HYGIENE & SCHUTZKONZEPT - TDI 2021 Verti Music Hall, Berlin - Bundesverband der ...
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INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorwort 2. Rechtslage 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Ausgangslage 3. Allgemeine Informationen 4. Veranstaltungsinformationen 1. Beschreibung 2. Veranstaltungszeiten 3. Personenanzahl 4. Veranstaltungsflächen 5. Ablauf 5. Allgemeine Hygienemaßnahmen 1. Allgemein 2. Sanitärbereiche 3. Lüftung 4. Testkonzept 5. Digitale & Kontaktlose Anwendungen 6. Zusätzliche Hygienemaßnahmen – Auf- & Abbau 1. Allgemein 2. Mitarbeiter*innen - Kontaktnachverfolgung & Anwesenheitsdokumentation 3. Technik & Set 7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen – Gäste 1. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Gäste 2. Guest Management & Datenschutz 3. Einlasskontrolle / Akkreditierung 4. Zugang 5. Garderobe, Kofferabgabe 6. Bühnenprogramm 8. Zusätzliche Hygienemaßnahmen - Catering 1. Gäste Catering 2. Crew Catering 9. Sicherheit 1. Sicherheit (allgemein) 2. Sanitäts- und Brandsicherheitswachen 10. Auswertung 11. Risikoanalyse 12. Pläne 13. Reinigungs- & Desinfektionsplan 14. Unterweisungen / Briefings 15. Grafiken & Hinweisschilder 16. Definitionen 17. Datenerfassung 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 2
1. VORWORT Die Agentur DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH wurde vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. beauftragt ein Schutz- und Hygienekonzept für den Tag der Industrie 2021 (TDI21) zu erstellen. In diesem Schutz- und Hygienekonzept werden die hygienerelevanten Aspekte betrachtet, bewertet und bei Bedarf mit Maßnahmen versehen, um eine sichere Umsetzung des TDI21 zu gewährleisten. Die Ausarbeitung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Unterlagen und Informationen des Veranstalters. Fehler oder Änderungen sind umgehend mitzuteilen und entsprechend abzuändern. Veränderungen und Vervielfältigung jeglicher Art sind nur nach Absprache des Urhebers gestattet. Die festgelegten Maßnahmen dieses Konzeptes sind durch die Verantwortlichen umzusetzen. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 3
2. RECHTSLAGE 2.1. Gesetzliche Grundlage(n): Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in seiner aktuellen Fassung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 Der Senat von Berlin, Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, siebte Änderung vom 14.05.2021 Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für sichere Veranstaltungen in Berlin während der Corona-Pandemie vom 02.06.2021 2.2. Ausgangslage: Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie, verursacht durch das SARS-CoV2-Virus, erfordert die sorgfältige Planung, Umsetzung und Kontrolle geeigneter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Veranstaltungsbetrieb. Entsprechend der spezifischen Anforderungen des Veranstaltungsablaufs wird ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt. Bei der Erstellung des Schutz- und Hygienekonzepts werden die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden berücksichtigt und die Vorgaben der aktuellen SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen sowie die bereichsspezifischen Verordnungen beachtet. Wesentliche Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen sowie die ausreichende Belüftung in geschlossenen Räumen. Ein weiteres wesentliches Ziel der Schutzmaßnahmen ist die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung durch geeignete Maßnahmen. Nachfolgend werden die allgemeinen und speziellen Maßnahmen dargestellt, die vor, während und nach der Veranstaltung vom Betreiber, der ausführenden Agentur und vom Veranstalter geplant, umgesetzt und kontrolliert werden. Das Schutz- und Hygienekonzept gilt für den gesamten Veranstaltungszeitraum, inkl. Auf- / Abbau und Proben, und für alle anwesenden Personen (Betreiber, Veranstalter, Mitarbeiter, Dienstleister und Gäste) . Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltungen ist die Erlaubnis durch Infektionsschutzgesetz oder durch die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 4
3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Veranstaltungsort: Verti Music Hall, Mercedes-Platz 2 10243 Berlin (Betreiber: Anschutz Entertainment Group Operations GmbH) Projektverantwortlich: Dirk Dreyer & Peter-Florian Nyari Auftraggeber: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Projektverantwortlich: Tim Zeller Ausführende Agentur: DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH Scharnhorststrasse 8a 10115 Berlin Projektverantwortlich: Ingo Wietzke Verfasser: DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH Dan Filipas Hygieneverantwortlicher vor Ort: DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH Dan Filipas Covid-19 Schnelltests: Tests können an allen von der Senatsverwaltung auf der Seite www.test-to-go.berlin gelisteten Teststellen durchgeführt werden Catering: Levy Restaurants Food Affairs GmbH Mercedes-Platz 1 10243 Berlin Projektverantwortlich: Alina Reinhardt Reinigung & Desinfektion: GRG Services Berlin GmbH & Co. KG 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 5
4. VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN 4.1. Beschreibung: Der TDI steht für den Dialog zwischen Entscheidungsträgern und Innovatoren aus Wirtschaft und Politik. Er findet in diesem Jahr zum ersten Mal als hybride Konferenz statt. On Site findet der TDI 2021 in der Verti Music Hall statt. Bei der Planung stehen Gesundheit und Sicherheit an vorderster Stelle. Der virtuelle TDI bietet nicht nur Livestreams der Reden und Diskussionen in der Verti Music Hall. Virtuelle Sessions zu vielfältigen Themen rund um das aktuelle TDI-Thema erweitern das Programm zu einer umfangreichen Industriekonferenz. Die Teilnahme ist ebenfalls über die Social-Media-Kanäle des BDI möglich. 4.2. Veranstaltungszeiten: Aufbau: 19.06.2021 | 08:00 – 02:00 Uhr Aufbau: 20.06.2021 | 09:00 – 21:00 Uhr Proben: 21.06.2021 | 08:00 – 20:00 Uhr BBQ: 21.06.2021 | 16:30 – 20:30 Uhr Event: 22.06.2021 | 08:00 – 20:00 Uhr Abbau: 23.06.2021 | 08:00 – 20:00 Uhr 4.3. Personenanzahl: Maximal 500 Personen pro Veranstaltungstag zuzüglich 100 Mitarbeiter (entspricht 7,31m2 pro Person bei 4385m2 Veranstaltungsfläche) 4.4. Veranstaltungsflächen: Veranstaltungs- /Sozialflächen: • Haupthalle: 1750m2 • Tribüne 3: 600m2 • Tribüne 4: 400m2 • Foyer 1: 400m2 • Terrasse (Outdoor): 635m2 • Foyer 3: 300m2 • Foyer 4: 300m2 Bewegungsflächen: • Treppenhaus: 150m2 • Gästeweg EG: 150m2 Sonderflächen: • Einlass (Outdoor): 100m2 • Akkreditierung: 100m2 • Garderobe: 125m2 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 6
4. VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN 4.5. Ablauf Datum Uhrzeit Hauptsaal Nebenbereiche All Areas 19.06.21 08:00 Aufbau 02:00 20.06.21 08:00 Aufbau 20:00 21.06.21 08:00 08:30 09:00 Proben & Restaufbau 09:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 12:30 13:00 13:30 14:00 14:30 15:00 15:30 16:00 BBQ 16:30 Begehung BDI 17:00 17:30 18:00 18:30 19:00 19:30 20:00 22.06.21 07:00 Akkreditierung Presse 07:30 Pressekonferenz 08:00 Einlass Gäste 08:30 09:00 Bühnenprogramm 09:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 12:30 13:00 Mittagspause 13:30 Bühnenprogramm 14:00 14:30 15:00 15:30 16:00 16:30 Get Together 17:00 17:30 18:00 18:30 19:00 19:30 20:00 20:30 23.06.21 08:00 Abbau 20:00 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 7
5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN 5.1. Allgemein: Alle am Veranstaltungsort befindlichen Personen müssen u.a. die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch Instituts zum Infektionsschutz und den Vorgaben der jeweiligen Infektionsschutzverordnung in ihrer aktuellsten Fassung berücksichtigen: • Mindestabstand von 1,5m zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt wohnen • Insbesondere auf Umarmungen, Händeschütteln u.ä. Kontakte verzichten • Regelmäßiges Händewaschen (min. 20-30 Sek.) • Regelmäßige Händedesinfektion (min. 20-30 Sek.) • Hände aus dem Gesicht fernhalten • Husten und Niesen in die Armbeuge • Im Krankheitsfall nicht erscheinen • Medizinische Gesichtsmaske (OP Maske) tragen • Masken mit Ventil dürfen nicht verwendet werden • Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App • Lüften • Ausreichende Belüftung und Luftaustausch durch eine geeignete Lüftungsanlage oder durch regelmäßige Lüftungspausen • An allen Zugängen werden Tafeln mit den Hygienehinweisen aufgestellt. • An allen neuralgischen Positionen werden Händedesinfektionsmittelspender platziert (Eingänge, Zugänge zu weiteren Räumen, Treppenaufgänge, Fahrstuhlbereiche, vor den Sanitärbereichen, an der Garderobe und an der Akkreditierung) • Wirkspektrum des verwendeten Desinfektionsmittels: bakterizid (gegen Bakterien), levurozid (gegen Hefepilze) und zusätzlich begrenzt viruzid (gegen behüllte Viren). • Auswahl wird aus der Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des RKI getroffen. • Zusätzlich werden die Mitarbeiter, Gäste und Akteure mit sogenannten Händedesinfektionsmittel-Kittelflaschen (50 -100 ml) ausgestattet. So ist die Händedesinfektion regelhaft gewährleistet und personenbezogen nutzbar. • Im Eincheck-Bereich, beim Zugang, werden Markierungen zu Wahrung des Sicherheitsabstands auf dem Fußboden angebracht. • Die Reinigung und Desinfektion von häufigen Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Handläufen, Schaltflächen, Taster) erfolgt mehrmals täglich durch dauerhaft anwesende Reinigungskräfte und wird entsprechend dokumentiert. • (Reinigungs- & Desinfektionsplan im Anhang) • Das Reinigungspersonal befolgt die Vorgaben gem. der relevanten Normen und Standards. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 8
5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN 5.2. Sanitärbereiche: • Der Zugang zu den Sanitärbereichen erfolgt nach dem „Einbahnstraßenprinzip“. Jeweils eine separate Tür wird für den Ein- und Ausgang genutzt. Die Laufrichtungen werden durch Hinweisschilder vorgegeben. • Vor den Zugängen zu den Toilettenbereichen werden Hinweise zur Einhaltung der Hygieneregeln aufgestellt. • Zur Unterstützung des Einhaltens des Mindestabstands innerhalb der Toilettenräume werden werden bei den Herren-WCs jedes zweite Urinal und bei den Damen- und Herren-WCs jedes zweite Handwaschbecken gesperrt. (Die erforderliche Mindestanzahl an Toiletten und Urinalen in Bezug auf die Anzahl der Besucher wird durch diese Maßnahme nicht unterschritten) • Die Reinigung und Desinfektion aller Bereiche inkl. der Handwaschbecken erfolgt, nach Bedarf, mehrmals täglich und wird entsprechend dokumentiert. • Das Reinigungspersonal trägt Mund-Nasen-Bedeckung und Handschuhe und befolgt darüber hinaus die Vorgaben gem. der relevanten Normen und Standards, unter anderem gemäß HACCP, DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 14001:2009 und EMAS. • Die Füllstände der zahlreich vorhandenen Flüssigseifen- und Trockenpapierspender werden vom Reinigungspersonal in regelmäßigen Abständen kontrolliert und bei Bedarf wieder aufgefüllt. • Die Besucher haben zusätzlich die Möglichkeit zur Handdesinfektion beim Verlassen und beim Betreten des Sanitärbereichs. • Im Bereich der Sanitäranlagen werden Hinweisschilder zur „richtigen“ Händehygiene angebracht. 5.3. Lüftung: • Die Lüftungsanlagen für die Halle der Verti-Music-Hall bestehen aus 2 Lüftungsgeräten, die auf dem Dach der VMH installiert sind. • Diese Geräte sind als Kombi-Geräte (Zuluft, Abluft) mit Wärmerückgewinnung und Umluftbetrieb ausgeführt. • Zum Betrieb während einer Veranstaltung werden die Geräte zur Vermeidung einer Schadstoffübertragung der Abluft an die Zuluft auf reinen Außenluft/Fortluftbetrieb umgestellt. • Dazu werden folgende Maßnahmen realisiert: • Betrieb der Anlage als reine Zuluft-Abluftanlage, 100% Außenluftbetrieb • Kein Umluftbetrieb durch dauerhaftes Schließen der Umluftklappe • Blockieren der Winter-Anfahrschaltung • Einstellen der Druckverhältnisse, Zuluft hat Überdruck gegenüber der Abluft • Abschaltung der Wärmerückgewinnung (Regenerator) • Nach Veranstaltungsende, Desinfektion/Wechsel des Abluftfilters • Für alle Räume, die nicht an eine geeignete Lüftungsanlage angeschlossen sind, gilt die Pflicht von regelmäßigen Lüftungspausen. • Alle 60 Minuten wird ein kompletter Raumluftaustausch durch vorhandene Fenster und Türen sichergestellt. • Lüftungsdauer: Regelmäßige Stoßlüftung über die gesamten Türen- und Fensterflächen • im Winter drei Minuten • im Frühjahr / Herbst fünf Minuten • im Sommer zehn Minuten 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 9
