I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim

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I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das

  Amt Biesenthal-Barnim
33. Jahrgang                                    Biesenthal, 31. Januar 2023                                    Nummer 1 | Woche 5

I. Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung der Stadt Biesenthal für das Haushaltsjahr 2023                                                           Seite 2
Haushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2023                                                      Seite 2
Haushaltssatzung der Gemeinde Sydower Fließ für das Haushaltsjahr 2023                                                     Seite 3
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Marienwerder
für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)                                                      Seite 4
Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Marienwerder nach § 12 b Abs. 2
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg                                                                             Seite 4
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Rüdnitz
für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)                                                      Seite 5
Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Rüdnitz
nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg                                                          Seite 5
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Sydower Fließ
für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)                                                      Seite 6
Festsetzung der Hundesteuer der Gemeinde Sydower Fließ
nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg                                                          Seite 6
Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhlsdorf/Marienwerder vom 01.12.2022                          Seite 7
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz               Seite 7
Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Priesterpfuhl in der Gemarkung Danewitz                         Seite 8

Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal vom 08.12.2022                                             Seite 9
Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz vom 15.12.2022                                                      Seite 9
Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ vom 08.12.2022                                               Seite 10
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
|2|     31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5                                                   Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

                                                            I. Amtlicher Teil

                                                   Amtliche Bekanntmachungen

                      Haushaltssatzung der Stadt Biesenthal für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird             a.) Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H.
nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal vom          b.) Für die Grundstücke (Grundsteuer B)                         410 v. H.
08.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen.                               2. Gewerbesteuer                                                    300 v. H.

                                  §1                                                                             §5
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird                            1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                 als für die Stadt Biesenthal von wesentlicher Bedeutung angesehen
    ordentlichen Erträge auf                                14.541.900 €        werden, wird auf 30.000 € festgesetzt.
    ordentlichen Aufwendungen                               15.217.400 €     2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der
    außerordentliche Erträge auf                               541.900 €        Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt
    außerordentliche Aufwendungen                              194.500 €        einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt.
                                                                             3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen-
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                   dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverord-
   Einzahlungen auf                                         13.971.800 €        netenversammlung der Stadt Biesenthal bedürfen, wird auf 30.000 €
   Auszahlungen auf                                         15.738.500 €        festgesetzt.
                                                                             4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen
festgesetzt.                                                                    ist, werden bei:
                                                                                a) der Entstehung eines zusätzlichen Fehlbetrages auf 100.000 € und
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:       b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-
                                                                                     gen oder Einzelauszahlungen auf 150.000 €
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         12.195.400 €        festgesetzt.
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         12.396.700 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                1.776.400 €    Biesenthal, den 09.12.2022
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                2.984.700 €
                                                                             gez. A. Nedlin
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                      0€      Amtsdirektor
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                357.100 €
                                                                                                   Bekanntmachungsvermerk
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven                0€     Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung
Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                   0€     des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 zuletzt geändert durch Artikel 1 des
                                                                             Gesetzes vom 23.06.2021 unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung der
                                    §2                                       Stadt Biesenthal für das Haushaltsjahr 2023, die in der Sitzung der Stadt-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-    verordnetenversammlung am 08.12.2022 beschlossen wurde, in der Zeit von
nahmen werden nicht festgesetzt.
                                                                                     Dienstag, den 07.02.2023 bis Donnerstag, den 23.02.2023
                                  §3
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen künftiger Haushaltsjahre      im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
werden nicht festgesetzt.                                                    merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

                                    §4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt   Biesenthal, 12.12.2022
festgesetzt:
                                                                             gez. A. Nedlin
1. Grundsteuer                                                               Amtsdirektor

               Haushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird             außerordentliche Erträge auf                                         0€
nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder vom              außerordentliche Aufwendungen                                        0€
23.11.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen.
                                                                             2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
                                   §1                                           Einzahlungen auf                                             5.714.800 €
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird                               Auszahlungen auf                                             6.200.500 €
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
    ordentlichen Erträge auf                                  3.909.800 €    festgesetzt.
    ordentlichen Aufwendungen                                 4.123.300 €
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim                                                                          31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5      |3|

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:             einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt.
                                                                                 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen-
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  3.585.500 €          dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde-
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  3.793.300 €          vertretung Marienwerder bedürfen, wird auf 10.000 € festgesetzt.
                                                                                 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                         629.300 €          ist, werden bei:
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                       2.307.700 €          a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplanes zu erwartenden Fehlbe-
                                                                                           trages um 30.000 € und
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                      1.500.000 €          b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                         99.500 €               gen oder Einzelauszahlungen auf 80.000 €
                                                                                 festgesetzt.
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven                    0€
Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                       0€
                                                                                 Marienwerder, den 25.11.2022
                                    §2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-        gez. A. Nedlin
nahmen werden auf 1.500.000 € festgesetzt.                                       Amtsdirektor

                                  §3                                                                 Bekanntmachungsvermerk
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen künftiger Haushaltsjahre          Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung
werden nicht festgesetzt.                                                        des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 zuletzt geändert durch Artikel 1
                                                                                 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 unter dem Hinweis, dass die Haushalts-
                                      §4                                         satzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2023, die in der
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie        Sitzung der Gemeindevertretersitzung am 23.11.2022 beschlossen wurde,
folgt festgesetzt:                                                               in der Zeit von
1. Grundsteuer
     a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A) 200 v. H.           Dienstag, den 07.02.2023. bis Donnerstag, den 23.02.2023
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                          350 v. H.
2. Gewerbesteuer                                                     250 v. H.   im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
                                                                                 merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

                                    §5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als          Biesenthal, den 09.01.2023
   für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird
   auf 10.000 € festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der          gez. A. Nedlin
   Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt           Amtsdirektor

