MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung 45. Jahrgang Donnerstag, 15. Juli 2021 Nr. 28 Corona - aktuelle Regelungen Es ist nach wie vor wichtig, dass sich jeder diszipliniert an die Maßnahmen hält. Wer sich außerdem regelmäßig testen lässt, hilft Corona-Erkrankungen ohne Symptome aufzudecken. Mehr Informationen, auch zu den für jeden Bürger einmal pro Woche kosten- losen Testangeboten in Ostrach, finden Sie auf www.ostrach.de und www.land- kreis-sigmaringen.de. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline des Landkrei- ses unter 07571 102 6466 gerne weiter. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier https://www.baden-wu- erttemberg.de/de/service/aktuelle-in- fos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ Aktuell befinden wir uns immer noch in der Inzidenzstufe 1, weshalb es kei- ne Änderungen gibt und das Schau- bild aus dem Gemeindeblatt vom 01.07.2021 noch aktuell ist. Hinweis: Genesene und vollständig geimpfte Personen sind in den jeweiligen Be- reichen seit dem 14. Mai von der Test- pflicht befreit. Sie müssen allerdings einen entsprechenden Nachweis vorle- gen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negati- ven Coronatest einfordern.
2 | Donnerstag, 15. Juli 2021 8 NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST 112 WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN: Feuerwehr Informationen für Schülerinnen und Schüler Kommandant Eugen Kieferle 0175/9157636 Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr 0176 6340 1447 Stv. Kommandant Martin Widmer 0177/6565416 Feuerwehrleitstelle 0751/50915335 Für Kinder und Jugendliche Polizei/Notruf 110 Kummertelefon 0800 1110 333 Polizeirevier Bad Saulgau 07581/4820 Caritasverband Sigmaringen Rotes Kreuz Krankenfahrten 07571/742329 Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/7301-0 Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 SKM Sigmaringen 07571/50767 Kläranlage/Abwasser 0172/7420978 Suchtberatung Sigmaringen Wasserversorgung 0172/7420976 Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de 07571/4188 Elisabethenheim Ostrach 07585/ 930730 Gas-Stördienst 0800/0824505 ÄRZTLICHER NOTDIENST PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat) Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Tel. 116117 oder www.116117.de Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368 Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt zu einem Ansprechpartner in ihrer Region“ Um Terminvereinbarung wird gebeten. Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung. Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr 0180 1929264 APOTHEKENNOTDIENST Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau Apotheken Notdienstfinder 0800/0022833 Täglich 24h Tel. 07581 204-5253 Donnerstag, 15.07.2021 Zahnarzt Notfalldienst 0180 5911660 Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen Tel: 07571/5513 Augenarzt Notfalldienst 0180 1929340 Donau Apotheke, Riedlingen Tel: 07371/93260 Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15, Freitag, 16.07.2021 88212 Ravensburg Strüb Apotheke Veringenstadt Tel: 07577/7326 Notdienst Kanzach-Apotheke, Dürmentingen Tel: 07371/129333 Ravensburg 0180 1929288 Sigmaringen 0180 1929345 Samstag, 17.07.2021 Ostrachtal Apotheke, Ostrach Tel: 07585/2600 FAMILIENHILFE Heuberg-Apotheke, Stetten a.k.M. Tel: 07573/95353 Familienhilfe im ländlichen Raum Tel. 07575 209535 Dorfhelferinnenstation 1 Sonntag, 18.07.2021 Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen Tel: 07571/5513 SOZIALSTATION Apotheke am Marktplatz, Riedlingen Tel: 07371/93510 St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach „Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“ 07552 9289670 Montag, 19.07.2021 St. Anna, Sozialstation Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen Tel: 07571/684494 Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer Schwaben Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/8138 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach 07585 6250549 Dienstag, 20.07.2021 Die Zieglerische e. V. Götz`sche Apotheke, Ostrach Tel: 07585/615 Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf 07503/929900 Stadt- Apotheke, Hayingen Tel: 07386/97110 Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/929525 Spitalpflege Pfarrhofgasse 3 Mittwoch, 21.07.2021 88630 Pfullendorf 07552/252463 Vital-Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/484900 HEBAMME Donnerstag, 22.07.2021 Barbara Hilgenfeldt Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen Tel: 07571/747339 Buchenweg 10, 88636 Illmensee 07558/938946 Apotheke Selbherr, Bad Saulgau Tel: 07581/8799 Andrea Trautmann Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau 07581/2007529 KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH Hebammensprechstunde Sprechzeiten: Herrn Michael Blatt Sedanstr. 25 72474 Winterlingen Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit Tel.: 07434/5520215 Schornsteinfeger.blatt@freenet.de des Landratsamtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiser- straße 62, 88348 Bad Saulgau FORSTREVIER OSTRACH www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655 e-mail: daniel.benz@lrasig.de CARITAS Nächste Sprechstunde 20.07. 2021 von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr im Elisabethen- CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL haus, Altbau, Haupteingang, Hauptstraße 11, 88356 Ostrach Termine nur nach telefonischer Vereinbarung: 07575 925413 Helferkreis Hospiz 0152/01826728 Telefonseelsorge 0800 1110 111 HERZ UND HAND NACHBARSCHAFTSHILFE oder 0800 1110 222 https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start Mit-Herz-und-Hand@gmx.de Tel. 07585/4879995
