Grenzüberschreitende Einsätze in Belgien - EIC Trier

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Grenzüberschreitende Einsätze in Belgien - EIC Trier
Grenzüberschreitende
 Einsätze in Belgien

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Inhaltsverzeichnis

1. Steuerliche Behandlung                                                   S. 2 - 10

1.1 Indirekte Besteuerung                                                   S. 2 - 8

1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen                                      S. 2 - 6

1.1.2 Besteuerungen von Werklieferungen/ unbewegten Lieferungen             S. 6-7

1.1.3 Umsatzsteuerliche Registrierung in Belgien                            S. 8

1.2 Direkte Besteuerung                                                     S. 8 - 10

1.2.1 Besteuerung von Unternehmen                                           S. 9

1.2.2 Besteuerung von Arbeitnehmern                                         S. 9 - 10

2. Limosa-Meldung für entsandte Arbeitnehmer und Selbständige               S. 10 - 14

2.1 Ausnahmen von der Meldepflicht                                          S. 11 – 13

2.2. Registrierung im Limosa-Portal                                         S. 13

2.3 In der Limosa-Meldung abgefragte Daten                                  S. 13 - 14

2.4 Weitere Informationen zur Limosa-Meldung                                S. 14

3. Weitere Genehmigungs-, Registrierungs- und Meldepflichtenpflichten       S. 14 -20
(insbesondere für Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe)

3.1 Erbringung eines berufsspezifischen Befähigungsnachweises für           S. 14 - 15
reglementierte Berufe

3.1.1 Registrierung beim Guichet d´entreprise oder der Banque Carrefour     S. 15
des Entreprises bei dauerhafter Tätigkeit von KMU

3.2 Zulassungen im Bereich von Elektro-, Gas und Warmwasserinstallationen   S. 16

3.3 Arbeitsmeldung und Einbehaltungspflichten                               S. 16 - 17

3.4 Anwesenheitsregistrierung der Arbeitnehmer bei Bauleistungen an         S. 17 - 18
Immobilien sowie im Fleischsektor

3.5 ConstruBadge für Arbeitnehmer auf Baustellen                            S. 18 - 19

3.6 Treuemarkensystem für entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und Bau-      S. 19 - 20
nebengewerbe

3.7 Verpflichtung zur Agreation für die Durchführung von öffentlichen       S. 20
Aufträgen im Baufach

4. Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Aspekte                         S. 21 -24

Stand: 06.09.2018                                                                        1
Belgien ist für Deutschland einer der           1. Steuerliche Behandlung
beliebtesten Handelspartner und belegt
                                                Bei der Durchführung von Arbeiten in
Rang sechs unter den Absatzmärkten,
                                                Belgien sind regelmäßig umsatzsteuerliche
Rang sieben unter den Beschaffungs-
                                                Aspekte zu beachten. Bei länger andau-
märkten. Zum Leistungsangebot deutscher
                                                ernden Tätigkeiten oder häufig aufeinander
Unternehmen in Belgien zählen jedoch
                                                folgenden Einsätzen von Mitarbeitern kann
nicht nur Warenlieferungen, sondern auch
                                                auch eine beschränkte Steuerpflicht in
verstärkt die grenzüberschreitende Durch-
                                                Belgien entstehen.
führung von produktbegleitenden Dienst-
leistungen   wie      Montagen,   Wartungs-
arbeiten oder Reparaturen von Maschinen         1.1 Indirekte Besteuerung
und Anlagen sowie auch Arbeiten im
                                                Der Normalsatz der Mehrwertsteuer be-
Bereich Bau- und Baunebengewerbe.
                                                trägt in Belgien 21 %. Ein ermäßigter Satz
Diese   Tätigkeiten     unterliegen   weitaus   von 6 % ist anwendbar bei Renovierungs-
komplexeren Regeln als einfache Waren-          arbeiten in Privatwohnungen, die älter als
lieferungen. So sind vor Aufnahme der           fünf Jahre sind. Vorraussetzung für die
Tätigkeit in Belgien einige steuerliche,        Nutzung des ermäßigten Steuersatzes ist
administrative, entsende- und arbeitsrecht-     jedoch die Registrierung als Unternehmer
liche Besonderheiten zu berücksichtigen         in Belgien.
                                                Nachfolgend       werden     die    umsatz-
Dieser Leitfaden wurde mit größter Sorgfalt     steuerlichen Regelungen aufgeführt, die
zusammengestellt. Für die Richtigkeit der       bei der Durchführung von Dienstleistungen
Informationen übernimmt die EIC Trier           und unbewegten Werklieferungen in Bel-
GmbH jedoch keine Gewähr. Die Informa-          gien zu beachten sind. Weitere Informati-
tionen in diesem Leitfaden ersetzen in          onen zu umsatzsteuerlichen Fragestellun-
keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche    gen mit EU-Bezug finden sich in dem EIC-
Beratung. Für Verbesserungsvorschläge,          Leitfaden „Umsatzsteuer in der EU - Liefe-
sachliche Hinweise und Anregungen sind          rungen und Leistungen sicher einordnen“,
wir jederzeit dankbar. Für weitere Informa-     der unter www.eic-trier.de abrufbar ist.
tionen wenden Sie sich bitte an: EIC Trier
GmbH,     Christina     Grewe,    Geschäfts-
                                                1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen
führerin; Tel.: 0651/ 97 567-11, E-Mail:
grewe@eic-trier.de.                             Der Leistungsort für sonstige Leistungen
                                                im B2B-Bereich ist geregelt in § 3a Abs. 2
                                                UStG. Hiernach werden sonstige Leistun-
                                                gen    zwischen      umsatzsteuerpflichtigen
                                                Unternehmern bis auf einige Ausnahmen

Stand: 06.09.2018                                                                          2
(z. B. Grundstückleistungen, Personenbe-        gesondert auszuweisen (siehe Pkt. 5.1
förderungsleistungen,      Eintrittsberechti-   und 5.2).
gungen für Veranstaltungen sowie Restau-
                                                Leistungsort im B2C-Geschäft ist nach
rationsleistungen) an dem Ort erbracht,
                                                § 3a Abs. 1 UStG der Ort, von dem aus
von dem aus der Leistungsempfänger sein
                                                der leistende Unternehmer sein Unter-
Unternehmen betreibt. Sitzt der Leis-
                                                nehmen betreibt. Allerdings gibt es im
tungsempfänger      im    EU-Ausland,     so
                                                B2C-Geschäft für sehr viele Sachverhalte
kommt es EG-rechtlich verbindlich zur
                                                Ausnahmen von dieser Grundregel, so
Anwendung        des      Reverse-Charge-
                                                dass hier im Einzelfall jeweils sehr genau
Verfahrens. D. h. der Leistungsempfänger
                                                geprüft werden muss, wo der Leistungsort
im EU-Ausland wird Steuerschuldner und
                                                liegt.
der leistende Unternehmer muss sich nicht
im EU-Ausland umsatzsteuerlich registrie-
                                                Zu den B2B Leistungen, die nach § 3a
ren lassen. In diesem Fall stellt der leis-
                                                Abs. 2 UStG. am Sitz des Leistungs-
tende Unternehmer eine Nettorechnung
                                                empfängers besteuert werden, zählen laut
mit dem Rechnungsvermerk „Rechnungs-
                                                Abschn. 3a.2 UStAE Abs. 16 u. a. Arbei-
empfänger wird Steuerschuldner“ aus.
                                                ten an beweglichen körperlichen Gegen-
Zudem ist hier auch die USt-IdNr. des
                                                ständen und die Begutachtung dieser Ge-
Leistungsempfängers im EU-Ausland eine
                                                genstände wie z. B. Lohnveredelung, War-
verpflichtende   Rechnungsangabe.        Die
                                                tungsarbeiten, Instand-setzungen und In-
USt-IdNr. des Leistungsempfängers muss
                                                betriebnahmen von Maschinen und Anla-
der leistende Unternehmer genau wie bei
                                                gen, Reparaturen, sofern keine Hauptstof-
den innergemeinschaftlichen steuerfreien
                                                fe verwendet werden sowie auch Monta-
Lieferungen im Rahmen der qualifizierten
                                                gen1, sofern der leistende Unternehmer
Bestätigungsanfrage beim Bundeszentral-
                                                nicht die Haupt-stoffe stellt. Weiterhin zäh-
amt für Steuern überprüfen (siehe auch
                                                len zu den B2B-Leistungen, die nach der
Pkt. 2.1.1). Subunternehmer, die für einen
                                                Grundregel besteuert werden, auch Gü-
deutschen     Auftraggeber     eine     B2B-
                                                terbeförderungsleistungen sowie das Be-
Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG im EU-
                                                laden, Entladen, Umschlagen und ähnli-
Ausland erbringen, weisen in ihrer Rech-
                                                che mit einer Güterbeförderung im Zu-
nung deutsche Mehrwertsteuer aus. Der
                                                sammen-hang          stehende      selbständige
Leistungsort spielt hier anders als z. B. bei
                                                Leistungen, Vermittlungsleistungen, Ver-
den Grundstückleistungen keine Rolle.
                                                anstaltungsleistungen (mit Ausnahme von
Innergemeinschaftliche B2B-Umsätze sind
                                                Restaurationsumsätzen           und      Eintritts-
zudem in der Zusammenfassenden Mel-
dung sowie in der Umsatzsteuervoranmel-
                                                1 Wenn das leistende Unternehmen die ihm vom Leis-
dung und der Umsatzsteuerjahresmeldung          tungsempfänger zur Verfügung gestellten Teile einer
                                                Maschine nur zusammenbaut und die zusammengebaute
                                                Maschine nicht Bestandteil eines Grundstücks wird.

