Haushaltsrede 2019 Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven im Rat der Stadt am 25.09.2018 - Stadt Bottrop
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Haushaltsrede 2019 Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven im Rat der Stadt am 25.09.2018 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, Hauptverwaltungsbeamter und Kämmerer legen Ihnen mit dem Entwurf zum Haushalt 2019 nun zum 2. Mal hintereinander einen städt. Haushalt vor, bei dem die Erträge die Aufwendungen übersteigen. 1
Mit dem geplanten Haushaltsausgleich in 2019 und den dargestellten positiven Planwerten für den Finanzplanungszeitraum erfüllen wir weiterhin die Bedingungen des Stärkungspaktgesetzes, die für die Gemeinden der zweiten Stufe den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2018 vorsehen. Bei diesem zweifelsohne nennenswerten Erfolg geht es aber nicht nur darum, die Auflagen eines Gesetzes zu erfüllen. Es geht auch darum, wie Oberbürgermeister Tischler zu Recht betont hat, die kommunale Handlungsfähigkeit für die vielfältigen Zukunftsaufgaben in unserer Stadt zu sichern. Es gilt aber auch - und ich halte das für einen sehr wichtigen Aspekt – in Zeiten eines stabilen wirtschaftlichen Aufschwungs fiskalische Überschüsse dazu zu nutzen, Risiken für die Zukunft und die nächsten Generationen zu reduzieren. Es gilt insbesondere Schulden abzubauen und sich damit für die Zeit wieder steigender Kreditzinsen wirtschaftlich abzusichern. 2
Mit beidem haben wir in Bottrop in den vergangenen Jahren in nennenswertem Umfang begonnen. Indikator für diese Entwicklung ist in den komm. Haushalten weniger die Höhe der Investitionskredite. Diese resultieren in Bottrop zum weitaus größten Anteil aus Investitionen in gebührenrechnende Einrichtungen und sind damit refinanziert. Indikator für die Haushaltsrisiken aus einer ansteigenden Zinsentwicklung ist vielmehr die Höhe der Kassenkredite. Entwicklung Kassenkredite - Ist 2013 - 2017 250,0 Mio. € 240,0 Mio. € 230,0 Mio. € 227 220,0 Mio. € 210 211 211 210,0 Mio. € 200,0 Mio. € 193 190,0 Mio. € 180,0 Mio. € 170,0 Mio. € 160,0 Mio. € 150,0 Mio. € 2013 2014 2015 2016 2017 3
Die Kassen- oder Liquiditätskredite sind in Bottrop vom Höchststand im Jahresabschluss 2015 mit 227 Mio. € auf 192,5 Mio. € im vorläufigen Jahresabschluss 2017 gesunken. Auch in 2018 und in den Folgejahren gehen wir von einer weiteren Verringerung der Kassenkredite aus. In der Reduzierung der enormen wirtschaftlichen Risiken durch in Zukunft zweifelsohne wieder ansteigende Zinsen sehe ich in diesen Zeiten einer stabilen und prosperierenden wirtschaftlichen Situation eine überaus wichtige Aufgabe der Finanzpolitik. Dabei beziehe ich ausdrücklich den Bund und die Länder ein, die wesentlich die Verantwortung für die Kassenkreditverschuldung der Kommunen tragen. Eine strukturell auskömmliche Finanzierung staatlicher Aufgaben in den Kommunen, eine konsequente Fortsetzung unserer eigenen Sparbemühungen und eine nachhaltige gemeinsame Lösung der Altschuldenthematik sind die wichtigsten Bausteine für eine zukunftsorientierte, unseren Kindern und Enkelkindern gerecht werdende Haushaltspolitik. 4
Meine Damen und Herren, nun zu dem Ihnen heute vorgelegten Haushaltsentwurf. Die Arbeiten zur Erstellung des Haushaltes 2019 waren – nach meinem Empfinden stärker als in den Vorjahren - geprägt durch einige in der Höhe durchaus nennenswerte Veränderungen einzelner Erträge und Aufwendungen gegenüber der Finanzplanung aus dem Vorjahr. Positiv zu nennen sind da die gestiegenen Steuereinnahmen sowohl auf der kommunalen Ebene, insbesondere bei der Gewerbesteuer, aber auch auf der Landesebene bei den sog. Verbundsteuern (insb. der Einkommen- und Umsatzsteuer), die maßgeblich für die Schlüsselmasse sind und aus denen wiederum die Schlüsselzuweisungen den finanzschwachen Kommunen zufließen. Dass in allen staatlichen Ebenen die Steuererträge steigen, ist Ausdruck der gerade schon erwähnten positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Ich halte es im Übrigen nicht für zielführend, bei dieser guten wirtschaftlichen Entwicklung schon wieder über 5