                Haushaltssatzung der Gemeinde Sydower Fließ für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird             Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                        0,00 €
nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ vom             Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                        0,00 €
08.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen.
                                                                                 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven                    0€
                                  §1                                             Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                       0€
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                                                      §2
    ordentlichen Erträge auf                                  2.687.900,00 €     Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
    ordentlichen Aufwendungen                                 2.891.200,00 €     nahmen werden nicht festgesetzt.
    außerordentliche Erträge auf                                         0€                                          §3
    außerordentliche Aufwendungen                                        0€      Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen künftiger Haushaltsjahre
                                                                                 werden nicht festgesetzt.
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
     Einzahlungen auf                                         2.554.100,00 €                                           §4
     Auszahlungen auf                                         2.784.500,00 €     Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt
festgesetzt.                                                                     festgesetzt:
                                                                                 1. Grundsteuer
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:             a.) Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
                                                                                      b.) Für die Grundstücke (Grundsteuer B)                         400 v. H.
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf           2.396.000,00 €     2. Gewerbesteuer                                                     350 v. H.
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf           2.552.400,00 €
                                                                                                                   §5
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  158.100,00 €     1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  232.100,00 €        für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird
                                                                                    auf 10.000 € festgesetzt.
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
|4|     31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5                                                       Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der                               Bekanntmachungsvermerk
     Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt         Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung
     einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt.                   des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 zuletzt geändert durch Artikel 1 des
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen-             Gesetzes vom 23.Juni 2021 unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung
     dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde-             der Gemeinde Sydower Fließ für das Haushaltsjahr 2023, die in der Sitzung
     vertretung Sydower Fließ bedürfen, wird auf 10.000 € festgesetzt.           der Gemeindevertretung am 08.12.2022 beschlossen wurde, in der Zeit von
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen
     ist, werden bei:                                                                    Dienstag, den 07.02.2023 bis Donnerstag, den 23.02.2023
     a) der Entstehung eines zusätzlichen Fehlbetrages auf 30.000 € und
     b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-       im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm-
          gen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €                               merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
festgesetzt.

                                                                                 Biesenthal, den 12.12.2022
Sydower Fließ, den 09.12.2022
                                                                                 gez. A. Nedlin
gez. A. Nedlin                                                                   Amtsdirektor
Amtsdirektor

       Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde
      Marienwerder für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirt-          übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis
schaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer         zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde
B) für das Jahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom             Marienwerder bei der Deutschen Kreditbank AG
07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder hat in ihrer Sitzung            IBAN             DE09 1203 0000 0000 5166 90
am 23.11.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer, unverändert zum Vorjahr,        Swift/BIC        BYLADEM1001
festgesetzt.
Sie betragen:                                                                    Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist ge-
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke                           mäß § 240 AO ein Säumniszuschlag zu erheben.
     Grundsteuer A                                                 200 %
b) für die anderen Grundstücke                                                   Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung tre-
     Grundsteuer B                                                 350 %         ten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn
                                                                                 ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue               zugegangen wäre.
Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 zu versenden. Für alle
Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letz-         Rechtsbehelfsbelehrung
ten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche         Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit
Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben            dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer-
Höhe wie für das Jahr 2022 festgesetzt.                                          den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver-
Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträgen jeweils     waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1,
am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflich-   16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende
tige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des GrStG Gebrauch gemacht        Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die
haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2023         Steuer rechtzeitig zu bezahlen.
fällig.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des             Biesenthal, den 12.01.2023
Jahres 2023, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.
Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden         gez. Nedlin
die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Alle          Amtsdirektor

 Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Marienwerder
           nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Die Hundesteuer sowie die Zweitwohnungssteuer werden jeweils entspre-            Gemäß der geltenden Hundesteuersatzung wird Hundesteuer in einem Be-
chend der geltenden Satzungen festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht.        trag am 01.07.2023 fällig.
                                                                                 Die Zweitwohnungssteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträ-
Bescheide für diese Abgabearten werden 2023 ebenfalls nur an die Abga-           gen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig.
bepflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber          Für Steuerpflichtige, die Jahreszahler sind, wird die Zweitwohnungssteuer
2022 geändert hat.                                                               in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.
In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen solange, bis ein neuer Be-
scheid erstellt und zugeschickt wird.                                            Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim                                                                          31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5     |5|

werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.        Biesenthal, den 12.01.2023
Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte
bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der                gez. Nedlin
Gemeinde Marienwerder bei der Deutschen Kreditbank AG                            Amtsdirektor
IBAN                DE09 1203 0000 0000 5166 90
Swift/BIC           BYLADEM1001

Rechtsbehelfsbelehrung                                                           Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten der Gemeinde Marien-
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat,                werder:
die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch an-                Bescheide für Pachten und Mieten werden nicht erstellt, da die Grund-
gefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-               lage der Zahlung dieser Abgabearten der jeweilige Vertrag mit der Ge-
schrift bei der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der                  meinde Marienwerder, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, ist.
Amtsdirektor, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal einzulegen. Der Wi-            Sollten Sie zur Festsetzung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 noch
derspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Sie Wider-                  Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Steuern/Abgaben, Frau Schröder
spruch erheben, sind Sie verpflichtet, die Steuer rechtzeitig zu bezahlen.       (03337 459955).

   Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Rüdnitz
             für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirt-          bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde
schaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer         Rüdnitz bei der Deutschen Kreditbank AG
B) für das Jahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom
07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt.               IBAN                 DE52 1203 0000 0010 5114 75
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat in ihrer Sitzung am              Swift/BIC            BYLADEM1001
20.10.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer, unverändert zum Vorjahr,
festgesetzt.                                                                     Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist ge-
Sie betragen:                                                                    mäß § 240 AO ein Säumniszuschlag zu erheben.
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
     Grundsteuer A                                                 200 %         Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung tre-
b) für die anderen Grundstücke                                                   ten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn
     Grundsteuer B                                                 400 %         ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023
                                                                                 zugegangen wäre.
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue
Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 zu versenden. Für alle
Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letz-         Rechtsbehelfsbelehrung
ten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche         Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit
Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben            dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer-
Höhe wie für das Jahr 2022 festgesetzt.                                          den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver-
Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträgen jeweils     waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1,
am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflich-   16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende
tige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Ge-       Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die
brauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer in einem Betrag        Steuer rechtzeitig zu bezahlen.
am 01.07.2023 fällig.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des
Jahres 2023, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.         Biesenthal, den 12.01.2023
Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,
werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.        gez. Nedlin
Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte     Amtsdirektor

       Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Rüdnitz
              nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Die Hundesteuer sowie die Zweitwohnungssteuer werden jeweils entspre-            Gemäß der geltenden Hundesteuersatzung wird Hundesteuer in einem Be-
chend der geltenden Satzungen festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht.        trag am 01.07.2023 fällig.
                                                                                 Die Zweitwohnungssteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträ-
Bescheide für diese Abgabearten werden 2023 ebenfalls nur an die Abga-           gen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig.
bepflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber          Für Steuerpflichtige, die Jahreszahler sind, wird die Zweitwohnungssteuer
2022 geändert hat.                                                               in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.
                                                                                 Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,
In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen solange, bis ein neuer Be-        werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.
scheid erstellt und zugeschickt wird.                                            Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
|6|     31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5                                                       Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde       Biesenthal, den 12.01.2023
Rüdnitz bei der Deutschen Kreditbank AG
                                                                                 gez. Nedlin
IBAN                 DE52 1203 0000 0010 5114 75                                 Amtsdirektor
Swift/BIC            BYLADEM1001
                                                                                 Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten der Gemeinde Rüdnitz:
Rechtsbehelfsbelehrung                                                           Bescheide für Pachten und Mieten werden nicht erstellt, da die Grundlage
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit        der Zahlung dieser Abgabearten der jeweilige Vertrag mit der Gemeinde
dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer-           Rüdnitz, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, ist.
den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver-     Sollten Sie zur Festsetzung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 noch
waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1,        Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Steuern/Abgaben, Frau Schröder
16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende             (03337 459955).
Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die
Steuer/Umlage rechtzeitig zu bezahlen.

  Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Sydower
          Fließ für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirt-          die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Alle
schaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer         übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis
B) für das Jahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom             zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde
07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt.               Sydower Fließ bei der Deutschen Kreditbank AG
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ hat in ihrer Sitzung           IBAN                 DE95 1203 0000 0010 5115 74
am 08.12.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer, unverändert zum Vorjahr,        Swift/BIC            BYLADEM1001
festgesetzt.
                                                                                 Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist ge-
Sie betragen:                                                                    mäß § 240 AO ein Säumniszuschlag zu erheben.
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
     Grundsteuer A                                                     250 %     Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung tre-
b) für die anderen Grundstücke                                                   ten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn
     Grundsteuer B                                                     400 %     ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023
                                                                                 zugegangen wäre.
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue
Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 zu versenden. Für alle            Rechtsbehelfsbelehrung
Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letz-         Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit
ten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche         dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer-
Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben            den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver-
Höhe wie für das Jahr 2022 festgesetzt.                                          waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1,
Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträgen jeweils     16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende
am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflich-   Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben sind Sie verpflichtet, die
tige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des GrStG Gebrauch gemacht        Steuer rechtzeitig zu bezahlen.
haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2023
fällig.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des             Biesenthal, den 12.01.2023
Jahres 2023, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.
                                                                                 gez. Nedlin
Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden         Amtsdirektor

                         Festsetzung der Hundesteuer der Gemeinde Sydower Fließ
                    nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Die Hundesteuer wird entsprechend der geltenden Satzungen festgesetzt            Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,
und öffentlich bekannt gemacht.                                                  werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht.
                                                                                 Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte
Bescheide für diese Abgabeart werden 2023 ebenfalls nur an die Abgabe-           bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde
pflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber 2022       Sydower Fließ bei der Deutschen Kreditbank AG
geändert hat.
In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen solange, bis ein neuer Be-        IBAN                 DE95 1203 0000 0010 5115 74
scheid erstellt und zugeschickt wird.                                            Swift/BIC            BYLADEM1001

Gemäß der geltenden Hundesteuersatzung wird Hundesteuer in einem Be-
trag am 01.07.2023 fällig.
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim                                                                        31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5     |7|

Rechtsbehelfsbelehrung                                                          Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten der Gemeinde Sydower
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit       Fließ:
dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer-          Bescheide für Pachten und Mieten werden nicht erstellt, da die Grund-
den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver-    lage der Zahlung dieser Abgabearten der jeweilige Vertrag mit der Ge-
waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1,       meinde Sydower Fließ, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, ist.
16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende            Sollten Sie zur Festsetzung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 noch
Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die          Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Steuern/Abgaben, Frau Schröder
Steuer/Umlage rechtzeitig zu bezahlen.                                          (03337 459955).

