Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU - Information Stand: Juni 2020

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Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU - Information Stand: Juni 2020
Horizon Europe – das neue
Forschungsrahmenprogramm
der EU

Information
Stand: Juni 2020

    www.vbm.de
Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU - Information Stand: Juni 2020
Hinweis

Zitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.
InformationJuni 2020
                           Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU

Vorwort
Forschung und Technologie sichern den Erfolg Europas

Europas Wirtschaftskraft und Wohlstand gründen sich nicht zuletzt auf erfolgreiche
Forschung, Entwicklung und Innovation. Europäische Unternehmen brauchen daher
auch in Zukunft ein starkes technologisches Fundament, um im internationalen Wett-
bewerb gut aufgestellt und global erfolgreich zu sein. Im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie zeigt sich besonders deutlich, welch entscheidende Rolle Forschung und Inno-
vation bei der Gesundheitsvorsorge, zur Stärkung der Gesundheitssysteme in Europa,
und insbesondere bei der Bekämpfung von Virus-Pandemien spielen.

Die Europäische Union will im Rahmen der Finanz- und Förderperiode von 2021 bis 2027
mit ihrem 9. Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe intensive Anstrengungen unter-
nehmen, um Forschung, Technologie und Innovation zu stärken und auszubauen. Ziel-
setzung der europäischen Strategie ist, dass branchen-, technologie- und grenzüberschrei-
tend kooperiert und geforscht wird. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die richtigen
Schwerpunkte zu setzen und insbesondere die wesentlichen Zukunftstechnologien in den
Fokus zu rücken.

In Horizon Europe müssen die Erfahrungen aus den Vorgängerprogrammen einfließen
und in einfachen und transparenten Förderregularien Ausdruck finden. Dabei gilt es
auch, finanziellen Aufwand und Forschungsnutzen in ein effizientes Verhältnis zu bringen,
Doppelförderung zu vermeiden und rasch auf neue technologische Herausforderungen
zu reagieren.

Bertram Brossardt
16. Juni 2020
InformationJuni 2020
Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU
InformationJuni 2020
                              Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU

Inhalt
Position auf einen Blick                                                                  1

1         Horizon 2020: Aktionsplan ERAvsCORONA                                           2

2         Horizon Europa: zum Verfahrensstand                                             3

3         Aufbau von Horizon Europe                                                       5
3.1       Grundüberlegungen und zentrale Neuerungen                                        5

3.2       Struktur von Horizon Europe                                                  6
3.2.1     Pfeiler I: Wissenschaftsexzellenz                                            8
3.2.2     Pfeiler II: Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit
          Europas                                                                      8
3.2.3     Pfeiler III: Innovatives Europa                                              9
3.2.4     Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums 13
3.2.5     Weiterentwicklung der Regeln in Horizon Europe                              14

3.3       Förderung der Künstlichen Intelligenz                                           14

4         Bewertung                                                                       16

Ansprechpartner / Impressum                                                               19
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                            Position auf einen Blick

Position auf einen Blick
Die Europäische Forschungs- und Innovationspolitik weiterentwickeln

Die Europäische Union sieht in Forschung und Innovation eine zentrale Aufgabe. Die dafür
notwendige Förderkulisse wurde in den vergangenen 40 Jahren sukzessive ausgebaut und
weiterentwickelt.

Bei dem 2021 beginnenden 9. Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe sind derzeit
noch viele Fragen offen. Die Verhandlungen über Umfang und Ausgestaltung verlaufen
angesichts des Brexit, der schwierigen Diskussionen über den Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR) und der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen schleppend.

Ausgehend von den Erfahrungen mit dem noch laufenden Forschungsrahmenprogramm
Horizon 2020 sind in jedem Fall folgende Anliegen zu berücksichtigen:

– Die für die Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Schlüsseltechnologien müssen stärker
  gefördert werden, z. B. durch Abbildung in einem eigenen Schwerpunkt.
– Die Vorgaben für Beantragung und Abwicklung von Forschungsfördergeldern müssen
  grundlegend vereinfacht und deutlich stärker an der betrieblichen Praxis orientiert
  werden.
– Die Bedarfe von Wirtschaft und Industrie müssen in den Programmen und Programm-
  aufrufen stärker ins Zentrum gerückt werden.

Angesichts der für den Forschungs- und Innovationsstandort überragenden Bedeutung von
Forschung, Entwicklung und Innovation ist das mit derzeit knapp 95 Milliarden Euro
avisierte Budget des 9. Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe zu gering bemessen.
Erforderlich wären mindestens 150 Milliarden Euro, um den Forschungs- und Innovations-
standort und mit ihm die europäische Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Darüber hinaus gilt es, die europäische Forschungspolitik stärker als bisher mit den natio-
nalen Forschungsprogrammen zu harmonisieren, um kontraproduktive Förderkonkurren-
zen und Doppelförderungen zu vermeiden.
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                           Horizon 2020: Aktionsplan ERAvsCORONA

1 Horizon 2020: Aktionsplan ERAvsCORONA
Der Europäische Forschungsraum (ERA) und die Corona-Krise

Die Europäische Kommission hat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie den Aktionsplan
„Europäischer Forschungsraum gegen CORONA“ (ERAvsCORONA) ins Leben gerufen. Er
umfasst eine Vielzahl von kurzfristigen Maßnahmen, die auf einer engen Koordinierung,
Zusammenarbeit sowie auf Datenaustausch und gemeinsamen Finanzierungsanstrengun-
gen der Kommission und der Mitgliedstaaten beruhen.

