MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach

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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
MITTEILUNGSBLATT
                    Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung
45. Jahrgang   Donnerstag, 15. Juli 2021                                      Nr. 28

                                             Corona - aktuelle
                                             Regelungen
                                             Es ist nach wie vor wichtig, dass sich
                                             jeder diszipliniert an die Maßnahmen
                                             hält. Wer sich außerdem regelmäßig
                                             testen lässt, hilft Corona-Erkrankungen
                                             ohne Symptome aufzudecken.
                                             Mehr Informationen, auch zu den für
                                             jeden Bürger einmal pro Woche kosten-
                                             losen Testangeboten in Ostrach, finden
                                             Sie auf www.ostrach.de und www.land-
                                             kreis-sigmaringen.de. Bei Fragen hilft
                                             auch die Corona-Hotline des Landkrei-
                                             ses unter 07571 102 6466 gerne weiter.
                                             Vielen Dank für Ihre Unterstützung und
                                             Solidarität

                                             Ausführliche Informationen sowie
                                             Antworten auf häufig gestellte Fragen
                                             finden Sie hier https://www.baden-wu-
                                             erttemberg.de/de/service/aktuelle-in-
                                             fos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

                                             Aktuell befinden wir uns immer noch
                                             in der Inzidenzstufe 1, weshalb es kei-
                                             ne Änderungen gibt und das Schau-
                                             bild aus dem Gemeindeblatt vom
                                             01.07.2021 noch aktuell ist.

                                             Hinweis:
                                             Genesene und vollständig geimpfte
                                             Personen sind in den jeweiligen Be-
                                             reichen seit dem 14. Mai von der Test-
                                             pflicht befreit. Sie müssen allerdings
                                             einen entsprechenden Nachweis vorle-
                                             gen. Einrichtungen können von dieser
                                             Regelung abweichen und einen negati-
                                             ven Coronatest einfordern.
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2 | Donnerstag, 15. Juli 2021                                                                                                                               8

    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
 NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST                                                 112     WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN:
Feuerwehr                                                                          Informationen für Schülerinnen und Schüler
Kommandant Eugen Kieferle                                          0175/9157636    Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr                                     0176 6340 1447
Stv. Kommandant Martin Widmer                                      0177/6565416
Feuerwehrleitstelle                                               0751/50915335
                                                                                   Für Kinder und Jugendliche
Polizei/Notruf                                                              110    Kummertelefon                                                0800 1110 333
Polizeirevier Bad Saulgau                                            07581/4820    Caritasverband Sigmaringen
Rotes Kreuz Krankenfahrten                                         07571/742329    Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG)                        07571/7301-0
Giftnotruf Notfalltelefon                                            0761/19240    SKM Sigmaringen                                              07571/50767
Kläranlage/Abwasser                                                0172/7420978    Suchtberatung Sigmaringen
Wasserversorgung                                                   0172/7420976    Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de                      07571/4188
                                                                                   Elisabethenheim Ostrach                                      07585/ 930730
Gas-Stördienst                                                     0800/0824505

 ÄRZTLICHER NOTDIENST                                                               PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN
Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat)                              Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
                    Tel. 116117 oder www.116117.de                                 Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368
Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den         E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
Wochenenden und Feiertagen erreichbar.                                             Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr
Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am            nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr
Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt zu
einem Ansprechpartner in ihrer Region“                                             Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung.
Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau
Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr                        0180 1929264            APOTHEKENNOTDIENST
Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau                                         Apotheken Notdienstfinder                                    0800/0022833
Täglich 24h                                                Tel. 07581 204-5253     Donnerstag, 15.07.2021
Zahnarzt Notfalldienst                                             0180 5911660    Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen                          Tel: 07571/5513
Augenarzt Notfalldienst                                            0180 1929340    Donau Apotheke, Riedlingen                                 Tel: 07371/93260
Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben
Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15,                   Freitag, 16.07.2021
88212 Ravensburg                                                                   Strüb Apotheke Veringenstadt                                Tel: 07577/7326
Notdienst                                                                          Kanzach-Apotheke, Dürmentingen                            Tel: 07371/129333
Ravensburg                                                 0180 1929288
Sigmaringen                                                         0180 1929345   Samstag, 17.07.2021
                                                                                   Ostrachtal Apotheke, Ostrach                                Tel: 07585/2600
 FAMILIENHILFE                                                                     Heuberg-Apotheke, Stetten a.k.M.                           Tel: 07573/95353
Familienhilfe im ländlichen Raum                               Tel. 07575 209535
Dorfhelferinnenstation 1                                                           Sonntag, 18.07.2021
                                                                                   Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen                          Tel: 07571/5513
 SOZIALSTATION                                                                     Apotheke am Marktplatz, Riedlingen                         Tel: 07371/93510
St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach
„Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“                  07552 9289670     Montag, 19.07.2021
St. Anna, Sozialstation                                                            Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen                      Tel: 07571/684494
Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer                                                  Schwaben Apotheke, Bad Saulgau                              Tel: 07581/8138
24 Std.bereitschaft                                                07572/76293
Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach                 07585 6250549     Dienstag, 20.07.2021
Die Zieglerische e. V.                                                             Götz`sche Apotheke, Ostrach                                  Tel: 07585/615
Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf                               07503/929900     Stadt- Apotheke, Hayingen                                  Tel: 07386/97110
Ambulante Dienste der Behindertenhilfe                            07503/929525
Spitalpflege Pfarrhofgasse 3                                                       Mittwoch, 21.07.2021
88630 Pfullendorf                                                  07552/252463    Vital-Apotheke, Bad Saulgau                               Tel: 07581/484900
 HEBAMME                                                                           Donnerstag, 22.07.2021
Barbara Hilgenfeldt                                                                Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen                    Tel: 07571/747339
Buchenweg 10, 88636 Illmensee                               07558/938946           Apotheke Selbherr, Bad Saulgau                              Tel: 07581/8799
Andrea Trautmann
Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau           07581/2007529             KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH
Hebammensprechstunde
Sprechzeiten:                                                                      Herrn Michael Blatt  Sedanstr. 25  72474 Winterlingen
Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit            Tel.: 07434/5520215  Schornsteinfeger.blatt@freenet.de
des Landratsamtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen
Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiser-
straße 62, 88348 Bad Saulgau
                                                                                    FORSTREVIER OSTRACH
www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde                                  Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655
                                                                                   e-mail: daniel.benz@lrasig.de
 CARITAS
Nächste Sprechstunde 20.07. 2021 von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr im Elisabethen-         CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL
haus, Altbau, Haupteingang, Hauptstraße 11, 88356 Ostrach Termine nur
nach telefonischer Vereinbarung:                             07575 925413          Helferkreis Hospiz                                         0152/01826728
Telefonseelsorge                                                   0800 1110 111
                                                                                    HERZ UND HAND NACHBARSCHAFTSHILFE
oder                                                               0800 1110 222
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start    Mit-Herz-und-Hand@gmx.de                             Tel. 07585/4879995
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 3

