"Gute Schule 2020" Sachstandsbericht zum Stand: 31.08.2020 - Stadt ...
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„Gute Schule 2020“ Sachstandsbericht zum Stand: 31.08.2020
1. Einleitung Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 14.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der Schul- infrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) beschlossen. Hierdurch erhalten die nordrhein-westfälischen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände vom Land Schulden- diensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Das Land übernimmt in voller Höhe die Tilgungsleistungen und – soweit sie notwendig werden – auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die die Kommunen im Rahmen des Programms aufnehmen. Insgesamt stellt die NRW.BANK den Kommunen Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2017 - 2020 durch das Programm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf die Stadt Dortmund entfällt ein maximales Kreditkontingent in Höhe von ca. 94,0 Mio. Euro, welches in jährlichen Tranchen von ca. 23,5 Mio. Euro bei der NRW.BANK abrufbar ist und wobei die einzelnen Tranchen in den Jahren 2017 – 2019 jeweils einmal in das Folgejahr übertragen werden können. Die Tranche im Jahr 2020 kann nicht in das Folgejahr übertragen werden und ist daher im Jahr 2020 abzurufen. Zunächst war die Verwendung der abgerufenen Mittel innerhalb von 30 Monaten nach Erhalt der Mittel bei der NRW.BANK nachzuweisen. Jedoch hat der Landtag des Landes Nordrhein- Westfalen in seiner Sitzung am 12.12.2018 (DS-Nr.: 17/3570) beschlossen, dass der Zeitraum zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der von der NRW.BANK abgerufenen und bereitgestellten Mittel rückwirkend zum 01.01.2017 auf 48 Monate verlängert wird. Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 16.02.2017 wurde die Verwaltung (DS-Nr.: 06584-16) mit der Umsetzung des Kreditprogramms beauftragt. Eine Konkretisierung des Beschlusses mit Festlegung von Einzelmaßnahmen inklusive Budget erfolgte durch den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 14.12.2017 (DS-Nr.: 09188-17). Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde das der Stadt Dortmund zur Verfügung stehende Kreditkontingent in der Planung bewusst überschritten, um eine flexiblere Steuerung des Gesamtprojektes zu erzielen. Die nachfolgende Grafik zeigt die vom Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 beschlossene prozentuale Aufteilung der der Stadt Dortmund zugeteilten Kreditmittel aus dem Kredit- programm „Gute Schule 2020“: 2
Prozentuale Aufteilung nach Ratsbeschluss am 14.12.2017 Eigenanteil KIF II Außenanlagen 7% 5% Fachraumprogra Digitalisierung mm 18% 5% Innenausstattung Sport-/Turnhallen 5% 33% Instandhaltung/S anierung 5% Sanitäranlagen Neubau/Umbau 4% 18% In seiner Sitzung am 12.07.2018 hat der Rat der Stadt Dortmund dem Tausch von Maßnahmen zwischen den Förderprogrammen des 1. und 2. Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes („KIF I“ und „KIF II) und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zugestimmt und den 1. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm zur Kenntnis genommen. (DS-Nr.: 10828-18). Der Tausch der Maßnahmen zwischen den Programmen ist vollzogen worden. Den 2. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 13.12.2018 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig dem Entfall von Maßnahmen aus der Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zugestimmt (DS-Nr.: 12362-18). Für die aus der Finanzierung entfallenen Maßnahmen werden separate Ratsbeschlüsse zur Umsetzung der Maßnahmen mit Finanzierungsvorschlägen durch die Verwaltung erstellt. Der 3. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand vom 30.04.2019 wurde in Hinblick auf die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene halbjährliche Berichtspflicht sowohl dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2019 als auch den Bezirksvertretungen in ihren September-Sitzungen zur Kenntnis gegeben (DS-Nr.: 14518-19). Den 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand vom 30.08.2019 hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 12.12.2019 zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass der Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ auf sein Ausgangsbudget in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt wird und dass ein Teil der für die Stadt Dortmund aus dem „Digitalpakt Schule“ vorgesehenen Fördermittel zur Deckung der prognostizierten Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt wird. (DS-Nr.: 15027-19). Der 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand vom 30.04.2020 wurde in Hinblick auf die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene halbjährliche Berichtspflicht sowohl dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2020 als auch den Bezirksvertretungen in ihren Juni-Sitzungen zur Kenntnis gegeben (DS-Nr.: 17646- 20). 3
2. Zusätzliche Anforderungen zum Erhalt der Kreditkontingente Gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) haben die Kommunen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept zu erstellen, welches die Inanspruchnahme der im Rahmen des Förderprogramms „NRW.BANK Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente darstellt. Darüber hinaus sollen die Kommunen „systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude“ prüfen und das Ergebnis der Prüfung dokumentieren und ihre jeweilige Vertretungskörperschaft hierüber informieren. Der NRW.BANK wurde der vom Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 16.02.2017 beschlossene Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund (DS-Nr.: 06584-16) zur Kenntnis gegeben. Das erforderliche Breitbandkonzept (Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen, DS-Nr.: 16294-19) wurde vom Dortmunder Systemhaus in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule erarbeitet und wurde dem Rat in seiner Sitzung am 26.03.2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt. 3. Umsetzungsstand allgemein Mit dem 4. Sachstandsbericht zum 30.08.2019 zur DS-Nr.: 15027-19 wurde dem Rat der Stadt Dortmund eine Budgetüberzeichnung i. H. v. 11,7 Mio. Euro für die endgültige Haushaltsplanung 2020/2021 gemeldet (15.382.606 Euro Überzeichnung abzüglich 3.685.338 Euro Kompensation aus dem Digital Pakt). Für die Überzeichnung steht eine Deckung aus den Mitteln des städt. Haushaltes zur Verfügung (auf die DS-Nr.: 15415-19 wird verwiesen). Derzeit entspricht die aktuelle Mittelabflussplanung aufgrund von zeitlichen Verschiebungen bei den Maßnahmenumsetzungen nicht der Veranschlagung im Haushaltsplan 2020/2021 ff. . Hierdurch könnte sich für das Jahr 2021 eine Deckungsnotwendigkeit ergeben, für die ggf. im Jahr 2021 eine Mehrbedarfsvorlage zu stellen wäre. Da die Prognose der Mittelabflussplanung monatlich angepasst wird, ist dies nur eine Momentaufnahme. Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen, evtl. Maßnahmenvergünstigungen oder der Entfall von Maßnahmen, kann sich diese Prognose in der Zukunft wieder verändern. Zudem ergeben sich im Jahr 2023 Minderbedarfe. Aus Projektsicht stehen daher ausreichend Mittel zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung der Jahre 2022 ff. sind die Mittel entsprechend der tatsächlich zu erwartenden Mittelabflüsse anzupassen. Zum Stand 31.08.2020 wird im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insgesamt eine Budgetüberzeichnung i. H. v. 10,3 Mio. Euro ausgewiesen. Die städtischen Mittel in Höhe von 11,7 Mio. Euro, die zum Stand der Haushaltsplanung 2020/2021 ff., zur Deckung bereit gestellt wurden, reichen somit insgesamt zur Projektumsetzung aus. In der Veranschlagung im Doppelhaushalt 2020/2021 in Höhe von 11,7 Mio. Euro ist die Tatsache berücksichtigt, dass der Fachbereich Liegenschaften eine Zufinanzierung über den städtischen Haushalt in Höhe von 2,2 Mio. Euro für die Maßnahme „G71 – Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Heisenberg-Gymnasium“ vorsieht. Diese wird unter der Finanzstelle 24E00805014920 / Finanzposition 780.800 abgebildet. Darüber hinaus ist in der aktuellen Budgetüberzeichnung auch berücksichtigt, dass die nachfolgenden Maßnahmen mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 2.532.650 4
