LBBW Global Warming. Verkaufsprospekt mit Vertragsbedingungen - Stand Januar 2012

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LBBW Global Warming.
Verkaufsprospekt mit Vertragsbedingungen.
Stand Januar 2012

                                            Fonds in Feinarbeit.
Inhalt.

          5   Allgemeine Angaben

              Bericht der Geschäftsführung
              Gesellschaft und Depotbank
              Mitglieder des Anlageausschusses

          9   Verkaufsprospekt

              Gesamtübersicht Fonds
              Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften
              Widerrufsrecht des Käufers

                                                     Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012   3
Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen            Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Überset-
    erfolgt auf der Basis des zurzeit gültigen Ver-        zung zu versehen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird
    kaufsprospekts und der Allgemeinen Vertrags-           ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern
    bedingungen in Verbindung mit den Besonderen           in deutscher Sprache führen.
    Vertragsbedingungen. Es ist nicht gestattet, von
    diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Er-         Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften
    klärungen abzugeben. Jeder Kauf und Verkauf von        des Investmentgesetzes können Verbraucher die
    Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklä-      Ombudsstelle für Investmentfonds beim BVI Bundes-
    rungen, welche nicht in diesem Prospekt enthalten      verband Investment und Asset Management e. V.,
    sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.   Unter den Linden 42, 10117 Berlin, anrufen. Die wei-
                                                           teren Kontaktdaten sind auf der Homepage des BVI
    Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den         www.bvi.de abrufbar. Das Recht, die Gerichte anzuru-
    jeweils letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des   fen, bleibt hiervon unberührt.
    Jahresberichts länger als acht Monate zurückliegt,
    ist dem Erwerber auch der Halbjahresbericht anzu-      Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften
    bieten.                                                des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatz-
                                                           verträge über Finanzdienstleistungen können sich die
    Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesell-   Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deut-
    schaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Bezie-   schen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frank-
    hungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß     furt, Telefon: 069 2388-1907 oder -1906, Telefax:
    § 23 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen        069 2388-1919, schlichtung@bundesbank.de, wenden.
    ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichts-   Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon un-
    stand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis,   berührt.
    sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand
    im Inland hat. Laut § 123 Abs. 1 InvG sind sämtliche
    Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher     Ausgabe Januar 2012

4   Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Liebe Anlegerin, lieber Anleger,

bitte informieren Sie sich anhand des Ihnen vorliegen-
den Verkaufsprospektes über die detaillierten Vertrags-
bedingungen.

Tagesaktuelle Informationen zu Fondspreisen finden
Sie im Internet unter www.LBBW-AM.de und in der
überregionalen Tagespresse. Detailinformationen
erhalten Sie von Ihrem Berater.

Mit freundlichen Grüßen

LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH
Geschäftsführung

Achim Koch                   Ulrich Ziemer

Michael Trauth               Jürgen Zirn

                                                          Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012   5
Gesellschaft und Depotbank.

     LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH.
     Verwaltung.                               Aufsichtsrat.

     LBBW Asset Management                     Hans-Joachim Strüder (Vorsitzender)
     Investmentgesellschaft mbH                Mitglied des Vorstands der
     Postfach 10 03 51                         Landesbank Baden-Württemberg,
     70003 Stuttgart                           Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz
     Telefon: 0711 22910-3110
     Telefax: 0711 22910-9198                  Dr. Peter M. Haid (stv. Vorsitzender)
     E-Mail: info@LBBW-AM.de                   Mitglied des Vorstands der
     Internet: www.LBBW-AM.de                  Baden-Württembergischen Bank,
                                               Stuttgart
     Die Gesellschaft ist im Handelsregister
     des Amtsgerichts Stuttgart unter der      Helmut Dohmen
     Nummer HRB 13 381 eingetragen.            Bereichsleiter der
                                               Baden-Württembergischen Bank,
                                               Stuttgart
     Gezeichnetes und
     eingezahltes Kapital.                     Ernst-Ludwig Drayß
                                               Geschäftsführer der
     6,0 Mio. EUR                              Absolute Portfolio Management,
     Stand: Dezember 2010                      Frankfurt am Main

                                               Dr. Bertold Gaede
     Geschäftsführung.                         Rechtsanwalt und Steuerberater
                                               Noerr LLP,
     Achim Koch (Vorsitzender)                 München
     Ulrich Ziemer (stv. Vorsitzender)
     Michael Trauth                            Dr. Peter Merk
     Jürgen Zirn                               Leiter des Bereichs Research der
                                               Landesbank Baden-Württemberg,
                                               Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

6    Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Gesellschafter.

100 % Landesbank Baden-Württemberg,
Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

Abschlussprüfer.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 9587-0
Telefax: 069 9587-1050

Depotbank.

Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-0
E-Mail: kontakt@LBBW.de
Internet: www.LBBW.de

Haftendes Eigenkapital.

17.930 Mio. EUR
Stand: Dezember 2010

                                          Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012   7
Mitglieder des Anlageausschusses.

     LBBW Global Warming.

     Bernd Hellerich
     Direktor der
     Landesbank Baden-Württemberg,
     Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

     Ronny Meyer
     Abteilungsdirektor der
     LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH,
     Stuttgart

     Michael Trauth
     Geschäftsführer der
     LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH,
     Stuttgart

     Hans-Günter Walter
     Leiter Retail Sales Region Süd der
     LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH,
     Stuttgart

     Veränderungen dieser Angaben werden in der
     laufenden Berichterstattung bekannt gegeben.

8    Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Verkaufsprospekt.
   Verkaufsprospekt für das richtlinienkonforme
   Sondervermögen nach deutschem Recht
   LBBW Global Warming.
   10   Grundlagen                                      23     Regeln für die Ermittlung und Verwendung
   10   Verwaltungsgesellschaft                                der Erträge
   11   Depotbank                                       24     Geschäftsjahr und Ausschüttungen
   11   Sondervermögen                                  24     Auflösung und Übertragung
   11   Anlageziele, Anlagegrundsätze und -grenzen             des Sondervermögens
   12   Wertpapiere                                     25     Auslagerung
   12   Geldmarktinstrumente                            25     Jahres-/Halbjahresberichte/Abschlussprüfer
   13   Anlagegrenzen für Wertpapiere und               25     Zahlungen an die Anteilinhaber/Verbreitung
        Geldmarktinstrumente                                   der Berichte und sonstige Informationen
   14   Bankguthaben                                    25     Verkaufsbeschränkung
   14   Investmentanteile
   15   Derivate
        Terminkontrakte                                 Vertragsbedingungen
        Optionsgeschäfte
        Swaps                                           26     Allgemeine Vertragsbedingungen
        Swaptions                                       33     Besondere Vertragsbedingungen
        Credit Default Swaps
        In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente
        OTC-Derivatgeschäfte                            Hinweis für österreichische Anleger
   16   Darlehensgeschäfte
   17   Pensionsgeschäfte
   17   Kreditaufnahme                                  Gesamtübersicht Fonds
   17   Bewertung
   18   Wertentwicklung                                 40     Weitere Sondervermögen
   18   Risikohinweise
   20   Profil des typischen Anlegers
   20   Anteile                                         Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften
        Ausgabe von Anteilen
        Rücknahme von Anteilen                           41    Anteile im Privatvermögen
        Abrechnung bei Anteilausgabe                    43     Anteile im Betriebsvermögen
        und -rücknahme
        Aussetzung der Anteilrücknahme                  49     Widerrufsrecht des Käufers
   21   Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten

                                                       Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012                 9
Grundlagen.                                               Internetseite der Gesellschaft unter www.LBBW-AM.de
                                                               bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen
     Das Sondervermögen LBBW Global Warming ist ein            und Aufwandserstattungen, die aus dem Sonderver-
     „Richtlinienkonformes Sondervermögen“ im Sinne des        mögen entnommen werden dürfen, oder die Anlage-
     Investmentgesetzes (InvG). Es wird von der LBBW Asset     grundsätze des Sondervermögens oder wesentliche
     Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart –        Anlegerrechte betreffen, werden die Anleger außerdem
     im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet.                 über ihre depotführenden Stellen in Papierform oder
                                                               in elektronischer Form informiert. Diese Information
     Die Verwaltung des Sondervermögens besteht vor            umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände-
     allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft    rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in
     eingelegte Geld, unter Beachtung des Grundsatzes der      Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis
     Risikomischung, in verschiedenen Vermögensgegen-          darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt wer-
     ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft           den können.
     anzulegen. Das Sondervermögen gehört nicht zur
     Insolvenzmasse der Kapitalanlagegesellschaft.             Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
                                                               ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
     In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft         Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungs-
     das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen             erstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer
     sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem In-        Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
     vestmentgesetz und den Vertragsbedingungen, die           der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Än-
     das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der        derungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Son-
     Gesellschaft regeln. Die Vertragsbedingungen um-          dervermögens treten ebenfalls frühestens drei Monate
     fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil        nach Bekanntmachung in Kraft und sind nur unter der
     („Allgemeine“ und „Besondere Vertragsbedingungen“).       Bedingung zulässig, dass die Kapitalanlagegesellschaft
     Die Verwendung der Vertragsbedingungen für ein            den Anlegern anbietet, ihre Anteile gegen Anteile an
     Sondervermögen unterliegt der Genehmigungspflicht          Sondervermögen mit vergleichbaren Anlagegrund-
     der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht       sätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige
     (BaFin).                                                  Sondervermögen von der Kapitalanlagegesellschaft
                                                               oder einem anderen Unternehmen aus dem Konzern
     Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger-           verwaltet werden, oder ihnen anbietet, ihre Anteile
     informationen, die Vertragsbedingungen sowie die          ohne Berechnung eines Rücknahmeabschlags vor dem
     aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind in elekt-   Inkrafttreten der Änderung zurückzunehmen.
     ronischer Form kostenlos erhältlich bei der Depotbank
     Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2,
     70173 Stuttgart und der Verwaltungsgesellschaft LBBW      Verwaltungsgesellschaft.
     Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Kro-
     nenstraße 20, 70173 Stuttgart (auf deren Internet-Seite   Das Sondervermögen wird von der am 22. Dezember
     www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspartnern.            1988 gegründeten LBBW Asset Management Invest-
                                                               mentgesellschaft mbH (im Folgenden LBBW Asset
     Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen          Management, KAG oder Gesellschaft genannt) mit
     des Risikomanagements dieses Sondervermögens,             Sitz in Stuttgart verwaltet. Ihre Gesellschafterin ist die
     die Risikomanagementmethoden und die jüngsten             Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe,
     Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich-      Mannheim, Mainz.
     tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind
     in elektronischer Form bei der Gesellschaft oder unter    Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft
     www.LBBW-AM.de erhältlich.                                mbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
                                                               Investmentgesetzes (InvG) in der Rechtsform einer
     Die Vertragsbedingungen sind in diesem Prospekt           Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
     abgedruckt (Seite 26 ff.).
                                                               Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-Sonderver-
     Die Vertragsbedingungen können von der Gesellschaft       mögen verwalten. Ferner darf die Gesellschaft auch
     geändert werden. Änderungen der Vertragsbedin-            Geldmarkt- (seit 7. September 1994), Investmentfonds-
     gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin.          anteil- (seit 7. Juli 1998), gemischte Wertpapier- und
     Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermö-          Grundstücks- (seit 7. Juli 1998) und Altersvorsorge-
     gens bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch den        Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) verwalten. Nach der
     Aufsichtsrat der Gesellschaft.                            Anpassung an das Investmentgesetz darf die Gesell-
                                                               schaft seit 1. Januar 2004 richtlinienkonforme Sonder-
     Die vorgesehenen Änderungen werden im elektroni-          vermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen und seit
     schen Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der           20. April 2006 Gemischte Sondervermögen verwalten.

