Herzlich Willkommen zum virtuellen Bildungsträgergespräch 2021 - Januar 2021
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Unsere Themen heute SGB III: SGB II: Arbeit-von-morgen Aktuelle Bildungszielplanung Qualifizierungs- Gesetz Arbeitsmarktlage Fragen & 2021 planung 2021 & und Prognosen 2021 Austausch und Überblick und Überblick Qualifizierungs- und in Gießen Einkaufmaßnahmen Einkaufmaßnahmen Chancengesetz Weiterbildungs- förderung Beschäftigter Seite 3
Aktuelle Arbeitsmarktlage und Prognosen 2021 in Gießen SGB III: SGB II: Arbeit-von-morgen Aktuelle Gesetz Bildungszielplanung Qualifizierungs- Fragen & Arbeitsmarktlage & 2021 planung 2021 und Prognosen 2021 Austausch und Überblick und Überblick Qualifizierungs- in Gießen und Chancengesetz Einkaufmaßnahmen Einkaufmaßnahmen Weiterbildungs- förderung Beschäftigter Seite 4
Aktuelle Trends am Arbeitsmarkt im Bezirk Gießen AA Gießen Entwicklung des Bestandes an Arbeitslosen nach Rechtskreisen 18.420 15.075 15.633 SGB III SGB II Jan 2018 Jan 2019 Jan 2020 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 5
Aktuelle Trends am Arbeitsmarkt im Bezirk Gießen Arbeitslose SGBIII Agentur für Arbeit Gießen und Geschäftsstellenbezirke, Gebietsstand November 2020 November 2020 Veränderung zum Vorjahr in Prozent GSt Lau terb ach 25,6 GSt Fri edberg 31,3 Age ntu rbezirk 36,1 GSt Gießen 38,3 GSt Büdin gen 44,7 GSt Bad Vilbe l 46,6 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 6
Ausgewählte Personengruppen im Bezirk Gießen: Anteil ausgewählter Personengruppen an allen Arbeitslosen nach Rechtskreisen Männer Frauen Insgesamt 58,0% 42,0% SGB III 59,6% 40,4% SGB II 56,9% 43,1% 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 50 Jahre 50 Jahre und älter Insgesamt 9,1% 59,4% 31,6% SGB III 9,7% 52,0% 38,3% SGB II 8,5% 64,9% 26,6% Deutsche Ausländer Insgesamt 69,7% 30,1% SGB III 79,4% 20,6% SGB II 62,4% 37,3% © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 7
Beschäftigte am Arbeitsort Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in ausgewählten Wirtschaftszweigen zum Stichtag 30.06.2020 Verarbeitendes Gewerbe 41.205 Gesundheits- und Sozialwesen 40.042 Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 36.722 Wirtschaftliche Dienstleistungen (ohne Zeitarbeit)* 23.602 Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers. 15.205 Baugewerbe 13.478 Erziehung und Unterricht 12.714 Verkehr und Lagerei 9.582 Gastgewerbe 5.167 Finanz- u. Versicherungs-DL 4.920 Information und Kommunikation 4.690 Zeitarbeit 2.333 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1.383 * z. B. Rechts-, Unternehmens-, Steuerberatung; Werbeagenturen, Reisebüros; Wach-, Hinweis: falls bei einem Wirtschaftszweig „0“ angezeigt Sicherheits- und Reinigungsdienste (Wirtschaftszweige L,M,N) wird, tritt die Dominanzregelung in Kraft. Seite 8
Entwicklung der Langzeitleistungsbezieher/innen im Jobcenter Gießen Seite 11
Prognose zur weiteren Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Seite 12
SGB III: Bildungszielplanung 2021 und Überblick Einkaufmaßnahmen SGB III: SGB II: Arbeit-von-morgen Aktuelle Gesetz Bildungszielplanung Qualifizierungs- Fragen & Arbeitsmarktlage & 2021 planung 2021 und Prognosen 2021 Austausch und Überblick und Überblick Qualifizierungs- in Gießen und Chancengesetz Einkaufmaßnahmen Einkaufmaßnahmen Weiterbildungs- förderung Beschäftigter Seite 13
Bildungszielplanung Vorgehensweise: Geschäftspolitisches Interesse Fachkräftemangel Veränderte Kundenstruktur Passgenau und Flexibel Unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktchancen Mit einzelnen Schwerpunkten und individuellen Bildungszielen Bildung von Förderketten (MAT/MAG – niedrigschwellige FbW – Grundqualifikation - TQ oder Umschulung) Seite 14
Bildungszielplanung 2021 Grundsatz: Die Bildungszielplanung zeigt Qualifizierungsschwerpunkte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Beschäftigungserfolg führen und zur Deckung des Fachkräftebedarfs beitragen. Neben den genannten Qualifizierungsschwerpunkten können auch alternative Bildungsziele realisiert werden, die eine hohe Integrationswahrscheinlichkeit versprechen. Inhalte der Bildungszielplanung werden auch mittelfristig (über mehrere Jahre) strategisch geplant. Seite 15
