HYDROCORTISON 1 % ZUM ÄUßEREN GEBRAUCH - SACHVERSTÄNDIGEN-AUSSCHUSS FÜR VERSCHREIBUNGSPFLICHT 22. JANUAR 2019 - BFARM
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hydrocortison 1 % zum äußeren Gebrauch Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 22. Januar 2019 Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 1
Antrag • Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers bezüglich Aufhebung der Verschreibungspflicht für Hydrocortison 1 % Creme zum äußeren Gebrauch o Vorschlag Positionsformulierung AMVV – „Hydrocortison und seine Ester“: Hydrocortison- oder Hydrocortisonacetatgehalt > 0,5 – ≤ 1 % Packungsgröße: ≤ 25 g Anwendungsdauer: max. 10 Tage mäßig ausgeprägte entzündliche, allergische oder juckende Hauterkrankungen Beschränkung der Anwendung auf Patienten > 6 Jahre (Umhüllung/Verpackung) • Gründe: Deutlichere therapeutische Effekte im Vergleich zu den bereits apothekenpflichtigen Wirkstärken (0,25 % bzw. 0,5 %) bei unverändertem Sicherheitsprofil Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 2
Wirkstoff und pharmakologische Wirkung • Topische Glucocorticoide o am häufigsten von Dermatologen verschriebene Arzneimittel Behandlungsgrundsatz: Verwendung des am wenigsten potenten Glucocorticoids über die kürzest mögliche Anwendungsdauer o vasokonstriktorisch, antientzündlich, immunsuppressiv und antiproliferativ o 4 Klassen (in Abhängigkeit der pharmakologischen Potenz und Epidermis-/Dermis- Absorption) • Topisches Hydrocortison: o topisches Glucocorticoid der Klasse I (schwach wirksame Glucocorticoide) o therapeutischer Index von 1,0 Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 3
Indikation - I • Topische Glucocorticoide: o Erste Wahl zur Behandlung von Ekzemen unter besonderer Beachtung/Elimination der pharmazeutischen Zubereitung (Cremes, Lösung, Salbe …) verursachender/triggernder Faktoren des Anwendungsortes (Gesicht, intertriginöse Bereiche, Okklusivverbände) der Anwendungsdauer (Bestimmung anhand des klinischen Bildes) o Unwirksam – schädlich bei Rosacea Akne Infektionskrankheiten Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 4
Indikation - II • Topisches Hydrocortison – Angaben zu Produkten des Antragstellers Max. Anwendung Indikation Anwendung Kinder < 6 Entzündliche Hauterkrankungen, bei denen schwach Ebenol 1 % wirksame, topisch anzuwendende Gluco- 4 Wochen (ja)* corticosteroide angezeigt sind Ebenol 0,5 % Mäßig ausgeprägte entzündliche Hauterkrankungen 2 Wochen (ja)* Ebenol 0,25 % Leicht ausgeprägte entzündliche Hauterkrankungen 4 Wochen (ja)* Vorschlag Mäßig ausgeprägte, entzündliche, allergische oder Antragsteller 10 Tage (ja)* juckende Hauterkrankungen Ebenol 1 % ** *nur nach ärztlicher Verordnung ** nicht behördlich geprüft und/oder genehmigt Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 5
Zulassungsstatus • Deutschland: o42 Monoarzneimittel mit Hydrocortison(acetat) zur topischen Anwendung verschiedene Formulierungen (Creme, Salbe, Emulsion, Spray, …) Wirkstoffgehalt zwischen 0,25 und 1 % (n = 13) erste Zulassung für 1-%-Formulierung: vor 1978 o21 Kombinationsarzneimittel ein/zwei weitere Wirkstoffe, meist Antiinfektiva • Europa: 80 zugelassene Monoarzneimittel in vergleichbaren Konzentrationen Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 6
Verkaufsabgrenzung - I • Freistellung Monoarzneimittel o Konzentration ≤ 0,25 % (seit 1996) Packungsgröße ≤ 50 g oder o Konzentration 0,25 – max. 0,5 % (seit 2006) Packungsgröße ≤ 30 g Anwendungsdauer: max. 2 Wochen mäßig ausgeprägte entzündliche, allergische oder juckende Hauterkrankungen und o Beschränkung der Anwendung auf Patienten > 6 Jahre (Umhüllung/Verpackung) • Freistellung Kombinationsarzneimittel o Hydrocortison 1 % + Aciclovir (seit Dezember 2017) o Packungsgröße: ≤ 2 g o Herpes labialis Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 7
Verkaufsabgrenzung - II • Einfluss der Freistellung auf die Abgabemenge der einzelnen Wirkstoffstärken (laut Gutachten des Antragstellers) oDie Freistellung der 0,5-%-Hydrocortison-Formulierung korreliert mit einer signifikanten Zunahme der Abgabezahlen der 0,5%igen Creme mit einem signifikanten Rückgang der Abgabezahlen der 0,25%igen Creme mit einer signifikanten Zunahme der Abgabezahlen Hydrocortison-haltiger Cremes insgesamt Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 8