Der Aktionsplan ist schwerpunktmäßig auf die wichtigsten Grundsätze des Europäischen
Forschungsraums ausgerichtet, die angewandt werden, um Forschern und EU-Mitglied-
staaten bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie so wirksam wie möglich zu helfen:
1      Koordinierte Finanzierung von Forschung und Innovation gegen Corona mit dem
       Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu fördern
2      Unterstützung und Ausweitung klinischer Tests und Verfahren zur Behandlung von
       COVID-19-Patienten
3      Neue Finanzierungsmöglichkeiten für innovative und schnell wirksame Behand-
       lungsansätze und die Stärkung der nationalen Gesundheitssysteme
4      Ausweitung der Unterstützung von innovativen Unternehmen im Bereich der
       Corona-Bekämpfung
5      Nutzung alternativer Finanzierungsquellen, um F+E Aktivitäten in der COVID-19-
       Forschung zu erleichtern
6      Schaffung eines „One-Stop-Shops“ als einheitlicher Ansprechpartner zur Finanzie-
       rung der Corona-Forschung
7      Gründung einer hochrangigen ad-hoc Task Force „F+E Corona“
8      Verbesserter Zugang zur Forschungsinfrastruktur in Europa für einschlägig
       Forschende
9      Aufbau einer europäischen Plattform für Daten zu COVID-19

Insgesamt wurden seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Forschungsrahmenprogramm
Horizon 2020 knapp eine Billion Euro mobilisiert:
    − 450 Millionen Euro zur Entwicklung von Tests, Behandlungsmethoden und Vorbeu-
       gemaßnahmen sowie zur Stärkung der nationalen Gesundheitssysteme
    − 400 Millionen Euro Garantien der Europäischen Investitionsbank zur Finanzierung
       der Forschung, um Marktreife zu erlangen und Produktionskapazitäten auszu-
       bauen
    − 150 Millionen Euro für disruptive Innovationen bei der COVID-19-Bekämpfung
       durch den EIC Accelerator.
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                           Horizon Europa: zum Verfahrensstand

2 Horizon Europa: zum Verfahrensstand
Aktuelle Entwicklungen

Die Europäische Kommission hat am 07. Juni 2018 einen detaillierten Vorschlag für eine
Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation „Horizon Europe“ (HEU) sowie über die Regeln für die Beteili-
gung und die Verbreitung der Ergebnisse vorgelegt. Im Trilog zwischen Kommission, Parla-
ment und Rat wurde am 15. April 2019 eine partielle Einigung zum spezifischen Programm
erzielt. Am 17. April 2019 hat das Europäische Parlament die vorläufige Einigung zur Ver-
ordnung von HEU angenommen. Wesentliche Ergebnisse sind:
   -   Festlegung der wesentlichen Ziele und Inhalte von HEU
   -   Einigung über den prinzipiellen Aufbau, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten
       in den Clustern und die Bereiche für mögliche Missionen und institutionelle euro-
       päische Partnerschaften
   -   Festlegung für die Umsetzung des strategischen Planungsprozesses und die Ein-
       richtung des Europäischen Innovationsrats

Die laufenden Verhandlungen haben folgende wesentliche Punkte weitgehend außer Acht
gelassen:
   -   Budgetierung von HEU:
       Sinnvolle Verhandlungen sind erst dann möglich, wenn die Mitgliedsländer einen
       Kompromiss für den EU Haushalt („mittelfristiger Finanzplan) für die Jahre 2021 bis
       2027 gefunden haben.
   -   Assoziierung und Beteiligung von Drittländern:
       Dies ist insbesondere mit Blick auf Großbritannien und den BREXIT wichtig, denn
       der ehemalige Mitgliedsstaat ist im laufenden Forschungsrahmenprogramm Hori-
       zon 2020 einer der stärksten Akteure.

Der Europarat hat sich Ende November für Regelungen ausgesprochen, die die Nutzung
von Synergien zwischen Horizon Europe und anderen EU-Programmen, wie z. B. der Struk-
turförderung (Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) etc.), ermöglichen.
Hier gibt es allerdings noch keine konkreten Aussagen.

Die notwendigen Rechtstexte zu Euratom und der Forschungsinfrastruktur International
Thermonuclear Experimental Reactor (ITER) sowie dem Europäischen Innovations- und
Technologieinstitut werden in parallelen Gesetzgebungsprozessen verhandelt.

Die Verhandlungen zu HEU werden durch die im Rahmen der Corona-Pandemie derzeitig
stark eingeschränkte Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlaments und der EU-Kommis-
sion verzögert. Die in Brüssel anberaumten Treffen des strategischen HEU-Schattenpro-
grammausschusses finden nach wie vor statt. Viele Entscheidungen, unter anderem zum
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                          Horizon Europa: zum Verfahrensstand

Mehrjährigen Finanzrahmen, werden sich jedoch in die deutsche EU-Ratspräsidentschaft
in das zweite Halbjahr 2020 verlagern.
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                           Aufbau von Horizon Europe

3 Aufbau von Horizon Europe
Struktur des 9. Forschungsrahmenprogramms ab 2021

3.1 Grundüberlegungen und zentrale Neuerungen
Die EU Kommission orientiert sich an drei Leitlinien: Bekämpfung des Klimawandels, nach-
haltige Entwicklung sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der EU.
Der zu erzielende Fortschritt soll wissenschaftliche, gesellschaftliche und ökonomische
Auswirkungen parallel im Blick halten.

