Untergliederungsanalyse UG 21-Soziales und Konsumentenschutz - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 21-Soziales und Konsumentenschutz 8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 6 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung: Herausforderungen im Pflegebereich ......... 7 3.1 Die Aufgaben des Bundes im Pflegebereich............................................................ 8 3.2 Langfristige Projektionen zur Entwicklung der Pflegeausgaben ............................... 9 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................10 4.1 Überblick über den Finanzrahmen..........................................................................10 4.2 Auswirkungen der COVID-19-Krise ........................................................................12 4.3 Finanzierungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF).................................13 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................13 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................13 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................15 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................20 5.4 Förderungen...........................................................................................................21 5.5 Rücklagen ..............................................................................................................22 6 Personal ........................................................................................................................23 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................24 7.1 Überblick ................................................................................................................24 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................25 2 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 21 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 3.635,6 3.940,4 4.157,1 4.204,7 4.206,4 4.260,7 4.198,1 Anteil an Gesamtauszahlungen 4,6% 4,1% 4,0% 4,2% 4,4% 4,5% 4,3% jährliche Veränderung -1,0% +8,4% +5,5% +1,1% -0,1% +1,3% -1,5% Einzahlungen 547,6 608,9 625,8 644,6 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,7% 0,8% 0,9% 0,7% - - - jährliche Veränderung -11,2% +11,2% +2,8% +3,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -3.088,0 -3.331,5 -3.531,2 -3.560,1 - - - Ergebnishaushalt UG 21 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 3.588,1 3.807,6 4.168,3 4.228,6 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 4,5% 3,8% 3,9% 4,3% - - - jährliche Veränderung -1,1% +6,1% +9,5% +1,4% - - - Erträge 548,9 608,6 629,1 647,0 - - - Anteil an Gesamterträgen 0,7% 0,8% 0,9% 0,7% - - - jährliche Veränderung -11,2% +10,9% +3,4% +2,8% - - - Nettoergebnis -3.039,2 -3.199,0 -3.539,2 -3.581,6 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,20 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 1,1 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, diese steigen um 1,4 % auf 4,23 Mrd. EUR an. 3 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Der Anstieg der Auszahlungen bzw. Aufwendungen ist zu einem erheblichen Anteil auf einen Mehrbedarf für das Pflegegeld (+25,3 Mio. EUR), für die Dotierung des Pflegefonds (+19,0 Mio. EUR) sowie auf zusätzliche Mittel für neue Schwerpunkte wie die Pflegeausbildung (+50 Mio. EUR) und das Pilotprojekt Community Nursing (+18,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Durch den weitgehenden Entfall der im BVA 2021 noch veranschlagten Auszahlungen für Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wird der Auszahlungsanstieg gebremst. Im BVA-E 2022 sind zur Bedeckung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise nur noch Auszahlungen iHv 2,0 Mio. EUR veranschlagt, die eine Restzahlung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Gesetz Armut betreffen. Die Auszahlungen für den Konsumentenschutz werden im BVA-E 2022 mit 6,5 Mio. EUR gleich hoch budgetiert wie im BVA 2021, davon entfallen 5 Mio. EUR auf den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Für das Jahr 2022 werden Einzahlungen iHv 644,6 Mio. EUR veranschlagt, das entspricht einem Anstieg gegenüber dem BVA 2021 um 3,0 %. Diese korrespondieren überwiegend mit der Dotierung des Pflegefonds, die zu einer Auszahlung in gleicher Höhe führt. Die Entwicklung der Erträge entspricht weitgehend jener der Einzahlungen. Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) sind für die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz keine wesentlichen Auszahlungsanstiege vorgesehen. Die Auszahlungen im Jahr 2025 iHv 4,20 Mrd. EUR entsprechen in etwa jenen des Jahres 2022. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 (Erfolg: 3,64 Mrd. EUR) sind die Auszahlungen jedoch deutlich gestiegen. Die Differenz der Auszahlungen für das Jahr 2022 zwischen BVA-E 2022 und BFRG-E 2022-2025 iHv 4,3 Mio. EUR ist auf die BFG-Ermächtigung im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) der EU zurückzuführen. Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes betragen in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz 23,9 Mio. EUR. Diese sind insbesondere auf nicht-finanzierungswirksame Aufwendungen (v. a. Personalrückstellungen und Wertberichtigungen), Periodenabgrenzungen und nur im Finanzierungshaushalt abgebildete Auszahlungen für Darlehen und Vorschüsse zurückzuführen. 