Aktuell 04 20 - Spezial: Sofortmaßnahmen rund um das Coronavirus - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht

 
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Aktuell 04 20 - Spezial: Sofortmaßnahmen rund um das Coronavirus - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht
Neues aus Wirtschaft,
Steuern und Recht

aktuell
04 20
Spezial: Sofortmaßnahmen
rund um das Coronavirus
Aktuell 04 20 - Spezial: Sofortmaßnahmen rund um das Coronavirus - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht
Inhalt

Interview

04 Coronavirus: Einführung von Kurzarbeit vereinfacht

Top News

06 Coronavirus – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

News für Ihr Geschäft

08   Soforthilfemaßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Cash-Optimierung
09   Insolvenzantragspflicht für Corona-geschädigte Unternehmen ausgesetzt
09   Was Vermieter und Mieter von Gewerberaum wissen müssen
11   Auswirkungen auf Bilanzierung, Anhang, Lagebericht und Annahme der Unternehmensfortführung
12   Lieferunterbrechung und Produktionseinbußen – die rechtlichen Herausforderungen des Coronavirus
12   Neue Herausforderungen im Unternehmenskaufrecht durch das Coronavirus
13   Aufsichtsbehörde veröffentlicht Hinweise zum datenschutzrechtlichen Umgang mit Corona
14   Erhöhte Schutzmaßnahmen erforderlich: Corona, Computerviren und Co.
15   Spezialisten-Team für Corona-Anfragen bei der dhpg

Kurz notiert

15   Presse, Zahlungstermine

Impressum

Herausgeber                       Redaktion               Konzeption, Layout      Eine Haftung für den Inhalt kann
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB     Dr. Andreas Rohde       www.2erpack.com         trotz sorgfältiger Bearbeitung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   (verantwortlich),                               nicht übernommen werden.
Steuerberatungsgesellschaft       Dr. Lutz Engelsing,     Herstellung             dhpg aktuell erscheint monatlich
Marie-Kahle-Allee 2               Brigitte Schultes       Köllen Druck+Verlag     und kann auch als PDF-Datei
53113 Bonn                        redaktion@dhpg.de       GmbH                    bezogen werden.
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                                                          Fotos
                                                          Bernd Roselieb
Aktuell 04 20 - Spezial: Sofortmaßnahmen rund um das Coronavirus - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht
Editorial

                                                                            Klaus Altendorf
                                                                            ist Wirtschaftsprüfer und Steuer­­
                                                                            berater bei der dhpg. Im Schwerpunkt
                                                                            betreut er mittelständische Unter­
                                                                            nehmen aus Produktion, H  ­ andel
                                                                            und Dienstleistungen in Fragen
                                                                            des nationalen und internationalen
                                                                            Unternehmenssteuerrechts und
                                                                            der Jahresabschlussprüfung.
                                                                            Sein besonderer Fokus gilt dem
                                                                            Umsatzsteuerrecht, dem steuerlichen
                                                                            Verfahrensrecht und dem Führen von
                                                                            gerichtlichen und außergerichtlichen
                                                                            Rechtsbehelfen.

Liebe Leserinnen und Leser,

von Vincent van Gogh stammt der Satz „Wandlung ist       Die mit dem derzeit weltweit grassierenden Corona­
notwendig wie die Erneuerung der Blätter im Früh-        virus verbundenen Gesundheitsgefahren stellen die
ling“. Beides erleben wir gerade. In der Natur ist es    Wirtschaft vor zum Teil existenzielle Herausforderun-
in den letzten Tagen Frühling geworden. Gleichzeitig     gen. Wir unterstützen Sie in allen aktuellen Fragestel-
erlebt unsere Wirtschaft den größten Wandel, den wir     lungen, die Sie und Ihr Unternehmen in diesen Zeiten
bisher in der Nachkriegszeit zu bewältigen hatten.       beschäftigen. Zum Schutz unserer Mandanten sowie
                                                         Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auch bei
Innerhalb der dhpg bemühen wir uns, Sie so schnell       der dhpg viele unserer Berater derzeit im Homeoffice.
wie möglich über alle Kanäle mit den wichtigsten         Sie erreichen uns aber wie gewohnt über die bekann-
Informationen zu versorgen. Wir haben ein Exper-         ten E-Mail-Adressen und Telefonnummern.
tenteam aufgesetzt, das für Ihre drängenden steu-
erlichen und rechtlichen Fragen unter der E-Mail         Bitte geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund.
­corona@dhpg.de direkt erreichbar ist. So ist auch die
Idee entstanden, diese Ausgabe der dhpg aktuell ganz     Ihr
 im Zeichen der Coronakrise zu gestalten.

Unser Redaktionsteam hat für Sie den aktuellen Stand
an Sofortmaßnahmen rund um Kurzarbeit, Liquidität
und Stundung sowie Lieferung und Leistung zusam-
mengestellt.                                             Klaus Altendorf
Interview

    Coronavirus: Einführung
    von Kurzarbeit vereinfacht
    Aufgrund der Coronakrise hat die Regierung die Einführung von Kurzarbeit erheblich vereinfacht. In
    unserem Beratungsalltag erleben wir, dass dies ein großes Thema für viele Unternehmer ist. Darum
    haben wir zwei unserer Arbeitsrechtsexpertinnen gebeten, die häufigsten in diesem Kontext gestellten
    Fragen zu beantworten.

    Interview: Daniela Nellen-La Roche und Alexandra Hecht

    Was bedeutet Kurzarbeit?                                      Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit ver-
    Daniela Nellen-La Roche: Das bedeutet, dass die Beschäf-      ringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen
    tigten für einen bestimmten Zeitraum weniger oder sogar       dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlos-
    gar nicht arbeiten. Der fehlende Verdienst der Arbeitneh-     sen ist. Neu ist, dass auf den Aufbau negativer Arbeits-
    mer wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen.       zeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes vollständig
    Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit.                oder teilweise verzichtet werden kann. Bislang war es so,
                                                                  dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeit-
    Wann können Unternehmen Kurzarbeit beantragen?                schwankungen genutzt wurden, diese auch zur Vermei-
    Alexandra Hecht: Wenn Unternehmen wirtschaftliche Ein-        dung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren
    bußen verzeichnen und dadurch Arbeitnehmer nicht mehr         wurden. Ein erheblicher Arbeitsausfall ist bereits gegeben,
    vollumfänglich beschäftigen können, jedoch Kündigungen        wenn im jeweiligen Kalendermonat 10 % der Beschäftig-
    vermeiden wollen, kann Kurzarbeit angemeldet werden.          ten wegen des Arbeitsausfalls vom Entgeltausfall betrof-
    Dies ist im Zuge der aktuellen Coronakrise möglich.           fen sind; bislang war es ein Drittel der Beschäftigten.

    Ist die Anordnung von Kurzarbeit einseitig durch              2. Betriebliche Voraussetzungen
    den Arbeitgeber möglich?                                      Mindestens eine Person muss sozialversicherungspflichtig
    Nellen-La Roche: Kurzarbeit kann nicht ohne Weiteres          beschäftigt sein. Möglich ist es, auch nur für eine Abteilung
    einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Hier-      Kurzarbeitergeld zu beantragen.
    zu muss zunächst eine rechtliche Grundlage vorhanden
    sein. Die Möglichkeit zur Anordnung von Kurzarbeit muss       3. Persönliche Voraussetzungen
    also im einzelnen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsverein-    Dies betrifft die sozialversicherungspflichtig beschäftigten
    barung oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag ver-          Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld wird nur für jene gezahlt,
    einbart worden sein. Gibt es keinen Betriebsrat, bedarf es    die in keinem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
    des Einverständnisses aller betroffenen Beschäftigten. Erst
    dann kann die Anzeige an die zuständige Arbeitsagentur        4. Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit
    gestellt werden. Unternehmer sollten also überprüfen, ob      Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen die Kurzarbeit
    eine Rechtsgrundlage für die Verringerung der Arbeitszeit     anzeigen und auch entsprechende Anträge bei der örtli-
    mit entsprechender Entgeltkürzung besteht oder ob mög-        chen Bundesagentur für Arbeit stellen, denn ohne Antrag
    licherweise noch kurzfristig eine solche Regelung mit den     kein Kurzarbeitergeld.
    einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden kann.
                                                                  Wie sieht das Verfahren zur Beantragung aus?
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um                Nellen-La Roche: Das besteht aus zwei Schritten, die
    Kurzarbeit zu beantragen?                                     nacheinander, aber auch gleichzeitig erfolgen können.
    Hecht: Es gibt vier Voraussetzungen, die alle erfüllt sein    Wenn Sie Kurzarbeitergeld beantragen, ist die erste Stu-
    müssen:                                                       fe die Anzeige des Arbeitsausfalls. Diese muss in dem
                                                                  Kalender­monat erfolgen, für den Kurzarbeitergeld bean-
    1. Erheblicher Arbeitsausfall, verbunden mit                  tragt werden soll. Wenn Sie also für April Kurzarbeitergeld
    ­Entgeltausfall                                               beantragen möchten, müssen Sie bis zum 30.4.2020 zu-
    Der Arbeitsausfall muss wirtschaftliche Gründe haben          mindest die Anzeige des Arbeitsausfalls an Ihre zuständi-
    oder durch ein unabwendbares Ereignis zustande kom-           ge Agentur für Arbeit übermitteln. Die zweite Stufe, der
    men. Das ist z.B. der Fall, wenn aufgrund des Coronavirus     Antrag auf Kurzarbeitergeld, kann auch später erfolgen.

