Herzlich Willkommen! Wir danken unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung - Bayerischer Gemeindetag

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Herzlich Willkommen! Wir danken unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung - Bayerischer Gemeindetag
Herzlich Willkommen!
    Wir danken unseren Sponsoren
   für die freundliche Unterstützung
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
                      für Landesentwicklung und Heimat

Kommunaler
Finanzausgleich in Bayern

• Fortentwicklung

• FAG 2016
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Bayerische Kommunen im
Ländervergleich

Bertelsmann Stiftung:
  „In keinem anderen Bundesland nahmen
  die Kommunalhaushalte eine vergleichbar
  positive Entwicklung.“

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Bayerische Kommunen im
Ländervergleich

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Bayerische Kommunen im
Ländervergleich

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Reformen
zugunsten des ländlichen Raums

• Einwohnergewichtung (2013)

• Mindestinvestitionspauschale

• Stabilisierungshilfen

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Aktuelle Reform
Schlüsselzuweisungen

• Externes Gutachten (FiFo)

• nicht 1:1 umsetzbar

• wichtige Erkenntnisse u. Reformansätze

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Aktuelle Reform
Schlüsselzuweisungen
• Bewährte Elemente bleiben

   Demografiefaktor

   Strukturschwächeansatz

   Sonderschlüsselzuweisungen

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Aktuelle Reform
Schlüsselzuweisungen
Einnahmeseite (Steuerkraft)

   Nivellierungshebesatz

   10% auf übersteigenden Teil

=> Gerechtere Erfassung der Einnahmen

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Aktuelle Reform
Schlüsselzuweisungen
Bedarfsseite (Ausgangsmesszahl)
Unverändert bleiben:
   Einwohnergewichtung

   Ansatz für Kreisfreiheit

   Strukturschwächeansatz
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Aktuelle Reform
Schlüsselzuweisungen
Bedarfsseite (Ausgangsmesszahl)

NEU:

   Änderung Sozialansatz

   Neu: Kinder in Tageseinrichtungen

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Kommunaler
Finanzausgleich 2016

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Finanzausgleich 2016

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Kommunaler
Finanzausgleich 2016

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Hans-Peter Mayer, Direktor

Der kommunale Finanzausgleich in
Bayern

Stand: 15. Oktober 2015
Finanzausgleich in Bayern
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
    verbessert der Staat die Finanzausstattung der drei kommunalen Ebenen
   (Ziel: Zurverfügungstellung ausreichender Mittel für die Aufgabenerfüllung)
   = vertikaler Ausgleich
   regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch
   Umlagen
   werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen
   Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem gewissen (hohen) Grad
   ausgeglichen
   = horizontaler Ausgleich
   werden kommunale Investitionen unterstützt
   werden die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung
   laufender Aufgaben entlastet

Hans-Peter Mayer                                                                 20
Finanzausgleich in Bayern
        Ziele des kommunalen Finanzausgleichs

                                Ziele

        1. fiskalische                             2. verteilungspolitische

Aufstockung der Finanzen der                    Angemessene Finanzverteilung
Kommunen durch Leistungen                       unter den kommunalen Ebenen
des Staats                                      und zwischen den einzelnen
                                                Kommunen

 Angemessene                                    Schaffung gleichwertiger
  Aufgabenerfüllung durch die                     Lebensverhältnisse in ganz
  Kommunen                                        Bayern

    Hans-Peter Mayer                                                           21
Finanzausgleich in Bayern
   Verfahren zur Festlegung des Gesamtumfangs des kommunalen Finanzausgleichs

   1.    Forderungsschreiben der kommunalen Spitzenverbände in Bayern

   2.    Amtschefgespräch (Vertreter Finanz- und Innenministerium, Vertreter der vier
         kommunalen Spitzenverbände in Bayern)
         seit 1. Januar 2010 Art. 23 FAG
         Entwurf des Finanzausgleichs eines Haushaltsjahres ist vor der Beschlussfassung
         der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern
         Zur Vorbereitung des Gesprächs und der Behandlung im Landtag dient ein festes
         Programm stets gleich aufbereiteter Datengrundlagen

                    Vergleichende Darstellung der Finanzentwicklung von Staat und Kommune anhand von bestimmten
                     aussagekräftigen Haushaltseckdaten (10 Jahres-Zeitraum)
                    Schätzung auf Basis der kommunalen Rechnungsstatistik zur verbleibenden „freien Spitze“ der
                     Gemeinden (Mittel die Gemeinden zur Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben verbleiben)
                    Ergänzt um einen Ausblick auf die zu erwartenden Einnahmen und auf bedarfsprägende Umstände
                     für Staat und Kommunen im kommenden Haushaltsjahr