4 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Die Planstellen im Personalplan 2022 steigen gegenüber 2021 um 6 auf 1.298 Planstellen an. Die Aufstockung wird mit neuen Aufgaben in den Bereichen Barrierefreiheit im Behindertenwesen, Langzeitpflege, Delogierungsprävention und den ansteigenden Verfahren zu Impfschäden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie begründet. Zum 1. Juni 2021 waren mit 1.200 VBÄ nicht alle Planstellen vollständig besetzt. Für das Jahr 2022 ist für das Ressort ein VBÄ-Zielwert von 1.281 vorgesehen, der einem Anteil von 98,7 % der Planstellen im Personalplan 2022 entspricht. Das BMSGPK hat im BVA-E 2022 für die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Die Ziele decken grundsätzlich die wesentlichen Aufgabenbereiche der Untergliederung ab. Allerdings sind die im Budgetbericht genannten Schwerpunkte (Pflegeausbildung, Delogierungsprävention, Gewaltschutz und Extremismusprävention), für die im BVA-E 2022 jeweils zusätzliche Mittel vorgesehen sind, nicht in der Wirkungsinformation abgebildet. Nur die Durchführung von Pilotprojekten zu Community Nursing, für die Mittel aus der RRF bereitgestellt werden, wird als Maßnahme zum Wirkungsziel 1 zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege genannt. Im Vergleich zum BVA 2021 bleiben die Wirkungsziele unverändert, die Zielwerte der Kennzahlen werden jedoch zum Teil angepasst. Einige Anpassungen wurden auch bei den Maßnahmen vorgenommen. 5 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die Auszahlungen in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz verzeichnen nach den signifikanten Anstiegen 2020 und 2021 nur geringe Auszahlungsanstiege in der Planungsperiode. Der Auszahlungsanstieg bis zum Ende der Planungsperiode gegenüber dem Vorkrisenniveau 2019 entspricht in etwa den in diesen Zeitraum auftretenden Preissteigerungen. Die signifikanten Anstiege in den beiden Krisenjahren 2020 und 2021 sind weitgehend auf zusätzliche Mittel im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und die im BVA 2021 enthaltenen Mehrauszahlungen für den Pflegebereich und den Ausgleichstaxfonds zurückzuführen. Im BVA-E 2022 entfallen die COVID-19-Mittel, für den Pflegebereich sind hingegen insbesondere für die Bereiche Pflegeausbildung und Community Nursing zusätzliche Mittel vorgesehen. In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich insbesondere bei den Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand ein deutlicher Anstieg gegenüber dem BVA 2021 um 56,5 % auf 94,8 Mio. EUR. Der Anstieg ist insbesondere auf die zusätzlichen Mittel für das Pilotprojekt Community Nursing iHv 18,3 Mio. EUR, für den Bereich Delogierungsprävention iHv 8,0 Mio. EUR und für den Bereich IT-Gesundheit (z. B. epidemiologisches Meldesystem, grüner Pass) zurückzuführen. Mit rd. 4,0 Mrd. EUR entfallen 6 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 95,1 % der in dieser Untergliederung veranschlagten Auszahlungen auf Transfers. Davon gehen 2,83 Mrd. EUR an die Sozialversicherungsträger (v. a. Pflegegeld) und 792,0 Mio. EUR an die Länder (v. a. Pflegefonds und Kompensationszahlungen für den Entfall des Pflegeregresses). Die Auszahlungen aus Personalaufwand steigen im Vergleich zum BVA 2021 um 1,5 % auf 108,2 Mio. EUR. Somit bleibt der Anteil der Auszahlungen für das Personal gegenüber dem Vorjahr mit 2,6 % gleich. Die Personalaufwendungen betreffen die Zentralstelle und das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung: Herausforderungen im Pflegebereich Der Pflegebereich wird in den nächsten Jahren eines der zentralen Politikfelder sein. Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 enthält eine Reihe von Vorhaben im Pflegebereich. Dazu zählen eine Neuordnung bzw. Bündelung der Finanzierungsströme, eine Weiterentwicklung des Pflegegelds, Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und eine Personal- und Ausbildungsoffensive. Auch in den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen dürfte dem Pflegebereich eine zentrale Bedeutung zukommen. Allerdings wird das noch bis Ende 2021 gültige Finanzausgleichsgesetz 2017 bis 2021 voraussichtlich lediglich verlängert werden. Auch die Zahlungen aus dem Pflegefonds an die Länder sind im Pflegefondsgesetz nur bis zum Jahr 2021 festgelegt, wobei hier ebenfalls mit einer noch zu beschließenden Verlängerung zu rechnen ist. In der vorliegenden Budgetplanung findet dieser Schwerpunkt nur in Ansätzen Berücksichtigung, im Wesentlichen wird das Pflegebudget aber fortgeschrieben. Zusätzliche Mittel sind für die Pflegeausbildung und das Pilotprojekt Community Nursing vorgesehen. Laut Strategiebericht 2022 bis 2025 werden derzeit vom zuständigen Ressort entsprechende Vorarbeiten für eine umfassende Pflegereform geleistet, mit der Umsetzung und den dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Ländern soll in den kommenden Monaten begonnen werden. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Pflegereform sind im BFG-E 2022 bzw. im BFRG-E 2022-2025 noch nicht abgebildet. Die budgetäre Vorsorge soll sichergestellt werden, sobald die Reformvorhaben konkretisiert wurden. Für die Unterstützung der Auszubildenden im Bereich der Pflege- und Sozialbetreuungsberufe bei den Ausbildungskosten sowie während der Absolvierung der Berufspraktika sollen den Ländern im Zeitraum 2022 bis 2024 jährlich 50 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Details zur Verwendung dieser Mittel liegen derzeit noch nicht vor. Für das Pilotprojekt Community Nursing sollen im Zeitraum 2022 bis 2024 insgesamt 49,8 Mio. EUR bereitgestellt werden (davon 18,3 Mio. EUR im Jahr 2022), wobei die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) kommen. 