Horizon Europe hat nach Aussage der Europäischen Kommission folgende Aufgaben:
   − Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Basis in der EU und Förde-
     rung des europäischen Forschungsraums
   − Steigerung der Innovationskapazität, der Wettbewerbsfähigkeit und der Zahl der
     Arbeitsplätze in der Union
   − Erfüllung der Erwartungen der Bürger und Stärkung des sozio-ökonomischen
     Modells der Europäischen Union

Die Kommission sieht für Horizon Europe einige Änderungen bzw. Weiterentwicklungen
vor, die aus den Erkenntnissen im Umgang mit Horizon 2020 gewonnen wurden:
   − Der Europäische Innovationsrat wird mit dem Ziel geschaffen, um eine bessere
     Unterstützung für bahnbrechende Innovationen zu ermöglichen (siehe 3.2.3.1).
   − Über die F+I Missionen (F+I: Forschung und Innovation) soll die Innovationstätig-
     keit der EU besser mit den Bedürfnissen von Bürgern und Gesellschaft abgestimmt
     werden. Aufgabenbereiche sind u. a. Anpassung an den Klimawandel, Krebs und
     gesunde Meere und Gewässer.
   − Insgesamt soll die Verbreitung von Exzellenz und damit die Förderung der Beteili-
     gung von Bürgern und Bürgerinnen erreicht werden. Hier steht die Förderung der
     Teilnahme, die Erleichterung der Kooperationsbeziehungen sowie das Erzielen
     eines Beitrags zur Verkleinerung der Kluft im F+I Bereich im Zentrum.
   − Die Politik der offenen Wissenschaft soll weiter durchgesetzt werden. Im Zentrum
     stehen dabei ein zwingend vorgeschriebener offener Zugang zu Publikationen oder
     ein (so weit wie möglich) offener Zugang zu Forschungsdaten.
   − Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sollen erweiterte Kooperations-
     möglichkeiten geschaffen werden. Dabei sollen auch Drittländer mit guten Kapazi-
     täten auf den Gebieten Wissenschaft, Technologie und Innovation stärker einbezo-
     gen werden.
   − Zur Rationalisierung der Finanzierungslandschaft soll ein neues Konzept von Part-
     nerschaften gelten. Hauptmerkmale sind eine strategische Ausrichtung, ein klarer
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                           Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU

                           Aufbau von Horizon Europe

       Aufbau und abgestimmte Instrumentarien sowie die Verfolgung eines kohärenten
       Lebenszyklus-Ansatzes. Institutionalisierte Partnerschaften kann es beispielsweise
       zu digitalen Schlüsseltechnologien, innovativen KMU, Gesundheitsinnovationen
       oder zu sauberer, vernetzter Mobilität geben.

Bei der Umsetzung setzt die Kommission verstärkt auf Vereinfachung und Synergiebildung:
   − Gemäß Vorschlag der Kommission sollen Synergien mit anderen EU-Programmen –
     zum Beispiel Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Raumfahrtprogramm, Digita-
     les Europa oder Fazilität „Connecting Europe“ – gestärkt werden.
   − Die Musterfinanzhilfevereinbarungen und Leitlinien für die Begünstigten sollen
     vereinfacht werden.
   − Es soll ein einheitliches Finanzierungs- und Ausschreibungsportal als einzige Anlauf-
     stelle für den Zugang zu Fördermitteln und die Umsetzung von Projekten geschaf-
     fen werden.

3.2 Struktur von Horizon Europe
Ähnlich wie das Vorgängerprogramm Horizon 2020 soll das neue Rahmenprogramm auf
drei Pfeilern aufgebaut sein (Abbildung 1).

Die EU-Kommission hat am 27. Mai 2020 mit der Veröffentlichung ihres Vorschlags für die
Dotierung des Mehrjährigen Finanzrahmens auch einen Budgetvorschlag für Horizon
Europe vorgestellt. Zu Preisen von 2018 wird ein Gesamtvolumen von 94,4 Milliarden Euro
vorgeschlagen. Das Budget wird zu laufenden Preisen fortgeschrieben, so dass das
Gesamtbudget am Ende des Förderzeitraums im Jahr 2027 auf 105,8 Milliarden Euro hoch-
gerechnet wird.

Nicht berücksichtigt ist in dieser Übersicht das Euratom-Programm mit einem Budget von
2,4 Milliarden Euro. Es umfasst Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Verringerung
der nuklearen Sicherheitsrisiken, zur Entwicklung sicherer Nukleartechnologien und zum
optimalen Strahlenschutz.

Ebenfalls nicht berücksichtigt ist das Programm InvestEU, das mit 3,5 Milliarden Euro
dotiert ist und die zahlreichen EU-Finanzierungsprogramme in einer einzigen Struktur und
unter einem Dach vereint. Damit sollen Investitionen in Forschung und Innovation in Höhe
von ca. 200 Milliarden Euro mobilisiert werden, insbesondere durch finanzielle Engage-
ments aus dem privaten Sektor. Um Marktverzerrungen vorzubeugen, sollen die Gelder
lediglich Finanzierungslücken in der F+I Kette – z. B. infolge hohen Risikos – abdecken.

