HAUSHALTS- PLAN 2021 VORBERICHT - GEMEINDE OHORN

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HAUSHALTS- PLAN 2021 VORBERICHT - GEMEINDE OHORN
HAUSHALTS-
 PLAN 2021
 VORBERICHT

 GEMEINDE OHORN
Inhalt

1.     Rahmeninformationen zum Haushaltsplan..................................................................................... 4

     1.1      Informationen zur Gemeindefläche ........................................................................................ 4

     1.2      Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde ...................................................................... 4

     1.3      Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen ............................................................ 5

     1.4      Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation ......................... 6
       1.4.1 Produkte ................................................................................................................................. 7
       1.4.2 Sachkonten ............................................................................................................................. 8
       1.4.3 Budgets ................................................................................................................................. 10
       1.4.4 Deckungsvermerke ............................................................................................................... 10
     1.5      Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren..................................................................... 10
       1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer ................................................................................. 10
       1.5.2 Hundesteuer ......................................................................................................................... 10
       1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge ............................................................... 11
2.     Erläuterungen zu den Vorjahren ................................................................................................... 12

     2.1      Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019 .................................................................. 12

     2.2      Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020 .................................................. 13

3.     Haushaltsjahr 2021........................................................................................................................ 14

     3.1      Allgemeines ........................................................................................................................... 14

     3.2      Überblick über die Haushaltswirtschaft ................................................................................ 14
       3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik ................... 14
       3.2.2 Gesamthaushalt ................................................................................................................... 17
       3.2.3 Ergebnishaushalt .................................................................................................................. 17
       3.2.4 Finanzhaushalt...................................................................................................................... 18
     3.3      Schlüsselprodukte ................................................................................................................. 19

     3.4      Erläuterung von Schwerpunkten ........................................................................................... 21
       3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................... 21
       3.4.2 Schlüsselzuweisungen .......................................................................................................... 23
       3.4.3 Weitere Erträge .................................................................................................................... 24
       3.4.4 Personalaufwendungen (inkl. Stellenplan) .......................................................................... 25
       3.4.5 Instandhaltungsmaßnahmen ............................................................................................... 26
       3.4.6 Umlagen und Zuschüsse ....................................................................................................... 26
       3.4.7 Weitere Aufwendungen ....................................................................................................... 26
       3.4.8 Abschreibungen und Zinsen ................................................................................................. 27
     3.5      Übersicht über die Investitionen ........................................................................................... 28

                                                                           2
3.6      Haushaltswirtschaftliche Belastungen .................................................................................. 29
       3.6.1 Verpflichtungsermächtigungen ............................................................................................ 29
       3.6.2 ........................................................................................................................... Rückstellungen
       ....................................................................................................................................................... 29
     3.7 Beteiligungen und Mitgliedschaften in Zweckverbänden ........................................................... 30

4.     Gesamtabschluss ........................................................................................................................... 31

5.     Zusammenfassung......................................................................................................................... 32

                                                                               3
1.        Rahmeninformationen zum Haushaltsplan

1.1       Informationen zur Gemeindefläche

Karte:

    Gemeindefläche von Ohorn1                                                                            1.199 ha
    davon Siedlungsfläche                                                                  130 ha
           davon Wohnbaufläche                                              101 ha
                    Industrie- und Gewerbefläche                             14 ha
                    Sport-/ Freizeit-/ Erholungsfläche                       11 ha
                    sonstige Siedlungsfläche                                  4 ha
    davon Verkehrsfläche                                                                    68 ha
           davon Straßenverkehrsfläche                                       53 ha
                    Wege und Plätze                                          15 ha
    davon Vegetationsfläche                                                                995 ha
           davon Landwirtschaftsfläche                                      402 ha
                    Wald                                                    590 ha
                    Sonstige Vegetationsfläche                                3 ha
    davon Wasserfläche                                                                        6 ha
           davon Fließgewässer                                                 1 ha
                    Stehende Gewässer                                          5 ha

1.2       Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde

Die für die Haushaltsplanung 2021 maßgebliche Einwohnerzahl der Gemeinde Ohorn zum 30.06.2020
beläuft sich auf 2.457 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem Zuwachs von 16 Perso-
nen zum Stand vom 30.06.2019.

Die Gemeinde Ohorn hat 2019 ein Flurstück im Mischgebiet verkauft. Die Erschließung wird durch
einen Erschließungsträger vorgenommen. Im Zuge der Wohnraumentwicklung in der Gemeinde
Ohorn ist davon auszugehend, dass der Zuwachstrend weiter anhält. Die aktuelle Bevölkerungsstatis-
tik (s. folgende Tabelle zur Altersstruktur) bestätigt diesen Trend mit 2.519 Personen, in Summe ei-
nem weiteren Plus von 62 Einwohnerinnen und Einwohnern.

1
 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2020 – Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung:
Bodenfläche, Stichtag: 31.12.2018, es gab zum 04.02.2021 keinen aktuellerer Berichtsstand

                                                          4
Die Gruppe der 0 bis 17 Jährigen, welche eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen könnten,
steigt im Vergleich zum Stand von 31.12.2018 um 6,3%. Die Gruppe der Personen ab 60 Jahre stieg
im gleichen Zeitraum um 3% an.

    Altersstruktur der Bevölkerung von Ohorn2
    0-2 Jahre                   56 25-29 Jahre                            45   60-64 Jahre          185
    3-5 Jahre                  103 30-34 Jahre                           147   65-69 Jahre          184
    6-9 Jahre                  133 35-39 Jahre                           177   70-79 Jahre          243
    10-14 Jahre                136 40-44 Jahre                           178   80-89 Jahre          164
    15-17 Jahre                 61 45-49 Jahre                           181   90-120 Jahre          28
    18-19 Jahre                 31 50-54 Jahre                           205
    20-24 Jahre                 58 55-59 Jahre                           204   Summe              2.519

1.3        Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen

Die Gemeinde Ohorn unterhält die folgenden Einrichtungen:

    Feuerwehr Ohorn
    Freiwillige Feuerwehr Ohorn                                 Träger: Gemeinde Ohorn
    Am Wall 3
    01896 Ohorn
    Kindertageseinrichtung – Kapazität 285 Plätze
    DRK Kinderhaus „Sonnenschein“                      Träger: DRK KiTa Dresdner Umland
    Schulstr.2                                         gemeinnützige GmbH
    01896 Ohorn                                        Forststr. 26
                                                       01445 Radebeul
    Die Kindertagesstätte wurde in 2017 letztmalig erweitert. Eine nochmalige Erweiterung ist aufgrund
    der räumlichen Situation nicht möglich. Der Hort der Kita ist bereits im Schulgebäude untergebracht,
    die Betriebserlaubnis wurde 2019 auf 125 Hortplätze erweitert.
    Grundschule Ohorn – 184 Schüler/innen im Schuljahr 2020/2021 (+ 9 ggü. Schuljahr 2019/2020)
    Grundschule Ohorn                                  Träger: Gemeinde Ohorn
    Schulstr.7
    01896 Ohorn
    Die Gemeinde Ohorn hat einen gesicherten Grundschulstandort. Die Grundschüler der Gemeinde
    Steina gehören zum Schulbezirk Ohorn. Die Schule bietet umfangreiche Ganztagsangebote an.
    Kultur
    Heimatmuseum                                       Nutzer: Besucher der Gemeinde
    Schulstr. 2
    01896 Ohorn
    Gemeindebibliothek                                 Nutzer: Einwohner der Gemeinde
    Schulstr. 2
    01896 Ohorn
    Bürgerhaus                                         Nutzer: Gemeinderat, Vereine, Privatpersonen
    Schulstr. 2
    01896 Ohorn

2
    Quelle: Meldewesen, Stadtverwaltung Pulsnitz, Stand zum 05.02.2021

                                                            5
Sportstätten
 Turnhalle Ohorn                                    Nutzer: Grundschule, Vereine
 Am Dorfteich 10
 01896 Ohorn
 Waldsportplatz Ohorn                               Nutzer: Grundschule, Vereine
 Pulsnitzer Str. 9a
 01896 Ohorn
 Kegelhalle Ohorn                                   Nutzer: Vereine, Privatpersonen
 Pulsnitzer Str. 9a
 01896 Ohorn
 Skilift                                            Nutzer: Privatpersonen
 Kohlicht / Gickelsberg
 01896 Ohorn

1.4    Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation

Seit 01.01.1999 ist die Gemeinde Ohorn neben den Gemeinden Steina, Lichtenberg und
Großnaundorf Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz. Durch die Stadtverwaltung Pulsnitz
als erfüllende Gemeinde werden fast alle Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Ohorn und der ande-
ren Mitgliedsgemeinden erledigt.

