Haushaltsrede 2019 Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven im Rat der Stadt am 25.09.2018 - Stadt Bottrop

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Haushaltsrede 2019 Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven im Rat der Stadt am 25.09.2018 - Stadt Bottrop
Haushaltsrede 2019
Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven
im Rat der Stadt am 25.09.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

Hauptverwaltungsbeamter und Kämmerer legen Ihnen
mit dem Entwurf zum Haushalt 2019 nun zum 2. Mal
hintereinander einen städt. Haushalt vor, bei dem die
Erträge die Aufwendungen übersteigen.

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Haushaltsrede 2019 Erläuterungen des Stadtkämmerers Willi Loeven im Rat der Stadt am 25.09.2018 - Stadt Bottrop
Mit dem geplanten Haushaltsausgleich in 2019 und den
dargestellten positiven Planwerten für den
Finanzplanungszeitraum erfüllen wir weiterhin die
Bedingungen des Stärkungspaktgesetzes, die für die
Gemeinden der zweiten Stufe den Haushaltsausgleich ab
dem Jahr 2018 vorsehen.
Bei diesem zweifelsohne nennenswerten Erfolg geht es
aber nicht nur darum, die Auflagen eines Gesetzes zu
erfüllen.
Es geht auch darum, wie Oberbürgermeister Tischler zu
Recht betont hat, die kommunale Handlungsfähigkeit für
die vielfältigen Zukunftsaufgaben in unserer Stadt zu
sichern.

Es gilt aber auch - und ich halte das für einen sehr
wichtigen Aspekt – in Zeiten eines stabilen
wirtschaftlichen Aufschwungs fiskalische Überschüsse
dazu zu nutzen, Risiken für die Zukunft und die nächsten
Generationen zu reduzieren.
Es gilt insbesondere Schulden abzubauen und sich damit
für die Zeit wieder steigender Kreditzinsen wirtschaftlich
abzusichern.

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Mit beidem haben wir in Bottrop in den vergangenen
Jahren in nennenswertem Umfang begonnen.

Indikator für diese Entwicklung ist in den komm.
Haushalten weniger die Höhe der Investitionskredite.
Diese resultieren in Bottrop zum weitaus größten Anteil
aus Investitionen in gebührenrechnende Einrichtungen
und sind damit refinanziert.

Indikator für die Haushaltsrisiken aus einer ansteigenden
Zinsentwicklung ist vielmehr die Höhe der Kassenkredite.

                              Entwicklung Kassenkredite - Ist 2013 - 2017
        250,0 Mio. €

        240,0 Mio. €

        230,0 Mio. €                            227
        220,0 Mio. €
                       210           211                   211
        210,0 Mio. €

        200,0 Mio. €
                                                                      193
        190,0 Mio. €

        180,0 Mio. €

        170,0 Mio. €

        160,0 Mio. €

        150,0 Mio. €
                       2013          2014       2015       2016       2017

                                                                             3
Die Kassen- oder Liquiditätskredite sind in Bottrop vom
Höchststand im Jahresabschluss 2015 mit 227 Mio. € auf
192,5 Mio. € im vorläufigen Jahresabschluss 2017
gesunken. Auch in 2018 und in den Folgejahren gehen
wir von einer weiteren Verringerung der Kassenkredite
aus.
In der Reduzierung der enormen wirtschaftlichen Risiken
durch in Zukunft zweifelsohne wieder ansteigende Zinsen
sehe ich in diesen Zeiten einer stabilen und
prosperierenden wirtschaftlichen Situation eine überaus
wichtige Aufgabe der Finanzpolitik.
Dabei beziehe ich ausdrücklich den Bund und die Länder
ein, die wesentlich die Verantwortung für die
Kassenkreditverschuldung der Kommunen tragen.

Eine strukturell auskömmliche Finanzierung staatlicher
Aufgaben in den Kommunen, eine konsequente
Fortsetzung unserer eigenen Sparbemühungen und eine
nachhaltige gemeinsame Lösung der
Altschuldenthematik sind die wichtigsten Bausteine für
eine zukunftsorientierte, unseren Kindern und
Enkelkindern gerecht werdende Haushaltspolitik.