Wie die EU Kommission am 27. Mai 2020 vorschlägt, soll ab 2021 – außerhalb von Horizon
Europe – ein eigenständiges Gesundheitsprogramm mit einem Budget von 9,4 Milliarden
Euro geschaffen werden. Aufgaben sind unter anderem die Prävention, Vorbereitung auf
Krisen, die Bevorratung von wichtigen Medikamenten und Ausrüstung.
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                              Aufbau von Horizon Europe

Das neue Programm wird einen Fonds, eine Beratungsplattform und ein Portal umfassen:
    − Der Fonds soll wie bisher öffentliche und private Investitionen in der EU mobilisie-
      ren und dazu beitragen, die nach wie vor beträchtliche Investitionslücke in Europa
      zu schließen.
    − Aufbauend auf dem Modell der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
      wird die InvestEU-Beratungsplattform 13 Beratungsdienste in einer Anlaufstelle für
      Unterstützung bei der Projektentwicklung bündeln.
    −   Das Europäische Investitionsvorhabenportal führt Investoren und Projektträger
        zusammen, indem eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Datenbank
        bereitgestellt wird.

Abbildung 1
Die Struktur von Horizon Europe

Quelle: eigene Grafik nach dem Partial General Approach zum Spezifischen Programm von Horizont Eu-
        ropa: ST8550/19.
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                           Horizon Europe - das neue Forschungsrahmenprogramm der EU

                           Aufbau von Horizon Europe

3.2.1 Pfeiler I: Wissenschaftsexzellenz
Unter diesem Pfeiler sind alle Programme vereint, die thematisch nicht festgelegt sind
oder zur Individualförderung gehören und die Stärkung bzw. Ausweitung der wissenschaft-
lichen Exzellenz der EU zum Ziel haben.

3.2.1.1 Europäischer Forschungsrat (ERC)

Der im Jahr 2006 gegründete ERC (European Research Council) zählt zu den sechs Exeku-
tivagenturen der EU. Die Aufgabe ist – in Ergänzung zur thematischen Förderung – die
Finanzierung der Grundlagenforschung (Frontier Research). Der ERC vergibt Fördergelder
an Wissenschaftler im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens (Peer Review). Themen-
felder sind Life Sciences, Physical Science & Engineering, Social Science & Humanities.
Im Budget von Horizon 2020 belief sich das Budget des ERC auf knapp 13,1 Milliarden
Euro, also ca. 17 Prozent des Gesamtbudgets des 8. Forschungsrahmenprogramms.
Gemessen an der Zahl der bislang vergebenen ERC-Förderungen seit 2007 liegt das Verei-
nigte Königreich (896 Förderungen) vor Deutschland (711), Frankreich (583) und den Nie-
derlanden (437). Verschiebungen hängen auch vom Ergebnis der laufenden Brexit-Ver-
handlungen ab.

3.2.1.2 Marie Sklodowska-Curie Maßnahmen

Das Förderprogramm richtet sich an (Nachwuchs-)Wissenschaftler. Es wurde von der
Europäischen Kommission eingerichtet, um wissenschaftliche Laufbahnen attraktiver und
den Forschungsstandort Europa interessanter zu gestalten und einen starken Pool von
europäischen Forschern und Wissenschaftlern zu schaffen.

3.2.1.3 Forschungsinfrastrukturen

Gute Forschungsinfrastrukturen bilden die Grundlage für Spitzenforschung und sind die
Voraussetzung, um neues Wissen und neue Technologien zu schaffen. Ziel dieses
Programmpunkts ist die Integration bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen der
Mitgliedsländer. Dabei sollen deren Innovationspotenziale gestärkt und die internationale
Zusammenarbeit gefördert werden.

3.2.2 Pfeiler II: Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbs-
      fähigkeit Europas
Forschungsvorhaben zu gesellschaftlichen Herausforderungen sowie technologische und
industrielle Kapazitäten stehen im Mittelpunkt dieser Säule. Sie entstand aus den beiden
von Horizon 2020 bekannten Säulen „Industrielle Technologien“ und „Gesellschaftliche
Herausforderungen“.
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                            Aufbau von Horizon Europe

Zur besseren Abstimmung der Forschungs- und Innovationstätigkeit auf die Bedürfnisse
von Bürgern und Gesellschaft sollen sogenannte „Missionen“ geschaffen werden, die die
Umsetzung eines mutigen, inspirierenden und messbaren Ziels innerhalb eines festen Zeit-
raums beinhalten.

3.2.2.1 Themencluster

Die sechs thematischen Cluster sollen die zentralen Herausforderungen abbilden. Sie wer-
den jeweils mit einem eigenen Budget ausgestattet:
   1   Gesundheit
   2   Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft
   3   Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
   4   Digitalisierung, Industrie und Weltraum
   5   Klima, Energie und Mobilität
   6   Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Cluster 4, 5 und 6 bilden die budgettechnischen Schwerpunkte. Neu hinzugekommen ist
Cluster 3.

3.2.2.2 Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)

Das JRC (Joint Research Centre) ist eine Generaldirektion und verfügt über sieben Institute,
die in den Forschungsbereichen Energie, Transport, Umwelt- und Klimawandel, Landwirt-
schaft und Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Verbraucherschutz, Informations- und
Kommunikationstechnologien, Referenzmaterialien, Sicherheit (inklusive nuklearer Sicher-
heit im Euratom-Programm) forschen.

