"Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung" 2. Bauabschnitt - 145 /m Beginn der Erschließung seit Mai 2020
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„Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ 2. Bauabschnitt elf attraktive Wohnbauplätze im staatlich anerkannten Erholungsort Bauplatzgrößen 516 m² bis 909 m² 145,--€/m² Beginn der Erschließung seit Mai 2020
Liebe Bauplatzinteressentin, lieber Bauplatzinteressent, ich heiße Sie im staatlich anerkannten Erholungsort Bartholomä, dem „Dorf am Rande des Himmels“, sehr herzlich willkommen und freue mich über Ihr Interesse an einem Wohnbauplatz in unserer schönen Gemeinde. Unser staatlicher anerkannter Erholungsort hat viele Vorzüge aufzuweisen. Insbesondere stellt die gute Infrastruktur, die qualitativen Betreuungsangebote, ob Kinderkrippe, Ganztagesbetreuung mit Mittagsessensangebot, Kindergärten, Grundschule ein deutliches Plus in der Gemeinde dar. Eine landschaftlich attraktive Lage mit schönen Wander- und Radwegen und einem sportlichem ambitionierten Nordicangebot, sommers, wie winters, sprechen darüber hinaus für unsere Gemeinde. Ich freue mich über Ihr Interesse und möchte mit dieser Broschüre zu dem neuen Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ informieren. Im Frühjahr 2019 hat die Gemeinde Bartholomä den ersten Bauabschnitt mit 18 Wohnbauplatzen erschlossen. Aufgrund der regen Nachfrage haben wir nun gleich unmittelbar ab Mai 2020 den zweiten Abschnitt mit elf Plätzen in der Erschließung. Die Arbeiten werden noch Mitte/Ende Sommer für diese elf Plätze abgeschlossen. Über diesen zweiten Abschnitt will ich Sie mit dieser Broschüre hiermit gerne informieren. Für weitergehende Fragen und Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Ihr Thomas Kuhn Bürgermeister
Rahmendaten zum neuen Baugebiet „Hirschrain Nord, Erste Erweiterung“: Das Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ liegt am nordöstlichen Rand von Bartholomä in ruhiger Ortsrandlage mit dennoch kurzen Wegen in die Ortsmitte. In dem knapp 2,5 ha großen Wohngebiet sind im ersten Bauabschnitt insgesamt 18 Bauplätze, im zweiten Abschnitt elf Plätze in der Erschließung. Dieses Gebiet schließt unmittelbar nördlich an das im Jahr 2013 erschlossene Wohngebiet „Hirschrain-Nord“ an. Die Realisierung des neuen Baugebietes ist in zwei Bauabschnitten aufgeteilt. Aufgrund der regen Nachfrage bereits im ersten Bauabschnitt, startete unmittelbar daran die Erschließung des Wohngebiets im Mai 2020 mit dem zweiten Abschnitt. Hier werden weitere elf Wohnbauplätze erschlossen. Die Bauplatzgrößen im zweiten Abschnitt liegen zwischen 516 m² und 909 m² Grundstücksgröße. Der Bebauungsplan „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ wurde seitens der Gemeinde Bartholomä bewusst „sehr offen“ und frei gewählt. Diese Satzung erlaubt eine sehr individuelle, nach Ihren Wünschen und Vorstellungen mögliche Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern. Es ist die Bebauung mit Wohnhäusern in ein- oder zweigeschossiger Bauweise mit grundsätzlicher Höhenbegrenzung (Firsthöhe 10,50 m) und Traufhöhe (mit 6,30 m) zulässig. Es sind die verschiedenen Bau- und Dachformen genauso wie die Firstrichtung von den künftigen Bauherren frei wählbar. Näheres bitte ich Sie anhand des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ in Erfahrung zu bringen.
