"Gute Schule 2020" Sachstandsbericht zum Stand: 31.08.2020 - Stadt ...

Die Seite wird erstellt Luis Rau
 
WEITER LESEN
„Gute Schule 2020“
Sachstandsbericht zum Stand: 31.08.2020
1.    Einleitung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 14.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der Schul-
infrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) beschlossen. Hierdurch erhalten die
nordrhein-westfälischen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände vom Land Schulden-
diensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des
Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
dienen. Das Land übernimmt in voller Höhe die Tilgungsleistungen und – soweit sie
notwendig werden – auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die die Kommunen im
Rahmen des Programms aufnehmen.

Insgesamt stellt die NRW.BANK den Kommunen Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2017 -
2020 durch das Programm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ Kredite in einer Gesamthöhe
von bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf die Stadt Dortmund entfällt ein
maximales Kreditkontingent in Höhe von ca. 94,0 Mio. Euro, welches in jährlichen Tranchen
von ca. 23,5 Mio. Euro bei der NRW.BANK abrufbar ist und wobei die einzelnen Tranchen in
den Jahren 2017 – 2019 jeweils einmal in das Folgejahr übertragen werden können. Die
Tranche im Jahr 2020 kann nicht in das Folgejahr übertragen werden und ist daher im Jahr
2020 abzurufen.

Zunächst war die Verwendung der abgerufenen Mittel innerhalb von 30 Monaten nach Erhalt
der Mittel bei der NRW.BANK nachzuweisen. Jedoch hat der Landtag des Landes Nordrhein-
Westfalen in seiner Sitzung am 12.12.2018 (DS-Nr.: 17/3570) beschlossen, dass der Zeitraum
zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der von der NRW.BANK abgerufenen
und bereitgestellten Mittel rückwirkend zum 01.01.2017 auf 48 Monate verlängert wird.

Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 16.02.2017 wurde die Verwaltung (DS-Nr.:
06584-16) mit der Umsetzung des Kreditprogramms beauftragt. Eine Konkretisierung des
Beschlusses mit Festlegung von Einzelmaßnahmen inklusive Budget erfolgte durch den
Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 14.12.2017 (DS-Nr.: 09188-17). Bereits zu
diesem Zeitpunkt wurde das der Stadt Dortmund zur Verfügung stehende Kreditkontingent in
der Planung bewusst überschritten, um eine flexiblere Steuerung des Gesamtprojektes zu
erzielen.

Die nachfolgende Grafik zeigt die vom Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 beschlossene
prozentuale Aufteilung der der Stadt Dortmund zugeteilten Kreditmittel aus dem Kredit-
programm „Gute Schule 2020“:

                                                                                         2
Prozentuale Aufteilung nach Ratsbeschluss
                                    am 14.12.2017
                    Eigenanteil KIF II                     Außenanlagen
                          7%                                   5%

                 Fachraumprogra                                Digitalisierung
                       mm                                           18%
                       5%

                                                                Innenausstattung
             Sport-/Turnhallen                                        5%
                    33%
                                                             Instandhaltung/S
                                                                 anierung
                                                                    5%
                                   Sanitäranlagen     Neubau/Umbau
                                         4%               18%

In seiner Sitzung am 12.07.2018 hat der Rat der Stadt Dortmund dem Tausch von
Maßnahmen zwischen den Förderprogrammen des 1. und 2. Kapitels des
Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes („KIF I“ und „KIF II) und dem Kreditprogramm
„Gute Schule 2020“ zugestimmt und den 1. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm zur
Kenntnis genommen. (DS-Nr.: 10828-18). Der Tausch der Maßnahmen zwischen den
Programmen ist vollzogen worden.

Den 2. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ hat der Rat der Stadt
Dortmund in seiner Sitzung am 13.12.2018 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig dem
Entfall von Maßnahmen aus der Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“
zugestimmt (DS-Nr.: 12362-18). Für die aus der Finanzierung entfallenen Maßnahmen
werden      separate  Ratsbeschlüsse    zur     Umsetzung    der   Maßnahmen      mit
Finanzierungsvorschlägen durch die Verwaltung erstellt.

Der 3. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand vom
30.04.2019 wurde in Hinblick auf die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene
halbjährliche Berichtspflicht sowohl dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2019 als
auch den Bezirksvertretungen in ihren September-Sitzungen zur Kenntnis gegeben (DS-Nr.:
14518-19).

