HANDBUCH DER GRÜNEN WIRTSCHAFT - JA, KAMMA! - FÜR MANDATARINNEN UND SOLCHE, DIE ES NOCH WERDEN WOLLEN

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HANDBUCH DER GRÜNEN WIRTSCHAFT - JA, KAMMA! - FÜR MANDATARINNEN UND SOLCHE, DIE ES NOCH WERDEN WOLLEN
HANDBUCH
DER GRÜNEN
WIRTSCHAFT
FÜR MANDATARiNNEN
UND SOLCHE, DIE ES NOCH
WERDEN WOLLEN

GRÜN WIRTSCHAFTEN
UND ERFOLGREICH SEIN?

JA, KAMMA!
HANDBUCH DER GRÜNEN WIRTSCHAFT - JA, KAMMA! - FÜR MANDATARINNEN UND SOLCHE, DIE ES NOCH WERDEN WOLLEN
02
HANDBUCH DER GRÜNEN WIRTSCHAFT - JA, KAMMA! - FÜR MANDATARINNEN UND SOLCHE, DIE ES NOCH WERDEN WOLLEN
DIE WIRTSCHAFTS-
KAMMER
DEMOKRATISCH
MITGESTALTEN?
JA, KAMMA!

                   03
HANDBUCH DER GRÜNEN WIRTSCHAFT - JA, KAMMA! - FÜR MANDATARINNEN UND SOLCHE, DIE ES NOCH WERDEN WOLLEN
INHALT

WAS BEDEUTET ES, MANDATARiN
DER GRÜNEN WIRTSCHAFT ZU SEIN?                                           07
Die Grüne Wirtschaft und die Wirtschaftskammer                           08
Du bist MandatarIn der Grünen Wirtschaft. Was nun?                        11

DEINE ARBEIT IM FACHGRUPPENAUSSCHUSS                                     13
Der Fachgruppenausschuss:
Aufgaben, Organe, Sitzungen, Bestimmungen, Gesetze                       14
 Aufgaben des Fachgruppenausschusses                                    14
 Organe der Fachgruppe                                                  14
 Sitzungen                                                              15
 Sonderbestimmungen                                                     16
 Wirtschaftskammer: Gesetz, Geschäftsordnung, Haushaltsordnung          16

Deine Aufgaben als MandatarIn im Fachgruppenausschuss                    17
 Rechte und Pflichten der MandatarInnen in den Fachgruppenausschüssen   17
 Die Relevanz von § 69 (Verschwiegenheitspflicht) und
  § 70 WKG (Auskunftspflicht) für die Fachgruppenarbeit                  17
 Aktiv werden: Budget & Rechnungsabschluss der Fachgruppe               19
 Aktiv werden: Welche Möglichkeiten gibt es, Anträge
  an den Fachgruppenausschuss zu stellen                                 20
 Antragsvorschläge: Anträge an den Fachgruppenausschuss                 21
 Antrag an die Fachgruppentagung                                        23

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HANDBUCH DER GRÜNEN WIRTSCHAFT - JA, KAMMA! - FÜR MANDATARINNEN UND SOLCHE, DIE ES NOCH WERDEN WOLLEN
DIE WIRTSCHAFTSKAMMER                                            25
Zahlen, Daten, Fakten                                            26
 Struktur der WKO                                               27
 Sparten                                                        27
 Fachorganisationen                                             27

Wie finanziert sich die Kammer?                                  29
 Grundumlage                                                    29
 Kammerumlagen                                                  29
 Rechnungsabschluss der Wirtschaftskammer Oberösterreich 2017   29

Wirtschaftskammerwahlen (WKG § 73)                               30
 Allgemeine Informationen                                       30
 Wahlen 2015                                                    31

Kontakt                                                          32
Notizen                                                          33
Impressum                                                        34

                                                                 05
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06
WAS BEDEUTET ES,
MANDATARiN DER
GRÜNEN WIRTSCHAFT
ZU SEIN?

                    07
DIE GRÜNE WIRTSCHAFT UND
DIE WIRTSCHAFTSKAMMER
Unsere Vision: Verantwortungsvolles Wirtschaften und
ökologisches Handeln sind zur Routine geworden.
Das funktioniert am besten, wenn wir die Strukturen
ändern, nicht die Menschen. Dafür setzen wir uns in
der Wirtschafts­kammer und in der Öffentlichkeit ein.

Regionalleitung Oberösterreich. V.l.n.r.: Martina Eigner, Brigitte Raffeiner,
Bernhard Seeber, Claus Muhr, Elisabeth Krainz-Blum;
Nicht im Bild: Maria Ebner, Kuno Haas, Peter Sönser, Karl Vesely

08
UNSERE SCHWERPUNKTE:                             wie vor eine Mindestanzahl an Mitgliedern
                                                 erforderlich. Im Gegenzug werden die voll-
Die Stärkung der regionalen Wirtschaft &         kommen unnötigen Landesfachgruppen
Kooperationen und ein faires Steuern- und        abgeschafft. Das führt insgesamt zu einer
Abgabensystem. Denn Freude an der Selbst-        deutlichen Reduktion der Anzahl der Körper-
ständigkeit braucht die richtigen Rahmen­        schaften, Gremien und FunktionärInnen, aber
bedingungen. Mit unseren Veranstaltungen         zu einer zielgerechteren Auffächerung der
und Workshops ermöglichen wir Selbststän-        Interessenvertretung. Die Sparten werden
digen, Netzwerke zu knüpfen, Kooperationen       ersatzlos abgeschafft.
aufzubauen und individuelle Potentiale wei-
terzuentwickeln.                                 DEZENTRALISIERUNG
                                                 DER ZENTREN
In der Wirtschaftskammer stehen wir für          Eine bundesweit einheitliche Interessen­
Transparenz und Kontrolle und wir achten         vertretung bedeutet nicht, dass alles
darauf, dass deine Kammerbeiträge zielfüh-       »in Wien« entschieden wird. Fachverbände,
rend eingesetzt werden. Die Grüne Wirtschaft     bei denen dies sinnvoll ist, haben ihren Sitz
ist die einzige Opposition in der Wirtschafts-   in den Regionen (z.B. der Fachverband der
kammer und die einzige Alternative zur Politik   Seilbahnen in Innsbruck).
des ÖVP-Wirtschaftsbundes.
                                                 STOPP FÜR MEHRFACH-
Die Pflichtmitgliedschaft der Wirtschafts­       MITGLIEDSCHAFTEN
kammer ist nur dann zu rechtfertigen, wenn       Da es keine Landeskammern mehr gibt,
die Kammer schlanke, transparente, sparsame      ist jeder Betrieb nur mehr einmal Mitglied
und demokratische Strukturen hat! Geht es        der Wirtschaftskammer.
nach uns, sieht die WKO in Zukunft so aus:
                                                 STOPP FÜR MEHRFACH-
DIE FACHORGANISATIONS­                           UMLAGEN
STRUKTUR WIRD GRUND­                             Die Grundumlagen und die Kammerumlage
LEGEND REFORMIERT                                2 werden abgeschafft. Die Kammerumlage
Fachverbände, in denen unterschiedlichste,       1 (abhängig von der Vorsteuer) wird auf alle
teils wesensfremde Berufsgruppen mitein-         Mitglieder ausgedehnt, wobei diese bei Mit-
ander organisiert sind, werden geteilt, was      gliedern mit geringem Umsatz pauschaliert
deren Anzahl erhöhen wird. Für die Existenz-     wird (Ein-Personen-Unternehmen: maximal
berechtigung eines Fachverbandes ist nach        100 Euro).

