HAUSHALTS- PLAN 2021 VORBERICHT - GEMEINDE OHORN
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Inhalt 1. Rahmeninformationen zum Haushaltsplan..................................................................................... 4 1.1 Informationen zur Gemeindefläche ........................................................................................ 4 1.2 Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde ...................................................................... 4 1.3 Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen ............................................................ 5 1.4 Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation ......................... 6 1.4.1 Produkte ................................................................................................................................. 7 1.4.2 Sachkonten ............................................................................................................................. 8 1.4.3 Budgets ................................................................................................................................. 10 1.4.4 Deckungsvermerke ............................................................................................................... 10 1.5 Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren..................................................................... 10 1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer ................................................................................. 10 1.5.2 Hundesteuer ......................................................................................................................... 10 1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge ............................................................... 11 2. Erläuterungen zu den Vorjahren ................................................................................................... 12 2.1 Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019 .................................................................. 12 2.2 Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020 .................................................. 13 3. Haushaltsjahr 2021........................................................................................................................ 14 3.1 Allgemeines ........................................................................................................................... 14 3.2 Überblick über die Haushaltswirtschaft ................................................................................ 14 3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik ................... 14 3.2.2 Gesamthaushalt ................................................................................................................... 17 3.2.3 Ergebnishaushalt .................................................................................................................. 17 3.2.4 Finanzhaushalt...................................................................................................................... 18 3.3 Schlüsselprodukte ................................................................................................................. 19 3.4 Erläuterung von Schwerpunkten ........................................................................................... 21 3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................... 21 3.4.2 Schlüsselzuweisungen .......................................................................................................... 23 3.4.3 Weitere Erträge .................................................................................................................... 24 3.4.4 Personalaufwendungen (inkl. Stellenplan) .......................................................................... 25 3.4.5 Instandhaltungsmaßnahmen ............................................................................................... 26 3.4.6 Umlagen und Zuschüsse ....................................................................................................... 26 3.4.7 Weitere Aufwendungen ....................................................................................................... 26 3.4.8 Abschreibungen und Zinsen ................................................................................................. 27 3.5 Übersicht über die Investitionen ........................................................................................... 28 2
3.6 Haushaltswirtschaftliche Belastungen .................................................................................. 29 3.6.1 Verpflichtungsermächtigungen ............................................................................................ 29 3.6.2 ........................................................................................................................... Rückstellungen ....................................................................................................................................................... 29 3.7 Beteiligungen und Mitgliedschaften in Zweckverbänden ........................................................... 30 4. Gesamtabschluss ........................................................................................................................... 31 5. Zusammenfassung......................................................................................................................... 32 3
1. Rahmeninformationen zum Haushaltsplan 1.1 Informationen zur Gemeindefläche Karte: Gemeindefläche von Ohorn1 1.199 ha davon Siedlungsfläche 130 ha davon Wohnbaufläche 101 ha Industrie- und Gewerbefläche 14 ha Sport-/ Freizeit-/ Erholungsfläche 11 ha sonstige Siedlungsfläche 4 ha davon Verkehrsfläche 68 ha davon Straßenverkehrsfläche 53 ha Wege und Plätze 15 ha davon Vegetationsfläche 995 ha davon Landwirtschaftsfläche 402 ha Wald 590 ha Sonstige Vegetationsfläche 3 ha davon Wasserfläche 6 ha davon Fließgewässer 1 ha Stehende Gewässer 5 ha 1.2 Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde Die für die Haushaltsplanung 2021 maßgebliche Einwohnerzahl der Gemeinde Ohorn zum 30.06.2020 beläuft sich auf 2.457 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem Zuwachs von 16 Perso- nen zum Stand vom 30.06.2019. Die Gemeinde Ohorn hat 2019 ein Flurstück im Mischgebiet verkauft. Die Erschließung wird durch einen Erschließungsträger vorgenommen. Im Zuge der Wohnraumentwicklung in der Gemeinde Ohorn ist davon auszugehend, dass der Zuwachstrend weiter anhält. Die aktuelle Bevölkerungsstatis- tik (s. folgende Tabelle zur Altersstruktur) bestätigt diesen Trend mit 2.519 Personen, in Summe ei- nem weiteren Plus von 62 Einwohnerinnen und Einwohnern. 1 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2020 – Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung: Bodenfläche, Stichtag: 31.12.2018, es gab zum 04.02.2021 keinen aktuellerer Berichtsstand 4