Stand: 06.09.2018                                                                                3
berechtigungen für Veranstaltungen), sog.
Katalogleistungen2 sowie alle sonstigen                           Einräumung des Nutzungsrechts an einem Grund-
                                                                   stück oder einem Grundstückteil einschließlich der
Leistungen zwischen Unternehmen, die                               Gewährung von Fischereirechten und Jagdrechten,
                                                                   der Benutzung einer Straße, einer Brücke oder eines
nicht unter die Ausnahmeregelung nach                              Tunnels gegen eine Mautgebühr und der selbständi-
                                                                   gen Zugangsberechtigung zu Warteräumen auf Flug-
§ 3a Abs. 3 UStG und Abschn. 3a.2 Abs.                             plätzen gegen Entgelt
                                                                  Umwandlung von Teilnutzungsrechten
19 UStAE fallen.                                                  Überlassung von Räumlichkeiten für Aufnahme- und
                                                                   Sendezwecke von inländischen und ausländischen
                                                                   Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts unterei-
                                                                   nander
Abweichend von der Ortbestimmung für                              Vermietung und Verpachtung von Maschinen- und
                                                                   Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage
B2B-Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG                               gehören, wenn sie wesentliche Bestandteile eines
                                                                   Grundstücks sind
richtet sich für einige Leistungsarten die                        Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an
                                                                   einem Gebäude oder an Gebäudeteilen einschließlich
Ortsregelung nach anderen Grundsätzen.                             Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen und Parkett so-
                                                                   wie Tapezieren, Errichtung von auf Dauer angelegten
Hierzu zählt das weite Feld der Grund-                             Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- und Abwasserlei-
                                                                   tungen
stückleistungen3 (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG,                         Installation oder Montage von Maschinen oder Aus-
                                                                   rüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Be-
                                                                   standteile eines Grundstücks sind
                                                                  Bauaufsichtsmaßnahmen
2
  Katalogleistungen:                                              Leistungen zum Aufsuchen oder Gewinnen von
    Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von                   Bodenschätzen
     Patenten                                                     Begutachtung und Bewertung von Grundstücken,
    Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit         auch zu Versicherungszwecken und zur Ermittlung
     dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungs-           des Grundstückswerts
     mittler und der Werbeagenturen                               Vermessung von Grundstücken
    Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Pa-           Errichtung eines Baugerüsts
     tent-anwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter,          Einräumung dinglicher Rechte
     Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachver-          Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken,
     ständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmet-          nicht aber die Vermittlung der kurzfristigen Vermie-
     scher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen mit            tung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensi-
     rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Beratung       onen, von Fremdenzimmern, Ferienwohnungen, Fe-
    Datenverarbeitung und Informationsüberlassung                 rienhäusern und vergleichbaren Einrichtungen
    bestimmte Finanzdienstleistungen und Leistungen im           Verwaltung von Grundstücken und Grundstückteilen
     Geschäft mit Gold, Silber und Platin                         Bearbeitung landwirtschaftlicher Grundstücke, ein-
    Gestellung von Personal                                       schließlich sonstiger Leistungen wie Landbestellung,
    Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder           Säen, Bewässerung, Düngung
     berufliche Tätigkeit aufzunehmen                             Lagerung von Gegenständen, wenn dem Empfänger
    Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände,              dieser sonstigen Leistung ein Recht auf Nutzung ei-
     außer Beförderungsmittel                                      nes ausdrücklich bestimmten Grundstücks oder eines
    Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation               Teils desselben gewährt wird
    Rundfunk und Fernsehdienstleistungen                         Reinigung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
    Leistungen in Zusammenhang mit Gas- und Elektrizi-           Wartung und Überwachung von auf Dauer angeleg-
     tätslieferungen                                               ten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- oder Abwas-
                                                                   serleitungen
3 Grundstückleistungen laut Abschn. 3a3, Abs. 3 bis 9             Wartung und Überwachung von Maschinen oder
UStAE:                                                             Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche
Unter Grundstückleistungen fallen sonstige Leistungen, die         Bestandteile des Grundstücks sind
sich nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf             Grundstückbezogene Sicherheitsleistungen
die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung               Leistungen bei Errichtung eines Windparks im Zu-
des Grundstücks beziehen (…) Das Grundstück selbst                 sammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten
muss zudem Gegenstand der sonstigen Leistung sein.                 Grundstück
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein ausdrücklich
bestimmtes Grundstück insoweit als wesentlicher Bestand-       Nicht zu den Grundstücksleistungen zählen laut Ab-
teil einer sonstigen Leistung anzusehen ist, als es einen      schn. 3a3, Abs. 10 UStAE:
zentralen und unverzichtbaren Bestandteil dieser Leistung         Erstellung von Bauplänen für Gebäude und Gebäu-
darstellt.                                                         deteile, die keinem bestimmten Grundstück oder
     Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein               Grundstücksteil zugeordnet werden können
      Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu be-        Installation oder Montage, Arbeiten an sowie Kontrol-
      herbergen                                                    le und Überwachung von Maschinen oder Ausstat-
     Vermietung von Plätzen, um Fahrzeuge abzustellen             tungsgegenständen , die kein wesentlicher Bestand-
     Überlassung von Wasser- und Bootsliegeplätze für             teil eines Grundstücks sind bzw. werden
      Sportboote                                                  Portfolio-Management in Zusammenhang mit Eigen-
     Kurzfristige Vermietung von Campingplätzen                   tumsanteilen an Grundstücken
     Entgeltliche Unterbringung auf einem Schiff, das für        Verkauf von Anteilen und die Vermietung der Umsät-
      längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt ist              ze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften
     Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an                 Veröffentlichung von Immobilienanzeigen, z. B. durch
      Markthändler                                                 Zeitungen