Neben den unter 1.3 genannten Einrichtungen werden innerhalb des Haushaltes der Gemeinde
Ohorn auch der Bauhof und die Wohnungsverwaltung bewirtschaftet.

Auf der Grundlage von Artikel 1 Nr. 29 Abs. 2 des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen vom 07.11.2007 startete die Gemeinde Ohorn mit der Haushaltsplanung für das
Jahr 2011 die Anwendung des neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR). Basis für die Anwen-
dung des NKR sind die vom Landtag beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen (Änderung Sächs-
GemO, SächsKomHVO, SächsKomKBVO, VwV Kommunale Haushaltssystematik - VwVKomHSys).

Die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) ist dem kameralistischen Rechnungswesen überlegen,
weil sie den Ressourcenverbrauch erfasst, ohne dass es zahlreicher Nebenrechnungen bedarf. Zum
Einsatz kommt das Programm „IFRSachsen.Ki-Sa“ des Zweckverbandes KISA. Ein Zertifikat der SAKD
für dieses Programm liegt vor.

                                                6
1.4.1 Produkte

Der gemäß VwVKomHSys Anlage 1 verbindliche Produktrahmen ist in folgende Produktbereiche un-
tergliedert:
 Produkt-
                       Bezeichnung                      Produkte für Ohorn (Auswahl)
  bereich
 11           Innere Verwaltung             Gemeinderat, Bürgermeister, diverse Grundstücke, Bau-
                                            hof, Organisationsangelegenheiten der Gemeinde, Öf-
                                            fentlichkeitsarbeit
 12           Sicherheit und Ordnung        Wahlen, Freiwillige Feuerwehr Ohorn
 21-24        Schulträgeraufgaben           Grundschule Ohorn, Ganztagesangebote
 25-29        Kultur- und Wissenschaft      Heimatmuseum, Bibliothek, Kultur- und Heimatpflege
 31-35        Soziale Hilfen                MAE-Maßnahme Umwelt
 36           Kinder-, Jugend- und Fami-    Kindertagesstätte Haus Sonnenschein, Zuschuss für Be-
              lienhilfe (SGB VIII)          treuung Ohorner Kinder in anderen Gemeinden
 42           Sportförderung                Förderung des Sports, Kegelhalle, Skilift, Turn- und
                                            Sporthalle Ohorn
 51           Räumliche Planung und         Konzepte der Ortsentwicklung
              Entwicklung
 53           Ver- und Entsorgung           Elektrizitäts-, Gas-, Wasserversorgung, Abwasserbeseiti-
                                            gung
 54           Verkehrsflächen und -anla-    Unterhaltung von Gemeindestraßen und öffentlicher
              gen, Öffentlicher Personen-   Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
              nahverkehr
 55           Naturschutz und Land-         Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Wanderwege und
              schaftspflege                 Schutzhütten, öffentliche Gewässer, Wald
 61           Allgemeine Finanzwirt-        Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
              schaft
 7*           Besondere Schadensereig-      u.a. Corona-Pandemie
              nisse
Diese Produktbereiche bilden die im Haushaltsplan abgebildeten Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 Sächs-
KomHVO) ab.

Ausgewählte Produkte für 2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche
Gegebenheiten, zur Vereinheitlichung in der Auswertung für Ohorn und innerhalb der Verwaltungs-
gemeinschaft (VG) wie folgt geändert:

                                                  7
Bis 2020                        Ab 2021                     Bemerkungen
 11.14.01.00                    Kein eigenständiges Produkt   Da kein eigenes Rechnungsprü-
 Rechnungsprüfung               mehr, in 11.13.01.00 HH-      fungsamt unterhalten wird
                                Wirtschaft/ Finanzsteuerung
                                integriert
 21.11.01.02 GTA – 1. Periode   21.11.01.02 – Grundschule     Zusammenfassung zu einem
 21.11.01.03 GTA – 2. Periode   Ganztagsangebote              Produkt
 31.51.01.00                    Keine eigenständigen Pro-     Zusammenfassung aller Leistun-
 Seniorenbetreuung              dukte mehr, in 28.10.04.01    gen zur Pflege der Kultur, der
 36.21.01.00 Einrichtung der    Förderung der Kultur- und     Vereine, der Heimat, der Gesell-
 Jugendarbeit                   Heimatpflege integriert       schaft von Ohorn in einem Pro-
 55.30.02.00                                                  dukt
 Friedhofsförderung
 51.11.09.00 Maßnahmen der      51.11.01.00 – Konzepte der    Anpassung der Numerik inner-
 Dorferneuerung                 Ortsentwicklung               halb der VG
 53.80.02.00                    53.80.01.00- Abwasserbesei-   Anpassung der Numerik inner-
 Abwasserbeseitigung            tigung                        halb der VG
 -                              54.51.01.00 - Reinigung von   Pflichtprodukt gemäß VwV-
                                Straßen, Wegen, Plätzen       KomHsys, sofern Leistung er-
                                                              bracht wird
 54.80.01.00 – Buswartehallen Kein eigenständiges Produkt     Buswartehallen sind investive
                              mehr, in 54.10.01.00 Ver-       Maßnahmen, einzeln abgrenz-
                              kehrsflächen Gemeindestr.       bar, lt. VwVKomHSys zur Straße
                              integriert                      gehörend
 57.30.01.00 – Bürgerhaus     11.12.01.00 Organisationsan-    Trennung von Verwaltung und
 (Schulstr. 2)                gelegenheiten Gemeinde;         Liegenschaft
                              11.13.05.06 bebaute Grund-
                              stücke - Schulstr. 2 (Bürger-
                              haus)
 Darüber hinaus wurden ausgewählte Produktbezeichnungen in geringem Umfang geändert.

