Hochwasser geht alle an! - Hochwasserrisikomanagement im Freistaat Sachsen
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Inhalt Vorwort........................................................................................................................................................................................................... 4 1. Hochwasser im Freistaat Sachsen................................................................................................................................................. 6 2. Was heißt Hochwasserrisikomanagement und wer ist dabei?..................................................................................... 12 3. Sorgen Sie vor – zu Ihrem eigenen Schutz!.......................................................................................................................... 14 4. Was leisten die Landkreise, Städte und Gemeinden?....................................................................................................... 18 5. Was leistet der Freistaat?.............................................................................................................................................................. 20 6. Wo und wie informiere ich mich?............................................................................................................................................. 26 7. Begriffserklärungen.......................................................................................................................................................................... 30 |3
Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, zehn Jahre sind seit dem verheerenden Hochwasser im August 2002 vergangen, das im Freistaat Sachsen 21 Menschenleben kostete und Schäden in Höhe von 8,6 Milliarden Euro verursachte. Der Freistaat kann seitdem auf großartige Wiederaufbauleistungen zurück- blicken. Gleichzeitig bestätigen die nach dem Jahr 2002 folgenden Hochwasser, dass es nach wie vor weiterer gemeinsamer Anstrengungen zur Verminderung von Hochwasser- risiken bedarf. Der Freistaat Sachsen hat seitdem unter anderem Schäden an den Fließgewässern mit einem Gesamtvolumen von über 900 Millionen Euro nachhaltig beseitigt. Der Hochwas- sernachrichtendienst wurde modernisiert, die kommunale Aufgabenerfüllung bei Hoch- wasserschutz und Gefahrenabwehr gefördert und für über 530 Millionen Euro öffentliche Hochwasserschutzvorhaben umgesetzt. Diese Maßnahmen haben sich bereits vielerorts bewährt. Daneben wurden für die Verminderung der Flächenversiegelung, für die Verbes- serung des Wasserrückhalts in der Landwirtschaft und im Wald sowie für die Renaturie- rung von Fließgewässern zahlreiche Vorhaben in Angriff genommen. Auf den bisherigen Ergebnissen aufbauend ist es wichtig, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gemein- sam mit allen Beteiligten wesentliche Fortschritte zu erreichen! Die vergangenen zehn Jahre haben aber auch gezeigt, dass es trotz der Erfolge in der Umsetzung der sächsischen Hochwasserschutzstrategie keinen absoluten Schutz geben kann. Die Erfahrungen aus den extremen Hochwasserereignissen 2010 lehren uns, wie notwendig es ist, neben dem öffentlichen Hochwasserschutz vor allem das ganzheitliche Hochwasserrisikomanagement weiter auszubauen. Das heißt, besonders die Eigenvorsor- ge, die Vorsorge in der Fläche und die Bauvorsorge zu stärken sowie die Unterhaltung unserer Fließgewässer mit den Schwerpunkten Gewässerökologie und Hochwasserschutz zu optimieren. 4|
Diese Aufgaben können nur mit dem aktiven und konstruktiven Zusammenspiel aller Be- teiligten gelöst werden! Hier wird jeder gebraucht und ist jeder in der Pflicht! Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick geben, wie das Hochwasserrisiko bewertet und gemindert werden kann und was Sie selbst und andere dazu beitragen können. Bitte helfen Sie durch Ihr eigenes tägliches Handeln, aber auch durch Verständnis und Unterstützung für die notwendige Hochwasservorsorge und Hochwasserschutzmaßnah- men mit, das Hochwasserrisiko in Sachsen weiter zu verringern. Frank Kupfer Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft |5
1. Hochwasser im Freistaat Sachsen Hochwasser haben als wetterabhängige Naturereignisse unsere Fluss- und Bachauen geschaffen. Dort haben sich in vielen Jahrhunderten immer dichtere menschliche Nutzungen angesiedelt – wie hier im Oberen Elbtal. Elbe bei Königstein und Bad Schandau 6| im Januar 2011
Der Freistaat Sachsen hat ungefähr Im August 2002 herrschte beispielsweise 23.000 km Fließgewässer. Davon befinden eine solche Vb-Wetterlage. sich ca. 3.000 km in der Unterhaltungs- last des Freistaates (Gewässer 1. Ordnung) Außerdem können längere kontinentale und und ca. 20.000 km in der Unterhaltungs- sehr frostige Hochs im Winter zur Vereisung last der Städte und Gemeinden (Gewässer der Gewässer und des Bodens und in der 2. Ordnung). Ob und welche Hochwasser in Folge zu Eishochwassern führen. Winterli- unseren Flüssen und Bächen entstehen, be- che Schneelagen begünstigen bei schnellen stimmen insbesondere Einflussfaktoren wie Temperaturanstiegen Schmelzhochwasser, das Wetter und die Beschaffenheit der die durch Regenfälle noch verschärft werden Einzugsgebiete – vor allem deren Größe, die können. Topografie, die Bodenbeschaffenheit und die vorhandenen