4   dhpg aktuell 04/20
Der Arbeitgeber muss ihn innerhalb einer Ausschlussfrist
von drei Monaten stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des
Kalendermonats, für den das Kurzarbeitergeld beantragt
wird. Zuständig für die Beantragung und Bewilligung ist die
Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber
zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt.
                                                                Daniela Nellen-La Roche
Wie lange kann man Kurzarbeitergeld beziehen?                   ist Rechtsanwältin bei der dhpg.
Hecht: Die maximale Förderdauer beträgt zwölf Monate,           Sie verfügt über mehr als 15 Jahre
kann aber durch Rechtsverordnung des Bundesministeri-           Erfahrung im Arbeits- und Wirt-
ums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlän-        schaftsrecht. Ihr Leistungsspektrum
gert werden.                                                    umfasst sowohl das kollektive als
                                                                auch individuelle Arbeitsrecht – von
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?                        der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Nellen-La Roche: Bezugshöhe ist der Nettoentgeltausfall.        und Betriebsvereinbarungen bis hin
Wer kurzarbeitet, erhält grundsätzlich 60 % des entfallen-      zur Vertretung von Arbeitgebern,
den Nettoentgelts. Betrifft dies Haushalte mit mindestens       Angestellten und Führungskräften
einem Kind, erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 %.          in Kündigungsschutzprozessen und
                                                                arbeitsgerichtlichen Verfahren..
Welche Kosten kommen auf Arbeitgeber zu?
Hecht: Die Arbeitsagentur zahlt Kurzarbeitergeld nur für
ausgefallene Arbeitsstunden. Normalerweise müssen Ar-
beitgeber die Kosten für die Kurzarbeit mittragen – in Form
von 80 % der Sozialversicherungsbeiträge für das ausge-
fallene Bruttoentgelt. Neu ist, dass der Staat nun die Sozi-
albeiträge, die für die Ausfallstunden anfallen, vollständig,
d.h. zu 100 % übernimmt.

Was passiert, wenn kurzfristig wieder Aufträge
eingehen?
Nellen-La Roche: Sollte sich kurzfristig die Auftragslage
in einem Unternehmen verbessern, das Kurzarbeitergeld
angemeldet hat, dann muss die Kurzarbeit unterbrochen
werden. In diesem Fall kann die Inanspruchnahme von
Kurzarbeitergeld um die Monate verlängert werden, die
ausgesetzt werden. Wird die Kurzarbeit für drei aufeinan-       Alexandra Hecht
derfolgende Monate unterbrochen, muss das Kurzarbei-            ist Rechtsanwältin bei der dhpg.
tergeld neu angemeldet werden.                                  Die Fachanwältin für Arbeitsrecht
                                                                betreut mittelständische, gewerb-
                                                                liche Unternehmen in allen Fragen
                                                                des individuellen und kollektiven
   Sollten Sie Fragen zum Thema Kurzarbeit haben,               Arbeitsrechts. Im Konfliktfall über-
   sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie                   nimmt sie bundesweit auch die
   persönlich.                                                  Interessenvertretung. Ihre Tätigkeit
                                                                umfasst insbesondere die arbeits-
   Wir empfehlen, sich ergänzend zu diesem Interview            rechtliche Vertragsgestaltung sowie
   auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu              die Vertretung in Kündigungsschutz-
   informieren: www.dhpg.de/go/ssg-d026b                        und sonstigen arbeitsgerichtlichen
                                                                Verfahren. Des Weiteren berät sie
   Dort finden Sie Hinweise zum Kurzarbeitergeld                Arbeitgeber zu Fragen der moder-
   sowie die Online-Anzeige der Kurzarbeit und den              nen Arbeitswelt sowie zu sämtlichen
   Online-Antrag für das Kurzarbeitergeld.                      Themen im Bereich des Beschäftig-
                                                                tendatenschutzes.

                                                                                                       5
Top News

    Coronavirus –
    was Arbeitgeber und Arbeit-
    nehmer wissen müssen
    Das Coronavirus hat auch Deutschland mit voller Wucht erreicht und Auswirkungen auf unser gesam-
    tes Leben. Gerade im Arbeitsleben spürt man diese deutlich, was auch in deutschen Betrieben zu viel
    Besorgnis und Unsicherheit geführt hat. Wir beantworten die in diesem Kontext am häufigsten gestell-
    ten Fragen.

     Können Arbeitgeber Homeoffice wegen                          Hände zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten gründ-
    ­Ansteckungsgefahr anordnen?                                  lich wäscht. Im Extremfall kann der Arbeitgeber die Firma
    Ob ein Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten darf, muss         auch vorüber­gehend schließen. Arbeitnehmer, die mit der
    individuell arbeitsvertraglich bzw. in den Betriebsverein-    erkrankten Person in Kontakt gekommen sind, müssen
    barungen festgehalten sein. Sind diese Voraussetzungen        sich umgehend ärztlich untersuchen lassen und in häusli-
    erfüllt, steht der Arbeit im Homeoffice wegen einer erhöh-    che Quarantäne begeben, bis das Untersuchungsergebnis
    ten Ansteckungsgefahr nichts im Wege und der Arbeitge-        feststeht. In dieser Zeit können sie sich vom Arbeitgeber
    ber hat das Recht, dies anzuordnen. Besteht eine solche       freistellen lassen.
    Vereinbarung nicht, kann diese auch nicht einseitig durch
    den Arbeitgeber angeordnet werden. Sie sollte immer ein-      Erhalten Mitarbeiter in Quarantäne noch regulär ihr
    vernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ge-         Gehalt?
    troffen werden.                                               Bei einer offiziell durch das Gesundheitsamt angeordne-
                                                                  ten Quarantäne hat der Arbeitnehmer grundsätzlich wei-
    Können Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung auch              terhin Anspruch auf seine Vergütung. Der Arbeitgeber hat
    auf eigene Faust zu Hause bleiben?                            seinerseits einen Erstattungsanspruch gemäß § 56 Infek-
    Nein. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es rechtfertigt,     tionsschutzgesetz (IfSG), muss aber gegenüber dem Ar-
    dass ein Arbeitnehmer eigeninitiativ zu Hause bleibt, weil    beitnehmer in Vorleistung treten. Wenn die sechs Wochen
    im Büro eine höhere Ansteckungsgefahr besteht. Dies           abgelaufen sind, übernimmt der Staat die Zahlung an den
    wäre ein klassischer Fall von „unentschuldigtem Fehlen“,      Arbeitnehmer in Höhe des Krankengelds. Um den Erstat-
    der arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung      tungsanspruch nachher geltend machen zu können, ist es
    als Folge haben kann. Auch eine Pandemie wie etwa das         wichtig, dass Arbeitgeber sich jeweils einen Nachweis über
    Coronavirus setzt das in Deutschland gültige Arbeitsrecht     die behördliche Anordnung der Quarantäne aushändigen
    nicht außer Kraft. Einvernehmliche Regelungen sind zwi-       lassen. Ist eine Person tatsächlich am Coronavirus erkrankt,
    schen Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverständlich         gelten dieselben Regelungen wie für jede andere Erkran-
    immer möglich. Genügen Überstunden- und Urlaubskon-           kung auch. Sie erhält dann sechs Wochen lang ihr Gehalt
    to nicht, lässt sich darüber nachdenken, den Arbeitgeber      vom Arbeitgeber und danach Krankengeld. Können Arbeit-
    um unbezahlten Urlaub zu bitten. Ein Anspruch darauf be-      nehmer aber auch in der Quarantäne weiter ihrer Arbeit
    steht aber im Normalfall nicht.                               nachkommen – beispielsweise durch Arbeit im Home­
                                                                  office –, bleibt selbstverständlich der normale Gehaltsan-
    Gilt das auch, wenn in der Firma schon jemand am              spruch bestehen.
    Coronavirus erkrankt ist?
    Sollte es in der Firma einen bestätigten Krankheitsfall ge-   Bekommen Mitarbeiter weiterhin Gehalt, wenn der
    ben, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sofort Maßnahmen       Betrieb schließen muss?
    zu ergreifen, um Infektionen anderer Arbeitnehmer aus-        Ja. Wenn die Behörden einen Betrieb wegen des Corona­
    zuschließen. Zunächst sollte selbstverständlich der Be-       virus schließen, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern
    triebsarzt über den Vorfall informiert werden, ebenso         weiterhin Lohn auszahlen. Sollte ein Betrieb zum Infek-
    wie das zuständige Gesundheitsamt. Stellen Sie für Ihre       tionsschutz geschlossen werden müssen, soll Anspruch
    Mitarbeiter Desinfektionsmittel in den Toiletten auf und      auf Lohnfortzahlung bestehen. Ein Sprecher des Bundes­
    informieren Sie (wiederholt) darüber, wie man sich die        arbeitsministeriums gab hierzu bekannt:

