Herzlich Willkommen zum virtuellen Bildungsträgergespräch 2021 - Januar 2021

 
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Herzlich Willkommen zum virtuellen Bildungsträgergespräch 2021 - Januar 2021
26. Januar 2021

Herzlich Willkommen zum
virtuellen Bildungsträgergespräch 2021
Herzlich Willkommen zum virtuellen Bildungsträgergespräch 2021 - Januar 2021
Vorstellung

   Michael Beck   Lou Jahn   Daniel Schauß   Oliver Geuß

   Daniela Hach   Pia Rühl

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Herzlich Willkommen zum virtuellen Bildungsträgergespräch 2021 - Januar 2021
Unsere Themen heute

                          SGB III:              SGB II:        Arbeit-von-morgen
     Aktuelle
                     Bildungszielplanung    Qualifizierungs-         Gesetz
 Arbeitsmarktlage                                                                     Fragen &
                            2021             planung 2021               &
und Prognosen 2021                                                                    Austausch
                        und Überblick         und Überblick    Qualifizierungs- und
     in Gießen
                     Einkaufmaßnahmen      Einkaufmaßnahmen      Chancengesetz
                                                                Weiterbildungs-
                                                                    förderung
                                                                  Beschäftigter

                                                                                                  Seite 3
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Aktuelle Arbeitsmarktlage und Prognosen 2021 in Gießen

                           SGB III:             SGB II:        Arbeit-von-morgen
     Aktuelle                                                        Gesetz
                     Bildungszielplanung    Qualifizierungs-                        Fragen &
 Arbeitsmarktlage                                                      &
                            2021             planung 2021
und Prognosen 2021                                                                  Austausch
                        und Überblick         und Überblick      Qualifizierungs-
     in Gießen                                                 und Chancengesetz
                     Einkaufmaßnahmen      Einkaufmaßnahmen
                                                                 Weiterbildungs-
                                                                   förderung
                                                                  Beschäftigter

                                                                                                Seite 4
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Aktuelle Trends am Arbeitsmarkt im Bezirk Gießen

    AA Gießen
    Entwicklung des Bestandes an Arbeitslosen nach Rechtskreisen

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                                    15.075                         15.633

     SGB III

     SGB II

          Jan 2018                      Jan 2019                       Jan 2020

                                                                                           © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

                                                                                                                         Seite 5
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Aktuelle Trends am Arbeitsmarkt im Bezirk Gießen

          Arbeitslose SGBIII
          Agentur für Arbeit Gießen und Geschäftsstellenbezirke, Gebietsstand November 2020
          November 2020

               Veränderung zum Vorjahr in Prozent

                  GSt
               Lau terb ach                                       25,6

            GSt Fri edberg                                                 31,3

            Age ntu rbezirk                                                       36,1

              GSt Gießen                                                              38,3

            GSt Büdin gen                                                                     44,7

            GSt Bad Vilbe l                                                                      46,6

                                                                                                        © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

                                                                                                                                      Seite 6
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Ausgewählte Personengruppen im Bezirk Gießen:

         Anteil ausgewählter Personengruppen an allen Arbeitslosen nach Rechtskreisen

                                             Männer                                     Frauen

         Insgesamt                           58,0%                                      42,0%

         SGB III                              59,6%                                      40,4%

         SGB II                              56,9%                                      43,1%

                     15 bis unter 25 Jahre      25 bis unter 50 Jahre                   50 Jahre und älter

         Insgesamt      9,1%                             59,4%                                  31,6%

         SGB III         9,7%                         52,0%                               38,3%

         SGB II         8,5%                                  64,9%                               26,6%

                                                 Deutsche                                   Ausländer

         Insgesamt                                    69,7%                                      30,1%

         SGB III                                          79,4%                                      20,6%

         SGB II                                62,4%                                      37,3%
                                                                                                             © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

                                                                                                                                           Seite 7
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Beschäftigte am Arbeitsort
Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in ausgewählten Wirtschaftszweigen zum Stichtag 30.06.2020