Biesenthal, den 12.01.2023

gez. Nedlin
Amtsdirektor

                                  Beschlüsse der Mitgliederversammlung der
                           Jagdgenossenschaft Ruhlsdorf/Marienwerder vom 01.12.2022
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhlsdorf/Marien-              wurde zudem ermächtigt, Spenden/Zuwendungen in einer Gesamthöhe
werder hat am 01.12.2022 beschlossen, dass die Reinerträge aus der Jagd-        von bis zu 1.200 EUR für die Kitas in Ruhlsdorf und Marienwerder sowie
nutzung für das Jagdjahr 2021/2022 an die Jagdgenossen (= Eigentümer            die Grundschule Marienwerder auszureichen. Außerdem wurde beschlos-
bejagdbarer Flächen) ausgezahlt werden, die ihren Anspruch innerhalb des        sen, dass der auszuzahlende Reinertrag für das Jagdjahr 2021/2022 auf
laufenden Jagdjahres geltend machen. Gleiches gilt im Rahmen der gesetz-        8,00 EUR/ha aufgestockt wird. Dazu werden bereits verjährte, nicht abgeru-
lichen Verjährung für die Reinerträge der vorangegangenen drei Jagdjahre.       fene Reinerträge früherer Jagdjahre verwendet.
                                                                                Für die nächste Versammlung wird um weitere Vorschläge für z. B. Spenden
Die Jagdgenossen haben den alten Gremien der Jagdgenossenschaft (Jagd-          oder Zuwendungen gebeten.
vorstand, Kassenführer, Rechnungsprüfer) für die vorangegangenen Jagdjah-
re Entlastung erteilt und neue Rechnungsprüfer gewählt. Weiterhin wurde
ein Haushaltsplan für das Jagdjahr 2022/2023 beschlossen. Der Vorstand          Der Vorstand

                                   Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rüdnitz
                           Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplans
                             „Wendestelle Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz,
                                     nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat in ihrer Sitzung am             in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5,
15.12.2022 den 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Wendestelle Langerönner            16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öf-
Weg“ beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Aufstel-          fentlich ausgelegt.
lung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b         Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder
BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.                                 mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen in der Amtsverwaltung des
Planungsziel ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4        Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, FB
BauNVO und privaten Hausgärten zur Deckung der Nachfrage nach Wohn-             Bauverwaltung/Bauordnung/Liegenschaften, abgegeben werden. Schrift-
grundstücken.                                                                   liche Stellungnahmen sind postalisch an das Amt Biesenthal-Barnim, SB
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Rüdnitz,          Bauleitplanung, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal, zu richten.
Flur 8 im Flurstück 18 (tlw.). Das ca. 0,2 ha große Plangebiet liegt am nord-   Zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie
westlichen Rand des Siedlungsbereiches von Rüdnitz, im Bereich der Wen-         wird darum gebeten, die hinterlegten Planungsunterlagen auf der Home-
destelle am Langerönner Weg. Südlich verläuft der öffentliche Langerönner       page des Amtes Biesenthal-Barnim (https://www.amtbiesenthal-barnim.de/
Weg, daran anschließend Wohngrundstücke. Nördlich, östlich und westlich         amt17_20.htm) abzurufen. Ergänzend werden die Planungsunterlagen in den
wird das Plangebiet von Waldflächen im Eigentum des Vorhabenträgers ein-        oben genannten separaten Räumlichkeiten der Amtsverwaltung zugänglich
gefasst.                                                                        gemacht. Termine für Einsichtnahmen sind vorab telefonisch unter 03337
Zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Januar 2022 wurden            - 459932 zu vereinbaren oder an der Klingel im Eingangsbereich des Amts-
im Rahmen der bereits durchgeführten Offenlage Anregungen und Hinwei-           gebäudes Plottkeallee 5 anzumelden. Fragen zu den Planinhalten können zu
se vorgebracht, die zu einer Änderung und Ergänzung der Planung geführt         den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter o. g. Telefonnummer gestellt
haben. Es wird bestimmt, dass zum hier vorliegenden 2. Entwurf des Bebau-       werden.
ungsplanes in der Fassung vom November 2022 Stellungnahmen nur zu den           Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abge-
geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können (§ 4a Abs. 3         gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
BauGB).                                                                         „Wendestelle Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz unberücksichtigt
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a          bleiben können.
Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
                                                                                Datenschutzinformation
          08. Februar 2023 bis einschließlich 03. März 2023                     Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
|8|     31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5                                                 Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

§ 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutzgrundverord-     gez. A. Nedlin
nung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie         Amtsdirektor
Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mit-
teilung über das Ergebnis der Prüfung.                                       Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichs-
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informations-       flächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB „Wendestelle
pflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-   Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz in der Fassung vom November
gung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.                      2022, bestehend aus Planzeichnung Teil A und B sowie Begründung wird
                                                                             gem. § 4a (4) BauGB während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf der
Biesenthal, den 19.12.2022                                                   Homepage des Amtes Biesenthal-Barnim hinterlegt (https://www.amt-bie-
                                                                             senthalbarnim.de/amt17_20.htm).

                  Geltungsbereich der Bebauungsplans gem. § 13 b BauGB „Wendestelle Langerönner Weg“
                                          der Gemeinde Rüdnitz (unmaßstäblich)

             Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Priesterpfuhl
                                     in der Gemarkung Danewitz
Sehr geehrte Mitglieder,                                                     10. Bericht der Jagdpächter – Jagdjahr 2021/22
hiermit lade ich Sie recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am      11. Sonstiges
Freitag, den 17.02.2023 um 18.00 Uhr ein.
Ort der Versammlung:        Gasthaus „Zum Spilling“,                         Im Anschluss an die Mitgliederversammlung spendieren die Jagdpächter
                            in der Bernauer Straße 34, in 16321 Rüdnitz      allen Jagdgenossen ein deftiges Wildbretessen.
                                                                             Für die Auszahlung des Reinertrages an die Mitglieder ist die Angabe der
Tagesordnung:                                                                vollständigen Bankverbindung unbedingt erforderlich. Mitglieder, wel-
1. Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit                           che diese Angaben noch immer nicht hinterlegt haben, werden wiederum
2. Genehmigung der Tagesordnung                                              aufgefordert sich diesbezüglich mit dem Vorsitzenden – Herrn Peter Voigt;
3. Verlesung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 18.02.2022         Dorfstraße 67; 16359 Biesenthal OT Danewitz – unter Tel. 0173-6977691 in
4. Jahresbericht Jagdjahr 2021/22                                            Verbindung zu setzen. Ebenso ist eine Änderung der Bankverbindung ent-
5. Kassenbericht Jagdjahr 2021/22                                            sprechend zeitnah anzuzeigen.
6. Bericht des Rechnungsprüfers
7. Beschluss Nr.: 1/23 – Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr          Ich freue mich auf Ihre Teilnahme und verbleibe mit freundlichen Grüßen
   2021/22
8. Beschluss Nr.: 2/23 – Haushaltsplan Jagdjahr 2022/23                      Peter Voigt
9. Wahl eines Datenschutzbeauftragten für die Jagdgenossenschaft             Jagdvorsteher

