Untergliederungsanalyse UG 21-Soziales und Konsumentenschutz - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 21-Soziales und Konsumentenschutz

                                      8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 6

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung: Herausforderungen im Pflegebereich ......... 7

    3.1     Die Aufgaben des Bundes im Pflegebereich............................................................ 8

    3.2     Langfristige Projektionen zur Entwicklung der Pflegeausgaben ............................... 9

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................10

    4.1     Überblick über den Finanzrahmen..........................................................................10

    4.2     Auswirkungen der COVID-19-Krise ........................................................................12

    4.3     Finanzierungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF).................................13

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................13

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................13

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................15

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................20

    5.4     Förderungen...........................................................................................................21

    5.5     Rücklagen ..............................................................................................................22

6     Personal ........................................................................................................................23

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................24

    7.1     Überblick ................................................................................................................24

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................25

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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 21                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Auszahlungen                              3.635,6   3.940,4    4.157,1     4.204,7    4.206,4      4.260,7      4.198,1
 Anteil an Gesamtauszahlungen                 4,6%     4,1%       4,0%        4,2%        4,4%        4,5%          4,3%
 jährliche Veränderung                       -1,0%    +8,4%      +5,5%       +1,1%       -0,1%       +1,3%         -1,5%
 Einzahlungen                                547,6     608,9      625,8       644,6        n.v.        n.v.          n.v.
 Anteil an Gesamteinzahlungen                 0,7%     0,8%       0,9%        0,7%            -           -             -
 jährliche Veränderung                     -11,2%    +11,2%      +2,8%       +3,0%            -           -             -
             Nettofinanzierungssaldo      -3.088,0   -3.331,5   -3.531,2   -3.560,1            -            -            -

           Ergebnishaushalt
 UG 21                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Aufwendungen                              3.588,1   3.807,6    4.168,3     4.228,6            -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                 4,5%     3,8%       3,9%        4,3%             -            -            -
 jährliche Veränderung                       -1,1%    +6,1%      +9,5%       +1,4%             -            -            -
 Erträge                                     548,9     608,6      629,1       647,0            -            -            -
 Anteil an Gesamterträgen                     0,7%     0,8%       0,9%        0,7%             -            -            -
 jährliche Veränderung                     -11,2%    +10,9%      +3,4%       +2,8%             -            -            -
                        Nettoergebnis     -3.039,2   -3.199,0   -3.539,2   -3.581,6            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 21-Soziales und
Konsumentenschutz im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,20 Mrd. EUR
vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 1,1 %. Bei den
Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, diese steigen um
1,4 % auf 4,23 Mrd. EUR an.

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Der Anstieg der Auszahlungen bzw. Aufwendungen ist zu einem erheblichen Anteil auf einen
Mehrbedarf für das Pflegegeld (+25,3 Mio. EUR), für die Dotierung des Pflegefonds
(+19,0 Mio. EUR)    sowie   auf   zusätzliche   Mittel   für     neue   Schwerpunkte      wie     die
Pflegeausbildung (+50 Mio. EUR) und das Pilotprojekt Community Nursing (+18,3 Mio. EUR)
zurückzuführen. Durch den weitgehenden Entfall der im BVA 2021 noch veranschlagten
Auszahlungen für Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wird der
Auszahlungsanstieg gebremst. Im BVA-E 2022 sind zur Bedeckung der Maßnahmen zur
Bewältigung der COVID-19-Krise nur noch Auszahlungen iHv 2,0 Mio. EUR veranschlagt, die
eine Restzahlung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Gesetz Armut betreffen.

Die Auszahlungen für den Konsumentenschutz werden im BVA-E 2022 mit 6,5 Mio. EUR
gleich hoch budgetiert wie im BVA 2021, davon entfallen 5 Mio. EUR auf den Verein für
Konsumenteninformation (VKI).

Für das Jahr 2022 werden Einzahlungen iHv 644,6 Mio. EUR veranschlagt, das entspricht
einem Anstieg gegenüber dem BVA 2021 um 3,0 %. Diese korrespondieren überwiegend mit
der Dotierung des Pflegefonds, die zu einer Auszahlung in gleicher Höhe führt. Die
Entwicklung der Erträge entspricht weitgehend jener der Einzahlungen.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) sind für die
UG 21-Soziales     und   Konsumentenschutz      keine     wesentlichen     Auszahlungsanstiege
vorgesehen. Die Auszahlungen im Jahr 2025 iHv 4,20 Mrd. EUR entsprechen in etwa jenen
des Jahres 2022. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 (Erfolg: 3,64 Mrd. EUR) sind die
Auszahlungen jedoch deutlich gestiegen. Die Differenz der Auszahlungen für das Jahr 2022
zwischen    BVA-E 2022      und    BFRG-E 2022-2025            iHv 4,3 Mio. EUR   ist     auf     die
BFG-Ermächtigung im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) der EU
zurückzuführen.

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen des Finanzierungs- und
des Ergebnishaushaltes betragen in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz
23,9 Mio. EUR. Diese sind insbesondere auf nicht-finanzierungswirksame Aufwendungen
(v. a. Personalrückstellungen und Wertberichtigungen), Periodenabgrenzungen und nur im
Finanzierungshaushalt     abgebildete   Auszahlungen       für     Darlehen   und       Vorschüsse
zurückzuführen.

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Die Planstellen im Personalplan 2022 steigen gegenüber 2021 um 6 auf 1.298 Planstellen
an. Die Aufstockung wird mit neuen Aufgaben in den Bereichen Barrierefreiheit im
Behindertenwesen, Langzeitpflege, Delogierungsprävention und den ansteigenden Verfahren
zu Impfschäden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie begründet. Zum 1. Juni
2021 waren mit 1.200 VBÄ nicht alle Planstellen vollständig besetzt. Für das Jahr 2022 ist für
das Ressort ein VBÄ-Zielwert von 1.281 vorgesehen, der einem Anteil von 98,7 % der
Planstellen im Personalplan 2022 entspricht.

