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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich in Bayern • Fortentwicklung • FAG 2016
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerische Kommunen im Ländervergleich Bertelsmann Stiftung: „In keinem anderen Bundesland nahmen die Kommunalhaushalte eine vergleichbar positive Entwicklung.“ 3
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerische Kommunen im Ländervergleich 4
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerische Kommunen im Ländervergleich 5
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Reformen zugunsten des ländlichen Raums • Einwohnergewichtung (2013) • Mindestinvestitionspauschale • Stabilisierungshilfen 6
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen • Externes Gutachten (FiFo) • nicht 1:1 umsetzbar • wichtige Erkenntnisse u. Reformansätze 7
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen • Bewährte Elemente bleiben Demografiefaktor Strukturschwächeansatz Sonderschlüsselzuweisungen 8
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Einnahmeseite (Steuerkraft) Nivellierungshebesatz 10% auf übersteigenden Teil => Gerechtere Erfassung der Einnahmen 9
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Bedarfsseite (Ausgangsmesszahl) Unverändert bleiben: Einwohnergewichtung Ansatz für Kreisfreiheit Strukturschwächeansatz 10
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Bedarfsseite (Ausgangsmesszahl) NEU: Änderung Sozialansatz Neu: Kinder in Tageseinrichtungen 11
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich 2016 12
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich 2016 13
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich 2016 14
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich 2016 16
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich 2016 17
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich 2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18
Hans-Peter Mayer, Direktor Der kommunale Finanzausgleich in Bayern Stand: 15. Oktober 2015
Finanzausgleich in Bayern Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verbessert der Staat die Finanzausstattung der drei kommunalen Ebenen (Ziel: Zurverfügungstellung ausreichender Mittel für die Aufgabenerfüllung) = vertikaler Ausgleich regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem gewissen (hohen) Grad ausgeglichen = horizontaler Ausgleich werden kommunale Investitionen unterstützt werden die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet Hans-Peter Mayer 20
Finanzausgleich in Bayern Ziele des kommunalen Finanzausgleichs Ziele 1. fiskalische 2. verteilungspolitische Aufstockung der Finanzen der Angemessene Finanzverteilung Kommunen durch Leistungen unter den kommunalen Ebenen des Staats und zwischen den einzelnen Kommunen Angemessene Schaffung gleichwertiger Aufgabenerfüllung durch die Lebensverhältnisse in ganz Kommunen Bayern Hans-Peter Mayer 21
Finanzausgleich in Bayern Verfahren zur Festlegung des Gesamtumfangs des kommunalen Finanzausgleichs 1. Forderungsschreiben der kommunalen Spitzenverbände in Bayern 2. Amtschefgespräch (Vertreter Finanz- und Innenministerium, Vertreter der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern) seit 1. Januar 2010 Art. 23 FAG Entwurf des Finanzausgleichs eines Haushaltsjahres ist vor der Beschlussfassung der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern Zur Vorbereitung des Gesprächs und der Behandlung im Landtag dient ein festes Programm stets gleich aufbereiteter Datengrundlagen Vergleichende Darstellung der Finanzentwicklung von Staat und Kommune anhand von bestimmten aussagekräftigen Haushaltseckdaten (10 Jahres-Zeitraum) Schätzung auf Basis der kommunalen Rechnungsstatistik zur verbleibenden „freien Spitze“ der Gemeinden (Mittel die Gemeinden zur Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben verbleiben) Ergänzt um einen Ausblick auf die zu erwartenden Einnahmen und auf bedarfsprägende Umstände für Staat und Kommunen im kommenden Haushaltsjahr Hans-Peter Mayer 22
Finanzausgleich in Bayern Verfahren zur Festlegung des Gesamtumfangs des kommunalen Finanzausgleichs 3. Vorgespräch der Präsidenten/Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände in Bayern zur Vorbereitung des „Ministergesprächs“ 4. Ministergespräch zur Konzeption des kommunalen Finanzausgleichs 20… in Bayern Finanzminister, Staatssekretär(e) und Mitarbeiter des Finanzministeriums, Innenminister, Staatssekretär und Mitarbeiter des Innenministeriums, Vorsitzender des Haushaltsausschusses im Landtag Präsidenten/Vorsitzende, Geschäftsführer, Finanzreferenten der kommunalen Spitzenverbände in Bayern Ziel: Vereinbarung der Konzeption des FAG 20… 5. Befassung und Beschluss des Ministerrats Verabschiedung des Entwurfs des jährlichen Finanzausgleichsänderungsgesetzes 6. Verfahren im Bayerischen Landtag zur Verabschiedung des jährlichen Finanzausgleichsänderungsgesetz Unterlagen zur 2. ergänzt um das Ergebnis der Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden (= Bestandteil Hans-Peter Mayer der Begründung des Gesetzentwurfs) 23