Den 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand vom
30.08.2019 hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 12.12.2019 zur Kenntnis
genommen und beschlossen, dass der Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ auf
sein Ausgangsbudget in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt wird und dass ein Teil der für die
Stadt Dortmund aus dem „Digitalpakt Schule“ vorgesehenen Fördermittel zur Deckung der
prognostizierten Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“
eingesetzt wird. (DS-Nr.: 15027-19).

Der 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand vom
30.04.2020 wurde in Hinblick auf die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene
halbjährliche Berichtspflicht sowohl dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2020 als
auch den Bezirksvertretungen in ihren Juni-Sitzungen zur Kenntnis gegeben (DS-Nr.: 17646-
20).

                                                                                         3
2.    Zusätzliche Anforderungen zum Erhalt der Kreditkontingente
Gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
(Gute Schule 2020) haben die Kommunen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft
zu beschließendes Konzept zu erstellen, welches die Inanspruchnahme der im Rahmen des
Förderprogramms „NRW.BANK Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente
darstellt.

Darüber hinaus sollen die Kommunen „systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen
Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude“ prüfen und das Ergebnis der Prüfung
dokumentieren und ihre jeweilige Vertretungskörperschaft hierüber informieren.

Der NRW.BANK wurde der vom Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 16.02.2017
beschlossene Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
(DS-Nr.: 06584-16) zur Kenntnis gegeben.

Das erforderliche Breitbandkonzept (Prüfung und Konzeption leistungsfähiger
Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen, DS-Nr.: 16294-19) wurde vom Dortmunder
Systemhaus in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule erarbeitet und wurde dem Rat in
seiner Sitzung am 26.03.2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

3.   Umsetzungsstand allgemein

Mit dem 4. Sachstandsbericht zum 30.08.2019 zur DS-Nr.: 15027-19 wurde dem Rat der
Stadt Dortmund eine Budgetüberzeichnung i. H. v. 11,7 Mio. Euro für die endgültige
Haushaltsplanung 2020/2021 gemeldet (15.382.606 Euro Überzeichnung abzüglich 3.685.338
Euro Kompensation aus dem Digital Pakt). Für die Überzeichnung steht eine Deckung aus
den Mitteln des städt. Haushaltes zur Verfügung (auf die DS-Nr.: 15415-19 wird verwiesen).

Derzeit entspricht die aktuelle Mittelabflussplanung aufgrund von zeitlichen Verschiebungen
bei den Maßnahmenumsetzungen nicht der Veranschlagung im Haushaltsplan 2020/2021 ff. .
Hierdurch könnte sich für das Jahr 2021 eine Deckungsnotwendigkeit ergeben, für die ggf. im
Jahr 2021 eine Mehrbedarfsvorlage zu stellen wäre. Da die Prognose der
Mittelabflussplanung monatlich angepasst wird, ist dies nur eine Momentaufnahme. Aufgrund
von zeitlichen Verschiebungen, evtl. Maßnahmenvergünstigungen oder der Entfall von
Maßnahmen, kann sich diese Prognose in der Zukunft wieder verändern. Zudem ergeben sich
im Jahr 2023 Minderbedarfe. Aus Projektsicht stehen daher ausreichend Mittel zur
Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung der Jahre 2022 ff. sind die Mittel entsprechend
der tatsächlich zu erwartenden Mittelabflüsse anzupassen.

Zum Stand 31.08.2020 wird im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insgesamt eine
Budgetüberzeichnung i. H. v. 10,3 Mio. Euro ausgewiesen. Die städtischen Mittel in Höhe
von 11,7 Mio. Euro, die zum Stand der Haushaltsplanung 2020/2021 ff., zur Deckung bereit
gestellt wurden, reichen somit insgesamt zur Projektumsetzung aus.

In der Veranschlagung im Doppelhaushalt 2020/2021 in Höhe von 11,7 Mio. Euro ist die
Tatsache berücksichtigt, dass der Fachbereich Liegenschaften eine Zufinanzierung über den
städtischen Haushalt in Höhe von 2,2 Mio. Euro für die Maßnahme „G71 – Neubau einer
Dreifach-Sporthalle am Heisenberg-Gymnasium“ vorsieht. Diese wird unter der
Finanzstelle 24E00805014920 / Finanzposition 780.800 abgebildet.

