LBBW Global Warming. Verkaufsprospekt mit Vertragsbedingungen - Stand Januar 2012
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LBBW Global Warming. Verkaufsprospekt mit Vertragsbedingungen. Stand Januar 2012 Fonds in Feinarbeit.
Inhalt. 5 Allgemeine Angaben Bericht der Geschäftsführung Gesellschaft und Depotbank Mitglieder des Anlageausschusses 9 Verkaufsprospekt Gesamtübersicht Fonds Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften Widerrufsrecht des Käufers Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 3
Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Überset- erfolgt auf der Basis des zurzeit gültigen Ver- zung zu versehen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird kaufsprospekts und der Allgemeinen Vertrags- ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern bedingungen in Verbindung mit den Besonderen in deutscher Sprache führen. Vertragsbedingungen. Es ist nicht gestattet, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Er- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften klärungen abzugeben. Jeder Kauf und Verkauf von des Investmentgesetzes können Verbraucher die Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklä- Ombudsstelle für Investmentfonds beim BVI Bundes- rungen, welche nicht in diesem Prospekt enthalten verband Investment und Asset Management e. V., sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Unter den Linden 42, 10117 Berlin, anrufen. Die wei- teren Kontaktdaten sind auf der Homepage des BVI Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den www.bvi.de abrufbar. Das Recht, die Gerichte anzuru- jeweils letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des fen, bleibt hiervon unberührt. Jahresberichts länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch der Halbjahresbericht anzu- Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften bieten. des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen können sich die Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesell- Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deut- schaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Bezie- schen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frank- hungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß furt, Telefon: 069 2388-1907 oder -1906, Telefax: § 23 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen 069 2388-1919, schlichtung@bundesbank.de, wenden. ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichts- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon un- stand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, berührt. sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 123 Abs. 1 InvG sind sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher Ausgabe Januar 2012 4 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Liebe Anlegerin, lieber Anleger, bitte informieren Sie sich anhand des Ihnen vorliegen- den Verkaufsprospektes über die detaillierten Vertrags- bedingungen. Tagesaktuelle Informationen zu Fondspreisen finden Sie im Internet unter www.LBBW-AM.de und in der überregionalen Tagespresse. Detailinformationen erhalten Sie von Ihrem Berater. Mit freundlichen Grüßen LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Geschäftsführung Achim Koch Ulrich Ziemer Michael Trauth Jürgen Zirn Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 5
Gesellschaft und Depotbank. LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH. Verwaltung. Aufsichtsrat. LBBW Asset Management Hans-Joachim Strüder (Vorsitzender) Investmentgesellschaft mbH Mitglied des Vorstands der Postfach 10 03 51 Landesbank Baden-Württemberg, 70003 Stuttgart Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Telefon: 0711 22910-3110 Telefax: 0711 22910-9198 Dr. Peter M. Haid (stv. Vorsitzender) E-Mail: info@LBBW-AM.de Mitglied des Vorstands der Internet: www.LBBW-AM.de Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Helmut Dohmen Nummer HRB 13 381 eingetragen. Bereichsleiter der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart Gezeichnetes und eingezahltes Kapital. Ernst-Ludwig Drayß Geschäftsführer der 6,0 Mio. EUR Absolute Portfolio Management, Stand: Dezember 2010 Frankfurt am Main Dr. Bertold Gaede Geschäftsführung. Rechtsanwalt und Steuerberater Noerr LLP, Achim Koch (Vorsitzender) München Ulrich Ziemer (stv. Vorsitzender) Michael Trauth Dr. Peter Merk Jürgen Zirn Leiter des Bereichs Research der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz 6 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Gesellschafter. 100 % Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Abschlussprüfer. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Telefon: 069 9587-0 Telefax: 069 9587-1050 Depotbank. Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefon: 0711 127-0 E-Mail: kontakt@LBBW.de Internet: www.LBBW.de Haftendes Eigenkapital. 17.930 Mio. EUR Stand: Dezember 2010 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 7
Mitglieder des Anlageausschusses. LBBW Global Warming. Bernd Hellerich Direktor der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Ronny Meyer Abteilungsdirektor der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart Michael Trauth Geschäftsführer der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart Hans-Günter Walter Leiter Retail Sales Region Süd der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart Veränderungen dieser Angaben werden in der laufenden Berichterstattung bekannt gegeben. 8 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Verkaufsprospekt. Verkaufsprospekt für das richtlinienkonforme Sondervermögen nach deutschem Recht LBBW Global Warming. 10 Grundlagen 23 Regeln für die Ermittlung und Verwendung 10 Verwaltungsgesellschaft der Erträge 11 Depotbank 24 Geschäftsjahr und Ausschüttungen 11 Sondervermögen 24 Auflösung und Übertragung 11 Anlageziele, Anlagegrundsätze und -grenzen des Sondervermögens 12 Wertpapiere 25 Auslagerung 12 Geldmarktinstrumente 25 Jahres-/Halbjahresberichte/Abschlussprüfer 13 Anlagegrenzen für Wertpapiere und 25 Zahlungen an die Anteilinhaber/Verbreitung Geldmarktinstrumente der Berichte und sonstige Informationen 14 Bankguthaben 25 Verkaufsbeschränkung 14 Investmentanteile 15 Derivate Terminkontrakte Vertragsbedingungen Optionsgeschäfte Swaps 26 Allgemeine Vertragsbedingungen Swaptions 33 Besondere Vertragsbedingungen Credit Default Swaps In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente OTC-Derivatgeschäfte Hinweis für österreichische Anleger 16 Darlehensgeschäfte 17 Pensionsgeschäfte 17 Kreditaufnahme Gesamtübersicht Fonds 17 Bewertung 18 Wertentwicklung 40 Weitere Sondervermögen 18 Risikohinweise 20 Profil des typischen Anlegers 20 Anteile Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften Ausgabe von Anteilen Rücknahme von Anteilen 41 Anteile im Privatvermögen Abrechnung bei Anteilausgabe 43 Anteile im Betriebsvermögen und -rücknahme Aussetzung der Anteilrücknahme 49 Widerrufsrecht des Käufers 21 Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 9