Stand: 06.09.2018                                                                                                     4
Abschn. 3a.3 UStAE), die am Belegen-                        Abs. 3 Nr. 2 UStG, Abschn. 3a.5 UStAE)
heitsort des Grundstücks besteuert wer-                     sowie die Nutzung und Auswertung be-
den. Weiterhin fallen unter die Ausnahme-                   stimmter    Leistungen     von    Drittlands-
regel Restaurationsumsätze (§ 3a Abs. 3                     unternehmen (§ 3a Abs. 6 UStG, Abschn.
Nr. 3    Buchst. b        UStG,        Abschn. 3a.6         3a.14 Abs. 1 bis 3 UStAE).
Abs. 8 u. 9 UStAE) sowie Eintrittsberechti-
                                                            Für die o. g. Leistungen, deren Orts-
gungen für Veranstaltungen (§ 3a Abs. 3
                                                            bestimmung     nicht     nach    der    B2B-
Nr. 5 UStG, Abschn. 3a.6 Abs. 13 UStAE),
                                                            Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt,
die jeweils am Tätigkeits-/Veranstaltungs-
                                                            gibt es keine EU-weit verbindliche Anwen-
ort besteuert werden. Bei Personenbeför-
                                                            dung des Reverse-Charge-Verfahrens. In
derungs-leistungen (§ 3b Abs. 1 UStG,
                                                            Belgien besteht für Grundstückleistungen
Abschn. 3b.1 UStAE) ist die Beförderungs-
                                                            im B2B-Geschäft die Möglichkeit, die
strecke maßgeblich, die bei grenzüber-
                                                            Steuerschuldnerschaft auf den Leistungs-
schreitenden Fahrten aufgeteilt werden
                                                            empfänger zu übertragen, sofern der Leis-
muss. Zudem gibt es auch u. a. noch für
                                                            tungsempfänger ein in Belgien ansässiges
die nachfolgend aufgeführten Leistungen
                                                            Unternehmen ist. Ist der Leistungsemp-
von der B2B-Grundregel abweichende
                                                            fänger nicht in Belgien ansässig, so kann
Leistungsorte: die kurzfristige Vermietung
                                                            die Steuerschuldnerschaft nur übertragen
von bestimmten Fahrzeugen (§ 3 Abs. 7
                                                            werden, sofern der Leistungsempfänger in
UStG, Abschn. 3a.14 Abs. 4 UStAE), die
                                                            Belgien umsatzsteuerlich registriert ist und
Vermietung von Beförderungsmitteln (§ 3a
                                                            über eine Fiskalvertretung in Belgien ver-
   Finanzierung und Finanzierungsberatung im Zusam-        fügt. Bei der Anwendung des Reverse-
    menhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und
    dessen Bebauung                                         Charge-Verfahrens ist eine Nettorechnung
   Sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistun-
    gen, die die Vertragsbedingungen eines Grundstücks,     mit dem Rechnungsvermerk „Rechnungs-
    die Durchsetzung eines solchen Vertrags oder den
    Nachweis betreffen, dass ein solcher Vertrag besteht,   empfänger wird Steuerschuldner“ auszu-
    sofern diese Leistungen nicht mit der Übertragung
    von Rechten an Grundstücken zusammenhängen              stellen. Zudem ist hier auch die USt-IdNr.
   Planung, Gestaltung sowie Aufbau und Umbau von
    Ständen im Zusammenhang mit Messen und Ausstel-         des   Leistungsempfängers        eine   ver-
    lungen
   Lagerung von Gegenständen auf einem Grundstück,         pflichtende Rechnungsangabe. Die USt-
    wenn hierfür zwischen den Vertragsparteien kein be-
    stimmter eines Grundstücks zur ausschließlichen         IdNr. des Leistungsempfängers muss der
    Nutzung festgelegt worden ist
   Werbeleistungen, selbst wenn sie die Nutzung eines      leistende Unternehmer genau wie bei den
    Grundstücks einschließen
   Zurverfügungstellung von Gegenständen und Vorrich-      innergemeinschaftlichen steuerfreien Lie-
    tungen, mit oder ohne Personal für deren Betrieb, mit
    denen der Leistungsempfänger Arbeiten in Zusam-         ferungen im Rahmen der qualifizierten
    menhang mit einem Grundstück durchführt (z. B.
    Vermietung eines Baugerüsts), wenn der leistende        Bestätigungsanfrage beim Bundeszentral-
    Unternehmer mit dem Zurverfügungstellen keinerlei
    Verantwortung für die Durchführung der genannten        amt für Steuern überprüfen.
    Arbeiten übernimmt
   Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung           Bei allen anderen Leistungen, deren Orts-
    eines Windparks, die nicht im Zusammenhang mit ei-
    nem ausdrücklich bestimmten Grundstücks stehen          bestimmung     nicht     nach    der    B2B-
                                                            Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt,

Stand: 06.09.2018                                                                                      5
ist im Einzelfall zu überprüfen, ob in Belgi-                  handelt es sich bei Werklieferungen um
en die Anwendung des Reverse-Charge-                           unbewegte Lieferungen, wenn der Gegen-
Verfahrens möglich ist. Wenn das Rever-                        stand der Lieferung nach dem Beginn der
se-Charge-Verfahren nicht zur Anwen-                           Beförderung oder nach der Übergabe des
dung kommt, muss eine Rechnung mit                             Gegenstands an den Beauftragten vom
belgischer        Mehrwertsteuer             ausgestellt       Lieferer noch einer Behandlung unterzo-
werden und die Mehrwertsteuer in Belgien                       gen wird, die seine Marktgängigkeit än-
abgeführt werden. Auf der Rechnung ist                         dert. In diesen Fällen wird nicht der Liefer-
die Mehrwertsteuernummer des leistenden                        gegenstand, sondern ein Gegenstand an-
Unternehmers zu vermerken.                                     derer Wesensart befördert. Das ist insbe-
                                                               sondere dann der Fall, wenn der Gegen-
                                                               stand der Lieferung eine vom Lieferer er-
1.1.2        Besteuerung               von         Werk-
                                                               richtete ortsgebundene Anlage oder eine
lieferungen/ unbewegten Lieferungen
                                                               einzelne Maschine ist, die am Bestim-
Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt                           mungsort fundamentiert oder funktionsfä-
einen Lieferort für bewegte Lieferungen4                       hig gemacht wird, indem sie in einen Satz
und für unbewegte Lieferungen. Auf EU-                         bereits vorhandener Maschinen eingefügt
Ebene wird zudem in Art. 36 der MwSt-                          und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf
SystRL noch ein Lieferort für sog. Monta-                      diese Maschinen abgestimmt wird. Das
gelieferungen5 definiert. Diese Regelung
wendet die deutsche Finanzverwaltung                           Beginn der Beförderung oder nach der Übergabe des
                                                               Gegenstands an den Beauftragten vom Lieferer noch einer
jedoch nicht an, sondern stellt bei der Ort-                   Behandlung unterzogen wird, die seine Marktgängigkeit
                                                               ändert. In diesen Fällen wird nicht der Liefergegenstand,
bestimmung auf eine Verwaltungsregel in                        sondern ein Gegenstand anderer Wesensart befördert.
                                                               Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gegenstand
Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE6 ab. Hiernach                       der Lieferung eine vom Lieferer errichtete ortsgebundene
                                                               Anlage oder eine einzelne Maschine ist, die am Bestim-
                                                               mungsort fundamentiert oder funktionsfähig gemacht wird,
                                                               indem sie in einen Satz bereits vorhandener Maschinen
4 § 3 Abs. 6 UStG:                                             eingefügt und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf diese
Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer,          Maschinen abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für Einbau-
den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abneh-           ten, Umbauten und Anbauten bei Maschinen (Modernisie-
mer beauftragten Dritten befördert oder versendet, gilt die    rungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da die einzelnen
Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder         Teile einer Maschine ein Gegenstand anderer Marktgän-
Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an           gigkeit sind als die ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6 UStG
einen Dritten beginnt.                                         auch dann nicht anzuwenden, wenn die einzelnen Teile
                                                               einer Maschine zum Abnehmer befördert werden und dort
5
                                                               vom Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine zusam-
   Art. 36 MwStSystRL [Ort einer Montagelieferung]             mengesetzt werden. Ob die Montagekosten dem Abneh-
Wird der vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten     mer gesondert in Rechnung gestellt werden, ist unerheb-
Person versandte oder beförderte Gegenstand mit oder           lich. Dagegen bestimmt sich der Ort der Lieferung nach §
ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder         3 Abs. 6 UStG, wenn eine betriebsfertig hergestellte Ma-
für dessen Rechnung installiert oder montiert, gilt als Ort    schine lediglich zum Zweck eines besseren und leichteren
der Lieferung der Ort, an dem die Installation oder Monta-     Transports in einzelne Teile zerlegt und dann von einem
ge vorgenommen wird.                                           Monteur des Lieferers am Bestimmungsort wieder zu-
Wird der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat als         sammengesetzt wird. Zur betriebsfertigen Herstellung
dem des Lieferers installiert oder montiert, trifft der Mit-   beim Lieferer gehört in der Regel ein dort vorgenommener
gliedstaat, in dessen Gebiet die Installation oder Montage     Probelauf. Ein nach der Wiederzusammensetzung beim
vorgenommen wird, die zur Vermeidung einer Doppelbe-           Abnehmer vom Lieferer durchgeführter erneuter Probelauf
steuerung in diesem Mitgliedstaat erforderlichen Maßnah-       ist unschädlich. § 3 Abs. 6 UStG ist auch dann anzuwen-
men.                                                           den, wenn die Bearbeitung oder Verarbeitung, die sich an
                                                               die Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes
6Abschnitt 3.12, Abs. 4 UStAE:                                 anschließt, vom Abnehmer selbst oder in seinem Auftrag
Der Ort der Lieferung bestimmt sich nicht nach § 3 Abs. 6      von einem Dritten vorgenommen wird.
UStG, wenn der Gegenstand der Lieferung nach dem