Darüber hinaus ist in der aktuellen Budgetüberzeichnung auch berücksichtigt, dass die
nachfolgenden Maßnahmen mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 2.532.650
                                                                                    4
Euro nicht zur Ausführung kommen und die freigewordenen Budgets zur Deckung der
aktuellen Budgetüberschreitung eingesetzt werden:

G 55 – Westholz-Grundschule; Stadtbezirk: Scharnhorst
Die Maßnahme „G55- Sanitäranlagen an der Westholz-Grundschule; Stadtbezirk
Scharnhorst“ mit einem fortgeschriebenen Kostenvolumen in Höhe von 187.500 Euro kann
nicht aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden. Aufgrund von
eintretendem Grundwasser, dessen Ursprung im gesamten Gebäude eruiert werden muss, ist
eine ganzheitliche Projektentwicklung durch den Fachbereich Liegenschaften erforderlich.
Diese könnte zum Ergebnis haben, dass es – insbesondere aufgrund des Gebäudealters – nicht
wirtschaftlich ist, das Bestandsgebäude zu sanieren. Ein möglicher Ersatzbau widerspräche
den Kreditbedingungen über die Einhaltung der Zweckbindungsfrist.

Auch berücksichtigt ist, dass im Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ die
nachfolgenden Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem
Gesamtvolumen in Höhe von 200.000 Euro entfallen sind:

G 333 – Wichlinghofer-Grundschule; Stadtbezirk: Hörde
G 335 – Gerhart-Hauptmann-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck
Sowohl an der Wichlinghofer-Grundschule, als auch an der Gerhart-Hauptmann-Grundschule,
sollte geprüft werden, ob eine Modernisierung des Stromnetzes und eine Daten-
Vollvernetzung in Höhe von jeweils 100.000 Euro mit Hilfe der Mittel aus dem
Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgenommen werden kann. In beiden Fällen hat sich
heraus gestellt, dass die Modernisierung des Stromnetzes und die Daten-Vollvernetzung
aufgrund jeweils beabsichtigter Neubauten nicht mehr den Kreditbedingungen der
Zweckbindungsfrist entsprechen werden. Daher dürfen die Maßnahmen nicht über das
Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Bei den Neubauten werden die
aktuellen Anforderungen an ein modernes Strom- und Datennetz automatisch mit
berücksichtigt. Daher entfallen die beiden Maßnahmen ersatzlos aus dem Kreditprogramm
„Gute Schule 2020“.

G 168 und G 97 – Goethe-Gymnasium; Stadtbezirk: Hörde
Auf dem Schulgelände des Goethe-Gymnasiums sollten die Außenanlagen mit Mitteln des
Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 219.000 € gestaltet werden. Auch sollte
geprüft werden, ob mit Mitteln des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 75.000
€ flexibel einsetzbare Möbel für den Offenen Ganztagsbereich beschafft werden können.
Aufgrund einer Zügigkeitserhöhung ist ein zu erstellendes Raumkonzept notwendig geworden
und eine umfassende Standortentwicklung durchzuführen. Die Außenflächen müssen hierbei
sowohl als mögliche Bauflächen, aber auch als Stellflächen für aufzustellende Container als
Schulraumersatz frei gehalten werden. Da die jetzigen Raumkapazitäten ausgeschöpft sind,
ist eine Beschaffung von Möbeln für den Offenen Ganztagsbereich im Bestandsgebäude
ebenfalls nicht möglich.
G 8 – Lichtendorfer-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck
G 368 – Berghofer-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck

                                                                                         5
Sowohl die Fassadensanierung an der Lichtendorfer-Grundschule mit einem Kostenvolumen
i. H. v. 254.000 Euro, als auch die Sanierung der Außentreppe an der Berghofer-Grundschule
mit einem Kostenvolumen i. H. v. 37.150 Euro lassen sich gemäß Mitteilung der städtischen
Immobilienwirtschaft aufgrund eines Planungseinstiegs ab 2021 ff. nicht innerhalb des
Förderzeitraums des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ umsetzen. Beide Bedarfe sind
dem Grunde nach anerkannt und werden zwar nicht über das Kreditprogramm, aber zu einem
späteren Zeitpunkt aus den Mitteln des städtischen Haushaltes Berücksichtigung finden. Für
die Maßnahmen sind zum Jahresabschluss 2020 Instandhaltungsrückstellungen vorgesehen.

G 370 – Paul-Ehrlich-Berufskolleg; Stadtbezirk: Hörde

Mit Mitteln des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ sollte die Tribünenanlage in der
Sporthalle des Paul-Ehrlich-Berufskollegs saniert werden. Für die Maßnahme ist ein Budget
i. H. v. 360.000 € berücksichtigt.