Euro nicht zur Ausführung kommen und die freigewordenen Budgets zur Deckung der aktuellen Budgetüberschreitung eingesetzt werden: G 55 – Westholz-Grundschule; Stadtbezirk: Scharnhorst Die Maßnahme „G55- Sanitäranlagen an der Westholz-Grundschule; Stadtbezirk Scharnhorst“ mit einem fortgeschriebenen Kostenvolumen in Höhe von 187.500 Euro kann nicht aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden. Aufgrund von eintretendem Grundwasser, dessen Ursprung im gesamten Gebäude eruiert werden muss, ist eine ganzheitliche Projektentwicklung durch den Fachbereich Liegenschaften erforderlich. Diese könnte zum Ergebnis haben, dass es – insbesondere aufgrund des Gebäudealters – nicht wirtschaftlich ist, das Bestandsgebäude zu sanieren. Ein möglicher Ersatzbau widerspräche den Kreditbedingungen über die Einhaltung der Zweckbindungsfrist. Auch berücksichtigt ist, dass im Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ die nachfolgenden Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 200.000 Euro entfallen sind: G 333 – Wichlinghofer-Grundschule; Stadtbezirk: Hörde G 335 – Gerhart-Hauptmann-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck Sowohl an der Wichlinghofer-Grundschule, als auch an der Gerhart-Hauptmann-Grundschule, sollte geprüft werden, ob eine Modernisierung des Stromnetzes und eine Daten- Vollvernetzung in Höhe von jeweils 100.000 Euro mit Hilfe der Mittel aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgenommen werden kann. In beiden Fällen hat sich heraus gestellt, dass die Modernisierung des Stromnetzes und die Daten-Vollvernetzung aufgrund jeweils beabsichtigter Neubauten nicht mehr den Kreditbedingungen der Zweckbindungsfrist entsprechen werden. Daher dürfen die Maßnahmen nicht über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Bei den Neubauten werden die aktuellen Anforderungen an ein modernes Strom- und Datennetz automatisch mit berücksichtigt. Daher entfallen die beiden Maßnahmen ersatzlos aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“. G 168 und G 97 – Goethe-Gymnasium; Stadtbezirk: Hörde Auf dem Schulgelände des Goethe-Gymnasiums sollten die Außenanlagen mit Mitteln des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 219.000 € gestaltet werden. Auch sollte geprüft werden, ob mit Mitteln des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 75.000 € flexibel einsetzbare Möbel für den Offenen Ganztagsbereich beschafft werden können. Aufgrund einer Zügigkeitserhöhung ist ein zu erstellendes Raumkonzept notwendig geworden und eine umfassende Standortentwicklung durchzuführen. Die Außenflächen müssen hierbei sowohl als mögliche Bauflächen, aber auch als Stellflächen für aufzustellende Container als Schulraumersatz frei gehalten werden. Da die jetzigen Raumkapazitäten ausgeschöpft sind, ist eine Beschaffung von Möbeln für den Offenen Ganztagsbereich im Bestandsgebäude ebenfalls nicht möglich. G 8 – Lichtendorfer-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck G 368 – Berghofer-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck 5
