Informationen über die Landtagswahl am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie - Verbandsgemeinde ...

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Informationen über die Landtagswahl am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie - Verbandsgemeinde ...
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 7                                                                                       Freitag, den 19. Februar 2021

Informationen über die Landtagswahl am
14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie
Verwaltung empfiehlt, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen
Sehr geehrte
Wählerinnen und Wähler,

die aktuelle Corona-Pandemie und die pande-
miebedingten Einschränkungen werden nach
der derzeitigen Entwicklung Auswirkungen auf
die am 14. März 2021 stattfindende Landtags-
wahl in Rheinland-Pfalz haben. Dies gilt insbe-
sondere für die Stimmabgabe im Wahllokal, wo
besondere Schutzmaßnahmen eingehalten wer-
den müssen. Bei der Vorbereitung dieser Wahl
werden alle notwendigen Vorkehrungen getrof-
fen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl
der Wählerinnen und Wähler als auch der ehren-
amtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am
Wahltag auszuschließen. Dazu zählen u. a. fol-
gende Maßnahmen:
• In den Wahlräumen und deren unmittelbaren
   Zugängen besteht die Verpflichtung, eine me-
   dizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder
   eine Maske des Standards KN95/N95 oder
   FFP2 zu tragen. Eine Ausnahme von dieser
   Maskenpflicht gilt nur für die Personen, die
   durch ein ärztliches Gutachten eine Befreiung
                                                                                                                            Bild: Angela Rohde – stock.adobe.com
   von der Maskenpflicht nachweisen können. Im
   Wahlraum werden medizinische Masken für          scheinverfahren (Website der Verwaltung) stel-     Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahl-
   die Fälle vorgehalten, in denen Wählerinnen      len. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Fa­         tag, 15 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachge-
   und Wähler eine vorgeschriebene Maske ver-       miliennamen, Vornamen, Geburtsdatum und            wiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum
   gessen haben.                                    Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen      nicht aufgesucht werden kann oder Stimmbe-
• Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt       mit dem Wahlschein:                                rechtigte aus von ihnen nicht zu vertretenden
   und eingerichtet. Es ist organisatorisch ge-     • einen Stimmzettel                                Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufge-
   währleistet, dass die Wahlräume regelmäßig       • einen Stimmzettelumschlag (blau)                nommen wurden.
   gelüftet werden und der einzuhaltende Min-       • einen Wahlbriefumschlag (hellrot), den die
                                                                                                       Damit Ihre Stimmen gültig sind, bitte ich Sie, die
   destabstand zwischen Wählerinnen und Wäh-           Gemeinde freigemacht hat, und
                                                                                                       Hinweise im Merkblatt zur Briefwahl, das Sie mit
   lern eingehalten werden kann.                    • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterun-
                                                                                                       den Wahlunterlagen erhalten, genau zu beachten.
• Alle kontaktierten Oberflächen der Wahl­            gen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stim-
   räume – insbesondere die Wahlkabinen und            men per Briefwahl abgeben.                      Nach Ausfüllung der Wahlunterlagen sollten Sie
   die Wahlurne – werden regelmäßig und                                                                diese spätestens am Donnerstag vor dem Wahltag
   gründlich gereinigt.                             Sie können den Wahlschein und die Briefwahl-       (11. März 2021) absenden. Dann kann gewähr-
• Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabi-      unterlagen unter Vorlage der Wahlbenachrichti-     leistet werden, dass die Wahlunterlagen rechtzei-
   nen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Jede     gung und Ihres Personalausweises auch persön-      tig bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
   Wählerin oder jeder Wähler erhält einen neu-     lich beim Wahlamt beantragen und abholen.
                                                                                                       Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des
   en und unbenutzten Schreibstift, der anschlie-   Dort besteht die Möglichkeit, direkt Ihre Stim-
                                                                                                       Bundesgebietes mit der Deutschen Post AG kos-
   ßend mitgenommen werden darf.                    men vor Ort abzugeben. Allerdings kann es we-
                                                                                                       tenfrei zurückgesandt werden. Für den rechtzei-
• Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält zwei    gen der Einhaltung der Hygieneregelungen und
                                                                                                       tigen Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei der Ge-
   Masken des Standards KN95/N95, um sie am         Zugangsbeschränkungen zu längeren Wartezei-
                                                                                                       meinde sind Sie selbst verantwortlich.
   Wahltag zu tragen.                               ten kommen. Deshalb bitten wir Sie, wenn ir-
                                                    gendwie möglich, den Postweg, per E-Mail oder      Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten
Neben der Urnenwahl haben Sie auch die Mög-         über die Website der Verwaltung (Online-Wahl-      verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis
lichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür     schein) für die Beantragung der Briefwahl zu       zum Wahltag (14. März 2021) bis 18 Uhr direkt
benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit         nutzen!                                            bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Ge-
dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbe-                                                             meindeverwaltung oder am Wahltag bis 18 Uhr
nachrichtigung beantragen können. Sie können        Kurzentschlossene können grundsätzlich bis         bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahl-
den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch)        Freitag, den 12. März 2021, 18 Uhr, Briefwahlun-   vorstand abgeben.
oder per E-Mail oder über das Online-Wahl-          terlagen beantragen. Ausnahmsweise können                                Ralph Bothe, Bürgermeister
Informationen über die Landtagswahl am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                             Freitag, 19. Februar 2021