Gemäß der Mitteilung der städtischen Immobilienwirtschaft ist für eine abgeschlossene
Maßnahme ein Rechtsstreit anhängig, die im unmittelbaren Zusammenhang zur
beabsichtigten Baumaßnahme steht. Die städtische Immobilienwirtschaft kann keine Gewähr
dafür übernehmen, dass der Abschluss des Rechtsstreites noch so frühzeitig erfolgt, dass dann
auch noch ein rechtzeitiger Planungseinstieg erfolgen kann. Eine rechtzeitige Umsetzung
innerhalb des Kreditzeitraumes ist daher mehr als unwahrscheinlich, weshalb die Maßnahme
aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ entfallen muss.

G 386 – Reinoldi-Sekundarschule; Stadtbezirk: Mengede

Aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes – Kapitel 1 (KIF I) wurde ein
Neubau für die Reinoldi-Sekundarschule errichtet. Sowohl die Gestaltung der Außenanlagen,
als auch der Abriss des Altgebäudes sollte aus Mitteln des Kreditprogrammes „Gute Schule
2020“ finanziert werden. Hierfür sind im Kreditprogramm ein Budget i. H. v. jeweils 1 Mio.
Euro, also insgesamt 2 Mio. Euro vorgesehen. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 26.09.2019
mit DS-Nr. 15069-19 beschlossen, die dreizügige Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige
Gesamtschule umzuwandeln. Aufgrund der Zügigkeitserhöhung und einer damit verbundenen
Projektentwicklung, wurde der Fachbereich Liegenschaften bereits darüber informiert, dass
für den geförderten Bereich –Gestaltung der Außenanlage- eine zwanzigjährige
Zweckbindungsfrist besteht und sich somit keine Beeinträchtigung ergeben darf.

Die städtische Immobilienwirtschaft hat für die Teilmaßnahme „Abriss des Altgebäudes“
einen Mehrbedarf i. H. v. 1,6 Mio. Euro angemeldet. Dieser Mehrbedarf kann nicht mehr über
das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ kompensiert werden. Für die Finanzierung des
Altbauabrisses stellt die städtische Immobilienwirtschaft mit DS-Nr. 18386-20 einen Antrag
auf Dringlichkeitsentscheidung an den Rat der Stadt Dortmund mit der Bitte um Finanzierung
aus dem städtischen Haushalt.

G 154 – Heinrich-Heine Gymnasium; Stadtbezirk: Mengede

Die Sportaußenanlage am Heinrich-Heine-Gymnasium sollte mithilfe der Kreditmittel mit
einen Kostenvolumen i. H. v. 200.000 € saniert werden. Aufgrund einer Zügigkeitserhöhung
besteht der Bedarf weiterer Sporthalleneinheiten. Auf der Außensportanlage soll nun eine
Dreifach-Sporthalle errichtet werden, weshalb die Maßnahme nicht mehr über das
Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden kann (auf die DS-Nr. 17308-20,
Seite 6, 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms wird verwiesen).

                                                                                           6
In der Budgetüberschreitung in Höhe von 10,3 Mio. Euro ist ein Mehrbedarf in Höhe von ca.
4,1 Mio. Euro für den Neubau der folgenden vier Turnhallen enthalten:

G28 – Hauptschule Am Externberg; Stadtbezirk: Eving
G29 – Aplerbecker-Mark-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck
G388 – Schule an der Froschlake; Stadtbezirk: Lütgendortmund
G389 – Reichshof-Grundschule; Stadtbezirk: Brackel

Im Laufe der Projektfortschreibungen ergeben sich Mehr- oder Minderbedarfe. Auftretende
Mehrbedarfe im investiven Bereich für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Finanzposition
780.800) wurden dem Fachbereich Liegenschaften gemeldet und von dort im Rahmen der
Haushaltsbewirtschaftung berücksichtigt. Da die Mittel aus dem Kreditprogramm „Gute
Schule 2020“ erschöpft sind, sind die erforderlichen Mehrbedarfe im Rahmen der
Haushaltsbewirtschaftung des derzeit gültigen Haushaltsplans 2020/2021 zu finanzieren.

Die Kompensation aus dem städtischen Haushalt wird, wie mit der Kämmerei abgestimmt,
über die Maßnahme „G27 - Neubau der Lessing-Grundschule einschließlich Turnhalle“
abgebildet. Jegliche Mehrbedarfe für Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule
2020“ gehen zu Lasten dieser Maßnahme. Die aus dem Budget des „Gute Schule 2020“-
Kreditprogramms zur Verfügung stehenden Mittel werden um die Summe der Mehrbedarfe
reduziert. Hierdurch erhöht sich der aus dem Haushalt zu finanzierende Anteil. Für eine
transparentere Darstellung wird die Zufinanzierung über eine separate Finanzstelle abgebildet.
Der Neubau der Lessing-Grundschule wird Ende 2023 fertig gestellt sein. Benötigte
Restmittel sind über die fortzuschreibenden Prognosen bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes 2022 ff. anzumelden.