7 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 3.1 Die Aufgaben des Bundes im Pflegebereich Grundsätzlich fällt der Aufgabenbereich Pflege in die Zuständigkeit der Länder, welche auch den überwiegenden Teil der Pflegeausgaben tätigen. Der Bund ist in erster Linie für die Finanzierung von Geldleistungen (Pflegegeld) zuständig und sorgt über Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern für eine gewisse Homogenität und Mindeststandards zwischen den Pflegeleistungssystemen. Daneben existiert eine Reihe von Regelungen zur (Ko-)Finanzierung von pflegebezogenen Leistungen zwischen Bund und Ländern. Budgetär relevant ist dabei speziell die Dotierung des Pflegefonds für Zweckzuschüsse an die Länder zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebots. Hinzu kommen noch Beiträge des Bundes zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Kostenteilung Bund-Länder 60:40), die Dotierung des Unterstützungsfonds für die Gewährung von Zuschüssen an pflegende Angehörige sowie Auszahlungen für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung und für das Pflegekarenzgeld (Rechtsanspruch seit 1. Jänner 2020). Seit dem Jahr 2018 leistet der Bund zudem Kompensationszahlungen an die Länder für den Entfall des Pflegeregresses. Diese setzen sich aus einer unbefristeten jährlichen Zahlung gemäß § 330b ASVG iHv 100 Mio. EUR und einer Zahlung aus dem Pflegefonds iHv 200 Mio. EUR zusammen.1 Tabelle 2: Wesentliche Leistungen des Bundes für Pflege Pflege %-Diff. Erfolg Erfolg BVA BVA-E BVA-E 2022 2019 2020 2021 2022 in Mio EUR BVA 2021 Pflegegeld UG 21 2.472,5 2.628,5 2.649,8 2.675,2 +1,0% Pflegegeld UG 23 219,6 223,7 232,3 236,0 +1,6% (Reguläre) Dotierung Pflegefonds (§ 2 (2) Pflegefondsgesetz) 381,9 398,9 416,9 435,9 +4,6% Pflegefonds (Pflegeregress) 155,5 200,0 200,0 200,0 0,0% Abgeltung Pflegeregress (§ 330b ASVG) 100,0 100,0 100,0 100,0 0,0% Förderung 24-Stunden-Betreuung 112,0 102,2 104,4 107,5 +3,0% Sonderdotierung Pflegefonds COVID-19 100,0 50,0 -100,0% Hospitz- und Palliativbetreuung 4,8 4,5 6,0 6,0 0,0% Zuwendungen pflegende Angehörige 10,8 13,5 14,2 14,7 +3,0% Pflegekarenzgeld 11,0 12,0 13,2 13,7 +3,8% Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die Auszahlungen des Bundes für den Pflegebereich sind im Wesentlichen im GB 21.02-„Pflege“ (UG 21-Soziales und Konsumentenschutz) und im GB 23.02-„Pflegegeld“ (UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte) veranschlagt. Daneben gibt es noch Auszahlungen für Pensionsbeiträge für pflegende Angehörige2 im 1 Mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 wurde die Zahlung aus dem Pflegefonds bis 2024 verlängert. 2 Beispielsweise für Pflege von Schwerstbehinderten und aufgrund der Erziehung und Betreuung eines Wahl- oder Pflegekindes. 8 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz GB 25.01-„Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen“ (UG 25-Familie und Jugend) und geringe Pflegegeldaufwendungen für BeamtInnen in anderen Untergliederungen. Der überwiegende Teil der Auszahlungen des Bundes im Pflegebereich entfällt auf das Pflegegeld. Für die Pflegegeldzahlungen aus der UG 21 weist der BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 einen Anstieg um 1,0 % auf 2,68 Mrd. EUR aus. Der Anstieg ist neben der demografischen Entwicklung auf die seit 2020 vorgenommene jährliche Indexierung des Pflegegelds zurückzuführen. Für die Dotierung des Pflegefonds nach dem Pflegefondsgesetz ist im BVA-E 2022 ein Anstieg um 19 Mio. EUR auf 435,9 Mio. EUR budgetiert. In der aktuell gültigen Fassung des Pflegefondsgesetzes ist diese Zahlung des Bundes an die Länder bis 2021 befristet, es dürfte jedoch noch zu einer Verlängerung kommen. Die Länder erhalten weiters bis 2024 jährlich 200 Mio. EUR für den Entfall des Pflegeregresses aus dem Pflegefonds (zusätzlich zu den 100 Mio. EUR laut ASVG, die nicht befristet sind). Der derzeit gültige Finanzausgleich sieht zudem einen zusätzlichen Transfer des Bundes an die Länder und Gemeinden iHv 306 Mio. EUR zur „Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung wie unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales“ vor, budgetär abgebildet ist diese Zahlung in der UG 44-Finanzausgleich. Wenngleich nicht ausschließlich dem Bereich Pflege zuzuordnen, dürfte dennoch ein nennenswerter Anteil dieser Zusatzmittel für Pflege aufgewendet werden. Weiters wurde im Finanzausgleich vereinbart, zusätzlich 18 Mio. EUR jährlich (davon 6 Mio. EUR vom Bund) für Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung zu stellen. 3.2 Langfristige Projektionen zur Entwicklung der Pflegeausgaben Die Pflege ist neben den Pensionen und der Gesundheit einer jener Politikbereiche, die in den nächsten Jahrzehnten besonders stark von der demografischen Entwicklung beeinflusst werden. Die Langfristige Budgetprognose des BMF aus dem Jahr 2019 und der von der Europäischen Kommission im Mai 2021 vorgelegte Ageing Report ergeben für die langfristige Entwicklung der öffentlichen Pflegeausgaben die folgenden Ergebnisse: Tabelle 3: Langfristige Entwicklung der öffentlichen Pflegeausgaben in % des BIP 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060 Ageing Report 2021 (Hauptszenario) 1,8 2,0 2,2 2,3 2,5 2,8 3,2 3,4 3,4 Langfristige Budgetprognose des BMF 2019 - 1,8 2,1 2,4 2,6 2,8 3,0 3,2 3,3 Quellen: Ageing Report 2021 der EK, Langfristige Budgetprognose des BMF aus dem Jahr 2019. 9 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Ausgehend von 1,8 % des BIP im Jahr 2019 steigen die Pflegeausgaben diesen Projektionen zufolge schrittweise auf 3,4 % des BIP (EK) bzw. 3,3 % des BIP (BMF). Diesen Projektion liegt eine sogenannte „No-Policy-Change-Annahme“ zugrunde, d. h. es wird von der derzeit gültigen Rechtslage ausgegangen. Zukünftige Reformen würden diesen Ausgabenpfad je nach Ausgestaltung der Reform entsprechend verändern. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten 4.1 Überblick über den Finanzrahmen Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Durchführung von Projekten zur COVID-19-bedingten Delogierungsprävention und Wohnungssicherung bis ins Jahr 2023; Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung; Programm zur Bekämpfung materieller Deprivation. Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation. Umsetzung erster Ergebnisse der Task Force Pflege, Etablierung einer Bund-Länder- Zielsteuerungskommission zur Zielsteuerung. Weiterentwicklung beim Pflegegeld (z. B. Verbesserung der Einstufung bei Demenz); Umsetzung und österreichweite Ausrollung der Demenzstrategie. Erhöhung der Anzahl an gesunden Jahren durch Prävention und niederschwellige Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden (z. B. Einsatz von Community Nurses auf regionaler Ebene, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden). Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege, wie beispielsweise durch Maßnahmen zur Attraktivierung der Ausbildung. Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds; Bedarfsgerechte Finanzierung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des NAP Behinderung 2020- 2030 mit allen Ministerien unter Einbeziehung der Stakeholder. Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderungen durch zielgruppenspe- zifische Projekt- und Individualförderungen. 10 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Gegenüber dem BFRG 2021-2024 ändern sich die Auszahlungsobergrenzen des BFRG-E 2022-2025 wie folgt: Tabelle 4: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 21-Soziales und 2022 2023 2024 2025 Konsumentenschutz in Mio. EUR BFRG 2021-2024 4.177,7 4.184,4 4.253,7 - BFRG 2022-2025 4.209,0 4.206,4 4.260,7 4.198,1 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +31,3 +22,0 +7,0 - und BFRG 2021-2024 in % +0,8% +0,5% +0,2% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung -0,1% +1,3% -1,5% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 leicht an. Einerseits sind in der vorgelegten Budgetplanung neue Schwerpunkte budgetär abgebildet (siehe Tabelle 5), andererseits fällt der Mehrbedarf für das Pflegegeld etwas geringer aus als erwartet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Strategiebericht dargestellten budgetären Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025: Tabelle 5: Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025 UG 21 Erfolg BVA BFRG-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 113,6 116,0 2,0 Delogierungsprävention und Wohnungssicherung 8,0 8,0 Pflegeausbildung 50,0 50,0 50,0 ARP: Pilotprojekt Community Nursing 4,3 18,3 15,8 15,8 Gewaltschutz (Teil UG 21) 4,0 Extremismusprävention (Teil UG 21) 3,0 Summe Schwerpunkte und Maßnahmen 113,6 120,3 85,3 73,8 65,8 Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022. Restzahlungen aus Maßnahmen im Rahmen der Abfederung der COVID-19-Krisenfolgen sowie neue budgetpolitische Schwerpunktsetzungen erhöhen die Auszahlungen in den Jahren 2022 bis 2024: Für eine Restzahlung im Bereich Armutsbekämpfung stehen im Jahr 2022 2,0 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung (siehe Pkt. 4.2). Für den Bereich Delogierungsprävention und Wohnungssicherung sind 2022 und 2023 jeweils Mittel iHv 8,0 Mio. EUR vorgesehen. 11 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Für die finanzielle Unterstützung der Auszubildenden im Bereich der Pflege- und Sozialbetreuungsberufe bei den Ausbildungskosten sowie während der Absolvierung der Berufspraktika stellt der Bund im Zeitraum 2022 bis 2024 jährlich Mittel iHv 50,0 Mio. EUR bereit. Für den Bereich Gewaltschutz werden in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz im Jahr 2022 zusätzliche Mittel iHv 4,0 Mio. EUR budgetiert. Für Projekte im Bereich Extremismusprävention werden aus der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz im Jahr 2022 Mittel iHv 3,0 Mio. EUR bereitgestellt. Folgende Maßnahme im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility – RRF) wurde ebenfalls in den Bundesfinanzrahmen aufgenommen: Für das Pilotprojekt Community Nursing werden aus der RRF im Zeitraum 2022 bis 2024 insgesamt Mittel iHv 49,8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, davon 18,3 Mio. EUR im Jahr 2022 (siehe Pkt. 4.3). Gedämpft wird der Auszahlungsanstieg durch einen im Vergleich zum BFRG 2021-2024 etwas geringeren Anstieg für das Pflegegeld. 4.2 Auswirkungen der COVID-19-Krise Im BVA-E 2022 sind zur Bedeckung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise nur noch Auszahlungen iHv 2,0 Mio. EUR veranschlagt. Diese betreffen eine Restzahlung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Gesetz Armut bzw. der Sonderrichtlinie „COVID-19- Armutsbekämpfung“. Die Zahlung ist am Konto „Zuschuss für laufenden Aufwand an private Institutionen, COVID-19“ im DB 21.01.04-„EU, Internationales, Soziales, Senioren“ veranschlagt. Dabei handelt es um eine Zahlung für die Durchführung von Projekten für besonders vulnerable Personengruppen. Im BVA 2021 wurden für den Bereich Armutsbekämpfung insgesamt 66,0 Mio. EUR veranschlagt, per 15. Oktober wurden von diesen Mitteln bereits 53,3 Mio. EUR ausbezahlt. Aus diesen Mitteln wurden insbesondere Kinderzuwendungen an Eltern, die Leistungen der Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, sowie die Durchführung von Projekten für besonders vulnerable Personengruppen finanziert. Die im BVA 2021 veranschlagte Sonderdotierung des Pflegefonds iHv 50,0 Mio. EUR wurde bisher (Stand 15. Oktober) noch nicht an die Länder überwiesen. 