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 3 Lern- und Jobpaten für das Schulzentrum Ostrachtal gesucht Liebe Bürgerinnen und Bürger, germeister Christoph Schulz bitten um Ihre Unterstützung. Paten- der gemeinnützige Verein „Engagement für berufliche Zukunft schaften erfolgreich zu gestalten, ist kein Hexenwerk. Wer eigene e.V.“ (EfbZ) organisiert seit über 12 Jahren Lern- und Jobpaten- Kinder großgezogen und sie erfolgreich ins Leben entlassen hat, schaften für Kinder und Jugendliche am Übergang Schule – Beruf. weiß, worauf es dabei ankommt. Wir als Verein EfbZ können Ihnen Dabei unterstützen ehrenamtliche Patinnen und Paten die jun- keine finanzielle Unterstützung, keine Aufwandsentschädigung gen Menschen beim Erreichen des Hauptschulabschlusses und bieten. Unser Verein finanziert sich nur durch Spenden. Lediglich beim Einstieg in die Berufsausbildung. Das ist die erste, wirklich die entstandenen Fahrtkosten können wir ersetzen. Statt materi- wichtige Phase im Leben unserer Kinder und Jugendlichen, die eller Entlohnung erhalten Sie ideelle Anerkennung im Verein und sie selbst gestalten müssen. ganz besonders in Ihrer Gemeinde Ostrach oder der Umlandge- meinde aus der Sie kommen. Und noch etwas: Ihr Engagement Paten helfen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ihren kommt Kindern und Jugendlichen aus Ihrer Gemeinde zugute. „Schützlingen“ beim Hauptschulabschluss, beraten auch bei der Berufsplanung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz Das Schulzentrum Ostrachtal und EfbZ suchen ehrenamtliche Pa- und bleiben – wenn beide es wünschen – ein kreatives Tandem tinnen und Paten für Kinder und Jugendliche der 9. Klasse. Die Pa- in der Berufsausbildung bis zum Berufsabschluss. Paten sind Brü- tenschaften sollen möglichst mit Beginn des neuen Schuljahres ckenbauer und Türöffner in ihrer Gemeinde. Patenarbeit ist mehr Mitte September starten. Deshalb wäre es wichtig, dass die Vor- als nur Nachhilfe. Es ist zum großen Teil auch Beziehungsarbeit, bereitungen für die Patenschaft (das gegenseitige Kennenlernen) die über Jahre angelegt sein kann und die von gegenseitigem bereits in diesem Monat starten könnten. Respekt geprägt ist. Deshalb ist eine ehrenamtliche Patenschaft eine der Kronen bürgerschaftlichen Engagements. Bitte kontaktieren Sie uns in den nächsten Tagen: • Richard Hunsicker (1. Vorsitzender) Telefon: 07571/749836 Ein Kennzeichen unseres Vereins sind Professionalität, langjähri- oder 0170-2974730, Mail: hunsicker.r@t-online.de ge Erfahrung und externe Auszeichnungen. Ein Blick auf unsere • Nicole Golubovic (Pädagogische Leitung) Homepage (www.efbz-sig.de) wird Ihnen das bestätigen. Wir Telefon: 07571/1024274 oder 0160-97210349, sind seit mehr als 12 Jahren im Landkreis Sigmaringen erfolgreich Mail: nicole.golubovic@lrasig.de tätig und haben in dieser Zeit ca. 180 Patenschaften erfolgreich gestaltet. Die fachliche Kompetenz wird durch unsere pädagogi- Aufruf des Reinhold-Frank-Schulzentrums Ostrachtal und der Ge- sche Leitung sichergestellt. Die erfahrene Sozialpädagogin Nicole meinde Ostrach Golubovic ist mit einer vom Landkreis Sigmaringen finanzierten 50%-Stelle seit Projektbeginn im Jahr 2008 dabei. Wir freuen uns auf viele Paten aus unserer Gemeinde, bitte un- terstützen Sie, wenn Sie die Möglichkeit haben, dieses wichtige Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Reinhold-Frank-Schulzentrum Projekt ! Ostrachtal sucht Patinnen und Paten aus Ostrach oder den Um- landgemeinden. Die Schulleiterin Annika Rössler wie auch Bür- Annika Rössler, Schulleitung Christoph Schulz, Bürgermeister Gemeinde Ostrach bietet weitere Impftermine im Kreisimpfzentrum in Hohentengen mit BioNTech an Wer im Kreis Sigmaringen wohnt und sich im Kreisimpfzentrum Hohentengen impfen lassen möchte, kann seit Mitte Juni seinen Impftermin auch bei der Gemeindeverwal- tung Ostrach vereinbaren. So wollen Landrätin Bürkle und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dafür sorgen, dass die Impfquote im Kreis steigt. Es besteht keine Impfpriorisierung mehr. Mitzubringen nach Hohentengen ist der Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Impfpass, FFP2-Maske und ggfs. Medikamenten-Liste. Melden kann sich jede/r Bewohner*in schon ab 14 Jahren. Bitte machen Sie trotz der momentan niedrigen Inzidenz von diesem Angebot Gebrauch, damit wir der vierten Welle keine Chance geben und einen weiteren Lockdown verhindern können. Die Gemeinde Ostrach vergibt die Termine direkt am Telefon (Tel. Nr. 07585/300-46). GEMEINDEVERWALTUNG IMPRESSUM Gemeindeverwaltung Tel. 07585/300-0 Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Bürgerbüro 07585/300-31, 32, 35 Standesamt/ Rentenberatung 07585-300-33, 34 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Kasse 07585/300-19, 20 Bürgermeister Christoph Schulz Steueramt 07585/300-16 Bauamt 07585/300-13, 22 Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck: Öffnungszeiten: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Bürgerbüro Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Montagnachmittag 13.30 bis 17.00 Uhr E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Donnerstagnachmittag 13.30 bis 18.oo Uhr Homepage: www.primo-stockach.de
4 | Donnerstag, 15. Juli 2021 8 GEMEINDENACHRICHTEN Gemeinde Ostrach Nachruf Landkreis Sigmaringen Mit großer Betroffenheit nehmen wir Abschied von Die Gemeinde Ostrach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Herrn Erich Megerle sen. Wir trauern um einen geschätzten Mitbürger, der von 1980 bis 1989 Mitglied des Ort- Sachbearbeiter/in für das schaftsrates Jettkofen war. Hauptamt (m/w/d) Wir verlieren mit ihm einen beliebten und geschätzten Menschen, der seine Kraft in in Teilzeit 30% bis 40% den Dienst der Ortschaft gestellt hat. Herrn Megerle gebührt Dank und Anerkennung für seinen ehrenamtlichen Einsatz. So nahm er vorbildlich und ausnahmslos, selbst im Das Aufgabengebiet umfasst schwer- hohen Alter, an jeder Dorfputzede in Jettkofen teil. punktmäßig folgende Bereiche: • Vorzimmer Hauptamt Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie. Wir werden ihm stets ein ehren- • Allgemeine Verwaltungsaufgaben im des Gedenken bewahren. Bereich des Hauptamtes • Gewerbeamt • Beschaffungswesen Gemeinde Ostrach Ortschaft Jettkofen • Organisation gemeindlicher Veran- staltungen Christoph Schulz Jürgen Arnold Bürgermeister Ortsvorsteher Eine endgültige Abgrenzung des Auf- gabengebietes bleibt vorbehalten. Ihr Profil: • Berufserfahrung in der öffentlichen Wasser- und Bodenverband Corona-Testmöglichkeiten Königseggwald Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich in Ostrach Einladung • engagierte Persönlichkeit mit Eigeni- Testzentrum