                                                                                           09
Die Aufteilung der Umlagen-Einnahmen auf       DEMOKRATIEREFORM
die Fachverbände erfolgt nicht nach Mit-       Entbürokratisierung des Wahlrechts, Direkt-
gliedschaften, sondern nach sachlicher Not-    wahl des Wirtschaftsparlaments, Zusammen­
wendigkeit. Dies führt dazu, dass es keine     setzung des Wirtschaftsparlaments nach
verarmten Fachverbände mehr gibt, und sich     Verhältniswahlrecht, passives Wahlrecht
andererseits in den reichen Fachverbänden      auch für Drittstaatsangehörige …
nicht maßlose Vermögen ansammeln.
                                               VERFASSUNGSREFORM
MODERNE GREMIALSTRUKTUR                        Kammern raus aus der Verfassung! Eine
Die demokratisch kontrollierte Interessen­     Interessensvertretung, die ihre Pflichtmit-
vertretung erfolgt künftig nicht ausschließ-   gliedschaft nicht durch Kundennähe und
lich nach Branchenzugehörigkeit, sondern       Attraktivität legitimiert, sondern nur durch
auch nach Rechtsform und Betriebsgröße.        einen Verfassungsmissbrauch des Gesetz­
                                               gebers, hat keine Existenzberechtigung!
DAS WIRTSCHAFTSPARLAMENT
WIRD AUFGEWERTET                               VOLLE TRANSPARENZ
Die Aufgaben werden ausgeweitet (z.B.          Alle Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungs-
Gesetzesbegutachtungen), die Geschäfts-        unterlagen aller Gremien sind einsehbar.
ordnung wird modernisiert, die Anzahl der      Das Fraktionsförderungssystem wird spar-
Sitzungen wird von zwei auf vier erhöht,       samer und detailliert gesetzlich geregelt
und der WKÖ-Präsident ist künftig an die       (Höchstgrenze, Verteilungsschlüssel …).
Beschlüsse des Wirtschaftsparlaments           Der Rechnungshof erhält die volle
gebunden. In einem monatlich tagenden          Prüfungskompetenz.
Hauptausschuss ist die Willensbildung
kurzfristiger möglich.

10
DU BIST MANDATARiN DER
GRÜNEN WIRTSCHAFT. WAS NUN?

Das Wahlergebnis ist in deiner Fachgruppe        Wirtschaft-FachgruppenkollegInnen in
für die Grüne Wirtschaft so erfolgreich ver-     den Bundesländern und im Fachverband:
laufen, dass du jetzt MandatarIn in deiner       du berichtest und tauschst dich mit ihnen
Fachgruppe bist. Herzliche Gratulation und       über deine Fachgruppenthemen und
danke für deine Unterstützung!                   mögliche Anträge an den Fachgruppen-
                                                 ausschuss aus.
Was bedeutet es für dich, MandatarIn            Du nimmst deine Kontrollfunktion in
der Grünen Wirtschaft zu sein?                   der Fachgruppe wahr, insbesondere bei
                                                 Budgetvoranschlag und Rechnungsab-
 Du nimmst an den Ausschusssitzungen            schluss. Achte vor allem darauf, dass du
  (2-4mal/Jahr) sowie der Fachgruppenta-         die Protokolle und Unterlagen rechtzeitig
  gung (1mal/Jahr) deiner Fachgruppe teil.       zugeschickt bekommst und stelle Fragen,
 Du nimmst am Schulungsprogramm für             wenn dir etwas unklar ist.
  MandatarInnen der Grünen Wirtschaft           Du forderst Transparenz ein: Du setzt
  und optional                                   dich z.B. dafür ein, dass Einladungen zu
 an den MandatarInnenkonferenzen der            Fachgruppentagungen per E-Mail an
  Grünen Wirtschaft (2mal/Jahr) teil.            alle Mitglieder gesendet werden, dass
 Wenn du Listenerste/r bist, übernimmst         die Gelder sinnvoll und nachvollziehbar
  du die Kommunikation mit den weiteren          verwendet werden oder dass es in jeder
  Grüne-Wirtschaft-MandatarInnen.                Fachgruppen­sitzung einen Bericht des
 Du vernetzt dich mit deinen Grüne-             Obmanns/der Obfrau gibt.

  TIPPS & KONTAKT
  Die Themen und Positionen der Grünen         Wir bieten dir alle Unterstützung und
  Wirtschaft findest du auf unserer Website:   Informationen, die du brauchst, und ein
   www.gruenewirtschaft.at                    Netzwerk an engagierten grün-denkenden
                                               UnternehmerInnen!
  Die MandatarInnen und FunktionärInnen
  der Grünen Wirtschaft in Oberösterreich      Bei Fragen und Anregungen wende dich
  findest du hier:                             bitte an das Regionalbüro Oberösterreich:
   www.gruenewirtschaft.at/                   Isabella Fuchs  0676 / 55 68 005
  laender/oberoesterreich/                     isabella.fuchs@gruenewirtschaft.at

