WEBERBANK PREMIUM 100 HELABAINVEST - KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT - HELABA-INVEST
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Weberbank Premium 100 Verkaufsprospekt Einschließlich Anlagebedingungen (Sondervermögen nach deutschem Recht) Stand: 01. Januar 2022 HelabaInvest Kapitalanlagegesellschaft
Verkaufsprospekt Risiken im Zusammenhang mit der Investition in INHALTSVERZEICHNIS Investmentanteile ............................................................. 9 Hinweis zum Verkaufsprospekt ........................................ 4 Risiken aus dem Anlagespektrum .................................... 10 Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Vertragsbeziehung ........................................................... 4 Sondervermögens und Risiken im Zusammenhang mit Durchsetzung von Rechten .............................................. 4 vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben ALLGEMEINER TEIL ....................................................... 5 (Liquiditätsrisiko) .............................................................. 10 Grundlagen....................................................................... 5 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände........... 10 Das Sondervermögen....................................................... 5 Risiko durch Kreditaufnahme ........................................... 10 Anlagebedingungen und deren Änderungen .................... 5 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . 10 Verwaltungsgesellschaft ................................................... 5 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern .. 10 Firma, Rechtsform und Sitz .............................................. 5 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko Vorstand/Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Eigenkapital und ......................................................................................... 10 zusätzliche Eigenmittel ..................................................... 6 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer Verwahrstelle .................................................................... 6 zentrale Kontrahenten) ..................................................... 10 Risikohinweise .................................................................. 6 Risiko durch zentrale Kontrahenten ................................. 11 Allgemeines ...................................................................... 6 Operationelle und sonstige Risiken des Sondervermögens Risiken einer Fondsanlage ............................................... 6 ......................................................................................... 11 Schwankung des Anteilwerts............................................ 6 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch Naturkatastrophen ............................................................ 11 steuerliche Aspekte .......................................................... 6 Politisches Risiko / Regulierungsrisiko ............................. 11 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Länder- oder Transferrisiko .............................................. 11 ......................................................................................... 6 Rechtliche und politische Risiken ..................................... 11 Aussetzung der Anteilrücknahme ..................................... 6 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, Auflösung des Sondervermögens .................................... 7 steuerliches Risiko ........................................................... 11 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Schlüsselpersonenrisiko................................................... 11 Sondervermögens auf ein anderes offenes Publikums- Risiko erhöhter Umsätze als Basiswert von strukturierten Investmentvermögen (Verschmelzung) ............................ 7 Produkten ......................................................................... 12 Übertragung des Fonds auf eine andere Nachhaltigkeitsrisiken....................................................... 12 Kapitalverwaltungsgesellschaft ........................................ 7 Sondervermögen .............................................................. 12 Risiken aus dem Anlagespektrum .................................... 7 Anlagepolitik und Anlagegrundsätze ................................ 12 Wertveränderungsrisiken.................................................. 7 Vermögensgegenstände .................................................. 12 Kapitalmarktrisiko ............................................................. 7 Wertpapiere...................................................................... 12 Kursänderungsrisiko von Aktien ....................................... 8 Geldmarktinstrumente ...................................................... 13 Zinsänderungsrisiko ......................................................... 8 Bankguthaben .................................................................. 14 Risiko von negativen Habenzinsen .................................. 8 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . 8 Anlagegrenzen ................................................................. 14 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .......... 8 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . 15 Sicherheiten ..................................................................... 9 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen ................... 16 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt....... 9 Derivate ............................................................................ 16 Konzentrationsrisiko ......................................................... 9 Sicherheitsstrategie .......................................................... 18 Arten der zulässigen Sicherheiten .................................... 18 Umfang der Besicherung.................................................. 18 2
Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Steuerausländer ............................................................... 29 Bewertung (Haircut-Strategie) .......................................... 19 Solidaritätszuschlag ......................................................... 29 Anlage von Barsicherheiten.............................................. 19 Kirchensteuer ................................................................... 29 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit .................. 19 Ausländische Quellensteuer............................................. 30 Kreditaufnahme ................................................................ 19 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ........... 30 Bewertung ........................................................................ 19 Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen... 30 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ............ 19 Allgemeiner Hinweis ......................................................... 30 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Wirtschaftsprüfer .............................................................. 30 Vermögensgegenstände .................................................. 19 Auslagerung ..................................................................... 