HYGIENE & SCHUTZKONZEPT - TDI 2021 Verti Music Hall, Berlin - Bundesverband der ...

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HYGIENE & SCHUTZKONZEPT - TDI 2021 Verti Music Hall, Berlin - Bundesverband der ...
HYGIENE & SCHUTZKONZEPT

TDI 2021
Verti Music Hall, Berlin
HYGIENE & SCHUTZKONZEPT - TDI 2021 Verti Music Hall, Berlin - Bundesverband der ...
INHALTSVERZEICHNIS

1.   Vorwort
2. Rechtslage
      1. Gesetzliche Grundlagen
       2. Ausgangslage
3. Allgemeine Informationen
4. Veranstaltungsinformationen
      1. Beschreibung
             2. Veranstaltungszeiten
             3. Personenanzahl
             4. Veranstaltungsflächen
             5. Ablauf
5. Allgemeine Hygienemaßnahmen
       1. Allgemein
             2. Sanitärbereiche
             3. Lüftung
             4. Testkonzept
             5. Digitale & Kontaktlose Anwendungen
6. Zusätzliche Hygienemaßnahmen – Auf- & Abbau
      1. Allgemein
             2. Mitarbeiter*innen - Kontaktnachverfolgung & Anwesenheitsdokumentation
             3. Technik & Set
7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen – Gäste
      1. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Gäste
             2. Guest Management & Datenschutz
             3. Einlasskontrolle / Akkreditierung
             4. Zugang
             5. Garderobe, Kofferabgabe
      6. Bühnenprogramm
8. Zusätzliche Hygienemaßnahmen - Catering
             1. Gäste Catering
             2. Crew Catering
9. Sicherheit
       1. Sicherheit (allgemein)
       2. Sanitäts- und Brandsicherheitswachen
10. Auswertung
11. Risikoanalyse
12. Pläne
13. Reinigungs- & Desinfektionsplan
14. Unterweisungen / Briefings
15. Grafiken & Hinweisschilder
16. Definitionen
17. Datenerfassung

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1. VORWORT

Die Agentur DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH wurde vom Bundesverband der
Deutschen Industrie e.V. beauftragt ein Schutz- und Hygienekonzept für den Tag der Industrie 2021
(TDI21) zu erstellen.

In diesem Schutz- und Hygienekonzept werden die hygienerelevanten Aspekte betrachtet, bewertet
und bei Bedarf mit Maßnahmen versehen, um eine sichere Umsetzung des TDI21 zu gewährleisten.

Die Ausarbeitung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Unterlagen und
Informationen des Veranstalters. Fehler oder Änderungen sind umgehend mitzuteilen und
entsprechend abzuändern.
Veränderungen und Vervielfältigung jeglicher Art sind nur nach Absprache des Urhebers gestattet.

Die festgelegten Maßnahmen dieses Konzeptes sind durch die Verantwortlichen umzusetzen.

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2. RECHTSLAGE

 2.1. Gesetzliche Grundlage(n):

 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
 (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in seiner aktuellen Fassung

 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021

 Der Senat von Berlin, Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, siebte
 Änderung vom 14.05.2021

 Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für
 sichere Veranstaltungen in Berlin während der Corona-Pandemie vom 02.06.2021

 2.2. Ausgangslage:

 Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie, verursacht durch das SARS-CoV2-Virus, erfordert die
 sorgfältige Planung, Umsetzung und Kontrolle geeigneter Hygiene- und
 Infektionsschutzmaßnahmen im Veranstaltungsbetrieb.

 Entsprechend der spezifischen Anforderungen des Veranstaltungsablaufs wird ein individuelles
 Schutz- und Hygienekonzept erstellt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt.
 Bei der Erstellung des Schutz- und Hygienekonzepts werden die einschlägigen Empfehlungen des
 Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der
 jeweiligen Arbeitsschutzbehörden berücksichtigt und die Vorgaben der aktuellen SARS-CoV-2-
 Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen sowie die bereichsspezifischen Verordnungen beachtet.
 Wesentliche Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten,
 die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der maximal für die jeweilige Fläche
 zugelassenen Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen
 sowie die ausreichende Belüftung in geschlossenen Räumen.
 Ein weiteres wesentliches Ziel der Schutzmaßnahmen ist die Sicherstellung der
 Kontaktnachverfolgung durch geeignete Maßnahmen.

 Nachfolgend werden die allgemeinen und speziellen Maßnahmen dargestellt, die vor, während und
 nach der Veranstaltung vom Betreiber, der ausführenden Agentur und vom Veranstalter geplant,
 umgesetzt und kontrolliert werden.

 Das Schutz- und Hygienekonzept gilt für den gesamten Veranstaltungszeitraum, inkl. Auf- / Abbau
 und Proben, und für alle anwesenden Personen (Betreiber, Veranstalter, Mitarbeiter, Dienstleister
 und Gäste) .

 Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltungen ist die Erlaubnis durch
 Infektionsschutzgesetz oder durch die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des
 Landes Berlin.

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3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

 Veranstaltungsort:

 Verti Music Hall,
 Mercedes-Platz 2
 10243 Berlin
 (Betreiber: Anschutz Entertainment Group Operations GmbH)

 Projektverantwortlich: Dirk Dreyer & Peter-Florian Nyari

 Auftraggeber:

 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
 Breite Straße 29
 10178 Berlin

 Projektverantwortlich: Tim Zeller

 Ausführende Agentur:

 DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH
 Scharnhorststrasse 8a
 10115 Berlin

 Projektverantwortlich: Ingo Wietzke

 Verfasser:

 DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH
 Dan Filipas

 Hygieneverantwortlicher vor Ort:

 DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH
 Dan Filipas

 Covid-19 Schnelltests:

 Tests können an allen von der Senatsverwaltung auf der Seite www.test-to-go.berlin
 gelisteten Teststellen durchgeführt werden

 Catering:

 Levy Restaurants
 Food Affairs GmbH
 Mercedes-Platz 1
 10243 Berlin

 Projektverantwortlich: Alina Reinhardt

 Reinigung & Desinfektion:

 GRG Services Berlin GmbH & Co. KG

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4. VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN

 4.1. Beschreibung:

 Der TDI steht für den Dialog zwischen Entscheidungsträgern und Innovatoren aus Wirtschaft und
 Politik. Er findet in diesem Jahr zum ersten Mal als hybride Konferenz statt. On Site findet der TDI
 2021 in der Verti Music Hall statt. Bei der Planung stehen Gesundheit und Sicherheit an
 vorderster Stelle.
 Der virtuelle TDI bietet nicht nur Livestreams der Reden und Diskussionen in der Verti Music Hall.
 Virtuelle Sessions zu vielfältigen Themen rund um das aktuelle TDI-Thema erweitern das
 Programm zu einer umfangreichen Industriekonferenz.
 Die Teilnahme ist ebenfalls über die Social-Media-Kanäle des BDI möglich.

