GROSSE KUNSTAUSSTELLUNG 2021 - Wasserburg am Inn
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14/2021 seite 1 14 / 2021 mit amtsblatt der stadt wasserburg a. inn 23. Juli 2021 GROSSE KUNSTAUSSTELLUNG 2021 vom Sonntag, 1. August, bis Sonntag, 29. August täglich geöffnet von 10 bis 18 Uhr Rathaus und Ganserhaus SONDERIMPFTAGE IM LANDKREIS ROSENHEIM Impfung für alle ab 12 auch in der Badria-Halle, Seite 6 LEADER-REGION „CHIEMGAUER-SEENPLATTE“ Beitritt von Eiselfing, Soyen und Wasserburg, Seite 7 WASSERBURGER SOMMER Auch heuer wieder Altstadt-Biergarten, Seite 15
seite 2 14/2021 Sitzungstermine amtliche bekanntmachungen Die nächsten Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse: Bekanntmachungen werden auch auf www.wasserburg.de/bekanntma- n Donnerstag, 29. Juli, 18 Uhr - Sitzung des Stadtrates, Aula der Mittel- chungen veröffentlicht. schule n Donnerstag, 5. August, 18 Uhr - Sitzung des Bauausschusses, Sitzungs- saal im Rathaus stadtbauamt n Donnerstag, 23. September, 18 Uhr - Sitzung des Bauausschusses, Sitzungssaal im Rathaus Sanierungsgebiete in der Altstadt Die Tagesordnung wird in der Regel sieben Tage vor der Sitzung veröffent- Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); licht und ist auf www.wasserburg.de/sitzungskalender einsehbar. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 6 „Halbinsel Wasserburg a. Inn und Aufhebung der Sanierungsgebiete Nr. 1 „Realschule“, Nr. 2 „Spital“, Nr. 3 „Altstadt“, Nr. 4 „Kellerstraße“ und Nr. 5 „Überfuhrstraße“ Bürgersprechstunden des Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 den Beschluss zur förm- Ersten Bürgermeisters lichen Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 6 „Halbinsel Wasserburg a. Inn“ gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Sanierungssatzungen für Der Erste Bürgermeister Michael Kölbl bietet regelmäßig Sprechstunden die Sanierungsgebiete 1 bis 5 aufzuheben. für Bürger im Rathaus an. Die nächsten Bürgersprechstunden: Der Geltungsbereich der künftigen Sanierungssatzung Nr. 6 ergibt sich aus n Montag, 26. Juli, 10 bis 12 Uhr dem Lageplan, gefertigt vom Stadtbauamt Wasserburg a. Inn in der Fassung n Dienstag, 21. September, 14 bis 17 Uhr vom 19. Mai 2021, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist: Eine telefonische Voranmeldung mit Angabe des Besprechungsthemas ist 1630 /1 1974/ 3 3 4 1974/4 Inn erforderlich. Anmeldung bitte bis spätestens 12 Uhr des vorhergehenden 1967 1974 1973 Inn 2 Freitags unter 08071 105-11. 740/5 537/1 740 529/2 504 1963 1 568/2 Otto -Ge aße igen e Innstr berg Unter er-W eg 489 1968 16 503 18 14 In den Sommerferien finden keine Bürgersprechstunden statt. Es können 529/1 537 452 501 529 13a 23 556/ 502/2 21 19 1 15a 488/1 502 490 479 2 496 495 474/1 558 562 476 4 480/2 471/1 469 aber individuelle Termine vereinbart werden. 476/1 558/4 487 481 Lan 558/3 15 dwe 740 Obere Innstraße 488 469/2 hrst 10 raß 15 24a 13 467 e Unte 474 473 475 465 558/1 466 11 re 480/4 493 /2 Innst 11a 494 480/6 414 500 9 559/7 raße 13 480/8 480/5 478/2 471 468/1 491 458 7 485 492 469/4 480 5 464 461 9 5 559 .6 558/2 410 482 480/7 11 HsNr 1 3 443/ 740/5 420 2024 480/3 478 477 458/1 498/1 499 462 1 8 466 HsNr. 419 13 15 17 36 498 11 34 /2 1 497 462 9 32 10 562/ 7 30 28 469/3 559/9 418 26 415 5 tz 468 24 3 Heisererpla 3 459 568/3 22 4 g 2 1 1 nwe 417 426 20 416 18 536 ühle 445 460 410/3 6 418/1 2 422 16 Kas Lösung Rätsel 140 · 1. Kf7+ Kh5 2. 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Inn. 1220 730/3 731/3 740 Inn 1219 731/13 731/2 732/2 741 740 Inn 1214 742 Herausgeber, Anzeigen, Druck und Verlag: 740/13 14 12 784 793 10 918/6 802/4 STADT WASSERBURG A. INN 753 8 802/3 918/7 917 1217 7/1 914 Ziehweg 6 123 914/2 746/3 1217/1 802/2 913 783 912 761 straße 918/5 918/2 757/3 782 Keller 4 10 2 1215 7 918/4 802 10 4 1254/1 Druckerei Weigand, Wambach und Peiker GmbH 2a 2 780/6 918 14a 14 12 918/3 2 Sanierungsgebiet Nr. 6 757/12 746/4 h 6 eg Inn 12 5 rbac 1 8 884/27 746/2 Ziehw 1237 1254/2 /26 1215/1 Wuh 30 6/13 6d 8 749 802/1 760 Unterauerweg weg 126 757/4 rberg /6 125 3 6c 3 Kelle 16 746 4/11 1212 26 "Halbinsel Wasserburg a. Inn" 740/11 /11 901 11 9 3 18 6b 757 757/14 779 7 1 /10 795 1213 829/2 1 5 884/24 808 /20 /15 /19 /16 6a /17 829/1 28a 829/3 757/7 897 800 4 746/1 1 757/9 1210 757/18 28 13 897/2 6 760/2 797 1239 4 884/61 774/2 757/8 1211/2 1212/1 924/2 924 898 821 902 /21 6 906 /22 2 10a 924/1 904 909 829 1083 908 1 796 1254/3 25 897/1 884/25 898/2 775 1211 12 1212/2 14a 14 902/2 4a 4 2a e Bru Kellerbergweg Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 16 Straß er 869 ckm 1254/7 3 10 907 4 6 810 909 ühlw 774 nheim 825 Klosterweg 909 810/2 1241/1 eg Rose 810/4 2 900 6 757/5 4 884/29 810/ 740 884/54 8 2b 1239/1 19 9 7 772 1 884/56 17 11 5 15 13 3 1 830 8 765 1239/2 2 21 2a 771 1 4 2 771/ 1266 eg traße 2 1 5 884/28 zinerw Stadtbauamt Wasserburg a. Inn, 19. Mai 2020 884/34 884/32 884/31 884/30 fer-S 761 884/43 828 e Bürgermeister-Winter-Straße eitho 3 /3 829 Straß ys-R Kapu 2 6 2 Dion 884/7 urger 814 5 /4 aße 884/4 2 766 Salzb 884/62 884/8 erstr /5 1241 7 884/37 3 Gimp 4 10 7 810/3 932/2 1 heim Friedrich-Ebert-Straße 884/2 884/9 Klost Stadt Wasserburg a. Inn, Redaktion: Andreas Hiebl /33 /6 Höhenbezugssystem: DHHN2016, Lagebezugssystem: UTM32 erwe 1 829 lberg pelts 3 3 884/11 g 4 4 884/53 884/10 884/44 884/2 Gum 1 5 22 884/1 /15 845 832 884/36 884/12 864/2 9 884/35 9 909 1 884/38 7 Der Entwurf der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Nr. 6 „Halb- Anschrift der Redaktion: insel Wasserburg a. Inn“ und zur Aufhebung der Sanierungsgebiete 1 bis 5 Wasserburger Heimatnachrichten liegt mit Begründung in der Zeit vom Marienplatz 2 · 83512 Wasserburg a. Inn 02.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 Telefon (0 80 71) 1 05-19 · Telefax (0 80 71) 1 05 70 E-Mail: whn@wasserburg.de im Rathaus der Stadt Wasserburg a. Inn (Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Inn, Zimmer 31, III. Stock) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr Internet: www.wasserburg.de bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Don- Verantwortlich für den Anzeigenteil: nerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr zu Einsichtnahme öffentlich aus. Druckerei Weigand, Wambach und Peiker GmbH Während der Auslegung wird den betroffenen Eigentümern, Mietern, Päch- Leitung: Herbert Wambach tern und den sonstigen Betroffenen Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Anschrift des Verlages: Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf der Sanierungssat- Druckerei Weigand, Wambach und Peiker GmbH zung mit Begründung sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse Dr.