Der Fachbereich Liegenschaften hat die Mehrbedarfe über die aktuelle Mittelabflussplanung
in den Haushalt aufgenommen. Für die Maßnahme „G27 - Neubau der Lessing-
Grundschule einschließlich Turnhalle“ stehen 13,8 Mio. Euro aus dem Budget des
Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Die Maßnahme wird zum Stand
31.08.2020 mit 6,7 Mio. Euro aus dem Haushalt zu finanziert.

Durch die monatlich zu aktualisierenden Mittelabflussplanungen und den sich hieraus
ergebenden Mehr- oder Minderbedarfen für die eine Kompensation überwiegend aus der
Maßnahme „G27-Neubau der Lessing-Grundschule einschließlich Turnhalle“ erfolgt,
werden sich fortlaufend Verschiebungen bei dem Kostenanteil dieser Maßnahme aus dem
Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ ergeben. Der Fachbereich Liegenschaften passt die
anteilige Finanzierung also jeden Monat aufgrund der aktuellen Prognosen an.

Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ergibt sich die folgende prozentuale Aufteilung
zwischen den einzelnen Investitionsschwerpunkten:

                                                                                            7
Prozentuale   Aufteilung zum Stand 31.08.2020
                Fachraumprogram
                                       KIF II      Außenanlagen
                             m                         6%
                                        7%
                             0%
                                                                  Digitalisierung
                                                                       15%

                                                                        Innenausstattung
                                                                               4%
         Sport-/Turnhallen                                              Instandhaltung /
               39%                                                         Sanierung
                                                                              4%

                                                              Neubau/Umbau
                                  Sanitäranlagen                  21%
                                        4%

4. Umsetzungsstand in den einzelnen Investitionsschwerpunkten
In den einzelnen Investitionsschwerpunkten stellt sich die aktuelle Situationzum Stand
31.08.2020 wie folgt dar:

a. Investitionsschwerpunkt „Instandhaltung, Sanierung“

Ausgangslage
Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für den gemeinsamen
Investitions-schwerpunkt „Instandhaltung, Sanierung“ ein fortgeschriebenes Budget in Höhe
von ca. 5,2 Mio. Euro ausgewiesen.

Aktueller Sachstand
Aktuell wird für die Realisierung der insgesamt 21 Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt
„Instandhaltung, Sanierung“ ein Budgetvolumen in Höhe vonca. 4.5 Mio. Euro benötigt.

Der aktuelle Bearbeitungsstand der 21 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:

Anzahl    Status                    Investitionsvolumen
                                    in Euro
16        abgerechnet                           2.617.304
2         baulich fertig                          934.053
2         in Ausführung                           228.786
1         in Planung                              696.150

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 3,46 Mio. Euro
abgeflossen.

                                                                                           8
b. Investitionsschwerpunkt „Um- und Neubauten“

Ausgangslage
Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für den Investitionsschwerpunkt
„Um- und Neubauten“ ein Volumen in Höhe von ca. 22,74 Mio. Euro prognostiziert.

Aktueller Sachstand
Zur Realisierung der insgesamt 5 Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt „Um- und
Neubauten“ wird aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ ein Budgetvolumen in Höhe
von ca. 22,34 Mio. Euro benötigt.

Durch den bereits erläuterten Teil-Entfall der Maßnahme „G386 – Reinoldi-
Sekundarschule; Abriss des Altbaus“ ergibt sich ein Minderbedarf in Höhe von 1 Mio.
Euro.

Gleichzeitig ergaben sich Mehrbedarfe bei den Maßnahmen „G68 - Schaffung von
zusätzlichen Raumressourcen an der Graf-Konrad-Grundschule“ (ca. 0,25 Mio. Euro)
und „G24 - Neubau Schulraumressourcen für die Geschwister-Scholl-Gesamtschule“ (ca.
0,2 Mio. Euro).