Grundlagen. Internetseite der Gesellschaft unter www.LBBW-AM.de bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen Das Sondervermögen LBBW Global Warming ist ein und Aufwandserstattungen, die aus dem Sonderver- „Richtlinienkonformes Sondervermögen“ im Sinne des mögen entnommen werden dürfen, oder die Anlage- Investmentgesetzes (InvG). Es wird von der LBBW Asset grundsätze des Sondervermögens oder wesentliche Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart – Anlegerrechte betreffen, werden die Anleger außerdem im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. über ihre depotführenden Stellen in Papierform oder in elektronischer Form informiert. Diese Information Die Verwaltung des Sondervermögens besteht vor umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände- allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in eingelegte Geld, unter Beachtung des Grundsatzes der Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis Risikomischung, in verschiedenen Vermögensgegen- darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt wer- ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft den können. anzulegen. Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Kapitalanlagegesellschaft. Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungs- das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen erstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem In- Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung vestmentgesetz und den Vertragsbedingungen, die der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Än- das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der derungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Son- Gesellschaft regeln. Die Vertragsbedingungen um- dervermögens treten ebenfalls frühestens drei Monate fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil nach Bekanntmachung in Kraft und sind nur unter der („Allgemeine“ und „Besondere Vertragsbedingungen“). Bedingung zulässig, dass die Kapitalanlagegesellschaft Die Verwendung der Vertragsbedingungen für ein den Anlegern anbietet, ihre Anteile gegen Anteile an Sondervermögen unterliegt der Genehmigungspflicht Sondervermögen mit vergleichbaren Anlagegrund- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige (BaFin). Sondervermögen von der Kapitalanlagegesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus dem Konzern Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger- verwaltet werden, oder ihnen anbietet, ihre Anteile informationen, die Vertragsbedingungen sowie die ohne Berechnung eines Rücknahmeabschlags vor dem aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind in elekt- Inkrafttreten der Änderung zurückzunehmen. ronischer Form kostenlos erhältlich bei der Depotbank Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart und der Verwaltungsgesellschaft LBBW Verwaltungsgesellschaft. Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Kro- nenstraße 20, 70173 Stuttgart (auf deren Internet-Seite Das Sondervermögen wird von der am 22. Dezember www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspartnern. 1988 gegründeten LBBW Asset Management Invest- mentgesellschaft mbH (im Folgenden LBBW Asset Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen Management, KAG oder Gesellschaft genannt) mit des Risikomanagements dieses Sondervermögens, Sitz in Stuttgart verwaltet. Ihre Gesellschafterin ist die die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- Mannheim, Mainz. tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer Form bei der Gesellschaft oder unter Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft www.LBBW-AM.de erhältlich. mbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) in der Rechtsform einer Die Vertragsbedingungen sind in diesem Prospekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). abgedruckt (Seite 26 ff.). Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-Sonderver- Die Vertragsbedingungen können von der Gesellschaft mögen verwalten. Ferner darf die Gesellschaft auch geändert werden. Änderungen der Vertragsbedin- Geldmarkt- (seit 7. September 1994), Investmentfonds- gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. anteil- (seit 7. Juli 1998), gemischte Wertpapier- und Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermö- Grundstücks- (seit 7. Juli 1998) und Altersvorsorge- gens bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch den Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) verwalten. Nach der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Anpassung an das Investmentgesetz darf die Gesell- schaft seit 1. Januar 2004 richtlinienkonforme Sonder- Die vorgesehenen Änderungen werden im elektroni- vermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen und seit schen Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der 20. April 2006 Gemischte Sondervermögen verwalten. 10 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Seit 16. April 2008 können von der Gesellschaft auch Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, das Amt der Sonstige Sondervermögen verwaltet werden. Außer- Depotbank übernommen. Die Landesbank Baden- dem kann die Gesellschaft als Verwaltungsgesellschaft Württemberg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffent- einer Investmentaktiengesellschaft benannt werden. lichen Rechts. Die Depotbank ist Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagen- Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zu- geschäft sowie das Wertpapiergeschäft. sammensetzung des Aufsichtsrates und den Gesell- schafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals gemäß § 10 KWG finden Sie Sondervermögen. auf den Seiten 6–7 dieses Verkaufsprospektes. Das Sondervermögen LBBW Global Warming wurde am 15. Januar 2007 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Depotbank. WKN: A0KEYM / ISIN: DE000A0KEYM4 Das Investmentgesetz sieht eine Trennung der Verwal- tung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer An- Sondervermögens hat die Kapitalanlagegesellschaft ein teile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. anderes Kreditinstitut als Depotbank beauftragt. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber und verbrie- fen die Ansprüche der Inhaber gegenüber der Kapital- Die Depotbank verwahrt die Vermögensgegenstände anlagegesellschaft. Alle ausgegebenen Anteile haben in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Sie hat insbeson- gleiche Rechte. Verschiedene Anteilklassen werden dere dafür zu sorgen, dass die Ausgabe und die Rück- zunächst nicht gebildet. nahme von Anteilen und die Berechnung des Wertes der Anteile den Vorschriften des Investmentgesetzes und den Vertragsbedingungen entsprechen. Weiterhin hat sie darauf zu achten, dass bei den für das Sonder- Anlageziele, Anlagegrundsätze vermögen getätigten Geschäften der Gegenwert inner- und -grenzen. halb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt und die Erträge des Sondervermögens gemäß den Anlageziel Vorschriften des Investmentgesetzes und den Ver- Das Ziel der Anlagepolitik des Sondervermögens tragsbedingungen verwendet werden. Sie hat darüber LBBW Global Warming ist es, bei Beachtung des Risiko- hinaus zu prüfen, ob die Anlage von Vermögensge- gesichtspunktes einen möglichst hohen Vermögenszu- genständen auf Sperrkonten oder in Sperrdepots eines wachs zu erwirtschaften. anderen Kreditinstitutes, einer Wertpapierfirma oder eines anderen Verwahrers mit dem Investmentgesetz Das Sondervermögen LBBW Global Warming investiert und den Vertragsbedingungen vereinbar ist. Wenn dies hierzu in die wirtschaftlichen Gewinner des unauf- der Fall ist, hat sie ihre Zustimmung zu der Anlage zu haltsamen Trends der globalen Erderwärmung. Die erteilen. Aktienselektion erfolgt nach kursrelevanten wirtschaft- lichen Kriterien. Die Depotbank ist grundsätzlich für alle Vermögens- gegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung Anlagegrundsätze von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwort- Für das Sondervermögen können die nach dem InvG lich und haftet im Falle des Verlustes. Wenn jedoch und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögens- Wertpapiere im Ausland verwahrt werden und es sich gegenstände erworben werden. beim dortigen Verwahrer nicht um die Clearstream Banking AG oder eine eigene ausländische Geschäfts- Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgen- stelle der Depotbank handelt, beschränkt sich die de Vermögensgegenstände erwerben: Haftung der Depotbank auf die sorgfältige Auswahl 1. Wertpapiere gemäß § 47 InvG, insbesondere und Unterweisung des ausländischen Verwahrers so- Aktien und Options- und Genussscheine in- und wie die regelmäßige Überwachung der Einhaltung der ausländischer Aussteller. Der Erwerb verzinslicher Auswahlkriterien. Wertpapiere und von Wandel- und Optionsschuld- verschreibungen in- und ausländischer Aussteller Der Wert des Sondervermögens sowie der Wert der ist ebenfalls zulässig; Anteile werden von der Gesellschaft unter Kontrolle 2. Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG; der Depotbank ermittelt. 3. Bankguthaben gemäß § 49 InvG; 4. Investmentanteile gemäß § 50 InvG; Für das Sondervermögen LBBW Global Warming hat die 5. Derivate gemäß § 51 InvG; Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, 6. Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 InvG. Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 11
Das Sondervermögen muss überwiegend aus Aktien Die Fondswährung ist Euro. in- und ausländischer Aussteller bestehen, deren Ge- schäftserfolg mit der globalen Erderwärmung (Global Warming) in Zusammenhang steht. Dabei investiert Anlageinstrumente im Einzelnen das Sondervermögen überwiegend in ausgewählte Un- ternehmen aus den Bereichen: Erneuerbare Energien, Wertpapiere Versorger, Wasser, Bau, Anlagenbau, Versicherungen, Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sonderver- Nahrungsmittel, Agrarrohstoffe, Chemie, Erdgas sowie mögens Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller Forstwirtschaft. erwerben, 1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Derivate können zu Absicherungs- und Investitions- Europäischen Union oder in einem anderen Ver- zwecken eingesetzt werden, hierbei darf das Marktrisi- tragsstaat des Abkommens über den Europäischen kopotenzial bei maximal 200 % liegen. Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder dort an einem anderen organisierten Markt zugelassen Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen der Aspekt oder in diesen einbezogen sind, Wachstum sowie die Bonität der Emittenten im Vorder- 2. wenn sie an einer der von der Bundesanstalt für grund der Überlegungen. Hierbei ist zu beachten, dass Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Börsen Wertpapiere neben den Chancen auf Kurssteigerungen zum Handel zugelassen oder an einem der von der auch Risiken enthalten. Die Kurse der Wertpapiere Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eines Fonds können gegenüber dem Einstandspreis zugelassenen organisierten Märkte zugelassen steigen oder auch fallen. Dies hängt insbesondere von oder in diesen einbezogen sind, der Entwicklung der Kapitalmärkte ab oder von be- sonderen Entwicklungen der jeweiligen Aussteller, die Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben nicht vorhersehbar sind. werden, wenn nach ihren Ausgabebedingungen die Zulassung an oder Einbeziehung in eine der unter 1. Kursschwankungen bei Aktien sind in der Regel aus- und 2. genannten Börsen oder organisierten Märkte geprägter als bei festverzinslichen Wertpapieren. beantragt werden muss, und die Zulassung oder Einflussfaktoren sind vor allem einzel- und gesamtwirt- Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach Ausgabe schaftliche Entwicklungen und Perspektiven sowie die erfolgt. Zusätzlich sind die Voraussetzungen des § 47 allgemeine Börsenentwicklung, die ihrerseits vorwie- Abs. 1 Satz 2 InvG zu erfüllen. gend durch die konjunkturelle Entwicklung der jeweili- gen Volkswirtschaften bestimmt wird. Außerdem dürfen Wertpapiere auch in Form von Aktien erworben werden, die dem Sondervermögen bei einer Die Höhe der Kursänderungen ist auch abhängig Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen, von den Laufzeiten der in einem Fonds befindlichen in Form von Anteilen an geschlossenen Fonds, die die festverzinslichen Wertpapiere. In der Regel haben in § 47 Abs. 1 Nr. 7 InvG genannten Kriterien erfüllen, festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten oder in Form von Finanzinstrumenten, die die in § 47 geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere Abs. 1 Nr. 8 InvG genannten Kriterien erfüllen, oder in mit längeren Laufzeiten. Wertpapiere mit kürzeren Ausübung von Bezugsrechten, die zum Sondervermö- Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber Wert- gen gehören. papieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Demgegenüber ist die Verzinsung von Wertpapieren Als Wertpapiere gelten auch Bezugsrechte, sofern sich mit längeren Laufzeiten in der Regel höher. Wertpapie- die Wertpapiere, aus denen die Bezugsrechte herrüh- re enthalten neben den Chancen auf Kurssteigerungen ren, im Sondervermögen befinden können. auch Risiken; sie unterliegen dem nicht vorhersehba- ren Einfluss der Entwicklung der Kapitalmärkte oder Geldmarktinstrumente besonderer Entwicklungen der jeweiligen Aussteller. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicher- Auch bei sorgfältigster Auswahl der Wertpapiere kann weise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch verzinsliche Wertpapiere, die zum Zeitpunkt ihres Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Die Ge- Erwerbs für das Sondervermögen eine Laufzeit bzw. sellschaft versucht aber unter Anwendung von moder- Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. Sofern nen Analysemethoden die bestehenden Risiken einer ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist, muss ihre Ver- Wertpapieranlage zu minimieren und die Chancen zu zinsung regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen erhöhen. marktgerecht angepasst werden. Geldmarktinstru- mente sind auch Instrumente, deren Risikoprofil dem Das Fondsmanagement der Gesellschaft wird bei Risikoprofil solcher Wertpapiere entspricht. der Anlage des Sondervermögens durch einen für das Sondervermögen gebildeten Anlageausschuss Für das Sondervermögen dürfen Geldmarktinstru- beraten. mente erworben werden, 12 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente dürfen Europäischen Union oder in einem anderen Ver- nur erworben werden, wenn sie die Voraussetzungen tragsstaat des Abkommens über den Europäischen des Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2007/16/ Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder dort EG erfüllen. Für Geldmarktinstrumente im Sinne des an einem anderen organisierten Markt zugelassen Abs. 1 Nr. 1 und 2 gilt zusätzlich Artikel 4 Abs. 3 der oder in diesen einbezogen sind, Richtlinie 2007/16/EG. 2. wenn sie an einer der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Börsen Für Geldmarktinstrumente im Sinne des Abs. 1 zum Handel zugelassen oder an einem der von der Nr. 3 bis 6 müssen ein ausreichender Einlagen- und Bundesanstalt zugelassenen organisierten Märkte Anlegerschutz bestehen, z.B. in Form eines Invest- zugelassen oder in diesen einbezogen sind, mentgrade-Ratings und zusätzlich die Kriterien des 3. wenn sie von den Europäischen Gemeinschaften, Artikels 5 der Richtlinie 2007/16/EG erfüllt sein. dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes, Als „Investmentgrade“ bezeichnet man eine Beno- einem Land, einem anderen Mitgliedstaat oder tung mit „BBB“ bzw. „Baa“ oder besser im Rahmen einer anderen zentralstaatlichen, regionalen oder der Kreditwürdigkeits-Prüfung durch eine Rating- lokalen Gebietskörperschaft oder der Zentralbank Agentur. eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank oder der Europäischen Für den Erwerb von Geldmarktinstrumenten, die von Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat die- eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder ses Bundesstaates oder von einer internationalen von einer internationalen öffentlich-rechtlichen Ein- öffentlich-rechtlichen Einrichtung, der mindestens richtung im Sinne des Abs. 1 Nr. 3 begeben werden, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehört, aber weder von diesem Mitgliedstaat oder, wenn begeben oder garantiert werden, dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat dieses 4. wenn sie von einem Unternehmen begeben wer- Bundesstaates garantiert werden, und für den Erwerb den, dessen Wertpapiere auf den unter den Num- von Geldmarktinstrumenten nach Abs. 1 Nr. 4 und mern 1 und 2 bezeichneten Märkten gehandelt 6 gilt Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2007/16/EG; werden, für den Erwerb aller anderen Geldmarktinstrumente 5. wenn sie von einem Kreditinstitut, das nach dem nach Abs. 1 Nr. 3 außer Geldmarktinstrumenten, Europäischen Gemeinschaftsrecht festgelegten die von der Europäischen Zentralbank oder der Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder einem Zentralbank eines Mitgliedstaates der Europäischen Kreditinstitut, das Aufsichtsbestimmungen, die Union begeben oder garantiert wurden, gilt Artikel 5 nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanz- Abs. 4 der Richtlinie 2007/16/EG. Für den Erwerb dienstleistungsaufsicht denjenigen des Gemein- von Geldmarktinstrumenten nach Abs. 1 Nr. 5 gelten schaftsrechts gleichwertig sind, unterliegt und Artikel 5 Abs. 3 und, wenn es sich um Geldmarktin- diese einhält, begeben oder garantiert werden, strumente handelt, die von einem Kreditinstitut, das 6. wenn sie von anderen Emittenten begeben wer- Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der den und es sich bei dem jeweiligen Emittenten Bundesanstalt denjenigen des Europäischen Gemein- handelt schaftsrechts gleichwertig sind, unterliegt und diese a) um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital einhält, begeben oder garantiert werden, Artikel 6 von mindestens 10 Millionen Euro, das seinen der Richtlinie 2007/16/EG. Jahresabschluss nach den Vorschriften der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom Anlagegrenzen für Wertpapiere und 25. Juli 1978 über den Jahresabschluss von Ge- Geldmarktinstrumente sellschaften bestimmter Rechtsformen, zuletzt Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarkt- geändert durch die Richtlinie 2003/51/EG des instrumente desselben Ausstellers (Schuldners) bis zu Europäischen Parlaments und des Rates vom 10 % des Sondervermögens anlegen. Dabei darf der 18. Juli 2003 erstellt und veröffentlicht, oder Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstru- b) um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine mente dieser Aussteller (Schuldner) 40 % des Sonder- oder mehrere börsennotierte Gesellschaften vermögens nicht übersteigen. Darüber hinaus dürfen umfassenden Unternehmensgruppe für die lediglich 5 % des Sondervermögens in Wertpapiere und Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder Geldmarktinstrumente desselben Ausstellers (Schuld- c) um einen Rechtsträger, der die wertpapiermä- ners) angelegt werden. ßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von der Bank eingeräumten In Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Kreditlinie finanzieren soll. Für die wertpapier- Geldmarktinstrumente besonderer öffentlicher Aus- mäßige Unterlegung und die von einer Bank steller im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 InvG darf die eingeräumte Kreditlinie gilt Artikel 7 der Richtli- Gesellschaft jeweils bis zu 35 % des Wertes des Sonder- nie 2007/16/EG. vermögens anlegen. Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 13