6   dhpg aktuell 04/20
„Kann der Arbeitgeber bei Auftreten des Coronavirus auf-          wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit, wie etwa eine
 grund einer behördlichen Anordnung des Infektionsschut-          Notbetreuung, besteht. Wichtig ist in jedem Fall, dass der
zes Arbeitnehmer nicht beschäftigen, werden diese von der         Arbeit­geber unverzüglich informiert wird. Es empfiehlt sich
 Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei. Die Erbringung der Ar-   in jedem Fall, gemeinsam eine Lösung zu finden, wie diese
 beitsleistung ist ihnen unmöglich. Die ausgefallenen Arbeits-    Zeit überbrückt wird, z.B. durch den Abbau von Überstunden
zeiten müssen grundsätzlich nicht nachgearbeitet werden.          oder die Einreichung von Urlaub. Leider dauern die Schlie-
 Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der Arbeit-    ßungen jedoch so lange an, dass dies oftmals nicht ausreicht
 geber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet       und Arbeitnehmer unentgeltlich daheim bleiben. Der Bun-
 bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit     destag hat daher am 25.3.2020 beschlossen, dass dieser
 sind, aber der Arbeitgeber sie aus Gründen nicht beschäfti-      Verdienstausfall staatlich aufgefangen werden soll. Diejeni-
 gen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen.“            gen, die wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten gehen
                                                                  können, sollen nun für maximal sechs Wochen 67 % des
Auch der Erhalt von Kurzarbeitergeld wäre laut Arbeitsminis-      Nettoeinkommens erhalten, maximal aber 2.016 € im Monat.
terium denkbar. Das würde Unternehmen entlasten, weil da-
bei ein Teil des Lohnes von der Arbeitsagentur gezahlt wird.      An welche Voraussetzungen ist die Zahlung geknüpft?
                                                                  Hiervon kann nur Gebrauch machen, wer glaubhaft versi-
Können Arbeitnehmer anstehende Dienstreisen                       chert, dass die Kinderbetreuung nicht auf anderem Wege
verweigern?                                                       geregelt werden kann – etwa durch den Partner. Auch
Das hängt in erster Linie vom Arbeitsvertrag ab. Hat sich der     Überstunden müssen vor Beantragung aufgebraucht sein.
Arbeitnehmer vertraglich zu Dienstreisen verpflichtet, muss       Zudem ist die Beantragung für Eltern von Kindern unter
er diese grundsätzlich auch antreten. Der Arbeit­geber hat        zwölf Jahren beschränkt und Ferienzeiten, in denen Kitas
laut Gewerbeordnung ein Weisungsrecht und kann entspre-           und Schulen ohnehin geschlossen wären, sind von der neu-
chend Ort, Inhalt und Zeit der Arbeitsleistung nach seinem        en Regelung ausgenommen. Arbeitnehmer erhalten den
Ermessen bestimmen. Grundsätzlich gilt aber, dass eine            ausgefallenen Verdienst von ihrem Arbeitgeber, der sich das
Dienstreise dann verweigert werden darf, wenn eine er-            Geld wiederum vom Staat zurückholen kann. Selbststän-
hebliche Gefährdung der Gesundheit zu erwarten ist. Dann          dige müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Für sie
würde eine Anweisung zur Dienstreise nicht mehr billigem          richtet sich die Höhe nach dem durchschnittlichen Monats-
Ermessen entsprechen. Liegt eine Reisewarnung des Aus-            einkommen. Gelten sollen die Regelungen bis Ende des
wärtigen Amtes für das Ziel der Dienstreise vor, wie es aktuell   Jahres 2020.
weltweit der Fall ist, kann der Arbeitnehmer regelmäßig unter
Berufung darauf die Dienstreise verweigern. Es kommt aber
immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.                 Gerne beantworten Ihnen unsere Fachanwälte für
                                                                     Arbeitsrecht Ihre Fragen.
Darf ein Arbeitgeber kranke Mitarbeiter nach Hause                   Sprechen Sie uns gerne an.
schicken?
Ja, auf jeden Fall. Damit erfüllt er seine gesetzlich festge-        Weitere Informationen finden Sie auch auf der
schriebene Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Auch,              Website des Bundesarbeitsministeriums:
wenn Arbeitnehmer vom Chef nach Hause geschickt wur-                 www.dhpg.de/go/ssh-92040
den, gilt dies als Krankmeldung und es besteht Anspruch auf
Lohnfortzahlung. Ebenso gelten auch die üblichen Fristen
zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Darf der Arbeitgeber fragen, woran der Mitarbeiter
erkrankt ist, wenn er zu Hause bleibt?
Nein. Der genaue Grund der Krankmeldung ist aus juristi-
scher Sicht nicht maßgeblich für den Arbeitgeber und muss
deshalb nicht mitgeteilt werden. Im Fall des Corona­virus
wird der Arbeitgeber jedoch davon erfahren, wenn sich
einer seiner Mitarbeiter infiziert hat, da das Virus melde-
pflichtig ist. Wurde das zuständige Gesundheitsamt über
eine Ansteckung informiert, leitet es sofort alle notwendi-
gen Schritte ein. Hierzu gehört auch die Kontaktaufnahme
mit dem Arbeitgeber der betroffenen Person. Dieser muss
dann seinerseits erforderliche Maßnahmen für die restliche
Belegschaft ergreifen.