10   Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Seit 16. April 2008 können von der Gesellschaft auch     Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, das Amt der
Sonstige Sondervermögen verwaltet werden. Außer-         Depotbank übernommen. Die Landesbank Baden-
dem kann die Gesellschaft als Verwaltungsgesellschaft    Württemberg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffent-
einer Investmentaktiengesellschaft benannt werden.       lichen Rechts. Die Depotbank ist Kreditinstitut nach
                                                         deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagen-
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zu-        geschäft sowie das Wertpapiergeschäft.
sammensetzung des Aufsichtsrates und den Gesell-
schafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten
und eingezahlten Kapitals gemäß § 10 KWG finden Sie       Sondervermögen.
auf den Seiten 6–7 dieses Verkaufsprospektes.
                                                         Das Sondervermögen LBBW Global Warming wurde am
                                                         15. Januar 2007 für unbestimmte Dauer aufgelegt.
Depotbank.
                                                         WKN: A0KEYM / ISIN: DE000A0KEYM4
Das Investmentgesetz sieht eine Trennung der Verwal-
tung und der Verwahrung von Sondervermögen vor.          Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des          Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer An-
Sondervermögens hat die Kapitalanlagegesellschaft ein    teile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.
anderes Kreditinstitut als Depotbank beauftragt.         Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber und verbrie-
                                                         fen die Ansprüche der Inhaber gegenüber der Kapital-
Die Depotbank verwahrt die Vermögensgegenstände          anlagegesellschaft. Alle ausgegebenen Anteile haben
in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Sie hat insbeson-   gleiche Rechte. Verschiedene Anteilklassen werden
dere dafür zu sorgen, dass die Ausgabe und die Rück-     zunächst nicht gebildet.
nahme von Anteilen und die Berechnung des Wertes
der Anteile den Vorschriften des Investmentgesetzes
und den Vertragsbedingungen entsprechen. Weiterhin
hat sie darauf zu achten, dass bei den für das Sonder-   Anlageziele, Anlagegrundsätze
vermögen getätigten Geschäften der Gegenwert inner-      und -grenzen.
halb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt
und die Erträge des Sondervermögens gemäß den            Anlageziel
Vorschriften des Investmentgesetzes und den Ver-         Das Ziel der Anlagepolitik des Sondervermögens
tragsbedingungen verwendet werden. Sie hat darüber       LBBW Global Warming ist es, bei Beachtung des Risiko-
hinaus zu prüfen, ob die Anlage von Vermögensge-         gesichtspunktes einen möglichst hohen Vermögenszu-
genständen auf Sperrkonten oder in Sperrdepots eines     wachs zu erwirtschaften.
anderen Kreditinstitutes, einer Wertpapierfirma oder
eines anderen Verwahrers mit dem Investmentgesetz        Das Sondervermögen LBBW Global Warming investiert
und den Vertragsbedingungen vereinbar ist. Wenn dies     hierzu in die wirtschaftlichen Gewinner des unauf-
der Fall ist, hat sie ihre Zustimmung zu der Anlage zu   haltsamen Trends der globalen Erderwärmung. Die
erteilen.                                                Aktienselektion erfolgt nach kursrelevanten wirtschaft-
                                                         lichen Kriterien.
Die Depotbank ist grundsätzlich für alle Vermögens-
gegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung       Anlagegrundsätze
von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwort-    Für das Sondervermögen können die nach dem InvG
lich und haftet im Falle des Verlustes. Wenn jedoch      und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögens-
Wertpapiere im Ausland verwahrt werden und es sich       gegenstände erworben werden.
beim dortigen Verwahrer nicht um die Clearstream
Banking AG oder eine eigene ausländische Geschäfts-      Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgen-
stelle der Depotbank handelt, beschränkt sich die        de Vermögensgegenstände erwerben:
Haftung der Depotbank auf die sorgfältige Auswahl        1. Wertpapiere gemäß § 47 InvG, insbesondere
und Unterweisung des ausländischen Verwahrers so-            Aktien und Options- und Genussscheine in- und
wie die regelmäßige Überwachung der Einhaltung der           ausländischer Aussteller. Der Erwerb verzinslicher
Auswahlkriterien.                                            Wertpapiere und von Wandel- und Optionsschuld-
                                                             verschreibungen in- und ausländischer Aussteller
Der Wert des Sondervermögens sowie der Wert der              ist ebenfalls zulässig;
Anteile werden von der Gesellschaft unter Kontrolle      2. Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG;
der Depotbank ermittelt.                                 3. Bankguthaben gemäß § 49 InvG;
                                                         4. Investmentanteile gemäß § 50 InvG;
Für das Sondervermögen LBBW Global Warming hat die       5. Derivate gemäß § 51 InvG;
Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart,      6. Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 InvG.

                                                           Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012               11
Das Sondervermögen muss überwiegend aus Aktien           Die Fondswährung ist Euro.
     in- und ausländischer Aussteller bestehen, deren Ge-
     schäftserfolg mit der globalen Erderwärmung (Global
     Warming) in Zusammenhang steht. Dabei investiert         Anlageinstrumente im Einzelnen
     das Sondervermögen überwiegend in ausgewählte Un-
     ternehmen aus den Bereichen: Erneuerbare Energien,       Wertpapiere
     Versorger, Wasser, Bau, Anlagenbau, Versicherungen,      Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sonderver-
     Nahrungsmittel, Agrarrohstoffe, Chemie, Erdgas sowie     mögens Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller
     Forstwirtschaft.                                         erwerben,
                                                              1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der
     Derivate können zu Absicherungs- und Investitions-           Europäischen Union oder in einem anderen Ver-
     zwecken eingesetzt werden, hierbei darf das Marktrisi-       tragsstaat des Abkommens über den Europäischen
     kopotenzial bei maximal 200 % liegen.                        Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder dort
                                                                  an einem anderen organisierten Markt zugelassen
     Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen der Aspekt            oder in diesen einbezogen sind,
     Wachstum sowie die Bonität der Emittenten im Vorder-     2. wenn sie an einer der von der Bundesanstalt für
     grund der Überlegungen. Hierbei ist zu beachten, dass        Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Börsen
     Wertpapiere neben den Chancen auf Kurssteigerungen           zum Handel zugelassen oder an einem der von der
     auch Risiken enthalten. Die Kurse der Wertpapiere            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
     eines Fonds können gegenüber dem Einstandspreis              zugelassenen organisierten Märkte zugelassen
     steigen oder auch fallen. Dies hängt insbesondere von        oder in diesen einbezogen sind,
     der Entwicklung der Kapitalmärkte ab oder von be-
     sonderen Entwicklungen der jeweiligen Aussteller, die    Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben
     nicht vorhersehbar sind.                                 werden, wenn nach ihren Ausgabebedingungen die
                                                              Zulassung an oder Einbeziehung in eine der unter 1.
     Kursschwankungen bei Aktien sind in der Regel aus-       und 2. genannten Börsen oder organisierten Märkte
     geprägter als bei festverzinslichen Wertpapieren.        beantragt werden muss, und die Zulassung oder
     Einflussfaktoren sind vor allem einzel- und gesamtwirt-   Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach Ausgabe
     schaftliche Entwicklungen und Perspektiven sowie die     erfolgt. Zusätzlich sind die Voraussetzungen des § 47
     allgemeine Börsenentwicklung, die ihrerseits vorwie-     Abs. 1 Satz 2 InvG zu erfüllen.
     gend durch die konjunkturelle Entwicklung der jeweili-
     gen Volkswirtschaften bestimmt wird.                     Außerdem dürfen Wertpapiere auch in Form von Aktien
                                                              erworben werden, die dem Sondervermögen bei einer
     Die Höhe der Kursänderungen ist auch abhängig            Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen,
     von den Laufzeiten der in einem Fonds befindlichen        in Form von Anteilen an geschlossenen Fonds, die die
     festverzinslichen Wertpapiere. In der Regel haben        in § 47 Abs. 1 Nr. 7 InvG genannten Kriterien erfüllen,
     festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten     oder in Form von Finanzinstrumenten, die die in § 47
     geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere   Abs. 1 Nr. 8 InvG genannten Kriterien erfüllen, oder in
     mit längeren Laufzeiten. Wertpapiere mit kürzeren        Ausübung von Bezugsrechten, die zum Sondervermö-
     Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber Wert-       gen gehören.
     papieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen.
     Demgegenüber ist die Verzinsung von Wertpapieren         Als Wertpapiere gelten auch Bezugsrechte, sofern sich
     mit längeren Laufzeiten in der Regel höher. Wertpapie-   die Wertpapiere, aus denen die Bezugsrechte herrüh-
     re enthalten neben den Chancen auf Kurssteigerungen      ren, im Sondervermögen befinden können.
     auch Risiken; sie unterliegen dem nicht vorhersehba-
     ren Einfluss der Entwicklung der Kapitalmärkte oder       Geldmarktinstrumente
     besonderer Entwicklungen der jeweiligen Aussteller.      Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicher-
     Auch bei sorgfältigster Auswahl der Wertpapiere kann     weise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie
     nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch         verzinsliche Wertpapiere, die zum Zeitpunkt ihres
     Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Die Ge-      Erwerbs für das Sondervermögen eine Laufzeit bzw.
     sellschaft versucht aber unter Anwendung von moder-      Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. Sofern
     nen Analysemethoden die bestehenden Risiken einer        ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist, muss ihre Ver-
     Wertpapieranlage zu minimieren und die Chancen zu        zinsung regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen
     erhöhen.                                                 marktgerecht angepasst werden. Geldmarktinstru-
                                                              mente sind auch Instrumente, deren Risikoprofil dem
     Das Fondsmanagement der Gesellschaft wird bei            Risikoprofil solcher Wertpapiere entspricht.
     der Anlage des Sondervermögens durch einen für
     das Sondervermögen gebildeten Anlageausschuss            Für das Sondervermögen dürfen Geldmarktinstru-
     beraten.                                                 mente erworben werden,