                                            Verarbeitendes Gewerbe                                                           41.205
                                     Gesundheits- und Sozialwesen                                                          40.042
                                 Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz                                                    36.722
             Wirtschaftliche Dienstleistungen (ohne Zeitarbeit)*                                             23.602
                           Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers.                                  15.205
                                                            Baugewerbe                          13.478
                                            Erziehung und Unterricht                            12.714
                                                  Verkehr und Lagerei                       9.582
                                                           Gastgewerbe                5.167
                                        Finanz- u. Versicherungs-DL                   4.920
                                    Information und Kommunikation                     4.690
                                                                Zeitarbeit        2.333
                               Land- und Forstwirtschaft, Fischerei              1.383

           * z. B. Rechts-, Unternehmens-, Steuerberatung; Werbeagenturen, Reisebüros; Wach-,        Hinweis: falls bei einem Wirtschaftszweig „0“ angezeigt
           Sicherheits- und Reinigungsdienste (Wirtschaftszweige L,M,N)                              wird, tritt die Dominanzregelung in Kraft.

                                                                                                                                                               Seite 8
Herzlich Willkommen zum virtuellen Bildungsträgergespräch 2021 - Januar 2021
Arbeitslose und Arbeitsstellen

                                 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Dezember 2020

                                                                                  Seite 9
Herzlich Willkommen zum virtuellen Bildungsträgergespräch 2021 - Januar 2021
Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jobcenter Gießen

                                                          Seite 10
Entwicklung der Langzeitleistungsbezieher/innen im Jobcenter Gießen

                                                                      Seite 11
Prognose zur weiteren Entwicklung der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten

                                                       Seite 12
SGB III: Bildungszielplanung 2021 und Überblick Einkaufmaßnahmen

                           SGB III:             SGB II:        Arbeit-von-morgen
     Aktuelle                                                        Gesetz
                     Bildungszielplanung    Qualifizierungs-                        Fragen &
 Arbeitsmarktlage                                                      &
                            2021             planung 2021
und Prognosen 2021                                                                  Austausch
                        und Überblick         und Überblick      Qualifizierungs-
     in Gießen                                                 und Chancengesetz
                     Einkaufmaßnahmen      Einkaufmaßnahmen
                                                                 Weiterbildungs-
                                                                   förderung
                                                                  Beschäftigter

                                                                                               Seite 13
Bildungszielplanung

Vorgehensweise:
   Geschäftspolitisches Interesse
   Fachkräftemangel
   Veränderte Kundenstruktur
   Passgenau und Flexibel
   Unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktchancen
   Mit einzelnen Schwerpunkten und individuellen Bildungszielen
   Bildung von Förderketten
    (MAT/MAG – niedrigschwellige FbW – Grundqualifikation   - TQ oder Umschulung)

                                                                                    Seite 14
Bildungszielplanung 2021

Grundsatz:
   Die Bildungszielplanung zeigt Qualifizierungsschwerpunkte, die mit hoher
    Wahrscheinlichkeit zum Beschäftigungserfolg führen und zur Deckung des
    Fachkräftebedarfs beitragen.
   Neben den genannten Qualifizierungsschwerpunkten können auch alternative Bildungsziele
    realisiert werden, die eine hohe Integrationswahrscheinlichkeit versprechen.

                                                 Inhalte der Bildungszielplanung
                                                  werden auch mittelfristig (über
                                                   mehrere Jahre) strategisch
                                                             geplant.

                                                                                             Seite 15
Unsere geplanten Eintritte in 2021 im SGB III

                                QCG 235

                      EGZ 540

                                                       MAT 2220

                                                                  MAT
           FbW 1519                                               MAG
                                                                  FbW
                                                                  EGZ
                                                                  QCG

                                                MAG 1885

                                                                  Seite 16
Förderprioritäten

1.   Abschlussorientierte Qualifizierungen insbesondere für ungelernte Menschen
2.   Anschlussfähige abschlussorientierte Teilqualifikationen
                                                                        Umschulungs-
                                                                       begleitende Hilfen
                                                                       bei Notwendigkeit

                            Betriebliche Umschulungen haben
                         Vorrang vor überbetrieblichen Angeboten