Sowohl die Fassadensanierung an der Lichtendorfer-Grundschule mit einem Kostenvolumen i. H. v. 254.000 Euro, als auch die Sanierung der Außentreppe an der Berghofer-Grundschule mit einem Kostenvolumen i. H. v. 37.150 Euro lassen sich gemäß Mitteilung der städtischen Immobilienwirtschaft aufgrund eines Planungseinstiegs ab 2021 ff. nicht innerhalb des Förderzeitraums des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ umsetzen. Beide Bedarfe sind dem Grunde nach anerkannt und werden zwar nicht über das Kreditprogramm, aber zu einem späteren Zeitpunkt aus den Mitteln des städtischen Haushaltes Berücksichtigung finden. Für die Maßnahmen sind zum Jahresabschluss 2020 Instandhaltungsrückstellungen vorgesehen. G 370 – Paul-Ehrlich-Berufskolleg; Stadtbezirk: Hörde Mit Mitteln des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ sollte die Tribünenanlage in der Sporthalle des Paul-Ehrlich-Berufskollegs saniert werden. Für die Maßnahme ist ein Budget i. H. v. 360.000 € berücksichtigt. Gemäß der Mitteilung der städtischen Immobilienwirtschaft ist für eine abgeschlossene Maßnahme ein Rechtsstreit anhängig, die im unmittelbaren Zusammenhang zur beabsichtigten Baumaßnahme steht. Die städtische Immobilienwirtschaft kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Abschluss des Rechtsstreites noch so frühzeitig erfolgt, dass dann auch noch ein rechtzeitiger Planungseinstieg erfolgen kann. Eine rechtzeitige Umsetzung innerhalb des Kreditzeitraumes ist daher mehr als unwahrscheinlich, weshalb die Maßnahme aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ entfallen muss. G 386 – Reinoldi-Sekundarschule; Stadtbezirk: Mengede Aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes – Kapitel 1 (KIF I) wurde ein Neubau für die Reinoldi-Sekundarschule errichtet. Sowohl die Gestaltung der Außenanlagen, als auch der Abriss des Altgebäudes sollte aus Mitteln des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Hierfür sind im Kreditprogramm ein Budget i. H. v. jeweils 1 Mio. Euro, also insgesamt 2 Mio. Euro vorgesehen. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 26.09.2019 mit DS-Nr. 15069-19 beschlossen, die dreizügige Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule umzuwandeln. Aufgrund der Zügigkeitserhöhung und einer damit verbundenen Projektentwicklung, wurde der Fachbereich Liegenschaften bereits darüber informiert, dass für den geförderten Bereich –Gestaltung der Außenanlage- eine zwanzigjährige Zweckbindungsfrist besteht und sich somit keine Beeinträchtigung ergeben darf. Die städtische Immobilienwirtschaft hat für die Teilmaßnahme „Abriss des Altgebäudes“ einen Mehrbedarf i. H. v. 1,6 Mio. Euro angemeldet. Dieser Mehrbedarf kann nicht mehr über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ kompensiert werden. Für die Finanzierung des Altbauabrisses stellt die städtische Immobilienwirtschaft mit DS-Nr. 18386-20 einen Antrag auf Dringlichkeitsentscheidung an den Rat der Stadt Dortmund mit der Bitte um Finanzierung aus dem städtischen Haushalt. G 154 – Heinrich-Heine Gymnasium; Stadtbezirk: Mengede Die Sportaußenanlage am Heinrich-Heine-Gymnasium sollte mithilfe der Kreditmittel mit einen Kostenvolumen i. H. v. 200.000 € saniert werden. Aufgrund einer Zügigkeitserhöhung besteht der Bedarf weiterer Sporthalleneinheiten. Auf der Außensportanlage soll nun eine Dreifach-Sporthalle errichtet werden, weshalb die Maßnahme nicht mehr über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden kann (auf die DS-Nr. 17308-20, Seite 6, 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms wird verwiesen). 6
In der Budgetüberschreitung in Höhe von 10,3 Mio. Euro ist ein Mehrbedarf in Höhe von ca. 4,1 Mio. Euro für den Neubau der folgenden vier Turnhallen enthalten: G28 – Hauptschule Am Externberg; Stadtbezirk: Eving G29 – Aplerbecker-Mark-Grundschule; Stadtbezirk: Aplerbeck G388 – Schule an der Froschlake; Stadtbezirk: Lütgendortmund G389 – Reichshof-Grundschule; Stadtbezirk: Brackel Im Laufe der Projektfortschreibungen ergeben sich Mehr- oder Minderbedarfe. Auftretende Mehrbedarfe im investiven Bereich für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Finanzposition 780.800) wurden dem Fachbereich Liegenschaften gemeldet und von dort im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung berücksichtigt. Da die Mittel aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ erschöpft sind, sind die erforderlichen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung des derzeit gültigen Haushaltsplans 2020/2021 zu finanzieren. Die