Finanzausgleich 2016 Popularklage vom 2. Januar 2014 - Markt Schmidmühlen, - Markt Wiesau, - Gemeinde Hinterschmiding Antrag Art. 3 Abs. 1 FAG wird für nichtig erklärt Begründung Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) und des Gleichheitssatzes (Art. 118 Abs. 1 BV) Einbeziehung der Nebenwohnsitze in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und nicht Anrechnung der Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer bei der Steuer- und Umlagekraft Nicht Anrechnung des kommunalen Anteils am Grunderwerbsteueraufkommen bei der Steuer- und Umlagekraft Verfahren ist derzeit „ruhend“ gestellt Hans-Peter Mayer 24
Volumen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern (reine Landesleistungen) in Mio. € 9.000 7.963 8.000 7.815 7.514 7.325 7.000 6.786 6.352 6.303 6.374 6.124 6.000 5.519 5.122 5.128 5.000 4.760 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hans-Peter Mayer 25
Blaue Liste Teil 1 Hans-Peter Mayer 26
Blaue Liste Teil 2 Hans-Peter Mayer 27
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Vereinbarung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 2013 • Änderung des Hauptansatzes wurde erreicht 112 v. H. bis zu höchstens 150 v. H. • Ergebnis war dringend notwendiger Einstieg aber seit 1978 ganz erheblich gestiegener Grundbedarf in den Gemeinden Voraussetzung für weitere Veränderungen ist, dass die Auswirkungen durch ein Gutachten untersucht werden Vereinbarung zwischen Finanz- und Innenministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Gemeinsame Beauftragung eines Gutachters Hans-Peter Mayer 28
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Ziel: Überprüfung der Sachgerechtigkeit des derzeitigen Verteilungsmodus der Gemeindeschlüsselzuweisungen im bayerischen kommunalen Finanzausgleich Frage: Ist der Verteilungsmodus für die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der sonstigen Finanzausgleichswirkungen entsprechend der Bedarfe der verschiedenen Gemeindegruppen sachgerecht ausgestaltet und versetzt er die Gemeinde in die Lage, ihren Aufgaben angemessen zu erfüllen? Gegenstand der Untersuchung: 1. Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2. Systematik des bisher geltenden Verteilungsschlüssels Hans-Peter Mayer 29
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern • Werden die Bedarfe von Gemeinden und Städten durch den Hauptansatz und die geltenden Nebenansätze sachgerecht abgewickelt? • Ist die gegenwärtige Steuerkraftberechnung (Höhe der Nivellierungshebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, Anrechnungsmodus bei Einkommen- und Umsatzsteuer) sachgerecht austariert? Hans-Peter Mayer 30
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern 1. Zur Steuerkraftberechnung: • Sind für alle Gemeinden geltende einheitliche Nivellierungshebesätze bei den Realsteuern sachgerecht? • Ist die Höhe der gewählten Nivellierungshebesätze im Zusammenspiel mit der Einwohnergewichtung sachgerecht? • Werden ausreichende Anreize zur Stärkung der eigenen Steuerkraft gewahrt? • Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Betrag bei der Ermittlung der Steuerkraft unangerechnet zu lassen? • Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Anteil der Realsteueristeinnahmen über dem Nivellierungshebesatz in die Berechnung mit einzubeziehen? • Wie wird der Vorschlag beurteilt, bei der Steuerkraft und der Umlagekraft von Mehrjahresdurchschnitten auszugehen (und parallel dazu auf der Aufgabenseite der Schlüsselzuweisungen bei den Ergänzungsansätzen ebenfalls)? Hans-Peter Mayer 31
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern 2. Zur Bemessung der Aufgabenbelastung: • Wie wird die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel bis 2012 und ab 2013 bewertet? • Werden Einwohnerrückgänge und die Herausforderungen aufgrund des demographischen Wandels angemessen berücksichtigt? • Ist das Gewicht der Ergänzungsansätze im Vergleich zum Hauptansatz angemessen? Sind die Ergänzungsansätze ausgewogen, auch im Hinblick auf ihre interkommunale Verteilungswirkung? • Kann der Ansatz für Belastung durch Sozialhilfe und durch Grundsicherung für Arbeitssuchende von den tatsächlichen Ausgaben losgelöst und auf andere, die Bedarfe annähernd abbildende Indikatoren umgestellt werden? • Gibt es für den Ergänzungsansatz "Strukturschwäche" weitere Kriterien? • Werden die Zentralitätsfunktionen ausreichend berücksichtigt? , • Erscheint die Einführung weiterer Bedarfsindikatoren sinnvoll (z. B. für Belastungen durch Jugendhilfe, für Kurorte, Einwohnerdichte, Flächenausdehnung , Gebietsstruktur (Ortsteile) oder anderes)? Hans-Peter Mayer 32