Müssen Arbeitnehmer freigestellt werden, wenn
Kitas und Schulen geschlossen sind?
Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, wie es aktuell
bundesweit der Fall ist, können Arbeitnehmer für die Kin-
derbetreuung zu Hause bleiben. Dies gilt aber nur dann,

                                                                                                                                 7
News für Ihr Geschäft

    GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                              um Liquiditätsreserven zu schaffen. Zur Überbrückung
                                                                   von Liquiditätsengpässen werden Kredite vergeben, um
                                                                   die Unternehmen schnellstmöglich mit Liquidität zu ver-
    Soforthilfemaßnahmen zur                                       sorgen. Das Soforthilfeprogramm des Bundes und des
                                                                   Landes NRW stellt krisenbetroffenen Kleinstunternehmen
    Sicherung der Liquidität                                       und Solo-Selbständigen unter bestimmten Voraussetzun-
                                                                   gen finanzielle Mittel von bis zu 25.000 € bereit.
    und zur Cash-Optimierung
                                                                   Maßnahmen der Kreditinstitute und Förderbanken
    Die mit dem derzeit weltweit grassierenden                     Die im Auftrag der Bundesregierung zur Verfügung ge-
    ­Coronavirus verbundenen Folgen erfordern                      stellten Förderkredite der KfW und der NRW.Bank (nur für
     erhöhte Schutzmaßnahmen in Gesellschaft                       NRW zuständig) sowie der Investitionsbank Berlin (nur
     und Betrieb. Treffen Sie deshalb Vorsorge – für               für Berlin zuständig) können über die Hausbanken der
    Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihr                 Unternehmen beantragt werden. Damit die betroffenen
    Unternehmen und für sich als Unternehmer.                      Unternehmen für die Beantragung der Fördermittel gut
                                                                   vorbereitet sind, werden seitens der Förderbank folgende
    Maßnahmen der Finanzverwaltung                                 Handlungsempfehlungen ausgesprochen:
    Zur Sicherung der Liquidität kann für alle Steuerpflichtigen   / Ermittlung des Liquiditätsbedarfs,
    beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung der Voraus-         / Vorbereitung von Entscheidungsunterlagen für die
    zahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewer-               Bank, wichtig sind insbesondere:
    besteuer mit kurzer Darstellung der aktuellen Ertragser-         / Jahresabschluss 2018,
    wartung für das Jahr 2020 gestellt werden. Außerdem              / vorläufiger Jahresabschluss 2019, alternativ BWA
    erleichtern die Finanzbehörden die zinslose Stundung                 2019 inklusive Summen- und Saldenliste,
    von Steuernachzahlungen inklusive der Umsatzsteuer. Zu           /	 kurze Situationsbeschreibung, Erläuterung eingelei-
    den vorgenannten Steuererleichterungen hat die Finanz-               teter Maßnahmen,
    verwaltung ein vereinfachtes Antragsformular entwickelt.         / vorläufige Liquiditätsplanung 2020,
    Als weitere Maßnahme haben die Finanzbehörden ange-              / Rentabilitätsplanungen für 2020 und 2021,
    kündigt, auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszu-            / Beratungsgespräch mit Hausbank führen,
    schläge bis Ende 2020 zu verzichten. Nach Mitteilung           / Beantragung der Finanzierungsmittel bei der Hausbank.
    des Bundesfinanzministeriums sind noch weitere Maß-            Bei der Vorbereitung der Entscheidungsunterlagen für
    nahmen in Bezug auf die Umsatzsteuer-Voranmeldun-              die Bank, insbesondere bei der Erstellung der vorläufi-
    gen im Gespräch. Im NRW-Rettungsschirm ist für krisen-         gen Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, sind Ihnen die
    betroffene Unternehmen die Möglichkeit aufgenommen,            Berater der dhpg sehr gerne behilflich. Sprechen Sie uns
    dass die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlän-           einfach an.
    gerungen bei der Umsatzsteuer auf 0 € gesetzt werden
    können. Die bereits geleisteten Sondervorauszahlungen
    können dann auf Antrag erstattet werden. Die darge-
    stellten Maßnahmen erfordern Ihre Initiative in Form von
    Antragstellungen. Hierbei ist Ihnen die dhpg sehr gerne           Unter diesem Link finden Sie unseren Flyer zum
    behilflich.                                                       Thema Jahreszielplanung:
                                                                      www.dhpg.de/go/stv-9e885
    Maßnahmen anderer Institutionen
    Die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gastgewerbe
    (gegebenenfalls auch noch andere Berufsgenossen-                  Außerdem empfehlen wir Ihnen, in diesem Kontext
    schaften) bietet den betroffenen Unternehmen zins-                stets folgende Websites im Auge zu behalten:
    freie Beitragsstundungen an und setzt ebenfalls Voll-
    streckungsmaßnahmen auf Beitragsrückstände aus. Der                 Bundeswirtschaftsministerium
                                                                      /	
    GKV-Spitzenverband hat für krisenbetroffene Unterneh-               www.dhpg.de/go/svd-9e5f1
    men dargestellt, dass die Sozialversicherungsbeiträge der
    Monate März bis Mai unter bestimmten Voraussetzungen              / Wirtschaftsministerium NRW
    bis Ende Juni 2020 gestundet werden können.                         www.dhpg.de/go/sty-1c626

    Maßnahmen der Unternehmen                                         / Bundessteuerberaterkammer
    Eine erste und schnell umsetzbare Maßnahme zur Si-                  www.dhpg.de/go/svg-5e50a
    cherung der Liquidität ist der Antrag auf Tilgungsausset-
    zung von Darlehen beim jeweiligen Kreditinstitut. Diese           / Verband der Bürgschaftsbanken
    Tilgungsaussetzung kann auch für Betriebe sinnvoll sein,            www.dhpg.de/go/sve-7ddbc
    die unmittelbar noch kein finanzielles Problem haben,

8   dhpg aktuell 04/20
Voraussetzung für die Aussetzung der
    / KfW Bank                                                    Insolvenzantragspflicht
      www.dhpg.de/go/stx-9a920                                    Um von der Regelung Gebrauch machen zu können, setzt
                                                                  das Gesetz voraus, dass die Corona-Epidemie Grund für
    / Bürgschaftsbank NRW                                         die Insolvenzreife des Unternehmens ist und Aussichten
      www.dhpg.de/go/svO-b59fd                                    zur Überwindung der wirtschaftlichen Schieflage beste-
                                                                  hen. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Unternehmen
    / Investitionsbank Berlin                                     zum 31.12.2019 noch zahlungsfähig gewesen sind.
    www.dhpg.de/go/sxO-2946e
                                                                  Trotz Verschnaufpause Unsicherheit für die Ge-
    / Bremer Aufbaubank                                           schäftsleiter und Unternehmer
      www.dhpg.de/go/svf-9756d                                    Diese sogenannte gesetzliche Vermutung gibt den be-
                                                                  troffenen Geschäftsleitern und Unternehmern zwar die
                                                                  Möglichkeit einer Fortführung, es besteht allerdings keine
                                                                  Rechtssicherheit. Sollte die Coronakrise von dem Unter-
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                                 nehmen nicht überwunden werden können, besteht für
                                                                  einen etwaigen Insolvenzverwalter durch eine sogenann-
                                                                  te Widerlegung der Vermutungsregelung dennoch die
Insolvenzantragspflicht                                           Möglichkeit, den Geschäftsleiter persönlich in Anspruch
                                                                  zu nehmen. Dementsprechend gilt es, sich ausreichend
für Corona-geschädigte                                            abzusichern.

Unternehmen ausgesetzt                                            Sollten Sie Fragen zum Thema haben, sprechen Sie uns als
                                                                  sachkundige Berater gerne an. Wir beraten Sie persönlich.
Unternehmen, die durch die Corona-Epidemie in
wirtschaftliche Schieflage geraten sind, sollen künf-
tig verstärkt geschützt werden. Hierzu hat der Bun-                  Aktuelle News zum Thema finden Sie auf der Website
destag das COVID-19-Insolvenz­aussetz­ungsgesetz,                    des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrau-
kurz COVInsAG, am 25.3.2020 b   ­ eschlossen.                        cherschutz: www.dhpg.de/go/ssk-58012