3.2.3 Pfeiler III: Innovatives Europa
Im dritten Pfeiler sind die Instrumente für Innovation und Marktaufnahme vereint. Dazu
gehören der EIC (Europäische Innovationsrat), die Europäischen Innovationsökosysteme
sowie das EIT (European Institute of Innovation and Technology = Europäische Innovati-
ons- und Technologieinstitut).

3.2.3.1 Europäischer Innovationsrat (EIC)

Der EIC gehört zu den Neuerungen in HEU und soll ab 2021 wichtige EU-Instrumente bün-
deln. Diese sind bereits aus früheren und dem laufenden Forschungsrahmenprogramm
bekannt und werden nachfolgend kurz dargestellt. 70 Prozent seiner Mittel sind für KMU
vorgesehen.
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3.2.3.1.1 EIC Pathfinder Pilot

Mit dem EIC Pathfinder sollen radikal neue Technologiekonzepte langfristig umgesetzt
werden. Dazu werden exzellenzorientierte, visionäre und risikobehaftete Projekte in
einem frühen Entwicklungsstatus mit dem Ziel gefördert, neue Wissenschafts- und Tech-
nologiefelder zu eröffnen. Er richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
sowie an High-Tech-Unternehmen. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
werden aufgerufen, sich an den Projekten zu beteiligen.

Die einzelnen Instrumente des EIC Pathfinders stammen aus dem Programmbereich FET
(Future and Emerging Technologies) der ersten Säule von Horizon 2020, in der die Grund-
lagenforschung verortet ist. Die Instrumente sind nachfolgend kurz beschrieben.

Instrumente des EIC Pathfinders

FET Open – Challenging Current Thinking
Anträge zu FET Open müssen im Verbund von mindestens drei voneinander unabhängigen
Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten eingereicht werden. KMU
können mit Universitäten oder Forschungseinrichtungen ein Konsortium bilden. Eine
Einzelförderung von KMU ist nicht möglich. Für FET Open gelten besondere Evaluierungs-
kriterien, die das Kriterium "Exzellenz" stärker gewichten.

FET Innovation Launchpad
Mit den FET Innovation Launchpads soll noch laufenden oder erst kürzlich beendeten FET-
Projekten der Weg aus den Laboren in die Wirtschaft oder Gesellschaft geebnet werden.
Gefördert werden Maßnahmen, die geeignet sind, Forschungsergebnisse zur Marktreife zu
führen. Dies können beispielsweise Marktbeobachtungen oder -studien, die Anbahnung
von Industriekontakten und die Sicherung von Patenten sein. Gelder aus dem FET Innova-
tion Launchpad können Einzelantragstellende oder Konsortien beantragen. Für deren
Zusammensetzung gibt es keine Vorgaben. Das Antragsverfahren ist einstufig.

FET Proactive
Das Programm fördert revolutionäre, multidisziplinäre, technologische Forschung als Ant-
wort auf kommende soziale und industrielle Herausforderungen. Im Gegensatz zu
FET Open sind die Themen bei FET Proactive vorgegeben. Ziel ist hier die Reifung neuer
technologischer Themengebiete sowie Anbahnung und Aufbau der hierfür erforderlichen
Forschungslandschaften. Damit sollen neue, aufstrebende Themenfelder in die Strukturie-
rung und den Aufbau relevanter Forschungsgemeinschaften sowie in die Entwicklung
industrieller Forschungsagenden einfließen.

EIC Transition to Innovation Activities
Mit diesem Instrument soll eine Brücke zwischen der Grundlagenforschung in FET hin zur
anwendungsorientierten Innovationsförderung geschlagen werden. Ergebnisse aus FET
Open- und FET Proactive-Projekten sollen hier auf einen technologischen Reifegrad (TRL –
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                              Aufbau von Horizon Europe

Technology Readiness Level) angehoben werden, der eine Geschäftsgründung oder eine
marktnahe Weiterentwicklung möglich macht.

FET Flagships
Die FET Flagships sind ehrgeizige, Agenda-basierte Forschungsinitiativen, die auf zehn
Jahre angelegt sind. Ziel ist es, die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzu-
ziehen und dauerhaft europäische Exzellenzzentren zu etablieren, die auf ihrem Gebiet
weltweit führend sind. Im Januar 2013 starteten die ersten beiden Flagships Human Brain
Project (HBP) und Graphene Flagship.

Im April 2016 verkündete die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zur Europäi-
schen Cloud-Initiative den Start eines weiteren Flagships zur Quantentechnologie. Mit die-
sem Flagship verfolgt die EU das Ziel, die neuen Entwicklungen im Bereich der Quanten-
technologie zu beschleunigen und damit die Grundlage für Hochleistungsrechner der
nächsten Generation zu legen.

Business Acceleration Services
Die Business Acceleration Services richten sich an KMU, die an einem laufenden oder kürz-
lich abgeschlossenen FET-Open- oder EIC-Pathfinder-Projekt beteiligt sind bzw. waren. Sie
bieten Unterstützungsmaßnahmen, um den Markteintritt zu erleichtern. Die Maßnahmen
umfassen eine Reihe zusätzlicher Angebote in Form von Schulungen, Kontakten zu Investo-
ren, Vernetzung mit anderen EIC-KMU oder größeren Firmen sowie Programme für die
Teilnahme an ausländischen Messen.