Hans-Peter Mayer                                                                                              22
Finanzausgleich in Bayern
  Verfahren zur Festlegung des Gesamtumfangs des kommunalen
  Finanzausgleichs
   3. Vorgespräch der Präsidenten/Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände in
      Bayern zur Vorbereitung des „Ministergesprächs“

   4. Ministergespräch zur Konzeption des kommunalen Finanzausgleichs 20… in
      Bayern
      Finanzminister, Staatssekretär(e) und Mitarbeiter des Finanzministeriums,
      Innenminister, Staatssekretär und Mitarbeiter des Innenministeriums,
      Vorsitzender des Haushaltsausschusses im Landtag
      Präsidenten/Vorsitzende, Geschäftsführer, Finanzreferenten der kommunalen
      Spitzenverbände in Bayern
      Ziel: Vereinbarung der Konzeption des FAG 20…

   5. Befassung und Beschluss des Ministerrats
      Verabschiedung des Entwurfs des jährlichen
      Finanzausgleichsänderungsgesetzes

   6. Verfahren im Bayerischen Landtag zur Verabschiedung des jährlichen
      Finanzausgleichsänderungsgesetz
       Unterlagen zur 2. ergänzt um das Ergebnis der Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden (=
       Bestandteil
Hans-Peter Mayer der Begründung des Gesetzentwurfs)                                                      23
Finanzausgleich 2016
  Popularklage vom 2. Januar 2014
  - Markt Schmidmühlen, - Markt Wiesau, - Gemeinde Hinterschmiding

  Antrag
  Art. 3 Abs. 1 FAG wird für nichtig erklärt
  Begründung
  Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 11 Abs. 2 Satz 2
  BV) und des Gleichheitssatzes (Art. 118 Abs. 1 BV)
  Einbeziehung der Nebenwohnsitze in die Berechnung der
  Schlüsselzuweisungen und nicht Anrechnung der Einnahmen aus der
  Zweitwohnungssteuer bei der Steuer- und Umlagekraft
  Nicht Anrechnung des kommunalen Anteils am
  Grunderwerbsteueraufkommen bei der Steuer- und Umlagekraft
  Verfahren ist derzeit „ruhend“ gestellt

Hans-Peter Mayer                                                             24
Volumen des kommunalen Finanzausgleichs
in Bayern (reine Landesleistungen) in Mio. €
9.000

                                                                                                           7.963
8.000                                                                                              7.815
                                                                                           7.514
                                                                                   7.325

7.000                                                                      6.786
                                                   6.352   6.303   6.374
                                           6.124
6.000
                                   5.519
                   5.122   5.128
5.000      4.760

4.000

3.000

2.000

1.000

   0
           2004    2005    2006    2007    2008    2009    2010    2011    2012    2013    2014    2015    2016

        Hans-Peter Mayer                                                                                           25
Blaue Liste
Teil 1

      Hans-Peter Mayer   26
Blaue Liste
Teil 2

    Hans-Peter Mayer   27
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern

   Vereinbarung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 2013
   • Änderung des Hauptansatzes wurde erreicht
     112 v. H. bis zu höchstens 150 v. H.
   • Ergebnis war dringend notwendiger Einstieg
     aber
     seit 1978 ganz erheblich gestiegener Grundbedarf in den Gemeinden
     Voraussetzung für weitere Veränderungen ist, dass die Auswirkungen durch
     ein Gutachten untersucht werden
           Vereinbarung zwischen Finanz- und Innenministerium sowie den kommunalen
            Spitzenverbänden in Bayern
            Gemeinsame Beauftragung eines Gutachters

Hans-Peter Mayer                                                                      28
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern

Ziel:
Überprüfung der Sachgerechtigkeit des derzeitigen Verteilungsmodus der
Gemeindeschlüsselzuweisungen im bayerischen kommunalen Finanzausgleich
Frage:
Ist der Verteilungsmodus für die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung
der sonstigen Finanzausgleichswirkungen entsprechend der Bedarfe der
verschiedenen Gemeindegruppen sachgerecht ausgestaltet und versetzt er die
Gemeinde in die Lage, ihren Aufgaben angemessen zu erfüllen?
Gegenstand der Untersuchung:
   1. Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der
      Schlüsselzuweisungen
   2. Systematik des bisher geltenden Verteilungsschlüssels

Hans-Peter Mayer                                                           29
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern

  • Werden die Bedarfe von Gemeinden und Städten durch den
    Hauptansatz und die geltenden Nebenansätze sachgerecht
    abgewickelt?
  • Ist die gegenwärtige Steuerkraftberechnung
    (Höhe der Nivellierungshebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer,
    Anrechnungsmodus bei Einkommen- und Umsatzsteuer)
    sachgerecht austariert?