                                                                                            Seite 17
Schwerpunkte der Bildungszielplanung 2021

   Lager/Logistik
   Altenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege
   Berufskraftfahrer (nur Führerschein auch möglich)
   Metall- und Maschinenbau
   Maschinen- und Anlagentechnik
   Mechatronik, Automatisierungs-, Energie- und Elektrotechnik
   Berufe im Bereich Heizung, Sanitär, Klima
   Erziehung & Unterricht
   Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau
   Hoch- und Tiefbau
   Rechts-, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
   Berufe der Bodenverlegung (z. B. Fliesen, Estrich, Parket)
   Technisches Zeichnen, Konstruktion- und Modellbau

                                                                  Seite 18
Bildungszielplanung beruflichen Rehabilitation 2021

Für den Bereich der beruflichen Rehabilitation plant die Agentur für Arbeit Gießen in 2021

   Eintritte in Berufsausbildungen bzw. Umschulungen in den vorab genannten Berufsfeldern,
    diese sollen durch Eintritte in berufsvorbereitende Maßnahmen unterstütztwerden.
   Die angestrebten Eintritte in Ausbildung sollen in Kooperation mit Betrieben stattfinden, um
    dem Leitgedanken der Inklusion Rechnung zu tragen.

   Die Agentur Gießen plant 118 Eintritte in Ausbildungen und 52 in
    Weiterbildungen/Umschulungen für Rehabilitanden.

   Die Maßnahmen sollen im Zuge der Inklusion möglichst betriebsnah erfolgen und sind am
    Unterstützungsbedarf der Kunden ausgerichtet.

                                                                                                   Seite 19
Ansprechpartner/innen abschlussorientierte Qualifizierungen

                                 • Herr Götz-Poersch
 FbW Koordinator der Agentur     • Lauterbach.222-Vermittlung@arbeitsagentur.de
      für Arbeit Gießen          • gleichzeitig Weiterbildungsberater am Standort
                                   Lauterbach

                                   • Frau Gersch
    Weiterbildungsberaterinnen     • Frau Stowasser
       am Standort Gießen
                                   • Giessen.221-Vermittlung@arbeitsagentur.de

     Weiterbildungsberater am      • Herr Heibel
       Standort Friedberg          • Friedberg.321-Vermittlung@arbeitsagentur.de

    Weiterbildungsberaterin am     • Frau Heinzmann-Petschelies
        Standort Büdingen          • Buedingen.321-Vermittlung@arbeitsagentur.de

                                                                                    Seite 20
Weitere Ansprechpartnerinnen Agentur für Arbeit Gießen

                                                                    Teamleiterin
             Bereichsleiterin            Teamleiterin
                                                                     allgemeine
                                      Arbeitgeberservice
               AA Gießen                                         Arbeitsvermittlung
                                          AA Gießen
                                                                     AA Gießen

                   Lou Jahn                Daniela Hach                  Pia Rühl

                     Lou.Jahn                 Daniela.Hach                Pia.Ruehl
                 @arbeitsagentur.de         @arbeitsagentur.de        @arbeitsagentur.de

                   0641/9393-240              0641/9393-119             0641/9393-208

                                                                                           Seite 21
SGB II: Bildungszielplanung 2021 und Überblick Einkaufmaßnahmen

                           SGB III:             SGB II:        Arbeit-von-morgen
     Aktuelle                                                        Gesetz
                     Bildungszielplanung    Qualifizierungs-                        Fragen &
 Arbeitsmarktlage                                                      &
                            2021             planung 2021
und Prognosen 2021                                                                  Austausch
                        und Überblick         und Überblick      Qualifizierungs-
     in Gießen                                                 und Chancengesetz
                     Einkaufmaßnahmen      Einkaufmaßnahmen
                                                                 Weiterbildungs-
                                                                   förderung
                                                                  Beschäftigter

                                                                                               Seite 22
SGB II: Bildungszielplanung 2021 und Überblick Einkaufmaßnahmen

                           430
                           Förderungen der beruflichen Weiterbildung,
                           hiervon 80 abschlussorientiert