Für die Maßnahme „G27 - Neubau der Lessing-Grundschule einschließlich Turnhalle“
beträgt das fortgeschriebene Budget rund. 20,5 Mio. Euro. Da die Zufinanzierung der
Budgetüberschreitung aus dem städtischen Haushalt über die Maßnahme Lessing-
Grundschule abgewickelt wird, richtet sich der Anteil, der aus dem Kreditprogramm „Gute
Schule 2020“ finanziert wird, nach den Mehr- und Minderbedarfen, die dem Fachbereich
Liegenschaften mittels der fortschreitenden, monatlichen Liquiditätsplanung gemeldet
werden. Der Fachbereich Liegenschaften meldet zum Stand 31.08.2020 eine Finanzierung in
Höhe von 13,80 Mio. Euro aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ für die Lessing-
Grundschule. Die Zufinanzierung in Höhe von ca. 6,72 Mio. Euro wurde entsprechend bei der
Betrachtung der Projektmittel in Abzug gebracht. Der Minderbedarf bei der Maßnahme G386
führt somit dazu, dass die Maßnahme „G27“ zum Sachstand 31.08.2020 um ca. 0,7 Mio. Euro
weniger stark aus dem städtischen Haushalt zu finanziert werden muss.

Der aktuelle Kosten- und Bearbeitungsstand im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ stellt
sich wie folgt dar:

Anzahl     Status                     Investitionsvolumen
                                      in Euro
1          in Planung                             5.563.000
1          in Vorbereitung                          400.000
3          in Ausführung                        *16.384.557
*Kostenanteil aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro
abgeflossen.

c. Investitionsschwerpunkt „Sport-/Turnhallenprogramm“

                                                                                       9
Ausgangslage
Im 5. Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für diesen Investitionsschwerpunkt ein
fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 37,99 Mio. Euro ausgewiesen.

Aktueller Sachstand

Für die insgesamt 9 Maßnahmen beträgt das fortgeschriebene Budget aktuell weiterhin 37,99
Mio. Euro. Hierin ist bereits berücksichtigt, dass sich zwischen dem 4. und dem 5.
Sachstandsbericht ca. 0,2 Mio. Euro Mehrbedarfe für die beiden Neubau-Sporthallen an der
Geschwister-Scholl-Gesamtschule, sowie ca. 4,1 Mio. Euro Mehrbedarfe für die vier Neubau-
Turnhallen (Hauptschule Am Externberg, Aplerbecker-Mark-Grundschule, Schule an der
Froschlake und Reichshof-Grundschule) ergeben haben. Das fortgeschriebene Budget zum
damaligen 4. Sachstand (30.08.2019) lag bei ca. 33,7 Mio. Euro.

Die Ergebnisse der Projektenwicklung für die vier Neubau-Turnhallen wurden einschließlich
eines Kostenrahmens im Oktober 2018 vom Fachbereich Liegenschaften an die städtische
Immobilienwirtschaft übergeben. Anschließend erfolgte eine Weiterqualifizierung der
Projekte bis zur Leistungsphase 2 der HOAI einschließlich der Erstellung einer
Kostenschätzung. Auf dieser Basis erfolgte die Aktualisierung der Mittelabflussplanung. Die
Kostenschätzung überstieg den ursprünglichen Kostenrahmen. Die Gründe für die
Mehrbedarfe liegen u. a. an einer Bauverzögerung von jeweils ca. einem Jahr, allgemeinen
Baupreissteigerungen (Kostenrahmen aus dem Jahr 2018), Nutzerbedarfsanpassungen und
dem automatischen Anstieg von Nebenkosten bedingt durch den Anstieg der Hauptbaukosten.

Für die Maßnahme „G71 – Neubau einer Dreifachsporthalle am Heisenberg-Gymnasium“ ist
ein Budget in Höhe von insgesamt 7,15 Mio. Euro vorgesehen. Davon entfallen ca. 4,9 Mio.
Euro auf das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“. 2,2 Mio. Euro werden aus dem
städtischen Haushalt separat über die Finanzstelle 24E00805014920, Finanzposition 780.800
abgebildet.

Die vier Baumaßnahmen für die großen Dreifach-Sporthallen am Schulkomplex Kreuzstraße
(Leibniz-Gymnasium und Wilhelm-Röntgen-Realschule) und an der Geschwister-Scholl-
Gesamtschule (zwei Dreifach-Sporthallen) sollen inklusive der Abriss der Altgebäude zum
Jahresende 2021 beendet sein.
Da die Kreditmittel für die beiden Sporthallen an der Kreuzstraße spätestens zum 16.12.2022
und die beiden Sporthallen für die Geschwister-Scholl-Gesamtschule spätestens zum
15.12.2023 nachgewiesen werden müssen, befinden sich die Maßnahmen im Zeitplan.

Die anderen fünf Sporthallen/Turnhallen befinden sich derzeit in Planung. Für
diese Maßnahmen ist der Baubeginn in der ersten Hälfte des Jahres 2021 vorgesehen.