Die Gruppe der 0 bis 17 Jährigen, welche eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen könnten, steigt im Vergleich zum Stand von 31.12.2018 um 6,3%. Die Gruppe der Personen ab 60 Jahre stieg im gleichen Zeitraum um 3% an. Altersstruktur der Bevölkerung von Ohorn2 0-2 Jahre 56 25-29 Jahre 45 60-64 Jahre 185 3-5 Jahre 103 30-34 Jahre 147 65-69 Jahre 184 6-9 Jahre 133 35-39 Jahre 177 70-79 Jahre 243 10-14 Jahre 136 40-44 Jahre 178 80-89 Jahre 164 15-17 Jahre 61 45-49 Jahre 181 90-120 Jahre 28 18-19 Jahre 31 50-54 Jahre 205 20-24 Jahre 58 55-59 Jahre 204 Summe 2.519 1.3 Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen Die Gemeinde Ohorn unterhält die folgenden Einrichtungen: Feuerwehr Ohorn Freiwillige Feuerwehr Ohorn Träger: Gemeinde Ohorn Am Wall 3 01896 Ohorn Kindertageseinrichtung – Kapazität 285 Plätze DRK Kinderhaus „Sonnenschein“ Träger: DRK KiTa Dresdner Umland Schulstr.2 gemeinnützige GmbH 01896 Ohorn Forststr. 26 01445 Radebeul Die Kindertagesstätte wurde in 2017 letztmalig erweitert. Eine nochmalige Erweiterung ist aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. Der Hort der Kita ist bereits im Schulgebäude untergebracht, die Betriebserlaubnis wurde 2019 auf 125 Hortplätze erweitert. Grundschule Ohorn – 184 Schüler/innen im Schuljahr 2020/2021 (+ 9 ggü. Schuljahr 2019/2020) Grundschule Ohorn Träger: Gemeinde Ohorn Schulstr.7 01896 Ohorn Die Gemeinde Ohorn hat einen gesicherten Grundschulstandort. Die Grundschüler der Gemeinde Steina gehören zum Schulbezirk Ohorn. Die Schule bietet umfangreiche Ganztagsangebote an. Kultur Heimatmuseum Nutzer: Besucher der Gemeinde Schulstr. 2 01896 Ohorn Gemeindebibliothek Nutzer: Einwohner der Gemeinde Schulstr. 2 01896 Ohorn Bürgerhaus Nutzer: Gemeinderat, Vereine, Privatpersonen Schulstr. 2 01896 Ohorn 2 Quelle: Meldewesen, Stadtverwaltung Pulsnitz, Stand zum 05.02.2021 5
Sportstätten Turnhalle Ohorn Nutzer: Grundschule, Vereine Am Dorfteich 10 01896 Ohorn Waldsportplatz Ohorn Nutzer: Grundschule, Vereine Pulsnitzer Str. 9a 01896 Ohorn Kegelhalle Ohorn Nutzer: Vereine, Privatpersonen Pulsnitzer Str. 9a 01896 Ohorn Skilift Nutzer: Privatpersonen Kohlicht / Gickelsberg 01896 Ohorn 1.4 Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation Seit 01.01.1999 ist die Gemeinde Ohorn neben den Gemeinden Steina, Lichtenberg und Großnaundorf Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz. Durch die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde werden fast alle Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Ohorn und der ande- ren Mitgliedsgemeinden erledigt. Neben den unter 1.3 genannten Einrichtungen werden innerhalb des Haushaltes der Gemeinde Ohorn auch der Bauhof und die Wohnungsverwaltung bewirtschaftet. Auf der Grundlage von Artikel 1 Nr. 29 Abs. 2 des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen vom 07.11.2007 startete die Gemeinde Ohorn mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2011 die Anwendung des neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR). Basis für die Anwen- dung des NKR sind die vom Landtag beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen (Änderung Sächs- GemO, SächsKomHVO, SächsKomKBVO, VwV Kommunale Haushaltssystematik - VwVKomHSys). Die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) ist dem kameralistischen Rechnungswesen überlegen, weil sie den Ressourcenverbrauch erfasst, ohne dass es zahlreicher Nebenrechnungen bedarf. Zum Einsatz kommt das Programm „IFRSachsen.Ki-Sa“ des Zweckverbandes KISA. Ein Zertifikat der SAKD für dieses Programm liegt vor. 6
1.4.1 Produkte Der gemäß VwVKomHSys Anlage 1 verbindliche Produktrahmen ist in folgende Produktbereiche un- tergliedert: Produkt- Bezeichnung Produkte für Ohorn (Auswahl) bereich 11 Innere Verwaltung Gemeinderat, Bürgermeister, diverse Grundstücke, Bau- hof, Organisationsangelegenheiten der Gemeinde, Öf- fentlichkeitsarbeit 12 Sicherheit und Ordnung Wahlen, Freiwillige Feuerwehr Ohorn 21-24 Schulträgeraufgaben Grundschule Ohorn, Ganztagesangebote 25-29 Kultur- und Wissenschaft Heimatmuseum, Bibliothek, Kultur- und Heimatpflege 31-35 Soziale Hilfen MAE-Maßnahme Umwelt 36 Kinder-, Jugend- und Fami- Kindertagesstätte Haus Sonnenschein, Zuschuss für Be- lienhilfe (SGB VIII) treuung Ohorner Kinder in anderen Gemeinden 42 Sportförderung Förderung des Sports, Kegelhalle, Skilift, Turn- und Sporthalle Ohorn 51 Räumliche Planung und Konzepte der Ortsentwicklung Entwicklung 53 Ver- und Entsorgung Elektrizitäts-, Gas-, Wasserversorgung, Abwasserbeseiti- gung 54 Verkehrsflächen und -anla- Unterhaltung von Gemeindestraßen und öffentlicher gen, Öffentlicher Personen- Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst nahverkehr 55 Naturschutz und Land- Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Wanderwege und schaftspflege Schutzhütten, öffentliche Gewässer, Wald 61 Allgemeine Finanzwirt- Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen schaft 7* Besondere Schadensereig- u.a. Corona-Pandemie nisse Diese Produktbereiche bilden die im Haushaltsplan abgebildeten Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 Sächs- KomHVO) ab. Ausgewählte Produkte für 2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche Gegebenheiten, zur Vereinheitlichung in der Auswertung für Ohorn und innerhalb der Verwaltungs- gemeinschaft (VG) wie folgt geändert: 7
Bis 2020 Ab 2021 Bemerkungen 11.14.01.00 Kein eigenständiges Produkt Da kein eigenes Rechnungsprü- Rechnungsprüfung mehr, in 11.13.01.00 HH- fungsamt unterhalten wird Wirtschaft/ Finanzsteuerung integriert 21.11.01.02 GTA – 1. Periode 21.11.01.02 – Grundschule Zusammenfassung zu einem 21.11.01.03 GTA – 2. Periode Ganztagsangebote Produkt 31.51.01.00 Keine eigenständigen Pro- Zusammenfassung aller Leistun- Seniorenbetreuung dukte mehr, in 28.10.04.01 gen zur Pflege der Kultur, der 36.21.01.00 Einrichtung der Förderung der Kultur- und Vereine, der Heimat, der Gesell- Jugendarbeit Heimatpflege integriert schaft von Ohorn in einem Pro- 55.30.02.00 dukt Friedhofsförderung 51.11.09.00 Maßnahmen der 51.11.01.00 – Konzepte der Anpassung der Numerik inner- Dorferneuerung Ortsentwicklung halb der VG 53.80.02.00 53.80.01.00- Abwasserbesei- Anpassung der Numerik inner- Abwasserbeseitigung tigung halb der VG - 54.51.01.00 - Reinigung von Pflichtprodukt gemäß VwV- Straßen, Wegen, Plätzen KomHsys, sofern Leistung er- bracht wird 54.80.01.00 – Buswartehallen Kein eigenständiges Produkt Buswartehallen sind investive mehr, in 54.10.01.00 Ver- Maßnahmen, einzeln abgrenz- kehrsflächen Gemeindestr. bar, lt. VwVKomHSys zur Straße integriert gehörend 57.30.01.00 – Bürgerhaus 11.12.01.00 Organisationsan- Trennung von Verwaltung und (Schulstr. 2) gelegenheiten Gemeinde; Liegenschaft 11.13.05.06 bebaute Grund- stücke - Schulstr. 2 (Bürger- haus) Darüber hinaus wurden ausgewählte Produktbezeichnungen in geringem Umfang geändert. 1.4.2 Sachkonten Die sachliche Ordnung der Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen erfolgt nach zehn Kontenklassen (vgl. VwVKomHSys Anlage 2 und 3): Kontenklasse Bezeichnung 0 Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Vorratsvermö- gen 1 Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 2 Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3 Ordentliche Erträge 4 Ordentliche Aufwendungen 5 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 6 Einzahlungen 7 Auszahlungen 8 Abschlusskonten 9 Kosten- und Leistungsrechnung 8
