Grundbesitz europa Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen gültig ab 1. Oktober 2021 - DWS

Die Seite wird erstellt Amelie Beyer
 
WEITER LESEN
DWS Grundbesitz GmbH

grundbesitz europa
Verkaufsprospekt
einschließlich Anlagebedingungen
gültig ab 1. Oktober 2021
Verkaufsprospekt und Einführung

Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Immobilien-­              §§ 12, 17 ZPO). Anleger, die Verbraucher sind (s. auch nachste-
Sondervermögen „grundbesitz europa“ (das „Sonderver­               hende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können
mögen“) erfolgt auf der Grundlage des Verkaufsprospekts,           auch vor einem zuständigen Gericht am Wohnsitz Klage erheben.
der wesentlichen Anlegerinformationen und der „Allgemeinen
Anlagebedingungen“ in Verbindung mit den „Besonderen               Laut § 303 Absatz 1 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) sind
Anlagebedingungen“ in der jeweils geltenden Fassung. Die           sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher
„Allgemeinen Anlagebedingungen“ und die „­Besonderen               Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu
­Anlagebedingungen“ (zusammen die „Anlagebedingungen“)             versehen. Die Gesellschaft wird ferner die gesamte Kommuni­
sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.           kation mit den Anlegern in ­deutscher Sprache führen.

Dieser Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils            Die DWS Grundbesitz GmbH hat sich zur Teilnahme an Streit-
an dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit den              beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
­wesentlichen Anlegerinformationen und dem letzten veröffent-      verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombuds-
lichten Jahresbericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht        stelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment
veröffentlichten Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertrags-       und Asset ­Management e.V. ­(„BVI“) als zuständige Verbraucher-
schluss in der geltenden Fassung kostenlos zur Verfügung zu        schlichtungsstelle anrufen. Diese Gesellschaft nimmt an dem
stellen. Der am Erwerb eines Anteils Interessierte ist zudem       Verfahren dieser Schlichtungs­stelle teil. Die Kontaktdaten der
über den jüngsten Nettoinventarwert des grundbesitz europa zu      Ombudsstelle für Investmentfonds lauten:
informieren.
                                                                   Büro der Ombudsstelle des BVI
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder                Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
­Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von         Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Anteilen an dem Sondervermögen auf der Basis von Auskünften        Tel.: (030) 6 44 90 46-0, Fax: (030) 6 44 90 46-29
oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder        E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt      Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de
ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt
wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und den       Die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/
ggf. nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.    consumers/odr eine europäische Online-Streitbeilegungs-
                                                                   plattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die
Der Verkaufsprospekt ist von der DWS Grundbesitz GmbH              ­außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-
(„Gesellschaft“ oder „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) erstellt    Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen.
und wird von dieser herausgegeben. Er richtet sich an Inter-       Die E-Mail-Adresse der Gesellschaft lautet: info@dws.com.
essenten, die eine mittelbare Investition in ein Immobilienpro-
dukt mit Schwerpunkt in Europa wünschen. Er berichtet über         Verbraucher sind natürliche Personen, die in den grundbesitz
die für eine Anlageentscheidung bedeutsamen Angaben bzgl.          europa zu einem Zweck investieren, der überwiegend w
                                                                                                                      ­ eder
des ­Sondervermögens (einschließlich der Besonderheiten der        ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen
jeweiligen Anteilklasse), insbesondere wesentliche Risiken,        Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken
Kosten, die Anlagestrategie und die Anteile einschließlich deren   handeln.
­Ausgabe- und Rücknahmemodalitäten. Die Anzahl der Anteile
ist nicht beschränkt.                                              Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen
                                                                   oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege
Dem Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Anleger           ­zustande gekommen sind, können sich die Verbraucher auch
sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht        an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden
zugrunde gelegt.                                                   (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der
                                                                   Kapitalverwaltungsgesellschaft gilt folgende E-Mail-Adresse:
Für die meisten Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrags-        info@dws.com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungs-
verhältnis ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig      stelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu
(gemäß § 19 der „Allgemeinen Anlagebedingungen“, § 32b sowie       einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften            Vertriebsgestattungen und -beschränkungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzver­          Die Anteile an dem Sondervermögen sind derzeit nur zum
träge über Finanzdienstleistungen können sich die Verbraucher    ­Vertrieb in Deutschland und Österreich zugelassen.
auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank,
­Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt am Main,                   US-Personen
Tel.: (069) 2388-1907 oder -1906, Fax: (069) 2388-1919,          Die DWS Grundbesitz GmbH bzw. das Sonder­vermögen sind
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, wenden.                       und werden nicht gemäß dem United States Investment
                                                                 ­Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert.
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Schieds­     Die Anteile des Sondervermögens sind und werden nicht gemäß
verfahren unberührt.                                             dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen
                                                                 Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundes­
Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände           staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
stehen gemäß § 245 KAGB im Eigentum der Gesellschaft, die        des Sondervermögens dürfen weder in den Vereinigten Staaten
sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Der Anleger wird   noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten
durch den Erwerb der Anteile Treugeber und hat schuldrecht­      oder verkauft werden. Kaufinteressenten bzw. Anleger müssen
liche Ansprüche gegen die Gesellschaft. Mit den Anteilen sind    ggf. darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder
grundsätzlich keine Stimmrechte verbunden (zu Ausnahmen          im Auftrag von ­US-Personen erwerben noch an US-Personen
s. insbesondere Kapitel „Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse      weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche
der Anleger“).                                                   ­Perso­nen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten
                                                                 haben. US-­Personen können auch Personen- oder Kapital­
Eine Verwahrstelle ist mit der Überwachung des Bestands der      gesellschaften sein, die gemäß den Gesetzen der USA bzw.
zum Sondervermögen gehörenden Immobilien beauftragt; die         eines ­US-Bundesstaats, Territoriums oder einer ­US-­Besitzung
Gesellschaft darf nur mit Zustimmung der Verwahrstelle über      ­gegründet werden.
die zum Sondervermögen gehörenden Immobilien verfügen.
Zum Schutz der Anleger ist eine Verfügungsbeschränkung in        In Frankreich ansässige Personen
das Grundbuch einzutragen. Wenn kein Register besteht, ist       Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Informationen und
die Wirksamkeit der Verfügungsbeschränkung sicherzustellen.      Anteile an dem Sondervermögen sind nicht für den Vertrieb an
­Weitergehende Informationen können dem Kapitel „Verwahr­        natürliche und juristische Personen bestimmt, die in Frankreich
stelle“ entnommen werden.                                        ansässig sind.

Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach
der ZPO, ggf. dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung und        DWS Grundbesitz GmbH
die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die           Frankfurt am Main, 1. Oktober 2021
­Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner
Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung.        Die Geschäftsführung

Der jeweils gültige Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthält
aktuelle Angaben über die Kapitalverwaltungsgesellschaft,
Abschlussprüfer, Verwahrstelle und Gremien sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und das haftende Eigen-
kapital der Gesellschaft und der Verwahrstelle.

Dieser Verkaufsprospekt und die darin enthaltenen Angaben
entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Die
Angaben wurden nach bester Kenntnis zusammengestellt,
es wurden nach Ansicht der Gesellschaft keine wesentlichen
Umstände ausgelassen. Im Falle wesentlicher Änderungen wird
dieser Verkaufsprospekt aktualisiert.

                                                                                        grundbesitz europa I Verkaufsprospekt       1
Inhaltsverzeichnis

Verkaufsprospekt und Einführung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . U2                                          Inflationsrisiko  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
Sondervermögen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5                  Währungsrisiko  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
Bezeichnung, Zeitpunkt der Auflegung, Laufzeit, Anteilklassen .  . 5                                                                            Konzentrationsrisiko .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen                                                                                            Kursänderungsrisiko von Aktien und
zum Risikomanagement  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5                             sonstigen Wertpapieren .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
Übersicht über die Ziele, Anlagepolitik, Ertragsverwendung                                                                                      Zinsänderungsrisiko .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
und Rückgabe von Anteilen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5                                 Risiko von negativen Habenzinsen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
Anlagebedingungen und Verfahren für deren Änderung  .  .  .  .  .  . 7                                                                          Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften .  .  .  .  .  .  . 15
Kapitalverwaltungsgesellschaft .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7                                   Risiken bei Wertpapier-Darlehen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
Verwahrstelle .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7          Risiken bei Wertpapier-Pensionsgeschäften .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
Identität der Verwahrstelle  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7                            Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
Aufgaben der Verwahrstelle  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7                                von Sicherheiten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
Unterverwahrung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8                   Risiken im Zusammenhang mit der Investition
Haftung der Verwahrstelle .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8                            in Investmentanteile .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
Zusätzliche Informationen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8                            Risiken aus dem Anlagespektrum .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
Kein Einsatz eines Prime Brokers .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8                                    Marktrisiko im Zusammenhang
Risikohinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9            mit Nachhaltigkeitsrisiken .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
Risiken einer Investition in das Sondervermögen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9                                                     Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität
       Schwankungen des Anteilwertes .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9                                  des Sondervermögens und Risiken im Zusammenhang
       Längere Mindestbindung für Neuanleger .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9                                            mit vermehrten Zeichnungen und Rückgaben
       Besonderes Preisänderungsrisiko für Neuanleger  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9                                                       (Liquiditätsrisiko) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
       Beeinflussung des individuellen Ergebnisses                                                                                              Risiken durch vermehrte Rückgaben
       durch steuerliche Aspekte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10                                oder Ausgabe neuer Anteile .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
       Aussetzung der Rücknahme von Anteilen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10                                                       Risiko aus der Anlage in bestimmte
       Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft/                                                                                  Vermögensgegenstände  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
       Erlöschen des Verwaltungsrechts/                                                                                                         Risiko durch Kreditaufnahme .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
       Abwicklung des Sondervermögens .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10                                                Liquiditätsrisiko im Zusammenhang mit
       Zusätzliche Risiken bei Übergang des Sondervermögens                                                                                     Nachhaltigkeitsrisiken  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
       auf die Verwahrstelle zum Zwecke der Abwicklung .  .  .  .  .  .  . 11                                                                   Risiken bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern .  .  . 17
       Änderung der Anlagepolitik oder                                                                                                   Kontrahentenrisiken inklusive Kredit- und Forderungsrisiko .  .  . 18
       der Anlagebedingungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11                              Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken
       Übertragung aller Vermögensgegenstände                                                                                                   (außer zentrale Kontrahenten)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
       des Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen                                                                                       Risiko durch zentrale Kontrahenten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
       (Verschmelzung)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11                    Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
       Übertragung des Sondervermögens auf eine andere                                                                                          Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Pensionsgeschäften .  . 18
       Kapitalverwaltungsgesellschaft  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11                               Operationelle und sonstige Risiken des Sondervermögens  .  .  . 18
       Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers  .  .  . 11                                                                      Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände,
       Einstellung der Ausgabe neuer Anteile .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11                                               Naturkatastrophen oder fehlende Beachtung von
       Ermessensausübung bei der Verwaltung                                                                                                     Nachhaltigkeit (operationelle Risiken) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
       des Sondervermögens .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11                             Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Nachhaltigkeitsrisiken . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12                         Rechtliche und politische Risiken .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
Risiken der negativen Wertentwicklung                                                                                                           Schlüsselpersonenrisiko .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
des Sondervermögens (Marktrisiko)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12                                             Verwahrrisiko .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
       Wesentliche Risiken aus der Immobilieninvestition,                                                                                       Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen
       der ­Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften                                                                                            (Abwicklungsrisiko)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
       und der Belastung mit einem Erbbaurecht .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12                                                      Risiko der Änderung der steuerlichen
       Bewertungsrisiken .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13                      Rahmenbedingungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
       Wesentliche Risiken aus der Liquiditätsanlage .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14                                                         Gewerbesteuerliches Risiko wegen aktiver
       Wertveränderungsrisiken .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14                               unternehmerischer Bewirtschaftung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
       Kapitalmarktrisiko  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14             Erläuterung des Risikoprofils des Sondervermögens  .  .  .  .  .  .  .  . 19