                                        — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim                                                                     31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5      |9|

                           Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen

        Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal vom 08.12.2022
Beschluss Nr. 60/2022                                                       Beschluss Nr. 62/2022
Wirtschafts- und Instandhaltungsplan 2023 der Wohnungs- und Bau-            Verlängerung Gehweg Ruhlsdorfer Straße in 16359 Biesenthal
gesellschaft mbH Bernau                                                     Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI 2021 § 39 – Freianlagen
Beschlusstext:                                                              Beschlusstext:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal erteilt dem         Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal beschließt:
    Wirtschafts- und Instandhaltungsplan 2023 der Wohnungs- und Bauge-      1. Den Auftrag für die Planungsleistungen für die Verlängerung des Geh-
    sellschaft mbH Bernau für die verwaltenden Objekte der Stadt Biesen-        weges Ruhlsdorfer Straße an das Büro
    thal die Zustimmung.                                                            IVU GmbH
2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-             Am Hasensprung 11a
    men der Stadt Biesenthal zu handeln.                                            16567 Mühlenbecker Land
– Beschluss angenommen                                                          mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 48.292,14 € (brutto) zu
                                                                                erteilen.
Beschluss Nr. 63/2022                                                       2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
Haushaltssatzung 2023                                                           men der Stadt Biesenthal zu handeln und alle erforderlichen Schritte zur
Beschlusstext:                                                                  Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal beschließt die         – Beschluss angenommen
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Form (An-
lage).
– Beschluss angenommen                                                      Biesenthal, 08.12.2022
                                                                            Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechzeiten
Beschluss Nr. 57/2022                                                       in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit                                       Biesenthal, Fachbereich Zentrale Dienste / Finanzen – Sitzungsdienst – Zim-
Beschlusstext:                                                              mer 205 eingesehen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal beschließt, den
Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für das
Haushaltsjahr 2022 und folgende Haushaltsjahre auf 1.899.000,00 € fest-     gez. Nedlin
zusetzen.                                                                   Amtsdirektor
– Beschluss angenommen

               Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz vom 15.12.2022
Beschluss Nr. 64/2022                                                           legen.
1. Änderung des Stellenplans 2023 der Gemeinde Rüdnitz                          Gleichzeitig soll gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB die Beteiligung
Beschlusstext:                                                                  der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Ent-
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt den geänder-          wurf erfolgen.
    ten Stellenplan in der vorliegenden Form.                               4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die        men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln.
    Gemeinde Rüdnitz zu handeln.                                            – Beschluss angenommen
– Beschluss angenommen
                                                                            Beschluss Nr. 66/2022
Beschluss Nr. 65/2022                                                       Vergabe der Bauleistungen für die Erweiterung der Fahrradstellflä-
Bebauungsplan „Wendestelle Langerönner Weg“                                 che in der Gemeinde Rüdnitz, Bernauer Straße (L200)
– Billigung des 2. Entwurfes                                                Beschlusstext:
– Beteiligung der Öffentlichkeit und eingeschränkte Beteiligung            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:
   der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher           1. Den Auftrag für die Bauleistungen der Firma
   Belange
Beschlusstext:                                                                      Märkisch Grün GmbH
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:                             Eberswalder Straße 1a
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz wägt entsprechend dem                16230 Melchow
     beigefügten Abwägungsmaterial (Anlage 1) die in den Verfahren nach
     §§ 2 (2), 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum           mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 50.770,64 € (brutto) zu
     Entwurf des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg“ in der            erteilen.
     Fassung vom Januar 2022 gegeneinander und untereinander ab.            2. Die überplanmäßigen Auszahlungen von 5.770,64 € werden aus der
2. Der überarbeitete 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Wendestelle                  Buchungsstelle 54.1.01/0542.785200 gedeckt.
     Langerönner Weg“ in der Fassung vom November 2022, bestehend           3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
     aus Planzeichnung (Teil A und B) sowie Begründung, wird gebilligt          men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte
     (Anlage 2).                                                                zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
3. Der überarbeitete 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Wendestelle Lange-       – Beschluss angenommen
     rönner Weg“ ist mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszu-
I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
| 10 |    31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5                                                  Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Beschluss Nr. 72/2022                                                             band Sydow bei Bedarf zur Verfügung stellen wird.
Grundsatzbeschluss zum Neubau des U3-Bereiches der Kita Traum-                4. Die Gemeinde Rüdnitz sieht mögliche Synergie-Effekte zwischen der
haus – 2. BA                                                                      Errichtung einer Filialschule am Standort Rüdnitz und dem geplanten
Beschlusstext:                                                                    Neubau für die Kita Traumhaus Rüdnitz und ist gewillt, die sich aus dem
1. Die Gemeindevertretung Rüdnitz beschließt, für den Ü3-Bereich der Kita         Schulbetrieb ergebenden zusätzlichen Anforderungen in ihren Planun-
    Traumhaus einen Neubau zur Betreuung von 80 Kindern zu errichten.             gen zu berücksichtigen. Die betrifft insbesondere die Ausgestaltung der
2. Die Leistungsphasen 1 und 3 gemäß HOAI werden aus Mitteln des                  vorgesehenen Vollküche und die Hort-Betreuung der Kinder.
    Haushaltes 2022 ausgeschrieben und beauftragt. Eine Weiterführung         – Beschluss angenommen
    der Planung über die Leistungsphasen 1 – 3 und des 2. Bauabschnitts
    stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.                          NÖ
3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na-
    men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte      Beschluss Nr. 67/2022
    zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.                              Grundstücksangelegenheiten
– Beschluss angenommen                                                        – Beschluss angenommen