Zusicherung der Bundesregierung, Unternehmen
finanziell zu unterstützen
Die Bundesregierung hatte zugesichert, finanzielle Mittel         GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen
bereitzustellen, um Unternehmen, die in wirtschaftliche
Schieflage geraten sind, zu unterstützen. Aktuell kann aus
organisatorischen und administrativen Gründen jedoch              Was Vermieter und Mieter
nicht sichergestellt werden, dass diese Mittel innerhalb der
dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht bei den betroffenen          von Gewerberaum wissen
Unternehmen ankommen.
                                                                  müssen
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, weil
Finanzspritzen auf sich warten lassen                             Die Mieter von Gewerberäumen haben neben den
Durch das COVInsAG soll verhindert werden, dass Unter-            bis jetzt schon zu verzeichnenden Umsatzein-
nehmen Insolvenz anmelden müssen, weil sie die von der            brüchen darüber nachzudenken, wie sie es mit
Bundesregierung zugesicherte Hilfe nicht rechtzeitig erhal-       den Zahlungen der vertraglich vereinbarten Miete
ten haben. Grundsätzlich gilt, dass Geschäftsführungsorgane       halten sollen.
juristischer Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG etc.) dazu
verpflichtet sind, spätestens innerhalb von drei Wochen nach      Darf ein gewerblicher Mieter wegen Schließung
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenz­           seines Geschäfts aufgrund behördlicher Maßnah-
antrag zu stellen. Bleibt dies aus, machen sich die Geschäfts-    men die Miete kürzen oder die Mietzahlung gar
leiter wegen Insolvenzverschleppung strafbar und haften per-      vollständig einstellen?
sönlich. Für jene Fälle, die auf Geld von der Regierung warten,   Von einer Einstellung der Mietzahlung ist zunächst drin-
ist die gesetzliche Frist von drei Wochen zu knapp bemessen.      gend abzuraten. Die Mietvertragsparteien sind auch in der
Um betroffenen Unternehmen unter die Arme zu greifen              jetzigen Krisensituation grundsätzlich an ihre vertraglich
und das von der Bundesregierung beschlossene Hilfs­paket          vereinbarten Verpflichtungen gebunden. Der Vermieter ist
zu flankieren, sieht das Gesetz die Aussetzung der Insolvenz-     weiterhin zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache und
antragspflicht – zunächst befristet bis zum 30.9.2020 und mit     der Mieter zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete
der Verlängerungsoption bis zum 31.3.2021 – vor.                  verpflichtet.

                                                                                                                               9
Die Untersagung des Geschäftsbetriebs aufgrund behörd- Wichtig für Vermieter und Mieter: Die ausgesetzten
     licher Anordnungen begründet kein Mietminderungsrecht, Zahlungen sind bis Juni 2022 nachzuholen
     wenn diese nicht aufgrund eines Mangels der Mietsache
     erfolgt. Davon ist jedoch regelmäßig bei der letztlich pan- Nachdem der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat
     demiebedingten Schließung nicht auszugehen. Öffentlich-­ passiert hat, treten die Regelungen zum 1.4.2020 in Kraft.
     rechtliche Gebrauchsbeschränkungen oder Verbote               Weiterhin ist dringend von einer Einstellung oder Herab-
     sowie Gebrauchshindernisse sind nach ständiger Recht- setzung der Miete abzuraten, ohne sich hierüber zuvor mit
     sprechung nur dann als Mangel der Mietsache anzusehen         dem Vermieter zu verständigen. Ob die Voraussetzungen
     und berechtigen den Mieter zur Minderung, wenn die Ge- der Gesetzesänderung zutreffend sind oder nicht, muss
     brauchsbeschränkung ihre Ursache in der konkreten Be- für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden.
     schaffenheit, Benutzbarkeit oder Lage der Mietsache hat
     und nicht auf den persönlichen oder betrieblichen Um- Die Rechtsanwälte der dhpg sind bei der Lösung Ihrer
     ständen des Mieters beruht.                                   mietrechtlichen Fragen gerne behilflich. Sprechen Sie uns
                                                                   einfach an.
     Beeinträchtigen behördliche Maßnahmen hingegen nicht
     die Beschaffenheit, Benutzbarkeit oder Lage der Mietsache,
     sondern stattdessen den geschäftlichen Erfolg des Mieters,
                                                                       Ergänzend zu diesem Beitrag empfehlen wir Ihnen,
     fallen sie in dessen Risikobereich, denn das sogenannte
                                                                       sich auch auf der Website des Bundesministeriums
     Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache, insbeson-
                                                                       für Justiz und Verbraucherschutz zu informieren:
     dere das Risiko, damit Gewinne erzielen zu können, trägt
                                                                       www.dhpg.de/go/ssk-58012
     grundsätzlich der Mieter. Die fehlende Nutzungsmöglich-
     keit betrifft nicht die Räumlichkeiten des Vermieters, son-
     dern den Betrieb des Mieters. Die Stilllegung realisiert sich
     als unternehmerisches Risiko des Betreibers. Folglich lässt
     sich ein Minderungsrecht nicht begründen.

     Steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu?
     Unter Beachtung der vorstehend beschriebenen Risiko­
     verteilung steht dem Mieter auch kein Recht zur Kündi-
     gung des Mietvertrags außerhalb der vereinbarten oder
     gesetzlichen Fristen zu.

     Geteiltes Leid ist halbes Leid: Hat der Mieter einen
     Anspruch auf Anpassung des Vertrags?
     Grundsätzlich scheidet auch ein Anspruch auf Vertrag-
     sanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Ge-
     schäftsgrundlage aus, weil eine Vertragspartei sich nicht
     auf solche veränderten Umstände berufen kann, die nach
     der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung gera-
     de in ihren Risikobereich fallen. Vorliegend betreffen die-
     se Umstände (Schließung von Geschäften) das Verwen-
     dungsrisiko des Mieters. Dementsprechend kann dieser
     sich hierauf nicht berufen.

     Die Politik reagiert
     Die Bundesregierung hat jetzt im Rahmen des auf den
     Weg gebrachten Corona-Hilfspakets das Gesetz zur Ab-
     milderung der Folgen der Covid-19-Pandemie mit weit-
     reichenden Folgen für Mieter und Vermieter auf den Weg
     gebracht. Danach können Mieter von April 2020 bis Juni
     2020 ihre Zahlungen kürzen oder sogar ganz aussetzen,
     ohne dass hierdurch das an und für sich dem Vermieter
     zustehende Recht zur Kündigung ausgelöst wird. Vor-
     aussetzung: Der Mieter muss glaubhaft machen, dass er
     durch die Corona-Pandemie nicht in der Lage ist, seine
     Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.

