichten. Unternehmen, die in die bei der Durchführung der Arbeiten in einem der sog. reglementierten Berufe (v. Belgien mitzuführen und dem belgischen a. handwerkliche Tätigkeiten mit dem Fo- Kunden vorzulegen ist. In Ermangelung kus auf das Bau- und Baunebengewerbe) der Empfangsbestätigung Limosa-1 ist der müssen zudem im Vorfeld des Einsatzes der belgische Kunde gesetzlich verpflich- einen Befähigungsnachweis erbringen. tet, die Behörden vor Ort zu informieren. Die Empfangsbestätigung Limosa-1 ent- 3.1 Erbringung eines berufsspezifi- hält zudem einen QR-Code, mit dem Ar- schen Befähigungsnachweises für reg- beitnehmer und Selbständige, die Bauleis- lementierte Berufe tungen erbringen, sich auch bei Che- ckinatwork registrieren können. Unternehmen, die eine Leistung in einem Im Falle der Stornierung eines Einsatzes der reglementierten Berufe (siehe auch für den bereits eine Limosa-Meldung er- Anlage I) erbringen möchten, sind ver- folgt ist, muss das entsendende Unter- pflichtet vor Beginn ihrer Tätigkeit in Belgi- nehmen die Meldung annullieren. en einen Befähigungsnachweis entweder Stand: 06.09.2018 14
beim SPF Economie oder den örtlichen 3.1.1 Registrierung beim Guichet Guichets d´entreprises zu erbringen. d´entreprise oder der Banque Carrefour des Entreprises bei dauerhafter Tätig- SPF Economie, PME, Classes keit von KMU Moyennes et Energie KMU mit weniger als 50 Mitarbeitern, Contact Center müssen sich, sofern sie einer dauerhaften Rue du Progrès 50 Tätigkeit in Belgien nachgehen, entweder B- 1210 Bruxelles bei den örtlichen guichet d´entreprise in Tel.: 0032/ 2/ 277 51 11 Belgien oder bei der Banque Carrefour 0032/ 800 12033 (kostenfrei) des Entreprises registrieren und einen Fax: 0032/ 2/ 277 50 21 Befähigungsnachweis über kaufmänni- Fax : 0032/ 800 120 57 (kostenfrei) sche Kenntnisse und berufsspezifische Eine Liste der örtlichen guichets Fachkenntnisse erbringen. Die Erbringung d´entreprises in Belgien sind im Internet des Befähigungsnachweises erfolgt mittels zugänglich unter: einer EG-Bescheinigung, die mindestens 3 http://economie.fgov.be/fr/entreprises/vie_ Jahre Geschäftstätigkeit nachweist, und entrepri- entsprechende Qualifikationsnachweise se/Creer/Guichets_entreprises_agrees/#. (Meisterbrief, Diplom etc.). EG-Bescheini- WLaL6bkwd9C gungen werden von den in Deutschland örtlich zuständigen Wirtschaftskammern Der Befähigungsnachweis wird mittels ausgestellt eines Diploms, eines Meisterbriefs oder SPF Economie, PME, Classes einer von den in Deutschland örtlich zu- Moyennes et Energie ständigen Wirtschaftskammern ausgestell- Contact Center ter EU-Bescheinigung erbracht, und ist für Rue du Progrès 50 drei Jahre lang auftragsungebunden gül- B- 1210 Bruxelles tig. Tel.: 0032/ 2/ 277 51 11 Empfehlung: Auch für Unternehmen, die 0032/ 800 12033 (kostenfrei) nicht unter die Melde- oder Registrie- Fax: 0032/ 2/ 277 50 21 rungspflicht fallen, ist es ratsam, bei Fax : 0032/ 800 120 57 (kostenfrei) grenzüberschreitenden Einsätzen in Bel- gien einen Qualifikationsnachweis (EU- E-Mail: helpdesk.bce@economie.fgov.be Bescheinigung, Meisterbrief) mitzuführen. Liste der guichets d´entreprises: So kann das Unternehmen im Falle einer http://economie.fgov.be/fr/entreprises/vie_ Kontrolle nachweisen, dass es im Her- entre- kunftsland für die in Belgien ausgeführte prise/Creer/Guichets_entreprises_agrees/ Tätigkeit auch ordnungsgemäß zugelas- #.WLaL6bkwd9C sen ist. Stand: 06.09.2018 15