Das BMSGPK hat im BVA-E 2022 für die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz insgesamt
fünf   Wirkungsziele    festgelegt.   Die   Ziele   decken   grundsätzlich   die   wesentlichen
Aufgabenbereiche der Untergliederung ab. Allerdings sind die im Budgetbericht genannten
Schwerpunkte       (Pflegeausbildung,       Delogierungsprävention,     Gewaltschutz       und
Extremismusprävention), für die im BVA-E 2022 jeweils zusätzliche Mittel vorgesehen sind,
nicht in der Wirkungsinformation abgebildet. Nur die Durchführung von Pilotprojekten zu
Community Nursing, für die Mittel aus der RRF bereitgestellt werden, wird als Maßnahme zum
Wirkungsziel 1 zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege genannt. Im Vergleich zum
BVA 2021 bleiben die Wirkungsziele unverändert, die Zielwerte der Kennzahlen werden
jedoch zum Teil angepasst. Einige Anpassungen wurden auch bei den Maßnahmen
vorgenommen.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen
Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die Auszahlungen in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz verzeichnen nach den
signifikanten Anstiegen 2020 und 2021 nur geringe Auszahlungsanstiege in der
Planungsperiode. Der Auszahlungsanstieg bis zum Ende der Planungsperiode gegenüber
dem Vorkrisenniveau 2019 entspricht in etwa den in diesen Zeitraum auftretenden
Preissteigerungen. Die signifikanten Anstiege in den beiden Krisenjahren 2020 und 2021 sind
weitgehend auf zusätzliche Mittel im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und die im
BVA 2021 enthaltenen Mehrauszahlungen für den Pflegebereich und den Ausgleichstaxfonds
zurückzuführen. Im BVA-E 2022 entfallen die COVID-19-Mittel, für den Pflegebereich sind
hingegen insbesondere für die Bereiche Pflegeausbildung und Community Nursing zusätzliche
Mittel vorgesehen.

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich insbesondere bei den
Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand ein deutlicher Anstieg gegenüber dem
BVA 2021 um 56,5 % auf 94,8 Mio. EUR. Der Anstieg ist insbesondere auf die zusätzlichen
Mittel für das Pilotprojekt Community Nursing iHv 18,3 Mio. EUR, für den Bereich
Delogierungsprävention iHv 8,0 Mio. EUR und für den Bereich IT-Gesundheit (z. B.
epidemiologisches Meldesystem, grüner Pass) zurückzuführen. Mit rd. 4,0 Mrd. EUR entfallen

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95,1 % der in dieser Untergliederung veranschlagten Auszahlungen auf Transfers. Davon
gehen 2,83 Mrd. EUR an die Sozialversicherungsträger (v. a. Pflegegeld) und 792,0 Mio. EUR
an die Länder (v. a. Pflegefonds und Kompensationszahlungen für den Entfall des
Pflegeregresses). Die Auszahlungen aus Personalaufwand steigen im Vergleich zum
BVA 2021 um 1,5 % auf 108,2 Mio. EUR. Somit bleibt der Anteil der Auszahlungen für das
Personal gegenüber dem Vorjahr mit 2,6 % gleich. Die Personalaufwendungen betreffen die
Zentralstelle und das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung:
      Herausforderungen im Pflegebereich
Der Pflegebereich wird in den nächsten Jahren eines der zentralen Politikfelder sein. Das
Regierungsprogramm 2020 – 2024 enthält eine Reihe von Vorhaben im Pflegebereich. Dazu
zählen eine Neuordnung bzw. Bündelung der Finanzierungsströme, eine Weiterentwicklung
des Pflegegelds, Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und eine Personal-
und Ausbildungsoffensive. Auch in den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen dürfte dem
Pflegebereich eine zentrale Bedeutung zukommen. Allerdings wird das noch bis Ende 2021
gültige Finanzausgleichsgesetz 2017 bis 2021 voraussichtlich lediglich verlängert werden.
Auch die Zahlungen aus dem Pflegefonds an die Länder sind im Pflegefondsgesetz nur bis
zum Jahr 2021 festgelegt, wobei hier ebenfalls mit einer noch zu beschließenden
Verlängerung zu rechnen ist.

In   der   vorliegenden   Budgetplanung    findet   dieser    Schwerpunkt   nur   in   Ansätzen
Berücksichtigung, im Wesentlichen wird das Pflegebudget aber fortgeschrieben. Zusätzliche
Mittel sind für die Pflegeausbildung und das Pilotprojekt Community Nursing vorgesehen. Laut
Strategiebericht 2022 bis 2025 werden derzeit vom zuständigen Ressort entsprechende
Vorarbeiten für eine umfassende Pflegereform geleistet, mit der Umsetzung und den dazu
erforderlichen Verhandlungen mit den Ländern soll in den kommenden Monaten begonnen
werden. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Pflegereform sind im BFG-E 2022 bzw.
im BFRG-E 2022-2025 noch nicht abgebildet. Die budgetäre Vorsorge soll sichergestellt
werden, sobald die Reformvorhaben konkretisiert wurden. Für die Unterstützung der
Auszubildenden     im     Bereich   der   Pflege-   und      Sozialbetreuungsberufe    bei    den
Ausbildungskosten sowie während der Absolvierung der Berufspraktika sollen den Ländern im
Zeitraum 2022 bis 2024 jährlich 50 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Details
zur Verwendung dieser Mittel liegen derzeit noch nicht vor. Für das Pilotprojekt Community
Nursing sollen im Zeitraum 2022 bis 2024 insgesamt 49,8 Mio. EUR bereitgestellt werden
(davon 18,3 Mio. EUR im Jahr 2022), wobei die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität
(RRF) kommen.

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3.1          Die Aufgaben des Bundes im Pflegebereich

Grundsätzlich fällt der Aufgabenbereich Pflege in die Zuständigkeit der Länder, welche auch
den überwiegenden Teil der Pflegeausgaben tätigen. Der Bund ist in erster Linie für die
Finanzierung von Geldleistungen (Pflegegeld) zuständig und sorgt über Vereinbarungen
gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern für eine gewisse Homogenität und Mindeststandards
zwischen den Pflegeleistungssystemen. Daneben existiert eine Reihe von Regelungen zur
(Ko-)Finanzierung von pflegebezogenen Leistungen zwischen Bund und Ländern. Budgetär
relevant ist dabei speziell die Dotierung des Pflegefonds für Zweckzuschüsse an die Länder
zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebots.
Hinzu kommen noch Beiträge des Bundes zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung
(Kostenteilung Bund-Länder 60:40), die Dotierung des Unterstützungsfonds für die
Gewährung von Zuschüssen an pflegende Angehörige sowie Auszahlungen für die
Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung und für das Pflegekarenzgeld
(Rechtsanspruch seit 1. Jänner 2020). Seit dem Jahr 2018 leistet der Bund zudem
Kompensationszahlungen an die Länder für den Entfall des Pflegeregresses. Diese setzen
sich aus einer unbefristeten jährlichen Zahlung gemäß § 330b ASVG iHv 100 Mio. EUR und
einer Zahlung aus dem Pflegefonds iHv 200 Mio. EUR zusammen.1

