I. Amtlicher Teil - Amt Biesenthal-Barnim
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Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 33. Jahrgang Biesenthal, 31. Januar 2023 Nummer 1 | Woche 5 I. Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Stadt Biesenthal für das Haushaltsjahr 2023 Seite 2 Haushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2023 Seite 2 Haushaltssatzung der Gemeinde Sydower Fließ für das Haushaltsjahr 2023 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Marienwerder für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Seite 4 Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Marienwerder nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Seite 4 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Rüdnitz für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Seite 5 Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Rüdnitz nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Sydower Fließ für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Seite 6 Festsetzung der Hundesteuer der Gemeinde Sydower Fließ nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Seite 6 Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhlsdorf/Marienwerder vom 01.12.2022 Seite 7 Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz Seite 7 Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Priesterpfuhl in der Gemarkung Danewitz Seite 8 Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal vom 08.12.2022 Seite 9 Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz vom 15.12.2022 Seite 9 Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ vom 08.12.2022 Seite 10
|2| 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim I. Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Stadt Biesenthal für das Haushaltsjahr 2023 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird a.) Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal vom b.) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 410 v. H. 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. §1 §5 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der als für die Stadt Biesenthal von wesentlicher Bedeutung angesehen ordentlichen Erträge auf 14.541.900 € werden, wird auf 30.000 € festgesetzt. ordentlichen Aufwendungen 15.217.400 € 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der außerordentliche Erträge auf 541.900 € Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt außerordentliche Aufwendungen 194.500 € einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen- 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverord- Einzahlungen auf 13.971.800 € netenversammlung der Stadt Biesenthal bedürfen, wird auf 30.000 € Auszahlungen auf 15.738.500 € festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen festgesetzt. ist, werden bei: a) der Entstehung eines zusätzlichen Fehlbetrages auf 100.000 € und Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- gen oder Einzelauszahlungen auf 150.000 € Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.195.400 € festgesetzt. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.396.700 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.776.400 € Biesenthal, den 09.12.2022 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.984.700 € gez. A. Nedlin Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0€ Amtsdirektor Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 357.100 € Bekanntmachungsvermerk Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0€ Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0€ des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2021 unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung der §2 Stadt Biesenthal für das Haushaltsjahr 2023, die in der Sitzung der Stadt- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- verordnetenversammlung am 08.12.2022 beschlossen wurde, in der Zeit von nahmen werden nicht festgesetzt. Dienstag, den 07.02.2023 bis Donnerstag, den 23.02.2023 §3 Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen künftiger Haushaltsjahre im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm- werden nicht festgesetzt. merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt Biesenthal, 12.12.2022 festgesetzt: gez. A. Nedlin 1. Grundsteuer Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2023 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird außerordentliche Erträge auf 0€ nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder vom außerordentliche Aufwendungen 0€ 23.11.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen. 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der §1 Einzahlungen auf 5.714.800 € Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird Auszahlungen auf 6.200.500 € 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.909.800 € festgesetzt. ordentlichen Aufwendungen 4.123.300 €
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 |3| Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen- Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.585.500 € dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.793.300 € vertretung Marienwerder bedürfen, wird auf 10.000 € festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 629.300 € ist, werden bei: Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.307.700 € a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplanes zu erwartenden Fehlbe- trages um 30.000 € und Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.500.000 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 99.500 € gen oder Einzelauszahlungen auf 80.000 € festgesetzt. Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0€ Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0€ Marienwerder, den 25.11.2022 §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- gez. A. Nedlin nahmen werden auf 1.500.000 € festgesetzt. Amtsdirektor §3 Bekanntmachungsvermerk Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen künftiger Haushaltsjahre Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung werden nicht festgesetzt. des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 unter dem Hinweis, dass die Haushalts- §4 satzung der Gemeinde Marienwerder für das Haushaltsjahr 2023, die in der Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie Sitzung der Gemeindevertretersitzung am 23.11.2022 beschlossen wurde, folgt festgesetzt: in der Zeit von 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A) 200 v. H. Dienstag, den 07.02.2023. bis Donnerstag, den 23.02.2023 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 250 v. H. im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm- merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird. §5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als Biesenthal, den 09.01.2023 für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 € festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der gez. A. Nedlin Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Sydower Fließ für das Haushaltsjahr 2023 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ vom Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen. Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0€ §1 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0€ Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der §2 ordentlichen Erträge auf 2.687.900,00 € Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- ordentlichen Aufwendungen 2.891.200,00 € nahmen werden nicht festgesetzt. außerordentliche Erträge auf 0€ §3 außerordentliche Aufwendungen 0€ Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen künftiger Haushaltsjahre werden nicht festgesetzt. 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.554.100,00 € §4 Auszahlungen auf 2.784.500,00 € Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt. festgesetzt: 1. Grundsteuer Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: a.) Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. b.) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.396.000,00 € 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.552.400,00 € §5 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 158.100,00 € 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 232.100,00 € für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 € festgesetzt.