Steuerentlastungen zu diskutieren und diese zu fordern. „Dem Bürger wieder etwas zurückzugeben“ klingt gut, blendet aber aus, dass Kommunen, Länder und auch der Bund in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten deutlich mehr verausgabt als eingenommen haben. Jetzt geht es darum, die hierdurch verursachte Schuldenlast und damit die Zinsrisiken zu verringern. Darüber hinaus geht es längst nicht allen und nicht allen überall gleichermaßen gut. So gilt es, die Zeiten wirtschaftlicher Stärke zu nutzen, Disparitäten zu reduzieren, damit gerade in finanzschwachen Regionen vermehrt in die Zukunft, insb. in Bildung und Infrastruktur investiert wird, um auch hier für künftige Herausforderungen gut gerüstet zu sein. Meine Damen und Herren, trotz gestiegener Steuerkraft des Landes mussten wir einen deutlichen, in dieser Größenordnung nicht erwarteten Ertragseinbruch bei den Schlüsselzuweisungen kompensieren. Auf die Gründe für die in der Summe um 6,7 Mio. € geringeren Schlüsselzuweisungen gegenüber der 6
Finanzplanung für das Jahr 2019 werde ich später noch eingehen. Last, but not least befinden wir uns in dem Stadium des Stärkungspaktes Stadtfinanzen, in dem erstmals die Konsolidierungshilfe des Landes sich reduziert, zwar planmäßig und absehbar von 11,4 Mio. Euro auf 7,6 Mio. Euro. Dennoch war auch dieser Minderertrag von rd. 3,8 Mio. Euro im Haushaltsentwurf 2019 zu kompensieren. Dass dies alles gelungen ist, welche maßgeblichen Entwicklungen dafür ausschlaggebend waren und wo Chancen und Risiken dieses Haushaltsentwurfes liegen, werde ich Ihnen nachstehend an einigen wesentlichen Positionen erläutern. Auch bleibt es mir und Ihnen nicht erspart, auch 2019 den Blick auf die vielen staatlichen Aufgabenfelder zu richten, die hier in der Kommune wahrgenommen werden und die immer noch völlig unzureichend durch Bund und Land finanziert sind. 7
Wenn nur einige dieser Aufgaben hinreichend oder zumindest besser finanziert würden, wären auch die Haushalte strukturschwacher Kommunen - und die trifft es nun mal besonders deutlich - hinreichend bemessen und ließen mehr finanzielle Handlungsspielräume für die guten und sinnvollen Ideen und Initiativen hier vor Ort zu. Kommen wir nun konkret zum Haushaltsentwurf 2019 und schauen uns zunächst die Entwicklungen auf der Ertragsseite an. Wesentliche Veränderungen HH-Planung 2019 gegenüber Finanzplanung in Mio. € Erträge 6,0 3,9 Verbesserungen 4,0 3,0 2,0 0,9 0,0 0,0 │ -0,3 -2,0 Verschlechterungen -1,6 -4,0 -6,0 -6,7 -8,0 8
Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge verläuft in 2018 sehr positiv. Gegenüber der Planung 2018, die auf der Basis der Gewerbesteuererträge 2017 und der Orientierungsdaten des Landes erstellt wurde, steigen die voraussichtlichen Gewerbesteuererträge in 2018 um 2 Mio. €. Dem folgend wird auf der Grundlage der Gewerbesteuererträge im voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2018 und den aktuellen Steigerungssätzen nach den Orientierungsdaten des Landes im Haushaltsentwurf 2019 ein Planansatz von 45 Mio. € berücksichtigt. Das ist ein Plus von 3 Mio. € gegenüber dem Finanzplanungsansatz aus 2018. Bei den Schlüsselzuweisungen haben wir eine gegenläufige Entwicklung. Gegenüber der Finanzplanung aus 2018 fallen die erwarteten Schlüsselzuweisungen um 6,7 Mio. € geringer aus. Ein Betrag von rund 3 Mio. € entfällt dabei auf strukturelle Veränderungen im GFG 2019. Hier handelt es sich insbesondere um Auswirkungen aus dem sog. sofia-Gutachten, mit dem – u.a. veranlasst 9
durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes NRW – verschiedene grundlegende Berechnungsmethoden und Parameter des GFG finanzwissenschaftlich untersucht und dann – wo als notwendig erachtet – Änderungen durch das Land auch umgesetzt wurden. Belastend für eine Stadt unserer Größenordnung ist hier insb. die Neuordnung der sog. Hauptansatzstaffel. Das bedeutet vereinfacht: wie fließt die Größe der Städte und ihre Einwohnerzahl in die Berechnung des Finanzbedarfs und damit der Schlüsselzuweisungen ein? Im Ergebnis profitieren von der neuen Bewertung jetzt die kleinen kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern und die wenigen ganz großen Städte in NRW. Verluste bei den größeren kreisangehörigen Städten bis 100.000 Einwohner werden teilweise kompensiert durch eine stärkere finanzielle Berücksichtigung der Kreise im Schlüsselzuweisungssystem. Auf der Strecke bleiben die kleinen kreisfreien Städte zwischen 100.000 und 250.000 Einwohnern. 10
Weitere Verschlechterungen treten durch eine geringere Berücksichtigung des Soziallastenansatzes, insb. bei den Städten im Ruhrgebiet ein. Wenn auch ungeachtet differierender Auffassungen im Detail, das sofia-Gutachten in Fachkreisen grundsätzlich Anerkennung findet, so hätten die Auswirkungen für besonders betroffene Kommunen, insb. für die Stärkungspaktkommunen, stärker berücksichtigt werden müssen, sei es durch eine weitere Staffelung in der Umsetzung oder eine Kompensation. Eine mögliche Kompensation wäre der Wegfall des Vorwegabzuges von 124 Mio. € gewesen, mit dem finanzschwache Kommunen den Stärkungspakt finanzieren. Zwar ist diese Umlage in 2019 wie versprochen um 30 Mio. € gekürzt worden. Die Abundanzumlage der finanzstarken Kommunen – neben den Landesmitteln die 3. Säule der Stärkungspaktfinanzierung - wurde aber bereits in 2018 vollständig abgeschafft. Vor diesem Hintergrund ist es für mich noch unverständlicher, dass im GFG 2019 neben den bestehenden finanzkraftunabhängigen 11
Bedarfszuweisungen eine weitere finanzkraftunabhängige Aufwands- und Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Mio. € eingerichtet wurde, wiederum finanziert aus der Schlüsselmasse und damit auch hier anteilig den finanzschwachen Kommunen entzogen. Um das einmal konkreter für Bottrop zu beziffern: Die bedarfsgerechte und nach dem System der Schlüsselzuweisungen erfolgte Verteilung des Vorwegabzuges zur Finanzierung des Stärkungspaktes und der neuen finanzkraftunabhängigen Unterhaltungspauschale hat unsere Schlüsselzuweisungen um insgesamt 1,4 Mio. € geringer ausfallen lassen, ein Betrag, den wir im Haushalt 2019 gut hätten gebrauchen können. Der Restbetrag unserer reduzierten Schlüsselzuweisungen ist systemkonform auf unsere landesweit überdurchschnittliche Steigerung der Finanzkraft, insbesondere durch die höheren Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen. 12
Die Grundsteuerentwicklung verläuft – wie geplant - leicht steigend aufgrund gestiegener Bautätigkeit in unserer Stadt. Mit Sorge beobachte ich die zögerliche Haltung auf Bundesebene bei der verfassungskonformen Neugestaltung der Grundsteuer und die verhärteten Auffassungen zwischen einigen Bundesländern. Die kommunale Familie erwartet einen termingerechten Vorschlag zur Reform der Grundsteuer. Wir wollen hier keine Mehrerträge generieren, sondern diese wichtige Gemeindesteuer in der bestehenden Größenordnung erhalten. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bewegt sich mit 55,4 Mio. € geringfügig unterhalb der geplanten Größenordnung. Allerdings kann dieser Betrag für 2019 erst im laufenden Beratungsverfahren nach Vorliegen der 3. Quartalszahlung Ende Oktober des Jahres gesicherter berechnet werden. Diese fließen in die endgültige Beratung und Beschlussfassung ein. 13
Mit der verringerten Anzahl erwarteter Zuweisungen für Flüchtlinge und geringeren Aufwendungen für diesen Personenkreis sinken auch die Erstattungen des Landes um rund 1,6 Mio. €. Nach Abschluss der Istkostenanalyse im IV. Quartal des Jahres und der erwarteten Umsetzung der Ergebnisse durch das Land könnte hier eine weitere Anpassung mit höheren Zuweisungen möglich sein. 2019 erneut nicht berücksichtigt sind in dieser Position die Erstattungen der Kosten für geduldete Flüchtlinge. Hier appelliere ich – wie im letzten Jahr – an Bund und Land, sich den Realitäten zu stellen und die Kommunen bei der Finanzierung dieser Kosten nicht alleine zu lassen. Auch eine weitere Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber - wie im Koalitionsvertrag bis 2021 vorgesehen -, wird erwartet, auch wenn das per Verordnung aktuell noch nicht umgesetzt ist. Eine gelungene Integration der zugewanderten Menschen setzt neben Bereitschaft und Engagement in 14