2      grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den                                                                                                   Einlieferungspflicht für effektive Stücke .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38
Investitionsentscheidungsprozess .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20                                         Anteilklassen im Überblick  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 39
Wesentliche Anlagegrenzen im Überblick .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21                                                     Unterschiedliche Entwicklung der Anteilklassen . . . . . . . . . . . 39
Reform des Investmentsteuergesetzes zum 1. Januar 2018 .  .  . 22                                                                               Erwerb von Anteilen in der Anteilklasse IC –
Profil des typischen Anlegers  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22                                  Mindestanlagesumme .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 39
Bewerter und Bewertungsverfahren .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22                                               Art und Hauptmerkmale beider Anteilklassen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 39
Externe Bewerter .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22                  Ausgabe und Rücknahme der Anteile .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 40
Bewertung von Immobilien und Beteiligungen                                                                                                      Ausgabe von Anteilen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 40
an Immobilien-Gesellschaften vor Ankauf .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 23                                                    Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Laufende Bewertung von Immobilien                                                                                                               Mindesthalte- und Rückgabefristen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 40
und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 23                                                               Ermittlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 41
Bewertungsmethodik zur Ermittlung von Verkehrswerten                                                                                            Order-Annahmeschluss und Abrechnung
bei Immobilien .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 23              von Kauf-/Verkaufsaufträgen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 41
Beschreibung der Anlageziele und Anlagepolitik  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 25                                                              Verfahren bei der Vermögensbewertung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 42
Anlagegegenstände im Einzelnen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28                                                   Bewertung von Immobilien, Bauleistungen,
Immobilien .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28                 Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28                                                                 Liquiditätsanlagen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 42
Belastung mit einem Erbbaurecht .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29                                          Besondere Bewertungsregeln
Liquiditätsanlagen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29                   für einzelne Vermögensgegenstände  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
Anforderungen für Bankguthaben .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 30                                                   Nichtnotierte Schuldverschreibungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
Anforderungen für Geldmarktinstrumente  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 30                                                               Geldmarktinstrumente .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
Anlagegrenzen für Wertpapiere                                                                                                                           Optionsrechte und Terminkontrakte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
und Geldmarktinstrumente .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31                                          Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile
Mindestliquidität .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31                         und Wertpapier-Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Kreditaufnahme und Belastung von                                                                                                                        Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände  .  .  .  . 43
Vermögensgegenständen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31                                          Wertpapier-Pensionsgeschäfte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
Derivate zu Absicherungszwecken .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 32                                                     Zusammengesetzte Vermögensgegenstände .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
Optionsgeschäfte  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 33                    Ausgabeaufschlag/Rücknahmeabschlag  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
Terminkontrakte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34                Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .  .  .  .  .  .  . 44
Swaps .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34     Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 44
Swaptions .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34          Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger .  .  .  .  .  .  .  . 44
Credit Default Swaps .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34                       Liquiditätsmanagement .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 45
In Wertpapieren verbriefte Derivate  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34                                           Kosten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 45
Notierte und nichtnotierte Derivate .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34                                         Verwaltungs- und sonstige Kosten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 46
Immobilien als Basiswert für Derivategeschäfte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 35                                                            Angabe einer Gesamtkostenquote  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 49
Derivategeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken .  .  .  . 35                                                                             Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen .  .  .  .  .  .  .  . 49
Wertpapier-Darlehen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 35                        Vergütungspolitik  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 49
Wertpapier-Pensionsgeschäfte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 35                                       Sonstige Informationen, insbesondere Angaben
Sicherheitenstrategie .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 35                      zu Provisionen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 50
Arten der zulässigen Sicherheiten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 35                                        Ermittlung und Verwendung der Erträge .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 51
Umfang der Besicherung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 35                              Ermittlung der Erträge .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 51
Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge                                                                                               Ertragsausgleichsverfahren .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 51
der Bewertung („Haircut-Strategie“) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 35                                            Verwendung der Erträge .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 51
Anlage von Sicherheiten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 36                             Zwischenausschüttungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 52
Wertentwicklung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 36                   Wirkung der Ausschüttung auf den Anteilwert .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 52
Einsatz von Leverage (Hebelwirkung)/Fremdkapital .  .  .  .  .  .  .  .  . 36                                                                   Gutschrift der Ausschüttungen/Kosten Dritter  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 52
Börsen und Märkte  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 37                      Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen
Teilinvestmentvermögen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 37                              Steuervorschriften .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 53
Anteile .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38   Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 53
Anteilklassen und faire Behandlung der Anleger  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38                                                              Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 55

                                                                                                                                                                                               grundbesitz europa I Verkaufsprospekt                                                     3
Steuerausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Kirchensteuer  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Ausländische Quellensteuer  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen . . . . . . . . . . . 57
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen . . . . . . 57
Grunderwerbsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Beschränkte Steuerpflicht in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
3%-Steuer in Frankreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Hinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Auslagerungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Interessenkonflikte bei Dienstleistungsverhältnissen
und Auslagerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Interessenkonflikte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Faire Behandlung der Anleger/
Umgang mit Interessenkonflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
     Leitmotiv  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
     Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
     Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
     Faire Behandlung der Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
     (Potenzielle) Wesentliche Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . 60
Berichte, Geschäftsjahr, Prüfer  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Regelungen zur Auflösung, Verschmelzung und Übertragung
des Sondervermögens sowie einer Anteilklasse . . . . . . . . . . . . 61
Auflösung des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Verfahren bei Auflösung des Sondervermögens
sowie einer Anteilklasse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Verschmelzung des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Verfahren bei der Verschmelzung von Sondervermögen  . . . . . 62
Übertragung des Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Zusätzliche Informationspflichten nach § 300 KAGB
und sonstige wesentliche Informationen  . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Weitere Sondervermögen, die von der
Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden  . . . . . . . . . . 64
Anhang: Auslagerungen und Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Auslagerungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Angaben zu: Kapitalverwaltungsgesellschaft,
Abschlussprüfer, Verwahrstelle und Gremien . . . . . . . . . . . . . . 70
Externe Bewerter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Besondere Anlagebedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Anhang: Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

4   grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
Sondervermögen                                                     Sonder­vermögens und bis zur Auflegung der Anteil­klasse IC am
                                                                   1. ­April 2008 ausgegebenen Anteile am Sondervermögen sind
Bezeichnung, Zeitpunkt der Auflegung,                              seit dem 1. April 2008 solche der Anteilklasse RC. Die Währung
Laufzeit, Anteilklassen                                            beider Anteilklassen lautet auf Euro.
Das Sondervermögen ist ein Immobilien-Sondervermögen
im Sinne des KAGB. Es trägt die Bezeichnung „grundbesitz           Ausgestaltungsmerkmale für die Anteilklassen einschließlich
europa“. Es wurde am 27. Oktober 1970 unter dem vorheri-           WKN/ISIN finden sich zusammenfassend auch in der Übersicht
gen Fondsnamen „grundbesitz-invest“ für unbegrenzte Dauer          „Anteilklassen im Überblick“.
aufgelegt.