Unsere geplanten Eintritte in 2021 im SGB III QCG 235 EGZ 540 MAT 2220 MAT FbW 1519 MAG FbW EGZ QCG MAG 1885 Seite 16
Förderprioritäten 1. Abschlussorientierte Qualifizierungen insbesondere für ungelernte Menschen 2. Anschlussfähige abschlussorientierte Teilqualifikationen Umschulungs- begleitende Hilfen bei Notwendigkeit Betriebliche Umschulungen haben Vorrang vor überbetrieblichen Angeboten Seite 17
Schwerpunkte der Bildungszielplanung 2021 Lager/Logistik Altenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege Berufskraftfahrer (nur Führerschein auch möglich) Metall- und Maschinenbau Maschinen- und Anlagentechnik Mechatronik, Automatisierungs-, Energie- und Elektrotechnik Berufe im Bereich Heizung, Sanitär, Klima Erziehung & Unterricht Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau Hoch- und Tiefbau Rechts-, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Berufe der Bodenverlegung (z. B. Fliesen, Estrich, Parket) Technisches Zeichnen, Konstruktion- und Modellbau Seite 18
Bildungszielplanung beruflichen Rehabilitation 2021 Für den Bereich der beruflichen Rehabilitation plant die Agentur für Arbeit Gießen in 2021 Eintritte in Berufsausbildungen bzw. Umschulungen in den vorab genannten Berufsfeldern, diese sollen durch Eintritte in berufsvorbereitende Maßnahmen unterstütztwerden. Die angestrebten Eintritte in Ausbildung sollen in Kooperation mit Betrieben stattfinden, um dem Leitgedanken der Inklusion Rechnung zu tragen. Die Agentur Gießen plant 118 Eintritte in Ausbildungen und 52 in Weiterbildungen/Umschulungen für Rehabilitanden. Die Maßnahmen sollen im Zuge der Inklusion möglichst betriebsnah erfolgen und sind am Unterstützungsbedarf der Kunden ausgerichtet. Seite 19
Ansprechpartner/innen abschlussorientierte Qualifizierungen • Herr Götz-Poersch FbW Koordinator der Agentur • Lauterbach.222-Vermittlung@arbeitsagentur.de für Arbeit Gießen • gleichzeitig Weiterbildungsberater am Standort Lauterbach • Frau Gersch Weiterbildungsberaterinnen • Frau Stowasser am Standort Gießen • Giessen.221-Vermittlung@arbeitsagentur.de Weiterbildungsberater am • Herr Heibel Standort Friedberg • Friedberg.321-Vermittlung@arbeitsagentur.de Weiterbildungsberaterin am • Frau Heinzmann-Petschelies Standort Büdingen • Buedingen.321-Vermittlung@arbeitsagentur.de Seite 20
Weitere Ansprechpartnerinnen Agentur für Arbeit Gießen Teamleiterin Bereichsleiterin Teamleiterin allgemeine Arbeitgeberservice AA Gießen Arbeitsvermittlung AA Gießen AA Gießen Lou Jahn Daniela Hach Pia Rühl Lou.Jahn Daniela.Hach Pia.Ruehl @arbeitsagentur.de @arbeitsagentur.de @arbeitsagentur.de 0641/9393-240 0641/9393-119 0641/9393-208 Seite 21
SGB II: Bildungszielplanung 2021 und Überblick Einkaufmaßnahmen SGB III: SGB II: Arbeit-von-morgen Aktuelle Gesetz Bildungszielplanung Qualifizierungs- Fragen & Arbeitsmarktlage & 2021 planung 2021 und Prognosen 2021 Austausch und Überblick und Überblick Qualifizierungs- in Gießen und Chancengesetz Einkaufmaßnahmen Einkaufmaßnahmen Weiterbildungs- förderung Beschäftigter Seite 22
SGB II: Bildungszielplanung 2021 und Überblick Einkaufmaßnahmen 430 Förderungen der beruflichen Weiterbildung, hiervon 80 abschlussorientiert 4.856 Eintritte in Qualifizierung, Orientierung, Erprobung, Coaching, geförderte Ausbildung oder Beschäftigung Seite 23
SGB II: Bildungszielplanung 2021 430 Eintritte in berufliche Qualifizierungen, davon 262 Eintritte gem. nachfrageorientierter 168 Schwerpunkte Eintritte nach individuellem Bildungsziel Seite 24
SGB II: Bildungszielplanung 2021 Eintrittszahlen Bildungsziel 45 Lager (Helfer + ao) 15 Metall oder Elektro modular 20 Mobile Altenpflege (mit FS Klasse B) 16 TQ Verkauf 16 TQ Hauswirtschaft (Gebäude-)Reinigung, Hauswirtschaft (ggf. mit 15 FS Klasse B) Sicherheitsunterweisung mit Staplerschein (mit 60 Sprachanteil bzw. in Heimatsprache) 15 Schulbegleiter/in 60 Digitale Grundkompetenzen Seite 25