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Meine Damen und Herren, nun zu dem Ihnen heute
vorgelegten Haushaltsentwurf.
Die Arbeiten zur Erstellung des Haushaltes 2019 waren
– nach meinem Empfinden stärker als in den Vorjahren -
geprägt durch einige in der Höhe durchaus nennenswerte
Veränderungen einzelner Erträge und Aufwendungen
gegenüber der Finanzplanung aus dem Vorjahr.

Positiv zu nennen sind da die gestiegenen
Steuereinnahmen sowohl auf der kommunalen Ebene,
insbesondere bei der Gewerbesteuer, aber auch auf der
Landesebene bei den sog. Verbundsteuern (insb. der
Einkommen- und Umsatzsteuer), die maßgeblich für die
Schlüsselmasse sind und aus denen wiederum die
Schlüsselzuweisungen den finanzschwachen Kommunen
zufließen.
Dass in allen staatlichen Ebenen die Steuererträge
steigen, ist Ausdruck der gerade schon erwähnten
positiven wirtschaftlichen Entwicklung.

Ich halte es im Übrigen nicht für zielführend, bei dieser
guten wirtschaftlichen Entwicklung schon wieder über
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Steuerentlastungen zu diskutieren und diese zu fordern.
„Dem Bürger wieder etwas zurückzugeben“ klingt gut,
blendet aber aus, dass Kommunen, Länder und auch der
Bund in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten
deutlich mehr verausgabt als eingenommen haben. Jetzt
geht es darum, die hierdurch verursachte Schuldenlast
und damit die Zinsrisiken zu verringern.
Darüber hinaus geht es längst nicht allen und nicht allen
überall gleichermaßen gut.

So gilt es, die Zeiten wirtschaftlicher Stärke zu nutzen,
Disparitäten zu reduzieren, damit gerade in
finanzschwachen Regionen vermehrt in die Zukunft, insb.
in Bildung und Infrastruktur investiert wird, um auch hier
für künftige Herausforderungen gut gerüstet zu sein.

Meine Damen und Herren, trotz gestiegener Steuerkraft
des Landes mussten wir einen deutlichen, in dieser
Größenordnung nicht erwarteten Ertragseinbruch bei den
Schlüsselzuweisungen kompensieren.
Auf die Gründe für die in der Summe um 6,7 Mio. €
geringeren Schlüsselzuweisungen gegenüber der

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Finanzplanung für das Jahr 2019 werde ich später noch
eingehen.

Last, but not least befinden wir uns in dem Stadium des
Stärkungspaktes Stadtfinanzen, in dem erstmals die
Konsolidierungshilfe des Landes sich reduziert, zwar
planmäßig und absehbar von 11,4 Mio. Euro auf 7,6 Mio.
Euro. Dennoch war auch dieser Minderertrag von rd. 3,8
Mio. Euro im Haushaltsentwurf 2019 zu kompensieren.

Dass dies alles gelungen ist, welche maßgeblichen
Entwicklungen dafür ausschlaggebend waren und wo
Chancen und Risiken dieses Haushaltsentwurfes liegen,
werde ich Ihnen nachstehend an einigen wesentlichen
Positionen erläutern.

Auch bleibt es mir und Ihnen nicht erspart, auch 2019
den Blick auf die vielen staatlichen Aufgabenfelder zu
richten, die hier in der Kommune wahrgenommen werden
und die immer noch völlig unzureichend durch Bund und
Land finanziert sind.

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Wenn nur einige dieser Aufgaben hinreichend oder
zumindest besser finanziert würden, wären auch die
Haushalte strukturschwacher Kommunen - und die trifft
es nun mal besonders deutlich - hinreichend bemessen
und ließen mehr finanzielle Handlungsspielräume für die
guten und sinnvollen Ideen und Initiativen hier vor Ort zu.

Kommen wir nun konkret zum Haushaltsentwurf 2019
und schauen uns zunächst die Entwicklungen auf der
Ertragsseite an.

