Rechte haben - Recht bekommen - Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht Beate Rudolf
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Essay Rechte haben – Recht bekommen Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht Beate Rudolf
Impressum Die Autorin Deutsches Institut für Menschenrechte Prof. Dr. iur. Beate Rudolf ist Direktorin des Deutschen Instituts für Menschen- Zimmerstr. 26/27 rechte in Berlin. 10969 Berlin Tel.: 030 25 93 59 - 0 Fax: 030 25 93 59 - 59 Das Institut info@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschen- rechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Satz: Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Wertewerk - Barrierefreies Publizieren, Aufgaben des Instituts gehören Politikbe- Tübingen ratung, Menschenrechtsbildung, Informa- tion und Dokumentation, angewandte Druck: Forschung zu menschenrechtlichen Themen Bunter Hund, Berlin sowie die Zusammenarbeit mit internatio- nalen Organisationen. Das Institut ist auch Essay Nr. 15 mit dem Monitoring der UN-Behinderten- September 2014 rechtskonvention beauftragt. Die Monito- ring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskon- ISBN 978-3-945139-31-8 (Print) vention schützt und fördert die Rechte von ISBN 978-3-945139 – 32-6 (PDF) Menschen mit Behinderungen und beglei- tet die Umsetzung der Konvention in © 2014 Deutsches Institut für Menschenrechte Deutschland kritisch und konstruktiv. Das Alle Rechte vorbehalten Institut wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vom Aus- Gedruckt auf 100% Altpapier wärtigen Amt und von den Bundesminis- terien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie für Arbeit und Sozi- ales gefördert. 2
Rechte haben – Recht bekommen Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht Beate Rudolf 3
Inhalt Inhalt 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4 Warum fehlt der Zugang zum Recht bei 2 Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen? . 18 Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht . . 8 4.1 Die Verkennung von Menschen- rechtsverletzungen . . . . . . . . . . . . 18 2.1 Grundlage und Bedeutung . . . . . . . 8 4.2 Die Ungewissheit bei der 2.2 Internationale Rechtsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Verankerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.3 Die Menschenrechtsverletzung 2.3 Internationale ist neu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Entwicklungslinien . . . . . . . . . . . . 10 4.4 Die Rahmenbedingungen für 2.4 Zugang zum Recht ohne Zugang zum Recht bleiben unbe- Gerichte? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 rücksichtigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.5 Absicherung der notwendigen 4.5 Das Ungenügen gerichtlichen Bedingungen für Zugang Rechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . 21 zum Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5 Lücken beim Zugang zum Recht: 3 Zugang zum Recht: (K)ein Ein Thema für alle – aber kein Problem in Deutschland? . . . . . 15 Selbstläufer . . . . . . . . . . . . . . . . 23 4
Einleitung 1 1 Einleitung Deutschland verfügt über ein ausdifferen- Begründung ab, viele Eltern misstrau- ziertes Rechtssystem und eine unabhängi- ten männlichen Erziehern aus Angst vor ge Gerichtsbarkeit mit prinzipiell hohem Kindesmissbrauch. Der Jugendliche will Standard, in dem eine große Zahl von Ver- wegen Diskriminierung klagen, kann fahren rechtsstaatlich entschieden wird. dies aber nicht, da seine Eltern nicht Die deutsche Justiz genießt deshalb, auch zustimmen.2 im europaweiten Vergleich, hohes Vertrau- • Eine Frau mit Lernschwierigkeiten wird en.1 Dennoch stoßen auch hierzulande von einer Wählervereinigung für den Menschen auf Hindernisse, wenn sie sich Planungsausschuss der Gemeinde als gegen Verletzungen ihrer Menschenrechte stimmberechtigtes Mitglied („sachkun- zur Wehr setzen wollen. Die Hindernisse dige Bürgerin“) vorgeschlagen. Der können rechtlicher oder tatsächlicher Vorsitzende des Gemeinderats verwei- Natur sein. In welchen Situationen fehlt gert die Abstimmung hierüber. Die der Zugang zum Recht bei Menschen- Kandidatin will dagegen klagen. Ihr rechtsverletzungen? Einige Beispiele: Betreuer rät ihr nachdrücklich davon ab; das Gerichtsverfahren könne lange • Eine Kindertagesstätte lehnt die Bewer- dauern und belastend sein. Sie solle bung eines 17-Jährigen um einen Aus- doch lieber sehen, ob sie im Behinder- bildungsplatz als Erzieher mit der tenbeirat mitarbeiten könne. Endnoten 1 Für 2012: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/176870/umfrage/vertrauen-in-die-justiz/, für 2014: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-analyse-im-namen-des-volkes-13106492. html. Europäischer Vergleich: Europäische Kommission (2013): Flash Eurobarometer Nr. 385. Factsheet. Stand November 2013 http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_385_fact_de_en.pdf. 2 Dies ergibt sich daraus, dass § 52 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Prozessfähigkeit von der Fähigkeit abhängig macht, sich durch Verträge verpflichten zu können. Hierzu sieht § 113 Abs. 1 des Bürgerli- chen Gesetzbuchs (BGB) vor, dass Minderjährige über sieben Jahren die Ermächtigung der gesetzli- chen Vertreter für Rechtsgeschäfte bedürfen, die die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder Ansprüche aus einem solchen Verhältnis betreffen. Selbst wenn die Eltern des 17-Jährigen eine solche Ermächtigung gegeben haben, erfasst diese Ermächtigung nach dem klaren Wortlaut der Norm keine Schadensersatzansprüche, wenn kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist und auch nicht zustande kommen kann (nach dem AGG ist keine Klage auf Abschluss des verweigerten Arbeitsvertrags möglich). Außerdem kann der Minderjährige seine Eltern auch nicht gerichtlich zur Erteilung der Ermächtigung zwingen (§ 113 Abs. 3 BGB). 5
