HALLO MZ07Z037642 M TAXI - ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH

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HALLO MZ07Z037642 M TAXI - ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH
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                                            TAXI
                                                      ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH

                                                         Ausgabe 1/ 2021
                                                         EUR 3,60

                                                      P.b.b.
                                                      Verlagsort 1230 Wien
                                                      MZ07Z037642 M
Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien
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HALLO
  TAXI
                                                                         4
TITELGESCHICHTE
Viel Hin und Her bei Gesetzgebung für unsere Branche            4

BUNDESLÄNDER AKTUELL

                                                                    9
Oberösterreich:
Tariferhöhung Patienbeförderung                                 8

Österreichweit:
Kollektivverträge abgeschlossen                                 9

Wien:
Neues Tarifmodell                                              10

Taxifahrer wegen Schlepperei angezeigt                         12

SERVICE FÜR PROFIS
Taxi Kratzer-Heel feiert 85. Geburtstag                        14

A Taxi:

                                                                         17
Die Taxi-App für Österreich                                    15

FUNKGEFLÜSTER
Gute Taxilenker kennen Schleichwege                            16

EU ergreift Initiative zum Schutz von Beschäftigten für
Digital-Plattformen                                            17

AUS ALLER WELT
Deutschland:
Bundestag beschließt Reform des Personenbeförderungsgesetzes   19

Brüssel:

                                                                    22
Smartphone-Verbot für Uber-Fahrer                              20

London:
Arbeitnehmer-Rechte für Uber-Fahrer in Großbritannien          22
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GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!

GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!

Verwirrung, Enttäuschung und oftmals Wut sind derzeit         von 1. bis 18. März
die vorherrschenden Gefühle unter vielen Kollegin-            galt daher die
nen und Kollegen in Wien. Seit langem machen ihnen            Bestimmung des
diverse aus- und inländische App-Fahrdienste in der           Gelegenheits-
Bundeshauptstadt das Geschäft streitig, weil sich             verkehrsgesetzes,
diese an bestehende Vorschriften nicht gebunden               dass für eine
fühlen. Der Unmut ist verständlich, denn eigentlich           telefonisch oder
hätten schon im Vorjahr neue Gesetze und Verord-              per App bestellte
nungen zu fairen Rahmenbedingungen für ein ein-               Fahrt in Wien ein
heitliches „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw –             Mindestpreis von
Taxi“ führen sollen. Doch kurz vor Inkrafttreten des          6,60 Euro bei Tag
Gelegenheitsverkehrsgesetzes hat die Bundes-                  bzw. 7,10 Euro bei
regierung mit ihrer Neufassung des § 14 Abs. 1b               Nacht einzuhalten
massiv in das Tarifgefüge eingegriffen – mit dem              war.
Effekt, dass unser Gewerbe wiederum vor einer
Aufspaltung stehen könnte.                                    In den kommen-
                                                              den Monaten wird
De facto gilt seit 1. März 2021, dass ein festgelegter        sich wohl weisen,
verbindlicher Taxitarif nur mehr für Fahrten vom              ob die von der
Standplatz oder wenn das Taxi vom Kunden heran-               Regierung verord-
gewinkt wird, gilt. Für Fahrten, die im Weg eines             nete Tariföffnung tatsächlich der richtige Schritt für
Kommunikationsdienstes mit Start- und Zielangabe              eine modernes Personenbeförderungsgewerbe in
bestellt werden, können die Landeshauptleute sowohl           Österreich war.
Mindest- als auch Höchstpreise (Preisband) ein-
schließlich von Zuschlägen festlegen. Die Stadt Wien          Eine komplexe und ziemlich verwirrende Gesetzge-
hat daher bereits Mitte Februar ein neues Tarifmodell         bung, die Klarheit und nicht eine neuerliche Spaltung
angekündigt, das auch eine Preisspanne von 20 Pro-            des Gewerbes bringen sollte. Aber wie soll schon
zent nach oben wie nach unten enthält. Die bisherige          Reichskanzler Otto von Bismarck gesagt haben:
Tarifstruktur wurde auf einen „Paralleltarif“ umgestellt      „Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht
und es erfolgte eine Preisanpassung von rund 14,7             dabei sein, wenn sie gemacht werden.“
Prozent. Diese neue Wiener Tarifverordnung ist aber
erst mit 19. März in Kraft getreten. Für die Zeitspanne                                                 Christian Holzhauser

Impressum
Medieninhaber:                         Redaktion & Anzeigenverwaltung:                oder Fotokopien dürfen nur mit Quellen-
CC Taxicenter GmbH,                    Pfarrgasse 54, A-1230 Wien,                    angabe und schriftlicher Genehmigung
Pfarrgasse 54, A-1230 Wien,            Tel.: 01/614 55 – DW 833, Fax: DW 838          des Medieninhabers oder deren Autoren
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Herausgeber & Geschäftsführer:         Produktion: Otto Stutzig Werbeagentur;         Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Mag. Christian Holzhauser              www.stutzig.at
                                                                                      „Hallo Taxi” versteht sich als unabhängige
Chefredakteurin:                       Die Redaktion behält sich Kürzungen und        Taxi-Zeitschrift für das österreichische
Karin Cisar-Loder                      stilistische Modifizierungen vor. Namentlich   Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
                                       gezeichnete Beiträge müssen sich nicht         und dessen LenkerInnen und erscheint
Layout & Grafik:                       unbedingt mit der redaktionellen Meinung       4x jährlich. Unternehmensgegenstand:
Karin Cisar-Loder                      decken. Nachdruck – auch auszugsweise –        Taxiservice

                                               HALLO TAXI 1|21                                                                     3
HALLO MZ07Z037642 M TAXI - ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH
Viel Hin und Her bei Gesetzge
                                     Die Zweiteilung im Beförderungsgewe
TITELGESCHICHTE Viel Hin und Her bei Gesetzgebung

                                  I
                                     Viele Köche verderben den Brei, sagt schon der Volksmund. Was passieren
                                     kann, wenn nicht nur viele sondern immer wieder neue Köche mitmischen,
                                     erleben gerade Österreichs Taxiunternehmer.

                                                  n Österreich regelt das Gelegenheitsverkehrs-     Ibiza-Skandalvideo, Übergangsregierung, Neuwahlen) konn-
                                                  gesetz (GelverkG) die nicht linienmäßige          te doch noch im Juli 2019 die Zusammenlegung des Taxi-
                                                  Beförderung von Personen mit Kfz. Spätestens      und Mietwagengewerbes von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teilen
                                                  seit der US-Fahrtendienst Uber 2014 mit seinem    von JETZT im Nationalrat beschlossen werden.
                                                  umstrittenen Geschäftsmodell in Österreich
                                                  aktiv wurde, erkannte auch die Politik, dass      Mit 1. Jänner 2020 traten die neuen §§ 14 Abs. 1a und 1b
                                                  eine Überarbeitung der Berufs- und Markt-         (Ausnahmen von einer Tarifpflicht) in Kraft. Alle anderen
                                     zugangsbedingungen dringend notwendig war, um die              Änderungen im GelverkG sollten dann mit 1. September
                                     Ungleichstellung von Taxi und Mietwagen zu beseitigen.         2020 gültig werden, doch nach dem Ausbruch der Corona-
                                                                                                    Pandemie im Frühjahr 2020 wurde von der neuen Regierung
                                           Taxi- und Mietwagengewerbe werden                        (ÖVP/Grüne) der Termin auf den 1. Jänner 2021 verscho-

                                                                vereinheitlicht
                                                                                                    ben.

                                                                                                          Einheitsgewerbe wieder gespalten
                                     Nach langwierigen, intensiven Gesprächen zwischen
                                     Gewerbevertretern und Politikern, wurde ein Entwurf zur
                                     Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ausgearbei-      Den Grund der Terminverschiebung konnte sich in der
                                     tet. Trotz der politischen Ereignisse ab Mai 2019 (Stichwort   Branche niemand schlüssig erklären – bis Mitte November.

                                     Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes zum „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw-Taxi”
                                     trat heuer mit 1. Jänner in Kraft. Alle Lenker müssen nun einen Taxilenkerausweis besitzen.