                     Wesentliche Veränderungen HH-Planung 2019 gegenüber Finanzplanung in Mio. €

                                                      Erträge

         6,0

                                                                                                   3,9
                                                                                                         Verbesserungen

         4,0
               3,0

         2,0
                                                                                   0,9
                             0,0
         0,0
                                                                                                         │

                                                        -0,3

        -2,0
                                                                                                         Verschlechterungen

                                                                     -1,6

        -4,0

        -6,0

                                          -6,7
        -8,0

                                                                                                                              8
Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge verläuft in
2018 sehr positiv.
Gegenüber der Planung 2018, die auf der Basis der
Gewerbesteuererträge 2017 und der Orientierungsdaten
des Landes erstellt wurde, steigen die voraussichtlichen
Gewerbesteuererträge in 2018 um 2 Mio. €.
Dem folgend wird auf der Grundlage der
Gewerbesteuererträge im voraussichtlichen
Rechnungsergebnis 2018 und den aktuellen
Steigerungssätzen nach den Orientierungsdaten des
Landes im Haushaltsentwurf 2019 ein Planansatz von 45
Mio. € berücksichtigt. Das ist ein Plus von 3 Mio. €
gegenüber dem Finanzplanungsansatz aus 2018.

Bei den Schlüsselzuweisungen haben wir eine
gegenläufige Entwicklung.
Gegenüber der Finanzplanung aus 2018 fallen die
erwarteten Schlüsselzuweisungen um 6,7 Mio. € geringer
aus.
Ein Betrag von rund 3 Mio. € entfällt dabei auf strukturelle
Veränderungen im GFG 2019.
Hier handelt es sich insbesondere um Auswirkungen aus
dem sog. sofia-Gutachten, mit dem – u.a. veranlasst
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durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes
NRW – verschiedene grundlegende
Berechnungsmethoden und Parameter des GFG
finanzwissenschaftlich untersucht und dann – wo als
notwendig erachtet – Änderungen durch das Land auch
umgesetzt wurden.
Belastend für eine Stadt unserer Größenordnung ist hier
insb. die Neuordnung der sog. Hauptansatzstaffel. Das
bedeutet vereinfacht: wie fließt die Größe der Städte und
ihre Einwohnerzahl in die Berechnung des Finanzbedarfs
und damit der Schlüsselzuweisungen ein?

Im Ergebnis profitieren von der neuen Bewertung jetzt die
kleinen kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als
25.000 Einwohnern und die wenigen ganz großen Städte
in NRW. Verluste bei den größeren kreisangehörigen
Städten bis 100.000 Einwohner werden teilweise
kompensiert durch eine stärkere finanzielle
Berücksichtigung der Kreise im
Schlüsselzuweisungssystem. Auf der Strecke bleiben die
kleinen kreisfreien Städte zwischen 100.000 und 250.000
Einwohnern.

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Weitere Verschlechterungen treten durch eine geringere
Berücksichtigung des Soziallastenansatzes, insb. bei den
Städten im Ruhrgebiet ein.
Wenn auch ungeachtet differierender Auffassungen im
Detail, das sofia-Gutachten in Fachkreisen grundsätzlich
Anerkennung findet, so hätten die Auswirkungen für
besonders betroffene Kommunen, insb. für die
Stärkungspaktkommunen, stärker berücksichtigt werden
müssen, sei es durch eine weitere Staffelung in der
Umsetzung oder eine Kompensation.
Eine mögliche Kompensation wäre der Wegfall des
Vorwegabzuges von 124 Mio. € gewesen, mit dem
finanzschwache Kommunen den Stärkungspakt
finanzieren. Zwar ist diese Umlage in 2019 wie
versprochen um 30 Mio. € gekürzt worden. Die
Abundanzumlage der finanzstarken Kommunen – neben
den Landesmitteln die 3. Säule der
Stärkungspaktfinanzierung - wurde aber bereits in 2018
vollständig abgeschafft.

Vor diesem Hintergrund ist es für mich noch
unverständlicher, dass im GFG 2019 neben den
bestehenden finanzkraftunabhängigen
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Bedarfszuweisungen eine weitere
finanzkraftunabhängige Aufwands- und
Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Mio. €
eingerichtet wurde, wiederum finanziert aus der
Schlüsselmasse und damit auch hier anteilig den
finanzschwachen Kommunen entzogen.