Die Kontenklassen sind wiederum in Kontengruppen unterteilt. Aus den Kontenklassen und -gruppen wird der für die Gemeinde Ohorn spezifische Kontenplan erstellt. Ausgewählte Sachkonten für 2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche Gegebenheiten, zur Verein- heitlichung in der Auswertung und innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (VG) wie folgt geändert: Bis 2020 Ab 2021 Bemerkungen 3141000 3141100 Trennung der Sachverhalte, bessere Zuweisungen vom Land Zuweisungen Land (Fömi) Auswertbarkeit 3141200 Zuweisungen Land (Pauschalen) 4241900 Dienstleistungen 4241500 Reinigung Zusammenfassung aller Reinigungs- durch Dritte leistungen (inkl. Material) 4251000 4251100 Fahrzeughaltung - Lfd. Kosten: Steuer, Versicherung, Fahrzeugunterhaltung lfd. Kosten Tanken, TÜV, Wartung (regelmäßig 4251200 Fahrzeughaltung - wiederkehrend) Reparaturen In diversen Sachkonten ge- 4254000 Unterhaltung im- Internetseite/Domain, Datenpflege, Li- bucht materielle Vermögensge- zenzen, IT-Unterstützung, Email/Co. genstände 4271100 Repräsentationen 4271000 Repräsentationen Anpassung der Numerik und Ehrungen und Ehrungen 4272000 Schülerbeförde- 4273000 Unterrichtswege- Falsche Bezeichnung/Numerik, Anpas- rung kosten sung an VwVKomHSys 4452000 Erstattung Ge- 4312000 Zuweisung lfd. Betreuung von Ohorner Kindern in an- meinden/GV Verwaltung - Gemeinde deren Gemeinden – Anpassung an die 4312100 Erstattung Lan- VwVKomHSys deszuschuss 4431200 4431200 Telefongebühren Trennung der Sachverhalte Fernmeldegebühren 4431250 Postgebühren 4441000 Versicherungen 4441400 Versicherungen Anpassung der Numerik Darüber hinaus wurden ausgewählte Sachkontenbezeichnungen angepasst, sowie ein Kontenplan geschrieben, der definiert welcher Sachverhalt welchem Sachkonto zuzuordnen ist. Mit Beschluss 26-42/2016 ermächtigte der Gemeinderat ehemals die Bürgermeisterin gegenüber dem Finanzamt eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben. Dies ge- schah am 26.10.2016. Die ursprüngliche Anwendung war ab dem 01.01.2021 geplant. Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona- Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19.06.2020 erfolgte die Verlängerung der bisherigen Über- gangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz. Gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz gilt die Optionsfrist zur Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz für Kommunen, die die bisherige Optionserklärung abgegeben und nicht widerrufen haben, für sämtliche Leistungen bis ma- ximal 31.12.2022 weiter. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2020 beschlossen, die Verlängerung der Optionser- klärung bis 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen (Beschluss 14-63/2020). Die 2020 in Vorbereitung auf die Einführung der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz angelegten Sachkonten (neu 7-stellig mit „sprechender“ 7. Stelle) werden fortgeführt. 9
1.4.3 Budgets Jeder Teilhaushalt kann aus mehreren Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) gem. § 4 Abs. 2 Sächs- KomHVO bestehen. Für Aufgabenbereiche mit sachlichem Zusammenhang können durch Vermerk mehrere Teilhaushalte zu einem Budget verbunden werden oder Budgets über mehrere Teilhaus- halte gebildet werden. Die Budgets sind jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Ein Budget ist eine Geldmenge, die ein Kostenträger (= verantwortliche Organisationseinheit) für ein Haushaltsjahr zur Erfüllung der zu leistenden Aufgaben zur Verfügung steht. Damit soll vor allen Din- gen die Kostenverantwortung der Mitarbeiter dezentralisiert werden. Die Budgets verstärken die Ei- genverantwortung der Kostenträger und minimieren den Aufwand für Mittelübertragungen. Mit den Budgets sollen einzelne Deckungskreise festgelegt werden. Für die Verfügungsmittel darf kein Budget gebildet werden. Die Regelungen zur Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen (außerhalb des Budgets) ergeben sich aus der jeweils gültigen Hauptsatzung. Die Genehmigungen zu Mittelüberschreitungen außer- halb der Budgets sind grundsätzlich vor der Bestellung einer Lieferung bzw. Beauftragung einer Leis- tung einzuholen. Die Angabe einer Deckungsquelle ist Pflicht. 1.4.4 Deckungsvermerke Im Rahmen der Haushaltsplanung besteht die Möglichkeit, einzelne Ansätze voneinander abhängig zu machen, sofern sie sachlich zusammengehören (§ 19 SächsKomHVO). Hiervon wurde in der Feuerwehr Ohorn bei Brandverhütungsschauen Gebrauch gemacht. Die Kosten hierfür werden regelmäßig von den Eigentümern/Betreibern eingefordert. 1.5 Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren 1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer Jahr Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 2011 300 % 390 % 400 % 2013 300 % 405 % 400 % 2015 300 % 412 % 400 % 2017 300 % 420 % 400 % ab 2019 300 % 440 % 400 % Informativ: 307,5 % 427,50% 390% Nivellierungshebesätze Im Haushaltsjahr 2021 ist keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen. 1.5.2 Hundesteuer Jahr 1. Hund 2. Hund 3. Hund Seit 2004 50 EUR 60 EUR 70 EUR Zum 01.01.2021 waren in der Gemeinde Ohorn 141 Hunde angemeldet. Die Angabe der Steuersätze stellt nur eine Kurzinformation dar. Maßgebend für die Erhebung sind die jeweils gültigen Satzungen. 10
1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge In der Gemeinde Ohorn werden u.a. die folgenden Gebühren und Beiträge erhoben: Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren für kommunale Einrichtungen (FFW, Sportstätten, Kultur, Bürgerhaus) Straßenausbaubeiträge Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften zur Erhebung der Gebühren und Beiträge. 11