 4.2. Veranstaltungszeiten:

 Aufbau:        19.06.2021 | 08:00 – 02:00 Uhr
 Aufbau:        20.06.2021 | 09:00 – 21:00 Uhr
 Proben:        21.06.2021 | 08:00 – 20:00 Uhr
 BBQ:           21.06.2021 | 16:30 – 20:30 Uhr
 Event:         22.06.2021 | 08:00 – 20:00 Uhr
 Abbau:         23.06.2021 | 08:00 – 20:00 Uhr

 4.3. Personenanzahl:

 Maximal 500 Personen pro Veranstaltungstag zuzüglich 100 Mitarbeiter
 (entspricht 7,31m2 pro Person bei 4385m2 Veranstaltungsfläche)

 4.4. Veranstaltungsflächen:

 Veranstaltungs- /Sozialflächen:

 •   Haupthalle:               1750m2
 •   Tribüne 3:                600m2
 •   Tribüne 4:                400m2
 •   Foyer 1:                  400m2
 •   Terrasse (Outdoor):       635m2
 •   Foyer 3:                  300m2
 •   Foyer 4:                  300m2

 Bewegungsflächen:
 • Treppenhaus:                150m2
 • Gästeweg EG:                150m2

 Sonderflächen:
 • Einlass (Outdoor):          100m2
 • Akkreditierung:             100m2
 • Garderobe:                  125m2

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4. VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN

 4.5. Ablauf

     Datum      Uhrzeit       Hauptsaal                              Nebenbereiche         All Areas

     19.06.21   08:00           Aufbau
                02:00

    20.06.21    08:00           Aufbau
                20:00

     21.06.21   08:00
                08:30
                09:00     Proben & Restaufbau
                09:30
                10:00
                10:30
                 11:00
                 11:30
                12:00
                12:30
                13:00
                13:30
                14:00
                14:30
                15:00
                15:30
                16:00                                                       BBQ
                16:30                                                                    Begehung BDI
                17:00
                17:30
                18:00
                18:30
                19:00
                19:30
                20:00

    22.06.21    07:00                                            Akkreditierung Presse
                07:30      Pressekonferenz
                08:00                                                  Einlass Gäste
                08:30
                09:00      Bühnenprogramm
                09:30
                10:00
                10:30
                 11:00
                 11:30
                12:00
                12:30
                13:00                                                  Mittagspause
                13:30      Bühnenprogramm
                14:00
                14:30
                15:00
                15:30
                16:00
                16:30                                                  Get Together
                17:00
                17:30
                18:00
                18:30
                19:00
                19:30
                20:00
                20:30

    23.06.21    08:00           Abbau
                20:00

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5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN

 5.1. Allgemein:

 Alle am Veranstaltungsort befindlichen Personen müssen u.a. die einschlägigen Empfehlungen des
 Robert Koch Instituts zum Infektionsschutz und den Vorgaben der jeweiligen
 Infektionsschutzverordnung in ihrer aktuellsten Fassung berücksichtigen:

             •     Mindestabstand von 1,5m zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt wohnen
                          •   Insbesondere auf Umarmungen, Händeschütteln u.ä. Kontakte
                              verzichten
             •     Regelmäßiges Händewaschen (min. 20-30 Sek.)
             •     Regelmäßige Händedesinfektion (min. 20-30 Sek.)
             •     Hände aus dem Gesicht fernhalten
             •     Husten und Niesen in die Armbeuge
             •     Im Krankheitsfall nicht erscheinen
             •     Medizinische Gesichtsmaske (OP Maske) tragen
                          •   Masken mit Ventil dürfen nicht verwendet werden
             •     Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App
             •     Lüften
                          •   Ausreichende Belüftung und Luftaustausch durch eine geeignete
                              Lüftungsanlage oder durch regelmäßige Lüftungspausen

 •   An allen Zugängen werden Tafeln mit den Hygienehinweisen aufgestellt.
 •   An allen neuralgischen Positionen werden Händedesinfektionsmittelspender platziert (Eingänge,
     Zugänge zu weiteren Räumen, Treppenaufgänge, Fahrstuhlbereiche, vor den Sanitärbereichen,
     an der Garderobe und an der Akkreditierung)
 •   Wirkspektrum des verwendeten Desinfektionsmittels: bakterizid (gegen Bakterien), levurozid
     (gegen Hefepilze) und zusätzlich begrenzt viruzid (gegen behüllte Viren).
 •   Auswahl wird aus der Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH)
     oder des RKI getroffen.
 •   Zusätzlich werden die Mitarbeiter, Gäste und Akteure mit sogenannten
     Händedesinfektionsmittel-Kittelflaschen (50 -100 ml) ausgestattet. So ist die Händedesinfektion
     regelhaft gewährleistet und personenbezogen nutzbar.
 •   Im Eincheck-Bereich, beim Zugang, werden Markierungen zu Wahrung des Sicherheitsabstands
     auf dem Fußboden angebracht.
 •   Die Reinigung und Desinfektion von häufigen Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Handläufen,
     Schaltflächen, Taster) erfolgt mehrmals täglich durch dauerhaft anwesende Reinigungskräfte
     und wird entsprechend dokumentiert.
 •   (Reinigungs- & Desinfektionsplan im Anhang)
 •   Das Reinigungspersonal befolgt die Vorgaben gem. der relevanten Normen und Standards.

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5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN

 5.2. Sanitärbereiche:

 • Der Zugang zu den Sanitärbereichen erfolgt nach dem „Einbahnstraßenprinzip“. Jeweils eine
   separate Tür wird für den Ein- und Ausgang genutzt. Die Laufrichtungen werden durch
   Hinweisschilder vorgegeben.
 • Vor den Zugängen zu den Toilettenbereichen werden Hinweise zur Einhaltung der
   Hygieneregeln aufgestellt.
 • Zur Unterstützung des Einhaltens des Mindestabstands innerhalb der Toilettenräume werden
   werden bei den Herren-WCs jedes zweite Urinal und bei den Damen- und Herren-WCs jedes
   zweite Handwaschbecken gesperrt. (Die erforderliche Mindestanzahl an Toiletten und Urinalen
   in Bezug auf die Anzahl der Besucher wird durch diese Maßnahme nicht unterschritten)
 • Die Reinigung und Desinfektion aller Bereiche inkl. der Handwaschbecken erfolgt, nach Bedarf,
   mehrmals täglich und wird entsprechend dokumentiert.
 • Das Reinigungspersonal trägt Mund-Nasen-Bedeckung und Handschuhe und befolgt darüber
   hinaus die Vorgaben gem. der relevanten Normen und Standards, unter anderem gemäß
   HACCP, DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 14001:2009 und EMAS.
 • Die Füllstände der zahlreich vorhandenen Flüssigseifen- und Trockenpapierspender werden vom
   Reinigungspersonal in regelmäßigen Abständen kontrolliert und bei Bedarf wieder aufgefüllt.
 • Die Besucher haben zusätzlich die Möglichkeit zur Handdesinfektion beim Verlassen und beim
   Betreten des Sanitärbereichs.
 • Im Bereich der Sanitäranlagen werden Hinweisschilder zur „richtigen“ Händehygiene
   angebracht.