Flächennutzungen. Zum Einfluss des Klimawandels auf die künftige Hochwasserentwicklung gibt es Das Wetter und die Klimaentwicklung unterschiedliche Szenarien. Allen gleich Das Wetter in Sachsen ist geprägt durch ist, dass eine Häufung von extremeren mäßig warme, niederschlagsreiche Luftmas- Wettererscheinungen wie Starkniederschlä- sen vom Nordatlantik vom Westen und durch gen und Trockenperioden zu erwarten ist. trockene, temperaturextreme kontinentale Damit ist eher eine Zunahme verschiedener Luftmassen vom Osten, zeitweise aber auch Hochwasserereignisse, z. B. auch von ört- durch den Einfluss niederschlagsreicher Mit- lich begrenztem Hochwasser oder oberflä- telmeerzyklone aus dem Süden, die die so chig „wild“ abfließendem Wasser durch genannten Vb–Wetterlagen bilden. Starkniederschläge, möglich. Niederschläge in Sachsen – langjährige Mittelwerte und Jahr 2002 Beispiel extremer Niederschläge mit Hochwasserfolge an der Roten Weißeritz im August 2002 |7
Einzugsgebiete der Flüsse und Bäche Wie viel vom Regen oder vom Tauwasser aus Schnee und Eis sich als Hochwasser in unseren Flüssen sammelt, hängt vor allem vom jeweiligen Einzugsgebiet ab. Das Ein- zugsgebiet wirkt wie ein „Sammeltrichter“, wenn der Boden in der Fläche kein Wasser mehr zurückhalten kann und das Wasser zu schnell abfließt. Viele sächsische Flüsse haben große Einzugs- gebiete, die teilweise in den Nachbarstaaten liegen. So befinden sich z. B. vom Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße 58 % in der Republik Polen sowie 10 % in der Tschechischen Republik und vom relevanten Einzugsgebiet der Elbe für Sachsen liegen sogar 75 % in der Tsche- chischen Republik sowie kleinere Anteile in Hochwasserentstehungs- Polen und Österreich. gebiete Das ist bei der Prüfung möglicher Minde- rungsmaßnahmen in der Fläche unbedingt zu beachten. Karte der potenziellen Hochwasserentstehungsgebiete im Freistaat Sachsen Flussgebiet Einzugsge- Einzugsge- Die potenziellen Hochwasserentstehungs- bietsgröße bietsgröße gebiete auf 8,4 % der sächsischen Landes- Gesamt sächsischer fläche liegen aufgrund der stärkeren Nie- Anteil derschläge und schnelleren Abflüsse vor Elbe 148.268 km² 6.352 km² allem in den Gebirgsregionen. Schwarze 5.705 km² 2.263 km² Elster Mulde 7.400 km² 6.250 km² Weiße Elster 5.154 km² 2.822 km² Spree 9.858 km² 2.025 km² Lausitzer 4.395 km² 840 km² Neiße Das Teileinzugsgebiet der Elbe in der Tschechischen Quelle: „Die Elbe und ihr Einzugsgebiet“ IKSE und Republik und Sachsen Wasserlaufverzeichnis (sächsischer Anteil) 8|
Ebenso wie die Hochwasserentstehung Siedlungsentwicklung und Flächen- hängt auch die mögliche Hochwasservor- nutzung hersage stark von den Eigenschaften des Wo eine Hochwassergefahr auf Menschen, Einzugsgebietes ab: Sachwerte und Kulturgüter trifft, entsteht Je kleiner das Gebiet, je schneller die Abflüs- ein Hochwasserrisiko. Historische Wasser se durch Hanglagen und geringe Bodenbe- kraftnutzungen und die Ansiedelung von deckung, desto weniger langfristig und ge- Städten und Dörfern an Flüssen und Bächen nau ist eine Vorhersage möglich. sind Hauptgründe für Hochwasserrisiken. Denn Flusstäler mit ihren überschwem- Der Wasserrückhalt in der Fläche ist vor mungsgefährdeten Gebieten weisen vieler- allem vom Boden und seiner Aufnahmefä- orts die größte Einwohnerdichte und das higkeit abhängig. Diese steht wiederum in höchste Schadenspotenzial auf. Zusammenhang mit der Bodenzusammen- setzung und -nutzung sowie der bereits be- stehenden Wassersättigung. Über die Hälfte der Landesfläche des Freistaates Sachsen wird landwirtschaftlich genutzt (davon 80 % Ackerflächen), über ein Viertel ist Wald und ca. 13 % sind Siedlungs- und Verkehrsflächen mit besonders hoher Versiegelung. Je höher der Versiegelungs- und Verdichtungsgrad des Bodens ist, desto geringer ist der mög- Historisch dicht besiedelte Täler – hier: liche Wasserrückhalt in der Fläche. Deshalb Tharandt im Tal der Wilden Weißeritz im August 2002 sind die Vermeidung von Versiegelungen und die Verbesserung des Wasserrückhalts auf Landwirtschafts- und Forstflächen so Im Freistaat Sachsen gibt es ca. 350 fest- wichtig. Wissenschaftliche Untersuchungen gesetzte Überschwemmungsgebiete. Das ergaben, dass eine optimierte Rückhaltung sind zusammen 64.000 ha und damit 3,5 % in der Fläche bei kleineren Hochwassern der Landesfläche. Diese Fläche wird zu 54 % die Scheitel im zweistelligen Prozentbereich als Ackerland, zu 16 % als Grünland, zu vermindern kann, bei größeren Hochwassern 14 % durch Siedlungsflächen und zu 13 % aber nur relativ geringe Scheitelminderun- als Wald genutzt. Sie umfasst die Gebiete, gen im einstelligen Prozentbereich bewirkt die bei einem statistisch einmal in einhun- werden. dert Jahren auftretenden Hochwasserereig- nis überschwemmt werden. Es ist festzustellen, dass durch die ge- gebenen Randbedingungen für den Freistaat Aber auch in den so genannten über- Sachsen objektiv kein angemessener Schutz schwemmungsgefährdeten Gebieten be- gegen größere Hochwasser allein durch steht bei extremerem Hochwasser oder beim Maßnahmen in der Fläche realisierbar ist. Versagen von Hochwasserschutzanlagen ein Beispiel für ein Überschwemmungsgebiet/ Hochwasserrisiko. überschwemmungsgefährdetes Gebiet (Meißen) |9