             BÜRGERSERVICE
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                              Polizei
 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                             Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte                                                       Polizeikommissar Frank Wagner
 die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F­ ällen                                                   Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870
 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden.                                                                          Fax: 0 62 47 / 89 0
 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten
                                                                                                                                        Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs­-
                                                                                                                                        Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 ge­bäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere
 Kommunika­tionswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote.                                                                    Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister                                                                                                     Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick,                                                                               Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de                                                                               und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
                                                                                                                                        Pflegestützpunkt Osthofen
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon,
 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de                                                                                                      Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
                                                                                                                                        iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel,                                                                                           Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30
 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de
                                                                                                                                        irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer,
 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de                                                                                         Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny,                                                                                        Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung,
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de                                                                                       �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll,                                                                                            Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz,                                                                                          Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com                                                                                 Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren
                                                                                                                                        Kontakt­personen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39
 Feuerwehren
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16          Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3                                        oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51                                 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M
                                                                                                                                                         o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Sa. 8.30 – 12.30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112                         Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222             Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen                                                                        Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
 zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
                                                                                                                                        Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
 am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81                                                               Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
                                                                                                                                        Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |
 an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,                                                                  Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                                                          Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 Rettungs­dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76                                   Erdgasversorgung / Stromversorgung
                                                                                                                                        EWR Netz GmbH, Alzey
 Krankenhaus
                                                                                                                                        (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300
 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
                                                                                                                                        bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
                                                                                                                                        Telefon
           Apotheken Notdienst                                                                                                          DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden                                                                                ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,                                                                                                      ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                                                                              Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
                                                                                                                                    Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                          amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2021.
Informationen über die Landtagswahl am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –3–                                                    Freitag, 19. Februar 2021

                                                                                Bekanntmachung
    Amtlicher Teil                                                              Am Dienstag, den 23. Februar 2021 um 19:00 Uhr findet V die 8. öffentliche
           Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der                    Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses der VG Monsheim für die
                     Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden                     Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO statt.

                                                                                Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung
                                                                                beigetreten werden:
         Verbandsgemeinde Monsheim                                              https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.
                                                                                php?MTID=mde8dc80fffcc86839586a336ca06c205

2. Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsordnung                                   Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 093 0728
ab 14. Februar 2021 in Kraft                                                    Meeting Passwort: 8712
Am 12. Februar 2021 wurde u.a. die 2. Änderungsverordnung zur 15. Coro-
na-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verkündet; sie ist am 14. Feb-         Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der
ruar 2021 in Kraft getreten. Damit wird der jüngste Bund-Länder-Beschluss       Homepage derVerbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu
umgesetzt. Im Wesentlichen handelt es sich – neben der Verlängerung der         ­Verfügung:     https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und-­
bisher geltenden Maßnahmen bis zum 28. Februar 2021 – um folgende Än-            dokumente/verbandsgemeinde/
derungen:
                                                                                Tagesordnung:
Masken                                                                          1.1 Neubau der Rheinhessenhalle;
•	Die verschärfte Maskenpflicht (Pflicht zum Tragen einer medizinischen              - I nformation zum Vergabeverfahren „vorgehängte hinterlüftete
   Maske) wurde ausgeweitet und gilt nun auch für erlaubte körpernahe                    Fassade“
   Dienstleistungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens.                 1.2 Neubau der Rheinhessenhalle;
•	Sofern eine verschärfte Maskenpflicht gilt, wurde ergänzend noch die Zu-           - Sachstand der Baumaßnahme
   lässigkeit eines vergleichbaren Standards zu FFP2 aufgenommen.               2.1 Verwaltungsgebäude „Anhäuser Mühle“;
•	Neu ist die Anordnung der verschärften Maskenpflicht bei öffentlichen              Dachsanierung Ratsaal
   Wahlen in Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen (§ 2 Abs. 4 S.               - Sachstandsbericht
   3 CoBeLVO).                                                                  2.2 Verwaltungsgebäude „Anhäuser Mühle“;
•	Ausdrücklich erlaubt sind nunmehr Zusammenkünfte der Tarifpartner                  Dachsanierung und -ausbau des Verwaltungsgebäudes
   ­sowie von Personal- und Betriebsversammlungen (§ 2 Abs. 2 CoBeLVO).               - Sachstandsbericht
•	In mehrstündigen schriftlichen Prüfungen im Rahmen von Staatsexamen,         3.    Neubau der Bauhofhalle
    die in Präsenzform stattfinden, kann unter Umständen die Maskenpflicht            - Sachstandsbericht
    am Platz entfallen.                                                         4.1 Grundschule Monsheim;
                                                                                      Erneuerung des westlichen Schulzugangs
Schulen § 12 Abs. 2 CoBeLVO                                                           - Sachstandsbericht
•	Präsenzunterricht gilt ab dem 22.02.2021 in Grundschulen, der Unterstufe     4.2 Grundschule Monsheim;
   des Bildungsgangs ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen und der               Erneuerung der Heizungsanlage
   Primarstufe der anderen Bildungsgänge an Förderschulen. Dabei gilt:                - Information über die Bewilligung einer Förderung aus Bundesmitteln
   •	Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann, findet      4.2.1 Grundschule Monsheim;
      ein regulärer Präsenzunterricht statt.                                          Erneuerung der Heizungsanlage
   •	Kann der Mindestabstand nicht gewahrt werden, erfolgt der Unterricht            - Vorstellung der Planung durch das Ing.-Büro Heimann, Lorsch
      im Wechselmodell.                                                         4.2.2 Grundschule Monsheim
•	Abschlussprüfungen bzw. nicht aufschiebbare Prüfungen können als Prä-              Erneuerung der Heizungsanlage
   senzprüfung erfolgen.                                                              Ingenieurleistungen für Geothermie; Auftragsvergabe
•	Über die Öffnung weiterer Schulen entscheidet das Bildungsministerium        5.1 Grundschule Offstein
   im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium.                                    Umsetzung des Konjunkturprogramms Kl 3.0 Kapitel 2;
                                                                                      Sanierung des Daches der Grundschule Offstein
Weiterbildung; § 14 Abs. 2 S. 5- 8 CoBeLVO                                            - Vorstellung der Planung
Neu ist die Öffnung für kursabschließende Prüfungen der Integrationskurse,      5.2 Grundschule Offstein
der Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, für              Sanierung der Grundschule Offstein, 2. Bauabschnitt;
Einbürgerungstests und Sprachkursprüfungen, die für eine Hochschulzulas-              Fassade, Flucht- und Rettungswege
sung erforderlich sind. Die Präsenzform ist unter Beachtung der allgemeinen           - Vorstellung der Planung
Schutzmaßnahmen zulässig.                                                       6.    Sanierungsbedarf Feuerwehrhäuser
                                                                                      - Ergebnis der Begehung 2020
§ 16 Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen                                   7.    Einwohnerfragen
Mitarbeiter*innen dürfen nach Beendigung der Absonderung die Einrich-           8.    Mitteilungen und Anfragen
tung nur nach Vorlage eines negativen Tests betreten.                                                                           Ralph Bothe, Bürgermeister