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Gutachter FiFo-Institut; Köln Auftraggeber: Freistaat Bayern (Finanz- und Innenministerium) Kommunale Spitzenverbände in Bayern Gutachtensprozess mit Begleitung durch die Auftraggeber Dauer 2. Jahreshälfte 2013 bis 1 Jahreshälfte 2015 Vorgelegtes Gutachten / Umsetzung Hans-Peter Mayer 33
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Ziele des Gemeindetags • Konsens über notwendige Änderungen im Finanzausgleich • Weiterentwicklung des Systems des kommunalen Finanzausgleichs unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen der konkreten Bedarfe der Gemeinden • Nachjustierung des kommunalen Finanzausgleichs unter den Gesichtspunkten der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit und Sicherung der Zukunftsfähigkeit insbesondere von Gemeinden in strukturschwachen Regionen • Schaffung einer nachhaltigen Finanzgrundlage für die Kommunen zur Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Bayern Hans-Peter Mayer 34
Hans-Peter Mayer 35
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern November 2014/ April 2015 Arbeitsgruppe Finanzministerium, Innenministerium, Statistisches Landesamt, Kommunale Spitzenverbände Ziel: Formulierung geeigneter Modelle nach Abschluss Probeberechnungen Eingrenzung möglicher realisierbarer Modelle Spitzengespräch mit Geschäftsführern und Amtschef Festlegung auf drei mögliche Modelle Ziel: Konsensfindung Spitzengespräch der Präsidenten mit Staatsminister Dr. Söder Vereinbarung letzte Probeberechnungen FAG-Verhandlungen 2.7.2015 einvernehmliche Vereinbarung eines Modells zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs Hans-Peter Mayer 36
Schlüsselzuweisungen Reformmodelle Anzahl Anzahl Modell E2a Kurzbeschreibung: Gemeinden in % Einw ohner in % Änderung Steuerkraft 31.12.2012 (nur Realsteuern 310% + 10%); höhere Gewichtung Kinder Berechnungsgrundlage: SZ 2014 SZ 2014 SZ 2013 Steuerkraft - Realsteuern Nivellierungshebesatz Grundsteuer (bisher: 250%) 310% Anrechnung darüber hinausgehender Steuereinnahmen 10% Nivellierungshebesatz Gewerbesteuer (bisher: 300%) 310% Anrechnung darüber hinausgehender Steuereinnahmen 10% - Einkommensteuerbeteiligung ohne Änderung (= Anrechnungsvergünstigungen für steuerschw ache Gemeinden) Bedarfsseite (Schlüsselzuweisungen) Alte und neue Elemente - Einwohnergewichtung Eingangsstufe 5.000 EW bei 112% (5.000 EW bis 2012: 108%, ab 2013: 112%) Höchste Stufe 150% (München; bis 2012: 159,2%, ab 2013: 150%) => Spreizung der Hauptansatzstaffel 38% (bis 2012: 42% bzw. 51,2%, ab 2013: 38%) - berücksichtigte Einwohner Demografiefaktor (bisher: ja) ja Stationierungskräfte und ihre Angehörige (bisher: ja) ja Nebenwohnsitze (stufenweises Entfallen ab 2015 vorgesehen) ja (zu Vergleichszw ecken mit dem Status quo) Hans-Peter Mayer 37
- bisherige Ergänzungsansätze - Sozialhilfeansatz gestrichen (Ersatz: Bedarfsgemeinschaften; Kinder) - Ergänzungsansatz für kreisfreie Städte ohne Änderung - Strukturschwächeansatz ohne Änderung - neue Ergänzungsansätze - Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ja (Personen in BDG; nur kreisfreie Städte und Landkreise - wie bisher) Gewichtung 3,1 - Kinder in Tageseinrichtungen ja (Kinder in Tageseinrichtungen, alle Gemeinden) Gewichtung 1,0 - Einpendler nein - Studenten nein (keine ausreichende statistische Datenbasis) - Sonderschlüsselzuweisungen Gewichtung nach Gemeindegröße (bisher: ja) ohne Änderung Orientierung am Landesdurchschnitt (LD; bisher 75 %) ohne Änderung Hans-Peter Mayer 38
Fortentwicklung 2016 Einigung und Ergebnis Einigung nach langen und zähen Verhandlungen möglich Kommunale Solidarität gefordert Ergebnis: positiver Abschluss, löst aber keine Euphorie aus Balance zwischen staatlichen und kommunalen Interessen, aber auch innerhalb der unterschiedlichen kommunalen Ebenen und Größenklassen konnte erreicht werden Keine Revolution, aber dringend notwendige Weiterentwicklung Ergebnis muss im Kontext mit den in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen gesehen werden Hans-Peter Mayer 39