2. Erläuterungen zu den Vorjahren Die Entwicklung der Liquidität seit 2011 kann den folgenden Tabellen entnommen werden: ordentliches Ergebnis aus laufender Änderung Finanzmittelbestand gesamt Jahr Verwaltungstätigkeit (inkl. Investitionen) 2011 - 166.583,86 EUR 73.793,48 EUR 2012 - 167.001,73 EUR - 128.622,72 EUR 2013 131.845,65 EUR 149.505,44 EUR 2014 997.785,88 EUR - 43.443,26 EUR 2015 - 364.897,91 EUR - 81.010,39 EUR 2016 54.184,93 EUR 91.845,76 EUR 2017 101.159,79 EUR - 63.684,15 EUR 2018 344.247,91 EUR 40.035,89 EUR 2019 -58.055,20 EUR 393.606,36 EUR 2020 - Plan -33.500,00 EUR -144.400,00 EUR Jahr Erträge Aufwendungen Einzahlungen Auszahlungen 2011 2.470.190,89 EUR 2.636.774,75 EUR 3.738.632,19 EUR 3.666.114,95 EUR 2012 2.816.456,99 EUR 2.983.458,72 EUR 3.192.711,66 EUR 3.321.229,38 EUR 2013 3.028.093,91 EUR 2.896.248,26 EUR 3.764.144,14 EUR 3.617.090,92 EUR 2014 4.249.496,60 EUR 3.251.710,72 EUR 3.429.187,38 EUR 3.478.639,67 EUR 2015 2.901.954,87 EUR 3.266.852,78 EUR 3.183.848,24 EUR 3.262.305,35 EUR 2016 3.360.575,76 EUR 3.306.390,83 EUR 4.310.478,91 EUR 4.210.637,96 EUR 2017 3.607.667,65 EUR 3.506.507,86 EUR 3.783.060,02 EUR 3.823.280,62 EUR 2018 3.777.023,91 EUR 3.426.815,43 EUR 4.445.009,07 EUR 4.439.805,72 EUR 2019 3.472.193,42 EUR 3.530.015,38 EUR 3.721.685,01 EUR 3.228.643,12 EUR 2020 – Plan 3.775.200,00 EUR 4.030.700,00 EUR 3.752.900,00 EUR 3.957.448,00 EUR Die Differenzen zwischen Ein- und Auszahlungen sowie der Änderung des Finanzmittelbestandes re- sultiert aus den Zahlungen für durchlaufende Posten (z. B. Anteile der Gemeinde Bretnig am Verkauf von Grundstücken im Mischgebiet). 2.1 Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019 Für das Haushaltsjahr 2019 liegt eine geprüfte und vom Gemeinderat bestätigte Jahresrechnung mit dem Stand vom 09.05.2020 vor. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung am 04.11.2019 mit Beschluss 14-62/2020 durch den Gemeinderat festgestellt. Zusammenfassung Jahresergebnis 2019 Ordentliches Ergebnis -58.055,20 EUR Sonderergebnis -27.810,63 EUR Gesamtergebnis -85.865,83 EUR Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs- 165.015,36 EUR tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss/bedarf Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit 336.077,09 EUR Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -107.486,09 EUR Änderung des Finanzmittelbestandes 393.606,36 EUR 12
Gegenüberstellung der wichtigsten Haushaltsansätze mit dem Rechnungsergebnis: Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Grundsteuer A/B 226.000,00 EUR 214.701,43 EUR Gewerbesteuer 480.000,00 EUR 378.530,07 EUR Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 720.000,00 EUR 741.953,30 EUR allgemeine Schlüsselzuweisungen 675.100,00 EUR 674.586,00 EUR öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 12.200,00 EUR 11.392,33 EUR Personalaufwendungen 294.537,44 EUR 276.862,92 EUR Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 530.564,45 EUR 413.280,22 EUR Zinsaufwendungen 53.482,28 EUR 50.662,17 EUR Transferaufwendungen 2.205.540,00 EUR 2.157.991,94 EUR sonstige ordentliche Aufwendungen 194.080,62 EUR 173.035,37 EUR 2.2 Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020 Der Haushaltsplan für 2020 wurde am 15.04.2020 vom Gemeinderat Ohorn beschlossen (Beschluss 8-13/2020). Das Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom 23.04.2020 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte durch Aushang an der Verkündungstafel im Rathaus Ohorn vom 04.05.2020 bis 14.05.2020. Zusammenfassung Haushaltsplan 2020 Ordentliches Ergebnis -255.500,00 EUR Sonderergebnis -2.000,00 EUR Gesamtergebnis -257.500,00 EUR Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs- -33.500,00 EUR tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss/bedarf Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -4.700,00 EUR Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -106.200,00 EUR Änderung des Finanzmittelbestandes -144.400,00 EUR 13
3. Haushaltsjahr 2021 3.1 Allgemeines Das Haushaltsjahr 2021 wird aus finanzieller Sicht ein schwieriges Jahr, welches durch die Folgen der Corona-Pandemie aus 2020 sowie dem Fortbestand der Einschränkungen des öffentlichen Lebens weitgehend geprägt ist. Der Planungszeitraum 2021 bis 2024 steht unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie und ist daher in besonderer Weise von Unsicherheit hinsichtlich der erwartenden Einnahmen und Ausgaben ge- prägt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie reduzieren die Handlungsspielräume des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen. Die Prognosen der Steuereinnahmen sowie der Finanz- ausgleichszuweisungen spiegeln dies wider. Die demographische Entwicklung muss ebenfalls beachtet werden. Die allgemeinen Lasten werden grundsätzlich von immer weniger Einwohnern getragen. Entgegen diesem Trend hat sich die Einwoh- nerzahl in Ohorn im Jahr 2020 mit ähnlicher Tendenz für die Folgejahre erhöht. Ohorn steht vor zwei Herausforderungen: Zum einen steigt die Zahl der Kinder, die eine Kindertagesstätte oder Schule be- suchen, zum anderen werden die Bürger auch immer älter. Daraus ergeben sich geänderte Anforde- rungen an die Infrastruktur. Das neue Rechnungswesen ermöglicht eine transparente und nachhaltige Bewirtschaftung des kom- munalen Vermögens. Die Entscheidungen können sich stärker am Erhalt des kommunalen Vermö- gens und der Einhaltung der intergenerativen Gerechtigkeit orientieren. Dementsprechend ist unser Hauptaugenmerk auf die Erhaltung des kommunalen Vermögens gerichtet, damit auch in der Zukunft weiter investiert werden kann. Die sich ergebenden finanziellen Belastungen aus der Vielzahl der kommunalen Aufgaben lassen die Erreichung dieses Ziels zunehmend unrealistischer erscheinen. 3.2 Überblick über die Haushaltswirtschaft 3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik Die Haushaltswirtschaft ist so zu führen, dass die notwendigen laufenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Inves- titionen für Maßnahmen, die zur Erfüllung der den Kommunen übertragenen Aufgaben (§ 2 Abs. 2 SächsGemO) unerlässlich sind, oder der Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen dienen, die für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderlich sind, gewährleistet werden können. Für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderliche Anlagen sind solche, die unter Be- rücksichtigung der demografischen Entwicklung Voraussetzung sowohl für das wirtschaftli- che Leben als auch für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Da- seinsvorsorge sind. Insbesondere durch den Ausweis von Bauland ist mit der Ansiedlung junger Familien zu rechnen. Dies sichert den Grundschulstandort Ohorn. Ein vermehrtes Augenmaß muss auf die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in der Kita „Sonnenschein“ gerichtet werden, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz nachzukommen. 14