Tabelle 2:          Wesentliche Leistungen des Bundes für Pflege

    Pflege                                                                                                               %-Diff.
                                                                           Erfolg      Erfolg     BVA       BVA-E
                                                                                                                       BVA-E 2022
                                                                            2019        2020      2021       2022
                                                              in Mio EUR
                                                                                                                        BVA 2021
     Pflegegeld UG 21                                                       2.472,5     2.628,5   2.649,8    2.675,2           +1,0%
     Pflegegeld UG 23                                                         219,6       223,7     232,3      236,0           +1,6%
     (Reguläre) Dotierung Pflegefonds (§ 2 (2) Pflegefondsgesetz)             381,9       398,9     416,9      435,9           +4,6%
     Pflegefonds (Pflegeregress)                                              155,5       200,0     200,0      200,0            0,0%
     Abgeltung Pflegeregress (§ 330b ASVG)                                    100,0       100,0     100,0      100,0            0,0%
     Förderung 24-Stunden-Betreuung                                           112,0       102,2     104,4      107,5           +3,0%
     Sonderdotierung Pflegefonds COVID-19                                                 100,0      50,0                    -100,0%
     Hospitz- und Palliativbetreuung                                            4,8         4,5       6,0       6,0             0,0%
     Zuwendungen pflegende Angehörige                                          10,8        13,5      14,2      14,7            +3,0%
     Pflegekarenzgeld                                                          11,0        12,0      13,2      13,7            +3,8%

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Auszahlungen des Bundes für den Pflegebereich sind im Wesentlichen im
GB 21.02-„Pflege“                    (UG 21-Soziales                 und            Konsumentenschutz)                 und        im
GB 23.02-„Pflegegeld“ (UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte) veranschlagt.
Daneben gibt es noch Auszahlungen für Pensionsbeiträge für pflegende Angehörige2 im

1
    Mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 wurde die Zahlung aus dem Pflegefonds bis 2024 verlängert.
2
    Beispielsweise für Pflege von Schwerstbehinderten und aufgrund der Erziehung und Betreuung eines Wahl- oder Pflegekindes.

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GB 25.01-„Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen“ (UG 25-Familie und Jugend) und geringe
Pflegegeldaufwendungen für BeamtInnen in anderen Untergliederungen. Der überwiegende
Teil der Auszahlungen des Bundes im Pflegebereich entfällt auf das Pflegegeld. Für die
Pflegegeldzahlungen aus der UG 21 weist der BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 einen
Anstieg um 1,0 % auf 2,68 Mrd. EUR aus. Der Anstieg ist neben der demografischen
Entwicklung auf die seit 2020 vorgenommene jährliche Indexierung des Pflegegelds
zurückzuführen.

Für die Dotierung des Pflegefonds nach dem Pflegefondsgesetz ist im BVA-E 2022 ein Anstieg
um 19 Mio. EUR auf 435,9 Mio. EUR budgetiert. In der aktuell gültigen Fassung des
Pflegefondsgesetzes ist diese Zahlung des Bundes an die Länder bis 2021 befristet, es dürfte
jedoch noch zu einer Verlängerung kommen. Die Länder erhalten weiters bis 2024 jährlich
200 Mio. EUR für den Entfall des Pflegeregresses aus dem Pflegefonds (zusätzlich zu den
100 Mio. EUR laut ASVG, die nicht befristet sind).

Der derzeit gültige Finanzausgleich sieht zudem einen zusätzlichen Transfer des Bundes an
die Länder und Gemeinden iHv 306 Mio. EUR zur „Sicherstellung einer nachhaltigen
Haushaltsführung wie unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales“ vor,
budgetär abgebildet ist diese Zahlung in der UG 44-Finanzausgleich. Wenngleich nicht
ausschließlich dem Bereich Pflege zuzuordnen, dürfte dennoch ein nennenswerter Anteil
dieser Zusatzmittel für Pflege aufgewendet werden. Weiters wurde im Finanzausgleich
vereinbart, zusätzlich 18 Mio. EUR jährlich (davon 6 Mio. EUR vom Bund) für Hospiz- und
Palliativversorgung zur Verfügung zu stellen.

3.2      Langfristige Projektionen zur Entwicklung der Pflegeausgaben

Die Pflege ist neben den Pensionen und der Gesundheit einer jener Politikbereiche, die in den
nächsten Jahrzehnten besonders stark von der demografischen Entwicklung beeinflusst
werden. Die Langfristige Budgetprognose des BMF aus dem Jahr 2019 und der von der
Europäischen Kommission im Mai 2021 vorgelegte Ageing Report ergeben für die langfristige
Entwicklung der öffentlichen Pflegeausgaben die folgenden Ergebnisse:

Tabelle 3:      Langfristige Entwicklung der öffentlichen Pflegeausgaben

                                   in % des BIP
                                                  2019    2025    2030    2035    2040    2045     2050    2055    2060
 Ageing Report 2021 (Hauptszenario)                 1,8     2,0     2,2     2,3     2,5      2,8     3,2     3,4     3,4
 Langfristige Budgetprognose des BMF 2019             -     1,8     2,1     2,4     2,6      2,8     3,0     3,2     3,3

Quellen: Ageing Report 2021 der EK, Langfristige Budgetprognose des BMF aus dem Jahr 2019.

                                                                                                                   9 / 31
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Ausgehend von 1,8 % des BIP im Jahr 2019 steigen die Pflegeausgaben diesen Projektionen
zufolge schrittweise auf 3,4 % des BIP (EK) bzw. 3,3 % des BIP (BMF). Diesen Projektion liegt
eine sogenannte „No-Policy-Change-Annahme“ zugrunde, d. h. es wird von der derzeit
gültigen Rechtslage ausgegangen. Zukünftige Reformen würden diesen Ausgabenpfad je
nach Ausgestaltung der Reform entsprechend verändern.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten

4.1      Überblick über den Finanzrahmen

Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Durchführung von Projekten zur COVID-19-bedingten Delogierungsprävention und
         Wohnungssicherung bis ins Jahr 2023; Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen
         zur Armutsbekämpfung; Programm zur Bekämpfung materieller Deprivation.

        Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation.

        Umsetzung erster Ergebnisse der Task Force Pflege, Etablierung einer Bund-Länder-
         Zielsteuerungskommission zur Zielsteuerung.

        Weiterentwicklung beim Pflegegeld (z. B. Verbesserung der Einstufung bei Demenz);
         Umsetzung und österreichweite Ausrollung der Demenzstrategie.

        Erhöhung der Anzahl an gesunden Jahren durch Prävention und niederschwellige
         Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden (z. B. Einsatz von Community
         Nurses auf regionaler Ebene, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden).

        Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege, wie beispielsweise durch Maßnahmen zur
         Attraktivierung der Ausbildung.

        Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds; Bedarfsgerechte Finanzierung und
         Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des NAP Behinderung 2020-
         2030 mit allen Ministerien unter Einbeziehung der Stakeholder.

        Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in
         Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderungen durch zielgruppenspe-
         zifische Projekt- und Individualförderungen.

                                                                                      10 / 31
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Gegenüber         dem      BFRG 2021-2024               ändern         sich      die        Auszahlungsobergrenzen                     des
BFRG-E 2022-2025 wie folgt:

Tabelle 4:       Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 21-Soziales und
                                                                             2022            2023              2024             2025
 Konsumentenschutz                                     in Mio. EUR
                                                BFRG 2021-2024               4.177,7          4.184,4          4.253,7                 -
                                                BFRG 2022-2025               4.209,0          4.206,4          4.260,7          4.198,1
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                         +31,3            +22,0             +7,0                 -
 und BFRG 2021-2024                               in %                        +0,8%            +0,5%            +0,2%                  -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                                          -0,1%           +1,3%             -1,5%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 leicht an. Einerseits sind in der vorgelegten Budgetplanung neue
Schwerpunkte budgetär abgebildet (siehe Tabelle 5), andererseits fällt der Mehrbedarf für das
Pflegegeld etwas geringer aus als erwartet.

Die      nachfolgende Tabelle             zeigt     die         im   Strategiebericht               dargestellten        budgetären
Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025:

Tabelle 5:       Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

 UG 21                                                           Erfolg        BVA          BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E        BFRG-E
                                                  in Mio. EUR     2020         2021          2022       2023          2024       2025
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                    113,6       116,0           2,0
 Delogierungsprävention und Wohnungssicherung                                                    8,0        8,0
 Pflegeausbildung                                                                               50,0       50,0          50,0
 ARP: Pilotprojekt Community Nursing                                                  4,3       18,3       15,8          15,8
 Gewaltschutz (Teil UG 21)                                                                       4,0
 Extremismusprävention (Teil UG 21)                                                              3,0
                  Summe Schwerpunkte und Maßnahmen                   113,6       120,3          85,3       73,8          65,8

Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

Restzahlungen aus Maßnahmen im Rahmen der Abfederung der COVID-19-Krisenfolgen
sowie neue budgetpolitische Schwerpunktsetzungen erhöhen die Auszahlungen in den Jahren
2022 bis 2024:

         Für eine Restzahlung im Bereich Armutsbekämpfung stehen im Jahr 2022
          2,0 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung (siehe
          Pkt. 4.2).

         Für den Bereich Delogierungsprävention und Wohnungssicherung sind 2022 und 2023
          jeweils Mittel iHv 8,0 Mio. EUR vorgesehen.

                                                                                                                                  11 / 31
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      Für die finanzielle Unterstützung der Auszubildenden im Bereich der Pflege- und
       Sozialbetreuungsberufe bei den Ausbildungskosten sowie während der Absolvierung
       der Berufspraktika stellt der Bund im Zeitraum 2022 bis 2024 jährlich Mittel
       iHv 50,0 Mio. EUR bereit.

      Für den Bereich Gewaltschutz werden in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz
       im Jahr 2022 zusätzliche Mittel iHv 4,0 Mio. EUR budgetiert.

      Für Projekte im Bereich Extremismusprävention werden aus der UG 21-Soziales und
       Konsumentenschutz im Jahr 2022 Mittel iHv 3,0 Mio. EUR bereitgestellt.

Folgende Maßnahme im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience
Facility – RRF) wurde ebenfalls in den Bundesfinanzrahmen aufgenommen:

      Für das Pilotprojekt Community Nursing werden aus der RRF im Zeitraum 2022 bis
       2024 insgesamt Mittel iHv 49,8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, davon 18,3 Mio. EUR
       im Jahr 2022 (siehe Pkt. 4.3).

Gedämpft wird der Auszahlungsanstieg durch einen im Vergleich zum BFRG 2021-2024 etwas
geringeren Anstieg für das Pflegegeld.

4.2    Auswirkungen der COVID-19-Krise

Im BVA-E 2022 sind zur Bedeckung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise
nur noch Auszahlungen iHv 2,0 Mio. EUR veranschlagt. Diese betreffen eine Restzahlung im
Zusammenhang mit dem COVID-19-Gesetz Armut bzw. der Sonderrichtlinie „COVID-19-
Armutsbekämpfung“. Die Zahlung ist am Konto „Zuschuss für laufenden Aufwand an private
Institutionen,   COVID-19“   im    DB 21.01.04-„EU,   Internationales,   Soziales,   Senioren“
veranschlagt. Dabei handelt es um eine Zahlung für die Durchführung von Projekten für
besonders vulnerable Personengruppen.

Im BVA 2021 wurden für den Bereich Armutsbekämpfung insgesamt 66,0 Mio. EUR
veranschlagt, per 15. Oktober wurden von diesen Mitteln bereits 53,3 Mio. EUR ausbezahlt.
Aus diesen Mitteln wurden insbesondere Kinderzuwendungen an Eltern, die Leistungen der
Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, sowie die Durchführung von Projekten für
besonders vulnerable Personengruppen finanziert. Die im BVA 2021 veranschlagte
Sonderdotierung des Pflegefonds iHv 50,0 Mio. EUR wurde bisher (Stand 15. Oktober) noch
nicht an die Länder überwiesen.

                                                                                        12 / 31
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4.3      Finanzierungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF)

Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) werden für das Pilotprojekt Community Nursing
insgesamt 54,2 Mio. EUR bereitgestellt. Davon sind 18,3 Mio. EUR bereits im BVA-E 2022
veranschlagt. Das Projekt soll vom Fonds Gesundes Österreich abgewickelt werden.

Die Etablierung von Community Nursing in Österreich soll einen wesentlichen Beitrag zur
wohnortnahen, niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung leisten. Community
Nurses sind zentrale Ansprechpersonen, die die Koordination diverser Leistungen (z. B. von
Therapien und sozialen Dienstleistungen) übernehmen sowie im Präventionsbereich eine
zentrale Rolle spielen. Community Nurses übernehmen aktiv das Nahtstellenmanagement
zwischen Sozialbereich und (öffentlicher) Gesundheit. Analog zu den WHO Empfehlungen und
dem internationalen Trend folgend, soll diese spezialisierte Rolle der Gesundheits- und
Krankenpflege in Österreich etabliert und sukzessive in Richtung Community Health Nursing
ausgebaut werden.