5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN 5.4. Testkonzept: • Alle beteiligten Personen werden gebeten eigenständig und im Vorfeld, so zeitnah zur Veranstaltung wie möglich, einen PoC-Antigen-Schnelltests, in einer offiziellen Teststation, durchführen zu lassen. • Die Tests können an allen von der Senatsverwaltung auf der Seite www.test-to-go.berlin gelisteten Teststellen durchgeführt werden. • Zusätzlich wird in nahegelegenen Teststationen ein möglicher Bedarf im Rahmen des TDI21 angemeldet und die Liste der entsprechenden Stationen an alle Beteiligten im Vorfeld kommuniziert. • Sogenannte „Selbsttests“ sind nicht zulässig. • Die hier genannte Teststrategie gilt für den gesamten Zeitraum (19. – 23.06.21) und für alle beteiligten Personen. • Zugang zur Location wird nur nach Erbringung eines der folgenden Nachweise gewährt: • Eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführten Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, • Eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines aktuellen PCR-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, das nicht älter als 24 Stunden ist, • Einen Nachweis, dass Sie mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und die letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, • Einen Nachweis über ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR- Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und dass Sie mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie • Einen Nachweis über ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 Testzentren in der Nähe zur Verti Music Hall: CovidZentrum.de East Side Mall (Testzentrum mit BärCODE) Tamara-Danz-Straße 11 Berlin, 10243 08:00 - 20:00 Uhr https://covidzentrum.de/ Testcenter Corona Hedwig-Wachenheim-Str. Hedwig-Wachenheim-Str. 14 Berlin, 10243 10:00 - 20:00 Uhr https://berlin3.testcenter-corona.de/ nhow Berlin Stralauer Alee 3 Berlin, 10245 https://coronatest24.org/#/ 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 10
5. ALLGEMEINE HYGIENEMASSNAHMEN 5.5 Digitale & Kontaktlose Anwendungen: • Der Einsatz von digitalen Anwendungen soll so weit wie möglich erfolgen. • Hierdurch wird der Check-In vereinfacht und beschleunigt, Kontakte werden reduziert, Warteschlangen vermieden und dadurch insgesamt mehr Sicherheit für Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen gewährleistet. • Invitario - im Vorfeld und beim Check-In /-Out der Gäste (implementiertes, erprobtes digitales Teilnehmermanagement-Tool des BDI), • Corona Warn-App - als dringende Empfehlung an alle Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen • Luca-App für den Check-In / -Out der Mitarbeiter*innen, • BärCODE als digitale Schnittstelle zwischen Testzentren und dem Check-In der Gäste/Mitarbeiter als Nachweis eines negativen Test-Ergebnisses, Impfstatus oder Genesung – je nach Möglichkeit zum Veranstaltungszeitpunkt • Es wird immer ebenfalls die Möglichkeit einer Anwesenheitsdokumentation ohne Nutzung digitaler Anwendungen vorgehalten 6. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – AUF- & ABBAU 6.1. Allgemein: • Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist jederzeit Pflicht (außer beim Verzehr von Speisen und Getränken). • Es wird empfohlen entsprechende Pausen zur Regeneration durchzuführen. • Feuchte oder nass gewordene Masken müssen ausgetauscht werden. • Persönliches Werkzeug ist von den Mitarbeiter*innen mitzuführen oder zu kennzeichnen, um eine Nutzung durch andere Personen auszuschließen. • Können Werkzeuge nur von mehreren Personen genutzt werden, muss das Werkzeug bei Beendigung und vor Beginn der Nutzung desinfiziert werden. • Die Anzahl der gleichzeitig tätigen Personen innerhalb des Veranstaltungsortes wird durch eine Entzerrung bereits während der Auf- und Abbauarbeiten, sowie durch Bildung kleinerer Arbeitsgruppen mit zeitlich fest definierten Arbeitsbereichen, reduziert. • Alle Vorgaben und Hinweise des Veranstalters, der ausführenden Agentur und des Betreibers der Veranstaltungsstätte sind ausnahmslos und jederzeit zu beachten bzw. umzusetzen . • Die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und die Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft müssen berücksichtigt werden. • Alle Mitwirkenden und involvierten Beschäftigten der Veranstaltung werden vorab durch den jeweiligen Arbeitgeber über die Notwendigkeit des Tragens eines geeigneten Mund-Nasen- Schutzes informiert. • Dieser ist innerhalb des Veranstaltungsortes jederzeit zu tragen. • Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von Personen führen. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 11
6. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – AUF- & ABBAU 6.2. Mitarbeiter*innen - Kontaktnachverfolgung & Anwesenheitsdokumentation: • Die ausführende Agentur erfasst folgende Angaben des Auf-, Abbau- und Showpersonals, sofern diese nicht die luca App zur Kontaktverfolgung nutzen können/wollen: • Vor- und Familienname, • Telefonnummer, • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes • vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse • Anwesenheitszeit • Die Anwesenheitsliste wird nach Ende der Veranstaltung, von der ausführenden Agentur, für eine Dauer von vier Wochen, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, aufbewahrt bzw. gespeichert und wird der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt. • Die Daten werden ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten, auf Anforderung, an die zuständigen Gesundheitsbehörden übergeben. • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verpflichtet sich die Agentur zur Löschung oder Vernichtung der Anwesenheitsliste. • Das Personal erhält nach der Kontrolle des Nachweises (Test, Impfung, Genesung) Zugang zur Location. • Zur Kontrolle des entsprechenden Nachweises wird u.a. der BärCODE genutzt. • Zur Kontaktnachverfolgung der Mitarbeiter*innen wird die luca-App genutzt. • Anschließend erhält das Personal eine tagesaktuelle Zugangsberechtigung. • Nach Beendigung der Tätigkeit muss über die App wieder ausgecheckt werden. • Zusätzlich wir ein automatischer Check-Out eingestellt, der Mitarbeiter, die sich weiter als 150m von der Location entfernen, auscheckt. • Der Zugang zum Produktionsbereich wird ausschließlich Personen gewährt, deren Arbeitsplatz dort unmittelbar verortet ist. • Die Ausgabe der Arbeitsausweise ist räumlich in einem separierten/geschützten Bereicangesieelt. • Im Anschluss an die Registrierung erfolgt für jede*n Mitarbeiter*in eine Einweisung, visuell (barrierefrei), in die am Veranstaltungsort vorgesehenen Hygieneschutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner*innen. • Die Einweisung wird entsprechend dokumentiert. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 12
6. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – AUF- & ABBAU 6.3. Technik & Set: • Der Auf-/Abbau der Bühne und der technischen Ausstattung und insbesondere die Anordnung der Arbeitsplätze erfolgt unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln. • Falls am Regieplatz aufgrund von Platzmangel den geltenden Abstandsregeln nicht entsprochen werden kann, werden Trennschutzwände eingebaut. • Einander gegenüberliegende Arbeitsplätze werden, dem Mindestabstand von 1,5m entsprechend, versetzt angeordnet. • Während der Proben und der Veranstaltung sind nur die unmittelbar im Produktionsbereich notwendigen Personen zugelassen. • Persönliche Gegenstände, PSA, Funkgeräte etc. sind zu personalisieren und nicht an Dritte weiterzugeben 7. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – GÄSTE 7.1. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Gäste: • Die Gäste erhalten nur mit geeigneter und aufgesetzter Maske Zugang zur Location. Eine medizinische Gesichtsmaske (OP oder FFP2) ist in der Veranstaltungsstätte durchgängig zu tragen, außer auf dem Sitzplatz oder beim Verzehr von Speisen und Getränken. • Es wird jedoch empfohlen, dass alle anwesenden Personen die Maske während der gesamten Dauer der Veranstaltung tragen. • Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine tragen können und ein ärztliches Attest zur Befreiung der Pflicht zum Tragen einer Maske vorlegen können. • Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest zur Befreiung der Pflicht zum Tragen einer Maske erhalten nur Zutritt wenn ein maximal 24 Stunden alter Corona-PCR-Test mit negativem Ergebnis nachgewiesen werden kann. Zusätzlich muss ein sogenanntes Face-Shield getragen werden. • Der Veranstalter wird geeignete Masken und Face-Shields in ausreichender Anzahl vorhalten und diese, bei Bedarf, bereits beim Zugang zur Location aushändigen. • Alle anwesenden Mitarbeiter*innen, wie z.B. Mitarbeiter*innen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie Hostessen und Servicepersonal, tragen einen medizinische Gesichtsmaske. • Auf den Gebrauch von Einweghandschuhen durch das Personal, zum Zwecke des Infektionsschutzes wird verzichtet, da diese keinen ausreichenden Schutz darstellen und durch unsachgemäßen Gebrauch für den Träger eher zu einer Gefahr werden können. • Ausnahmen sind im Bereich der Reinigung und im Bereich der Speisenhandhabung, zur Einhaltung der Hygieneanforderungen im Umgang mit Lebensmitteln. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 13
7. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – GÄSTE 7.2. Guest Management & Datenschutz: • Die elektronische Anmeldung vor der Veranstaltung ist obligatorisch. • Die Gäste werden im Zuge des Einladungsprozesses über die vor Ort geltenden Hygienemaßnahmen informiert. • Der Veranstalter erfasst folgende Angaben der Gäste: • Vor- und Familienname, • (private) Telefonnummer, • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes vollständige (private) Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden • Anwesenheitszeit • Eine Einwilligungserklärung der Teilnehmenden zu Datenerhebungen und Datenübermittlung gemäß DSGVO und SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung wird im Vorfeld eingeholt und ist obligatorisch • Die Anwesenheitsliste wird nach Ende der Veranstaltung, vom BDI, für eine Dauer von vier (4) Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufbewahrt bzw. gespeichert und wird der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt. • Die Daten werden ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten auf Anforderung an die zuständigen Gesundheitsbehörden übergeben. • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verpflichtet sich BDI zur Löschung oder Vernichtung der Anwesenheitsliste. • Anreise zur Veranstaltungsstätte erfolgt ausschließlich individuell und in Eigenverantwortung 7.3. Einlasskontrolle/Akkreditierung: • Unterweisung des gesamten Personals vor Einlass der Gäste, zu den Hygienemaßnahmen und deren Einhaltung (wird entsprechend dokumentiert) • Bei Bedarf, Unterweisung in Handhygiene und Flächendesinfektion • Die Gäste erhalten nach der Kontrolle des entsprechenden Nachweises (Test, Impfung, Genesung) Zugang zur Location. • Zur Kontrolle des entsprechenden Nachweises wird u.a. der BärCODE genutzt. • Nach erfolgreicher Anmeldung