     1.4.2 Sachkonten

Die sachliche Ordnung der Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen erfolgt
nach zehn Kontenklassen (vgl. VwVKomHSys Anlage 2 und 3):
  Kontenklasse                                     Bezeichnung
 0                Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Vorratsvermö-
                  gen
 1                Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
 2                Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Passive
                  Rechnungsabgrenzungsposten
 3                Ordentliche Erträge
 4                Ordentliche Aufwendungen
 5                Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
 6                Einzahlungen
 7                Auszahlungen
 8                Abschlusskonten
 9                Kosten- und Leistungsrechnung

                                               8
Die Kontenklassen sind wiederum in Kontengruppen unterteilt. Aus den Kontenklassen und -gruppen
wird der für die Gemeinde Ohorn spezifische Kontenplan erstellt. Ausgewählte Sachkonten für
2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche Gegebenheiten, zur Verein-
heitlichung in der Auswertung und innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (VG) wie folgt geändert:

          Bis 2020                     Ab 2021                        Bemerkungen
 3141000                      3141100                      Trennung der Sachverhalte, bessere
 Zuweisungen vom Land         Zuweisungen Land (Fömi)      Auswertbarkeit
                              3141200 Zuweisungen
                              Land (Pauschalen)
 4241900 Dienstleistungen     4241500 Reinigung            Zusammenfassung aller Reinigungs-
 durch Dritte                                              leistungen (inkl. Material)
 4251000                      4251100 Fahrzeughaltung -    Lfd. Kosten: Steuer, Versicherung,
 Fahrzeugunterhaltung         lfd. Kosten                  Tanken, TÜV, Wartung (regelmäßig
                              4251200 Fahrzeughaltung -    wiederkehrend)
                              Reparaturen
 In diversen Sachkonten ge-   4254000 Unterhaltung im-     Internetseite/Domain, Datenpflege, Li-
 bucht                        materielle Vermögensge-      zenzen, IT-Unterstützung, Email/Co.
                              genstände
 4271100 Repräsentationen     4271000 Repräsentationen     Anpassung der Numerik
 und Ehrungen                 und Ehrungen
 4272000 Schülerbeförde-      4273000 Unterrichtswege-     Falsche Bezeichnung/Numerik, Anpas-
 rung                         kosten                       sung an VwVKomHSys
 4452000 Erstattung Ge-       4312000 Zuweisung lfd.       Betreuung von Ohorner Kindern in an-
 meinden/GV                   Verwaltung - Gemeinde        deren Gemeinden – Anpassung an die
                              4312100 Erstattung Lan-      VwVKomHSys
                              deszuschuss
 4431200                      4431200 Telefongebühren      Trennung der Sachverhalte
 Fernmeldegebühren            4431250 Postgebühren
 4441000 Versicherungen       4441400 Versicherungen       Anpassung der Numerik

 Darüber hinaus wurden ausgewählte Sachkontenbezeichnungen angepasst, sowie ein Kontenplan
 geschrieben, der definiert welcher Sachverhalt welchem Sachkonto zuzuordnen ist.

Mit Beschluss 26-42/2016 ermächtigte der Gemeinderat ehemals die Bürgermeisterin gegenüber
dem Finanzamt eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben. Dies ge-
schah am 26.10.2016. Die ursprüngliche Anwendung war ab dem 01.01.2021 geplant.

Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-
Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19.06.2020 erfolgte die Verlängerung der bisherigen Über-
gangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz. Gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz
gilt die Optionsfrist zur Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz für Kommunen, die die
bisherige Optionserklärung abgegeben und nicht widerrufen haben, für sämtliche Leistungen bis ma-
ximal 31.12.2022 weiter.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2020 beschlossen, die Verlängerung der Optionser-
klärung bis 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen (Beschluss 14-63/2020). Die 2020 in Vorbereitung auf
die Einführung der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz angelegten Sachkonten (neu
7-stellig mit „sprechender“ 7. Stelle) werden fortgeführt.

                                                 9
1.4.3 Budgets

Jeder Teilhaushalt kann aus mehreren Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) gem. § 4 Abs. 2 Sächs-
KomHVO bestehen. Für Aufgabenbereiche mit sachlichem Zusammenhang können durch Vermerk
mehrere Teilhaushalte zu einem Budget verbunden werden oder Budgets über mehrere Teilhaus-
halte gebildet werden. Die Budgets sind jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen.

Ein Budget ist eine Geldmenge, die ein Kostenträger (= verantwortliche Organisationseinheit) für ein
Haushaltsjahr zur Erfüllung der zu leistenden Aufgaben zur Verfügung steht. Damit soll vor allen Din-
gen die Kostenverantwortung der Mitarbeiter dezentralisiert werden. Die Budgets verstärken die Ei-
genverantwortung der Kostenträger und minimieren den Aufwand für Mittelübertragungen. Mit den
Budgets sollen einzelne Deckungskreise festgelegt werden. Für die Verfügungsmittel darf kein Budget
gebildet werden.

Die Regelungen zur Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen (außerhalb des Budgets) ergeben
sich aus der jeweils gültigen Hauptsatzung. Die Genehmigungen zu Mittelüberschreitungen außer-
halb der Budgets sind grundsätzlich vor der Bestellung einer Lieferung bzw. Beauftragung einer Leis-
tung einzuholen. Die Angabe einer Deckungsquelle ist Pflicht.

    1.4.4 Deckungsvermerke

Im Rahmen der Haushaltsplanung besteht die Möglichkeit, einzelne Ansätze voneinander abhängig
zu machen, sofern sie sachlich zusammengehören (§ 19 SächsKomHVO).

Hiervon wurde in der Feuerwehr Ohorn bei Brandverhütungsschauen Gebrauch gemacht. Die Kosten
hierfür werden regelmäßig von den Eigentümern/Betreibern eingefordert.

1.5 Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren

    1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer
          Jahr                Grundsteuer A            Grundsteuer B            Gewerbesteuer
         2011                     300 %                   390 %                    400 %
         2013                     300 %                   405 %                    400 %
         2015                     300 %                   412 %                    400 %
         2017                     300 %                   420 %                    400 %
        ab 2019                   300 %                   440 %                    400 %
         Informativ:
                                  307,5 %                  427,50%                    390%
  Nivellierungshebesätze

Im Haushaltsjahr 2021 ist keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen.

    1.5.2 Hundesteuer

             Jahr                 1. Hund                  2. Hund                  3. Hund
 Seit 2004                        50 EUR                   60 EUR                   70 EUR

Zum 01.01.2021 waren in der Gemeinde Ohorn 141 Hunde angemeldet.

Die Angabe der Steuersätze stellt nur eine Kurzinformation dar. Maßgebend für die Erhebung sind
die jeweils gültigen Satzungen.

                                                 10
1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge

In der Gemeinde Ohorn werden u.a. die folgenden Gebühren und Beiträge erhoben:

      Verwaltungsgebühren
      Benutzungsgebühren für kommunale Einrichtungen (FFW, Sportstätten, Kultur, Bürgerhaus)
      Straßenausbaubeiträge

Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften zur Erhebung der Gebühren und Beiträge.

                                                11
2.       Erläuterungen zu den Vorjahren

Die Entwicklung der Liquidität seit 2011 kann den folgenden Tabellen entnommen werden:

                    ordentliches Ergebnis aus laufender     Änderung Finanzmittelbestand gesamt
       Jahr
                           Verwaltungstätigkeit                     (inkl. Investitionen)
       2011                             - 166.583,86 EUR                               73.793,48 EUR
       2012                             - 167.001,73 EUR                           - 128.622,72 EUR
       2013                               131.845,65 EUR                             149.505,44 EUR
       2014                               997.785,88 EUR                             - 43.443,26 EUR
       2015                             - 364.897,91 EUR                             - 81.010,39 EUR
       2016                                 54.184,93 EUR                              91.845,76 EUR
       2017                               101.159,79 EUR                             - 63.684,15 EUR
       2018                               344.247,91 EUR                               40.035,89 EUR
       2019                                -58.055,20 EUR                            393.606,36 EUR
      2020 - Plan                          -33.500,00 EUR                           -144.400,00 EUR

        Jahr            Erträge         Aufwendungen          Einzahlungen         Auszahlungen
 2011               2.470.190,89 EUR    2.636.774,75 EUR     3.738.632,19 EUR     3.666.114,95 EUR
 2012               2.816.456,99 EUR    2.983.458,72 EUR     3.192.711,66 EUR     3.321.229,38 EUR
 2013               3.028.093,91 EUR    2.896.248,26 EUR     3.764.144,14 EUR     3.617.090,92 EUR
 2014               4.249.496,60 EUR    3.251.710,72 EUR     3.429.187,38 EUR     3.478.639,67 EUR
 2015               2.901.954,87 EUR    3.266.852,78 EUR     3.183.848,24 EUR     3.262.305,35 EUR
 2016               3.360.575,76 EUR    3.306.390,83 EUR     4.310.478,91 EUR     4.210.637,96 EUR
 2017               3.607.667,65 EUR    3.506.507,86 EUR     3.783.060,02 EUR     3.823.280,62 EUR
 2018               3.777.023,91 EUR    3.426.815,43 EUR     4.445.009,07 EUR     4.439.805,72 EUR
 2019               3.472.193,42 EUR    3.530.015,38 EUR     3.721.685,01 EUR     3.228.643,12 EUR
 2020 – Plan        3.775.200,00 EUR    4.030.700,00 EUR     3.752.900,00 EUR     3.957.448,00 EUR
Die Differenzen zwischen Ein- und Auszahlungen sowie der Änderung des Finanzmittelbestandes re-
sultiert aus den Zahlungen für durchlaufende Posten (z. B. Anteile der Gemeinde Bretnig am Verkauf
von Grundstücken im Mischgebiet).