 5.3. Lüftung:

 • Die Lüftungsanlagen für die Halle der Verti-Music-Hall bestehen aus 2 Lüftungsgeräten, die auf
   dem Dach der VMH installiert sind.
 • Diese Geräte sind als Kombi-Geräte (Zuluft, Abluft) mit Wärmerückgewinnung und
   Umluftbetrieb ausgeführt.
 • Zum Betrieb während einer Veranstaltung werden die Geräte zur Vermeidung einer
   Schadstoffübertragung der Abluft an die Zuluft auf reinen Außenluft/Fortluftbetrieb umgestellt.
 • Dazu werden folgende Maßnahmen realisiert:
        • Betrieb der Anlage als reine Zuluft-Abluftanlage, 100% Außenluftbetrieb
        • Kein Umluftbetrieb durch dauerhaftes Schließen der Umluftklappe
        • Blockieren der Winter-Anfahrschaltung
        • Einstellen der Druckverhältnisse, Zuluft hat Überdruck gegenüber der Abluft
        • Abschaltung der Wärmerückgewinnung (Regenerator)
        • Nach Veranstaltungsende, Desinfektion/Wechsel des Abluftfilters

 • Für alle Räume, die nicht an eine geeignete Lüftungsanlage angeschlossen sind, gilt die Pflicht
   von regelmäßigen Lüftungspausen.
 • Alle 60 Minuten wird ein kompletter Raumluftaustausch durch vorhandene Fenster und Türen
   sichergestellt.
 • Lüftungsdauer: Regelmäßige Stoßlüftung über die gesamten Türen- und Fensterflächen
       • im Winter drei Minuten
       • im Frühjahr / Herbst fünf Minuten
       • im Sommer zehn Minuten

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5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN

 5.4. Testkonzept:

 • Alle beteiligten Personen werden gebeten eigenständig und im Vorfeld, so zeitnah zur
   Veranstaltung wie möglich, einen PoC-Antigen-Schnelltests, in einer offiziellen Teststation,
   durchführen zu lassen.
 • Die Tests können an allen von der Senatsverwaltung auf der Seite www.test-to-go.berlin
   gelisteten Teststellen durchgeführt werden.
 • Zusätzlich wird in nahegelegenen Teststationen ein möglicher Bedarf im Rahmen des TDI21
   angemeldet und die Liste der entsprechenden Stationen an alle Beteiligten im Vorfeld
   kommuniziert.
 • Sogenannte „Selbsttests“ sind nicht zulässig.
 • Die hier genannte Teststrategie gilt für den gesamten Zeitraum (19. – 23.06.21) und für alle
   beteiligten Personen.

 • Zugang zur Location wird nur nach Erbringung eines der folgenden Nachweise gewährt:

       •     Eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines
             innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführten Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests auf
             eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2,
       •     Eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines
             aktuellen PCR-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, das nicht älter
             als 24 Stunden ist,
       •     Einen Nachweis, dass Sie mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff
             geimpft sind und die letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
       •     Einen Nachweis über ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-
             Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und dass Sie
             mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union
             zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie
       •     Einen Nachweis über ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate
             zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-
             CoV-2

 Testzentren in der Nähe zur Verti Music Hall:

             CovidZentrum.de East Side Mall (Testzentrum mit BärCODE)
             Tamara-Danz-Straße 11
             Berlin, 10243
             08:00 - 20:00 Uhr
             https://covidzentrum.de/

             Testcenter Corona Hedwig-Wachenheim-Str.
             Hedwig-Wachenheim-Str. 14
             Berlin, 10243
             10:00 - 20:00 Uhr
             https://berlin3.testcenter-corona.de/

             nhow Berlin
             Stralauer Alee 3
             Berlin, 10245
             https://coronatest24.org/#/

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5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN

5.5 Digitale & Kontaktlose Anwendungen:

•   Der Einsatz von digitalen Anwendungen soll so weit wie möglich erfolgen.
•   Hierdurch wird der Check-In vereinfacht und beschleunigt, Kontakte werden reduziert,
    Warteschlangen vermieden und dadurch insgesamt mehr Sicherheit für Teilnehmer*innen und
    Mitarbeiter*innen gewährleistet.

       •     Invitario - im Vorfeld und beim Check-In /-Out der Gäste (implementiertes, erprobtes
             digitales Teilnehmermanagement-Tool des BDI),
       •     Corona Warn-App - als dringende Empfehlung an alle Teilnehmer*innen und
             Mitarbeiter*innen
       •     Luca-App für den Check-In / -Out der Mitarbeiter*innen,
       •     BärCODE als digitale Schnittstelle zwischen Testzentren und dem Check-In der
             Gäste/Mitarbeiter als Nachweis eines negativen Test-Ergebnisses, Impfstatus oder
             Genesung – je nach Möglichkeit zum Veranstaltungszeitpunkt

•   Es wird immer ebenfalls die Möglichkeit einer Anwesenheitsdokumentation ohne Nutzung
    digitaler Anwendungen vorgehalten

6. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – AUF- & ABBAU

6.1. Allgemein:

•   Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist jederzeit Pflicht (außer beim Verzehr von
    Speisen und Getränken).
•   Es wird empfohlen entsprechende Pausen zur Regeneration durchzuführen.
•   Feuchte oder nass gewordene Masken müssen ausgetauscht werden.
•   Persönliches Werkzeug ist von den Mitarbeiter*innen mitzuführen oder zu kennzeichnen, um eine
    Nutzung durch andere Personen auszuschließen.
•   Können Werkzeuge nur von mehreren Personen genutzt werden, muss das Werkzeug bei
    Beendigung und vor Beginn der Nutzung desinfiziert werden.
•   Die Anzahl der gleichzeitig tätigen Personen innerhalb des Veranstaltungsortes wird durch eine
    Entzerrung bereits während der Auf- und Abbauarbeiten, sowie durch Bildung kleinerer
    Arbeitsgruppen mit zeitlich fest definierten Arbeitsbereichen, reduziert.
•   Alle Vorgaben und Hinweise des Veranstalters, der ausführenden Agentur und des Betreibers der
    Veranstaltungsstätte sind ausnahmslos und jederzeit zu beachten bzw. umzusetzen .
•   Die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und die Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft
    müssen berücksichtigt werden.
•   Alle Mitwirkenden und involvierten Beschäftigten der Veranstaltung werden vorab durch den
    jeweiligen Arbeitgeber über die Notwendigkeit des Tragens eines geeigneten Mund-Nasen-
    Schutzes informiert.
•   Dieser ist innerhalb des Veranstaltungsortes jederzeit zu tragen.
•   Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von Personen führen.

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6. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – AUF- & ABBAU

6.2. Mitarbeiter*innen - Kontaktnachverfolgung & Anwesenheitsdokumentation:

• Die ausführende Agentur erfasst folgende Angaben des Auf-, Abbau- und Showpersonals, sofern
  diese nicht die luca App zur Kontaktverfolgung nutzen können/wollen:

             •   Vor- und Familienname,
             •   Telefonnummer,
             •   Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
             •   vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse
             •   Anwesenheitszeit

• Die Anwesenheitsliste wird nach Ende der Veranstaltung, von der ausführenden Agentur, für eine
  Dauer von vier Wochen, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, aufbewahrt bzw. gespeichert
  und wird der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt.
• Die Daten werden ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten, auf Anforderung, an
  die zuständigen Gesundheitsbehörden übergeben.
• Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verpflichtet sich die Agentur zur Löschung oder Vernichtung
  der Anwesenheitsliste.