Beschluss Nr. 71/2022                                                         Beschluss Nr. 68/2022
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen für die Betreuung                Grundstücksangelegenheiten
von Kindern in Fremdgemeinden                                                 – Beschluss angenommen
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt:                       Beschluss Nr. 69/2022
1. die überplanmäßigen Aufwendungen der Buchungsstelle                        Vertragliche Angelegenheiten
    36.5.01.531200 in Höhe von 48.200,– € zur Verfügung zu stellen.           – Beschluss angenommen
2. die überplanmäßigen Aufwendungen aus Mehrerträgen der Buchungs-
    stelle 61.1.01.401300 (Gewerbesteuererträge) zu decken.                   Beschluss Nr. 73/2022
3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die      Grundstücksangelegenheiten
    Gemeinde Rüdnitz zu handeln.                                              – Beschluss angenommen
– Beschluss angenommen

Beschluss Nr. 70/2022                                                         Rüdnitz, 15.12.2022
Positives Votum zur Schaffung einer möglichen Filialschule in der
Gemeinde Rüdnitz                                                              Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechzeiten
Beschlusstext:                                                                in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz steht der möglichen            Biesenthal, Fachbereich Zentrale Dienste / Finanzen – Sitzungsdienst – Zim-
    Schaffung einer Filialschule in der Gemeinde positiv gegenüber.           mer 205 eingesehen werden.
2. Die Gemeindevertretung würde die Verkürzung der Schulwege für Kin-
    der der Klassen 1–4 begrüßen.
3. Die Gemeinde verfügt über ein Grundstück, das planungsrechtlich für        gez. Nedlin
    die Errichtung einer Schule gesichert ist und welches sie dem Schulver-   Amtsdirektor

          Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ vom 08.12.2022
Beschluss Nr. 29/2022                                                         Beschluss Nr. 27/2022
Haushaltssatzung 2023                                                         Grundlagenbeschluss zur Umsetzung von Ergänzungsbauten für den
Beschlusstext:                                                                Sängerplatz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die Haus-        Beschlusstext:
haltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Form (Anlage).    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt:
– Beschluss angenommen                                                        1. die bauliche Erweiterung des Sängerplatzes um einen Sanitärbereich
                                                                                  mit barrierefreiem WC, einen Lagerbereich und einer befestigten Tanz-
Beschluss Nr. 23/2022                                                             fläche.
Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit                                         2. die Ausschreibung eines Objektplaners zur Erstellung der Entwurfspla-
Beschlusstext:                                                                    nung und Einreichung eines entsprechenden Bauantrags. Die Entwurfs-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt,                     planung ist durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ
den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgK-                       zu bestätigen.
Verf für das Haushaltsjahr 2022 und folgende Haushaltsjahre auf               3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im
390.500,00 € festzusetzen.                                                        Namen der Gemeinde Sydower Fließ zu handeln und alle erforderlichen
– Beschluss angenommen                                                            Schritte zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
                                                                              – Beschluss angenommen
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim                                                                 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5    | 11 |

NÖ                                                                        Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechzeiten
                                                                          in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359
Beschluss Nr. 28/2022                                                     Biesenthal, Fachbereich Zentrale Dienste / Finanzen – Sitzungsdienst – Zim-
Grundstücksangelegenheiten                                                mer 205 eingesehen werden.
– Beschluss angenommen

                                                                          gez. Nedlin
Sydower Fließ, 08.12.2022                                                 Amtsdirektor

              — Ende der sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen und Mitteilungen —

                                                — Ende des amtlichen Teils —

  IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

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                            Berliner Str. 1                               Gewähr übernommen werden. Keine Haftung wird übernommen für un-
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                                                                          kostenlos an die erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt.
  Verlag, Anzeigen,         Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH
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                            10557 Berlin                                  Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht!
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                            E-Mail: redaktion@heimatblatt.de              Abonnements bzw. Nachbestellungen, auch außerhalb des Verbreitungs-
                            www.heimatblatt.de                            gebietes, sind zum jeweils gültigen Abo- bzw. Postbezugspreis beim Hei-
                                                                          matblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin möglich.
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| 12 |   31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5                                         Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

                                                   II. NichtAmtlicher Teil

  Inhalt
  Informationen aus der Amtsverwaltung                                                                                              Seite 12
  Nachrichten aus den Gemeinden                                                                                                     Seite 14
  Aus den Vereinen                                                                                                                  Seite 20
  Veranstaltungen, Termine, Informationen                                                                                           Seite 24
  Kirchliche Nachrichten                                                                                                            Seite 28
  Heimatgeschichtlicher Beitrag                                                                                                     Seite 29
  Aus den Kinder- & Jugendeinrichtungen                                                                                             Seite 31
  Notdienste                                                                                                                        Seite 36
  Sonstiges                                                                                                                         Seite 36