  Lern- und Jobpaten für das Schulzentrum Ostrachtal gesucht
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                           germeister Christoph Schulz bitten um Ihre Unterstützung. Paten-
  der gemeinnützige Verein „Engagement für berufliche Zukunft             schaften erfolgreich zu gestalten, ist kein Hexenwerk. Wer eigene
  e.V.“ (EfbZ) organisiert seit über 12 Jahren Lern- und Jobpaten-        Kinder großgezogen und sie erfolgreich ins Leben entlassen hat,
  schaften für Kinder und Jugendliche am Übergang Schule – Beruf.         weiß, worauf es dabei ankommt. Wir als Verein EfbZ können Ihnen
  Dabei unterstützen ehrenamtliche Patinnen und Paten die jun-            keine finanzielle Unterstützung, keine Aufwandsentschädigung
  gen Menschen beim Erreichen des Hauptschulabschlusses und               bieten. Unser Verein finanziert sich nur durch Spenden. Lediglich
  beim Einstieg in die Berufsausbildung. Das ist die erste, wirklich      die entstandenen Fahrtkosten können wir ersetzen. Statt materi-
  wichtige Phase im Leben unserer Kinder und Jugendlichen, die            eller Entlohnung erhalten Sie ideelle Anerkennung im Verein und
  sie selbst gestalten müssen.                                            ganz besonders in Ihrer Gemeinde Ostrach oder der Umlandge-
                                                                          meinde aus der Sie kommen. Und noch etwas: Ihr Engagement
  Paten helfen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ihren                  kommt Kindern und Jugendlichen aus Ihrer Gemeinde zugute.
  „Schützlingen“ beim Hauptschulabschluss, beraten auch bei der
  Berufsplanung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz             Das Schulzentrum Ostrachtal und EfbZ suchen ehrenamtliche Pa-
  und bleiben – wenn beide es wünschen – ein kreatives Tandem             tinnen und Paten für Kinder und Jugendliche der 9. Klasse. Die Pa-
  in der Berufsausbildung bis zum Berufsabschluss. Paten sind Brü-        tenschaften sollen möglichst mit Beginn des neuen Schuljahres
  ckenbauer und Türöffner in ihrer Gemeinde. Patenarbeit ist mehr         Mitte September starten. Deshalb wäre es wichtig, dass die Vor-
  als nur Nachhilfe. Es ist zum großen Teil auch Beziehungsarbeit,        bereitungen für die Patenschaft (das gegenseitige Kennenlernen)
  die über Jahre angelegt sein kann und die von gegenseitigem             bereits in diesem Monat starten könnten.
  Respekt geprägt ist. Deshalb ist eine ehrenamtliche Patenschaft
  eine der Kronen bürgerschaftlichen Engagements.                         Bitte kontaktieren Sie uns in den nächsten Tagen:
                                                                          • Richard Hunsicker (1. Vorsitzender) Telefon: 07571/749836
  Ein Kennzeichen unseres Vereins sind Professionalität, langjähri-          oder 0170-2974730, Mail: hunsicker.r@t-online.de
  ge Erfahrung und externe Auszeichnungen. Ein Blick auf unsere           • Nicole Golubovic (Pädagogische Leitung)
  Homepage (www.efbz-sig.de) wird Ihnen das bestätigen. Wir                  Telefon: 07571/1024274 oder 0160-97210349,
  sind seit mehr als 12 Jahren im Landkreis Sigmaringen erfolgreich          Mail: nicole.golubovic@lrasig.de
  tätig und haben in dieser Zeit ca. 180 Patenschaften erfolgreich
  gestaltet. Die fachliche Kompetenz wird durch unsere pädagogi-          Aufruf des Reinhold-Frank-Schulzentrums Ostrachtal und der Ge-
  sche Leitung sichergestellt. Die erfahrene Sozialpädagogin Nicole       meinde Ostrach
  Golubovic ist mit einer vom Landkreis Sigmaringen finanzierten
  50%-Stelle seit Projektbeginn im Jahr 2008 dabei.                       Wir freuen uns auf viele Paten aus unserer Gemeinde, bitte un-
                                                                          terstützen Sie, wenn Sie die Möglichkeit haben, dieses wichtige
  Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Reinhold-Frank-Schulzentrum           Projekt !
  Ostrachtal sucht Patinnen und Paten aus Ostrach oder den Um-
  landgemeinden. Die Schulleiterin Annika Rössler wie auch Bür-           Annika Rössler, Schulleitung Christoph Schulz, Bürgermeister

                                                       Gemeinde Ostrach bietet weitere Impftermine im
                                                       Kreisimpfzentrum in Hohentengen mit BioNTech an
                                                       Wer im Kreis Sigmaringen wohnt und sich im Kreisimpfzentrum Hohentengen impfen
                                                       lassen möchte, kann seit Mitte Juni seinen Impftermin auch bei der Gemeindeverwal-
                                                       tung Ostrach vereinbaren. So wollen Landrätin Bürkle und die Bürgermeisterinnen
                                                       und Bürgermeister dafür sorgen, dass die Impfquote im Kreis steigt. Es besteht keine
                                                       Impfpriorisierung mehr. Mitzubringen nach Hohentengen ist der Personalausweis,
                                                       Krankenversicherungskarte, Impfpass, FFP2-Maske und ggfs. Medikamenten-Liste.

                                                       Melden kann sich jede/r Bewohner*in schon ab 14 Jahren. Bitte machen Sie trotz der
                                                       momentan niedrigen Inzidenz von diesem Angebot Gebrauch, damit wir der vierten
                                                       Welle keine Chance geben und einen weiteren Lockdown verhindern können.

                                                       Die Gemeinde Ostrach vergibt die Termine direkt am Telefon (Tel. Nr. 07585/300-46).

 GEMEINDEVERWALTUNG                                                        IMPRESSUM
Gemeindeverwaltung                                     Tel. 07585/300-0   Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach
Bürgerbüro                                         07585/300-31, 32, 35
Standesamt/ Rentenberatung                            07585-300-33, 34    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Kasse                                                 07585/300-19, 20    Bürgermeister Christoph Schulz
Steueramt                                                 07585/300-16
Bauamt                                                07585/300-13, 22    Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck:
Öffnungszeiten:                                                           Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Bürgerbüro                                                                Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,
Montag – Freitag              8.00 bis 12.00 Uhr                          Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40
Montagnachmittag             13.30 bis 17.00 Uhr                          E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Donnerstagnachmittag         13.30 bis 18.oo Uhr                          Homepage: www.primo-stockach.de
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
4 | Donnerstag, 15. Juli 2021                                                                                                           8

   GEMEINDENACHRICHTEN
                                                                                             Gemeinde Ostrach
                                      Nachruf                                                Landkreis Sigmaringen
   Mit großer Betroffenheit nehmen wir Abschied von
                                                                                             Die Gemeinde Ostrach sucht zum
                                                                                             nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
                          Herrn Erich Megerle sen.
   Wir trauern um einen geschätzten Mitbürger, der von 1980 bis 1989 Mitglied des Ort-        Sachbearbeiter/in für das
   schaftsrates Jettkofen war.
                                                                                                 Hauptamt (m/w/d)
   Wir verlieren mit ihm einen beliebten und geschätzten Menschen, der seine Kraft in               in Teilzeit 30% bis 40%
   den Dienst der Ortschaft gestellt hat. Herrn Megerle gebührt Dank und Anerkennung
   für seinen ehrenamtlichen Einsatz. So nahm er vorbildlich und ausnahmslos, selbst im
                                                                                             Das Aufgabengebiet umfasst schwer-
   hohen Alter, an jeder Dorfputzede in Jettkofen teil.
                                                                                             punktmäßig folgende Bereiche:
                                                                                             • Vorzimmer Hauptamt
   Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie. Wir werden ihm stets ein ehren-
                                                                                             • Allgemeine Verwaltungsaufgaben im
   des Gedenken bewahren.
                                                                                               Bereich des Hauptamtes
                                                                                             • Gewerbeamt
                                                                                             • Beschaffungswesen
   Gemeinde Ostrach Ortschaft Jettkofen
                                                                                             • Organisation gemeindlicher Veran-
                                                                                               staltungen
   Christoph Schulz Jürgen Arnold
   Bürgermeister    Ortsvorsteher
                                                                                             Eine endgültige Abgrenzung des Auf-
                                                                                             gabengebietes bleibt vorbehalten.