Apotheke nitiative, Flexibilität und Teamfähig- zur Mitgliederversammlung des Was- keit Im Erdgeschoss des Ärztehauses, Sig- ser- und Bodenverbandes Königsegg- • sorgfältige, organisierte und zuver- maringer Straße 8 testet die Götz‘sche wald am lässige Arbeitsweise Apotheke, mit Unterstützung der Ostra- • Bereitschaft zur Fortbildung cher Bereitschaft des DRK Donnerstag, 22.07.2021 um 20.00 Uhr im „Rundbau/Sportlerheim“ in Riedhausen Wir bieten Ihnen: Der Eingang ist auf der Ostseite des Ge- • eine unbefristete Anstellung bäudes bei der gekiesten Fläche und ist lade ich hiermit ein. • eine interessante und abwechslungs- gekennzeichnet. Bitte nicht in die Apo- reiche Tätigkeit in einem angeneh- theke gehen! Mit freundlichem Gruß men Arbeitsumfeld gez. Michel, Verbandsvorsteher • einen modernen Arbeitsplatz mit at- Die nächsten freien Testtage: traktiver Gleitzeitregelung Tagesordnung • eine Vergütung in Anlehnung an Freitag 16.07.2021 9.30 – 10.30 Uhr Mittwoch 21.07.2021 9.30 – 10.30 Uhr 1. Begrüßung durch den Verbands- den Tarifvertrag für den öffentlichen Freitag 23.07.2021 9.30 – 10.30 Uhr vorsteher mit kurzem Jahresbe- Dienst (TVöD) und eine betriebliche richt Altersversorgung (ZVK) Allerdings ist eine Voranmeldung im In- 2. Feststellung der Jahresrechnung • Fort- und Weiterbildungsmöglichkei- ternet erforderlich auf: 2020 ten https://www.apo-schnelltest.de/go- 3. Haushaltsplan für 2021 mit Fest- Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, etzsche-apotheke setzung der Mitgliederbeiträge für freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und 2021 bitten um Zusendung der vollständi- Bitte bringen Sie zum Test Ihren Per- 4. Bekanntgaben, Anfragen gen Unterlagen bis 29.07.2021 an das sonalausweis mit. Im Raum muss eine Bürgermeisteramt Ostrach, Hauptstr. FFP2-Maske getragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Ab- 19, 88356 Ostrach oder per E-Mail an stimmungen und Beschlussfassungen baron@ostrach.de. Bitte nutzen Sie weiterhin die Mög- ohne Rücksicht auf die Zahl der erschei- lichkeit dieser für Sie kostenlosen nenden Mitglieder erfolgen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Baron Tests, um für sich und andere mehr Daher wird um vollzähliges Erscheinen unter der Rufnummer 07585/300-17 Sicherheit zu erreichen! gebeten. gerne zur Verfügung. IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 5 GEMEINDERAT Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung am 21.06.2021 in öffentlicher Sitzung am 05.07.2021: Baumgarten - Neubau eines Wohnhauses mit Gara- Bebauungsplan GE "Weidenhalden II" in Verkaufshöhe der Fläche „Baumgarten“ ge, Ostrach, Maria-Strassner-Weg Ostrach - Einbau einer Wohnung in das best. - geänderter Aufstellungsbeschluss In nichtöffentlicher Sitzung am 21.06.2021 Ökonomiegebäude, Jettkofen, Rep- - Billigung Vorentwurf wurde folgender einstimmiger Beschluss perweiler Straße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gefasst: - Aufstellen von Kragarmregalen, Ein- Zwei Bauplätze im Gebiet „Baumgarten“ werden für 140 €/Quadratmeter verkauft. zäunung der Grundstücke und Auf- Es wird folgender einstimmiger Beschluss kiesen der Lagerfläche, Neubau La- gefasst. Beschlüsse der öffentlichen Gemeinde- gerhalle, Einhart, Mühlenstraße a) Der Gemeinderat fasst den Aufstellungs- ratssitzung vom 05.07.2021 beschluss für den geänderten Geltungs- Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich der Zu- Kindergartengebühren stimmung des Ortschaftsrats das Einverneh- bereich des Bebauungsplans „GE Wei- - Neufestsetzung men zu folgendem Baugesuch einstimmig denhalden II“ gemäß § 2 (1) BauGB b) Der a) Mit 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen her: Gemeinderat billigt den Vorentwurf des wird der Antrag von GR Frey auf Verta- Einbau einer Wohnung in den bestehen- Bebauungsplans „GE Weidenhalden II“ mit gung dieses Tagesordnungspunktes ab- den Ökonomieteil, Wangen, Mesnerweg örtlichen Bauvorschriften und beschließt, gelehnt. die frühzeitige Bürger- und Behördenbetei- b) Mit 10 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen Bebauungsplan Brühlwiesen Einhart ligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (Früh- wird folgender Beschluss gefasst: - Abwägung zeitige Beteiligung) durchzuführen. Die Elternbeiträge für die Betreuung - Satzungsbeschluss von Kindern über 3 Jahren werden ab Bebauungsplan "Kirchgasse III" in Wald- September 2021 auf den Betrag der Es wird folgender einstimmiger Beschluss Empfehlung des Landesverbands mit beuren gefasst. - Billigung Entwurf einem Aufschlag von jeweils 5 % festge- a) Der Gemeinderat beschließt über legt. - Beschluss zur Offenlage die im Rahmen der Bebauungsplan- c) Mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen aufstellung und der Aufstellung der wird folgender Beschluss gefasst: Es wird folgender einstimmiger Beschluss örtlichen Bauvorschriften eingegan- Die Elternbeiträge für die Betreuung genen Stellungnahmen (Gesamtabwä- gefasst. von Kindern unter 3 Jahren in der Krip- Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Be- gung) entsprechend der vorliegenden pe werden ab September 2021 im Ver- bauungsplans „Kirchgasse III“ mit örtlichen Beschlussvorschläge. gleich zu bisher um 20 % erhöht. Bauvorschriften und beschließt, die Bürger- b) Der Gemeinderat beschließt den Be- d) Es wird folgender einstimmiger Be- und Behördenbeteiligung nach § 3 (2) und § bauungsplan „Brühlwiesen“ und die schluss gefasst: zugehörigen örtlichen Bauvorschriften 4 (2) BauGB (Offenlage) durchzuführen. Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern aus 4-Kind-Familien wer- gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen den ab September 2021 mit einem Auf- Erhebung von Erschließungsbeiträgen schlag von jeweils 50 % auf den bisheri- 4. Punktuelle FNP-Änderung zu GE „Wei- nach dem Kommunalabgabengesetz für gen Betrag festgelegt. denhalden II“ die „Zehntstraße (nicht historischer Teil)“ e) Es wird folgender einstimmiger Be- - Aufstellungsbeschluss in Ostrach-Burgweiler schluss gefasst: - Billigung und Beschluss zur frühzeitigen - Beschluss über die endgültige Herstel- Die Satzung über die Benutzung ge- Beteiligung lung meindeeigener Kinderbetreuungsein- - Widmung für den öffentlichen Verkehr richtungen soll entsprechend der heute Es wird folgender einstimmiger Beschluss beschlossenen Erhöhungen geändert gefasst. Es werden folgende einstimmige Beschlüsse werden. a) Der Gemeinderat fasst den Aufstel- gefasst. f ) Es wird folgender einstimmiger Be- lungsbeschluss für die 4. Punktuelle a) Der Gemeinderat legt fest, dass nicht- schluss gefasst: Flächennutzungsplanänderung „GE Die Satzung zur Änderung der Satzung historische Teil der Zehntstraße erst- Weidenhalden II“ gemäß § 2 (1) BauGB über die Benutzung gemeindeeigener i. V. m. § 1 (8) BauGB mals endgültig hergestellt ist im Sinne Kinderbetreuungseinrichtungen und b) Der Gemeinderat billigt den Vorent- von § 4 der Erschließungsbeitragssat- die Erhebung von Benutzungsgebüh- wurf der 4. Punktuellen Flächennut- zung der Gemeinde Ostrach. ren wird einstimmig beschlossen. zungsplanänderung „GE Weidenhal- b) Der nichthistorische Teil der Zehntstra- den II“ und beschließt, die frühzeitige ße wird gemäß § 2 i.V. mit § 5 Straßen- Baugesuche Bürger- und Behördenbeteiligung nach gesetz als Ortsstraße im Sinne von § 3 Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (Frühzeitige Abs. 2 Ziff. 2 Straßengesetz dem öffent- zu folgenden Baugesuchen einstimmig her: Beteiligung) durchzuführen. lichen Verkehr gewidmet. GEMEINSAM gegen Corona
6 | Donnerstag, 15. Juli 2021 8 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Ostrach Hinweis: Landkreis Sigmaringen Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund 7. S a t z u n g der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei- zur Änderung der nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Satzung über die Benutzung gemeindeeigener Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Ver- Kinderbetreuungseinrichtungen und die Erhebung von letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Benutzungsgebühren vom 05.07.2021 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Ausgefertigt! (GemO), des § 6 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung Ostrach, 05.07.2021 von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (KiTaG) sowie der §§ 2 und 9 des Kommunalab- Schulz gabengesetztes (KAG) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Bürgermeister 05.07.2021 die folgende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung über die Benutzung gemeindeeigener Kinderbetreu- Öffentliche Bekanntmachung ungseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren in Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung der Fassung vom 23.09.2019 wird wie folgt geändert. Vorentwurf 4. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „GE Weidenhalden II“, Ostrach § 8 erhält folgende Fassung: Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öffent- §8 licher Sitzung den Vorentwurf der 4. Punktuellen Flächennutzungs- Gebührenhöhe planänderung „GE Weidenhalden II“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, die öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unter- Ziele und Zwecke der Planung haltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuld- In der Gemeinde Ostrach soll aufgrund der anhaltenden und drin- ners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der genden Nachfrage an Gewerbegrundstücken ein neues Gewerbe- berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab gebiet entwickelt werden. Aktuell liegen der Gemeinde Ostrach dem Antragsmonat neu festgesetzt. konkrete Anfragen von Gewerbetrieben (Fa. Wimatec) aus dem bestehenden Gewerbegebiet „Weidenhalden“ vor, die eine Erwei- (2) Höhe der Gebührensätze im Einzelnen: terung des Betriebs in westlicher Richtung planen. Die Gewerbeflä- chen im interkommunalen Gewerbegebiet Königsegg sind bereits I. für die Betreuung von Kindergartenkindern verkauft und daher nicht mehr verfügbar. Durch die unmittelbare für den Zeitraum 09/2021 – 08/2022 in €/Monat Lage an der Heiligenberger Straße (L 280) ist das Gebiet bereits sehr gut angebunden. Das Gebiet soll von der Heiligenberger Straße er- 1-Kind- 2-Kind- 3-Kind- 4- u. Mehr-Kind- schlossen werden. Das bestehende Gewerbegebiet Weidenhalden familie familie familie familie nördlich der Heiligenberger Straße wird in Richtung Südwesten er- a) Regelgruppe 128,00 100,00 67,00 30,00 weitert, um einem dort bereits ansässigen Gewerbebetrieb weite- re, dringend benötigte Entwicklungsspielräume zu schaffen. Dabei b) verlängerte 161,00 125,00 83,00 37,50 wird der rechtskräftige Bebauungsplan „GE Weidenhalden“ teilweise Öffnungszeiten überlagert. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die c) Ganztages- 354,00 274,00 200,00 153,00 Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften er- betreuung forderlich, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Interes- d) Regelbetr. Altersge- 256,00 200,00 132,00 60,00 sen gerecht gegeneinander abzuwägen sind. mischte Gruppe Mit der Darstellung einer gewerblichen Baufläche will die Gemeinde einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Funktion und Anziehungskraft Ostrachs beitragen. Durch die vorliegende Pla- II. für die Betreuung von Krippenkindern nung wird den Anforderungen an eine nachhaltige Gewerbefläche- für den Zeitraum 09/2021 – 08/2022 in €/Monat nentwicklung Rechnung getragen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „GE 1-Kind- 2-Kind- 3-Kind- 4- u. Mehr-Kind- Weidenhalden II“ zeitgleich geändert. familie familie familie familie a) verlängerte 315,00 245,00 168,00 91,50 Lage des Plangebiets Öffnungszeiten Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptorts Ostrach und schließt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet Wei- b) Ganztages- 515,00 398,00 290,00 207,00 denhalden an. Südlich des Plangebiets verläuft die Heiligenberger betreuung Straße. Im Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie zwei Wohngebäude an. Nördlich liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im Osten befinden sich bestehende Gewerbebetriebe. Der östliche Teil §2 des Plangebiets wird aktuell bereits von einem Gewerbebetrieb ge- Inkrafttreten nutzt. Im westlichen Teilbereich liegen landwirtschaftlich genutzte Die Änderungssatzung tritt am 01.09.2021 in Kraft. Flächen.