Die Haushaltswirtschaft verfolgt folgendes Ziel: Gemeinwohlförderung – Handeln in Verantwortung für die zukünftigen Generationen durch Reduzierung der Schulden und Erhaltung des Anlagevermögens. Kennziffern hierfür sind: 1. Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung und Erreichung des Richtwertes von 850,00 Euro/Ein- wohner 2. Verhältnis der durchschnittlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens zur durchschnittli- chen Restlaufzeit der Kreditverbindlichkeiten 3. Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen Zu 1. Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung Durch Erfüllung der bestehenden Kreditverträge und Vermeidung von neuen Kreditaufnahmen wer- den die Verbindlichkeiten der Gemeinde aus Kreditaufnahmen jährlich um ca. 105.000 Euro gesenkt. Durch die Übernahme von Verbindlichkeiten des AZV Pulsnitztal und des ZV Gewerbegebiet Bretnig- Ohorn wird die Gemeinde den Richtwert auf absehbare Zeit nicht erreichen, da diesen Krediten kein Anlagevermögen gegenüber steht. 1.800 € 1.600 € 1.400 € 1.200 € 1.000 € 800 € 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ohorn 1.715 € 1.713 € 1.634 € 1.531 € 1.495 € 1.445 € 1.401 € 1.358 € 1.312 € 1.269 € Die Gemeinde Ohorn liegt damit deutlich über dem Richtwert von 850 Euro je Einwohner. Zu 2. Verhältnis der durchschnittlichen Abschreibungsdauer des Anlagevermögens zur durch- schnittlichen Laufzeit der investiven Kredite sowie kreditähnlichen Rechtsgeschäfte Für jedes Haushaltsjahr ist im Vorbericht die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer als auch die durchschnittliche Nutzungsdauer des abnutzbaren Vermögens anzugeben. Im Interesse der Erhaltung von Entscheidungsspielräumen im Rahmen der Finanzen und damit der dauernden Leistungsfähigkeit soll die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer nicht höher sein als die durchschnittliche Abschreibungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens (Fristen- kongruenz)3. 3 Siehe auch § 24 Abs. 6 SächsKomHVO. 15
Berechnung 2021 Die durchschnittliche Tilgungsdauer wird errechnet als Quotient aus der Summe der zum 1. Januar des Haushaltsjahres veranschlagten Beträge der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Kreditaufnahmen und kreditähnlichen Rechtsge- schäften 34,84 Jahre der im Haushaltsjahr veranschlagten Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften einschließlich der als Investitions- auszahlungen veranschlagten Tilgungsteile für Zahlungsverpflichtungen aus kredit- ähnlichen Rechtsgeschäften Die durchschnittliche Abschreibungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens wird errechnet als Quotient aus der Summe der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten aller am 1. Januar des Haushaltsjahres im Anlagevermögen erfassten abnutzbaren Vermö- 47,25 Jahre gensgegenstände der im Haushaltsjahr veranschlagten Aufwendungen für Abschreibungen im or- dentlichen Ergebnis Die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer ist nicht länger als die durchschnittliche Abschrei- bungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens. Die Fristenkongruenz nach § 24 Abs. 3 SächsKomHVO ist damit nachgewiesen. Zu 3. Anteil der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen Zur Erhaltung des kommunalen Vermögens für künftige Generationen ist es notwendig, durch In- standhaltungsmaßnahmen das bestehende Vermögen in seiner Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Die Kennzahl des Anteils der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen ist dafür ein Maßstab. 7,00% 6,00% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2,41% 3,16% 4,36% 4,03% 3,48% 5,17% 5,81% 5,80% 1,98% 1,97% Der hohe Anteil der Unterhaltungsaufwendungen 2020 ergibt sich aus den veranschlagten Mitteln des Digitalpaktes sowie weiteren Instandsetzungen in der Grundschule. Für 2021 erhöht sind Instandhaltungsanteil nochmals durch größere Maßnahmen im Bereich der Straßenunterhaltung im Rahmen des angehobenen Straßenlastenausgleiches, der Straßenbeleuch- tung, sowie der Unterhaltung von gemeindeeigenen Grundstücken. Für 2022 ist die Sanierung des Daches auf dem Mehrzweckgebäude der Schulstraße 12 geplant. Es soll zudem geprüft werden, ob die Installation einer Photovoltaikanlage sowie die Nutzung von För- dermitteln möglich ist. Eingeplant wurden bislang keine Fördermittel. Für 2023 bis 2024 sind derzeit keine Maßnahmen geplant, die über die planmäßige Unterhaltung hin- ausgehen (ca. 2% der Aufwendungen). 16
3.2.2 Gesamthaushalt Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt (§ 1 Abs. 2 Sächs- KomHVO). Der Gesamtergebnishaushalt (Erträge/Aufwendungen) ist maßgebend für die Beurteilung der wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit und des Haushaltsausgleichs. Der Saldo wirkt sich auf die in der Bilanz ausgewiesene Kapitalposition aus. Der Gesamtfinanzhaushalt gibt Auskunft über die geplante Investitions- und Finanzierungstätigkeit und zeigt die strukturelle Zusammensetzung der Zahlungsvorgängen (Zahlungsströme) der Gemeinde Ohorn. Der Saldo verändert den Bilanzposten „Liquide Mittel“. Für jedes Produkt wird ein Teilergebnis- und ein Teilfinanzhaushalt gemäß § 4 Abs. 1 SächsKomHVO erstellt. Im Haushaltsjahr 2021 werden 43 Produkte gebildet (und beplant) und vier Schlüsselpro- dukte ausgewiesen. 3.2.3 Ergebnishaushalt Gemäß § 24 SächsKomHVO ist der Ergebnishaushalt dann ausgeglichen, wenn das veranschlagte Ge- samtergebnis keinen Fehlbetrag ausweist oder wenn ein Fehlbetrag im veranschlagten Gesamtergeb- nis durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses gedeckt werden kann. Der Ergebnishaushalt beinhaltet ordentliche Erträge in Höhe von 3.763.730 EUR ordentliche Aufwendungen in Höhe von 3.919.710 EUR Der ausgewiesene Saldo = ordentliches Ergebnis beträgt -155.980 EUR außerordentliche Erträge 100.000 EUR außerordentliche Aufwendungen 25.000 EUR Gesamtergebnis 75.000 EUR Der Ergebnishaushalt von Ohorn weist mit 155.980 Euro einen Fehlbetrag aus. Der Ergebnishaushalt gilt auch als ausgeglichen, wenn die Fehlbeträge, die im Haushaltsjahr aus den Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte Anlagevermögen entstehen (= Altver- mögen), durch Verrechnung mit dem Basiskapital ausgeglichen werden. Dabei darf ein Drittel des zum 31. Dezember 2017 festgestellten Basiskapitals nicht unterschritten werden. Ergebnisrücklagen/Basiskapital Stand 01.01.2020 Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.627.042,37 EUR Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1.402.489,56 EUR Basiskapital 6.739.602,06 EUR davon 1/3 nicht verrechenbar 2.246.534,02 EUR Verrechenbares Basiskapital 4.493.068,04 EUR 17