30 Teilinvestmentvermögen .................................................. 20 Dienstleister ..................................................................... 31 Anteile .............................................................................. 20 Zahlungen an die Anteilinhaber / Verbreitung der Berichte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen............................ 20 und sonstigen Informationen ........................................... 31 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme .............. 20 Weitere Sondervermögen, die von der Gesellschaft Aussetzung der Anteilrücknahme ..................................... 20 verwaltet werden .............................................................. 31 Liquiditätsmanagement .................................................... 20 Verkaufsbeschränkung..................................................... 33 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen............. 21 BESONDERER TEIL........................................................ 34 Ausgabe- und Rücknahmepreis ....................................... 21 Anlageziel......................................................................... 34 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Anlagegrundsätze und –grenzen ..................................... 34 Rücknahmepreises ........................................................... 21 Derivate ............................................................................ 35 Ausgabeaufschlag ............................................................ 21 Hebelwirkung (Leverage) ................................................. 36 Rücknahmeabschlag ........................................................ 22 Wertentwicklung ............................................................... 36 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .... 22 Spezielle Risikohinweise .................................................. 36 VergütungspolitiK ............................................................. 22 Erhöhte Volatilität ............................................................. 36 Kosten .............................................................................. 22 Profil des typischen Anlegers ........................................... 36 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile ............ 22 Ausgabeaufschlag ............................................................ 37 Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................... 22 RUcknahmeabschlag ....................................................... 37 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen...... 22 Kosten .............................................................................. 37 Angabe einer Gesamtkostenquote ................................... 23 Geschäftsjahr ................................................................... 38 Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr .. 23 Ertragsverwendung .......................................................... 38 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren ......... 23 Auslagerung ..................................................................... 38 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Verwahrstelle / Unterverwahrung und Haftung................ 38 Sondervermögens ............................................................ 23 ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN ........................ 41 Voraussetzungen für die Auflösung des Sondervermögens BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN......................... 48 ......................................................................................... 23 Verfahren bei Auflösung eines Sondervermögens ........... 23 Übertragung des Fonds .................................................... 24 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Sondervermögens ............................................................ 24 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Sondervermögens ............................................................ 24 Interessenskonflikte .......................................................... 24 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ............. 25 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) ..................... 26 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) ................. 27 3
HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermö- oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein gen erfolgt auf der Basis des gültigen Verkaufsprospekts, Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemei- nen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonde- Die Gesellschaft und das Sondervermögen haben sich zur ren Anlagebedingungen. Die Allgemeinen Anlagebedin- Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau- gungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im cherschlichtungsstelle verpflichtet. Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment Interessierten sowie jedem Anleger des Sondervermögens und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucher- zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht schlichtungsstelle anrufen. Die Gesellschaft und das Son- sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf- dervermögen nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor fentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur dieser Schlichtungsstelle teil. Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen die wesentlichen Anleger- informationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärun- lauten: gen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt Büro der Ombudsstelle des BVI ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufspros- Bundesverband Investment und Asset Management e.V. pekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht Unter den Linden 42 und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffent- 10117 Berlin lichten Halbjahresbericht. Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de VERTRAGSBEZIEHUNG Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sonder- Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentü- vermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend mer der von dem jeweiligen Sondervermögen gehaltenen weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen berufli- Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über chen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Pri- die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Antei- vatzwecken handeln. len sind keine Stimmrechte verbunden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher Übersetzung zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner die auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wen- gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher den (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadres- Sprache führen. se der Gesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: info@helaba-invest.de. Die Plattform ist selbst DURCHSETZUNG VON RECHTEN keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Partei- en lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Das Rechtsverhältnis zwischen der Helaba Invest Kapital- Schlichtungsstelle. anlagegesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen rich- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streit- ten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft beilegungsverfahren unberührt. ist der Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gehen die Gesellschaft aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zu- ständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urtei- le vor deren Vollstreckung. 4
Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem „Allgemeinen Anlagebedingungen und deren Änderungen Teil“ und einem „Besonderen Teil“. Im „Allgemeinen Teil“ Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver- werden allgemeine Regelungen zu dem/den in diesem kaufsprospekt abgedruckt. Die Anlagebedingungen können Verkaufsprospekt behandelten Sondervermögen bzw. von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Fonds getroffen. Im „Besonderen Teil“ werden darüber Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die hinausgehende, davon abweichende oder spezifische Re- BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Sonderver- gelungen aufgeführt. mögens bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. ALLGEMEINER TEIL Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermögens GRUNDLAGEN sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesell- schaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne Das Sondervermögen weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zu- Das Sondervermögen ist ein Organismus für gemeinsame rückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Invest- Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein- mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen sammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentver- zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. Das Sonder- mögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unter- vermögen ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie nehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder der Inter- „OGAW“) im Sinne des KAGB. Es wird von der Gesell- netseite www.helaba-invest.de bekannt gemacht. Betreffen schaft verwaltet. die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Sondervermögen entnommen werden dürfen, Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige- oder die Anlagegrundsätze des Sondervermögens oder nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger außerdem nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium infor- KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert miert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar Der Geschäftszweck des Sondervermögens ist auf die und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papier- Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im form oder in elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der Datenträger“). Diese Information umfasst die wesentlichen bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätig- Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die keit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Änderung gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informati- welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gel- onen erlangt werden können. der der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Be- dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteu- kanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu ergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagebedingungen” bzw. „AAB“ und „Besondere Anlage- Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten ebenfalls bedingungen” bzw. „BAB“). Anlagebedingungen für ein frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Ver- wendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- VERWALTUNGSGESELLSCHAFT aufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Das Sondervermö- gen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Firma, Rechtsform und Sitz Das Sondervermögen wird von der am 23. Mai 1991 ge- Der Verkaufsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformati- gründeten Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH onen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- mit Sitz in Frankfurt verwaltet. und Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhältlich. Sie sind auch auf der Internetseite www.helaba- Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im invest.de erhältlich. Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Sondervermögens, die Risikoma- Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- nagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Ge- den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von sellschaft durfte seit 1991 Wertpapier-Sondervermögen Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz schriftlicher Form ebenfalls bei der Gesellschaft erhältlich. durfte die Gesellschaft seit 2004 Richtlinienkonforme Son- dervermögen, seit 2005 Gemischte Sondervermögen, seit 5
2008 Sonstige Sondervermögen, seit 2012 Sondervermö- cherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht gen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds), Dach- bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgen- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Dach- den Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Hedgefonds) sowie Immobilien-Sondervermögen verwal- Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ten. Die BaFin hat der Gesellschaft 2014 eine Erlaubnis als noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB erteilt. einzelner Risiken. Vorstand/Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Risiken einer Fondsanlage Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusam- Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer mensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafter- Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. kreis sowie über die Höhe des gezeichneten und einge- Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, zahlten Kapitals und zusätzlicher Eigenmittel finden Sie am auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Schluss des Allgemeinen Teiles des Verkaufsprospekts. Anleger geplante Haltedauer der Anlage auswirken. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich Schwankung des Anteilwerts durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte Der Anteilwert berechnet sich aus dem Wert des Sonder- alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und vermögens, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter gelangten Anteile. Der Wert des Sondervermögens ent- zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe spricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögens- von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios aller gegenstände im Sondervermögen abzüglich der Summe verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Sondervermö- angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahl- gens. Der Anteilwert ist daher von dem Wert der im Son- ten Kapital umfasst dervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Sondervermögens abhän- VERWAHRSTELLE gig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Anteilwert. Angaben zur Verwahrstelle enthält der Besondere Teil dieses Verkaufsprospektes. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte RISIKOHINWEISE Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von Allgemeines den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzel- Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an fragen – insbesondere unter Berücksichtigung der individu- dem Sondervermögen sollten Anleger die nachfolgen- ellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger an den Risikohinweise zusammen mit den anderen in seinen persönlichen Steuerberater wenden. diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentschei- Änderung der Anlagepolitik oder dung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusam- der Anlagebedingungen men mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Geneh- Sondervermögens bzw. der im Sondervermögen gehal- migung der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen des Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft kann etwa und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlage- wirken. politik des Sondervermögens ändern oder sie kann die dem Sondervermögen zu belastenden Kosten erhöhen. Die Veräußert der Anleger Anteile an dem Sondervermögen Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Son- gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und dervermögen befindlichen Vermögensgegenstände damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefal- Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich len sind, so erhält er das von ihm in das Sondervermö- das mit dem Sondervermögen verbundene Risiko verän- gen investierte Kapital nicht oder nicht vollständig dern. zurück. Der Anleger könnte sein in das Sondervermö- gen investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz ver- Aussetzung der Anteilrücknahme lieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhn- Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des liche Umstände in diesem Sinne können z.B. sein: wirt- Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsi- schaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in cherheiten kann die Wertentwicklung des Sonderver- außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung mögens durch verschiedene weitere Risiken und Unsi- von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder 6
sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts beein- Übertragung des Fonds auf eine andere trächtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapital- erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während verwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des Anle- Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sin- gers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung ken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermö- entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungs- gensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrück- gesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. nahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht inves- nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger tiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Hierbei können Ertragssteuern anfallen. Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Sonder- Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers vermögens folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwal- Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen tung des Sondervermögens kündigt, um das Sonderver- gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des mögen dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher Sondervermögens kann fallen und zu Verlusten beim Anle- das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht ger führen. [Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des inves- oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungs- tierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung zusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs stehen oder insgesamt verloren gehen. des Sondervermögens.] Anleger könnten einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Auflösung des Sondervermögens Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rück- Sondervermögens zu kündigen. Die Gesellschaft kann das nahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur kurzer Sondervermögen nach Kündigung der Verwaltung ganz Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder so- auflösen. Das Verfügungsrecht über das Sondervermögen gar aufzehren. geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiken aus dem Anlagespektrum Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht reali- Unter Beachtung der durch das KAGB und die Vertragsbe- sieren kann. Bei dem Übergang des Sondervermögens auf dingungen vorgegebenen Anlagegrundsätze und -grenzen, die Verwahrstelle können dem Sondervermögen andere die für das Sondervermögen einen weiten Rahmen vorse- Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. hen, kann die Anlagepolitik darauf ausgerichtet sein, Wenn die Anteile nach Beendigung des Liquidationsverfah- schwerpunktmäßig Vermögensgegenstände z.B. nur weni- rens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, ger Branchen, Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben. kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Die Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren kann mit besonderen Chancen verbunden sein, denen aber Übertragung aller Vermögensgegenstände des auch entsprechende Risiken (z.B. Marktenge, hohe Sondervermögens auf ein anderes offenes Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyk- len) gegenüberstehen. Über den Inhalt der Anlagepolitik Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) informiert der Jahresbericht nachträglich für das abgelaufe- Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände ne Berichtsjahr. des Sondervermögens auf einen anderen OGAW übertra- gen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zu- Wertveränderungsrisiken rückgeben, (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des Dieses Risiko unterscheidet sich vom Risiko „Schwankun- übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an gen des Anteilwerts“ (s.o.), da es hier um die Wertverände- einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit ver- rungen der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände gleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die geht und nicht um die Schwankung des Anteilwerts an sich. Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für grundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Rechnung des Sondervermögens investiert, unterliegen Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände eines Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der anderen offenen Publikums-Investmentvermögen auf das Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Sondervermögen überträgt. Der Anleger muss daher im Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Investiti- unterschiedlich entwickeln. onsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Kapitalmarktrisiko Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit ver- gleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der erhalte- hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte nen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirt- Zeitpunkt der Anschaffung. schaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmen- bedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer 7
Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Kursänderungsrisiko von Wandel- und Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwankungen der Optionsanleihen Kurs- und Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten Wandel –und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die zurückzuführen sein. Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Optionsanlei- Kursänderungsrisiko von Aktien hen ist daher abhängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wertentwicklung der zugrun- Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwan- de liegenden Aktien können sich daher auch auf die Wert- kungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. entwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirt- eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudie- schaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der nen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die dem entsprechenden Aktienkurs abhängig. Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbeson- dere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürze- Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisier- ten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits ge- Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen Derivatge- ringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe- schäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien sind mit folgenden Risiken verbunden: (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können bereits klei- nere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste auf den Marktpreis haben und damit zu höheren Kurs- entstehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die für schwankungen führen. das Derivatgeschäft eingesetzten Beträge überschreiten können. Zinsänderungsrisiko • Kursänderungen des Basiswertes können den Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermin- Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau dern. Vermindert sich der Wert und wird das Derivat hier- ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers durch wertlos, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände- zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der rungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögens- festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, wertes kann das Sondervermögen ebenfalls Verluste erlei- so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese den. Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Markt- • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes zins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als fest- verzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festver- • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der zinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben dem- Wert des Sondervermögens stärker beeinflusst werden, als gegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzins- dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. liche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktin- Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht strumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von bestimmbar sein. maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstru- Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basis- mente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich ent- werte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Son- wickeln. dervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Ver- kauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sonder- Risiko von negativen Habenzinsen vermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Sondervermögens höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktu- des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein ellen Marktpreis verpflichtet. Das Sondervermögen erleidet Zinssatz vereinbart, der dem European Interbank Offered dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge ent- eingenommenen Optionsprämie. spricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens ver- Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als pflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzinsung zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt erzielen. der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde das Sondervermögen Verluste erleiden. Das 8
Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur nicht bestimmbar. Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen im Sonder- vermögen befinden, die diesen EU-Standards nicht ent- • Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines sprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. die Gesellschaft gezwungen sein, solche Verbriefungsposi- tionen zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für • Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen besteht über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden das Risiko, dass die Gesellschaft solche im Sondervermö- Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devi- gen gehaltenen Verbriefungspositionen nicht oder nur mit senmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erwei- starken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzö- sen. gerung verkaufen kann. • Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermö- Inflationsrisiko gensgegenstände können zu einem an sich günstigen Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Ver- Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen mögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Sonderver- zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft mögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflations- werden. rate kann über dem Wertzuwachs des Sondervermögens liegen. • Durch die Verwendung von Derivaten können Währungsrisiko potenzielle Verlust entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen Vermögenswerte des Sondervermögens können in einer überschreiten können. anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Das Sondervermögen erhält die Erträge, Rückzahlungen Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the- und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. counter (OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken auftre- Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswäh- ten: rung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Sondervermögens. • Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die für Rechnung des Sondervermögens am Konzentrationsrisiko OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermö- nicht veräußern kann. gensgegenstände oder Märkte, dann ist das Sondervermö- gen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände • Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstel- oder Märkte besonders stark abhängig. lung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwie- rig, nicht möglich bzw. mit erheblichen Kosten verbunden Risiken im Zusammenhang mit der Investition sein. in Investmentanteile Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, von Sicherheiten die für das Sondervermögen erworben werden (sogenann- te „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte Sicherheiten. Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensge- Derivate können im Wert steigen. Die erhaltenen Sicherhei- genstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrate- ten könnten dann nicht mehr ausreichen, um den Liefe- gien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander rungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken. mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regel- die Bankguthaben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. fall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kon- Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich negativ trollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten die zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Ge- angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfüg- sellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktu- bar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für das Sonder- elle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah vermögen in der ursprünglich gewährten Höhe wieder zu- bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren rück gewährt werden müssen. Dann müsste das Sonder- Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls vermögen die bei den Sicherheiten erlittenen Verluste tra- erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsantei- gen. le zurückgibt. Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt Offene Investmentvermögen, an denen das Sondervermö- Das Sondervermögen darf Wertpapiere, die Forderungen gen Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rück- verbriefen (Kreditverbriefungspositionen) und nach dem 1. nahme der Anteile beschränken oder aussetzen. Dann ist Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Ziel- der Kreditgeber mindestens 5 Prozent des Volumens der fonds zu veräußern, indem sie diese gegen Auszahlung Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt. 9
Liquidität ausgleichen, ist sie möglicherweise gezwungen, Risiken aus dem Anlagespektrum Vermögensgegenstände vorzeitig oder zu schlechteren Konditionen als geplant zu veräußern. Unter Beachtung der durch das Gesetz und die Anlagebe- dingungen vorgegebenen Anlagegrundsätze und -grenzen, Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen die für den Fonds einen sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepolitik auch darauf ausgerich- Durch Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern fließt dem tet sein, schwerpunktmäßig Vermögensgegenstände z. B. Sondervermögen Liquidität zu bzw. aus dem Sonderver- nur weniger Branchen, Märkte oder Regionen/Länder zu mögen Liquidität ab. Die Zu- und Abflüsse können nach erwerben. Diese Konzentration auf wenige spezielle Anla- Saldierung zu einem Nettozu- oder –abfluss der liquiden gesektoren kann mit Risiken (z. B. Marktenge, hohe Mittel des Sondervermögens führen. Dieser Nettozu- oder Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyk- –abfluss kann den Portfoliomanager veranlassen, Vermö- len) verbunden sein. Über den Inhalt der Anlagepolitik gensgegenstände zu kaufen oder zu verkaufen, wodurch informiert der Jahresbericht nachträglich für das abgelaufe- Transaktionskosten entstehen. Dies gilt insbesondere, ne Berichtsjahr. wenn durch die Zu- oder Abflüsse eine von der Gesell- schaft für das Sondervermögen vorgesehene Quote liqui- Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität der Mittel über- bzw. unterschritten wird. Die hierdurch entstehenden Transaktionskosten werden dem Sonder- des Sondervermögens und Risiken im Zusammenhang vermögen belastet und können die Wertentwicklung des mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben Sondervermögens beeinträchtigen. Bei Zuflüssen kann sich eine erhöhte Fondsliquidität belastend auf die Wertentwick- (Liquiditätsrisiko) lung des Sondervermögens auswirken, wenn die Gesell- Die Liquidität des Sondervermögens beeinträchtigende schaft die Mittel nicht oder nicht zeitnah zu angemessenen Risiken können dazu führen, dass das Sondervermögen Bedingungen anlegen kann. seinen Zahlungsverpflichtungen vorübergehend oder dau- erhaft nicht nachkommen kann bzw. dass die Gesellschaft Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern die Rückgabeverlangen von Anlegern vorübergehend oder Nach der Anlagestrategie sollen Investitionen für das Son- dauerhaft nicht erfüllen kann. Der Anleger kann gegebe- dervermögen insbesondere in bestimmten Regio- nenfalls die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren nen/Ländern getätigt werden. Aufgrund lokaler Feiertage in und ihm kann das investierte Kapital oder Teile hiervon für diesen Regionen/Ländern kann es zu Abweichungen zwi- unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen. Durch die schen den Handelstagen an Börsen dieser Regio- Verwirklichung der Liquiditätsrisiken könnte zudem der nen/Länder und Bewertungstagen des Sondervermögens Wert des Sondervermögens und damit der Anteilwert sin- kommen. Das Sondervermögen kann möglicherweise an ken, etwa wenn die Gesellschaft gezwungen ist, soweit einem Tag, der kein Bewertungstag ist, auf Marktentwick- gesetzlich zulässig, Vermögensgegenstände für das Son- lungen in den Regionen/Ländern nicht am selben Tag rea- dervermögen unter Verkehrswert zu veräußern. Ist die gieren oder an einem Bewertungstag, der kein Handelstag Gesellschaft nicht in der Lage, die Rückgabeverlangen der in diesen Regionen/Ländern ist, auf dem dortigen Markt Anleger zu erfüllen, kann dies außerdem zur Aussetzung nicht handeln. Hierdurch kann das Sondervermögen gehin- der Rücknahme und im Extremfall zur anschließenden dert sein, Vermögensgegenstände in der erforderlichen Zeit Auflösung des Fonds führen. zu veräußern. Dies kann die Fähigkeit des Sondervermö- gens nachteilig beeinflussen, Rückgabeverlangen oder Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände sonstigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für das Sondervermögen dürfen auch Vermögensgegen- stände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelas- Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und sen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen Forderungsrisiko oder in diesen einbezogen sind. Diese Vermögensgegen- stände können gegebenenfalls nur mit hohen Preisab- Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die sich für schlägen, zeitlicher Verzögerung oder gar nicht weiterver- das Sondervermögen im Rahmen einer Geschäftsbezie- äußert werden. Auch an einer Börse zugelassene Vermö- hung mit einer anderen Partei (sogenannte Gegenpartei) gensgegenstände können abhängig von der Marktlage, ergeben können. Dabei besteht das Risiko, dass der Ver- dem Volumen, dem Zeitrahmen und den geplanten Kosten tragspartner seinen vereinbarten Verpflichtungen nicht gegebenenfalls nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen mehr nachkommen kann. Dies kann die Wertentwicklung veräußert werden. Obwohl für das Sondervermögen nur des Sondervermögens beeinträchtigen und sich damit auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nachteilig auf den Anteilwert und das vom Anleger inves- grundsätzlich jederzeit liquidiert werden können, kann nicht tierte Kapital auswirken. ausgeschlossen werden, dass diese zeitweise oder dauer- haft nur mit Verlust veräußert werden können. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) Risiko durch Kreditaufnahme Durch den Ausfall eines Ausstellers (nachfolgend „Emit- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens tent“) oder eines Vertragspartners (nachfolgend „Kontra- Kredite aufnehmen. Kredite mit einer variablen Verzinsung hent“), gegen den das Sondervermögen Ansprüche hat, können sich durch steigende Zinssätze negativ auf das können für das Sondervermögen Verluste entstehen. Das Fondsvermögen auswirken. Muss die Gesellschaft einen Emittentenrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Kredit zurückzahlen und kann ihn nicht durch eine An- Entwicklungen des jeweiligen Emittenten, die neben den schlussfinanzierung oder im Sondervermögen vorhandene 10
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