                                     4                                                HALLO TAXI 1|21
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ebung für unsere Branche                                                                                HALLO
                                                                                                           TAXI

erbe geht in die Verlängerung
  Per Regierungsvorlage wurden „Last Minute“-Änderungen     regierung nachträglich die Hintertür für Uber, Bolt & Co.
  von Verkehrsministerin Eleonore Gewessler im Gelegen-     Denn für Fahrten, die „im Weg eines Kommunikations-
  heitsverkehrsgesetz vorgenommen, und Mitte Dezember im    dienstes“ (Telefon, Internet, etc.) bestellt werden, können
  Nationalrat beschlossen.                                  anstelle verbindlicher Tarife sowohl Mindest- als auch
                                                            Höchstentgelte (Preisband) einschließlich von Zuschlägen
  Mit der Neufassung des § 14 Abs. 1b öffnete die Bundes-   von den Ländern festgelegt werden. Werden per              >>

                                                 HALLO TAXI 1|21                                                       5
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Verordnung durch den Landeshaupt-              lungen. Auch in der Steiermark sind die
                                    mann/die Landeshauptfrau keine                 Verhandlungen noch nicht abge-
                                    Mindestentgelte festgelegt, so beträgt         schlossen. Es soll einerseits eine Preis-      Gelegenheitsverkehrsgesetz
TITELGESCHICHTE Viel Hin und Her bei Gesetzgebung

                                    das Mindestentgelt jedenfalls die              anpassung bei den Taxitarifen (es gilt         § 14 Abs. 1b lautet:
                                    Summe aus Grundentgelt und für die             ein landesweiter Tarif sowie ein Taxitarif
                                    jeweilige Beförderung vorgesehenen             für Graz und Graz-Umgebung) und                „(1b) Bei Fahrten, die im Weg
                                    Zuschläge. (siehe Info-Box). Die betref-       andrerseits eine Mindestentgelt-Regel-         eines Kommunikationsdienstes
                                    fende Gesetzesänderung ist bundes-             ung für vorbestellte Fahrten erfolgen.         bestellt werden, darf von in einer
                                    weit mit 1. März 2021 in Kraft getreten.                                                      Verordnung gemäß Abs. 1 fest-
                                                                                   Auch im Bundesland Salzburg sind die           gelegten verbindlichen Tarifen
                                                      Tarifordnung liegt in        Verhandlungen über eine Tarifabän-             abgewichen werden, wenn eine

                                                    Kompetenz der Länder
                                                                                   derung noch nicht abgeschlossen. Fix           Vereinbarung über den Fahrpreis
                                                                                   ist jedoch, dass aufgrund der gelten-          sowie Abfahrts- und Zielort getrof-
                                                                                   den Indexklausel eine Preisanpassung           fen wird. Es dürfen jedoch in der
                                    Ob und wo ein Tarifgebiet verordnet            in Höhe von 12,35 Prozent für die Tarif-       Verordnung für Fahrten, die im
                                    wird, liegt weiterhin ausschließlich in        gebiete (derzeit sind es fünf) durchzu-        Weg eines Kommunikations-
                                    der Kompetenz der Landeshauptleute.            führen ist.                                    dienstes bestellt werden, anstelle
                                    Wie bisher haben sie die Möglichkeit                                                          verbindlicher Tarife sowohl
                                    per Verordnung verbindliche Tarife für         In Oberösterreich ist mit 9. März bereits      Mindest- als auch Höchstentgelte
                                    eine Stadt, einen Bezirk oder für das          eine neue Tarifverordnung für die              (Preisband) einschließlich von
                                    ganze Bundesland festzulegen.                  Stadtgemeinden Linz und Wels in Kraft          Zuschlägen gem. Abs. 4 festge-
                                                                                   getreten. Es wurden Mindestentgelte            legt werden; werden in der
                                    Nun können sie auch Regelungen fest-           für Fahrten, die im Weg eines Kom-             Verordnung Mindestentgelte nicht
                                    legen, die für Fahrten – bestellt „im          munikationsdienstes bestellt werden,           festgelegt, so beträgt das
                                    Weg eines Kommunikationsdienstes“              festlegt. Dabei erfolgte ein Verzicht          Mindestentgelt jedenfalls die
                                    (Telefon, Internet, etc.) – gelten sollen.     auf Einrechnung einer Zeitkomponente           Summe aus Grundentgelt und
                                                                                   für allfällig anfallende verkehrsbeding-       für die jeweilige Beförderung
                                    In acht Bundesländern (das Burgen-             te Stehzeiten.                                 vorgesehenen Zuschlägen
                                    land verzichtet darauf) wurden bereits                                                        gemäß Abs. 4. Der Fahrpreis ist
                                    oder werden zurzeit entsprechende              Keine der Tarifverordnungen ist zum            unter Beachtung der vorstehen-
                                    Änderungen vorbereitet. Bei Redak-             Stichtag 1. März in Kraft getreten. Das        den Bestimmungen bereits bei
                                    tionsschluss (17. 3.) war der Stand fol-       bedeutet, dass in der Zeit von 1. März         der Bestellung zu vereinbaren
                                    gender: In Tirol soll es für die vom ver-      bis zu jenem Tag, ab dem eine diesbe-          und darf im Nachhinein nicht
                                    bindlichen Taxitarif ausgenommenen             zügliche Verordnung gilt, die Regelung         überschritten werden. Näheres
                                    Fahrten kein Preisband geben, son-             des GelverkG § 14 Abs. 1b zur Anwen-           über eine schriftliche oder elek-
                                    dern ein Mindestentgelt bestehend              dung kommt. Konkret heißt das, dass            tronische Bestätigung des verein-
                                    aus Grund- und Kilometermindest-               in dieser Zeitspanne für eine „im Weg          barten Fahrpreises darf mit
                                    entgelt, das sich sehr nahe am beste-          eines Kommunikationsdienstes“ bestell-         Verordnung des Landeshaupt-
                                    henden Taxitarif in Innsbruck orientiert.      te Fahrt sich das Mindestentgelt aus           mannes geregelt werden. Wurde
                                                                                   Grundentgelt plus allfällig vorgesehe-         eine Vereinbarung über den
                                    In Vorarlberg (hier gilt ein landesweiter      ner Zuschläge zusammensetzt.                   Fahrpreis getroffen, muss kein
                                    Taxitarif)und in Niederösterreich (es                                                         Fahrpreisanzeiger verwendet
                                    gibt derzeit verbindliche Taxitarife in        Für Wien war das seit 1. März die Min-         werden.“
                                    fünf Städten) laufen die Verhand-              destsumme von 6,60 Euro (Grundge-

                                                                                                                                bühr-Tag 3,80 + Zuschlag für Bestel-
                                                                                                                                lung über Funk 2,80) bzw. 7,10 Euro
                                                                                                                                (Grundgebühr-Nacht 4,30 + Zuschlag
                                                                                                                                für Bestellung über Funk 2,80) nach
                                                                                                                                dem geltenden verbindlichen Taxitarif.
                                                                                                                                Mittlerweile gilt seit 19. März 2021 eine
                                                                                                                                neue Tarifordnung in Wien. Mit dieser
                                                                                                                                ist nicht nur ein neues Taxitarifmodell
                                                                                                                                (einhergehend mit einer Preisanpas-
                                                                                                                                sung von rund 14,7 Prozent) in Kraft ge-
                                                                                                                                treten sondern ein Preisband von 20 Pro-
                                                                                                                                zent nach unten wie nach oben für
                                                                                                                                vorbestellte Fahrten im Weg eines Kom-
                                                                                                                                munikationsdienstes (siehe Seite 10).
                                                                                                                                Zugegeben, eine komplexe und ziem-
                                                                                                                                lich verwirrende Gesetzgebung, die
                                                                                                                                eigentlich Klarheit für das neu geschaf-
                                               Spaltung des Einheitsgewerbes: Tarifpflicht für Fahrten mit einem Taxi,          fene „Personenbeförderungsgewerbe
                                               das herangewunken oder am Standplatz genommen wird – Pauschal-                   mit Pkw - Taxi“ und für die Kunden
                                               preise für vorbestellte Fahrten.                                                 schaffen sollte.