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Gleiche gilt für Einbauten, Umbauten und            rungen im B2B-Geschäft die Möglichkeit,
Anbauten bei Maschinen (Modernisie-                 die Steuerschuldnerschaft auf den Leis-
rungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da            tungsempfänger zu übertragen, sofern der
die einzelnen Teile einer Maschine ein              Leistungsempfänger ein in Belgien ansäs-
Gegenstand anderer Marktgängigkeit sind             siges Unternehmen ist. Ist der Leistungs-
als die ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6              empfänger nicht in Belgien ansässig, so
UStG auch dann nicht anzuwenden, wenn               kann die Steuerschuldnerschaft nur über-
die einzelnen Teile einer Maschine zum              tragen werden, sofern der Leistungsemp-
Abnehmer befördert werden und dort vom              fänger in Belgien umsatzsteuerlich regis-
Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine         triert ist und über eine Fiskalvertretung in
zusammengesetzt werden.                             Belgien verfügt. Bei der Anwendung des
                                                    Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Net-
Wird eine Maschine hingegen nur zu
                                                    torechnung mit dem Rechnungsvermerk
Transportzwecken auseinandergebaut und
                                                    „Rechnungsempfänger wird Steuerschuld-
am Bestimmungsort wieder aufgebaut,
                                                    ner“ auszustellen. Zudem ist hier auch die
liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE
                                                    USt-IdNr. des Leistungsempfängers eine
keine Änderung der Marktgängigkeit der
                                                    verpflichtende   Rechnungsangabe.        Die
Ware vor; d. h. die Werklieferung wird in
                                                    USt-IdNr. des Leistungsempfängers muss
diesem Fall im Gegensatz zu der in Art. 36
                                                    der leistende Unternehmer genau wie bei
der MwStSystRL definierten Regelung zur
                                                    den innergemeinschaftlichen steuerfreien
Montagelieferung als bewegte Lieferung i.
                                                    Lieferungen im Rahmen der qualifizierten
S. d. § 3 Abs. 6 UStG behandelt.
                                                    Bestätigungsanfrage beim Bundeszentral-
                                                    amt für Steuern überprüfen.
Der Lieferort bei unbewegten Lieferungen
liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE an
                                                    Im B2C-Geschäft hingegen muss bei un-
dem     Ort,   an   dem   sich    der     Liefer-
                                                    bewegten Werklieferungen/ Montageliefe-
gegenstand      zum   Zeitpunkt     der     Ver-
                                                    rungen eine Rechnung mit belgischer
schaffung der Verfügungsmacht befindet,
                                                    Mehrwertsteuer ausgestellt werden und
d. h. an dem Ort an dem der Liefergegen-
                                                    die Mehrwertsteuer in Belgien abgeführt
stand installiert, montiert oder eingebaut
                                                    werden. Auf der Rechnung ist die Mehr-
wird.
                                                    wertsteuernummer des leistenden Unter-

Die Möglichkeit zur Anwendung der Re-               nehmers zu vermerken.

verse-Charge-Regel ist bei unbewegten
                                                    Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer
Lieferungen und Montagelieferungen nicht
                                                    in Belgien sind auch zugänglich unter:
EU-weit einheitlich geregelt wie beispiels-
                                                    http://finances.belgium.be/fr/entreprises/int
weise bei den B2B-Leistungen i. S. d. § 3a
                                                    ernational.
Abs. 2 UStG. In Belgien besteht bei unbe-
wegten     Werklieferungen/      Montageliefe-
Stand: 06.09.2018                                                                               7
1.1.3 Umsatzsteuerliche Registrierung           TVA pour assujettis étrangers (Steuer-
in Belgien                                      behörde) eingereicht werden- ggf. über
                                                einen zugelassenen Unternehmensschal-
Zuständige Behörde für die Beantragung
                                                ter. Nach Überprüfung der Lage des Un-
einer Mehrwertsteuernummer und die Ab-
                                                ternehmens aktiviert das Bureau central
führung der Mehrwertsteuer in Belgien ist:
                                                de la TVA pour assujettis étrangers die
                                                Unternehmensnummer, die dem Unter-
Bureau Central de la TVA pour Assujetis
                                                nehmen vorher durch die Zentrale Daten-
Etrangers (BCAE)
                                                bank       der   Unternehmen    als   MwSt.-
Boulevard du Jardin Botanique 50, boîte
                                                Identifikationsnummer zugeteilt wurde und
3625, 18 étage R
                                                teilt dem Steuerpflichtigen dies per Ein-
B-1000 Brussel
                                                schreiben mit. Weitere wichtige Infor-
Tel.: 0032/ 2 / 5777 40-50 oder -60
                                                mationen zur umsatzsteuerlichen Regis-
E-Mail: contr.tva.bcae@minfin.fed.be
                                                trierung, zur Eintragung in die Zentrale
Das Registrierungsformular 604 A sowie          Datenbank der Unternehmen etc. sind in
die dazu gehörige Erläuterung können im         der Erläuterung zum Formular 604 A im
Internet     abgerufen   werden        unter:   Internet           zugänglich          unter
www.myminfin.be (Pfad: Zugriff auf My-          www.myminfin.be.
Minfin ohne Authentifizierung > Formu-
                                                Unternehmen, die die umsatzsteuerliche
laires > in der Suchmaske unter der Rubrik
                                                Registrierung     und die   Abführung der
thème „TVA“ eingeben und auf „Suchen“
                                                Mehrwertsteuer nicht selbst übernehmen
klicken > unter den Suchergebnissen „Re-
                                                möchten, können dies auch an einen ex-
gistrierungsformular 604 A“ runterladen).
                                                ternen Dienstleister abgeben. Hierzu bietet
Im Vorfeld der umsatzsteuerlichen Regis-
                                                sich u. a. die AHK in Brüssel an:
trierung muss sich der Antragsteller bei
der   Zentralen    Datenbank   der    Unter-
                                                Debelux Handelskammer
nehmen (Banque Carrefour des Entre-
                                                Manhattan Office Tower
prises) eintragen lassen und erhält somit
                                                Bolwerklaan 21 / Avenue du Boulevard
eine Unternehmensnummer, die auch als
                                                1210 Brüssel
Mehrwertsteuernummer dient. Die Ein-
                                                Tel.: 0032/ 2/ 203 50 40
tragung in die Banque Carrefour des Ent-
                                                Fax: 0032/ 2/ 203 22 71
reprises erfolgt über das Internet unter:
                                                Internet: www.debelux.org
www.mineco.fgov.be (Pfad: Willkommen
auf der Website… > Unternehmen > Zent-
                                                1.2 Direkte Besteuerung
rale Datenbank der Unternehmen).
Im Anschluss muss das Formular 604 A
                                                Die Durchführung von Arbeiten im EU
ausgefüllt und beim Bureau central de la
                                                Ausland löst häufig keine direkte Steuer-

Stand: 06.09.2018                                                                         8
pflicht am Einsatzort aus. Dauert eine        dass dies zu einer beschränkten Steuer-
Baustelle oder Montage jedoch je nach         pflicht in Belgien führen würde.
Zielland mindestens sechs, neun oder
zwölf Monate oder werden Arbeitnehmer
                                              1.2.2 Besteuerung der Arbeitnehmer
sehr häufig in denselben Zielmarkt ent-
sandt, kann unter Umständen eine be-          Für die Einkommensbesteuerung von Ar-
schränkte Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat    beitnehmern gilt in Anlehnung an Art. 15
entstehen. Geregelt wird die Steuerhoheit     des deutsch-belgischen DBA der Grund-
bei Auslandseinsätzen durch so genannte       satz, dass Einkünfte aus nicht selb-
Doppelbesteuerungsabkommen          (DBA),    ständiger Arbeit nur in dem Vertragsstaat
die meistens bilateral abgeschlossen wer-     besteuert werden, in dem die persönliche
den.                                          Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren,
                                              ausgeübt wird, d. h. im Tätigkeitsstaat.
                                              Eine Sonderreglung existiert für Grenz-
1.2.1 Besteuerung von Unternehmen
                                              pendler (siehe unten).
Bei der grenzüberschreitenden Durchfüh-       Als Rückausnahme hiervon gilt jedoch,
rung von Bauarbeiten und Montagen in          dass Einkünfte aus nichtselbständiger Ar-
Belgien entsteht in Anlehnung an das          beit, nur in dem Vertragsstaat besteuert
Schlussprotokoll des deutsch-belgischen       werden, in dem der Arbeitnehmer ansäs-
DBA am Einsatzort nur dann eine Be-           sig ist, wenn:
triebsstätte, wenn die Arbeiten länger als
                                                  die Vergütungen für eine Tätigkeit ge-
zwölf Monate dauern. Dies führt zu einer
                                                   zahlt werden, die in dem anderen
beschränkten Steuerpflicht in Belgien; d.
                                                   Staat insgesamt nicht länger als 183
h. das deutsche Unternehmen muss die in
Verbindung mit der Baustelle oder Monta-           Tage - übliche Arbeitsunterbrechungen
                                                   eingeschlossen - im Laufe eines Ka-
ge in Belgien erwirtschafteten Gewinne
                                                   lenderjahres ausgeübt wird, und
auch vor Ort versteuern. Mehrere örtlich
getrennte Baustellen/ Montagen, die ei-
                                              -    die Vergütungen von einem Arbeit-
nem oder verschiedenen Auftraggebern
                                                   geber7 oder für einen Arbeitgeber ge-
zuzurechnen sind, jedoch wirtschaftlich
                                                   zahlt werden, der nicht in dem anderen
keine Einheit bilden, werden nicht zu einer
                                                   Staat ansässig ist, und
Betriebsstätte   zusammenaddiert.     Das
heißt ein deutsches Unternehmen könnte
                                              7
beispielsweise in Belgien drei separate         Definition des Begriffs AG im Tätigkeitsstaat:
                                                  Die Gesellschaft trägt wirtschaftlich die Vergütung für
Aufträge mit einer Dauer von jeweils vier          die geleistete Arbeit.
                                                  Die Vergütung ist nicht Preisbestandteil einer Liefe-
Monaten nacheinander durchführen, ohne             rung oder einer Vorleistung.
                                                  Weisungsgebundenheit und Integration des AN in
                                                   diese(r) Gesellschaft