                                                                                             Ihr Profil:
                                                                                             • Berufserfahrung in der öffentlichen
                                                  Wasser- und Bodenverband
  Corona-Testmöglichkeiten                        Königseggwald
                                                                                               Verwaltung oder im kaufmännischen
                                                                                               Bereich
  in Ostrach                                      Einladung                                  • engagierte Persönlichkeit mit Eigeni-
  Testzentrum Apotheke                                                                         nitiative, Flexibilität und Teamfähig-
                                                  zur Mitgliederversammlung des Was-           keit
  Im Erdgeschoss des Ärztehauses, Sig-            ser- und Bodenverbandes Königsegg-         • sorgfältige, organisierte und zuver-
  maringer Straße 8 testet die Götz‘sche          wald am                                      lässige Arbeitsweise
  Apotheke, mit Unterstützung der Ostra-                                                     • Bereitschaft zur Fortbildung
  cher Bereitschaft des DRK                         Donnerstag, 22.07.2021 um 20.00
                                                    Uhr im „Rundbau/Sportlerheim“
                                                             in Riedhausen                   Wir bieten Ihnen:
  Der Eingang ist auf der Ostseite des Ge-
                                                                                             • eine unbefristete Anstellung
  bäudes bei der gekiesten Fläche und ist         lade ich hiermit ein.                      • eine interessante und abwechslungs-
  gekennzeichnet. Bitte nicht in die Apo-                                                      reiche Tätigkeit in einem angeneh-
  theke gehen!                                    Mit freundlichem Gruß                        men Arbeitsumfeld
                                                  gez. Michel, Verbandsvorsteher             • einen modernen Arbeitsplatz mit at-
  Die nächsten freien Testtage:                                                                traktiver Gleitzeitregelung
                                                  Tagesordnung                               • eine Vergütung in Anlehnung an
  Freitag 16.07.2021 9.30 – 10.30 Uhr
  Mittwoch 21.07.2021 9.30 – 10.30 Uhr            1. Begrüßung durch den Verbands-             den Tarifvertrag für den öffentlichen
  Freitag 23.07.2021 9.30 – 10.30 Uhr                vorsteher mit kurzem Jahresbe-            Dienst (TVöD) und eine betriebliche
                                                     richt                                     Altersversorgung (ZVK)
  Allerdings ist eine Voranmeldung im In-         2. Feststellung der Jahresrechnung         • Fort- und Weiterbildungsmöglichkei-
  ternet erforderlich auf:                           2020                                      ten
  https://www.apo-schnelltest.de/go-              3. Haushaltsplan für 2021 mit Fest-        Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben,
  etzsche-apotheke                                   setzung der Mitgliederbeiträge für      freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und
                                                     2021                                    bitten um Zusendung der vollständi-
  Bitte bringen Sie zum Test Ihren Per-           4. Bekanntgaben, Anfragen                  gen Unterlagen bis 29.07.2021 an das
  sonalausweis mit. Im Raum muss eine                                                        Bürgermeisteramt Ostrach, Hauptstr.
  FFP2-Maske getragen werden.                     Es wird darauf hingewiesen, dass Ab-       19, 88356 Ostrach oder per E-Mail an
                                                  stimmungen und Beschlussfassungen          baron@ostrach.de.
  Bitte nutzen Sie weiterhin die Mög-             ohne Rücksicht auf die Zahl der erschei-
  lichkeit dieser für Sie kostenlosen             nenden Mitglieder erfolgen werden.         Für Rückfragen steht Ihnen Frau Baron
  Tests, um für sich und andere mehr              Daher wird um vollzähliges Erscheinen      unter der Rufnummer 07585/300-17
  Sicherheit zu erreichen!                        gebeten.                                   gerne zur Verfügung.

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Donnerstag, 15. Juli 2021 | 5

   GEMEINDERAT
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung am 21.06.2021
in öffentlicher Sitzung am 05.07.2021:
Baumgarten                                     -   Neubau eines Wohnhauses mit Gara-          Bebauungsplan GE "Weidenhalden II" in
Verkaufshöhe der Fläche „Baumgarten“               ge, Ostrach, Maria-Strassner-Weg           Ostrach
                                               -   Einbau einer Wohnung in das best.          - geänderter Aufstellungsbeschluss
In nichtöffentlicher Sitzung am 21.06.2021
                                                   Ökonomiegebäude, Jettkofen, Rep-           - Billigung Vorentwurf
wurde folgender einstimmiger Beschluss
                                                   perweiler Straße                           - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
gefasst:
                                               -   Aufstellen von Kragarmregalen, Ein-
Zwei Bauplätze im Gebiet „Baumgarten“
werden für 140 €/Quadratmeter verkauft.            zäunung der Grundstücke und Auf-           Es wird folgender einstimmiger Beschluss
                                                   kiesen der Lagerfläche, Neubau La-
                                                                                              gefasst.
Beschlüsse der öffentlichen Gemeinde-              gerhalle, Einhart, Mühlenstraße
                                                                                              a) Der Gemeinderat fasst den Aufstellungs-
ratssitzung vom 05.07.2021                                                                    beschluss für den geänderten Geltungs-
                                               Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich der Zu-
Kindergartengebühren                           stimmung des Ortschaftsrats das Einverneh-     bereich des Bebauungsplans „GE Wei-
- Neufestsetzung                               men zu folgendem Baugesuch einstimmig          denhalden II“ gemäß § 2 (1) BauGB b) Der
a) Mit 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen        her:                                           Gemeinderat billigt den Vorentwurf des
    wird der Antrag von GR Frey auf Verta-     Einbau einer Wohnung in den bestehen-          Bebauungsplans „GE Weidenhalden II“ mit
    gung dieses Tagesordnungspunktes ab-       den Ökonomieteil, Wangen, Mesnerweg            örtlichen Bauvorschriften und beschließt,
    gelehnt.                                                                                  die frühzeitige Bürger- und Behördenbetei-
b) Mit 10 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen        Bebauungsplan Brühlwiesen Einhart              ligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (Früh-
    wird folgender Beschluss gefasst:          - Abwägung                                     zeitige Beteiligung) durchzuführen.
    Die Elternbeiträge für die Betreuung       - Satzungsbeschluss
    von Kindern über 3 Jahren werden ab
                                                                                              Bebauungsplan "Kirchgasse III" in Wald-
    September 2021 auf den Betrag der          Es wird folgender einstimmiger Beschluss
    Empfehlung des Landesverbands mit                                                         beuren
                                               gefasst.                                       - Billigung Entwurf
    einem Aufschlag von jeweils 5 % festge-    a) Der Gemeinderat beschließt über
    legt.                                                                                     - Beschluss zur Offenlage
                                                    die im Rahmen der Bebauungsplan-
c) Mit 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen              aufstellung und der Aufstellung der
    wird folgender Beschluss gefasst:                                                         Es wird folgender einstimmiger Beschluss
                                                    örtlichen Bauvorschriften eingegan-
    Die Elternbeiträge für die Betreuung            genen Stellungnahmen (Gesamtabwä-         gefasst.
    von Kindern unter 3 Jahren in der Krip-                                                   Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Be-
                                                    gung) entsprechend der vorliegenden
    pe werden ab September 2021 im Ver-                                                       bauungsplans „Kirchgasse III“ mit örtlichen
                                                    Beschlussvorschläge.
    gleich zu bisher um 20 % erhöht.                                                          Bauvorschriften und beschließt, die Bürger-
                                               b) Der Gemeinderat beschließt den Be-
d) Es wird folgender einstimmiger Be-                                                         und Behördenbeteiligung nach § 3 (2) und §
                                                    bauungsplan „Brühlwiesen“ und die
    schluss gefasst:
                                                    zugehörigen örtlichen Bauvorschriften     4 (2) BauGB (Offenlage) durchzuführen.
    Die Elternbeiträge für die Betreuung
    von Kindern aus 4-Kind-Familien wer-            gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen
    den ab September 2021 mit einem Auf-                                                      Erhebung von Erschließungsbeiträgen
    schlag von jeweils 50 % auf den bisheri-   4. Punktuelle FNP-Änderung zu GE „Wei-         nach dem Kommunalabgabengesetz für
    gen Betrag festgelegt.                     denhalden II“                                  die „Zehntstraße (nicht historischer Teil)“
e) Es wird folgender einstimmiger Be-          - Aufstellungsbeschluss                        in Ostrach-Burgweiler
    schluss gefasst:                           - Billigung und Beschluss zur frühzeitigen     - Beschluss über die endgültige Herstel-
    Die Satzung über die Benutzung ge-         Beteiligung                                      lung
    meindeeigener Kinderbetreuungsein-                                                        - Widmung für den öffentlichen Verkehr
    richtungen soll entsprechend der heute     Es wird folgender einstimmiger Beschluss
    beschlossenen Erhöhungen geändert          gefasst.                                       Es werden folgende einstimmige Beschlüsse
    werden.                                    a) Der Gemeinderat fasst den Aufstel-          gefasst.
f ) Es wird folgender einstimmiger Be-              lungsbeschluss für die 4. Punktuelle      a) Der Gemeinderat legt fest, dass nicht-
    schluss gefasst:                                Flächennutzungsplanänderung „GE
    Die Satzung zur Änderung der Satzung                                                           historische Teil der Zehntstraße erst-
                                                    Weidenhalden II“ gemäß § 2 (1) BauGB
    über die Benutzung gemeindeeigener              i. V. m. § 1 (8) BauGB                         mals endgültig hergestellt ist im Sinne
    Kinderbetreuungseinrichtungen und          b) Der Gemeinderat billigt den Vorent-              von § 4 der Erschließungsbeitragssat-
    die Erhebung von Benutzungsgebüh-               wurf der 4. Punktuellen Flächennut-            zung der Gemeinde Ostrach.
    ren wird einstimmig beschlossen.                zungsplanänderung „GE Weidenhal-          b) Der nichthistorische Teil der Zehntstra-
                                                    den II“ und beschließt, die frühzeitige        ße wird gemäß § 2 i.V. mit § 5 Straßen-
Baugesuche                                          Bürger- und Behördenbeteiligung nach           gesetz als Ortsstraße im Sinne von § 3
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen             § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (Frühzeitige         Abs. 2 Ziff. 2 Straßengesetz dem öffent-
zu folgenden Baugesuchen einstimmig her:            Beteiligung) durchzuführen.                    lichen Verkehr gewidmet.