                                                                   Verkaufsunterlagen und Offenlegung
Das Sondervermögen ist in Deutschland zugelassen und wird
                                                                   von Informationen zum Risikomanagement
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) reguliert.                                                 Der Verkaufsprospekt, die „Allgemeinen Anlagebedingungen“
                                                                   und „Besonderen Anlagebedingungen“, die wesentlichen
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen    Anleger­informationen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah-
Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem          resberichte sind in gedruckter Form kostenlos in den Geschäfts-
Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zuge-            stellen der Deutsche Bank AG erhältlich oder können bei der
lassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen               DWS Grundbesitz GmbH und bei der DWS Investment GmbH
Vermögen in Form von Sondervermögen an. Das Sonderver-             (E-Mail-Adresse/Anschriften s. Rückseite des Verkaufsprospekts)
mögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Das        schriftlich angefordert werden. Zudem sind diese auch in elek-
Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt.        tronischer Form auf den Internetseiten der DWS ­Grundbesitz
Eine ­Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital   GmbH und der DWS Investment GmbH (Internet­adressen
hinaus besteht nicht.                                              s. Rückseite des Verkaufsprospekts) abrufbar.

In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder       Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informa-
der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei         tionen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder
zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen       dessen Wertentwicklung übermittelt, wird sie diese Information
Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz („InvStG“)           zeitgleich auf der Internetseite unter realestate.dws.com/Inves-
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen       tieren/grundbesitz europa/Wertentwicklung allen Anlegern des
den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun-      Sondervermögens im PDF-Format per Download zur Verfügung
gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil           stellen. Diese Zusatz­informationen sind nicht kostenpflichtig.
(„Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlage­             Der Anleger muss dafür keine gesonderte Gebühr entrichten.
bedingungen”). Anlagebedingungen für ein derartiges Sonder-
vermögen wie das vorliegende Sondervermögen müssen vor             Der Anleger kann zusätzliche Informationen über die Anlage-
deren Verwendung von der BaFin genehmigt werden.                   grenzen des Risikomanagements dieses Sondervermögens, die
                                                                   Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen
Der Geschäftszweck des Immobilien-Sondervermögens ist auf          bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von
die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im      Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens verlangen.
Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei       Diese sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der
ihm eingelegten Mittel beschränkt.                                 ­Gesellschaft erhältlich.

Die Gesellschaft kann für ein Sondervermögen verschiedene
                                                                   Übersicht über die Ziele, Anlagepolitik,
Anteilklassen auflegen, mit denen jeweils unterschiedliche
                                                                   Ertragsverwendung und Rückgabe
Rechte in Bezug auf Ertragsverwendung, Ausgabeaufschlag,
                                                                   von Anteilen
Rücknahmeabschlag, Währung des Anteilwertes einschließlich
des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, Verwal-            Die Gesellschaft strebt für das Sondervermögen den Aufbau
tungsvergütung, Mindestanlagesumme oder eine Kombination           eines breit diversifizierten Immobilienportfolios mit Immobilien an
dieser Merkmale verbunden sein können. Seit 1. April 2008 sind     ausgewählten Standorten in Mitgliedsländern der Europä­ischen
Anteile von zwei Anteilklassen erhältlich, die sich hinsichtlich   Union („EU“) und des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“)
der Verwaltungsvergütung, der erfolgsabhängigen Vergütung          sowie sehr selektiv in Ländern außerhalb der EU/des EWR an.
sowie der Mindestanlagesumme unterscheiden. Die Anteil-            Das Immobilienportfolio soll hinsichtlich der Standorte, Gebäude,
klassen tragen die Bezeichnung „RC“ und „IC“. Die verschie-        Mieterstrukturen und Mietvertragslaufzeiten eine ausgewogene
denen Ausgestaltungsmerkmale der beiden Anteilklassen sind         Mischung aufweisen. Ziel des Sondervermögens ist die Erzielung
in diesem Verkaufsprospekt unter „Ausgabe und Rücknahme            einer regelmäßig positiven Jahresrendite mit stabilen jährlichen
der Anteile“, unter „Ausgabe­aufschlag/­Rücknahmeabschlag“         Ausschüttungen bei möglichst geringen Wertschwankungen.
sowie unter „­Kosten“ beschrieben. Die seit Auflegung des          Durch zielgerichtete Maßnahmen bei der Anlage und bei der