|4| 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Bekanntmachungsvermerk Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 zuletzt geändert durch Artikel 1 des 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen- Gesetzes vom 23.Juni 2021 unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde- der Gemeinde Sydower Fließ für das Haushaltsjahr 2023, die in der Sitzung vertretung Sydower Fließ bedürfen, wird auf 10.000 € festgesetzt. der Gemeindevertretung am 08.12.2022 beschlossen wurde, in der Zeit von 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei: Dienstag, den 07.02.2023 bis Donnerstag, den 23.02.2023 a) der Entstehung eines zusätzlichen Fehlbetrages auf 30.000 € und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- im Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in der Käm- gen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 € merei während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt wird. festgesetzt. Biesenthal, den 12.12.2022 Sydower Fließ, den 09.12.2022 gez. A. Nedlin gez. A. Nedlin Amtsdirektor Amtsdirektor Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Marienwerder für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirt- übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis schaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde B) für das Jahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom Marienwerder bei der Deutschen Kreditbank AG 07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder hat in ihrer Sitzung IBAN DE09 1203 0000 0000 5166 90 am 23.11.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer, unverändert zum Vorjahr, Swift/BIC BYLADEM1001 festgesetzt. Sie betragen: Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist ge- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke mäß § 240 AO ein Säumniszuschlag zu erheben. Grundsteuer A 200 % b) für die anderen Grundstücke Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung tre- Grundsteuer B 350 % ten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue zugegangen wäre. Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 zu versenden. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letz- Rechtsbehelfsbelehrung ten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer- Höhe wie für das Jahr 2022 festgesetzt. den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver- Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträgen jeweils waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1, am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflich- 16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende tige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des GrStG Gebrauch gemacht Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2023 Steuer rechtzeitig zu bezahlen. fällig. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Biesenthal, den 12.01.2023 Jahres 2023, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt. Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gez. Nedlin die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Alle Amtsdirektor Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Marienwerder nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Die Hundesteuer sowie die Zweitwohnungssteuer werden jeweils entspre- Gemäß der geltenden Hundesteuersatzung wird Hundesteuer in einem Be- chend der geltenden Satzungen festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. trag am 01.07.2023 fällig. Die Zweitwohnungssteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträ- Bescheide für diese Abgabearten werden 2023 ebenfalls nur an die Abga- gen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. bepflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber Für Steuerpflichtige, die Jahreszahler sind, wird die Zweitwohnungssteuer 2022 geändert hat. in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen solange, bis ein neuer Be- scheid erstellt und zugeschickt wird. Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 |5| werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Biesenthal, den 12.01.2023 Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der gez. Nedlin Gemeinde Marienwerder bei der Deutschen Kreditbank AG Amtsdirektor IBAN DE09 1203 0000 0000 5166 90 Swift/BIC BYLADEM1001 Rechtsbehelfsbelehrung Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten der Gemeinde Marien- Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, werder: die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch an- Bescheide für Pachten und Mieten werden nicht erstellt, da die Grund- gefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder- lage der Zahlung dieser Abgabearten der jeweilige Vertrag mit der Ge- schrift bei der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der meinde Marienwerder, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, ist. Amtsdirektor, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal einzulegen. Der Wi- Sollten Sie zur Festsetzung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 noch derspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Sie Wider- Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Steuern/Abgaben, Frau Schröder spruch erheben, sind Sie verpflichtet, die Steuer rechtzeitig zu bezahlen. (03337 459955). Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Rüdnitz für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirt- bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde schaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer Rüdnitz bei der Deutschen Kreditbank AG B) für das Jahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt. IBAN DE52 1203 0000 0010 5114 75 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat in ihrer Sitzung am Swift/BIC BYLADEM1001 20.10.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer, unverändert zum Vorjahr, festgesetzt. Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist ge- Sie betragen: mäß § 240 AO ein Säumniszuschlag zu erheben. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke Grundsteuer A 200 % Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung tre- b) für die anderen Grundstücke ten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Grundsteuer B 400 % ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 zugegangen wäre. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 zu versenden. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letz- Rechtsbehelfsbelehrung ten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer- Höhe wie für das Jahr 2022 festgesetzt. den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver- Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträgen jeweils waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1, am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflich- 16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende tige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Ge- Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die brauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer in einem Betrag Steuer rechtzeitig zu bezahlen. am 01.07.2023 fällig. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Jahres 2023, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt. Biesenthal, den 12.01.2023 Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. gez. Nedlin Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte Amtsdirektor Festsetzung der Hundesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Rüdnitz nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Die Hundesteuer sowie die Zweitwohnungssteuer werden jeweils entspre- Gemäß der geltenden Hundesteuersatzung wird Hundesteuer in einem Be- chend der geltenden Satzungen festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. trag am 01.07.2023 fällig. Die Zweitwohnungssteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträ- Bescheide für diese Abgabearten werden 2023 ebenfalls nur an die Abga- gen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. bepflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber Für Steuerpflichtige, die Jahreszahler sind, wird die Zweitwohnungssteuer 2022 geändert hat. in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen solange, bis ein neuer Be- werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. scheid erstellt und zugeschickt wird. Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte
|6| 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde Biesenthal, den 12.01.2023 Rüdnitz bei der Deutschen Kreditbank AG gez. Nedlin IBAN DE52 1203 0000 0010 5114 75 Amtsdirektor Swift/BIC BYLADEM1001 Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten der Gemeinde Rüdnitz: Rechtsbehelfsbelehrung Bescheide für Pachten und Mieten werden nicht erstellt, da die Grundlage Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit der Zahlung dieser Abgabearten der jeweilige Vertrag mit der Gemeinde dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer- Rüdnitz, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, ist. den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver- Sollten Sie zur Festsetzung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 noch waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1, Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Steuern/Abgaben, Frau Schröder 16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende (03337 459955). Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die Steuer/Umlage rechtzeitig zu bezahlen. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Sydower Fließ für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirt- die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Alle schaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis B) für das Jahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde 07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt. Sydower Fließ bei der Deutschen Kreditbank AG Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ hat in ihrer Sitzung IBAN DE95 1203 0000 0010 5115 74 am 08.12.2022 die Hebesätze für die Grundsteuer, unverändert zum Vorjahr, Swift/BIC BYLADEM1001 festgesetzt. Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist ge- Sie betragen: mäß § 240 AO ein Säumniszuschlag zu erheben. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke Grundsteuer A 250 % Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung tre- b) für die anderen Grundstücke ten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Grundsteuer B 400 % ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 zugegangen wäre. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 zu versenden. Für alle Rechtsbehelfsbelehrung Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letz- Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit ten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer- Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver- Höhe wie für das Jahr 2022 festgesetzt. waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1, Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Vierteljahresbeträgen jeweils 16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflich- Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben sind Sie verpflichtet, die tige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des GrStG Gebrauch gemacht Steuer rechtzeitig zu bezahlen. haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Biesenthal, den 12.01.2023 Jahres 2023, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt. gez. Nedlin Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden Amtsdirektor Festsetzung der Hundesteuer der Gemeinde Sydower Fließ nach § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Die Hundesteuer wird entsprechend der geltenden Satzungen festgesetzt Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, und öffentlich bekannt gemacht. werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Alle übrigen Steuerpflichtigen entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte Bescheide für diese Abgabeart werden 2023 ebenfalls nur an die Abgabe- bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde pflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber 2022 Sydower Fließ bei der Deutschen Kreditbank AG geändert hat. In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen solange, bis ein neuer Be- IBAN DE95 1203 0000 0010 5115 74 scheid erstellt und zugeschickt wird. Swift/BIC BYLADEM1001 Gemäß der geltenden Hundesteuersatzung wird Hundesteuer in einem Be- trag am 01.07.2023 fällig.