Berechnung des für eine Verrechnung mit dem Basiskapital in Betracht kommenden Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses: 2021 2022 2023 2024 Abschreibungen auf Alt-Investitio- 338.510 337.310 331.690 324.96 nen Erträge aus der Auflösung der den 178.350 178.200 177.350 176.450 Alt-Investitionen zugeordneten passiven Sonderposten verrechnungsfähiger Fehlbetrag -160.160 -159.110 -154.340 -148.510 des ordentlichen Ergebnisses Neu: 79.180 18.940 41.690 94.140 Gesamtergebnis als Überschuss oder Fehlbetrag Ergebnishaushalt Die Überschüsse von 2021 bis 2024 werden der Ergebnisrücklage zugeführt. Der Sockelbetrag des Ba- siskapitals wird mit der o.g. Verrechnung jeweils nicht unterschritten. Der Haushaltsausgleich gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO wird sowohl im Haushaltsjahr 2021 als auch im Finanzplanungszeitraum bis 2024 gewährleistet. Der Überschuss im Sonderergebnis 2021 resultiert aus einem Vorgang der aufgrund des beabsichtig- ten Verkaufes von Altvermögen in das Umlaufvermögen umzubuchen ist. In Folge dessen wandelt sich dieses in Neuvermögen um und führt zu einer Mehrung der Rücklage des Sondervermögens. Bezüglich näherer Erläuterungen zu den Erträgen und Aufwendungen wird auf das Kapitel 3.4 verwie- sen. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen werden im Gesamtergebnishaus- halt nicht dargestellt, da hier die Summe aus allen Erträgen und Aufwendungen „null“ wäre. Die in- ternen Leistungsbeziehungen sind aus den Teilergebnishaushalten abzulesen. Interne Leistungsbeziehungen sind im weitesten Sinne die bisherigen „inneren Verrechnungen“. Durch die Kosten-Leistungsrechnung gewinnen die internen Leistungsbeziehungen wesentlich an Be- deutung (Bsp. Zuordnung der Leistungen der Bauhofes zu den Produkten Straßenunterhaltung, Ge- wässerunterhaltung, Hausmeister für die Grundschule, Unterhaltungsmaßnahmen für gemeindeei- gene Gebäude). 3.2.4 Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt gem. § 3 SächsKomHVO weist alle Einzahlungen und Auszahlungen eines Haus- haltsjahres aus. Entsprechend § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ist es für die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes erforder- lich, dass im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen ist, mit dem der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflich- tungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften gedeckt werden kann. Zur Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die zahlungs- wirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Erträgen abgezogen. Hinzu kommt der Zah- lungsmittelsaldo aus der Investitionstätigkeit (Differenz Einzahlungen /Auszahlungen für Investitio- nen). Der Finanzierungsmittelüberschuss wird mit dem Saldo der Finanzierungstätigkeit (Kreditauf- nahmen/Kredittilgung) verrechnet. Letztlich ergibt sich daraus die Änderung des Finanzierungsmittel- bestandes und der Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr. 18
Die Gesamtübersicht im Finanzhaushalt sieht wie folgt aus: 2020 2021 2022 2023 2024 Ist Eigenmittel Eigenmittel Eigenmittel Eigenmittel Bankbestand zum 31.12.2020 904.827,81 € Rückstellungen - 33.395,38 € Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung - 23.998,84 € Mittelübertragungen 2020 nach 2021 (ErgHH) - 100.000,00 € Mittelübertragungen 2020 nach 2021 (FinHH) - 237.226,90 € bereinigter Bankbestand 510.206,69 € Bankbestand zum 01.01. des Jahres 510.206,69 € 539.226,69 € 391.456,69 € 295.236,69 € Zahlungsmittelsaldo aus lfd. 56.970,00 € - 74.270,00 € 93.480,00 € 145.930,00 € Verwaltungstätigkeit (Ergebnishaushalt) Kredittilgungen (planmäßig) - 104.300,00 € - 103.500,00 € - 104.400,00 € - 105.300,00 € Kredittilungen (außerordentlich) - 5.000,00 € - € - 10.000,00 € - € Grundstücksverkauf Am Dorfteich 12 100.000,00 € - € - € - € Investitionsmaßnahmen - 18.650,00 € 30.000,00 € - 75.300,00 € 39.000,00 € Bankbestand zum 31.12. des Jahres 539.226,69 € 391.456,69 € 295.236,69 € 374.866,69 € Im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 deckt der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs- tätigkeit erst ab 2024 die Auszahlungen für die ordentliche Tilgung und kreditähnliche Rechtsge- schäfte. Es zeigt sich, dass die Gemeinde bis 2023 keine Eigenmittel für die Durchführung von Investi- tionen erwirtschaftet. Sie ist daher auf Zuweisungen angewiesen. Zur Erfüllung der Vorschriften des § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO können auch verfügbare Mittel ver- wendet werden. Diese können sich aus dem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit, dem Saldo aus der Gewährung von Darlehen oder dem Bestand an liquiden Mitteln ergeben. Die liquiden Mittel zum 31.12.2020 wurden rechnerisch ermittelt. Ausgehend von einem Bankbe- stand zum 31.12.2020 und unter Berücksichtigung der zu bildenden Rückstellung, der voraussichtli- chen Mittelübertragungen in das Jahr 2021 (für Investitionen, aber auch im Ergebnishaushalt) sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (Leistung wurde 2020 erbracht, Zahlung erfolgt 2021) ergibt sich ein bereinigter (verfügbarer) Bestand in Höhe von 510.206,69 Euro. Von diesem So- ckelbetrag ausgehend wird die Betrachtung 2021ff. fortgeführt. Der bereinigte berechnete Bankbe- stand stellte eine Momentaufnahme dar. Erst mit dem finalen Jahresabschluss 2020 steht der für die Jahre 2021 bis 2024 tatsächlich zur Verfügung stehende Finanzbestand fest. Der hohe Bankbestand sichert im Finanzplanzeitraum die Aus- und Einzahlungen des Ergebnishaus- haltes, die ordentlichen Kredittilgungen, sowie im eingeschränkten Umfang Investitionsmaßnahmen (s. Kapitel 3.5). 2021 und 2023 laufen drei Zinsbindungen von Krediten aus. Es ist vorgesehen im Rah- men von Umschuldungen außerordentliche Tilgungen vorzunehmen, sofern dies möglich ist. Im Laufe des Zeitraumes sinkt der Bankbestand zunehmend. Verbessernd wirkt sich in 2021 der ge- plante Verkauf eines Grundstückes aus, welches im außerordentlichen Ergebnis veranschlagt werden muss, aber den Zahlungsmittelbestand erhöht. Ziel muss es sein, den Abwärtstrend durch verbes- serte Ergebnisse im Vergleich zum Plan zu stoppen. Denn insbesondere im Jahr 2024 wirken derzeit die Einzahlungen der investiven Schlüsselzuweisung ergebnisverbessernd, ohne dass diesen konkrete Investitionen entgegenstehen. 3.3 Schlüsselprodukte Schlüsselprodukte sind Produkte nach dem Produktrahmen, die örtlich von finanzieller und kommu- nalpolitischer Bedeutung sind (§ 59 Nr. 44 SächsKomHVO). Diese Produkte stellen eine zentrale Maß- einheit und Steuerungsgröße dar. Sie sind auch eine Dienstleistung der Gemeinde an ihre Bürger und müssen gleichzeitig einen Nutzen für die Bürger bringen. Die Produkte sind somit Kostenträger in der Kostenrechnung. Bei der Festlegung von Schlüsselprodukten findet gleichzeitig eine Zusammenfüh- rung von Fach- und Finanzverantwortung statt. 19