10   dhpg aktuell 04/20
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                               Ereignis nach dem Bilanzstichtag (31.12.2019) dar. Im An-
                                                                hang zum Jahresabschluss müssen somit Vorgänge von
                                                                besonderer Bedeutung angegeben werden, die nach dem
Auswirkungen auf Bilanzie-                                      Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der
                                                                Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berück-
rung, Anhang, Lagebericht                                       sichtigt sind. Dies erfolgt unter Angabe ihrer Art und ihrer
                                                                finanziellen Auswirkungen. Die Ausbreitung des Corona-
und Annahme der Unter­                                          virus wird darüber hinaus bereits direkte Auswirkungen
                                                                auf den Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 haben. Hier
nehmensfortführung                                              ist insbesondere der Risikobericht zu nennen, in den das
                                                                Coronavirus als relevanter Risikofaktor hinsichtlich der Er-
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen              reichung von Prognosen oder Zielen des Unternehmens
Hinweis dazu veröffentlicht, welche Folgen das                  eingehen wird. Eine nach dem Abschlussstichtag neu ein-
Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stich-                  getretene oder geänderte Risikosituation ist ebenfalls dar-
tag 31.12.2019 und die Prüfung der Abschlüsse                   zustellen, soweit dies für die Vermittlung eines zutreffen-
und Lageberichte der betroffenen Unternehmen                    den Bildes der Risikolage erforderlich ist.
bzw. Konzerne hat.
                                                                Annahme der Unternehmensfortführung
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag –                            Richten Sie ein besonderes Augenmerk darauf, ob sich
­Nichtberücksichtigung in der Bilanz                            durch das Coronavirus (oder andere Faktoren) bestands-
Fraglich ist, ob etwaige bilanzielle Konsequenzen, die aus      gefährdende Risiken ergeben. Die Bilanzierung beruht auf
der Ausbreitung des Coronavirus resultieren, bereits im         der Annahme, dass das Unternehmen auf absehbare Zeit
Abschluss zum 31.12.2019 erfasst werden müssen. Der             fortgeführt wird (Going-Concern-Prämisse). Im Extremfall
richtige Zeitpunkt hängt davon ab, ob ein Ereignis, wie         hat die Ausbreitung des Coronavirus eine so gravierende
die Ausbreitung des Coronavirus, als wertaufhellend oder        negative Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, dass die
wertbegründend einzustufen ist. Für die bilanzielle Be-         Going Concern-Annahme in Frage gestellt werden könnte.
handlung unterscheidet man hierbei zwischen Ereignissen,        Bei der Beurteilung der Unternehmensfortführungsfähig-
deren Ursache am Bilanzstichtag bereits bestand (wertauf-       keit hat das bilanzierende Unternehmen sämtliche ver-
hellend), und solchen, bei denen die Ursache erst danach        fügbaren Informationen über die Zukunft in Betracht zu
ausgelöst wird (wertbegründend). Besteht die Ursache be-        ziehen, mindestens aber Informationen für die nächsten
reits am Bilanzstichtag, so ist das Ereignis im Abschluss des   zwölf Monate ab Bilanzstichtag.
abgelaufenen Geschäftsjahrs bilanzierungspflichtig. Die
Schwierigkeit bei der Einstufung liegt darin, dass sich die      Berücksichtigung von öffentlichen
Ausbreitung des Coronavirus weniger auf einen Zeitpunkt         ­Stützungsmaßnahmen
reduzieren lässt, sondern vielmehr einen fortlaufenden          Zur Stützung der nationalen und internationalen Volkswirt-
Prozess darstellt. Insoweit ist davon auszugehen, dass –        schaften sind bereits umfangreiche Maßnahmen mit direk-
analog zur Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer       ten und indirekten Hilfen für die Unternehmen umgesetzt
(IDW) – nicht die ersten regional begrenzten Fälle an In-       oder angekündigt worden. Soweit hieraus etwa direkte
fizierten Ende 2019 als ursächlich für die aktuell zu beob-     Ansprüche der Unternehmen entstehen, z.B. ein Anspruch
achtenden und erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen          auf Liquiditätshilfe oder Zuschuss gegenüber einer Behör-
bei den Unternehmen zu sehen sind, sondern der welt-            de, sind diese erst nach einer als verbindlich zu wertenden
weite sprunghafte Anstieg der Infektionsfälle im Jahr 2020.     Zusage bilanziell zu erfassen. Nicht rückzahlbare Zuschüs-
Dementsprechend sind mögliche bilanzielle Konsequen-            se, an die auch keine Bedingungen eines künftigen Ver-
zen durch das Coronavirus erst in Abschlüssen mit Stichtag      haltens geknüpft sind, können nach deren verbindlicher
nach dem 31.12.2019 zu berücksichtigen. Das bedeutet,           Zusage unmittelbar und in voller Höhe – in der aktuellen
dass beispielsweise durch die Situation entstandene Rück-       Rechnungslegungsperiode – erfolgswirksam vereinnahmt
stellungsbedarfe oder Wertminderungen bei Vermögens-            werden.
werten (als Ereignis nach dem Bilanzstichtag) grundsätz-
lich nicht bilanziell zum 31.12.2019 erfasst werden. Eine       Diese Maßnahmen werden in vielen Fällen Auswirkungen
Ausnahme hiervon ergibt sich aber dann, wenn sich durch         auf die Annahme der Unternehmensfortführung haben.
das Coronavirus die der Aufstellung eines Abschlusses zu-       Die Berücksichtigung solcher Maßnahmen ist im Anhang
grunde liegende Annahme der Unternehmens­fortführung            bzw. Lagebericht zu erläutern.
(Going-Concern-Prämisse) nicht mehr aufrechterhalten
lässt. In diesem Fall hat eine Bilanzierung unter Abkehr
dieser Annahme zu erfolgen, selbst wenn das ursächliche
Ereignis erst im neuen Geschäftsjahr eingetreten ist.              Ergänzend empfehlen wir, sich auch auf der Seite
                                                                   des Instituts der Wirtschaftsprüfer über die aktuellen
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag –                               Entwicklungen zu informieren: www.idw.de/idw/
Darstellung im Anhang bzw. Lagebericht                             im-fokus/coronavirus
Wie bereits erläutert, stellt das globale Auftreten des Co-
ronavirus grundsätzlich ein nicht bilanzierungspflichtiges

                                                                                                                               11
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                               GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen

     Lieferunterbrechung und                                         Neue Herausforderungen
     Produktionseinbußen – die                                       im Unternehmenskaufrecht
     rechtlichen Herausforde-                                        durch das Coronavirus
     rungen des Coronavirus                                          Die Folgen des Coronavirus ziehen sich durch viele
                                                                     Bereiche unserer täglichen Beratungspraxis. Auch
     Lieferunterbrechungen und Produktionseinbußen                   Unternehmenstransaktionen sind davon betroffen.
     machen Unternehmern schwer zu schaffen.
                                                                     Auch in Bezug auf Unternehmenstransaktionen stellt das
     Hintergrund                                                     Coronavirus die Akteure vor neue Herausforderungen. Bei
     Die Meldungen zum Coronavirus sind omnipräsent. Welt-           Unternehmenstransaktionen ist für Verkäufer und Käufer
     weit liegen ganze Regionen still. Dabei wirkt sich das Virus    die Geschäftslage des zu erwerbenden Unternehmens
     nicht nur auf unser persönliches Umfeld aus. Auch in der        entscheidend. Produktions- und Lieferunterbrechungen
     betrieblichen Praxis spielt die Verbreitung eine immer grö-     aufgrund des Coronavirus haben hierauf natürlich Einfluss.
     ßere Rolle. Die Auswirkungen des Virus betreffen nicht nur      Bei laufenden Transaktionen stellt sich insbesondere die
     das Arbeitsleben, sondern auch Lieferbeziehungen und            Frage, ob ein Rücktrittsrecht besteht. In Unternehmens-
     Unternehmenstransaktionen.                                      kaufverträgen lassen sich oft Klauseln finden, die im Falle
                                                                     eines militärischen Konflikts, einer Naturkatastrophe oder
     Lieferunterbrechung aufgrund des Coronavirus –                  sonstiger Ereignisse, die die Industrie schwerwiegend be-
     Konsequenzen für Kunden betroffener Lieferanten                 einträchtigen, zum Rücktritt berechtigen. Ob dabei das
     Immer mehr Kunden beklagen Lieferunterbrechungen, die           Coronavirus als Naturkatastrophe angesehen werden
     auf die Auswirkungen des Coronavirus zurückzuführen sind.       kann, hängt von der Ausgestaltung der individuellen Klau-
     Vor allem behördliche Maßnahmen machen den Lieferan-            sel und der Beurteilung im Einzelfall ab. Selbst wenn der
     ten zu schaffen. Hieraus ergeben sich rechtliche Fragen wie     Käufer nicht vom Unternehmenskaufvertrag zurücktreten
     z.B., ob der Ausbruch des neuen Coronavirus zu einer Unter-     will, hat er aber aufgrund der Auswirkungen des Corona­
     brechung der Lieferpflicht von Lieferanten führt und welche     virus eine völlig neue Verhandlungsbasis.
     Schritte die betroffenen Kunden einleiten müssen. Sowohl
     die Auslegung des nationalen Kaufrechts als auch die Aus-       Ausblick
     legung des internationalen Kaufrechts zeigen, dass grund-       In naher Zukunft wird sich die Justiz wohl oder übel mit
     sätzlich kein Anspruch auf die Lieferung einer „unmöglichen     den Konsequenzen des Coronavirus auseinandersetzen
     Leistung“ besteht. Trotzdem dürfen Kunden von betroffenen       müssen. Bereits jetzt entstehen erhebliche Auswirkungen
     Lieferanten durchaus zumutbare Maßnahmen verlangen,             auf den Rechtsverkehr und die Beratungspraxis. Wir helfen
     um die eigene Lieferfähigkeit aufrechtzuerhalten. Welche        Ihnen gerne – sprechen Sie uns im Bedarfsfall einfach an.
     konkreten Maßnahmen Lieferanten im Rahmen der Zumut-
     barkeit durchführen müssen, hängt vom jeweiligen Einzelfall
     ab. Hier kommen z.B. die alternative Fertigung, eine alterna-
     tive Lieferquelle und alternative Transportwege in Betracht.

12   dhpg aktuell 04/20
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen

Aufsichtsbehörde veröffentlicht Hinweise zum
­datenschutzrechtlichen Umgang mit Corona
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
hat Antworten zu den häufigsten datenschutzrechtlichen Fragen im Umgang mit Corona für Arbeitgeber
veröffentlicht.