                                     6                                                    HALLO TAXI 1|21
HALLO MZ07Z037642 M TAXI - ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH
HALLO MZ07Z037642 M TAXI - ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH
Oberösterreich
              Tariferhöhung Patientenbeförderung
BUNDESLÄNDER Aktuell

             Wie die OÖ-Fachgruppe im Februar bekanntgab, konnte                 bereits die notwendigen Vorarbeiten hierfür in die Wege
             eine Tarifanpassung bei der Patientenbeförderung erzielt            geleitet.“
             werden. So erfolgt eine rückwirkende Erhöhung der Tarife
             mit 1. Jänner 2020 um 1,5 % und um weitere 1,5 % ab                 Die Übernahme der neuen Tarife im Abrechnungssystem
             1. Jänner 2021. Die entsprechenden Tabellen für die Tarife          der ÖGK ist mit 8. Februar 2021 und die für 2020 rückwirken-
             2020 und die Tarife 2021 stehen auf der Homepage der                de Abwicklung Ende Februar 2021 erfolgt.
             Fachgruppe (wko.at/ooe/Taxis) zur Verfügung.
                                                                                 Details zur Nachverrechnung
             Aus dem Newsletter der Fachgruppe: „Natürlich sind wir uns
             dessen bewusst, dass diese Anpassung unserer gestiegenen            • Sowohl abgerechnete als auch bereits eingelangte und
             Kostensituation (insbesondere KV-Löhne) nicht ausreichend           noch nicht abgerechnete Transportrechnungen werden
             Rechnung trägt. Wir versichern Ihnen jedoch, dass hiermit           automatisch auf die neuen Tarife umgestellt und ausbe-
             der maximale Spielraum, über den die OÖ Gesundheits-                zahlt.
             kasse in eigener Verhandlungshoheit noch verfügt, ausge-            • Die Nachverrechnung erfolgt automatisch mittels einer
             reizt wurde. Aus unserer Sicht kann es sich mit dieser              Einmalzahlung.
             Anpassung daher nur um einen ersten Schritt handeln; in             • Es ist keine gesonderte Rechnungslegung zur Nach-
             der aktuell für alle Beteiligten sehr angespannten Situation        verrechnung erforderlich.
             sind wir jedoch für jedes positive Signal dankbar.                  • Der Nachverrechnungsbetrag wird spätestens bis
                                                                                 März 2021 auf Ihr Konto überwiesen.
             Unser langfristiges Ziel ist definitiv eine völlige Neugestaltung   • Bitte rechnen Sie Transporte ab 1. Jänner 2021 mit den
             aller Entgelte in der Patientenbeförderung, die nicht nur           neuen Tarifen ab. Haben Sie Transporte, die ab 1.1.2021
             Kostendeckung sondern auch Gewinnerzielung gewähr-                  durchgeführt wurden, noch zu den alten Tarifen abgerech-
             leistet. Dazu ist es jedoch notwendig, eine österreichweite         net, werden diese automatisch nachverrechnet.
             Lösung ins Auge zu fassen, denn diese Verhandlungs-                 Nach Auskunft der ÖGK wurden die Partner der Rahmen-
             möglichkeit wird den einzelnen Bundesland-Einrichtungen             vereinbarung, nämlich die SVS sowie die BVAEB vom
             der ÖGK nicht mehr gewährt. Wir haben selbstverständlich            Verhandlungsergebnis informiert.

                Linzer Taxi 2244
                Botenfahrten zum Fixpreis
                                                                                                                              Foto: Visual Kings
              Wer kennt das nicht: Homeoffice steht auf dem Programm,
              aber die benötigten Unterlagen liegen im Büro. Oder: Die
              Oma hat Geburtstag, kann aber wegen der Corona-
              Situation keinen Besuch empfangen.

              Hier schafft Linzer Taxi 2244 mit seinem neuen Angebot
              Abhilfe: Botenfahrt zum Fixpreis. Dafür wurde ein Zonen-
              modell mit drei Fixpreisen für das Linzer Stadtgebiet erstellt.
              „Kunden können telefonisch oder mit unserer Taxi-App ihre
              Botenfahrt ordern. Nach Angabe des Abfahrts- und Ziel-
              ortes erhält der Kunde den Fixpreis genannt“, erklärt Robert
              Neuhold, Betriebsleiter von Taxi 2244.

              Pro Auftrag sind maximal drei Zusatzadressen möglich. Die
              Preise gelten bis zu 25 kg Gewicht pro Sendung. Bei Ge-
              wichten von 25 bis 50 kg pro Sendung wird ein Zuschlag             Das Restaurant „Liebhaberei“ zählt zu den ersten
              von 10 Prozent verrechnet.                                         Kunden, die auf das neue Botenfahrt-Angebot von
                                                                                 Taxi 2244 setzen.
              Geliefert werden nicht nur Arbeitsunterlagen oder Klein-
              möbel, sondern auch Essensbestellungen, beispielsweise             geliefert werden können, greifen wir gerne auf das flexible
              vom Restaurant „Liebhaberei" am Linzer Hauptplatz. „Für            Service vom Linzer Taxi 2244 zurück“, sagt Robert Mayr,
              größere Lieferungen, die nicht mit Fahrradbotendiensten            Geschäftsführer der Liebhaberei.

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HALLO MZ07Z037642 M TAXI - ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH
Österreichweit
Kollektivverträge abgeschlossen

                                                                                                                             BUNDESLÄNDER Aktuell
  Die Bundeskollektivverträge für Angestellte und für Arbeiter im Personenbeförderungs-
  gewerbe mit Pkw-Taxi wurden zu Jahresbeginn von den Sozialpartnern aktualisiert.

Die KV-Verhandlungen für Angestellte           Abs. 10 Kraftfahrgesetz 1967,          das Dienstverhältnis nicht nur am Ende
im Personenbeförderungsgewerbe mit             Fahrten aufgrund einer ärztlichen      eines Kalendervierteljahres, sondern an
Pkw wurden bereits im Dezember mit             Transportanweisung, Fahrten im         jedem 15. oder Letzten eines Kalender-
einer Erhöhung der Mindestgehälter             Rahmen der Beförderung von             monats (unter vorheriger Einhaltung
um 1,5 % ab 1.1.2021 abgeschlossen.            Menschen mit besonderen Bedürf-        der Kündigunsfrist) enden kann.
                                               nissen / mit gemäß § 33 KFG
Der Mindestgehalt z.B. für einen ge-           genehmigten rollstuhlgerechten         Mindestlohn:
werberechtlichen Geschäftsführer be-           Fahrzeugen) wird – bei Vorliegen
trägt nun € 2.425,40 (bis zu 5 Berufs-         von Arbeitsbereitschaft – die tägli-   Einigkeit wurde zwischen den Sozial-
jahren), € 2.536,00 (mehr als 5 bis zu 10      che Normalarbeitszeit 12 Stunden       partnern darüber hergestellt, dass die
Berufsjahren) und € 2.756,70 (mehr als         und die wöchentliche Normal-           Erhöhung des Mindestlohnes bis jetzt
zehn Berufsjahre).                             arbeitszeit 45 Stunden betragen.       nicht ausreichend zu Tarifanpassungen
                                                                                      (bei Taxi-, Patienten- oder Schülerbe-
Auch die Kollektivvertrags-Verhand-         Kündigungsfristen:                        förderungstarifen) geführt hat. Es wur-
lungen für Arbeiter im Personenbeför-                                                 de daher vereinbart, die gemeinsa-
derungsgewerbe mit Pkw konnten im           Bei der Umsetzung der bereits getroffe-   men Anstrengungen zur Berücksich-
Jänner abgeschlossen werden. Erzielt        nen Vereinbarungen sind sich die          tigung der Kostensteigerung bei Tarif-
wurde ein Abschluss über rahmen-            Sozialpartner einig, den Zeitpunkt der    verhandlungen zu intensivieren. Die
rechtliche Veränderungen des Kollek-        in Kraft tretenden gesetzlichen Verlän-   Gewerkschaft Vida erklärt sich bereit,
tivvertrages, die durch die Novellie-       gerung der Kündigungsfristen (Stich-      an den Tarifverhandlungen – soweit
rung des Gelegenheitsverkehrsge-            wort „Angleichung Arbeiter/Angestell-     gewünscht und möglich – persönlich
setzes, mit dem das bisherige Taxi- und     te“) abzuwarten. Vereinbart wurde,        teilzunehmen.
MIetwagengewerbe zu einem einheit-          den Kollektivvertrag (falls notwendig
lichen Gewerbe vereint wurde, durch-        auch unterjährig) anzupassen, damit       Die Bundeskollektivverträge sind auf
zuführen war. Der Mindestlohn von           Arbeitgeberkündigungen jedenfalls so      der Homepage des Fachverbandes
1.500 Euro für Lenker (er gilt seit         ausgesprochen werden können, dass         (http://wko.at/taxi) verfügbar.
1.12.2020) bleibt vorerst unverändert
aufrecht.

Normalarbeitszeit:
Erreicht werden konnte, den Inhalt und
den Wirkungsbereich der bisher gülti-
gen Normalarbeitszeitbestimmung
(diese sah vor: 55h NAZ TX-Gewerbe/
45h NAZ MW-Gewerbe – beides bei
Vorliegen von Arbeitsbereitschaft) für
das Jahr 2021 weitgehend aufrecht zu
erhalten.

Die Neuformulierung der NAZ-Bestim-
mung sieht vor:
• Für Lenker des „Personenbeförde-
   rungsgewerbes mit Pkw (Taxi)“ wird
   – bei Vorliegen von Arbeitsbereit-
   schaft – die tägliche Normalarbeits-
   zeit weiterhin 12 Stunden und die
   wöchentliche Normalarbeitszeit
   55 Stunden betragen.