12   Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der        Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente dürfen
   Europäischen Union oder in einem anderen Ver-             nur erworben werden, wenn sie die Voraussetzungen
   tragsstaat des Abkommens über den Europäischen            des Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2007/16/
   Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder dort           EG erfüllen. Für Geldmarktinstrumente im Sinne des
   an einem anderen organisierten Markt zugelassen           Abs. 1 Nr. 1 und 2 gilt zusätzlich Artikel 4 Abs. 3 der
   oder in diesen einbezogen sind,                           Richtlinie 2007/16/EG.
2. wenn sie an einer der von der Bundesanstalt für
   Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Börsen         Für Geldmarktinstrumente im Sinne des Abs. 1
   zum Handel zugelassen oder an einem der von der           Nr. 3 bis 6 müssen ein ausreichender Einlagen- und
   Bundesanstalt zugelassenen organisierten Märkte           Anlegerschutz bestehen, z.B. in Form eines Invest-
   zugelassen oder in diesen einbezogen sind,                mentgrade-Ratings und zusätzlich die Kriterien des
3. wenn sie von den Europäischen Gemeinschaften,             Artikels 5 der Richtlinie 2007/16/EG erfüllt sein.
   dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes,                Als „Investmentgrade“ bezeichnet man eine Beno-
   einem Land, einem anderen Mitgliedstaat oder              tung mit „BBB“ bzw. „Baa“ oder besser im Rahmen
   einer anderen zentralstaatlichen, regionalen oder         der Kreditwürdigkeits-Prüfung durch eine Rating-
   lokalen Gebietskörperschaft oder der Zentralbank          Agentur.
   eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, der
   Europäischen Zentralbank oder der Europäischen            Für den Erwerb von Geldmarktinstrumenten, die von
   Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern           einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft
   dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat die-         eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
   ses Bundesstaates oder von einer internationalen          von einer internationalen öffentlich-rechtlichen Ein-
   öffentlich-rechtlichen Einrichtung, der mindestens        richtung im Sinne des Abs. 1 Nr. 3 begeben werden,
   ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehört,        aber weder von diesem Mitgliedstaat oder, wenn
   begeben oder garantiert werden,                           dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat dieses
4. wenn sie von einem Unternehmen begeben wer-               Bundesstaates garantiert werden, und für den Erwerb
   den, dessen Wertpapiere auf den unter den Num-            von Geldmarktinstrumenten nach Abs. 1 Nr. 4 und
   mern 1 und 2 bezeichneten Märkten gehandelt               6 gilt Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2007/16/EG;
   werden,                                                   für den Erwerb aller anderen Geldmarktinstrumente
5. wenn sie von einem Kreditinstitut, das nach dem           nach Abs. 1 Nr. 3 außer Geldmarktinstrumenten,
   Europäischen Gemeinschaftsrecht festgelegten              die von der Europäischen Zentralbank oder der
   Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder einem      Zentralbank eines Mitgliedstaates der Europäischen
   Kreditinstitut, das Aufsichtsbestimmungen, die            Union begeben oder garantiert wurden, gilt Artikel 5
   nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanz-             Abs. 4 der Richtlinie 2007/16/EG. Für den Erwerb
   dienstleistungsaufsicht denjenigen des Gemein-            von Geldmarktinstrumenten nach Abs. 1 Nr. 5 gelten
   schaftsrechts gleichwertig sind, unterliegt und           Artikel 5 Abs. 3 und, wenn es sich um Geldmarktin-
   diese einhält, begeben oder garantiert werden,            strumente handelt, die von einem Kreditinstitut, das
6. wenn sie von anderen Emittenten begeben wer-              Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der
   den und es sich bei dem jeweiligen Emittenten             Bundesanstalt denjenigen des Europäischen Gemein-
   handelt                                                   schaftsrechts gleichwertig sind, unterliegt und diese
   a) um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital              einhält, begeben oder garantiert werden, Artikel 6
       von mindestens 10 Millionen Euro, das seinen          der Richtlinie 2007/16/EG.
       Jahresabschluss nach den Vorschriften der
       Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom           Anlagegrenzen für Wertpapiere und
       25. Juli 1978 über den Jahresabschluss von Ge-        Geldmarktinstrumente
       sellschaften bestimmter Rechtsformen, zuletzt         Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarkt-
       geändert durch die Richtlinie 2003/51/EG des          instrumente desselben Ausstellers (Schuldners) bis zu
       Europäischen Parlaments und des Rates vom             10 % des Sondervermögens anlegen. Dabei darf der
       18. Juli 2003 erstellt und veröffentlicht, oder       Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstru-
   b) um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine        mente dieser Aussteller (Schuldner) 40 % des Sonder-
       oder mehrere börsennotierte Gesellschaften            vermögens nicht übersteigen. Darüber hinaus dürfen
       umfassenden Unternehmensgruppe für die                lediglich 5 % des Sondervermögens in Wertpapiere und
       Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder        Geldmarktinstrumente desselben Ausstellers (Schuld-
   c) um einen Rechtsträger, der die wertpapiermä-           ners) angelegt werden.
       ßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch
       Nutzung einer von der Bank eingeräumten               In Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und
       Kreditlinie finanzieren soll. Für die wertpapier-      Geldmarktinstrumente besonderer öffentlicher Aus-
       mäßige Unterlegung und die von einer Bank             steller im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 InvG darf die
       eingeräumte Kreditlinie gilt Artikel 7 der Richtli-   Gesellschaft jeweils bis zu 35 % des Wertes des Sonder-
       nie 2007/16/EG.                                       vermögens anlegen.