• Das Personal erhält nach der Kontrolle des Nachweises (Test, Impfung, Genesung) Zugang zur
  Location.
• Zur Kontrolle des entsprechenden Nachweises wird u.a. der BärCODE genutzt.
• Zur Kontaktnachverfolgung der Mitarbeiter*innen wird die luca-App genutzt.
• Anschließend erhält das Personal eine tagesaktuelle Zugangsberechtigung.
• Nach Beendigung der Tätigkeit muss über die App wieder ausgecheckt werden.
• Zusätzlich wir ein automatischer Check-Out eingestellt, der Mitarbeiter, die sich weiter als 150m
  von der Location entfernen, auscheckt.
• Der Zugang zum Produktionsbereich wird ausschließlich Personen gewährt, deren Arbeitsplatz
  dort unmittelbar verortet ist.
• Die Ausgabe der Arbeitsausweise ist räumlich in einem separierten/geschützten Bereicangesieelt.
• Im Anschluss an die Registrierung erfolgt für jede*n Mitarbeiter*in eine Einweisung, visuell
  (barrierefrei), in die am Veranstaltungsort vorgesehenen Hygieneschutzmaßnahmen,
  Verhaltensregeln, Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner*innen.
• Die Einweisung wird entsprechend dokumentiert.

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6. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – AUF- & ABBAU

6.3. Technik & Set:

• Der Auf-/Abbau der Bühne und der technischen Ausstattung und insbesondere die Anordnung
  der Arbeitsplätze erfolgt unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln.
• Falls am Regieplatz aufgrund von Platzmangel den geltenden Abstandsregeln nicht entsprochen
  werden kann, werden Trennschutzwände eingebaut.
• Einander gegenüberliegende Arbeitsplätze werden, dem Mindestabstand von 1,5m entsprechend,
  versetzt angeordnet.
• Während der Proben und der Veranstaltung sind nur die unmittelbar im Produktionsbereich
  notwendigen Personen zugelassen.
• Persönliche Gegenstände, PSA, Funkgeräte etc. sind zu personalisieren und nicht an Dritte
  weiterzugeben

7. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – GÄSTE

7.1. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Gäste:

• Die Gäste erhalten nur mit geeigneter und aufgesetzter Maske Zugang zur Location. Eine
  medizinische Gesichtsmaske (OP oder FFP2) ist in der Veranstaltungsstätte durchgängig zu
  tragen, außer auf dem Sitzplatz oder beim Verzehr von Speisen und Getränken.
• Es wird jedoch empfohlen, dass alle anwesenden Personen die Maske während der gesamten
  Dauer der Veranstaltung tragen.
• Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen
  Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine tragen können und ein ärztliches Attest zur
  Befreiung der Pflicht zum Tragen einer Maske vorlegen können.
• Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest zur Befreiung der Pflicht zum Tragen einer
  Maske erhalten nur Zutritt wenn ein maximal 24 Stunden alter Corona-PCR-Test mit negativem
  Ergebnis nachgewiesen werden kann. Zusätzlich muss ein sogenanntes Face-Shield getragen
  werden.
• Der Veranstalter wird geeignete Masken und Face-Shields in ausreichender Anzahl vorhalten und
  diese, bei Bedarf, bereits beim Zugang zur Location aushändigen.
• Alle anwesenden Mitarbeiter*innen, wie z.B. Mitarbeiter*innen des Sicherheits- und
  Ordnungsdienstes sowie Hostessen und Servicepersonal, tragen einen medizinische
  Gesichtsmaske.
• Auf den Gebrauch von Einweghandschuhen durch das Personal, zum Zwecke des
  Infektionsschutzes wird verzichtet, da diese keinen ausreichenden Schutz darstellen und durch
  unsachgemäßen Gebrauch für den Träger eher zu einer Gefahr werden können.
• Ausnahmen sind im Bereich der Reinigung und im Bereich der Speisenhandhabung, zur
  Einhaltung der Hygieneanforderungen im Umgang mit Lebensmitteln.

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7. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – GÄSTE

7.2. Guest Management & Datenschutz:

• Die elektronische Anmeldung vor der Veranstaltung ist obligatorisch.
• Die Gäste werden im Zuge des Einladungsprozesses über die vor Ort geltenden
  Hygienemaßnahmen informiert.
• Der Veranstalter erfasst folgende Angaben der Gäste:

             • Vor- und Familienname,
             • (private) Telefonnummer,
             • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
               vollständige (private) Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden
             • Anwesenheitszeit

• Eine Einwilligungserklärung der Teilnehmenden zu Datenerhebungen und Datenübermittlung
  gemäß DSGVO und SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung wird im Vorfeld eingeholt und ist
  obligatorisch
• Die Anwesenheitsliste wird nach Ende der Veranstaltung, vom BDI, für eine Dauer von vier (4)
  Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufbewahrt bzw. gespeichert und wird der
  zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt.
• Die Daten werden ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten auf Anforderung an
  die zuständigen Gesundheitsbehörden übergeben.
• Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verpflichtet sich BDI zur Löschung oder Vernichtung der
  Anwesenheitsliste.
• Anreise zur Veranstaltungsstätte erfolgt ausschließlich individuell und in Eigenverantwortung

7.3. Einlasskontrolle/Akkreditierung:

• Unterweisung des gesamten Personals vor Einlass der Gäste, zu den Hygienemaßnahmen und
  deren Einhaltung (wird entsprechend dokumentiert)
• Bei Bedarf, Unterweisung in Handhygiene und Flächendesinfektion
• Die Gäste erhalten nach der Kontrolle des entsprechenden Nachweises (Test, Impfung,
  Genesung) Zugang zur Location.
• Zur Kontrolle des entsprechenden Nachweises wird u.a. der BärCODE genutzt.
• Nach erfolgreicher Anmeldung inkl. Eingabe der o.g. Kontaktinformationen, dokumentierter
  Kenntnisnahme der gastspezifischen Hygienemaßnahmen sowie Einverständniserklärung zur
  Datenspeicherung durch den Gast erhält dieser per E-Mail eine persönliche Anmeldebestätigung
  inkl. individuellem QR- Code.
• An der nachfolgenden Registrierungsstelle werden die individuellen QR-Codes auf den
  Anmeldebestätigungen kontaktlos mit einem elektronischen Barcodescanner erfasst. Als
  Maßnahme im Zuge des allgemein erhöhten Sicherheitsstandards wird die Identität durch
  Abgleich mit einem gültigen Lichtbildausweis sichergestellt. Die Gäste halten während des
  Scanvorgangs die eigene ausgedruckte Bestätigung bzw. das eigene mobile Endgerät, auf
  dem diese Bestätigung gespeichert ist, selbst in der Hand. Die Ankunftszeit des Gastes ist damit
  elektronisch erfasst.
• Der Gast erhält anschließend sein personalisiertes Namensschild / Badge, das während der
  Veranstaltung zu tragen ist.
• Das Personal des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie des Veranstalters trägt bei der
  Ticketkontrolle eine geeignete Maske.
• Beim Verlassen der Veranstaltung wir das Ticket ebenfalls eingescannt. Dadurch ist eine
  lückenlose Dokumentation der anwesenden Personen und deren Aufenthaltszeit
  jederzeit nachverfolgbar.
• Zur Kontaktnachverfolgung wird das Teilnehmer-Management-Tool von invitario verwendet