2.1      Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019

Für das Haushaltsjahr 2019 liegt eine geprüfte und vom Gemeinderat bestätigte Jahresrechnung mit
dem Stand vom 09.05.2020 vor. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung am
04.11.2019 mit Beschluss 14-62/2020 durch den Gemeinderat festgestellt.

 Zusammenfassung Jahresergebnis 2019
                      Ordentliches Ergebnis                                       -58.055,20 EUR
                      Sonderergebnis                                              -27.810,63 EUR
 Gesamtergebnis                                                                   -85.865,83 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs-              165.015,36 EUR
                      tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss/bedarf
                      Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit               336.077,09 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit             -107.486,09 EUR
 Änderung des Finanzmittelbestandes                                               393.606,36 EUR

                                                12
Gegenüberstellung der wichtigsten Haushaltsansätze mit dem Rechnungsergebnis:
                                                    Haushaltsansatz       Rechnungsergebnis
 Grundsteuer A/B                                        226.000,00 EUR         214.701,43 EUR
 Gewerbesteuer                                          480.000,00 EUR         378.530,07 EUR
 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer                 720.000,00 EUR         741.953,30 EUR
 allgemeine Schlüsselzuweisungen                        675.100,00 EUR         674.586,00 EUR
 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte                 12.200,00 EUR          11.392,33 EUR
 Personalaufwendungen                                   294.537,44 EUR         276.862,92 EUR
 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen            530.564,45 EUR         413.280,22 EUR
 Zinsaufwendungen                                        53.482,28 EUR          50.662,17 EUR
 Transferaufwendungen                                 2.205.540,00 EUR       2.157.991,94 EUR
 sonstige ordentliche Aufwendungen                      194.080,62 EUR         173.035,37 EUR

2.2    Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020

Der Haushaltsplan für 2020 wurde am 15.04.2020 vom Gemeinderat Ohorn beschlossen (Beschluss
8-13/2020). Das Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom
23.04.2020 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung. Die öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung erfolgte durch Aushang an der Verkündungstafel im Rathaus Ohorn vom
04.05.2020 bis 14.05.2020.

 Zusammenfassung Haushaltsplan 2020
                      Ordentliches Ergebnis                                     -255.500,00 EUR
                      Sonderergebnis                                              -2.000,00 EUR
 Gesamtergebnis                                                                 -257.500,00 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs-             -33.500,00 EUR
                      tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss/bedarf
                      Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit               -4.700,00 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit            -106.200,00 EUR
 Änderung des Finanzmittelbestandes                                             -144.400,00 EUR

                                               13
3.        Haushaltsjahr 2021

3.1       Allgemeines

Das Haushaltsjahr 2021 wird aus finanzieller Sicht ein schwieriges Jahr, welches durch die Folgen der
Corona-Pandemie aus 2020 sowie dem Fortbestand der Einschränkungen des öffentlichen Lebens
weitgehend geprägt ist.

Der Planungszeitraum 2021 bis 2024 steht unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie und ist daher
in besonderer Weise von Unsicherheit hinsichtlich der erwartenden Einnahmen und Ausgaben ge-
prägt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie reduzieren die Handlungsspielräume des
Freistaates Sachsen und seiner Kommunen. Die Prognosen der Steuereinnahmen sowie der Finanz-
ausgleichszuweisungen spiegeln dies wider.

Die demographische Entwicklung muss ebenfalls beachtet werden. Die allgemeinen Lasten werden
grundsätzlich von immer weniger Einwohnern getragen. Entgegen diesem Trend hat sich die Einwoh-
nerzahl in Ohorn im Jahr 2020 mit ähnlicher Tendenz für die Folgejahre erhöht. Ohorn steht vor zwei
Herausforderungen: Zum einen steigt die Zahl der Kinder, die eine Kindertagesstätte oder Schule be-
suchen, zum anderen werden die Bürger auch immer älter. Daraus ergeben sich geänderte Anforde-
rungen an die Infrastruktur.

Das neue Rechnungswesen ermöglicht eine transparente und nachhaltige Bewirtschaftung des kom-
munalen Vermögens. Die Entscheidungen können sich stärker am Erhalt des kommunalen Vermö-
gens und der Einhaltung der intergenerativen Gerechtigkeit orientieren. Dementsprechend ist unser
Hauptaugenmerk auf die Erhaltung des kommunalen Vermögens gerichtet, damit auch in der Zukunft
weiter investiert werden kann.

Die sich ergebenden finanziellen Belastungen aus der Vielzahl der kommunalen Aufgaben lassen die
Erreichung dieses Ziels zunehmend unrealistischer erscheinen.

3.2       Überblick über die Haushaltswirtschaft

3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik

Die Haushaltswirtschaft ist so zu führen, dass

         die notwendigen laufenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Inves-
          titionen für Maßnahmen, die zur Erfüllung der den Kommunen übertragenen Aufgaben (§ 2
          Abs. 2 SächsGemO) unerlässlich sind, oder
         der Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen dienen, die
          für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderlich sind, gewährleistet werden können.
          Für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderliche Anlagen sind solche, die unter Be-
          rücksichtigung der demografischen Entwicklung Voraussetzung sowohl für das wirtschaftli-
          che Leben als auch für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Da-
          seinsvorsorge sind.

Insbesondere durch den Ausweis von Bauland ist mit der Ansiedlung junger Familien zu rechnen. Dies
sichert den Grundschulstandort Ohorn. Ein vermehrtes Augenmaß muss auf die Bereitstellung von
Betreuungsplätzen in der Kita „Sonnenschein“ gerichtet werden, um dem gesetzlichen Anspruch auf
einen Betreuungsplatz nachzukommen.

                                                  14
Die Haushaltswirtschaft verfolgt folgendes Ziel:

Gemeinwohlförderung – Handeln in Verantwortung für die zukünftigen Generationen
durch Reduzierung der Schulden und Erhaltung des Anlagevermögens.
Kennziffern hierfür sind:

      1. Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung und Erreichung des Richtwertes von 850,00 Euro/Ein-
         wohner
      2. Verhältnis der durchschnittlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens zur durchschnittli-
         chen Restlaufzeit der Kreditverbindlichkeiten
      3. Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen

Zu 1.     Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung

Durch Erfüllung der bestehenden Kreditverträge und Vermeidung von neuen Kreditaufnahmen wer-
den die Verbindlichkeiten der Gemeinde aus Kreditaufnahmen jährlich um ca. 105.000 Euro gesenkt.
Durch die Übernahme von Verbindlichkeiten des AZV Pulsnitztal und des ZV Gewerbegebiet Bretnig-
Ohorn wird die Gemeinde den Richtwert auf absehbare Zeit nicht erreichen, da diesen Krediten kein
Anlagevermögen gegenüber steht.

