HALLOMÜLLHEIM - Stadt Müllheim
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HALLO MÜLLHEIM MITTEILUNGSBLATT mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Müllheim und den Ortsteilen Britzingen, Dattingen, Feldberg, Hügelheim, Niederweiler, Vögisheim, Zunzingen MARKGR ÄFLERLAND /StDonnerstag, 04. August 2022 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch nachdem die Corona-Pandemie zumindest ihren großen beleuchtung und zu organisatorischen Maßnahmen in der Schrecken verloren hat, wenn auch noch nicht vorbei ist, Verwaltung entschieden. Viele dieser Maßnahmen schränken nimmt die Dauerkrisensituation kein Ende. unseren Komfort etwas ein, sind aber, so meinen wir, noch gut zu vertreten. Wir bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis. Zur Jahrhundertherausforderung Klimawandel ist – als Folge des durch nichts zu rechtfertigenden Angriffskrieges auf die Sie finden die dazugehörige Pressemitteilung im Innenteil Ukraine – nicht nur eine Flüchtlingskrise, sondern auch eine dieses Heftes und natürlich auf unserer städtischen Website. Rohstoff- und Energiekrise gekommen. In dieser Situation ist es von enormer Bedeutung, den Ausbau erneuerbarer Ener‐ Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien etwas Abstand von gien noch mehr zu beschleunigen und vor allem auch kurz- den großen und kleinen Krisen dieser Welt, unbeschwerte und mittelfristig Energie einzusparen. Hier sind wir alle gefor‐ Urlaubs- und Sommertage sowie gute Gesundheit. dert und tragen eine Gesamtverantwortung für die Energie‐ versorgung des Landes. Die Stadt Müllheim hat sich daher zu umfassenden Energie‐ einsparmaßnahmen bei der Gebäudebewirtschaftung ihrer 103 Liegenschaften, zu einer Nachtabschaltung der Straßen‐ Martin Löffler Günter Danksin Bürgermeister Beigeordneter N165 Hallo Müllheim geht in die Sommerpause. Die erste Ausgabe nach der Pause erscheint am 25. August.
HALLO MÜLLHEIM 2 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 TERMINE & NOTRUFE STADTVERWALTUNG Holzwärme Müllheim GmbH Fernwärme 0151 2524 2375 IMPRESSUM Das Mitteilungsblatt „Hallo Müllheim“ mit den Amtlichen Bekannt- Kabel BW 0800 1222000 machungen der Stadt Müllheim erscheint wöchentlich donnerstags und wird an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Müllheim mit Bergwacht 0761 493333 Ortsteilen Britzingen, Dattingen, Feldberg, Hügelheim, Niederwei- ler, Vögisheim und Zunzingen kostenlos verteilt. Techn. Hilfswerk 07631/74777-0 Herausgeber, Anzeigen- Redaktionelle Leitung: SOS Hilfe für Familien e.V. - Kontaktperson teil, Druck und Verlag: amtlicher Teil + WIR SIND ERREICHBAR für Müllheim u. Umlandgemeinden: Primo-Verlag Anton Müllheim aktuell Telefon 07631-801-0, Silvia Giesin Tel. 07631/13278 Stähle GmbH & Co. KG Büro des Bürgermeisters Telefax 801-126 Meßkircher Straße 45, Tel.: 07631 801 - 103 Beratungsstelle für ältere Menschen und 78333 Stockach redaktioneller Teil: E-Mail: stadt@muellheim.de Primo-Redaktionsbüro deren Angehörigen Terminvereinbarungen Internet: www.muellheim.de Verantwortlich für den Tel. 07771 9317-900 07631 177728 (AB) amtlichen Teil: redaktion-muellheim@ Bürgermeister Martin primo-stockach.de Bürgermeisteramt und Gemeindeverwaltungs- Löffler oder sein Vertreter Für den Anzeigenteil/ verband Müllheim-Badenweiler: ÄRZTE im Amt Druck: Primo-Verlag Mo bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr Verantwortlich für den Anton Stähle GmbH & Co. Mo bis Mi 14.00 - 16.00 Uhr Rettungsdienst 112 redaktionellen Teil: KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Do 14.00 - 18.00 Uhr Primo-Verlag Anton Stähle Krankentransport 0761 19222 GmbH & Co. KG Tel. 07771 9317-11 Fax 07771 9317-40 Allgemeiner Notfalldienst 116 117 Verantwortlich für die anzeigen@ Fraktionsmitteilungen: primo-stockach.de Kinderärztl. Notfalldienst 116 117 Die jeweilige Fraktion www.primo-stockach.de bzw. der/ die Vorsitzende Anzeigenschluss Augenärztl. Notfalldienst 116 117 der jeweiligen Fraktion. (für kostenpflichtige Anzeigen: dienstags Bereitschaftsdienste Verantwortlich für 12 Uhr im Verlag. Landratsamt - Außenstelle Müllheim Kirchen- und für Zahnärzte 01803/22255540 Durch Feiertage bedingte Än- Kfz.-Zulassungsstelle 0761 2187-6333 Vereinsnachrichten: derungen werden gesondert Die jeweilige Kirche bzw. mitgeteilt. Mo bis Fr 07.00 - 12.00 Uhr Tierärztlicher Notdienst der/ die Vorsitzende des 13.00 - 18.00 Uhr Markgräflerland 0761/72266 jeweiligen Vereins. Anzeigenberater: Markus Rappenecker, DRK Kreisverband Verantwortlich für die Im Quellengrund 5, Gesundheitsamt 0761 2187-3121 o. Müllheim e.V. 07631 1805-0 Verteilung: 79238 Ehrenkirchen Primo-Verlag Anton Tel. 07633 933 36-50 2187-3122/ o. 2187-3123 Fax 07633 933 36-59 nach Terminvereinbarung HELIOS-Klinik Müllheim 88-0 Stähle GmbH & Co. KG primo@verlagsbüro- Meßkircher Straße 45, rappenecker.de Beratungsstelle für Eltern, Kinder Vergiftungs-Informations- 78333 Stockach Tel. 07771 9317-48 und Jugendliche 0761/2187-2411 