-Fritz-Huber-Str. 12 · 83512 Wasserburg a. Inn www.wasserburg.de/bekanntmachungen Telefon (0 80 71) 39 04 · Telefax (0 80 71) 63 99 E-Mail: info@weigand-druck.de eingestellt. Internet: www.weigand-druck.de Wasserburg a. Inn, 01.07.2021 Auflage: 6.400 Stück Stadt Wasserburg a. Inn Verteilung an alle Haushalte der Stadt Wasserburg a. Inn Michael Kölbl 1. Bürgermeister Erscheinung: Freitags, 14tägig Druck: Offsetdruck auf umweltfreundlichem Papier Die Wasserburger Heimatnachrichten und alle darin stadtbauamt veröffentlichten Bekanntmachungen sind auch im Internet auf www.wasserburg.de abrufbar. Bebauungsplan „Südliche Burgau“ Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Südliche Burgau“ im beschleu- Erscheinungstermine nigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bekanntmachung des Satzungs- der nächsten Ausgaben: beschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB n 15/2021 ı Fr., 10.09.2021 Redaktionsschluss Mi., 01.09. Der Stadtrat der Stadt Wasserburg a. Inn hat mit Beschluss vom 01.07.2021 n 16/2021 ı Fr., 24.09.2021 Redaktionsschluss Mi., 15.09. die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Südliche Burgau“ als Satzung beschlossen. (Änderungen vorbehalten) jeweils um 16.00 Uhr Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
14/2021 seite 3 gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebau- Der Entwurf des Bebauungsplanes, gefertigt vom Architekturbüro Aris, ungsplanes in Kraft. Kraiburg a. Inn, liegt in der Fassung vom 01.07.2021 mit Begründung und Umweltbericht sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Wasserburg a. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Inn wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Stadt Wasserburg a. Inn, Zimmer Nr. 31, III. Stock, Marienplatz 2, 83512 gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut in der Zeit Wasserburg a. Inn, in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von vom 02.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 14 Uhr bis 17 Uhr, einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. im Rathaus der Stadt Wasserburg a. Inn, Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver- Inn, Zimmer Nr. 31, III. Stock, während der allgemeinen Dienststunden (Mon- fahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die tag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Gemäß § 215 Abs. 16 Uhr und am Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr, zur Einsichtnahme öffent- 1 BauGB werden lich aus. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung Schutzgut Mensch: der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Lärmschutzgutachten des Ingenieurbüros Hoock & Partner, Landshut, zum 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- Straßenlärm und zum anlagenbedingten Lärm aus der Nachbarschaft. letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Schutzgut Tiere: Flächennutzungsplan und Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Einschätzungen zu Wiesenbrütern 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und zu Fledermäusen. unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Schutzgut Pflanzen: des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Bewertung des Baumbestandes. worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begrün- den soll, ist darzulegen. Schutzgut Boden: Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Baugrunduntersuchung des Ingenieurbüros für Geotechnik und Wasser Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche GmbH, Waldkraiburg mit Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Stel- für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn lungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zum vorsorgenden Bodenschutz. nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei- Schutzgut Wasser: geführt wird. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim mit Aussagen zu Starkniederschlägen, Überschwemmungen und Hochwasser sowie zum Wasserburg a. Inn, 07.07.2021 vorsorgenden Bodenschutz. Stadt Wasserburg a. Inn Schutzgut Landschaftsbild: Michael Kölbl Analyse des Landschaftsbildes, Hinweis auf die Lage im Ortsrandbereich 1. Bürgermeister und Maßgaben für dessen künftige Gestaltung des Ortsrandes. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: stadtbauamt Hinweis des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auf 2 in der Nachbarschaft befindliche Bodendenkmäler. Bebauungsplan „Am Burgstall“ Wechselwirkungen: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Hinweis auf die Darstellung im Umweltbericht. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Am Burgstall“ –Beteiligung Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB Entwurf abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge- Der Stadtrat hat in der Sit- gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan zung vom 28.03.2019 be- unberücksichtigt bleiben können. schlossen, den Bebauungs- Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszu- plan Nr. 50 „Am Burgstall“ legenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse aufzustellen. Nach dem Ver- fahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB www.wasserburg.de/bekanntmachungen wurde der Entwurf des Be- eingestellt. bauungsplanes geändert, so- dass er erneut gem. § 4a Abs. Wasserburg a. Inn, 07.07.2021 3 BauGB in der Zeit vom Stadt Wasserburg a. Inn 08.03.2021 bis 09.04.2021 ausgelegen ist. Auch dieser Michael Kölbl Entwurf in der Fassung vom 1. Bürgermeister 04.02.2021 wurde geändert, sodass er erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich aus- stadtbauamt zulegen ist. Bebauungsplan „Staudham“ Der Geltungsbereich des Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplanes umfasst 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Staudham“ im beschleunig- die Grundstücke Flurnrn. ten Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § Flurnrn. 2101 (Teilfläche 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB –T-), 2101/2, 2101/3, 2101/4, 2101/5, 2101/6, 2101/7, Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 beschlossen, den Bebau- 2101/8, 2101/9, 2101/10 (T), 2101/11, 2101/12, 2102/4, 2105/2 und 1168 ungsplan Nr. 27 „Staudham“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (T) der Gemarkung Wasserburg a. Inn und ist aus folgendem Lageplan er- ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. sichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist: Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 20.05.2021 gebilligt und für die förmliche Auslegung gem. Ziel und Zweck der Planung: § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst Für das Gebiet werden folgende Planungsziele verfolgt: Die örtliche Kir- das Grundstück Flurnr. 