Hans-Peter Mayer                                                     30
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern

1. Zur Steuerkraftberechnung:
• Sind für alle Gemeinden geltende einheitliche Nivellierungshebesätze bei den
  Realsteuern sachgerecht?
• Ist die Höhe der gewählten Nivellierungshebesätze im Zusammenspiel mit der
  Einwohnergewichtung sachgerecht?
• Werden ausreichende Anreize zur Stärkung der eigenen Steuerkraft gewahrt?
• Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Betrag bei der Ermittlung der
  Steuerkraft unangerechnet zu lassen?
• Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Anteil der
  Realsteueristeinnahmen über dem Nivellierungshebesatz in die Berechnung mit
  einzubeziehen?
• Wie wird der Vorschlag beurteilt, bei der Steuerkraft und der Umlagekraft von
  Mehrjahresdurchschnitten auszugehen (und parallel dazu auf der Aufgabenseite
  der Schlüsselzuweisungen bei den Ergänzungsansätzen ebenfalls)?

Hans-Peter Mayer                                                                     31
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern
2. Zur Bemessung der Aufgabenbelastung:

• Wie wird die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel bis 2012 und ab 2013 bewertet?

• Werden Einwohnerrückgänge und die Herausforderungen aufgrund des
  demographischen Wandels angemessen berücksichtigt?
• Ist das Gewicht der Ergänzungsansätze im Vergleich zum Hauptansatz angemessen?
  Sind die Ergänzungsansätze ausgewogen, auch im Hinblick auf ihre interkommunale
  Verteilungswirkung?
• Kann der Ansatz für Belastung durch Sozialhilfe und durch Grundsicherung für
  Arbeitssuchende von den tatsächlichen Ausgaben losgelöst und auf andere, die
  Bedarfe annähernd abbildende Indikatoren umgestellt werden?
• Gibt es für den Ergänzungsansatz "Strukturschwäche" weitere Kriterien?
• Werden die Zentralitätsfunktionen ausreichend berücksichtigt?
,
• Erscheint die Einführung weiterer Bedarfsindikatoren sinnvoll (z. B. für Belastungen
  durch Jugendhilfe, für Kurorte, Einwohnerdichte, Flächenausdehnung , Gebietsstruktur
  (Ortsteile) oder anderes)?

Hans-Peter Mayer                                                                         32
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern

   Gutachter FiFo-Institut; Köln
   Auftraggeber:
   Freistaat Bayern (Finanz- und Innenministerium)
   Kommunale Spitzenverbände in Bayern
   Gutachtensprozess mit Begleitung durch die Auftraggeber
   Dauer 2. Jahreshälfte 2013 bis 1 Jahreshälfte 2015
   Vorgelegtes Gutachten / Umsetzung

Hans-Peter Mayer                                             33
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern

  Ziele des Gemeindetags
   • Konsens über notwendige Änderungen im Finanzausgleich

   • Weiterentwicklung des Systems des kommunalen Finanzausgleichs unter
     Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen der
     konkreten Bedarfe der Gemeinden

   • Nachjustierung des kommunalen Finanzausgleichs unter den Gesichtspunkten
     der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit und Sicherung der
     Zukunftsfähigkeit insbesondere von Gemeinden in strukturschwachen Regionen

   • Schaffung einer nachhaltigen Finanzgrundlage für die Kommunen zur
     Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Bayern

Hans-Peter Mayer                                                                  34
Hans-Peter Mayer   35
Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern
November 2014/ April 2015
 Arbeitsgruppe Finanzministerium, Innenministerium, Statistisches Landesamt,
  Kommunale Spitzenverbände

   Ziel: Formulierung geeigneter Modelle
   nach Abschluss Probeberechnungen
   Eingrenzung möglicher realisierbarer Modelle
 Spitzengespräch mit Geschäftsführern und Amtschef
  Festlegung auf drei mögliche Modelle
  Ziel: Konsensfindung
 Spitzengespräch der Präsidenten mit Staatsminister Dr. Söder
  Vereinbarung letzte Probeberechnungen
 FAG-Verhandlungen 2.7.2015 einvernehmliche Vereinbarung eines Modells
  zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs

Hans-Peter Mayer                                                            36
Schlüsselzuweisungen
Reformmodelle

                                                               Anzahl             Anzahl              Modell E2a
                                           Kurzbeschreibung:   Gemeinden   in %   Einw ohner   in %   Änderung Steuerkraft
                                                                                  31.12.2012          (nur Realsteuern 310% + 10%);
                                                                                                      höhere Gewichtung Kinder
                                         Berechnungsgrundlage: SZ 2014            SZ 2014                         SZ 2013
Steuerkraft
- Realsteuern
  Nivellierungshebesatz Grundsteuer (bisher: 250%)                                                               310%
     Anrechnung darüber hinausgehender Steuereinnahmen                                                            10%
  Nivellierungshebesatz Gewerbesteuer (bisher: 300%)                                                             310%
     Anrechnung darüber hinausgehender Steuereinnahmen                                                            10%
- Einkommensteuerbeteiligung                                                                                 ohne Änderung
                                                                                                       (= Anrechnungsvergünstigungen für
                                                                                                           steuerschw ache Gemeinden)

Bedarfsseite (Schlüsselzuweisungen)                                                                      Alte und neue Elemente
- Einwohnergewichtung
  Eingangsstufe                                                                                            5.000 EW bei 112%
        (5.000 EW bis 2012: 108%, ab 2013: 112%)
  Höchste Stufe                                                                                                     150%
       (München; bis 2012: 159,2%, ab 2013: 150%)
  => Spreizung der Hauptansatzstaffel                                                                                38%
       (bis 2012: 42% bzw. 51,2%, ab 2013: 38%)
- berücksichtigte Einwohner
  Demografiefaktor (bisher: ja)                                                                                       ja
  Stationierungskräfte und ihre Angehörige (bisher: ja)                                                               ja
  Nebenwohnsitze (stufenweises Entfallen ab 2015 vorgesehen)                                                          ja
                                                                                                            (zu Vergleichszw ecken
                                                                                                              mit dem Status quo)

Hans-Peter Mayer                                                                                                                           37
- bisherige Ergänzungsansätze
   - Sozialhilfeansatz                                               gestrichen
                                                                       (Ersatz:
                                                             Bedarfsgemeinschaften; Kinder)

   - Ergänzungsansatz für kreisfreie Städte                       ohne Änderung
   - Strukturschwächeansatz                                       ohne Änderung
 - neue Ergänzungsansätze
   - Bedarfsgemeinschaften nach SGB II                                      ja
                                                          (Personen in BDG; nur kreisfreie Städte
                                                               und Landkreise - wie bisher)
                                                                 Gewichtung 3,1
  - Kinder in Tageseinrichtungen                                            ja
                                                              (Kinder in Tageseinrichtungen,
                                                                     alle Gemeinden)
                                                                 Gewichtung 1,0
  - Einpendler                                                            nein
  - Studenten                                                             nein
                                                                   (keine ausreichende
                                                                 statistische Datenbasis)

 - Sonderschlüsselzuweisungen
   Gewichtung nach Gemeindegröße (bisher: ja)                     ohne Änderung
   Orientierung am Landesdurchschnitt (LD; bisher 75 %)           ohne Änderung

Hans-Peter Mayer                                                                                    38
Fortentwicklung 2016
   Einigung und Ergebnis
      Einigung nach langen und zähen Verhandlungen möglich
      Kommunale Solidarität gefordert
      Ergebnis: positiver Abschluss, löst aber keine Euphorie aus
      Balance zwischen staatlichen und kommunalen Interessen, aber auch
      innerhalb der unterschiedlichen kommunalen Ebenen und Größenklassen
      konnte erreicht werden
      Keine Revolution, aber dringend notwendige Weiterentwicklung
      Ergebnis muss im Kontext mit den in den letzten Jahren erreichten
      Verbesserungen gesehen werden

Hans-Peter Mayer                                                            39
Finanzentwicklung 2016
      Einführung eines 10 jährigen Demografiefaktors
      (Volumen rund 20 bis 30 Mio. Euro)
      Einführung und Erhöhung der Mindestinvestitionspauschale, Basiswert
      derzeit 110.000 Euro (Aufwuchs in den letzten Jahre 2012 bis 2015 rund
      74 Mio. Euro)
      Erhöhung der Hauptansatzstaffel von 108 auf 112 %
      (geschätzt rund 75 Mio. Euro)
      Einführung der Stabilisierungshilfen (2015 ist 120 Mio. Euro davon in
      2014 für kreisangehörige Gemeinden rund 70,9 Mio. Euro bei 100 Mio.
      Euro Gesamtvolumen)