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 7 Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 05.07.2021. Der Planbereich ist Heiligenberger Straße (L 280) ist das Gebiet bereits sehr gut ange- im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: bunden. Das Gebiet soll von der Heiligenberger Straße erschlossen werden. Das bestehende Gewerbegebiet Weidenhalden nördlich der Heiligenberger Straße wird in Richtung Südwesten erweitert, um einem dort bereits ansässigen Gewerbebetrieb weitere, drin- gend benötigte Entwicklungsspielräume zu schaffen. Dabei wird der rechtskräftige Bebauungsplan „GE Weidenhalden“ teilweise über- lagert. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Auf- stellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erfor- derlich, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Interessen gerecht gegeneinander abzuwägen sind. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptorts Ostrach und schließt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet Weidenhal- den an. Südlich des Plangebiets verläuft die Heiligenberger Straße. Im Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie zwei Wohnge- bäude an. Nördlich liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im Osten befinden sich bestehende Gewerbebetriebe. Im Plangebiet liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, Flächen zur ökologischen Auf- wertung sowie im Osten ein öffentlicher Fahrweg auf Flst. Nr. 1481/1, Der Vorentwurf der 4. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung der künftig privat gewidmet werden soll. wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 05.07.2021. Der Planbereich ist (Umweltsteckbrief vom Juni 2021) vom im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: 23.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021 (Auslegungsfrist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus- gelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun- gen-planen-bauen/ eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver- waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung- nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. punktuelle Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbe- helfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvor- schriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltbe- Ostrach, den 15.07.2021 richts sowie Fachgutachten (Umweltbericht vom Juli 2020, Schalltech- Christoph Schulz nische Untersuchung vom 02.03.2021, Geruchsausbreitungsberechnung Bürgermeister vom 05.07.2021) vom 23.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021 (Auslegungsfrist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststun- den öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine verein- Öffentliche Bekanntmachung bart werden. Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwal- „GE Weidenhalden II“, Ostrach tungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öffent- Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde licher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „GE Weidenhal- unter https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun- den II“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten gen-planen-bauen/ eingesehen werden. örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die früh- Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver- zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung- nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers Ziele und Zwecke der Planung zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab- In der Gemeinde Ostrach soll aufgrund der anhaltenden und drin- gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bau- genden Nachfrage an Gewerbegrundstücken ein neues Gewerbe- leitplan unberücksichtigt bleiben können. gebiet entwickelt werden. Aktuell liegen der Gemeinde Ostrach Ostrach, den 15.07.2021 konkrete Anfragen von Gewerbetrieben vor. Die Gewerbeflächen im interkommunalen Gewerbegebiet Königsegg sind bereits verkauft Christoph Schulz und daher nicht mehr verfügbar. Durch die unmittelbare Lage an der Bürgermeister
8 | Donnerstag, 15. Juli 2021 8 Öffentliche Bekanntmachung 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden Inkrafttreten des Bebauungsplans und sind, der örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“, Einhart 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öf- genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be- fentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Brühlwiesen“ und die zu- anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Form- sammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvor- vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des schriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige Satzung Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- beschlossen. tend gemacht worden ist. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Karten- Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht wor- ausschnitt: den, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen. Ostrach, den 15.07.2021 Christoph Schulz Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Kirchgasse III“, Waldbeuren, im beschleunig- ten Verfahren nach § 13b BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öf- fentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kirchgasse III“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvor- Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist schriften „Brühlwiesen“ treten mit dieser Bekanntmachung Aufgabe der Gemeinde. Die Planung und Erschließung von Wohn- gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. bauflächen hat für die Gemeinde Ostrach entsprechend eine hohe Bedeutung. In der Gemeinde Ostrach soll im Ortsteil Waldbeuren Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum die bau- einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht und Geruch- rechtliche Grundlage für die wohnbauliche Nutzung einer Fläche sausbreitungsberechnung sowie der Zusammenfassenden Erklä- am Siedlungsrand geschaffen werden. In der Gemeinde Ostrach hält rung nach §10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststun- die Nachfrage nach Wohnraum an, da Ostrach als attraktive Gemein- den eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die de zum Leben und Arbeiten durch eine gut aufgestellte öffentliche örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung mit und private Infrastruktur besticht. Die Gemeinde ist zudem geprägt Umweltbericht und Geruchsausbreitungsberechnung einsehen und durch eine Vielfalt an Handwerks- und Industriebetrieben. Aktuell Auskunft über ihren Inhalt verlangen. werden konkrete Anfragen von Ortsansässigen nach Wohnraum Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fäl- im Ortsteil Waldbeuren an die Gemeinde gerichtet. Insbesondere ligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schrift- im Ortsteil Waldbeuren wird Wohnraum von Ortsansässigen auch lich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § aufgrund der Nähe zum Bodensee verstärkt nachgefragt. Dies unter- 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen streicht die Dringlichkeit und Erforderlichkeit der Realisierung neuer wird hingewiesen. Wohngebiete. Im Siedlungsbestand sind Wohnbaupotentiale auf- Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung grund eigentumsrechtlicher Hürden nicht in der Form und Qualität von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- vorhanden, um die anhaltende Nachfrage nach Wohnungen ausrei- gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie- chend zu decken. Durch die Umnutzung der aktuell landwirtschaft- sen. Unbeachtlich werden demnach lich genutzten Fläche, soll eine flächensparende Bereitstellung zu- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verlet- sätzlichen Wohnbaulandes in direktem Bebauungszusammenhang zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, am Siedlungsrand ermöglicht werden. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- im unbeplanten Außenbereich entsprechend § 35 BauGB. Die Auf- plans und des Flächennutzungsplans, und stellung eines Bebauungsplans zur Realisierung der Planung ist er- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- forderlich. gungsvorgangs, Lage des Plangebiets wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Das Plangebiet erstreckt sich entlang der Kirchgasse in Waldbeuren. schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver- Im Norden, Westen und Süden schließt es an bereits wohnbaulich letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. genutzte Flächen an. Im Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Sat- an das Plangebiet an. Die Fläche wird bislang landwirtschaftlich ge- zungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nutzt. der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 05.07.2021. Der Planbereich ist Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 9 Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun- gen-planen-bauen/ eingesehen werden. Der Bebauungsplan „Kirchgasse III“ wird im beschleunigten Verfah- ren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprü- fung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschrif- ten wird mit Begründung sowie Fachgutachten (Umweltanalyse vom 05.07.2021) vom 23.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021 (Ausle- gungsfrist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Haupt- straße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststunden öf- fentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver- waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung- nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un- berücksichtigt bleiben können. Ostrach, den 15.07.2021 Christoph Schulz Bürgermeister HEIMATBLATT, WIE SIE ES KENNEN. HEIMATBLATT, WIE SIE ES MÖCHTEN. BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de FUNDSACHEN Abgegeben wurde: Zuhause mit Herz und Geduld gesucht! Fahrrad Anfragen beim Bürger- und Informati- onsbüro Tel. 300-31/-32/-35 Viele kleine Kätzchen, noch nicht zahm, suchen ein Zuhause auf Lebenszeit. K. Wurst - 0151/57750793