Private Handynummern oder andere Kontaktdaten                   Übermittlung von Daten an die
 der Belegschaft, um diese über aktuelle                        Gesundheitsbehörden
­Entwicklungen zu informieren                                   Die Gesundheitsbehörden und Polizeibehörden haben
Nach Auffassung des LfDI BW ist es zulässig, ein soge-          nach dem jeweiligen Landesrecht die Befugnis, behörd­
nanntes „innerbetriebliches Kommunikationsnetzwerk“             liche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pande-
aufzubauen, damit Unternehmen je nach Pandemiephase             mie zu erlassen. Nach Auffassung des LfDI BW ist bei ei-
bestimmte Maßnahmen treffen können. Ein solches Kom-            ner behördlichen Anfrage zu erkrankten Beschäftigten im
munikationsnetzwerk wird sogar ausdrücklich im Hand-            Betrieb davon auszugehen, dass die Übermittlung an die
buch des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katas­           Behörden erfolgen kann.
trophenhilfe empfohlen. Der Arbeitgeber kann daher die
Belegschaft bitten, die privaten Kontaktdaten anzugeben         Erfassung von Kunden und Besuchern von
und diese temporär zu speichern. Allerdings können die          Veranstaltungen nach Aufforderung der
Beschäftigten nicht dazu gezwungen werden, beispiels-           Gesundheitsbehörde
weise ihre private Handynummer offenzulegen. In der             Nach Auffassung des LfDI BW ist es zulässig, die Daten
Regel wird es aber auch im Interesse des einzelnen Mit-         von Kunden und Besuchern zu erfassen und an die Ge-
arbeiters liegen, rechtzeitig informiert zu werden, sodass      sundheitsbehörden zu übermitteln, wenn die Gesund-
dieser die Kontaktdaten herausgeben wird. Nach Ende der         heitsbehörde dies zuvor angeordnet hat. Die Kunden und
Pandemie sind die Daten zu löschen, sofern keine Rechts-        Besucher müssen jedoch darüber informiert werden. Gibt
grundlage gegeben ist.                                          es keine behördliche Anordnung, dürfen die Daten der
                                                                Kunden und Besucher nur mit deren Einwilligung erfasst
Informationen über Kontakt zu Erkrankten oder                   werden. Die Daten sind nach Ablauf der mutmaßlichen In-
Aufenthalt in Corona-Risikogebiet erheben                       kubations- und Entdeckungszeit der Corona-Infektion zu
Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen Arbeitnehmern zur          löschen.
Fürsorge verpflichtet und muss für einen hinreichenden
Arbeitsschutz sorgen. Nach Auffassung des LfDI BW ist es        Datenerhebung durch Leistungserbringer im
daher zur Erfüllung dieser arbeitsvertraglichen Pflichten zu-   ­Gesundheitsbereich
lässig, als Arbeitgeber Informationen darüber zu erfassen,      Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen (z.B. La-
zu welchen erkrankten Personen der Mitarbeiter Kontakt           bore) sind dazu verpflichtet, gewisse Daten über die
hatte und auch Rückkehrer von Urlaubs- oder Dienstreisen        ­Corona-Patienten zu erheben und die Meldungen nach
zu fragen, ob sie sich in einem durch das Robert-Koch-­          den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu machen.
Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben.           Über die Weitergabe müssen die Betroffenen informiert
                                                                 werden.
Nennung des Namens eines an Corona erkrankten
Kollegen                                                        Datenschutz trotz Corona nicht vergessen
Grundsätzlich darf der Name eines (vermutlich) an Corona        Der Datenschutz ist auch in der Coronakrise wichtig. Es
erkrankten Mitarbeiters den Kollegen nicht mitgeteilt wer-      zeigt sich allerdings, dass in vielen Situationen auch Da-
den. Diese können in der Regel auch ohne die Nennung            tenschutzaspekte zurückstehen müssen und ein sachge-
des Namens team- oder abteilungsbezogen gewarnt und             rechter Ausgleich gefunden werden muss. Hier ist auffällig,
gegebenenfalls zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr             dass das LfDI BW einerseits sehr strenge datenschutz-
freigestellt werden; so zumindest die Sichtweise der Auf-       rechtliche Maßstäbe anlegt, andererseits auch Lösungs-
sichtsbehörde. Ist das ausnahmsweise nicht ausreichend,         wege für problematische Fälle aufzeigt. Gerne beraten wir
soll der Arbeitgeber nach Auffassung der Aufsichtsbehör-        Sie zu allen datenschutzrechtlichen Fragen zu Corona mit
de zunächst die Gesundheitsbehörden kontaktieren und            pragmatischen Lösungsansätzen. Denn am Ende sind die
deren Entscheidung ersuchen. Nur wenn auch dies nicht           Gesundheit und die Eindämmung der Pandemie das aktu-
möglich ist, sollen die übrigen Mitarbeiter über die (mög-      ell Wichtigste.
liche) Erkrankung des konkreten Mitarbeiters informiert
werden dürfen.

                                                                                                                              13
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat

     Erhöhte S
             ­ chutzmaßnahmen erforderlich: Corona,
     ­Computerviren und Co.
     Während die Gesellschaft versucht, die Folgen des Coronavirus einzudämmen, nutzen Hacker die Angst
     vor der Ansteckung, um ihrerseits Viren in der virtuellen Welt zu verbreiten.

     Viren sind in der realen wie virtuellen Welt äußerst schad-    Angst vor Corona triggert Hacker
      haft und erfordern sowohl ein gutes Abwehrsystem als          Neben den Einfallstoren durch technische Schwachstellen
      auch wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung. Ver-             besteht zudem vermehrte Phishing-Gefahr. Angreifer nut-
      dachtsfälle müssen schnell geprüft werden, um die             zen die Angst vor dem Virus als Grundlage für vermeintli-
     Ausbreitung eines Virus im Akutfall zu verhindern. Die         che Aufklärungskampagnen per E-Mail, hinter denen sich
     ­Pa­rallelen zwischen der digitalen Welt und unserem aktu-     Schadsoftware verbirgt. Aufhänger können angebliche
      ell sehr belasteten Arbeitsalltag sind gravierend. Aufgrund   Neuentwicklungen im Statusverlauf oder etwa Tipps zur
      der Fokussierung auf das Coronavirus geraten derzeit jene     Bekämpfung respektive Vorsorge sein, welche die Neu-
      Bedrohungen für Unternehmen in den Hintergrund, die für       gierde der Empfänger wecken oder weitere Ängste schü-
      genauso weitreichende Einschränkungen wie Betriebsaus-        ren und somit zum Klicken verleiten. Folgen sie dann den
      fälle und Produktionsstopps sorgen können.                    in den E-Mails eingebetteten Links oder laden einen An-
                                                                    hang herunter, so laden sie unbeabsichtigt Schadsoftware
     Gefährlich: Schnelle Lösungen auf Kosten der                   nach und infizieren PC und Netzwerk.
     IT-Sicherheit
     Die Rede ist von Computerviren, Trojanern oder Ransom-         Gefälschte E-Mails von WHO im Umlauf
     ware, die momentan leichtes Spiel haben: Unternehmen           Außerdem versenden Hacker gefälschte E-Mails im Na-
     sind vollends damit beschäftigt, den Betriebsalltag im Aus-    men der WHO mit dem Betreff „Corona-Sicherheitsmaß-
     nahmezustand zu „normalisieren“ und Möglichkeiten zu           nahmen“. In einem beigefügten PDF-Dokument sollen
     finden, ihre Mitarbeiter mittels Homeoffice zur weiteren       Informationen zu finden sein, wie man sich vor einer mög-
     Arbeit zu befähigen. Weil insbesondere zahlreiche KMU bis      lichen Ansteckung mit dem Virus schützen kann. Tatsäch-
     dahin noch nicht so weit digitalisiert waren, dass dies ohne   lich werden die Empfänger von hier aus auf wiederum
     Probleme funktioniert (sicherer ort- und zeitunabhängiger      gefälschte Seiten geleitet, auf denen sie dazu aufgefordert
     Zugriff auf sämtliche Unternehmensdaten von verschiede-        werden, Nutzerdaten, etwa von Online-Konten, einzuge-
     nen Geräten, nahtlose Vernetzung und Kommunikation),           ben, die die Hacker an dieser Stelle abgreifen.
     wird zwangsweise nach improvisatorischen Mitteln ge-
     sucht, um eine funktionelle Übergangssituation zu schaf-       Unsere Empfehlung
     fen. Sicherheitsaspekte bleiben hier allerdings oft auf der    Achten Sie gerade jetzt auf IT-Sicherheit und Cyber-­
     Strecke – das ist selbst für eine absehbare Notlösung und      Security in Ihrem Unternehmen, um Cyberkriminellen kei-
     Übergangszeit gefährlich.                                      ne zusätzliche Angriffsfläche zu bieten. Handeln Sie über-
                                                                    legt und systematisch, denn es gilt auch hier: Safety first!
     Krankenhaus war bereits Ziel einer Hackerattacke
     Nutzen Hacker die Sicherheitslücken beispielsweise für         Wie kann ich Hacker-Mails erkennen?
     das Einschleusen einer Ransomware aus, so muss das Un-         Im Grunde gilt für die derzeitige Angriffswelle wie für alle
     ternehmen am Ende nicht nur die Corona-Arbeitsausfälle         Hackermethoden: Je aktueller das Thema, je dringlicher
     bekämpfen, sondern sieht sich zudem mit Datenverschlüs-        die Handlungsaufforderung und je unwahrscheinlicher,
     selung oder Datendiebstahl konfrontiert. Im Extremfall         dass Sie den Absender kennen, desto größer das Risiko für
     resultieren aus der schnellen Verlagerung der Mitarbei-        einen versuchten Hackerangriff.
     ter ins Homeoffice aufkommende Sicherheitslücken im
     IT-Umfeld. Sollten bestehende Exploits dann ausgenutzt
     werden – und Hacker wittern rasch ihre Chancen –, könn-
     te das vielen Unternehmen sprichwörtlich das Genick
     brechen. Weiterhin besteht ein erhöhtes Risiko auch für
     sämtliche Institutionen: Erst letzte Woche wurde ein Kran-
     kenhaus im tschechischen Brünn Opfer einer Ransomwa-
     re-Attacke. Die Ausmaße in sensiblen Einrichtungen sind
     besonders gefährlich, da sie tödlich enden können.