                                  4.856
                                  Eintritte in Qualifizierung, Orientierung,
                                  Erprobung, Coaching, geförderte
                                  Ausbildung oder Beschäftigung

                                                                               Seite 23
SGB II: Bildungszielplanung 2021

                430 Eintritte in berufliche Qualifizierungen, davon

        262 Eintritte gem.
       nachfrageorientierter                                         168
          Schwerpunkte                                          Eintritte nach
                                                                individuellem
                                                                 Bildungsziel

                                                                                 Seite 24
SGB II: Bildungszielplanung 2021

          Eintrittszahlen   Bildungsziel
                    45      Lager (Helfer + ao)

                   15       Metall oder Elektro modular
                   20       Mobile Altenpflege (mit FS Klasse B)
                   16       TQ Verkauf

                   16       TQ Hauswirtschaft

                            (Gebäude-)Reinigung, Hauswirtschaft (ggf. mit
                   15
                            FS Klasse B)
                            Sicherheitsunterweisung mit Staplerschein (mit
                   60
                            Sprachanteil bzw. in Heimatsprache)
                   15       Schulbegleiter/in
                   60       Digitale Grundkompetenzen

                                                                             Seite 25
Arbeit von Morgen Gesetz &
  Qualifizierungs- und Chancengesetz Weiterbildungsförderung Beschäftigter

                           SGB III:             SGB II:        Arbeit-von-morgen
     Aktuelle                                                        Gesetz
                     Bildungszielplanung    Qualifizierungs-                        Fragen &
 Arbeitsmarktlage                                                      &
                            2021             planung 2021
und Prognosen 2021                                                                  Austausch
                        und Überblick         und Überblick      Qualifizierungs-
     in Gießen                                                 und Chancengesetz
                     Einkaufmaßnahmen      Einkaufmaßnahmen
                                                                 Weiterbildungs-
                                                                   förderung
                                                                  Beschäftigter

                                                                                               Seite 26
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur
Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-morgen-Gesetz – „AvmG“)

Seit 29.05.2020 gelten folgende gesetzliche Grundlagen:

1.    Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses
      Arbeitslose und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (Geringqualifizierte) erhalten einen Rechtsanspruch auf
       eine Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses.
      Fördervoraussetzungen: Eignung für den angestrebten Beruf, voraussichtlich erfolgreiche Teilnahme an der
       Weiterbildung, Verbesserung der Beschäftigungschancen

2.    Reduzierung der Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahme
      Die erforderliche Mindestdauer von Weiterbildungsmaßnahmen wird von 160 Stunden auf 120 Stunden
       reduziert

                                                                                                             Seite 27
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur
Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-morgen-Gesetz – „AvmG“)

3.   Verlängerung der Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung gemäß § 131a SGB III
      Die Weiterbildungsprämie und die Möglichkeit der Vergabe von Maßnahmen zum Erwerb von
       Grundkompetenzen und umschulungsbegleitenden Hilfen wird bis zum 31.12.2023 verlängert

4.   Erweiterung der Förderung bzw. Zulassung von Anpassungsqualifizierungen
      Zulassung von Anpassungsqualifizierungen soll auch dann ermöglicht werden, wenn überwiegend
       Bildungsinhalte vermittelt werden, die Bestandteil berufsqualifizierender Studiengänge sind.

                                                                                                      Seite 28
Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach dem Qualifizierungschancengesetz
(QCG) Personen- und maßnahmebezogene Voraussetzungen

 Beschäftigte mit einem anerkannten         Die Antragstellung erfolgt durch den
 Berufsabschluss können nur gefördert                                                   Vermittlung von Kenntnissen und
                                            Arbeitgeber (Zuständigkeit der Agentur      Fertigkeiten, die über ausschließlich
 werden, wenn der Erwerb dieses             für Arbeit nach Betriebssitz)               arbeitsplatzbezogene kurzfristige
 Abschlusses in der Regel länger als vier                                               Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
 Jahre zurückliegt

                                            Es besteht ein sozialversicherungs-
 Beschäftigte, die in den letzten vier      pflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Für   Die Maßnahme und der Träger der
 Jahren an Weiterbildungen
                                            die Zeit der Weiterbildung wird der/die     Maßnahme sind für die Förderung nach
 teilgenommen haben, die nach § 82
 SGB III in der ab 01.01.2019 geltenden     Mitarbeiter/in unter Lohnfortzahlung des    AZAV zugelassen (Ausnahme:
 Fassung gefördert wurden, sind von der     Arbeitsentgeltes freigestellt               betriebliche Einzelumschulung)
 Förderung ausgeschlossen.