• Für Lenker, die Fahrten gem. § 14
  Betriebsordnung durchführen (das
  sind Schülertransporte gemäß § 106

                                                   HALLO TAXI 1|21                                                           9
HALLO MZ07Z037642 M TAXI - ZEITSCHRIFT FÜR DAS PERSONENBEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW IN ÖSTERREICH
Wien
              Neues Taxitarifmodell
BUNDESLÄNDER Aktuell

                       Mit 19. März ist ein neuer Wiener Taxitarif in Kraft getreten. Per Verordnung

            B
                       des Landeshauptmannes wurden verbindliche Tarife sowie Mindest- und
                       Höchstentgelte für im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellte Fahrten
                       festgelegt. Das Besondere daran ist, dass von der bisherigen Tarifstruktur
                       abgewichen wurde.

                                    ereits am 12. Februar wurde per Presse-
                                    aussendung bekanntgegeben, dass für
                                    Wien ein neues Taxitarifmodell fixiert sei.

                                Die entsprechende Einigung wurde von
                                Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke, AK-
                                Präsidentin Renate Anderl und WKW-
              Präsident Walter Ruck verkündet. Betont wurde, dass das
              neue Tarifmodell „gleichzeitig transparent und vor allem für
              Kund*innen nachvollziehbar“ sein soll. Der neue Taxitarif ist
              nun ein sogenannter „Paralleltarif“, das heißt Streckentarif
              und Zeittarif kommen gemeinsam (parallel) plus Grundtarif
              zur Anwendung. Darüber hinaus erfolgte – nach über acht
              Jahren – eine preisliche Anpassung von durchschnittlich
              14,7 Prozent.

              Das neue Modell unterscheidet sich vom bisherigen Wiener
              Taxitarif wesentlich. Denn seit Jahrzehnten wurde in Wien
              die Tarifstruktur als sogenannter „Umschalttarif“ konzipiert,

                                                                                    Mindest- und Höchstentgelte
              das heißt je nach aktueller Fahrzeuggeschwindigkeit wurde

                                                                                                    (Preisband)
              entweder der km-Preis oder der Zeit-Preis verrechnet. Mit
              19. März ist nun der neue „Paralleltarif“ in Kraft. Das heißt:
              Für Fahrten, die durch Herbeiwinken auf der Straße oder
              beim Taxistandplatz zustande kommen, gilt: Grundtarif +
              Streckentarif + Zeittarif + etwaige Zuschläge.                      Aufgrund der Änderung des § 14 Abs. 1b GelverkG, die mit

                       Zusammensetzung des Tarifs
                                                                                  1. März 2021 in Kraft getreten ist, können Fahrten zu einem
                                                                                  vereinbarten Pauschalentgelt angeboten werden. Voraus-
                                                                                  setzung ist, dass die Fahrt im Weg eines Kommunikations-
                                                                                  dienstes bestellt und dabei eine Vereinbarung über den
              Der Grundtarif beträgt 3,40 Euro bei Tag, der Streckentarif         Fahrpreis sowie Abfahrts- und Zielort getroffen wird.
              für 1 bis 5 km beträgt 0,80 Euro/km, ab dem 6. km je 0,50
              Euro/km und der Zeittarif 0,50 Euro/Minute. In der Nacht            Für diese vorbestellten Fahrten hat die Stadt Wien ein Preis-
              bzw. sonn- und feiertags gilt der Grundtarif von 3,80 Euro          band von 20 Prozent in der Tarifverordnung festgelegt. Das
              sowie Strecken- und Zeittarif, die um 10% höher sind als            heißt, der Pauschalpreis darf den verbindlichen Tarif, der für
              beim Tag-Tarif.                                                     dieselbe Fahrt zur Anwendung gelangen würde (Ver-
                                                                                  gleichsfahrt) maximal um 20 Prozent unter- oder überschrei-
              Nehmen wir als Beispiel eine Taxifahrt vom Standplatz weg,          ten (Preisband).
              die bis zur Zieladresse 20 Minuten gedauert hat und 7 km
              lang war, so ergibt das:                                            Für die Berechnung der Vergleichsfahrt sind die fahrpreis-
                                      Tag-Grundtarif:     3,40                    relevanten Daten (Abfahrtsort, Zielort, km-Wegstrecke,
                                                                                  Fahrzeit) unter Berücksichtigung der geplanten Abfahrtszeit
                                     Streckentarif für
                                                                                  aus dem Routenplaner des Verkehrsministeriums (dieser ist
                             1-5 km à 0,80 (5 x 0,80):    4,00                    aktuell unter https://route.bmvit.gv.at/ auf der Internetseite
                                     Streckentarif für                            des Ministeriums abrufbar) zu beziehen.
                           6. +7. km à 0,50 (2 x 0,50):   1,00
                                                                                  Die Verwendung gleichartiger Routenplaner oder Software
                                Zeittarif pro Min. 0,50
                                                                                  ist zulässig, wenn der damit berechnete Preis nachweislich
                                      (20 Min. x 0,50): 10,00                     innerhalb des zulässigen Preisbandes liegt, das sich durch
                                            Fahrpreis: 18,40 Euro                 Verwendung des Ministerium-Routenplaners ergibt.          >>
              10                                                      HALLO TAXI 1|21
Übergangsfrist bis
                        15. September

                                                                  BUNDESLÄNDER Aktuell
Die Taxameter müssen längstens bis zum 15. September
2021 entsprechend den neuen verbindlichen Tarifbestim-
mungen geeicht sein.

Bis zum Ablauf der Übergangsfrist dürfen Taxameter, die
noch nach dem alten Tarif geeicht sind, verwendet wer-
den und es ist in diesem Fall der am Taxameter ange-
zeigte Preis zu verrechnen.

               Beobachtungsphase
                     wurde fixiert
Die neue Tarifverordnung geht in eine einjährige
Beobachtungsphase, in der die Sozialpartner Daten zum
neuen Tarifmodell sammeln sowie dessen Umsetzung
und Wirkung prüfen.

Wiens Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke hat diesbezüglich
zu einem Arbeitskreis zwischen Stadt Wien und den
Wiener Sozialpartnern eingeladen.

Dieser Arbeitskreis soll die Einführung überwachen,
besonderen Fokus auf Punkte wie Klimaschutz, Lohn- und
Sozialdumping legen, weitere Qualitätskriterien aktiv
beobachten und entwickeln sowie die gesammelten
Daten bewerten.

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     Diese Rubrik steht allen Unterneh-
     merInnen des Personenbeförde-
     rungsgewerbes mit Pkw-Taxi
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     Sie können Ihren Text ganz einfach
     faxen (01/614 55 838) oder mailen:
     redaktion@taxi40100.at

                                               HALLO TAXI 1|21   11
Taxifahrer wegen Schlepperei
              angezeigt
BUNDESLÄNDER Aktuell

                       Vorfälle wie diese häufen sich: Drei Taxifahrer waren ins Mittelburgenland bestellt wor-
                       den. Wie sich erst später herausstellte, handelte es sich bei den zu transportierenden
                       Personen um illegal eingereiste Flüchtlinge.

              In den vergangenen Wochen ist es im         ein 60-jähriger Fahrer eines burgenlän-    munikation an die Taxiunternehmen
              Burgenland entlang der ungarischen          dischen Taxiunternehmens vier Syrer.       hinaus. Es kommt nämlich immer häufi-
              Grenze erneut zu zahlreichen Flücht-        Auch jener Mann wurde wegen                ger vor, dass Taxiunternehmen einen
              lingsaufgriffen gekommen. Insgesamt         Schlepperei auf freiem Fuß angezeigt.      Anruf via WhatsApp erhalten, der
              45 Personen wurden Anfang März von          Wenig später kam es zum dritten Vor-       zumeist aus Deutschland stammt. Per
              der Polizei und dem Bundesheer an           fall dieser Art. Hier beförderte ein 39-   Telefon werden die Taxis dann zu
              der illegalen Einreise nach Österreich      jähriger Serbe, der in Niederösterreich    einem bestimmten Ort dirigiert, um
              gehindert.                                  wohnhaft ist, drei Syrer in seinem Taxi.   dort Personen aufzunehmen. Die
                                                          Dieser Mann wurde ebenso angezeigt.        Zahlung soll laut Informationen am
              Ein 40-jähriger Taxifahrer mit türkischer                                              ausgemachten Zielort erfolgen, wel-
              Staatsbürgerschaft, der in Niederöster-     Warnung an                                 cher in der Regel Wien ist.