den Kommunen auch eine ausreichende Finanzausstattung zwingend voraus. Haushaltsverbessernd wirkt sich ein Ertrag von 3,9 Mio. € aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen nach Neufestsetzung der Pensionslasten aus. Dem stehen auf der Aufwandsseite allerdings weitere Zuführungen zu den Rückstellungen aufgrund Besoldungserhöhungen und Neueinstellungen in Höhe von 2,7 Millionen € gegenüber. Kommen wir damit zu den Aufwendungen. Wesentliche Veränderungen HH-Planung 2019 gegenüber Finanzplanung in Mio. € Aufwendungen 4,0 Verschlechterungen 2,7 1,9 2,1 2,0 1,2 │ 0,0 Verbesserungen -1,0 -1,3 -2,0 -1,7 -2,7 -4,0 15
Neben der erwarteten Zuführung zu den Rückstellungen steigen die Personalaufwendungen beim Stammpersonal gegenüber Finanzplanung um rd. 2 Mio. €. Ursächlich sind die Tarif- und Besoldungserhöhungen 2019, die höher ausgefallen sind als eingeplant, darüber hinaus aber auch Neueinstellungen, z.B. in den Tageseinrichtungen für Kinder, bei der Feuerwehr und im techn. Bereich insb. zur termingerechten Abarbeitung der Fördermaßnahmen aus dem Konjunkturpaket und Gute Schule 2020. Deutlich steigen in 2019 auch die Versorgungsaufwendungen. Das ist zum einen ebenfalls auf (erwartete) Besoldungserhöhungen zurückzuführen. Zum anderen wird aufgrund geänderter Rechtslage bei Dienstherrenwechsel keine anteilige Versorgungszusage mehr erteilt, sondern es muss im Zeitpunkt des Personalwechsels eine Abfindung für ersparte Versorgungsbezüge gezahlt werden. Dies belastet den Haushalt schon in dem Jahr des Dienstherrenwechsels. 16
Wie schon in den Vorjahren steigen die städt. Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen freier Träger, insb. aufgrund neu geschaffener Plätze. Auch unter Berücksichtigung der Landeszuwendungen und der Elternbeiträge nimmt die Nettobelastung der Kommunen stetig zu. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Rahmenbedingungen für eine Kitaplatzversorgung bundesgesetzlich geregelt sind, nicht weiter hinnehmbar. Die lange angekündigte Reform des Kibiz, verbunden mit einer ausreichenden Finanzierung sowohl für die freien Träger als auch für die Kommunen, ist dringend geboten. Der Kita-Rettungsschirm, den das Land im letzten Jahr aufgelegt hat, geht zwar in die richtige Richtung, hilft dem einen oder anderen Träger, deckt aber bei weitem nicht die zusätzliche Belastung der komm. Haushalte durch eigenen Mehraufwand und die immer noch notwendige Übernahme von Trägeranteilen ab. Um auch hier nur 2 Zahlen zu nennen: Die Entlastung des Haushaltes der Stadt Bottrop aus dem Rettungsschirm beträgt 2019 rd. 330.000 €, die 17
Belastung der Stadt durch die „freiwillige“ Übernahme von Trägeranteilen beläuft sich auf 1,8 Mio. €. Auskömmliche Finanzierung, meine Damen und Herren, sieht anders aus! Vor diesem Hintergrund dürfen die angekündigten zusätzlichen Bundesmittel nach meinem Verständnis nicht nur in die Verbesserung der Angebote gehen, sondern auch in eine auskömmliche Finanzierung fließen. Die Kommunen in NRW haben hier längst schon in erheblichem Umfang Vorleistungen erbracht. Erfreulich entwickeln sich die Kosten der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Erstmals sinken hier die Aufwendungen gegenüber den Finanzplanungsansätzen. Ob hier die vor Ort in den vergangenen Jahren neu geschaffenen präventiven Ansätze wirksam werden oder nur kurzfristige Effekte greifen, wird erst die weitere Entwicklung zeigen. Ebenfalls geringer als im Vorjahr geplant und entgegen dem Trend aus den vergangenen Jahren sinkt 2019 die 18