„Sturzflut“ oder „Zweiwochenhochwas- kommen. Außerdem können bei Ereignissen ser“? wie „Zweiwochenwassern“ langgestreckte In den sächsischen Regionen kann bei- oder wiederholte Hochwasserscheitel die des auftreten. Besonders die Flüsse in den Deiche aufweichen und Deichbrüche ver- Gebirgslagen und kleinere Bäche können ursachen. als Sturzflut binnen Stunden extrem an- schwellen und durch reißende Strömungen Lebensgefahr und große Zerstörungen ver- ursachen. Sturzflutereignisse sind schwer vorhersagbar. Sie können durch plötzliche regional begrenzte Starkregen entstehen und ermöglichen durch schnelle und kur- ze Abflüsse, oft in engen Talquerschnitten, mitunter kaum Vorwarnzeiten. Beispiel für ein lang anhaltendes Hochwasser der Elbe Große Hochwasserereignisse in Sachsen Durch die genannten Einflussfaktoren sind in den vergangenen Jahrhunderten zahlreiche schwere Hochwasserereignis- se eingetreten. Die Chroniken sächsischer Städte berichten immer wieder von Hoch- wasseropfern und verheerenden Schäden. Auch nach dem Augusthochwasser 2002 Beispiel für eine sturzflutartige Hochwasser- zeigte sich, dass der Begriff „Jahrhundert- entwicklung der Müglitz hochwasser“ nicht wörtlich gilt. Neben “kleineren“ Ereignissen 2003, 2005 und Flüsse mit großen Einzugsgebieten wie die 2006 in Sachsen wurden im Jahr 2010 die Elbe können bei längerer Niederschlagsdau- Gebiete der Lausitzer Neiße und Spree, er auch über viele Tage langsam an- und der Großen Röder, der Chemnitz und der absteigen und dazwischen tagelang auf rechtselbischen Zuflüsse von extremen dem Höchststand, dem so genannten Hoch- Hochwasserereignissen bis zu einer Höhe wasserscheitel, bleiben. Im Gegensatz zur betroffen, wie sie statistisch gesehen ein- Sturzflut gibt das den Betroffenen längere mal in zweihundert bis fünfhundert Jahren Vorbereitungszeiten. Allerdings kann es – auftreten. auch durch hochwasserbedingte lang an- haltend erhöhte Grundwasserstände – zu erheblichen zusätzlichen Schäden im Ver- gleich zu schnell abfließendem Hochwasser 10 |
Hochwasser in Grimma 1954 / 2002 Was sind die wichtigsten Schlussfolgerungen? Hochwasser sind wetterabhängig wieder- ander. Erst das ergibt ein Hochwasserrisiko, kehrende Naturereignisse und nicht lang- das zum Handeln zwingt – und welches fristig vorhersagbar! sogar noch steigt, wenn durch Gewässerver- bauung die Hochwassergefahr verstärkt Hochwasser entsteht im Einzugsgebiet und wird und durch neue Baugebiete in hoch- nicht erst im Fluss! Je intensiver die Flä- wassergefährdeten Bereichen neues Scha- chennutzung, desto schlechter ist der Was- denspotenzial entsteht. serrückhalt in der Fläche! Es gilt: 100 % Ver- siegelung = 0 % Wasserrückhalt + 100 % Deshalb muss es ein Hochwasserrisiko- Abfluss! management geben! Eine auf optimalen Wasserrückhalt angepass- te Flächennutzung kann zwar kleinere Hoch- wasser abschwächen, aber keinesfalls große oder gar extreme Hochwasser verhindern! Historische Hochwassermarken in Krippen An unseren Fließgewässern treffen Hoch- wassergefahr und historisch gewachsene Ortslagen mit vielen Einwohnern, Infrastruk- tur, Sachwerten und Kulturgütern aufein- | 11
2. Was heißt Hochwasserrisikomanagement und wer ist dabei? Hochwasserrisikomanagement heißt, die Risiken bei verschieden starken Hochwasser- ereignissen zu kennen und gemeinsam zu handeln. Ziel ist es, durch Hochwasservorsorge, Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr Opfer und Schäden möglichst zu verhindern oder wenigstens zu vermindern. Sandsackverbau, Deichsanierung, 12 | Mulchsaatflächen
Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie und die Gefahrenabwehr gefördert. Damit 2007/60/EG des Europäischen Parlaments liegen auch zusätzlich 30 kommunale Hoch- und des Rates vom 23. Oktober 2007 über wasserschutzkonzepte vor. Die Hochwasser- die Bewertung und das Management von schutzkonzepte sind Vorleistungen für die Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikoma- Umsetzung der Hochwasserrisikomanage- nagement-Richtlinie), die rechtlich mit dem ment-Richtlinie. Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem Sächsischen Wasser- Die Risikomanagementpläne sind im gesam- gesetz umgesetzt ist. ten Flusseinzugsgebiet über Landes- und Staatsgrenzen hinweg abzustimmen. So soll Nach dem Augusthochwasser 2002 hat der für das gesamte deutsche Flusseinzugsge- Freistaat Sachsen zwischen 2003 und 2005 biet der Elbe ein einziger Risikomanagement- insgesamt 47 Hochwasserschutzkonzepte plan erarbeitet werden, zu dem alle betroffe- für die Elbe und Gewässer 1. Ordnung mit nen zehn Bundesländer ihre Beiträge leisten. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet, zahlreiche Hochwasserschutz- Fazit: Hochwasserrisikomanagement ist eine und -vorsorgemaßnahmen umgesetzt so- Gemeinschaftsaufgabe – jeder muss mit- wie den kommunalen Hochwasserschutz wirken! Was ist zu tun? Wer muss es tun? Schritt 1 – Risikogebiete Gewässerunterhaltungspflichtiger bestimmt bis 22.12.2011 (Freistaat/Kommunen) Schritt 2 – Gefahren- und Risikokarten Gewässerunterhaltungspflichtiger erstellen und veröffentlichen bis 22.12.2013 Schritt 3 – Risikomanagementplan - Gewässerunterhaltungspflichtiger mit Maßnahmen aufstellen, dabei interessierte Kreise - weitere Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit einbeziehen, Plan veröffentlichen - Verbände und Vereine bis 22.12.2015 - Privatpersonen Regionale Planungsverbände, Träger der Pla- nungshoheit (Kommunen), Planer, Bauherren, Schritt 4 – Maßnahmen umsetzen Grundstückseigentümer, Straßenbaulastträger, (auch schon während 1 bis 3!) Flächenbewirtschafter, jeder einzelne Betroffene, Gewässerunterhaltungspflichtige, grenzübergreifende Gremien usw. Schritt 5 – Alle 6 Jahre Planumsetzung prüfen und Gewässerunterhaltungspflichtiger wenn erforderlich aktualisieren (Aktualisierung siehe Schritte 1 bis 3) Arbeitsschritte zur Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie | 13