         1.800 €

         1.600 €

         1.400 €

         1.200 €

         1.000 €

           800 €
                    2015    2016    2017   2018    2019    2020    2021    2022    2023    2024
            Ohorn 1.715 € 1.713 € 1.634 € 1.531 € 1.495 € 1.445 € 1.401 € 1.358 € 1.312 € 1.269 €

Die Gemeinde Ohorn liegt damit deutlich über dem Richtwert von 850 Euro je Einwohner.

Zu 2. Verhältnis der durchschnittlichen Abschreibungsdauer des Anlagevermögens zur durch-
schnittlichen Laufzeit der investiven Kredite sowie kreditähnlichen Rechtsgeschäfte

Für jedes Haushaltsjahr ist im Vorbericht die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer als auch
die durchschnittliche Nutzungsdauer des abnutzbaren Vermögens anzugeben.

Im Interesse der Erhaltung von Entscheidungsspielräumen im Rahmen der Finanzen und damit der
dauernden Leistungsfähigkeit soll die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer nicht höher sein
als die durchschnittliche Abschreibungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens (Fristen-
kongruenz)3.

3
    Siehe auch § 24 Abs. 6 SächsKomHVO.
                                                   15
Berechnung                                                                                   2021
 Die durchschnittliche Tilgungsdauer wird errechnet als Quotient aus
 der Summe der zum 1. Januar des Haushaltsjahres veranschlagten Beträge der
 Verbindlichkeiten aus Anleihen, Kreditaufnahmen und kreditähnlichen Rechtsge-
 schäften
                                                                                           34,84 Jahre
 der im Haushaltsjahr veranschlagten Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von
 Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften einschließlich der als Investitions-
 auszahlungen veranschlagten Tilgungsteile für Zahlungsverpflichtungen aus kredit-
 ähnlichen Rechtsgeschäften
 Die durchschnittliche Abschreibungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens wird
 errechnet als Quotient aus
 der Summe der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten aller am
 1. Januar des Haushaltsjahres im Anlagevermögen erfassten abnutzbaren Vermö-              47,25 Jahre
 gensgegenstände
 der im Haushaltsjahr veranschlagten Aufwendungen für Abschreibungen im or-
 dentlichen Ergebnis
Die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer ist nicht länger als die durchschnittliche Abschrei-
bungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens. Die Fristenkongruenz nach
§ 24 Abs. 3 SächsKomHVO ist damit nachgewiesen.

Zu 3.   Anteil der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen

Zur Erhaltung des kommunalen Vermögens für künftige Generationen ist es notwendig, durch In-
standhaltungsmaßnahmen das bestehende Vermögen in seiner Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Die
Kennzahl des Anteils der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen ist dafür ein
Maßstab.

   7,00%
   6,00%
   5,00%
   4,00%
   3,00%
   2,00%
   1,00%
   0,00%
             2015     2016     2017    2018     2019     2020     2021     2022     2023     2024
            2,41%    3,16%    4,36%    4,03%    3,48%    5,17%   5,81%    5,80%    1,98%     1,97%

Der hohe Anteil der Unterhaltungsaufwendungen 2020 ergibt sich aus den veranschlagten Mitteln
des Digitalpaktes sowie weiteren Instandsetzungen in der Grundschule.

Für 2021 erhöht sind Instandhaltungsanteil nochmals durch größere Maßnahmen im Bereich der
Straßenunterhaltung im Rahmen des angehobenen Straßenlastenausgleiches, der Straßenbeleuch-
tung, sowie der Unterhaltung von gemeindeeigenen Grundstücken.

Für 2022 ist die Sanierung des Daches auf dem Mehrzweckgebäude der Schulstraße 12 geplant. Es
soll zudem geprüft werden, ob die Installation einer Photovoltaikanlage sowie die Nutzung von För-
dermitteln möglich ist. Eingeplant wurden bislang keine Fördermittel.

Für 2023 bis 2024 sind derzeit keine Maßnahmen geplant, die über die planmäßige Unterhaltung hin-
ausgehen (ca. 2% der Aufwendungen).

                                                  16
3.2.2 Gesamthaushalt

Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt (§ 1 Abs. 2 Sächs-
KomHVO).

Der Gesamtergebnishaushalt (Erträge/Aufwendungen) ist maßgebend für die Beurteilung der wirt-
schaftlichen Leistungsfähigkeit und des Haushaltsausgleichs. Der Saldo wirkt sich auf die in der Bilanz
ausgewiesene Kapitalposition aus.

Der Gesamtfinanzhaushalt gibt Auskunft über die geplante Investitions- und Finanzierungstätigkeit
und zeigt die strukturelle Zusammensetzung der Zahlungsvorgängen (Zahlungsströme) der Gemeinde
Ohorn. Der Saldo verändert den Bilanzposten „Liquide Mittel“.

Für jedes Produkt wird ein Teilergebnis- und ein Teilfinanzhaushalt gemäß § 4 Abs. 1 SächsKomHVO
erstellt. Im Haushaltsjahr 2021 werden 43 Produkte gebildet (und beplant) und vier Schlüsselpro-
dukte ausgewiesen.

3.2.3 Ergebnishaushalt

Gemäß § 24 SächsKomHVO ist der Ergebnishaushalt dann ausgeglichen, wenn das veranschlagte Ge-
samtergebnis keinen Fehlbetrag ausweist oder wenn ein Fehlbetrag im veranschlagten Gesamtergeb-
nis durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder durch
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses gedeckt werden kann.
 Der Ergebnishaushalt beinhaltet
 ordentliche Erträge in Höhe von                                                3.763.730 EUR
 ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                           3.919.710 EUR
 Der ausgewiesene Saldo = ordentliches Ergebnis beträgt                          -155.980 EUR
 außerordentliche Erträge                                                         100.000 EUR
 außerordentliche Aufwendungen                                                     25.000 EUR
 Gesamtergebnis                                                                    75.000 EUR

Der Ergebnishaushalt von Ohorn weist mit 155.980 Euro einen Fehlbetrag aus.
Der Ergebnishaushalt gilt auch als ausgeglichen, wenn die Fehlbeträge, die im Haushaltsjahr aus den
Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte Anlagevermögen entstehen (= Altver-
mögen), durch Verrechnung mit dem Basiskapital ausgeglichen werden. Dabei darf ein Drittel des
zum 31. Dezember 2017 festgestellten Basiskapitals nicht unterschritten werden.

                   Ergebnisrücklagen/Basiskapital                             Stand 01.01.2020
 Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses                            1.627.042,37 EUR
 Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses                                   1.402.489,56 EUR
 Basiskapital                                                                      6.739.602,06 EUR
 davon 1/3 nicht verrechenbar                                                      2.246.534,02 EUR
 Verrechenbares Basiskapital                                                       4.493.068,04 EUR

                                                  17
Berechnung des für eine Verrechnung mit dem Basiskapital in Betracht kommenden Fehlbetrages des
ordentlichen Ergebnisses:
                                          2021            2022            2023            2024
 Abschreibungen auf Alt-Investitio-        338.510          337.310         331.690          324.96
 nen
 Erträge aus der Auflösung der den         178.350          178.200         177.350         176.450
 Alt-Investitionen zugeordneten
 passiven Sonderposten
 verrechnungsfähiger Fehlbetrag            -160.160        -159.110        -154.340        -148.510
 des ordentlichen Ergebnisses
 Neu:                                        79.180          18.940          41.690          94.140
 Gesamtergebnis als Überschuss
 oder Fehlbetrag Ergebnishaushalt

Die Überschüsse von 2021 bis 2024 werden der Ergebnisrücklage zugeführt. Der Sockelbetrag des Ba-
siskapitals wird mit der o.g. Verrechnung jeweils nicht unterschritten. Der Haushaltsausgleich gemäß
§ 72 Abs. 3 SächsGemO wird sowohl im Haushaltsjahr 2021 als auch im Finanzplanungszeitraum bis
2024 gewährleistet.