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 |7| Rechtsbehelfsbelehrung Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten der Gemeinde Sydower Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Fließ: dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten wer- Bescheide für Pachten und Mieten werden nicht erstellt, da die Grund- den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsver- lage der Zahlung dieser Abgabearten der jeweilige Vertrag mit der Ge- waltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Der Amtsdirektor, Berliner Straße 1, meinde Sydower Fließ, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, ist. 16359 Biesenthal einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Sollten Sie zur Festsetzung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 noch Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, die Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Steuern/Abgaben, Frau Schröder Steuer/Umlage rechtzeitig zu bezahlen. (03337 459955). Biesenthal, den 12.01.2023 gez. Nedlin Amtsdirektor Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhlsdorf/Marienwerder vom 01.12.2022 Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhlsdorf/Marien- wurde zudem ermächtigt, Spenden/Zuwendungen in einer Gesamthöhe werder hat am 01.12.2022 beschlossen, dass die Reinerträge aus der Jagd- von bis zu 1.200 EUR für die Kitas in Ruhlsdorf und Marienwerder sowie nutzung für das Jagdjahr 2021/2022 an die Jagdgenossen (= Eigentümer die Grundschule Marienwerder auszureichen. Außerdem wurde beschlos- bejagdbarer Flächen) ausgezahlt werden, die ihren Anspruch innerhalb des sen, dass der auszuzahlende Reinertrag für das Jagdjahr 2021/2022 auf laufenden Jagdjahres geltend machen. Gleiches gilt im Rahmen der gesetz- 8,00 EUR/ha aufgestockt wird. Dazu werden bereits verjährte, nicht abgeru- lichen Verjährung für die Reinerträge der vorangegangenen drei Jagdjahre. fene Reinerträge früherer Jagdjahre verwendet. Für die nächste Versammlung wird um weitere Vorschläge für z. B. Spenden Die Jagdgenossen haben den alten Gremien der Jagdgenossenschaft (Jagd- oder Zuwendungen gebeten. vorstand, Kassenführer, Rechnungsprüfer) für die vorangegangenen Jagdjah- re Entlastung erteilt und neue Rechnungsprüfer gewählt. Weiterhin wurde ein Haushaltsplan für das Jagdjahr 2022/2023 beschlossen. Der Vorstand Der Vorstand Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rüdnitz Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz, nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat in ihrer Sitzung am in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 15.12.2022 den 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Wendestelle Langerönner 16359 Biesenthal, zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öf- Weg“ beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Aufstel- fentlich ausgelegt. lung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen in der Amtsverwaltung des Planungsziel ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, FB BauNVO und privaten Hausgärten zur Deckung der Nachfrage nach Wohn- Bauverwaltung/Bauordnung/Liegenschaften, abgegeben werden. Schrift- grundstücken. liche Stellungnahmen sind postalisch an das Amt Biesenthal-Barnim, SB Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Rüdnitz, Bauleitplanung, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal, zu richten. Flur 8 im Flurstück 18 (tlw.). Das ca. 0,2 ha große Plangebiet liegt am nord- Zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie westlichen Rand des Siedlungsbereiches von Rüdnitz, im Bereich der Wen- wird darum gebeten, die hinterlegten Planungsunterlagen auf der Home- destelle am Langerönner Weg. Südlich verläuft der öffentliche Langerönner page des Amtes Biesenthal-Barnim (https://www.amtbiesenthal-barnim.de/ Weg, daran anschließend Wohngrundstücke. Nördlich, östlich und westlich amt17_20.htm) abzurufen. Ergänzend werden die Planungsunterlagen in den wird das Plangebiet von Waldflächen im Eigentum des Vorhabenträgers ein- oben genannten separaten Räumlichkeiten der Amtsverwaltung zugänglich gefasst. gemacht. Termine für Einsichtnahmen sind vorab telefonisch unter 03337 Zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Januar 2022 wurden - 459932 zu vereinbaren oder an der Klingel im Eingangsbereich des Amts- im Rahmen der bereits durchgeführten Offenlage Anregungen und Hinwei- gebäudes Plottkeallee 5 anzumelden. Fragen zu den Planinhalten können zu se vorgebracht, die zu einer Änderung und Ergänzung der Planung geführt den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter o. g. Telefonnummer gestellt haben. Es wird bestimmt, dass zum hier vorliegenden 2. Entwurf des Bebau- werden. ungsplanes in der Fassung vom November 2022 Stellungnahmen nur zu den Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abge- geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können (§ 4a Abs. 3 gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan BauGB). „Wendestelle Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz unberücksichtigt Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a bleiben können. Abs. 3 BauGB in der Zeit vom Datenschutzinformation 08. Februar 2023 bis einschließlich 03. März 2023 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des