Stand: 06.09.2018                                                                                        9
-   die Vergütungen nicht von einer Be-          dischen Betriebsstätte geht. Dies ist immer
    triebsstätte getragen werden, die der        dann der Fall, wenn der Arbeitslohn eine
    Arbeitsgeber im anderen Staat hat            abzugsfähige Betriebsausgabe bei der
    (Betriebsstättenvorbehalt).                  Ermittlung des der Betriebsstätte zuzu-
                                                 rechnenden Gewinns darstellt.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass das
deutsch-belgische        Doppelbesteuerungs-     Die Bedingungen der 183-Tage-Regelung
abkommen       über      eine   Grenzpendler-    sind immer kumulativ zu betrachten. Ent-
Klausel verfügt, die folgende Regelung           scheidend für die Errechnung der 183 Ta-
vorsieht:                                        ge ist die Anzahl der Aufenthalts- und
                                                 nicht die Anzahl der Arbeitstage. Zudem
   Löhne und Gehälter und andere Ver-
                                                 gilt für Belgien die Besonderheit, dass für
    gütungen, die Personen beziehen, die         die Berechnung der Tage der Arbeits-
    in der Grenzzone eines Vertrags-             ausübung übliche Arbeitsunterbrechungen
    staates arbeiten und ihre ständige           mitgezählt werden. Daraus folgt, dass z.
    Wohnstätte, zu der sie in der Regel je-
                                                 B. Tage wie Samstage, Sonntage, Krank-
    den Tag zurückkehren, in der Grenz-
                                                 heits- und Urlaubstage, auch wenn sie
    zone des anderen Vertragsstaates ha-
                                                 nicht im Tätigkeitsstaat verbracht werden,
    ben, können nur in diesem anderen
                                                 mitzuzählen sind, soweit sie auf den Zeit-
    Staat (Wohnsitzstaat) besteuert wer-
                                                 raum der Auslandstätigkeit entfallen.
    den.

D. h. ein Unternehmen mit Sitz in Deutsch-       2. LIMOSA-Meldung für entsandte Ar-
land, welches seine Arbeitnehmer für ei-         beitnehmer und Selbständige
nen Zeitraum von unter 183 Tagen zur
                                                 In Anlehnung an die Richtlinie 96/71/EG
Durchführung z. B. von Werklieferungen
                                                 des Europäischen Parlamentes und des
oder Werkleistungen nach Belgien ent-
                                                 Rates vom 16. Dezember 1996 über die
sendet,     muss   die    entsandten   Arbeit-
                                                 Entsendung von Arbeitnehmern im Rah-
nehmer, sofern diese nicht unter die Defi-
                                                 men der Erbringung von Dienstleistungen8
nition der Grenzpendler fallen, nicht im
Zielmarkt steuerlich anmelden und keine
                                                 8
                                                    Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 4.4.2006
Lohnsteuer abführen.                             zum Thema „Leitlinien für die Entsendung von Arbeitneh-
                                                 mern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“
Verfügt das entsendende Unternehmen              vertritt die Kommission folgende Rechtsauffassung bezüg-
                                                 lich der Anforderung eine Erklärung abzugeben: „Auf
hingegen über eine Betriebsstätte im             Grundlage der geltenden Rechtsprechung ist die Kommis-
                                                 sion der Auffassung, dass dem Aufnahmemitgliedstaat, um
Zielmarkt, dann kommt der s. g. Betriebs-        ihm zu ermöglichen, die Einhaltung der in der Richtlinie
                                                 festgelegten Beschäftigungsbedingungen zu überprüfen,
stättenvorbehalt zur Anwendung, insofern         gestattet sein müsste, von dem Dienstleistungsunterneh-
                                                 men – unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnis-
der Arbeitslohn der entsandten Arbeit-           mäßigkeit- spätestens zu Beginn der Arbeiten eine Erklä-
                                                 rung zu verlangen, die Angaben zu den entsandten Arbeit-
nehmer wirtschaftlich zulasten der auslän-       nehmern sowie Dauer, Ort und Art der Dienstleistung
                                                 enthält. Die Erklärung könnte einen Hinweis enthalten, aus
                                                 dem hervorgeht, dass die entsandten Arbeitnehmer aus

Stand: 06.09.2018                                                                                      10
können die Mitgliedstaaten Kontrollmaß-                       In Belgien muss für Arbeitnehmer und
nahmen zur Überprüfung der Einhaltung                         Selbständige im Vorfeld der Entsendung
von Schutzvorschriften seitens der ent-                       nach Belgien mit Ausnahme der nachfol-
sendenden Dienstleistungserbringer im-                        gend aufgeführten Sonderfälle eine Ent-
plementieren9.                                                sendemitteilung erfolgen.
Die Richtlinie 2014/67/EU hat die Pflichten
und Auflagen hinsichtlich der Entsendung
                                                              2.1 Ausnahmen von der Meldepflicht
von Arbeitnehmern im Rahmen der grenz-
überschreitenden Erbringung von Dienst-                       Keine Meldepflicht besteht für folgende
leistungen im EU-Binnenmarkt weiter prä-                      Personengruppen bzw. Einsatzarten:
zisiert. Darüber hinaus soll auch die                            Internationaler Verkehr: Arbeitneh-
grenzüberschreitende                 Verwaltungszu-               mer und Selbständige des internatio-
sammenarbeit im Hinblick auf die prakti-                          nalen Personen- und Güterverkehrs-
sche      Durchführung,          Anwendung           und          sektors (ausgenommen Kabotage Ak-
Durchsetzung der Inhalte der Richtlinie                           tivitäten in Belgien);
2014/67/EU intensiviert werden.                                  Wissenschaftliche Kongresse: Ar-
Mittlerweile verlangen die EU-Mitglied-                           beitnehmer und Selbständige, die an
staaten fast ausnahmslos bei der Entsen-                          wissenschaftlichen Kongressen in Bel-
dung von Mitarbeitern ins EU-Ausland bei                          gien teilnehmen;
den örtlich zuständigen Behörden im Vor-                         Versammlungen im kleinen Kreis:
feld des Einsatzes eine Erklärung abzuge-                         Arbeitnehmer und Selbständige, die an
ben. Ziel der Richtlinie 2014/67/EU ist es                        Versammlungen im kleinen Kreis teil-
u. a. eine bessere und einheitlichere An-                         nehmen      (Strategiegespräche,   Ver-
wendung der Richtlinie 96/71/EG sowie                             tragsverhandlungen mit einem Kun-
ihre Durchsetzung in der Praxis zu ge-                            den, Beurteilungsgespräche …). Vo-
währleisten.                                                      raussetzung für die Befreiung ist, dass
                                                                  sich die Arbeitnehmer nicht länger als
                                                                  60 Tage im Jahr auf solchen Ver-
Drittstaaten sich regelmäßig in dem Land aufhalten, in
dem sich der Sitz des Dienstleistungsempfängers befindet,         sammlungen in Belgien aufhalten. Je-
einschließlich mit Bezug auf die Visaregeln, und die dort
legal beschäftigt werden.“                                        de einzelne Versammlung darf 20 un-
9
  Ziel dieser Erklärung ist es gemäß der Mitteilung der           unterbrochene      Kalendertage    nicht
Kommission vom 4.4.2006 zum Thema „Leitlinien für die
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Er-                    überschreiten;
bringung von Dienstleistungen“ einerseits die nationalen
Behörden in die Lage zu versetzen, die über die Entsen-          Installation oder Montage von Gü-
dung mitgeteilten Informationen bei Kontrollen vor Ort zu
überprüfen sowie andererseits die Arbeitsaufsichts-               tern: Arbeitnehmer und Selbständige,
behörden dabei zu unterstützen, Risikobewertungen vor-
zunehmen, damit sie ihre Kontrollen gezielt auf Situationen       die für die Erstmontage und/ oder Erst-
und Unternehmen mit hohem Risiko ausrichten können.
Bisher existiert kein spezifisches Urteil des Europäischen        installation einer Güterlieferung nach
Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Verpflichtung, im Zu-
sammenhang mit einer Entsendung eine Erklärung abzu-              Belgien entsandt werden. Damit die
geben.