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7. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – GÄSTE

7.4. Zugang:

•   Unterweisung des gesamten Personals vor Einlass der Gäste, zu den Hygienemaßnahmen und zur
    Einhaltung der Maßnahmen (wird entsprechend dokumentiert).
•   Bei Bedarf, Unterweisung in Handhygiene und Flächendesinfektion.
•   Der Zugang der Gäste in die Location erfolgt ausschließlich über den Zuschauereingang am
    Mercedes Platz. .
•   Durch Bodenmarkierungen und Absperrungen (Tensatoren o.ä.) werden die Anstell- und
    Wartebereiche, entsprechend den geltenden Abstandsregeln, organisiert.
•   Die genutzten Ein- und Ausgangstüren werden permanent offengehalten, so dass die Besucher
    und der Sicherheits- und Ordnungsdienst die Türklinken nicht berühren müssen. Ist eine
    dauerhafte Öffnung der Türen nicht möglich, werden diese ausschließlich von dafür
    vorgesehenem Personal bedient.
•   Anschließend gelangen die Gäste über das Foyer im EG zur Freitreppe, über die der Zugang zum
    1. OG erfolgt. Die Freitreppe besteht aus zwei nebeneinander gelegenen Treppenläufen. Eine Seite
    wird exklusiv zum Aufstieg vom EG in das 1. OG und die andere Seite exklusiv für den Abstieg
    vom 1. OG in das EG genutzt. Gleiches gilt auch, wo bauseitig möglich, für weiterführende
    Treppen.
•   Die allgemeine Wegeleitung und Gästeführung wird, im Erdgeschoss, nach dem
    Einbahnstraßenprinzip geplant.
•   Ausschließlich Personen mit eingeschränkter Mobilität können, während der Veranstaltung,
    Personenaufzüge nutzen.
•   Durch Personal wird dabei sichergestellt, dass sich jeweils nur einzelne Personen bzw. nur in
    vertretbar nachvollziehbarer Weise zusammengehörige Personen zeitgleich im Aufzug befinden.

7.5. Garderobe:

•   Unterweisung des gesamten Personals vor Einlass der Gäste, zu den Hygienemaßnahmen zur
    Einhaltung der Maßnahmen (wird entsprechend dokumentiert).
•   Bei Bedarf, Unterweisung in Handhygiene und Flächendesinfektion.
•   Bei der Aufbewahrung der Garderobe wird nur jeder zweite Haken genutzt um einen Kontakt
    zwischen den einzelnen Garderobenstücken zu vermeiden.
•   Ausgegebene Mehrweg- Garderobenmarken werden am Tag nur einmalig genutzt und vor der
    Wiederverwendung am nächsten Tag desinfiziert.
•   Zusätzlich werden Kontaktflächen durch das Garderobenpersonal, oder das anwesende
    Reinigungspersonal, in regelmäßigen Abständen, mehrmals täglich, gereinigt.
•   Bodenmarkierung und Absperrungen, zur Einhaltung der Abstandsregeln, werden angebracht.
•   Das Garderobenpersonal trägt, sofern keine bauseitige Barriere (Spuckschutz) vorhanden ist,
    zusätzlich zur Maske ein sogenanntes Face Shield

7.6. Bühnenprogramm

•   Am jedem Bühnenaufgang wird ein Händedesinfektionsmittelspender aufgestellt
•   Das Bühnenpersonal desinfiziert sich vor jedem Betreten der Bühne die Hände.
•   Der Mindestabstand, zwischen auf der Bühne befindlichen Personen, wird durch entsprechende
    Positionierung der Möbel, Bodenmarkierungen und ein spezifisches Briefing vor Betreten der
    Bühne sichergestellt.
•   Der Abstand der Redner zur ersten Besucherreihe beträgt mindestens 4m.
•   Das Bühnenmobiliar und Utensilien mit Personenkontakt werden bei Rednerwechsel desinfiziert.
•   Zusätzlich zu den bereits genannten Kommunikationsmaßnahmen wird während des
    Bühnenprogramms, durch den Moderator, auf die vor Ort geltenden Regeln und Maßnahmen
    hingewiesen

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8. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN - CATERING

8.1. Gäste Catering

•   Die Mitarbeiter des Caterers beachten die für sie geltenden Hygienevorschriften (u.a. HACCP,
    LMHV, DIN), und tragen durchgängig Mund-Nasen-Bedeckung und, in den notwendigen
    Bereichen, Einweghandschuhe.
•   Mit Hilfe von Bodenmarkierungen vor den Ausgabestellen wird der Mindestabstand von 1,5 m
    markiert (Abstand zwischen Ausgabepersonal und Gast).
•   Bodenmarkierung zur Einhaltung der Abstandsregeln werden angebracht (Abstand zwischen den
    Gästen)
•   Die Tischplatten werden regelmäßig gereinigt.
•   Die Gäste erhalten die Gerichte an den Ausgabestationen auf allen Ebenen um die
    Warteschlangenbildung zu minimieren.
•   Vor- und Nachspeisen werden in einzeln portionierten Weckgläsern serviert.
•   Hauptspeisen werden von den Köchen auf Tellern portioniert und an den Gast direkt übergeben.
•   Getränke werden an allen Ausgabestationen und zusätzlichen Getränkestationen, in Flaschen,
    bereitgestellt um die Warteschlangenbildung zu minimieren.
•   Wiederverwendbare Geschirr- und Besteckteile sowie Gläser werden grundsätzlich in
    Hochtemperaturspülanlagen (> 70°C) aufbereitet.
•   Die Möblierung in den Verzehrbereichen wird nach geltender SARS-CoV-2-
    Infektionsschutzverordnung und Betriebs-Verordnung geplant.
•   Darüber hinaus befinden sich auf der direkt zugänglichen Freiluft-Terrasse Tische, an denen sich
    die Gäste aufhalten und die Speisen und Getränke verzehren können.
•   Die Tische sind generell so ausgerichtet, dass der Mindestabstand von 1,5m von Person zu Person
    jederzeit gewährleistet wird. Zusätzlich werden Hinweisschilder mit der maximal möglichen
    Belegung angebracht.