Arbeit von Morgen Gesetz & Qualifizierungs- und Chancengesetz Weiterbildungsförderung Beschäftigter SGB III: SGB II: Arbeit-von-morgen Aktuelle Gesetz Bildungszielplanung Qualifizierungs- Fragen & Arbeitsmarktlage & 2021 planung 2021 und Prognosen 2021 Austausch und Überblick und Überblick Qualifizierungs- in Gießen und Chancengesetz Einkaufmaßnahmen Einkaufmaßnahmen Weiterbildungs- förderung Beschäftigter Seite 26
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-morgen-Gesetz – „AvmG“) Seit 29.05.2020 gelten folgende gesetzliche Grundlagen: 1. Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses Arbeitslose und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (Geringqualifizierte) erhalten einen Rechtsanspruch auf eine Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses. Fördervoraussetzungen: Eignung für den angestrebten Beruf, voraussichtlich erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung, Verbesserung der Beschäftigungschancen 2. Reduzierung der Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahme Die erforderliche Mindestdauer von Weiterbildungsmaßnahmen wird von 160 Stunden auf 120 Stunden reduziert Seite 27
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-morgen-Gesetz – „AvmG“) 3. Verlängerung der Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung gemäß § 131a SGB III Die Weiterbildungsprämie und die Möglichkeit der Vergabe von Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen und umschulungsbegleitenden Hilfen wird bis zum 31.12.2023 verlängert 4. Erweiterung der Förderung bzw. Zulassung von Anpassungsqualifizierungen Zulassung von Anpassungsqualifizierungen soll auch dann ermöglicht werden, wenn überwiegend Bildungsinhalte vermittelt werden, die Bestandteil berufsqualifizierender Studiengänge sind. Seite 28
Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) Personen- und maßnahmebezogene Voraussetzungen Beschäftigte mit einem anerkannten Die Antragstellung erfolgt durch den Berufsabschluss können nur gefördert Vermittlung von Kenntnissen und Arbeitgeber (Zuständigkeit der Agentur Fertigkeiten, die über ausschließlich werden, wenn der Erwerb dieses für Arbeit nach Betriebssitz) arbeitsplatzbezogene kurzfristige Abschlusses in der Regel länger als vier Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Jahre zurückliegt Es besteht ein sozialversicherungs- Beschäftigte, die in den letzten vier pflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Für Die Maßnahme und der Träger der Jahren an Weiterbildungen die Zeit der Weiterbildung wird der/die Maßnahme sind für die Förderung nach teilgenommen haben, die nach § 82 SGB III in der ab 01.01.2019 geltenden Mitarbeiter/in unter Lohnfortzahlung des AZAV zugelassen (Ausnahme: Fassung gefördert wurden, sind von der Arbeitsentgeltes freigestellt betriebliche Einzelumschulung) Förderung ausgeschlossen. Kein Bezug von Das Beschäftigungsverhältnis ist Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Unterstützungsleistungen nach dem ungekündigt und unbefristet oder Unterrichtseinheiten. SGB II (gilt auch für Mitglieder einer befristet, jedoch mindestens für die Dauer der Maßnahme. Bedarfsgemeinschaft. . Seite 29
Förderungsausschluss nach § 82 SGB III Ausgeschlossen von der Förderung ist die Teilnahme an Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist. Ein Förderausschluss nach § 82 SGB III besteht ebenfalls für die Teilnahme an Maßnahmen, die auf ein Fortbildungsziel vorbereiten, das nach § 2 Absatz 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes förderfähig ist. Seite 30
Signifikante Änderungen Erhöhung der Zuschusshöhen ( ab 1. Oktober 2020) bei Vorliegen von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen und/oder bei mind. 1/5 Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf, bei KMU 1/10 Qualifizierung und Förderung während Kurzarbeit (ab 01.Januar 2021) Förderung ausschließlich nach § 106a SGBIII Pauschale Kostenübernahme in Abhängigkeit der Betriebsgröße Pauschale Erstattung der SV-Beiträge Sammelantragsverfahren (ab 01. Januar 2021) Einführung des § 82 Abs. 6 SGB III Leistungsübergreifende Zuständigkeit Ausstellung BGS und Direktzahlung an Maßnahmeträger ist nicht vorgesehen Seite 31