1 Einleitung • Ein Journalist fürchtet, als Kontaktper- relevante Dokumente übersetzen zu son in der Antiterrordatei erfasst wor- lassen, selbst in Deutschland vor den zu sein, weil er zur deutschen Gericht auszusagen und die Voraus- Salafisten-Szene recherchiert. Auf sein zahlung für die Vorladung von Zeugin- Auskunftsersuchen erteilt ihm das nen und Zeugen aus dem Partnerland Bundeskriminalamt eine Negativaus- zu leisten. kunft mit dem Zusatz, es dürfe keine • Ein Richter lehnt es in einem Bußgeld- Auskunft über Daten von anderen verfahren ab, eine Muslima als Zeugin Behörden erteilen, die aus Geheimhal- anzuhören, solange sie ihr Kopftuch tungsinteressen, etwa zum Schutz von nicht ablegt.3 Die Frau weigert sich V-Leuten, verdeckt gespeichert seien. und der Kläger verliert den vom ihm Hierfür müsse sich der Journalist an angestrengten Prozess. die 37 anderen beteiligten Behörden • Eine Frau erduldet den Geschlechts- wenden. Die Verfassungsschutzbehör- verkehr durch einen Mitarbeiter des den beispielsweise können die Aus- Ausländeramts, der ihr bei Weigerung kunft in der Regel mit knappen Pau- mit Abschiebung droht, weil sie keinen schalbegründungen verweigern. Der Aufenthaltstitel hat. Die Tat wird ent- Journalist wird daher nie mit abschlie- sprechend der ständigen Rechtspre- ßender Sicherheit erfahren, ob Daten chung des Bundesgerichtshofs nicht über ihn gespeichert sind. So kann er als Vergewaltigung bestraft, sondern eine Registrierung auch nicht gericht- nur als Nötigung.4 lich prüfen lassen. • Eine deutsche Entwicklungsbank för- Die Hindernisse beim Zugang zum Recht dert den Bau eines Staudamms in können also vielfältig sein. Es kann, wie im einem Partnerland. Dabei wird die ört- Vergewaltigungsfall, eine Norm fehlen, die liche Bevölkerung zwangsweise ver- die Menschenrechtsverletzung angemes- trieben, ihr Land überflutet. Die sen unter Strafe stellt. Oder das Verfah- Betroffenen möchten angemessenen rensrecht schließt, wie im Fall des verhin- Schadensersatz erhalten. Das Justiz- derten jugendlichen Klägers, Menschen system in ihrem Land ist derart ineffi- vom Zugang zu einem Gericht aus. Oder zient und unterausgestattet, dass ein aber Gerichte sind, wie im Datenschutz- erstinstanzliches Urteil frühestens Fall, rechtlich gehindert, staatliches Han- nach zehn Jahren zu erwarten wäre. deln vollständig zu überprüfen. Ferner Für einen Prozess in Deutschland fehlt kann, wie im Staudamm-Fall, das Verfah- es den Betroffenen an Geld, etwa um rensrecht es faktisch versperren, dass sich 3 http://www.migazin.de/2014/03/27/kopftuch-amtsgericht-richter-ohren/. 4 Bundesgerichtshof: Beschluss vom 4. April 2007. Aktenzeichen 4 StR 345/06. Rz. 29. Die Vergewaltigung gilt als Verbrechen, die Nötigung – auch in einem besonders schweren Fall wie hier – nur als Vergehen. Zum menschenrechtlichen Änderungsbedarf im deutschen Sexualstrafrecht siehe: Rabe, Heike / Nor- mann, Julia von (2014): Policy Paper 24 : Schutzlücken bei der Strafverfolgung von Vergewaltigungen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. 6
Einleitung 1 Menschen an ein Gericht wenden. Ein tat- Zugang zum Recht bei Menschenrechts- sächliches Hindernis kann auch, wie im verletzungen versperrt sein, aus rechtli- Beispiel des Kopftuchverbots für die Zeu- chen oder aus tatsächlichen Gründen, und gin, in der fehlenden Kompetenz von Rich- dies kann über den konkreten Einzelfall tern oder Richterinnen liegen, mit der Viel- hinausgehen. Der menschenrechtlich falt der Gesellschaft im heutigen Deutsch- gebundene Rechtsstaat muss sich daher land umzugehen, so dass nicht nur im kon- immer wieder daraufhin selbst befragen, kreten Fall Zugang zum Recht versperrt, ob in allen Konstellationen wirksamer sondern auch bei einer ganzen Bevölke- Rechtsschutz bei Menschenrechtsverlet- rungsgruppe Misstrauen gegenüber den zungen besteht oder ob sich strukturelle Gerichten gesät wird. Ein anderes tatsäch- Schutzlücken zeigen. An dieser kritischen liches Hindernis ist das Fehlen wirksamer Selbstreflexion sollten Parlamente, Regie- Unterstützungsstrukturen für Menschen, rungen und Verwaltung sowie Gerichte die sich in ihren Menschenrechten verletzt auf Bundes- und Landesebene ebenso mit- sehen. Das können Beratungsstellen sein, wirken wie die Wissenschaft und zivilge- die Menschen über ihre Rechte und sellschaftliche Organisationen. Das Deut- Rechtsschutzmöglichkeiten informieren, sche Institut für Menschenrechte sieht Organisationen, die Menschen helfen, mit sich in seiner Funktion als Nationale Men- der seelischen Belastung durch ein schenrechtsinstitution Deutschlands hier Gerichtsverfahren umzugehen, oder, wie besonders in der Pflicht. im Fall der behinderten Bewerberin für den Planungsausschuss, Fortbildungen für Dieser Essay skizziert Problemlagen, men- Betreuer und Betreuerinnen, damit sie schenrechtliche Maßstäbe und Handlungs- Betreute in ihrer Selbstbestimmung stär- möglichkeiten und will dazu beitragen, das ken lernen. Bewusstsein dafür zu schärfen, dass auch im Rechtsstaat immer wieder überprüft Diese Beispiele illustrieren: Auch in einem werden muss, ob für alle Menschen wirk- funktionierenden Rechtsstaat kann der samer Zugang zum Recht besteht. 7
2 Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht 2 Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht. Verletzung beseitigen oder, wenn das nicht Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht möglich ist, finanziellen Ausgleich für die wohnt allen Menschenrechten inne und ist Verletzung sicherstellen, gegebenenfalls auch als eigenes Menschenrecht ausdrück- strafrechtliche Sanktionen verhängen oder lich garantiert. Denn Menschenrechte die der Menschenrechtsverletzung zugrun- brauchen wirksame Durchsetzungsmecha- de liegende Norm ändern. nismen, um ihre Beachtung im Konfliktfall zu sichern. Die betroffene Person muss es Durch das Menschenrecht auf Zugang zum dabei selbst in der Hand haben, sich gegen Recht werden Betroffene in die Lage ver- eine Verletzung ihrer Menschenrechte zu setzt, ihre menschenrechtlich garantierte Wehr zu setzen und damit die Lösung des Freiheit und Gleichheit selbst zu verteidi- Konflikts in die Hände eines unparteiischen gen. Sie müssen nicht passiv darauf war- Dritten zu legen, der die Befolgung des ten, dass staatliche Organe die Rechtsver- Rechts sicherstellen kann. letzung erkennen und beseitigen. Indem eine betroffene Person selbst vor Gericht auftreten kann, beispielsweise ein Asylsu- 2.1 Grundlage und Bedeutung chender die Gewährung von Asyl oder eine Zwangsprostituierte eine Entschädigung Im Zugang zum Recht kommt der Charak- vom Täter erstreiten kann, treten sie aus ter von Menschenrechten als subjektive der Opferrolle heraus. Zugang zum Recht Rechte zum Tragen: Menschenrechte sind ist damit Ausdruck und Verwirklichung der individuelle Ansprüche gegen den Staat; durch die Menschenrechte gesicherten sie geben jedem einzelnen Menschen die Selbstbestimmung. Zugang zum Recht als Berechtigung, ihre Erfüllung einzufordern, Menschenrecht sichert und bekräftigt die wenn sein eigenes Recht beeinträchtigt menschenrechtliche Bindung des Staates; wurde. Der Staat ist zur Erfüllung dieser der Mensch steht im Mittelpunkt staatli- Forderung verpflichtet. Er muss einschrei- chen Handelns, und dies als Rechtsträger, ten, wenn er selbst oder Dritte ein Men- nicht nur als Begünstigter oder Objekt schenrecht verletzt haben, und er muss die staatlichen Handelns. 8
Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht 2 2.2 Internationale Verankerung Die Anforderungen an Zugang zum Recht sind für Streitigkeiten über zivilrechtliche „Zugang zum Recht“ ist eine Übersetzung Ansprüche und über strafrechtliche Ankla- des englischen Begriffs „access to justice“ gen noch strenger: Hier müssen Gerichte und hat je nach Verwendungszusammen- zuständig sein, und sie haben spezielle ver- hang eine unterschiedliche Bedeutung. fahrensrechtliche Garantien zu beachten Von den internationalen Menschenrechts- (Artikel 6 EMRK und Artikel 14 Zivilpakt). katalogen verwenden ihn nur die Europä- Dazu zählen etwa die Öffentlichkeit des Ver- ische Grundrechtecharta (Artikel 47 Satz fahrens, der Beschleunigungsgrundsatz, 3) und die UN-Behindertenrechtskonven- Verteidigungsrechte und die Unschuldsver- tion (Artikel 13 Absatz 1 UN-BRK) aus- mutung. Damit werden, klassischen grund- drücklich und bezeichnen damit den Zu- rechtsliberalen Traditionen entsprechend, gang zu Gerichten.5 In der internationalen Freiheit und Eigentum8 besonders geschützt. Praxis hat sich ein weiter gefasstes Ver- Bei Freiheitsentziehungen sehen deshalb ständnis etabliert, das sich, gestützt auf einzelne Menschenrechte zusätzlich beson- Artikel 13 der Europäischen Menschen- deren richterlichen Schutz vor (Artikel 5 rechtskonvention (EMRK) beziehungswei- Absatz 3 und 4 EMRK sowie Artikel 9 Absatz se entsprechende Bestimmungen anderer 3 und 4 Zivilpakt). In neuerer Zeit ist der regionaler Menschenrechtskonventionen6 Schutz der Selbstbestimmung hinzugekom- sowie auf Artikel 2 Absatz 3 des Interna- men. Die UN-Behindertenrechtskonvention tionalen Paktes über bürgerliche und poli- verpflichtet den Staat ausdrücklich dazu, tische Rechte (Zivilpakt), auch auf den die Anordnung von Betreuung und anderen Rechtsschutz bei Menschenrechtsverlet- Maßnahmen, die die Ausübung der Rechts- zungen durch andere unabhängige staat- und Handlungsfähigkeit betreffen, durch ein liche Instanzen bezieht, etwa parlamenta- Gericht oder eine unabhängige Stelle über- rische Kontroll- und Untersuchungsaus- prüfen zu lassen (Artikel 12 Absatz 4). schüsse oder Datenschutzbeauftragte. Zum Zugang zum Recht gehört auch die Beach- Ein weiteres wichtiges Element von Zu- tung fundamentaler Verfahrensgarantien.7 gang zum Recht ist die Wirksamkeit der 5 Die europäische Grundrechteagentur (FRA) verwendet den nachfolgend im Text skizzierten, weiteren Begriff, siehe: http://fra.europa.eu/en/theme/access-justice. 6 Siehe Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 26 der Afrikanischen Charta der Rechte des Menschen und der Völker sowie Artikel 8 und 25 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention. 7 Francioni, Francesco (2007): The Right of Access to Justice under Customary International Law. In.: ders. (Hg.): Access to Justice as a Human Right. Oxford: Oxford University Press, S. 1-55 (3f.). 8 „Zivilrechtlich“ sind Streitigkeiten, die Auswirkungen auf Zivilrechtspositionen haben oder vermögens- werter Natur sind. Damit können auch öffentlich-rechtliche Ansprüche, etwa aus einer Sozialversiche- rung, gemeint sein, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis erworben wurden. Näher hierzu etwa: Grabenwarter, Christoph (2009): Europäische Menschenrechtskonvention, 4. Auflage. München: C.H. Beck, S. 332-334. 9
2 Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht Abhilfemaßnahmen. Es genügt nicht, dass werden kann oder zumindest der Verlet- eine Menschenrechtsverletzung nur fest- zung auf andere Weise wirksam abgehol- gestellt wird oder dass Abhilfe nur emp- fen wird, etwa durch Wiedergutmachung fohlen wird. Zum wirksamen Zugang zum oder Bestrafung des Täters. Die Entschei- Recht gehört auch, dass die Verletzung dungsinstanz muss nicht nur in ihrer beseitigt wird, etwa dass rechtswidrig Struktur bestimmte Voraussetzungen gespeicherte Daten gelöscht werden oder erfüllen, insbesondere der Unabhängigkeit dass materieller und immaterieller Scha- und Unparteilichkeit, sondern auch Min- den ausgeglichen wird, beispielsweise bei destanforderungen an die Fairness ihres schwersten Formen von Arbeitsausbeu- Verfahrens. tung ausstehender Lohn gezahlt und Ent- schädigung für das erlittene Unrecht Dieses Verständnis hat sich mit dem Fort- geleistet wird. Je nach Fallkonstellation schritt des internationalen Menschen- muss auch sichergestellt sein, dass die rechtschutzes weiterentwickelt. Zum einen Verletzung nicht in der Zukunft wieder- steht heute zweifelsfrei fest, dass aus den holt wird. Auch die Bestrafung wegen Menschenrechten auch die staatliche einer schweren Menschenrechtsverlet- Pflicht erwächst, vor Menschenrechtsver- zung ist eine Form der Abhilfe. Schließlich letzungen durch Privatpersonen zu schüt- zählt auch die tatsächliche Vollstreckung zen. Diese Schutzpflicht zieht die Ver- von Entscheidungen zum wirksamen Zu- pflichtung nach sich, gegen solche Rechts- gang zum Recht. verletzungen ebenfalls Zugang zum Recht zu eröffnen.9 Zum anderen ist mittlerwei- le international anerkannt, dass auch wirt- 2.3 Internationale Entwicklungs- schaftliche, soziale und kulturelle Rechte linien Verpflichtungen umfassen, die der gericht- lichen Überprüfung zugänglich sind (Jus- Zugang zum Recht bei Menschenrechts- tiziabilität).10 Hieraus folgt die Verpflich- verletzungen bedeutet also nach dem tung, auch in Fällen der Verletzung dieser Wortlaut internationaler Menschenrechts- Menschenrechte wirksamen Zugang zum verträge die Durchsetzung von Menschen- Recht zu eröffnen.11 rechten mithilfe eines unabhängigen Drit- ten. Erforderlich sind Verfahren, in denen Ferner lassen sich zwei gegenläufige Ent- bestenfalls die Anwendung eines Men- wicklungen ausmachen: Einerseits ist Zu- schenrechts im Konfliktfall erzwungen gang zum Recht bei Menschenrechtsver- 9 Ausdrücklich etwa Artikel 2 (c) des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminie- rung der Frau (CEDAW); näher hierzu: CEDAW-Ausschuss (2010): Allgemeine Empfehlung Nr. 28. The Core Obligations of States Parties under Article 2. CEDAW/C/GC/28, Randnummer 34. 10 Schneider, Jakob (2004): Die Justiziabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. 11 Sozialpaktausschuss (1998): Allgemeine Bemerkung Nr. 9. Die innerstaatliche Anwendbarkeit des Pakts, Randnummern 9-10. Deutsche Übersetzung in: Deutsches Institut für Menschenrechte (Hg.) (2005): Die ‚General Comments‘ zu den VN-Menschenrechtsverträgen. Baden-Baden: Nomos-Verlag, S. 238. 10
Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht 2 letzungen darauf angelegt, Rechtsschutz lichen Rechtsschutzes war ein Kompromiss. durch außergerichtliche Instanzen zu Sie schließt aber nicht aus, dass außerge- überwinden und gerichtlichen Rechts- richtlicher Rechtsschutz bei Menschen- schutz auszubauen. Artikel 2 Absatz 3 (b) rechtsverletzungen geschaffen wird, wenn Zivilpakt verpflichtet ausdrücklich zu die- hierfür ein besonderer Bedarf besteht. ser Fortentwicklung. Andererseits mehren sich die Forderungen internationaler Men- Außergerichtlicher Rechtsschutz ist bei- schenrechtsorgane, außergerichtliche spielsweise in Bereichen nötig, in denen die Beschwerdestellen einzurichten. Dies emp- Exekutive im Geheimen handelt. Dies zeigt fehlen beispielsweise der Sozialpaktaus- etwa die Einrichtung der G 10-Kommission schuss Deutschland für behauptete Beein- des Deutschen Bundestages, die Eingriffe in trächtigungen wirtschaftlicher, sozialer das Post- und Fernmeldegeheimnis über- und kultureller Rechte oder der Kinder- wacht. Sie hat nicht nur die Aufgabe sicher- rechtsausschuss für Vorwürfe der Verlet- zustellen, dass gebotene Mitteilungen an zung von Kinderrechten. Betroffene erfolgen, damit diese gerichtli- chen Rechtsschutz suchen können, sondern Schließlich ist bei den Verfahrensmaßstä- auch, bei geheim bleibenden Maßnahmen ben für gerichtliche und nichtgerichtliche für die Löschung von Aufzeichnungen zu Rechtsschutzinstanzen eine gewisse Annä- sorgen und damit die Rechte der Betroffe- herung festzustellen. Ein Grund hierfür nen zu schützen. Ein anderer großer Bereich dürfte der Auftrag des Zivilpakts zur Stär- ist der des Datenschutzes. Hier fehlt es Men- kung gerichtlichen Rechtsschutzes sein. schen typischerweise an Kenntnis, ob und welche Daten über sie gespeichert sind; die Wahrnehmung eines Auskunftsrecht ist, wie 2.4 Zugang zum Recht ohne das Beispiel der Antiterrordatei zeigt, müh- Gerichte? sam und die Überprüfung des Wahrheitsge- halts einer Auskunft kaum möglich. In allen Dass die internationalen Menschenrechts- diesen Konstellationen ist also eine Instanz verträge außergerichtliche Beschwerdestel- nötig, die durch regelmäßige Kontrollen die len als hinreichend ansehen, um den gebo- Beachtung des Rechts sicherstellen und tenen Zugang zum Recht zu eröffnen, zugleich auf Beschwerden von Einzelperso- erklärt sich aus den unterschiedlichen Ver- nen hin zwecks Abhilfe tätig werden kann. fassungstraditionen der Staaten, die an der Formulierung der Texte beteiligt waren.12 Außergerichtlicher Rechtsschutz wird auch Die Verpflichtung zur Stärkung des gericht- dort erforderlich, wo Betroffene strukturell 12 So existierte damals beispielsweise in Skandinavien keine Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern für Vorwürfe von Rechtsverletzungen durch die Verwaltung waren (von der Regierung oder dem Parlament eingesetzte) Ombudsleute zuständig. Gegen eine Beschränkung des Artikels 2 Absatz 3 Zivilpakt auf Gerichte sprachen sich kontinentaleuropäische Staaten aus sowie lateinamerikanische und arabische Staaten. Näher: Nowak, Manfred (2006): Covenant on Civil and Political Rights. Commentary. 2. Auflage. Kehl und Straßburg: N.P. Engel Verlag, Art. 2 Randnummer 58. 11
2 Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht unterlegen sind, wie etwa im Beispiel des Vorkehrungen getroffen werden. Darüber Staudamms die lokale Bevölkerung eines hinaus müssen Handeln und Entscheidun- Staates mit schwacher Rechtsstaatlichkeit. gen außergerichtlicher Stellen an Men- Gleiches gilt, wenn Menschen besonders schenrechten ausgerichtet sein. Schließ- abhängig, hilfebedürftig oder von der lich gebietet es das Menschenrecht auf Außenwelt abgeschnitten sind. So können wirksamen Zugang zum Recht, dass die Kinder, Menschen in speziellen Wohn-, Stellen wirksame Befugnisse zur Beseiti- Arbeits- oder Pflegeeinrichtungen oder gung oder Wiedergutmachung der Men- Asylunterkünften oft nicht ohne Unter- schenrechtsverletzung haben. stützung ein Gericht erreichen. Oder aber sie müssen befürchten, dass der Täter, dem Wo diese menschenrechtlichen Vorausset- sie in ihrem Alltag nicht entkommen kön- zungen nicht erfüllt sind, können außer- nen, ihnen Nachteile oder gar schwerwie- gerichtliche Beschwerdestellen zwar auch gende Rechtsverletzungen zufügt, als Ver- eine wichtige Aufgabe erfüllen. Sie müs- geltung dafür, dass sie gerichtliche Hilfe in sen dann aber „im Schatten der Hierar- Anspruch genommen haben. In solchen Si- chie“13 tätig sein, das heißt sie dürfen den tuationen braucht es niedrigschwellige, Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz das heißt leicht zugängliche Beschwerde- und den damit verbundenen staatlichen möglichkeiten vor Ort. Zur Zugänglichkeit Durchsetzungsbefugnissen nicht aus trägt auch eine geringere Formalisierung schließen. Entscheidender Maßstab ist die des Verfahrens bei. Auch müssen die Wirksamkeit des Zugangs zum Recht. Beschwerdestellen während des Verfahrens und nach seinem Abschluss Schutz gewäh- ren können. 2.5 Absicherung der notwendi- gen Bedingungen für Zugang Die durch die Menschenrechtsverträge zum Recht eröffnete Möglichkeit, außergerichtlichen Zugang zum Recht vorzusehen, darf indes Damit Betroffene bei Menschenrechtsver- nicht dahingehend missverstanden wer- letzungen tatsächlich den Zugang zum den, dass die Anforderungen an die Unab- Recht suchen, müssen weitere Bedingun- hängigkeit und Ausgestaltung der hierzu gen erfüllt sein. Die Rechtssoziologie eingesetzten Stellen geringer seien. Gebo- unterteilt diese Voraussetzungen für die ten ist vielmehr eine der richterlichen Mobilisierung des Rechts in objektive und Unabhängigkeit entsprechende Unabhän- subjektive Faktoren.14 Objektive Faktoren gigkeit. Es müssen hierfür in institutionel- sind tatsächliche und rechtliche Rahmen- ler, personeller und finanzieller Hinsicht bedingungen, subjektive Faktoren das 13 Begriff geprägt von Mayntz, Renate / Scharpf, Fritz W. (1995): Steuerung und Selbstorganisation in staatsnahen Sektoren. In: dies. (Hg.), Gesellschaftliche Selbstregulierung und politische Steuerung. Frankfurt/New York: Campus, S. 9-38. 14 Umfassende Zusammenschau bei: Susanne Baer (2011): Rechtssoziologie. Eine Einführung in die inter- disziplinäre Rechtsforschung. Baden-Baden: Nomos, S. 209-225. 12
Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht 2 Rechtsbewusstsein, die Rechtskenntnis ale Prozessbegleitung, oder aber die Pro- und das Anspruchswissen. zessführung durch andere als die betrof- fene Person. Zu den Rahmenbedingungen zählen die materiellen und sozialen Kosten der Durch- Eine weitere Rahmenbedingung ist die tat- setzung von Recht. In materieller Hinsicht sächliche Zugänglichkeit der Entschei- sind dies vor allem Gerichts- und Anwalts- dungsinstanz: Bestehen bauliche Barrieren? kosten. Hierbei ist zu bedenken, dass die Können die Entscheiderinnen und Entschei- Höhe der Kosten für rechtliche Beratung der mit den Betroffenen kommunizieren? Auswirkungen auf deren Qualität hat. Je Gibt es etwa Gebärdensprachdolmetschung geringer die Bezahlung ist, desto weniger oder angemessenen Umgang mit geistig Zeit kann ein Anwalt oder eine Anwältin behinderten Personen? Artikel 13 UN-BRK aufwenden, wenn sie wirtschaftlich arbei- verlangt deshalb ausdrücklich verfahrens- ten wollen; die anwaltliche Vertretung ver- bezogene und altersgemäße Vorkehrungen liert dadurch an Qualität. sowie Schulungen für das gesamte Justiz- personal. Dies gilt über Zugangshindernis- Soziale Kosten der Mobilisierung von Recht se für Menschen mit Behinderungen hin- sind die gesellschaftlichen und persönli- aus, also beispielsweise auch für den chen Nachteile, die die rechtssuchende Umgang von Richterinnen und Richtern mit Person zu erwarten hat. Gerade in Abhän- Kindern als Zeugen oder als Betroffene in gigkeitsverhältnissen und lang andauern- familiengerichtlichen Verfahren. den Beziehungen, sei es ein Arbeitsverhält- nis oder eine Partnerschaft, wird der Gang Zu den Rahmenbedingungen gehört auch zu Gericht oft als endgültiger Bruch wahr- das Bestehen materieller Normen, die den genommen. Betroffene befürchten daher menschenrechtlichen Verpflichtungen negative Reaktionen, etwa die Kündigung genügen. Ohne Recht, auf das man sich oder Gewalt des Partners. Zudem stellt die berufen kann, gibt es auch keinen Zugang individuelle Durchsetzung des Rechts oft zum Recht. Das ist dort ein Problem, wo eine seelische Belastung dar, weil während eine unmittelbare Berufung auf ein Men- der Dauer des Gerichtsverfahrens die schenrecht nicht möglich ist, um eine Rechtsverletzung präsent bleibt und mög- gerichtliche Entscheidung zu erhalten, also licherweise öffentliche Aufmerksamkeit, insbesondere in den Fällen, in denen es um gerade im sozialen Umfeld, weckt. Wenn Menschenrechtsbeeinträchtigungen durch die sozialen Kosten zu hoch sind, wird eine Privatpersonen geht. Als Illustration kann betroffene Person keinen Zugang zum das eingangs skizzierte Beispiel der Verge- Recht wegen ihrer Menschenrechtsverlet- waltigung dienen. Hier gibt es zwar den zung suchen. Abhilfe können hier unter Zugang zu den Strafgerichten, doch haben Umständen außergerichtliche Beschwer- diese in Ermangelung einer menschen- demöglichkeiten bieten, die weniger als rechtskonformen Strafnorm keine Hand- Eskalation wahrgenommen werden, oder habe, um die Menschenrechtsverletzung Unterstützungsstrukturen wie psychosozi- angemessen zu bestrafen. Eine Betroffene 13
2 Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen: ein zentrales Menschenrecht kann sich auch nicht unmittelbar auf ihr Rechtskenntnis ist das Wissen über eigene Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestim- Rechte. Für Zugang zum Recht bei Men- mung berufen, um die Verurteilung des schenrechtsverletzungen kommt es also Täters zu erreichen. Ihr Zugang zum Recht auf das Wissen über Menschenrechte an. ist also unzureichend. Diese Voraussetzung Anspruchswissen meint die Erkenntnis, des Bestehens einer einschlägigen mate- etwas „zu Recht“ einfordern zu können. riellen Norm wird nicht von dem Men- Dazu gehört auch das Wissen: „Ich kann schenrecht auf „Zugang zum Recht“ mein Recht durchsetzen!“, also das Wissen erfasst, ist aber logische Voraussetzung für um Wege des Zugangs zum Recht und ihre dessen Wirksamkeit und muss deshalb als Erfolgsvoraussetzungen. Rechtsbewusst- Vorbedingung stets mit bedacht werden. sein, Rechtskenntnis und Anspruchswissen sind Bestandteile der (Selbst-)Befähigung Zu den notwendigen Bedingungen für Zu- von Menschen, ihre Rechte einzufordern gang zum Recht zählen auch drei subjek- und durchzusetzen (Empowerment). Sie tive Faktoren: Rechtsbewusstsein, Rechts- verlangen Menschenrechtsbildung für alle kenntnis und Anspruchswissen. Hierbei Menschen. geht es um Voraussetzungen, die bei einer potentiell verletzten Person vorliegen müs- Der Blick auf die notwendigen Bedingun- sen, um das Recht für sich zu mobilisieren. gen zeigt: Zugang zum Recht bei Men- Mit Rechtsbewusstsein ist die Erwartung schenrechtsverletzungen sicherzustellen gemeint, dass das Recht befolgt wird. Nur erfordert eine umfassende Herangehens- wer diese Erwartung hat, wird sich über- weise, die sich nicht allein auf rechtliche haupt an ein Gericht wenden. Vorausset- Fragen konzentriert, sondern die soziale zung dafür ist, dass die Person selbst gute Wirklichkeit berücksichtigt. Erfahrungen mit Verfahren des Zugangs zum Recht gemacht hat oder ihr bekannt ist, dass Personen in einer vergleichbaren Situation ein faires Verfahren ohne Diskri- minierung erlebt haben. 14
Zugang zum Recht: (K)ein Problem in Deutschland? 3 3 Zugang zum Recht: (K)ein Problem in Deutschland? Dass der Zugang zum Recht, gerade bei Abgerundet wird der Zugang zum Recht Menschenrechtsverletzungen, für einen bei Menschenrechtsverletzungen durch Rechtsstaat höchste Bedeutung hat, hat den deutschen Staat über die Verfassungs- das Grundgesetz klar erkannt. Deshalb stellt beschwerde zum Bundesverfassungsge- es durch die Rechtsweggarantie sicher, dass richt (und in einigen Bundesländern auch Gerichte über behauptete Menschenrechts- zum jeweiligen Landesverfassungsgericht), verletzungen durch den Staat entscheiden die es unter bestimmten Voraussetzungen (Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz). Es bin- sogar ermöglicht, direkt gegen ein Gesetz det ausdrücklich die gesamte rechtspre- vorzugehen.15 chende Gewalt an die Menschenrechte und erklärt diese für unmittelbar geltend (Arti- Mit der Unterwerfung unter die Europäi- kel 1 Absatz 3). Zudem garantiert es auch sche Menschenrechtskonvention und Indi- die Wirksamkeit gerichtlicher Rechtsbehel- vidualbeschwerdeverfahren nach den UN- fe, weil das Gericht sich mit dem Tatsa- Menschenrechtsverträgen hat Deutsch- chenvortrag und der Rechtsauffassung der land zudem noch überstaatlichen Zugang Parteien befassen muss. Dies sichert vor zum Recht eröffnet und sich damit inter- allem das Recht auf richterliches Gehör nationaler Kontrolle unterworfen. Diese (Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz) ab. Ver- internationale Einbettung des deutschen stärkt wird dieser Schutz noch dadurch, Grundrechtsschutzes entspricht der Völ- dass über das Recht auf den gesetzlichen kerrechtsfreundlichkeit des Grundgeset- Richter (Artikel 101 Absatz 1 Grundgesetz) zes, wie sie gerade auch in der inhaltli- der Zugang zu überstaatlichen Gerichten chen Anbindung der grundgesetzlich wie dem Europäischen Gerichtshof für garantierten Grundrechte an die interna- Menschenrechte (EGMR) und dem Gerichts- tionalen Menschenrechte zum Ausdruck hof der Europäischen Union (EuGH) verfas- kommt. sungsrechtlich gewährleistet wird. 15 Das ist insbesondere der Fall, wenn das Gesetz ohne weiteren Vollzugsakt in die Grundrechte der beschwerdeführenden Person eingreift, also beispielsweise eine Enteignung bewirkt, oder wenn es nicht zuzumuten ist, die Anwendung des Gesetzes auf sich selbst abzuwarten. Letzteres trifft insbesondere auf Strafnormen zu. 15