Zentrale Universitäts-Kinderklinik Freiburg Fax 07771 9317-108, Die Redaktion behält sich im Rahmen des Heftumfanges 0761 19240 vertrieb@ vor, eingereichte Manuskripte Mo - Fr 08.30 - 12.30 Uhr primo-stockach.de zu kürzen. Mo - Do 14.00 - 16.30 Uhr Fr 14.00 - 15.30 Uhr APOTHEKENBEREITSCHAFT Redaktionsschluss: montags, 9 Uhr redaktion-muellheim@primo-stockach.de oder nach Terminvereinbarung Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt um Bei Eingabe über das Redaktionssystem: dienstags, 7 Uhr 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauffolgenden Vermessung und Geoinformation Tag. Mittwochnachmittag haben die Apotheken in 0761/2187-4802 Müllheim geöffnet. Das Redaktionsstatut der Stadt Müllheim Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr für den amtlichen Teil finden Sie unter Freitag, 05.08.2022: www.muellheim.de/Mitteilungsblatt Do 14.00 - 16.00 Uhr Fridolin-Apotheke, Neuenburg und nach Vereinbarung Müllheimer Str. 23, Tel.: 07631 - 79 37 00 NOTRUFE Samstag, 06.08.2022: Blauen-Apotheke, Schliengen Freiburger Str. 15, Tel.: 07635 - 8 26 25 75 Polizei Müllheim 1788-0 Überfall, Verkehrsunfall 110 Sonntag, 07.08.2022: Zollmatten-Apotheke, Heitersheim Feuer 112 Poststr. 22, Tel.: 07634 - 51 05 11 Info Weinbauberater 01805 197197-21 Montag, 08.08.2022: KOBRA Apotheke am Zöllinplatz, Badenweiler Drogenberatung 07631 5017 Zöllinplatz 4, Tel.: 07632 - 89 15 76 Alkoholberatung 07631 5015 Hospizgruppe Markgräflerland Dienstag, 09.08.2022: 07631 172682 Fohmann‘sche Apotheke, Schliengen STÖRUNG/NOTDIENST Eisenbahnstr. 13, Tel.: 07635 - 5 56 Stadtwerke Müllheim-Staufen Wasser 0800/588 9690 Mittwoch, 10.08.2022: Hebel-Apotheke, Müllheim badenova Netze GmbH Werderstr. 31 A, Tel.: 07631 - 22 53 Strom 0800/2767767 badenova Netze GmbH Weitere Apothekenbereitschaftsdienste Gas 0800/2767767 siehe Seite 12
HALLO MÜLLHEIM 3 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 MÜLLHEIM AKTUELL Ihr Besuch im Rathaus Liebe Besucherinnen und Besucher, um Wartezeiten zu minimieren möchten wir Sie bitten, Termine zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter Tel.: 07631 801-0 oder ab Mitte August 2022 unter www.muellheim.de. Ihre Stadtverwaltung Wechsel im Gemeinderat Im Juli 2014 kam der Vögisheimer Michael Deiß als Nachrücker in den Müllheimer Ge- meinderat. Bei den Gemeinderatswahlen im Jahr 2019 erhielt er auf der Liste der CDU sogar die meisten Stimmen und wurde wie- dergewählt. Nun schied er aus gesundheitli- chen Gründen auf eigenen Wunsch aus dem Gremium aus. Christian Glur rückte nun für ihn nach. Seit Juli 2014 war Deiß Stadtrat. „Sie haben sich konstruktiv eingebracht, waren dabei auch im- mer kritisch, aber ebenso sachlich“, würdigte Bürgermeister Martin Löffler das Wirken des Vö- gisheimers. Große Verdienste habe er sich auch als Ortsbeauftragter von Vögisheim erworben. Michael Deiß hat sich nach den Worten des Bür- germeisters für seinen Ortsteil sehr eingesetzt, dabei aber nie die Gesamtstadt aus den Augen verloren. „Schon 1999 wurde ich angesprochen, Zum Dank für sein Engagement für die Stadt überreichte Bürgermeister Martin Löffler (links) dem scheidenden Stadtrat Michael Deiß das Ehrenglas der Stadt. für den Gemeinderat zu kandidieren“, erinnert sich Michael Deiß, der unter einer unheilbaren Nervenzellenkrankheit leidet. Damals wurde er vom Stadtratskollegen Jürgen Nafz angespro- chen. Trotz anfänglicher Skepsis habe er sich zu einer Kandidatur entschieden. Als er dann als Nachrücker ins Gremium gekommen war, habe ihn die Arbeit in seiner Fraktion begeistert: „Hier wird offen und konstruktiv diskutiert. Man kann immer etwas daraus lernen. Und deshalb habe ich die Zusammenarbeit in der Fraktion genos- sen“, erzählt der scheidende Stadtrat. Und: Es habe ihm in den bisherigen Phasen seiner Er- krankung auch gutgetan. Jetzt allerdings sei er zu sehr eingeschränkt, um diese verantwor- tungsvolle Aufgabe weiterhin engagiert erfüllen zu können. Die Aufgabe des Ortsbeauftragten wolle er aber noch solange es geht erfüllen. Den übrigen Fraktionen im Gemeinderat gab Micha- el Deiß noch einen Rat mit auf den Weg: „Ver- sucht euch ein klein wenig zu öffnen, schwätzt miteinander und sucht auch nach der Sitzung das gemeinsame Gespräch. Viele Probleme las- Auf sein neues Amt als Gemeinderat verpflichtete Bürgermeister Martin Löffler den nachrücken- den Christian Glur. sen sich dabei aus dem Weg räumen!“ Für Deiß rückt nun Christian Glur in den Gemeinderat nach. Er verpasste bei der Gemeinderatswahl von 2019 mit 2754 Stimmen knapp den Einzug ins Gremium. Glur wird die Positionen seines Vorgängers in den verschiedenen Gremien übernehmen. So ist Glur nun stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss, im Umlegungsausschuss und im Internationalen Beirat sowie ordentliches Mit- glied im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss. Am Ende verpflichtete Bürgermeister Martin Löffler das neue Mitglied des Gemein- derates auf sein neues Amt.