Anzahl   Status                       Investitionsvolumen
                                      in Euro
4        in Ausführung                           21.310.243
5        in Planung                              16.680.973

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 14,46 Mio. Euro
abgeflossen.

d. Investitionsschwerpunkt „Sanitäranlagen“
                                                                                        10
Ausgangslage
Im letzten      Sachstandsbericht   zum Stand: 30.04.2020       wurde    für  diesen
Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 4,27 Mio. Euro
ausgewiesen.

Aktueller Sachstand
Aufgrund von vorliegenden Planungsergebnissen und notwendigen zusätzlichen baulichen
Maßnahmen wird derzeit für die Umsetzung der insgesamt 14 Maßnahmen im Investitions-
schwerpunkt „Sanitäranlagen“ ein Budgetvolumen in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro benötigt.
Demnach ergibt sich in diesem Investitionsschwerpunkt im Vergleich zum Stand: 30.04.2020
ein Mehrbedarf in Höhe von knapp 0,25 Mio. Euro.

Die Mehrbedarfe aller WC-Sanierungsmaßnahmen resultieren gleichmäßig verteilt aus
Baukostensteigerungen. Diese Baukostenfortschreibungen befinden sich im üblichen Rahmen.

Der aktuelle Bearbeitungsstand der 14 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:

Anzahl    Status                  Investitionsvolumen
                                  in Euro
3         abgerechnet                           276.045
9         in Ausführung                       3.807.389
2         in Planung                            382.500

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 0,96 Mio. Euro
abgeflossen.

e. Investitionsschwerpunkt „Außenanlagen“

Ausgangslage
Im letzten      Sachstandsbericht   zum Stand: 30.04.2020       wurde   für  diesen
Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 5,8 Mio. Euro
ausgewiesen.

Aktueller Stand
Für die Umsetzung der insgesamt 34 Außenanlagen ist weiterhin ein Budgetvolumen in Höhe
von ca. 5,8 Mio. Euro benötigt.

Der aktuelle Bearbeitungsstand der 34 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:

Anzahl    Status                  Investitionsvolumen
                                  in Euro
11        abgerechnet                           576.312
21        in Ausführung                       4.780.380
2         in Planung                            400.000

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 3,94 Mio. Euro
abgeflossen.

                                                                                       11
f. Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“

Ausgangslage
Im letzten      Sachstandsbericht   zum Stand: 30.04.2020       wurde    für  diesen
Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 19,4 Mio. Euro
ausgewiesen.

Aktueller Stand
Das fortgeschriebene Budget wird für die bisher angedachten Digitalisierungsmaßnahmen
zum Sachstand 31.08.2020 weiterhin mit ca. 19,4 Mio. Euro ausgewiesen. Allerdings hat der
Rat der Stadt Dortmund die Budgetsumme für den Investitionsschwerpunkt „Digitale
Infrastruktur“ auf ein Gesamtvolumen in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt, die Teilnahme
der Stadt Dortmund am „DigitalPakt Schule“ (DS-Nr. 15550-19) beschlossen und der
Teilkompensation über den „DigitalPakt Schule“ in Höhe von 3.685.338 Euro zugestimmt.

Im Beschluss zum „DigitalPakt Schule“ wurde dargestellt, dass die Finanzierung der
Digitalausstattung der Schulen zukünftig schwerpunktmäßig aus Mitteln des DigitalPakts
erfolgen soll. Andererseits sind mobile Endgeräte über den DigitalPakt nur in geringem
Volumen förderfähig. Deshalb werden die noch verfügbaren, für den Digital-Bereich
vorgesehenen Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ schwerpunktmäßig zur
Beschaffung mobiler Endgeräte eingesetzt.

Im Beschluss zur genehmigten Dringlichkeitsentscheidung „Sofortprogramm des Bundes;
Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule“ (DS-Nr. 18171-20) wurde dargestellt, das der
von der Stadt Dortmund zu erbringende 10% ige Eigenanteil in Höhe von 676.765,20 € über
die Mittel des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ zu finanzieren ist. Im
Förderschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ des Kreditprogrammes stehen aus Projektsicht
noch ausreichend Mittel zur Verfügung.

Der aktuelle Bearbeitungsstand der 182 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:

Anzahl    Status                  Investitionsvolumen
                                  in Euro
21        abgerechnet                         4.235.624
102       in Ausführung                      10.506.403
59        in Planung                          4.663.143

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 9,9 Mio. Euro
abgeflossen.

g. Investitionsschwerpunkt „Innenausstattung“

                                                                                      12
Ausgangslage
Im letzten      Sachstandsbericht   zum Stand: 30.04.2020       wurde   für  diesen
Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 4,4 Mio. Euro
ausgewiesen.