                                                                                          grundbesitz europa I Verkaufsprospekt       5
Verwaltung der Objekte soll eine positive Wertentwicklung der      und andere liquide Mittel können dem Abschnitt „Liquiditäts-
Immobilien erreicht werden.                                        anlagen“ entnommen werden. Beabsichtigt ist, die Anlage in
                                                                   liquide Mittel für das Sondervermögen gering zu halten, um eine
Für das Sondervermögen wird in Immobilien der Sektoren Büro,       Verwässerung der Ertragschancen aus Immobilien durch einen
Einzelhandel, Logistik, Hotel und in Wohnimmobilien investiert.    zu hohen Einfluss von liquiden Mitteln mit deren gegenwärtig
Die Anlageobjekte können auch über eine Mischnutzung verfü-        geringer Verzinsung am Geldmarkt auf die Gesamtwertentwick-
gen. Die Auswahl der Immobilien obliegt der Gesellschaft und       lung des Sondervermögens gering zu halten. Für das Sonder-
erfolgt unter anderem nach den Kriterien der fortwährenden Er-     vermögen können Derivate ausschließlich zu Absicherungs-
tragskraft sowie der Diversifikation nach Lage, Größe, Nutzung     zwecken eingesetzt werden, um mögliche Verluste in Folge von
und Mieter. Im Anlagefokus stehen Immobilien, die langfristig      Zins- bzw. Währungskursschwankungen zu verhindern oder zu
an kreditwürdige Unternehmen vermietet sind und sich in guten      verringern.
Lagen etablierter Immobilienmärkte befinden. Ein ausgewoge-
ner Mietermix und eine hohe Auslastung der Immobilien sollen       Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Ge-
die Chance für eine solide Vermietungs- und Ertragssituation       schäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostendeckung ver-
bieten. Zudem sollen sich die Objekte an Standorten befinden,      wendeten ordentlichen Erträge des Sondervermögens aus.
für die entsprechend ihrer Nutzungsart die Erwartung einer
positiven Langfristentwicklung besteht.                            Die Anleger können von der Gesellschaft grundsätzlich börsen­
                                                                   täglich, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen, die
Begrenzt können auch Objekte mit Anfangsleerständen und            Rücknahme der Anteile verlangen. Anleger, die Anteile vor dem
Revitalisierungsbedarf zum Zwecke einer beabsichtigten Wert-       22. Juli 2013 erworben haben („Bestandsanleger“), können
steigerung erworben werden. Solche Immobilien sollen durch         Anteilrückgaben von bis zu 30.000 EUR je Anleger kalender-
Maßnahmen wie z.B. Leerstandsabbau, Neu- und Wieder­               halbjährlich ohne Einhaltung von Fristen tätigen. Soweit der
vermietung, Mieterbetreuung, Instandhaltungs- und Modernisie-      Wert von Anteilrückgaben für einen Anleger 30.000 EUR pro
rungsmaßnahmen, mit einem kalkulierbaren Aufwand am Markt          Kalenderhalbjahr übersteigt, ist die Rücknahme von Anteilen
neu positioniert und damit nach Möglichkeit besser vermietet       nur bei Wahrung einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und
werden. Mit der Umsetzung dieser Strategie erwartet die Gesell-    einer Rückgabefrist von zwölf (12) Monaten, die durch Abga-
schaft gesteigerte Chancen auf regelmäßig höhere erzielbare        be einer unwider­ruflichen Rückgabeerklärung gegenüber der
Mieterträge und auf die Realisierung von Wertsteigerungen bzw.     depotführenden Stelle des Anlegers eingehalten wird, möglich.
attraktiver Verkaufserlöse; gleichzeitig steigen damit aber auch   Anleger, die Anteile vor dem 1. Januar 2013 erworben haben,
die Risiken, z.B. wenn die Leerstandsquote nicht wie geplant       müssen keine Mindesthaltefrist einhalten. Für Anleger, die
abgebaut und hierdurch eine geplante Rendite nicht realisiert      Anteile nach dem 21. Juli 2013 erworben haben oder erwer-
werden kann.                                                       ben („­Neuanleger“), ist – ungeachtet der Höhe des Rückgabe­
                                                                   betrages – eine Rückgabe nur möglich, wenn der Anleger die
Neben bestehenden oder im Bau befindlichen Immobilien              Anteile mindestens 24 Monate gehalten und die Rückgabe
können für das Sondervermögen vereinzelt auch ausgewählte          mindestens zwölf (12) Monate vorher durch eine unwiderrufliche
Grundstücke zum Zwecke der Durchführung von Projektent-            Rückgabeerklärung gegenüber seiner depotführenden Stelle
wicklungen erworben werden. Voraussetzung für den Erwerb ist       angekündigt hat.
eine positive Einschätzung der zukünftigen Vermietbarkeit und
eine ausreichende Prognosesicherheit im Hinblick auf Baukos-       Idealerweise sollten Anleger einen mittel- bis langfristigen
ten und Bauzeit. Projektentwicklungen werden ausschließlich        Anlagehorizont, d.h. einen Anlagehorizont von mindestens
mit der Absicht durchgeführt, regelmäßig Mieterträge aus den       drei (3) Jahren, idealerweise fünf (5) Jahren, haben.
zu entwickelnden Immobilien zu erzielen.
                                                                   Die Gesellschaft hat jederzeit das Recht, das Verwaltungsrecht
Die Nebenkosten beim Kauf und Verkauf von Immobilien               bzgl. des Sondervermögens zu kündigen. Infolge der Kündigung
und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften trägt das           des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft werden keine Antei-
Sondervermögen.                                                    le mehr zurückgenommen und auch keine neuen Anteile ausgege-
                                                                   ben. Im Falle des Ausspruchs der Kündigung hat die Gesellschaft
Die Gesellschaft darf Kredite bis zur Höhe von 30% der Verkehrs­   bis zum Erlöschen des Verwaltungsrechts, d.h., bis zum Ende der
werte aller Immobilien aufnehmen.                                  Kündigungsfrist, das Recht und die Pflicht, in Abstimmung mit
                                                                   der Verwahrstelle sämtliche Vermögensgegenstände des Sonder-
Bis zu 49% des Vermögens des Immobilien-Sondervermögens            vermögens, darunter sämtliche Immobilien, zu veräußern; aus-
dürfen in liquide Mittel angelegt werden. Dies sind z.B. Geld­     führlich s. Abschnitte „Aussetzung der Rücknahme von Anteilen
marktinstrumente, bestimmte von der Europäischen Zentralbank       infolge Kündigung des Verwaltungsrechts“, „Ermessensausübung
als Kreditsicherheit zugelassene Wertpapiere, sonstige börsen-     bei der Verwaltung des Sondervermögens“ sowie „Kündigung des
notierte oder festverzinsliche Wertpapiere bis zu 5% des Wertes    Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft/Erlöschen des Verwal-
des Sondervermögens. Nähere Angaben in Bezug auf diese             tungsrechts/Abwicklung des Sondervermögens“.

6   grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
Anlagebedingungen und Verfahren                                   in der Rechtsform einer GmbH. Die Gesellschaft ist in Deutsch­
für deren Änderung                                                land zugelassen und wird von der BaFin beaufsichtigt.