12 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 4.3 Finanzierungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) werden für das Pilotprojekt Community Nursing insgesamt 54,2 Mio. EUR bereitgestellt. Davon sind 18,3 Mio. EUR bereits im BVA-E 2022 veranschlagt. Das Projekt soll vom Fonds Gesundes Österreich abgewickelt werden. Die Etablierung von Community Nursing in Österreich soll einen wesentlichen Beitrag zur wohnortnahen, niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung leisten. Community Nurses sind zentrale Ansprechpersonen, die die Koordination diverser Leistungen (z. B. von Therapien und sozialen Dienstleistungen) übernehmen sowie im Präventionsbereich eine zentrale Rolle spielen. Community Nurses übernehmen aktiv das Nahtstellenmanagement zwischen Sozialbereich und (öffentlicher) Gesundheit. Analog zu den WHO Empfehlungen und dem internationalen Trend folgend, soll diese spezialisierte Rolle der Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich etabliert und sukzessive in Richtung Community Health Nursing ausgebaut werden. 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf: Tabelle 6: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 21 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 3.940,4 4.157,1 4.204,7 +47,6 +1,1% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 113,6 116,0 2,0 -114,0 -98,3% Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 3.826,8 4.041,1 4.202,7 +161,6 +4,0% davon Positionen mit wesentlichen Auszahlungsveränderungen Pflegegeld 2.628,5 2.649,8 2.675,2 +25,3 +1,0% Pflegefonds 398,9 416,9 435,9 +19,0 +4,6% Maßnahmen zur Qualitätssicherung 1,8 23,5 33,6 +10,1 +43,0% Sonderdotierung Pflegefonds (COVID-19) 100,0 50,0 -50,0 -100,0% Armutsbekämpfung (COVID-19) 13,0 66,0 2,0 -64,0 -97,0% Schwerpunkte laut Budgetbericht Delogierungsprävention und Wohnungssicherung 8,0 +8,0 - Pflegeausbildung 50,0 +50,0 - ARP: Pilotprojekt Community Nursing 4,3 18,3 +13,9 +320,5% Gewaltschutz (Teil UG 21) 4,0 +4,0 - Extremismusprävention (Teil UG 21) 3,0 +3,0 - Hilfe für Verbrechensopfer 3,0 +3,0 - Einzahlungen 608,9 625,8 644,6 +18,8 +3,0% Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. 13 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 47,6 Mio. EUR bzw. 1,1 % auf 4,2 Mrd. EUR an. Ohne Berücksichtigung der Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds fällt der Anstieg mit 161,6 Mio. EUR bzw. 4,0 % deutlich höher aus. Die Auszahlungen für das Pflegegeld steigen im Wesentlichen aufgrund der jährlichen Indexierung um 25,3 Mio. EUR auf rd. 2,68 Mrd. EUR an. Für den Pflegefonds sieht die Budgetplanung einen Anstieg um 4,6 % auf 435,9 Mio. EUR vor, das Pflegefondsgesetz ist diesbezüglich noch anzupassen. Die Position Maßnahmen zur Qualitätssicherung verzeichnet seit dem Jahr 2020 einen markanten Anstieg, im BVA-E 2022 werden hierfür 33,6 Mio. EUR veranschlagt (Erfolg 2020: 1,8 Mio. EUR). Aus diesen Mitteln dürften verschiedene Projekte im Pflegebereich finanziert werden, nähere Details dazu sind dem Budgetdienst nicht bekannt. Für die im Budgetbericht genannten Schwerpunkte stehen im BVA-E 2022, insbesondere für die Pflegeausbildung (50,0 Mio. EUR) und das aus RRF-Mitteln finanzierte Pilotprojekt Community Nursing (18,3 Mio. EUR), zusätzlich Mittel bereit. Weitere Schwerpunkte betreffen die Bereiche Delogierungsprävention und Wohnungssicherung (8,0 Mio. EUR), Gewaltschutz (4,0 Mio. EUR) und Extremismusprävention (3,0 Mio. EUR). Die zusätzlichen Mittel für die Hilfe von Verbrechensopfern (3,0 Mio. EUR) stehen im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien im Jahr 2020. Die budgetierten Einzahlungen 2022 steigen wegen der höheren Dotierung des Pflegefonds, die zu Auszahlungen in selber Höhe führt, um 18,8 Mio. EUR bzw. 3,0 % auf 644,6 Mio. EUR an. 14 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 7: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 21 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 21 Auszahlungen 3.635,6 3.940,4 4.157,1 4.204,7 +6,7% +1,1% 21.01 Steuerung und Services 186,2 182,1 250,2 208,1 +14,3% -16,8% 21.01.01 Zentralstelle 107,6 86,8 91,2 99,9 +15,1% +9,6% 21.01.02 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen 57,7 57,6 61,7 62,6 +8,7% +1,5% 21.01.03 Konsumentenschutz 5,1 6,6 6,5 6,5 -2,7% 0,0% 21.01.04 EU, Internationales, Soziales, Senioren 15,7 31,0 90,8 39,1 +26,2% -57,0% 21.02 Pflege 3.251,2 3.561,5 3.651,1 3.734,9 +4,9% +2,3% 21.02.01 Pflegegeld und Pflegekarenz 2.486,1 2.642,3 2.759,5 2.820,7 +6,8% +2,2% Pflegefonds, 24h-Betreuung, pflegende 21.02.02 765,1 919,3 891,6 914,2 -0,6% +2,5% Angehörige 21.03 Versorgungs- und Entschädigungsgesetze 106,4 103,7 101,0 104,6 +0,8% +3,5% 21.03.01 Kriegsopferversorgung 57,5 50,2 46,8 41,2 -17,8% -11,9% 21.03.02 Heeresversorgung, Impfschaden 17,5 17,4 18,2 18,3 +4,8% +0,7% 21.03.03 Opferfürsorge 13,0 12,5 12,6 12,2 -2,5% -3,3% 21.03.04 Hilfeleistung für Opfer von Verbrechen, Heimopfer 18,5 23,6 23,5 32,9 +39,2% +39,9% 21.04 Maßnahmen für Behinderte 91,8 93,1 154,8 157,1 +68,8% +1,5% Maßnahmen für Behinderte, spezielle 21.04.01 91,8 93,1 154,8 157,1 +68,8% +1,5% Förderprogramme 21 Einzahlungen 547,6 608,9 625,8 644,6 +5,9% +3,0% 21.01 Steuerung und Services 5,1 4,9 3,8 3,6 -26,9% -4,1% davon 21.01.01 Zentralstelle 4,8 4,7 3,6 3,4 -26,3% -4,3% 21.02 Pflege 539,9 601,4 619,4 638,5 +6,2% +3,1% 21.02.01 Pflegegeld und Pflegekarenz 2,3 2,4 2,4 2,5 +5,5% +3,3% Pflegefonds, 24h-Betreuung, pflegende 21.02.02 537,5 599,0 617,0 636,0 +6,2% +3,1% Angehörige 21.03 Versorgungs- und Entschädigungsgesetze 2,6 2,6 2,6 2,5 -4,8% -5,3% Nettofinanzierungssaldo -3.088,0 -3.331,5 -3.531,2 -3.560,1 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 21.01-„Steuerung