913 der Gemarkung Attel und ist aus nachfolgendem chengemeinde plant, das bestehende Kirchengebäude aufzugeben. Ersatz- Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist: weise ist der Neubau eines kirchlichen Gemeindezentrums mit Kinderta- Maßgebend für die öffentliche Auslegung ist der Entwurf zur Änderung des gesstätte am östlichen Rand des Weilers Burgstall geplant. Die Aufstellung Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.05.2021, gefertigt von der Blaesig des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die bauplanungsrechtlichen Vor- Architekten GmbH, Bad Aibling. aussetzungen für die Zulassung dieses Vorhabens zu schaffen. Gleichzei- tig wird der bestehende Gebäudebestand überplant um damit die bauliche Für das Gebiet wird folgendes Planungsziel verfolgt: Mit der Änderung Nutzung der Grundstücke zu sichern und weiter zu entwickeln. des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen
seite 4 14/2021 für die Zulassung eines großflächigen Einzel- handels auf dem Grund- stück Flurnr. 913 der Ge- markung Attel geschaf- fen werden. Dazu wird ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und die überbaubaren Grundstücksflächen neu geordnet. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert. Es wird keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Wesent- liche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus. Eine frühzeitige Unter- richtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 06.04.2021 bis 07.05.2021 statt- Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes, FlNr. 135 (Teilfläche), gefunden. Gemarkung Edling Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.03.2021 liegt mit Begründung in der Zeit vom 02.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 im Rathaus der Stadt Wasserburg a. Inn (Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Inn, Zimmer 31, III. Stock) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Don- nerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus- zulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.wasserburg.de/bekanntmachungen eingestellt. Wasserburg a. Inn, 12.07.2021 Stadt Wasserburg a. Inn Michael Kölbl 1. Bürgermeister 2. Stadt Wasserburg a. Inn stadtbauamt Darstellung eines Gewerbegebietes, FlNrn. 1049 (Teilfläche), 1049/1 und 1056 (Teilfläche), Gemarkung Wasserburg a. Inn 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beteiligung der Öffentlichkeit zur 13. Änderung des gemeinsamen Flä- chennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn – frühzeitige Un- terrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Entwurf zur 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn, gefertigt vom Architekturbüro Jocher, Wasserburg a.Inn, in der Fassung vom 09. Juni 2021, einschließlich Be- gründung und Umweltbericht, letzterer gefertigt von der Landschaftsarchi- tekturbüro Niederlöhner, Wasserburg a. Inn, liegt im Rahmen der frühzei- tigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 2. August 2021 bis einschließlich 3. September 2021 im Rathaus der Stadt Wasserburg a. Inn, Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Inn, Zimmer Nr. 31, III. Stock, in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die 13. Änderung beinhaltet: 1. Gemeinde Edling Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf, FlNrn. 405/1 und 383/1, Gemarkung Edling
14/2021 seite 5 Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes, für die Grundstücke FlNrn. nen oder für die Bereitstellung bereits vorliegender digitaler Reproduktio- 610/6, 610/11, 629/25 und 740/6 (Teilfläche), Gemarkung Wasserburg a. Inn nen sowie ggf. deren Übermittlung an den Nutzer/an die Nutzerin (per Da- tendownload oder per Datenträger/Post) wird eine Grundgebühr in Höhe von 7,50 Euro pro Auftrag erhoben. Weiterhin werden für die Erstellung/ Bearbeitung von Kopien und digitalen Reproduktionen oder für die Bereit- stellung bereits vorliegender digitaler Reproduktionen Gebühren in Höhe von 1,00 Euro je Minute Zeitaufwand der Erstellung/Bearbeitung oder Be- reitstellung (unabhängig von der zu erstellenden oder bereits vorliegenden Form, bspw. als Kopie, digitales Fotorepro, Scan etc.) durch die Archivmit- arbeiter/Archivmitarbeiterinnen bemessen und berechnet. (2) Gebühren nach § 3 Abs. 1 werden nicht erhoben bei (Forschungs-)Pro- jekten, an denen die Stadt Wasserburg a. Inn beteiligt ist oder an denen sie ein Interesse an der Realisierung hat und solche Projekte somit entspre- chend unterstützt. (Dies sind bspw. Forschungen für die Zeitschrift Hei- mat am Inn, das Historische Lexikon Wasserburg und Schulprojekte). Die Feststellung einer entsprechenden Gebührenbefreiung liegt in der Regel formlos beim Stadtarchiv, kann aber darüber hinaus auch schriftlich von Nutzerinnen und Nutzern beim Stadtarchiv beantragt werden. Im Fall ei- ner solchen Gebührenbefreiung müssen die Forschungs-/Projektergebnisse dem Stadtarchiv kostenfrei zugänglich gemacht werden. (3) Die Erstellung eigenhändiger Reproduktionen durch Nutzerinnen und Nutzer mit eigener (Handy-)Kamera kann nach den Bestimmungen des Stadtarchivs auf Antrag hin im Stadtarchiv erfolgen und ist im Genehmi- gungsfall gebührenfrei. (4) Die Einsichtnahme in Reproduktionen von Archivalien (und soweit mög- lich auch deren Download), welche durch das Stadtarchiv oder in Projekt- partnerschaften im World Wide Web bereitgestellt werden, sind gebührenfrei. Die beabsichtigten Änderungen sind aus den zusätzlich beigefügten Lage- plänen ersichtlich. § 4 Auslagen Während der Auslegung wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Auslagen des Stadtarchivs, welche nicht bereits durch die Gebührenerhe- Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, bung gemäß §3 Abs. 1 enthalten sind, sind zum Selbstkostenpreis zu er- die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, statten. (Hierzu können bspw. zählen: Reproerstellungen durch externe und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Dienstleister, besondere Schutzverpackung, Siegelnachbildung, Erstellung Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der von Faksimiles etc.) Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen- § 5 Entstehen und Fälligkeit den Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse (1) Die Gebühren und Auslagen werden mit dem Tätigwerden des Stadt- www.wasserburg.de/bekanntmachungen archivs fällig. eingestellt. (2) Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin ist der/diejenige, der/die Wasserburg a. Inn, 14.07.2021 Leistungen des Stadtarchivs in Anspruch nimmt. Michael Kölbl § 6 Inkrafttreten 1. Bürgermeister (1) Diese Gebührensatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Neufassung der Archivgebührensatzung (2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benützung des Stadt- archivs Wasserburg a. Inn in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung des Stadt- 25.02.2003 außer Kraft. archivs Wasserburg a. Inn (Archivgebührensatzung) vom STADT WASSERBURG A. INN Die Stadt Wasserburg a. Inn erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalab- gabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung für die Benützung des Michael Kölbl Stadtarchivs Wasserburg a. Inn 1. Bürgermeister § 1 Gebühren Ende des amtlichen Teils Für die Benützung des Stadtarchivs erhebt die Stadt Wasserburg a. Inn Ge- bühren nach Maßgabe dieser Satzung. § 2 Allgemeine Gebühren Planungen für neues Feuerwehrhaus (1) Gebühren in Höhe von 15,00 Euro je Viertelstunde Zeitaufwand der Bear- gehen weiter beitung durch die Archivmitarbeiter/Archivmitarbeiterinnen werden erhoben Seit Mai letzten Jahres arbeitet eine Projektgruppe aus Vertretern der Feu- 1. für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte erwehr, des Stadtrates und der Verwaltung an den Grundlagen für die Pla- 2. für die Vorlage/Bereitstellung von Archivgut. nung des neuen Feuerwehrhauses. (2) Bei der Bemessung von Gebühren und Zeitaufwand nach § 2 Abs. 1 Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung eines Raumprogramms. Nach dem wird die erste angefangene Viertelstunde mit dem vollen Viertelstunden- ersten zweitägigen Workshop verging nun ein Dreivierteljahr, in dem Co- satz berechnet. Die Folgezeit wird minutengenau bemessen und entspre- rona bedingt kein weiteres Treffen mehr stattfinden konnte. chend mit 1,00 Euro pro Minute berechnet. Kürzlich wurde die Arbeit wieder aufgenommen. Im Rahmen eines zwei- (3) Gebühren nach § 2 Abs. 1 und 2 werden nicht erhoben tägigen Workshops wurde unter Leitung von Thomas Keller und Felix 1. für nachweislich wissenschaftliche, heimatkundliche, unterrichtliche und Schanzmann vom begleitenden Ingenieurbüro IBG versucht, das Raum- publizistische Zwecke; programm auf dem für den Feuerwehrneubau vorgesehene Grundstück 2. für Auskünfte und Nachforschungen, die den Nachweis eines versor- am Schopperstattweg unterzubringen. Dabei wurden in drei paritätisch gungsrechtlichen Anspruchs zum Ziel haben; besetzten Gruppen alle notwendigen Räume in unterschiedlichen Farben 3. für einfache Beratung und Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme im Maßstab 1:100 ausgeschnitten und wie in einem Puzzle auf dem Grund- von Archivgut. stück platziert. Wichtig war dabei vor allem die funktionale Komponente, § 3 Gebühren für Kopien und Reproduktionen sowie für deren Übermittlung denn die einzelnen Bereiche müssen möglichst optimal zusammenwirken. Das beginnt bei der Zufahrt der Einsatzkräfte im Alarmfall und endet mit (1) Für die Erstellung/Bearbeitung von Kopien und digitalen Reproduktio- der Anordnung der Büros und Schulungsräume, die multifunktional als
seite 6 14/2021 auch Veranstaltungsraum genutzt werden sollen. Die Arbeit wurde von den Einmündung der Neustraße errichten zu können, wurden die Zufahrt zur Beteiligten als spannend und konstruktiv empfunden. Der Kreativität wa- Burg und die Neustraße voll gesperrt. Diese Arbeiten werden zwei Wochen ren keine Grenzen gesetzt und so entstanden drei unterschiedliche Entwür- bis zum 30. Juli dauern. In dieser Zeit bleibt die Rampe für den Verkehr fe für die Raumstruktur des neuen Feuerwehrhauses. noch ohne Einschränkungen offen. Eine direkte Fahrtmöglichkeit aus Richtung Burgau über die Burg zur Innbrücke ist allerdings nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer sollten deshalb möglichst gleich die Umgehungs- straße nutzen. Am 2. August beginnen die Arbeiten am Rampenbauwerk. Sie werden vor- aussichtlich bis Anfang September dauern. Für die Bauarbeiten muss die Rampe halbseitig gesperrt werden. Die Fahrbahn stadteinwärts bleibt als Einbahnstraße offen. Auch eine Fahrt über die Burg ist dann wieder mög- lich. Stadtauswärts wird der gesamte Verkehr über die Neustraße umgeleitet. Begonnen wird mit den Arbeiten zunächst an der östlichen Brückenhälfte, ab 19. August ist dann die westliche Seite dran. Dann muss auch der dort befindliche Geh- und Radweg voll gesperrt werden. Die Radler von und zur Altstadt werden über den Schopperstattweg umgeleitet. Betroffen von den Arbeiten ist auch der öffentliche Linienverkehr. Zwar ist eine kleinräumige Umleitung gegeben und bewusst wurden die Arbeiten in die Sommerferien gelegt. Dennoch muss mit kleineren Verzögerung gerechnet werden, zumal in Reitmehring derzeit eine weitere Umleitung erforderlich ist. Alle Autofahrer werden geben, die zusätzlichen Halteverbote in der Neu- straße und am Bahnhofsplatz konsequent zu beachten, damit die umgelei- teten Linienbusse hier immer gut durchkommen. Auch der Lieferverkehr Die gute Nachricht ist: Mit wenigen Abstrichen hat das Feuerwehrhaus aus der Altstadt, beispielsweise LKW, muss dieses Nadelöhr jederzeit gut mit 10 Stellplätzen und einer Waschhalle auf dem Grundstück Platz. Die passieren können. Planung kann somit weitergeführt werden. Die drei Entwürfe bleiben aber Für Asphaltierungsarbeiten und die Fertiggestellung der neuen Querungs- zunächst intern. hilfe können kurzzeitige Vollsperrungen nötig werden, die ggf. zeitnah über Im nächsten Schritt soll nun eine Grobkostenschätzung auf Grundlage des die Presse bekannt gegeben werden. Raumprogramms erstellt werden. Im Hinblick auf die Atemschutzwerkstatt und die Atemschutzübungsanlage folgen Abstimmungen mit dem Landkreis Rosenheim, weil es sich um überörtliche Einrichtungen handelt, für die die impfzentrum Stadt nicht alleine zuständig ist. Parallel soll das Auswahlverfahren für die Fachplanungsleistungen beginnen. Die Planungsaufgabe mit dem zugrun- Sonderimpftage im Landkreis deliegenden Raumprogramm muss vom Stadtrat noch beschlossen werden. Rosenheim für alle ab 12 Jahren Der Landkreis Rosenheim bietet, neben der weiterhin bestehenden Mög- Große Baustelle in der Bahnhofstraße lichkeit einer Impfung im Impfzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten, ab dem 1. August 2021 Sonderimpftage in vier Gemeinden an. Am 12. Juli begannen die Arbeiten für den Neubau einer Kanaltrasse in der Bahnhofstraße. Hierfür musste die Ein- und Ausfahrt der Bahnhofstra- ße nahe des Bahnübergangs in die Münchner Straße (B 304) voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Bgm.