3. Sorgen Sie vor – zu Ihrem eigenen Schutz! Eigenvorsorge ist der wichtigste Baustein der Hochwasservorsorge: Jeder soll das ihm Mögliche tun, um Gefahren für sich und sein Eigentum abzuwenden. Folgen des Hochwassers 2002 an der 14 | Seidewitz in Pirna
Was können potenziell Hochwasserbe- troffene tun? Wichtigste Vorsorgemaßnahme ist, dem Hoch- wasser auszuweichen, wo immer es möglich ist. So hat mancher besonders vom Hochwas- ser 2002 Betroffene, oft schweren Herzens, sein Grundstück aufgegeben und sich in einer hochwasserfernen Lage neu angesiedelt. Auch mit weniger einschneidenden Maß- nahmen ist es möglich, dem Hochwasser auszuweichen. Zum Beispiel können vor- handene Grundstücksnutzungen besser an- gepasst werden, indem man Garagen und Geräteschuppen aus dem besonders gefähr- deten Bereich verlagert oder die Nutzung von Keller- und ggf. auch Erdgeschossen Grundstücksnutzungen am Gewässer sollten angepasst sein! konsequent ändert. Wer neu bauen oder zunächst ein Bau- grundstück erwerben will, sollte sich vor einer Entscheidung umfassend über die Ausweichen: Hochwassergefährdung informieren. Es erhöhte Anordnung und/oder Abschirmung gibt hierfür zahlreiche Informations- und der Gebäude Beratungsmöglichkeiten (siehe Kapitel 6). Weitere Wege bietet die Bauvorsorge. Wer Widerstehen: im überschwemmungsgefährdeten Gebiet Abdichtung und/oder Verstärkung der Keller neu baut oder umbaut, sollte dies ange- und des Fundaments passt tun. Dafür gibt es viele Lösungsan- sätze, vor allem bei Nachgeben: ❚ der Gesamtanlage des Hauses (z. B. angepasste Nutzung und/oder Ausstattung Vorsorge gegen Aufschwimmbarkeit, der hochwassergefährdeten Stockwerke Grundwasser) ❚ der Planung von allen Medienfunkti- onen und -zuführungen in Kellern und Sichern: Erdgeschossen Schutz der Gebäude und der Umwelt ❚ der Auswahl der Baumaterialien und der vor Kontamination durch Schadstoffe Inneneinrichtung. Grundsätze der Bauvorsorge | 15
Hochgesetzte Bauweise Hochwassersicherung von Fensteröffnungen Hochgesetzter Elektroanschluss Eigenvorsorge ist auch eine Gewässeranlieger sind nicht nur selbst gesetzliche Pflicht! mögliche Hochwasserbetroffene, sondern § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sie beeinflussen mit ihren Nutzungen auch lautet: „Jede Person, die durch Hochwas- die mögliche Hochwassergefährdung für ser betroffen sein kann, ist im Rahmen des Nachbarn und Hinterlieger. Sie sollen zu ih- ihr Möglichen und Zumutbaren verpflich- rem und dem Schutz Dritter vor allem tet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen ❚ die Gewässer keinesfalls weiter ein- und zur Schadensminderung zu treffen, engen oder überbauen, insbesondere die Nutzung von Grundstü- ❚ die Gewässerrandstreifen (5 m inner- cken den möglichen nachteiligen Folgen orts und 10 m außerorts ab Oberkante für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Böschung) von abschwemmbarem Ma- Hochwasser anzupassen.“ terial, Ablagerungen und Verbauungen freihalten, Bei akuter Hochwassergefahr muss ❚ konstruktiv mit dem Gewässerunter- sich jeder Betroffene rechtzeitig haltungspflichtigen an Lösungen zur selbst informieren, selbst vorsorgen und Entschärfung von Gefahrenstellen und schützen – und Nächstenhilfe leisten, ohne für Gewässeraufweitungen zusammen- sich selbst zu gefährden! arbeiten. 3300 3600 16 | 3100
Möglichkeiten der Bauvorsorge Quelle: Hochwasserschutzfibel; Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Nov. 1999 Jeder Flächeneigentümer und -nutzer kann dazu beitragen, das Hochwasserrisiko zu verringern, indem er auf seinen Flächen Versiegelungen vermeidet und den Was- serrückhalt in der Fläche verbessert. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist es aber, bei eigener Hochwassergefährdung alle Versicherungsmöglichkeiten gründlich zu prüfen (siehe Kap. 6). Negativbeispiel: völlig verbautes Gewässer | 17
4. Was leisten die Landkreise, Städte und Gemeinden? Eine Kernaufgabe der Städte und Gemeinden ist die Gefahrenabwehr im Hochwasserfall. Katastrophenmanagement und Gewässeraufsicht ist Sache der Landkreise. Hochwassergefahrenabwehr bei Hochwasser, Gewässerunterhaltung 18 |