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Befreiung greift, muss es sich um qua-            pro Monat nicht mehr als 5 Tage in
    lifizierte und/ oder spezialisierte Ar-           Belgien aufhalten.
    beitnehmer des Unternehmens oder                 Sportler: Arbeitnehmer ausländischer
    den einen qualifizierten und/ oder spe-           Unternehmen, die zur Teilnahme an in-
    zialisierten Selbständigen handeln, das           ternationalen Sportwettkämpfen nach
    bzw. der die Güter liefert. Zudem dür-            Belgien einreisen. Die Sportler dürfen
    fen die Arbeiten nicht länger als acht            sich jedoch nur für die Dauer des
    Tage dauern. Diese Befreiung gilt nicht           Sportwettkampfes und maximal drei
    für Tätigkeiten im Bausektor.                     Monate pro Jahr in Belgien aufhalten.
   Dringende     Reparatur-     und     War-         Von der Befreiung profitieren auch
    tungsarbeiten: Spezialisierte Techni-             Schiedsrichter, Begleiter, offizielle Ver-
    ker ausländischer Unternehmen und                 treter, Personal und alle durch interna-
    Selbständige, die zu dringenden War-              tionale oder nationale Sportverbände
    tungs- oder Reparaturarbeiten an Ma-              anerkannten Personen.
    schinen und Geräten nach Belgien                 Selbständige      Sportler    und    ihre
    kommen. Es muss sich dabei um Ma-                 selbständigen Begleiter: sind von der
    schinen oder Geräte handeln, die von              Meldepflicht befreit, sofern sie in Bel-
    dem ausländischen Unternehmen oder                gien keinen Hauptwohnsitz haben und
    Selbständigen an den belgischen Kun-              wenn sie in Belgien berufliche Leistun-
    den geliefert wurden, bei dem die Re-             gen ausüben, die nicht mehr als 3 Mo-
    paratur- oder Wartungsarbeiten durch-             nate im Jahr in Anspruch nehmen.
    geführt werden. Die Befreiung gilt nur,          Künstler: Künstler mit internationalem
    sofern der Einsatz der Techniker pro              Ruf, sofern sie für ihre Tätigkeiten
    Monat nicht mehr als 5 Tage in An-                nicht länger als 21 Tage pro Quartal in
    spruch nimmt.                                     Belgien bleiben. Die Befreiung gilt
   Selbständige Geschäftsleute: Selb-                gleichermaßen für Begleiter, die für ei-
    ständige    Geschäftsleute      profitieren       nen Auftritt erforderlich sind und die als
    ebenfalls von einer Befreiung, sofern             Arbeitnehmer nach Belgien einreisen.
    sie nicht länger als 5 Tage pro Monat             Auch befreit sind selbständige Künstler
    in Belgien verbleiben.                            und deren selbständige Begleiter, die
   Selbständige Geschäftsführer und                  keinen Hauptwohnsitz in Belgien ha-
    Bevollmächtigte von Gesellschaf-                  ben.
    ten: Die Befreiung greift, sofern diese          Wissenschaftler: sofern sie in Belgien
    in Belgien an Sitzungen von Betriebs-             als Gast an einem wissenschaftlichen
    räten oder Hauptversammlungen von                 Programm einer Universität oder einer
    Gesellschaften    teilnehmen.      Zudem          wissenschaftlichen     Einrichtung    teil-
    dürfen sie sich für diese Tätigkeiten             nehmen. Die Befreiung greift, sofern

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sie sich nicht länger als 3 Monate pro        2.3. In der Limosa-Meldung abgefragte
    Jahr in Belgien aufhalten.                    Daten
   Behördenpersonal
                                                  Folgende Angaben werden im Rahmen
   Personal von internationalen Orga-
                                                  der LIMOSA-Meldung abgefragt:
    nisationen: Sofern der Status der Or-
    ganisation durch einen rechtswirksa-          Basisdaten für entsandte Arbeitnehmer
    men Vertrag geregelt ist.                     und Selbständige:
   Diplomaten.                                       Identifikationsangaben des Arbeitneh-
                                                       mers oder des Selbständigen (bis zu
                                                       10 Arbeitnehmer pro Meldung);
2.2 Registrierung im LIMOSA-Portal
                                                      Identifikationsangaben des belgischen
Die Entsendemeldung erfolgt im Online-                 Kunden (bis zu 10 Kunden pro Mel-
Verfahren u. a. auch in deutscher Sprache              dung)
über das Limosa-Portal:                               Beginn und voraussichtliches Ende der
                                                       Entsendung nach Belgien (maximal 24
www.limosa.be
                                                       Monate pro Meldung);
www.international.socialsecurity.be
                                                      Einsatzzeitraum und Sektor

Der Zugang zu dem gesicherten LIMOSA-
                                                  Zusätzliche Angaben für entsandte Arbeit-
Online-Verfahren erfolgt über die Einrich-
                                                  nehmer:
tung eines Benutzerkontos. Das Verfahren
                                                      Identifikationsangaben des Arbeitge-
zur Einrichtung eines Benutzerkontos ist
                                                       bers;
unter    www.limosa.be          oder      unter
                                                      Identifikationsangaben und Kontaktda-
www.international.security.be          in deut-
                                                       ten der Verbindungsperson10 des
scher Sprache beschrieben. Nach Antrag
                                                       entsendenden Unternehmens als An-
zur Einrichtung eines Benutzerkontos er-
                                                       sprechpartner für die belgischen Kon-
folgt eine Bestätigungs-E-Mail. Der Link in
                                                       trollbehörden (Name, Vorname; Ad-
der E-Mail muss dann innerhalb von 72
                                                       resse, E-Mail, Telefonnummer, Funkti-
Stunden aktiviert werden.
                                                       on der Verbindungsperson);
Für Fragen steht die Limosa-Helpline zur
Verfügung unter:                                  10  Die Verbindungsperson dient als Ansprechpartner für
                                                  die belgischen Kontrollbehörden und leitet, falls erforder-
Tel.: 0032/ 2/ 788 51 57 (Mo – Fr, 7:00           lich, Dokumente weiter und empfängt Benachrichtigungen
                                                  der Kontrollbehörden. Als Verbindungsperson kann jede
Uhr - 20:00 Uhr)                                  natürliche Person fungieren: der Arbeitgeber selbst, ein
                                                  Mitarbeiter des entsendenden Unternehmens oder auch
Fax: 0032/ 2/ 788 51 58                           eine Dritte Person (z. B. externer Dienstleister). Die Ver-
                                                  bindungsperson stellt den belgischen Kontrollbehörden auf
E-Mail: limosa@eranova.fgov.be                    Anfrage z. B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge,
                                                  Stundennachweise, Zahlungsbelege oder Gehaltszettel
                                                  zur Verfügung.
                                                  Bei jeder neuen Limosa-Meldung übernimmt das System
                                                  automatisch die Daten der in der vorherigen Meldung
                                                  genannten Verbindungsperson. Im Bedarfsfall kann die
                                                  Verbindungsperson in jeder neuen Meldung geändert
                                                  werden.