10 | Donnerstag, 15. Juli 2021 8 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG Aktuelles aus der Wirtschaftsförderung wachsender Wochenmarkt sind erfreulich. Leider wurden aber auch weitere Fachgeschäfte in Ostrach dauerhaft geschlossen. Die Nach- Interkommunale Schwerpunktgemeinde = Förderprogramme = frage nach Einzelhandelsflächen ist sehr gering, so daß bereits häu- Wirtschaftsförderung fig eine Umwandlung in Büroräume oder gar Wohnungen erfolgt ist. Wirtschaftsförderer Manfred Essl berichtete am 5. Juli im Ostracher Tourismus hatte 2020 natürlich einen Dämpfer, die Jahre zuvor und Gemeinderat zu aktuellen Themen der letzten beiden Jahren aus Ge- auch die Nachfrage 2021 zeigen aber ein deutliches Wachstum. Da- werbe / Industrie /Handel und Handwerk. Interessierte Bürgerinnen von profitieren viele Bereiche wie z.B. unsere tolle Gastronomie. Die und Bürger nahmen an der Sitzung teil und informierten sich. Ausschilderung von Rad- und Wanderwegen wurde massiv ausge- baut, wovon alle einen Nutzen haben. Die Gewerbeflächen im interkommunalen Gewerbegebiet Kö- nigsegg an der Altshauser Str. sind mittlerweile vollständig verkauft. 5 Jahre interkommunale Schwerpunktgemeinde von 2016 bis 2020 Insgesamt 14 Betriebe siedeln sich an, davon 8 Ostracher Unter- wurden für vielfältige Aktivitäten genutzt, hohe Fördersummen nehmen, 4 aus dem Landkreis Ravensburg und 2 aus dem Lkr. Sig- haben diese unterstützt. Die Gemeinde Ostrach wird mittlerweile maringen. Somit konnte sicher gestellt werden, daß kein Ostracher auf den Seiten des Regierungspräsidiums rp-tuebingen.pageflow. Betrieb mangels Fläche abgewandert ist. Insgesamt werden dort in io/abt3#256839 als ELR-Musterbeispiel geführt. Ein Bericht zum den nächsten Jahren rund 100 neue Arbeitsplätze entstehen. Auch Abschluss des Projekt „interkommunale Schwerpunktgemeinde die Forderung der Behörden, innerörtliche Brach-Flächen zu be- Ostrach / Königseggwald / Riedhausen“ folgt demnächst an dieser bauen, wurde umgesetzt. Mehrere Neubauten und Erweiterungen Stelle. im Areal rund um den Bahnhof, dem Fabrikweg, der Riedstraße und der Heiligenberger Str. wurden realisiert. Die Anzahl der sozialversi- cherungspflichtigen Arbeitsplätze in Ostrach hat zugenommen und liegt jetzt deutlich über 2.000. Die Zahl der Einpendler (Arbeitsplatz Ostrach, Wohnort ausserhalb) hat ebenfalls zugenommen, die Nach- frage nach privaten Bauplätzen von Auswärtigen steigt dadurch auch. Umstellungen der Produktion, Schulungen und Weiterbildung der Belegschaft sowie Nutzung von Kurzarbeit und Soforthilfen si- cherten auch 2020 viele Arbeitsplätze während der Pandemie. 2019 und 2020 wurden im gewerblichen Bereich ca. 20 Mio € in Hallen, Maschinen und Anlagen investiert, um auch in Zukunft in Ostrach produzieren zu können. Offene Stellen und Ausbildungsplätze fin- den sich noch in allen Bereichen. Handel und Grundversorgung konnten sich den übergeordneten Einflüssen nicht entziehen, berichtet Essl. Die Grundversorgung mit Dienstleistungen wie Post, Bank, Apotheke etc. sowie dem Le- bensmittelhandel sind sehr stabil, die starke Zunahme der Direkt- vermarkter (u.a. Sonderbeilage im Mitteilungsblatt) und ein stetig RÄUBERBAHN Samstag, 17. Juli & Sonntag, 18. Juli 2021 Fahrtmöglichkeiten nach Ravensburg/ Bahnerlebnis Räuberbahn Friedrichshafen ab Pfullendorf Die Räuberbahn fährt jeden Samstag & Sonntag, sowie an Fei- Ticket: bodo-Einzeltagseskarte oder Gruppentageskarte 17,90€ ertagen auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch Kö- (im Zug erhältlich) nigseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es di- Tickets + akt. Fahrplanauskunft unter www.bahn.de oder per rekt im Zug. Weitere Infos unter: www.raeuberbahn.de App „DB Navigator“ GLÜCKWÜNSCHE - GEBURTSTAGE Jubilare Die Gemeinde Ostrach wünscht allen genannten und nicht genannten Jubilaren viel Gesundheit, Glück und Freude auf ihrem weiteren Lebensweg. 10.07.2021 Diamantene Hochzeit 15.07.2021 Karl und Irmgard Fischer, Ochsenbach Johannes Matt, Ostrach 70 Jahre
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 11 ORTSVERWALTUNGEN Dieses Jahr wurde gehüpft Ortschaftsrat Laubbach Für strahlende Kinderaugen sorgte die rie- sen Hüpfburg im Innenhof des Haus Kom- Zur öffentlichen Sitzung des Ortschafts- BiLe in Magenbuch. Leider war auch dieses rats Laubbach am Montag, 19.07.2021 Kindergarten- und Schuljahr geprägt von um 20.00 Uhr im Bürgerhaus in Un- sehr vielen Einschränkungen durch die Co- terweiler lade ich hiermit ein. rona-Verordnung. Der Elternbeirat wollte es Tagesordnung: sich auch dieses Jahr nicht nehmen lassen 1. Wegebeschilderung den Kindern etwas außergewöhnlich anzu- 2. Verschiedenes bieten. So durfte immer eine kleine Gruppe von KomBiLe-Kindern gemeinsam durch die Bitte beachten Sie die aktuellen Hygie- Hüpfburg toben und das Innere des Riesen- nevorschriften. traktors erkunden. – euer Elternbeirat. Lie- Mit freundlichen Grüßen be Kinder, wir hoffen ihr hattet mega Spaß Nicole Greisle, Ortsvorsteherin beim Hüpfen. „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf“ – so lautet ein afrikanisches Sprichwort. Abgewandelt dürfen wir sagen: Bürgersprechstunde Weithart „Um eine Hüpfburg zu organisieren, braucht Am Donnerstag, 15. Juli 2021 findet es ein ganzes KomBiLe-Land“. Daher möchten wir DANKE sagen. Unser Dank geht an unseren ab 20 Uhr eine Bürgersprechstunde im Förderverein Haus KomBiLe e.V. für die Übernahme der Kosten, den Eltern für die Hilfe beim DGH „d’Schual“ (Saal, 1.OG) in Einhart Auf- und Abbau, Andreas Irmler für die sagenhafte Mithilfe, der Firma Saile Holzbau GmbH statt. für die Bereitstellung der Halle zum Trocknen des „schwimmenden Traktors“ und Gerhard Mit freundlichen Grüßen Dreher, der Nachbar vom Haus KomBiLe für die spontane Unterstützung. Elmar Müller, Ortsvorsteher Vielen Dank – zusammen geht es einfach immer leichter! KINDERGARTENNACHRICHTEN Nach dem Schulabschluss ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ab- Die Einsatzstellen: solvieren? Kita: - Unterstützung der Gruppen in der Kinderbetreu- ung Freie FSJ-Stelle bei der Gemeinde Ostrach zum 1. September - Vorbereitung und Mitarbeit bei Aktionen mit den in den Einsatzgebieten Kindergarten / Grundschule zu beset- Kindern zen. Grundschule: - Mithilfe bei der Hausaufgabenbetreuung Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - Durchführung von Nachmittagsangeboten Du willst - dich für ein Jahr sinnvoll engagieren? - Projekte drinnen und draußen - deinen Horizont erweitern? - praktische Erfahrungen und soziale Kompetenzen Wenn du Interesse an diesem FSJ in unseren Einsatzstellen hast, sammeln? freuen wir uns auf deine schriftliche Bewerbung an: Gemeinde Ostrach, Hauptstr. 19, 88356 Ostrach. Teilnehmen können junge Menschen im Alter von 16 – 27 Jahren, Für Fragen steht Frau Baron unter der Telefonnummer 07585/300- die ihre Schulausbildung abgeschlossen haben. 17, baron@ostrach.de gerne zur Verfügung. Kindergarten St. Blasius Aus unserem Kindergartenalltag Seit 2019 haben wir bei uns im Garten ein Gemüsebeet, das wir von der Edeka-Stiftung bekommen haben. Auch in diesem Jahr besuch- ten uns 2 Mitarbeiter der Edeka Stiftung im Frühling, um gemeinsam mit den Kindern das Gemüsebeet anzupflanzen. Frau Schattmaier und Frau Trogisch, unsere Projektpaten vom Edeka Trogisch in Ostrach, waren ebenfalls mit dabei und brachten das Ge- müse, welches die Kinder einpflanzten, bereits geerntet mit, sodass die Kinder den Vergleich zwischen den Setzlingen bzw. Samen und dem erntereifen Gemüse betrachten konnten. Seither schauen die Kinder täglich nach den Pflanzen in ihrem Hoch- beet, gießen wenn nötig und haben eine Freude das Gemüse und die Erdbeeren zu ernten und anschließend zu genießen. Ein herzliches Dankeschön an die Edeka Stiftung und unseren Pro- jektpaten für die Weiterführung des Projekts „Gemüsebeet für Kids“.