Kompensation aus dem städtischen Haushalt wird, wie mit der Kämmerei abgestimmt, über die Maßnahme „G27 - Neubau der Lessing-Grundschule einschließlich Turnhalle“ abgebildet. Jegliche Mehrbedarfe für Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ gehen zu Lasten dieser Maßnahme. Die aus dem Budget des „Gute Schule 2020“- Kreditprogramms zur Verfügung stehenden Mittel werden um die Summe der Mehrbedarfe reduziert. Hierdurch erhöht sich der aus dem Haushalt zu finanzierende Anteil. Für eine transparentere Darstellung wird die Zufinanzierung über eine separate Finanzstelle abgebildet. Der Neubau der Lessing-Grundschule wird Ende 2023 fertig gestellt sein. Benötigte Restmittel sind über die fortzuschreibenden Prognosen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 ff. anzumelden. Der Fachbereich Liegenschaften hat die Mehrbedarfe über die aktuelle Mittelabflussplanung in den Haushalt aufgenommen. Für die Maßnahme „G27 - Neubau der Lessing- Grundschule einschließlich Turnhalle“ stehen 13,8 Mio. Euro aus dem Budget des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Die Maßnahme wird zum Stand 31.08.2020 mit 6,7 Mio. Euro aus dem Haushalt zu finanziert. Durch die monatlich zu aktualisierenden Mittelabflussplanungen und den sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderbedarfen für die eine Kompensation überwiegend aus der Maßnahme „G27-Neubau der Lessing-Grundschule einschließlich Turnhalle“ erfolgt, werden sich fortlaufend Verschiebungen bei dem Kostenanteil dieser Maßnahme aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ ergeben. Der Fachbereich Liegenschaften passt die anteilige Finanzierung also jeden Monat aufgrund der aktuellen Prognosen an. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ergibt sich die folgende prozentuale Aufteilung zwischen den einzelnen Investitionsschwerpunkten: 7
Prozentuale Aufteilung zum Stand 31.08.2020 Fachraumprogram KIF II Außenanlagen m 6% 7% 0% Digitalisierung 15% Innenausstattung 4% Sport-/Turnhallen Instandhaltung / 39% Sanierung 4% Neubau/Umbau Sanitäranlagen 21% 4% 4. Umsetzungsstand in den einzelnen Investitionsschwerpunkten In den einzelnen Investitionsschwerpunkten stellt sich die aktuelle Situationzum Stand 31.08.2020 wie folgt dar: a. Investitionsschwerpunkt „Instandhaltung, Sanierung“ Ausgangslage Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für den gemeinsamen Investitions-schwerpunkt „Instandhaltung, Sanierung“ ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 5,2 Mio. Euro ausgewiesen. Aktueller Sachstand Aktuell wird für die Realisierung der insgesamt 21 Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt „Instandhaltung, Sanierung“ ein Budgetvolumen in Höhe vonca. 4.5 Mio. Euro benötigt. Der aktuelle Bearbeitungsstand der 21 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar: Anzahl Status Investitionsvolumen in Euro 16 abgerechnet 2.617.304 2 baulich fertig 934.053 2 in Ausführung 228.786 1 in Planung 696.150 In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 3,46 Mio. Euro abgeflossen. 8
b. Investitionsschwerpunkt „Um- und Neubauten“ Ausgangslage Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für den Investitionsschwerpunkt „Um- und Neubauten“ ein Volumen in Höhe von ca. 22,74 Mio. Euro prognostiziert. Aktueller Sachstand Zur Realisierung der insgesamt 5 Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt „Um- und Neubauten“ wird aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ ein Budgetvolumen in Höhe von ca. 22,34 Mio. Euro benötigt. Durch den bereits erläuterten Teil-Entfall der Maßnahme „G386 – Reinoldi- Sekundarschule; Abriss des Altbaus“ ergibt sich ein Minderbedarf in Höhe von 1 Mio. Euro. Gleichzeitig ergaben sich Mehrbedarfe bei den Maßnahmen „G68 - Schaffung von zusätzlichen Raumressourcen an der Graf-Konrad-Grundschule“ (ca. 0,25 Mio. Euro) und „G24 - Neubau Schulraumressourcen für die Geschwister-Scholl-Gesamtschule“ (ca. 0,2 Mio. Euro). Für die Maßnahme „G27 - Neubau der Lessing-Grundschule einschließlich Turnhalle“ beträgt das fortgeschriebene Budget rund. 20,5 Mio. Euro. Da die Zufinanzierung der Budgetüberschreitung aus dem städtischen Haushalt über die Maßnahme Lessing- Grundschule abgewickelt wird, richtet sich der Anteil, der aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert wird, nach den Mehr- und Minderbedarfen, die dem Fachbereich Liegenschaften mittels der fortschreitenden, monatlichen Liquiditätsplanung gemeldet werden. Der Fachbereich Liegenschaften meldet zum Stand 31.08.2020 eine Finanzierung in Höhe von 13,80 Mio. Euro aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ für die Lessing- Grundschule. Die Zufinanzierung in Höhe von ca. 6,72 Mio. Euro wurde entsprechend bei der Betrachtung der Projektmittel in Abzug gebracht. Der Minderbedarf bei der Maßnahme G386 führt somit dazu, dass die Maßnahme „G27“ zum Sachstand 31.08.2020 um ca. 0,7 Mio. Euro weniger stark aus dem städtischen Haushalt zu finanziert werden muss. Der aktuelle Kosten- und Bearbeitungsstand im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ stellt sich wie folgt dar: Anzahl Status Investitionsvolumen in Euro 1 in Planung 5.563.000 1 in Vorbereitung 400.000 3 in Ausführung *16.384.557 *Kostenanteil aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020 In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro abgeflossen. c. Investitionsschwerpunkt „Sport-/Turnhallenprogramm“ 9
Ausgangslage Im 5. Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für diesen Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 37,99 Mio. Euro ausgewiesen. Aktueller Sachstand Für die insgesamt 9 Maßnahmen beträgt das fortgeschriebene Budget aktuell weiterhin 37,99 Mio. Euro. Hierin ist bereits berücksichtigt, dass sich zwischen dem 4. und dem 5. Sachstandsbericht ca. 0,2 Mio. Euro Mehrbedarfe für die beiden Neubau-Sporthallen an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, sowie ca. 4,1 Mio. Euro Mehrbedarfe für die vier Neubau- Turnhallen (Hauptschule Am Externberg, Aplerbecker-Mark-Grundschule, Schule an der Froschlake und Reichshof-Grundschule) ergeben haben. Das fortgeschriebene Budget zum damaligen 4. Sachstand (30.08.2019) lag bei ca. 33,7 Mio. Euro. Die Ergebnisse der Projektenwicklung für die vier Neubau-Turnhallen wurden einschließlich eines Kostenrahmens im Oktober 2018 vom Fachbereich Liegenschaften an die städtische Immobilienwirtschaft übergeben. Anschließend erfolgte eine Weiterqualifizierung der Projekte bis zur Leistungsphase 2 der HOAI einschließlich der Erstellung einer Kostenschätzung. Auf dieser Basis erfolgte die Aktualisierung der Mittelabflussplanung. Die Kostenschätzung überstieg den ursprünglichen Kostenrahmen. Die Gründe für die Mehrbedarfe liegen u. a. an einer Bauverzögerung von jeweils ca. einem Jahr, allgemeinen Baupreissteigerungen (Kostenrahmen aus dem Jahr 2018), Nutzerbedarfsanpassungen und dem automatischen Anstieg von Nebenkosten bedingt durch den Anstieg der Hauptbaukosten. Für die Maßnahme „G71 – Neubau einer Dreifachsporthalle am Heisenberg-Gymnasium“ ist ein Budget in Höhe von insgesamt 7,15 Mio. Euro vorgesehen. Davon entfallen ca. 4,9 Mio. Euro auf das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“. 2,2 Mio. Euro werden aus dem städtischen Haushalt separat über die Finanzstelle 24E00805014920, Finanzposition 780.800 abgebildet. Die vier Baumaßnahmen für die großen Dreifach-Sporthallen am Schulkomplex Kreuzstraße (Leibniz-Gymnasium und Wilhelm-Röntgen-Realschule) und an der Geschwister-Scholl- Gesamtschule (zwei Dreifach-Sporthallen) sollen inklusive der Abriss der Altgebäude zum Jahresende 2021 beendet sein. Da die Kreditmittel für die beiden Sporthallen an der Kreuzstraße spätestens zum 16.12.2022 und die beiden Sporthallen für die Geschwister-Scholl-Gesamtschule spätestens zum 15.12.2023 nachgewiesen werden müssen, befinden sich die Maßnahmen im Zeitplan. Die anderen fünf Sporthallen/Turnhallen befinden sich derzeit in Planung. Für diese Maßnahmen ist der Baubeginn in der ersten Hälfte des Jahres 2021 vorgesehen. Anzahl Status Investitionsvolumen in Euro 4 in Ausführung 21.310.243 5 in Planung 16.680.973 In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 14,46 Mio. Euro abgeflossen. d. Investitionsschwerpunkt „Sanitäranlagen“ 10