3.2 Zulassungen im Bereich von Elekt- mit Asbest) in Belgien abgeschlossen ha- ro-, Gas und Warmwasserinstallationen ben, müssen eine sog. „Declaration des travaux 30bis“ machen, sofern der Auf- Unternehmen, die in Belgien Elektro- oder tragswert bei mindestens 30.000 EUR Gasinstallationen abnehmen möchten, (netto) liegt bzw. beim Einsatz von belgi- brauchen einen Zulassung vom Mittel- schen oder ausländischen Subunterneh- standsministerium in Belgien. Mangels mern der Auftragswert bei mindestens Zulassung darf die Abnahme nur über ei- 5.000 EUR (netto) liegt. Informationen zu nen in Belgien zugelassenen Installateur den unter „30bis“ erfassten Gewerken sind erfolgen. online zugänglich unter SPF Economie, P.M.E., Classes www.international.socialsecurity.be, Pfad: moyennes et Energie Checkinatwork > Näheres erfahren >Ar- Direction génerale de l´Energie - Division beitsmeldung). Infrastructure Ebenso müssen Unternehmen, die im Be- North Gate III reich Bewachungs- und Aufsichtsdienste Bd. Du Roi Albert II, 16 sowie im Fleischsektor Dienstleistungen B-1000 Bruxelles erbringen eine Vertrags-/ Arbeitsmeldung Tel. : 0032/ 2/ 277 70 78 (Déclaration de travaux 30ter) machen. E-Mail : gas.elec@economie.fgov.be Die Arbeitsmeldung hat vor Beginn der Arbeiten in Belgien online unter Zudem müssen Unternehmen, die in der www.international.socialsecurity.be (Pfad: Wallonie Warmwasseranlagen auf der online-Dienste „Checkinatwork“ > Näheres Basis von Solartechnik installieren, eine erfahren > Arbeitsmeldung) zu erfolgen. Zulassung beim Öffentlichen Dienst in der Ausländische Unternehmen, die eine Ar- Wallonie stellen (http://energie- beitsmeldung machen müssen, sind ver- wallonie.be). Die Zulassung ist Vorausset- pflichtet, eine belgische Unternehmens- zung für eine öffentliche Bezuschussung nummer zu beantragen. Für die Meldung des belgischen Kunden. ausländischer Subunternehmer ist keine eigene Unternehmensnummer nötig; hier 3.3 Arbeitsmeldung und Einbehal- kann die Mehrwertsteuernummer der tungspflichten Subunternehmer verwendet werden. Bei Ausbleiben der Arbeitsmeldung dro- Belgische und ausländische Unterneh- hen Sanktionen in Höhe von bis zu 5% men, die unmittelbar einen Vertrag mit des Auftragswertes. einem Auftraggeber/ Bauherrn (B2B- und B2C-Geschäft) für die Durchführung von Zudem besteht in Belgien für Unterneh- Arbeiten an Immobilien (Travaux 30bis) men eine gesamtschuldnerische Haftung inkl. gefährliche Arbeiten (z. B. Arbeiten für eventuelle Schulden ihrer Vertrags- Stand: 06.09.2018 16
partner/ (Unter-)Auftragnehmer gegenüber lung, Einrichtung, Restaurierung, Wartung/ den Steuerbehörden (FÖD Finanzen) und Instandhaltung, Reinigung und Abriss) an der Sozialversicherung (LSS), sofern die- Immobilien mit einem Gesamtauftragswert se Bauleistungen (Bauarbeiten, elektro- von mindestens 500.000 EUR (netto) er- technische Arbeiten etc.) oder Aktivitäten bringen, müssen eine Anwesenheitsregist- im Bewachungs- oder Fleischsektor er- rierung der vor Ort tätigen Arbeitnehmer bringen. Die gesamtschuldnerische Haf- vornehmen. Die Anwesenheitsregistrie- tung des Auftraggebers kommt nicht zum rung betrifft auch alle Subunternehmer Tragen, sofern dieser die Einbehaltungs- und Selbständigen, die im Zweifelsfall den pflicht für Rechnungen einhält und die ein- Gesamtauftragswert beim Auftraggeber behaltenen Beträge ordnungsgemäß an erfragen müssen. Die Anwesenheitsregist- den FÖD Finanzen und das LSS weiterlei- rierung hat zu erfolgen, sobald der tet. Hinsichtlich der Steuerschulden sind Schwellenbetrag von 500.000 EUR (netto) im Bedarfsfall 15% des Nettorechnungs- bei Beginn oder im Verlauf der Arbeiten betrages und hinsichtlich der Sozialversi- erreicht wird. Verantwortlich für die Anwe- cherungsschulden 35% des Nettorech- senheitsregistrierung sind sowohl der Auf- nungsbetrages einzubehalten und an die traggeber als auch das entsendende Un- zuständigen Behörden abzuführen. Die ternehmen, die sich bezüglich der Umset- Prüfung erfolgt online unter zung der Anwesenheitsregistrierung ent- www.international.socialsecurity.be auf sprechend abstimmen müssen. Die Anwe- Grundlage der im Rahmen der Arbeits- senheitsregistrierung hat täglich an allen meldung einmalig zugeteilten Unterneh- Arbeitstagen zu erfolgen. Zu melden sind mensnummer. Bauarbeiter, Bauleiter