 GEMEINSAM gegen Corona
6 | Donnerstag, 15. Juli 2021                                                                                                                  8

   AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Gemeinde Ostrach                                                            Hinweis:
Landkreis Sigmaringen                                                       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
                                                                            Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
                           7. S a t z u n g                                 der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird
                                                                            nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-
                      zur Änderung der                                      nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
        Satzung über die Benutzung gemeindeeigener                          Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Ver-
    Kinderbetreuungseinrichtungen und die Erhebung von                      letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
            Benutzungsgebühren vom 05.07.2021                               Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
                                                                            oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg                      Ausgefertigt!
(GemO), des § 6 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung
                                                                            Ostrach, 05.07.2021
von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der
Kindertagespflege (KiTaG) sowie der §§ 2 und 9 des Kommunalab-              Schulz
gabengesetztes (KAG) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am               Bürgermeister
05.07.2021 die folgende Satzung beschlossen:

                              §1
Die Satzung über die Benutzung gemeindeeigener Kinderbetreu-                Öffentliche Bekanntmachung
ungseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren in                Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
der Fassung vom 23.09.2019 wird wie folgt geändert.                         Vorentwurf 4. punktuelle Flächennutzungsplanänderung
                                                                            „GE Weidenhalden II“, Ostrach

§ 8 erhält folgende Fassung:                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öffent-
                                 §8                                         licher Sitzung den Vorentwurf der 4. Punktuellen Flächennutzungs-
                           Gebührenhöhe                                     planänderung „GE Weidenhalden II“ gebilligt und beschlossen, die
                                                                            frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
(1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben.                und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, die           öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur
vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unter-              Ziele und Zwecke der Planung
haltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuld-           In der Gemeinde Ostrach soll aufgrund der anhaltenden und drin-
ners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der           genden Nachfrage an Gewerbegrundstücken ein neues Gewerbe-
berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab           gebiet entwickelt werden. Aktuell liegen der Gemeinde Ostrach
dem Antragsmonat neu festgesetzt.                                           konkrete Anfragen von Gewerbetrieben (Fa. Wimatec) aus dem
                                                                            bestehenden Gewerbegebiet „Weidenhalden“ vor, die eine Erwei-
(2) Höhe der Gebührensätze im Einzelnen:                                    terung des Betriebs in westlicher Richtung planen. Die Gewerbeflä-
                                                                            chen im interkommunalen Gewerbegebiet Königsegg sind bereits
I. für die Betreuung von Kindergartenkindern                                verkauft und daher nicht mehr verfügbar. Durch die unmittelbare
   für den Zeitraum 09/2021 – 08/2022 in €/Monat                            Lage an der Heiligenberger Straße (L 280) ist das Gebiet bereits sehr
                                                                            gut angebunden. Das Gebiet soll von der Heiligenberger Straße er-
                           1-Kind-   2-Kind-   3-Kind-   4- u. Mehr-Kind-   schlossen werden. Das bestehende Gewerbegebiet Weidenhalden
                           familie   familie   familie   familie            nördlich der Heiligenberger Straße wird in Richtung Südwesten er-
 a) Regelgruppe            128,00    100,00    67,00     30,00              weitert, um einem dort bereits ansässigen Gewerbebetrieb weite-
                                                                            re, dringend benötigte Entwicklungsspielräume zu schaffen. Dabei
 b) verlängerte            161,00    125,00    83,00     37,50              wird der rechtskräftige Bebauungsplan „GE Weidenhalden“ teilweise
 Öffnungszeiten
                                                                            überlagert. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die
 c) Ganztages-             354,00    274,00    200,00    153,00             Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften er-
 betreuung                                                                  forderlich, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Interes-
 d) Regelbetr. Altersge-   256,00    200,00    132,00    60,00              sen gerecht gegeneinander abzuwägen sind.
 mischte Gruppe                                                             Mit der Darstellung einer gewerblichen Baufläche will die Gemeinde
                                                                            einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Funktion
                                                                            und Anziehungskraft Ostrachs beitragen. Durch die vorliegende Pla-
II. für die Betreuung von Krippenkindern                                    nung wird den Anforderungen an eine nachhaltige Gewerbefläche-
    für den Zeitraum 09/2021 – 08/2022 in €/Monat                           nentwicklung Rechnung getragen. Der Flächennutzungsplan wird
                                                                            im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „GE
                           1-Kind-   2-Kind-   3-Kind-   4- u. Mehr-Kind-   Weidenhalden II“ zeitgleich geändert.
                           familie   familie   familie   familie
 a) verlängerte            315,00    245,00    168,00    91,50              Lage des Plangebiets
 Öffnungszeiten                                                             Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptorts Ostrach
                                                                            und schließt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet Wei-
 b) Ganztages-             515,00    398,00    290,00    207,00
                                                                            denhalden an. Südlich des Plangebiets verläuft die Heiligenberger
 betreuung
                                                                            Straße. Im Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie zwei
                                                                            Wohngebäude an. Nördlich liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im
                                                                            Osten befinden sich bestehende Gewerbebetriebe. Der östliche Teil
                               §2                                           des Plangebiets wird aktuell bereits von einem Gewerbebetrieb ge-
                          Inkrafttreten                                     nutzt. Im westlichen Teilbereich liegen landwirtschaftlich genutzte
Die Änderungssatzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.                          Flächen.
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 7