Der Gemeinderat Ohorn hat in seiner Sitzung vom 17.10.2018 vier Schlüsselprodukte mit deren Zie- len festgelegt: Schlüsselprodukte der Gemeinde Ohorn 12.60.01.01 Freiwillige Feuerwehr Ohorn 21.11.01.01 Grundschule Ohorn 54.10.01.00 Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen 54.10.05.00 Bereitstellung und Unterhaltung von öffentlicher Beleuchtung Die detaillierten Informationen zum Inhalt des Produktes, den gesetzlichen Grundlagen, den Zielen und Zielgruppen sowie zur Verantwortlichkeit können dem Anhang, hier Produktblätter der Schlüs- selprodukte, entnommen werden. Im Folgenden werden ausschließlich die Kennzahlen berechnet. Freiwillige Feuerwehr Ohorn Kennzahl Berechnungsgrundlage Nr. 1 Anteil der aktiven Kameraden Einwohner zum 31.12. im Alter von 18 bis 60 Jahre Nr. 2 Aufwand/ Auszahlungen für Ausstattung und Bekleidung Anzahl der aktiven Kameraden Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nr. 1 2,26 2,55 2,71 2,71 2,71 2,71 Nr. 2 (in Euro) 744,26 1.043,64 712,12 524,24 524,24 524,24 Grundschule Ohorn Kennzahl Berechnungsgrundlage Nr. 1 Aufwand für die Bewirtschaftung und Unterhaltung Anzahl der Schüler zum Schuljahresbeginn (Sommer des HH-Jahres) Nr. 2 Aufwand für Lehrmittel Anzahl der Schüler zum Schuljahresbeginn (Sommer des HH-Jahres) Nr. 3 Aufwand für Lernmittel Anzahl der Schüler zum Schuljahresbeginn (Sommer des HH-Jahres) Lehrmittel sind Aufwendungen für den Lehrer zur Verwendung im Unterricht oder zur Vorbereitung des Unterrichtes (inkl. Aufwendungen für die Pädagogik, Fachwissen, Unterrichtsmaterial etc.). Lern- mittel sind für die Hand des Schülers bestimmt sind und die der Ausstattungs-pflicht des Schulträgers unterliegen (Schulbücher, Atlanten, Arbeitshefte, Druckwerke, Lesestoffe, Nachschlagewerke, Wör- terbücher sowie Kopien in die Hand des Schülers). Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nr. 1 (in Euro) 113,23 421,78 58,20 56,12 52,63 58,20 Nr. 2 (in Euro) 18,42 13,49 26,46 26,53 26,32 26,46 Nr. 3 (in Euro) 60,04 39,26 69,84 69,90 69,86 69,84 Bei der Haushaltsplanung für 2021ff. wurde bei den Lehrmitteln ein Richtwert von 26,50 Euro (Nr. 2) und bei den Lernmitteln von 70,00 Euro (Nr. 3) angesetzt. Die o.g. unrunden Beträge ergeben sich 20
aufgrund von gerundeten Haushaltsansätzen. Die Jahre 2019 und 2020 können nur bedingt als Ver- gleich herangezogen werden, da es bei der Zuordnung der Buchungen zu den jeweiligen Sachkonten teilweise Unschärfen gab. Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen/öffentlicher Beleuchtung Kennzahl Berechnungsgrundlage Nr. 1 Aufwand für die Instandsetzung von Straßen Gesamtlänge des Straßennetzes Nr. 2 Aufwand für die Instandsetzung von Straßenbeleuchtung Anzahl der Leuchtpunkte Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nr. 1 (in Euro) 2.110,76 2.037,53 1.595,72 1.595,72 1.595,72 1.595,72 Nr. 2 (in Euro) 21,68 76,63 174,33 4,84 4,84 4,84 Der Anstieg in der Kennzahl Nr. 2 begründet sich durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen in 2020 (inkl. LEADER-Förderung – Umstellung auf LED) und 2021. 3.4 Erläuterung von Schwerpunkten Erträge stellen einen zahlungswirksamen und nichtzahlungswirksamen Wertzuwachs als Ressourcen- aufkommen des Haushaltsjahres dar. (§ 59 Nr. 16 SächsKomHVO). Aufwendungen (Aufwand) gem. § 59 Nr. 7 SächsKomHVO sind der wertmäßige, zahlungs- und nicht- zahlungswirksame Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen als Ressourcenverbrauch des Haus- haltsjahres. 3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben Insgesamt wurden die folgenden Planansätze im Haushaltsplan verankert: In TEUR Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Grundsteuer A und B 228,6 209,3 224,4 216,6 216,6 216,6 Gewerbesteuer 358,2 424,6 370,0 390,0 400,0 420,0 Gemeindeant. Einkommenssteuer 741,7 707,7 719,6 746,5 789,0 837,1 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 114,9 102,6 96,5 100,2 101,8 103,1 Hundesteuer 6,5 6,5 6,8 6,8 6,8 6,8 Summe 1.449,9 1.450,7 1.417,3 1.460,1 1.514,2 1.583,6 Grundsteuer A und B Für fast alle Grundstücke der Gemeinde Ohorn liegt ein Messbescheid des Finanzamtes vor. Die Grundsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Es ist keine Erhöhung der Hebesätze im Jahr 2021 geplant. Die letzte Erhöhung der Grundsteuer B erfolgte im Jahr 2019. Die Planung erfolgte auf Basis der Sollstellung für 2021, die Folgejahre beruhen auf den prognostizierten Steigerungsraten (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen). Ausblick: Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (neue 21
Länder) bzw. 1964 (alte Länder) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2019 möglich. Die durch die Eigentümer zu zahlende Grundsteuer wird durch die Multiplikation des Einheitswertes des Grundbesitzes (künftig »Grundsteuerwert«), der Steuermesszahl und des kommunalen Hebesatzes berechnet und von der jeweiligen Kommune erhoben. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuereinnahmen unterliegen jährlich großen Schwankungen. Die Veranlagung des Fi- nanzamts erfolgt oft mehrere Jahre zurück. Eine Vorausplanung kann deshalb nicht immer genau sein (Grafik enthält Prognose für 2021 bis 2024). 600000 550000 500000 450000 400000 350000 300000 250000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Insbesondere die prognostizierten Steigerungsraten bei der Gewerbesteuer, welche sich aus den Ori- entierungsdaten für die Finanzplanung 2021 bis 2024 ergeben, sind vor dem Hintergrund der wirt- schaftlichen Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie jeweils gemeindekonkret zu prüfen. Für Ohorn wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 vorsichtig geplant, da mit einem Einbruch der gegenüber 2020 recht hohen Gewerbesteuerzahlungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gerechnet wird. Die Erträge aus Gewerbesteuern wurden mit 370.000 Euro veranschlagt. Der Planansatz wurde der Sollstellung 2021 angenähert mit der Annahme, dass Nachveranlagungen für 2019 und Vorjahre mit gekürzten Vorauszahlungen für 2021ff. gedeckt werden könnten. In 2020 gab es größere Anpassun- gen der Vorauszahlungen, welche im Wesentlichen dem Jahr 2018 zuzuschreiben sind. Eine Trend- fortschreibung wäre nicht vertretbar. In den Folgejahren wurde basierend auf der Planung von 2021 die prognostizierten Steigerungsraten angesetzt (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen). Die Gewerbesteuerumlage wurde auf Basis der Planzahlen mit konstantem Hebesatz und Nutzung des Vervielfältigers von 35% jahreskonkret berechnet. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Zum 01.01.2021 erfolgte die nächste turnusmäßige Aktualisierung der Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf Basis der Ergebnisse der Einkommenssteuerstatis- tik 2016. Im Ergebnis ändern sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023. Maßgeblich ist die in der jeweiligen Gemeinde 2016 festgestellte Einkommenssteuerleistung der steuerpflichtigen Personen im Verhältnis zum Landesergebnis. Dabei werden nur Einkommenssteuerbeträge bis zur Höhe der Sockelbeträge nach § 3 Abs. 1 des Gemeindefinanzreformgesetztes (GFRG) erfasst. Für die Zurechnung der Steuerbeträge auf die Gemeinden ist der in der Bundesstatistik zugrunde gelegte Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend. 22