Um das einmal konkreter für Bottrop zu beziffern:
Die bedarfsgerechte und nach dem System der
Schlüsselzuweisungen erfolgte Verteilung des
Vorwegabzuges zur Finanzierung des Stärkungspaktes
und der neuen finanzkraftunabhängigen
Unterhaltungspauschale hat unsere
Schlüsselzuweisungen um insgesamt 1,4 Mio. € geringer
ausfallen lassen, ein Betrag, den wir im Haushalt 2019
gut hätten gebrauchen können.
Der Restbetrag unserer reduzierten
Schlüsselzuweisungen ist systemkonform auf unsere
landesweit überdurchschnittliche Steigerung der
Finanzkraft, insbesondere durch die höheren
Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen.

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Die Grundsteuerentwicklung verläuft – wie geplant -
leicht steigend aufgrund gestiegener Bautätigkeit in
unserer Stadt.
Mit Sorge beobachte ich die zögerliche Haltung auf
Bundesebene bei der verfassungskonformen
Neugestaltung der Grundsteuer und die verhärteten
Auffassungen zwischen einigen Bundesländern.
Die kommunale Familie erwartet einen termingerechten
Vorschlag zur Reform der Grundsteuer.
Wir wollen hier keine Mehrerträge generieren, sondern
diese wichtige Gemeindesteuer in der bestehenden
Größenordnung erhalten.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bewegt
sich mit 55,4 Mio. € geringfügig unterhalb der geplanten
Größenordnung.
Allerdings kann dieser Betrag für 2019 erst im laufenden
Beratungsverfahren nach Vorliegen der 3.
Quartalszahlung Ende Oktober des Jahres gesicherter
berechnet werden. Diese fließen in die endgültige
Beratung und Beschlussfassung ein.

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Mit der verringerten Anzahl erwarteter Zuweisungen für
Flüchtlinge und geringeren Aufwendungen für diesen
Personenkreis sinken auch die Erstattungen des Landes
um rund 1,6 Mio. €.
Nach Abschluss der Istkostenanalyse im IV. Quartal des
Jahres und der erwarteten Umsetzung der Ergebnisse
durch das Land könnte hier eine weitere Anpassung mit
höheren Zuweisungen möglich sein.
2019 erneut nicht berücksichtigt sind in dieser Position
die Erstattungen der Kosten für geduldete Flüchtlinge.
Hier appelliere ich – wie im letzten Jahr – an Bund und
Land, sich den Realitäten zu stellen und die Kommunen
bei der Finanzierung dieser Kosten nicht alleine zu
lassen.

Auch eine weitere Übernahme der flüchtlingsbedingten
Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge und
Asylbewerber - wie im Koalitionsvertrag bis 2021
vorgesehen -, wird erwartet, auch wenn das per
Verordnung aktuell noch nicht umgesetzt ist.

Eine gelungene Integration der zugewanderten
Menschen setzt neben Bereitschaft und Engagement in
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den Kommunen auch eine ausreichende
Finanzausstattung zwingend voraus.

Haushaltsverbessernd wirkt sich ein Ertrag von 3,9 Mio. €
aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen nach
Neufestsetzung der Pensionslasten aus.
Dem stehen auf der Aufwandsseite allerdings weitere
Zuführungen zu den Rückstellungen aufgrund
Besoldungserhöhungen und Neueinstellungen in Höhe
von 2,7 Millionen € gegenüber.

Kommen wir damit zu den Aufwendungen.

                    Wesentliche Veränderungen HH-Planung 2019 gegenüber Finanzplanung in Mio. €

                                                 Aufwendungen

       4,0
                                                                                                         Verschlechterungen

                          2,7

              1,9                    2,1
       2,0

                                                 1,2
                                                                                                         │

       0,0
                                                                                                         Verbesserungen

                                                             -1,0
                                                                         -1,3
       -2,0                                                                          -1,7

                                                                                                  -2,7

       -4,0

                                                                                                                              15
Neben der erwarteten Zuführung zu den Rückstellungen
steigen die Personalaufwendungen beim Stammpersonal
gegenüber Finanzplanung um rd. 2 Mio. €.