Katastrophenstab Gewässerschau Flächennutzungsplan Die Landkreise und Kreisfreien Städte prüfen, ob und mit welchen Auflagen ❚ Sie organisieren die Gefahrenabwehr, (Chemnitz, Dresden und Leipzig) haben als ein Bau in einem festgesetzten Über- stellen die Wasserwehren, retten im untere Verwaltungsbehörden wichtige Auf- schwemmungsgebiet ausnahmsweise Hochwasserfall Menschenleben und gaben im Hochwasserrisikomanagement. zugelassen werden kann. versuchen Schäden zu verhindern. Da- ❚ Sie können, insbesondere auch als bei richten sich viele Maßnahmen nach Im Katastrophenfall entscheidet der Land- Ländliche Neuordnungs-, Forst- und den Hochwassermeldungen und den rat/die Landrätin/der Oberbürgermeister/ Straßenaufsichtsbehörden wie auch Alarmstufen (siehe Abschnitt 6). die Oberbürgermeisterin im Katastrophen- als Straßenbaulastträger, wesentlichen stab über die erforderlichen Abwehrmaß- Einfluss auf eine hochwasservorsorge- Die Stadt- und Gemeindeverwal- nahmen und koordiniert mit dem Stab die gerechte Flächennutzung nehmen. tungen haben unter Führung der Gefahrenabwehr im Landkreis. Er/Sie ruft Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Katastrophenvoralarm aus, wenn an Hoch- Eine herausragende Verantwortung tragen viele verantwortungsvolle Aufgaben der wasserpegeln die Richtwerte für die Alarm- die sächsischen Städte und Gemeinden. Hochwasservorsorge, des Hochwasser- stufe 3 erreicht sind und das Erreichen der schutzes und der Gefahrenabwehr. Sie kön- Alarmstufe 4 erwartet werden muss. ❚ Sie stellen mit ihrer Planungshoheit die nen diese Aufgaben jedoch nur mit der ak- Weichen für die Ortsentwicklung und die tiven Unterstützung und vertrauensvollen Außerhalb von Hochwasserkatastrophen konkrete Flächennutzung. Sie können Zusammenarbeit der Bürgerinnen und Bür- haben die Landkreise und Kreisfreien Städte damit insbesondere überschwemmungs- ger erfüllen. wichtige Vorsorgeaufgaben: gefährdete Bereiche von Bebauung und anderen hochwasserempfindlichen Nut- ❚ Sie prüfen als untere Bauaufsichtsbe- zungen freihalten und Flächen für die hörden, ob und mit welchen Auflagen Hochwasserrückhaltung planen. ein Bau im überschwemmungsgefähr- ❚ Sie unterhalten die Gewässer 2. Ord- deten Gebiet zulässig ist. nung, stellen für sie Hochwasserrisiko- ❚ Sie prüfen als untere Wasserbehörden managementpläne auf und planen ent- unter anderem, welche Maßnahmen sprechende Hochwasserschutzmaßnah- am Gewässer erforderlich sind, setzen men. Überschwemmungsgebiete fest und | 19
5. Was leistet der Freistaat? Schaffung von Handlungsgrundlagen, Hochwasserschutzaufgaben an Gewässern 1. Ordnung und Elbe, Unterstützung der Städte und Gemeinden sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit – das sind die wichtigsten Aufgaben des Freistaates. Hochwasserrückhaltebecken 20 | Lauenstein
Rechts- und Fachgrundlagen Grundsätzliche Regelungen für die Die für den Freistaat Sachsen maßgeblichen Hochwasservorsorge: Rechtsgrundlagen für die Hochwasservor- ❚ in Gewässerrandstreifen (innerorts 5 m, sorge und den Hochwasserschutz finden außerorts 10 m): u. a. keine Ablage- sich vor allem im Wasserhaushaltsgesetz rungen von abflussbehindernden oder des Bundes und im Sächsischen Wasser- fortschwemmbaren Gegenständen, kei- gesetz. Hierzu gehören insbesondere ne Errichtung baulicher oder sonstiger Anlagen, keine nicht standortgerechten ❚ die Pflicht zur Eigenvorsorge Gehölze, ❚ die Ausweisung und Freihaltung von ❚ in Überschwemmungsgebieten: u. a. Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete, keine Neubau- ❚ die Ausweisung von Hochwasserent- ten, die den Hochwasserabfluss, den stehungsgebieten Hochwasserrückhalt oder den Hoch- ❚ die Pflichten und Rechte bei der Gewäs- wasserschutz wesentlich beeinträchti- serunterhaltung gen, keine Ablagerungen. ❚ die Pflichten und Rechte bei öffent- lichen Hochwasserschutzanlagen ❚ die Pflichten und Rechte bei der Gefah- renabwehr Die 47 Hochwasserschutzkonzepte des Freistaates Sachsen sind eine fachliche Grundlage für die Planung von Hochwas- servorsorge, Hochwasserschutz und Ge- fahrenabwehr an der Elbe und den Gewäs- sern 1. Ordnung. Ablagerung am Gewässer Neubau am Gewässer Die Rechts- und Fachgrundlagen werden regelmäßig an aktuelle Anforderungen an- gepasst – rechtlich durch Gesetzesnovel- len, Verwaltungsvorschriften und Erlasse, fachlich durch die Aktualisierung der Pla- nungen und vertiefende Untersuchungen. Bebauungsplan Weihnachtsbaumplantage am Gewässer | 21
2500 2800 Flächenvorsorge Zur Verbesserung des Wasserrückhalts un- 2300 Auf die Freihaltung hochwassergefährde- terstützt der Freistaat Sachsen ebenso die ter Flächen von Schadpotenzial wirkt der Mehrung und den Umbau von Waldflächen. Freistaat mit der Gesetzgebung, mit der Damit stieg der Waldanteil von 27 % im Landesplanung und mit dem eigenen be- Jahre 1991 auf 28,4 % im Jahre 2011. Ziel hördlichen Handeln ein. ist, 30 % der Landesfläche zu bewalden. Von 1994 bis 2010 wurden im Landeswald Außerdem wird der Wasserrückhalt auf 20.000 Hektar Wald gezielt zu Mischwald landwirtschaftlichen Flächen durch Agrar- umgebaut. Im Privat- und Körperschafts- umweltmaßnahmen gefördert. Beispiele wald hat der Freistaat von 2001 bis 2010 hierfür sind: durchschnittlich jährlich 326 Hektar Wie- deraufforstung und Waldumbau gefördert. ❚ Anbau von Zwischenfrüchten und Un- In den nächsten Jahren sollen pro Jahr min- tersaaten destens 1.300 Hektar sächsischer Staats- ❚ Anlage von Grünstreifen auf Ackerland wald umgebaut werden. ❚ Umwandlung von Acker- in Dauergrün- land Die staatliche Wasserwirtschaftsverwal- ❚ Bodenschonender Ackerfutterbau sowie tung hat zudem seit 2002 über 1.000 Maß- dauerhaft konservierende Bodenbear- nahmen zur Strukturverbesserung von beitung und Direktsaat Gewässern, darunter zahlreiche Rück- und Umbauten von Querbauwerken sowie Ge- Zurzeit werden auf 34 % der sächsischen wässeraufweitungen und Renaturierungen Ackerfläche Verfahren angewandt, die den von Gewässerabschnitten umgesetzt. Wasserrückhalt in der Fläche verbessern. Ziel ist es, diesen Anteil weiter zu erhöhen. Renaturierung der Göltzsch in Mylau Waldumbau Mulchmaisfläche 22 |