Finanzentwicklung 2016 Einführung eines 10 jährigen Demografiefaktors (Volumen rund 20 bis 30 Mio. Euro) Einführung und Erhöhung der Mindestinvestitionspauschale, Basiswert derzeit 110.000 Euro (Aufwuchs in den letzten Jahre 2012 bis 2015 rund 74 Mio. Euro) Erhöhung der Hauptansatzstaffel von 108 auf 112 % (geschätzt rund 75 Mio. Euro) Einführung der Stabilisierungshilfen (2015 ist 120 Mio. Euro davon in 2014 für kreisangehörige Gemeinden rund 70,9 Mio. Euro bei 100 Mio. Euro Gesamtvolumen) Hans-Peter Mayer 40
Finanzentwicklung 2016 Umverteilungsvolumen von rund 64 Mio. Euro weiterer Beitrag zur Stärkung struktur- und finanzschwacher Kommunen ohne andere Kommunen zu überfordern Ergebnis tragfähiger Kompromiss der von allen Spitzenverbänden einvernehmlich getragen wird Zusammen mit Ergebnis FAG 2016 mit einer weiteren Erhöhung der Schlüsselzuweisungen von rund 63 Mio. Euro und einer Erhöhung der allg. Investitionspauschale von 30 Mio. Euro gelingt es Härten für einzelne Kommunen zu vermeiden Hans-Peter Mayer 41
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Bund: stellt im Rahmen eines Kommunalinvestitionsförderungsfonds 3,5 Mrd. € als Sondervermögen zur Verfügung Ziel: Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 Fördersatz: bis zu 90 % Hans-Peter Mayer 42
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Förderfähige Bereiche: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur - Krankenhäuser - Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung - Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau und Barriereabbau, ohne Abwasser und ÖPNV - Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels - Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur - Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur - Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung Hans-Peter Mayer 43
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Verteilung des Sondervermögens auf die Länder Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro wird auf die Bundesländer wie folgt verteilt: Verwaltungsvereinbarung zwischenzeitlich abgeschlossen Hans-Peter Mayer 44
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Umsetzung in Bayern Vorgespräche: Kommunale Spitzenverbände in Bayern mit Vertretern Finanz-, Innenministerium, Oberste Baubehörde Beschluss des Ministerrats am 07.07.2015 Mittel zur energetischen Sanierung, Barriereabbau, kommunale Gebäude, Einrichtungen, Städtebau Gegenstand der Förderung: energetische Sanierung: Kinderbetreuung, Schule, Museen, Weiterbildung, Mehrgenerationshäuser, Jugendzentren, Verwaltungsgebäude Barriereabbau (siehe oben) Hans-Peter Mayer 45
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände soweit sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: durchschnittliche Finanzkraft der letzten drei Jahre unter dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen Gebietskörperschaften und Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014; durchschnittliche Finanzkraft der letzten drei Jahre unter dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen Gebietskörperschaften und Schuldenstand am 31. Dezember 2013 über dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen Gebietskörperschaften; Empfänger von Stabilisierungshilfen 2014; Saldo der freien Finanzspannen („freie Spitze“) weist in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung jeweils ein negatives Ergebnis auf. Hans-Peter Mayer 46
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Zuwendungsempfänger – Fortsetzung: Bei Bezirken tritt an die Stelle der durchschnittlichen Finanzkraft der Jahre 2011 bis 2013 die durchschnittliche Umlagekraft der Jahre 2011 bis 2013. Kommunale Zweckverbände sind antragsberechtigt, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder antragsberechtigt ist. Hans-Peter Mayer 47
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Förderungsvoraussetzungen: Langfristige Nutzbarkeit (Demographie) Standard EnEV z. T. städtebauliches Konzept Förderfähige Ausgaben mindestens 50.000,00 € (kein Höchstbetrag) Förderumfang: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben Bewilligungsstellen: Regierungen Bildung eines Beirats unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände Hans-Peter Mayer 48
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Förderzeitraum: 1. Juli 2015; vollständige Abnahme der Maßnahme bis 31.12.2018; Abrechnung gegenüber Bewilligungsstelle bis spätestens 30.06.2019 Antragstellung: bis 15. Februar 2016 Antragsverfahren (beachte Förderrichtlinie) Förderrichtlinie: Zustimmung ORH fehlt noch Veröffentlichung in den nächsten Tagen Hans-Peter Mayer 49
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