Der Überschuss im Sonderergebnis 2021 resultiert aus einem Vorgang der aufgrund des beabsichtig-
ten Verkaufes von Altvermögen in das Umlaufvermögen umzubuchen ist. In Folge dessen wandelt
sich dieses in Neuvermögen um und führt zu einer Mehrung der Rücklage des Sondervermögens.

Bezüglich näherer Erläuterungen zu den Erträgen und Aufwendungen wird auf das Kapitel 3.4 verwie-
sen.

Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen werden im Gesamtergebnishaus-
halt nicht dargestellt, da hier die Summe aus allen Erträgen und Aufwendungen „null“ wäre. Die in-
ternen Leistungsbeziehungen sind aus den Teilergebnishaushalten abzulesen.

Interne Leistungsbeziehungen sind im weitesten Sinne die bisherigen „inneren Verrechnungen“.
Durch die Kosten-Leistungsrechnung gewinnen die internen Leistungsbeziehungen wesentlich an Be-
deutung (Bsp. Zuordnung der Leistungen der Bauhofes zu den Produkten Straßenunterhaltung, Ge-
wässerunterhaltung, Hausmeister für die Grundschule, Unterhaltungsmaßnahmen für gemeindeei-
gene Gebäude).

3.2.4 Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt gem. § 3 SächsKomHVO weist alle Einzahlungen und Auszahlungen eines Haus-
haltsjahres aus.

Entsprechend § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ist es für die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes erforder-
lich, dass im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen
ist, mit dem der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflich-
tungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften gedeckt werden kann.

Zur Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die zahlungs-
wirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Erträgen abgezogen. Hinzu kommt der Zah-
lungsmittelsaldo aus der Investitionstätigkeit (Differenz Einzahlungen /Auszahlungen für Investitio-
nen). Der Finanzierungsmittelüberschuss wird mit dem Saldo der Finanzierungstätigkeit (Kreditauf-
nahmen/Kredittilgung) verrechnet. Letztlich ergibt sich daraus die Änderung des Finanzierungsmittel-
bestandes und der Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr.

                                                 18
Die Gesamtübersicht im Finanzhaushalt sieht wie folgt aus:

                                                    2020                 2021              2022              2023              2024
                                                      Ist             Eigenmittel       Eigenmittel       Eigenmittel       Eigenmittel
Bankbestand zum 31.12.2020                         904.827,81 €
Rückstellungen                                 -    33.395,38 €
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung   -    23.998,84 €
Mittelübertragungen 2020 nach 2021 (ErgHH)     -   100.000,00 €
Mittelübertragungen 2020 nach 2021 (FinHH)     -   237.226,90 €
bereinigter Bankbestand                            510.206,69 €
Bankbestand zum 01.01. des Jahres                                      510.206,69 €      539.226,69 €      391.456,69 €      295.236,69 €
Zahlungsmittelsaldo aus lfd.
                                                                        56.970,00 € -     74.270,00 €       93.480,00 €      145.930,00 €
Verwaltungstätigkeit (Ergebnishaushalt)
Kredittilgungen (planmäßig)                                       -    104.300,00 € -    103.500,00 € -    104.400,00 € -    105.300,00 €
Kredittilungen (außerordentlich)                                  -      5.000,00 €             - € -       10.000,00 €             - €
Grundstücksverkauf Am Dorfteich 12                                     100.000,00 €             - €               - €               - €
Investitionsmaßnahmen                                             -     18.650,00 €       30.000,00 € -     75.300,00 €       39.000,00 €
Bankbestand zum 31.12. des Jahres                                      539.226,69 €      391.456,69 €      295.236,69 €      374.866,69 €

Im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 deckt der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit erst ab 2024 die Auszahlungen für die ordentliche Tilgung und kreditähnliche Rechtsge-
schäfte. Es zeigt sich, dass die Gemeinde bis 2023 keine Eigenmittel für die Durchführung von Investi-
tionen erwirtschaftet. Sie ist daher auf Zuweisungen angewiesen.

Zur Erfüllung der Vorschriften des § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO können auch verfügbare Mittel ver-
wendet werden. Diese können sich aus dem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit, dem Saldo
aus der Gewährung von Darlehen oder dem Bestand an liquiden Mitteln ergeben.

Die liquiden Mittel zum 31.12.2020 wurden rechnerisch ermittelt. Ausgehend von einem Bankbe-
stand zum 31.12.2020 und unter Berücksichtigung der zu bildenden Rückstellung, der voraussichtli-
chen Mittelübertragungen in das Jahr 2021 (für Investitionen, aber auch im Ergebnishaushalt) sowie
den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (Leistung wurde 2020 erbracht, Zahlung erfolgt
2021) ergibt sich ein bereinigter (verfügbarer) Bestand in Höhe von 510.206,69 Euro. Von diesem So-
ckelbetrag ausgehend wird die Betrachtung 2021ff. fortgeführt. Der bereinigte berechnete Bankbe-
stand stellte eine Momentaufnahme dar. Erst mit dem finalen Jahresabschluss 2020 steht der für die
Jahre 2021 bis 2024 tatsächlich zur Verfügung stehende Finanzbestand fest.

Der hohe Bankbestand sichert im Finanzplanzeitraum die Aus- und Einzahlungen des Ergebnishaus-
haltes, die ordentlichen Kredittilgungen, sowie im eingeschränkten Umfang Investitionsmaßnahmen
(s. Kapitel 3.5). 2021 und 2023 laufen drei Zinsbindungen von Krediten aus. Es ist vorgesehen im Rah-
men von Umschuldungen außerordentliche Tilgungen vorzunehmen, sofern dies möglich ist.

Im Laufe des Zeitraumes sinkt der Bankbestand zunehmend. Verbessernd wirkt sich in 2021 der ge-
plante Verkauf eines Grundstückes aus, welches im außerordentlichen Ergebnis veranschlagt werden
muss, aber den Zahlungsmittelbestand erhöht. Ziel muss es sein, den Abwärtstrend durch verbes-
serte Ergebnisse im Vergleich zum Plan zu stoppen. Denn insbesondere im Jahr 2024 wirken derzeit
die Einzahlungen der investiven Schlüsselzuweisung ergebnisverbessernd, ohne dass diesen konkrete
Investitionen entgegenstehen.

3.3      Schlüsselprodukte

Schlüsselprodukte sind Produkte nach dem Produktrahmen, die örtlich von finanzieller und kommu-
nalpolitischer Bedeutung sind (§ 59 Nr. 44 SächsKomHVO). Diese Produkte stellen eine zentrale Maß-
einheit und Steuerungsgröße dar. Sie sind auch eine Dienstleistung der Gemeinde an ihre Bürger und
müssen gleichzeitig einen Nutzen für die Bürger bringen. Die Produkte sind somit Kostenträger in der
Kostenrechnung. Bei der Festlegung von Schlüsselprodukten findet gleichzeitig eine Zusammenfüh-
rung von Fach- und Finanzverantwortung statt.

                                                                  19
Der Gemeinderat Ohorn hat in seiner Sitzung vom 17.10.2018 vier Schlüsselprodukte mit deren Zie-
len festgelegt:
                   Schlüsselprodukte der Gemeinde Ohorn
 12.60.01.01       Freiwillige Feuerwehr Ohorn
 21.11.01.01       Grundschule Ohorn
 54.10.01.00       Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen
 54.10.05.00       Bereitstellung und Unterhaltung von öffentlicher Beleuchtung
Die detaillierten Informationen zum Inhalt des Produktes, den gesetzlichen Grundlagen, den Zielen
und Zielgruppen sowie zur Verantwortlichkeit können dem Anhang, hier Produktblätter der Schlüs-
selprodukte, entnommen werden. Im Folgenden werden ausschließlich die Kennzahlen berechnet.