3.2.3.1.2 Accelerator Pilot

Der Accelerator Pilot ist aus dem ehemaligen KMU-Instrument aus Horizon 2020 entstan-
den. KMU können konkrete Innovationen zur Marktreife und darüber hinaus entwickeln.
Das Instrument vereint eine themenoffene Förderung mit einer schnellen Förderentschei-
dung – seit dem 9. Oktober 2019 nun auch mit der Option, Beteiligungskapital in Kombina-
tion mit Fördergeldern zu beantragen.

3.2.3.1.3 Fast Track to Innovation (FTI)

FTI verfolgt die Zielsetzung, bahnbrechende technologische oder dienstleistungsbezogene
Innovationen mit einem interdisziplinären und transsektoralen Ansatz zeitnah in markt-
reife Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle umzusetzen.

Das Instrument ist „bottom-up“ organisiert und besitzt keine thematischen Vorgaben. Es
ist jedoch notwendig, dass die Innovation bei Antragstellung einen technologischen Reife-
grad (TRL) der Stufe 5 erreicht hat und Aktivitäten zur Erreichung der Stufe 6 (Demonstra-
tor) bereits laufen.
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Technology Readiness Level

–   TRL 1: Nachweis der Grundprinzipien
–   TRL 2: Ausgearbeitetes Technologiekonzept
–   TRL 3: Experimentelle Bestätigung des Technologiekonzepts auf Komponentenebene
–   TRL 4: Funktionsnachweis der Technologie im Labormaßstab auf Systemebene
–   TRL 5: Funktionsnachweis der Technologie in simulierter, dem späteren Einsatz entspre-
           chender Umgebung – beim industriellen Einsatz im Fall von Schlüsseltechnologien
–   TRL 6: Demonstration der Technologie in simulierter, dem späteren Einsatz entspre-
           chender Umgebung – beim industriellen Einsatz im Fall von Schlüsseltechnologien
–   TRL 7: Demonstration des Prototyp(-systems) in Einsatzumgebung
–   TRL 8: System technisch fertig entwickelt, abgenommen bzw. zertifiziert
–   TRL 9: System hat sich in Einsatzumgebung bewährt, wettbewerbsfähige Produktion
           im Fall von Schlüsseltechnologien

3.2.3.1.4 Ausschreibung von Preisen

Sechs verschiedene Preise – die sogenannten „Horizon Prizes“ – werden unter dem Dach
des EIC-Piloten ausgeschrieben. Folgende Themen sind derzeit ausgeschrieben:
    −   Innovative Batteries for eVehicles
    −   Fuel from the Sun: Artificial Photosynthesis
    −   Early Warning for Epidemics
    −   Blockchains for Social Good
    −   Low-Cost Space Launch
    −   Affordable High-Tech for Humanitarian Aid

3.2.3.1.5 EIC Community Platform und EIC Events

Über die EIC Community Platfom können KMU, die eine EIC-Förderung (FET Open, EIC
Accelerator Pilot, Fast Track to Innovation) erhalten, auf Unterstützungsleistungen und
Trainings zugreifen und mit der Europäischen Kommission in Kontakt bleiben. Parallel dazu
werden Veranstaltungen durchgeführt, auf denen sich die KMU vor Investorinnen und
Investoren präsentieren können.

3.2.3.2 Europäische Innovations-Ökosysteme

Mit dieser Aufgabe wird die Vernetzung unterschiedlicher Akteure, Instrumente und politi-
schen Rahmenbedingungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene adressiert. Ziel
ist, die unterschiedlichen Akteure und Handlungsebenen stärker zusammenzubringen, um
ein forschungs- und innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen. Dazu soll auch gehören,
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Verbindungen zwischen den verschiedenen lokalen und regionalen Forschungs- und Inno-
vationsökosystemen zu schaffen, um Innovationen entlang der gesamten EU-Wertschöp-
fungskette zu fördern.

3.2.3.3 Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

Das Institut ist eine Einrichtung der EU, die 2008 von der Europäischen Union errichtet
wurde, um die Innovationsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu stärken. Das EIT
ist schon heute ein wesentlicher Bestandteil des laufenden EU Forschungsrahmenpro-
gramms Horizon 2020.

Die Arbeit des EIT wird von Cluster-Verbünden, den KICs (Knowledge and Innovation Com-
munities = Wissens- und Innovationsgemeinschaften) durchgeführt. Ein KIC ist eine öffent-
lich-private Partnerschaft, die herausragende Wirtschaftsunternehmen, Universitäten und
Forschungsinstitute in Exzellenzzentren, sogenannten "Co-Location Centres", zusammen-
führt. Ihr Ziel ist es, unternehmerisches Denken bereits bei Studierenden zu fördern und
innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmensgründungen
auf den Markt zu bringen. In den KICs arbeiten Einrichtungen aller Seiten des Wissensdrei-
ecks als internationale Verbünde von Clustern auf höchstem Niveau zusammen. Dies
unterstützt die Überführung von Ergebnissen aus Wissenschaft und Forschung von der
Idee zum Produkt, von Werkstatt / Labor zum Markt und von Studierenden zu Unterneh-
merinnen und Unternehmern.