-Schmid-Straße. Auch über den Zettlweg kann die Baustelle umfahren werden. Der Verkehr auf der Bundesstraße wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Der Linienbus- verkehr muss umgeleitet werden. Seit Jahren laufen in Reitmehring umfangreiche Maßnahmen zur Neustrukturierung und Sanierung der Kanalisation. Nun wird der Norden Reitmehrings an das vor wenigen Jahren neu errichtete Pumpwerk nahe der Lagerhalle der Firma Meggle angeschlossen. Hierfür ist der Neubau ei- ner Kanaltrasse vom bestehenden Pumpwerk an der Bahnhofstraße parallel der Bahngleise zum neuen Pumpwerk erforderlich. Gleichzeitig werden die Schmutzwasserkanäle der Fa. Meggle umgebunden und eine Abwasser- mengenmessung eingebaut. Die veraltete Pumpanlage an der Bahnhofstra- ße kann anschließend aufgelöst werden. Die neue Kanaltrasse wird unter der Bundesstraße im sogenannten „Micro- tunneling“ Verfahren gebohrt. Eine Sperrung dieser wichtigen Verkehrs- ader ist so nicht erforderlich. Auch für das künftige Brückenbauwerk über die Gleise werden schon jetzt entsprechende Vorleistungen umgesetzt. Die Gesamtmaßnahme ist sehr umfangreich und wird vsl. erst im Dezem- ber abgeschlossen. Weil in der Bahnhofstraße ein großer Startschacht für die Bohrung angelegt werden muss, ist die Vollsperrung des Einmündungs- bereiches leider unumgänglich. Bahnhofsrampe wird saniert Die Sonderimpfaktionen finden jeweils von 9 bis 16 Uhr an den folgenden 30 Jahre altes Brückenbauwerk wird in den Sommerferien hergerichtet Tagen statt: – Einbahnregelung für den Verkehr 01.08.2021: An der westlichen Zufahrt zur Altstadt stehen umfangreiche Bauarbeiten n Prien am Chiemsee, in der Aula der Franziska-Hager-Mittelschule so- an. Die sogenannte „Rampe“ am Altstadtbahnhof wurde im Juni 1991 er- wie im Wartesaal auf dem Hafengelände der Chiemsee-Schifffahrt öffnet. 30 Betriebsjahre haben ihre Spuren hinterlassen. Die schadhaften Beläge und Betonkappen müssen saniert werden, um nachhaltige Schäden 02.08.2021 am Bauwerk zu verhindern. n Wasserburg, in der Badria-Halle (Alkorstraße 14) Bereits am 19. Juli begannen die Arbeiten am oberen Ende der Rampe im 06.08.2021 Bereich der Münchner Straße. Um eine barrierefreie Querungshilfe an der n Raubling, in der Gemeindehalle (Rosenheimer Str. 2)
14/2021 seite 7 n Kolbermoor, im Mareis-Saal (Rosenheimer Str. 8) sorgt für eine kontrollierte und sichere Verwertung der zurückgenomme- nen Verpackungen. Geimpft wird zum einen mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & John- son, der für Personen ab 18 Jahren geeignet ist; hierbei ist nur eine Impfung Mittlerweile wird mit rund 85% ein Großteil der gesammelten Verpackungen erforderlich. Darüber hinaus steht auch das mRNA-Vakzin von Biontech/ werkstofflich recycelt und zur Herstellung von Kabelschutzrohren eingesetzt. Pfizer für Personen ab 12 Jahren zur Verfügung; hierbei sind zwei Impfun- gen notwendig. Die Sammelstelle bei der BayWa AG in Forsting ist am 30. und 31. August von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können in Begleitung eines ein- Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und willigungsbefugten Sorgeberechtigten geimpft werden. Die Zweitimpfung Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackun- kann, je nach Wunsch des Impflings, nach drei Wochen entweder wieder gen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo in der Gemeinde, oder nach drei bis sechs Wochen im Impfzentrum erfol- versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzu- gen. Der Zweitimpftermin wird entsprechend mit dem Impfling vor Ort geben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. vereinbart. Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert. Nach Möglichkeit wird um eine vorherige Registrierung unter https://impf- zentren.bayern und die Mitnahme des Personal- und Impfpasses gebeten. Eine Terminvereinbarung ist für die Sonderimpfaktionen nicht notwendig. Das Umweltmobil kommt am 18. August nach Wasserburg Das Umweltmobil des Landkreises Rosenheim entsorgt Problemabfälle aus amt für abfallwirtschaft Haushalten in allen Gemeinden. Mehrmals jährlich kommt es auch nach Wasserburg. Nächster Termin ist am Mittwoch, 18. August, von 9 bis 11 Wieder illegale Sammlungen in der Stadt Uhr am Parkplatz Am Gries. Gebrauchtwaren-Sammlungen sollten keinesfalls unterstützt werden Zum Umweltmobil können grundsätzlich alle Problemabfälle aus Haushal- ten kostenlos gebracht werden, wie z. B. Farb- und Reinigungsmittelreste, Chemikalien, Verdünner, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Haushaltsbatte- rien, Säuren, Laugen und Ölfilter. Mehr Infos zum Umweltmobil finden Sie unter www.wasserburg.de umweltmobil Wertstoffhof öffnet etwas später Der Wertstoffhof öffnet am 4. August wegen einer Sicherheitsunterweisung des Personals erst um 10 Uhr. Weitere Gemeinden in der LEADER -Region „Chiemgauer-Seenplatte“ Beitritt von Eiselfing, Soyen und Wasserburg Schön länger gab es in Wasserburg keine Sammlung von Gebrauchtwaren mehr, was vermutlich auf die Pandemie zurückzuführen ist. Kürzlich wurden im Stadtgebiet aber wieder entsprechende Zettel in den Briefkästen verteilt. Die Stadtverwaltung weist deshalb nochmal darauf hin, dass diese Samm- lungen illegal sind und keinesfalls unterstützt werden sollten. Hinten den Sammelaktionen verbergen sich Organisationen, die die Sammlungen gewerblich betreiben. Die Behauptung, eine „ungarische Familie“ würde die Sammlung organisieren und die improvisierten Zettel mit unzähligen Rechtschreibfehlern gehören zur „Masche“ dieser Gruppen und sollen die angebliche Hilfsbedürftigkeit unterstreichen. Die eingesammelten brauchbaren Sachen werden in Osteuropa verkauft, die unbrauchbaren Sachen landen dort meist auf wilden Müllkippen oder werden schon unterwegs im Wald oder auf einem Rastplatz „entsorgt“. Legen Sie bitte keinesfalls Gebrauchtwaren vor ihr Haus! Abfälle landen so allzu oft in der freien Natur. In vielen Ländern beschäftigt sich die Polizei mit den kriminellen Machenschaften der Gruppen. Sollte die Herkunft des Abfalls zurückverfolgt werden können, kann der ehemalige Besitzer unter Umständen sogar haftbar gemacht werden. amt für abfallwirtschaft Kostenfreie Rücknahme von Pflanzen- schutz-Verpackungen Verpackungen von Pflanzen- schutzmitteln, Spritzenreinigern Das nun erweiterte Gebiet der LEADER-Region Chiemgauer-Seenplatte – schraf- und Flüssigdüngern werden jetzt fiert Babensham, das erst 2023 beitritt (Grafik: LAG Chiemgauer-Seenplatte) wieder kostenlos an den Sammel- stellen des Rücknahmesystems Die Gemeinden Eiselfing, Soyen und die Stadt Wasserburg sind nun Teil PAMIRA zurückgenommen. Die der LEADER-Region Chiemgauer-Seenplatte, die Gemeinde Babensham gemeinsame Initiative von Herstel- tritt der Region zur nächsten Förderperiode im Jahr 2023 bei. Die Aufnah- lern und Handel, die flächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, me der vier Kommunen wurde bei der Mitgliederversammlung der Regio-