5        Bundesvoranschlag 2022

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf:

Tabelle 6:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 21                                                          Erfolg     BVA          BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2020      2021          2022           BVA 2021
 Auszahlungen                                                    3.940,4    4.157,1      4.204,7       +47,6     +1,1%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                  113,6      116,0          2,0      -114,0    -98,3%
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                    3.826,8    4.041,1      4.202,7     +161,6      +4,0%
 davon
 Positionen mit wesentlichen Auszahlungsveränderungen
     Pflegegeld                                                  2.628,5    2.649,8      2.675,2      +25,3       +1,0%
     Pflegefonds                                                   398,9      416,9        435,9      +19,0       +4,6%
     Maßnahmen zur Qualitätssicherung                                1,8       23,5         33,6      +10,1     +43,0%
     Sonderdotierung Pflegefonds (COVID-19)                        100,0       50,0                    -50,0   -100,0%
     Armutsbekämpfung (COVID-19)                                    13,0       66,0          2,0       -64,0     -97,0%
 Schwerpunkte laut Budgetbericht
     Delogierungsprävention und Wohnungssicherung                                           8,0        +8,0           -
     Pflegeausbildung                                                                      50,0       +50,0           -
     ARP: Pilotprojekt Community Nursing                                          4,3      18,3       +13,9    +320,5%
     Gewaltschutz (Teil UG 21)                                                              4,0        +4,0           -
     Extremismusprävention (Teil UG 21)                                                     3,0        +3,0           -
     Hilfe für Verbrechensopfer                                                             3,0        +3,0           -
 Einzahlungen                                                      608,9     625,8        644,6       +18,8      +3,0%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

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Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 47,6 Mio. EUR bzw. 1,1 % auf 4,2 Mrd. EUR
an. Ohne Berücksichtigung der Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
fällt der Anstieg mit 161,6 Mio. EUR bzw. 4,0 % deutlich höher aus.

Die Auszahlungen für das Pflegegeld steigen im Wesentlichen aufgrund der jährlichen
Indexierung um 25,3 Mio. EUR auf rd. 2,68 Mrd. EUR an. Für den Pflegefonds sieht die
Budgetplanung einen Anstieg um 4,6 % auf 435,9 Mio. EUR vor, das Pflegefondsgesetz ist
diesbezüglich noch anzupassen. Die Position Maßnahmen zur Qualitätssicherung verzeichnet
seit dem Jahr 2020 einen markanten Anstieg, im BVA-E 2022 werden hierfür 33,6 Mio. EUR
veranschlagt (Erfolg 2020: 1,8 Mio. EUR). Aus diesen Mitteln dürften verschiedene Projekte
im Pflegebereich finanziert werden, nähere Details dazu sind dem Budgetdienst nicht bekannt.

Für die im Budgetbericht genannten Schwerpunkte stehen im BVA-E 2022, insbesondere für
die Pflegeausbildung (50,0 Mio. EUR) und das aus RRF-Mitteln finanzierte Pilotprojekt
Community Nursing (18,3 Mio. EUR), zusätzlich Mittel bereit. Weitere Schwerpunkte betreffen
die Bereiche Delogierungsprävention und Wohnungssicherung (8,0 Mio. EUR), Gewaltschutz
(4,0 Mio. EUR) und Extremismusprävention (3,0 Mio. EUR). Die zusätzlichen Mittel für die
Hilfe von Verbrechensopfern (3,0 Mio. EUR)          stehen im Zusammenhang mit dem
Terroranschlag in Wien im Jahr 2020.

Die budgetierten Einzahlungen 2022 steigen wegen der höheren Dotierung des Pflegefonds,
die zu Auszahlungen in selber Höhe führt, um 18,8 Mio. EUR bzw. 3,0 % auf 644,6 Mio. EUR
an.

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5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 7:          Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

               Finanzierungshaushalt
 UG 21                                                             Erfolg     Erfolg     BVA         BVA-E         Diff. BVA-E 2022 -
                                                     in Mio. EUR    2019       2020      2021         2022       Erf 2020       BVA 2021
 21            Auszahlungen                                        3.635,6    3.940,4    4.157,1      4.204,7        +6,7%          +1,1%
 21.01         Steuerung und Services                                186,2      182,1      250,2        208,1       +14,3%         -16,8%
 21.01.01      Zentralstelle                                         107,6       86,8       91,2         99,9       +15,1%          +9,6%
 21.01.02      Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen            57,7       57,6       61,7         62,6        +8,7%          +1,5%
 21.01.03      Konsumentenschutz                                       5,1        6,6        6,5          6,5         -2,7%          0,0%
 21.01.04      EU, Internationales, Soziales, Senioren                15,7       31,0       90,8         39,1       +26,2%         -57,0%
 21.02         Pflege                                              3.251,2    3.561,5    3.651,1      3.734,9        +4,9%          +2,3%
 21.02.01      Pflegegeld und Pflegekarenz                         2.486,1    2.642,3    2.759,5      2.820,7        +6,8%          +2,2%
               Pflegefonds, 24h-Betreuung, pflegende
 21.02.02                                                            765,1      919,3      891,6       914,2          -0,6%         +2,5%
               Angehörige
 21.03         Versorgungs- und Entschädigungsgesetze                106,4      103,7      101,0       104,6         +0,8%          +3,5%
 21.03.01      Kriegsopferversorgung                                  57,5       50,2       46,8        41,2        -17,8%         -11,9%
 21.03.02      Heeresversorgung, Impfschaden                          17,5       17,4       18,2        18,3         +4,8%          +0,7%
 21.03.03      Opferfürsorge                                          13,0       12,5       12,6        12,2          -2,5%          -3,3%
 21.03.04      Hilfeleistung für Opfer von Verbrechen, Heimopfer      18,5       23,6       23,5        32,9        +39,2%         +39,9%
 21.04         Maßnahmen für Behinderte                               91,8       93,1      154,8       157,1        +68,8%          +1,5%
               Maßnahmen für Behinderte, spezielle
 21.04.01                                                             91,8       93,1      154,8       157,1        +68,8%          +1,5%
               Förderprogramme
 21            Einzahlungen                                          547,6      608,9      625,8       644,6         +5,9%          +3,0%
 21.01         Steuerung und Services                                   5,1        4,9       3,8          3,6        -26,9%          -4,1%
 davon
    21.01.01   Zentralstelle                                           4,8        4,7        3,6         3,4        -26,3%           -4,3%
 21.02         Pflege                                                539,9      601,4      619,4       638,5         +6,2%          +3,1%
 21.02.01      Pflegegeld und Pflegekarenz                             2,3        2,4        2,4         2,5         +5,5%          +3,3%
               Pflegefonds, 24h-Betreuung, pflegende
 21.02.02                                                            537,5      599,0      617,0       636,0         +6,2%          +3,1%
               Angehörige
 21.03         Versorgungs- und Entschädigungsgesetze                   2,6        2,6       2,6          2,5         -4,8%          -5,3%
                                     Nettofinanzierungssaldo       -3.088,0   -3.331,5   -3.531,2    -3.560,1               -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 21.01-„Steuerung und Services“