                                                          Taxiunternehmen
              reich wohnhaft ist, wurde auf freiem
              Fuß wegen Schlepperei angezeigt, da                                                    Nehmen die Taxifahrer dann tatsäch-
              er in Deutschkreutz angehalten wurde,                                                  lich Personen in ihr Fahrzeug auf, wel-
              als er vier Personen aus Syrien in sei-     Da sich Vorfälle wie diese nicht nur im    che illegal eingereist sind, dann wer-
              nem Taxi befördert hatte. Zwei Tage         Mittelburgenland häufen, gab die           den sie laut Polizei – in den meisten
              später ereignete sich in Mannersdorf        Polizei nun eine Warnmitteilung an die     Fällen auch unwissentlich – zu Schlep-
              ein ähnlicher Vorfall. Hier beförderte      Wirtschaftkammer zur weiteren Kom-         pern.

              12                                                 HALLO TAXI 1|21
Wien
Stand-
plätze

                                                                                             BUNDESLÄNDER Aktuell
7., Kirchengasse/Mariahilfer
Straße: im Februar wurde in
diesem Bereich mit umfang-
reichen U-Bahn-Bauarbeiten
begonnen. Der Standplatz
Zieglergasse (702 ZIGLER) ist
für mehrere Jahre aufgelas-
sen. Das Befahren der Maria-
hilfer Straße ist nur bis Höhe
Stiftgasse möglich.

13., Wolkersbergenstraße,
Klinik Hietzing (1304 KHLAIN):
Der Standplatz wurde vom
Vorplatz der Klinik in die
Wolkersbergenstraße 22-24
verlegt. Dieser Ersatzplatz gilt
für acht Taxis.

Aufstellregelung: Es gilt hier
durch Zurückschieben eine
„Verkehrt-Aufstellung“, d.h.
der letzte Wagen ist erster
Wagen, gegenüber dem Ein-
/Ausgang Krankenhaus.

Wenn Sie eine Fahrt in
Richtung Speisinger Straße
antreten, wird ersucht, nicht
umzukehren sondern über
die Josef-Kyrle- Gasse und
die Biraghigasse Richtung
Speisinger Straße zu fahren

7., Siebensterngasse 41-43:
Der Standplatz Neubaug. 36
vor Mondscheingasse (704
MONDS) ist aufgelassen. Es
wurde in der Siebenstern-
gasse 41-43 ein Standplatz
für 5 Taxis eingerichtet.

Geänderte Verkehrsführung
                                             EINBAUWERKSTÄTTEN
6., Hofmühlgasse /ab
Pilgrambrücke:
Aufgrund der U-Bahn-Bauar-
                                   TAXIORLIC KG
beiten (Linienkreuz U2/U5)         Perfektastraße 24          Autodata Assistance Austria
kommt es auch in der               1230 Wien                         Hochwassergasse 8
Wienzeile zu Änderungen,           T: 01/890 27 18                            1230 Wien
so wird die Hofmühlgasse ab        M: 0650 923 58 81                    T: 01/602 17 17
Linke Wienzeile in Richtung
Gumpendorfer Straße zur
alleinigen Busspur. Die
Mitbenützung für Taxis ist
                                                  www.taxi-orlic.at
somit möglich.

                                            HALLO TAXI 1|21                                 13
Taxi Kratzer-Heel feiert
              85. Geburtstag
SERVICE für Profis

              A
              Vor 85 Jahren gründete Anton Kratzer sein Taxiunternehmen in Hall in Tirol.
              Längst führt sein Enkel Florian Heel in dritter Generation den Traditionsbetrieb,
              der eines der ältesten Taxi-Unternehmen in Tirol ist.

                                                                                                                      Fotos: Famile Kratzer-Heel
                                  lles begann 1936, als Anton Kratzer
                                  gemeinsam mit seiner Gattin das
                                  Taxiunternehmen in Hall gründete und
                                  mit einem Wagen aus den Adler-
                                  Werken Fahrgäste durch Hall und die
                                  Umgebung chauffierte.

                                   „Mein Opa war ein Bastler, ein echter
              Fahrzeugingenieur“, erzählt Florian Heel, der den Familien-
              betrieb vor 15 Jahren von seiner Mutter übernommen hat
              und in dritter Generation fortführt. „Weil im zweiten Welt-
              krieg das Benzin ausging, baute der Opa einen Gasantrieb.
              Die Gasflaschen hat er auf dem Dach montiert“, erzählt er
              und zeigt ein altes abgegriffenes Foto aus dem Familien-
              album. Und da gibt es auch ein altes Foto von einem Steyr-
              Omnibus mit Panorama-Glasdach, das in den 1950er
              Jahren aufgenommen wurde, als das Haller Unternehmen
              regelmäßig Ausflugsfahrten nach Italien, Deutschland und
              Frankreich im Programm hatte. „Den hätte ich heute noch
              gern“, schwärmt Florian Heel. „Er wäre ein wahrer
              Hingucker!“

              Aktuell hat Florian Heel in seinem Betrieb sechs moderne
              und bequeme Fahrzeuge, darunter einen 8-Sitzer-Bus, die
              rund um die Uhr eingesetzt werden können. „Neben den
              üblichen Taxifahrten führen wir auch Schüler- und Kranken-
              transporte, Botendienste und Zustellungsfahrten, etwa für
              Essen durch“, erzählt Florian Heel. „Momentan haben wir
              fünf Vollzeitangestellte, dazu kommen noch mein Vater und
              ich. Wir sind froh, dass wir trotz der schwierigen Zeiten auf-
              grund der Corona-Pandemie niemanden entlassen muss-
                                                                               Sechs Fahrzeuge hat Florian Heel aktuell im Einsatz.
                                                                               Die Aufnahme entstand in Wien vor der Pestsäule am
                                                                               Graben.

                                                                               ten. Sobald es zu Lockerungen in der Gastronomie kommt
                                                                               und wenn auch am Flughafen wieder Normalität einkehrt,
                                                                               wollen wir beim Personal aufstocken“, zeigt sich der junge
                                                                               Haller Unternehmer optimistisch.

                                                                               Seit der Firmengründung hat sich viel verändert – nur eines
                                                                               ist gleich geblieben: Taxi Kratzer-Heel bringt in Hall in Tirol
                                                                               und Umgebung Fahrgäste verlässlich ans Ziel und das
                                                                               bereits in dritter Generation.

                                                                               Diesen Steyr-Bus mit Panorama-Glasdach aus den
                                                                               1950er Jahren hätte Florian Heel heute noch gerne in
                                                                               seinem Fuhrpark: „Er wäre ein wahrer Hingucker!“

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ATaxi

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Die Taxi-App für Österreich
Eine moderne Taxi-App                                                                               ternehmen einfach und
mit vielen Zusatzfunk-                                                                              bequem per App zu
tionen, Bedienfreund-                                                                               bestellen und zu bezah-
lichkeit und Flexibilität –                                                                         len. „Viele Taxibetriebe
das ist die Taxi 40 100-                                                                            wollen eine funktionale
APP bzw. die Taxi 2244-                                                                             App“, erklärt Robert
APP.                                                                                                Neuhold, Betriebsleiter
                                                                                                    von Linzer Taxi 2244 und
Sie ist eine echte Alter-                                                                           Ansprechpartner für
native zur klassischen                                                                              ATaxi. „Aber die Ent-
Telefon-Bestellung in                                                                               wicklung einer eigenen
der Taxizentrale, und ist                                                                           App ist mit enormen
bei den Fahrgästen                                                                                  Kosten verbunden, und
immer beliebter. Denn                                                                               da bieten wir mit unse-
ein Taxi online zu be-                                                                              rer ATaxi-Partnerschaft
stellen klappt mit dem                                                                              eine optimale Lösung.
Smartphone oder am                                                                                  Einige Unternehmen in
PC ganz einfach.                                                Kärnten, Salzburg und in der Steiermark zeigen sich bereits
                                                                sehr interessiert.“
Damit auch Taxiunternehmungen in den Bundesländern              Wollen auch Sie Ihren Fahrgästen die Vorteile einer funktio-
von den Vorteilen der Taxi-APP profitieren können, hat          nalen Taxi-App bieten? Für weiterführende Informationen
CC Taxicenter die ATaxi-App entwickelt. Jeder interessierte     kontaktieren Sie unseren ATAxi-Ansprechpartner Robert
Taxiunternehmer kann jetzt Partner bei ATaxi werden und         Neuhold, telefonisch unter 0732/78 49 04 oder per e-mail:
bietet damit seinen Kunden die Möglichkeit bei seinem Un-       r.neuhold@taxi2244.at

Frischluft senkt Corona-
Ansteckungsrisiko im Auto
Wer Taxi fährt, sollte möglichst zwei Fenster öffnen. Welche für die meiste
Frischluft sorgen, haben US-Wissenschaftler nun ermittelt.