Ausgangslage Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für diesen Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 4,27 Mio. Euro ausgewiesen. Aktueller Sachstand Aufgrund von vorliegenden Planungsergebnissen und notwendigen zusätzlichen baulichen Maßnahmen wird derzeit für die Umsetzung der insgesamt 14 Maßnahmen im Investitions- schwerpunkt „Sanitäranlagen“ ein Budgetvolumen in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro benötigt. Demnach ergibt sich in diesem Investitionsschwerpunkt im Vergleich zum Stand: 30.04.2020 ein Mehrbedarf in Höhe von knapp 0,25 Mio. Euro. Die Mehrbedarfe aller WC-Sanierungsmaßnahmen resultieren gleichmäßig verteilt aus Baukostensteigerungen. Diese Baukostenfortschreibungen befinden sich im üblichen Rahmen. Der aktuelle Bearbeitungsstand der 14 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar: Anzahl Status Investitionsvolumen in Euro 3 abgerechnet 276.045 9 in Ausführung 3.807.389 2 in Planung 382.500 In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 0,96 Mio. Euro abgeflossen. e. Investitionsschwerpunkt „Außenanlagen“ Ausgangslage Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für diesen Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 5,8 Mio. Euro ausgewiesen. Aktueller Stand Für die Umsetzung der insgesamt 34 Außenanlagen ist weiterhin ein Budgetvolumen in Höhe von ca. 5,8 Mio. Euro benötigt. Der aktuelle Bearbeitungsstand der 34 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar: Anzahl Status Investitionsvolumen in Euro 11 abgerechnet 576.312 21 in Ausführung 4.780.380 2 in Planung 400.000 In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 3,94 Mio. Euro abgeflossen. 11
f. Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ Ausgangslage Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für diesen Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 19,4 Mio. Euro ausgewiesen. Aktueller Stand Das fortgeschriebene Budget wird für die bisher angedachten Digitalisierungsmaßnahmen zum Sachstand 31.08.2020 weiterhin mit ca. 19,4 Mio. Euro ausgewiesen. Allerdings hat der Rat der Stadt Dortmund die Budgetsumme für den Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ auf ein Gesamtvolumen in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt, die Teilnahme der Stadt Dortmund am „DigitalPakt Schule“ (DS-Nr. 15550-19) beschlossen und der Teilkompensation über den „DigitalPakt Schule“ in Höhe von 3.685.338 Euro zugestimmt. Im Beschluss zum „DigitalPakt Schule“ wurde dargestellt, dass die Finanzierung der Digitalausstattung der Schulen zukünftig schwerpunktmäßig aus Mitteln des DigitalPakts erfolgen soll. Andererseits sind mobile Endgeräte über den DigitalPakt nur in geringem Volumen förderfähig. Deshalb werden die noch verfügbaren, für den Digital-Bereich vorgesehenen Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ schwerpunktmäßig zur Beschaffung mobiler Endgeräte eingesetzt. Im Beschluss zur genehmigten Dringlichkeitsentscheidung „Sofortprogramm des Bundes; Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule“ (DS-Nr. 18171-20) wurde dargestellt, das der von der Stadt Dortmund zu erbringende 10% ige Eigenanteil in Höhe von 676.765,20 € über die Mittel des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ zu finanzieren ist. Im Förderschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ des Kreditprogrammes stehen aus Projektsicht noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Der aktuelle Bearbeitungsstand der 182 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar: Anzahl Status Investitionsvolumen in Euro 21 abgerechnet 4.235.624 102 in Ausführung 10.506.403 59 in Planung 4.663.143 In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 9,9 Mio. Euro abgeflossen. g. Investitionsschwerpunkt „Innenausstattung“ 12