Nebenwirkungen und Risiken - I • Allgemein: ohöhere Konzentration -> höhere Wahrscheinlichkeit für Nebenwirkungen Hautirritationen bei 1 %, nicht aber bei 0,25 oder 0,5 % Wirkstoffgehalt • Nebenwirkungen: oFachinformation Ebenol 1 % Creme: Bei Anwendung > 4 Wochen Auftreten von Hautatrophien, Änderung der Hautpigmentierung, Teleangiektasien, Striae, Steroidakne, periorale Dermatitis und Hypertrichose oEuropäische Datenbank EudraVigilance (Hydrocortison[acetat], topische Anwendung): 60 Nebenwirkungsverdachtsfälle aus Deutschland, 25 schwerwiegend Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 9
Nebenwirkungen und Risiken - II • Weitere potentielle Risiken in der Anwendung: ozahlreiche relative/absolute Kontraindikationen Kinder (insb. < 6 Jahre) und ältere Patienten Anwendung im Gesicht, intertriginösen Arealen, Hautulzera, Genital-/ Analbereich oder unter Okklusivverbänden, Schwangerschaft, Stillzeit oLaut Studie* in Großbritannien häufig (50 %) „Off-label Use“ bzw. „Misuse“ von nicht-verschreibungspflichtigen topischen Steroiden 1%ige Hydrocortison(acetat)-Creme: Anwendung bei Rosacea, Psoriasis, Miliaria, Otitis media… *Rogers P.J. et al: Use of non-prescription topical steroids: patients`experience. British J. of Dermatol. 2005; 152, 193-198 Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 10
Diskussion - I • Langjährige Erfahrung mit topischen Hydrocortisonpräparaten oSicherheitsprofil ist bekannt oNebenwirkungen i.d.R. gut bekannt/nicht schwerwiegend • Sicherheit der Selbstmedikation: oZugelassene Indikation der 1%igen Creme für Patienten nicht einschätzbar oPatienten neigen zur Einnahme der höheren Wirkstärke: Widerspricht Grundsatz im Umgang mit Glucocorticoiden Folge: Zunahme der Nebenwirkungswahrscheinlichkeit Derzeit zugelassene Indikationen der einzelnen Wirkstoffstärken mit Suggestionspotential des „Viel-hilft-viel“-Prinzips Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 11
Diskussion - II • Sicherheit der Selbstmedikation (Fortsetzung): oHinweis aus Studie: Häufig Anwendung nicht verschreibungspflichtiger topischer Steroide außerhalb der Angaben der Produktinformation Folge: Zunahme der Nebenwirkungswahrscheinlichkeit • Weiterer Aspekt: o0,5%ige Hydrocortisonpräparate für die Behandlung von „mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen“ bereits OTC verfügbar Therapieversagen: Arztbesuch - Wirkstoffwechsel (höherer therapeutischer Index) angezeigt Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 12
Fazit • Sicherheitsproblem: Höhere Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen obedingt durch die Wirkstärke 1 % obedingt durch mögliche Anwendung außerhalb der Zulassung • Zulassung der 1%igen Wirkstärke nicht für die OTC-Anwendung geeignet: oPatient kann nicht einschätzen, ob der Einsatz „schwach wirksamer, topisch anzuwendender Glucocorticosteroide“ bei seiner Erkrankung angezeigt ist Empfehlung: Beibehaltung der aktuellen gültigen AMVV-Position zu Hydrocortison und dem Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht für Hydrocortison 1 % zum äußeren Gebrauch nicht zu entsprechen Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 13
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 14
Vorschlag einer AMVV-Positionsformulierung • Ergänzung der Positionsformulierung für Hydrocortison (entsprechend dem Vorschlag des Antragstellers, Unterschiede zur bisherigen 0,5%igen Formulierung in Rot, Ergänzung unterstrichen): o Hydrocortison und seine Ester […] b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base* und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen c) in einer Konzentration von über 0,5 bis zu 1 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base* und in Packungsgrößen bis zu 25 g zur kurzzeitigen (maximal 10 Tage andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen und sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr angegeben ist *17. AMVV ÄVO: Änderung des Begriffes „Base“ in „Hydrocortison“ Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 22. Januar 2019 | Seite 15
Sie können auch lesen