                                                                                           11
12
DEINE ARBEIT
IM FACHGRUPPEN-
AUSSCHUSS

                  13
DER FACHGRUPPENAUSSCHUSS:
AUFGABEN, ORGANE, SITZUNGEN,
BESTIMMUNGEN, GESETZE
Im Bereich einer Sparte werden zur Wahrung      Der Fachgruppenausschuss fasst all jene
und Vertretung der fachlichen Interessen        Beschlüsse, die nicht in die Zuständigkeit
der Mitglieder Fachgruppen errichtet, die       des Obmanns oder der Obfrau oder der
eigenständige Rechtspersönlichkeiten sind.      Fachgruppentagung fallen. Für alle Aufwen-
Wo nur wenig Mitglieder in einer Branche        dungen erfolgt bis zu einem Betrag von
vertreten sind, kann die Interessenvertretung   € 3.600 die Freigabe durch den Obmann/
dem Bundesfachverband übertragen wer-           die Obfrau und die Geschäftsführung (aus-
den, auf Landesebene agieren dann Fach-         genommen sind laufende Aufwendungen und
vertreter. Alle Mitglieder einer Fachgruppe     das Eingehen finanzieller Verpflichtungen im
wählen aus ihrer Mitte im Zuge der Urwahlen     Bereich der Kammer bzw. der Fachgruppen
(Wirtschaftskammer-Wahlen) ihren Fach-          für Funktionärs-, Personal- und Verwaltungs-
gruppenausschuss – dieser besteht je nach       aufwand, Steuern und Abgaben sowie bereits
Mitgliederanzahl und wirtschaftlicher Bedeu-    eingegangene Verpflichtungen).
tung aus bis zu 32 Mitgliedern.
                                                Aufwendungen, die einen Betrag von
                                                € 3.600 übersteigen, bedürfen jedenfalls
AUFGABEN DES FACHGRUPPEN­                       der Genehmigung durch den Fachgrup-
AUSSCHUSSES:                                    penausschuss. Sofern Aufwendungen im
 Förderung der wirtschaftlichen, sozialen,     genehmigten Voranschlag der jeweiligen
  humanitären Angelegenheiten der               Budgetposition nicht Deckung finden, ist
  Mitglieder                                    jedenfalls die Genehmigung durch den
 Sicherung der Chancengleichheit im            Fachgruppenausschuss erforderlich
  Wettbewerb der Mitglieder                      (Durchführungsbestimmungen gem.
 Förderung von Kooperationen, des öffent-      § 27 Haushaltsordnung § 1 (3)).
  lichen und privaten Unterrichtswesens,
  der Aus- und Weiterbildung, insbesonde-       ORGANE DER FACHGRUPPE
  re der Lehrlings- und Berufsausbildung        Obmann/Obfrau: sind die gesetzlichen
 Ausübung der Begutachtungsrechte nach         Vertreter der Fachgruppe, sie/er leitet den
  der Gewerbeordnung                            Fachgruppenausschuss, überwacht die
 Mitwirkung an der Gewerbeverwaltung           Geschäftsführung und unterzeichnet nach
 Führung von Mitgliederdateien                 außen für die Fachgruppe.
 Abschluss von Kollektivverträgen
 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit             Die Fachgruppentagung findet 1mal/
 Beratung und Information der Mitglieder       Jahr statt und beschließt und erlässt die

14
Grundumlage für das kommende Jahr. Eine        SITZUNGEN
Fachgruppentagung findet auch dann statt,      Die Einladung zur Ausschusssitzung erfolgt
wenn es ein Zehntel der Mitglieder ver-        durch den Obmann/die Obfrau nach Bedarf.
langt. Weiters berät und fasst sie Beschlüs-   Wenn ein Fünftel der gewählten Mitglieder
se in grundsätzlichen Angelegenheiten des      es verlangt, dann findet innerhalb von 2 Mo-
eigenen Wirkungsbereiches wie Geschäfts-       naten eine Sitzung statt. Der Sitzungstermin
ordnung, Gebühren für Sonderleistungen,        ist den Ausschussmitgliedern tunlichst drei
Voranschlag und Rechnungsabschluss             Wochen vor Sitzungstermin mitzuteilen.
sowie Budgetüberschreitungen oder die
Einrichtung und Förderung von Wohlfahrts-      Verhandlungsgegenstände werden vom
und Unterstützungsleistungen. Fachgrup-        Vorsitzenden festgelegt und sind den Mit-
pentagungen sind beschlussfähig, wenn der      gliedern schriftlich und rechtzeitig mitzu-
Sitzungstermin mindestens 14 Tage vorher       teilen. Anträge auf Aufnahme von Verhand-
zumindest in der Kammerzeitung publiziert      lungsgegenständen sind schriftlich und mit
wurde.                                         entsprechender Begründung mindestens
                                               zwei Wochen vorher bei der zuständigen
Über eine Erhöhung der Grundumlage             Geschäftsstelle einzubringen. Über die Ver-
(WKG § 123 Abs. 3) kann nur ein Beschluss      handlungen muss zumindest ein Beschluss-
gefasst werden, wenn dieser Tagesord-          protokoll geführt werden.
nungspunkt auf der Einladung zur Fach-
gruppentagung aufscheint und zudem             Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn
eine Einladung an alle Mitglieder dieser       sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß ein-
Fachgruppe ausgesendet wurde. Vor der          geladen wurden und mindestens ein Drittel
Beschlussfassung über die Erhöhung der         der Mitglieder (im Fall von Stimmrechts-
Grundumlage ist die Meinung der grund­         übertragungen ein Drittel der Stimmrechte)
sätzlich betroffenen Mitglieder der jewei-     anwesend ist.
ligen Fachgruppe (im Falle des §123 Abs.5
des jeweiligen Fachverbandes) auf geeigne-     Beschlussfassungen erfolgen im Regelfall
te Weise zu erkunden, wenn insgesamt eine      mit einfacher Mehrheit, sie können auch im
Erhöhung des Grundumlagenaufkommens            Umlaufweg gefasst werden, dann bedürfen
innerhalb der jeweiligen betroffenen Fach-     sie der Einstimmigkeit der abgegebenen
organisation bezweckt ist (§ 61 WKG (2)).      Stimmen und der Protokollierung im Rah-
                                               men der nächsten Sitzung.

                                                                                       15
SONDERBESTIMMUNGEN                             Delegierungsbeschlüsse gelten jeweils für
Fachgruppentagungen können Angelegen-          eine Funktionsperiode. Sie können von je-
heiten in ihrem Zuständigkeitsbereich – z.B.   nem Organ, das die Delegierung vorgenom-
Beschlussfassungen über Voranschlag und        men hat, aber auch jederzeit widerrufen
Rechnungsabschluss – dem Fachgruppen-          werden.
ausschuss übertragen. Dafür braucht
es eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen           Misstrauensvotum: Jedem gewählten Or-
gültigen Stimmen. Die Delegierung der          gan kann vom jeweiligen Kollegialorgan das
Beschlussfassung über die Grundumlage          Misstrauen ausgesprochen werden. Einen
(= Aufgabe der Fachgruppentagung) ist          Antrag auf Abberufung kann jedes Mitglied
nicht zulässig.                                des jeweiligen Kollegialorgans stellen. Der
                                               Antrag muss schriftlich eingebracht wer-
Fachgruppenausschüsse können Angele-           den und ist zu begründen. Die Sitzung zur
genheiten in ihrem Bereich auch an aus ihrer   Abwahl ist spätestens einen Monat nach
Mitte gebildete Ausschüsse – etwa Berufs­      Antrag einzuberufen, die Abstimmung muss
gruppenausschüsse – übertragen. Dazu           frühestens zwei, spätestens drei Monate
braucht es Einstimmigkeit.                     nach Antrag erfolgen.