Im GB 21.01-„Steuerung und Services“ sind neben der Zentralstelle (v. a. Personal- und
Betriebsaufwand der Zentralleitung des BMSGPK) die Ausgaben für das Bundesamt für
Soziales und Behindertenwesen, Förderungen für den Bereich Konsumentenschutz und
Förderungen            von      sozialpolitischen            Schwerpunktbereichen                   (z. B.      Armutsbekämpfung,
Seniorenförderung) sowie Mittel für sozialpolitische Grundlagenarbeit (z. B. Durchführung
EU-SILC) enthalten. Die im BVA-E 2022 veranschlagten Auszahlungen für dieses
Globalbudget belaufen sich auf 208,1 Mio. EUR, gegenüber dem BVA 2021 entspricht dies

                                                                                                                                   15 / 31
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einem Rückgang um 42,1 Mio. EUR. Der Rückgang ist auf den fast gänzlichen Entfall der
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für den Bereich Armutsbekämpfung
zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung der COVID-19-Mittel steigen die veranschlagten
Auszahlungen um 11,9 % an.

Im DB 21.01.01-„Zentralstelle“ sind Auszahlungen iHv 99,9 Mio. EUR budgetiert, davon
entfallen 66,0 Mio. EUR auf Personalaufwand und 29,8 Mio. EUR auf betrieblichen
Sachaufwand. Während der Anstieg beim Personalaufwand mit 2,0 % moderat ausfällt,
steigen die Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand deutlich um 33,1 % an. Dieser
signifikante Anstieg dürfte insbesondere im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen
im Bereich IT-Gesundheit (z. B. epidemiologisches Meldesystem, grüner Pass) stehen.

Für das DB 21.01.02-„Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen“ sind 2022
Auszahlungen iHv 62,6 Mio. EUR veranschlagt, davon sind 42,2 Mio. EUR Auszahlungen für
Personalaufwand und 20,2 Mio. EUR für betrieblichen Sachaufwand. Gegenüber dem
BVA 2021 steigen die in diesem Detailbudget budgetierten Auszahlungen nur geringfügig um
1,5 % an.

Die Auszahlungen für den Bereich Konsumentenschutz (DB 21.01.03) sind im BVA-E 2022
mit 6,5 Mio. EUR gleich hoch veranschlagt wie im BVA 2021. In diesem Detailbudget werden
überwiegend     Förderungen     für    verschiedene    Organisationen   im   Bereich     des
Konsumentenschutzes budgetiert, neben dem VKI sind das etwa Organisationen im Bereich
der Schuldenberatung oder die Internet Ombudsstelle.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 wird die Finanzierung des VKI wieder um nur ein Jahr
verlängert, wobei dem VKI erneut Mittel iHv 5,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden
sollen. Neu im VKI-Finanzierungsgesetz 2022 (Teil des Budgetbegleitgesetzes) ist eine
jährliche Berichtspflicht des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz an den Ausschuss für Konsumentenschutz des Nationalrats. Mit diesem
Bericht soll der Nationalrat über die Verwendung der Mittel durch den VKI und über die
durchgeführte Kontrolle der zweckentsprechenden und sparsamen Verwendung der Mittel
informiert werden. Bereits im Vorjahr wurde eine dauerhafte Finanzierung für das kommende
Jahr angekündigt, die sich jedoch nun weiter verzögert. In den Ausschussberatungen zum
Budgetbegleitgesetz 2022 begründete der zuständige Bundesminister die Verzögerung mit
noch laufenden Evaluierungsarbeiten.

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Die im DB 21.01.04-„EU, Internationales, Soziales und Senioren“ für 2022 veranschlagten
Auszahlungen gehen aufgrund des Entfalls der COVID-19-Mittel für den Bereich
Armutsbekämpfung um 51,8 Mio. EUR auf 39,1 Mio. EUR zurück. Ohne Berücksichtigung
dieser Mittel steigen die veranschlagten Auszahlungen im Vergleich zum BVA 2021 deutlich
um 12,2 Mio. EUR an. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die im Budgetbericht genannten
Schwerpunkte für die Bereiche Delogierungsprävention (8,0 Mio. EUR), Gewaltschutz
(4,0 Mio. EUR) und Extremismusprävention (3,0 Mio. EUR) zurückzuführen. Der Anstieg
betrifft überwiegend die Konten „Werkleistungen durch Dritte“ (+6,5 Mio. EUR) und
„Zuschüsse für laufenden Aufwand an private Institutionen“ (+5,0 Mio. EUR).

GB 21.02-„Pflege“

Der überwiegende Teil der Ein- und Auszahlungen in der UG 21-Soziales und
Konsumentenschutz entfällt auf dieses Globalbudget, dessen Auszahlungen zum Großteil aus
dem Kostenersatz an die Träger der gesetzlichen Pensions- und Unfallversicherung für das
Pflegegeld bestehen. Für den Kostenersatz an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für
das Bundespflegegeld sind im BVA-E 2022 Auszahlungen iHv 1,84 Mrd. EUR veranschlagt
(BVA 2021: 1,83 Mrd. EUR), für das Landespflegegeld sind 2022 403,5 Mio. EUR budgetiert
(BVA 2021: 400,0 Mio. EUR). Für die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
wird 2022 ein Kostenersatz iHv 390 Mio. EUR ausgewiesen (BVA 2021: 380 Mio. EUR). Bis
2019 wurde der Kostenersatz für die (ehemalige) SVA und die (ehemalige) SVB getrennt
verrechnet. Die budgetierten Auszahlungen für das Pflegekarenzgeld steigen 2022 leicht um
0,5 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR an. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz
und Pflegeteilzeit für bis zu vier Wochen ab 1. Jänner 2020 hat zu einer etwas stärkeren
Inanspruchnahme geführt, die aber geringer als zunächst erwartet ausgefallen ist.