In gedeckte Schuldverschreibungen darf die Gesell- a) dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes, schaft jeweils bis zu 25 % des Wertes des Sonderver- einem Land, den Europäischen Gemeinschaften mögens anlegen. Sofern in solche Schuldverschreibun- oder einem Staat, der Mitglied der Organisation gen desselben Ausstellers mehr als 5 % des Wertes des für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- Sondervermögens angelegt werden, darf der Gesamt- wicklung ist, wert solcher Schuldverschreibungen 80 % des Wertes b) einer anderen inländischen Gebietskörperschaft des Sondervermögens nicht übersteigen. oder einer Regionalregierung oder örtlichen Ge- bietskörperschaft eines anderen Mitgliedstaats Die Gesellschaft darf höchstens 20 % des Wertes des der Europäischen Union oder eines anderen Sondervermögens in eine Kombination der folgenden Vertragsstaats des Abkommens über den Eu- Vermögensgegenstände anlegen: ropäischen Wirtschaftsraum, für die nach Arti- von ein und derselben Einrichtung begebenen kel 44 der Richtlinie 2000/12/EG des Europäi- Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten, schen Parlaments und des Rates vom 20. März Einlagen bei dieser Einrichtung, 2000 über die Aufnahme und Ausübung der Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko Tätigkeit der Kreditinstitute die Gewichtung der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäf- Null bekannt gegeben worden ist, te in Derivaten, Wertpapierdarlehen und Wertpa- c) sonstigen Körperschaften oder Anstalten des pierpensionsgeschäften. öffentlichen Rechts mit Sitz im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Bei besonderen öffentlichen Ausstellern im Sinne des Union oder einem anderen Vertragsstaat des § 60 Abs. 2 Satz 1 InvG darf eine Kombination der in Abkommens über den Europäischen Wirt- Satz 1 genannten Vermögensgegenstände 35 % des schaftsraum, Wertes des Sondervermögens nicht übersteigen. d) Unternehmen, die Wertpapiere ausgegeben ha- ben, die an einem organisierten Markt im Sinne Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben in beiden § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes zum Fällen unberührt. Handel zugelassen oder die an einem anderen organisierten Markt, der die wesentlichen An- Die in Pension genommenen Wertpapiere werden auf forderungen an geregelte Märkte im Sinne der diese Anlagegrenze angerechnet. in § 52 Abs. 1 Nr. 4 d) InvG genannten Richt- linien erfüllt, zugelassen oder einbezogen sind, Die Anrechnungsbeträge von Wertpapieren und Geld- oder marktinstrumenten eines Ausstellers auf die vorste- e) anderen Schuldnern, sofern eine der in Buch- hend genannten Grenzen können durch den Einsatz stabe a bis c bezeichneten Stellen die Gewähr- von marktgegenläufigen Derivaten, welche Wertpapie- leistung für die Verzinsung und Rückzahlung re oder Geldmarktinstrumente desselben Ausstellers übernommen hat. zum Basiswert haben, reduziert werden. Das bedeu- tet, dass für Rechnung des Sondervermögens auch Bankguthaben über die vorgenannten Grenzen hinaus Wertpapiere Bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in oder Geldmarktinstrumente eines Ausstellers erwor- Bankguthaben angelegt werden, die eine Laufzeit von ben werden dürfen, wenn das dadurch gesteigerte höchstens zwölf Monaten haben. Diese Guthaben sind Ausstellerrisiko durch Absicherungsgeschäfte wieder auf Sperrkonten bei einem Kreditinstitut mit Sitz in gesenkt wird. einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Bis zu 10 % des Wertes des Sondervermögens darf die zu unterhalten. Nach Maßgabe der Besonderen Ver- Gesellschaft insgesamt anlegen in tragsbedingungen können sie auch bei einem Kreditin- Wertpapieren, die nicht zum Handel an einer Börse stitut mit Sitz in einem Drittstaat unterhalten werden. zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, Die Gesellschaft darf nur bis zu 20 % des Wertes des jedoch die Kriterien des § 52 Abs. 1 Nr. 1 InvG Sondervermögens in Bankguthaben bei je einem erfüllen, Kreditinstitut anlegen. Geldmarktinstrumenten von Ausstellern, die nicht den Anforderungen des § 48 genügen, sofern die Investmentanteile Geldmarktinstrumente die Voraussetzungen des Die Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wertes des Son- § 52 Abs. 1 Nr. 2 InvG erfüllen, dervermögens in Anteilen an anderen Sondervermögen Aktien aus Neuemissionen, deren geplante Zulas- investieren. Diese anderen Sondervermögen dürfen sung noch nicht erfolgt ist, nach ihren Vertragsbedingungen höchstens bis zu 10 % Schuldscheindarlehen, die nach dem Erwerb für in Anteile an anderen Sondervermögen investieren. Es das Sondervermögen mindestens zweimal abgetre- können Anteile an inländischen richtlinienkonformen ten werden können und gewährt wurden: und nicht-richtlinienkonformen Sondervermögen, 14 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Anteile an Investmentaktiengesellschaften, sowie richt- Schuldscheindarlehen gemäß § 52 Nr. 4 InvG sowie linienkonforme EU-Investmentanteile und andere aus- Credit Default Swaps auf Schuldscheindarlehen ländische Investmentanteile erworben werden. Für die gemäß § 52 Nr. 4 InvG dürfen nicht abgeschlossen Anteile muss eine jederzeitige Rückgabemöglichkeit werden. bestehen. Die vorstehenden Finanzinstrumente können selbst- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö- ständiger Vermögensgegenstand sein, aber auch Be- gens nicht mehr als 25 % der ausgegebenen Anteile standteil von Vermögensgegenständen. Andere, kom- eines anderen Investmentvermögens erwerben. plexere Derivate mit Basiswerten gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 InvG dürfen nur zu einem vernachlässigbaren Es besteht die Möglichkeit, dass Investmentvermö- Anteil eingesetzt werden. gen, an denen das Sondervermögen Anteile erwirbt, zeitweise die Rücknahme aussetzen. Dann ist die Die Kapitalanlagegesellschaft darf für das Son- Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem dervermögen zu Absicherungszwecken und als anderen Fonds zu veräußern, indem sie gegen Aus- Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten zahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungs- tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur gesellschaft oder Depotbank des anderen Fonds effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung zurückgibt. Auf der Homepage der Gesellschaft ist von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen unter www.LBBW-AM.de aufgeführt, ob und in welchem Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustri- Umfang das Sondervermögen Anteile von anderen siko des Sondervermögens zumindest zeitweise Investmentvermögen hält, die derzeit die Rücknahme erhöhen. ausgesetzt haben. Durch den Einsatz von Derivaten darf das Markt- Derivate risikopotenzial des Sondervermögens verdoppelt Die Gesellschaft darf regelmäßig nur die folgenden