Stand: 06.09.2018                                                                                        13
   Genauer Einsatzplan mit Angaben des       Dauert der Einsatz länger, als ursprünglich
    täglichen Arbeitsbeginns und Endes        geplant, so muss vor Ablauf der ursprüng-
    sowie der Pausen;                         lichen   Meldung     eine    neue    Limosa-
   Information, ob der Entsandte eine        Meldung erfolgen. Meldungen im Leihar-
    Aushilfskraft ist oder im Bausektor ar-   beits- oder Bausektor dürfen jedoch 12
    beitet;                                   Monate nicht überschreiten.
   Unternehmen aus dem Bausektor:            Bei fehlender oder zu spät abgegebener
    Abfrage, ob ein dem Treuemarkensys-       Limosa-Meldung wird pro Arbeitnehmer
    tem ähnliches Entgelt (siehe auch Pkt.    ein Bußgeld in Höhe von 2.400 EUR ver-
    2.7/ Einzahlung in Urlaubs- und Lohn-     hängt. Die Deckelung erfolgt zurzeit bei
    ausgleichskasse) gezahlt wird;            24.000 EUR.
   Ausländische Leiharbeitsunternehmen:
    Zulassungsnummer.                         3. Weitere Genehmigungs-, Registrie-
                                              rungs- und Meldepflichten
2.4 Weitere Informationen zur Limosa-
                                              Vor Beginn der Tätigkeit in Belgien müs-
Meldung
                                              sen vor allem Unternehmen aus dem Bau-
Die Entsendemitteilung hat immer im Vor-      und Baunebengewerbe verschiedene wei-
feld des Einsatzes zu erfolgen. Als Nach-     tere Melde- und Registrierungspflichten
weis der Online-Limosa-Meldung erscheint      beachten. Darüber hinaus bestehen in
auf dem Bildschirm nach erfolgter Med-        einigen gefahrengeneigten Berufen Ge-
lung die Empfangsbestätigung „Limosa 1“,      nehmigungspflichten. Unternehmen, die in
die bei der Durchführung der Arbeiten in      einem der sog. reglementierten Berufe (v.
Belgien mitzuführen und dem belgischen        a. handwerkliche Tätigkeiten mit dem Fo-
Kunden vorzulegen ist. In Ermangelung         kus auf das Bau- und Baunebengewerbe)
der Empfangsbestätigung Limosa-1 ist der      müssen zudem im Vorfeld des Einsatzes
der belgische Kunde gesetzlich verpflich-     einen Befähigungsnachweis erbringen.
tet, die Behörden vor Ort zu informieren.
Die Empfangsbestätigung Limosa-1 ent-         3.1   Erbringung     eines    berufsspezifi-
hält zudem einen QR-Code, mit dem Ar-         schen Befähigungsnachweises für reg-
beitnehmer und Selbständige, die Bauleis-     lementierte Berufe
tungen erbringen, sich auch bei Che-
ckinatwork registrieren können.               Unternehmen, die eine Leistung in einem
Im Falle der Stornierung eines Einsatzes      der reglementierten Berufe (siehe auch
für den bereits eine Limosa-Meldung er-       Anlage I) erbringen möchten, sind ver-
folgt ist, muss das entsendende Unter-        pflichtet vor Beginn ihrer Tätigkeit in Belgi-
nehmen die Meldung annullieren.               en einen Befähigungsnachweis entweder

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beim SPF Economie oder den örtlichen             3.1.1      Registrierung    beim       Guichet
Guichets d´entreprises zu erbringen.             d´entreprise oder der Banque Carrefour
                                                 des Entreprises bei dauerhafter Tätig-
SPF Economie, PME, Classes
                                                 keit von KMU
Moyennes et Energie
                                                 KMU mit weniger als 50 Mitarbeitern,
Contact Center
                                                 müssen sich, sofern sie einer dauerhaften
Rue du Progrès 50
                                                 Tätigkeit in Belgien nachgehen, entweder
B- 1210 Bruxelles
                                                 bei den örtlichen guichet d´entreprise in
Tel.: 0032/ 2/ 277 51 11
                                                 Belgien oder bei der Banque Carrefour
       0032/ 800 12033 (kostenfrei)
                                                 des Entreprises registrieren und einen
Fax: 0032/ 2/ 277 50 21
                                                 Befähigungsnachweis        über    kaufmänni-
Fax : 0032/ 800 120 57 (kostenfrei)
                                                 sche Kenntnisse und berufsspezifische
Eine       Liste   der   örtlichen    guichets   Fachkenntnisse erbringen. Die Erbringung
d´entreprises in Belgien sind im Internet        des Befähigungsnachweises erfolgt mittels
zugänglich unter:                                einer EG-Bescheinigung, die mindestens 3
http://economie.fgov.be/fr/entreprises/vie_      Jahre Geschäftstätigkeit nachweist, und
entrepri-                                        entsprechende        Qualifikationsnachweise
se/Creer/Guichets_entreprises_agrees/#.          (Meisterbrief, Diplom etc.). EG-Bescheini-
WLaL6bkwd9C                                      gungen werden von den in Deutschland
                                                 örtlich zuständigen Wirtschaftskammern
Der Befähigungsnachweis wird mittels             ausgestellt
eines Diploms, eines Meisterbriefs oder
                                                 SPF Economie, PME, Classes
einer von den in Deutschland örtlich zu-
                                                 Moyennes et Energie
ständigen Wirtschaftskammern ausgestell-
                                                 Contact Center
ter EU-Bescheinigung erbracht, und ist für
                                                 Rue du Progrès 50
drei Jahre lang auftragsungebunden gül-
                                                 B- 1210 Bruxelles
tig.
                                                 Tel.: 0032/ 2/ 277 51 11
Empfehlung: Auch für Unternehmen, die
                                                         0032/ 800 12033 (kostenfrei)
nicht unter die Melde- oder Registrie-
                                                 Fax: 0032/ 2/ 277 50 21
rungspflicht fallen, ist es ratsam, bei
                                                 Fax : 0032/ 800 120 57 (kostenfrei)
grenzüberschreitenden Einsätzen in Bel-
gien einen Qualifikationsnachweis (EU-           E-Mail: helpdesk.bce@economie.fgov.be
Bescheinigung, Meisterbrief) mitzuführen.        Liste der guichets d´entreprises:
So kann das Unternehmen im Falle einer           http://economie.fgov.be/fr/entreprises/vie_
Kontrolle nachweisen, dass es im Her-            entre-
kunftsland für die in Belgien ausgeführte        prise/Creer/Guichets_entreprises_agrees/
Tätigkeit auch ordnungsgemäß zugelas-            #.WLaL6bkwd9C
sen ist.

Stand: 06.09.2018                                                                           15
3.2 Zulassungen im Bereich von Elekt-             mit Asbest) in Belgien abgeschlossen ha-
ro-, Gas und Warmwasserinstallationen             ben, müssen eine sog. „Declaration des
                                                  travaux 30bis“ machen, sofern der Auf-
Unternehmen, die in Belgien Elektro- oder
                                                  tragswert bei mindestens 30.000 EUR
Gasinstallationen     abnehmen       möchten,
                                                  (netto) liegt bzw. beim Einsatz von belgi-
brauchen einen Zulassung vom Mittel-
                                                  schen oder ausländischen Subunterneh-
standsministerium     in Belgien. Mangels
                                                  mern der Auftragswert bei mindestens
Zulassung darf die Abnahme nur über ei-
                                                  5.000 EUR (netto) liegt. Informationen zu
nen in Belgien zugelassenen Installateur
                                                  den unter „30bis“ erfassten Gewerken sind
erfolgen.
                                                  online              zugänglich            unter
SPF     Economie,          P.M.E.,    Classes
                                                  www.international.socialsecurity.be, Pfad:
moyennes et Energie
                                                  Checkinatwork > Näheres erfahren >Ar-
Direction génerale de l´Energie - Division
                                                  beitsmeldung).
Infrastructure
                                                  Ebenso müssen Unternehmen, die im Be-
North Gate III
                                                  reich Bewachungs- und Aufsichtsdienste
Bd. Du Roi Albert II, 16
                                                  sowie im Fleischsektor Dienstleistungen
B-1000 Bruxelles
                                                  erbringen eine Vertrags-/ Arbeitsmeldung
Tel. : 0032/ 2/ 277 70 78
                                                  (Déclaration de travaux 30ter) machen.
E-Mail : gas.elec@economie.fgov.be
                                                  Die Arbeitsmeldung hat vor Beginn der
                                                  Arbeiten       in   Belgien      online   unter
Zudem müssen Unternehmen, die in der
                                                  www.international.socialsecurity.be (Pfad:
Wallonie Warmwasseranlagen auf der
                                                  online-Dienste „Checkinatwork“ > Näheres
Basis von Solartechnik installieren, eine
                                                  erfahren > Arbeitsmeldung) zu erfolgen.
Zulassung beim Öffentlichen Dienst in der
                                                  Ausländische Unternehmen, die eine Ar-
Wallonie         stellen       (http://energie-
                                                  beitsmeldung machen müssen, sind ver-
wallonie.be). Die Zulassung ist Vorausset-
                                                  pflichtet, eine belgische Unternehmens-
zung für eine öffentliche Bezuschussung
                                                  nummer zu beantragen. Für die Meldung
des belgischen Kunden.
                                                  ausländischer Subunternehmer ist keine
                                                  eigene Unternehmensnummer nötig; hier
3.3   Arbeitsmeldung         und     Einbehal-
                                                  kann     die    Mehrwertsteuernummer       der
tungspflichten
                                                  Subunternehmer verwendet werden.
                                                  Bei Ausbleiben der Arbeitsmeldung dro-
Belgische und ausländische Unterneh-
                                                  hen Sanktionen in Höhe von bis zu 5%
men, die unmittelbar einen Vertrag mit
                                                  des Auftragswertes.
einem Auftraggeber/ Bauherrn (B2B- und
B2C-Geschäft) für die Durchführung von
                                                  Zudem besteht in Belgien für Unterneh-
Arbeiten an Immobilien (Travaux 30bis)
                                                  men eine gesamtschuldnerische Haftung
inkl. gefährliche Arbeiten (z. B. Arbeiten
                                                  für eventuelle Schulden ihrer Vertrags-