2010 wurden die ersten Wissens- und Innovationsgemeinschaften gestartet. Sie arbeiten
zu den Themenfeldern nachhaltige Energie, Klimawandel und Informations- und Kommuni-
kationstechnologien. Bereits unter Horizont 2020 wurden fünf weitere KICs zu den
Themen geschaffen:
   −   2014: Innovation für gesundes Leben und aktives Altern; Rohstoffe
   −   2016: Lebensmittel für die Zukunft; Mehrwert in der Fertigung
   −   2018: Urbane Mobilität

3.2.4 Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen For-
      schungsraums
Zielsetzung von Horizon Europe bleibt die Umsetzung bzw. Stärkung des Europäischen For-
schungsraums. Dabei sollen die Stärken und Potenziale für ein innovativeres Europa opti-
miert werden.

3.2.4.1 Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz

Hier ist ein breites Maßnahmenbündel vorgesehen, das teilweise aus früheren Program-
men bekannt ist:
   − Teambildung & Twinning im Europäischen Forschungsraum
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   − Schaffung und Unterstützung weiterer sogenannter „EFR-Lehrstühle“ (Europäi-
     scher Forschungsraum), die an herausragende Wissenschaftler vergeben werden,
     die in der Lage sind, hohe Standards zu erfüllen, hochqualifizierte Mitarbeiter anzu-
     werben und finanzielle Mittel aus anderen Quellen – z. B. der EU-Forschungsförde-
     rung oder aus regionalen Fonds – zu erhalten.
   − Fortsetzung der European Cooperation in Science and Technology (COST), die sich
     als Förderorganisation mit der Schaffung von Forschungsnetzwerken befasst.
   − Unterstützung der nationalen Kontaktstellen
   − Zirkulation von Wissen in der EU (Brain Circulation, anstelle von Brain Drain) und
     Exzellenzinitiativen
   − Hop-on Provision, mit deren Hilfe Forschungskonsortien eine Zusatzfinanzierung
     sicherstellen können, wenn weitere Einrichtungen erst im späteren Verlauf des
     Vorhabens ihre Teilnahme zusagen.

3.2.4.2 Reformierung und Stärkung des europäischen F+I-Systems

Dieser Querschnittsbereich umfasst Initiativen zur Unterstützung nationaler F+I Systeme,
Maßnahmen für die Verbreitung von Open Science sowie die Förderung von attraktiven
Karrierewegen für Wissenschaftler, Gleichstellungsmaßnahmen und Citizen Science.

3.2.5 Weiterentwicklung der Regeln in Horizon Europe
Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Regeln gegenüber Horizon 2020 einfacher
und zweckmäßiger zu gestalten. Dazu gehören folgende Ansatzpunkte:
   − Weitere Angleichung an die Haushaltsordnung
   − Gegebenenfalls verstärkter Einsatz vereinfachter Formen von Finanzhilfen, z. B. mit
     Pauschalbeträgen („lump sums“)
   − Breitere Akzeptanz der üblichen Kostenrechnungsverfahren
   − Bessere gegenseitige Berücksichtigung von Prüfungen, was Begünstigten zugute-
     kommen soll, die an mehreren EU-Programmen teilnehmen.
Dennoch sollen Kontinuität und Kohärenz für die Begünstigten durch Beibehaltung des
bisherigen Finanzierungsmodells mit Förderquoten von bis zu 100 Prozent und des Prinzips
des einheitlichen Regelwerks aufrechterhalten werden.

3.3 Förderung der Künstlichen Intelligenz
Im Frühjahr 2018 hat die EU Kommission ihre Strategie Künstliche Intelligenz für Europa
(COM(2018) 237) vorgestellt. Ziel ist die umfassende Förderung der Forschung und
Nutzung der Künstlichen Intelligenz. Auf der Basis ihres Koordinierten Plans für Künstliche
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Intelligenz (COM(2018) 795) sollen jährliche Investitionen des öffentlichen Sektors (Mit-
gliedsstaaten und Kommission) in Höhe von sieben Milliarden Euro erfolgen, wovon gem.
Kommissionsvorschlag für den Programmzeitraum 2021 bis 2017 mindestens eine Milliar-
den Euro aus den Programmen Horizon Europe und Digital Europe finanziert werden
sollen.
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                            Bewertung

4 Bewertung
Forschung stärken, neue Themen schnell aufgreifen, Synergien nutzen

Die schnelle und umfassende Reaktion der Europäischen Kommission bei der Verstärkung
der F+E Anstrengungen zur Bewältigung der Corona-Krise ist zu begrüßen. Die Kommission
beweist, dass sie in Krisenzeiten schnell und adäquat handeln kann. Das Prinzip des „Quick
Response“ kann als Handlungsansatz in Horizon Europe eine wichtige Rolle einnehmen, um
kurzfristig auftretende oder disruptive Forschungsthemen und Technologien zügig zu er-
kennen und adäquat zu fördern. Insgesamt gilt es, sich auf zukunftsfähige F+E Themen zu
konzentrieren und diese immer im Blick der Förderung zu behalten.

Mit Horizon Europe soll die Europäische Forschungspolitik auf Basis der bisherigen Erfah-
rungen fortgeschrieben werden. Allerdings wird Europa mit den bisher bekannten Elemen-
ten sein Innovationspotenzial noch immer nicht voll ausschöpfen. Die aktuelle Krise führt
zu einer noch stärkeren Fokussierung auf digitale Technologien. Der Abstand zu den USA
und Asien war hier in bestimmten Schlüsseltechnologien schon vor der Krise groß und
muss dringend verkürzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu si-
chern und Abhängigkeiten zu minimieren.