  WIRTSCHAFTSKAMMER:
  GESETZ, GESCHÄFTSORDNUNG
  UND HAUSHALTSORDNUNG
  Diese Rechtsvorschriften sind                Geschäftsordnung der
  für deine Arbeit im Fachgruppen­             Wirtschaftskammer (GF):
  ausschuss wichtig:                           www.wko.at/service/oe/
                                               Geschaeftsordnung.pdf
  Wirtschaftskammergesetz (WKG):
  www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/           Haushaltsordnung der
  Bundesnormen/10007962/                       Wirtschaftskammer (HO):
  WKG%2c%20Fassung%20vom%20                    www.wko.at/service/oe/
  30.12.2018.pdf                               Haushaltsordnung.pdf

16
DEINE AUFGABEN ALS MANDATARiN
IM FACHGRUPPENAUSSCHUSS

RECHTE UND PFLICHTEN                           schriftliche Bekanntgabe an die Haupt-
DER MANDATARiNNEN                              wahlkommission / Präsidialabteilung /
                                               Abteilung Recht und Organe
IN DEN FACHGRUPPEN­
AUSSCHÜSSEN                                  DIE RELEVANZ VON § 69 WKG
                                             (VERSCHWIEGENHEITS­
 Ehrenamtliche Tätigkeit
 Keine Bindung an einen Auftrag             PFLICHT) UND § 70 WKG
 Sitzungsteilnahme oder zeitgerechte        (AUSKUNFTSPFLICHT) FÜR
  Absage                                     DIE FACHGRUPPENARBEIT
 Bei Nichtteilnahme schicke eine (von
  der Geschäftsführung zur Verfügung         Grundsätzlich sollte die Verschwiegenheits-
  gestellte) Stimmrechtsübertragung an       pflicht ernst genommen werden, da eine
  die Geschäftsführung: »Ich [Name, Ge-      Missachtung eine Verletzung des Amtsge-
  burtsdatum] übertrage mein Stimmrecht      heimnisses darstellen und auch strafrechtli-
  für die Fachgruppenausschusssitzung am     che Konsequenzen haben kann. Personen-
  [Datum] der Fachgruppe [Bezeichnung]       bezogene Daten bzw. Informationen über
  gemäß § 62 Abs 2 WKG an [Name, Ge-         einzelne Firmen (z.B. Insolvenz) dürfen
  burtsdatum].« JedeR TeilnehmerIn kann      keinesfalls weitergegen werden
  nur eine weitere Stimme übertragen         (Datenschutz!).
  bekommen.
 Einhaltung der rechtlichen Vorschriften    Für die politische Arbeit der MandatarInnen
 Umsetzung der Organbeschlüsse              ist es aber zweifellos zulässig, die Fachgrup-
 Vergütung der Auslagen und des             penmitglieder bzw. WählerInnen über Sit-
  Aufwands entsprechend Beschluss des        zungsinhalte (Diskussionen, Debatten, Ab-
  Erweiterten Präsidiums der WKO             stimmungsverhalten, …) zu informieren. Die
 Aufwandsentschädigungen als Pauschale      Mitglieder haben das Recht zu erfahren, auf
  12mal pro Jahr über Beschluss der Gremi-   welche Weise die gewählten MandatarInnen
  en (per Beschluss des Fachgruppenaus-      die Interessen der Branche vertreten. Dieses
  schusses nach dem Bezügebegrenzungs-       Recht ist auf jeden Fall höher zu bewerten
  gesetz!)                                   als das Interesse eines Ausschussmitglieds,
 Funktionsdauer 5 Jahre                     sein Handeln geheim zu halten.
 Abberufung durch die Hauptwahl­
  kommission                                 Bei Unklarheiten und Detailfragen bekommt
 Zurücklegung der Funktion über             ihr dazu gerne Unterstützung und Beratung

                                                                                       17
im Bundesbüro der Grünen Wirtschaft                die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer
(office@gruenewirtschaft.at).                      gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert
                                                   wird. Bei der Auskunftserteilung ist nach
§ 69 WKG Verschwiegenheitspflicht                  dem Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr.
Alle Funktionäre und Mitarbeiter der nach          287/1987, vorzugehen.
diesem Gesetz gebildeten Organisatio-
nen sind, soweit gesetzlich nichts anderes      (2) Weiters haben die nach diesem Bundes-
bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über             gesetz gebildeten Organisationen der
alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit       gewerblichen Wirtschaft einander die zur
bekanntgewordenen Tatsachen verpflich-              Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen
tet, deren Geheimhaltung im Interesse der           Auskünfte zu erteilen und Informationen
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe,            zur Verfügung zu stellen sowie in ihrer
Ordnung und Sicherheit, der umfassenden             Wirksamkeit zu unterstützen. Die nähe-
Landesverteidigung, der auswärtigen Be-             ren Bestimmungen hat die Geschäftsord-
ziehungen, im wirtschaftlichen Interesse der        nung zu treffen.
nach diesem Bundesgesetz gebildeten Or-
ganisationen der gewerblichen Wirtschaft,       (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, den
zur Vorbereitung einer Entscheidung oder            Organisationen der gewerblichen Wirt-
im überwiegenden Interesse der Parteien             schaft auf Verlangen die zur Erfüllung
geboten ist. Von dieser Verpflichtung hat           der Aufgaben erforderlichen Auskünfte
auf Verlangen eines Gerichtes oder einer            zu erteilen und sie in ihrer Wirksamkeit
Verwaltungsbehörde bei Funktionären                 zu unterstützen und an allfälligen Verfah-
und Mitarbeitern der zuständige Präsident           ren nach diesem Gesetz mitzuwirken.
zu entbinden, wenn dies im Interesse der
Rechtspflege oder im sonstigen überwie-
genden öffentlichen Interesse gelegen ist.

§ 70 WKG Auskunftspflicht
(1) Die nach diesem Bundesgesetz gebil-
    deten Organisationen der gewerblichen
    Wirtschaft haben ihren Mitgliedern über
    Angelegenheiten ihres Wirkungsberei-
    ches Auskünfte zu erteilen, soweit eine
    gesetzliche Verschwiegenheitspflicht
    dem nicht entgegensteht und dadurch