12 | Donnerstag, 15. Juli 2021 8 Am Donnerstag, 24.06.2021 machten wir einen Ausflug zur Dorf- schenke. Heidi Brodmann erwartete uns und zeigte den Kindern die Dorfschenke. Auch Einblicke in die Küche, das Kühlhaus und hinter die Theke gehörten dazu. Anschließend bewirtete Heidi Brodmann die Kinder mit Getränken und der Schenkenseele, die den Kindern sehr schmeckte. Eingeladen wurden die Kinder von Heidi Brodmann, da die Kinder sich in diesem Kindergartenjahr um die jahreszeitliche Dekoration der Eingangstüre kümmerten und dadurch auch in der Zeit, in der die Kontaktmöglichkeit im Ort eingeschränkt war, die Verbunden- heit des Kindergartens mit dem Ort deutlich machten. Am Donnerstag, 08.07.2021 besuchten wir die Puppenbühne in Ostrach. Dieser Besuch wurde durch eine Spende in Höhe von 200,- € durch die Volksbank Bad Saulgau unterstützt. Vielen Dank an die Volksbank Bad Saulgau. Frau Fürst und ihre Kollegin spielten für die Kinder das Stück „Rotkäppchen“. Begeistert und gespannt verfolg- ten die Kinder die Vorführung und bedankten sich mit einem herzli- chen Applaus für diesen tollen Ausflug. SCHULNACHRICHTEN Führung durch die Blumenwiesen Empfang und erklärte mit viel Liebe die Räume und die Möglichkei- ten und Regeln des Hauses. Das Ausleihen ist völlig kostenlos! Eini- ge Kinder wussten schon Bescheid, andere waren zum ersten Mal in einer Bücherei. Das Bilderbuchkino handelte diesmal von mutigen Mäusen, die mit vereinten Kräften eine Katze verjagen konnten. Die Kinder hörten gebannt zu! Anschließend durfte sich jedes Kind aus dem riesigen Angebot ein Buch auswählen, um es zuhause selbst zu lesen. In der Schule liefen derzeit parallel die Buchvorstellungen. Hier prä- sentierte jeder Zweitklässler eines seiner Lieblingsbücher und er- stellte dazu ein Plakat oder einen Schuhkarton mit einer Szene. Ein großes Dankeschön an Frau Roll und das Team der öffentlichen Bücherei in Ostrach für Ihren Einsatz und ihre guten Ideen. Aktuell ist die Bücherei wieder normal geöffnet und es sind unheimlich viele Bücher da Vielleicht haben ja auch Sie Lust bekommen mal wieder etwas zu schmökern ... Das Büchereiteam freut sich auf neue und alte BesucherInnen. Bunt blühen die Blumenwiesen rund um unser RFSO, welche die Öffnungszeiten: Schüler mit vollem Einsatz und unter der Anleitung von Klaus Reich- Sonntag von 10.00 bis 11.30 Uhr le vom NABU vergangen Herbst eigenhändig einpflanzten. Der bes- Mittwochabend von 17.30 bis 19.00 Uhr te Zeitpunkt also, sie zu erkunden und die blühende Pracht auf sich Für die GS: Die Lehrerinnen Deppler, Focht, Lochmann, Watter und wirken zu lassen. Würz-Kessler So bekamen die Grundschule und die Klassen 5 und 6 der Gemein- schaftsschule halbstündige Führungen von Frau Christina Benz in Begleitung von Klaus Reichle vom NABU, bevor die wunderbar blü- henden Wiesen demnächst abgemäht werden. Die gelernte Naturpädagogin faszinierte die Kinder mit anschauli- chen Beispielen: so wurden zum Beispiel die Blätter der Schafgarbe zum Verschönern der Augenbrauen aufgelegt oder sie erklärte, dass die abgeblühte Königskerze in Wachs getaucht, als Fackel benutzt werden kann. Vielfältige Insekten besuchen die Wiesenblume im Moment. Die Wiesen müssen jedoch jetzt gemäht werden, damit sie nicht vergrasen und die Blumen im Herbst noch einmal blühen kön- nen. Wir freuen uns schon jetzt wieder darauf! Im Namen des Grundschulteams: Anette Würz-Keßler Büchereibesuch der Erst- und Zweitklässler im Juli 2021 Endlich wieder Bücher zum Ausleihen! Zu Beginn der vergangenen Woche machten sich nacheinander einzelne Schulklassen auf den Weg in die Bücherei im Pfarrhaus in Ostrach. Alle Kinder haben das Lesen gelernt und freuten sich rie- sig selbst ein Buch ausleihen zu dürfen. Frau Roll nahm die Klasse in
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 13 VEREINSNACHRICHTEN Arbeitskreis Ostrach FC Ostrach II – FV Altheim am Samstag Sportheim 17.07 um 14.30 Das Sportheim in Rosna hat geöffnet und TREFF INTERNATIONAL SGM Ertingen – FC Ostrach II am Sonntag freut sich auf Ihren Besuch! Aufgrund der Unsere Treffen finden statt an jedem Don- 18.07 um 17.00 niedrigen Inzidenzwerte wird kein Coro- nerstag um 18 Uhr, im TREFF INTERNATI- na-Schnelltest mehr benötigt. ONAL, Kirchstraße 6, möglichst nach Ter- minvereinbarung Fußballverein Weithart Öffnungszeiten: Mittwoch: 19:00 – 22:00 Uhr Wir helfen allen Menschen, die aus anderen Vorbereitungsspiele Donnerstag: 16:00 – 22:00 Uhr Ländern zu uns nach Ostrach gekommen Seit mehreren Wochen sind unsere Mann- Freitag / Samstag: 16:00 – 23:00 Uhr sind, bei allen Problemen und Fragen, die schaften wieder am Trainieren und am auftauchen. Wir können zwar noch immer vergangenen Wochenende konnte unsere Sonntag-Nachmittags ist dann während der nicht wieder alle zusammensitzen und uns SG Rulfingen / Weithart das erste Vorberei- Fußball-Saison geöffnet oder auf Nachfra- austauschen, aber die Möglichkeiten haben tungsspiel für sich entscheiden. ge (Steffen Champidis, Tel.: 0172 5667420). sich verbessert und wir versuchen auch un- Vom 02. bis 25. August ist das