                                   Informationen aus der Amtsverwaltung

 Sitzungstermine des Amtsbereiches                                      Auslage des Amtsblattes
 Biesenthal-Barnim im Monat fEBRuar                                     in den Gemeinden
 06.02.2023       Bau- und Planungsausschuss der GV der Gemeinde
                                                                        Biesenthal
 19:00–22:00 Uhr Rüdnitz, Räumlichkeiten, Begegnungsstätte Rüdnitz
                                                                        Amtsgebäude                              Berliner Straße 1
 06.02.2023       Gemeindevertretung der Gemeinde Melchow
                                                                        Amtsgebäude                              Plottkeallee 5
 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Touristisches Begegnungszentrum
                                                                        Q1 Tankstelle                            Eberswalder Chaussee 5
 06.02.2023       Kultur- und Sozialausschuss der GV der Gemeinde
                                                                        Café und Konditorei Franke               Breite Straße 10
 19:00–22:00 Uhr Breydin, Räumlichkeiten, Kulturraum Trampe
                                                                        Der Hofladen Danewitz                    Dorfstraße 22
 07.02.2023       Kultur- & Sozialausschuss der GV der Gemeinde
                                                                        Marienwerder
 19:00–22:00 Uhr	Rüdnitz, Räumlichkeiten, Kinder- und Jugendhaus
                                                                        Café Sophiengarten                       Ruhlsdorfer Straße 13
                  „Creatimus“
                                                                        Grüntal
 08.02.2023       Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf, Gemeinde
                                                                        Minimarkt Stefan Seemke                  Dorfstraße 28, Sydower Fließ,
 19:00–21:30 Uhr Marienwerder, Räumlichkeiten, Bürgerhaus Ruhlsdorf
                                                                                                                 OT Grüntal
 08.02.2023       Ausschuss Bauen & Infrastruktur der GV der Gemeinde
 19:00–22:00 Uhr Marienwerder,
 		               Räumlichkeiten, Gemeindezentrum Marienwerder
 08.02.2023       Haushalts- und Sozialausschuss der SVV der Stadt
                                                                            Annahme von Beiträgen für das Amtsblatt Biesenthal-Barnim:
 19:00–22:00 Uhr Biesenthal, Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“
                                                                          Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal
 09.02.2023       Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal
                                                                                                      Zimmer 302
 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“
                                                                               Tel: (03337) 45 99 58 oder 4599 0, Fax: (03337) 45 99 40
 13.02.2023       Ausschuss A1 des Amtsausschusses des Amtes
                                                                                     E-Mail: amtsblatt@amt-biesenthal-barnim.de
 19:00–22:00 Uhr Biesenthal-Barnim
                                                                                                   Annahmezeiten:
 		               Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“
                                                                               Mo, Do 9 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr | Di 9 – 12 Uhr, 14 – 18 Uhr
 14.02.2023       Verbandsausschuss der Verbandsversammlung des
 17:30–20:30 Uhr Schulverbandes Sydow
                                                                                               Annahme von Anzeigen:
 		               Sitzungsraum, Amtsverwaltungsgebäude Haus 2
                                                                               Wolfgang Beck, Tel. (03337) 45 10 20, Fax (03337) 45 09 19
 14.02.2023       Ortsbeirat Danewitz
                                                                                             E-Mail: amtsblatt@gmx.net
 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Gemeindehaus Danewitz
 15.02.2023       Bauausschuss der SVV der Stadt Biesenthal
                                                                                      Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“
                                                                                des Amtsblattes Biesenthal-Barnim: 14. Februar 2023
 16.02.2023       Ausschuss Finanzen & Haushalt der GV der Gemeinde
                                                                                       Erscheinungsdatum: 28. Februar 2023
 19:00–22:00 Uhr Marienwerder
 		               Räumlichkeiten, Gemeindezentrum Marienwerder
 16.02.2023       Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz
 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Gaststätte „Zum fröhlichen Gustav“
 20.02.2023       Sozialausschuss der GV der Gemeinde Marienwerder
                                                                          Allen Jubilaren und
 18:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Gemeindezentrum Marienwerder
                                                                          Geburtstagskindern
 20.02.2023       Bauausschuss der GV der Gemeinde Melchow
                                                                          des Monats Februar
 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Touristisches Begegnungszentrum
                                                                          übermitteln wir
 20.02.2023       Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin
                                                                          die herzlichsten
 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Fachwerkkirche Tuchen
                                                                          Glückwünsche!
 23.02.2023       Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ
 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule Grüntal
                                                                          Ihre Amtsverwaltung
 27.02.2023       Amtsausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim
 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim                                                                31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5         | 13 |