Die „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und die „­Besonderen
                                                                  Angaben über die Zusammensetzung der Geschäftsführung,
Anlagebedingungen“ sind im Anschluss an diesen Verkaufs­
                                                                  des Aufsichtsrates, der externen Bewerter und über die Gesell­
prospekt abgedruckt.
                                                                  schafter sowie über das gezeichnete und eingezahlte Kapital
                                                                  und das haftende Eigenkapital der Gesellschaft und der Ver­
Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert
                                                                  wahrstelle sind unter „Angaben zu: Kapitalverwaltungsgesell­
werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Ge­
                                                                  schaft, Abschlussprüfer, Verwahrstelle und Gremien“ dargestellt.
nehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­
                                                                  Sich ergebende Änderungen können den regelmäßig zu erstel­
aufsicht („BaFin“). Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds
                                                                  lenden Jahres- bzw. Halbjahresberichten entnommen werden.
sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die zurücknehmen­
de Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder
                                                                  Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch
ohne weitere Kosten unter Einhaltung der ­Mindesthalte- und
                                                                  die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der
Rückgabefristen (s. Abschnitt „Mindesthalte- und Rückgabe­
                                                                  OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannten alternativen In­
fristen“) zurückzunehmen oder – soweit möglich – ihre Anteile
                                                                  vestmentvermögen („AIF“), wie dem Sondervermögen, und auf
gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren
                                                                  berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurück­
Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige
                                                                  zuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von we­
Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen
                                                                  nigstens 0,01% des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF,
Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.
                                                                  wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird.
                                                                  Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen Kapital umfasst.
Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und
darüber hinaus auf der Internetseite realestate.dws.com der
Gesellschaft bekannt gemacht. Im Fall von anlegerbenachteili­     Verwahrstelle
genden Änderungen der Vergütungen und Aufwendungserstat­
                                                                  Identität der Verwahrstelle
tungen oder anlegerbenachteiligenden Änderungen in Bezug
                                                                  Für das Sondervermögen hat die State Street Bank ­International
auf wesentliche Anlegerrechte sowie im Falle von Änderungen
                                                                  GmbH mit Sitz in München die Funktion der Verwahrstelle
der bisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens werden
                                                                  übernommen. Sie ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht
die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen in einer
                                                                  und unterliegt der Überwachung durch die BaFin. Ihre Haupt­
verständlichen Art und Weise per dauerhaftem Datenträger,
                                                                  tätigkeiten sind das Einlagen- und Depot­geschäft sowie das
etwa in Papierform oder elektronischer Form, informiert. Diese
                                                                  Wertpapiergeschäft. Weitere Angaben zur Verwahrstelle finden
Information umfasst die wesentlichen Inhalte der vorgesehenen
                                                                  Sie am Schluss dieses Verkaufsprospekts unter „Angaben zu:
Änderungen der Anlagebedingungen und ihre Hintergründe
                                                                  Kapitalverwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer, Verwahrstelle
sowie einen Hinweis darauf, wo und auf welche Weise weitere
                                                                  und Gremien“.
Informationen erlangt werden können. Im Falle von Änderungen
der bisherigen Anlagegrundsätze sind die Anleger zusätzlich
                                                                  Aufgaben der Verwahrstelle
über ihre Rückgaberechte bzw. mögliche Umtauschrechte zu
                                                                  Die Verwahrstelle wurde mit der Prüfung des Eigentums der für
informieren.
                                                                  Rechnung des Sondervermögens tätigen Gesellschaft sowie
                                                                  der laufenden Überwachung des Bestandes an Immobilien,
Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Bekannt­
                                                                  Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und der sonstigen
gabe im Bundesanzeiger in Kraft. Im Fall der Änderungen von
                                                                  nicht verwahrfähigen Vermögensgegenstände beauftragt. Des
Regelungen zu den Vergütungen und Aufwandserstattungen
                                                                  Weiteren ist sie mit der Verwahrung der zum Sondervermögen
sowie der Anlagegrundsätze treten diese vier (4) Wochen nach
                                                                  gehörenden Bankguthaben, soweit diese nicht bei anderen
Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Wenn solche
                                                                  ­Kreditinstituten angelegt sind, Geldmarktinstrumente, Wert­
Änderungen den Anleger begünstigen, kann mit Zustimmung
                                                                  papiere und Investmentanteile, die im Rahmen der Liquiditäts­
der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt werden. Änderungen
                                                                  haltung gehalten werden, beauftragt. Dies entspricht den
der bisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten
                                                                  Regelungen des KAGB, das eine Trennung der Verwaltung und
ebenfalls frühestens vier (4) Wochen nach Bekanntmachung
                                                                  Verwahrung des Sondervermögens vorsieht.
in Kraft.

                                                                  Die Wertpapiere und Einlagenzertifikate des Sondervermögens
                                                                  werden von der Verwahrstelle in Sperrdepots verwahrt, soweit
Kapitalverwaltungsgesellschaft
                                                                  sie nicht bei Unterverwahrern in Sperrdepots gehalten ­werden.
Kapitalverwaltungsgesellschaft für das in diesem Verkaufs­pros­   Die Bankguthaben des Sondervermögens werden von der
pekt beschriebene Sondervermögen ist die am 5. Mai 1970 ge­       Verwahrstelle auf Sperrkonten gehalten, soweit sie nicht bei
gründete DWS Grundbesitz GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main.      anderen Kreditinstituten auf Sperrkonten verwahrt werden. Zur
Sie ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB     Sicherung der Interessen der Anleger ist bei jeder Veräußerung

                                                                                        grundbesitz europa I Verkaufsprospekt       7
oder Belastung einer Immobilie die Zustimmung der Verwahr­         Haftung der Verwahrstelle
stelle erforderlich. Die Verwahrstelle hat darüber hinaus zu       Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensge­
prüfen, ob die Anlage von Mitteln des Sondervermögens in           genstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer
Bankguthaben bei anderen Kreditinstituten sowie Verfügungen        anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
über solche Bankguthaben mit den Vorschriften des KAGB und         Verlusts eines solchen Vermögensgegenstands haftet die
den Anlagebedingungen vereinbar sind. Wenn dies der Fall ist,      Verwahrstelle gegenüber dem Sondervermögen und dessen
hat sie die Zustimmung zur Anlage dieser Mittel in Bankgut­        Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
haben sowie Verfügungen über diese zu erteilen.                    Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schä­
                                                                   den, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstands beste­
Im Grundbuch ist für jede einzelne Immobilie, soweit sie nicht     hen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre
über eine Immobilien-Gesellschaft für Rechnung des Sonder­         Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens
vermögens gehalten wird, ein Sperrvermerk zugunsten der            fahrlässig nicht erfüllt hat.
Verwahrstelle eingetragen. Verfügungen über Immobilien ohne
Zustimmung der Verwahrstelle sind deshalb ausgeschlossen.          Zusätzliche Informationen
Sofern bei ausländischen Immobilien die Eintragung der Verfü­      Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor­
gungsbeschränkung in ein Grundbuch oder ein vergleichbares         mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren
Register nicht möglich ist, wird die Gesellschaft die Wirksam­     Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interes­
keit der Verfügungsbeschränkung in anderer geeigneter Form         senkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahr­
sicherstellen.                                                     stelle oder der Unterverwahrer.

Weiterhin hat die Verwahrstelle bei Beteiligungen an Immobilien-   Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle für das Sondervermö­
Gesellschaften die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,       gen wechseln. Der Wechsel bedarf der Genehmigung der BaFin.
wie sie nachfolgend dargestellt sind, zu überwachen.
–– Verfügungen der Gesellschaft über Beteiligungen an              Kein Einsatz eines Prime Brokers
    Immobilien-­Gesellschaften bedürfen der Zustimmung der         Ein Prime Broker ist ein Kreditinstitut im Sinne des Artikels 4
    Verwahrstelle. Verfügungen der Immobilien-Gesellschaft über    Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, eine Wert­
    Immobilien sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrags          papierfirma im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nr. 1 der Richtlinie
    bzw. der Satzung der Immobilien-Gesellschaft bedürfen der      2004/39/EG oder eine andere Einheit, die einer Regulierungs­
    Zustimmung der Verwahrstelle, sofern die Gesellschaft eine     aufsicht und ständigen Überwachung unterliegt und professi­
    Mehrheitsbeteiligung an der Immobilien-Gesellschaft hält.      onellen Anlegern Dienstleistungen anbietet, in erster Linie, um
–– Die Verwahrstelle hat sicherzustellen, dass die Ausgabe und     als Gegenpartei Geschäfte mit Finanzinstrumenten im Sinne der
    Rücknahme der Anteile an dem Sondervermögen sowie die          Richtlinie 2011/61/EU zu finanzieren oder durchzuführen, und
    Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den         die möglicherweise auch andere Dienstleistungen wie Clearing
    Anlagebedingungen des Sondervermögens entsprechen.             und Abwicklung von Geschäften, Verwahrungsdienstleistungen,
–– Sie hat dafür zu sorgen, dass bei den für gemeinschaftliche     Wertpapier-Darlehen und individuell angepasste Technologien
    Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert       und Einrichtungen zur betrieblichen Unterstützung anbietet. Ein
    innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt.     Prime Broker wird für das Sondervermögen nicht eingesetzt.
–– Des Weiteren hat die Verwahrstelle dafür zu sorgen, dass die
    Erträge des Sondervermögens gemäß den Vorschriften des
    KAGB und den Anlagebedingungen verwendet werden sowie
    die zur Ausschüttung bestimmten Erträge auszuzahlen.