Sportheim ter diesen Bedingungen zu helfen. Herren geschlossen (Betriebsurlaub). So., 11.07.2021 Aktuell suchen wir vor allem eine Mikro- SV Bolstern – SG Rulfingen / Weithart 1:6 Viele Grüße welle, Kochtöpfe, Pfannen, vollzähliges Fam. Champidis Besteck, einen Staubsauger, außerdem Vorschau Handtücher, Bettwäsche und ein Bettge- Sa., 17.07.2021 stell mit Lattenrost 1.40 x 200 SG Rulfingen / Weithart – TSV Sig’dorf 16:00 Uhr Jahrgang Bitte melden Sie sich bei Christel John Spielort: Rulfingen Stammtisch Jahrgang 1946 0152 28708921 T 07576-7012 christel_john@web.de Stadtpokal Mengen Für alle Jahrgänger 1946 laden wir zum Der traditionelle Stadtpokal wird in diesem Stammtisch am Donnerstag 15,Juli 19 Uhr BITTE STELLEN SIE KEINE KLEIDUNG Jahr vom TSV Rulfingen ausgerichtet. Über ins Delphi bei schönem Wetter im Biergar- ODER GEGENSTÄNDE VOR UNSEREM eine tatkräftige Unterstützung unserer ten, sonst im Lokal ein. TREFFPUNKT AB! Mannschaften würden wir uns freuen. Mi., 21.07.2021 Kontakt: FC Mengen - SG Rulfingen / Weithart Musikverein Burgweiler Christel John, 0152 28708921 T 07576-7012, 18:15 Uhr Matthias und Ruth Scheible 07585-9244940, Do., 22.07.2021 Burgfest 2021: Claudia Rotter 07585-934646, Besime Tekin SG Rulfingen / Weithart – FC Blochingen Unser Burgfest kann leider dieses Jahr wie- 07585-932150, Sigrid Maria Weydemann 19:25 Uhr der nicht wie gewohnt statt finden. 07585-3805 Fr., 23.07.2021, AH-Blitzturnier Am Burgfestsonntag, den 25.07.21 findet weydemann@treff-international.org SV Ennetach - SG Weithart / Ostrach 18:45 stattdessen ab 11 Uhr ein Frühschoppen auf Uhr dem Kiesparkplatz am Musikheim in Burg- SG Weithart / Ostrach – TSV Rulfingen weiler statt. Fußballclub Ostrach 19:20 Uhr Näheres folgt nächste Woche im Mittei- SG Weithart / Ostrach – FC Mengen 19:55 lungsblatt. Nachtrag: Uhr Spvgg FAL – FC Ostrach I 1:2 Sa., 24.07.2021 Einen guten Test absolviert die 1. Mann- SG Ennetach / Scheer - SG Rulfingen / schaft in Frickingen. Chancen waren auf Weithart 14:30 Uhr beiden Seiten vorhanden. Die 0:1 Führung durch Luca Senn konnten die Heimelf kurz Fußball für Mädchen beim FV Weithart e. V. vor der Pause ausgleichen. Das 1:2 für die Wann? Donnerstag, 12. August 2021 von Liebe Musikfreunde, liebe Musikfreundinnen, Schwarz-Weißen in der 87.Minute ging einer 15.30-18.30 Uhr Liebe Musikfreunde, am Samstag, den 31.07.2021 ist es soweit! Der Musikverein Burgweiler hält tollen Kombination zwischen Gabi Fischer Wer? Mädchen zwischen 10-14 Jahren Ausschau nach neuen, motivierten Musikern und Musikerinnen. liebe Musikfreundinnen, und Sammy Guglielmo voraus, die dann Wo? Sportgelände Rosna, FV Weithart e. V. Ob alt, ob jung, ob groß oder klein, möchtest du Mitglied im MV Burgweiler sein? letzterer zum Siegtreffer vollstreckte. Wie? Anmeldung unter: Telefon: 0176/45 83 Spaß mit der Musik und dieam Samstag, den 31.07.2021 ist es soweit! Gemeinschaft, bieten Raum für neue Freundschaft. 84 59 oder Der Musikverein Burgweiler hält Ausschau Bei Fasnet, Auftritt und Konzert, Bezirkspokal Viertelfinale: Email: fiona.ak.hund@gmail.com nach wir sind dabei und zwar mit Polkas, Märsche und Modern, Herz. neuen, motivierten Musikern und Mu- FV Bad Schussenried II – FC Ostrach II 3:1 sikerinnen. spielen wir doch alle gern. Wenn die Lust dich hat gepackt, Die 2. Mannschaft musste im Viertelfina- Was? dann spiele gern mit uns im Takt. le des Bezirkspokals die Segel streichen. Das Runde muss ins Eckige! Wenn dubistschon Ob alt, ob jung, ob groß oder klein, möchtest Die Instrumente warten schon auf dich, du interessiert, dann melde dich. In einem guten Spiel behielt die Heimelf immer einmal Lust hattest Fußball zu spie- Aufgrund der bestehendenduCorona-Pandemie Mitgliedvereinbaren im MV Burgweiler sein? Spaß mit wir ausschließlich individuelle Einzeltermine für diesen Tag. letztendlich die Oberhand. Die Führung len und dich so richtig auspowern möchtest, Melde Dich also am besten der Musik per Anruf und unter oder Whats-App die0172/4680655 Gemeinschaft, bei bieten Raum für Schussenried konnte Sven Dirlewanger für neue Freundschaft. Judith Unger. Oder per Mail unter jugendleiter-mvburgweiler@gmx.de. dann bist du bei unserem Schnupper-Trai- Der Musikverein Burgweiler freut sich auf Dich! ausgleichen. Zu Ende der Partie kam der ning genau richtig. Wir haben eine Trai- Gastgeber doch noch zu zwei Treffer und ningseinheit vorbereitet und werden unser Bei Fasnet, Auftritt und Konzert, wir sind dabei entschied das Spiel für sich. Können am Ende bei einem Abschlussspiel und zwar mit Herz. Polkas, Märsche und Mo- testen. Bitte zieh Sportkleidung an und dern, spielen wir doch alle gern. Vorschau: bring (falls vorhanden) Fußballschuhe und SV Steinhausen a.D. Rottum - FC Ostrach I Sportschuhe mit. Wenn die Lust dich hat gepackt, dann spiele am Sonntag 18.07 um 15.00 gern mit uns im Takt. Die Instrumente warten SV Denkingen – FC Ostrach I am Mittwoch Wir freuen uns auf Dich! schon auf dich, bist du interessiert, dann mel- 21.07 um 19.00 Fiona und Simone de dich.
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