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 05.07.2021. Der Planbereich ist     Heiligenberger Straße (L 280) ist das Gebiet bereits sehr gut ange-
im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:                             bunden. Das Gebiet soll von der Heiligenberger Straße erschlossen
                                                                       werden. Das bestehende Gewerbegebiet Weidenhalden nördlich
                                                                       der Heiligenberger Straße wird in Richtung Südwesten erweitert,
                                                                       um einem dort bereits ansässigen Gewerbebetrieb weitere, drin-
                                                                       gend benötigte Entwicklungsspielräume zu schaffen. Dabei wird der
                                                                       rechtskräftige Bebauungsplan „GE Weidenhalden“ teilweise über-
                                                                       lagert. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Auf-
                                                                       stellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erfor-
                                                                       derlich, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Interessen
                                                                       gerecht gegeneinander abzuwägen sind.
                                                                       Lage des Plangebiets
                                                                       Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Hauptorts Ostrach und
                                                                       schließt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet Weidenhal-
                                                                       den an. Südlich des Plangebiets verläuft die Heiligenberger Straße.
                                                                       Im Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie zwei Wohnge-
                                                                       bäude an. Nördlich liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im Osten
                                                                       befinden sich bestehende Gewerbebetriebe. Im Plangebiet liegen
                                                                       landwirtschaftlich genutzte Flächen, Flächen zur ökologischen Auf-
                                                                       wertung sowie im Osten ein öffentlicher Fahrweg auf Flst. Nr. 1481/1,
Der Vorentwurf der 4. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung          der künftig privat gewidmet werden soll.
wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts              Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 05.07.2021. Der Planbereich ist
(Umweltsteckbrief vom Juni 2021) vom                                   im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
23.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021 (Auslegungsfrist)
beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19,
88356 Ostrach, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus-
gelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde
unter     https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-
gen-planen-bauen/ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver-
waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach,
abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-
nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. punktuelle
Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des
§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in
einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechts-
behelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbe-
helfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie
im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht hat, aber hätte geltend machen können.                         Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvor-
                                                                       schriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltbe-
Ostrach, den 15.07.2021                                                richts sowie Fachgutachten (Umweltbericht vom Juli 2020, Schalltech-
Christoph Schulz                                                       nische Untersuchung vom 02.03.2021, Geruchsausbreitungsberechnung
Bürgermeister                                                          vom 05.07.2021) vom 23.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021
                                                                       (Auslegungsfrist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach,
                                                                       Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststun-
                                                                       den öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine verein-
Öffentliche Bekanntmachung                                             bart werden.
Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung                                 Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den
Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften                  textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwal-
„GE Weidenhalden II“, Ostrach                                          tungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden
                                                                       kann, zur Einsicht bereit gehalten werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öffent-      Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde
licher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „GE Weidenhal-       unter      https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-
den II“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten          gen-planen-bauen/ eingesehen werden.
örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die früh-    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver-
zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher     waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.                          abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-
                                                                       nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
Ziele und Zwecke der Planung                                           zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab-
In der Gemeinde Ostrach soll aufgrund der anhaltenden und drin-        gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bau-
genden Nachfrage an Gewerbegrundstücken ein neues Gewerbe-             leitplan unberücksichtigt bleiben können.
gebiet entwickelt werden. Aktuell liegen der Gemeinde Ostrach          Ostrach, den 15.07.2021
konkrete Anfragen von Gewerbetrieben vor. Die Gewerbeflächen im
interkommunalen Gewerbegebiet Königsegg sind bereits verkauft          Christoph Schulz
und daher nicht mehr verfügbar. Durch die unmittelbare Lage an der     Bürgermeister
8 | Donnerstag, 15. Juli 2021                                                                                                               8

Öffentliche Bekanntmachung                                              1.   die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
                                                                             migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
             Inkrafttreten des Bebauungsplans und                            sind,
      der örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“, Einhart              2.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwid-
                                                                             rigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öf-                genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be-
fentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Brühlwiesen“ und die zu-               anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Form-
sammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvor-                 vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
schriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige Satzung          Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-
beschlossen.                                                                 tend gemacht worden ist.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Karten-         Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht wor-
ausschnitt:                                                             den, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1
                                                                        GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.

                                                                        Ostrach, den 15.07.2021

                                                                        Christoph Schulz
                                                                        Bürgermeister

                                                                        Öffentliche Bekanntmachung
                                                                        Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen
                                                                        Bauvorschriften „Kirchgasse III“, Waldbeuren, im beschleunig-
                                                                        ten Verfahren nach § 13b BauGB
                                                                        Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 05.07.2021 in öf-
                                                                        fentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kirchgasse III“
                                                                        und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen
                                                                        Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2
                                                                        BauGB öffentlich auszulegen.

                                                                        Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvor-
                                                                        Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist
schriften „Brühlwiesen“ treten mit dieser Bekanntmachung
                                                                        Aufgabe der Gemeinde. Die Planung und Erschließung von Wohn-
gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
                                                                        bauflächen hat für die Gemeinde Ostrach entsprechend eine hohe
                                                                        Bedeutung. In der Gemeinde Ostrach soll im Ortsteil Waldbeuren
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können
                                                                        aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum die bau-
einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht und Geruch-
                                                                        rechtliche Grundlage für die wohnbauliche Nutzung einer Fläche
sausbreitungsberechnung sowie der Zusammenfassenden Erklä-
                                                                        am Siedlungsrand geschaffen werden. In der Gemeinde Ostrach hält
rung nach §10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Ostrach,
Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststun-         die Nachfrage nach Wohnraum an, da Ostrach als attraktive Gemein-
den eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die            de zum Leben und Arbeiten durch eine gut aufgestellte öffentliche
örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung mit            und private Infrastruktur besticht. Die Gemeinde ist zudem geprägt
Umweltbericht und Geruchsausbreitungsberechnung einsehen und            durch eine Vielfalt an Handwerks- und Industriebetrieben. Aktuell
Auskunft über ihren Inhalt verlangen.                                   werden konkrete Anfragen von Ortsansässigen nach Wohnraum
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fäl-   im Ortsteil Waldbeuren an die Gemeinde gerichtet. Insbesondere
ligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schrift-       im Ortsteil Waldbeuren wird Wohnraum von Ortsansässigen auch
lich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des §        aufgrund der Nähe zum Bodensee verstärkt nachgefragt. Dies unter-
44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen         streicht die Dringlichkeit und Erforderlichkeit der Realisierung neuer
wird hingewiesen.                                                       Wohngebiete. Im Siedlungsbestand sind Wohnbaupotentiale auf-
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung           grund eigentumsrechtlicher Hürden nicht in der Form und Qualität
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä-          vorhanden, um die anhaltende Nachfrage nach Wohnungen ausrei-
gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie-       chend zu decken. Durch die Umnutzung der aktuell landwirtschaft-
sen. Unbeachtlich werden demnach                                        lich genutzten Fläche, soll eine flächensparende Bereitstellung zu-
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verlet-      sätzlichen Wohnbaulandes in direktem Bebauungszusammenhang
     zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,       am Siedlungsrand ermöglicht werden.
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche       Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich
     Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-     im unbeplanten Außenbereich entsprechend § 35 BauGB. Die Auf-
     plans und des Flächennutzungsplans, und                            stellung eines Bebauungsplans zur Realisierung der Planung ist er-
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-          forderlich.
     gungsvorgangs,
                                                                        Lage des Plangebiets
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung        Das Plangebiet erstreckt sich entlang der Kirchgasse in Waldbeuren.
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver-         Im Norden, Westen und Süden schließt es an bereits wohnbaulich
letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.          genutzte Flächen an. Im Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Sat-       an das Plangebiet an. Die Fläche wird bislang landwirtschaftlich ge-
zungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften      nutzt.
der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen
sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu      Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 05.07.2021. Der Planbereich ist
Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn                           im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 9

                                                             Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde
                                                             unter     https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-
                                                             gen-planen-bauen/ eingesehen werden.

                                                             Der Bebauungsplan „Kirchgasse III“ wird im beschleunigten Verfah-
                                                             ren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
                                                             das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprü-
                                                             fung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den
                                                             berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
                                                             wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

                                                             Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschrif-
                                                             ten wird mit Begründung sowie Fachgutachten (Umweltanalyse vom
                                                             05.07.2021) vom 23.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021 (Ausle-
                                                             gungsfrist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Haupt-
                                                             straße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststunden öf-
                                                             fentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart
                                                             werden.

                                                             Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ver-
                                                             waltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach,
                                                             abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-
                                                             nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
                                                             zweckmäßig.

                                                             Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
                                                             Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un-
                                                             berücksichtigt bleiben können.

                                                             Ostrach, den 15.07.2021

                                                             Christoph Schulz
                                                             Bürgermeister

                                   HEIMATBLATT, WIE SIE ES KENNEN.
                                               HEIMATBLATT, WIE SIE ES MÖCHTEN.
                                               BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de

FUNDSACHEN

                                                                                       Abgegeben wurde:
              Zuhause mit Herz und Geduld gesucht!
                                                                                       Fahrrad
                                                                                       Anfragen beim Bürger- und Informati-
                                                                                       onsbüro Tel. 300-31/-32/-35

Viele kleine Kätzchen, noch nicht zahm, suchen ein Zuhause auf Lebenszeit.

