Informationen über die Landtagswahl am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie - Verbandsgemeinde ...
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 7 Freitag, den 19. Februar 2021 Informationen über die Landtagswahl am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie Verwaltung empfiehlt, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler, die aktuelle Corona-Pandemie und die pande- miebedingten Einschränkungen werden nach der derzeitigen Entwicklung Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindende Landtags- wahl in Rheinland-Pfalz haben. Dies gilt insbe- sondere für die Stimmabgabe im Wahllokal, wo besondere Schutzmaßnahmen eingehalten wer- den müssen. Bei der Vorbereitung dieser Wahl werden alle notwendigen Vorkehrungen getrof- fen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehren- amtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen u. a. fol- gende Maßnahmen: • In den Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen besteht die Verpflichtung, eine me- dizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Eine Ausnahme von dieser Maskenpflicht gilt nur für die Personen, die durch ein ärztliches Gutachten eine Befreiung Bild: Angela Rohde – stock.adobe.com von der Maskenpflicht nachweisen können. Im Wahlraum werden medizinische Masken für scheinverfahren (Website der Verwaltung) stel- Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahl- die Fälle vorgehalten, in denen Wählerinnen len. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Fa tag, 15 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachge- und Wähler eine vorgeschriebene Maske ver- miliennamen, Vornamen, Geburtsdatum und wiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum gessen haben. Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen nicht aufgesucht werden kann oder Stimmbe- • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt mit dem Wahlschein: rechtigte aus von ihnen nicht zu vertretenden und eingerichtet. Es ist organisatorisch ge- • einen Stimmzettel Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufge- währleistet, dass die Wahlräume regelmäßig • einen Stimmzettelumschlag (blau) nommen wurden. gelüftet werden und der einzuhaltende Min- • einen Wahlbriefumschlag (hellrot), den die Damit Ihre Stimmen gültig sind, bitte ich Sie, die destabstand zwischen Wählerinnen und Wäh- Gemeinde freigemacht hat, und Hinweise im Merkblatt zur Briefwahl, das Sie mit lern eingehalten werden kann. • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterun- den Wahlunterlagen erhalten, genau zu beachten. • Alle kontaktierten Oberflächen der Wahl gen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stim- räume – insbesondere die Wahlkabinen und men per Briefwahl abgeben. Nach Ausfüllung der Wahlunterlagen sollten Sie die Wahlurne – werden regelmäßig und diese spätestens am Donnerstag vor dem Wahltag gründlich gereinigt. Sie können den Wahlschein und die Briefwahl- (11. März 2021) absenden. Dann kann gewähr- • Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabi- unterlagen unter Vorlage der Wahlbenachrichti- leistet werden, dass die Wahlunterlagen rechtzei- nen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Jede gung und Ihres Personalausweises auch persön- tig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Wählerin oder jeder Wähler erhält einen neu- lich beim Wahlamt beantragen und abholen. Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des en und unbenutzten Schreibstift, der anschlie- Dort besteht die Möglichkeit, direkt Ihre Stim- Bundesgebietes mit der Deutschen Post AG kos- ßend mitgenommen werden darf. men vor Ort abzugeben. Allerdings kann es we- tenfrei zurückgesandt werden. Für den rechtzei- • Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält zwei gen der Einhaltung der Hygieneregelungen und tigen Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei der Ge- Masken des Standards KN95/N95, um sie am Zugangsbeschränkungen zu längeren Wartezei- meinde sind Sie selbst verantwortlich. Wahltag zu tragen. ten kommen. Deshalb bitten wir Sie, wenn ir- gendwie möglich, den Postweg, per E-Mail oder Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten Neben der Urnenwahl haben Sie auch die Mög- über die Website der Verwaltung (Online-Wahl- verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis lichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür schein) für die Beantragung der Briefwahl zu zum Wahltag (14. März 2021) bis 18 Uhr direkt benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit nutzen! bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Ge- dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbe- meindeverwaltung oder am Wahltag bis 18 Uhr nachrichtigung beantragen können. Sie können Kurzentschlossene können grundsätzlich bis bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahl- den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) Freitag, den 12. März 2021, 18 Uhr, Briefwahlun- vorstand abgeben. oder per E-Mail oder über das Online-Wahl- terlagen beantragen. Ausnahmsweise können Ralph Bothe, Bürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 19. Februar 2021 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte Polizeikommissar Frank Wagner die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F ällen Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Fax: 0 62 47 / 89 0 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Pflegestützpunkt Osthofen Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 19. Februar 2021 Bekanntmachung Amtlicher Teil Am Dienstag, den 23. Februar 2021 um 19:00 Uhr findet V die 8. öffentliche Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses der VG Monsheim für die Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO statt. Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung beigetreten werden: Verbandsgemeinde Monsheim https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j. php?MTID=mde8dc80fffcc86839586a336ca06c205 2. Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsordnung Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 093 0728 ab 14. Februar 2021 in Kraft Meeting Passwort: 8712 Am 12. Februar 2021 wurde u.a. die 2. Änderungsverordnung zur 15. Coro- na-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verkündet; sie ist am 14. Feb- Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der ruar 2021 in Kraft getreten. Damit wird der jüngste Bund-Länder-Beschluss Homepage derVerbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu umgesetzt. Im Wesentlichen handelt es sich – neben der Verlängerung der Verfügung: https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und- bisher geltenden Maßnahmen bis zum 28. Februar 2021 – um folgende Än- dokumente/verbandsgemeinde/ derungen: Tagesordnung: Masken 1.1 Neubau der Rheinhessenhalle; • Die verschärfte Maskenpflicht (Pflicht zum Tragen einer medizinischen - I nformation zum Vergabeverfahren „vorgehängte hinterlüftete Maske) wurde ausgeweitet und gilt nun auch für erlaubte körpernahe Fassade“ Dienstleistungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens. 1.2 Neubau der Rheinhessenhalle; • Sofern eine verschärfte Maskenpflicht gilt, wurde ergänzend noch die Zu- - Sachstand der Baumaßnahme lässigkeit eines vergleichbaren Standards zu FFP2 aufgenommen. 2.1 Verwaltungsgebäude „Anhäuser Mühle“; • Neu ist die Anordnung der verschärften Maskenpflicht bei öffentlichen Dachsanierung Ratsaal Wahlen in Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen (§ 2 Abs. 4 S. - Sachstandsbericht 3 CoBeLVO). 2.2 Verwaltungsgebäude „Anhäuser Mühle“; • Ausdrücklich erlaubt sind nunmehr Zusammenkünfte der Tarifpartner Dachsanierung und -ausbau des Verwaltungsgebäudes sowie von Personal- und Betriebsversammlungen (§ 2 Abs. 2 CoBeLVO). - Sachstandsbericht • In mehrstündigen schriftlichen Prüfungen im Rahmen von Staatsexamen, 3. Neubau der Bauhofhalle die in Präsenzform stattfinden, kann unter Umständen die Maskenpflicht - Sachstandsbericht am Platz entfallen. 4.1 Grundschule Monsheim; Erneuerung des westlichen Schulzugangs Schulen § 12 Abs. 2 CoBeLVO - Sachstandsbericht • Präsenzunterricht gilt ab dem 22.02.2021 in Grundschulen, der Unterstufe 4.2 Grundschule Monsheim; des Bildungsgangs ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen und der Erneuerung der Heizungsanlage Primarstufe der anderen Bildungsgänge an Förderschulen. Dabei gilt: - Information über die Bewilligung einer Förderung aus Bundesmitteln • Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann, findet 4.2.1 Grundschule Monsheim; ein regulärer Präsenzunterricht statt. Erneuerung der Heizungsanlage • Kann der Mindestabstand nicht gewahrt werden, erfolgt der Unterricht - Vorstellung der Planung durch das Ing.-Büro Heimann, Lorsch im Wechselmodell. 4.2.2 Grundschule Monsheim • Abschlussprüfungen bzw. nicht aufschiebbare Prüfungen können als Prä- Erneuerung der Heizungsanlage senzprüfung erfolgen. Ingenieurleistungen für Geothermie; Auftragsvergabe • Über die Öffnung weiterer Schulen entscheidet das Bildungsministerium 5.1 Grundschule Offstein im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium. Umsetzung des Konjunkturprogramms Kl 3.0 Kapitel 2; Sanierung des Daches der Grundschule Offstein Weiterbildung; § 14 Abs. 2 S. 5- 8 CoBeLVO - Vorstellung der Planung Neu ist die Öffnung für kursabschließende Prüfungen der Integrationskurse, 5.2 Grundschule Offstein der Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, für Sanierung der Grundschule Offstein, 2. Bauabschnitt; Einbürgerungstests und Sprachkursprüfungen, die für eine Hochschulzulas- Fassade, Flucht- und Rettungswege sung erforderlich sind. Die Präsenzform ist unter Beachtung der allgemeinen - Vorstellung der Planung Schutzmaßnahmen zulässig. 6. Sanierungsbedarf Feuerwehrhäuser - Ergebnis der Begehung 2020 § 16 Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen 7. Einwohnerfragen Mitarbeiter*innen dürfen nach Beendigung der Absonderung die Einrich- 8. Mitteilungen und Anfragen tung nur nach Vorlage eines negativen Tests betreten. Ralph Bothe, Bürgermeister Geänderte Absonderungsverordnung Vorgeschrieben ist, dass die Absonderung stets mindestens 14 Tage dauert. Bekanntmachung • Neu: Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Angehörige des Hausstands Am Mittwoch, den 24. Februar 2021 um 19:00 Uhr findet die 10. öffent müssen einen PCR-Test vornehmen lassen, sobald sie von der Infektion der liche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Kontaktperson erfahren haben. Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 • Im Falle einer Virus-Mutation ist zum Beenden der Quarantänezeit ein zu- Abs. 3 GemO statt. sätzlicher PCR-Test nötig, der frühestens am elften Tag vorgenommen wer- den kann. Ist der Test positiv, muss der Infizierte nochmals eine Woche in Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung Quarantäne. Diese beginnt mit dem zweiten Test, frühestens am 15. Tag beigetreten werden: der Absonderung. Generell müssen alle positiv Getesteten, Krankheitsver- https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.ph dächtige, Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person sowie p?MTID=m201239d41e76ccbeaf9593a7cf902a6f Kontaktpersonen der Kategorie I unverzüglich in Absonderung und sich Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 353 6590 einem PCR-Test unterziehen. Meeting Passwort: 6821 Die vollständige aktualisierte 15. CoBeLVO sowie weitere Auslegungshilfen Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der und FAQs hat das Land unter www.corona.rlp.de bereitgestellt. Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu Verfügung: https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und- Ralph Bothe, Bürgermeister dokumente/verbandsgemeinde/
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 19. Februar 2021 Tagesordnung: Inhalt des Aufrufes I. öffentlicher Teil In diesem Aufruf können für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwick- 1. Bauhof der Verbandsgemeinde Monsheim; lungsstrategie (LILE) Rhein-Haardt 2014-2020 Projektsteckbriefe eingereicht Lackierung/Folierung des VW-Crafter (ehemaliges MTF) in werden. Verkehrsorange für den Einsatz beim VG-Bauhof; Einzelnen also für die Handlungsfelder „Regionale Wirtschaft, Land-, Forst- - Auftragsvergabe und Weinwirtschaft“, „Naherholung und Tourismus“, „Dorf- und Stadtent- 2. Umsetzung des „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ wicklung“ und „Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität“. - Sachstandsbericht Regionalbudgetmittel sind nur durch öffentliche Projekträger abrufbar. 3. Digitalisierung der Verwaltung und der Verwaltungsleistungen - Sachstandsbericht Fördermittelbudget des Aufrufs 4. Mitteilungen und Anfragen Für diesen Aufruf stehen aus Mitteln der LAG Rhein-Haardt bereit: 5. Einwohnerfragen aus ELER-Mitteln: 500.000,00 € aus Landesmitteln 2021 (unter Vorbehalt) 70.000,00 € II. nichtöffentlicher Teil aus GAK 10.0 (Regionalbudget): 150.000,00 € 6. Grundstücksangelegenheiten für ehrenamtliche Bürgerprojekte: 30.000,00 € 7. Personalangelegenheiten 8. Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Monsheim (WIM GmbH) 9. Mitteilungen und Anfragen LEADER-Aktionsgruppe Rhein-Haardt Ralph Bothe, Bürgermeister beschließt fünf Projekte Monsheim/Grünstadt/Freinsheim. Die Mitglieder der LEADER LAG Rhein- Haardt haben bei ihrer Sitzung am 10. Februar 2021 LEADER-Mittel in Höhe von 330.000 Euro für vier LEADER Projekte und 150.000 Euro für ein GAK Projekt freigegeben. Leader-Region Mit ihrem neunten Projektaufruf in der EU-Förderperiode, der auf ihrer Rhein-Haardt Homepage www.leader-rhein-haardt.de ab dem 24.11.2020 bis zum 23.12.2020 publiziert wurde, hatte die LAG Rhein-Haardt um Einreichung von Projektideen geworben. Aufruf zur Einreichung von LEADER-, Regionalbudget- Daraufhin sind bei der LEADER-Geschäftsstelle bis zum Ende der Ein Projekten und ehrenamtlichen Bürgerprojekten der reichungsfrist am 16.08.2019 (12.00 Uhr) mittels eines ausgefüllten LEADER- LAG Rhein-Haardt Projektsteckbriefs vier LEADER Projekte und ein GAK Projekte eingereicht Frist für private, gemeinnützige und öffentliche Interessenten läuft bis worden. Mittwoch 09. April 2021 Alle eingereichte Projektsteckbriefe waren formal korrekt und über diese Die Lokale Aktionsgruppe LEADER Rhein-Haardt, die das Gebiet der Ver- Projekte konnte die LAG Rhein-Haardt entscheiden. Letztlich hat die LAG bandsgemeinden Monsheim, Freinsheim, Leiningerland und der Stadt mehrheitlich die drei Projekten nach intensiver Betrachtung positiv bewer- Grünstadt abdeckt, startet einen weiteren Projektaufruf in der LEADER-För- tet. derperiode. Im Einzelnen hat die LAG jedes Projekt unter Anwendung einer ausführ Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 09. lichen Checkliste zur Projektauswahl mit Punkten individuell bewertet, ein April 2021 Zeit ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Monsheim ein- Ranking der vier Projekte vorgenommen und dabei folgende Mittel freige- zureichen. Insgesamt stehen im aktuellen Aufruf 570.000,00 € LEADER- geben: und 150.000,00 € Regionalbudgetmittel zur Verfügung für die Bezuschus- sung innovativer Projekte in der Region Rhein-Haardt. Für ehrenamtliche LEADER: Bürgerprojekte stehen 30.000,00 € zur Verfügung. Rang 1 mit 102 Punkten: Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Entscheidungsgremi- Projekt: Pension mit 18 Zimmern (Garni) in Kallstadt um der LAG Rhein-Haardt 22. April 2021 in einer eigenen Sitzung vorge- Projektträger: Udo Simbürger nommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der geplanten Maß- Kosten: 726.257 Euro nahmen. Zuwendung: 112.500 Euro ELER Mittel und 37.500 Euro Landesmittel Vordrucke für den Projektsteckbrief sowie die Bewertungs- und Auswahlkri- Zuwendungssatz: 30% terien der LAG Rhein-Haardt finden Sie unter www.leader-rhein-haardt.de . Rang 2 mit 98 Punkten: Adresse zum Erhalt und zur Einreichung der Projektsteckbriefe Projekt: Radwegekonzept für die Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Rhein-Haardt Verbandsgemeinde Leiningerland Geschäftstelle: c/o Verbandgemeinde Monsheim Projektträger: VG Leiningerland Alzeyer Straße 15 Kosten: 54.264 Euro 67590 Monsheim Zuwendung: 40.698 Euro ELER Mittel Ansprechpartner für Projektträger: Zuwendungssatz: 75% Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projekt- steckbriefs mit einem folgender Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen Rang 3 mit 95 Punkten (mit Zusatzqualifikation Innovation): und Beratung einzuholen: Projekt: Wohnen in Weinfässern in Bockenheim a.d.W. Projektträger: Vermietung Weyer GbR LEADER Regionalmanagement Kosten: 296.677 Euro Dr. Peter Dell Zuwendung: 56.094 Euro ELER Mittel und 18.698 Euro Landesmittel KOBRA Beratungszentrum, Am Gutleuthaus 19, 76829 Landau in der Pfalz Zuwendungssatz: 30% Tel. 06341 62150; Mobil: 0171 2810412 e-Mail: peter.dell@kobra-online.info Rang 4 mit 95 Punkten: Dennis Zimmermann Projekt: Ferienzimmer im Kutscherhaus Villa Fliedner Verbandsgemeinde Monsheim, Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim in Monsheim Tel. (0 62 43) 18 09-27; Fax: (0 62 43) 18 09-727 Projektträger: Andrea West e-Mail: dennis.zimmermann@vg-monsheim.de Kosten: 200.500 Euro Zuwendung: 40.707 Euro ELER (Rest-)Mittel und Einreichfrist für Projektsteckbriefe zu diesem Aufruf 20.050 Euro Landesmittel Letzter Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe ist Zuwendungssatz: 40% Freitag, 09. April 2021, 12.00 Uhr. Nur die bis dahin bei der LEADER-Geschäftsstelle Rhein-Haardt vollständig GAK 8.0 (Kleinstunternehmen der Grundversorgung): eingegangenen Projektsteckbriefe können im 10. Auswahltermin, sprich: in Projekt: Regionale Gaststätte in einem historischen Gebäude in der nächsten Sitzung der LAG Rhein-Haardt im Januar 2021, beraten und der Fußgängerzone Grünstadt ggf. beschlossen werden. Projektträger: Schillerplatz GbR
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 19. Februar 2021 Kosten: 888.952 Euro Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der Zuwendung: 150.000 Euro GAK-Mittel Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu Zuwendungssatz: 40% (Nettoförderung) Verfügung: https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und- dokumente/verbandsgemeinde/ Auf Basis der Mittelfreigabe durch die LAG Rhein-Haardt können die Projekt- träger dieser Projekte demnächst die Zuschussanträge bei der ADD stellen. Tagesordnung: Des Weiteren hat die LAG Mittel für das Regionalbudget in Höhe von 150.000 1. Einwohnerfragen Euro und 30.000 Euro für ehrenamtliche Bürgerprojekte für das Jahr 2021 2. Neubaugebiet „Goldberg - 2. BA“ Endausbau der Verkehrsanlagen beantragt, mit dem kom-munale Kleinstprojekte mit Nettokosten von bis zu - Vorstellung der Planung durch das Planungsbüro 20.000 Euro bzw. Bürgerprojekte mit maximal 2.000 Euro gefördert werden, 3. Neue Bushaltestellen B271 beschlossen. - Auswahl der Wartehäuschen und weiteres Vorgehen Der 1. Vorsitzende der LAG Rhein-Haardt, Monsheims Verbandsbürgermeis- 4. Mitteilungen und Anfragen ter Ralph Bothe, zeigte sich erfreut über die eingegangenen Projektsteck- 5. Einwohnerfragen briefe und die Beratungsergebnisse. Die Gesamtinvestition in die LEADER Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister Region Rhein-Haardt liegt nach dem neunten Aufruf bei rund 10 Mio. Euro. Die LAG Rhein-Haardt hat in gleicher Sitzung auch festgelegt, dass sie den zehnten LEADER Projektaufruf am 22. Februar 2021 starten möchte. Die Mit- Entwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen; tel für diesen Aufruf belaufen sich auf 570.000 Euro. Private und kommunale Bekanntmachung der Satzung Projektträger können ihre Vorschläge für innovative Projekte bei der LAG- Bekanntmachung Geschäftsstelle einreichen. Zeitgleich startet der Aufruf für das Regionalbud- der Satzung über die Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen get 2021 in Höhe von 150.000 Euro für kommunale Kleinstprojekte und in Ver-kehrsfläche der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim vom 14.12.2020 Höhe von 30.000 Euro für ehrenamtliche Bürgerprojekte (maximal 2.000 Der Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim hat in seiner Sitzung am Euro pro Projekt). Über die eingegangenen Projektsteckbriefe wird die LAG 14.12.2020 aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz Rhein-Haardt in ihrer Sitzung am 22. April, 2021 beraten und entscheiden. (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Einen entsprechenden Projektaufruf an alle Akteure zur Einreichung von S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. März 2017 Projektideen mittels Projektsteckbrief wird die LAG Rhein-Haardt am 22. Fe- (GVBl. S. 21), sowie § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 14. Juli bruar 2021 auf ihrer Homepage www.leader-rhein-haardt.de veröffent 1953 (BGBl. I S. 591) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 lichen. gez. Ralph Bothe, Vorsitzender LAG Rhein-Haardt (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. De- gez. Dennis Zimmermann, Geschäftsführer LAG Rhein-Haardt zember 2008 (BGBl. I S. 2794) mit Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey- Worms, Kommunalaufsicht, Alzey-Worms, vom 09.02.2021 folgendes be- schlossen. Die Publikation wird im Rahmen des Entwick- lungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Eu- ropäischen Union und dem Land Rheinland-Pfalz, §1 vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Gemäß § 58 Abs. 4 FlurbG wird ein Teilabschnitt einer öffentlichen Verkehrs- Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten fläche in der Gemarkung Dalsheim, Flur 1 Nr. 585 als öffentliche Anlage im Land Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sinne des § 40 FlurbG eingezogen, da kein öffentliches Nutzungsbedürfnis hierfür mehr be-steht. Die genaue Fläche ist aus dem Lageplan (Anlage 1) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ersichtlich. ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Flörsheim-Dalsheim, den 14.12.2020 gez. Rohrwick, Ortsbürgermeister Flörsheim-Dalsheim Diese Satzung wurde am 14.12.2020 ausgefertigt und zur Bekanntmachung freigegeben. Sie liegt ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ergebnisse der Ratssitzung vom 16.02.2021 Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 3.45, während der „Ihr Ortsbürgermeister informiert…“ Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt Einen kurzen Videobeitrag über die Ergebnisse der vergangenen Ratssit- der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. zung am 16.02.2021 finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde unter www.floersheimdalsheim.de . Das Protokoll wird nach Erstellung selbstver- Anlage 1 ständlich hier im Amtsblatt veröffentlicht. Geltungsbereich der Satzung über die Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen Brennholz aus dem „Flörsheimer Wald“ Verkehrsfläche der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim, Flur 1 Nr. 585, in Rot Ab sofort ist wieder Brennholz aus dem „Flörsheimer Wald“ (bei Sippersfeld) markierter Bereich verfügbar. Interessenten können sich gerne direkt bei unserem Revierförster Tim Diekmann (erreichbar über die VG Enkenbach-Alsenborn, Frau Schnepp, Tel. 06303 / 913-149) melden. Natürlich können Sie auch gerne mich direkt ansprechen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick Bekanntmachung Am Dienstag, den 23. Februar 2021 um 18:30 Uhr findet die 4. öffentliche Sitzung des Bau- und Dorfentwicklungsausschusses Flörsheim-Dalsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO statt. Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung beigetreten werden: Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) https://ortsgemeindefloersheimdalsheim.my.webex. Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der com/ortsgemeindefloersheimdalsheim.my/j.php?MT GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten 1 Jahr ID=m9d0bd0bfbcbde8721878981def7bca87 nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 388 1235 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- Meeting Passwort: Prn2dH8rsM3 (77623487 über Te- gung, die Ausfertigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der lefon- und Videosysteme) Satzung verletzt worden sind, oder
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 19. Februar 2021 2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- TOP 5 Mitteilungen und Anfragen det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften Es wurde nach dem Sachstand der Heizungsproblematik im Kindergarten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des gefragt. Die Firma Hornung aus Kriegsheim war vor Ort und hat die Einstel- Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- lungen geändert. Seitdem ist die Temperatur wieder in Ordnung. Allerdings macht wird. funktioniert die Fußbodenheizung im angebauten Nebenraum nicht so wie Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach gewünscht. Hier muss noch eine Ursachenforschung erfolgen. Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung gel- Die Entkalkungsanlage in Kindergarten wurde zwischenzeitlich von der Fir- tend machen. ma Brauner gewartet und funktioniert seitdem wieder einwandfrei. Die He- beanlage konnte witterungsbedingt noch nicht kontrolliert werden, weil der Außentank derzeit nicht begehbar ist. Mölsheim Eine weitere Anfrage wurde zu dem Thema tageweise Vermietung von Zim- mern in kürzlich verkauften älteren Häusern gestellt. Bürgermeister Bothe berichtete, dass dieses Phänomen mittlerweile im ganzen Landkreis Alzey- Bekanntmachung Worms zu beobachten sei. Sanierungsbedürftige Häuser werden bei diesem Am Montag, den 22. Februar 2021 um 18:30 Uhr findet die 2. öffentliche „Geschäftsmodell“ günstig angekauft und ohne große Sanierungsmaßnah- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Mölsheim für die Wahlperiode men tageweise an Monteure vermietet. Hier handelt es sich eindeutig um 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO statt. Beherbergungsbetriebe und die Kreisverwaltung Alzey-Worms wurde auf- gefordert, die Rechtmäßigkeit dieser Nutzungen zu überprüfen. In einem Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung Fall in Monsheim wurde aktiv im Internet mit diesen Übernachtungsmög- beigetreten werden: lichkeiten geworben. Sollten solche Angebote im Internet gesichtet werden, https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.ph bittet die Verwaltung um Information. Hier wäre eine E-Mail mit dem Link p?MTID=m2e514a51d68b16073e264033788b31e5 sehr hilfreich. Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 248 4338 Zum Abschluss berichtete Herr Beer vom Fachbereich Zentrales - Wahlen Meeting Passwort: 9432 über den Ablauf der bevorstehenden Landtagswahl am 14.03.2021, insbe- sondere im Hinblick auf die erforderlichen Hygienemaßnahmen zum Schutz Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der vor Corona-Infektionen. Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu Verfügung: https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und- Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können dokumente/verbandsgemeinde/ alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. Tagesordnung: Stephan Beer, Schriftführer 1. Einwohnerfragen 2. Mitteilungen und Anfragen 3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 der Ortsgemeinde Mölsheim Empfehlungsbeschluss Monsheim Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister Neue Grüncontainer auf den Friedhöfen Mörstadt Kurzprotokoll über die 13. öffentlich Sitzung des Ortsgemeinderats Mörstadt am Don- nerstag, 11.02.2021, Videokonferenz. TOP 1 Einwohnerfragen Es wurden keine Fragen gestellt. TOP 2 Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Mörstadt a) Feststellung der Jahresrechnung 2019 gem. §114 GemO b) Entlastung der beteiligten Organe nach §114 Abs. 1 GemO Der Ortsgemeinderat Mörstadt stellte die Jahresrechnung 2019 gemäß § 114 Abs. 1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungs- ausschuss einstimmig fest. Der Jahresabschluss 2019 schließt in der Ergeb- nisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -23.451,87 € ab, in der Finanzrechnung ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 73.034,26 €. Das Eigenkapital beläuft sich am Ende des Jahres 2019 auf 5.101.669,36 €. Dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Mörstadt und den ihn vertreten- den Beigeordneten und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten wurde einstimmig Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt. TOP 3 Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Stellenplan der Pünktlich zum Jahresbeginn konnten die neuen Grüncontainer auf den Ortsgemeinde Mörstadt Friedhöfen in Monsheim und Kriegsheim durch die Firma Neumann und - Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder Jenal aus Worms geliefert werden. Im Gegensatz zu den bisher verwendeten seiner Anlagen durch die Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO Bauschuttcontainern, verfügen die drei neuen Container über eine tiefere Es sind keine Vorschläge von Einwohnern eingegangen. Einwurföffnung, was die Entsorgung des Grünabfalls künftig einfacher macht. Auch das äußere Erscheinungsbild der neuwertigen Container ent- TOP 4 Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Stellenplan der spricht nun dem Umfeld eines Friedhofes. Zusammen mit dem bereits im Ortsgemeinde Mörstadt vergangenen Jahr auf dem Monsheimer Friedhof durch die Gemeindearbei- - Beschlussfassung ter neu hergestellten Platz am Haupteingang, konnte der Friedhof weiter Der Ortsgemeinderat Mörstadt hat einstimmig die Haushaltssatzung mit aufgewertet werden. Sobald die Witterung es zulässt, sollen abschließend Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegen- noch das neue Wiesengrabfeld angelegt und neuer Kies auch auf den west- den Fassung beschlossen. lichen Wegen eingebracht werden. Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 19. Februar 2021 Offstein Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals lfd. Ergebnis Betrag nachrichtlich: Nr. (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) aufgelaufenes Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offstein Eigenkapital für das Haushaltsjahr 2021 in € Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Offstein hat auf Grund des §§ 95 ff. der 1 Eigenkapital zum 31.12. des 3.622.043 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der dritten Haushaltsvorjahres 2018 heute gültigen Fassung, am 18. Januar 2021 folgende Haushaltssatzung be- schlossen: 2 + Jahresergebnis des 208.759 3.830.802 zweiten Haushaltvorjahres 2019 §1 3 + Ansatz für Jahresergebnis -224.215 3.606.587 Ergebnis- und Finanzhaushalt des Haushaltvorjahres 2020 Festgesetzt werden 4 + Ansatz für Jahresergebnis -432.756 3.173.831 1. im Ergebnishaushalt des Haushaltjahres 2021 der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.899.670 Euro 5 + geplantes Jahresergebnis -198.279 2.975.552 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.332.426 Euro des 1. Haushaltfolgejahres 2022 