Geänderte Absonderungsverordnung
Vorgeschrieben ist, dass die Absonderung stets mindestens 14 Tage dauert.
                                                                                Bekanntmachung
•	Neu: Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Angehörige des Hausstands         Am Mittwoch, den 24. Februar 2021 um 19:00 Uhr findet die 10. öffent­
   müssen einen PCR-Test vornehmen lassen, sobald sie von der Infektion der     liche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG
   Kontaktperson erfahren haben.                                                Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35
•	Im Falle einer Virus-Mutation ist zum Beenden der Quarantänezeit ein zu-     Abs. 3 GemO statt.
   sätzlicher PCR-Test nötig, der frühestens am elften Tag vorgenommen wer-
   den kann. Ist der Test positiv, muss der Infizierte nochmals eine Woche in   Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung
   Quarantäne. Diese beginnt mit dem zweiten Test, frühestens am 15. Tag        beigetreten werden:
   der Absonderung. Generell müssen alle positiv Getesteten, Krankheitsver-     https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.ph
   dächtige, Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person sowie         p?MTID=m201239d41e76ccbeaf9593a7cf902a6f
   Kontaktpersonen der Kategorie I unverzüglich in Absonderung und sich         Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 353 6590
   einem PCR-Test unterziehen.                                                  Meeting Passwort: 6821

Die vollständige aktualisierte 15. CoBeLVO sowie weitere Auslegungshilfen       Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der
und FAQs hat das Land unter www.corona.rlp.de bereitgestellt.                   Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu
                                                                                ­Verfügung:     https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und-­
                                                Ralph Bothe, Bürgermeister      dokumente/verbandsgemeinde/
Amtsblatt VG Monsheim                                                    –4–                                                    Freitag, 19. Februar 2021

Tagesordnung:                                                                Inhalt des Aufrufes
I. öffentlicher Teil                                                         In diesem Aufruf können für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwick-
1. Bauhof der Verbandsgemeinde Monsheim;                                     lungsstrategie (LILE) Rhein-Haardt 2014-2020 Projektsteckbriefe eingereicht
     Lackierung/Folierung des VW-Crafter (ehemaliges MTF) in                 werden.
     Verkehrsorange für den Einsatz beim VG-Bauhof;                          Einzelnen also für die Handlungsfelder „Regionale Wirtschaft, Land-, Forst-
     - Auftragsvergabe                                                       und Weinwirtschaft“, „Naherholung und Tourismus“, „Dorf- und Stadtent-
2. Umsetzung des „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“                          wicklung“ und „Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität“.
     - Sachstandsbericht                                                     Regionalbudgetmittel sind nur durch öffentliche Projekträger abrufbar.
3. Digitalisierung der Verwaltung und der Verwaltungsleistungen
     - Sachstandsbericht                                                     Fördermittelbudget des Aufrufs
4. Mitteilungen und Anfragen                                                 Für diesen Aufruf stehen aus Mitteln der LAG Rhein-Haardt bereit:
5. Einwohnerfragen                                                           aus ELER-Mitteln:                          500.000,00 €
                                                                             aus Landesmitteln 2021 (unter Vorbehalt) 70.000,00 €
II. nichtöffentlicher Teil                                                   aus GAK 10.0 (Regionalbudget):             150.000,00 €
6. Grundstücksangelegenheiten                                                für ehrenamtliche Bürgerprojekte:           30.000,00 €
7. Personalangelegenheiten
8. Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft der
     Verbandsgemeinde Monsheim (WIM GmbH)
9. Mitteilungen und Anfragen                                                 LEADER-Aktionsgruppe Rhein-Haardt
                                        Ralph Bothe, Bürgermeister          beschließt fünf Projekte
                                                                             Monsheim/Grünstadt/Freinsheim. Die Mitglieder der LEADER LAG Rhein-
                                                                             Haardt haben bei ihrer Sitzung am 10. Februar 2021 LEADER-Mittel in Höhe
                                                                             von 330.000 Euro für vier LEADER Projekte und 150.000 Euro für ein GAK
                                                                             Projekt freigegeben.
   Leader-Region                                                             Mit ihrem neunten Projektaufruf in der EU-Förderperiode, der auf ihrer
   Rhein-Haardt                                                              Homepage www.leader-rhein-haardt.de ab dem 24.11.2020 bis zum
                                                                             23.12.2020 publiziert wurde, hatte die LAG Rhein-Haardt um Einreichung
                                                                             von Projektideen geworben.
Aufruf zur Einreichung von LEADER-, Regionalbudget-­                         Daraufhin sind bei der LEADER-Geschäftsstelle bis zum Ende der Ein­