Ebenfalls im GB 21.02-„Pflege“ verrechnet werden die Ein- und Auszahlungen des
Pflegefonds. Dieser Verwaltungsfonds wird aus einem Vorwegabzug des Bundes an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben dotiert, wodurch es zu einer entsprechenden Einzahlung
in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz iHv 636,0 Mio. EUR kommt. Der Pflegefonds
leistet Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden zur teilweisen Abdeckung des
Aufwands für die Sicherung sowie den Aus- und Aufbau des Betreuungs- und
Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege. Im BVA-E 2022 ist eine Dotierung des
Pflegefonds nach dem Pflegefondsgesetz iHv 435,9 Mio. EUR veranschlagt, wobei die
diesbezügliche gesetzliche Grundlage noch ausständig ist. In der aktuell gültigen Fassung des
Pflegefondsgesetzes ist die Mittelbereitstellung gemäß § 2 Pflegefondsgesetz nur bis zum
Jahr 2021 geregelt. Der ebenfalls in diesem Globalbudget veranschlagte Zweckzuschuss aus

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dem Pflegefonds an die Länder für den Entfall des Pflegeregresses iHv 200 Mio. EUR wurde
hingegen bereits bis 2024 verlängert. Diese Kompensationszahlung erfolgt zusätzlich zur
Zahlung iHv 100 Mio. EUR, die im § 330b ASVG geregelt ist. Die Sonderdotierung des
Pflegefonds aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (siehe Pkt. 4.2) im Jahr 2021
iHv 50,0 Mio. EUR ist im BVA-E 2022 nicht mehr vorgesehen

Aus dem ebenfalls im GB 21.02-„Pflege“ budgetierten Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderung werden Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur
Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gewährt. Die Auszahlungen für pflegende
Angehörige sollen 2022 14,7 Mio. EUR betragen, dies entspricht einem Anstieg gegenüber
2021 um 3,0 %. Bei der 24-Stunden-Betreuung ist für 2022 ein Anstieg der veranschlagten
Auszahlung um 3,0 % auf 107,5 Mio. EUR budgetiert. Im Vergleich zum Erfolg 2019 entspricht
dies einem Rückgang um 4,5 Mio. EUR, der im Zusammenhang mit der Abschaffung des
Pflegeregresses und der damit gestiegenen Inanspruchnahme stationärer Pflegeleistungen
stehen könnte.

GB 21.03-„Versorgungs- und Entschädigungsgesetze“

Dieses Globalbudget enthält die Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungs- und dem
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, nach dem Heeresentschädigungs- und dem
Impfschadengesetz sowie nach dem Opferfürsorge- und dem Verbrechensopfergesetz. Im
BVA-E 2022 sind für diese Leistungen Auszahlungen iHv 104,6 Mio. EUR veranschlagt, was
einem Anstieg um 3,5 %gegenüber dem BVA 2021entspricht. Der Großteil der Auszahlungen
betrifft   die    Renten     für    Beschädigte      und     Hinterbliebene   nach     dem
Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG), die im Zeitverlauf aufgrund des natürlichen Abgangs
rückläufig sind. Zu einem deutlichen Anstieg auf 32,9 Mio. EUR kommt es 2022 hingegen
erneut bei den Hilfeleistungen für Opfer von Verbrechen (BVA 2021: 23,5 Mio. EUR). Der
Anstieg ist im Wesentlichen auf steigende Leistungen nach dem Heimopferrentengesetz
zurückzuführen. Am 1. Jänner 2021 bezogen 4.241 Personen eine Rentenleistung nach dem
Heimopferrentengesetz gegenüber 3.609 Personen am 1. Jänner 2020. Darüber hinaus ergibt
sich der Mehrbedarf im BVA-E 2022 aus einer Überweisung an den Weissen Ring zur
Abwicklung der finanziellen Hilfeleistung an die Opfer des Terroranschlags vom 2. November
2020.

                                                                                     18 / 31
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GB 21.04-„Maßnahmen für Behinderte“

Das   GB 21.04-„Maßnahmen        für   Behinderte“   wird   durch   die   Transfers   an   den
Ausgleichstaxfonds (ATF) bestimmt. Der beim BMSGPK angesiedelte ATF, aus dem eine
Reihe an Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen unterstützt werden, wird
hauptsächlich aus dem Aufkommen der Ausgleichstaxe, aus Überweisungen des
Europäischen Sozialfonds sowie aus Zuweisungen aus dem Budget des Bundes gespeist. Für
2021 und 2022 sind zusätzliche Mittel für den ATF von jeweils 40 Mio. EUR budgetiert,
insgesamt beläuft sich die Überweisung an den ATF im BVA-E 2022 auf 127,7 Mio. EUR.
Darüber hinaus stehen die bereits im BVA 2021 zusätzlich veranschlagten Mittel für neue
Schwerpunktsetzungen iHv 20 Mio. EUR auch im BVA-E 2022 zur Verfügung. Diese
zusätzlichen Mittel erklären den Anstieg der in diesem Globalbudget veranschlagten
Auszahlungen gegenüber dem Erfolg 2020 um 64,0 Mio. EUR auf 157,1 Mio. EUR.
Gegenüber dem BVA 2021 steigen die Auszahlungen um 2,4 Mio. EUR.

Die an den ATF überwiesenen Mittel aus der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz stiegen
zuletzt im Jahr 2018 aufgrund einer Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes stark an
(von 42,9 Mio. EUR auf 83,8 Mio. EUR). Diese Änderung bewirkte auch, dass die Mittel seit
2019 valorisiert werden. Die Überweisungen des Europäischen Sozialfonds werden in der
UG 20-Arbeit veranschlagt, diese belaufen sich 2022 auf 25,0 Mio. EUR. Zusätzlich werden
aus dem DB 20.01.02.01-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ 37,2 Mio. EUR an den ATF überwiesen.

                                                                                       19 / 31
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5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung               des        Finanzierungs-               und          des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 8:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 21                                                           FinHH - Ausz.                              ErgHH - Aufw.                      Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022      BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022          BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021        2022        - BVA 2021         2021        2022        - BVA 2021              2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       4.152,8    4.200,5        47,8    1,2%     4.159,9    4.219,2        59,3       1,4%           18,6
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                   106,6      108,2         1,6    1,5%       109,0      112,1         3,1      2,8%             3,9
   davon
     Bezüge                                              82,8        84,0         1,2    1,4%       86,6        88,7         2,1      2,5%             4,7
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand      60,6        94,8        34,2   56,5%       64,2       103,9        39,7     61,8%             9,2
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                          38,9       72,7        33,8   87,0%        41,5       80,5        39,0     94,1%             7,8
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 3.985,6    3.997,6        12,0    0,3%     3.986,6    4.003,2        16,6      0,4%             5,6
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       3.857,8    3.873,1        15,3    0,4%     3.857,8    3.874,6        16,8       0,4%            1,5
     an private Haushalte/Institutionen                  123,6      120,4        -3,2   -2,6%       124,6      124,5        -0,2      -0,2%            4,1
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                             8,4        9,4          1,0     11,8%            9,4
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                  1,6        1,3         -0,3    -16,3%            1,3
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                     3,0        2,1         -0,9    -31,2%            2,1
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                           3,0        5,7          2,7     89,8%            5,7
     Abfertigungen                                                                                    0,9        0,9         0,1       6,6%            0,9
     Jubiläumszuwendungen                                                                             2,0        2,9         1,0     49,5%             2,9
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                       0,2        0,8         0,7    398,8%             0,8
     Prozesse                                                                                         0,0        1,0         1,0           -           1,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                0,4        0,4         0,1   12,6%                                                         -0,4
   Sachanlagen                                             0,4        0,4         0,1   13,3%                                                         -0,4
 Darlehen und Vorschüsse                                   3,9        3,7        -0,2    -5,1%                                                        -3,7
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  3,9        3,7        -0,2   -5,1%                                                         -3,7
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        4.157,1    4.204,7        47,6     1,1%    4.168,3    4.228,6        60,3       1,4%           23,9