und Services“ Im GB 21.01-„Steuerung und Services“ sind neben der Zentralstelle (v. a. Personal- und Betriebsaufwand der Zentralleitung des BMSGPK) die Ausgaben für das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Förderungen für den Bereich Konsumentenschutz und Förderungen von sozialpolitischen Schwerpunktbereichen (z. B. Armutsbekämpfung, Seniorenförderung) sowie Mittel für sozialpolitische Grundlagenarbeit (z. B. Durchführung EU-SILC) enthalten. Die im BVA-E 2022 veranschlagten Auszahlungen für dieses Globalbudget belaufen sich auf 208,1 Mio. EUR, gegenüber dem BVA 2021 entspricht dies 15 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz einem Rückgang um 42,1 Mio. EUR. Der Rückgang ist auf den fast gänzlichen Entfall der Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für den Bereich Armutsbekämpfung zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung der COVID-19-Mittel steigen die veranschlagten Auszahlungen um 11,9 % an. Im DB 21.01.01-„Zentralstelle“ sind Auszahlungen iHv 99,9 Mio. EUR budgetiert, davon entfallen 66,0 Mio. EUR auf Personalaufwand und 29,8 Mio. EUR auf betrieblichen Sachaufwand. Während der Anstieg beim Personalaufwand mit 2,0 % moderat ausfällt, steigen die Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand deutlich um 33,1 % an. Dieser signifikante Anstieg dürfte insbesondere im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen im Bereich IT-Gesundheit (z. B. epidemiologisches Meldesystem, grüner Pass) stehen. Für das DB 21.01.02-„Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen“ sind 2022 Auszahlungen iHv 62,6 Mio. EUR veranschlagt, davon sind 42,2 Mio. EUR Auszahlungen für Personalaufwand und 20,2 Mio. EUR für betrieblichen Sachaufwand. Gegenüber dem BVA 2021 steigen die in diesem Detailbudget budgetierten Auszahlungen nur geringfügig um 1,5 % an. Die Auszahlungen für den Bereich Konsumentenschutz (DB 21.01.03) sind im BVA-E 2022 mit 6,5 Mio. EUR gleich hoch veranschlagt wie im BVA 2021. In diesem Detailbudget werden überwiegend Förderungen für verschiedene Organisationen im Bereich des Konsumentenschutzes budgetiert, neben dem VKI sind das etwa Organisationen im Bereich der Schuldenberatung oder die Internet Ombudsstelle. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 wird die Finanzierung des VKI wieder um nur ein Jahr verlängert, wobei dem VKI erneut Mittel iHv 5,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden sollen. Neu im VKI-Finanzierungsgesetz 2022 (Teil des Budgetbegleitgesetzes) ist eine jährliche Berichtspflicht des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den Ausschuss für Konsumentenschutz des Nationalrats. Mit diesem Bericht soll der Nationalrat über die Verwendung der Mittel durch den VKI und über die durchgeführte Kontrolle der zweckentsprechenden und sparsamen Verwendung der Mittel informiert werden. Bereits im Vorjahr wurde eine dauerhafte Finanzierung für das kommende Jahr angekündigt, die sich jedoch nun weiter verzögert. In den Ausschussberatungen zum Budgetbegleitgesetz 2022 begründete der zuständige Bundesminister die Verzögerung mit noch laufenden Evaluierungsarbeiten. 16 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz Die im DB 21.01.04-„EU, Internationales, Soziales und Senioren“ für 2022 veranschlagten Auszahlungen gehen aufgrund des Entfalls der COVID-19-Mittel für den Bereich Armutsbekämpfung um 51,8 Mio. EUR auf 39,1 Mio. EUR zurück. Ohne Berücksichtigung dieser Mittel steigen die veranschlagten Auszahlungen im Vergleich zum BVA 2021 deutlich um 12,2 Mio. EUR an. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die im Budgetbericht genannten Schwerpunkte für die Bereiche Delogierungsprävention (8,0 Mio. EUR), Gewaltschutz (4,0 Mio. EUR) und Extremismusprävention (3,0 Mio. EUR) zurückzuführen. Der Anstieg betrifft überwiegend die Konten „Werkleistungen durch Dritte“ (+6,5 Mio. EUR) und „Zuschüsse für laufenden Aufwand an private Institutionen“ (+5,0 Mio. EUR). GB 21.02-„Pflege“ Der überwiegende Teil der Ein- und Auszahlungen in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz entfällt auf dieses Globalbudget, dessen Auszahlungen zum Großteil aus dem Kostenersatz an die Träger der gesetzlichen Pensions- und Unfallversicherung für das Pflegegeld bestehen. Für den Kostenersatz an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für das Bundespflegegeld sind im BVA-E 2022 Auszahlungen iHv 1,84 Mrd. EUR veranschlagt (BVA 2021: 1,83 Mrd. EUR), für das Landespflegegeld sind 2022 403,5 Mio. EUR budgetiert (BVA 2021: 400,0 Mio. EUR). Für die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) wird 2022 ein Kostenersatz iHv 390 Mio. EUR ausgewiesen (BVA 2021: 380 Mio. EUR). Bis 2019 wurde der Kostenersatz für die (ehemalige) SVA und die (ehemalige) SVB getrennt verrechnet. Die budgetierten Auszahlungen für das Pflegekarenzgeld steigen 2022 leicht um 0,5 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR an. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für bis zu vier Wochen ab 1. Jänner 2020 hat zu einer etwas stärkeren Inanspruchnahme geführt, die aber geringer als zunächst erwartet ausgefallen ist. Ebenfalls im GB 21.02-„Pflege“ verrechnet werden die Ein- und Auszahlungen des Pflegefonds. Dieser Verwaltungsfonds wird aus einem Vorwegabzug des Bundes an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben dotiert, wodurch es zu einer entsprechenden Einzahlung in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz iHv 636,0 Mio. EUR kommt. Der Pflegefonds leistet Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden zur teilweisen Abdeckung des Aufwands für die Sicherung sowie den Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege. Im BVA-E 2022 ist eine Dotierung des Pflegefonds nach dem Pflegefondsgesetz iHv 435,9 Mio. EUR veranschlagt, wobei die diesbezügliche gesetzliche Grundlage noch ausständig ist. In der aktuell gültigen Fassung des Pflegefondsgesetzes ist die Mittelbereitstellung gemäß § 2 Pflegefondsgesetz nur bis zum Jahr 2021 geregelt. Der ebenfalls in diesem Globalbudget veranschlagte Zweckzuschuss aus 17 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz dem Pflegefonds an die Länder für den Entfall des Pflegeregresses iHv 200 Mio. EUR wurde hingegen bereits bis 2024 verlängert. Diese Kompensationszahlung erfolgt zusätzlich zur Zahlung iHv 100 Mio. EUR, die im § 330b ASVG geregelt ist. Die Sonderdotierung des Pflegefonds aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (siehe Pkt. 4.2) im Jahr 2021 iHv 50,0 Mio. EUR ist im BVA-E 2022 nicht mehr vorgesehen Aus dem ebenfalls im GB 21.02-„Pflege“ budgetierten Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung werden Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gewährt. Die Auszahlungen für pflegende Angehörige sollen 2022 14,7 Mio. EUR betragen, dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2021 um 3,0 %. Bei der 24-Stunden-Betreuung ist für 2022 ein Anstieg der veranschlagten Auszahlung um 3,0 % auf 107,5 Mio. EUR budgetiert. Im Vergleich zum Erfolg 2019 entspricht dies einem Rückgang um 4,5 Mio. EUR, der im Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses und der damit gestiegenen Inanspruchnahme stationärer Pflegeleistungen stehen könnte. GB 21.03-„Versorgungs- und Entschädigungsgesetze“ Dieses Globalbudget enthält die Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungs- und dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, nach dem Heeresentschädigungs- und dem Impfschadengesetz sowie nach dem Opferfürsorge- und dem Verbrechensopfergesetz. Im BVA-E 2022 sind für diese Leistungen Auszahlungen iHv 104,6 Mio. EUR veranschlagt, was einem Anstieg um 3,5 %gegenüber dem BVA 2021entspricht. Der Großteil der Auszahlungen betrifft die Renten für Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG), die im Zeitverlauf aufgrund des natürlichen Abgangs rückläufig sind. Zu einem deutlichen Anstieg auf 32,9 Mio. EUR kommt es 2022 hingegen erneut bei den Hilfeleistungen für Opfer von Verbrechen (BVA 2021: 23,5 Mio. EUR). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf steigende Leistungen nach dem Heimopferrentengesetz zurückzuführen. Am 1. Jänner 2021 bezogen 4.241 Personen eine Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz gegenüber 3.609 Personen am 1. Jänner 2020. Darüber hinaus ergibt sich der Mehrbedarf im BVA-E 2022 aus einer Überweisung an den Weissen Ring zur Abwicklung der finanziellen Hilfeleistung an die Opfer des Terroranschlags vom 2. November 2020. 18 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz GB 21.04-„Maßnahmen für Behinderte“ Das GB 21.04-„Maßnahmen für Behinderte“ wird durch die Transfers an den Ausgleichstaxfonds (ATF) bestimmt. Der beim BMSGPK angesiedelte ATF, aus dem eine Reihe an Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen unterstützt werden, wird hauptsächlich aus dem Aufkommen der Ausgleichstaxe, aus Überweisungen des Europäischen Sozialfonds sowie aus Zuweisungen aus dem Budget des Bundes gespeist. Für 2021 und 2022 sind zusätzliche Mittel für den ATF von jeweils 40 Mio. EUR budgetiert, insgesamt beläuft sich die Überweisung an den ATF im BVA-E 2022 auf 127,7 Mio. EUR. Darüber hinaus stehen die bereits im BVA 2021 zusätzlich veranschlagten Mittel für neue Schwerpunktsetzungen iHv 20 Mio. EUR auch im BVA-E 2022 zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel erklären den Anstieg der in diesem Globalbudget veranschlagten Auszahlungen gegenüber dem Erfolg 2020 um 64,0 Mio. EUR auf 157,1 Mio. EUR. Gegenüber dem BVA 2021 steigen die Auszahlungen um 2,4 Mio. EUR. Die an den ATF überwiesenen Mittel aus der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz stiegen zuletzt im Jahr 2018 aufgrund einer Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes stark an (von 42,9 Mio. EUR auf 83,8 Mio. EUR). Diese Änderung bewirkte auch, dass die Mittel seit 2019 valorisiert werden. Die Überweisungen des Europäischen Sozialfonds werden in der UG 20-Arbeit veranschlagt, diese belaufen sich 2022 auf 25,0 Mio. EUR. Zusätzlich werden aus dem DB 20.01.02.01-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ 37,2 Mio. EUR an den ATF überwiesen. 19 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 8: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 21 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 4.152,8 4.200,5 47,8 1,2% 4.159,9 4.219,2 59,3 1,4% 18,6 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 106,6 108,2 1,6 1,5% 109,0 112,1 3,1 2,8% 3,9 davon Bezüge 82,8 84,0 1,2 1,4% 86,6 88,7 2,1 2,5% 4,7 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 60,6 94,8 34,2 56,5% 64,2 103,9 39,7 61,8% 9,2 davon Aufwand für Werk leistungen 38,9 72,7 33,8 87,0% 41,5 80,5 39,0 94,1% 7,8 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 3.985,6 3.997,6 12,0 0,3% 3.986,6 4.003,2 16,6 0,4% 5,6 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 3.857,8 3.873,1 15,3 0,4% 3.857,8 3.874,6 16,8 0,4% 1,5 an private Haushalte/Institutionen 123,6 120,4 -3,2 -2,6% 124,6 124,5 -0,2 -0,2% 4,1 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 8,4 9,4 1,0 11,8% 9,4 Abschreibungen auf Vermögenswerte 1,6 1,3 -0,3 -16,3% 1,3 Aufwand aus Wertberichtigungen 3,0 2,1 -0,9 -31,2% 2,1 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 3,0 5,7 2,7 89,8% 5,7 Abfertigungen 0,9 0,9 0,1 6,6% 0,9 Jubiläumszuwendungen 2,0 2,9 1,0 49,5% 2,9 Nicht k onsumierte Urlaube 0,2 0,8 0,7 398,8% 0,8 Prozesse 0,0 1,0 1,0 - 1,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,4 0,4 0,1 12,6% -0,4 Sachanlagen 0,4 0,4 0,1 13,3% -0,4 Darlehen und Vorschüsse 3,9 3,7 -0,2 -5,1% -3,7 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 3,9 3,7 -0,2 -5,1% -3,7 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 4.157,1 4.204,7 47,6 1,1% 4.168,3 4.228,6 60,3 1,4% 23,9 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 23,9 Mio. EUR vergleichsweise gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 20 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 5.