Freiwillige Feuerwehr Ohorn

 Kennzahl           Berechnungsgrundlage
 Nr. 1              Anteil der aktiven Kameraden
                    Einwohner zum 31.12. im Alter von 18 bis 60 Jahre
 Nr. 2              Aufwand/ Auszahlungen für Ausstattung und Bekleidung
                    Anzahl der aktiven Kameraden

                        Ist          V-Ist        Plan          Plan          Plan          Plan
                       2019         2020          2021          2022          2023          2024
 Nr. 1                      2,26         2,55        2,71          2,71          2,71          2,71
 Nr. 2 (in Euro)        744,26      1.043,64       712,12        524,24        524,24        524,24

Grundschule Ohorn

 Kennzahl           Berechnungsgrundlage
 Nr. 1              Aufwand für die Bewirtschaftung und Unterhaltung
                    Anzahl der Schüler zum Schuljahresbeginn (Sommer des HH-Jahres)
 Nr. 2              Aufwand für Lehrmittel
                    Anzahl der Schüler zum Schuljahresbeginn (Sommer des HH-Jahres)
 Nr. 3              Aufwand für Lernmittel
                    Anzahl der Schüler zum Schuljahresbeginn (Sommer des HH-Jahres)

Lehrmittel sind Aufwendungen für den Lehrer zur Verwendung im Unterricht oder zur Vorbereitung
des Unterrichtes (inkl. Aufwendungen für die Pädagogik, Fachwissen, Unterrichtsmaterial etc.). Lern-
mittel sind für die Hand des Schülers bestimmt sind und die der Ausstattungs-pflicht des Schulträgers
unterliegen (Schulbücher, Atlanten, Arbeitshefte, Druckwerke, Lesestoffe, Nachschlagewerke, Wör-
terbücher sowie Kopien in die Hand des Schülers).

                        Ist          V-Ist        Plan          Plan          Plan          Plan
                       2019          2020         2021          2022          2023          2024
 Nr. 1 (in Euro)        113,23        421,78        58,20         56,12         52,63         58,20
 Nr. 2 (in Euro)          18,42        13,49        26,46         26,53         26,32         26,46
 Nr. 3 (in Euro)          60,04        39,26        69,84         69,90         69,86         69,84

Bei der Haushaltsplanung für 2021ff. wurde bei den Lehrmitteln ein Richtwert von 26,50 Euro (Nr. 2)
und bei den Lernmitteln von 70,00 Euro (Nr. 3) angesetzt. Die o.g. unrunden Beträge ergeben sich

                                                 20
aufgrund von gerundeten Haushaltsansätzen. Die Jahre 2019 und 2020 können nur bedingt als Ver-
gleich herangezogen werden, da es bei der Zuordnung der Buchungen zu den jeweiligen Sachkonten
teilweise Unschärfen gab.

Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen/öffentlicher Beleuchtung

 Kennzahl           Berechnungsgrundlage
 Nr. 1              Aufwand für die Instandsetzung von Straßen
                    Gesamtlänge des Straßennetzes
 Nr. 2              Aufwand für die Instandsetzung von Straßenbeleuchtung
                    Anzahl der Leuchtpunkte

                        Ist          V-Ist         Plan          Plan          Plan         Plan
                      2019          2020          2021          2022          2023         2024
 Nr. 1 (in Euro)      2.110,76      2.037,53      1.595,72      1.595,72      1.595,72     1.595,72
 Nr. 2 (in Euro)          21,68        76,63        174,33          4,84          4,84         4,84

Der Anstieg in der Kennzahl Nr. 2 begründet sich durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen in
2020 (inkl. LEADER-Förderung – Umstellung auf LED) und 2021.

3.4      Erläuterung von Schwerpunkten

Erträge stellen einen zahlungswirksamen und nichtzahlungswirksamen Wertzuwachs als Ressourcen-
aufkommen des Haushaltsjahres dar. (§ 59 Nr. 16 SächsKomHVO).

Aufwendungen (Aufwand) gem. § 59 Nr. 7 SächsKomHVO sind der wertmäßige, zahlungs- und nicht-
zahlungswirksame Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen als Ressourcenverbrauch des Haus-
haltsjahres.

3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben

Insgesamt wurden die folgenden Planansätze im Haushaltsplan verankert:
 In TEUR                                 Ist       V-Ist     Plan      Plan       Plan      Plan
                                        2019       2020      2021      2022       2023      2024
 Grundsteuer A und B                     228,6      209,3     224,4     216,6      216,6     216,6
 Gewerbesteuer                           358,2      424,6     370,0     390,0      400,0     420,0
 Gemeindeant. Einkommenssteuer           741,7      707,7     719,6     746,5      789,0     837,1
 Gemeindeanteil Umsatzsteuer             114,9      102,6      96,5     100,2      101,8     103,1
 Hundesteuer                                6,5       6,5       6,8       6,8        6,8       6,8
 Summe                                 1.449,9    1.450,7    1.417,3   1.460,1   1.514,2   1.583,6

Grundsteuer A und B

Für fast alle Grundstücke der Gemeinde Ohorn liegt ein Messbescheid des Finanzamtes vor. Die
Grundsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Es ist keine Erhöhung der
Hebesätze im Jahr 2021 geplant. Die letzte Erhöhung der Grundsteuer B erfolgte im Jahr 2019. Die
Planung erfolgte auf Basis der Sollstellung für 2021, die Folgejahre beruhen auf den prognostizierten
Steigerungsraten (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen).

Ausblick: Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018
neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (neue

                                                  21
Länder) bzw. 1964 (alte Länder) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden.
Eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes im
Jahr 2019 möglich. Die durch die Eigentümer zu zahlende Grundsteuer wird durch die Multiplikation
des Einheitswertes des Grundbesitzes (künftig »Grundsteuerwert«), der Steuermesszahl und des
kommunalen Hebesatzes berechnet und von der jeweiligen Kommune erhoben.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuereinnahmen unterliegen jährlich großen Schwankungen. Die Veranlagung des Fi-
nanzamts erfolgt oft mehrere Jahre zurück. Eine Vorausplanung kann deshalb nicht immer genau sein
(Grafik enthält Prognose für 2021 bis 2024).

         600000
         550000
         500000
         450000
         400000
         350000
         300000
         250000
                  2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Insbesondere die prognostizierten Steigerungsraten bei der Gewerbesteuer, welche sich aus den Ori-
entierungsdaten für die Finanzplanung 2021 bis 2024 ergeben, sind vor dem Hintergrund der wirt-
schaftlichen Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie jeweils gemeindekonkret zu prüfen. Für Ohorn
wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 vorsichtig geplant, da mit einem Einbruch der gegenüber 2020
recht hohen Gewerbesteuerzahlungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gerechnet wird.

Die Erträge aus Gewerbesteuern wurden mit 370.000 Euro veranschlagt. Der Planansatz wurde der
Sollstellung 2021 angenähert mit der Annahme, dass Nachveranlagungen für 2019 und Vorjahre mit
gekürzten Vorauszahlungen für 2021ff. gedeckt werden könnten. In 2020 gab es größere Anpassun-
gen der Vorauszahlungen, welche im Wesentlichen dem Jahr 2018 zuzuschreiben sind. Eine Trend-
fortschreibung wäre nicht vertretbar.

In den Folgejahren wurde basierend auf der Planung von 2021 die prognostizierten Steigerungsraten
angesetzt (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen).

Die Gewerbesteuerumlage wurde auf Basis der Planzahlen mit konstantem Hebesatz und Nutzung
des Vervielfältigers von 35% jahreskonkret berechnet.