Weitere Informationen zum Baugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ Bauplatzpreis: 145,-- € / m² (für den zweiten Bauabschnitt, ab 2020) Im Kaufpreis enthalten sind u.a. o der Grundstückspreis o der Erschließungsbeitrag o der Kanalbeitrag und der Klärbeitrag o der Wasserversorgungsbeitrag o Vermessungs- und Vermarktungskosten o Hausanschlusskosten Wasser/Grundstücksanschluss Abwasser (bis zur privaten Grundstücksgrenze) o Hausanschluss- bzw. Kontrollschächte Im Kaufpreis nicht enthalten sind u.a. (nicht abschließend): o Anschlusskosten für Hausanschlüsse der Versorger (u.a. Strom, Gas, Telekomunikation, …) o Beurkundungskosten (Notar) o Grunderwerbssteuer (Finanzamt) o Baugenehmigungsgebühren (VG-Baurechtsbehörde) o Kosten der Einmessung des Grundstücks und des Gebäudes (Vermessungsamt) o ….
Bauplatzinteressenten Die Gemeinde Bartholomä verkauft die Bauplätze sowohl für Bartholomäer Bürgerinnen und Bürger, wie auch für auswärtige Bauplatzinteressenten. Eine Platzvergabe kann nur nach vorheriger schriftlicher Bewerbung erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuteilung, weder ob, noch auf die Zuteilung eines ganz bestimmten Wohnbauplatzes. Bauzwang Der Bauzwang beträgt für alle Bauplatzerwerber fünf Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung. Wird innerhalb dieses Zeitraums das Wohnhaus nicht errichtet, ist die Gemeinde Bartholomä berechtigt, den Bauplatz zum ursprünglichen Verkaufspreis und ohne Verzinsung „zurück zu kaufen“. Baufreigabe für die Bebauung Nach Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsarbeiten und nach Vorliegen der Baugenehmigung, bzw. der behördlichen Baufreigabe durch die zuständige VG- Baurechtsbehörde. Telekommunikation Die Gemeinde legt in das Baugebiet die Glasfaserversorgung in den öffentlichen Straßen vor. Es besteht kein weiteres Angebot für die Telekommunikation eines privaten Anbieters in dem Wohngebiet, d.h. die Versorgung erfolgt ausschließlich über die von der Gemeinde verlegte Glasfaser. Die Bauherren erhalten auf Nachfrage von der Gemeinde über den Gemeindebauhof ein Leerrohr gestellt, welches sie bei Ihren Tiefbauarbeiten mit dem vorhandenen „öffentlichen“ Leerrohr an ihrer Grundstücksgrenze verbinden können, um so später den Glasfaseranschluss durchgängig bis ins Wohngebäude zu ermöglichen.
Anlage 2 Datenblatt für Bauplatzinteressenten „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ Per Post oder Fax 07173 97820-22 oder info@bartholomae.de Eingangsstempel bei der Gemeinde An das Bürgermeisteramt Brunnenfeldstraße 1 73566 Bartholomä Name, Vorname: _____________________________________________ Straße, Hausnummer: _____________________________________________ Ort: _____________________________________________ Telefon /Fax / E-Mail: _____________________________________________ Geburtsdatum: ____________________ Familienstand: _______________ Kinder (Name, Vorname/Alter) _________________________________________ ______________________________________________ ______________________________________________ ______________________________________________ Ehepartner/in, evtl. anderer Mitbewerber (Name, Vorname, Geburtsdatum) ___________________________________________________________________ Mein/Unser Bauplatzwunsch aus dem Übersichtsplan BauplatzNr. 19 – 29 (bitte Nr. eintragen) Wahl: Bauplatz Nr.: ___ Wahl: Bauplatz Nr.: ___ Wahl: Bauplatz Nr.: ___
(bitte ankreuzen:) Einzelhaus Doppelhaus Kauf des Wohnbauplatzes sofort noch im Jahr 2020 Gewünschter Baubeginn:_____________ Anmerkungen: Ort, Datum, Unterschrift ___________________________________________________________________ … verständlich bei der großen Nachfrage: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz, auch nicht auf einen ganz bestimmten Bauplatz. Bewerben sich gleich mehrere unterschiedliche Interessenten auf einen gleichen Platz und wollen alle Interessenten diesen Platz für sofort, so entscheidet die Reihenfolge der ursprünglichen Meldung beim Bürgermeisteramt Bartholomä entsprechend der dort geführten Anmeldeliste.
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