3 Zugang zum Recht: (K)ein Problem in Deutschland? Ist also alles gut in Deutschland? Die ein- lungsverfahren gegen Polizeibeamte, die gangs geschilderten Beispiele zeigen: aufgrund von Beschwerden über Miss- Nicht nur in Einzelfällen ist Betroffenen handlungen erhoben wurden, werden zu der wirksame Zugang zum Rechtsschutz etwa 98 Prozent mangels hinreichenden bei Menschenrechtsverletzungen versperrt, Tatverdachts eingestellt.17 Von den Men- sondern es bestehen auch strukturelle schen, die Diskriminierung aufgrund ihrer Defizite. Zahlreiche Untersuchungen, Pra- sexuellen Orientierung oder Geschlechts- xisberichte und rechtliche Analysen zeigen identität erfahren haben, hat nur jeder solche Defizite auf. So liegt der Anteil von zehnte diese behördlich gemeldet.18 Die Frauen, die Anzeige wegen sexueller richterliche Genehmigung freiheitsbe- Gewalt erstattet haben, zwischen 5 und 11 schränkender Maßnahmen in Altenpflege- Prozent.16 Mit anderen Worten: An die 90 einrichtungen, etwa von Fixierungen an Prozent der betroffenen Frauen in Deutsch- Betten und Sedierungen, hat zwischen land suchen oder haben bei sexueller 1998 und 2009 nahezu um das Zweiein- Gewalt keinen Zugang zum Recht. Ermitt- halbfache zugenommen und wird auf „eher 16 Schröttle, Monika / Müller, Ursula (2005): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland – Langfassung. Ohne Ort, S. 159. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung-studie- frauen-teil-eins,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf. Der Prozentsatz ist abhängig von Art und (tatsächlicher oder befürchteter) Folge der Gewaltzufügung. 13 % aller befragten Frauen haben angegeben, seit dem 16. Lebensjahr eine Form von sexueller Gewalt erlebt zu haben, so die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie, die die aktuellste repräsentative Studie für Deutschland darstellt (S. 28). Dieser Prozentsatz liegt unter dem für die Mitgliedstaaten der EU insgesamt, wobei die Vergleichbarkeit aufgrund unterschiedli- cher Fragestellungen schwierig ist. Europaweit liegt der Anteil zwischen 13 und 14 %, siehe Agentur für Grundrechte der EU (2014): Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung. Ergebnisse auf einen Blick. Wien, S. 24, http://fra.europa.eu/sites/default/files/fra-2014-vaw-survey-at-a-glance-apr14_de.pdf. Hierbei wird, anders als in der deutschen Studie, nicht zwischen Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe und förmlicher Anzeigenerstattung unterschieden; in Deutschland liegt der Prozentsatz für die Inan- spruchnahme polizeilicher Hilfe (unabhängig von der Anzeigenerstattung) bei 8-15 %. 11 % der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form von sexueller Gewalt erfahren. FRA-Studie, S. 20. 17 Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen des CPT anlässlich seines Besuchs 2010, http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Europarat_Doku- mente/stellungnahme_d_bundesregierung_zu_den_empfehlungen_des_cpt_anlaesslich_seines_be- suchs_2010.pdf, S. 4-10 (geschätzter Durchschnittswert aus den von einzelnen (nicht allen) Bundeslän- dern vorgelegten Zahlen, die unterschiedlich aufbereitet sind, was eine Vergleichbarkeit erschwert.). 18 Agentur für Grundrechte der EU (2014): LGBT-Erhebung in der EU. Ergebnisse auf einen Blick. Wien, S. 22, http://fra.europa.eu/sites/default/files/eu-lgbt-survey-results-at-a-glance_de.pdf. 21 % der Befragten aus Deutschland gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten Diskriminierung bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz erfahren zu haben, 31 % berichteten über Diskriminierungserfahrung bei der Wohnungssuche, im Gesundheitswesen oder in Sozialämtern, Bildungsinstitutionen, beim Sport, in Gaststätten oder bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Im Laufe ihrer Schulzeit haben 90 % negative Bemerkungen oder Verhaltensweisen gegenüber einer Mitschülerin oder einem Mitschü- ler wahrgenommen, die als lesbisch, schwul, bi- oder transsexuell wahrgenommen wurde, und 68 % haben ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität häufig oder sogar ständig verheimlicht. Diese Zahlen entsprechen dem Durchschnitt in den EU-Staaten, siehe FRA-Studie, S. 17, 18 und 20. 16
Zugang zum Recht: (K)ein Problem in Deutschland? 3 schematische Genehmigungspraktiken“ behinderungsbedingten Assistenz-, Dol- zurückgeführt;19 haben also die Betroffe- metscher- und Reisekosten abdeckt.21 nen wirksamen Zugang zum Rechtsschutz durch Betreuungsgerichte? Die Untersuchung durch eine Task Force des niedersächsischen Innenministeriums Betroffene von Menschenhandel können ergab, dass über 20 Prozent der vom dor- ihre Ansprüche auf Entschädigung und tigen Landesamt für Verfassungsschutz vorenthaltenen Lohn nicht gerichtlich gespeicherten personenbezogenen Daten durchsetzen, da sie über ihre Rechte nicht widerrechtlich gespeichert worden waren; informiert werden müssen, sie für die weitere 18 Prozent waren nicht länger für Durchführung eines Gerichtsverfahrens in die Aufgabenerfüllung erforderlich und der Regel keinen Aufenthaltstitel bekom- daher zeitnah zu löschen. 22 Sind die men und die Verfahren von ihrem Her- Befugnisse von Gerichten und Daten- kunftsland aus durchführen müssten.20 schutzbehörden zum Schutz der Privat- Menschen mit Behinderungen, die Sozial- sphäre tatsächlich ausreichend, ist also hilfe beziehen, können Prozesse wegen der Zugang zum Recht in diesem Bereich Menschenrechtsverletzungen nicht durch- effektiv? Die Aufzählung ließe sich fort- führen, weil die Prozesskostenhilfe keine setzen. 19 Brucker, Uwe (2011): Pflegefachliche Fürsorge oder verselbständigte Routine. Freiheitseinschränkende Maßnahmen in Heimen und Genehmigungspraxis der Betreuungsgerichte. In: Pro Alter, Januar/Februar 2011, S. 47-53. Der Aufsatz kann diese Frage nicht mit Gewissheit beantworten, enthält aber starke Indizien für eine bejahende Antwort und verweist insbesondere für die Praxis der Gerichte auf: Klie, Thomas (2010): Freiheitsentziehende Maßnahme vor Gericht: Regel oder Ausnahme? In: Betreuungs- rechtliche Praxis. H. 3, S. 109 ff. 20 WSK-Allianz (2011): Parallelbericht zum fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Berlin. S. 14, http://www. institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICESCR/ icescr_state_report_germany_5_2008_parallel_Alliance_de.pdf; Deutsches Institut für Menschenrechte (2014): Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Menschenhandel und Zwangsprostitution in Europa. Berlin, S. 12. 21 BRK-Allianz (2013): Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion! Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention in Deutschland. Ohne Ort, S. 26. 22 Task Force Verfassungsschutz (2014): Abschlussbericht der Task Force zur Überprüfung der Speicherung personenbezogener Daten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz. Hannover. http://www. mi.niedersachsen.de/download/87237. 17