HALLO MÜLLHEIM 4 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 Pressemitteilung der Stadt Müllheim, 28.07.2022 Stadt Müllheim ergreift umfangreiche Maßnahmen in der Energiekrise Die Stadt Müllheim nimmt die aktuelle t In Sporthallen, Sportplatzhäusern, Rat- dies zu kontrollieren, es ist nur eine krisenhafte Lage zum Anlass und setzt haus, etc. wird die Warmwasserberei- Stoßlüftung sinnvoll und akzeptabel. umfassende Energieeinsparmaßnahmen tung abgeschaltet, unabhängig davon, t Falls gewünscht werden Raumthermo- um. Unter anderem wird die Straßen- ob diese mit Gas-, Öl- oder Holzfern- meter zur Kontrolle ausgegeben. beleuchtung nachts abgeschaltet, die wärme-Heizung betrieben werden. Die t Der Betrieb von mobilen Elektroheizge- Warmwasserversorgung in Hallen und Umsetzung erfolgt in den Sommerferi- räten und Klimageräten in städtischen Schulen weitgehend eingestellt und die en 2022. Die Stadt führt bei den außer Gebäuden wird untersagt. Raumtemperaturen in öffentlichen Ge- Betrieb genommenen Leitungen zur bäuden gesenkt. Vermeidung von Legionellen-Bildung Alle Maßnahmen zum Stromsparen werden regelmäßige Spülungen durch. umgehend an alle Gebäudenutzer kommu- „Die Lage, insbesondere der drohende Gas- t Die Raumtemperatur in den Sport- und niziert und entsprechend umgesetzt. notstand, ist dramatisch und wir kommen Turnhallen wird tagsüber auf 20° und nicht umhin Maßnahmen zu ergreifen, die nachmittags bis morgens auf 17° abge- Festverbaute Lüftungsanlagen bleiben in den Komfort, in vertretbarem Umfang, ein- senkt. Dies gilt generell für alle Hallen, Betrieb, da sie mit Wärmetauschern betrie- schränken werden“, so Bürgermeister Löffler. wird im Einzelfall jedoch auf Gebäude- ben sind und so Wärmeverluste durch Fens- „Die Verkehrssicherungspflichten der Stadt typ und technische Möglichkeiten abge- ter-Stoßlüftungen vermieden werden kön- sind dabei allerdings schon aus rechtlichen stimmt. Die Umsetzung erfolgt mit Be- nen. Ebenso bleiben die Duschen und das Gründen tabu.“ ginn der Heizperiode im Oktober 2022. Badewasser des Freibades bei gewohnter t Alle nicht notwendigen Warmwasserspei- Wärme, weil dort mit regenerativer Energie In der Kernstadt und in allen Ortsteilen wer- cher in öffentlichen Gebäuden, auch im direkt beheizt werden kann. den folgende Maßnahmen ergriffen: Rathaus, werden abgeschaltet. Auch hier t Die Stadt wird, trotz relativ hoher Um- muss ein Spülplan eingehalten werden. Als weitere mittelfristige Maßnahmen wer- programmierungskosten, die Straßen- t An Arbeitsstätten muss laut Arbeitsstät- den, wie bisher und schon angelaufen, in beleuchtung unter der Woche von 23:00 tenverordnung eine Temperatur von Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Müll- bis 5:00 Uhr komplett ausschalten. Frei- mindestens 20°C Raumtemperatur ein- heimStaufen GmbH, alle verfügbaren Dach- tags und samstags wird die Straßenbe- gehalten werden. Ausgenommen hier- flächen auf mögliche PV-Nutzung überprüft leuchtung nur für jeweils 3 Stunden, von sind nur Vereinsheime, Festhallen, und so rasch wie möglich die Nutzung nämlich von 2:00 bis 5:00 Uhr, abge- Aulen, etc., wo eine Absenkung auf 17°C umgesetzt. Ebenso wird die energetische schaltet. Die Umsetzung dieser Maßnah- erfolgen wird. Gebäudesanierung weiterhin ganzheitlich me wird aus technischen Gründen erst t Darüber hinaus werden alle Betriebszei- betrachtet (Fassade / Dach / Heizung) und in ca. 4 Wochen erfolgen können. ten von Heizungen und Lüftungen über- möglichst rasch umgesetzt. t Die Außenbeleuchtung öffentlicher Ge- prüft und Umwälzpumpen, die älter als bäude wird, zu denselben Zeiten wie die 10 Jahre sind, ausgetauscht. „Es ist klar, dass manche dieser Maßnahmen Straßenbeleuchtung, regelmäßig abge- t Allen Gebäudenutzern (städtische Mit- als Zumutungen empfunden werden. Wir schaltet. arbeiter, Schulen, Kindergärten, Vereine, sind gleichwohl davon überzeugt, dass in t Fußgängerüberwege werden durchge- etc.) werden Möglichkeiten zum Ener- dieser Situation wir alle Verantwortung für hend beleuchtet. giesparen aufgezeigt, mit verbindlicher die Energieversorgung des Landes überneh- t Auch eine Nachtampelabschaltung der Umsetzung. men müssen. Nur so werden wir unser Ziel Ampel an der Rosenburgschule, die oh- t Das Kippen von Fenstern zum Lüften erreichen und ohne noch größere Verwer- nehin in Kürze auf LED umgerüstet wer- wird allen Gebäudenutzern untersagt. fungen durch den Winter kommen können“, den soll, wird geprüft. Die Hausmeister werden angewiesen so Bürgermeister Löffler. Wärmeplanung im Konvoi: Stadt arbeitet mit Auggen und Badenweiler zusammen Gemeinsam mit den Gemeinden Aug- Wärmeversorgung mit der Wärmepla- Nachbargemeinden Auggen und Baden- gen und Badenweiler will die Stadt nung diesem Ziel der Klimaneutralität weiler zur Zusammenarbeit entschlossen. Müllheim die kommunale Wärmepla- beitragen, erläuterte Max Elias von den Entsprechende positive Beschlüsse der nung angehen. Weil das aktuelle Kli- Stadtwerken Müllheim/Staufen das Pro- jeweiligen Gemeinderäte seien bereits maschutzgesetz erst für Kommunen jekt. gefasst, nun folgte auch der Müllheimer mit mehr als 20.000 Einwohnern eine Gemeinderat mit einem einstimmigen solche Planung vorschreibt, nutzt Die Wärmeplanung verknüpfe die ener- Votum. Müllheim die Möglichkeit „im Konvoi“, getische Gebäudesanierung mit der Mit der Entscheidung, den Wärmeplan also gemeinsam mit anderen Gemein- Nutzung von alternativen Heizanlagen. im Konvoi aufstellen zu wollen, sind hohe den, die kommunale Wärmeplanung Mit vier Bausteinen (Bestandsanalyse, Fördermöglichkeiten verbunden. Die För- umzusetzen. Der Gemeinderat stimm- die Prüfung verfügbarer Potenziale, das derquote beträgt 80 Prozent. Das bedeu- te dem Vorhaben zu. klimaneutrale Zielszenario und die er- tet einen Sockelbetrag über 60.000 Euro, forderliche Wärmewendestrategie) soll 0,75 Euro pro Einwohner und nochmals Ziel des novellierten Klimaschutzgesetzes der Wärmeplan auf kommunaler Ebe- 5000 Euro je Gemeinde. Wegen der deut- von Baden-Württemberg ist die komplet- ne entwickelt werden. Weil das Projekt lich größeren Bevölkerungszahl bleibt für te Klimaneutralität bereits vom Jahr 2040 sehr aufwändig sein wird, können kleine Müllheim ein Eigenanteil von 17.174,70 an. Darin heißt es im Paragraf 7c, die Ge- Gemeinden einen solchen Wärmeplan €, Auggen bringt einen Eigenanteil von meinden sollen mit einer Strategie zur nicht alleine erarbeiten. Deshalb hätten knapp 2500 Euro und Badenweiler von Verwirklichung zu einer klimaneutralen sich die Stadt Müllheim und die beiden 4051 Euro auf.