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Zum 01.01.2021 erfolgte die nächste turnusmäßige Aktualisierung der Schlüsselzahlen zur Verteilung
des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf Basis der Ergebnisse der Einkommenssteuerstatis-
tik 2016. Im Ergebnis ändern sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023. Maßgeblich ist
die in der jeweiligen Gemeinde 2016 festgestellte Einkommenssteuerleistung der steuerpflichtigen
Personen im Verhältnis zum Landesergebnis. Dabei werden nur Einkommenssteuerbeträge bis zur
Höhe der Sockelbeträge nach § 3 Abs. 1 des Gemeindefinanzreformgesetztes (GFRG) erfasst. Für die
Zurechnung der Steuerbeträge auf die Gemeinden ist der in der Bundesstatistik zugrunde gelegte
Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend.

                                                22
Bei der Planung der Steuererträge wurden die prozentualen Steigerungsraten der Orientierungsda-
ten für die Jahre 2021 bis 2024 auf Basis der Ist-Werte von Ohorn 2020 heranzogen.

        900.000

        800.000

        700.000

        600.000

        500.000

        400.000

        300.000
                  2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer gilt der Verteilungsschlüssel nach
§ 5a GFRG. Zum 01.01.2021 erfolgte auch hier die turnusmäßige Aktualisierung der Datengrundlagen,
sodass sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023 geändert haben.

In der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer wurde auf der Basis des geltenden
Rechts auch der erhöhte Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer berücksichtigt, den der Bund aufgrund
des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung
von Ländern und Kommunen sowie des Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den
Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des
Fonds „Deutsche Einheit“ weiterreicht.

Dabei ist zu beachten, dass diese erhöhte Umsatzsteuerbeteiligung eine Minderung der Bundesbetei-
ligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung, deren Träger die kreisfreien Städte und Landkreise
sind, kompensiert. Den Landkreisen entstehen dadurch Finanzierungslücken, welche im Rahmen der
Erhöhung der Kreisumlage (ab 2023 geplant mit 34%, bis 2022 konstant bei 32%) geschlossen wer-
den.

Bei der Planung der Steuererträge wurden die prozentualen Steigerungsraten der Orientierungsda-
ten für die Jahre 2021 bis 2024 auf Basis der Ist-Werte von Ohorn 2020 heranzogen.

3.4.2 Schlüsselzuweisungen

Die Höhe der Schlüsselzuweisungen vom Land Sachsen an kreisangehörige Gemeinden bemisst sich
für die einzelnen Gemeinden nach ihrer Steuerkraft (Steuermesszahl = Einzahlungen aus Grund- und
Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer abzüglich der Ge-
werbesteuerumlage) und ihrem, auf die Einwohner, Schüler in Schulen in kommunaler Trägerschaft
sowie Kinder bis 11 Jahre bezogenen, durchschnittlichen Finanzbedarf (Bedarfsmesszahl). Ist die Be-
darfsmesszahl höher als die Steuerkraftmesszahl, erhält die kreisangehörige Gemeinde 75 % des Un-
terschiedsbetrages als Schlüsselzuweisung.

Der Bildungsansatz (Kinder von 0 bis 11 Jahre) wurde mit der Planung 2021 eingeführt. Die Städte
und Gemeinden nehmen Bildung als wichtige Aufgabe über die verschiedenen Kindertageseinrich-
tungen wahr. Damit verbunden sind finanzielle Lasten, die gerade in kleineren Gemeinden einen im-
mer größeren Anteil am Haushalt beanspruchen. Durch einen Nebenansatz für frühkindliche Bildung,
der die unterschiedlichen Belastungen durch Kinderkrippe, -gärten und Schulhorte abbildet, wird der

                                                23
bestehende Schülernebenansatz entsprechend der festgestellten Relationen bei den Schulträgerauf-
gaben der einzelnen Schularten belastungsgerecht angepasst.

Der sächsische Städte- und Gemeindetag unterstützt seine Mitglieder, indem er ihnen frühzeitig eine
gemeindescharfe fundierte Prognose über die für das Ausgleichsjahr 2021 zu erwarteten Schlüsselzu-
weisungen gibt. Die in der Haushaltplanung für 2021 verwendeten Daten für die allgemeine und in-
vestive Schlüsselzuweisung stammen aus dieser Berechnung.

Für den weiteren Zeitraum 2022 bis 2024 wurde die Steuerkraftmesszahl anhand der Veränderung
der Planzahlen dieser Jahre und die Bedarfsmesszahl unter Nutzung der prognostizierten Steigerun-
gen (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen) angepasst, sodass sich ein Plan-
wert errechnet. Die aufgezeigte Entwicklung der Schlüsselzuweisungen steht unter dem Vorbehalt
künftiger Steuerschätzergebnisse und der im Gesetzesentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen
Änderungen zum Finanzausgleich.
                               2021             2022             2023             2024
 frühkindliche Bildung             617,47           618,47           619,47           620,47
 Schülernebenansatz                470,15           470,15           470,15           470,15
 Hauptansatz                     2.547,74         2.547,74         2.547,74         2.547,74
 Grundbetrag                   737,81 EUR       737,81 EUR       737,81 EUR       737,81 EUR
 Bedarfsmesszahl         2.682.204,96 EUR 2.607.455,69 EUR 2.727.880,35 EUR 2.840.451,23 EUR
 Steuerkraft             1.424.338,82 EUR 1.419.200,00 EUR 1.472.400,00 EUR 1.540.000,00 EUR
 Allgemeine SZW            922.400,00 EUR   855.500,00 EUR   903.900,00 EUR   936.300,00 EUR
 Investive SZW              38.400,00 EUR    35.600,00 EUR    37.700,00 EUR    39.000,00 EUR

In den Jahren 2013 und 2014 hat die Gemeinde Ohorn ein Vorsorgevermögen in Höhe von
83.023,02 Euro gebildet. Das FAG schrieb für die Vorjahre Auflösungen in Höhe von insgesamt
53.545,00 Euro vor. Zum 01.01.2020 stand noch ein Vorsorgevermögen in Höhe von 29.478,02 Euro
zur Verfügung, welches im Laufe des Jahres 2020 aufgelöst werden durfte. Das Vorsorgevermögen
spielt in Folge dessen für die Jahre 2021 bis 2024 keine Rolle mehr.

Die ergebniswirksam veranschlagte investive Schlüsselzuweisung in Höhe von 30.400 Euro wird zur
Refinanzierung der Instandhaltungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung von Ohorn im Jahr 2021
eingesetzt. Der übrige Betrag in Höhe von 8.000 Euro wird in Ergänzung der Förderung des VVO an
der Bushaltestelle zur vollständigen Deckung der Auszahlungsansätze im Finanzhaushalt veran-
schlagt.

Im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 wurden die investiven Schlüsselzuweisungen zunächst
pauschal veranschlagt, die konkrete Zuordnung zu Einzelmaßnahmen erfolgt mit der nächsten Pla-
nung bzw. unterjährig mit entsprechenden Beschlüssen.

3.4.3 Weitere Erträge

Die Landeszuweisungen für die Kindertagesstätte „Haus Sonnenschein“ der Gemeinde Ohorn wurden
auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes errechnet (1.860,5 Betreuungsstunden werden
auf 9 Stunden umgerechnet = 206,72 Kinder à 3.033 Euro je Kind).

Im Haushaltsplan beträgt der Landeszuschuss 627.000 Euro für 2021.Für alle nach dem 01.04.2020
angemeldeten Kinder erhalten wir erst im Haushaltsjahr 2022 die entsprechende Landespauschale.
Weitere Erträge ergeben sich aus der Betreuung von gemeindefremden Kindern in der Tagesstätte,
für die andere Gemeinden Kostenerstattungen von Kita-Plätzen und Landespauschalen zahlen müs-
sen.

                                                24
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