Stand: 06.09.2018                                                                             16
partner/ (Unter-)Auftragnehmer gegenüber      lung, Einrichtung, Restaurierung, Wartung/
den Steuerbehörden (FÖD Finanzen) und         Instandhaltung, Reinigung und Abriss) an
der Sozialversicherung (LSS), sofern die-     Immobilien mit einem Gesamtauftragswert
se Bauleistungen (Bauarbeiten, elektro-       von mindestens 500.000 EUR (netto) er-
technische Arbeiten etc.) oder Aktivitäten    bringen, müssen eine Anwesenheitsregist-
im Bewachungs- oder Fleischsektor er-         rierung der vor Ort tätigen Arbeitnehmer
bringen. Die gesamtschuldnerische Haf-        vornehmen.      Die   Anwesenheitsregistrie-
tung des Auftraggebers kommt nicht zum        rung betrifft auch alle Subunternehmer
Tragen, sofern dieser die Einbehaltungs-      und Selbständigen, die im Zweifelsfall den
pflicht für Rechnungen einhält und die ein-   Gesamtauftragswert       beim     Auftraggeber
behaltenen Beträge ordnungsgemäß an           erfragen müssen. Die Anwesenheitsregist-
den FÖD Finanzen und das LSS weiterlei-       rierung   hat   zu    erfolgen,   sobald   der
tet. Hinsichtlich der Steuerschulden sind     Schwellenbetrag von 500.000 EUR (netto)
im Bedarfsfall 15% des Nettorechnungs-        bei Beginn oder im Verlauf der Arbeiten
betrages und hinsichtlich der Sozialversi-    erreicht wird. Verantwortlich für die Anwe-
cherungsschulden 35% des Nettorech-           senheitsregistrierung sind sowohl der Auf-
nungsbetrages einzubehalten und an die        traggeber als auch das entsendende Un-
zuständigen Behörden abzuführen. Die          ternehmen, die sich bezüglich der Umset-
Prüfung      erfolgt      online      unter   zung der Anwesenheitsregistrierung ent-
www.international.socialsecurity.be    auf    sprechend abstimmen müssen. Die Anwe-
Grundlage der im Rahmen der Arbeits-          senheitsregistrierung hat täglich an allen
meldung einmalig zugeteilten Unterneh-        Arbeitstagen zu erfolgen. Zu melden sind
mensnummer.                                   Bauarbeiter, Bauleiter und Organisatoren.
Weitere Informationen zur Arbeitsmeldung
                                              Zudem sind auch Personen von der An-
und den Einbehaltungspflichten sind onli-
                                              wesenheitsregistrierung betroffen, die Ak-
ne                                    unter
                                              tivitäten in Verbindung mit Fleischzuberei-
www.international.socialsecurity.be (Pfad:
                                              tungen oder Fleischprodukten und dem
Checkinatwork > Näheres erfahren > Ar-
                                              Schlachten oder Zerlegen von Huftieren,
beitsmeldung) abrufbar.
                                              Geflügel und Kaninchen in Einrichtungen,
                                              die eine Zulassung (Zulassungen, Ge-
3.4 Anwesenheitsregistrierung der Ar-
                                              nehmigungen und vorherige Registrierun-
beitnehmer bei Bauleistungen an Im-
                                              gen) durch die Förderalagentur für die
mobilien sowie im Fleischsektor
                                              Sicherheit      der      Nahrungsmittelkette
                                              (FASNK) voraussetzen.
Unternehmen, die Bauleistungen (siehe
Gewerke, die unter „30bis“ fallen, u. a.
                                              Die Anwesenheitsregistrierung erfolgt über
Hoch- und Tiefbau, Umbauten, Fertigstel-
                                              www.international.socialsecurity.be

Stand: 06.09.2018                                                                        17
(Rubrik: Checkinatwork > Anwesenheiten         3.5 ConstruBadge für Arbeitnehmer auf
registrieren). Checkinatwork ist ein Online-   Baustellen
Dienst, der speziell für die Anwesenheits-
                                               Jeder Bauarbeiter soll bei einem Einsatz
registrierung eingerichtet wurde. Ausländi-
                                               auf einer belgischen Baustelle sichtbar
sche Unternehmen, die ihre Anwesen-
                                               einen ConstruBadge tragen. Das gilt auch
heitsregistrierung selbst über den Online-
                                               für Mitarbeiter deutscher Unternehmen,
Dienst Checkinatwork durchführen möch-
                                               die in Belgien einen Auftrag durchführen.
ten, müssen einen gesicherten Zugang
                                               Der ConstruBadge dient zur Überprüfung
beantragen                            unter
                                               der Personalien des Arbeitnehmers und
www.international.socialsecurity.be (Pfad:
                                               enthält folgende Angaben: Name des Ar-
Checkinatwork > Näheres erfahren > An-
                                               beitgebers und des Arbeitnehmers, Inden-
trag). Gleichermaßen kann die Anwesen-
                                               tifikationsnummer des Arbeitgebers und
heitsregistrierung auch über einen belgi-
                                               des Arbeitnehmers, Kartennummer, Foto
schen oder deutschen Auftraggeber erfol-
                                               des Arbeitnehmers sowie Gültigkeitsdauer
gen, der bereits über einen gesicherten
                                               des ConstruBadges.
Zugang zum Online-Diensten Checkinat-
                                               Der ConstruBadge ist eine Initiative des
work verfügt. Als Datenübertragungswege
                                               Bausektors und wird oft vom Auftraggeber
stehen für die Anwesenheitsregistrierung
                                               vor allem beim Einsatz von Subunterneh-
der Onlinedienst über den Desktop, der
                                               mern gefordert. Im Nachgang zur Limosa-
mobiler Onlinedienst, der Gateway direkt
                                               Meldung erhalten betroffene Unternehmen
am Einsatzort sowie der Webservice zur
                                               automatisch die Aufforderung zur Bean-
Verfügung. Arbeitnehmer und Selbständi-
                                               tragung des ConstruBadges.
ge können sich so bereits vor Eintreffen
                                               Ausgestellt wird der ConstruBadge von
am Einsatzort im System anmelden.
                                               fbz-fse Constructiv (FES). Die Beantra-
Das belgische LSS (Landesamt für Sozia-
                                               gung des ConstruBadge erfolgt online un-
le Sicherheit) unterstützt Unternehmen bei
                                               ter www.init.construbadge.be. Für die Be-
der Anwesenheitsregistrierung und stellt
                                               antragung des ConstruBadge bedarf es
für die Baustellen ein Plakat mit einem
                                               eines Passfotos des Arbeitnehmers, der
QR-Code zur Verfügung.
                                               Angabe einer belgischen Adresse (z. B.
Weitere Informationen zur Anwesenheits-
                                               Kunde in Belgien), an die die ConstruBad-
registrierung sind online auch in deutscher
                                               ges geschickt werden sollen, sowie der
Sprache           zugänglich          unter
                                               Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in
www.international.socialsecurity.be (Pfad:
                                               Höhe von 20 EUR. Die Bearbeitungsge-
Checkinatwork > Näheres erfahren) sowie
                                               bühr wird online beglichen und enthält die
auch unter der Helpline Checkinatwork:
                                               Versandkosten der ConstruBadges an die
Tel.: 0032/ 2/ 511 514 51 (Mo - Fr: 7.00
                                               vom deutschen Unternehmen genannte
Uhr - 20 Uhr).
                                               belgische Adresse. Nach Zahlung der Be-

Stand: 06.09.2018                                                                     18
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