inkl. Eingabe der o.g. Kontaktinformationen, dokumentierter Kenntnisnahme der gastspezifischen Hygienemaßnahmen sowie Einverständniserklärung zur Datenspeicherung durch den Gast erhält dieser per E-Mail eine persönliche Anmeldebestätigung inkl. individuellem QR- Code. • An der nachfolgenden Registrierungsstelle werden die individuellen QR-Codes auf den Anmeldebestätigungen kontaktlos mit einem elektronischen Barcodescanner erfasst. Als Maßnahme im Zuge des allgemein erhöhten Sicherheitsstandards wird die Identität durch Abgleich mit einem gültigen Lichtbildausweis sichergestellt. Die Gäste halten während des Scanvorgangs die eigene ausgedruckte Bestätigung bzw. das eigene mobile Endgerät, auf dem diese Bestätigung gespeichert ist, selbst in der Hand. Die Ankunftszeit des Gastes ist damit elektronisch erfasst. • Der Gast erhält anschließend sein personalisiertes Namensschild / Badge, das während der Veranstaltung zu tragen ist. • Das Personal des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie des Veranstalters trägt bei der Ticketkontrolle eine geeignete Maske. • Beim Verlassen der Veranstaltung wir das Ticket ebenfalls eingescannt. Dadurch ist eine lückenlose Dokumentation der anwesenden Personen und deren Aufenthaltszeit jederzeit nachverfolgbar. • Zur Kontaktnachverfolgung wird das Teilnehmer-Management-Tool von invitario verwendet 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 14
7. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN – GÄSTE 7.4. Zugang: • Unterweisung des gesamten Personals vor Einlass der Gäste, zu den Hygienemaßnahmen und zur Einhaltung der Maßnahmen (wird entsprechend dokumentiert). • Bei Bedarf, Unterweisung in Handhygiene und Flächendesinfektion. • Der Zugang der Gäste in die Location erfolgt ausschließlich über den Zuschauereingang am Mercedes Platz. . • Durch Bodenmarkierungen und Absperrungen (Tensatoren o.ä.) werden die Anstell- und Wartebereiche, entsprechend den geltenden Abstandsregeln, organisiert. • Die genutzten Ein- und Ausgangstüren werden permanent offengehalten, so dass die Besucher und der Sicherheits- und Ordnungsdienst die Türklinken nicht berühren müssen. Ist eine dauerhafte Öffnung der Türen nicht möglich, werden diese ausschließlich von dafür vorgesehenem Personal bedient. • Anschließend gelangen die Gäste über das Foyer im EG zur Freitreppe, über die der Zugang zum 1. OG erfolgt. Die Freitreppe besteht aus zwei nebeneinander gelegenen Treppenläufen. Eine Seite wird exklusiv zum Aufstieg vom EG in das 1. OG und die andere Seite exklusiv für den Abstieg vom 1. OG in das EG genutzt. Gleiches gilt auch, wo bauseitig möglich, für weiterführende Treppen. • Die allgemeine Wegeleitung und Gästeführung wird, im Erdgeschoss, nach dem Einbahnstraßenprinzip geplant. • Ausschließlich Personen mit eingeschränkter Mobilität können, während der Veranstaltung, Personenaufzüge nutzen. • Durch Personal wird dabei sichergestellt, dass sich jeweils nur einzelne Personen bzw. nur in vertretbar nachvollziehbarer Weise zusammengehörige Personen zeitgleich im Aufzug befinden. 7.5. Garderobe: • Unterweisung des gesamten Personals vor Einlass der Gäste, zu den Hygienemaßnahmen zur Einhaltung der Maßnahmen (wird entsprechend dokumentiert). • Bei Bedarf, Unterweisung in Handhygiene und Flächendesinfektion. • Bei der Aufbewahrung der Garderobe wird nur jeder zweite Haken genutzt um einen Kontakt zwischen den einzelnen Garderobenstücken zu vermeiden. • Ausgegebene Mehrweg- Garderobenmarken werden am Tag nur einmalig genutzt und vor der Wiederverwendung am nächsten Tag desinfiziert. • Zusätzlich werden Kontaktflächen durch das Garderobenpersonal, oder das anwesende Reinigungspersonal, in regelmäßigen Abständen, mehrmals täglich, gereinigt. • Bodenmarkierung und Absperrungen, zur Einhaltung der Abstandsregeln, werden angebracht. • Das Garderobenpersonal trägt, sofern keine bauseitige Barriere (Spuckschutz) vorhanden ist, zusätzlich zur Maske ein sogenanntes Face Shield 7.6. Bühnenprogramm • Am jedem Bühnenaufgang wird ein Händedesinfektionsmittelspender aufgestellt • Das Bühnenpersonal desinfiziert sich vor jedem Betreten der Bühne die Hände. • Der Mindestabstand, zwischen auf der Bühne befindlichen Personen, wird durch entsprechende Positionierung der Möbel, Bodenmarkierungen und ein spezifisches Briefing vor Betreten der Bühne sichergestellt. • Der Abstand der Redner zur ersten Besucherreihe beträgt mindestens 4m. • Das Bühnenmobiliar und Utensilien mit Personenkontakt werden bei Rednerwechsel desinfiziert. • Zusätzlich zu den bereits genannten Kommunikationsmaßnahmen wird während des Bühnenprogramms, durch den Moderator, auf die vor Ort geltenden Regeln und Maßnahmen hingewiesen 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 15
8. ZUSÄTZLICHE HYGIENEMASSNAHMEN - CATERING 8.1. Gäste Catering • Die Mitarbeiter des Caterers beachten die für sie geltenden Hygienevorschriften (u.a. HACCP, LMHV, DIN), und tragen durchgängig Mund-Nasen-Bedeckung und, in den notwendigen Bereichen, Einweghandschuhe. • Mit Hilfe von Bodenmarkierungen vor den Ausgabestellen wird der Mindestabstand von 1,5 m markiert (Abstand zwischen Ausgabepersonal und Gast). • Bodenmarkierung zur Einhaltung der Abstandsregeln werden angebracht (Abstand zwischen den Gästen) • Die Tischplatten werden regelmäßig gereinigt. • Die Gäste erhalten die Gerichte an den Ausgabestationen auf allen Ebenen um die Warteschlangenbildung zu minimieren. • Vor- und Nachspeisen werden in einzeln portionierten Weckgläsern serviert. • Hauptspeisen werden von den Köchen auf Tellern portioniert und an den Gast direkt übergeben. • Getränke werden an allen Ausgabestationen und zusätzlichen Getränkestationen, in Flaschen, bereitgestellt um die Warteschlangenbildung zu minimieren. • Wiederverwendbare Geschirr- und Besteckteile sowie Gläser werden grundsätzlich in Hochtemperaturspülanlagen (> 70°C) aufbereitet. • Die Möblierung in den Verzehrbereichen wird nach geltender SARS-CoV-2- Infektionsschutzverordnung und Betriebs-Verordnung geplant. • Darüber hinaus befinden sich auf der direkt zugänglichen Freiluft-Terrasse Tische, an denen sich die Gäste aufhalten und die Speisen und Getränke verzehren können. • Die Tische sind generell so ausgerichtet, dass der Mindestabstand von 1,5m von Person zu Person jederzeit gewährleistet wird. Zusätzlich werden Hinweisschilder mit der maximal möglichen Belegung angebracht. 