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 432.756 Euro 6 + geplantes Jahresergebnis -171.049 2.804.503 2. im Finanzhaushalt des 2. Haushaltfolgejahres 2023 die ordentlichen Einzahlungen auf 1.747.310 Euro 7 + geplantes Jahresergebnis -163.969 2.640.534 die ordentlichen Auszahlungen auf 2.059.786 Euro des 3. Haushaltfolgejahres 2024 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 312.476 Euro §7 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro Inkrafttreten die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro Offstein, den 15.02.2021 Andreas Böll, Ortsbürgermeister die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro Hinweis: die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 40.000 Euro Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 40.000 Euro öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.02.2021 geneh- die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 45.000 Euro migt worden. die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 82.390 Euro Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 22.02.2021 bis Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit- 37.390 Euro Dienstag, den 02.03.2021 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der Verbands- der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.792.310 Euro gemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Monsheim, Zim- der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.182.176 Euro mer 2.32 öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation um Covid-19 bitten Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr - 389.866 Euro wir darum, dass zur Einsichtnahme ein Termin vorab vereinbart wird. Des Weiteren kann der Haushalt in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekannt §2 machungen“ auf der Website www.vg-monsheim.de eingesehen werden. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Es werden 40.000 € an Krediten veranschlagt. Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der §3 Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- nicht, wenn gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- den nicht veranschlagt. gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren worden sind, voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden oder nicht veranschlagt. 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- §4 ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung Steuersätze des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie gemacht hat. folgt festgesetzt: Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- a) Grundsteuer zung geltend machen. Grundsteuer A 300 v.H. Offstein, den 15.02.2021 Andreas Böll, Ortsbürgermeister Grundsteuer B 365 v.H. b) Gewerbesteuer 375 v.H. Sonstige öffentliche Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes Bekanntmachungen und Mitteilungen gehalten werden • für den ersten Hund 42,- Euro • für den zweiten Hund 60,- Euro • für jeden weiteren Hund 84,- Euro Landesbetrieb Mobilität Worms • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro §5 K 35 – 1-tägige Vollsperrung zwischen Mörstadt und Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Worms-Pfeddersheim wegen Gehölzpflegearbeiten Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 6,00 Euro Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass die Kreisstraße (K) 35 zwischen Mörstadt und Worms-Pfeddersheim wegen Gehölzpflegearbei- §6 ten am Montag, 22. Februar, voll gesperrt ist. Aufgrund der geringen Fahr- Eigenkapital bahnbreite ist der Rückschnitt der Hecken nur unter Vollsperrung möglich. Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt: Der Verkehr wird ab dem Kreisel Mörstadt umgeleitet über die K 37 und die
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 19. Februar 2021 L 443 nach Worms-Pfeddersheim. Da sich die Behinderungen im Verkehrsab- Datum Uhrzeit Raum Ort lauf nicht vermeiden lassen, werden die Verkehrsteilnehmer um Verständnis Mittwoch, 14:00 Uhr 318, Sitzungssaal Amtsgericht Worms, für die Maßnahme gebeten. Renate Renth, Landesbetrieb Mobilität Worms 31.03.2021 Hardtgasse 6, 67547 Worms Bundesstraßen ab Montag voll gesperrt öffentlich versteigert werden: Baubeginn für Kreiselneubau bei Monsheim Großräumige Umleitung wegen Umbau der Kreuzung B 47 Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Mörstadt (Grünstädter Straße/Wachenheimer Straße) / B 271 (Schlosshohlstraße) / lfd. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. m2 Blatt Margaretenhof in Monsheim zu einem Kreisverkehr Nr. Lage Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass im Laufe des 1 Mörstadt Flur 3 Gebäude- und 1.401 1526 Montagvormittags, 22. Februar, die Bundesstraßen bei Monsheim südlich Flurstück 229 Freifläche, der Bahnüberführung im Kreuzungsbereich B 47 (Grünstädter Straße/Wa- Im Wiesenweg chenheimer Straße) und B 271 (Schlosshohlstraße) wegen Straßenbauarbei- ten bis voraussichtlich Ende Juni/Juli dieses Jahres voll gesperrt werden. 