"Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung" 2. Bauabschnitt - 145 /m Beginn der Erschließung seit Mai 2020

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"Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung" 2. Bauabschnitt - 145 /m Beginn der Erschließung seit Mai 2020
„Hirschrain-Nord,
 Erste Erweiterung“
  2. Bauabschnitt
 elf attraktive Wohnbauplätze im staatlich
           anerkannten Erholungsort

   Bauplatzgrößen 516 m² bis 909 m²

                145,--€/m²

   Beginn der Erschließung seit Mai 2020
"Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung" 2. Bauabschnitt - 145 /m Beginn der Erschließung seit Mai 2020
Liebe Bauplatzinteressentin, lieber Bauplatzinteressent,

ich heiße Sie im staatlich anerkannten Erholungsort Bartholomä, dem „Dorf am
Rande des Himmels“, sehr herzlich willkommen und freue mich über Ihr Interesse an
einem Wohnbauplatz in unserer schönen Gemeinde.

Unser staatlicher anerkannter Erholungsort hat viele Vorzüge aufzuweisen.
Insbesondere stellt die gute Infrastruktur, die qualitativen Betreuungsangebote, ob
Kinderkrippe, Ganztagesbetreuung mit Mittagsessensangebot, Kindergärten,
Grundschule ein deutliches Plus in der Gemeinde dar. Eine landschaftlich attraktive
Lage mit schönen Wander- und Radwegen und einem sportlichem ambitionierten
Nordicangebot, sommers, wie winters, sprechen darüber hinaus für unsere
Gemeinde.

Ich freue mich über Ihr Interesse und möchte mit dieser Broschüre zu dem neuen
Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ informieren.
Im Frühjahr 2019 hat die Gemeinde Bartholomä den ersten Bauabschnitt mit 18
Wohnbauplatzen erschlossen. Aufgrund der regen Nachfrage haben wir nun gleich
unmittelbar ab Mai 2020 den zweiten Abschnitt mit elf Plätzen in der Erschließung.
Die Arbeiten werden noch Mitte/Ende Sommer für diese elf Plätze abgeschlossen.
Über diesen zweiten Abschnitt will ich Sie mit dieser Broschüre hiermit gerne
informieren.

Für weitergehende Fragen und Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich
gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Ihr

Thomas Kuhn
Bürgermeister
"Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung" 2. Bauabschnitt - 145 /m Beginn der Erschließung seit Mai 2020
Rahmendaten zum neuen Baugebiet
„Hirschrain Nord, Erste Erweiterung“:
Das Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ liegt am nordöstlichen Rand von
Bartholomä in ruhiger Ortsrandlage mit dennoch kurzen Wegen in die Ortsmitte. In
dem knapp 2,5 ha großen Wohngebiet sind im ersten Bauabschnitt insgesamt 18
Bauplätze, im zweiten Abschnitt elf Plätze in der Erschließung.

Dieses Gebiet schließt unmittelbar nördlich an das im Jahr 2013 erschlossene
Wohngebiet „Hirschrain-Nord“ an.
Die Realisierung des neuen Baugebietes ist in zwei Bauabschnitten aufgeteilt.
Aufgrund der regen Nachfrage bereits im ersten Bauabschnitt, startete unmittelbar
daran die Erschließung des Wohngebiets im Mai 2020 mit dem zweiten Abschnitt.
Hier werden weitere elf Wohnbauplätze erschlossen.
Die Bauplatzgrößen im zweiten Abschnitt liegen zwischen 516 m² und 909 m²
Grundstücksgröße.

Der Bebauungsplan „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ wurde seitens der
Gemeinde Bartholomä bewusst „sehr offen“ und frei gewählt. Diese Satzung erlaubt
eine sehr individuelle, nach Ihren Wünschen und Vorstellungen mögliche Bebauung
mit Einzel- oder Doppelhäusern.

Es ist die Bebauung mit Wohnhäusern in ein- oder zweigeschossiger Bauweise mit
grundsätzlicher Höhenbegrenzung (Firsthöhe 10,50 m) und Traufhöhe (mit 6,30 m)
zulässig. Es sind die verschiedenen Bau- und Dachformen genauso wie die
Firstrichtung von den künftigen Bauherren frei wählbar. Näheres bitte ich Sie anhand
des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ in Erfahrung zu bringen.
"Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung" 2. Bauabschnitt - 145 /m Beginn der Erschließung seit Mai 2020
Weitere Informationen zum Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste
Erweiterung“
Bauplatzpreis:      145,-- € / m² (für den zweiten Bauabschnitt, ab
2020)