                        K. Wurst - 0151/57750793
10 | Donnerstag, 15. Juli 2021                                                                                                              8

   WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Aktuelles aus der Wirtschaftsförderung                                   wachsender Wochenmarkt sind erfreulich. Leider wurden aber auch
                                                                         weitere Fachgeschäfte in Ostrach dauerhaft geschlossen. Die Nach-
Interkommunale Schwerpunktgemeinde = Förderprogramme =                   frage nach Einzelhandelsflächen ist sehr gering, so daß bereits häu-
Wirtschaftsförderung                                                     fig eine Umwandlung in Büroräume oder gar Wohnungen erfolgt ist.
Wirtschaftsförderer Manfred Essl berichtete am 5. Juli im Ostracher      Tourismus hatte 2020 natürlich einen Dämpfer, die Jahre zuvor und
Gemeinderat zu aktuellen Themen der letzten beiden Jahren aus Ge-        auch die Nachfrage 2021 zeigen aber ein deutliches Wachstum. Da-
werbe / Industrie /Handel und Handwerk. Interessierte Bürgerinnen        von profitieren viele Bereiche wie z.B. unsere tolle Gastronomie. Die
und Bürger nahmen an der Sitzung teil und informierten sich.             Ausschilderung von Rad- und Wanderwegen wurde massiv ausge-
                                                                         baut, wovon alle einen Nutzen haben.
Die Gewerbeflächen im interkommunalen Gewerbegebiet Kö-
nigsegg an der Altshauser Str. sind mittlerweile vollständig verkauft.   5 Jahre interkommunale Schwerpunktgemeinde von 2016 bis 2020
Insgesamt 14 Betriebe siedeln sich an, davon 8 Ostracher Unter-          wurden für vielfältige Aktivitäten genutzt, hohe Fördersummen
nehmen, 4 aus dem Landkreis Ravensburg und 2 aus dem Lkr. Sig-           haben diese unterstützt. Die Gemeinde Ostrach wird mittlerweile
maringen. Somit konnte sicher gestellt werden, daß kein Ostracher        auf den Seiten des Regierungspräsidiums rp-tuebingen.pageflow.
Betrieb mangels Fläche abgewandert ist. Insgesamt werden dort in         io/abt3#256839 als ELR-Musterbeispiel geführt. Ein Bericht zum
den nächsten Jahren rund 100 neue Arbeitsplätze entstehen. Auch          Abschluss des Projekt „interkommunale Schwerpunktgemeinde
die Forderung der Behörden, innerörtliche Brach-Flächen zu be-           Ostrach / Königseggwald / Riedhausen“ folgt demnächst an dieser
bauen, wurde umgesetzt. Mehrere Neubauten und Erweiterungen              Stelle.
im Areal rund um den Bahnhof, dem Fabrikweg, der Riedstraße und
der Heiligenberger Str. wurden realisiert. Die Anzahl der sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeitsplätze in Ostrach hat zugenommen und
liegt jetzt deutlich über 2.000. Die Zahl der Einpendler (Arbeitsplatz
Ostrach, Wohnort ausserhalb) hat ebenfalls zugenommen, die Nach-
frage nach privaten Bauplätzen von Auswärtigen steigt dadurch
auch. Umstellungen der Produktion, Schulungen und Weiterbildung
der Belegschaft sowie Nutzung von Kurzarbeit und Soforthilfen si-
cherten auch 2020 viele Arbeitsplätze während der Pandemie. 2019
und 2020 wurden im gewerblichen Bereich ca. 20 Mio € in Hallen,
Maschinen und Anlagen investiert, um auch in Zukunft in Ostrach
produzieren zu können. Offene Stellen und Ausbildungsplätze fin-
den sich noch in allen Bereichen.
Handel und Grundversorgung konnten sich den übergeordneten
Einflüssen nicht entziehen, berichtet Essl. Die Grundversorgung
mit Dienstleistungen wie Post, Bank, Apotheke etc. sowie dem Le-
bensmittelhandel sind sehr stabil, die starke Zunahme der Direkt-
vermarkter (u.a. Sonderbeilage im Mitteilungsblatt) und ein stetig

   RÄUBERBAHN
  Samstag, 17. Juli & Sonntag, 18. Juli 2021                               Fahrtmöglichkeiten nach Ravensburg/
  Bahnerlebnis Räuberbahn                                                  Friedrichshafen ab Pfullendorf
  Die Räuberbahn fährt jeden Samstag & Sonntag, sowie an Fei-              Ticket: bodo-Einzeltagseskarte oder Gruppentageskarte 17,90€
  ertagen auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch Kö-              (im Zug erhältlich)
  nigseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es di-        Tickets + akt. Fahrplanauskunft unter www.bahn.de oder per
  rekt im Zug. Weitere Infos unter: www.raeuberbahn.de                     App „DB Navigator“

   GLÜCKWÜNSCHE - GEBURTSTAGE

Jubilare
  Die Gemeinde Ostrach wünscht allen genannten und nicht genannten
  Jubilaren viel Gesundheit, Glück und Freude auf ihrem weiteren Lebensweg.
  10.07.2021 Diamantene Hochzeit                  15.07.2021
  Karl und Irmgard Fischer, Ochsenbach            Johannes Matt, Ostrach       70 Jahre
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 11

   ORTSVERWALTUNGEN
Dieses Jahr wurde gehüpft
                                                                                               Ortschaftsrat Laubbach
                                              Für strahlende Kinderaugen sorgte die rie-
                                              sen Hüpfburg im Innenhof des Haus Kom-           Zur öffentlichen Sitzung des Ortschafts-
                                              BiLe in Magenbuch. Leider war auch dieses        rats Laubbach am Montag, 19.07.2021
                                              Kindergarten- und Schuljahr geprägt von          um 20.00 Uhr im Bürgerhaus in Un-
                                              sehr vielen Einschränkungen durch die Co-        terweiler lade ich hiermit ein.
                                              rona-Verordnung. Der Elternbeirat wollte es      Tagesordnung:
                                              sich auch dieses Jahr nicht nehmen lassen
                                                                                               1. Wegebeschilderung
                                              den Kindern etwas außergewöhnlich anzu-
                                                                                               2. Verschiedenes
                                              bieten. So durfte immer eine kleine Gruppe
                                              von KomBiLe-Kindern gemeinsam durch die          Bitte beachten Sie die aktuellen Hygie-
                                              Hüpfburg toben und das Innere des Riesen-        nevorschriften.
                                              traktors erkunden. – euer Elternbeirat. Lie-     Mit freundlichen Grüßen
                                              be Kinder, wir hoffen ihr hattet mega Spaß       Nicole Greisle, Ortsvorsteherin
                                              beim Hüpfen.
                                              „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein
                                              ganzes Dorf“ – so lautet ein afrikanisches
                                              Sprichwort. Abgewandelt dürfen wir sagen:
                                                                                               Bürgersprechstunde Weithart
                                              „Um eine Hüpfburg zu organisieren, braucht       Am Donnerstag, 15. Juli 2021 findet
es ein ganzes KomBiLe-Land“. Daher möchten wir DANKE sagen. Unser Dank geht an unseren         ab 20 Uhr eine Bürgersprechstunde im
Förderverein Haus KomBiLe e.V. für die Übernahme der Kosten, den Eltern für die Hilfe beim     DGH „d’Schual“ (Saal, 1.OG) in Einhart
Auf- und Abbau, Andreas Irmler für die sagenhafte Mithilfe, der Firma Saile Holzbau GmbH       statt.
für die Bereitstellung der Halle zum Trocknen des „schwimmenden Traktors“ und Gerhard          Mit freundlichen Grüßen
Dreher, der Nachbar vom Haus KomBiLe für die spontane Unterstützung.                           Elmar Müller, Ortsvorsteher
Vielen Dank – zusammen geht es einfach immer leichter!

   KINDERGARTENNACHRICHTEN
  Nach dem Schulabschluss ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ab-    Die Einsatzstellen:
  solvieren?                                                          Kita:         - Unterstützung der Gruppen in der Kinderbetreu-
                                                                                    ung
  Freie FSJ-Stelle bei der Gemeinde Ostrach zum 1. September                        - Vorbereitung und Mitarbeit bei Aktionen mit den
  in den Einsatzgebieten Kindergarten / Grundschule zu beset-                       Kindern
  zen.
                                                                      Grundschule: - Mithilfe bei der Hausaufgabenbetreuung
  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)                                                 - Durchführung von Nachmittagsangeboten
  Du willst      - dich für ein Jahr sinnvoll engagieren?                          - Projekte drinnen und draußen
                 - deinen Horizont erweitern?
                 - praktische Erfahrungen und soziale Kompetenzen     Wenn du Interesse an diesem FSJ in unseren Einsatzstellen hast,
                 sammeln?                                             freuen wir uns auf deine schriftliche Bewerbung an:
                                                                      Gemeinde Ostrach, Hauptstr. 19, 88356 Ostrach.
  Teilnehmen können junge Menschen im Alter von 16 – 27 Jahren,       Für Fragen steht Frau Baron unter der Telefonnummer 07585/300-
  die ihre Schulausbildung abgeschlossen haben.                       17, baron@ostrach.de gerne zur Verfügung.