Ursächlich sind die Tarif- und Besoldungserhöhungen
2019, die höher ausgefallen sind als eingeplant, darüber
hinaus aber auch Neueinstellungen, z.B. in den
Tageseinrichtungen für Kinder, bei der Feuerwehr und im
techn. Bereich insb. zur termingerechten Abarbeitung der
Fördermaßnahmen aus dem Konjunkturpaket und Gute
Schule 2020.

Deutlich steigen in 2019 auch die
Versorgungsaufwendungen. Das ist zum einen ebenfalls
auf (erwartete) Besoldungserhöhungen zurückzuführen.
Zum anderen wird aufgrund geänderter Rechtslage bei
Dienstherrenwechsel keine anteilige Versorgungszusage
mehr erteilt, sondern es muss im Zeitpunkt des
Personalwechsels eine Abfindung für ersparte
Versorgungsbezüge gezahlt werden. Dies belastet den
Haushalt schon in dem Jahr des Dienstherrenwechsels.

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Wie schon in den Vorjahren steigen die städt. Zuschüsse
zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
freier Träger, insb. aufgrund neu geschaffener Plätze.
Auch unter Berücksichtigung der Landeszuwendungen
und der Elternbeiträge nimmt die Nettobelastung der
Kommunen stetig zu.
Dies ist vor dem Hintergrund, dass die
Rahmenbedingungen für eine Kitaplatzversorgung
bundesgesetzlich geregelt sind, nicht weiter hinnehmbar.
Die lange angekündigte Reform des Kibiz, verbunden mit
einer ausreichenden Finanzierung sowohl für die freien
Träger als auch für die Kommunen, ist dringend geboten.

Der Kita-Rettungsschirm, den das Land im letzten Jahr
aufgelegt hat, geht zwar in die richtige Richtung, hilft dem
einen oder anderen Träger, deckt aber bei weitem nicht
die zusätzliche Belastung der komm. Haushalte durch
eigenen Mehraufwand und die immer noch notwendige
Übernahme von Trägeranteilen ab.

Um auch hier nur 2 Zahlen zu nennen:
Die Entlastung des Haushaltes der Stadt Bottrop aus
dem Rettungsschirm beträgt 2019 rd. 330.000 €, die
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Belastung der Stadt durch die „freiwillige“ Übernahme
von Trägeranteilen beläuft sich auf 1,8 Mio. €.

Auskömmliche Finanzierung, meine Damen und Herren,
sieht anders aus!
Vor diesem Hintergrund dürfen die angekündigten
zusätzlichen Bundesmittel nach meinem Verständnis
nicht nur in die Verbesserung der Angebote gehen,
sondern auch in eine auskömmliche Finanzierung fließen.
Die Kommunen in NRW haben hier längst schon in
erheblichem Umfang Vorleistungen erbracht.

Erfreulich entwickeln sich die Kosten der wirtschaftlichen
Jugendhilfe. Erstmals sinken hier die Aufwendungen
gegenüber den Finanzplanungsansätzen.
Ob hier die vor Ort in den vergangenen Jahren neu
geschaffenen präventiven Ansätze wirksam werden oder
nur kurzfristige Effekte greifen, wird erst die weitere
Entwicklung zeigen.

Ebenfalls geringer als im Vorjahr geplant und entgegen
dem Trend aus den vergangenen Jahren sinkt 2019 die

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geplante Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-
Lippe.
Ursächlich hierfür ist eine angekündigte Senkung des
Hebesatzes von 16 % auf 15,4 %, die u.a. durch eine
deutliche Steigerung bei den Schlüsselzuweisungen, die
der LWL erhält, ermöglicht wurde.

Geringer veranschlagt sind auch die Kosten der
Unterkunft für SGB II-Empfänger.
Hier wurde in der Vergangenheit von einer größeren Zahl
anerkannter Asylbewerber im Rahmen der
Wohnsitzregelung des § 12 a Ausländergesetz und ihrer
Zuweisung in die Jobcenter ausgegangen.

In der aktuellen Fortschreibung des
Haushaltssanierungsplanes sind keine wesentlichen
inhaltlichen Änderungen erfolgt.
Lediglich die Höhe der Konsolidierungsbeträge einzelner
Maßnahmen wurde entsprechend der erwarteten und in
den lfd. unterjährigen Berichten schon dargestellten
Veränderungen angepasst.