14   dhpg aktuell 04/20
Presse                                                                                Spezialisten-Team für
                                                                                      ­Corona-Anfragen bei
www.finance-magazin.de                    les oder internationales Recht. Nach
Audit & Tax-News: RSM, Mazars, BDO        deutschem Recht heißt das: Bei einer
                                                                                       der dhpg
„Die Prüfungs- und Beratungsgesell-       objektiv unmöglich zu erbringenden
schaft dhpg hat acht neue Partner         Leistung gibt es keinen Anspruch. Aber      Damit Ihre drängenden
beziehungsweise Geschäftsführer er-       Lieferanten müssen alle zumutbaren
nannt. Dazu gehören die Wirtschafts-      Schritte ergreifen, um die eigene Lie-
                                                                                      steuerlichen oder recht­
prüfer und Steuerberater Achim            ferfähigkeit sicherzustellen.“              lichen Fragen, die sich rund
Schäfer (Schwerpunkte: Konzern-           RA StB FAStR Gereon Gemeinhardt             um die Corona-Pandemie
und Jahresabschlussprüfung sowie          M.B.L.-HSG
                                                                                      ergeben, schnellstmöglich
Risk und Compliance Management),          gereon.gemeinhardt@dhpg.de
Andreas Giorgini (Jahres- und Kon-                                                    beantwortet werden, haben
zernabschlüsse nach HGB und IFRS),        General-Anzeiger                            wir ein Spezialisten-Team ins
Sven Mandt (steuerliche Beratung von      80 Oebel-Filialen konnten erhalten
                                                                                      Leben gerufen, das sich dieser
Kapital- und Personengesellschaften,      werden
Erstellung von Jahres- und Konzernab-     „Das Oebel-Insolvenzverfahren sei           Fragen annimmt.
schlüssen, Beratung bei Rechnungsle-      allein schon von der Masse der Infor-
gungssachverhalten), Peter Winnen         mationen her eine Herausforderung
                                                                                      Sie erreichen unsere Experten
(Prüfung von Einzel- und Konzernab-       gewesen, so Wegener. Es habe sich
schlüssen, steuerliche und rechnungs-     immerhin um 153 Filialen gehandelt,         unter folgender E-Mail-
legungsnahe Fragestellungen), Hagen       die über 200 Kilometer vom Rhein-           Adresse: corona@dhpg.de
Müller (Einsatz digitaler Prüfungs- und   land bis ins Ruhrgebiet verteilt waren.
Analysemethoden in der Abschluss-         80 ­Filialen davon seien erhalten wor-
prüfung) sowie Thomas Bernhardt           den. ,Ich bin froh, dass es so gekom-       Das Team besteht aus dhpg-
(Prüfung und Beratung von Versiche-       men ist‘, erklärt Wegener. Denn am Tag      Beratern, die sich gerne
rungen). Sascha Erger hat bei der dhpg    der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
                                                                                      Ihrer Fragen rund um unsere
einen eigenen Bereich für Deklarati-      am 1. Oktober habe er kein einziges
onspflichten aufgebaut. Mit der Ernen-    Angebot auf dem Tisch gehabt. Die           Kernbereiche annehmen
nung von Steuerrechtsanwalt Christian     Filialen seien an andere Bäcker über-       und sich zeitnah mit Ihnen in
Lenz honoriert die dhpg seine Leis-       geben worden. Dazu gehören die Bä-
                                                                                      Verbindung setzen.
tung im Aufbau des Geschäftsfeldes        ckereien Brinker, Klein, Merzenich und
Datenschutz und IT-Recht.“                Schneider aus Bergheim, die selbst
WP StB FBIStR Prof. Dr. Norbert Neu       schon 140 Filialen haben.“                  Neuigkeiten stellen wir zudem
norbert.neu@dhpg.de                       RA Dr. Dirk Wegener
                                                                                      regelmäßig auf unserem
                                          dirk.wegener@dhpg.de
impulse                                                                               Themen-Blog zum Coronavirus
Steuertipp des Monats                     VDI Nachrichten                             ein, den Sie unter folgendem
„Sobald privat vermietete Häuser und      „Das Geld kommt von der Maschine
                                                                                      Link finden:
Wohnungen zunehmend Überschüs-            Aus bilanzieller Sicht hat das ­  Lease-
se abwerfen, lohnt es sich, für das       back dennoch einen großen Vorteil.          www.dhpg.de/de/blog/
Grundvermögen eine eigene GmbH            Denn es werden stille Reserven auf-         coronavirus
zu installieren. Das spart ordentlich     gedeckt. ,Dabei handelt es sich um
Steuern; vor allem dann, wenn man         Bestandteile des Eigenkapitals, die
die Erträge für den Erwerb weiterer       nicht in der Bilanz ersichtlich sind. Mit
Renditeobjekte in der Kapitalgesell-      ihrer Auflösung verbessert sich die Er-
schaft stehen lässt.“                     tragslage im Jahr der Auflösung, ohne
StB FBIStR Stefan Hamacher, LL.M.         dass dabei der Vermögenswert seine
stefan.hamacher@dhpg.de                   dauerhafte Nutzungsmöglichkeit ver-                 Zahlungstermine
                                          liert‘, erklärt Andreas Stamm von der
marktundmittelstand.de                    Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-        April 2020
Lieferstörungen durch Corona: Was         tungsgesellschaft dhpg. Durch die Ver-      Steuern und Sozialversicherung
Unternehmen tun können                    ringerung der Bilanzsumme verbessert
„Ich kann nur jedem Unternehmen           sich zudem die Eigenkapitalquote. Das       14.4. (17.4.)
raten, solche Regelungen zu verein-       kann die Bonität verbessern.“                Lohn- & Kirchensteuer
baren. Meiner Erfahrung nach haben        WP StB Andreas Stamm                         Umsatzsteuer
auch praktisch alle Unternehmen sol-      andreas.stamm@dhpg.de
che Klauseln in ihren Verträgen. Gibt                                                 28.4.
es keine Absprachen, greift nationa-                                                   Sozialversicherung

                                                                                                                       15
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