8.2. Crew Catering • Das Crew Catering wird bei Bedarf gestaffelt, in Abhängigkeit von den Möglichkeiten zur Einhaltung der geltenden Abstandsregeln, organisiert. • Ausschließlich Essensausgabe (auch für Besteck, Getränke,…), keine Selbstbedienung. • Keine Besteckkörbe (keine Möglichkeit zum reingreifen). • Keine Getränkeautomaten oder -spender. • Getränke werden ausschließlich in geschlossenen, kleinen Flaschen, die einen individuellen Gebrauch ermöglichen, angeboten. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 16
9. SICHERHEIT 9.1. Sicherheit (allgemein): • Vor, während und nach der Veranstaltung überwachen, auf der gesamten Veranstaltungsfläche, Mitarbeiter*innen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, sowie Hosts/Hostessen und Mitarbeiter*innen des Veranstalters und der ausführenden Agentur, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und stehen, bei Bedarf, beratend zur Verfügung. 9.2. Sanitäts- und Brandsicherheitswachen: • Der Einsatz- und Behandlungsraum für den in der Verti Music Hall eingesetzten Sanitätsdienst befindet sich im 4. OG im östlich gelegenen Bereich des Foyers. • Darüber hinaus, steht an den Veranstaltungstagen zusätzlich ein RTW als weiterer Behandlungsraum zur Verfügung. • Der Dienstleister im Sanitäts- und Brandsicherheitswachdienst orientiert sich in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung zur Vermeidung von Infektionen im Wesentlichen an den Vorgaben der Berliner Feuerwehr. • Die jeweils gültige Version wird durch den Dienstleister für die Umsetzung im Sanitäts- und Brandsicherheitswachdienst entsprechend angepasst. 10. AUSWERTUNG • Nach Ende der Veranstaltung, inkl. Abbauphase, wird eine ausführliche Auswertung aller getroffenen Maßnahmen mit allen beteiligten Gewerken durchgeführt. • Zusätzlich werden die Kooperations-Testzentren mit einbezogen und befragt. • Ebenso ist eine Teilnehmerbefragung zum Hygiene- und Testkonzept denkbar (ist noch zu prüfen). 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 17
11. RISIKOANALYSE Gefährdungsbeurteilung unter hygienischen Gesichtspunkten Risiko Faktor Maßnahme Faktor Gefährdung Faktor Teststation(en) 3 dezentral 3 gering 1,0 Anreise 3 individuell 3 gering 1,0 Zugang 3 nur (negativ, genesen, geimpft) 3 gering 1,0 kontaktlos via App, Händedesinfektion vor der Akkreditierung 3 3 gering 1,0 Akkreditierung, Bodenmarkierungen Mindestabstand, Bodenmarkierungen, Lücken zwischen den abgegebenen Garderobe 3 Garderobenteilen, Desinfektion der 3 gering 1,0 Garderobenmarken, Personal trägt Maske und Visier, regelmäßige Händedesinfektion kurze Fahrt, Personenbegrenzung, Maskenpflicht, Desinfektionsmittelspender an Ein- Aufzug 3 3 gering 1,0 und Ausgang, regelmäßige Reinigung/Desinfektion der Kontaktflächen Einbahnstraßen System, Treppe 2 3 gering 0,7 Maskenpflicht Mindestabstand, Personenbegrenzung, Maskenpflicht, RLT-Anlage (Zu- & Aerosole in Innenraum 3 3 gering 1,0 Abluft), Hinweisschilder zur Maskenpflicht, Bodenmarkierungen Desinfektionsmittelspender an allen neuralgischen Positionen, Schmierinfektionen 2 Hinweisschilder zur korrekten 3 gering 0,7 Handdesinfektion und zum korrekten Händewaschen Seating 3 Mindestanstand 1,5m 3 gering 1,0 Mindestabstand, Bodenmarkierungen, Catering 3 Maskenpflicht in Warteschlangen, 3 gering 1,0 einzeln portioniert, geschlossene Flaschen Mindestabstand, Bodenmarkierungen, Crew Catering 3 Maskenpflicht in Warteschlangen, 3 gering 1,0 einzeln portioniert, geschlossene Flaschen, gestaffelt organisiert Mindestabstand auf der Bühne, 4m Abstand zum Publikum, Bühne 3 Desinfektion des Mobiliars und der 3 gering 1,0 Mikrofone, Popschutz Austausch bei Rednerwechsel Hygiene Informationen in der Vorkommunikation, Hinweisschilder vor Ort, Ansagen Kommunikation 0 durch Moderation, zusätzliches 3 gering 0,0 Personal zur Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen Gesamt - Risikofaktor 2,64 Gesamt - Maßnahmenfaktor 3,00 Risiko- & Gefährdungsbeurteilung gering 0,9 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 18
12.1. PLAN – EG Desinfektionsmittelständer Desinfektionsmittel Pumpflasche 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 19
12.2. PLAN – 1.OG Desinfektionsmittelständer Desinfektionsmittel Pumpflasche 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 20
12.3. PLAN – 3.OG Desinfektionsmittelständer Desinfektionsmittel Pumpflasche 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 21
12.4. PLAN – 4.OG Desinfektionsmittelständer Desinfektionsmittel Pumpflasche 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 22
Verti Music Hall 10/06/2021 Reinigungsplan/Leistungsverzeichnis Nachreinigung, Zwischenreinigung und Aufbaukraft Veranstaltung: Tag der Industrie Datum: 19.