Insbesondere ist das für Forschung und Innovation eingeplante Budget von weniger als
100 Milliarden Euro nicht ausreichend, um alle Ziele der europäischen F+E Politik wir-
kungsvoll verfolgen zu können. Auch das Ziel, den Anteil der Forschungsausgaben auf drei
Prozent zu erhöhen, kann europaweit nur erreicht werden, wenn das Budget deutlich –
auf mindestens 150 Milliarden Euro – angehoben wird. Das erscheint auch vor dem Hinter-
grund der verfolgten Strategie einer stärkeren Positionierung der EU bei Schlüsseltechno-
logien wie der Künstlichen Intelligenz folgerichtig. Die vbw Studie TechCheck 2019. Erfolgs-
faktor Mensch. und die darauf basierenden Arbeiten des Zukunftsrats haben gezeigt, wie
groß der Abstand zu den USA und China bereits ist, und wie viel mehr dort investiert wird.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der künftigen europäischen Forschungspolitik sind fol-
gende Aspekte zu beachten:

– Die Schlüsseltechnologien (Pfeiler 2) sollten in einer eigenen Programmsäule sichtbar
  verankert und mit einem eigenen Budgetansatz grundständig gefördert werden. Wel-
  che das für Bayern, Deutschland und Europa sind, hat der Zukunftsrat der Bayerischen
  Wirtschaft u. a. mit dem Schwerpunktthema 2019 herausgearbeitet. Etliche davon wer-
  den auch bereits adressiert.
– Auf europäischer Ebene muss es künftig stärker darum gehen, die Bündelung der Kräfte
  auf hohem Innovationsniveau mit deutlich höherer Geschwindigkeit als bislang zu
  ermöglichen. Um mit den starken Wissensregionen in der Welt mithalten zu können,
  brauchen wir eine deutliche Unterstützung der europäischen Innovationsspitzen, die
  dann auch besser als bislang in die Breite ausstrahlen können.
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– Um für die Zukunft besser gerüstet zu sein, müssen vor allem auch unsere europäi-
  schen Netzwerke resilienter werden. Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr
  innerhalb der EU hat sich gerade in den letzten Monaten als überlebenswichtig heraus-
  gestellt. Es sind zudem gemeinsame Anstrengungen zur Aufrechterhaltung und
  Stärkung des Binnenmarkts notwendig. Für die Bewältigung akuter Krisen müssen Rege-
  lungen des Beihilfe- und Vergaberechts wenigstens zeitweise zurückgestellt werden.

– Der bedeutenden Rolle der Industrie muss durch eine höhere Industriefreundlichkeit im
  Programmansatz Rechnung getragen werden. Dies sichert eine hohe Industriebeteili-
  gung und stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit. Erreicht werden kann das u. a. durch ein
  bürokratiearmes Antragsverfahren und einen kurzfristigen Zugang zu den Förderpro-
  grammen mit deutlich reduzierten Vorlaufzeiten bis zur Bewilligung und Auszahlung der
  Fördermittel. Notwendig ist dabei auch die Anerkennung betriebsüblicher Abrech-
  nungsmethoden.

– Weiterhin Nachholbedarf besteht für bottom-up Ansätze, bei denen Unternehmen
  Fördermöglichkeiten für ihre spezifischen Forschungsanliegen erhalten.
– Das vielfach noch vorherrschende Nebeneinander von unterschiedlichen Strategien,
  Agenturen, Initiativen und Förderprogrammen der EU-Staaten führt zu ungewollten
  und kontraproduktiven Förderkonkurrenzen und steigern die Ineffizienz. Hier gilt es,
  unter dem Dach der EU die nationalen Forschungs- und Innovationsstrategien zu har-
  monisieren. Gleichzeitig müssen die nationalen Forschungs- und Innovationsausgaben
  der Mitgliedsstaaten aufrechterhalten und ggf. von der Kommission eingefordert wer-
  den.
– In Bezug auf den BREXIT muss der vielfältigen Vernetzung der europäischen
  Forschungslandschaft Rechnung getragen werden (vbw Position Den Brexit gestalten –
  Rechtssicherheit für die Wirtschaft erhalten (2018)). Dabei müssen die vielfältigen
  Forschungskooperationen zwischen der EU und Großbritannien berücksichtigt werden.
  Auch gilt es, praktikable Regelungen für die Mobilität und den Austausch von
  Forschungspersonal und Studenten festzulegen. Zu klären sind auch Fragen der Patent-
  harmonisierung und der Schaffung eines einheitlichen Patentsystems.
– Die EU Kommission hat die bedeutende Rolle der Künstlichen Intelligenz erkannt und
  will diese entsprechend fördern. Die geplanten Aktivitäten werden allerdings durch
  Pläne konterkariert, z. B. zu einer Digitalsteuer oder einer überschießenden Reglemen-
  tierung von Daten und Algorithmen, die aufgegeben werden müssen (vbw Positions-
  papier Künstliche Intelligenz (2019)).

Zu begrüßen ist, dass sich der Europäische Rat für Regelungen ausgesprochen hat, die Ver-
knüpfungen von Horizon Europe mit anderen EU-Programmen, wie z. B. den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung, weiter zu verbessern. Effizienz und Vermeidung von Dop-
pelförderungen müssen dabei jedoch beachtet werden.
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 vbw                                                                             Name oder Firmenname
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 Wirtschaft e. V.                                                                Telefon
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