HALLO MÜLLHEIM 5 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 Digitalisierung an Müllheimer Schulen schreitet rasch voran Die Müllheimer Schulen in der Träger- schaft der Stadt sind in Sachen Digita- lisierung bereits gut unterwegs. Mitt- lerweile sind 68 digitale Schultafeln in der Michael-Friedrich-Wild-Grund- schule, in der Gemeinschaftsschule Adolph Blankenhorn, in der Albert-Ju- lius-Sievert-Schule (SBBZ) und in der Rosenburgschule inklusive des zwei- ten Standortes in Britzingen in Betrieb genommen worden, im Zuge der Ge- neralsanierung der Alemannen-Real- schule werden dort Zug um Zug diese Tafeln installiert. „Wir haben einiges getan, um die Digi- talisierung in unseren Schulen vorwärts zu bringen“, betont Beigeordneter Gün- ter Danksin. Entsprechende Grundlagen seien schon vor geraumer Zeit erarbei- Marco Fröhlin erläuterte die Investitionen und die Fördergelder, die der Stadt zu deren Finanzierung zur tet und die Anschaffungen auf den Weg Verfügung stehen. gebracht worden. Es geht um digitale Tafeln, um Tablet-PCs, Laptops, die Breit- und Schüler von heute rund 5.800 wer- menvertrag können die Tafeln zum ver- bandstruktur an den Schulen und um den an den fünf Schulen (plus Außenstel- einbarten Preis nach und nach abgerufen zahlreiche Gerätschaften, die für einen le Britzingen) in städtischer Trägerschaft werden – in den W-LAN-Ausbau, in über modernen Unterricht von Nöten sind. An betreut, berichtet der zuständige De- 240 Tablets, in etwa 180 Notebooks und diesem Prozess seien viele Personen be- zernent Michael Kaszubski. Der Dezer- in etliches Zubehör wie Dokumentenka- fasst gewesen, um den Schulen das ent- nent verwies auf den „Digitalpakt“, der meras, Webcams und vieles mehr. „Ganz sprechende Equipment bereitstellen zu vier Bausteine, angefangen von der Be- wichtig war, dass wir uns ausschließlich können, betonte der Beigeordnete. standsanalyse, über die Zielvereinbarung auf einen Typ von digitalen Tafeln ver- Ein namhafter Betrag von rund 1,06 Mil- und Lehrerqualifizierung, bis hin zum ständigt haben“, betonte Kaszubski. Dazu lionen Euro an Fördergeldern von Bund Breitbandausbau beinhaltet. Durch die seien von mehreren Herstellern Muster und Land aus verschiedenen Program- Corona-Pandemie habe sich die Situation angefordert und von den Lehrern getes- men sei bisher investiert worden. Hinzu und die daraus resultierende Notwenig- tet worden. Daraus habe man gemeinsam kommt ein Eigenanteil der Stadt von über keit eines forcierten Ausbaus verschärft, mit den beteiligten Abteilungen ein An- 200.000 €, da z.B. der Digitalpakt nur 80% sagte Kaszubski. Dazu habe es auch er- forderungsprofil entwickelt, das in einer gänzende Förderprogramme gegeben, Ausschreibung gemündet habe, erklärte der förderfähigen Ausgaben abdeckt. die von der Stadt genutzt worden seien. Oliver Rieger von der IT-Abteilung des Einher gingen die Investitionsentschei- Herausfordernd in der Umsetzung seien Rathauses. Die digitale Fläche mit einer dungen mit der Erarbeitung der Medie- die unterschiedlichen baulichen Bedin- Diagonalen von 86 Zoll verfügt über zwei nentwicklungspläne, maßgeschneidert gungen in den einzelnen Schulen, eben- beschreibbare weiße Tafelflügel, die kon- für jede Müllheimer Schule. Den fachlich so die unterschiedlichen Anforderungen ventionell beschrieben werden können. pädagogischen Part übernahmen da- der verschiedenen Schultypen. Manches Der digitale Bereich könne alle möglichen bei die Schulen mit Unterstützung des ließ sich laut Kaszubski nur verzögert um- digitalen Medien, angefangen von Prä- Landesmedienzentrums. Beteiligt waren setzen, weil durch die Fristsetzung des Di- sentationen, Aufgaben und vieles andere, die Mitarbeitenden des Dezernats für gitalpaktes praktisch alle Schulen im Land welche die Lehrer erarbeitet haben, bis Bildung, Bürger und Ehrenamt, wie auch gleichzeitig Dienstleistungen und Geräte hin zu YouTube-Filmen und noch vieles das Baudezernat und die IT-Abteilung des anforderten. mehr darstellen. „Die Tafeln sind Multi- Rathauses. „Das war eine große Gemein- funktionsgeräte, die man als Gesamtpa- Das Verfahren zur Umsetzung des Digi- schaftsleistung“, betonte Danksin bei ei- ket betrachten muss“, betonte Rieger. talpakts und die einzelnen Investitionen nem Pressegespräch. Eine solche Tafel kostet rund 4.500 Euro. erläuterte Marco Fröhlin, Stellvertreten- Während die Digitalisierung in den meis- der Leiter des Dezernats. Einher mit den Kritisch betrachtet Beigeordneter Dank- ten Schulen weit vorangeschritten ist, Investitionen ging die Erarbeitung der sin die Phase, in der die Geräte wegen geschieht dies bei der Alemannen-Re- Medienentwicklungspläne, deren bei- der fortgeschrittenen Technik und wegen alschule wegen der Generalsanierung den (vorläufig) Phasen noch nicht abge- ihres Alters ersetzt werden müssen. Ohne Zug um Zug, so der Beigeordnete weiter. schlossen seien. „Das ist ein dynamischer eine erneute Unterstützung durch Land Mittlerweile seien aber bereits die ersten Prozess, der uns auch künftig begleiten und Bund wird es seiner Überzeugung 15 Klassenräume mit der Digitaltechnik wird“, erklärte Fröhlin. Investiert wurde in nach schwer für die Kommunen, solche ausgerüstet. Etwa 2.200 Schülerinnen etwa 120 digitale Tafeln – über einen Rah- Investitionen zu stemmen.