seite 8 14/2021 nalinitiative Chiemgauer-Seenplatte e.V. einstimmig beschlossen. Darüber Laut Johann Kölbl, LEADER-Koordinator beim Amt für Ernährung, Land- hinaus wurde in der Versammlung in der Mehrzweckhalle Pittenhart Bilanz wirtschaft und Forsten Rosenheim soll die neue LES im ersten Halbjahr über das Jahr 2020 gezogen und auch über die gesamte bisherige Förderpe- 2022 beim bayerischen Landwirtschaftsministerium eingereicht werden. riode, gleichzeitig der Blick nach vorne gerichtet. Die aktuelle Förderperi- Dann könnte der Start in die neue Förderperiode im Jahr 2023 erfolgen. ode wurde bis Ende 2022 verlängert. Daher will man in der Chiemgauer Seenplatte in diesem und im nächsten Jahr noch möglichst viele Projekte Text: Inge Graichen unter Dach und Fach bringen. Daneben beginnt noch in diesem Jahr der Prozess der Bewerbung für die Förderperiode 2023 bis 2027. landratsamt rosenheim Mit dem Beitritt der vier Kommunen sieht Vorsitzender Sepp Reithmeier die LEADER-Region Chiemgauer-Seenplatte für die Zukunft gut aufge- Zulassungs- und Führerscheinstelle des stellt. Die Erweiterung sei eine stimmige Abrundung der LEADER-Region Chiemgauer-Seenplatte und er erhoffe sich neue Impulse von der Mitwir- Landkreises ab sofort im Aicherpark kung von Babensham, Eiselfing, Soyen und Wasserburg: „LEADER-Region Das neue „Verkehrszentrum Rosenheim“ des Landkreises in der Äußeren und die neuen Gemeinden ergänzen sich gegenseitig sehr gut.“ In den Pro- Oberaustraße 4 im Rosenheimer Aicherpark öffnete am 19. Juli seine Pfor- zess der Bewerbung für die Förderphase ab 2023 werden alle vier Gemein- ten. Hier wurden die Zulassungsstellen Rosenheim und Bad Aibling, die den eingebunden, die zum jetzigen Zeitpunkt eingetretenen Kommunen, Führerscheinstelle sowie der Bereich Straßenverkehr an einem Standort Eiselfing, Soyen und Wasserburg können zudem bereits ab sofort LEADER- zusammengelegt. Projekte beantragen. Das neue zentrale „Verkehrszentrum Rosenheim“ des Landkreises bietet Noch Geld für neue Projekte vorhanden aufgrund des Standortes und einer umfangreichen Umstrukturierung eine Die Gesamtbilanz der bisherigen Förderperiode im LEADER-Förderpro- Vielzahl an Vorteilen. Insgesamt fast 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gramm fiel für die Chiemgauer-Seenplatte äußerst positiv aus. Zum gegen- stehen den Bürgerinnen und Bürgern hier bei ihren Anliegen zur Seite. wärtigen Zeitpunkt sind 52 Projekte fertiggestellt oder zumindest in der Eine Schalterhalle gibt es im neuen Verkehrszentrum nicht mehr. Kern des Umsetzung, dazu 33 Maßnahmen im Projekt Bürgerengagement, bei dem neuen Eingangsbereiches ist die zentrale Information, an der zwei Mitar- die LAG Chiemgauer-Seenplatte auf besonders einfache Weise Anliegen beiter bereitstehen, um die Bürger zum richtigen Sachbearbeiter zu leiten aus der Bürgerschaft und von Vereinen direkt unterstützen kann. oder Fragen von Besuchern und Anrufern zu beantworten. Damit wurde das ursprünglich der LAG zur Verfügung stehende Budget Der Antragsteller kann alles bei nur einem Sachbearbeiter erledigen. Auch voll ausgeschöpft und es konnten darüber hinaus weitere Fördergelder die Bezahlung mit EC-Karte ist direkt im Büro des zuständigen Mitarbei- abgerufen werden. Insgesamt wurden über 2,1 Millionen Fördergelder in ters möglich. Für Barzahlungen stehen zwei Kassenautomaten zur Verfü- den bisherigen Projekten genehmigt. Auch jetzt sind weiter Förderzusagen gung. Diese Umstrukturierung spart Zeit, verkürzt die Laufwege und senkt möglich. Denn gegenwärtig werden zur Projektförderung nach Bedarf Mit- den Lärmpegel im Gegensatz zu einer offenen Schalterhalle deutlich. Durch tel aus einem bayernweiten Topf zugewiesen. Es können also weiter neue die neue Raumsituation wird eine ruhigere und angenehmere Atmosphäre Projekte beantragt werden. „Und da sollte man keinesfalls zaudern, denn für Sachbearbeiter und Bürger geschaffen. die Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden und so gut vorbereitet Zusätzlich wurde die Zahl der Mitarbeiter in der Führerscheinstelle bereits sein, dass die Förderzusage bis Ende 2022 vorliegen kann“, erläuterte LAG- erhöht, um dem Ansturm, der durch den Zwangsumtausch alter Führer- Manager Christian Fechter. Nachfolgend habe man zur Umsetzung des scheine entstanden ist, gerecht zu werden. Die Digitalisierung wurde weiter Projektes zwei Jahre Zeit. vorangetrieben, sodass jeder Antrag in der Führerscheinstelle bereits online Start in die neue Förderperiode gestellt und bezahlt werden kann. Im Jahr 2023 beginnt die nächste LEADER-Förderperiode. Die LAG Auch die Lage des neuen „Verkehrszentrums Rosenheim“ bietet zahlreiche Chiemgauer Seenplatte hatte bereits ihr Interesse zur Teilnahme bekundet. Vorteile. Direkt am Gebäude stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Die Mitgliederversammlung der Regionalinitiative beschloss nun, auf Ba- Verfügung. Für den Standort spricht auch die verkehrsgünstige Lage, da sis einer umfangreichen Evaluierung in die Neubewerbung für die nächste er an die noch fertigzustellende B15 angebunden wird. Außerdem befindet Förderphase zu starten. Die Evaluierung ist sozusagen die Erfolgskontrolle sich der Bahnhaltepunkt Aicherpark in der Nähe. der bisherigen Arbeit zur Verwirklichung der bestehenden Zielsetzungen der Chiemgauer-Seenplatte. Auf den Ergebnissen der Evaluierung aufbau- end werden die Handlungsfelder, Ziele, Strukturen und Instrumente opti- Verschenken statt Wegwerfen miert, an aktuelle Herausforderungen angepasst und schließlich in einer Machen Sie doch bei der Aktion „Gelbes Band“ mit, wenn sie überschüs- neuen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) zusammengefasst, mit der sich siges Obst haben die Region um die Aufnahme in das LEADER-Programm 2023-2027 be- wirbt. Damit die regionalen Akteure, die Bürgerinnen und Bürger neben den Fachleuten intensiv in die Ausarbeitung der Entwicklungsstrategie ein- gebunden sind, sind dazu verschiedene Veranstaltungsformate wie Strate- gieworkshops und offene Zukunftsforen vorgesehen. Freuen sich auf die Zusammenarbeit in der LEADER-Region Chiemgauer- Seenplatte: Vorne LAG-Vorsitzender und Pittenharter Bürgermeister Sepp Reithmeier (links) und sein Stellvertreter Konrad Linner, Bürgermeister von Amerang, hinten die Bürgermeister (von links) Hans Herzog, Zweiter Bürger- meister Eiselfing, Michael Kölbl, Wasserburg, und Thomas Weber, Soyen. Die Auch die Stadt wird heuer wieder Bäume markieren, die zum Ernten „frei- Masken wurden kurz für das Foto draußen abgenommen. Foto: Inge Graichen gegeben“ sind.