Aktueller Stand
Für die Umsetzung der insgesamt 86 Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt „Innen-
ausstattung “ wird ein Budgetvolumen in Höhe von weiterhin ca. 4,4 Mio. Euro benötigt.

Der aktuelle Bearbeitungsstand der 86 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:

Anzahl    Status                  Investitionsvolumen
                                  in Euro
41        abgerechnet                         1.199.629
7         Bedarfsprüfung                        642.606
36        in Ausführung                       2.495.416
2         in Planung                             55.000

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 1,77 Mio. Euro
abgeflossen.

h. Eigenanteil im KIF II

Zur Finanzierung des im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetz Kapitel II (KIF II)
zu leistenden Eigenanteils hat der Rat der Stadt Dortmund ein Volumen in Höhe von 7,0 Mio.
Euro bereitgestellt (auf die DS-Nr.: 09128-17 wird verwiesen). Der aktuelle Umsetzungsstand
der Maßnahmen kann dem jeweils aktuellen Sachstandsbericht zum „KIF II“ entnommen
werden. In Absprache zwischen den Fachbereichen 40 und 65 wird das Volumen in Höhe von
7,0 Mio. Euro nicht überschritten werden.

In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 2,1 Mio. Euro
abgeflossen.

5.   Budget/Mittelabrufe

a.   Allgemein

Die Kreditanträge basieren auf den Terminplänen und den jeweiligen Kostenrahmen je
Maßnahme. Die Kreditkontingente aus den Jahren 2017 - 2019 in Höhe von je 23.504.219
Euro konnten auch jeweils im Folgejahr abgerufen werden. Die Kreditchargen der Jahre 2017
und 2018 in Höhe von insgesamt 47.008.438 Euro wurden bereits vollständig abgerufen. Die
restlichen Kreditmittel in Höhe von weiteren 47.008.438 Euro (das aus 2019 übertragene
Kontingent und das nicht mehr übertragbare Kontingent aus 2020 in Höhe von jeweils
23.504.219 Euro) werden zusammen im Oktober / November 2020 abgerufen. Somit wird der
maximale Kreditabruf in Höhe von 94.016.876 Euro in Anspruch genommen. Innerhalb von
48 Monaten nach Auszahlung ist der NRW.BANK die sachgerechte Verwendung der Mittel
nachzuweisen.

                                                                                        13
b. Aktueller Stand

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht der getätigten bzw. noch zu tätigenden
Kreditabrufe und einen Überblick bis wann die ordnungsgemäße Verwendung der erhaltenen
Mittel bei der NRW.BANK nachzuweisen ist:

Jahr      Max. Kredithöhe              Abgerufene       Übertrag ins       Ordnungsgemäße
          in Euro                      bzw. (noch       Folgejahr in       Verwendung ist
                                       abzurufende)     Euro               nachzuweisen bis
                                       Mittel in Euro

2017                    23.504.219           945.768       22.558.451      Dezember 2021

2018                    46.062.670        22.605.002       23.457.668      Dezember 2022
          (23.504.219 + 22.558.451)

2019                    46.961.887        23.457.668       23.504.219      Dezember 2023
           (23.504.219 + 23.457.668)
2020                    47.008.438      (47.008.438)                   0   Dezember 2024
           (23.504.219 + 23.504.219)
Gesamt                  94.016.876        94.016.876

Zum Stand: 31.08.2020 wurden im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insgesamt ca. 39,30
Mio. Euro verausgabt.

Die Verwendung der Mittelabflüsse können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

                                                                                           14
Für die bereits abgerufenen Kreditmittel wurden bisher noch keine Verwendungsnachweise
erbracht. Diese werden zur festgesetzten Zeit und dem vorgesehenen Zweck entsprechend
zum jeweiligen Fristablauf gegenüber der NRW.Bank. erbracht. Hierbei wird die Jährlichkeit
der Kreditabrufe und die damit verbundene Aufteilung in konsumtive und investive Mittel
berücksichtigt. Sollten sich im Rahmen der Projektfortschreibungen Änderungen bei der
Verteilung der investiven oder konsumtiven Mittel ergeben haben, so werden entsprechende
Tauschmaßnahmen zur Einhaltung der investiven und konsumtiven Aufteilung benannt.

Anlage:
Fortgeschriebene Projektliste zum Stand: 31.08.2020

                                                                                       15
Sie können auch lesen