HALLO MÜLLHEIM 6 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 Gemeinsamer Gutachterausschuss: Bodenrichtwerte sind festgestellt Mit der Reform der Grundsteuer wechselt die Grundlage von den bisherigen Ein- heitswerten zu den Bodenrichtwerten. Weil die Ermittlung der Bodenrichtwer- te mit großem Aufwand verbunden ist, gelang es auf Initiative der Müllheimer Stadtverwaltung unter Federführung des Hauptdezernenten Dominik Fröhlin, 32 Kommunen unter dem Dach eines Ge- meinsamen Gutachterausschusses Mark- gräflerland-Breisgau zu vereinen. Zum 30. Juni war es gelungen, für alle diese Gemeinden die Bodenrichtwerte zu er- mitteln. Für den Geschäftsstellenleiter des Gemein- samen Gutachterausschusses, Bernd Moll, und den ehrenamtlichen Vorsitzenden des Gutachterausschusses, Bernhard Scherer aus Bad Krozingen, war der Abschluss der ersten Phase Anlass, in einem Pressege- Zogen ein erstes Fazit: Der ehrenamtliche Vorsitzende Bernhard Scherer und Geschäftsstellenleiter Bernd Moll spräch über die Arbeit und die Ergebnisse (rechts). zu berichten. Die Ermittlung der neuen Bodenrichtwerte, als 50%. Seither seien die Immobilienpreise werte als Grundlage für die Grundsteuer- die Grundlage für das neue Grundsteuermo- nochmals um etwa elf Prozent gestiegen. bemessung, unterstützt die statistische dell sind, betrifft rund 145.000 Grundstücke Bewertung, bildet auch die Grundlage für Die Systematik der Erfassung der Boden- die Verkehrswertermittlung und für die Wer- im Einzugsgebiet des Gemeinsamen Gut- richtwerte erfolgt in den einzelnen Kommu- achterausschusses. In den beteiligten Kom- teermittlung durch die Finanzbehörden. nen immer über mehrere Zonen, in denen Eine große Rolle spielen die Bodenrichtwer- munen leben 186.000 Menschen. Um die dann ein Richtwert gilt. Im Ergebnis ergeben Erhebung der Grundlagen kümmerten sich te auch für die Beleihungswerteermittlung sich deshalb nicht nur in manchen größeren der Banken, wenn es um Darlehen geht, die die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, die Gemeinden unterschiedliche Werte, auch mit 8,5 Stellen ausgestattet ist. Die erfassten über eine Grundschuld abgesichert werden die Gemeinden haben laut Scherer und sollen. Die Bodenrichtwerte werden nun Werte und die Zielvorgaben für die Boden- Moll im Vergleich unterschiedliche Boden- zur Festsetzung der neuen Grundsteuer richtwerte wurden den 55 ehrenamtlichen richtwerte. Daran können sich kleinere Ge- genutzt, wie sie ab dem 1. Januar 2025 er- Mitgliedern des Gutachterausschusses vor- meinden orientieren. Sie haben oft nur eine folgen soll. Der Grundsteuerwert errechnet gelegt und beschlossen. Dem Gremium ge- geringe Datenlage, weil beispielsweise nur sich dann nach dem modifizierten Boden- hören auch zwei Vertreter der zuständigen selten Grundstückskäufe erfolgen. Ferner wertmodell Baden-Württembergs aus der Finanzämter Müllheim und Freiburg Land fehlt es auch oft an der technischen Ausrüs- Grundstücksfläche multipliziert mit dem an. Die festgestellten Werte finden sich tung, um die neuen Bodenrichtwerte selbst Bodenrichtwert. Das Ergebnis wird mit der nun in einer landesweiten Datenbank na- ermitteln zu können. Da hilft nun die Im- Steuermesszahl multipliziert. Diese liegt mens „BORIS-BW“ sowie auf der städtischen mobilienwerteermittlungsverordnung aus grundsätzlich bei 1,3 ‰. Als Ergebnis erhält Homepage www.muellheim.de unter der dem Jahr 2021, welche es den Kommunen man den Steuermessbetrag, der noch mit Rubrik „Bodenrichtwerte“. bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert ermöglicht, auf vergleichbare Lagen in an- wird. Das spielt nun auch eine Rolle bei der Die Feststellung der Bodenrichtwerte stützt deren Gemeinden zurückgreifen zu können. Abgabe der Grundsteuererklärung, die vom sich unter anderem auf die Auswertung von „Deshalb haben wir den Gemeinsamen Gut- Immobilienbesitzer bis Ende Oktober 2022 Kaufverträgen für Immobilien, erklärt Bernd achterausschuss mit einer professionellen bei den zuständigen Finanzämtern einzurei- Moll. Das sei auch entscheidend, stiegen die Geschäftsstelle gegründet“, betont Scherer. Immobilienwerte innerhalb von zehn Jah- chen ist. Die Art der Bebauung spielt für die ren (2010 bis 2020) in Deutschland um mehr Konkret hilft die Ermittlung der Bodenricht- Bewertung grundsätzlich keine Rolle. Änderung der Corona-Verordnung Neufassung der CoronaVO Absonderung (inhaltlich unverändert, Verlängerung bis 22.08.22) Mit Beschluss vom 19. Juli 2022 hat die Landesregierung (Quarantäne und Isolation) die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen Die Neufassung der CoronaVO Absonderung ist am Montag, gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verord- 25. Juli 2022, in Kraft getreten. Unverändert gilt: Positiv getestete nung) geändert. Personen müssen sich absondern. Die Absonderungspflicht endet bei 48-stündiger Symptomfreiheit fünf Tage nach dem Erstnach- Die Änderung trat am 25. Juli 2022 in Kraft. Damit wird weis. Eine Freitestung ist nicht erforderlich. Wer fünf Tage nach dem die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 22. August 2022 Erstnachweis nicht symptomfrei ist, muss abwarten, bis 48 Stunden verlängert. keine Symptome mehr vorliegen. Spätestens nach zehn Tagen en- Auf der Homepage der Stadt Müllheim finden Sie un- det die Absonderungspflicht. ter: http://www.muellheim.de/corona einen Link zu den Wer in einer medizinischen-pflegerischen Einrichtung beschäftigt Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbrei- ist, kann dort nach Ablauf der Absonderungspflicht mit Testung tung des Coronavirus sowie zu den Corona-Verordnun- oder ab dem 15. Tag nach dem Erregernachweis ohne Testung tätig gen für Baden-Württemberg im Überblick. sein.