|8| 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutzgrundverord- gez. A. Nedlin nung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Amtsdirektor Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mit- teilung über das Ergebnis der Prüfung. Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichs- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informations- flächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB „Wendestelle pflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili- Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz in der Fassung vom November gung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt. 2022, bestehend aus Planzeichnung Teil A und B sowie Begründung wird gem. § 4a (4) BauGB während der Auslegungsfrist zusätzlich auch auf der Biesenthal, den 19.12.2022 Homepage des Amtes Biesenthal-Barnim hinterlegt (https://www.amt-bie- senthalbarnim.de/amt17_20.htm). Geltungsbereich der Bebauungsplans gem. § 13 b BauGB „Wendestelle Langerönner Weg“ der Gemeinde Rüdnitz (unmaßstäblich) Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Priesterpfuhl in der Gemarkung Danewitz Sehr geehrte Mitglieder, 10. Bericht der Jagdpächter – Jagdjahr 2021/22 hiermit lade ich Sie recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am 11. Sonstiges Freitag, den 17.02.2023 um 18.00 Uhr ein. Ort der Versammlung: Gasthaus „Zum Spilling“, Im Anschluss an die Mitgliederversammlung spendieren die Jagdpächter in der Bernauer Straße 34, in 16321 Rüdnitz allen Jagdgenossen ein deftiges Wildbretessen. Für die Auszahlung des Reinertrages an die Mitglieder ist die Angabe der Tagesordnung: vollständigen Bankverbindung unbedingt erforderlich. Mitglieder, wel- 1. Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit che diese Angaben noch immer nicht hinterlegt haben, werden wiederum 2. Genehmigung der Tagesordnung aufgefordert sich diesbezüglich mit dem Vorsitzenden – Herrn Peter Voigt; 3. Verlesung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 18.02.2022 Dorfstraße 67; 16359 Biesenthal OT Danewitz – unter Tel. 0173-6977691 in 4. Jahresbericht Jagdjahr 2021/22 Verbindung zu setzen. Ebenso ist eine Änderung der Bankverbindung ent- 5. Kassenbericht Jagdjahr 2021/22 sprechend zeitnah anzuzeigen. 6. Bericht des Rechnungsprüfers 7. Beschluss Nr.: 1/23 – Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr Ich freue mich auf Ihre Teilnahme und verbleibe mit freundlichen Grüßen 2021/22 8. Beschluss Nr.: 2/23 – Haushaltsplan Jagdjahr 2022/23 Peter Voigt 9. Wahl eines Datenschutzbeauftragten für die Jagdgenossenschaft Jagdvorsteher — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 |9| Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal vom 08.12.2022 Beschluss Nr. 60/2022 Beschluss Nr. 62/2022 Wirtschafts- und Instandhaltungsplan 2023 der Wohnungs- und Bau- Verlängerung Gehweg Ruhlsdorfer Straße in 16359 Biesenthal gesellschaft mbH Bernau Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI 2021 § 39 – Freianlagen Beschlusstext: Beschlusstext: 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal erteilt dem Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal beschließt: Wirtschafts- und Instandhaltungsplan 2023 der Wohnungs- und Bauge- 1. Den Auftrag für die Planungsleistungen für die Verlängerung des Geh- sellschaft mbH Bernau für die verwaltenden Objekte der Stadt Biesen- weges Ruhlsdorfer Straße an das Büro thal die Zustimmung. IVU GmbH 2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Am Hasensprung 11a men der Stadt Biesenthal zu handeln. 16567 Mühlenbecker Land – Beschluss angenommen mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 48.292,14 € (brutto) zu erteilen. Beschluss Nr. 63/2022 2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- Haushaltssatzung 2023 men der Stadt Biesenthal zu handeln und alle erforderlichen Schritte zur Beschlusstext: Umsetzung des Beschlusses durchzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal beschließt die – Beschluss angenommen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Form (An- lage). – Beschluss angenommen Biesenthal, 08.12.2022 Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechzeiten Beschluss Nr. 57/2022 in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit Biesenthal, Fachbereich Zentrale Dienste / Finanzen – Sitzungsdienst – Zim- Beschlusstext: mer 205 eingesehen werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2022 und folgende Haushaltsjahre auf 1.899.000,00 € fest- gez. Nedlin zusetzen. Amtsdirektor – Beschluss angenommen Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz vom 15.12.2022 Beschluss Nr. 64/2022 legen. 1. Änderung des Stellenplans 2023 der Gemeinde Rüdnitz Gleichzeitig soll gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB die Beteiligung Beschlusstext: der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Ent- 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt den geänder- wurf erfolgen. ten Stellenplan in der vorliegenden Form. 4. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- 2. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln. Gemeinde Rüdnitz zu handeln. – Beschluss angenommen – Beschluss angenommen Beschluss Nr. 66/2022 Beschluss Nr. 65/2022 Vergabe der Bauleistungen für die Erweiterung der Fahrradstellflä- Bebauungsplan „Wendestelle Langerönner Weg“ che in der Gemeinde Rüdnitz, Bernauer Straße (L200) – Billigung des 2. Entwurfes Beschlusstext: – Beteiligung der Öffentlichkeit und eingeschränkte Beteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher 1. Den Auftrag für die Bauleistungen der Firma Belange Beschlusstext: Märkisch Grün GmbH Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: Eberswalder Straße 1a 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz wägt entsprechend dem 16230 Melchow beigefügten Abwägungsmaterial (Anlage 1) die in den Verfahren nach §§ 2 (2), 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 50.770,64 € (brutto) zu Entwurf des Bebauungsplans „Wendestelle Langerönner Weg“ in der erteilen. Fassung vom Januar 2022 gegeneinander und untereinander ab. 2. Die überplanmäßigen Auszahlungen von 5.770,64 € werden aus der 2. Der überarbeitete 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Wendestelle Buchungsstelle 54.1.01/0542.785200 gedeckt. Langerönner Weg“ in der Fassung vom November 2022, bestehend 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- aus Planzeichnung (Teil A und B) sowie Begründung, wird gebilligt men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte (Anlage 2). zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen. 3. Der überarbeitete 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Wendestelle Lange- – Beschluss angenommen rönner Weg“ ist mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszu-
| 10 | 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Beschluss Nr. 72/2022 band Sydow bei Bedarf zur Verfügung stellen wird. Grundsatzbeschluss zum Neubau des U3-Bereiches der Kita Traum- 4. Die Gemeinde Rüdnitz sieht mögliche Synergie-Effekte zwischen der haus – 2. BA Errichtung einer Filialschule am Standort Rüdnitz und dem geplanten Beschlusstext: Neubau für die Kita Traumhaus Rüdnitz und ist gewillt, die sich aus dem 1. Die Gemeindevertretung Rüdnitz beschließt, für den Ü3-Bereich der Kita Schulbetrieb ergebenden zusätzlichen Anforderungen in ihren Planun- Traumhaus einen Neubau zur Betreuung von 80 Kindern zu errichten. gen zu berücksichtigen. Die betrifft insbesondere die Ausgestaltung der 2. Die Leistungsphasen 1 und 3 gemäß HOAI werden aus Mitteln des vorgesehenen Vollküche und die Hort-Betreuung der Kinder. Haushaltes 2022 ausgeschrieben und beauftragt. Eine Weiterführung – Beschluss angenommen der Planung über die Leistungsphasen 1 – 3 und des 2. Bauabschnitts stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. NÖ 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im Na- men der Gemeinde Rüdnitz zu handeln und alle erforderlichen Schritte Beschluss Nr. 67/2022 zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen. Grundstücksangelegenheiten – Beschluss angenommen – Beschluss angenommen Beschluss Nr. 71/2022 Beschluss Nr. 68/2022 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen für die Betreuung Grundstücksangelegenheiten von Kindern in Fremdgemeinden – Beschluss angenommen Beschlusstext: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz beschließt: Beschluss Nr. 69/2022 1. die überplanmäßigen Aufwendungen der Buchungsstelle Vertragliche Angelegenheiten 36.5.01.531200 in Höhe von 48.200,– € zur Verfügung zu stellen. – Beschluss angenommen 2. die überplanmäßigen Aufwendungen aus Mehrerträgen der Buchungs- stelle 61.1.01.401300 (Gewerbesteuererträge) zu decken. Beschluss Nr. 73/2022 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, für die Grundstücksangelegenheiten Gemeinde Rüdnitz zu handeln. – Beschluss angenommen – Beschluss angenommen Beschluss Nr. 70/2022 Rüdnitz, 15.12.2022 Positives Votum zur Schaffung einer möglichen Filialschule in der Gemeinde Rüdnitz Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechzeiten Beschlusstext: in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz steht der möglichen Biesenthal, Fachbereich Zentrale Dienste / Finanzen – Sitzungsdienst – Zim- Schaffung einer Filialschule in der Gemeinde positiv gegenüber. mer 205 eingesehen werden. 2. Die Gemeindevertretung würde die Verkürzung der Schulwege für Kin- der der Klassen 1–4 begrüßen. 3. Die Gemeinde verfügt über ein Grundstück, das planungsrechtlich für gez. Nedlin die Errichtung einer Schule gesichert ist und welches sie dem Schulver- Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ vom 08.12.2022 Beschluss Nr. 29/2022 Beschluss Nr. 27/2022 Haushaltssatzung 2023 Grundlagenbeschluss zur Umsetzung von Ergänzungsbauten für den Beschlusstext: Sängerplatz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt die Haus- Beschlusstext: haltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Form (Anlage). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt: – Beschluss angenommen 1. die bauliche Erweiterung des Sängerplatzes um einen Sanitärbereich mit barrierefreiem WC, einen Lagerbereich und einer befestigten Tanz- Beschluss Nr. 23/2022 fläche. Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit 2. die Ausschreibung eines Objektplaners zur Erstellung der Entwurfspla- Beschlusstext: nung und Einreichung eines entsprechenden Bauantrags. Die Entwurfs- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ beschließt, planung ist durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgK- zu bestätigen. Verf für das Haushaltsjahr 2022 und folgende Haushaltsjahre auf 3. Der Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barnim wird beauftragt, im 390.500,00 € festzusetzen. Namen der Gemeinde Sydower Fließ zu handeln und alle erforderlichen – Beschluss angenommen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen. – Beschluss angenommen