Ausgangslage Im letzten Sachstandsbericht zum Stand: 30.04.2020 wurde für diesen Investitionsschwerpunkt ein fortgeschriebenes Budget in Höhe von ca. 4,4 Mio. Euro ausgewiesen. Aktueller Stand Für die Umsetzung der insgesamt 86 Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt „Innen- ausstattung “ wird ein Budgetvolumen in Höhe von weiterhin ca. 4,4 Mio. Euro benötigt. Der aktuelle Bearbeitungsstand der 86 Maßnahmen stellt sich wie folgt dar: Anzahl Status Investitionsvolumen in Euro 41 abgerechnet 1.199.629 7 Bedarfsprüfung 642.606 36 in Ausführung 2.495.416 2 in Planung 55.000 In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 1,77 Mio. Euro abgeflossen. h. Eigenanteil im KIF II Zur Finanzierung des im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetz Kapitel II (KIF II) zu leistenden Eigenanteils hat der Rat der Stadt Dortmund ein Volumen in Höhe von 7,0 Mio. Euro bereitgestellt (auf die DS-Nr.: 09128-17 wird verwiesen). Der aktuelle Umsetzungsstand der Maßnahmen kann dem jeweils aktuellen Sachstandsbericht zum „KIF II“ entnommen werden. In Absprache zwischen den Fachbereichen 40 und 65 wird das Volumen in Höhe von 7,0 Mio. Euro nicht überschritten werden. In diesem Investitionsschwerpunkt sind bislang Finanzmittel in Höhe von ca. 2,1 Mio. Euro abgeflossen. 5. Budget/Mittelabrufe a. Allgemein Die Kreditanträge basieren auf den Terminplänen und den jeweiligen Kostenrahmen je Maßnahme. Die Kreditkontingente aus den Jahren 2017 - 2019 in Höhe von je 23.504.219 Euro konnten auch jeweils im Folgejahr abgerufen werden. Die Kreditchargen der Jahre 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 47.008.438 Euro wurden bereits vollständig abgerufen. Die restlichen Kreditmittel in Höhe von weiteren 47.008.438 Euro (das aus 2019 übertragene Kontingent und das nicht mehr übertragbare Kontingent aus 2020 in Höhe von jeweils 23.504.219 Euro) werden zusammen im Oktober / November 2020 abgerufen. Somit wird der maximale Kreditabruf in Höhe von 94.016.876 Euro in Anspruch genommen. Innerhalb von 48 Monaten nach Auszahlung ist der NRW.BANK die sachgerechte Verwendung der Mittel nachzuweisen. 13
b. Aktueller Stand Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht der getätigten bzw. noch zu tätigenden Kreditabrufe und einen Überblick bis wann die ordnungsgemäße Verwendung der erhaltenen Mittel bei der NRW.BANK nachzuweisen ist: Jahr Max. Kredithöhe Abgerufene Übertrag ins Ordnungsgemäße in Euro bzw. (noch Folgejahr in Verwendung ist abzurufende) Euro nachzuweisen bis Mittel in Euro 2017 23.504.219 945.768 22.558.451 Dezember 2021 2018 46.062.670 22.605.002 23.457.668 Dezember 2022 (23.504.219 + 22.558.451) 2019 46.961.887 23.457.668 23.504.219 Dezember 2023 (23.504.219 + 23.457.668) 2020 47.008.438 (47.008.438) 0 Dezember 2024 (23.504.219 + 23.504.219) Gesamt 94.016.876 94.016.876 Zum Stand: 31.08.2020 wurden im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insgesamt ca. 39,30 Mio. Euro verausgabt. Die Verwendung der Mittelabflüsse können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: 14
Für die bereits abgerufenen Kreditmittel wurden bisher noch keine Verwendungsnachweise erbracht. Diese werden zur festgesetzten Zeit und dem vorgesehenen Zweck entsprechend zum jeweiligen Fristablauf gegenüber der NRW.Bank. erbracht. Hierbei wird die Jährlichkeit der Kreditabrufe und die damit verbundene Aufteilung in konsumtive und investive Mittel berücksichtigt. Sollten sich im Rahmen der Projektfortschreibungen Änderungen bei der Verteilung der investiven oder konsumtiven Mittel ergeben haben, so werden entsprechende Tauschmaßnahmen zur Einhaltung der investiven und konsumtiven Aufteilung benannt. Anlage: Fortgeschriebene Projektliste zum Stand: 31.08.2020 15
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