18
AKTIV WERDEN:                                   gesehenen Schwankungen bei Aufwendun-
BUDGET & RECHNUNGSAB­                           gen und Erträgen der jeweiligen Körper-
                                                schaft dient. Ihre Höhe soll möglichst ein
SCHLUSS IN DER FACHGRUPPE                       Jahresbudget der fortlaufenden Aufwen-
                                                dungen betragen (HO § 8 (1)).
Das Fachgruppenbudget und der Fach-
gruppenrechnungsabschluss werden in den         Wie kannst du bei Rechnungsabschluss
Fachgruppensitzungen von den Ausschuss-         und Budgetvoranschlag deine Kontroll­
mitgliedern beschlossen. Das Budget für         funktion wahrnehmen?
das kommende Jahr im September und der           Wenn du den zu beschließenden Rech-
Rechnungsabschluss für das vorangegange-           nungsabschluss oder das zu beschließen-
ne Jahr im März.                                   de Budget nicht mit der Einladung zuge-
                                                   schickt bekommst, dann fordere diese bei
In der Vorlage der Voranschläge sind zum           deiner Geschäftsführung an (und zwar in
Vergleich die für das Vorjahr geltenden Vor-       der Langversion). In manchen Ausschüs-
anschläge sowie die Erfolgszahlen des zweit-       sen wird der Rechnungsabschluss bzw.
vorangegangenen Jahres auszuweisen. Die            Voranschlag erst in der Sitzung aufge-
Voranschläge sind zu erläutern. Das gilt ins-      legt. Um den Vorschlag bzw. Abschluss
besondere für Ertragsfinanzpositionsgrup-          beurteilen zu können, musst du ihn aber
pen mit geändertem Ansatz und Aufwands-            zumindest ein paar Tage vor der Sitzung
finanzpositionsgruppen mit höherem Ansatz,         gesehen haben.
sofern diese Veränderungen gegenüber dem         Je nach Geschäftsführung kann es auch
Vorjahr mindestens 10 % (jedoch mehr als           sehr hilfreich sein, Fragen vorab per
€ 2.000) ausmachen (HO § 5 (4)).                   E-Mail zu senden, dann gibt es keine
                                                   Ausreden wie »die genauen Zahlen
Bei Überschreitungen eines Voranschlages           gerade nicht da«, »muss ich nachbringen«
um mehr als 20 % ist ein Nachtragsvoran-           und ähnliches.
schlag zu erstellen, wenn der Mehraufwand        Um deiner Kontrollfunktion nachzukom-
nicht durch Mehrerträge, die mit dem Mehr-         men, fragst du am besten bei den einzel-
aufwand in unmittelbarem Zusammenhang              nen Posten nach, wie sie sich zusammen-
stehen, oder durch die Auflösung von Rück-         setzen. Gerade bei den großen Brocken
lagen gedeckt ist (WKG § 132 (5)).                 (teure Imagekampagnen u.s.w.) darf
                                                   man durchaus lästig sein, es handelt sich
Im Budget ist eine Ausgleichsrücklage zu           schließlich um Gelder der Mitgliedsbetrie-
bilden, die zur Abdeckung von unvorher-            be. Auch Fragen nach der Wirksamkeit

                                                                                         19
von Werbekampagnen sind erlaubt!               Anträge auf Aufnahme eines Verhand-
 Erkundige dich, wie mit Überschüssen            lungsgegenstandes in die Tagesordnung
  und Rücklagen (als Faustformel gilt hier        müssen schriftlich und mit einer ent­
  ein Jahresbudget – mehr Rücklagen               sprechenden Begründung mindestens
  sollten es gar nicht erst werden, schließ-      zwei Wochen vor der Sitzung bei der
  lich ist die Fachgruppe kein Sparverein)        Geschäftsführung eingelangt sein
  verfahren wird. Spannend sind auch              (WKG § 60, GF § 26 (3)).
  Detailinfos zu »Allgemeines«, »Sonstiger       Anfragen, die außerhalb der Tagesord-
  Aufwand« und ähnlichem. Wenn du dir             nung stehen, müssen vom Vorsitzenden
  den Rechnungsabschluss genau ansehen            nicht sofort beantwortet werden. Er muss
  möchtest, dann fordere eine Einzelrech-         jedoch solche Anfragen schriftlich oder
  nungsprüfung. Diese musst du allerdings         mündlich binnen 30 Tagen beantworten
  vor Ort in der Kammer durchführen.              (WKG § 60, GF § 26 (12)).
 Wenn du Rechnungsabschluss oder Bud-           Nach dem Schlusswort des Antragstellers
  get nicht zeitgerecht erhalten hast bzw.        wird die Abstimmung durchgeführt.
  wenn du mit der Kostenentwicklung,             Neben den »normalen« Anträgen kannst
  Auftragsvergabe u. ä. nicht zufrieden bist,     du am Beginn der Sitzung mündlich ei-
  zeige deine Unzufriedenheit auch bei der        nen dringlichen Antrag einbringen. Der
  Abstimmung - wahlweise indem du dich            Ausschuss muss über die Dringlichkeit
  deiner Stimme enthältst oder dem Rech-          und über die Aufnahme in die Tagesord-
  nungsabschluss nicht zustimmst. Wenn            nung abstimmen. Weiters kannst du zu
  du kritische Anmerkungen machst, dann           den einzelnen Tagesordnungspunkten
  verlange auch gleich, dass diese protokol-      einen Abänderungs-, Ergänzungs- oder
  liert werden.                                   Gegenantrag direkt in der Sitzung bei den
                                                  entsprechenden Tagesordnungspunkten
AKTIV WERDEN:                                     einbringen.
WELCHE MÖGLICHKEITEN                             Gegenanträge zu einem Antrag und Ab-
                                                  änderungsanträge gelangen zuerst zur
GIBT ES, ANTRÄGE AN DEN                           Abstimmung. Sofern der Vorsitzende
FACHGRUPPENAUSSCHUSS                              nichts anderes bestimmt, ist in den Fällen,
ZU STELLEN?                                       in denen ein Gegenantrag beschlossen
                                                  wird, über den ursprünglichen Antrag
Du möchtest aktiv werden und Anträge an           sowie über allfällige weitere Gegen­
den Fachgruppenausschuss stellen? Welche          anträge nicht mehr abzustimmen
Antragsmöglichkeiten gibt es?                     (WKG § 60, GF § 26 (15)).

20
ANTRAGSVORSCHLÄGE

Hier eine kleine Auswahl an Antragsvorschlägen für den
Fachgruppenausschuss bzw. an eine Fachgruppentagung.

ANTRÄGE AN DEN FACHGRUPPENAUSSCHUSS

Transparente                                    Fach- bzw. branchenspezifische
Auftragsvergabe                                 Rechtsberatung

Begründung                                      Begründung
Die Fachgruppe [FG-Bezeichnung ein-             Viele und oft recht komplizierte Rechts-
fügen] gibt einen nicht unbeträchtlichen        materien vom [Fachspezifisches einsetzen:
Teil ihres Budgets für Werbekampagnen,          z.B. Urheberrecht, DSGVO, …] bis zu […]
Drucksorten, Webportal, die Einsetzung von      berühren und erschweren oft den Arbeits­
PrüferInnen und Ähnliches aus. Um einen         alltag unserer Fachgruppenmitglieder. Die
sorgfältigen Umgang mit den Grundumla-          Fachgruppe […] verfügt – gespeist aus
gen unserer Mitglieder zu garantieren, ist es   den Grundumlagen der Mitglieder – über
bei der Vergabe von Aufträgen ein selbst-       erhebliche Rücklagen. Diese sollen beson-
verständliches Gebot darauf zu achten, dass     ders wirksam zugunsten der FG-Mitglieder
auf transparente, nachvollziehbare und faire    eingesetzt werden, etwa indem Sprechtage
Weise dargestellt wird, wer aus welchen         zur Beratung angeboten werden oder eine
Gründen zum Zug kommt.                          Auswahl von ExpertInnen zur Verfügung
                                                stehen, bei denen man auf eigene Initiative
Antrag:                                         eine bestimmte Beratungsleistung in An-
Die Fachgruppe […] wird künftig ihre            spruch nehmen kann.
Auftragsvergabe nach Vergaberichtlinien
abwickeln. Die Geschäftsführung wird            Antrag:
beauftragt, eine entsprechende Richtlinie       Aus den Mitteln der Fachgruppe werden für
auszuarbeiten, die eine transparente, offene    die fach- bzw. branchenspezifische Rechts-
und für jeden nachvollziehbare Auftrags­        beratung Mittel zur Verfügung gestellt.
vergabe ermöglicht.                             Die Geschäftsführung wird beauftragt
                                                entsprechende Grundlagen für die fach-
                                                spezifische Rechtsberatung auszuarbeiten,
                                                die auf die Bedürfnisse der FG-Mitglieder
                                                abgestimmt sind.