Staatsbetrieb Landestalsperrenverwal- 200 tung für den Hochwasserschutz 180 An 3.000 km Fließgewässern 1. Ordnung und 160 650 km Hochwasserschutzanlagen sorgt die Durchfluss in m³/s 140 Landestalsperrenverwaltung des Freistaates 120 Sachsen (LTV) mit Unterhaltungsmaßnah- 100 men für den ordnungsgemäßen Wasserab- 80 fluss und die Sicherheit der Gewässerufer, 60 Deiche und sonstigen Hochwasserschutz- 40 anlagen. 20 0 Nach dem Hochwasser 2002 hat der Freistaat 07.08.2010 11:00 07.08.2010 23:00 08.08.2010 11:00 08.08.2010 23:00 09.08.2010 11:00 ca. 900 Millionen Euro in die nachhaltige Be- Abgabe Zufluß ng. Zeit seitigung von über 18.000 Hochwasserschä- den an Gewässern 1. und 2. Ordnung aus Beispiel: Scheitelkappung an der Talsperre Bautzen beim Hochwasser 2010 Mitteln des Bundes und der Länder investiert. Immer wichtiger wird bei der Schadensbesei- tigung das Ziel, gleichzeitig dem Gewässer Soweit Hochwasserlagen absehbar sind, mehr Raum und dem nächsten Hochwasser werden zusätzlich nach Abwägung aller weniger Angriffsfläche zu bieten. Anforderungen die staatlichen Stauanla- gen vorsorglich kontrolliert abgelassen, um noch größere Wassermengen aufnehmen zu können. Beim Hochwasser 2010 wurden so weitere 30 Mio. m³ Wasser zurückgehalten und damit die Hochwasserscheitel wesent- lich verzögert und verringert. Anlegen einer Böschung statt der zerstörten Mauer an der Lausur Ein Großteil der 83 staatlichen Talsperren, Speicher und Rückhaltebecken mit über 600 Mio. m³ Stauraum dient auch der Hoch- wasserrückhaltung. Die regulären Hochwas- serrückhalteräume der Talsperren wurden nach 2002 von 145 Mio. m³ auf 162 Mio. m³ erhöht. | 23
Hochwasserschutzmaßnahme in Aue Von 2002 bis 2012 hat der Freistaat Sach- Kommunen fördern und fordern sen auf Grundlage der sächsischen Hoch- Der Freistaat unterstützt intensiv den kom- wasserschutzkonzepte mit Finanzmitteln munalen Hochwasserschutz an Gewässern aus dem Europäischen Fonds für Regionale 2. Ordnung sowie die Gefahrenabwehr. Entwicklung (EFRE) und mit Bundes- und Seit 2005 erhielten 30 Hochwasserschutz- Landesmitteln im Umfang von 530 Mio. konzepte bzw. Risikomanagementpläne Euro hoch prioritäre Hochwasserschutz- und 80 Hochwasserschutzmaßnahmen maßnahmen umgesetzt, z. B. in Aue, Dres- der Gemeinden eine Förderung mit einem den, Eilenburg, Groß Särchen, Glashütte, Gesamtvolumen von 27 Mio. Euro. Im Leipzig, Zwickau und Zittau. Von 351 kom- Zeitraum von 2007 bis 2010 wurden für plexen Vorhaben waren 2011 bereits 80 ab- 100 Kommunen Grundausstattungen für geschlossen, 55 im Bau und 216 Vorhaben die Wasserwehr gefördert. Angeschafft im Genehmigungsverfahren bzw. im Plan- wurden Gegenstände wie Sandsäcke, verfahren. Bis 2020 sollen weitere erheb- Sandsackfüllgeräte, Beleuchtung, Pum- liche Mittel in Hochwasserschutzvorhaben pen, Schutzkleidung und Schlauchboote investiert werden. für über 1,5 Mio. EUR. Außerdem werden Mit den bisher abgeschlossenen Maßnah- jährlich Schulungen für die kommunalen men können über 500 ha Siedlungsfläche, Wasserwehren, 2011 erstmalig auch für ca. 50.000 direkt Betroffene und über polnische und tschechische Wasserwehr- 3.000 Arbeitsplätze bis zu Hochwasserer- mitglieder, unterstützt. eignissen, wie sie statistisch einmal in 100 Jahren auftreten, geschützt werden. 24 |
Besser vorhersagen und warnen – der Bei plötzlichen extremen Niederschlagsereig- ❚ 794 Empfänger von Hochwasserwarnun- Hochwassernachrichten- und Alarmdienst nissen vor allem in kleineren und stark hö- gen per Fax Mit dem sächsischen Niederschlags- und henprofilierten Einzugsgebieten bleiben die ❚ alle Niederschlagsdaten, Pegeldaten und Hochwasserpegelmessnetz und dem Lan- Vorhersagezeiträume jedoch eng begrenzt. Hochwasserwarnungen sind im Internet deshochwasserzentrum hat der Freistaat abrufbar. Sachsen seit 2002 in Zusammenarbeit Zahlen und Fakten zum Hochwassernach- mit dem Deutschen Wetterdienst und den richten- und Alarmdienst im Freistaat Nach dem Hochwasser 2010 wurde und Hochwasserzentralen der Nachbarstaaten Sachsen: wird das System fortlaufend verbessert. und -bundesländer ein leistungsfähiges Beispielhaft seien die noch intensivere System der Hochwasservorhersage und ❚ 237 Niederschlagsmessstellen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten -warnung aufgebaut und der Öffentlich- ❚ 105 Hochwassermeldepegel mit Alarm- bei der Hochwasservorhersage- und -war- keit zugänglich gemacht. Die regelmäßigen stufen im Internet nung, bei der Gefahrenabwehr und beim Vorhersagezeiträume für die Elbe konnten ❚ 854 Empfänger von Eilbenachrichtigun- Katastrophenschutz sowie die Installation auf 24 bis 60, für die anderen Flüsse auf 6 gen per SMS bei Erreichen der Melde- weiterer Hochwassermeldepegel und opti- bis 24 Stunden verlängert werden. stufe mierte Warnabläufe genannt. Hochwassermeldepegel Einzugsgebiete Basismessnetz Eger (Ohre) Kontroll- und Polzen (Ploucnice) Steuermessnetz Elbe Standgewässer Schwarze Elster Zwickauer Mulde Fließgewässer > 10 km² Freiberger Mulde Elbe Vereinigte Mulde 1. Ordnung Saale 2. Ordnung Weiße Elster Landesgrenze Spree Freistaat Sachsen Lausitzer Neiße Pegelmessnetz Freistaat Sachsen | 25