Das Schöffenamt
Im ersten Halbjahr 2023 werden         Schöffen sollten über soziale       Schöffen müssen ihre Rolle im         für die Versagung von Bewäh-
bundesweit die Schöffen und Ju-        Kompetenz verfügen, d. h. das       Strafverfahren kennen, über           rung oder für einen Freispruch
gendschöffen für die Amtszeit          Handeln eines Menschen in sei-      Rechte und Pflichten informiert       wegen mangelnder Beweislage
von 2024 bis 2028 gewählt. Ge-         nem sozialen Umfeld beurteilen      sein und sich über die Ursachen       nicht übernehmen kann, sollte
sucht werden in unseren Ge-            können. Von ihnen werden Le-        von Kriminalität und den Sinn         das Schöffenamt nicht anstre-
meinden Frauen und Männer,             benserfahrung und Menschen-         und Zweck von Strafe Gedanken         ben. In der Beratung mit den Be-
die am Amtsgericht und Land-           kenntnis erwartet. Die ehren-       gemacht haben. Sie müssen be-         rufsrichtern müssen Schöffen
gericht als Vertreter des Volkes       amtlichen       Richter  müssen     reit sein, Zeit zu investieren, um    ihren Urteilsvorschlag stand-
an der Rechtsprechung in Straf-        Beweise       würdi-                                sich über ihre Mit-   haft vertreten können, ohne
sachen teilnehmen.                     gen, d. h. die Wahr-                                wirkungs-      und    besserwisserisch zu sein, und
Die      Gemeindevertretungen          scheinlichkeit,                                     Gestaltungsmög-       sich von besseren Argumenten
schlagen doppelt so viele Kandi-       dass sich ein be-                                   lichkeiten weiter-    überzeugen lassen, ohne oppor-
daten vor, wie an Schöffen bzw.        stimmtes Gesche-                                    zubilden. Wer zum     tunistisch zu sein. Ihnen steht in
Jugendschöffen benötigt wer-           hen wie in der Anklage behaup-      Richten über Menschen berufen         der Hauptverhandlung das Fra-
den. Aus diesen Vorschlägen            tet ereignet hat oder nicht, aus    ist, braucht Verantwortungsbe-        gerecht zu. Sie müssen sich ver-
wählt der Schöffenwahlaus-             den vorgelegten Zeugenaussa-        wusstsein für den Eingriff durch      ständlich ausdrücken, auf den
schuss beim Amtsgericht in der         gen, Gutachten oder Urkunden        das Urteil in das Leben anderer       Angeklagten wie andere Pro-
zweiten Jahreshälfte 2023 die          ableiten können. Die Lebenser-      Menschen.                             zessbeteiligte eingehen können
Haupt- und Ersatzschöffen. Ge-         fahrung, die ein Schöffe mit-                                             und an der Beratung argumen-
sucht werden Bewerberinnen             bringen muss, kann sich aus be-     Objektivität und Unvoreinge-          tativ teilnehmen. Ihnen wird
und Bewerber, die in der Ge-           ruflicher Erfahrung und/oder        nommenheit müssen auch in             daher Kommunikations- und
meinde wohnen und am                   gesellschaftlichem Engagement       schwierigen Situationen ge-           Dialogfähigkeit abverlangt.
1.1.2024 mindestens 25 und             rekrutieren. Dabei steht nicht      wahrt werden, etwa wenn der
höchstens 69 Jahre alt sein wer-       der berufliche Erfolg im Mittel-    Angeklagte aufgrund seines            Interessenten bewerben sich für
den. Wählbar sind deutsche             punkt, sondern die Erfahrung,       Verhaltens oder wegen der vor-        das Schöffenamt in allgemeinen
Staatsangehörige, die die deut-        die im Umgang mit Menschen          geworfenen Tat zutiefst unsym-        Strafsachen (gegen Erwachsene)
sche Sprache ausreichend be-           erworben wurde. Schöffen in Ju-     pathisch ist oder die öffentliche     bis zum 28.02.2023 beim Amt
herrschen.                             gendstrafsachen sollen über be-     Meinung bereits eine Vorverur-        Biesenthal-Barnim,       Berliner
Wer zu einer Freiheitsstrafe von       sondere Erfahrung in der Ju-        teilung ausgesprochen hat.            Straße 1, Tel.: 03337/4599 0,
mehr als sechs Monaten verur-          genderziehung verfügen.                                                   E-Mail:     poststelle@amt-bie-
teilt wurde oder gegen wen ein         Das verantwortungsvolle Amt         Schöffen sind mit den Berufs-         senthal-barnim.de
Ermittlungsverfahren wegen ei-         eines Schöffen verlangt in ho-      richtern gleichberechtigt. Für
ner schweren Straftat schwebt,         hem Maße Unparteilichkeit,          jede Verurteilung und jedes           Damit Ihre Bewerbung besser
die zum Verlust der Übernahme          Selbstständigkeit und Reife des     Strafmaß ist eine Zwei-Drit-          bearbeitet werden kann, ver-
von öffentlichen Ämtern führen         Urteils, aber auch geistige Be-     tel-Mehrheit in dem Gericht er-       wenden Sie dafür bitte das For-
kann, ist von der Wahl ausge-          weglichkeit und – wegen des         forderlich. Gegen beide Schöffen      mular von der Internetseite des
schlossen. Auch hauptamtlich in        anstrengenden Sitzungsdiens-        kann niemand verurteilt wer-          Amtes
oder für die Justiz Tätige (Richter,   tes – gesundheitliche Eignung.      den. Jedes Urteil – gleichgültig      https://www.amt-biesenthal-
Rechtsanwälte, Polizeivollzugs-                                            ob Verurteilung oder Freispruch       b a r n i m . de / a n ku e n d i g u n g /
beamte,        Bewährungshelfer,       Juristische Kenntnisse irgend-      – haben die Schöffen daher mit        schöffenwahl-2023
Strafvollzugsbedienstete usw.)         welcher Art sind für das Amt        zu verantworten. Wer die per-
und Religionsdiener sollen nicht       nicht erforderlich.                 sönliche Verantwortung für ei-
zu Schöffen gewählt werden.                                                ne mehrjährige Freiheitsstrafe,

Zuschüsse für Vereine und Initiativen der Stadt Biesenthal
Vereine, Initiativen und Interes-      pflege für das Jahr 2023 stellen.   • Einnahmen- und Ausgaben-            www.amt-biesenthal-barnim.
sengruppen, die ihren Wir-             Das Antragsformular kann auf          plan.                               de/satzungen-2  eingesehen
kungskreis in der Stadt Biesen-        der Web-Seite des Amtes Bie-                                              werden.
thal haben und deren Angebote          senthal-Barnim unter www.           Die Richtlinie zur Förderung von
hauptsächlich auf die Bürgerin-        amt-biesenthal-barnim.de/for-       Kultur und Sport in der Stadt                                     D. Franz
nen und Bürger der Stadt Bie-          mulare oder der Stadt Biesen-       Biesenthal       kann      unter                 SB Kultur, Jugend, Soziales
senthal ausgerichtet sind, kön-        thal unter www.biesenthal.de
nen gemäß der Kultur- und              heruntergeladen werden.
Sportförderrichtlinie der Stadt
Biesenthal     bis    spätestens       Der Antrag muss beinhalten:
28.02.2023 beim Amt Biesen-            • eine Beschreibung der Maß-         Sprechstunde der Schiedsstelle
thal-Barnim, Berliner Straße 1,          nahme bzw. des Veranstal-
16359 Biesenthal einen schrift-          tungsinhalts für die ein Zu-       Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Biesenthal-
lichen Antrag auf Bezuschus-             schuss beantragt wird;             Barnim findet am Dienstag, den 28. Februar 2023 in der Zeit von 17 bis
sung im Bereich von Kultur und         • den Veranstaltungstermin;          18 Uhr im Amtsgebäude in der Plottkeallee 5, Raum 208, statt.
Sport, Heimat- und Traditions-         • einen Ansprechpartner;
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