Kindergarten St. Blasius
Aus unserem Kindergartenalltag
Seit 2019 haben wir bei uns im Garten ein Gemüsebeet, das wir von
der Edeka-Stiftung bekommen haben. Auch in diesem Jahr besuch-
ten uns 2 Mitarbeiter der Edeka Stiftung im Frühling, um gemeinsam
mit den Kindern das Gemüsebeet anzupflanzen.
Frau Schattmaier und Frau Trogisch, unsere Projektpaten vom Edeka
Trogisch in Ostrach, waren ebenfalls mit dabei und brachten das Ge-
müse, welches die Kinder einpflanzten, bereits geerntet mit, sodass
die Kinder den Vergleich zwischen den Setzlingen bzw. Samen und
dem erntereifen Gemüse betrachten konnten.
Seither schauen die Kinder täglich nach den Pflanzen in ihrem Hoch-
beet, gießen wenn nötig und haben eine Freude das Gemüse und
die Erdbeeren zu ernten und anschließend zu genießen.

Ein herzliches Dankeschön an die Edeka Stiftung und unseren Pro-
jektpaten für die Weiterführung des Projekts „Gemüsebeet für Kids“.
12 | Donnerstag, 15. Juli 2021                                                                                                              8

Am Donnerstag, 24.06.2021 machten wir einen Ausflug zur Dorf-
schenke. Heidi Brodmann erwartete uns und zeigte den Kindern die
Dorfschenke. Auch Einblicke in die Küche, das Kühlhaus und hinter
die Theke gehörten dazu. Anschließend bewirtete Heidi Brodmann
die Kinder mit Getränken und der Schenkenseele, die den Kindern
sehr schmeckte.

Eingeladen wurden die Kinder von Heidi Brodmann, da die Kinder
sich in diesem Kindergartenjahr um die jahreszeitliche Dekoration
der Eingangstüre kümmerten und dadurch auch in der Zeit, in der
die Kontaktmöglichkeit im Ort eingeschränkt war, die Verbunden-
heit des Kindergartens mit dem Ort deutlich machten.

Am Donnerstag, 08.07.2021 besuchten wir die Puppenbühne in
Ostrach. Dieser Besuch wurde durch eine Spende in Höhe von 200,-
€ durch die Volksbank Bad Saulgau unterstützt. Vielen Dank an die
Volksbank Bad Saulgau. Frau Fürst und ihre Kollegin spielten für die
Kinder das Stück „Rotkäppchen“. Begeistert und gespannt verfolg-
ten die Kinder die Vorführung und bedankten sich mit einem herzli-
chen Applaus für diesen tollen Ausflug.

   SCHULNACHRICHTEN
Führung durch die Blumenwiesen                                          Empfang und erklärte mit viel Liebe die Räume und die Möglichkei-
                                                                        ten und Regeln des Hauses. Das Ausleihen ist völlig kostenlos! Eini-
                                                                        ge Kinder wussten schon Bescheid, andere waren zum ersten Mal in
                                                                        einer Bücherei. Das Bilderbuchkino handelte diesmal von mutigen
                                                                        Mäusen, die mit vereinten Kräften eine Katze verjagen konnten. Die
                                                                        Kinder hörten gebannt zu!
                                                                        Anschließend durfte sich jedes Kind aus dem riesigen Angebot ein
                                                                        Buch auswählen, um es zuhause selbst zu lesen.
                                                                        In der Schule liefen derzeit parallel die Buchvorstellungen. Hier prä-
                                                                        sentierte jeder Zweitklässler eines seiner Lieblingsbücher und er-
                                                                        stellte dazu ein Plakat oder einen Schuhkarton mit einer Szene.
                                                                        Ein großes Dankeschön an Frau Roll und das Team der öffentlichen
                                                                        Bücherei in Ostrach für Ihren Einsatz und ihre guten Ideen. Aktuell
                                                                        ist die Bücherei wieder normal geöffnet und es sind unheimlich
                                                                        viele Bücher da Vielleicht haben ja auch Sie Lust bekommen
                                                                        mal wieder etwas zu schmökern ... Das Büchereiteam freut sich
                                                                        auf neue und alte BesucherInnen.
Bunt blühen die Blumenwiesen rund um unser RFSO, welche die             Öffnungszeiten:
Schüler mit vollem Einsatz und unter der Anleitung von Klaus Reich-     Sonntag von 10.00 bis 11.30 Uhr
le vom NABU vergangen Herbst eigenhändig einpflanzten. Der bes-         Mittwochabend von 17.30 bis 19.00 Uhr
te Zeitpunkt also, sie zu erkunden und die blühende Pracht auf sich     Für die GS: Die Lehrerinnen Deppler, Focht, Lochmann, Watter und
wirken zu lassen.                                                       Würz-Kessler
So bekamen die Grundschule und die Klassen 5 und 6 der Gemein-
schaftsschule halbstündige Führungen von Frau Christina Benz in
Begleitung von Klaus Reichle vom NABU, bevor die wunderbar blü-
henden Wiesen demnächst abgemäht werden.
Die gelernte Naturpädagogin faszinierte die Kinder mit anschauli-
chen Beispielen: so wurden zum Beispiel die Blätter der Schafgarbe
zum Verschönern der Augenbrauen aufgelegt oder sie erklärte, dass
die abgeblühte Königskerze in Wachs getaucht, als Fackel benutzt
werden kann. Vielfältige Insekten besuchen die Wiesenblume im
Moment. Die Wiesen müssen jedoch jetzt gemäht werden, damit sie
nicht vergrasen und die Blumen im Herbst noch einmal blühen kön-
nen. Wir freuen uns schon jetzt wieder darauf!

Im Namen des Grundschulteams: Anette Würz-Keßler

Büchereibesuch der Erst- und Zweitklässler im
Juli 2021
Endlich wieder Bücher zum Ausleihen!
Zu Beginn der vergangenen Woche machten sich nacheinander
einzelne Schulklassen auf den Weg in die Bücherei im Pfarrhaus in
Ostrach. Alle Kinder haben das Lesen gelernt und freuten sich rie-
sig selbst ein Buch ausleihen zu dürfen. Frau Roll nahm die Klasse in
Donnerstag, 15. Juli 2021 | 13