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 | 11 | NÖ Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können zu den Sprechzeiten in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Beschluss Nr. 28/2022 Biesenthal, Fachbereich Zentrale Dienste / Finanzen – Sitzungsdienst – Zim- Grundstücksangelegenheiten mer 205 eingesehen werden. – Beschluss angenommen gez. Nedlin Sydower Fließ, 08.12.2022 Amtsdirektor — Ende der sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen und Mitteilungen — — Ende des amtlichen Teils — IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Herausgeber Amt Biesenthal-Barnim Die Inhalte des Amtsblattes wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Der Amtsdirektor Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Berliner Str. 1 Gewähr übernommen werden. Keine Haftung wird übernommen für un- 16359 Biesenthal verlangt eingesandte Manuskripte, Zeichnungen, Fotos etc. Namentlich Tel. (0 33 37) 45 99 58 gekennzeichnete Artikel geben die Meinung der Autoren wieder und nicht buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de unbedingt die des Herausgebers oder der Redaktion. Die Redaktion geht davon aus, dass zugesandte Fotos und Bilder frei von Rechten Dritter sind Redaktion Amt Biesenthal-Barnim, und keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Die Der Amtsdirektor rechtliche Verantwortung hierfür liegt allein beim Autor. Berliner Straße 1 16359 Biesenthal Tel. (0 33 37) 45 99 58 Fax (0 33 37) 45 99 40 Bezugsmöglichkeiten: amtsblatt@amt-biesenthal-barnim.de Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf in ausreichender Auflage und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt. Verlag, Anzeigen, Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Druck Werftstraße 2 10557 Berlin Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht! Tel. (030) 28 09 93 45 Fax (030) 57 79 58 18, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de Abonnements bzw. Nachbestellungen, auch außerhalb des Verbreitungs- www.heimatblatt.de gebietes, sind zum jeweils gültigen Abo- bzw. Postbezugspreis beim Hei- matblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin möglich. Anzeigenannahme Wolfgang Beck Nach Verfügbarkeit ist das Amtsblatt auch im Foyer der Amtsverwaltung Tel. (0 33 37) 45 10 20, Biesenthal Barnim, Berliner Straße 1, oder im Gebäude Plottkeallee 5 E-Mail: amtsblatt@gmx.de erhältlich.
| 12 | 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim II. NichtAmtlicher Teil Inhalt Informationen aus der Amtsverwaltung Seite 12 Nachrichten aus den Gemeinden Seite 14 Aus den Vereinen Seite 20 Veranstaltungen, Termine, Informationen Seite 24 Kirchliche Nachrichten Seite 28 Heimatgeschichtlicher Beitrag Seite 29 Aus den Kinder- & Jugendeinrichtungen Seite 31 Notdienste Seite 36 Sonstiges Seite 36 Informationen aus der Amtsverwaltung Sitzungstermine des Amtsbereiches Auslage des Amtsblattes Biesenthal-Barnim im Monat fEBRuar in den Gemeinden 06.02.2023 Bau- und Planungsausschuss der GV der Gemeinde Biesenthal 19:00–22:00 Uhr Rüdnitz, Räumlichkeiten, Begegnungsstätte Rüdnitz Amtsgebäude Berliner Straße 1 06.02.2023 Gemeindevertretung der Gemeinde Melchow Amtsgebäude Plottkeallee 5 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Touristisches Begegnungszentrum Q1 Tankstelle Eberswalder Chaussee 5 06.02.2023 Kultur- und Sozialausschuss der GV der Gemeinde Café und Konditorei Franke Breite Straße 10 19:00–22:00 Uhr Breydin, Räumlichkeiten, Kulturraum Trampe Der Hofladen Danewitz Dorfstraße 22 07.02.2023 Kultur- & Sozialausschuss der GV der Gemeinde Marienwerder 19:00–22:00 Uhr Rüdnitz, Räumlichkeiten, Kinder- und Jugendhaus Café Sophiengarten Ruhlsdorfer Straße 13 „Creatimus“ Grüntal 08.02.2023 Ortsbeirat des Ortsteils Ruhlsdorf, Gemeinde Minimarkt Stefan Seemke Dorfstraße 28, Sydower Fließ, 19:00–21:30 Uhr Marienwerder, Räumlichkeiten, Bürgerhaus Ruhlsdorf OT Grüntal 08.02.2023 Ausschuss Bauen & Infrastruktur der GV der Gemeinde 19:00–22:00 Uhr Marienwerder, Räumlichkeiten, Gemeindezentrum Marienwerder 08.02.2023 Haushalts- und Sozialausschuss der SVV der Stadt Annahme von Beiträgen für das Amtsblatt Biesenthal-Barnim: 19:00–22:00 Uhr Biesenthal, Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“ Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal 09.02.2023 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal Zimmer 302 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“ Tel: (03337) 45 99 58 oder 4599 0, Fax: (03337) 45 99 40 13.02.2023 Ausschuss A1 des Amtsausschusses des Amtes E-Mail: amtsblatt@amt-biesenthal-barnim.de 19:00–22:00 Uhr Biesenthal-Barnim Annahmezeiten: Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“ Mo, Do 9 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr | Di 9 – 12 Uhr, 14 – 18 Uhr 14.02.2023 Verbandsausschuss der Verbandsversammlung des 17:30–20:30 Uhr Schulverbandes Sydow Annahme von Anzeigen: Sitzungsraum, Amtsverwaltungsgebäude Haus 2 Wolfgang Beck, Tel. (03337) 45 10 20, Fax (03337) 45 09 19 14.02.2023 Ortsbeirat Danewitz E-Mail: amtsblatt@gmx.net 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Gemeindehaus Danewitz 15.02.2023 Bauausschuss der SVV der Stadt Biesenthal Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“ des Amtsblattes Biesenthal-Barnim: 14. Februar 2023 16.02.2023 Ausschuss Finanzen & Haushalt der GV der Gemeinde Erscheinungsdatum: 28. Februar 2023 19:00–22:00 Uhr Marienwerder Räumlichkeiten, Gemeindezentrum Marienwerder 16.02.2023 Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Gaststätte „Zum fröhlichen Gustav“ 20.02.2023 Sozialausschuss der GV der Gemeinde Marienwerder Allen Jubilaren und 18:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Gemeindezentrum Marienwerder Geburtstagskindern 20.02.2023 Bauausschuss der GV der Gemeinde Melchow des Monats Februar 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Touristisches Begegnungszentrum übermitteln wir 20.02.2023 Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin die herzlichsten 19:00–22:00 Uhr Räumlichkeiten, Fachwerkkirche Tuchen Glückwünsche! 23.02.2023 Gemeindevertretung der Gemeinde Sydower Fließ 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule Grüntal Ihre Amtsverwaltung 27.02.2023 Amtsausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim 19:00–22:00 Uhr Mensa, Grundschule „Am Pfefferberg“