2 Mörstadt Flur 3 Gebäude- und 1.525 1526 Der Umbau der Ampelkreuzung B 47 (Grünstädter Straße/Wachenheimer Flurstück 231 Freifläche, Straße) / B 271 (Schlosshohlstraße) / Margaretenhof zu einem Kreisverkehr Im Wiesenweg kann aus bautechnischen und aus Gründen der Arbeitssicherheit nur unter lfd. Nr. 1 Vollsperrung erfolgen. Neben den beiden Bundesstraßen wird auch der Verkehrswert: 8.600,00 € Wirtschaftsweg (Margaretenhof ) an den neuen Kreisel angebunden. Die lfd. Nr. 2 Weiterführung des Weges (Margaretenhof ) sowie der geplante Anschluss an Verkehrswert: 15.300,00 € das Gewerbegebiet erfolgt im Auftrag der Wirtschaftsfördergesellschaft südlicher Wonnegau mbH Monsheim und wird parallel zum Kreiselbau vom Laut dem zugrunde liegenden Sachverständigengutachten liegen die bei- gleichen Bauunternehmen erstellt. den Grundstücke im Außenbereich, ehemals als Hundedressurplatz eines Mit dem Baustart und der Vollsperrung ist gerade zu Beginn der Bauarbeiten Dackelvereins genutzt. mit Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf zu rechnen. Der überregionale Auf dem Flurstück 231 befindet sich eine Unterstellhalle, derzeit unzulässi- Verkehr muss großräumig ab der Autobahnanschlussstelle Worms-Zentrum gerweise als Aufenthaltsraum ausgebaut und genutzt. über die A 61, die BAB-Anschlussstelle Gundersheim, die L 386 Richtung Der Versteigerungsvermerk ist am 09.03.2020 in das Grundbuch eingetra- Kirchheimbolanden, die L 401 Richtung B 47 Marnheim/Albisheim/Harx- gen worden. Löcher, Rechtspfleger heim/Wachenheim und Monsheim sowie umgekehrt geführt werden. Die weiträumige Umleitungsstrecke hat Gründe. Sie muss für den Bundes- straßenverkehr geeignet sein und ist entsprechend ausgeschildert. Es ist absehbar, dass die Verkehrsteilnehmer kürzere, alternative Routen nutzen werden. Für die Fußgänger und Radfahrer werden, soweit es die Bauabläufe Kreisverwaltung Alzey-Worms es erlauben, Möglichkeiten zum Queren der Baustelle eingerichtet. Der Bauauftrag für das Gemeinschaftsprojekt der Ortsgemeinde Monsheim und dem LBM Worms wurde im Dezember 2020 mit einem Kostenvolumen von rund 900.000 Euro nach einer öffentlichen Ausschreibung der Bauleis- tungen erteilt. Davon trägt die Ortsgemeinde Monsheim rund 150.000 Euro Erste Rate der Müllgebühren für den Ast, der den Kreisel mit der zweiten Zufahrt zum bestehende Gewer- begebiet verbinden wird. ist am 1. März fällig Neben dem Kreisel werden insgesamt rund 900 Meter Bundesstraße 47 sa- niert. 300 Meter in Richtung Süden (Grünstadt) und zirka 600 Meter in Rich- Die Jahresgebühren sind in zwei Raten fällig, jeweils am 1. März und am tung Westen (Wachenheim). 1. September. Ein Großteil der Kundinnen und Kunden des Abfallwirt- Der LBM geht derzeit von einer reinen Bauzeit ohne Schlechtwetterausfälle schaftsbetriebes lassen die Müllgebühren abbuchen. Das ist bequem von rund fünf Monaten aus. Die Bundesstraße ist während dieser Zeit im Be- und die Zahlung ist immer pünktlich. Wer die Abfallgebühren aber selbst reich des Baufeldes voll gesperrt. überweist, sollte rechtzeitig daran denken, um eine Zahlungserinnerung Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ver- zu vermeiden. kehrsqualität. Das Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“ in Monsheim Keine Jahresgebührenbescheide mehr wird nach Fertigstellung des Kreisels eine zweite Zufahrt über den Kreiselast Wie bereits in den vergangenen Jahren verzichtet der AWB auch im Jahr Margaretenhof erhalten. 2021 auf die Versendung neuer Jahres-Gebührenbescheide, die früher quasi als Erinnerung an die Zahlung der Gebühren dienten. Jetzt ist der Daten und Fakten letzte Abfallgebührenbescheid grundsätzlich so lange gültig, bis sich an Kreiseldurchmesser 40 Meter den Berechnungsgrundlagen etwas ändert. Bei Änderungen kommt ein Straßensanierung der B 47 rd. 600 Meter in Richtung Wachenheim neuer Bescheid. 300 Meter Richtung Grünstadt Verkehrsbelastungen B 47 7.000 Kraftfahrzeuge pro Tag Weitere Infos bei der zuständigen Sachbearbeiterin (siehe Bescheid) B 271 12.400 Kraftfahrzeuge pro Tag oder über die Gebühren-Hotline 0 67 31 / 4 08 6499 Auftragssumme rd. 900.000 Euro Davon rd. 750.000 Euro Kostenanteil Bundesrepublik Deutschland rd. 150.000 Euro Kostenanteil Kompostaktion auf den Werstoffhöfen Ortsgemeinde Monsheim Abfallwirtschaftsbetrieb gibt Kompost wieder kostenlos aus Baubeginn Montag, 22. Februar 2021 Ab Donnerstag, 18. Februar werden die Kundinnen und Kunden auf den Bauzeit 5 Monate ohne Schlechtwetterausfälle Wertstoffhöfen im Landkreis Alzey-Worms nicht nur Abfälle zum Recycling Renate Renth, Landesbetrieb Mobilität Worms abgeben, sondern auch wieder etwas mitnehmen können. Der Abfallwirt- schaftsbetrieb bietet, solange der Vorrat reicht, auf allen Wertstoffhöfen Kompost aus der Vergärungsanlage Framersheim zum Abholen an. Alle Kun- den bekommen bis zu einem halben Kubikmeter reifen Kompost kostenlos zum Mitnehmen. Amtsgericht Worms So funktioniert‘s Wer mit einem entsprechenden Gefäß oder Transportmittel und einer Vollstreckung Immobiliar, Az.: 17K 3/20 Worms, 02.02.2021 Schaufel kommt, kann den Kompost selbst aus dem aufgestellten Container entnehmen. Für jeden Kunden oder jede Kundin werden pro Öffnungstag Terminbestimmung nicht mehr als ein halber Kubikmeter ausgegeben. Die Aktion endet, wenn Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am der Vorrat aufgebraucht ist.
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