HALLO MÜLLHEIM 7 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 An der Sandgrube: Stadt beantragt verkehrsrechtliche Anordnungen Der Wunsch nach Temporeduzierungen kommen. Hier möchte man für die Sicher- Gemeinderat auf Müllheims Straßen ist nach wie vor groß. Oft wird zu schnell gefahren und heit der Fußgänger, der Schüler der Berufs- schulen und der Radfahrer sorgen. verabschiedet Satzung dabei Fußgänger wie Radfahrer gefähr- det. Deshalb beantragt die Stadt bei der Auf Anregung der Britzinger Ortsverwal- Der Bebauungsplan „An der Sand- Unteren Verkehrsbehörde entsprechen- tung soll ein Schild „Vorsicht Kinder“ in der grube“ in Hügelheim ist unter Dach de Geschwindigkeitsreduzierungen. Straße „Im Biefang“ die Gefahr für auf der und Fach: Nach dem Abwägungs- Jetzt wurden weitere Anträge dem Ge- Multifunktionsfläche spielenden Kinder, beschluss zur Öffentlichkeits- und meinderat vorgestellt. durch zu schnell fahrende Autofahrer, min- Behördenbeteiligung fasste der Ge- dern. Ein weitergehendes Tempolimit sei meinderat den Satzungsbeschluss. Einiges von der langen Liste der Stadtver- aber verkehrsrechtlich wohl nicht machbar, So kann das künftige Baugebiet in waltung, die sich aus Wünschen und An- so die Auskunft der Verkehrsbehörde. Angriff genommen werden. Vorher trägen der Entscheidungsgremien in der Kernstadt, als auch in den Ortsteilen zusam- Ein schärferes Tempolimit an der Bundes- sind noch die archäologischen Gra- straße 3 in Hügelheim musste verschoben bungen und die Fertigstellung des mensetzt, sei bereits abgearbeitet worden, berichtete eingangs Bürgermeister Martin werden, nachdem das zuständige Regie- Nahwärmekonzeptes notwendig. rungspräsidium Freiburg ein weiteres Lärm- Löffler. Eingeführt wurde bereits Tempo 40 in der Hebelstraße, in der Bugginger Straße gutachten angefordert habe. „Wir hoffen da- „Wir sind am Ziel mit dem Bebauungs- rauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in Britzingen und in der Lipburgerstraße in plan, auch der Ortschaftsrat hat die in wenigen Wochen kommen kann“, sagte Niederweiler. Aus Lärmschutzgründen wur- Endfassung des Plans wohlwollend der Bürgermeister. Die vorgestellten Verän- de die Höchstgeschwindigkeit in der oberen aufgenommen“, sagte Bürgermeister derungen werden nun bei der Unteren Ver- Werderstraße und in der Sulzburger Straße Martin Löffler zu Beginn des Tagesord- kehrsbehörde des GVV eingereicht. auf Tempo 30 beschränkt. Hier steht die Be- nungspunktes. Das künftige Baugebiet schilderung durch die Straßenmeisterei des soll etwa 250 Menschen eine neue Landkreises allerdings noch aus. Nun möch- In der Ratssitzung wurden bereits die Heimat geben und das Dorfgebiet auf te die Stadt mit weiteren Maßnahmen Ord- nächsten Beschränkungen vorgeschlagen. seiner Westseite gut arrondieren. „Wir nung und mehr Sicherheit auf den Straßen So regte Ratsmitglied Michael Herbstritt an, haben bereits eine sehr große Nach- erreichen. auch die Hügelheimer Straße in eine Tempo frage nach Baugrundstücken“, berich- 30-Zone umzuwandeln, schließlich wäre tete der Bürgermeister in der Sitzung. Ein Problem stellt die derzeitige Nutzung das die einzige Nord-Süd-Innenstadtverbin- Löffler geht davon aus, dass wegen der des Parkplatzes bei der Moltkestraße 14c dung, die von bisherigen Limits ausgespart unterschiedlichen Bebauungsmöglich- dar. Dort werden zunehmend Wohnmobile geblieben sei. Das soll nun bei der nächs- keiten mit Mehrfamilienhäusern, Ein- geparkt und verdrängen die parkberech- ten Runde der verkehrsrechtlichen Anträge zelhäusern, Doppel- und Reihenhäu- tigten Autos der Anwohner der städtischen nachgeholt werden, versprach Löffler. In Hü- sern für jeden Geldbeutel etwas dabei Wohnanlage. Die Stadt möchte deshalb be- gelheim wünschen sich Ortsvorsteher Mar- sein sollte. Er lobte die konstruktive antragen, auf diesem Parkplatz das Parken tin Bürgelin und der Ortschaftsrat ein kom- Beteiligung/Mitwirkung des Ortschafts- nur für Pkw zu gestatten. Der östliche Teil, wo das Deutsche Rote Kreuz Dienstfahrzeu- plettes Parkverbot im Dorf. Das Parken soll rats, die gute Lösungen und eine gute dann nur noch auf ausgewiesenen Flächen Durchgrünung des Gebietes erbracht ge abstellt, bleibt von der beantragten Re- gelung unberührt, sagte der Bürgermeister. erlaubt sein, um prekäre Verkehrssituatio- hätten. Seinem persönlichen Anliegen, nen etwa für Rettungsfahrzeuge und kom- wenigstens die zentralen Mehrfamilien- Tempo 30 soll auch in der Nußbaumallee munale Fahrzeuge möglichst zu verhindern. häuser mit einem begrünten Flachdach als Beitrag zum Klima und Regenrück- haltung auszustatten, sei man im Ort- schaftsrat zwar nicht nachgekommen. Er werde aus Respekt vor dem Orts- gremium ebenfalls für die Variante mit Satteldächern votieren, kündigte er an. Jubilare Noch gibt es Unwägbarkeiten, die den Es erreichten ein Alter von: Zeitplan durcheinander wirbeln könn- ten. Da geht es um die archäologischen 80 Jahren Funde und die Dauer der Grabungen, Renate Meisinger wie auch um das Wärmeversorgungs- konzept mit Fernwärme aus der Abwär- 75 Jahren me der benachbarten Firma Schott. Die Inge Patry Ergebnisse der Offenlage stellte Stadt- Madeleine Rautmann planerin Julia Messerschmidt vom Pla- Rolf Frankenhauser nungsbüro FSP Stadtplanung vor. Am Ende würdigte Hügelheims Ortsvorste- 70 Jahren her und Stadtrat Martin Bürgelin das Renate Bierstedt transparente Verfahren, das die Wün- Willi Hunzinger sche des Gremiums und der Anwohner so gut wie möglich berücksichtigt habe. 50 Jahre verheiratet sind: Der Gemeinderat beschloss die Abwä- gungsvorschläge der Verwaltung zur Veronika und Gerard Schweighoeffer Offenlage und Behördenbeteiligung Wir gratulieren recht herzlich und wünschen Ihnen sowie allen nicht genannten als Stellungnahmen der Stadt Mülheim Jubilaren alles Gute, beste Gesundheit und Wohlergehen. und verabschiedete anschließend ein- stimmig die Satzung zum Bebauungs- plan einstimmig.