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 31. Januar 2023 | Nr. 1 | Woche 5 | 13 | Das Schöffenamt Im ersten Halbjahr 2023 werden Schöffen sollten über soziale Schöffen müssen ihre Rolle im für die Versagung von Bewäh- bundesweit die Schöffen und Ju- Kompetenz verfügen, d. h. das Strafverfahren kennen, über rung oder für einen Freispruch gendschöffen für die Amtszeit Handeln eines Menschen in sei- Rechte und Pflichten informiert wegen mangelnder Beweislage von 2024 bis 2028 gewählt. Ge- nem sozialen Umfeld beurteilen sein und sich über die Ursachen nicht übernehmen kann, sollte sucht werden in unseren Ge- können. Von ihnen werden Le- von Kriminalität und den Sinn das Schöffenamt nicht anstre- meinden Frauen und Männer, benserfahrung und Menschen- und Zweck von Strafe Gedanken ben. In der Beratung mit den Be- die am Amtsgericht und Land- kenntnis erwartet. Die ehren- gemacht haben. Sie müssen be- rufsrichtern müssen Schöffen gericht als Vertreter des Volkes amtlichen Richter müssen reit sein, Zeit zu investieren, um ihren Urteilsvorschlag stand- an der Rechtsprechung in Straf- Beweise würdi- sich über ihre Mit- haft vertreten können, ohne sachen teilnehmen. gen, d. h. die Wahr- wirkungs- und besserwisserisch zu sein, und Die Gemeindevertretungen scheinlichkeit, Gestaltungsmög- sich von besseren Argumenten schlagen doppelt so viele Kandi- dass sich ein be- lichkeiten weiter- überzeugen lassen, ohne oppor- daten vor, wie an Schöffen bzw. stimmtes Gesche- zubilden. Wer zum tunistisch zu sein. Ihnen steht in Jugendschöffen benötigt wer- hen wie in der Anklage behaup- Richten über Menschen berufen der Hauptverhandlung das Fra- den. Aus diesen Vorschlägen tet ereignet hat oder nicht, aus ist, braucht Verantwortungsbe- gerecht zu. Sie müssen sich ver- wählt der Schöffenwahlaus- den vorgelegten Zeugenaussa- wusstsein für den Eingriff durch ständlich ausdrücken, auf den schuss beim Amtsgericht in der gen, Gutachten oder Urkunden das Urteil in das Leben anderer Angeklagten wie andere Pro- zweiten Jahreshälfte 2023 die ableiten können. Die Lebenser- Menschen. zessbeteiligte eingehen können Haupt- und Ersatzschöffen. Ge- fahrung, die ein Schöffe mit- und an der Beratung argumen- sucht werden Bewerberinnen bringen muss, kann sich aus be- Objektivität und Unvoreinge- tativ teilnehmen. Ihnen wird und Bewerber, die in der Ge- ruflicher Erfahrung und/oder nommenheit müssen auch in daher Kommunikations- und meinde wohnen und am gesellschaftlichem Engagement schwierigen Situationen ge- Dialogfähigkeit abverlangt. 1.1.2024 mindestens 25 und rekrutieren. Dabei steht nicht wahrt werden, etwa wenn der höchstens 69 Jahre alt sein wer- der berufliche Erfolg im Mittel- Angeklagte aufgrund seines Interessenten bewerben sich für den. Wählbar sind deutsche punkt, sondern die Erfahrung, Verhaltens oder wegen der vor- das Schöffenamt in allgemeinen Staatsangehörige, die die deut- die im Umgang mit Menschen geworfenen Tat zutiefst unsym- Strafsachen (gegen Erwachsene) sche Sprache ausreichend be- erworben wurde. Schöffen in Ju- pathisch ist oder die öffentliche bis zum 28.02.2023 beim Amt herrschen. gendstrafsachen sollen über be- Meinung bereits eine Vorverur- Biesenthal-Barnim, Berliner Wer zu einer Freiheitsstrafe von sondere Erfahrung in der Ju- teilung ausgesprochen hat. Straße 1, Tel.: 03337/4599 0, mehr als sechs Monaten verur- genderziehung verfügen. E-Mail: poststelle@amt-bie- teilt wurde oder gegen wen ein Das verantwortungsvolle Amt Schöffen sind mit den Berufs- senthal-barnim.de Ermittlungsverfahren wegen ei- eines Schöffen verlangt in ho- richtern gleichberechtigt. Für ner schweren Straftat schwebt, hem Maße Unparteilichkeit, jede Verurteilung und jedes Damit Ihre Bewerbung besser die zum Verlust der Übernahme Selbstständigkeit und Reife des Strafmaß ist eine Zwei-Drit- bearbeitet werden kann, ver- von öffentlichen Ämtern führen Urteils, aber auch geistige Be- tel-Mehrheit in dem Gericht er- wenden Sie dafür bitte das For- kann, ist von der Wahl ausge- weglichkeit und – wegen des forderlich. Gegen beide Schöffen mular von der Internetseite des schlossen. Auch hauptamtlich in anstrengenden Sitzungsdiens- kann niemand verurteilt wer- Amtes oder für die Justiz Tätige (Richter, tes – gesundheitliche Eignung. den. Jedes Urteil – gleichgültig https://www.amt-biesenthal- Rechtsanwälte, Polizeivollzugs- ob Verurteilung oder Freispruch b a r n i m . de / a n ku e n d i g u n g / beamte, Bewährungshelfer, Juristische Kenntnisse irgend- – haben die Schöffen daher mit schöffenwahl-2023 Strafvollzugsbedienstete usw.) welcher Art sind für das Amt zu verantworten. Wer die per- und Religionsdiener sollen nicht nicht erforderlich. sönliche Verantwortung für ei- zu Schöffen gewählt werden. ne mehrjährige Freiheitsstrafe, Zuschüsse für Vereine und Initiativen der Stadt Biesenthal Vereine, Initiativen und Interes- pflege für das Jahr 2023 stellen. • Einnahmen- und Ausgaben- www.amt-biesenthal-barnim. sengruppen, die ihren Wir- Das Antragsformular kann auf plan. de/satzungen-2 eingesehen kungskreis in der Stadt Biesen- der Web-Seite des Amtes Bie- werden. thal haben und deren Angebote senthal-Barnim unter www. Die Richtlinie zur Förderung von hauptsächlich auf die Bürgerin- amt-biesenthal-barnim.de/for- Kultur und Sport in der Stadt D. Franz nen und Bürger der Stadt Bie- mulare oder der Stadt Biesen- Biesenthal kann unter SB Kultur, Jugend, Soziales senthal ausgerichtet sind, kön- thal unter www.biesenthal.de nen gemäß der Kultur- und heruntergeladen werden. Sportförderrichtlinie der Stadt Biesenthal bis spätestens Der Antrag muss beinhalten: 28.02.2023 beim Amt Biesen- • eine Beschreibung der Maß- Sprechstunde der Schiedsstelle thal-Barnim, Berliner Straße 1, nahme bzw. des Veranstal- 16359 Biesenthal einen schrift- tungsinhalts für die ein Zu- Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle des Amtes Biesenthal- lichen Antrag auf Bezuschus- schuss beantragt wird; Barnim findet am Dienstag, den 28. Februar 2023 in der Zeit von 17 bis sung im Bereich von Kultur und • den Veranstaltungstermin; 18 Uhr im Amtsgebäude in der Plottkeallee 5, Raum 208, statt. Sport, Heimat- und Traditions- • einen Ansprechpartner;
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