Im Kaufpreis enthalten sind u.a.
   o der Grundstückspreis
   o der Erschließungsbeitrag
   o der Kanalbeitrag und der Klärbeitrag
   o der Wasserversorgungsbeitrag
   o Vermessungs- und Vermarktungskosten
   o Hausanschlusskosten Wasser/Grundstücksanschluss Abwasser (bis zur
      privaten Grundstücksgrenze)
   o Hausanschluss- bzw. Kontrollschächte

Im Kaufpreis nicht enthalten sind u.a. (nicht abschließend):
   o Anschlusskosten für Hausanschlüsse der Versorger (u.a. Strom, Gas,
      Telekomunikation, …)
   o Beurkundungskosten (Notar)
   o Grunderwerbssteuer (Finanzamt)
   o Baugenehmigungsgebühren (VG-Baurechtsbehörde)
   o Kosten der Einmessung des Grundstücks und des Gebäudes
      (Vermessungsamt)
   o ….
Bauplatzinteressenten

Die Gemeinde Bartholomä verkauft die Bauplätze sowohl für Bartholomäer
Bürgerinnen und Bürger, wie auch für auswärtige Bauplatzinteressenten. Eine
Platzvergabe kann nur nach vorheriger schriftlicher Bewerbung erfolgen. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf eine Zuteilung, weder ob, noch auf die Zuteilung eines ganz
bestimmten Wohnbauplatzes.

Bauzwang
Der Bauzwang beträgt für alle Bauplatzerwerber fünf Jahre, gerechnet ab dem
Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung. Wird innerhalb dieses Zeitraums das
Wohnhaus nicht errichtet, ist die Gemeinde Bartholomä berechtigt, den Bauplatz zum
ursprünglichen Verkaufspreis und ohne Verzinsung „zurück zu kaufen“.

Baufreigabe für die Bebauung

Nach Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsarbeiten und nach Vorliegen der
Baugenehmigung, bzw. der behördlichen Baufreigabe durch die zuständige VG-
Baurechtsbehörde.

Telekommunikation
Die Gemeinde legt in das Baugebiet die Glasfaserversorgung in den öffentlichen
Straßen vor. Es besteht kein weiteres Angebot für die Telekommunikation eines
privaten Anbieters in dem Wohngebiet, d.h. die Versorgung erfolgt ausschließlich
über die von der Gemeinde verlegte Glasfaser. Die Bauherren erhalten auf
Nachfrage von der Gemeinde über den Gemeindebauhof ein Leerrohr gestellt,
welches sie bei Ihren Tiefbauarbeiten mit dem vorhandenen „öffentlichen“ Leerrohr
an ihrer Grundstücksgrenze verbinden können, um so später den
Glasfaseranschluss durchgängig bis ins Wohngebäude zu ermöglichen.
Anlage 2

Datenblatt für Bauplatzinteressenten
„Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“

Per Post oder Fax 07173 97820-22 oder info@bartholomae.de

                                                Eingangsstempel bei der Gemeinde

An das
Bürgermeisteramt
Brunnenfeldstraße 1
73566 Bartholomä

Name, Vorname:           _____________________________________________
Straße, Hausnummer:      _____________________________________________
Ort:                     _____________________________________________
Telefon /Fax / E-Mail:   _____________________________________________

Geburtsdatum: ____________________

Familienstand: _______________
Kinder (Name, Vorname/Alter)   _________________________________________
                         ______________________________________________
                         ______________________________________________
                         ______________________________________________
Ehepartner/in, evtl. anderer Mitbewerber (Name, Vorname, Geburtsdatum)

___________________________________________________________________
Mein/Unser Bauplatzwunsch aus dem Übersichtsplan BauplatzNr. 19 – 29 (bitte Nr.
eintragen)

Wahl: Bauplatz Nr.:      ___
Wahl: Bauplatz Nr.:      ___
Wahl: Bauplatz Nr.:      ___
(bitte ankreuzen:)

Einzelhaus                 Doppelhaus

Kauf des Wohnbauplatzes                 sofort
                                        noch im Jahr 2020

Gewünschter Baubeginn:_____________

Anmerkungen:

Ort, Datum, Unterschrift

___________________________________________________________________

… verständlich bei der großen Nachfrage:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz, auch
nicht auf einen ganz bestimmten Bauplatz.
Bewerben sich gleich mehrere unterschiedliche Interessenten auf einen gleichen
Platz und wollen alle Interessenten diesen Platz für sofort, so entscheidet die
Reihenfolge der ursprünglichen Meldung beim Bürgermeisteramt Bartholomä
entsprechend der dort geführten Anmeldeliste.
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