4 Warum fehlt der Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen? 4 Warum fehlt der Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen? Es ist nicht verwunderlich, dass auch im 17-Jährigen. Bislang hat der Gesetzgeber entwickelten Rechtsstaat Deutschland die Entscheidung über die Geschäfts- und strukturelle Defizite beim Zugang zum Prozessfähigkeit mit Blick darauf gefällt, Recht bestehen. Denn für das Menschen- ob die in Frage stehende Person besonders recht auf Zugang zum Recht gilt, was für schutzbedürftig ist. Aus einer menschen- alle Menschenrechte gilt: Sie sind eine rechtlichen Perspektive muss er hingegen unabgeschlossene Lerngeschichte. Deshalb auch sicherstellen, dass es jeder Mensch schließt auch ein einmal erreichtes hohes bei einer möglichen Menschenrechtsver- Maß an Menschenrechtsschutz das Beste- letzung selbst in der Hand hat, sich dage- hen oder Entstehen struktureller Men- gen zu wehren. Nach der UN-Kinderrechts- schenrechtsprobleme nicht aus. Für struk- konvention kann beispielsweise Minder- turelle Mängeln beim Zugang zum Recht jährigen nicht länger pauschal verweigert lassen sich fünf zentrale Ursachen ausma- werden, sie selbst betreffende Entschei- chen. dung mitzugestalten. Um die unzureichende Anerkennung der 4.1 Die Verkennung von Men- Schwere einer Menschenrechtsverletzung schenrechtsverletzungen geht es in dem Beispiel des mit der Aus- weisungsdrohung erpressten Geschlechts- Wenn eine Menschenrechtsverletzung verkehrs. Wo es für eine Verurteilung nicht erkannt oder in ihrer Schwere ver- wegen Vergewaltigung nicht ausreicht, kannt wurde, dann kann die Rechtsord- dass der Geschlechtsverkehr ohne das freie nung gar nicht auf sie reagieren oder der Einverständnis beider Beteiligter stattfand, Schwere entsprechend ausgestaltet wer- wird das Strafrecht dem Menschenrecht den. Das gilt für das materielle Recht eben- auf sexuelle Selbstbestimmung nicht so wie für das Verfahrensrecht. gerecht. Die Bestrafung als Nötigung schützt Betroffene nicht angemessen, weil Um die fehlende Anerkennung der men- sie nicht den zentralen Unwertgehalt der schenrechtlichen Anforderungen an das Tat – Verletzung der sexuellen Selbstbe- Verfahrensrecht geht es im eingangs stimmung – sanktioniert, sondern nur den geschilderten Fall des diskriminierten ausgeübten Zwang; das spiegelt sich auch 18
Warum fehlt der Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen? 4 im gesetzlichen Strafrahmen wider. Wenn Rechtsträgerinnen sowie die Gerichte und schon das materielle Recht unzureichend anderen staatlichen Stellen verhalten wer- ist, dann kann der gerichtliche Schutz den. Ein strukturelles Defizit entsteht, nicht zureichend sein. Hier wird deutlich: wenn sich die Prognose als unzutreffend Zugang zum Recht bei Menschenrechts- erweist, wenn der Zugang zum Recht also verletzungen setzt angemessene materiel- wider Erwarten oder über die Erwartung le Regelungen voraus. Auch wenn dieser hinaus erschwert worden ist, und der Aspekt zumeist nicht zum Zugang zum Gesetzgeber nicht nachsteuert. Recht im engeren Sinne gezählt wird, ist er doch unverzichtbar, wenn es darum Wenn beispielsweise Gesetze zur Abwehr geht, Hindernisse beim Zugang zum Recht terroristischer Bedrohungen die Befugnis- zu identifizieren (hierzu schon unter 2.5). se der Sicherheitsbehörden zu verdeckten Eingriffen in Menschenrechte erweitern, In allen skizzierten Fallkonstellationen dann nehmen auch die Situationen zu, in liegt die Herausforderung für die rechts- denen der Rechtsschutz eingeschränkt ist. politische Debatte darin, zunächst eine Gerade die Vorverlagerung von Maßnah- breite Anerkennung für die bislang uner- men aus der strafrechtlichen Verfolgung kannte Menschenrechtsverletzung oder für in den Bereich der Prävention bringt es mit ihre bislang unterschätzte Schwere zu sich, dass eine Vielzahl von Personen gewinnen. Das ist die Voraussetzung, um betroffen sein kann – man denke an die die gebotene Schlussfolgerungen für das Erfassung der telefonischen und elektro- materielle Recht und das Verfahrensrecht nischen Kontakte der Zielperson. Ob diese ziehen zu können, damit auch der Zugang Betroffenen wirksamen gerichtlichen zum Recht abgesichert ist. Schutz erhalten, kann sich erst in der Pra- xis erweisen. Die dem Gesetz zugrunde lie- gende Prognose über den Einsatz der neu- 4.2 Die Ungewissheit bei der en Befugnisse und ihre Kontrolle muss des- Rechtsetzung halb Bestandteil einer menschenrechtli- chen Evaluierung von Sicherheitsgesetzen In manchen Situationen ist das Ausmaß sein.23 der Beeinträchtigung von Menschenrech- ten ungewiss, weil der Gesetzgeber seine Ein anderes Beispiel ist die Vergrößerung Entscheidung auf eine Prognose bauen einer bereits bestehenden Zugangshürde muss. Das gilt auch für den Zugang zum durch eine Rechtsänderung oder die Recht bei Menschenrechtsverletzungen. Errichtung einer neuen Hürde durch den Hier geht der Gesetzgeber von Annahmen Gesetzgeber. Werden beispielsweise die darüber aus, wie die Rechtsträger und Voraussetzungen verschärft, unter denen 23 Weinzierl, Ruth (2006): Die Evaluierung von Sicherheitsgesetzen. Anregungen aus menschenrechtlicher Perspektive. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. Eingehender die Beiträge in: Albers, Marion / Weinzierl, Ruth (Hg.) (2010): Menschenrechtliche Standards in der Sicherheitspolitik. Beiträge zur rechtsstaatlichen Evaluierung von Sicherheitsgesetzen. Baden-Baden: Nomos Verlag. 19