Lüften schützt vor einer Corona-Infek-     zem die hochwertigere FFP2-Maske)          klassische Fahrt mit einem Taxi nach-
tion. Auch im Auto, wie nun eine           für Taxilenker und Fahrgäste. Viele        gestellt. Als Fahrzeug diente ein Toyota
Studie zeigt. Eine Autofahrt hat zwar      Unternehmer haben zusätzlich eine          Prius.
nicht das Potenzial, ein Superspreader-    Trennschutzwand in ihrem Taxi einbau-
Event zu werden, dafür ist die Anzahl      en lassen, um die Ansteckungsgefahr        Frischluft reduziert
                                                                                      Viruspartikel
der Sitzplätze zu gering. Doch gerade      zu verringern.
bei Taxifahrten befindet man sich mit
einem Haushaltsfremden Menschen            Wie sich die Viruspartikel in einem Auto
auf einem relativ kleinen, oft abge-       verbreiten und wie man sich in einem       In dem Modell der Wissenschaftler
schlossenen Raum.                          Auto am besten gegen Ansteckung            befindet sich neben dem Fahrer nur
                                           schützt, haben Wissenschaftler der         ein Fahrgast im Auto. Dieser sitzt, wie
Seit einem Jahr gilt daher in Österreich   University of Massachusetts Amherst        bei Taxi-Fahrten in Corona-Zeiten üb-
die Vorschrift: max. zwei Personen je      nun untersucht. Mithilfe von Computer-     lich, diagonal gegenüber dem Fahrer
Sitzreihe und Maskenpflicht (seit kur-     simulationen haben die Forscher eine       auf der Rückbank.                    >>
                                                 HALLO TAXI 1|21                                                           15
Bei geschlossenen Fenstern erreichen 8 bis 10 Prozent der        ungefähr denselben Effekt, wie gänzlich geöffnete Fenster.
         Aerosole, die eine der beiden Personen trotz Mund-Nasen-         Sind die Fenster nur ein Viertel geöffnet, reduziere sich der
         Schutz ausstößt, die jeweils andere Person. Sind alle 4 Fen-     Frischluftaustausch erheblich und lässt das Infektionsrisiko
FUNK Geflüster

         ster zur Gänze geöffnet, reduziert sich die Zahl auf 0,2 bis 2   deutlich steigen. Kaum einen Effekt hat es hingegen, die
         Prozent.                                                         Scheibe lediglich einen Schlitz breit zu öffnen.

         Das zeitgleiche komplette Öffnen der Fenster am Beifahrer-       Die Ergebnisse sind nicht überraschend, dennoch liefert die
         platz sowie hinten links bringt den größten Luftaustausch        Studie, die im Wissenschaftsmagazin Science Advances er-
         und damit die wirksamste Reduzierung von Aerosolen im            schienen ist, einen wissenschaftlichen Nachweis, dass geöff-
         Fahrzeuginnenraum. Auch halb geöffnete Fenster bringen           nete Fenster bei einer Autofahrt, das Infektionsrisiko reduzieren.

          Gute Taxilenker kennen Schleichwege
          Navigationssysteme sind grundsätzlich eine Unterstützung – können aber pro-
          funde Ortskenntnisse nicht ersetzen. Denn nur gut ausgebildete Taxilenker ken-
          nen ihre Stadt bestens – und damit auch Schleichwege und Taxispuren.

                                                                                                                     Fotos: David Bohmann
          Wenn man in Wien schnell von A nach B
          kommen möchte, dann ist profunde Orts-
          kunde gefragt. Gut ausgebildete Taxilenker
          kennen daher auch Schleichwege, um ihre
          Fahrgäste professionell ans Ziel zu chauf-
          fieren.

          Wiens Wirtschafts- und Finanzstadtrat Peter
          Hanke konnte sich bei einem Besuch bei
          der Taxivermittlungszentrale Taxi 40 100
          selbst ein Bild machen, wie wichtig ein
          gutes Ortskundewissen für Taxilenker in der
          Großstadt Wien ist. Taxischule-Chef Leopold
          Kautzner zeigte Hanke einige relevanten
          Routen, die Taxilenker perfekt beherrschen
          müssen. „Ortskenntnis ist sehr wichtig. Es gibt
          viele Schleichwege, die selbst die besten
          Navigationssysteme nicht erfassen. Zudem
          sollte jeder Lenker seine Stadt kennen – ein

                                                                                           Navi kann ja auch einmal ausfallen. Und
                                                                                           Navis erkennen die Taxispuren nicht“, be-
                                                                                           tonte Kautzner die Wichtigkeit einer quali-
                                                                                           tätsvollen Lenkerausbildung.

                                                                                           In der Funkzentrale konnte Stadtrat Hanke
                                                                                           dann auch einen Blick hinter die Kulissen
                                                                                           einer modernen Taxivermittlung werfen.
                                                                                           Egal ob bei Taxi 40 100 ein Wagen telefo-
                                                                                           nisch bestellt oder über die Taxi-App geor-
                                                                                           dert wird, was zählt ist das schnelle und
                                                                                           gute Kunden-Service. „Die Wiener Taxis sind
                                                                                           ein wichtiger Teil des Mobilitätsangebots in
                                                                                           der Stadt. Es braucht Servicestandards und
                                                                                           eine moderne Infrastruktur, damit das Ange-
                                                                                           bot qualitativ bleibt und weiter ausgebaut
                                                                                           werden kann. Heute konnte ich mich vor
                                                                                           Ort davon überzeugen, dass das sehr gut
                                                                                           funktioniert“, sagte Stadtrat Hanke.

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EU ergreift Initiative zum Schutz von
Beschäftigten für Digital-Plattformen

                                                                                                                                   SERVICE für Profis
   Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr eine zukünftige Gesetzgebung
   zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern vorlegen.
   Dazu hat sie am 24. Februar die erste Phase einer Konsultation mit den
   europäischen Sozialpartnern eingeleitet.

Wer über digitale Plattformen beschäftigt ist, soll keine
schlechteren Arbeitsbedingungen haben als klassische
Angestellte und Selbstständige. Dafür macht sich die
EU-Kommission stark und hat dazu Ende Februar eine
Konsultation mit den Sozialpartnern eingeleitet. Ver-
bände von Arbeitgebern und -nehmern sowie Ge-
werkschaften sollen sich dabei in einer ersten, auf
mindestens sechs Wochen ausgelegten Phase dazu
äußern, welche Schritte am besten zum Ziel der EU-
Kommission führen könnten.

Die EU greift damit ein kontrovers diskutiertes Thema
auf, das bereits Gegenstand zahlreicher nationaler
Gerichtsentscheidungen war. Plattformvermittelte
Arbeit ist im Alltag zunehmend präsent – etwa durch
Essenslieferanten, Fahrdienste und Haushaltsdienst-
leistungen, aber auch durch Online-Arbeit wie Über-
setzungsarbeiten, Bildtagging, IT- oder Designprojekte.
                                                                   Koninklijk Nederlands Vervoer, DanskPersonTransport, Bun-
„Wir müssen dafür sorgen, dass diese neuen Formen der              desverband Taxi und Mietwagen und Taxi-phone Schweiz.
Arbeit nachhaltig und fair bleiben", sagte Kommissionsvize-        Bei T4SM ist man überzeugt, dass echte Veränderungen auf
präsidentin Margrethe Vestager. Um das Problem anzuge-             lokaler Ebene stattfinden und engagiert sich daher aktiv für
hen, führt Brüssel nun Gespräche mit Gewerkschaften und            die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden sowie im Rah-
Vertretern von Arbeitgebern in den EU-Ländern. Es geht             men der lokalen und nationalen Gesetzgebung.
einerseits um finanzielle Themen, aber auch um versiche-
rungsrechtliche und soziale Grundregeln, um Ausbildung             Das Taxigewerbe hat bei der Bekämpfung der COVID-19-
und die Vertretung der Interessen der Plattformarbeiter. Ein       Pandemie an vorderster Front mitgewirkt, indem es eine
großes Stück Arbeit, das da vor allen Beteiligten liegt. Sollten   kontinuierliche Beförderung sicherstellte und kostenlose
die Sozialpartner keine gemeinsamen Lösungen finden, will          Fahrten für medizinisches Personal in ganz Europa anbot,
die Kommission weitere Gespräche zu möglichen Maßnah-              während es gleichzeitig den Schwächsten bei der Beschaf-
men auf EU-Ebene führen. Bringt dies ebenfalls keine Ver-          fung von Lebensmitteln oder Arztbesuchen half. Die Pande-
besserung, „wird die Kommission bis Jahresende eine Initia-        mie hat jedoch deutlich gemacht, was getan werden muss,
tive vorstellen".                                                  um die Zukunft der EU-Mobilität zu sichern.