                                                               Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012                13
In gedeckte Schuldverschreibungen darf die Gesell-         a) dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes,
     schaft jeweils bis zu 25 % des Wertes des Sonderver-          einem Land, den Europäischen Gemeinschaften
     mögens anlegen. Sofern in solche Schuldverschreibun-          oder einem Staat, der Mitglied der Organisation
     gen desselben Ausstellers mehr als 5 % des Wertes des         für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
     Sondervermögens angelegt werden, darf der Gesamt-             wicklung ist,
     wert solcher Schuldverschreibungen 80 % des Wertes         b) einer anderen inländischen Gebietskörperschaft
     des Sondervermögens nicht übersteigen.                        oder einer Regionalregierung oder örtlichen Ge-
                                                                   bietskörperschaft eines anderen Mitgliedstaats
     Die Gesellschaft darf höchstens 20 % des Wertes des           der Europäischen Union oder eines anderen
     Sondervermögens in eine Kombination der folgenden             Vertragsstaats des Abkommens über den Eu-
     Vermögensgegenstände anlegen:                                 ropäischen Wirtschaftsraum, für die nach Arti-
         von ein und derselben Einrichtung begebenen               kel 44 der Richtlinie 2000/12/EG des Europäi-
         Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten,                  schen Parlaments und des Rates vom 20. März
         Einlagen bei dieser Einrichtung,                          2000 über die Aufnahme und Ausübung der
         Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko             Tätigkeit der Kreditinstitute die Gewichtung
         der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäf-         Null bekannt gegeben worden ist,
         te in Derivaten, Wertpapierdarlehen und Wertpa-        c) sonstigen Körperschaften oder Anstalten des
         pierpensionsgeschäften.                                   öffentlichen Rechts mit Sitz im Inland oder in
                                                                   einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
     Bei besonderen öffentlichen Ausstellern im Sinne des          Union oder einem anderen Vertragsstaat des
     § 60 Abs. 2 Satz 1 InvG darf eine Kombination der in          Abkommens über den Europäischen Wirt-
     Satz 1 genannten Vermögensgegenstände 35 % des                schaftsraum,
     Wertes des Sondervermögens nicht übersteigen.              d) Unternehmen, die Wertpapiere ausgegeben ha-
                                                                   ben, die an einem organisierten Markt im Sinne
     Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben in beiden            § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes zum
     Fällen unberührt.                                             Handel zugelassen oder die an einem anderen
                                                                   organisierten Markt, der die wesentlichen An-
     Die in Pension genommenen Wertpapiere werden auf              forderungen an geregelte Märkte im Sinne der
     diese Anlagegrenze angerechnet.                               in § 52 Abs. 1 Nr. 4 d) InvG genannten Richt-
                                                                   linien erfüllt, zugelassen oder einbezogen sind,
     Die Anrechnungsbeträge von Wertpapieren und Geld-             oder
     marktinstrumenten eines Ausstellers auf die vorste-        e) anderen Schuldnern, sofern eine der in Buch-
     hend genannten Grenzen können durch den Einsatz               stabe a bis c bezeichneten Stellen die Gewähr-
     von marktgegenläufigen Derivaten, welche Wertpapie-            leistung für die Verzinsung und Rückzahlung
     re oder Geldmarktinstrumente desselben Ausstellers            übernommen hat.
     zum Basiswert haben, reduziert werden. Das bedeu-
     tet, dass für Rechnung des Sondervermögens auch         Bankguthaben
     über die vorgenannten Grenzen hinaus Wertpapiere        Bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in
     oder Geldmarktinstrumente eines Ausstellers erwor-      Bankguthaben angelegt werden, die eine Laufzeit von
     ben werden dürfen, wenn das dadurch gesteigerte         höchstens zwölf Monaten haben. Diese Guthaben sind
     Ausstellerrisiko durch Absicherungsgeschäfte wieder     auf Sperrkonten bei einem Kreditinstitut mit Sitz in
     gesenkt wird.                                           einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des
                                                             Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
     Bis zu 10 % des Wertes des Sondervermögens darf die     zu unterhalten. Nach Maßgabe der Besonderen Ver-
     Gesellschaft insgesamt anlegen in                       tragsbedingungen können sie auch bei einem Kreditin-
         Wertpapieren, die nicht zum Handel an einer Börse   stitut mit Sitz in einem Drittstaat unterhalten werden.
         zugelassen oder an einem anderen organisierten
         Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind,    Die Gesellschaft darf nur bis zu 20 % des Wertes des
         jedoch die Kriterien des § 52 Abs. 1 Nr. 1 InvG     Sondervermögens in Bankguthaben bei je einem
         erfüllen,                                           Kreditinstitut anlegen.
         Geldmarktinstrumenten von Ausstellern, die nicht
         den Anforderungen des § 48 genügen, sofern die      Investmentanteile
         Geldmarktinstrumente die Voraussetzungen des        Die Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wertes des Son-
         § 52 Abs. 1 Nr. 2 InvG erfüllen,                    dervermögens in Anteilen an anderen Sondervermögen
         Aktien aus Neuemissionen, deren geplante Zulas-     investieren. Diese anderen Sondervermögen dürfen
         sung noch nicht erfolgt ist,                        nach ihren Vertragsbedingungen höchstens bis zu 10 %
         Schuldscheindarlehen, die nach dem Erwerb für       in Anteile an anderen Sondervermögen investieren. Es
         das Sondervermögen mindestens zweimal abgetre-      können Anteile an inländischen richtlinienkonformen
         ten werden können und gewährt wurden:               und nicht-richtlinienkonformen Sondervermögen,