                                                                                        21
Förderung von Weiterbildungsmaß­
nahmen für die Fachgruppenmitglieder

Begründung:                                   Antrag:
Die berufliche Aus- und Weiterbildung sind    Aus den Mitteln der Fachgruppe werden für
der Schlüssel zum Erfolg. Auch Unterneh-      die fachspezifische (Weiter-)Bildung pro
merInnen müssen sich immer wieder neu         Kalenderjahr und AntragstellerIn [z.B. 100 €,
orientieren und weiterbilden, um in ihrem     oder 150 €] zur Verfügung gestellt. Die
Bereich »am Ball« zu bleiben. Die Fachgrup-   Geschäftsführung wird beauftragt ent­
pe […] verfügt – gespeist aus den Grund-      sprechende Grundlagen für die Förderung
umlagen der Mitglieder – über erhebliche      von (Weiter-)Bildungsmaßnahmen aus­
Rücklagen. Diese sollen besonders wirksam     zuarbeiten.
zugunsten der FG-Mitglieder eingesetzt
werden.

22
ANTRAG AN DIE FACHGRUPPENTAGUNG

Senkung der Grundumlage
für das Kalenderjahr […]

Begründung:                                    Die Haushaltsordnung der Wirtschaftskam-
Im Zuge der Debatten zur Wirtschaftskam-       mer sieht in § 8 (1-3) Rücklagen lediglich in
merreform WKO 4.0 (Beschluss im Wirt-          der Höhe eines Jahresbudgets vor. Darüber
schaftsparlament der WKO am 6.4.2017)          hinaus können Rücklagen nur dann gebildet
wurde von Seiten der Spitzen der Wirt-         werden, wenn sie gesetzlichen Aufgaben
schaftskammer Österreich medial und in         oder bestimmten Zwecken gewidmet sind,
vielen Sitzungen regelmäßig verkündet,         andernfalls sind sie aufzulösen oder umzu-
dass die Mitglieder der Wirtschaftskammern     widmen.
Österreich durch das Reformvorhaben finan-
ziell entlastet werden sollen. Dass sich die   Antrag:
konkreten Entlastungsmaßnahmen am Ende         Die Grundumlage für die FG […] in [Bundes-
nur durch die Absenkung der KU1 und KU2,       land einfügen] wird für das Jahr 2020 auf
einem Wegfall der Mehrfachvorschreibun-        [… €] gesenkt.
gen bei mehreren Gewerbescheinen in einer
Fachgruppe und dem Entfall der Grund-
umlage im Unternehmensgründungsjahr
abbilden, darf jedoch nicht zur Folge haben,
dass gerade die Kleinstunternehmen, die von
keiner dieser Maßnahmen profitieren, nun
zur Kasse gebeten werden, um die in den
Fachgruppenbudgets auftretenden Einnah-
menausfälle auszugleichen.
Wenn der ehemalige Wirtschaftskammer-
präsident Leitl versprochen hat, dass alle
Mitglieder entlastet werden, sollten diesen
Aussagen auch entsprechende Taten folgen.
Dies gilt umso mehr, als die Fachgruppe […]
– gespeist aus den Grundumlagen der Mit-
glieder – über erhebliche Rücklagen verfügt.

                                                                                        23
24
DIE WIRTSCHAFTS-
KAMMER

                   25
DIE WIRTSCHAFTSKAMMER

Die Wirtschaftskammer Österreich ist Teil       in den letzten 10 Jahren ist auch auf die
der österreichischen Wirtschaftskammer-         2007 neu geschaffene Berufsgruppe
organisation. Jedes der neun Bundeslän-         »Per­sonenbetreuer« (selbstständige Pflege­
der hat seine eigene Wirtschaftskammer          kräfte) im Fachverband »Personenberatung
(Landeskammer), bei der aufgrund des            und Personenbetreuung« zurückzuführen.
Wirtschaftskammergesetzes alle gewerblich
tätigen Wirtschaftstreibenden (mit Aus-         78,1 % aller Kammermitglieder sind Einzel­
nahme der Landwirtschaft und der freien         unternehmen. Davon ist der bei weitem
Berufe, diese haben ihre eigenen Kammern)       überwiegende Teil (95,2 %) im Jahr 2017
Mitglieder sind (gesetzliche Mitgliedschaft).   nicht protokolliert. 16 % der Kammermit-
Die Wirtschaftskammer Österreich mit Sitz       glieder sind Kapitalgesellschaften (AG,
in Wien ist die zehnte Wirtschaftskammer,       GesmbH.). Auf Personengesellschaften
bei der alle Mitglieder der einzelnen Landes-   (KG und OG) entfällt ein Anteil von 4,8 %.
kammern zusammengefasst sind, und übt           Die verbleibenden Kammermitglieder sind
neben Leit- und Koordinierungsfunktionen        Vereine, Gebietskörperschaften, Erwerbs-
unter den Wirtschaftskammern österreich-        und Wirtschaftsgenossenschaften etc.
weite Agenden der Interessensvertretung         mit einem Anteil von 1,1 %.
und des Mitgliederservice, darunter die Ver-
tretung der österreichischen Wirtschaft im      Das Durchschnittsalter der Kammermitglie-
Ausland, aus. Die größte Landeskammer ist       der (unter den Einzelunternehmen / natürli-
die Wirtschaftskammer Wien.                     chen Personen) lag 2017 bei 47,6 Jahren. Ein
                                                immer größer werdender Anteil (aktuell 47 %)
ZAHLEN, DATEN, FAKTEN                           aller Kammermitglieder sind Frauen. Am
                                                höchsten ist der Frauenanteil in der Sparte
Die Zahl der Kammermitglieder ist im            Gewerbe und Handwerk (58,5 %), gefolgt
Verlauf der letzten Jahrzehnte ständig          von der Sparte Tourismus und Freizeitwirt-
gewachsen. Ende 2017 betrug der aktive          schaft (41,7 %). Im Handel liegt der Anteil
Mitgliedsstand der WKO 517.477 Mit­             auf 34,1 %, während Frauen in den anderen
glieder (1990: 244.306 Mitglieder). Im          Sparten deutlich unterdurchschnittlich re­
Bundesland Oberösterreich betrug die Zahl       präsentiert sind.
Ende 2017 78.447 (1990: 33.682 Mitglieder).
Die Jahr für Jahr stark steigende Zahl der      Die meisten Fachgruppenmitglieder gibt
Wirtschaftskammermitglieder belegt, dass        es in den Sparten Gewerbe & Handwerk
regelmäßig mehr Unternehmen gegründet           (42,1 %) und in der Sparte Handel (25,1 %).
als geschlossen werden. Der starke Zuwachs      Die Sparten Information & Consulting