Projekten und ehrenamtlichen Bürgerprojekten der                             reichungsfrist am 16.08.2019 (12.00 Uhr) mittels eines ausgefüllten LEADER-
LAG Rhein-Haardt                                                             Projektsteckbriefs vier LEADER Projekte und ein GAK Projekte eingereicht
Frist für private, gemeinnützige und öffentliche Interessenten läuft bis     worden.
Mittwoch 09. April 2021                                                      Alle eingereichte Projektsteckbriefe waren formal korrekt und über diese
Die Lokale Aktionsgruppe LEADER Rhein-Haardt, die das Gebiet der Ver-        Projekte konnte die LAG Rhein-Haardt entscheiden. Letztlich hat die LAG
bandsgemeinden Monsheim, Freinsheim, Leiningerland und der Stadt             mehrheitlich die drei Projekten nach intensiver Betrachtung positiv bewer-
Grünstadt abdeckt, startet einen weiteren Projektaufruf in der LEADER-För-   tet.
derperiode.                                                                  Im Einzelnen hat die LAG jedes Projekt unter Anwendung einer ausführ­
Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 09.   lichen Checkliste zur Projektauswahl mit Punkten individuell bewertet, ein
April 2021 Zeit ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Monsheim ein-   Ranking der vier Projekte vorgenommen und dabei folgende Mittel freige-
zureichen. Insgesamt stehen im aktuellen Aufruf 570.000,00 € LEADER-         geben:
und 150.000,00 € Regionalbudgetmittel zur Verfügung für die Bezuschus-
sung innovativer Projekte in der Region Rhein-Haardt. Für ehrenamtliche      LEADER:
Bürgerprojekte stehen 30.000,00 € zur Verfügung.                             Rang 1 mit 102 Punkten:
Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Entscheidungsgremi-         Projekt:          Pension mit 18 Zimmern (Garni) in Kallstadt
um der LAG Rhein-Haardt 22. April 2021 in einer eigenen Sitzung vorge-       Projektträger:    Udo Simbürger
nommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der geplanten Maß-     Kosten:           726.257 Euro
nahmen.                                                                      Zuwendung:        112.500 Euro ELER Mittel und 37.500 Euro Landesmittel
Vordrucke für den Projektsteckbrief sowie die Bewertungs- und Auswahlkri-    Zuwendungssatz: 30%
terien der LAG Rhein-Haardt finden Sie unter www.leader-rhein-haardt.de .
                                                                             Rang 2 mit 98 Punkten:
Adresse zum Erhalt und zur Einreichung der Projektsteckbriefe                Projekt:	Radwegekonzept für die
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Rhein-Haardt                                                 Verbandsgemeinde Leiningerland
Geschäftstelle:     c/o Verbandgemeinde Monsheim                             Projektträger:    VG Leiningerland
				                Alzeyer Straße 15                                        Kosten:           54.264 Euro
				                67590 Monsheim                                           Zuwendung:        40.698 Euro ELER Mittel
Ansprechpartner für Projektträger:                                           Zuwendungssatz: 75%
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projekt-
steckbriefs mit einem folgender Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen          Rang 3 mit 95 Punkten (mit Zusatzqualifikation Innovation):
und Beratung einzuholen:                                                     Projekt:          Wohnen in Weinfässern in Bockenheim a.d.W.
                                                                             Projektträger:    Vermietung Weyer GbR
LEADER Regionalmanagement
                                                                             Kosten:           296.677 Euro
Dr. Peter Dell
                                                                             Zuwendung:        56.094 Euro ELER Mittel und 18.698 Euro Landesmittel
KOBRA Beratungszentrum, Am Gutleuthaus 19, 76829 Landau in der Pfalz
                                                                             Zuwendungssatz: 30%
Tel. 06341 62150; Mobil: 0171 2810412
e-Mail: peter.dell@kobra-online.info
                                                                             Rang 4 mit 95 Punkten:
Dennis Zimmermann                                                            Projekt:	Ferienzimmer im Kutscherhaus Villa Fliedner ­
Verbandsgemeinde Monsheim, Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim                                   in Monsheim
Tel. (0 62 43) 18 09-27; Fax: (0 62 43) 18 09-727                            Projektträger:    Andrea West
e-Mail: dennis.zimmermann@vg-monsheim.de                                     Kosten:           200.500 Euro
                                                                             Zuwendung:	40.707 Euro ELER (Rest-)Mittel und ­
Einreichfrist für Projektsteckbriefe zu diesem Aufruf                                          20.050 Euro Landesmittel
Letzter Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe ist              Zuwendungssatz: 40%
Freitag, 09. April 2021, 12.00 Uhr.
Nur die bis dahin bei der LEADER-Geschäftsstelle Rhein-Haardt vollständig    GAK 8.0 (Kleinstunternehmen der Grundversorgung):
eingegangenen Projektsteckbriefe können im 10. Auswahltermin, sprich: in     Projekt:	Regionale Gaststätte in einem historischen Gebäude in
der nächsten Sitzung der LAG Rhein-Haardt im Januar 2021, beraten und                          der Fußgängerzone Grünstadt
ggf. beschlossen werden.                                                     Projektträger:    Schillerplatz GbR
Amtsblatt VG Monsheim                                                                –5–                                                   Freitag, 19. Februar 2021