Unterverwahrung
Die für das Sondervermögen gehaltenen Wertpapiere und
Einlagenzertifikate werden derzeit ausschließlich bei den nach­
stehend genannten Unterverwahrern/Lagerstellen verwahrt:

Name des Unterverwahrers                   Land
Clearstream Banking AG                     Deutschland

Euroclear Bank S.A.                        Luxemburg

Eine Verwahrung insbesondere ausländischer Wertpapiere bei
weiteren Unterverwahrern im Ausland ist grundsätzlich möglich,
über die Beauftragung wird die Verwahrstelle die Gesellschaft
entsprechend informieren. Nach Angaben der Verwahrstelle er­
geben sich aus der Unterverwahrung keine Interessenkonflikte.

8   grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
Risikohinweise                                                      Schwankungen des Anteilwertes
                                                                    Der Anteilwert des Sondervermögens berechnet sich aus dem
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem              Wert des Sondervermögens, geteilt durch die Anzahl der in
Sonder­vermögen sollten Anleger die nachfolgenden Risiko­           den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Sondervermögens
hinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufspros­           entspricht dabei der Summe der zuletzt festgestellten Werte
pekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei       aller Vermögensgegenstände im Vermögen des Sondervermö­
ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines        gens abzgl. der Summe der angesetzten Werte aller Verbind­
oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder            lichkeiten des Sondervermögens. Der Anteilwert ist daher von
zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des              dem Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensge­
Sondervermögens bzw. der im Sondervermögen gehaltenen               genstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Sonderver­
Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit         mögens abhängig. Schwankungen entstehen bei Immobilien-­
auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.                       Sondervermögen u.a. durch unterschiedliche Entwicklungen an
                                                                    den Immobilienmärkten. Auch negative Wertentwicklungen sind
Veräußert der Anleger Anteile an dem Sondervermögen zu              möglich. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder
einem Zeitpunkt, in dem die Werte der in dem Sondervermögen         steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Anteilwert.
befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt
seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in     Anleger der Anteilklassen RC und IC, die nach dem 21. Juli 2013
das Sondervermögen investierte Kapital nicht oder nicht voll­       Anteile des Sondervermögens erworben ­haben oder erwerben
ständig zurück. Der Anleger kann sein in das Sondervermögen         („Neuanleger“), werden zudem auf f­olgende besondere Risiken
investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Wertzu­   hingewiesen:
wächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anle­
gers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschuss­       Längere Mindestbindung für Neuanleger
pflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht     Bestandsanleger (Anleger, die Anteile vor dem 22. Juli 2013
nicht. Gemäß den „Besonderen Anlagebedingungen“ investiert          ­erworben haben) können je Kalenderhalbjahr Anteile im Wert
die Gesellschaft fortlaufend mindestens 51% des Wertes des          von bis zu 30.000 EUR zurückgeben. Darüber hinausgehende
Immobilien-­Sondervermögens in direkt oder über Beteiligun­         Beträge können Bestandsanleger nur dann zurückgeben, wenn
gen an Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien, die in       sie die Anteile bereits 24 Monate gehalten haben. Neuanleger,
einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat      d.h., Anleger, die ihre Anteile nach dem 21. Juli 2013 erworben
des Abkommens über den EWR belegen sind. Unbeschadet                haben („Neu­anleger“), können ihre Anteile – ungeachtet der
hiervon gilt zudem für investmentsteuerliche Zwecke, dass die       Höhe des Rückgabebetrags – immer erst nach Ablauf einer Frist
Gesellschaft fortlaufend mehr als 50% des Aktivvermögens des        von 24 Monaten („Mindesthaltefrist“) zurückgeben. Nähere Ein­
Immobilien-Sondervermögens in Immobilien und Immobilien-            zelheiten hierzu s. Abschnitt „Ausgabe/Rücknahme der Anteile“.
Gesellschaften investiert. Die Höhe des Aktivvermögens be­          Neuanleger können daher auf Änderungen der Rahmenbedin­
stimmt sich hierbei nach dem Wert der Vermögensgegenstände          gungen (z.B. fallende ­Immobilienpreise) nur nach Einhaltung der
des Immobilien-Sondervermögens ohne Berücksichtigung von            Mindesthaltedauer von 24 Monaten und der Rückgabefrist von
Verbindlichkeiten.                                                  zwölf (12) Monaten und damit im Vergleich zu Bestandsanlegern
                                                                    nur mit Verzögerung reagieren. Dies kann sich im Falle einer
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs­          drohenden Aussetzung der Rücknahme von Anteilen negativ
pros­pekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die        auswirken. Dieses Risiko gilt ebenso für Bestandsanleger, die
Wertentwicklung des Sondervermögens durch verschiedene              Anteile im Umfang von mehr als 30.000 EUR pro Kalenderhalb­
weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die       jahr zurückgeben möchten.
derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nach­
folgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aus­        Besonderes Preisänderungsrisiko für Neuanleger
sage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das      Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der Kündi­
Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.           gungsfrist von zwölf (12) Monaten können Wertverluste auftreten,
                                                                    indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber
                                                                    dem Einstandspreis fällt. Damit besteht das Risiko, dass allein
Risiken einer Investition in das                                    durch diese Fristen der durch den Neuanleger erzielte Rücknah­
Sondervermögen                                                      mepreis niedriger als der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteil­
Die unten stehenden Risiken können sich nachteilig auf den An­      erwerbs oder als der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwider­
teilwert bzw. auf den Wert des vom Anleger investierten Kapitals    ruflichen Rückgabeerklärung ist. Anleger erhalten in diesem Fall
sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Anlage in         weniger Geld zurück, als sie im Zeitpunkt des Anteil­erwerbs oder
das Sondervermögen auswirken.                                       der Rückgabeerklärung erwartet haben. Der von ihnen erzielte
                                                                    Rücknahmepreis liegt ggf. unter dem Rücknahme­preis, den Be­
                                                                    standsanleger bei sofortiger Rückgabe erzielen. Dieses Risiko gilt