Fördervolumen Qualifizierungschancengesetz (QCG) Maximale Zuschusshöhen nach Betriebsgrößen bei allen abschluss- orientierten Weiterbildungen: Anzahl (250) (2.500) Weiter- Betriebe nach Große Betriebsgrößen unternehmen Unternehmen Unternehmen Unternehmen bildungs- und Beschäftigten kosten immer zu bis zu 100 % bei Beschäftigten ab 45 Jahre oder Schwerbehinderte 100 % Arbeits- Weiterbildungs- *2,*3 entgelt- kosten (bis zu …) 100 % 50 % 25 % 15 % zuschuss bis zu Arbeitsentgelt- *2,*3 zuschuss während 75 % 50 % 25 % 25 % 100 % der Weiterbildung (bis zu …) *2 - + 5% bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen (seit 01.10.2020) *3 - +10% bei mind.1/5 Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf, bei KMU 1/10 (seit 01.10.2020) Achtung: Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld richtet sich die Zuschusshöhe zu den Lehrgangskosten ausschließlich nach den Voraussetzungen des §106a Absatz 2 SGB III (Beschäftigungssicherungsgesetz)! Seite 32
Qualifizierung und Förderung während Kurzarbeit und SV-Erstattung neu ab 01.01.2021 § 106a SGB III Lehrgangskosten für Weiterbildungsmaßnahmen ▬ Pauschale Erstattung von 50% der vom während Kurzarbeit werden auf Antrag pauschal in Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Abhängigkeit der Betriebsgröße bezuschusst: Sozialversicherung • weniger als 10 Beschäftigte zu 100 % • Bezug von Kurzarbeitergeld vor dem 31.07.2023 • 10 bis 249 Beschäftigte zu 50 % • Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, • 250 bis < 2.500 Beschäftigte zu 25 % die während der Kurzarbeit beginnen • 2.500 und mehr Beschäftigte zu 15 % Träger und Maßnahme nach AZAV zertifiziert mit Dauer Träger und Maßnahme nach AZAV zertifiziert von mehr als 120 Stunden oder Dauer mehr als 120 Stunden nach AFBG-förderfähige Maßnahme eines dafür keine Verpflichtung des Arbeitgebers aufgrund bundes- oder geeigneten Trägers landesrechtlicher Regelungen zur Maßnahmedurchführung • keine Verpflichtung des Arbeitgebers aufgrund keine Maßnahme nach dem AFBG bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zur keine Anwendung des § 82 SGB III für während Kurzarbeit begonnener Maßnahmen Maßnahmedurchführung bis zum 31.07.2023 befristet Seite 33
Ansprechpartner*innen für Förderung nach dem QCG in der Agentur für Arbeit Gießen: Gießen: Kathrin Egermaier 0641/9393-361 Regina Kühn 0641/9393-255 Natalja Ratz 0641/9393-374 Mail: giessen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Wetterau: Ute Hartmann 06031/164-56 Harry Prockl 06031/164-39 Mail: wetterau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Vogelsberg: Barbara Berdajs 06641/9645-38 Jutta Schramm 06641/9645-27 Mandy Schweitzer 06641/9645-32 Carolin Vaupel 06641/9645-16 Karolin Waterkamp 06641/9645-39 Mail: lauterbach.242-arbeitgeber-service@arbeitsagentur.de Seite 35
Planungen QCG im Jobcenter Gießen 1.460 Erwerbsaufstocker werden im Jobcenter betreut Direkte Ansprache der AG und Förderabwicklung über Team Arbeitsmarktservice Abklärung Motivation der Kunden über Integrationsfachkräfte Maßnahmekosten und Arbeitsentgeltzuschuss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Planung: Umsetzung von mind. 20 Förderungen nach dem QCG in 2021 Seite 36
Ansprechpartner*innen für Förderung nach dem QCG im Jobcenter Gießen ▬ 4 Mitarbeiter im Arbeitsmarktservice: • Herr Heilmann • Herr Köhler • Herr Löw • Herr Rudl ▬ Kontaktaufnahme über die Hotline des Arbeitsmarktservices: 0641 – 48016 100 oder über das Teampostfach jobcenter-giessen.ams@jobcenter-ge.de Seite 37
Fragen & Austausch SGB III: SGB II: Arbeit von Morgen Aktuelle Gesetz Bildungszielplanung Qualifizierungs- Fragen & Arbeitsmarktlage & 2021 planung 2021 und Prognosen 2021 Austausch und Überblick und Überblick Qualifizierungs- in Gießen und Chancengesetz Einkaufmaßnahmen Einkaufmaßnahmen Weiterbildungs- förderung Beschäftigter Seite 38
Ihre Fragen Seite 39
Idee für virtuelle Bildungsbörse in 2021? Leider konnte unsere geplante Bildungsbörse in 2020 aufgrund der pandemischen Lage nicht durchgeführt werden. Dennoch planen wir weiter für unsere Region. Haben Sie ggf. Ideen zur Umsetzung einer virtuellen Bildungsbörse?
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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