Neue Taxi-Koalition für die Vertretung auf                         „Während sich das regulatorische Umfeld in der EU weiter-

europäischer Ebene
                                                                   entwickelt und neue Akteure in den Markt eintreten, glau-
                                                                   ben wir, dass es von größter Bedeutung ist, die Einzigartig-
                                                                   keit des Taxigewerbes anzuerkennen. Insbesondere die Tat-
„Taxis for Smart Mobility“ (T4SM) ist ein Zusammenschluss          sache, dass es Teil des öffentlichen Verkehrssystems ist und
gleichgesinnter, innovativer und sozial verantwortlicher Taxi-     Mobilität für alle Menschen zu jeder Zeit und an jedem Ort
Organisationen. Sie setzen sich für die Entwicklung nachhal-       sicherstellt, dies schließt natürlich auch Menschen mit kör-
tiger Städte und ländlicher Gebiete ein, indem sie ihre Taxi-      perlichen Behinderungen, ältere Menschen, Krankenfahr-
flotten umweltfreundlicher gestalten und technologische            ten, Schulfahrten usw. ein“, erklärt Gregor Beiner, Vertreter
Innovationen nutzen.                                               von taxi.eu. „Daher bringen wir uns intensiv auf EU-Ebene
                                                                   ein, um dem Taxigewerbe Gehör zu verschaffen. Schwer-
Die Mitglieder sind in Österreich, Dänemark, Frankreich,           punktthemen sind aktuell: nachhaltige und intelligente
Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz tätig und            Mobilität; neue intelligente Verkehrssysteme; Governance
repräsentieren den überwiegenden Teil des Taxigewerbes:            des europäischen Mobilitätsdatenraums und eine Richtlinie
Taxi 40100, taxi.eu, G7 taxi, Gescop, Taxi Deutschland eG,         über faire Mindestlöhne.“

                                                   HALLO TAXI 1|21                                                            17
Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
              Herwig Kollar ist neuer Präsident
TAXI Aus aller Welt

              A
                      Der Frankfurter Rechtsanwalt Herwig Kollar (65, bisher Vizepräsident) wurde am 17. März
                      zum neuen Präsidenten des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) einstim-
                      mig gewählt. Die Position war seit Anfang Dezember vakant, weil Michael Müller sein
                      Amt zur Verfügung gestellt hatte. Müller engagiert sich seit dem im neu gegründeten
                      Taxi- und Mietwagenverband Deutschland.

                                                                                                                                   Foto: BVTM
                                  ls Nachfolger des
                                  im Dezember
                                  zurückgetretenen
                                  Michael Müller,
                                  wurde der Frank-
                                  furter Rechtsanwalt
                                  Herwig Kollar (65,
                                  bisher Vizepräsi-
              dent) am 17. März zum neuen Präsi-
              denten des Bundesverbands Taxi und
              Mietwagen e.V. einstimmig gewählt.
              Stimmberechtigt waren Delegierte aus
              17 Landesverbänden und 35 Taxizen-
              tralen. Zuvor wurde einer Satzungs-
              änderung zugestimmt: Bewerber um
              ein Vorstands- oder Präsidialamt dür-
              fen nun bis zu 70 Jahre alt sein (bisher
              65 Jahre).

              Herwig Kollar ist im Taxigewerbe seit
              1984 tätig und bekleidete im BVTM
              (früher BZP) seit 1985 verschiedene         Herwig Kollar wurde am 17. März zum Präsidenten des Bundesverbands
              Ämter. Als Rechtsanwalt vertritt er den     Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) einstimmig gewählt.
              Zusammenschluss der Taxizentralen
              „Taxi Deutschland eG“, für die er Wett-
              bewerbsverfahren gegen Uber und             na Umsatzeinbußen von bis zu 90 Pro-       Hartz IV“, sagt Kollar. Wenn die Entwick-
              andere Plattformanbieter erfolgreich        zent verkraften. Daher brauchen wir        lung so weiter gehe, werde sich die
              gestalten konnte, unter anderem im          jetzt unbedingt die Unterstützung der      Mobilität in Deutschland nachhaltig
              Jahr 2015 das Verbot von UberPOP            Kommunen, die die Rückkehrpflicht für      verändern. Zudem habe die Pandemie
              und 2019 die Unzulässigkeit der UberX-      Mietwagen kontrollieren müssen. Sonst      den Trend zu Videokonferenzen und
              Vermittlung. Den Bundesverband ver-         verlieren wir durch die Verzerrung des     Homeoffice verstärkt. „Man muss kein
              trat Kollar zuletzt in zahlreichen Inter-   Wettbewerbs und eine Überflutung der       großer Prophet sein: Dieser Trend wird
              views und Stellungnahmen, unter             Innenstädte durch Uber und Free Now        bei vielen Firmen auch nach der Pan-
              anderem auch während einer Öffent-          noch mehr Unternehmen und Arbeits-         demie anhalten. Das heißt für uns wie-
              lichen Anhörung im Bundestag zur            plätze.“ Kommunen benötigen ausrei-        der weniger Fahrten“, so der neue
              Novelle des Personenbeförderungs-           chende Steuerungsinstrumente zum           Präsident.
              gesetzes.                                   Schutz des ÖPNV, macht Kollar deut-
                                                          lich.                                      Kollar dankte für das Vertrauen nach
              „Wir brauchen Unterstützung und eine                                                   seiner Wahl: „Wahlergebnisse in unse-
              strikte Kontrolle der Rückkehrpflicht“,     Um angesichts steigender Corona-           rem Verband waren nicht immer so
              betont Kollar. Denn die Taxi- und Miet-     Zahlen ein weiteres Taxi-Sterben zu ver-   deutlich, deshalb freue ich mich. Die
              wagenbranche in Deutschland steht           hindern, benötige die Taxi- und Miet-      Probleme werden nicht kleiner, des-
              nach einem Jahr Corona-Krise mit            wagenbranche zudem effektive staat-        halb ist das einstimmige Votum ein kla-
              dem Rücken zur Wand und schrumpft           liche Unterstützung. „Wir fordern seit     rer Auftrag der Branche.“ Zugleich
              deutlich. „Wir verlieren allein in Berlin   Monaten einen Unternehmerlohn.             wurde Wolfgang Oertel aus Chemnitz
              jeden Tag zwei bis drei Unternehmen,        Denn in vielen Taxibetrieben sitzt der     zum neuen Vizepräsidenten gewählt
              vor einem Jahr waren es über 8.100 –        Chef selbst hinterm Steuer. Wenn er        und Hermann Waldner, Geschäftsfüh-
              jetzt sind es noch rund 6.800“, sagt der    aber nichts einnimmt, kann er sich         rer von Taxi Berlin, als weiterer Vizeprä-
              neugewählte Präsident. „Das Taxi- und       auch keinen Lohn zahlen. Sind die          sidente bestätigt. Die Amtszeit des
              Mietwagengewerbe muss durch Coro-           Reserven aufgebraucht, bleibt nur          neuen Präsidiums läuft bis 2025.

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Bundestag beschließt Reform des
                                    Personenbeförderungsgesetzes

                                                                                                                                                                      TAXI Aus aller Welt
                                              Die lang diskutierte Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes in Deutschland
                                              ist beschlossene Sache. Ende März muss nur noch der Bundesrat der PBefG-
                                              Novelle zustimmen, dann könnte sie vor dem Sommer in Kraft treten.

                                      Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Personenbe-      Diese Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt entgegen der
                                      förderungsrechts Anfang März mit großer Mehrheit verab-       ursprünglichen Pläne des Verkehrsministeriums nun prinzipiell
                                      schiedet. Das vom Bundesverkehrsministerium vorangetrie-      bestehen. Größere Kommunen bekommen aber die Mög-
                                      bene „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförde-          lichkeit, weitere Wartezonen für Mietwagen auszuweisen,
                                      rungsrechts" soll Raum für neue Mobilitätsangebote schaf-     um lange Leerfahrten vermeiden zu helfen. Kommunen
                                      fen und ändert einige der Regularien für Taxi- und Mietwa-    bekommen darüber hinaus Möglichkeiten, den Mietwagen-
                                      genunternehmen.                                               sektor strenger zur regulieren, wenn Wildwuchs droht.