14   Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Anteile an Investmentaktiengesellschaften, sowie richt-       Schuldscheindarlehen gemäß § 52 Nr. 4 InvG sowie
linienkonforme EU-Investmentanteile und andere aus-           Credit Default Swaps auf Schuldscheindarlehen
ländische Investmentanteile erworben werden. Für die          gemäß § 52 Nr. 4 InvG dürfen nicht abgeschlossen
Anteile muss eine jederzeitige Rückgabemöglichkeit            werden.
bestehen.
                                                           Die vorstehenden Finanzinstrumente können selbst-
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö-        ständiger Vermögensgegenstand sein, aber auch Be-
gens nicht mehr als 25 % der ausgegebenen Anteile          standteil von Vermögensgegenständen. Andere, kom-
eines anderen Investmentvermögens erwerben.                plexere Derivate mit Basiswerten gemäß § 51 Abs. 1
                                                           Satz 1 InvG dürfen nur zu einem vernachlässigbaren
Es besteht die Möglichkeit, dass Investmentvermö-          Anteil eingesetzt werden.
gen, an denen das Sondervermögen Anteile erwirbt,
zeitweise die Rücknahme aussetzen. Dann ist die            Die Kapitalanlagegesellschaft darf für das Son-
Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem           dervermögen zu Absicherungszwecken und als
anderen Fonds zu veräußern, indem sie gegen Aus-           Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten
zahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungs-          tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur
gesellschaft oder Depotbank des anderen Fonds              effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung
zurückgibt. Auf der Homepage der Gesellschaft ist          von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen
unter www.LBBW-AM.de aufgeführt, ob und in welchem         Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustri-
Umfang das Sondervermögen Anteile von anderen              siko des Sondervermögens zumindest zeitweise
Investmentvermögen hält, die derzeit die Rücknahme         erhöhen.
ausgesetzt haben.
                                                           Durch den Einsatz von Derivaten darf das Markt-
Derivate                                                   risikopotenzial des Sondervermögens verdoppelt
Die Gesellschaft darf regelmäßig nur die folgenden         werden. Unter dem Marktrisiko versteht man das
Grundformen von Derivaten oder Kombinationen aus           Risiko, das sich aus der ungünstigen Entwicklung
diesen Derivaten oder Kombinationen aus anderen            von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt.
Vermögensgegenständen, die für das Sondervermögen          Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials für
erworben werden dürfen, mit diesen Derivaten im            den Einsatz der Derivate wendet die Gesellschaft
Sondervermögen einsetzen:                                  den einfachen Ansatz im Sinne der Derivate-Verord-
a) Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktin-           nung an.
    strumente, sonstige Anlageinstrumente, Finanzin-
    dices im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie    Terminkontrakte
    2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Wäh-          Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö-
    rungen,                                                gens im Rahmen der Anlagegrundsätze Terminkon-
b) Optionen oder Optionsscheine auf Wertpapiere,           trakte auf für das Sondervermögen erwerbbare Wert-
    Geldmarktinstrumente, sonstige Anlageinstrumen-        papiere und Geldmarktinstrumente sowie auf Finan-
    te, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der   zindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie
    Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse         2007/16/EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen
    oder Währungen und auf Terminkontrakte nach            abschließen. Terminkontrakte sind für beide Vertrags-
    Buchstabe a), wenn                                     partner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu
        eine Ausübung entweder während der gesam-          einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum,
        ten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit mög-       oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine
        lich ist, und                                      bestimmte Menge eines bestimmten Basiswerts zu
        der Optionswert ein Bruchteil oder ein Vielfa-     einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu
        ches der Differenz zwischen Basispreis und         verkaufen.
        Marktpreis des Basiswerts ist und null wird,
        wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat;      Optionsgeschäfte
c) Zins-Swaps, Währungs-Swaps oder Zins-Währungss-         Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sonderver-
    waps,                                                  mögens im Rahmen der Anlagegrundsätze Kaufop-
d) Optionen auf Swaps nach Buchstabe c), sofern sie        tionen und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere und
    die unter Buchstabe b) beschriebenen Eigenschaf-       Geldmarktinstrumente sowie auf Finanzindizes im
    ten aufweisen (Swaptions),                             Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/
e) Credit Default Swaps, sofern sie ausschließlich und     EG, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen kaufen
    nachvollziehbar der Absicherung des Kreditrisikos      und verkaufen sowie mit Optionsscheinen handeln.
    von genau zuordenbaren Vermögensgegenständen           Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Dritten
    des Sondervermögens dienen,                            gegen Entgelt (Optionsprämie) das Recht eingeräumt
f) Terminkontrakte, Optionen oder Optionsschei-            wird, während einer bestimmten Zeit oder am Ende
    ne auf Investmentanteile gemäß § 50 InvG und           eines bestimmten Zeitraums zu einem von vornher-