8.2. Crew Catering

•   Das Crew Catering wird bei Bedarf gestaffelt, in Abhängigkeit von den Möglichkeiten zur
    Einhaltung der geltenden Abstandsregeln, organisiert.
•   Ausschließlich Essensausgabe (auch für Besteck, Getränke,…), keine Selbstbedienung.
•   Keine Besteckkörbe (keine Möglichkeit zum reingreifen).
•   Keine Getränkeautomaten oder -spender.
•   Getränke werden ausschließlich in geschlossenen, kleinen Flaschen, die einen individuellen
    Gebrauch ermöglichen, angeboten.

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9. SICHERHEIT

9.1. Sicherheit (allgemein):

• Vor, während und nach der Veranstaltung überwachen, auf der gesamten Veranstaltungsfläche,
  Mitarbeiter*innen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, sowie Hosts/Hostessen und
  Mitarbeiter*innen des Veranstalters und der ausführenden Agentur, die Einhaltung der
  Hygienemaßnahmen und stehen, bei Bedarf, beratend zur Verfügung.

9.2. Sanitäts- und Brandsicherheitswachen:

• Der Einsatz- und Behandlungsraum für den in der Verti Music Hall eingesetzten Sanitätsdienst
  befindet sich im 4. OG im östlich gelegenen Bereich des Foyers.
• Darüber hinaus, steht an den Veranstaltungstagen zusätzlich ein RTW als weiterer
  Behandlungsraum zur Verfügung.
• Der Dienstleister im Sanitäts- und Brandsicherheitswachdienst orientiert sich in Bezug auf die
  persönliche Schutzausrüstung zur Vermeidung von Infektionen im Wesentlichen an den
  Vorgaben der Berliner Feuerwehr.
• Die jeweils gültige Version wird durch den Dienstleister für die Umsetzung im Sanitäts- und
  Brandsicherheitswachdienst entsprechend angepasst.

10. AUSWERTUNG

• Nach Ende der Veranstaltung, inkl. Abbauphase, wird eine ausführliche Auswertung aller
  getroffenen Maßnahmen mit allen beteiligten Gewerken durchgeführt.
• Zusätzlich werden die Kooperations-Testzentren mit einbezogen und befragt.
• Ebenso ist eine Teilnehmerbefragung zum Hygiene- und Testkonzept denkbar (ist noch zu
  prüfen).

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11. RISIKOANALYSE

                               Gefährdungsbeurteilung unter hygienischen Gesichtspunkten

             Risiko                   Faktor                 Maßnahme                           Faktor   Gefährdung   Faktor

             Teststation(en)            3                   dezentral                             3        gering      1,0
             Anreise                    3                  individuell                            3        gering      1,0
             Zugang                     3        nur (negativ, genesen, geimpft)                  3        gering      1,0
                                                       kontaktlos via App,
                                                   Händedesinfektion vor der
             Akkreditierung             3                                                         3        gering      1,0
                                                         Akkreditierung,
                                                       Bodenmarkierungen

                                                        Mindestabstand,
                                                   Bodenmarkierungen, Lücken
                                                   zwischen den abgegebenen
             Garderobe                  3       Garderobenteilen, Desinfektion der                3        gering      1,0
                                                Garderobenmarken, Personal trägt
                                                  Maske und Visier, regelmäßige
                                                       Händedesinfektion

                                                kurze Fahrt, Personenbegrenzung,
                                                           Maskenpflicht,
                                                Desinfektionsmittelspender an Ein-
             Aufzug                     3                                                         3        gering      1,0
                                                    und Ausgang, regelmäßige
                                                    Reinigung/Desinfektion der
                                                          Kontaktflächen
                                                      Einbahnstraßen System,
             Treppe                     2                                                         3        gering      0,7
                                                           Maskenpflicht
                                                          Mindestabstand,
                                                       Personenbegrenzung,
                                                 Maskenpflicht, RLT-Anlage (Zu- &
             Aerosole in Innenraum      3                                                         3        gering      1,0
                                                    Abluft), Hinweisschilder zur
                                                           Maskenpflicht,
                                                        Bodenmarkierungen
                                                  Desinfektionsmittelspender an
                                                  allen neuralgischen Positionen,
             Schmierinfektionen         2         Hinweisschilder zur korrekten                   3        gering      0,7
                                                    Handdesinfektion und zum
                                                     korrekten Händewaschen
             Seating                    3              Mindestanstand 1,5m                        3        gering      1,0
                                                          Mindestabstand,
                                                       Bodenmarkierungen,
             Catering                   3       Maskenpflicht in Warteschlangen,                  3        gering      1,0
                                                 einzeln portioniert, geschlossene
                                                              Flaschen
                                                          Mindestabstand,
                                                       Bodenmarkierungen,
             Crew Catering              3       Maskenpflicht in Warteschlangen,                  3        gering      1,0
                                                 einzeln portioniert, geschlossene
                                                  Flaschen, gestaffelt organisiert
                                                Mindestabstand auf der Bühne, 4m
                                                      Abstand zum Publikum,
             Bühne                      3       Desinfektion des Mobiliars und der                3        gering      1,0
                                                 Mikrofone, Popschutz Austausch
                                                        bei Rednerwechsel
                                                   Hygiene Informationen in der
                                                        Vorkommunikation,
                                                 Hinweisschilder vor Ort, Ansagen
             Kommunikation              0         durch Moderation, zusätzliches                  3        gering      0,0
                                                  Personal zur Überwachung der
                                                          Einhaltung der
                                                       Hygienemaßnahmen

             Gesamt - Risikofaktor     2,64     Gesamt - Maßnahmenfaktor                         3,00
             Risiko- & Gefährdungsbeurteilung                                                              gering      0,9

10/06/2021                                          TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)                                  18
12.1. PLAN – EG

             Desinfektionsmittelständer     Desinfektionsmittel Pumpflasche

10/06/2021                                TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)   19
12.2. PLAN – 1.OG

             Desinfektionsmittelständer     Desinfektionsmittel Pumpflasche

10/06/2021                                TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)   20
12.3. PLAN – 3.OG

               Desinfektionsmittelständer         Desinfektionsmittel Pumpflasche

10/06/2021                              TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)   21
12.4. PLAN – 4.OG

               Desinfektionsmittelständer         Desinfektionsmittel Pumpflasche

10/06/2021                              TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)   22
Verti Music Hall

10/06/2021
                                                                                                                              Reinigungsplan/Leistungsverzeichnis
                                                                                                                        Nachreinigung, Zwischenreinigung und Aufbaukraft

                                                                                                                                       Veranstaltung: Tag der Industrie
                                                                                                                                     Datum: 19.-21.06.2021 / 23.06.2021

                                                                                        Tätigkeiten                   Intervall         Bemerkung

                                                                                                                                  Zwischen- & Nachreinigung                                                          Nachts bzw. außerhalb der Nutzungszeiten des Veranstalters
                                                                                                                       täglich
                                                                                                                                    Aufbaukraft (je nach
                                                                                                                                                              08:00 - 10:00       10:00 - 12:00      12:00 - 14:00   14:00 - 16:00   16:00 - 18:00   18:00 - 20:00   20:00 - 22:00   22:00 - 00:00   00:00 - 02:00
                                                                                                                                     Nutzungszeitraum)

                                                    Papierkörbe entleeren, innen und außen reinigen                     4+1                                                                x                              x                               x                               x                                    x