                                      „Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförde-      Fachkundeprüfung für alle Lenker
                                      rung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-
                                      Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen         Letztlich durchsetzen konnte sich die Taxibranche mit ihrer
                                      rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen",     Forderung, die Fahrerqualifikation für alle gleich zu gestal-
                                      erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Und das ohne      ten. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde abgeschafft
                                      Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis    und durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die nun auch
                                      oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame           Mietwagenchauffeure und Shuttlefahrer ablegen müssen.
                                      Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort          Ein aktuelles Navigationssystem ist Pflicht im Fahrzeug.
                                      pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen."
                                                                                                    Änderungen beim Tarifpflicht
                                      Rückkehrpflicht bleibt
                                                                                                    Änderungen gibt es auch beim Taxitarif. Zwar wird dieser
                                      Besonders umkämpft war dieser faire Ausgleich zwischen        nach wie vor von den Landkreisen und Städten regional
                                      Taxis und den neuen, App-gestützten Fahrdienst-Vermittlern.   festgelegt, verpflichtend gültig ist er dann aber nur noch für
                                      Uber und Drive Now operieren in Deutschland auf Grund-        Fahrten, bei denen der Kunde am Halteplatz in ein Taxi
                                      lage der Regelungen für Mietwagen mit Fahrer. Im Unter-       steigt bzw. ein Taxi auf der Straße abwinkt. Bei so genann-
                                      schied zu Taxis müssen Mietwagen nach einer Fahrt zu          ten Bestellfahrten wird die Tarifpflicht dagegen gelockert.
                                      ihrem Betriebssitz zurückkehren und dürfen sich nicht im      Hier können die Kommunen auch einen Tarifkorridor mit
                                      Stadtgebiet für weitere Passagiere bereithalten.              Mindest- und Höchstgrenze definieren. Taxis, die also – über
                                                                                                    welches Kommunikationsmittel auch immer – gerufen wer-
                                                                                                                          den, können unter- oder oberhalb des
                                                                                                                          gültigen Taxitarifs fahren, wenn eine
                                                                                                                          Kommune hierfür Preisspannen in ihrer
                                                                                                                          Taxitarifordnung festgelegt hat. Für
                                                                                                                          Routen zu gefragten Zielen wie Flug-
                                                                                                                          häfen, Bahnhöfen oder Messen können
                                                                                                                          die Kommunen auch Festpreise bestim-
Foto: Deutscher Bundestag/ Hans-Günther Oed

                                                                                                                          men.

                                                                                                                        Die Taxibranche reagierte mit durchaus
                                                                                                                        gemischten Gefühlen auf die Verab-
                                                                                                                        schiedung des Gesetzentwurfs. „Haben
                                                                                                                        wir alles erreicht, was wir wollten? Nein",
                                                                                                                        schrieb Michael Oppermann, Ge-
                                                                                                                        schäftsführer des Bundesverbands Taxi
                                                                                                                        und Mietwagen, an die Verbandsmit-
                                                                                                                        glieder. „Aber wir haben viel erreicht.
                                                                                                                        Die Struktur des PBefG ist bewahrt. Taxi-
                                                                                                                        tarif und Rückkehrpflicht bleiben grund-
                                                                                                                        sätzlich erhalten." Erstmalig ermögliche
                                                                                                                        das Gesetz auch zusätzliche Regeln in
                                                                                                                        den Großstädten, „die von Mietwagen
                                      Am 5. März verabschiedete der Deutsche Bundestag die umstrittene                  überschwemmt werden". Die Auseinan-
                                      Reform des Personenbeförderungsrechts mit großer Mehrheit.                        dersetzung mit Uber werde weitergehen.

                                                                                      HALLO TAXI 1|21                                                          19
Luxemburg reformiert Taxigesetz
TAXI Aus aller Welt

                      Die Vorschriften für das Taxigewerbe in Luxemburg werden noch einmal
                      geändert. Der aktuelle Gesetzesentwurf befasst sich nun auch mit anderen
                      Anbietern wie Uber.

             In die neue Taxigesetzgebung sollen         sentliche Arbeits- und Sozialversiche-     ben. „Der Wettbewerb wird größer
             jetzt auch Mietwagen mit Fahrer             rungsrechte“ einhalten müssen. Anders      werden, was sich auch in den Preisen
             (Voitures de location avec chauffeur,       ausgedrückt: Wenn Uber oder ein            widerspiegeln sollte“, so das Ministe-
             VLC) mit aufgenommen werden. Dies           anderes Unternehmen dieser Art sich in     rium in seiner Mitteilung. Ein Grund für
             geht aus einem Gesetzesentwurf her-         Luxemburg niederlassen will, muss das      die Änderungen ist das Scheitern der
             vor, der zu Jahresbeginn im Regie-          Arbeitsgesetz beachtet werden. Der         Reform aus dem Jahr 2016, die den
             rungsrat diskutiert wurde. „Ihr Service-    Entwurf macht jedoch einen Unter-          Wettbewerb zum Nutzen der Kunden
             angebot war schon immer ähnlich wie         schied zwischen Taxis und VLC. Wäh-        stärken sollte.
             bei Taxidiensten“, erklärt dazu das         rend ein Taxi eine Fahrt spontan an-
             Mobilitätsministerium in einer Mittei-      nehmen kann, muss die Fahrt mit dem        Eine weitere Änderung ist die Abschaf-
             lung. Allerdings seien VLCs derzeit nur     VLC im Voraus zu einer vereinbarten        fung der Verpflichtung, den kürzesten
             durch einen Artikel der Straßenver-         Zeit und Fahrtstrecke bestellt werden.     Weg zu nehmen, es sei denn, der Kun-
             kehrsordnung und insgesamt sehr                                                        de wünscht dies. Stattdessen müssen
             vage geregelt. Das Ministerium              Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass      Taxifahrer künftig „die wirtschaftlich
             bemängelt „insbesondere das Fehlen          die geografischen Geltungsbereiche         günstigste Route für den Kunden” neh-
             wesentlicher Rechte für ihre Kunden“.       wegfallen sollen. Jedes Taxi soll nun im   men. Taxifahrer werden außerdem ver-
                                                         ganzen Land verkehren können. Die          pflichtet, Kreditkartenzahlungen zu
             Das Gesetz, das voraussichtlich mit         Begrenzung der Anzahl der Lizenzen         akzeptieren. Sollte das Karten-Terminal
             1. Jänner 2022 in Kraft treten soll, wer-   und die Unterscheidung zwischen nor-       kaputt sein, dürfen Taxifahrer den Um-
             de das Taxigewerbe laut Ministerium         malen Lizenzen und Null-Emissions-         weg über einen Geldautomaten nicht
             „für neue Akteure“ öffnen, die „we-         Lizenzen werden ebenfalls aufgege-         in Rechnung stellen.

              Smartphone-Verbot für Uber-Fahrer
              Brüssel kontrolliert Gesetzeseinhaltung

              In der Region Brüssel dürfen Limousinen-Fahrer keine Fahraufträge mehr mit
              ihrem Smartphone annehmen. Konkret bedeutet dies, dass es für Fahrer von
              Uber und dem Konkurrenten Heetch fast unmöglich ist, ihre derzeitigen
              Dienste in Brüssel anzubieten.

              Mit dem Verbot, das eine Nutzung des Smartphones als            den Dienstleistungen von LVC, die im Voraus gebucht und
              Arbeitsmittel untersagt, reagiert Rudi Vervoort, Minister-      vertraglich vereinbart werden müssen.
              präsident der Region Brüssel-Hauptstadt, auf eine aktuelle
              Entscheidung des Brüsseler Berufungsgerichts.                   Die Brüsseler Vorschriften verbieten zum Beispiel, dass LVC-
                                                                              Fahrzeuge mit einem Funksende- oder -empfangsgerät,
              Im andauernden Rechtsstreit zwischen Uber und dem belgi-        wie z. B. einem Smartphone, ausgestattet werden. Wenn
              schen Taxiverband (Febet) und einer Reihe von Taxifahrern       also LVC-Fahrzeuge mit einem Smartphone ausgestattet
              entschied das Gericht, dass Uber durch die Zusammen-            sind – und damit können sie zum Beispiel Fahrten anneh-
              arbeit mit Autovermietungsunternehmen mit Fahrern (LVC)         men – verstoßen sie gegen die Vorschriften, erklärte das
              eine verdeckte Taxi-Tätigkeit ausübte, die gegen die            Berufungsgericht. „Dies ist ein Verstoß gegen einen der
              Brüsseler und wallonischen Taxivorschriften verstieß. Verein-   Grundsätze, die die Bedingungen eines genehmigten LVC-
              facht gesagt, unterscheiden diese Vorschriften klar zwi-        Dienstes regeln, der strafrechtlich geahndet wird”, heißt es
              schen Taxis, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und    dazu im Urteil.

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