Kosten:         888.952 Euro                                                           Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der
Zuwendung:      150.000 Euro GAK-Mittel                                                Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu
Zuwendungssatz: 40% (Nettoförderung)                                                   ­Verfügung:     https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und-­
                                                                                        dokumente/verbandsgemeinde/
Auf Basis der Mittelfreigabe durch die LAG Rhein-Haardt können die Projekt-
träger dieser Projekte demnächst die Zuschussanträge bei der ADD stellen.              Tagesordnung:
Des Weiteren hat die LAG Mittel für das Regionalbudget in Höhe von 150.000             1. Einwohnerfragen
Euro und 30.000 Euro für ehrenamtliche Bürgerprojekte für das Jahr 2021                2. Neubaugebiet „Goldberg - 2. BA“ Endausbau der Verkehrsanlagen
beantragt, mit dem kom-munale Kleinstprojekte mit Nettokosten von bis zu                  - Vorstellung der Planung durch das Planungsbüro
20.000 Euro bzw. Bürgerprojekte mit maximal 2.000 Euro gefördert werden,               3. Neue Bushaltestellen B271
beschlossen.                                                                              - Auswahl der Wartehäuschen und weiteres Vorgehen
Der 1. Vorsitzende der LAG Rhein-Haardt, Monsheims Verbandsbürgermeis-                 4. Mitteilungen und Anfragen
ter Ralph Bothe, zeigte sich erfreut über die eingegangenen Projektsteck-              5. Einwohnerfragen
briefe und die Beratungsergebnisse. Die Gesamtinvestition in die LEADER                                                     Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister
Region Rhein-Haardt liegt nach dem neunten Aufruf bei rund 10 Mio. Euro.
Die LAG Rhein-Haardt hat in gleicher Sitzung auch festgelegt, dass sie den
zehnten LEADER Projektaufruf am 22. Februar 2021 starten möchte. Die Mit-              Entwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen;
tel für diesen Aufruf belaufen sich auf 570.000 Euro. Private und kommunale            Bekanntmachung der Satzung
Projektträger können ihre Vorschläge für innovative Projekte bei der LAG-              Bekanntmachung
Geschäftsstelle einreichen. Zeitgleich startet der Aufruf für das Regionalbud-         der Satzung über die Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen
get 2021 in Höhe von 150.000 Euro für kommunale Kleinstprojekte und in                 Ver-kehrsfläche der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim vom 14.12.2020
Höhe von 30.000 Euro für ehrenamtliche Bürgerprojekte (maximal 2.000                   Der Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim hat in seiner Sitzung am
Euro pro Projekt). Über die eingegangenen Projektsteckbriefe wird die LAG              14.12.2020 aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
Rhein-Haardt in ihrer Sitzung am 22. April, 2021 beraten und entscheiden.              (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt
Einen entsprechenden Projektaufruf an alle Akteure zur Einreichung von                 S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. März 2017
Projektideen mittels Projektsteckbrief wird die LAG Rhein-Haardt am 22. Fe-            (GVBl. S. 21), sowie § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 14. Juli
bruar 2021 auf ihrer Homepage www.leader-rhein-haardt.de veröffent­                    1953 (BGBl. I S. 591) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976
lichen.                    gez. Ralph Bothe, Vorsitzender LAG Rhein-Haardt            (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. De-
              gez. Dennis Zimmermann, Geschäftsführer LAG Rhein-Haardt                zember 2008 (BGBl. I S. 2794) mit Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-
                                                                                       Worms, Kommunalaufsicht, Alzey-Worms, vom 09.02.2021 folgendes be-
                                                                                       schlossen.
                                    Die Publikation wird im Rahmen des Entwick-
                                    lungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Eu-
                                    ropäischen Union und dem Land Rheinland-Pfalz,                                        §1
                                    vertreten durch das Ministerium für Umwelt,        Gemäß § 58 Abs. 4 FlurbG wird ein Teilabschnitt einer öffentlichen Verkehrs-
                                    Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten     fläche in der Gemarkung Dalsheim, Flur 1 Nr. 585 als öffentliche Anlage im
                                    Land Rheinland-Pfalz durchgeführt.
                                                                                       Sinne des § 40 FlurbG eingezogen, da kein öffentliches Nutzungsbedürfnis
                                                                                       hierfür mehr be-steht. Die genaue Fläche ist aus dem Lageplan (Anlage 1)
 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des                             ersichtlich.
 ländlichen Raums:
 Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
                                                                                                                           §2
                                                                                       Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                       Flörsheim-Dalsheim, den 14.12.2020       gez. Rohrwick, Ortsbürgermeister
                  Flörsheim-Dalsheim                                                   Diese Satzung wurde am 14.12.2020 ausgefertigt und zur Bekanntmachung
                                                                                       freigegeben. Sie liegt ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Ergebnisse der Ratssitzung vom 16.02.2021                                              Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 3.45, während der
„Ihr Ortsbürgermeister informiert…“                                                    Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt
Einen kurzen Videobeitrag über die Ergebnisse der vergangenen Ratssit-                 der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
zung am 16.02.2021 finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde unter
www.floersheimdalsheim.de . Das Protokoll wird nach Erstellung selbstver-              Anlage 1
ständlich hier im Amtsblatt veröffentlicht.                                            Geltungsbereich
                                                                                       der Satzung über die Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen
Brennholz aus dem „Flörsheimer Wald“                                                   ­Verkehrsfläche der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim, Flur 1 Nr. 585, in Rot
Ab sofort ist wieder Brennholz aus dem „Flörsheimer Wald“ (bei Sippersfeld)             markierter Bereich
verfügbar. Interessenten können sich gerne direkt bei unserem Revierförster
Tim Diekmann (erreichbar über die VG Enkenbach-Alsenborn, Frau Schnepp,
Tel. 06303 / 913-149) melden. Natürlich können Sie auch gerne mich direkt
ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen             Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick

Bekanntmachung
Am Dienstag, den 23. Februar 2021 um 18:30 Uhr findet die 4. öffentliche
Sitzung des Bau- und Dorfentwicklungsausschusses Flörsheim-Dalsheim für
die Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO
statt.

Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung
beigetreten werden:                                                                    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
https://ortsgemeindefloersheimdalsheim.my.webex.                                       Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
com/ortsgemeindefloersheimdalsheim.my/j.php?MT                                         GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten 1 Jahr
ID=m9d0bd0bfbcbde8721878981def7bca87                                                   nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
                                                                                       Dies gilt nicht, wenn
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 388 1235                                        1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
Meeting Passwort: Prn2dH8rsM3 (77623487 über Te-                                           gung, die Ausfertigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
lefon- und Videosysteme)                                                                   Satzung verletzt worden sind, oder
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –6–                                                   Freitag, 19. Februar 2021

2.	vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-    TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
    det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften       Es wurde nach dem Sachstand der Heizungsproblematik im Kindergarten
    gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des             gefragt. Die Firma Hornung aus Kriegsheim war vor Ort und hat die Einstel-
    Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-   lungen geändert. Seitdem ist die Temperatur wieder in Ordnung. Allerdings
    macht wird.                                                                funktioniert die Fußbodenheizung im angebauten Nebenraum nicht so wie
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach       gewünscht. Hier muss noch eine Ursachenforschung erfolgen.
Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung gel-     Die Entkalkungsanlage in Kindergarten wurde zwischenzeitlich von der Fir-
tend machen.                                                                   ma Brauner gewartet und funktioniert seitdem wieder einwandfrei. Die He-
                                                                               beanlage konnte witterungsbedingt noch nicht kontrolliert werden, weil
                                                                               der Außentank derzeit nicht begehbar ist.
                            Mölsheim                                           Eine weitere Anfrage wurde zu dem Thema tageweise Vermietung von Zim-
                                                                               mern in kürzlich verkauften älteren Häusern gestellt. Bürgermeister Bothe
                                                                               berichtete, dass dieses Phänomen mittlerweile im ganzen Landkreis Alzey-
Bekanntmachung
                                                                               Worms zu beobachten sei. Sanierungsbedürftige Häuser werden bei diesem
Am Montag, den 22. Februar 2021 um 18:30 Uhr findet die 2. öffentliche
                                                                               „Geschäftsmodell“ günstig angekauft und ohne große Sanierungsmaßnah-
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Mölsheim für die Wahlperiode
                                                                               men tageweise an Monteure vermietet. Hier handelt es sich eindeutig um
2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO statt.
                                                                               Beherbergungsbetriebe und die Kreisverwaltung Alzey-Worms wurde auf-
                                                                               gefordert, die Rechtmäßigkeit dieser Nutzungen zu überprüfen. In einem
Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung
                                                                               Fall in Monsheim wurde aktiv im Internet mit diesen Übernachtungsmög-
beigetreten werden:
                                                                               lichkeiten geworben. Sollten solche Angebote im Internet gesichtet werden,
https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.ph
                                                                               bittet die Verwaltung um Information. Hier wäre eine E-Mail mit dem Link
p?MTID=m2e514a51d68b16073e264033788b31e5
                                                                               sehr hilfreich.
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 248 4338                                Zum Abschluss berichtete Herr Beer vom Fachbereich Zentrales - Wahlen
Meeting Passwort: 9432                                                         über den Ablauf der bevorstehenden Landtagswahl am 14.03.2021, insbe-
                                                                               sondere im Hinblick auf die erforderlichen Hygienemaßnahmen zum Schutz
Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der           vor Corona-Infektionen.
Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu
­Verfügung:     https://www.vgmonsheim.de/verwaltung/formulare-und-­           Hinweis:	
                                                                                        Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
 dokumente/verbandsgemeinde/                                                            alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
                                                                                        den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.
Tagesordnung:                                                                                                               Stephan Beer, Schriftführer
1. Einwohnerfragen
2. Mitteilungen und Anfragen
3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das
   Haushaltsjahr 2021 der Ortsgemeinde Mölsheim
   Empfehlungsbeschluss
                                                                                                          Monsheim
                                     Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister
                                                                               Neue Grüncontainer auf den Friedhöfen

                            Mörstadt
Kurzprotokoll
über die 13. öffentlich Sitzung des Ortsgemeinderats Mörstadt am Don-
nerstag, 11.02.2021, Videokonferenz.

TOP 1 Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2 Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Mörstadt
a) Feststellung der Jahresrechnung 2019 gem. §114 GemO
b) Entlastung der beteiligten Organe nach §114 Abs. 1 GemO
Der Ortsgemeinderat Mörstadt stellte die Jahresrechnung 2019 gemäß §
114 Abs. 1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungs-
ausschuss einstimmig fest. Der Jahresabschluss 2019 schließt in der Ergeb-
nisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -23.451,87 € ab, in der
Finanzrechnung ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von
73.034,26 €. Das Eigenkapital beläuft sich am Ende des Jahres 2019 auf
5.101.669,36 €.
Dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Mörstadt und den ihn vertreten-
den Beigeordneten und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und
den ihn vertretenden Beigeordneten wurde einstimmig Entlastung gemäß §
114 Abs. 1 GemO erteilt.

TOP 3	Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Stellenplan der             Pünktlich zum Jahresbeginn konnten die neuen Grüncontainer auf den
          Ortsgemeinde Mörstadt                                                Friedhöfen in Monsheim und Kriegsheim durch die Firma Neumann und
- Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder        Jenal aus Worms geliefert werden. Im Gegensatz zu den bisher verwendeten
   seiner Anlagen durch die Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO                   Bauschuttcontainern, verfügen die drei neuen Container über eine tiefere
Es sind keine Vorschläge von Einwohnern eingegangen.                           Einwurföffnung, was die Entsorgung des Grünabfalls künftig einfacher
                                                                               macht. Auch das äußere Erscheinungsbild der neuwertigen Container ent-
TOP 4	Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Stellenplan der             spricht nun dem Umfeld eines Friedhofes. Zusammen mit dem bereits im
        Ortsgemeinde Mörstadt                                                  vergangenen Jahr auf dem Monsheimer Friedhof durch die Gemeindearbei-
- Beschlussfassung                                                             ter neu hergestellten Platz am Haupteingang, konnte der Friedhof weiter
Der Ortsgemeinderat Mörstadt hat einstimmig die Haushaltssatzung mit           aufgewertet werden. Sobald die Witterung es zulässt, sollen abschließend
Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegen-     noch das neue Wiesengrabfeld angelegt und neuer Kies auch auf den west-
den Fassung beschlossen.                                                       lichen Wegen eingebracht werden.     Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –7–                                                     Freitag, 19. Februar 2021

                             Offstein                                                         Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
                                                                                  lfd. Ergebnis                              Betrag        nachrichtlich:
                                                                                  Nr. (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO)                      aufgelaufenes
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offstein                                                                                                 Eigenkapital
für das Haushaltsjahr 2021                                                                                                               in €
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Offstein hat auf Grund des §§ 95 ff. der
                                                                                  1 Eigenkapital zum 31.12. des                               3.622.043
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der
                                                                                       dritten Haushaltsvorjahres      2018
heute gültigen Fassung, am 18. Januar 2021 folgende Haushaltssatzung be-
schlossen:                                                                        2 + Jahresergebnis des                       208.759       3.830.802
                                                                                         zweiten Haushaltvorjahres     2019
                                   §1                                             3 + Ansatz für Jahresergebnis               -224.215       3.606.587
                      Ergebnis- und Finanzhaushalt                                       des Haushaltvorjahres         2020
Festgesetzt werden                                                                4 + Ansatz für Jahresergebnis               -432.756       3.173.831
1.	im Ergebnishaushalt                                                                  des Haushaltjahres            2021
    der Gesamtbetrag der Erträge auf                        1.899.670 Euro       5 + geplantes Jahresergebnis                -198.279       2.975.552
    der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   2.332.426 Euro              des 1. Haushaltfolgejahres    2022
    Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                     - 432.756 Euro
                                                                                  6 + geplantes Jahresergebnis                -171.049       2.804.503
2.	im Finanzhaushalt                                                                    des 2. Haushaltfolgejahres    2023
    die ordentlichen Einzahlungen auf                       1.747.310 Euro       7 + geplantes Jahresergebnis                -163.969       2.640.534
    die ordentlichen Auszahlungen auf                       2.059.786 Euro              des 3. Haushaltfolgejahres    2024
    Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen            - 312.476 Euro
                                                                                                                    §7
  die außerordentlichen Einzahlungen auf                              0 Euro                                  Inkrafttreten
  die außerordentlichen Auszahlungen auf                              0 Euro   Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
  Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen                   0 Euro   Offstein, den 15.02.2021                  Andreas Böll, Ortsbürgermeister