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 23,9 Mio. EUR vergleichsweise
gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen,
nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen,
Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur
im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich
Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                                                  20 / 31
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5.4         Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 9:           Direkte Förderungen (Auszug)

    UG 21                                                           Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                      in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022          BVA 2021
    Förderungen                                                        227,3      225,0     304,6     305,0       +0,3      +0,1%
      DB 21.01.01-Zentralstelle                                          0,2        0,3       0,1       0,2       +0,1    +34,7%
      DB 21.01.03-Konsumentenschutz                                      4,1        5,6       5,2       5,2         0,0      0,0%
      DB 21.01.04-EU, Internationales, Soziales, Senioren                8,4        9,9      26,0      21,0        -5,0    -19,3%
      DB 21.02.02-Pflegefonds, 24h-Betreuung, pflegende
                                                                       122,8      115,7     118,6     122,2       +3,6     +3,0%
      Angehörige
        Zuwendungen an den Fonds (§ 21b BPGG)                         112,0      102,2     104,4      107,5      +3,1      +3,0%
        Zuwendungen an den Fonds (pflegende Angehörige)                10,8       13,5      14,2       14,7      +0,4      +3,0%
      DB 21.03.03-Opferfürsorge                                         1,5        1,5       1,5        1,5       -0,0      -0,1%
      DB 21.04.01-Maßnahmen für Behinderte, spezielle
                                                                        90,3       91,9     153,2     155,0       +1,7     +1,1%
      Förderprogramme
        davon
        Überweisung an d.ATF(§ 10a Abs. 1 lit. j BEinstG)              83,7       86,1     127,8      127,7       -0,1      -0,1%

Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022.

In der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz sind die im BVA-E 2022 veranschlagten
Förderungen mit 305,0 Mio. EUR in etwa gleich hoch veranschlagt wie im BVA 2021.
Gegenüber dem Erfolg der Jahre 2019 und 2020 ist der Anstieg aber beträchtlich
(+80,0 Mio. EUR gegenüber 2020). Diese Anstieg ist zu einem großen Teil auf zusätzliche
Förderungen im Behindertenbereich zurückzuführen, insbesondere aufgrund der gesetzlichen
Aufstockung der Bundesmittel für den Ausgleichstaxfonds (ATF) für die Jahre 2021 und 2022.3
Auch die im DB 21.01.04-„EU, Internationales, Soziales und Senioren“ veranschlagten
Förderungen (BVA-E 2022: 21,0 Mio. EUR) sind gegenüber dem Erfolg der Jahre 2019 und
2020 deutlich angestiegen. Mit diesen Mitteln werden unter anderem Projekte zur
Armutsbekämpfung finanziert, auch die Mittel für Extremismusprävention und Gewaltschutz
werden als Förderungen in diesem Detailbudget veranschlagt. Die veranschlagten Mittel des
Bundes für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung steigen nur geringfügig auf
107,5 Mio. EUR.

3
  Gemäß § 10 (1b) Behinderteneinstellungsgesetz überweist der Bunden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zusätzlich
40 Mio. EUR an den Ausgleichstaxfonds für Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

                                                                                                                          21 / 31
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5.5      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 10:     Rücklagengebarung

 UG 21                                                   Veränderung               Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -             Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021               BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                              45,0                      45,0             -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                 0,1                       0,1             -
                            Gesamtsumme           45,1                     45,1                       45,1         1,1%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz verfügte Ende 2020 über Rücklagen
iHv 45,1 Mio. EUR, wovon 0,1 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen
entfallen. Im Jahr 2021 wurden bisher keine Rücklagen entnommen (Stand 30. September
2021). Auch im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                                 22 / 31
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6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 11:         Planstellenverzeichnis4

    UG 21                                         2019      2020         2021       2022            BFRG-E 2022-2025

                                                                                                2023       2024       2025
    PLANSTELLEN                                     1.457      1.257       1.292        1.298     1.293      1.293      1.293
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.    zum 1.6.    Zielwert
       VBÄ                                          1.342      1.192       1.200        1.281
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt             111,5       99,1       112,0        116,7

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz
1.298 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um
insgesamt 6. Die Aufstockung wird mit neuen Aufgaben in den Bereichen Barrierefreiheit im
Behindertenwesen, Langzeitpflege, Delogierungsprävention und den ansteigenden Verfahren
zu       Impfschäden im Zusammenhang                       mit     der    COVID-19-Pandemie               begründet. Im
BFRG-E 2022-2025 ist ab 2023 ein geringer Rückgang um 5 Planstellen vorgesehen.

Zum 1. Juni 2021 waren mit 1.200 VBÄ nicht alle Planstellen vollständig besetzt. Für das
Jahr 2022 ist laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2021 für das gesamte Ressort ein
VBÄ-Zielwert von 1.281 vorgesehen, der einem Anteil von 98,7 % der Planstellen im
Personalplan 2022 entspricht.

4
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz

7        Wirkungsorientierung

7.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte5
                                 SDGs6
    Green Budgeting-             Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit
    Landkarte (Maßnahmen)        Bezug zum Klima- und Umweltschutz

Das BMSGPK hat im BVA-E 2022 für die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz insgesamt
fünf     Wirkungsziele        festgelegt.     Die     Ziele    decken       grundsätzlich       die    wesentlichen
Aufgabenbereiche der Untergliederung ab. Allerdings sind die im Budgetbericht genannten
Schwerpunkte               (Pflegeausbildung,         Delogierungsprävention,               Gewaltschutz            und
Extremismusprävention), für die im BVA-E 2022 jeweils zusätzliche Mittel vorgesehen sind,
nicht in der Wirkungsinformation abgebildet. Nur die Durchführung von Pilotprojekten zu
Community Nursing, für die Mittel aus der RRF bereitgestellt werden, wird als Maßnahme zum
Wirkungsziel 1 zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege genannt.

5
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
6
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

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