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 9: Direkte Förderungen (Auszug) UG 21 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Förderungen 227,3 225,0 304,6 305,0 +0,3 +0,1% DB 21.01.01-Zentralstelle 0,2 0,3 0,1 0,2 +0,1 +34,7% DB 21.01.03-Konsumentenschutz 4,1 5,6 5,2 5,2 0,0 0,0% DB 21.01.04-EU, Internationales, Soziales, Senioren 8,4 9,9 26,0 21,0 -5,0 -19,3% DB 21.02.02-Pflegefonds, 24h-Betreuung, pflegende 122,8 115,7 118,6 122,2 +3,6 +3,0% Angehörige Zuwendungen an den Fonds (§ 21b BPGG) 112,0 102,2 104,4 107,5 +3,1 +3,0% Zuwendungen an den Fonds (pflegende Angehörige) 10,8 13,5 14,2 14,7 +0,4 +3,0% DB 21.03.03-Opferfürsorge 1,5 1,5 1,5 1,5 -0,0 -0,1% DB 21.04.01-Maßnahmen für Behinderte, spezielle 90,3 91,9 153,2 155,0 +1,7 +1,1% Förderprogramme davon Überweisung an d.ATF(§ 10a Abs. 1 lit. j BEinstG) 83,7 86,1 127,8 127,7 -0,1 -0,1% Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022. In der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz sind die im BVA-E 2022 veranschlagten Förderungen mit 305,0 Mio. EUR in etwa gleich hoch veranschlagt wie im BVA 2021. Gegenüber dem Erfolg der Jahre 2019 und 2020 ist der Anstieg aber beträchtlich (+80,0 Mio. EUR gegenüber 2020). Diese Anstieg ist zu einem großen Teil auf zusätzliche Förderungen im Behindertenbereich zurückzuführen, insbesondere aufgrund der gesetzlichen Aufstockung der Bundesmittel für den Ausgleichstaxfonds (ATF) für die Jahre 2021 und 2022.3 Auch die im DB 21.01.04-„EU, Internationales, Soziales und Senioren“ veranschlagten Förderungen (BVA-E 2022: 21,0 Mio. EUR) sind gegenüber dem Erfolg der Jahre 2019 und 2020 deutlich angestiegen. Mit diesen Mitteln werden unter anderem Projekte zur Armutsbekämpfung finanziert, auch die Mittel für Extremismusprävention und Gewaltschutz werden als Förderungen in diesem Detailbudget veranschlagt. Die veranschlagten Mittel des Bundes für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung steigen nur geringfügig auf 107,5 Mio. EUR. 3 Gemäß § 10 (1b) Behinderteneinstellungsgesetz überweist der Bunden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zusätzlich 40 Mio. EUR an den Ausgleichstaxfonds für Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. 21 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 5.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 10: Rücklagengebarung UG 21 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 45,0 45,0 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 0,1 0,1 - Gesamtsumme 45,1 45,1 45,1 1,1% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 45,1 Mio. EUR, wovon 0,1 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen. Im Jahr 2021 wurden bisher keine Rücklagen entnommen (Stand 30. September 2021). Auch im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 22 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 11: Planstellenverzeichnis4 UG 21 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 1.457 1.257 1.292 1.298 1.293 1.293 1.293 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 1.342 1.192 1.200 1.281 Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 111,5 99,1 112,0 116,7 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz 1.298 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 6. Die Aufstockung wird mit neuen Aufgaben in den Bereichen Barrierefreiheit im Behindertenwesen, Langzeitpflege, Delogierungsprävention und den ansteigenden Verfahren zu Impfschäden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie begründet. Im BFRG-E 2022-2025 ist ab 2023 ein geringer Rückgang um 5 Planstellen vorgesehen. Zum 1. Juni 2021 waren mit 1.200 VBÄ nicht alle Planstellen vollständig besetzt. Für das Jahr 2022 ist laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2021 für das gesamte Ressort ein VBÄ-Zielwert von 1.281 vorgesehen, der einem Anteil von 98,7 % der Planstellen im Personalplan 2022 entspricht. 4 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 23 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 21-Soziales und Konsumentenschutz 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte5 SDGs6 Green Budgeting- Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit Landkarte (Maßnahmen) Bezug zum Klima- und Umweltschutz Das BMSGPK hat im BVA-E 2022 für die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Die Ziele decken grundsätzlich die wesentlichen Aufgabenbereiche der Untergliederung ab. Allerdings sind die im Budgetbericht genannten Schwerpunkte (Pflegeausbildung, Delogierungsprävention, Gewaltschutz und Extremismusprävention), für die im BVA-E 2022 jeweils zusätzliche Mittel vorgesehen sind, nicht in der Wirkungsinformation abgebildet. Nur die Durchführung von Pilotprojekten zu Community Nursing, für die Mittel aus der RRF bereitgestellt werden, wird als Maßnahme zum Wirkungsziel 1 zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege genannt. 5 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 6 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 24 / 31
Sie können auch lesen