  die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                   0 Euro      Hinweis:
  die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              40.000 Euro      Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 40.000 Euro      öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1
                                                                                GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.02.2021 geneh-
  die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf             45.000 Euro      migt worden.
  die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf             82.390 Euro      Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 22.02.2021 bis
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit- 37.390 Euro      Dienstag, den 02.03.2021 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von 14.00
                                                                                Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der Verbands-
  der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                 1.792.310 Euro         gemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Monsheim, Zim-
  der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                 2.182.176 Euro         mer 2.32 öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation um Covid-19 bitten
  Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr - 389.866 Euro         wir darum, dass zur Einsichtnahme ein Termin vorab vereinbart wird.
                                                                                Des Weiteren kann der Haushalt in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekannt­
                                   §2                                           machungen“ auf der Website www.vg-monsheim.de eingesehen werden.
               Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Es werden 40.000 € an Krediten veranschlagt.                                    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
                                                                                Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
                                     §3                                         Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-
           Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                         kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun-        nicht, wenn
gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer-        1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
den nicht veranschlagt.                                                             gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren              worden sind,
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden           oder
nicht veranschlagt.                                                             2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
                                                                                    standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-
                                   §4                                               ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung
                              Steuersätze                                           des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie            gemacht hat.
folgt festgesetzt:                                                              Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
                                                                                nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet-
a)	Grundsteuer                                                                 zung geltend machen.
    Grundsteuer A 300 v.H.                                                      Offstein, den 15.02.2021                    Andreas Böll, Ortsbürgermeister
    Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 375 v.H.
                                                                                         Sonstige öffentliche
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes             Bekanntmachungen und Mitteilungen
gehalten werden
• für den ersten Hund                   42,- Euro
• für den zweiten Hund                  60,- Euro
• für jeden weiteren Hund               84,- Euro
                                                                                Landesbetrieb Mobilität Worms
• für jeden gefährlichen Hund         450,- Euro

                                   §5                                           K 35 – 1-tägige Vollsperrung zwischen Mörstadt und
          Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG)                        Worms-Pfeddersheim wegen Gehölzpflegearbeiten
Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 6,00 Euro                                Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass die Kreisstraße (K)
                                                                                35 zwischen Mörstadt und Worms-Pfeddersheim wegen Gehölzpflegearbei-
                                   §6                                           ten am Montag, 22. Februar, voll gesperrt ist. Aufgrund der geringen Fahr-
                              Eigenkapital                                      bahnbreite ist der Rückschnitt der Hecken nur unter Vollsperrung möglich.
Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt:            Der Verkehr wird ab dem Kreisel Mörstadt umgeleitet über die K 37 und die
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –8–                                                      Freitag, 19. Februar 2021

L 443 nach Worms-Pfeddersheim. Da sich die Behinderungen im Verkehrsab-           Datum           Uhrzeit      Raum                 Ort
lauf nicht vermeiden lassen, werden die Verkehrsteilnehmer um Verständnis         Mittwoch,       14:00 Uhr    318, Sitzungssaal    Amtsgericht Worms,
für die Maßnahme gebeten. Renate Renth, Landesbetrieb Mobilität Worms            31.03.2021                                        Hardtgasse 6, 67547
                                                                                                                                    Worms