und Organisatoren. Weitere Informationen zur Arbeitsmeldung Zudem sind auch Personen von der An- und den Einbehaltungspflichten sind onli- wesenheitsregistrierung betroffen, die Ak- ne unter tivitäten in Verbindung mit Fleischzuberei- www.international.socialsecurity.be (Pfad: tungen oder Fleischprodukten und dem Checkinatwork > Näheres erfahren > Ar- Schlachten oder Zerlegen von Huftieren, beitsmeldung) abrufbar. Geflügel und Kaninchen in Einrichtungen, die eine Zulassung (Zulassungen, Ge- 3.4 Anwesenheitsregistrierung der Ar- nehmigungen und vorherige Registrierun- beitnehmer bei Bauleistungen an Im- gen) durch die Förderalagentur für die mobilien sowie im Fleischsektor Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) voraussetzen. Unternehmen, die Bauleistungen (siehe Gewerke, die unter „30bis“ fallen, u. a. Die Anwesenheitsregistrierung erfolgt über Hoch- und Tiefbau, Umbauten, Fertigstel- www.international.socialsecurity.be Stand: 06.09.2018 17
(Rubrik: Checkinatwork > Anwesenheiten 3.5 ConstruBadge für Arbeitnehmer auf registrieren). Checkinatwork ist ein Online- Baustellen Dienst, der speziell für die Anwesenheits- Jeder Bauarbeiter soll bei einem Einsatz registrierung eingerichtet wurde. Ausländi- auf einer belgischen Baustelle sichtbar sche Unternehmen, die ihre Anwesen- einen ConstruBadge tragen. Das gilt auch heitsregistrierung selbst über den Online- für Mitarbeiter deutscher Unternehmen, Dienst Checkinatwork durchführen möch- die in Belgien einen Auftrag durchführen. ten, müssen einen gesicherten Zugang Der ConstruBadge dient zur Überprüfung beantragen unter der Personalien des Arbeitnehmers und www.international.socialsecurity.be (Pfad: enthält folgende Angaben: Name des Ar- Checkinatwork > Näheres erfahren > An- beitgebers und des Arbeitnehmers, Inden- trag). Gleichermaßen kann die Anwesen- tifikationsnummer des Arbeitgebers und heitsregistrierung auch über einen belgi- des Arbeitnehmers, Kartennummer, Foto schen oder deutschen Auftraggeber erfol- des Arbeitnehmers sowie Gültigkeitsdauer gen, der bereits über einen gesicherten des ConstruBadges. Zugang zum Online-Diensten Checkinat- Der ConstruBadge ist eine Initiative des work verfügt. Als Datenübertragungswege Bausektors und wird oft vom Auftraggeber stehen für die Anwesenheitsregistrierung vor allem beim Einsatz von Subunterneh- der Onlinedienst über den Desktop, der mern gefordert. Im Nachgang zur Limosa- mobiler Onlinedienst, der Gateway direkt Meldung erhalten betroffene Unternehmen am Einsatzort sowie der Webservice zur automatisch die Aufforderung zur Bean- Verfügung. Arbeitnehmer und Selbständi- tragung des ConstruBadges. ge können sich so bereits vor Eintreffen Ausgestellt wird der ConstruBadge von am Einsatzort im System anmelden. fbz-fse Constructiv (FES). Die Beantra- Das belgische LSS (Landesamt für Sozia- gung des ConstruBadge erfolgt online un- le Sicherheit) unterstützt Unternehmen bei ter www.init.construbadge.be. Für die Be- der Anwesenheitsregistrierung und stellt antragung des ConstruBadge bedarf es für die Baustellen ein Plakat mit einem eines Passfotos des Arbeitnehmers, der QR-Code zur Verfügung. Angabe einer belgischen Adresse (z. B. Weitere Informationen zur Anwesenheits- Kunde in Belgien), an die die ConstruBad- registrierung sind online auch in deutscher ges geschickt werden sollen, sowie der Sprache zugänglich unter Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in www.international.socialsecurity.be (Pfad: Höhe von 20 EUR. Die Bearbeitungsge- Checkinatwork > Näheres erfahren) sowie bühr wird online beglichen und enthält die auch unter der Helpline Checkinatwork: Versandkosten der ConstruBadges an die Tel.: 0032/ 2/ 511 514 51 (Mo - Fr: 7.00 vom deutschen Unternehmen genannte Uhr - 20 Uhr). belgische Adresse. Nach Zahlung der Be- Stand: 06.09.2018 18
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