 Kein Bezug von                              Das Beschäftigungsverhältnis ist           Die Maßnahme umfasst mehr als 120
 Unterstützungsleistungen nach dem           ungekündigt und unbefristet oder           Unterrichtseinheiten.
 SGB II (gilt auch für Mitglieder einer      befristet, jedoch mindestens für die
                                             Dauer der Maßnahme.
 Bedarfsgemeinschaft.
                                             .

                                                                                                                                Seite 29
Förderungsausschluss nach § 82 SGB III

                 Ausgeschlossen von der Förderung ist die Teilnahme an
                 Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber aufgrund
                 bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist.

                Ein Förderausschluss nach § 82 SGB III besteht ebenfalls für die
                Teilnahme an Maßnahmen, die auf ein Fortbildungsziel vorbereiten,
                das nach § 2 Absatz 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
                förderfähig ist.

                                                                                    Seite 30
Signifikante Änderungen

   Erhöhung der Zuschusshöhen ( ab 1. Oktober 2020)
     bei Vorliegen von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen
     und/oder bei mind. 1/5 Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf, bei KMU 1/10

   Qualifizierung und Förderung während Kurzarbeit (ab 01.Januar 2021)
     Förderung ausschließlich nach § 106a SGBIII
     Pauschale Kostenübernahme in Abhängigkeit der Betriebsgröße
     Pauschale Erstattung der SV-Beiträge

   Sammelantragsverfahren (ab 01. Januar 2021)
     Einführung des § 82 Abs. 6 SGB III
     Leistungsübergreifende Zuständigkeit
     Ausstellung BGS und Direktzahlung an Maßnahmeträger ist nicht vorgesehen

                                                                                                 Seite 31
Fördervolumen Qualifizierungschancengesetz (QCG)

 Maximale Zuschusshöhen nach Betriebsgrößen

                                                                                                                           bei allen
                                                                                                                           abschluss-
                                                                                                                           orientierten
                                                                                                                           Weiterbildungen:
  Anzahl                                                       (250)
                                      (2.500)
                                                                                                                              Weiter-
  Betriebe nach                                                                                                  Große
  Betriebsgrößen                  unternehmen             Unternehmen                 Unternehmen            Unternehmen       bildungs-
  und Beschäftigten                                                                                                            kosten
                                                                                                                               immer zu
                                                  bis zu 100 % bei Beschäftigten ab
                                                  45 Jahre oder Schwerbehinderte                                               100 %
                                                                                                                              Arbeits-
  Weiterbildungs- *2,*3                                                                                                        entgelt-
  kosten (bis zu …)               100 %                      50 %                        25 %                15 %              zuschuss
                                                                                                                               bis zu
  Arbeitsentgelt- *2,*3
  zuschuss während                   75 %                    50 %                        25 %                 25 %             100 %
  der Weiterbildung
  (bis zu …)

  *2 -   + 5% bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen (seit 01.10.2020)
  *3 -   +10% bei mind.1/5 Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf, bei KMU 1/10 (seit 01.10.2020)

  Achtung: Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld richtet sich die Zuschusshöhe zu den Lehrgangskosten
  ausschließlich nach den Voraussetzungen des §106a Absatz 2 SGB III (Beschäftigungssicherungsgesetz)!