geplante Umlage an den Landschaftsverband Westfalen- Lippe. Ursächlich hierfür ist eine angekündigte Senkung des Hebesatzes von 16 % auf 15,4 %, die u.a. durch eine deutliche Steigerung bei den Schlüsselzuweisungen, die der LWL erhält, ermöglicht wurde. Geringer veranschlagt sind auch die Kosten der Unterkunft für SGB II-Empfänger. Hier wurde in der Vergangenheit von einer größeren Zahl anerkannter Asylbewerber im Rahmen der Wohnsitzregelung des § 12 a Ausländergesetz und ihrer Zuweisung in die Jobcenter ausgegangen. In der aktuellen Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes sind keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen erfolgt. Lediglich die Höhe der Konsolidierungsbeträge einzelner Maßnahmen wurde entsprechend der erwarteten und in den lfd. unterjährigen Berichten schon dargestellten Veränderungen angepasst. 19
Im Ergebnis sieht die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt für 2019, sondern auch für die Folgejahre vor. Die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit dürften nach unserer Einschätzung damit gegeben sein. Zum Abschluss noch einige wenige Ausführungen zu den größeren Investitionen. Investitionen nach Bereichen 01 - Innere Verwaltung 5.025 02 - Sicherheit und Ordnung 4.011 03 - Schulen 5.927 04 - Kultur und Wissenschaft 4.358 Investitionen in T€ 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 1.947 09 - Räumliche Planung 4.567 11 - Ver- und Entsorgung 20.737 12 - Verkehrsflächen 9.425 13 - Natur- und Landschaftspflege 1.855 17 - Stiftungen 1.181 übrige 1.494 20
Oberbürgermeister Tischler ist in seiner Rede schon auf einige wichtige Investitions- und Fördermaßnahmen eingegangen und hat die Bedeutung eines genehmigten Haushaltes für die Umsetzung dieser Maßnahmen deutlich gemacht. Die Investitionen im Produktbereich 3 – Schulen - umfassen im Wesentlichen Maßnahmen, die aus dem Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Hier soll insbesondere der in diesem Jahr bereits begonnene, dringend erforderliche Ausbau des Offenen Ganztags vorangetrieben werden. Für den Kulturbereich bedeutend ist die Baumaßnahme „Erweiterung des Quadrates“, die 2019 erstmals mit größeren Summen veranschlagt ist und aus privaten und öffentlichen Mitteln finanziert wird. Für den Kinder- und Jugendbereich besonders zu erwähnen ist neben den erheblichen Investitionen in den Ausbau von Kindertagesstätten, der Bau der Kinder- und Jugendeinrichtung in Kirchhellen, der 2019 startet und 21
aus Anliegerbeiträgen sowie Mitteln des Konjunkturpaketes finanziert wird. Im Produktbereich „Räumliche Planung“ sind als wesentliche Stadterneuerungsmaßnahmen die lfd. Sanierung des Rathauses, die Erweiterung des August- Everding-Kulturzentrums sowie erste Maßnahmen für die Umgestaltung des Trapezes veranschlagt. Der mit insg. rd. 30 Mio. € betragsmäßige Schwerpunkt der geplanten Investitionen liegt wie auch in den vergangenen Jahren im Straßen- und Kanalbau. Größere Einzelbaumaßnahmen sind im Vorbericht zum Haushaltsentwurf dargestellt bzw. aus den Produktgruppen 1103 und 1201 zu entnehmen. Meine Damen und Herren, zum Abschluss meiner Haushaltsrede 2019 möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachbereich Finanzen, aber auch bei den vielen Haushaltsverantwortlichen in der Gesamtverwaltung für das engagierte Mitwirken an diesem Haushaltsentwurf 22
bedanken. Dies gilt auch für meine Kollegen im Verwaltungsvorstand. Der Haushalt ist – wie sie es von uns erwarten können - solide gerechnet. Gleichwohl enthält er, wie alle Pläne, Chancen und Risiken. Auf verschiedene bin ich in meinen Ausführungen eingegangen. Wie ebenfalls schon erläutert, gehe ich davon aus, dass sich einige maßgebliche offene Punkte im Laufe der Beratung auflösen. Wir werden Sie über die jeweiligen Veränderungen in den Fachausschussberatungen und in Gänze in der ganztägigen Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusssitzung informieren. Schließen möchte ich mit der Überschrift des letzten Kommunalfinanzberichtes der Metropole Ruhr: Konsolidierung schreitet voran – Tragfähigkeit aber nicht gesichert. 23
Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten. Vielen Dank und ein herzliches Glückauf. 24
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