4 Warum fehlt der Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen? der Staat wirtschaftlich bedürftige Perso- 4.3 Die Menschenrechtsverlet- nen die Zahlung von Gerichts- und zung ist neu Anwaltskosten erlässt oder erleichtert (Prozesskostenhilfe), so wird einer g rößeren Hindernisse beim Zugang zum Recht kön- Zahl von Betroffenen der Weg zum Gericht nen ferner aus der Entstehung neuer abgeschnitten. Wird eine niedrigschwelli- Bedrohungen für Menschenrechte herrüh- ge Beschwerdemöglichkeit abgeschafft, ren. So hat beispielsweise der technische etwas das Widerspruchsverfahren, und Fortschritt bei der Datenspeicherung neue sind die Betroffenen daher gezwungen, Gefährdungslagen geschaffen oder die sich direkt an ein Gericht zu wenden, dann Globalisierung der Wirtschaft dazu kann dies davon abschrecken, Rechts- geführt, dass Menschenrechtsverletzun- schutz in Anspruch zu nehmen. gen jenseits der eigenen Staatsgrenzen in weit größerem Maße als zuvor möglich Nur selten dürfte die Erschwerung des werden. Hier muss erst einmal eine Ver- Zugangs zum Recht eine unbeabsichtigte ständigung darüber erreicht werden, dass Nebenfolge sein. Zumeist wird diese Aus- Menschenrechte auch diese Konstellatio- wirkung dem Gesetzgeber klar sein, und nen erfassen. Das bedeutet also beispiels- er wird sein Vorgehen zu rechtfertigen weise, dass das Recht auf Privatsphäre suchen, im genannten Beispiel etwa mit (Artikel 17 Zivilpakt, Artikel 8 EMRK) auch dem Zweck, die Gerichtsbarkeit zu entlas- das Recht auf Schutz der persönlichen ten oder die finanzielle Belastung der Daten umfasst,24 oder dass die Menschen- öffentlichen Kassen zu verringern. Hier rechte auch eine extraterritoriale Bin- geht es also darum sicherzustellen, dungswirkung entfalten. Erst nach der dass die gewählten Mittel zur Entlastung Anerkennung der menschenrechtlichen danach ausgewählt wurden, möglichst Bindung des Staates kann auch die Frage menschenrechtsschonend zu sein, und die beantwortet werden, wie die notwendige richtige Balance zwischen dem Menschen- Sicherung des Zugangs zum Recht im Fal- rechtsschutz und anderen legitimen staat- le von Verletzungen ausgestaltet wird. lichen Zielen zu finden. Soweit diese Abwägung auf Prognosen über die Auswir- kung der Rechtsänderung basiert, muss der Rechtsstaat diese Folgen zeitnah evaluie- ren und nachsteuern, wenn sich die Vor- hersage nicht bewahrheitet. 24 Diese Anerkennung spiegelt sich auch darin wider, dass Artikel 8 Grundrechtecharta ausdrücklich ein Recht jedes Menschen auf Schutz der Daten, die ihn betreffen, enthält. 20
Warum fehlt der Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen? 4 4.4 Die Rahmenbedingungen für und bauliche Barrierefreiheit sicherge- Zugang zum Recht bleiben stellt, dass Menschen Gerichtsverfahren unberücksichtigt als fair wahrnehmen und keine Diskrimi- nierungserfahrungen im Gerichtssaal Des Weiteren können auch bei einem aus- machen? Hat er Menschenrechtsbildung gefeilten Rechtschutzsystem die tatsäch- in der schulischen und außerschulischen lichen Rahmenbedingungen unzureichend Bildung und die entsprechende Aus- und sein, damit Betroffene es auch in Anspruch Fortbildung von pädagogischem Personal nehmen. Die Gründe hierfür sind zahlreich sichergestellt? Sind Informationen über etwa mangelnde Informationen über die außergerichtliche Beschwerdemechanis- eigenen Rechte und über die Abhilfemög- men, ihre Mandate und Verfahren, leicht lichkeiten, das Fehlen menschenrechtssen- zugänglich?25 Denn all dies zu gewährleis- sibler Unterstützungsstrukturen (wie im ten, ist Bestandteil der Gewährleistungs- Fall der behinderten Bewerberin für den pflicht des Staates, die anerkanntermaßen Planungsausschuss) oder fehlendes Ver- aus den Menschenrechten folgt. trauen in das Gerichtssystem aufgrund von Diskriminierungserfahrungen (wie im Fall des Kopftuchverbots für die Zeugin). Ange- 4.5 Das Ungenügen gerichtlichen sichts der Vielfalt der Rahmenbedingungen Rechtsschutzes (oben 2.5) muss die Rechtsetzung zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen Schließlich kann der Zugang zum Recht deshalb frühzeitig auf die Erfahrungen versperrt sein, weil gerichtlicher Rechts- Betroffener, das Wissen zivilgesellschaft- schutz in der Praxis gar nicht möglich ist, licher Organisationen und Verbände sowie etwa weil Betroffene von der Rechtsver- die Erkenntnisse der Wissenschaften letzung in der Regel nicht erfahren. Die zugreifen. Speicherung persönlicher Daten durch Ver- fassungsschutzbehörden ist ein solcher Hinzu kommt: Gerade bei den subjektiven Fall. In diesen Konstellationen stellt sich Faktoren für die Mobilisierung von Recht die Frage nach alternativen Schutzmög- besteht die Gefahr, dass ihr Fehlen als Defi- lichkeiten, die die Schwächen gerichtlichen zit einzelner Menschen gesehen wird. Rechtsschutzes ausgleichen. Wie müssen Menschenrechtlich geboten ist jedoch, beispielsweise die Kontroll- und Sankti- danach zu fragen, ob der Staat die Voraus- onsbefugnisse durch Datenschutzbeauf- setzungen für das Bestehen von Rechtsbe- tragte oder parlamentarische Kontrollgre- wusstsein, Rechtskenntnis und Anspruchs- mien ausgestaltet sein, um wirksamen wissen geschaffen hat. Hat er durch Fort- Rechtsschutz zu gewährleisten? Oder bildungen, Sensibilisierungsmaßnahmen wenn die Klageerhebung von der Zustim- 25 Dies hat etwa der Menschenrechtskommissar des Europarates bereits 2007 angemahnt: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland: 9.-11. und 15.-20. Oktober 2006. CommDH (2007)14. Empfehlung Nr. 4 https://wcd.coe.int/ViewDoc. jsp?id=1163283&Site=COE. 21
4 Warum fehlt der Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen? mung eines Dritten, etwa der Eltern, abhängt, wie können sich Kinder und Jugendliche dennoch eigenständig gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte weh- ren? Braucht es hier spezielle Ombudsstel- len für Kinder, und wenn ja, mit welchen Befugnissen? Bei Projekten der Entwick- lungszusammenarbeit kann gerichtlicher Rechtsschutz unzureichend sein, weil er nur nachträglich Schadensersatz ermög- licht, jedoch den Projektträger nicht zwin- gen kann, das Projekt menschenrechtskon- form auszugestalten. Unter welchen Bedingungen könnten Beschwerdemecha- nismen wirksame Abhilfe leisten? Wirksamen Zugang zum Recht bei Men- schenrechtsverletzungen zu sichern ist nach alledem auch ein Thema in Deutsch- land. Es ist eine Aufgabe, der sich Deutsch- land als entwickelter Rechtsstaat immer wieder stellen muss. Wenn Anzeichen für erschwerten oder gänzlich fehlenden Zu- gang zum Recht bei Menschenrechtsver- letzungen bestehen, haben Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern des- sen Umfang und Ursachen zu erforschen und die Schlussfolgerungen zu ziehen, die wirksamen Rechtsschutz für alle ermögli- chen. Zudem muss die rechtsstaatlich gebotene Evaluierung von Gesetzen eben- falls den Zugang zum Recht umfassen. 22
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