26
(16,2 %), Tourismus und Freizeitwirtschaft       DIE STRUKTUR DER WKO
(10,8 %), Transport und Verkehr (4,9 %),
Industrie (0,8 %) und Bank & Versicherungen      Die gesetzliche Interessenvertretung
(0,12 %) beinhalten die restlichen Mitglieder.   Österreichs Wirtschaft ist die Wirtschafts-
                                                 kammerorganisation, bestehend aus der
Ein-Personen-Unternehmen (EPU) machen            Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in
bereits knapp 60 % aller Unternehmen in          Wien) und den Wirtschaftskammern in den
Österreich aus. Das sind in absoluten Zahlen     neun Bundesländern.
etwa 308.000 Mitglieder. In Oberösterreich
beträgt die Zahl mit Ende 2017 47.378 Mit-       SPARTEN
glieder. Die meisten EPU gibt es in NÖ,          Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich
gefolgt von Wien und Oberösterreich. Der         als auch die Wirtschaftskammern in den
Frauenanteil unter den EPU liegt bei 52 %        Ländern gliedern sich in sieben Sparten:
(40 % ohne Personenbetreuerinnen).               1. Gewerbe und Handwerk
                                                 2. Industrie
Die drei Sparten mit dem höchsten EPU-           3. Handel
Anteil sind: Gewerbe und Handwerk (67,4 %),      4. Bank und Versicherung
Information und Consulting (60,0 %),             5. Transport und Verkehr
Handel (48,8 %).                                 6. Tourismus und Freizeitwirtschaft
                                                 7. Information und Consulting
Die drei Fachgruppen mit den meisten EPU
sind: Personenberatung und Personenbe-           Die Sparten sind Abteilungen der jeweiligen
treuung (67.597), Unternehmensberatung,          Kammer und dienen als Verbindungsglieder
Buchhaltung und IT (30.519), Persönliche         zwischen den Fachorganisationen und der
Dienstleister (22.977).                          jeweiligen Kammer.

Die drei Fachgruppen mit dem höchsten            FACHORGANISATIONEN
EPU-Anteil sind: Personenberatung und            Fachgruppen und Fachverbände
Personenbetreuung (98,4 %), Direktvertrieb       Die Sparten gliedern sich wiederum in
(93,0 %), Persönliche Dienstleister (85,5 %).    Fachorganisationen. Diese heißen in den
                                                 Wirtschaftskammern der Bundesländer
                                                 Fachgruppen und in der Wirtschaftskammer
                                                 Österreich Fachverbände.

                                                                                         27
Innungen und Gremien                          tretung der Bauindustrie im Burgenland).
In der Landes- bzw. Bundessparte Gewerbe      Fachvertretungen besitzen im Gegensatz zu
& Handwerk heißen die Fachorganisationen      den Fachgruppen (Innungen, Gremien) keine
nicht Fachgruppen bzw. Fachverbände,          eigene Rechtspersönlichkeit.
sondern meistens Innungen (z. B. Innung
der Berufsfotografen). In der Landes- bzw.    Alle Kammern und Fachorganisationen
Bundessparte Handel heißen die Fachorgani-    sind auf dem Prinzip der Selbstverwaltung
sationen meistens Gremien (z. B. Landesgre-   basierende berufliche Vertretungen und Kör-
mium des Steirischen Lebensmittelhandels).    perschaften öffentlichen Rechts. Die Körper-
                                              schaften unterliegen zwar einer staatlichen
Fachvertretungen                              Rechtsaufsicht und der Kontrolle durch den
Ist die wirtschaftliche Bedeutung einer       staatlichen Rechnungshof, sind aber in ihrer
Gruppe zu gering, um die Errichtung einer     Finanzierung durch Umlagen ihrer Mitglieder,
Fachgruppe zu rechtfertigen, werden ihre      in der Wahrnehmung ihrer eigenen Aufga-
Interessen vom Fachverband vertreten. Die-    ben und in der Bildung ihres Willens durch
ser Fachverband bedient sich mit den Fach-    demokratisch bestellte FunktionärInnen au-
vertretungen eigener Organe (z. B. Fachver-   tonom und vom Staat unabhängig.

28
WIE FINANZIERT SICH
DIE KAMMER?

GRUNDUMLAGE                                    die Umsatzsteuerschuld der Vorleistenden
                                               auf Grund von Lieferungen und Leistungen
Jedes Mitglied der Wirtschaftskammer­          an das Kammermitglied, die Einfuhrumsatz-
organisation (WKO) hat zumindest einmal        steuer, die Erwerbssteuer sowie die vom
jährlich die Grundumlage zu zahlen. Die        Vorleistenden auf das Kammermitglied
Grundumlage wird von der Fachgruppen-          übergegangene Umsatzsteuerschuld
tagung der Fachgruppe, der das Mitglied        (reverse charge).
angehört, beschlossen. Die Grundumlage
dient ausschließlich der Finanzierung der      Kammerumlage 2:
Fachorganisationen (Fachvertretungen,          Mitglieder, die in ihrem Betrieb Arbeitneh-
Fachgruppen und Fachverbände). Verschie-       merInnen beschäftigen und dafür Löhne und
dene Bemessungsgrundlagen sind möglich,        Gehälter von insgesamt mehr als € 1.095 pro
wie z.B. Lohnsumme, Sozialversicherungs-       Monat bezahlen, haben monatlich die so ge-
beitrag, Umsatz usw., oder sie wird in einem   nannte lohnabhängige Kammerumlage (KU 2)
fixen Betrag festgelegt. Die Grundumlagen      zu entrichten. Die Höhe der KU2 richtet sich
werden von den Landeskammern vorge-            nach den vom Wirtschaftsparlament der
schrieben und eingehoben.                      jeweiligen Landeskammer beschlossenen
                                               Umlagensatz (Wirtschaftskammer Ober­
                                               österreich aktuell 0,20 %). Dazu kommt ein
KAMMERUMLAGEN (KU1, KU2)                       Anteil der Wirtschaftskammer Österreich
                                               von gegenwärtig 0,14 %. Bemessungsgrund-
Die Kammerumlagen dienen der Finanzie-         lage Lohn- und Gehaltssumme nach § 41
rung der 10 Wirtschaftskammern. Die KU1        Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG,
und KU2 werden von den Finanzämtern            Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag = DZ)
eingehoben und an die Wirtschaftskammer
überwiesen.
                                               RECHNUNGSABSCHLUSS WIRTSCHAFTS­
Kammerumlage 1:                                KAMMER OBERÖSTERREICH 2017
Mitglieder haben bei einem Umsatz von
mehr als € 150.000 jährlich eine vorsteuer-    Kammerumlage 1 (KU1):      19,1 Mio €
abhängige Kammerumlage (KU1) quartals-         Kammerumlage 2 (KU2):      35,3 Mio €
mäßig zu berechnen und zu zahlen.              Grundumlagen (GU):         18,3 Mio €
Der Hebesatz beträgt gegenwärtig
0,29 % der Bemessungsgrundlage.                Gesamterträge der Wirtschaftskammer
Bemessungsgrundlage »Vorsteuern«:              Oberösterreich aus Umlagen 2017: 72,7 Mio €