werden. Unter dem Marktrisiko versteht man das Grundformen von Derivaten oder Kombinationen aus Risiko, das sich aus der ungünstigen Entwicklung diesen Derivaten oder Kombinationen aus anderen von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Vermögensgegenständen, die für das Sondervermögen Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials für erworben werden dürfen, mit diesen Derivaten im den Einsatz der Derivate wendet die Gesellschaft Sondervermögen einsetzen: den einfachen Ansatz im Sinne der Derivate-Verord- a) Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktin- nung an. strumente, sonstige Anlageinstrumente, Finanzin- dices im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie Terminkontrakte 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Wäh- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö- rungen, gens im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkon- b) Optionen oder Optionsscheine auf Wertpapiere, trakte auf für das Sondervermögen erwerbbare Wert- Geldmarktinstrumente, sonstige Anlageinstrumen- papiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finan- te, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der zindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen oder Währungen und auf Terminkontrakte nach abschließen. Terminkontrakte sind für beide Vertrags- Buchstabe a), wenn partner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu eine Ausübung entweder während der gesam- einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, ten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit mög- oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine lich ist, und bestimmte Menge eines bestimmten Basiswerts zu der Optionswert ein Bruchteil oder ein Vielfa- einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu ches der Differenz zwischen Basispreis und verkaufen. Marktpreis des Basiswerts ist und null wird, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat; Optionsgeschäfte c) Zins-Swaps, Währungs-Swaps oder Zins-Währungss- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sonderver- waps, mögens im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufop- d) Optionen auf Swaps nach Buchstabe c), sofern sie tionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und die unter Buchstabe b) beschriebenen Eigenschaf- Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im ten aufweisen (Swaptions), Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/ e) Credit Default Swaps, sofern sie ausschließlich und EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen nachvollziehbar der Absicherung des Kreditrisikos und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln. von genau zuordenbaren Vermögensgegenständen Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten des Sondervermögens dienen, gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt f) Terminkontrakte, Optionen oder Optionsschei- wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende ne auf Investmentanteile gemäß § 50 InvG und eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornher- Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 15
ein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder OTC-Derivatgeschäfte die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die Die Gesellschaft darf sowohl Derivatgeschäfte täti- Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen, oder gen, die an einer Börse zum Handel zugelassen oder auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die in einen anderen organisierten Markt einbezogen Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung sind, als auch sogenannte over-the-counter (OTC)- während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der Geschäfte. Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches Derivatgeschäfte, die nicht zum Handel an einer der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des Börse zugelassen oder in einen anderen organi- Basiswerts darstellen und null werden, wenn die Diffe- sierten Markt einbezogen sind, darf die Gesell- renz das andere Vorzeichen hat. schaft nur mit geeigneten Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten auf der Basis standar- Swaps disierter Rahmenverträge tätigen. Bei außerbörslich Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö- gehandelten Derivaten wird das Kontrahentenrisiko gens im Rahmen der Anlagegrundsätze Zins-Swaps, bezüglich eines Vertragspartners auf 5 % des Wertes Währungs-Swaps und Zins-Währungsswaps abschlie- des Sondervermögens beschränkt. Ist der Vertrags- ßen. Swaps sind Tauschverträge, bei denen die dem partner ein Kreditinstitut mit Sitz in der Europäischen Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht einem Drittstaat mit vergleichbarem Aufsichtsniveau, werden. so darf das Kontrahentenrisiko bis zu 10 % des Wer- tes des Sondervermögens betragen. Außerbörslich Swaptions gehandelte Derivatgeschäfte, die mit einer zentralen Swaptions sind Optionen auf Swaps. Für Rechnung Clearingstelle einer Börse oder eines anderen orga- dieses Sondervermögens dürfen nur solche Swaptions nisierten Marktes als Vertragspartner abgeschlossen erworben werden, die sich aus den oben beschrie- werden, werden auf die Kontrahentengrenzen nicht benen Optionen und Swaps zusammensetzen. Eine angerechnet, wenn die Derivate einer täglichen Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, Bewertung zu Marktkursen mit täglichem Margin- zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer Ausgleich unterliegen. bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten. Im Übrigen Währungsgesicherte Anteilklassen gelten die im Zusammenhang mit Optionsgeschäften Die Kapitalanlagegesellschaft kann für Rechnung des dargestellten Grundsätze. Sondervermögens Derivatgeschäfte zur Währungs- kurssicherung abschließen, die sich ausschließlich Credit Default Swaps zugunsten der Anteile einer Anteilklasse auswirken. Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es er- Da für das Sondervermögen auch Vermögensgegen- möglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf stände erworben werden dürfen, die nicht auf die andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme Währung lauten, in der die genannte Anteilklasse des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäf- eine Prämie an seinen Vertragspartner. Die Gesell- te bei Währungskursschwankungen Anteilwertverluste schaft darf für das Sondervermögen nur einfache, in dieser Anteilklasse vermeiden bzw. verringern. standardisierte Credit Default Swaps erwerben, die zur Absicherung einzelner Kreditrisiken im Sondervermö- Darlehensgeschäfte gen eingesetzt werden. Die im Sondervermögen vorhandenen Vermögens- gegenstände können darlehensweise gegen markt- Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps ent- gerechtes Entgelt an Dritte übertragen werden. sprechend. Werden die Vermögensgegenstände auf unbestimmte Zeit übertragen, so hat die Gesellschaft eine jeder- In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente zeitige Kündigungsmöglichkeit. Es muss vertraglich Die Gesellschaft kann die vorstehend beschriebe- vereinbart werden, dass nach Beendigung der Darle- nen Finanzinstrumente auch erwerben, wenn diese henslaufzeit dem Sondervermögen Vermögensgegen- in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die stände gleicher Art, Güte und Menge zurück übertra- Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand gen werden. Voraussetzung für die darlehensweise haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthal- Übertragung von Vermögensgegenständen ist, dass ten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu dem Sondervermögen ausreichende Sicherheiten ge- Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften währt werden. Hierzu können Guthaben abgetreten Finanzinstrumente entsprechend, jedoch mit der oder verpfändet bzw. Wertpapiere oder Geldmarkt- Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften instrumente übereignet oder verpfändet werden. Die Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers Erträge aus der Anlage der Sicherheiten stehen dem beschränkt ist. Sondervermögen zu. 16 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die gend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders Zinsen aus darlehensweise erhaltenen Wertpapieren angegeben. bei Fälligkeit an die Depotbank für Rechnung des Son- dervermögens zu zahlen. Werden Wertpapiere befristet Besondere Bewertungsregeln für einzelne verliehen, so ist dies auf 15 % des Wertes des Sonder- Vermögensgegenstände vermögens beschränkt. Alle an einen Darlehensneh- mer übertragenen Wertpapiere dürfen 10 % des Wertes Nichtnotierte Schuldverschreibungen und des Sondervermögens nicht übersteigen. Schuldscheindarlehen Für die Bewertung von Schuldverschreibungen, die Gelddarlehen darf die Kapitalanlagegesellschaft nicht zum Handel an der Börse zugelassen oder in Dritten für Rechnung des Sondervermögens nicht einem anderen organisierten Markt zugelassen oder gewähren. in diesen einbezogen sind (z.B. nicht notierte An- leihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), Pensionsgeschäfte und für die Bewertung von Schuldscheindarlehen Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö- werden die für vergleichbare Schuldverschreibungen gens Wertpapier-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen vereinbarten Preise und und Finanzdienstleistungsinstituten mit einer Höchst- gegebenenfalls die Kurswerte von Anleihen vergleich- laufzeit von zwölf Monaten abschließen. Pensionsge- barer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und schäfte sind nur in Form sogenannter echter Pensions- Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag geschäfte zulässig. Dabei übernimmt der Pensionsneh- zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, her- mer die Verpflichtung, die Vermögensgegenstände zu angezogen. einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestim- menden Zeitpunkt zurück zu übertragen. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente werden zu den jeweiligen Kreditaufnahme Marktsätzen bewertet. Die Aufnahme von kurzfristigen Krediten für gemein- schaftliche Rechnung der Anleger ist bis zu 10 % des Derivate Wertes des Sondervermögens zulässig, sofern die Be- dingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind und Optionsrechte und Terminkontrakte die Depotbank der Kreditaufnahme zustimmt. Die zu einem Sondervermögen gehörenden Options- rechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten ein- geräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Bewertung. Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung Bewertung gewährleistet, bewertet. An einer Börse zugelassene/in organisiertem Markt Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten gehandelte Vermögensgegenstände aus für Rechnung des Sondervermögens verkauften Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermö- zugelassen sind oder in einem anderen organisierten gens geleisteten Einschüsse werden unter Einbezie- Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, hung der am Börsentag festgestellten Bewertungsge- sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden winne und Bewertungsverluste zum Wert des Sonder- zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine vermögens hinzugerechnet. verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet, sofern nachfolgend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile anders angegeben. und Darlehen Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nenn- Nicht an Börsen notierte oder organisierten wert zuzüglich zugeflossenen Zinsen bewertet. Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzah- Börsen zugelassen sind noch in einem anderen orga- lung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich nisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen Zinsen erfolgt. sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letz- bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewer- ten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum tungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine ver- Marktgegebenheiten angemessen ist, sofern nachfol- lässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 17
nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem sätze und -grenzen, die für das Sondervermögen einen aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen Anlagepolitik auch darauf ausgerichtet sein, schwer- unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegeben- punktmäßig Vermögensgegenstände z.B. nur weniger heiten angemessen ist. Branchen, Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben. Diese Konzentration auf wenige spezielle Anlagesek- Für die Rückerstattungsansprüche aus Darlehensge- toren kann mit besonderen Chancen verbunden sein, schäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen denen aber auch entsprechende Risiken (z. B. Markten- übertragenen Vermögensgegenstände maßgebend. ge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) gegenüberstehen. Über den Inhalt Auf ausländische Währung lautende der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nach- Vermögensgegenstände träglich für das abgelaufene Berichtsjahr. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegen- stände werden unter Zugrundelegung des Fixings der Marktrisiko Reuters AG um 16.00 Uhr ermittelten Devisenkurs der Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro- Währung in Euro taggleich umgerechnet. dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen Wertentwicklung. und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent- BVI-Wertentwicklung in % wicklung, insbesondere an einer Börse, können auch 3 Jahre 28,42 irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und 1 Jahr –7,89 Gerüchte einwirken. Stand: 31. Oktober 2011 Länder- oder Transferrisiko Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Quelle: LBBW Asset Management/eigene Berechnungen Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender BVI-Wertentwicklung: Ohne Berücksichtigung des Aus- Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes gabeaufschlags Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z. B. Zahlungen, auf die Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens das Sondervermögen Anspruch hat, ausbleiben oder in ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertent- einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbe- wicklung. schränkungen nicht mehr konvertierbar ist. Abwicklungsrisiko Risikohinweise. Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Vermögensgegenstände besteht das Risiko, dass die Allgemeines Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer Die Vermögensgegenstände, in die die Kapitalanlage- verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zah- gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens inves- lung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausge- tiert, enthalten neben den Chancen auf Wertsteigerung führt wird. auch Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber Liquiditätsrisiko dem Einstandspreis fällt. Veräußert der Anleger Anteile Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände des Sondervermögens zu einem Zeitpunkt, in dem die erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen Kurse der in dem Sondervermögen befindlichen Ver- oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen mögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu in das Sondervermögen investierte Geld nicht vollstän- Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögens- dig zurück. Obwohl jedes Sondervermögen stetige gegenstände an Dritte kommen kann. Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die Adressenausfallrisiko angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht können Verluste für das Sondervermögen entstehen. nicht. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, Mögliches Anlagespektrum die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital- Unter Beachtung der durch das Investmentgesetz und märkte auf den Kurs eines Vermögensgegenstandes die Vertragsbedingungen vorgegebenen Anlagegrund- einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Vermö- 18 Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
gensgegenstände kann nicht ausgeschlossen werden, Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eige- Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veranlagt nen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Son- auswirkt. dervermögens geschlossen werden. Änderung der Anlagepolitik Währungsrisiko Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung kann sich das mit dem Sondervermögen verbundene angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Risiko inhaltlich verändern. Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung Änderung der Vertragsbedingungen; gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Auflösung oder Verschmelzung Wert des Sondervermögens. Die Gesellschaft behält sich in den Vertragsbedingun- gen für das Sondervermögen das Recht vor, die Ver- Verwahrrisiko tragsbedingungen zu ändern (siehe hierzu auch Seite Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, ins- 10 unter „Grundlagen“). Ferner ist es ihr gemäß den besondere im Ausland, ist ein Verlustrisiko verbunden, Vertragsbedingungen möglich, das Sondervermögen das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder ganz aufzulösen oder es mit einem anderen Sonder- missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger besteht Unterverwahrers resultieren kann. Die Depotbank haf- daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Halte- tet nicht unbegrenzt für den Verlust oder Untergang dauer nicht realisieren kann. der Vermögensgegenstände, die im Ausland bei ande- ren Verwahrstellen gelagert werden (siehe Abschnitt Risiko der Rücknahmeaussetzung „Depotbank“). Die Anleger können grundsätzlich von der Gesellschaft die bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile Konzentrationsrisiko verlangen. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Anteile jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Um- Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensge- stände zeitweilig aussetzen und die Anteile erst später genstände oder Märkte erfolgt. Dann ist das Sonder- zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen (siehe hier- vermögen von der Entwicklung dieser Vermögensge- zu im Einzelnen „Aussetzung der Rücknahme“). Dieser genstände oder Märkte besonders stark abhängig. Preis kann niedriger liegen, als derjenige vor Ausset- zung der Rücknahme. Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Schlüsselpersonenrisiko Vermögensgegenstände. Sondervermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben Rechtliches und steuerliches Risiko diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Per- Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Fonds sonen und damit den richtigen Entscheidungen ihres kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Managements zu verdanken. Die personelle Zusam- Weise ändern. mensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungs- möglicherweise weniger erfolgreich agieren. grundlagen des Fonds für vorangegangene Geschäfts- jahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Außenprüfungen) Zinsänderungsrisiko kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzins- dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für niveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpa- vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl piers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in dem gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, Sondervermögen investiert war. Umgekehrt kann für so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpa- den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich piere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzins- an dem Sondervermögen beteiligt war, durch die Rück- lichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins gabe oder Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012 19
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