Bei der Planung der Steuererträge wurden die prozentualen Steigerungsraten der Orientierungsda- ten für die Jahre 2021 bis 2024 auf Basis der Ist-Werte von Ohorn 2020 heranzogen. 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer gilt der Verteilungsschlüssel nach § 5a GFRG. Zum 01.01.2021 erfolgte auch hier die turnusmäßige Aktualisierung der Datengrundlagen, sodass sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023 geändert haben. In der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer wurde auf der Basis des geltenden Rechts auch der erhöhte Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer berücksichtigt, den der Bund aufgrund des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sowie des Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ weiterreicht. Dabei ist zu beachten, dass diese erhöhte Umsatzsteuerbeteiligung eine Minderung der Bundesbetei- ligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung, deren Träger die kreisfreien Städte und Landkreise sind, kompensiert. Den Landkreisen entstehen dadurch Finanzierungslücken, welche im Rahmen der Erhöhung der Kreisumlage (ab 2023 geplant mit 34%, bis 2022 konstant bei 32%) geschlossen wer- den. Bei der Planung der Steuererträge wurden die prozentualen Steigerungsraten der Orientierungsda- ten für die Jahre 2021 bis 2024 auf Basis der Ist-Werte von Ohorn 2020 heranzogen. 3.4.2 Schlüsselzuweisungen Die Höhe der Schlüsselzuweisungen vom Land Sachsen an kreisangehörige Gemeinden bemisst sich für die einzelnen Gemeinden nach ihrer Steuerkraft (Steuermesszahl = Einzahlungen aus Grund- und Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer abzüglich der Ge- werbesteuerumlage) und ihrem, auf die Einwohner, Schüler in Schulen in kommunaler Trägerschaft sowie Kinder bis 11 Jahre bezogenen, durchschnittlichen Finanzbedarf (Bedarfsmesszahl). Ist die Be- darfsmesszahl höher als die Steuerkraftmesszahl, erhält die kreisangehörige Gemeinde 75 % des Un- terschiedsbetrages als Schlüsselzuweisung. Der Bildungsansatz (Kinder von 0 bis 11 Jahre) wurde mit der Planung 2021 eingeführt. Die Städte und Gemeinden nehmen Bildung als wichtige Aufgabe über die verschiedenen Kindertageseinrich- tungen wahr. Damit verbunden sind finanzielle Lasten, die gerade in kleineren Gemeinden einen im- mer größeren Anteil am Haushalt beanspruchen. Durch einen Nebenansatz für frühkindliche Bildung, der die unterschiedlichen Belastungen durch Kinderkrippe, -gärten und Schulhorte abbildet, wird der 23
bestehende Schülernebenansatz entsprechend der festgestellten Relationen bei den Schulträgerauf- gaben der einzelnen Schularten belastungsgerecht angepasst. Der sächsische Städte- und Gemeindetag unterstützt seine Mitglieder, indem er ihnen frühzeitig eine gemeindescharfe fundierte Prognose über die für das Ausgleichsjahr 2021 zu erwarteten Schlüsselzu- weisungen gibt. Die in der Haushaltplanung für 2021 verwendeten Daten für die allgemeine und in- vestive Schlüsselzuweisung stammen aus dieser Berechnung. Für den weiteren Zeitraum 2022 bis 2024 wurde die Steuerkraftmesszahl anhand der Veränderung der Planzahlen dieser Jahre und die Bedarfsmesszahl unter Nutzung der prognostizierten Steigerun- gen (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen) angepasst, sodass sich ein Plan- wert errechnet. Die aufgezeigte Entwicklung der Schlüsselzuweisungen steht unter dem Vorbehalt künftiger Steuerschätzergebnisse und der im Gesetzesentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen zum Finanzausgleich. 2021 2022 2023 2024 frühkindliche Bildung 617,47 618,47 619,47 620,47 Schülernebenansatz 470,15 470,15 470,15 470,15 Hauptansatz 2.547,74 2.547,74 2.547,74 2.547,74 Grundbetrag 737,81 EUR 737,81 EUR 737,81 EUR 737,81 EUR Bedarfsmesszahl 2.682.204,96 EUR 2.607.455,69 EUR 2.727.880,35 EUR 2.840.451,23 EUR Steuerkraft 1.424.338,82 EUR 1.419.200,00 EUR 1.472.400,00 EUR 1.540.000,00 EUR Allgemeine SZW 922.400,00 EUR 855.500,00 EUR 903.900,00 EUR 936.300,00 EUR Investive SZW 38.400,00 EUR 35.600,00 EUR 37.700,00 EUR 39.000,00 EUR In den Jahren 2013 und 2014 hat die Gemeinde Ohorn ein Vorsorgevermögen in Höhe von 83.023,02 Euro gebildet. Das FAG schrieb für die Vorjahre Auflösungen in Höhe von insgesamt 53.545,00 Euro vor. Zum 01.01.2020 stand noch ein Vorsorgevermögen in Höhe von 29.478,02 Euro zur Verfügung, welches im Laufe des Jahres 2020 aufgelöst werden durfte. Das Vorsorgevermögen spielt in Folge dessen für die Jahre 2021 bis 2024 keine Rolle mehr. Die ergebniswirksam veranschlagte investive Schlüsselzuweisung in Höhe von 30.400 Euro wird zur Refinanzierung der Instandhaltungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung von Ohorn im Jahr 2021 eingesetzt. Der übrige Betrag in Höhe von 8.000 Euro wird in Ergänzung der Förderung des VVO an der Bushaltestelle zur vollständigen Deckung der Auszahlungsansätze im Finanzhaushalt veran- schlagt. Im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 wurden die investiven Schlüsselzuweisungen zunächst pauschal veranschlagt, die konkrete Zuordnung zu Einzelmaßnahmen erfolgt mit der nächsten Pla- nung bzw. unterjährig mit entsprechenden Beschlüssen. 3.4.3 Weitere Erträge Die Landeszuweisungen für die Kindertagesstätte „Haus Sonnenschein“ der Gemeinde Ohorn wurden auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes errechnet (1.860,5 Betreuungsstunden werden auf 9 Stunden umgerechnet = 206,72 Kinder à 3.033 Euro je Kind). Im Haushaltsplan beträgt der Landeszuschuss 627.000 Euro für 2021.Für alle nach dem 01.04.2020 angemeldeten Kinder erhalten wir erst im Haushaltsjahr 2022 die entsprechende Landespauschale. Weitere Erträge ergeben sich aus der Betreuung von gemeindefremden Kindern in der Tagesstätte, für die andere Gemeinden Kostenerstattungen von Kita-Plätzen und Landespauschalen zahlen müs- sen. 24
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