14/2021 seite 9 Jahr für Jahr verrottet in der Erntesaison viel Obst auf Bäumen und an ren, dass am Dienstag Sträuchern. Mit der Initiative „Gelbes Band“ soll verhindert werden, dass der erste Unterrichts- viele Früchte ungenutzt verrotten. Bundesweit werden Bäume deshalb neu- gang nach der langen erdings mit einem gelben Band versehen um zu zeigen, dass hier gratis ge- Zeit des Distanz- bzw. erntet werden darf. Wechselunterrichts stattfinden sollte. Im Mitmachen kann jeder! Wenn auch Sie nicht mehr wissen wohin mit dem Kunstunterricht woll- vielen Obst, dann hängen sie doch ein gelbes Band auf. Das lädt andere ten wir, die 7. Klas- zum Ernten ein und sorgt dafür, dass weniger Lebensmittel ungenutzt ver- sen, zur alten Essigfa- derben. brik „Burkhardt“. Wer Früchte erntet, darf natürlich keine Äste abbrechen oder Bäume be- Na ja, einige freuten schädigen. Die Grundstücke dürfen nicht verschmutzt werden und sind sich, weil kein Unter- wieder so zu verlassen, wie sie angetroffen wurden. Das Abernten auf den richt war, viele, weil fremden Grundstücken geschieht selbstverständlich auf eigene Gefahr und ihnen so das Tragen sollte vorher mit den Besitzern abgesprochen werden. einer Maske erspart Auch eine tolle Idee: viele Gartenbesitzer stellen überschüssige Äpfel, Bir- blieb und einige ha- nen und Co. auch in Kisten oder Kübeln ans Gartentor und weisen mit ben gar nicht so recht einem Zettel darauf hin, wenn Fremde kostenlos zugreifen dürfen. Auch verstanden, was eine das „rettet“ wertvolle Lebensmittel. Essigfabrik mit Kunst zu tun haben soll und dachten wohl, bibliothek dass wir zu einer Be- triebserkundung im Bücherflohmarkt ist wieder offen Fach „WiB“ unter- wegs wären. Der Bücherflohmarkt in der Bibliothek ist ab sofort wiedereröffnet. Da der Platz im Foyer sehr begrenzt ist, werden nur Romane angeboten. Öffnungs- Aber das sollte sich zeiten: Dienstag und Freitag 9 bis 14 und 15 bis 19 Uhr, Mittwoch und Don- in den nächsten 1 ½ nerstag 9 bis 14 und 15 bis 17 Uhr. Stunden rasch än- dern: Denn Dank Ka- trin Meindl vom AK Ruhebankerl „eingeweiht“ 68, das ist der Kunst- arbeitskreis in Wasserburg, die uns mit ansteckender Begeisterung durch Jüngst wurde über einen Stadtrat an die Stadtverwaltung herangetragen, ein das Gelände der Essigfabrik führte, sind uns Begriffe wie Graffiti, Mural, Ruhebankerl an der langen Geraden in der Seewieser Straße zu installie- Tag, Bombing, Crossen, Stencil, Quickpiece, Gang, Wholefactory, Streetart, ren. Etwa mittig an dieser Straße wurde dann kurzerhand das gewünschte Character, Scratching mittlerweile geläufig. Wir wissen, warum es für die Bankerl vom Bauhof platziert. Sofort wurde die Ruhebank dann von der Sprayer in Ordnung ist, übersprüht zu werden und anhand der Berechnung Reitmehringer Bevölkerung in Beschlag genommen. Kurzerhand wurde des Verdienstes eines der Künstler, haben wir uns auch noch in Flächenbe- voller Freude eine kleine Einweihungsfeier organisiert. Die Reitmehringer rechnung geübt. bedanken sich bei der Stadtverwaltung für die unkomplizierte, schnelle und bürgerfreundliche Aufstellung der Bank. Sogar ein international bekannter Künstler mit dem Namen Mr. Woodland ist an den Wänden der alten Fabrik zu bestaunen. Die Fabrik ist für jeden frei zugänglich und noch bis Oktober zu bestaunen. Tatsächlich ändert sie auch ihr Aussehen ständig, da immer wieder jemand Neues aus der Mittelschule ein neues Kunstwerk an die Wände zaubert. …oder ein spannender Besuch in der Essigfabrik! Allerdings gibt es eine goldene Regel unter den Sprayern: Übersprühe nur ein Piece, wenn du besser bist! Ja, ja schon klar – wir wissen alle, was Graffitis sind. Man kann sie sich ja mittlerweile schon völlig legal in diversen Kaufhäusern auf Federmäppchen Nehmt Euch die Zeit und schaut einfach mal vorbei. Es lohnt sich! und Schulranzen sprayen lassen. Autorinnen: Barbara Golla & Ana Ippendorf, Lehrerinnen; Fotos: Leon En- Trotzdem verfielen wir in so etwas wie aufgeregte Vorfreude, als wir erfuh- gelstädter, Klasse 7b
seite 10 14/2021 Einsatzmotorrad. Im Gegensatz zu den beiden bereits vorhandenen Mo- haus für kinder st. jakob/ st. konrad torrädern, die als gebrauchte Leasingrückläufer von den Feldjägern der 111 Kinder feierten voller Freude Bundeswehr übernommen und umgerüstet wurden, handelt es sich bei der BMW F 750 GS beinahe um ein Neufahrzeug. Produziert wurde die Der 2. Juli war für die Kinder des Hauses St. Jakob/ St. Konrad ein ganz Behördenversion des 77 PS starken Motorrads 2017 für die französische besonderer Tag. Der Garten war mit Luftballons und Girlanden bunt ge- Polizei, fand dann jedoch nicht den Weg ins Nachbarland und konnte jetzt schmückt und man konnte gleich erkennen, dass heute hier gefeiert wird. sozusagen als fabrikneues Gebrauchtfahrzeug für rund 9000 Euro von den Die Kinder freuten sich schon sehr auf ihr „Kinder- Sommerfest“. Ein Som- Johannitern übernommen werden – inklusive der sonst sehr teuren Son- merfest nur für die Kinder ohne Eltern oder Familie. dersignalanlage