Hans-Peter Mayer                                                               40
Finanzentwicklung 2016
      Umverteilungsvolumen von rund 64 Mio. Euro weiterer Beitrag zur
      Stärkung struktur- und finanzschwacher Kommunen
      ohne andere Kommunen zu überfordern
      Ergebnis tragfähiger Kompromiss der von allen Spitzenverbänden
      einvernehmlich getragen wird
      Zusammen mit Ergebnis FAG 2016 mit einer weiteren Erhöhung der
      Schlüsselzuweisungen von rund 63 Mio. Euro und einer Erhöhung der
      allg. Investitionspauschale von 30 Mio. Euro gelingt es Härten für einzelne
      Kommunen zu vermeiden

Hans-Peter Mayer                                                                    41
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

  Bund:
  stellt im Rahmen eines Kommunalinvestitionsförderungsfonds
  3,5 Mrd. € als Sondervermögen zur Verfügung
  Ziel:
  Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den
  Jahren 2015 bis 2018
  Fördersatz:
  bis zu 90 %

Hans-Peter Mayer                                                42
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
  Förderfähige Bereiche:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
  - Krankenhäuser
  - Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung
  - Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
      ohne Abwasser und ÖPNV
  - Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen
      in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
  - Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
  - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
  - Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
  - Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger
      Einrichtungen der Weiterbildung

 Hans-Peter Mayer                                                       43
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
  Verteilung des Sondervermögens auf die Länder
      Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro wird auf die
      Bundesländer wie folgt verteilt:

       Verwaltungsvereinbarung zwischenzeitlich abgeschlossen

Hans-Peter Mayer                                                        44
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
  Umsetzung in Bayern
      Vorgespräche: Kommunale Spitzenverbände in Bayern mit Vertretern
      Finanz-, Innenministerium, Oberste Baubehörde
      Beschluss des Ministerrats am 07.07.2015 Mittel zur energetischen
      Sanierung, Barriereabbau, kommunale Gebäude, Einrichtungen,
      Städtebau
      Gegenstand der Förderung:
      energetische Sanierung: Kinderbetreuung, Schule, Museen,
                              Weiterbildung, Mehrgenerationshäuser,
                              Jugendzentren, Verwaltungsgebäude
      Barriereabbau           (siehe oben)

Hans-Peter Mayer                                                          45
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
   Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände
soweit sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

 durchschnittliche Finanzkraft der letzten drei Jahre unter dem Landesdurchschnitt der
  Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen
  Gebietskörperschaften und Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß
  Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014;
 durchschnittliche Finanzkraft der letzten drei Jahre unter dem Landesdurchschnitt der
  Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen
  Gebietskörperschaften und Schuldenstand am 31. Dezember 2013 über dem
  Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der
  kommunalen Gebietskörperschaften;
 Empfänger von Stabilisierungshilfen 2014;
 Saldo der freien Finanzspannen („freie Spitze“) weist in den letzten drei Jahren vor der
  Antragstellung jeweils ein negatives Ergebnis auf.

Hans-Peter Mayer                                                                             46
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

  Zuwendungsempfänger – Fortsetzung:
      Bei Bezirken tritt an die Stelle der durchschnittlichen Finanzkraft
      der Jahre 2011 bis 2013 die durchschnittliche Umlagekraft der
      Jahre 2011 bis 2013.
      Kommunale Zweckverbände sind antragsberechtigt, wenn
      mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder antragsberechtigt ist.

Hans-Peter Mayer                                                            47
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
   Förderungsvoraussetzungen:
      Langfristige Nutzbarkeit (Demographie)
      Standard EnEV
      z. T. städtebauliches Konzept
      Förderfähige Ausgaben mindestens 50.000,00 € (kein Höchstbetrag)
   Förderumfang:
      bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
   Bewilligungsstellen:
      Regierungen
      Bildung eines Beirats unter Einbeziehung der Kommunalen
      Spitzenverbände

Hans-Peter Mayer                                                         48
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
   Förderzeitraum:
      1. Juli 2015; vollständige Abnahme der Maßnahme bis 31.12.2018;
      Abrechnung gegenüber Bewilligungsstelle bis spätestens 30.06.2019
   Antragstellung:
      bis 15. Februar 2016
      Antragsverfahren (beachte Förderrichtlinie)
   Förderrichtlinie:
      Zustimmung ORH fehlt noch
      Veröffentlichung in den nächsten Tagen

Hans-Peter Mayer                                                          49
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        Wir danken unseren Sponsoren
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