6. Wo und wie informiere ich mich? … über die aktuelle Hochwassersituation und Vorsorgemöglichkeiten. Niederschlagsmesser, Pegelhaus, 26 | Landeshochwasserzentrum
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) (www. dwd.de) und weitere Online-Dienste sowie die aktuellen Tagesmedien informieren u. a. über die aktuelle Wetterentwicklung und Unwetterwarnungen. Das Landeshochwasserzentrum des Frei- staates Sachsen (www.hochwasserzent- rum.sachsen.de) informiert über ❚ aktuelle Niederschlagsdaten ❚ aktuelle Hochwasserwarnungen ❚ aktuelle Daten der Hochwassermelde pegel ❚ die Informationsmöglichkeiten zu den Hochwasserzentralen der Nachbarländer ❚ sonstige Informationsmöglichkeiten ❚ die Zustellpläne für Hochwasserwar- nungen DWD – Unwetterwarnung für Deutschland Weitere Informationsmöglichkeiten Sprachausgabe (0351) 8928 261 Aktuelle Informationen Hochwasserwarnungen (0351) 4517 261 Messwertansager im (0351) 8928 260 Aktuelle Wasserstände Messwert- Landeshochwasserzentrum (0351) 4517 260 ansager/Pegelmessnetz Messwertansager Aktuelle Wasserstände der Elbe- Pegelanzeige für Großschweidnitz / Löbauer Wasser Ortsnetzvorwahl + 19429 der Elbepegel pegel (Pegel-Online) Aktuelle Wasserstände MDR-Videotext Videotext ab Seite 530 Aktuelle Informationen Hochwasserwarnungen regionale Sender Aktuelle Informationen im Rundfunk | 27
2500 2800 Informationen über … … Fördermöglichkeiten für kommunale 2300 Hochwasserschutzmaßnahmen … aktuelle Gefahrenmaßnahmen ❚ im Internet www.smwa.sachsen.de/de/ ❚ Bei akuten Notsituationen melden Sie Foerderung/Strukturfonds_in_Sachsen/ sich bitte unter 112 bei der Rettungs- Kommunaler_Hochwasserschutz/156975. leitstelle! html ❚ In größeren Gefahrenlagen richten die ❚ bei der jeweiligen Stadt- oder Gemein- Städte, Gemeinden und Landratsämter deverwaltung Bürgertelefone ein. Auch die Medien informieren dann verstärkt über die ak- … hochwasserangepasstes Bauen und tuelle Lage. Sanieren ❚ Bei Benutzung von Verkehrswegen in- ❚ Handlungsempfehlung zur Bautätigkeit formieren Sie sich bitte unbedingt mit- in Überschwemmungsgebieten (SMUL/ tels Verkehrsfunk über Sperrungen und SMI 2011) www.umwelt.sachsen.de/ andere Einschränkungen! umwelt/wasser/7296.htm … festgesetzte Überschwemmungsgebiete ❚ Hochwasserschutzfibel – Objektschutz Flurstücksgenaue Karten über festgesetzte und bauliche Vorsorge (BMVBS 2010) Überschwemmungsgebiete sind verfügbar: www.bbsr.bund.de/nn_22074/BBSR/DE/ ❚ im Internet: http://www.umwelt.sach- Bauwesen/GrundlagenSicherheit/Hoch- sen.de/umwelt/wasser/8841.htm wasserschutz/DL__hochwasserschutzfi ❚ bei allen Landratsämtern und Kreisfrei- bel2010,templateId=raw,property=publ en Städten (Untere Wasserbehörde) icationFile.pdf/DL_hochwasserschutzfi- ❚ bei den Stadt- und Gemeindeverwal- bel2010.pdf tungen ❚ bei den örtlichen Betrieben des Staats- ❚ Was Sie über vorsorgenden Hochwas- betriebes Landestalsperrenverwaltung serschutz wissen sollten (Broschüre Um- www.smul.sachsen.de/ltv/11760.htm weltbundesamt 2006) www.umweltda- ten.de/publikationen/fpdf-l/3019.pdf … sonstige überschwemmungsgefährdete Gebiete … Versicherungsmöglichkeiten Hochwasser-Gefahrenkarten in hoher Auf- Der Gesamtverband der Deutschen Versi- lösung sind verfügbar: cherungswirtschaft informiert seit April ❚ im Internet: www.umwelt.sachsen.de/ 2012 unter www.zuers-public.de über ein umwelt/wasser/8843.htm Zonierungssystem (ZÜRS), das die poten- ❚ bei den Stadt- und Gemeindeverwal- zielle Gefährdung von Grundstücken in tungen verschiedenen Zonen zeigt. ❚ bei den örtlichen Betrieben des Staats- betriebes Landestalsperrenverwaltung Weitere Informationen www.smul.sachsen.de/ltv/11760.htm unter www.smul.sachsen.de Hochwasserschutzfibel 28 |
Was bedeuten die Alarmstufen? tiven Hochwasserbekämpfung durch zuständigen Wachdienst auf den Dei- ❚ Alarmstufe 1 (Meldebeginn) chen, vorbeugende Sicherungsmaßnah- Beginn der Ausuferung der Gewässer, men an Gefahrenstellen und Beseitigung ständige Analyse der meteorologischen örtlicher Gefährdungen und Schä- und hydrologischen Lage, Beurteilung den; Einrichtung von Einsatzstäben an der Entwicklungstendenzen; Überprü- Schwerpunkten der Hochwasserabwehr fung der Alarmierungsunterlagen, der und Schaffung spezieller Nachrichten- Informations- und Meldewege und der verbindungen; Auslagerung von Hoch- technischen Einsatzbereitschaft. wasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen; Anforderung, Vorberei- ❚ Alarmstufe 2 (Kontrolldienst) tung und Bereitstellung weiterer Kräfte Überschwemmung land- und forst- und Mitarbeiter zur aktiven Hochwasser- wirtschaftlicher Flächen, Grünflächen, abwehr – Bei Alarmstufe 3 mit steigen- Gärten und einzeln stehender Gebäude der Tendenz ruft der zuständige Landrat/ oder leichte Verkehrsbehinderung auf Oberbürgermeister den Katastrophen- Straßen; Ausuferung bei eingedeichten voralarm aus. Gewässern bis an den Deichfuß; zu- sätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe ❚ Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) 1 Weiterleitung von Informationen über Überschwemmung größerer bebauter Gefährdungen aufgrund der täglichen Gebiete mit sehr hohen Schäden, unmit- periodischen Kontrolle der Gewässer, telbare Gefährdung für Menschen und Hochwasserschutzanlagen, gefährde- Tiere; Erreichen des Bemessungswasser- ten Bauwerke und Ausuferungsgebiete; standes bei Volldeichen oder unmittelba- Herstellung