                                                    Bodenbeläge: 1 stufiges Nasswischen, desinfizierend                 3+1                                                                               x                                               x                                               x                    x

                                                    Reinigung des textilen Fußbodens durch Staubsaugen in
                                                                                                                        1+1                                                                                                                               x                                                                    x
                                                    genutzten Räumen

                                                    Entfernen der Griffspuren, Spritzer und Flecken im Griffbereich
                                                                                                                        9+1                                        x                       x              x               x               x               x               x               x               x                    x
                                                    der Türen desifizierend reinigen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         13. REINIGUNGS- & DESINFEKTIONSPLAN

                                                    Feuchtreinigungen der Möbelsichtflächen,
                                                    Tische,Schranktüren, freien Regalflächen, Lichtschalter,            1+1                                                                                               x                                                                                                    x
                                                    Steckdosen, Telefone, Heizkörper und Jalousien

                                                    Absaugen der textilen Flächen der Stühle                             1                                                                                                                                                                                                     x

                                                    Feuchtreinigungen der nicht textilen Flächen der Stühle              1                                                                                                                                                                                                     x

                                                    Transparenten Flächen prüfen und ggf. reinigen                      9+1                                        x                       x              x               x               x               x               x               x               x                    x

TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)
                                                    Einrichtungsgegenstände, Sonderkonstruktionen und
                                                                                                                        1+1                                                                                                               x                                                                                    x
                                                    Raumgestaltungselemente reinigen

                                                    Aufzugtüren, Auzugkabinen und alle Touchflächen
                                                                                                                        9+1                                        x                       x              x               x               x               x               x               x               x                    x
                                                    desinfizierend reinigen

                                                    WC check und desinfizierende Reinigung alle Ebenen                  9+1                                        x                       x              x               x               x               x               x               x               x                    x

                                                    permanente Kontrolle und Hygieneckeck des gesamten
                                                                                                                        9+1                                        x                       x              x               x               x               x               x               x               x                    x
                                                    Bereiches

                                                    Kontrolle des gesamtes Reviers ggf. partiell reinigen               9+1                                        x                       x              x               x               x               x               x               x               x                    x

                                            Reinigungsplan Leistungsverzeichnis                                                                                    Ersteller: Cornelia Denzer, GRG
                                            Auf-/Abbau Tag der Industrie - 19.-21.06.2021/ 23.06.2021                                                             Freigegeben: Peter Jahnisch, AEG                                                                                                                   Stand: 02.06.2021

23
Verti Music Hall

10/06/2021
                                                                                                               Reinigungsplan & Leistungsverzeichnis
                                                                                                                   Eventbegleitung/ Hygienekraft

                                                                                                                      Veranstaltung: Tag der Industrie
                                                                                                                            Datum: 22.06.2021

                                                                                  Tätigkeiten                  Intervall         Bemerkung                                                                   Zeiten

                                                                                                                täglich                                             08:00 - 10:00   10:00 - 12:00   12:00 - 14:00     14:00 - 16:00   16:00 - 18:00      18:00 - 20:00

                                               Papierkörbe entleeren, innen und außen reinigen                    6                                                           x          x               x                 x               x                     x

                                               Bodenbeläge: 1 stufiges Nasswischen, desinfizierend                3                                                                      x                                 x

                                               Griffspuren, Spritzer und Flecken im Griffbereich der Türen
                                                                                                                  6                                                           x          x               x                 x               x                     x
                                               desifizierend reinigen
                                                                                                                                                                                                                                                                          13. REINIGUNGS- & DESINFEKTIONSPLAN

                                                                                                                            Kontrolle Innenraum in
                                               Feuchtreinigung der nicht textilen Flächen der Stühle              6          den Pausen / partielle                           x          x               x                 x               x                     x
                                                                                                                           Reinigung, wo erforderlich

                                               Transparenten Flächen prüfen und ggf. desinfizierend reinigen      2                                                                      x                                 x

                                               Tische & Oberflächen desinfizierend reinigen                       6                                                           x          x               x                 x               x                     x

                                               Einrichtungsgegenständen, Sonderkonstruktionen und
                                                                                                                  1

TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)
                                               Raumgestaltungselementen desinfizierend reinigen                                                                                                                            x

                                               Aufzugtüren, Auzugkabinen und aller Touchflächen
                                                                                                                  6                                                           x          x               x                 x               x                     x
                                               desifizierend reinigen

                                               Permanenter WC Check und desinfizierende Reinigung alle
                                                                                                                  6                                                           x          x               x                 x               x                     x
                                               Ebenen

                                               Permanente Kontrolle und Hygieneckeck des gesamten
                                                                                                                  6                                                           x          x               x                 x               x                     x
                                               Bereiches

                                               Kontrolle des gesamtes Reviers ggf. partiell reinigen              6                                                           x          x               x                 x               x                     x

                                            Reinigungsplan Leistungsverzeichnis                                                             Ersteller: Cornelia Denzer, GRG
                                            Tag der Industrie - 22.06.2021                                                                 Freigegeben: Peter Jahnisch, AEG                                                                           Stand: 02.06.2021

24
14. UNTERWEISUNGEN / BRIEFINGS

 Wann?                          Wer?                             Unterweisungsart                Durch

 KW 23                alle Gäste und Akteure     Schriftliche Unterweisung im Vorfeld      Veranstalter      TZ, DD
 KW 24                alle Mitarbeiter           Schriftliche Unterweisung im Vorfeld      Agentur           DF
 18.06.21             Mitarbeiter Veranstalter Barrierefreie Unterweisung im Vorfeld       Veranstalter      TZ, SB
 18.06.21             Mitarbeiter Agentur        Barrierefreie Unterweisung im Vorfeld     Agentur           DF
 Vor Aufbaubeginn     Betreiber Location         Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Agentur           AKO, DF
 Vor Arbeitsantritt   Security Auf- & Abbau      Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Betreiber Location PN
 Vor Arbeitsantritt   Messe- /Setbauer           Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Agentur           DF
 Vor Arbeitsantritt   Technikfirma               Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Agentur           PG
 Vor Arbeitsantritt   Reinigungspersonal         Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Betreiber Location PN
 Vor Arbeitsantritt   Cateringfirma              Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Betreiber Location DF
 Vor Arbeitsantritt   Security Event             Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Betreiber Location PN
 Vor Arbeitsantritt   Lieferanten                Barrierefreie Unterweisung vor Ort        Agentur           BB

10/06/2021                                     TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)                               25
15. GRAFIKEN UND HINWEISSCHILDER

10/06/2021                   TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)   26
15. GRAFIKEN UND HINWEISSCHILDER

10/06/2021                   TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas)   27
16. DEFINITIONEN

•     Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist eine aus handelsüblichen Stoffen hergestellte, an den
      Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende, textile Barriere, die aufgrund ihrer
      Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und
      Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer
      Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist so zu
      tragen, dass Mund und Nase so bedeckt werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und
      Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.