                                                             Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012                15
ein vereinbarten Preis (Basispreis) die Lieferung oder     OTC-Derivatgeschäfte
     die Abnahme von Vermögensgegenständen oder die             Die Gesellschaft darf sowohl Derivatgeschäfte täti-
     Zahlung eines Differenzbetrags zu verlangen, oder          gen, die an einer Börse zum Handel zugelassen oder
     auch entsprechende Optionsrechte zu erwerben. Die          in einen anderen organisierten Markt einbezogen
     Optionen oder Optionsscheine müssen eine Ausübung          sind, als auch sogenannte over-the-counter (OTC)-
     während der gesamten Laufzeit oder zum Ende der            Geschäfte.
     Laufzeit vorsehen. Zudem muss der Optionswert zum
     Ausübungszeitpunkt ein Bruchteil oder ein Vielfaches       Derivatgeschäfte, die nicht zum Handel an einer
     der Differenz zwischen Basispreis und Marktpreis des       Börse zugelassen oder in einen anderen organi-
     Basiswerts darstellen und null werden, wenn die Diffe-     sierten Markt einbezogen sind, darf die Gesell-
     renz das andere Vorzeichen hat.                            schaft nur mit geeigneten Kreditinstituten oder
                                                                Finanzdienstleistungsinstituten auf der Basis standar-
     Swaps                                                      disierter Rahmenverträge tätigen. Bei außerbörslich
     Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö-        gehandelten Derivaten wird das Kontrahentenrisiko
     gens im Rahmen der Anlagegrundsätze Zins-Swaps,            bezüglich eines Vertragspartners auf 5 % des Wertes
     Währungs-Swaps und Zins-Währungsswaps abschlie-            des Sondervermögens beschränkt. Ist der Vertrags-
     ßen. Swaps sind Tauschverträge, bei denen die dem          partner ein Kreditinstitut mit Sitz in der Europäischen
     Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder            Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder
     Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht         einem Drittstaat mit vergleichbarem Aufsichtsniveau,
     werden.                                                    so darf das Kontrahentenrisiko bis zu 10 % des Wer-
                                                                tes des Sondervermögens betragen. Außerbörslich
     Swaptions                                                  gehandelte Derivatgeschäfte, die mit einer zentralen
     Swaptions sind Optionen auf Swaps. Für Rechnung            Clearingstelle einer Börse oder eines anderen orga-
     dieses Sondervermögens dürfen nur solche Swaptions         nisierten Marktes als Vertragspartner abgeschlossen
     erworben werden, die sich aus den oben beschrie-           werden, werden auf die Kontrahentengrenzen nicht
     benen Optionen und Swaps zusammensetzen. Eine              angerechnet, wenn die Derivate einer täglichen
     Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung,       Bewertung zu Marktkursen mit täglichem Margin-
     zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer         Ausgleich unterliegen.
     bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen
     genau spezifizierten Swap einzutreten. Im Übrigen           Währungsgesicherte Anteilklassen
     gelten die im Zusammenhang mit Optionsgeschäften           Die Kapitalanlagegesellschaft kann für Rechnung des
     dargestellten Grundsätze.                                  Sondervermögens Derivatgeschäfte zur Währungs-
                                                                kurssicherung abschließen, die sich ausschließlich
     Credit Default Swaps                                       zugunsten der Anteile einer Anteilklasse auswirken.
     Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es er-       Da für das Sondervermögen auch Vermögensgegen-
     möglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf       stände erworben werden dürfen, die nicht auf die
     andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme            Währung lauten, in der die genannte Anteilklasse
     des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos   denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäf-
     eine Prämie an seinen Vertragspartner. Die Gesell-         te bei Währungskursschwankungen Anteilwertverluste
     schaft darf für das Sondervermögen nur einfache,           in dieser Anteilklasse vermeiden bzw. verringern.
     standardisierte Credit Default Swaps erwerben, die zur
     Absicherung einzelner Kreditrisiken im Sondervermö-        Darlehensgeschäfte
     gen eingesetzt werden.                                     Die im Sondervermögen vorhandenen Vermögens-
                                                                gegenstände können darlehensweise gegen markt-
     Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps ent-           gerechtes Entgelt an Dritte übertragen werden.
     sprechend.                                                 Werden die Vermögensgegenstände auf unbestimmte
                                                                Zeit übertragen, so hat die Gesellschaft eine jeder-
     In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente               zeitige Kündigungsmöglichkeit. Es muss vertraglich
     Die Gesellschaft kann die vorstehend beschriebe-           vereinbart werden, dass nach Beendigung der Darle-
     nen Finanzinstrumente auch erwerben, wenn diese            henslaufzeit dem Sondervermögen Vermögensgegen-
     in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die           stände gleicher Art, Güte und Menge zurück übertra-
     Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand            gen werden. Voraussetzung für die darlehensweise
     haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthal-          Übertragung von Vermögensgegenständen ist, dass
     ten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu           dem Sondervermögen ausreichende Sicherheiten ge-
     Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften          währt werden. Hierzu können Guthaben abgetreten
     Finanzinstrumente entsprechend, jedoch mit der             oder verpfändet bzw. Wertpapiere oder Geldmarkt-
     Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften            instrumente übereignet oder verpfändet werden. Die
     Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers            Erträge aus der Anlage der Sicherheiten stehen dem
     beschränkt ist.                                            Sondervermögen zu.

16   Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die        gend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht anders
Zinsen aus darlehensweise erhaltenen Wertpapieren        angegeben.
bei Fälligkeit an die Depotbank für Rechnung des Son-
dervermögens zu zahlen. Werden Wertpapiere befristet     Besondere Bewertungsregeln für einzelne
verliehen, so ist dies auf 15 % des Wertes des Sonder-   Vermögensgegenstände
vermögens beschränkt. Alle an einen Darlehensneh-
mer übertragenen Wertpapiere dürfen 10 % des Wertes      Nichtnotierte Schuldverschreibungen und
des Sondervermögens nicht übersteigen.                   Schuldscheindarlehen
                                                         Für die Bewertung von Schuldverschreibungen, die
Gelddarlehen darf die Kapitalanlagegesellschaft          nicht zum Handel an der Börse zugelassen oder in
Dritten für Rechnung des Sondervermögens nicht           einem anderen organisierten Markt zugelassen oder
gewähren.                                                in diesen einbezogen sind (z.B. nicht notierte An-
                                                         leihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate),
Pensionsgeschäfte                                        und für die Bewertung von Schuldscheindarlehen
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermö-      werden die für vergleichbare Schuldverschreibungen
gens Wertpapier-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten   und Schuldscheindarlehen vereinbarten Preise und
und Finanzdienstleistungsinstituten mit einer Höchst-    gegebenenfalls die Kurswerte von Anleihen vergleich-
laufzeit von zwölf Monaten abschließen. Pensionsge-      barer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und
schäfte sind nur in Form sogenannter echter Pensions-    Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag
geschäfte zulässig. Dabei übernimmt der Pensionsneh-     zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, her-
mer die Verpflichtung, die Vermögensgegenstände zu        angezogen.
einem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestim-
menden Zeitpunkt zurück zu übertragen.                   Geldmarktinstrumente
                                                         Geldmarktinstrumente werden zu den jeweiligen
Kreditaufnahme                                           Marktsätzen bewertet.
Die Aufnahme von kurzfristigen Krediten für gemein-
schaftliche Rechnung der Anleger ist bis zu 10 % des     Derivate
Wertes des Sondervermögens zulässig, sofern die Be-
dingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind und        Optionsrechte und Terminkontrakte
die Depotbank der Kreditaufnahme zustimmt.               Die zu einem Sondervermögen gehörenden Options-
                                                         rechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten ein-
                                                         geräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer
                                                         Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten
Bewertung.                                               Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten
                                                         verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche
Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung             Bewertung gewährleistet, bewertet.

An einer Börse zugelassene/in organisiertem Markt        Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten
gehandelte Vermögensgegenstände                          aus für Rechnung des Sondervermögens verkauften
Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen           Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermö-
zugelassen sind oder in einem anderen organisierten      gens geleisteten Einschüsse werden unter Einbezie-
Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind,         hung der am Börsentag festgestellten Bewertungsge-
sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden         winne und Bewertungsverluste zum Wert des Sonder-
zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine       vermögens hinzugerechnet.
verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet, sofern
nachfolgend unter „Besondere Bewertungsregeln“ nicht     Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile
anders angegeben.                                        und Darlehen
                                                         Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nenn-
Nicht an Börsen notierte oder organisierten              wert zuzüglich zugeflossenen Zinsen bewertet.
Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder
Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs               Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an            das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzah-
Börsen zugelassen sind noch in einem anderen orga-       lung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich
nisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen     Zinsen erfolgt.
sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist,
werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der       Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letz-
bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewer-     ten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum
tungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen       letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine ver-
Marktgegebenheiten angemessen ist, sofern nachfol-       lässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte

                                                           Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012               17
nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem      sätze und -grenzen, die für das Sondervermögen einen
     aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger     sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche
     Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen           Anlagepolitik auch darauf ausgerichtet sein, schwer-
     unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegeben-        punktmäßig Vermögensgegenstände z.B. nur weniger
     heiten angemessen ist.                                    Branchen, Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben.
                                                               Diese Konzentration auf wenige spezielle Anlagesek-
     Für die Rückerstattungsansprüche aus Darlehensge-         toren kann mit besonderen Chancen verbunden sein,
     schäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen      denen aber auch entsprechende Risiken (z. B. Markten-
     übertragenen Vermögensgegenstände maßgebend.              ge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter
                                                               Konjunkturzyklen) gegenüberstehen. Über den Inhalt
     Auf ausländische Währung lautende                         der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nach-
     Vermögensgegenstände                                      träglich für das abgelaufene Berichtsjahr.
     Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegen-
     stände werden unter Zugrundelegung des Fixings der        Marktrisiko
     Reuters AG um 16.00 Uhr ermittelten Devisenkurs der       Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzpro-
     Währung in Euro taggleich umgerechnet.                    dukten hängt insbesondere von der Entwicklung der
                                                               Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen
                                                               Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen
     Wertentwicklung.                                          und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen
                                                               Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent-
     BVI-Wertentwicklung                               in %    wicklung, insbesondere an einer Börse, können auch
     3 Jahre                                          28,42    irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und
     1 Jahr                                           –7,89    Gerüchte einwirken.

     Stand: 31. Oktober 2011                                   Länder- oder Transferrisiko
                                                               Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer
     Quelle: LBBW Asset Management/eigene Berechnungen         Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender
     BVI-Wertentwicklung: Ohne Berücksichtigung des Aus-       Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes
     gabeaufschlags                                            Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht
                                                               erbringen kann. So können z. B. Zahlungen, auf die
     Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens       das Sondervermögen Anspruch hat, ausbleiben oder in
     ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertent-     einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbe-
     wicklung.                                                 schränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

                                                               Abwicklungsrisiko
     Risikohinweise.                                           Insbesondere bei der Investition in nicht notierte
                                                               Vermögensgegenstände besteht das Risiko, dass die
     Allgemeines                                               Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer
     Die Vermögensgegenstände, in die die Kapitalanlage-       verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zah-
     gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens inves-      lung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausge-
     tiert, enthalten neben den Chancen auf Wertsteigerung     führt wird.
     auch Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem
     der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber          Liquiditätsrisiko
     dem Einstandspreis fällt. Veräußert der Anleger Anteile   Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände
     des Sondervermögens zu einem Zeitpunkt, in dem die        erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen
     Kurse der in dem Sondervermögen befindlichen Ver-          oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen
     mögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines          sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände
     Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm     ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu
     in das Sondervermögen investierte Geld nicht vollstän-    Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögens-
     dig zurück. Obwohl jedes Sondervermögen stetige           gegenstände an Dritte kommen kann.
     Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert
     werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die        Adressenausfallrisiko
     angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht         Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten
     über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht      können Verluste für das Sondervermögen entstehen.
     nicht.                                                    Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der
                                                               besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers,
     Mögliches Anlagespektrum                                  die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital-
     Unter Beachtung der durch das Investmentgesetz und        märkte auf den Kurs eines Vermögensgegenstandes
     die Vertragsbedingungen vorgegebenen Anlagegrund-         einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Vermö-

18   Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012
gensgegenstände kann nicht ausgeschlossen werden,          Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu
dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern       führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche
eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko    Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden
der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eige-    Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veranlagt
nen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen.      werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ
Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Son-   auswirkt.
dervermögens geschlossen werden.
                                                           Änderung der Anlagepolitik
Währungsrisiko                                             Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des
Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in             gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums
anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung          kann sich das mit dem Sondervermögen verbundene
angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge,      Risiko inhaltlich verändern.
Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der
jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung          Änderung der Vertragsbedingungen;
gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der          Auflösung oder Verschmelzung
Wert des Sondervermögens.                                  Die Gesellschaft behält sich in den Vertragsbedingun-
                                                           gen für das Sondervermögen das Recht vor, die Ver-
Verwahrrisiko                                              tragsbedingungen zu ändern (siehe hierzu auch Seite
Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, ins-         10 unter „Grundlagen“). Ferner ist es ihr gemäß den
besondere im Ausland, ist ein Verlustrisiko verbunden,     Vertragsbedingungen möglich, das Sondervermögen
das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder        ganz aufzulösen oder es mit einem anderen Sonder-
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines       vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger besteht
Unterverwahrers resultieren kann. Die Depotbank haf-       daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Halte-
tet nicht unbegrenzt für den Verlust oder Untergang        dauer nicht realisieren kann.
der Vermögensgegenstände, die im Ausland bei ande-
ren Verwahrstellen gelagert werden (siehe Abschnitt        Risiko der Rücknahmeaussetzung
„Depotbank“).                                              Die Anleger können grundsätzlich von der Gesellschaft
                                                           die bewertungstägliche Rücknahme ihrer Anteile
Konzentrationsrisiko                                       verlangen. Die Gesellschaft kann die Rücknahme der
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine        Anteile jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Um-
Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensge-         stände zeitweilig aussetzen und die Anteile erst später
genstände oder Märkte erfolgt. Dann ist das Sonder-        zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen (siehe hier-
vermögen von der Entwicklung dieser Vermögensge-           zu im Einzelnen „Aussetzung der Rücknahme“). Dieser
genstände oder Märkte besonders stark abhängig.            Preis kann niedriger liegen, als derjenige vor Ausset-
                                                           zung der Rücknahme.
Inflationsrisiko
Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle      Schlüsselpersonenrisiko
Vermögensgegenstände.                                      Sondervermögen, deren Anlageergebnis in einem
                                                           bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben
Rechtliches und steuerliches Risiko                        diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Per-
Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Fonds        sonen und damit den richtigen Entscheidungen ihres
kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer         Managements zu verdanken. Die personelle Zusam-
Weise ändern.                                              mensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch
                                                           verändern. Neue Entscheidungsträger können dann
Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungs-      möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
grundlagen des Fonds für vorangegangene Geschäfts-
jahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Außenprüfungen)      Zinsänderungsrisiko
kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich         Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist
grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben,      die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzins-
dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für      niveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpa-
vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl        piers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen
er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in dem        gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission,
Sondervermögen investiert war. Umgekehrt kann für          so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpa-
den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich   piere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs
grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle      festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung
und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er         führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzins-
an dem Sondervermögen beteiligt war, durch die Rück-       lichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins
gabe oder Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der        entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch
entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt.          je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere

                                                             Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2012                 19
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