-21.06.2021 / 23.06.2021 Tätigkeiten Intervall Bemerkung Zwischen- & Nachreinigung Nachts bzw. außerhalb der Nutzungszeiten des Veranstalters täglich Aufbaukraft (je nach 08:00 - 10:00 10:00 - 12:00 12:00 - 14:00 14:00 - 16:00 16:00 - 18:00 18:00 - 20:00 20:00 - 22:00 22:00 - 00:00 00:00 - 02:00 Nutzungszeitraum) Papierkörbe entleeren, innen und außen reinigen 4+1 x x x x x Bodenbeläge: 1 stufiges Nasswischen, desinfizierend 3+1 x x x x Reinigung des textilen Fußbodens durch Staubsaugen in 1+1 x x genutzten Räumen Entfernen der Griffspuren, Spritzer und Flecken im Griffbereich 9+1 x x x x x x x x x x der Türen desifizierend reinigen 13. REINIGUNGS- & DESINFEKTIONSPLAN Feuchtreinigungen der Möbelsichtflächen, Tische,Schranktüren, freien Regalflächen, Lichtschalter, 1+1 x x Steckdosen, Telefone, Heizkörper und Jalousien Absaugen der textilen Flächen der Stühle 1 x Feuchtreinigungen der nicht textilen Flächen der Stühle 1 x Transparenten Flächen prüfen und ggf. reinigen 9+1 x x x x x x x x x x TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) Einrichtungsgegenstände, Sonderkonstruktionen und 1+1 x x Raumgestaltungselemente reinigen Aufzugtüren, Auzugkabinen und alle Touchflächen 9+1 x x x x x x x x x x desinfizierend reinigen WC check und desinfizierende Reinigung alle Ebenen 9+1 x x x x x x x x x x permanente Kontrolle und Hygieneckeck des gesamten 9+1 x x x x x x x x x x Bereiches Kontrolle des gesamtes Reviers ggf. partiell reinigen 9+1 x x x x x x x x x x Reinigungsplan Leistungsverzeichnis Ersteller: Cornelia Denzer, GRG Auf-/Abbau Tag der Industrie - 19.-21.06.2021/ 23.06.2021 Freigegeben: Peter Jahnisch, AEG Stand: 02.06.2021 23
Verti Music Hall 10/06/2021 Reinigungsplan & Leistungsverzeichnis Eventbegleitung/ Hygienekraft Veranstaltung: Tag der Industrie Datum: 22.06.2021 Tätigkeiten Intervall Bemerkung Zeiten täglich 08:00 - 10:00 10:00 - 12:00 12:00 - 14:00 14:00 - 16:00 16:00 - 18:00 18:00 - 20:00 Papierkörbe entleeren, innen und außen reinigen 6 x x x x x x Bodenbeläge: 1 stufiges Nasswischen, desinfizierend 3 x x Griffspuren, Spritzer und Flecken im Griffbereich der Türen 6 x x x x x x desifizierend reinigen 13. REINIGUNGS- & DESINFEKTIONSPLAN Kontrolle Innenraum in Feuchtreinigung der nicht textilen Flächen der Stühle 6 den Pausen / partielle x x x x x x Reinigung, wo erforderlich Transparenten Flächen prüfen und ggf. desinfizierend reinigen 2 x x Tische & Oberflächen desinfizierend reinigen 6 x x x x x x Einrichtungsgegenständen, Sonderkonstruktionen und 1 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) Raumgestaltungselementen desinfizierend reinigen x Aufzugtüren, Auzugkabinen und aller Touchflächen 6 x x x x x x desifizierend reinigen Permanenter WC Check und desinfizierende Reinigung alle 6 x x x x x x Ebenen Permanente Kontrolle und Hygieneckeck des gesamten 6 x x x x x x Bereiches Kontrolle des gesamtes Reviers ggf. partiell reinigen 6 x x x x x x Reinigungsplan Leistungsverzeichnis Ersteller: Cornelia Denzer, GRG Tag der Industrie - 22.06.2021 Freigegeben: Peter Jahnisch, AEG Stand: 02.06.2021 24
14. UNTERWEISUNGEN / BRIEFINGS Wann? Wer? Unterweisungsart Durch KW 23 alle Gäste und Akteure Schriftliche Unterweisung im Vorfeld Veranstalter TZ, DD KW 24 alle Mitarbeiter Schriftliche Unterweisung im Vorfeld Agentur DF 18.06.21 Mitarbeiter Veranstalter Barrierefreie Unterweisung im Vorfeld Veranstalter TZ, SB 18.06.21 Mitarbeiter Agentur Barrierefreie Unterweisung im Vorfeld Agentur DF Vor Aufbaubeginn Betreiber Location Barrierefreie Unterweisung vor Ort Agentur AKO, DF Vor Arbeitsantritt Security Auf- & Abbau Barrierefreie Unterweisung vor Ort Betreiber Location PN Vor Arbeitsantritt Messe- /Setbauer Barrierefreie Unterweisung vor Ort Agentur DF Vor Arbeitsantritt Technikfirma Barrierefreie Unterweisung vor Ort Agentur PG Vor Arbeitsantritt Reinigungspersonal Barrierefreie Unterweisung vor Ort Betreiber Location PN Vor Arbeitsantritt Cateringfirma Barrierefreie Unterweisung vor Ort Betreiber Location DF Vor Arbeitsantritt Security Event Barrierefreie Unterweisung vor Ort Betreiber Location PN Vor Arbeitsantritt Lieferanten Barrierefreie Unterweisung vor Ort Agentur BB 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 25
15. GRAFIKEN UND HINWEISSCHILDER 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 26
15. GRAFIKEN UND HINWEISSCHILDER 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 27
16. DEFINITIONEN • Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist eine aus handelsüblichen Stoffen hergestellte, an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende, textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist so zu tragen, dass Mund und Nase so bedeckt werden, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird. • Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie sind ursprünglich als sogenannte „Staubschutzmaske“ aus dem Bereich des Handwerks bekannt. Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar („Kaffeefilterform“) und schützen den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Korrekt sitzende FFP-Masken liegen dicht an und bieten Fremd- und Eigenschutz. Bei einer FFP-Maske (ohne Ausatemventil) beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. • Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ausatemventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft über die Maskenfläche und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Bei Masken mit Ventil ist der Fremdschutz wesentlich weniger ausgeprägt. Ausgeatmete Aerosole werden nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst und verwirbelt. • Bei medizinischen Gesichtsmasken, Mund-Nasen-Schutz (MNS), oft auch OP-Masken genannt, handelt es sich um Einmalprodukte, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig aufgebaut. In ihrem Erscheinungsbild sind sie sich sehr ähnlich: Rechteckige Form mit Faltenwurf, damit sich die Maske dem Gesicht anpassen kann. Die Vorderseite (Außenseite) ist meist farbig, die Rückseite (Innenseite) nicht. Die Masken haben Ohrschlaufen und einen Nasenbügel aus Draht. Sie haben klar definierte Filtereigenschaften. • Gesichtsvisiere sind, wie FFP-Masken, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und keine Medizinprodukte. Auch hier ist daher die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) als Ansprechpartnerin zuständig. Die zugrundeliegende, europäische Norm zur Prüfung entsprechender Produkte ist die EN 166:2001 „Persönlicher Augenschutz“. Gesichtsvisiere dienen gemäß dieser Norm, wie auch aus dem Namen der Norm erkennbar ist, als Schutz gegen Tropfen und Spritzer von Flüssigkeiten. Sie sind als Gesichts- und Augenschutz ausgelegt und nicht als Atemschutz. Sie können, anders als OP-Masken oder FFP-Masken, die Luft nicht filtern. Gesichtsvisiere sind daher nicht mit entsprechenden Masken vergleichbar und können deren Funktion nicht ersetzen. Sie dienen ausschließlich einem zusätzlichen Schutz der Augen und des Gesichts vor Tröpfchen und Spritzern. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 28