•     Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) sind
      Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie
      sind ursprünglich als sogenannte „Staubschutzmaske“ aus dem Bereich des Handwerks bekannt.
      Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar („Kaffeefilterform“) und schützen den Träger der
      Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Korrekt sitzende FFP-Masken liegen dicht an und
      bieten Fremd- und Eigenschutz. Bei einer FFP-Maske (ohne Ausatemventil) beträgt die
      maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30
      Minuten.

•     Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ausatemventil
      filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft über die Maskenfläche und bieten
      daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Bei Masken mit Ventil ist der
      Fremdschutz wesentlich weniger ausgeprägt. Ausgeatmete Aerosole werden nicht durch das
      Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst
      und verwirbelt.

•     Bei medizinischen Gesichtsmasken, Mund-Nasen-Schutz (MNS), oft auch OP-Masken genannt,
      handelt es sich um Einmalprodukte, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen
      verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig aufgebaut.
      In ihrem Erscheinungsbild sind sie sich sehr ähnlich: Rechteckige Form mit Faltenwurf, damit
      sich die Maske dem Gesicht anpassen kann. Die Vorderseite (Außenseite) ist meist farbig, die
      Rückseite (Innenseite) nicht. Die Masken haben Ohrschlaufen und einen Nasenbügel aus Draht.
      Sie haben klar definierte Filtereigenschaften.

•     Gesichtsvisiere sind, wie FFP-Masken, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
      und keine Medizinprodukte. Auch hier ist daher die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
      Arbeitsmedizin) als Ansprechpartnerin zuständig. Die zugrundeliegende, europäische Norm zur
      Prüfung entsprechender Produkte ist die EN 166:2001 „Persönlicher Augenschutz“.
      Gesichtsvisiere dienen gemäß dieser Norm, wie auch aus dem Namen der Norm erkennbar ist,
      als Schutz gegen Tropfen und Spritzer von Flüssigkeiten. Sie sind als Gesichts- und Augenschutz
      ausgelegt und nicht als Atemschutz. Sie können, anders als OP-Masken oder FFP-Masken, die
      Luft nicht filtern. Gesichtsvisiere sind daher nicht mit entsprechenden Masken vergleichbar und
      können deren Funktion nicht ersetzen. Sie dienen ausschließlich einem zusätzlichen Schutz der
      Augen und des Gesichts vor Tröpfchen und Spritzern.

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17. DATENERFASSUNG

Zu Ihrem Schutz und einer schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem
Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit zu dokumentieren.

             •   Vor- und Familienname,
             •   Telefonnummer,
             •   Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
                 (verzichtbar bei digitalen Anwendungen)
             •   vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden
             •   Anwesenheitszeit

Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

Zunächst sind wir, DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
Thomas Brunk, Ingo Wietzke und Max Hassemer, Wallstraße 16, 10179 Berlin, für die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten aller Mitarbeiter*innen verantwortlich, die Sie uns bereitstellen, damit
wir Ihren Aufenthalt auf unserer Veranstaltung in der Verti Music Hall dokumentieren können. Für die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Gäste und Speaker ist der Bundesverband der
Deutschen Industrie e.V. (BDI) verantwortlich.
Werden diese personenbezogenen Daten von dem zuständigen Gesundheitsamt angefordert, ist der
Berliner Senat für die Zulässigkeit der Datenübermittlung und die weitere Datenverarbeitung beim
zuständigen Gesundheitsamt verantwortlich.

Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese personenbezogenen
Daten verarbeitet?

Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senates zu den Corona-Schutz-
Maßnahmen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO müssen wir diese personenbezogenen
Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht
besteht, dass es im Zusammenhang mit dem Besuch unserer Veranstaltung in der Verti Music Hall
zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen wir zu
keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, verwenden.

An wen werden diese personenbezogenen Daten übermittelt?

Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes an
dieses übermittelt.

Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?

Gemäß der vom Berliner Senat erlassenen Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, zuletzt
geändert durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-
Infektionsschutzverordnung vom, bewahren wir Ihre Angaben tagesaktuell für vier
Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.

Was passiert, wenn keine Angaben gemacht werden?

Verweigern Sie die Angaben, dürfen Sie die Veranstaltungsflächen leider nicht betreten.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung falscher
personenbezogener Daten gem. Art. 16 DSGVO, auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO und auf eine
Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. Machen Sie entsprechende Ansprüche
geltend, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und wir Ihrem Anspruch
nachkommen können. Zudem können Sie sich bei der für uns zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.

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17. DATENERFASSUNG

Auszug aus der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

§ 5 Anwesenheitsdokumentation

(1) Die Verantwortlichen für Veranstaltungen (…) haben eine Anwesenheitsdokumentation zu führen,
soweit geschlossene Räume betroffen sind (…).
Die Verantwortlichen für Veranstaltungen haben eine Anwesenheitsdokumentation auch zu führen,
soweit die Veranstaltung ganz oder teilweise im Freien stattfindet. (…)
Die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation kann auch unter Nutzung digitaler
Anwendungen, auch solcher die eine automatisierte Datenerfassung ohne Mitwirkung des
Verantwortlichen ermöglichen, erfolgen. In jedem Fall muss die Möglichkeit einer
Anwesenheitsdokumentation ohne Nutzung digitaler Anwendungen vorgehalten werden.

(2) Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zum Vollzug infektionsrechtlicher
Vorschriften, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden
Angaben enthalten:
        • Vor- und Familienname,
        • Telefonnummer,
        • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
          (verzichtbar bei digitalen Anwendungen)
        • vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden
        • Anwesenheitszeit und
        • Platz- oder Tischnummer, sofern vorhanden (verzichtbar bei digitalen Anwendungen)

Die Anwesenheitsdokumentation nach Satz 1 ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der
Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte
aufzubewahren oder zu speichern. Die Anwesenheitsdokumentation ist den zuständigen Behörden
zur Kontrolle der Verpflichtungen nach den Absätzen 1, 3 und 4 auf Verlangen zugänglich zu
machen. Darüber hinaus ist den zuständigen Behörden auf Verlangen die
Anwesenheitsdokumentation auszuhändigen oder ihnen auf sonstige geeignete Weise der Zugriff zu
ermöglichen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs
oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig
oder Ausscheiderin oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen oder zu vernichten. Die Sätze 2
bis 4 gelten nicht, soweit die Anwesenheitsdokumentation unter Nutzung digitaler Anwendungen
geführt wird, die die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Verantwortlichen technisch nicht
zulassen.

(3) Die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies gilt
auch im Falle der Registrierung in einer digitalen Anwendung zur Anwesenheitsdokumentation
durch die Nutzerinnen und Nutzer.

(4) Die Verantwortlichen im Sinne des Absatzes 1 haben anwesenden Personen, die unvollständige
oder offensichtlich falsche Angaben machen, den Zutritt oder den weiteren Verbleib zu verwehren.
Soweit die Anwesenheitsdokumentation unter Nutzung digitaler Anwendungen geführt wird, die die
Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Verantwortlichen technisch nicht zulassen, gilt Satz 1 mit
der Maßgabe, dass die Verantwortlichen sicherzustellen haben, dass die digitalen Anwendungen
ordnungsgemäß genutzt werden.

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