der Arbeitsbereitschaft und re Gefahr von Deichbrüchen; zusätzlich Überprüfung der Einsatzbereitschaft bei zu Maßnahmen bei Alarmstufe 3 aktive den Teilnehmern am Hochwassernach- Bekämpfung bestehender Gefahren für richten- und Alarmdienst; Alarmierung das Leben, die Gesundheit, die Versor- der zuständigen Einsatzkräfte; Durch- gung mit lebensnotwendigen Gütern führung von ersten Hochwasserabwehr- und Leistungen und für bedeutende maßnahmen und Beseitigung von Ab- Sachwerte, Beseitigung von Schäden. flusshindernissen. ❚ Alarmstufe 3 (Wachdienst) Überschwemmung von Teilen zusam- menhängender Bebauung oder über- örtlicher Straßen und Schienenwege; bei Volldeichen Wasserstand etwa in halber Deichhöhe, Vernässung von Pol- derflächen, zusätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe 2 Vorbereitung der ak- | 29
7. Begriffserklärungen 30 | Freiberger Mulde
❚ Extremhochwasser ❚ Hochwasserentstehungsgebiete ❚ Überschwemmungsgebiete, Hochwasser seltener Wahrscheinlich- (HWEG) festgesetzte keit mit extrem hohen Durchflüssen. Im Freistaat Sachsen eingeführte Ge- Im Freistaat Sachsen die Gebiete, die bietskategorie, die Gebiete mit hohem bei Hochwasserereignissen, wie sie ❚ Gefahrenabwehr Niederschlag und schnellen Abflüssen statistisch gesehen einmal in einhun- Vorbereitung und Durchführung von bezeichnet, die wesentlich zur Hoch- dert Jahren eintreten können, über- Maßnahmen zum Vermeiden von Ge- wasserentstehung beitragen. In festge- schwemmt werden, durch Rechtsver- fahren für Personen oder Sachen und setzten HWEG ist z. B. die ausgleichs- ordnung oder Gesetz festgesetzt sind zur Reduzierung einer Gefährdung bei lose Versiegelung von Flächen über und gesetzlichen Nutzungsrestriktio- Hochwasser zuständig: Städte und Ge- 1.000 m² untersagt und wasserrück- nen unterliegen, z. B. Bebauungs- und meinden. haltverbessernde Maßnahmen können Ablagerungsverboten. bis zu 90 % staatlich gefördert werden. ❚ Gewässer 1. Ordnung ❚ Überschwemmungsgefährdete Sächsische Fließgewässer(abschnitte) ❚ Hochwassergefahr Gebiete meist mit größeren Durchflüssen, die im Prozess, bei dem durch Ansteigen eines Die Gebiete, die bei Extremhochwasser Anhang des Sächsischen Wassergeset- Gewässers über den Normalstand hin- oder bei Versagen von Hochwasser- zes aufgelistet sind und deren Unterhal- aus eine zeitlich begrenzte Überflutung schutzeinrichtungen überschwemmt tungspflichtiger der Freistaat Sachsen/ von normalerweise nicht überfluteten werden können. Staatsbetrieb Landestalsperrenverwal- Flächen Schäden verursachen kann. tung ist. ❚ Schadenspotenzial ❚ Hochwasserrisiko Innerhalb eines Gebietes vorhandene ❚ Gewässer 2. Ordnung Kombination der Wahrscheinlichkeit Personen, Sachwerte, Infrastruktur und Sächsische Fließgewässer(abschnitte), des Eintritts eines Hochwasserereig- Kulturgüter, die bei Hochwassergefahr deren Unterhaltungspflichtige die Städ- nisses mit den möglichen nachteiligen geschädigt werden können. te oder Gemeinden sind. Folgen (Schäden) für Personen, Sach- werte, Infrastruktur und Kulturgüter ❚ Schutzziel ❚ Hochwasser (Schadenspotenzial). Festlegung, bis zu welcher Größe eines Zeitlich begrenzte Überflutung norma- Hochwasserereignisses Vorsorge- bzw. lerweise nicht überfluteter Flächen. ❚ Hochwasserscheitel Hochwasserschutzmaßnahmen ange- Maximum des Hochwasserdurchflusses. strebt werden, um in diesem Umfang schadensfrei zu bleiben. ❚ Hochwasservorsorge Ergreifen von vorbeugenden Maßnah- men, um unerwünschte Folgen von Hochwasser zu vermindern bzw. zu ver- hindern. | 31
Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Postfach 10 05 10, 01076 Dresden Bürgertelefon: +49 351 564-6814 Telefax: +49 351 564-2059 E-Mail: info@smul.sachsen.de www.smul.sachsen.de Redaktion: SMUL, Referat Oberflächengewässer, Hochwasserschutz, Öffentlichkeitsarbeit Fotos: Titel: bluedesign, Nachtfalke; www.fotolia.de | Seite 6: H. Geyer | Seite 7, 8, 9, 10: LfULG | Seite 11: links oben: Kreismuseum Grimma, rechts oben: Stadtverwaltung Grimma, unten: LfULG | Seite 12 links: DWA LV Sachsen-Thüringen e. V., rechts oben: LTV, rechts unten: SMUL | Seite 14: LTV | Seite 15: SMUL | Seite 16 links: LTV, rechts oben: Hentschke Bau GmbH; rechts unten: SMUL | Seite 17 oben: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hochwasserschutzfibel), unten: LTV | Seite 18 links: P. Kammel, rechts oben: U. Tauber, rechts unten: DWA LV Sachsen-Thüringen e. V. | Seite 19 rechts: SMI, mitte: A. Stowasser, links: Stadtverwaltung Radebeul | Seite 20: LTV | Seite 21 links oben: LTV, rechts oben: onepony; www.istockphoto.com, links unten: Heimrich & Hannot GmbH, rechts unten: Irina Fischer, Bergfee; www.fotolia.de | Seite 22 links: LTV, mitte: Th. Rother; SBS, rechts: LfULG | Seite 23, 24: LTV | Seite 25: LfULG | Seite 26 links: LfULG, rechts oben und unten: BFUL | Seite 29 links: DWD, rechts: LfULG | Seite 30: SMUL Gestaltung und Satz: Heimrich & Hannot GmbH Druck: Union Druckerei Redaktionsschluss: Juni 2012 Auflagenhöhe: 5.000 Exemplare Papier: Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 2103671 Telefax: +49 351 2103681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Verteilerhinweis: Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwer- bung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. 32 |
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