17. DATENERFASSUNG Zu Ihrem Schutz und einer schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit zu dokumentieren. • Vor- und Familienname, • Telefonnummer, • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes (verzichtbar bei digitalen Anwendungen) • vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden • Anwesenheitszeit Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? Zunächst sind wir, DREINULL Agentur für Mediatainment GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Brunk, Ingo Wietzke und Max Hassemer, Wallstraße 16, 10179 Berlin, für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Mitarbeiter*innen verantwortlich, die Sie uns bereitstellen, damit wir Ihren Aufenthalt auf unserer Veranstaltung in der Verti Music Hall dokumentieren können. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Gäste und Speaker ist der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) verantwortlich. Werden diese personenbezogenen Daten von dem zuständigen Gesundheitsamt angefordert, ist der Berliner Senat für die Zulässigkeit der Datenübermittlung und die weitere Datenverarbeitung beim zuständigen Gesundheitsamt verantwortlich. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese personenbezogenen Daten verarbeitet? Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senates zu den Corona-Schutz- Maßnahmen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit dem Besuch unserer Veranstaltung in der Verti Music Hall zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen wir zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, verwenden. An wen werden diese personenbezogenen Daten übermittelt? Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes an dieses übermittelt. Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert? Gemäß der vom Berliner Senat erlassenen Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, zuletzt geändert durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2- Infektionsschutzverordnung vom, bewahren wir Ihre Angaben tagesaktuell für vier Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist. Was passiert, wenn keine Angaben gemacht werden? Verweigern Sie die Angaben, dürfen Sie die Veranstaltungsflächen leider nicht betreten. Welche Rechte haben Sie? Sie haben das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung falscher personenbezogener Daten gem. Art. 16 DSGVO, auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO und auf eine Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. Machen Sie entsprechende Ansprüche geltend, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und wir Ihrem Anspruch nachkommen können. Zudem können Sie sich bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 29
17. DATENERFASSUNG Auszug aus der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung § 5 Anwesenheitsdokumentation (1) Die Verantwortlichen für Veranstaltungen (…) haben eine Anwesenheitsdokumentation zu führen, soweit geschlossene Räume betroffen sind (…). Die Verantwortlichen für Veranstaltungen haben eine Anwesenheitsdokumentation auch zu führen, soweit die Veranstaltung ganz oder teilweise im Freien stattfindet. (…) Die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation kann auch unter Nutzung digitaler Anwendungen, auch solcher die eine automatisierte Datenerfassung ohne Mitwirkung des Verantwortlichen ermöglichen, erfolgen. In jedem Fall muss die Möglichkeit einer Anwesenheitsdokumentation ohne Nutzung digitaler Anwendungen vorgehalten werden. (2) Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zum Vollzug infektionsrechtlicher Vorschriften, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten: • Vor- und Familienname, • Telefonnummer, • Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes (verzichtbar bei digitalen Anwendungen) • vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden • Anwesenheitszeit und • Platz- oder Tischnummer, sofern vorhanden (verzichtbar bei digitalen Anwendungen) Die Anwesenheitsdokumentation nach Satz 1 ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern. Die Anwesenheitsdokumentation ist den zuständigen Behörden zur Kontrolle der Verpflichtungen nach den Absätzen 1, 3 und 4 auf Verlangen zugänglich zu machen. Darüber hinaus ist den zuständigen Behörden auf Verlangen die Anwesenheitsdokumentation auszuhändigen oder ihnen auf sonstige geeignete Weise der Zugriff zu ermöglichen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheiderin oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen oder zu vernichten. Die Sätze 2 bis 4 gelten nicht, soweit die Anwesenheitsdokumentation unter Nutzung digitaler Anwendungen geführt wird, die die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Verantwortlichen technisch nicht zulassen. (3) Die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies gilt auch im Falle der Registrierung in einer digitalen Anwendung zur Anwesenheitsdokumentation durch die Nutzerinnen und Nutzer. (4) Die Verantwortlichen im Sinne des Absatzes 1 haben anwesenden Personen, die unvollständige oder offensichtlich falsche Angaben machen, den Zutritt oder den weiteren Verbleib zu verwehren. Soweit die Anwesenheitsdokumentation unter Nutzung digitaler Anwendungen geführt wird, die die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Verantwortlichen technisch nicht zulassen, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Verantwortlichen sicherzustellen haben, dass die digitalen Anwendungen ordnungsgemäß genutzt werden. 10/06/2021 TDI21 Hygienekonzept (Verf.: Dan Filipas) 30
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