                                                                                       29
WIRTSCHAFTSKAMMER-
WAHLEN (WKG § 73)

ALLGEMEINE INFORMATIONEN                         Dem Wahlvorschlag sind anzuschließen:
                                                  Die Unterstützungserklärungen der
Jede Wirtschaftskammer wird durch Funk-            Wahlberechtigten.
tionärInnen repräsentiert, die alle 5 Jahre in    Die Zustimmung des/der Bewerbers/in
den sogenannten Urwahlen gewählt werden.           zu seiner/ihrer Aufnahme in den Wahl­
Die Wahlen finden nur auf Fachgruppen-             vorschlag (Zustimmungserklärung).
und Fachvertretungsebene statt. Alle weite-       Die Erklärung der juristischen Person oder
ren Wirtschaftskammergremien werden ent-           des sonstigen Rechtsträgers gemäß §
sprechend der Wahlergebnisse der Urwahlen          85 Abs. 4 (Einverständniserklärung). Die
besetzt.                                           Unterstützungserklärung und die Zustim-
                                                   mungserklärung sind vom/von der Unter-
Für das Verhältniswahlrecht ist das                stützerIn (BewerberIn) zu unterfertigen,
d’Hondtsche Verfahren gemäß WKG §                  die Einverständniserklärung ist firmenmä-
97 Abs. 2 und 3 anzuwenden. Zur Wahl               ßig zu zeichnen. (WKG § 88 (1), (2), (3)
zuge­lassen sind alle Mitglieder der Landes­
kammern, sofern sie die das Wahlrecht            In der ersten Sitzung der Periode findet
begründende Gewerbeberechtigung zum              die Wahl der Obleute statt (Obmann/Ob-
Stichtag der Wahl nicht ruhend gemeldet          frau bzw. die 2 StellvertreterInnen). Jedes
haben. Mitglieder, deren Berechtigung zum        Mitglied des Fachgruppenausschusses ist
Stichtag ruhend gemeldet ist, sind auf           berechtigt, einen Wahlvorschlag einzubrin-
Antrag in die Wählerliste aufzunehmen.           gen, sofern die Zustimmung von mehr als
                                                 der Hälfte der Mitglieder des Fachgruppen-
Wählergruppen, die sich an der Wahl betei-       ausschusses nachgewiesen wird. Ebenfalls
ligen wollen, erstellen für jede Fachgruppe      wird in der ersten Sitzung nach der Wahl die
und Fachvertretung eine Wählerliste. Die         Höhe der Funktionsentschädigungen für die
Wahlvorschläge müssen mindestens eine/n          Obleute festgelegt.
Bewerber/in, dürfen aber höchstens doppelt
so viele BewerberInnen, wie Mandate zu
vergeben sind, aufweisen. Der/die jeweilige
BewerberIn muss für die betreffende Fach­
organisation wählbar sein.

30
WAHLEN 2015                                     WAHLERGEBNIS 2015 OBERÖSTERREICH:
                                                Wahlbeteiligung 42,1 %
Die Wirtschaftskammerwahlen 2015 fanden
von 23. bis 26. Februar statt. Österreichweit   Wirtschaftsbund (WB):
wurden 8905 Mandate in 857 Fachgruppen          25.497 Stimmen = 65,4 % (minus 9,8 %)
vergeben, in über 200 Fachgruppen kandi-
dierte nur eine Liste. Erstmals kandidierte      Grüne Wirtschaft (Grüne):
auch UNOS (Unternehmerisches Österreich),        3.716 Stimmen = 9,53 % (plus 3,5 %)
die Wirtschaftskammer-Fraktion der NEOS.
                                                Ring Freiheitlicher
Der Wirtschaftsbund erreichte in allen neun     Wirtschaftstreibender (RFW):
Bundesländern mehr als 50 %, auch in Wien       5.737 Stimmen = 14,7 % (plus 3,6 %)
konnte mit einem Ergebnis von 50,6 % die
absolute Mehrheit weiter knappgehalten          Sozialdemokratischer
werden. Die Wahlbeteiligung betrug öster-       Wirtschaftsverband OÖ (SWV):
reichweit unter 40 %. Bundesweit erreichte      2.932 Stimmen = 7,5 % (plus 0,7 %)
der Österreichische Wirtschaftsbund
66,6 % (minus 4,3 %), der Sozialdemokrati-      UNOS – Unternehmerisches
sche Wirtschaftsverband 10,8 % (minus 1 %),     Oberösterreich:
der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender   748 Stimmen = 1,9 %
9,4 % (plus 0,4 %), die Grüne Wirtschaft        (2010 nicht angertreten)
9,1 % (plus 3,3 %) und die erstmals ange­
tretenen UNOS 2 %.

  MANDATSVERTEILUNG
  Übersicht über die Mandatsverteilung
  in den einzelnen Fachgruppen in Oberösterreich:

   https://ergebnispraesentation.wko.at/Wahl2015/Kandidaten
    Ergebnis.aspx?kammerid=4&meine=0

                                                                                        31
KONTAKT

Dein Team im Regionalbüro Oberösterreich: Isabella Fuchs und Viktoria Muhrer

Bei Fragen und Anregungen wende dich          Die Themen und Positionen der Grünen
bitte an das Regionalbüro Oberösterreich:     Wirtschaft findest du auf unserer Website:
                                               www.gruenewirtschaft.at
Isabella Fuchs  0676 / 55 68 005
isabella.fuchs@gruenewirtschaft.at            Wir bieten dir alle Unterstützung und
Betreuung MandatarInnen                       Informationen, die du brauchst, und ein
                                              Netzwerk an engagierten grün-denkenden
Viktoria Muhrer  0664 / 83 17 540            UnternehmerInnen!
viktoria.muhrer@gruenewirtschaft.at
Organisation & Kommunikation

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NOTIZEN

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IMPRESSUM
Herausgeberin:
Grüne Wirtschaft Oberösterreich,
Landgutstraße 17, 4040 Linz
gruenewirtschaft.at/laender/
oberoesterreich/

Für den Inhalt verantwortlich:
Dr.in Helene Zand & Dr. Michael Girkinger
& Isabella Fuchs
Illustrationen: Anita Berner
Fotos: Claus Muhr
Grafik: Gerhard Niederleuthner
Gedruckt auf Cocoon Recyclingpapier

Stand: März 2019
(Alle Angaben ohne Gewähr)

© Grüne Wirtschaft
(Alle Rechte vorbehalten)

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DIE WIRTSCHAFT
GRÜNER DENKEN?
JA, KAMMA!
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