                                                                                                                                              Seite 32
Qualifizierung und Förderung während Kurzarbeit und SV-Erstattung
                                                                                                                       neu ab 01.01.2021

                                                                                                                         § 106a SGB III

 Lehrgangskosten für Weiterbildungsmaßnahmen                            ▬    Pauschale Erstattung von 50% der vom
 während Kurzarbeit werden auf Antrag pauschal in                            Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur
 Abhängigkeit der Betriebsgröße bezuschusst:                                 Sozialversicherung
 •   weniger als 10 Beschäftigte        zu 100 %                        •   Bezug von Kurzarbeitergeld vor dem 31.07.2023
 •   10 bis 249 Beschäftigte            zu 50 %                         •   Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen,
 •   250 bis < 2.500 Beschäftigte       zu 25 %                             die während der Kurzarbeit beginnen
 •   2.500 und mehr Beschäftigte        zu 15 %
                                                                                Träger und Maßnahme nach AZAV zertifiziert mit Dauer
  Träger und Maßnahme nach AZAV zertifiziert                                    von mehr als 120 Stunden oder
  Dauer mehr als 120 Stunden                                                   nach AFBG-förderfähige Maßnahme eines dafür
  keine Verpflichtung des Arbeitgebers aufgrund bundes- oder
                                                                                 geeigneten Trägers
   landesrechtlicher Regelungen zur Maßnahmedurchführung
                                                                        •   keine Verpflichtung des Arbeitgebers aufgrund
  keine Maßnahme nach dem AFBG
                                                                            bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zur
  keine Anwendung des § 82 SGB III für während Kurzarbeit begonnener
   Maßnahmen                                                                Maßnahmedurchführung
  bis zum 31.07.2023 befristet

                                                                                                                                    Seite 33
Ansprechpartner*innen für Förderung nach dem QCG in der Agentur für
Arbeit Gießen:

Gießen:
Kathrin Egermaier         0641/9393-361
Regina Kühn               0641/9393-255
Natalja Ratz              0641/9393-374
Mail: giessen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Wetterau:
Ute Hartmann              06031/164-56
Harry Prockl              06031/164-39
Mail: wetterau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Vogelsberg:
Barbara Berdajs            06641/9645-38
Jutta Schramm              06641/9645-27
Mandy Schweitzer           06641/9645-32
Carolin Vaupel             06641/9645-16
Karolin Waterkamp          06641/9645-39
Mail: lauterbach.242-arbeitgeber-service@arbeitsagentur.de

                                                                      Seite 35
Planungen QCG im Jobcenter Gießen

   1.460 Erwerbsaufstocker werden im Jobcenter betreut
   Direkte Ansprache der AG und Förderabwicklung über Team Arbeitsmarktservice
   Abklärung Motivation der Kunden über Integrationsfachkräfte
   Maßnahmekosten und Arbeitsentgeltzuschuss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
   Planung: Umsetzung von mind. 20 Förderungen nach dem QCG in 2021

                                                                                       Seite 36
Ansprechpartner*innen für Förderung nach dem QCG im Jobcenter Gießen

▬   4 Mitarbeiter im Arbeitsmarktservice:
    • Herr Heilmann
    • Herr Köhler
    • Herr Löw
    • Herr Rudl
▬   Kontaktaufnahme über die Hotline des Arbeitsmarktservices: 0641 – 48016 100 oder über das
    Teampostfach jobcenter-giessen.ams@jobcenter-ge.de

                                                                                           Seite 37
Fragen & Austausch

                           SGB III:             SGB II:        Arbeit von Morgen
     Aktuelle                                                        Gesetz
                     Bildungszielplanung    Qualifizierungs-                        Fragen &
 Arbeitsmarktlage                                                      &
                            2021             planung 2021
und Prognosen 2021                                                                  Austausch
                        und Überblick         und Überblick      Qualifizierungs-
     in Gießen                                                 und Chancengesetz
                     Einkaufmaßnahmen      Einkaufmaßnahmen
                                                                 Weiterbildungs-
                                                                   förderung
                                                                  Beschäftigter

                                                                                               Seite 38
Ihre Fragen

              Seite 39
Idee für virtuelle Bildungsbörse in 2021?

                                   Leider konnte unsere geplante Bildungsbörse in 2020
                                   aufgrund der pandemischen Lage nicht durchgeführt
                                   werden. Dennoch planen wir weiter für unsere Region.

Haben Sie ggf. Ideen zur Umsetzung einer virtuellen Bildungsbörse?
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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