                                                        19
Im Ergebnis sieht die Fortschreibung des
Haushaltssanierungsplanes nicht nur einen
ausgeglichenen Haushalt für 2019, sondern auch für die
Folgejahre vor.
Die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit
dürften nach unserer Einschätzung damit gegeben sein.

Zum Abschluss noch einige wenige Ausführungen zu den
größeren Investitionen.

                                       Investitionen nach Bereichen

                        01 - Innere Verwaltung              5.025

                  02 - Sicherheit und Ordnung             4.011

                                  03 - Schulen                5.927

                 04 - Kultur und Wissenschaft                4.358
                                                                                       Investitionen in T€
        06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe    1.947

                       09 - Räumliche Planung              4.567

                     11 - Ver- und Entsorgung                                 20.737

                          12 - Verkehrsflächen                        9.425

            13 - Natur- und Landschaftspflege      1.855

                                17 - Stiftungen 1.181

                                        übrige    1.494

                                                                                                             20
Oberbürgermeister Tischler ist in seiner Rede schon auf
einige wichtige Investitions- und Fördermaßnahmen
eingegangen und hat die Bedeutung eines genehmigten
Haushaltes für die Umsetzung dieser Maßnahmen
deutlich gemacht.

Die Investitionen im Produktbereich 3 – Schulen -
umfassen im Wesentlichen Maßnahmen, die aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden.

Hier soll insbesondere der in diesem Jahr bereits
begonnene, dringend erforderliche Ausbau des Offenen
Ganztags vorangetrieben werden.

Für den Kulturbereich bedeutend ist die Baumaßnahme
„Erweiterung des Quadrates“, die 2019 erstmals mit
größeren Summen veranschlagt ist und aus privaten und
öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Für den Kinder- und Jugendbereich besonders zu
erwähnen ist neben den erheblichen Investitionen in den
Ausbau von Kindertagesstätten, der Bau der Kinder- und
Jugendeinrichtung in Kirchhellen, der 2019 startet und
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aus Anliegerbeiträgen sowie Mitteln des
Konjunkturpaketes finanziert wird.

Im Produktbereich „Räumliche Planung“ sind als
wesentliche Stadterneuerungsmaßnahmen die lfd.
Sanierung des Rathauses, die Erweiterung des August-
Everding-Kulturzentrums sowie erste Maßnahmen für die
Umgestaltung des Trapezes veranschlagt.

Der mit insg. rd. 30 Mio. € betragsmäßige Schwerpunkt
der geplanten Investitionen liegt wie auch in den
vergangenen Jahren im Straßen- und Kanalbau.
Größere Einzelbaumaßnahmen sind im Vorbericht zum
Haushaltsentwurf dargestellt bzw. aus den
Produktgruppen 1103 und 1201 zu entnehmen.

Meine Damen und Herren,

zum Abschluss meiner Haushaltsrede 2019 möchte ich
mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Fachbereich Finanzen, aber auch bei den vielen
Haushaltsverantwortlichen in der Gesamtverwaltung für
das engagierte Mitwirken an diesem Haushaltsentwurf
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bedanken. Dies gilt auch für meine Kollegen im
Verwaltungsvorstand.

Der Haushalt ist – wie sie es von uns erwarten können -
solide gerechnet. Gleichwohl enthält er, wie alle Pläne,
Chancen und Risiken.
Auf verschiedene bin ich in meinen Ausführungen
eingegangen.
Wie ebenfalls schon erläutert, gehe ich davon aus, dass
sich einige maßgebliche offene Punkte im Laufe der
Beratung auflösen.
Wir werden Sie über die jeweiligen Veränderungen in den
Fachausschussberatungen und in Gänze in der
ganztägigen Haupt-, Finanz- und
Beschwerdeausschusssitzung informieren.

Schließen möchte ich mit der Überschrift des letzten
Kommunalfinanzberichtes der Metropole Ruhr:

Konsolidierung schreitet voran – Tragfähigkeit aber nicht
gesichert.

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Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten.
Vielen Dank und ein herzliches Glückauf.

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