HALLO MÜLLHEIM 8 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 Das Müllheimer Bahnhofgebäude ist nun Vergangenheit Seit Freitagabend wurde das alte Gebäude abgebrochen. Be- reits am Sonntagmorgen stand nur noch ein Teil der Südfassade, am Sonntagabend war nichts mehr von dem großen Bahnhof- Müllheim, Mittelzentrum, mehr als 19.000 Einwohner, gebäude übrig. Dazu arbeiteten die Mitarbeiter der Baufirma in der Mitte zwischen Freiburg und Basel im Herzen des rund um die Uhr. Der bisherige Bahnhof existierte seit den Markgräflerlandes 1950er Jahren. Er wurde laut Deutsche Bahn angelehnt an das historische Vorbild aus dem Jahr 1847 nach seiner Zerstörung Die Städtische Musikschule Müllheim sucht für das Fach im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut. Ferner wurde über das Violine, Viola zum 1. November 2022 eine Wochenende auch eine Weiche nördlich des Bahnhofes einge- baut. Ein Gleis wurde gesperrt, ein Ersatzverkehr wurde von der Deutschen Bahn eingerichtet. In dieser Woche wird das provi- Instrumental-Lehrkraft sorische Bahnhofgebäude gegenüber dem abgerissenen Bahn- hof in Betrieb gehen. Dort, wo der bisherige Bahnhof gestan- (m/w/d) den hat, werden künftig im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Rheintalstrecke zwei neue Gleise verlegt. unbefristet in Teilzeit (12 von 33 UE) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsportal unter www.muellheim.de/stellenangebote bis spätestens 18. September 2022. Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen Musikschulleiterin Frau Rudolph (ab 5. September 2022) unter 07631- 6147 und zu personalrechtlichen Fragen Frau Spensber- ger unter 07631 801-224 gerne zur Verfügung. Erste Informationen über die Musikschule erhalten Sie auf der Homepage www.musikschule-muellheim.de ABFALLKALENDER Leerung der Biotonnen: Abholung Gelbe Säcke: Dienstag, 09. August, Montag, 15. August, in Feldberg – Niederweiler – Vögisheim – Zizingen – Zunzingen in Hügelheim Donnerstag, 11. August, Dienstag, 16. August, in der Unterstadt und Bereich nördlich der in Müllheim Schwarzwaldstraße, Britzingen, Dattingen und Hügelheim Mittwoch, 17. August, Freitag, 12. August, in allen anderen Stadtteilen in der Oberstadt Leerung der Restmülltonnen und Leerung der Biotonnen: Biotonnen: Dienstag, 23. August, Dienstag, 16. August, in Feldberg – Niederweiler – Vögisheim – in Feldberg – Niederweiler – Vögisheim – Zizingen – Zunzingen Zizingen – Zunzingen Donnerstag, 18. August, Donnerstag, 25. August, in der Unterstadt und Bereich nördlich der in der Unterstadt und Bereich nördlich der Schwarzwaldstraße, Britzingen, Dattingen Schwarzwaldstraße, Britzingen, Dattingen und Hügelheim und Hügelheim Freitag, 19. August, in der Oberstadt Freitag, 26. August, in der Oberstadt Um rechtzeitige Bereitstellung der Abfallbehälter wird gebeten, da die Abfuhr ab 06.00 Uhr beginnt.
HALLO MÜLLHEIM 9 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Nußbaumallee/ Schwarzwaldstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 27.07.2022 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nußbaumallee/ Schwarzwaldstraße“ und die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als eigenständige Satzungen beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus fol- gendem – nicht maßstäblichen - Kartenausschnitt: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Nußbaumallee/Schwarzwaldstraße“ treten mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung (mit Umweltbei- trag) im Rathaus in 79379 Müllheim, Bismarckstra- ße 3, Fachbereich 30, Zimmer 313 (zu den folgen- den Dienststunden: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Je- dermann (m/w/d) kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die dazugehörigen örtlichen Bau- vorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie alle Fachgutachten (Umweltbeitrag mit ar- tenschutzrechtlicher Relevanzabschätzung, schall- technische Untersuchung, verkehrliche Stellung- nahme und Baugrunduntersuchung) einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen. Es wird dar- auf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- wiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung be- gründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW Jedermann (m/w/d) diese Verletzung geltend machen. Stadt Müllheim, den 04.08.2022 Martin Löffler, Bürgermeister
HALLO MÜLLHEIM 10 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Elisabethenheim“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 13.07.2022 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufge- stellten Bebauungsplan „Elisabethenheim“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem – nicht maßstäblichen – Kar- tenausschnitt: Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Elisabethen- heim“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bau- vorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Stadt 79379 Müllheim, Bismarckstraße 3, Fachbereich 30, Zimmer 313, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Je- dermann kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre gemein- same Begründung sowie aller Fachgutach- ten (Belange des Umweltschutzes, arten- schutzrechtliche Potentialeinschätzung, Übersichtsplan Kampfmittelverdachtsflä- chen, schalltechnische Untersuchung zur Neustrukturierung des Elisabethenheims, Bericht zur Baugrunduntersuchung) einse- hen und Auskunft über ihren Inhalt verlan- gen. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Be- bauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen. Stadt Müllheim, den 04.08.2022 Martin Löffler, Bürgermeister