Bundesstraßen ab Montag voll gesperrt                                           öffentlich versteigert werden:
Baubeginn für Kreiselneubau bei Monsheim
Großräumige Umleitung wegen Umbau der Kreuzung B 47                             Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Mörstadt
(Grünstädter Straße/Wachenheimer Straße) / B 271 (Schlosshohlstraße) /            lfd.    Gemarkung     Flur, Flurstück Wirtschaftsart u.     m2       Blatt
Margaretenhof in Monsheim zu einem Kreisverkehr                                   Nr.                                   Lage
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass im Laufe des
                                                                                  1       Mörstadt      Flur 3          Gebäude- und          1.401 1526
Montagvormittags, 22. Februar, die Bundesstraßen bei Monsheim südlich
                                                                                                        Flurstück 229 Freifläche,
der Bahnüberführung im Kreuzungsbereich B 47 (Grünstädter Straße/Wa-
                                                                                                                        Im Wiesenweg
chenheimer Straße) und B 271 (Schlosshohlstraße) wegen Straßenbauarbei-
ten bis voraussichtlich Ende Juni/Juli dieses Jahres voll gesperrt werden.        2       Mörstadt      Flur 3          Gebäude- und          1.525 1526
Der Umbau der Ampelkreuzung B 47 (Grünstädter Straße/Wachenheimer                                       Flurstück 231 Freifläche,
Straße) / B 271 (Schlosshohlstraße) / Margaretenhof zu einem Kreisverkehr                                               Im Wiesenweg
kann aus bautechnischen und aus Gründen der Arbeitssicherheit nur unter         lfd. Nr. 1
Vollsperrung erfolgen. Neben den beiden Bundesstraßen wird auch der             Verkehrswert: 8.600,00 €
Wirtschaftsweg (Margaretenhof ) an den neuen Kreisel angebunden. Die            lfd. Nr. 2
Weiterführung des Weges (Margaretenhof ) sowie der geplante Anschluss an        Verkehrswert: 15.300,00 €
das Gewerbegebiet erfolgt im Auftrag der Wirtschaftsfördergesellschaft
südlicher Wonnegau mbH Monsheim und wird parallel zum Kreiselbau vom            Laut dem zugrunde liegenden Sachverständigengutachten liegen die bei-
gleichen Bauunternehmen erstellt.                                               den Grundstücke im Außenbereich, ehemals als Hundedressurplatz eines
Mit dem Baustart und der Vollsperrung ist gerade zu Beginn der Bauarbeiten      Dackelvereins genutzt.
mit Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf zu rechnen. Der überregionale          Auf dem Flurstück 231 befindet sich eine Unterstellhalle, derzeit unzulässi-
Verkehr muss großräumig ab der Autobahnanschlussstelle Worms-Zentrum            gerweise als Aufenthaltsraum ausgebaut und genutzt.
über die A 61, die BAB-Anschlussstelle Gundersheim, die L 386 Richtung          Der Versteigerungsvermerk ist am 09.03.2020 in das Grundbuch eingetra-
Kirchheimbolanden, die L 401 Richtung B 47 Marnheim/Albisheim/Harx-             gen worden.                                         Löcher, Rechtspfleger
heim/Wachenheim und Monsheim sowie umgekehrt geführt werden.
Die weiträumige Umleitungsstrecke hat Gründe. Sie muss für den Bundes-
straßenverkehr geeignet sein und ist entsprechend ausgeschildert. Es ist
absehbar, dass die Verkehrsteilnehmer kürzere, alternative Routen nutzen
werden. Für die Fußgänger und Radfahrer werden, soweit es die Bauabläufe
                                                                                Kreisverwaltung Alzey-Worms
es erlauben, Möglichkeiten zum Queren der Baustelle eingerichtet.
Der Bauauftrag für das Gemeinschaftsprojekt der Ortsgemeinde Monsheim
und dem LBM Worms wurde im Dezember 2020 mit einem Kostenvolumen
von rund 900.000 Euro nach einer öffentlichen Ausschreibung der Bauleis-
tungen erteilt. Davon trägt die Ortsgemeinde Monsheim rund 150.000 Euro                                    Erste Rate der Müllgebühren
für den Ast, der den Kreisel mit der zweiten Zufahrt zum bestehende Gewer-
begebiet verbinden wird.                                                                                        ist am 1. März fällig
Neben dem Kreisel werden insgesamt rund 900 Meter Bundesstraße 47 sa-
niert. 300 Meter in Richtung Süden (Grünstadt) und zirka 600 Meter in Rich-       Die Jahresgebühren sind in zwei Raten fällig, jeweils am 1. März und am
tung Westen (Wachenheim).                                                         1. September. Ein Großteil der Kundinnen und Kunden des Abfallwirt-
Der LBM geht derzeit von einer reinen Bauzeit ohne Schlechtwetterausfälle         schaftsbetriebes lassen die Müllgebühren abbuchen. Das ist bequem
von rund fünf Monaten aus. Die Bundesstraße ist während dieser Zeit im Be-        und die Zahlung ist immer pünktlich. Wer die Abfallgebühren aber selbst
reich des Baufeldes voll gesperrt.                                                überweist, sollte rechtzeitig daran denken, um eine Zahlungserinnerung
Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ver-       zu vermeiden.
kehrsqualität. Das Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“ in Monsheim
                                                                                  Keine Jahresgebührenbescheide mehr
wird nach Fertigstellung des Kreisels eine zweite Zufahrt über den Kreiselast
                                                                                  Wie bereits in den vergangenen Jahren verzichtet der AWB auch im Jahr
Margaretenhof erhalten.
                                                                                  2021 auf die Versendung neuer Jahres-Gebührenbescheide, die früher
                                                                                  quasi als Erinnerung an die Zahlung der Gebühren dienten. Jetzt ist der
Daten und Fakten
                                                                                  letzte Abfallgebührenbescheid grundsätzlich so lange gültig, bis sich an
Kreiseldurchmesser  40 Meter
                                                                                  den Berechnungsgrundlagen etwas ändert. Bei Änderungen kommt ein
Straßensanierung der B 47
                    rd. 600 Meter in Richtung Wachenheim
                                                                                  neuer Bescheid.
                    300 Meter Richtung Grünstadt
Verkehrsbelastungen B 47 7.000 Kraftfahrzeuge pro Tag                                 Weitere Infos bei der zuständigen Sachbearbeiterin (siehe Bescheid)
                    B 271 12.400 Kraftfahrzeuge pro Tag                                       oder über die Gebühren-Hotline 0 67 31 / 4 08 6499
Auftragssumme       rd. 900.000 Euro
Davon	rd. 750.000 Euro Kostenanteil
                    Bundesrepublik Deutschland
	rd. 150.000 Euro Kostenanteil                                                 Kompostaktion auf den Werstoffhöfen
                    Ortsgemeinde Monsheim                                       Abfallwirtschaftsbetrieb gibt Kompost wieder kostenlos aus
Baubeginn           Montag, 22. Februar 2021                                    Ab Donnerstag, 18. Februar werden die Kundinnen und Kunden auf den
Bauzeit             5 Monate ohne Schlechtwetterausfälle                        Wertstoffhöfen im Landkreis Alzey-Worms nicht nur Abfälle zum Recycling
                   Renate Renth, Landesbetrieb Mobilität Worms                 abgeben, sondern auch wieder etwas mitnehmen können. Der Abfallwirt-
                                                                                schaftsbetrieb bietet, solange der Vorrat reicht, auf allen Wertstoffhöfen
                                                                                Kompost aus der Vergärungsanlage Framersheim zum Abholen an. Alle Kun-
                                                                                den bekommen bis zu einem halben Kubikmeter reifen Kompost kostenlos
                                                                                zum Mitnehmen.
Amtsgericht Worms
                                                                                So funktioniert‘s
                                                                                Wer mit einem entsprechenden Gefäß oder Transportmittel und einer
Vollstreckung Immobiliar, Az.: 17K 3/20                  Worms, 02.02.2021     Schaufel kommt, kann den Kompost selbst aus dem aufgestellten Container
                                                                                entnehmen. Für jeden Kunden oder jede Kundin werden pro Öffnungstag
                         Terminbestimmung                                       nicht mehr als ein halber Kubikmeter ausgegeben. Die Aktion endet, wenn
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am                                       der Vorrat aufgebraucht ist.
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