   VEREINSNACHRICHTEN
Arbeitskreis Ostrach                         FC Ostrach II – FV Altheim am Samstag                           Sportheim
                                             17.07 um 14.30                                                  Das Sportheim in Rosna hat geöffnet und
TREFF INTERNATIONAL                          SGM Ertingen – FC Ostrach II am Sonntag                         freut sich auf Ihren Besuch! Aufgrund der
Unsere Treffen finden statt an jedem Don-    18.07 um 17.00                                                  niedrigen Inzidenzwerte wird kein Coro-
nerstag um 18 Uhr, im TREFF INTERNATI-                                                                       na-Schnelltest mehr benötigt.
ONAL, Kirchstraße 6, möglichst nach Ter-
minvereinbarung                              Fußballverein Weithart                                          Öffnungszeiten:
                                                                                                             Mittwoch:          19:00 – 22:00 Uhr
Wir helfen allen Menschen, die aus anderen   Vorbereitungsspiele
                                                                                                             Donnerstag:        16:00 – 22:00 Uhr
Ländern zu uns nach Ostrach gekommen         Seit mehreren Wochen sind unsere Mann-                          Freitag / Samstag: 16:00 – 23:00 Uhr
sind, bei allen Problemen und Fragen, die    schaften wieder am Trainieren und am
auftauchen. Wir können zwar noch immer       vergangenen Wochenende konnte unsere                            Sonntag-Nachmittags ist dann während der
nicht wieder alle zusammensitzen und uns     SG Rulfingen / Weithart das erste Vorberei-                     Fußball-Saison geöffnet oder auf Nachfra-
austauschen, aber die Möglichkeiten haben    tungsspiel für sich entscheiden.                                ge (Steffen Champidis, Tel.: 0172 5667420).
sich verbessert und wir versuchen auch un-                                                                   Vom 02. bis 25. August ist das Sportheim
ter diesen Bedingungen zu helfen.            Herren                                                          geschlossen (Betriebsurlaub).
                                             So., 11.07.2021
Aktuell suchen wir vor allem eine Mikro-     SV Bolstern – SG Rulfingen / Weithart 1:6                       Viele Grüße
welle, Kochtöpfe, Pfannen, vollzähliges
                                                                                                             Fam. Champidis
Besteck, einen Staubsauger, außerdem         Vorschau
Handtücher, Bettwäsche und ein Bettge-       Sa., 17.07.2021
stell mit Lattenrost 1.40 x 200              SG Rulfingen / Weithart – TSV Sig’dorf
                                             16:00 Uhr                                                       Jahrgang
Bitte melden Sie sich bei Christel John      Spielort: Rulfingen                                             Stammtisch Jahrgang 1946
0152 28708921 T 07576-7012
christel_john@web.de                         Stadtpokal Mengen                                               Für alle Jahrgänger 1946 laden wir zum
                                             Der traditionelle Stadtpokal wird in diesem                     Stammtisch am Donnerstag 15,Juli 19 Uhr
BITTE STELLEN SIE KEINE KLEIDUNG             Jahr vom TSV Rulfingen ausgerichtet. Über                       ins Delphi bei schönem Wetter im Biergar-
ODER GEGENSTÄNDE VOR UNSEREM                 eine tatkräftige Unterstützung unserer                          ten, sonst im Lokal ein.
TREFFPUNKT AB!                               Mannschaften würden wir uns freuen.
                                             Mi., 21.07.2021
Kontakt:                                     FC Mengen - SG Rulfingen / Weithart                             Musikverein Burgweiler
Christel John, 0152 28708921 T 07576-7012,   18:15 Uhr
Matthias und Ruth Scheible 07585-9244940,    Do., 22.07.2021                                                 Burgfest 2021:
Claudia Rotter 07585-934646, Besime Tekin    SG Rulfingen / Weithart – FC Blochingen                         Unser Burgfest kann leider dieses Jahr wie-
07585-932150, Sigrid Maria Weydemann         19:25 Uhr                                                       der nicht wie gewohnt statt finden.
07585-3805                                   Fr., 23.07.2021, AH-Blitzturnier                                Am Burgfestsonntag, den 25.07.21 findet
weydemann@treff-international.org            SV Ennetach - SG Weithart / Ostrach 18:45                       stattdessen ab 11 Uhr ein Frühschoppen auf
                                             Uhr                                                             dem Kiesparkplatz am Musikheim in Burg-
                                             SG Weithart / Ostrach – TSV Rulfingen                           weiler statt.
Fußballclub Ostrach                          19:20 Uhr                                                       Näheres folgt nächste Woche im Mittei-
                                             SG Weithart / Ostrach – FC Mengen 19:55                         lungsblatt.
Nachtrag:                                    Uhr
Spvgg FAL – FC Ostrach I 1:2                 Sa., 24.07.2021
Einen guten Test absolviert die 1. Mann-     SG Ennetach / Scheer - SG Rulfingen /
schaft in Frickingen. Chancen waren auf      Weithart 14:30 Uhr
beiden Seiten vorhanden. Die 0:1 Führung
durch Luca Senn konnten die Heimelf kurz     Fußball für Mädchen beim FV Weithart e. V.
vor der Pause ausgleichen. Das 1:2 für die   Wann? Donnerstag, 12. August 2021           von
                                                                                Liebe Musikfreunde,       liebe Musikfreundinnen,
Schwarz-Weißen in der 87.Minute ging einer   15.30-18.30 Uhr                                              Liebe Musikfreunde,
                                                                                am Samstag, den 31.07.2021 ist es soweit! Der Musikverein Burgweiler hält

tollen Kombination zwischen Gabi Fischer     Wer? Mädchen zwischen 10-14 Jahren Ausschau nach neuen, motivierten Musikern und Musikerinnen.
                                                                                                          liebe Musikfreundinnen,
und Sammy Guglielmo voraus, die dann         Wo? Sportgelände Rosna, FV Weithart     e. V.
                                                                                Ob alt, ob jung, ob groß oder klein,
                                                                                möchtest du Mitglied im MV Burgweiler sein?
letzterer zum Siegtreffer vollstreckte.      Wie? Anmeldung unter: Telefon: 0176/45         83
                                                                                Spaß mit der Musik und dieam       Samstag, den 31.07.2021 ist es soweit!
                                                                                                             Gemeinschaft,
                                                                                bieten Raum für neue Freundschaft.
                                             84 59 oder                                                   Der Musikverein Burgweiler hält Ausschau
                                                                                Bei Fasnet, Auftritt und Konzert,

Bezirkspokal Viertelfinale:                  Email: fiona.ak.hund@gmail.com                               nach
                                                                                wir sind dabei und zwar mit
                                                                                Polkas, Märsche und Modern,
                                                                                                             Herz. neuen, motivierten Musikern und Mu-

FV Bad Schussenried II – FC Ostrach II 3:1                                                                sikerinnen.
                                                                                spielen wir doch alle gern.
                                                                                Wenn die Lust dich hat gepackt,
Die 2. Mannschaft musste im Viertelfina-     Was?                               dann spiele gern mit uns im Takt.

le des Bezirkspokals die Segel streichen.    Das Runde muss ins Eckige! Wenn dubistschon                  Ob alt, ob jung, ob groß oder klein, möchtest
                                                                                Die Instrumente warten schon auf dich,
                                                                                     du interessiert, dann melde dich.

In einem guten Spiel behielt die Heimelf     immer einmal Lust hattest Fußball zu      spie-
                                                                                Aufgrund   der bestehendenduCorona-Pandemie
                                                                                                                 Mitgliedvereinbaren
                                                                                                                                  im MV       Burgweiler sein? Spaß mit
                                                                                                                                        wir ausschließlich
                                                                                individuelle Einzeltermine für diesen Tag.
letztendlich die Oberhand. Die Führung       len und dich so richtig auspowern möchtest,
                                                                                Melde Dich also am besten der     Musik
                                                                                                             per Anruf       und unter
                                                                                                                       oder Whats-App die0172/4680655
                                                                                                                                            Gemeinschaft, bei bieten Raum
für Schussenried konnte Sven Dirlewanger                                                                  für    neue      Freundschaft.
                                                                                Judith Unger. Oder per Mail unter jugendleiter-mvburgweiler@gmx.de.
                                             dann bist du bei unserem Schnupper-Trai-
                                                                                Der Musikverein Burgweiler freut sich auf Dich!
ausgleichen. Zu Ende der Partie kam der      ning genau richtig. Wir haben eine Trai-
Gastgeber doch noch zu zwei Treffer und      ningseinheit vorbereitet und werden unser                    Bei Fasnet, Auftritt und Konzert, wir sind dabei
entschied das Spiel für sich.                Können am Ende bei einem Abschlussspiel                      und zwar mit Herz. Polkas, Märsche und Mo-
                                             testen. Bitte zieh Sportkleidung an und                      dern, spielen wir doch alle gern.
Vorschau:                                    bring (falls vorhanden) Fußballschuhe und
SV Steinhausen a.D. Rottum - FC Ostrach I    Sportschuhe mit.                                             Wenn die Lust dich hat gepackt, dann spiele
am Sonntag 18.07 um 15.00                                                                                 gern mit uns im Takt. Die Instrumente warten
SV Denkingen – FC Ostrach I am Mittwoch      Wir freuen uns auf Dich!                                     schon auf dich, bist du interessiert, dann mel-
21.07 um 19.00                               Fiona und Simone                                             de dich.
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