HALLO MÜLLHEIM 11 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „An der Sandgrube“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 27.07.2022 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufge- stellten Bebauungsplan „An der Sandgrube“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als eigenständige Satzungen beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem – nicht maßstäbli- chen – Kartenausschnitt: Der Bebauungsplan und die dazuge- hörigen örtlichen Bauvorschriften „An der Sandgrube“ treten mit die- ser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan und die dazu- gehörigen örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begrün- dung (mit Umweltbeitrag) im Rathaus in 79379 Müllheim, Bismarckstraße 3, Fachbereich 30, Zimmer 313 (zu den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) ein- gesehen werden. Jedermann (m/w/d) kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie alle Fachgutachten (Umweltbeitrag mit spezieller arten- schutzrechtlicher Prüfung, gutachtliche Stellungnahme zum Schallschutz, geo- technischer Bericht, Erschließungs- und Entwässerungskonzept und Ver- kehrsuntersuchung) einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungs- stelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung be- gründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW Jedermann (m/w/d) diese Verletzung geltend machen. Stadt Müllheim, den 04.08.2022 Martin Löffler, Bürgermeister
HALLO MÜLLHEIM 12 | DONNERSTAG, 04. AUGUST 2022 AUS DEM GEMEINDERAT TERMINE & NOTRUFE Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am WEITERE APOTHEKENBEREITSCHAFT 27.07.2022 beschlossen, t zum Ausscheiden von Herrn Stadtrat Michael Deiß: Donnerstag, 11.08.2022: 1. Herrn Christian Glur als nächste Ersatzperson auf dem festgestellten Wahlergebnis des Die Rhein-Apotheke, Neuenburg CDU-Wahlvorschlages für Herrn Michael Deiß für den Wohnbezirk Müllheim in den Ge- Schlüsselstr. 4, Tel.: 07631 - 77 10 meinderat festzustellen, 2. dass bei dem Antrag von Herrn Deiß auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat ein wichti- Freitag, 12.08.2022: ger Grund nach § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, um damit aus Rats-Apotheke, Bad Krozingen dem Gemeinderat auszuscheiden, Lammplatz 11, Tel.: 07633 - 37 90 3. Herrn Christian Glur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Amtes zu verpflichten, 4. mit Herrn Christian Glur die Ausschüsse und sonstigen Gremien wie Herr Michael Deiß Samstag, 13.08.2022: 1:1 zu besetzen; Markgrafen-Apotheke, Badenweiler t die Verwaltung zu beauftragen gemeinsam mit den Gemeinden Badenweiler und Auggen Luisenstr. 2, Tel.: 07632 - 3 76 einen Konvoi für die Kommunale Wärmeplanung zu bilden und die kommunale Wärme- planung federführend zu beauftragen; Sonntag, 14.08.2022: Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen t zum Bebauungsplan „An der Sandgrube“ in Müllheim-Hügelheim mit örtlichen Bauvor- Bahnhofstr. 6, Tel.: 07633 - 47 47 schriften im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB: 1. die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie Montag, 15.08.2022: § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach Prüfung und Diskussion als Stel- Linden-Apotheke, Buggingen lungnahmen der Stadt Müllheim zu beschließen, Breitenweg 10 A, Tel.: 07631 - 39 78 2. die Satzung Bebauungsplan „An der Sandgrube“ gemäß § 13b BauGB mit örtlichen Bauvorschiften gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zu beschließen; Dienstag, 16.08.2022: t zum vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nussbaumallee/Schwarzwaldstraße“ mit örtli- Flora-Apotheke, Müllheim chen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a: Hauptstr. 123, Tel.: 07631 - 3 63 40 1. die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der erneuten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach Prüfung und Mittwoch, 17.08.2022: Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Müllheim zu beschließen, Schwarzwald-Apotheke, Bad Krozingen 2. die Satzung Bebauungsplan „Nussbaumallee/Schwarzwaldstraße“ gemäß § 13a St.-Ulrich-Str. 2, Tel.: 07633 - 41 05 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zu beschließen; t unter dem Vorbehalt von Einsprüchen, das Architekturbüro Atelier Kaiser Shen, Alexander- Donnerstag, 18.08.2022: straße 11, 70184 Stuttgart im Arbeitsgemeinschaft mit kreuger wilkins architekten GbR, Apotheke am Schillerplatz, Müllheim Rosenbergstraße 52a, Stuttgart, mit den Architekturleistungen für den Neubau einer Men- Werderstr. 23, Tel.: 07631 - 1 27 75 sa und den Anbau an die MFW-Grundschule (1. Bauabschnitt Masterplan Schulzentrum I) stufenweise und entsprechend zu den Vergabegesprächen vorgelegten Angebots zu Freitag, 19.08.2022: beauftragen; Bad Apotheke, Bad Krozingen Bahnhofstr. 23, Tel.: 07633 - 9 28 40 t die Stadtverwaltung zu beauftragen im Zuge der Ausführungsplanungen darauf zu drängen den Bahnhofsvorplatzes, den Bau einer Rampe zwischen Bussteig und Lärm- Samstag, 20.08.2022: schutzwand ohne Eingriff in die Statik der Lärmschutzwände einzuplanen; Werder-Apotheke, Müllheim t den Zwischenbericht zum Haushaltvollzug 2022 zur Kenntnis zu nehmen; Werderstr. 57, Tel.: 07631 - 74 06 00 t die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zu beschließen; Sonntag, 21.08.2022: t folgende Anträge an die untere Verkehrsbehörde zu stellen: Stadt-Apotheke, Staufen 1. Parkbeschränkung auf „PKW“ am öffentlichen Parkplatz, Moltkeplatz 14C in Müllheim, Hauptstr. 15, Tel.: 07633 - 62 63 2. Tempo 30 in der Nussbaumallee, an der Berufsschule in Müllheim, 3. Straßenschild „Vorsicht Kinder“ in der Straße „Im Biefang“, im Bereich des Sportplatzes im Montag, 22.08.2022: Ortsteil Britzingen; Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Bad Krozingen t die Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Müllheim zu beschließen. Freiburger Str. 20, Tel.: 07633 - 15 01 50 Dienstag, 23.08.2022: Die oben genannte Satzungen (in fett markiert) werden via Internetbekanntmachung Fridolin-Apotheke, Neuenburg auf der städtischen Homepage unter www.muellheim.de - Amtliche Bekanntmachun- Müllheimer Str. 23, Tel.: 07631 - 79 37 00 gen öffentlich bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt. Diese kann als Papierversion an der Infozentrale im Erdgeschoss, Rathaus Müllheim, Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim Mittwoch, 24.08.2022: eingesehen werden. Blauen-Apotheke, Schliengen Freiburger Str. 15, Tel.: 07635 - 8 26 25 75 Für weitere Informationen können Sie die Beratungsunterlagen im Ratsinformationssystem Donnerstag, 25.08.2022: unter Sitzungstermine – Gemeinderatssitzung 27.07.2022 einsehen. Zollmatten-Apotheke, Heitersheim Poststr. 22, Tel.: 07634 - 51 05 11 Die vollständigen Protokolle können Sie demnächst ebenfalls im Ratsinformationssystem nachlesen. ENDE DES AMTLICHEN TEILS
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