                                                                                          grundbesitz europa I Verkaufsprospekt         9
ebenso für Bestandsanleger, die Anteile im Umfang von mehr als       Aussetzung der Rücknahme der Anteile erfordern. Im Fall einer
30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr zurückgeben möchten.                 Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken,
                                                                     z.B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Immobilien und Be-
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses                          teiligungen an Immobilien-Gesellschaften während der Ausset-
durch steuerliche Aspekte                                            zung der Anteilrücknahme zu einem Wert unterhalb des zuletzt
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den         festgestellten Verkehrswertes zu veräußern. Der Anteilpreis nach
individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann      Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen als
künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe-       derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Eine vorübergehende
sondere unter Berücksichtigung der individuellen ­steuerlichen       Aussetzung kann spätestens nach Ablauf von 36 ­Monaten zu ei-
Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen           ner dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme, zum automa-
Steuer­berater wenden.                                               tischen Erlöschen des Verwaltungsrechts der Gesellschaft und
                                                                     zum Übergang der Verwaltung des Sondervermögens auf die
Aussetzung der Rücknahme von Anteilen                                Verwahrstelle führen, die dieses abzuwickeln hat (s. Abschnitt
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus-      „Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft/
setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine         Erlöschen des Verwaltungsrechts/Abwicklung des Sondervermö-
Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger         gens“). Zu einer dauerhaften Aussetzung der Anteilrücknahme
erforderlich erscheinen lassen. Eine zeitweilige Rücknahme-          kann es z.B. kommen, wenn die für die Wiederaufnahme der
aussetzung kann zu einer dauerhaften Rücknahmeaussetzung             Anteilrücknahme erforderliche Liquidität durch Veräußerung von
führen, was letztendlich typischerweise zur Abwicklung des           Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Sondervermögens führen wird.                                         nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums beschafft werden
                                                                     kann. Eine Abwicklung des Sondervermögens kann längere Zeit,
Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können z.B.                ggf. mehrere Jahre, in Anspruch nehmen. Für den Anleger be-
sein: Wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlan-       steht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer
gen in außergewöhnlichem Umfang, Naturkatastrophen, die              nicht realisieren kann und ihm ggf. wesentliche Teile des inves-
eine Bewertung unmöglich machen, sowie die Schließung von            tierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen
Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder ­sonstige            oder insgesamt verloren gehen. Zudem kann eine Abwicklung
Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwertes beeinträchtigen.       des Sondervermögens im Zusammenhang mit einer Aussetzung
Außergewöhnliche Umstände liegen nach dem KAGB auch vor,             der Rücknahme aufgrund außergewöhnlicher Umstände, z.B.
wenn die Gesellschaft die Kündigung der Verwaltung des Son-          einer Rücknahmeaussetzung mangels Liquidität, zu erheblichen
dervermögens erklärt hat. In diesem Falle ist die Gesellschaft       Verlusten durch Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen
von Gesetzes wegen verpflichtet, die Rücknahme von Anteilen          an Immobilien-Gesellschaften auch unterhalb des Verkehrs-
auszusetzen.                                                         wertes führen. Es besteht daher für den Anleger das Risiko von
                                                                     erheb­lichen Wertverlusten seiner Kapitalanlage.
Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, die Rücknahme der
­Anteile befristet zu verweigern und auszusetzen, wenn bei           Die Gesellschaft wird die Anteile erst nach einer Wieder­
umfangreichen Rücknahmeverlangen die liquiden Mittel zur             aufnahme der Anteilrücknahme zu dem dann jeweils gültigen
Zahlung des Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer            ­Rücknahmepreis zurücknehmen.
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht mehr ausreichen oder
nicht sogleich zur Verfügung stehen (s. Abschnitt „Rücknahme-        Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft/
aussetzung und Beschlüsse der Anleger“ im Verkaufsprospekt           Erlöschen des Verwaltungsrechts/
sowie „Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Rücknahmeaus-             Abwicklung des Sondervermögens
setzung“ in § 12 der „Allgemeinen Anlagebedingungen“). Das           Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Son-
bedeutet, dass Anleger während dieser Zeit ihre Anteile nicht zu-    dervermögens zu kündigen. Die Gesellschaft behält sich insbe-
rückgeben können. Dadurch besteht das Risiko, dass die Anteile       sondere vor, die Verwaltung des Sondervermögens zu kündigen,
aufgrund nicht gegebener Rückgabemöglichkeiten während der           wenn z.B. das Sondervermögen nach Ablauf von (4) vier Jahren
Rücknahmeaussetzung nicht zum vom Anleger gewünschten                seit seiner Bildung einen Nettoinventarwert von 150 Mio. EUR
Zeitpunkt liquidiert werden können und die ­Anteile in dieser Zeit   unterschreitet. Die Kündigung des Verwaltungsrechts steht im
an Wert verlieren.                                                   kaufmännischen und pflichtgemäßen Ermessen der Gesell-
                                                                     schaft; eines besonderen Kündigungsgrunds bedarf es nicht.
Das gleiche Risiko besteht, wenn die Gesellschaft die Ver-           Die Gesellschaft kann das Sondervermögen nach Ausspruch
waltung des Sondervermögens kündigt und aufgrund dessen              der Kündigung der Verwaltung bis zum Wirksamwerden der
­An­teile nicht zurückgenommen werden.                               Kündigung – die Kündigungsfrist beträgt gemäß den „Allgemei-
                                                                     nen Anlagebedingungen“ mindestens sechs (6) Monate – ganz
Der Erwerb von Anteilen ist nicht durch eine Höchstanlage-           auflösen, d.h., insbesondere sämtliche Vermögensgegenstände
summe begrenzt. Umfangreiche Rückgabeverlangen können                des Sondervermögens innerhalb des Kündigungszeitraums
die Liquidität des Sondervermögens beeinträchtigen und eine          veräußern und die Verbindlichkeiten des Sondervermögens

10   grundbesitz europa I Verkaufsprospekt
Sie können auch lesen