und den Koffern für die medizinische Ausstattung. Der Neupreis liegt etwa doppelt so hoch. Nun fehlt den Ehrenamtlichen nur noch ein weiterer automatischer exter- ner Defibrillator, wie er bereits zur Ausrüstung der beiden anderen Mo- torräder gehört. Der soll in den nächsten Wochen beschafft werden, wenn Sponsoren für das rund 2200 Euro teure Gerät gefunden sind. Wer sich beteiligen möchte: Das Spendenkonto der Johanniter bei der Bank für Sozialwirtschaft lautet: IBAN: DE66 3702 0500 0004 3039 01 Stichwort „Motorradstaffel“. So trafen sich die Kinder der roten, orangen, blauen, grünen, gelben Grup- pe und feierten gemeinsam, unter der Leitung von Christine Kaiser, im St. Konrad Garten ein für die Kinder unvergessliches Sommerfest. Zu Beginn des Festes bildeten die Kinder aller Gruppen einen riesigen Kreis und jede Gruppe führte den anderen Kindern etwas Besonderes vor. So gab es für die Kinder die verschiedensten Aktionen zu bestaunen. Einen „Waschtanz“, eine „Elefanten-Mitmachgeschichte“, einen kunterbunten Tüchertanz, ein „Regenbogen-Gedicht“ und einen „Jollinchen-Tanz“. Gemeinsam wurde getanzt, gesungen und sich an den schönen Aufführungen erfreut. Im Anschluss gab es vom Elternbeirat vorbereitete Geflügel Hot-Dogs, Obst und Getränke. Nach der Stärkung konnten sich die Kinder an vielen verschiedenen, extra aufgebauten Spielstationen erproben. Johanniter-Regionalpfarrer Gottfried von Segnitz (l.) bat im Rahmen eines Anschließend kam der Kasper zu Besuch. Er überraschte alle mit einem Gottesdienstes um den Segen für das neue Fahrzeug und die Ehrenamtlichen tollen Theaterstück mit dem Namen „das Sommer-Wasserfest“. Danach an dem auch Dr. Dietrich von Schweinitz, Kommendator des Johanniteror- wurden Groß und Klein mit einem leckeren kühlen Eis überrascht. dens in Bayern, teilnahm. (Foto: Johanniter/Gerhard Bieber) An diesem Tag konnte man viele kleine, lachende Gesichter und leuchten- den Augen beobachtet. Die Kinder sowie das Team freuten sich gemeinsam das Sommerfest feiern zu können, zusammen zu tanzen, zu spielen und die montessori-verein schönen gemeinsamen Momente zu genießen. Dringende Bitte um eine Spende die johanniter Neues Einsatzmotorrad gesegnet Ehrenamtliche Johanniter-Motorradstaffel nimmt geländetaugliche BMW F 750 GS in Dienst Dass das neue Einsatz-Motorrad der Johanniter am Samstag den 10. Juli ausgerechnet an der Christuskirche in Wasserburg seinen Segen erhielt, hat schon seinen Grund. Zwar wird „Akkon München 17/4“, so der Funkruf- name in München stationiert sein, die ehrenamtlichen Helfer sind jedoch sehr häufig auf den Reiserouten und Autobahnen im Landkreis Rosenheim unterwegs. Und ein Mitglied der Motorradstaffel stammt auch aus dem Jo- hanniter Ortsverband Wasserburg. Und da die Johanniter-Unfall-Hilfe zu den Werken des evangelischen Johanniterordens gehört, fand die Segnung im Rahmen eines Gottesdienstes mit Ordensmitgliedern und dem Kom- mendator der bayerischen Genossenschaft, Dr. Dietrich von Schweinitz statt. Als Kommendator ist er Leiter des Johanniterordens in Bayern. Um Gottes Segen für das Einsatzmotorrad und das ehrenamtliche Team der Der Montessori-Verein Wasserburg e. V. betreibt als freier Träger ehren- Motorradstaffel bat der Johanniter-Regionalpfarrer Gottfried von Segnitz. amtlich ein Haus für Kinder in Gabersee/Wasserburg a. Inn. Die Einrich- Das neue Einsatzmotorrad, eine schlechtwege- und geländetaugliche BMW tung arbeitet basierend auf den gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben ei- F 750 GS, ist eine optimale Ergänzung zu den beiden bereits in Dienst ste- ner Kindertagesstätte nach dem bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan henden Touren-Motorrädern der Johanniter. Sie erweitert die Einsatzmög- auf der Grundlage der Pädagogik von Frau Maria Montessori und bietet lichkeiten der Zweirad-Helfer nochmals. Und die sind ohnehin schon viel- derzeit insgesamt 64 Plätze, davon 1/3 für gehandicapte Kinder. fältig: Sie sind schnelle Ersthelfer in Staus und im Reiseverkehr, überneh- Wollen Sie die Augen der Kinder und Eltern zum Strahlen bringen? men Sanitätsdienste bei Sportveranstaltungen wie Marathonläufen, dienen als Lotsen für andere Einsatzkräfte, begleiten und sichern Fahrzeugkonvois Dann unterstützen Sie uns bitte bei unserem Projekt: Gartengestaltung mit und sind als Erkunder im Katastrophenschutz tätig. Dafür sind die Mo- Spiel- und Entwicklungsraum. torräder sowohl mit einer Sondersignalanlage, Digitalfunk, mit einer me- dizinischen Ausstattung zur Erstversorgung, aber auch mit einem Tröste- Aufgrund des Klinikneubaus in Gabersee musste unser Kinderhaus in ein Teddy für Kinder ausgerüstet. anderes Gebäude umziehen. Leider konnten wir beim Umzug nur wenige Spielgeräte retten, da die anderen den Abbau nicht überstanden haben. Und Dass die Hilfsorganisation Spenden umsichtig einsetzt, zeigt auch das neue so braucht es dringend neue Garten-Spielgeräte. Die Eltern unserer Kinder
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