11 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und 11 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn 20
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Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Tourismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bericht Bürgermeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . 10 Bekanntmachung der Gemeindewerke Schönkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Kulturkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Vereine & Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Service: Die Gemeinde gratuliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Service: Notfallbereitschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Service: Wichtige Rufnummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Service: Gas, AZV, Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Service: Veranstaltungskalender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeits- freier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schön- kirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. 1
Amt Schrevenborn Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntma- chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen Sitzungstermine Unterrichtung im Sinne der Amtsordnung! Bekanntgabe der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Dienstag, 24.11.2020 19.00 Uhr - Haupt-, Finanz- und Werkausschuss Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf Die Tagesordnung(en) der Sitzung(en) können im Rathaus oder im Internet eingesehen werden. Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der Gemeinde Heikendorf befindliche Offe- ne Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf (OGTS) zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Erzieher (m, w, d) alternativ einen sozialpädagogischen Assistenten (m, w, d) oder eine Betreuungskraft (m, w, d) in Teilzeit mit 20 Wochenstunden zur Unterstützung des Teams bei der Betreuung der in der OGTS angemeldeten Schulkinder. Die Einrichtung hat montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 12:20 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Arbeitszeit wird in der Regel in den Mittags- und Nachmittags- stunden, d.h. von 12 Uhr bis 16 Uhr, liegen. Der Einsatz wird schwerpunktmäßig in der Betreu- ung von Schulkindern in den Klassenstufen 1 bis 4 liegen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere • die Umsetzung der Konzeption der Einrichtung, • die Mitwirkung bei der Planung des offenen Ganztagsschulangebotes einschl. der Angebote für die Ferienbetreuung, • die gemeinsame Gestaltung der Räume mit den Kindern und dem Team, • die pädagogische Mittagessenbetreuung, • die Unterstützung und Betreuung der Kinder während der Hausaufgabenzeit, 2
Amt Schrevenborn • die Planung und Durchführung eigener Angebote innerhalb der Gruppe, • das Anbieten von Aktivitäten im Freispiel, • die Beteiligung an gruppenübergreifenden Angeboten und Projekten, • die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Eltern, • die Beteiligung an Dienstbesprechungen, • die Bereitschaft und das Interesse an Fortbildung. Wir bieten: • das Arbeiten in einem kleinen Team, das sich gegenseitig in seiner Arbeit unterstützt, • die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte und Interessen in die pädagogische Arbeit einzubrin- gen, • eine unbefristete Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden • eine Eingruppierung entsprechend der vorliegenden Qualifikation in Entgeltgruppe S 2, S 3 oder S 8a TVöD, • 30 Urlaubstage pro Jahr, • die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung, durch Schließzeiten in den gesetzlichen Sommerferien , sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und dem Tag nach Himmelfahrt, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und betriebliche Altersvorsorge (VBL), • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag und Fitnessangeboten. Wir erwarten: • berufliche Erfahrungen im Umgang mit einer größeren Anzahl von Kindern, vorwiegend Schulkindern in den Klassenstufen 1 bis 6, vorzugsweise eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum SPA oder zur/zum Erzieher/in, • Freude und Motivation bei der Arbeit mit Kindern, • Einfühlungsvermögen und einen wertschätzenden Umgang mit den Kindern, Eltern sowie dem Team, • die Bereitschaft zur offenen und kritischen Auseinandersetzung im Team, • eine gute Kontaktfähigkeit in der Arbeit mit den Kindern und den Eltern, • Kreativität, Engagement u. a. in Bezug auf Beschäftigungsangebote, · eine ganzheitliche und situationsorientierte Arbeitsweise. Die Gemeinde Heikendorf setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 08.11.2020 mit dem Zusatz „OGTS Heikendorf“ an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf- Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Leiterin des Sozialamtes der Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, unter der Tele- fonnummer 0431 24 09 410. Fragen zur Organisation und zur Betreuungsarbeit beantwortet die Koordinatorin der OGTS, Frau Strohmeier, unter der Telefonnummer 0431-26 09 39 30. 3
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der Gemeinde Mönkeberg befindliche Betreute Grundschule an der Grundschule an der Bake in Mönkeberg ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Unterstützungskraft (m, w, d) als Springkraft zur Vertretung der Betreuungskräfte, insbesondere während krankheitsbedingter Abwe- senheiten. Bei der Betreuten Grundschule handelt es sich um eine Betreuungseinrichtung, in der die Kin- der der Grundschule vor dem Unterricht (zwischen 7 Uhr und 8:45 Uhr) und nach Unterrichts- schluss (von 12:45 Uhr bis 16 Uhr) von pädagogischen Kräften mit Spiel- und Bastelangeboten betreut werden. Außerdem können die Kinder in der Einrichtung ein Mittagessen einnehmen und es findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Die Einrichtung bietet derzeit 90 Kindern Platz. Das Konzept der Betreuten Grundschule baut auf den nachfolgenden Grundprinzipien der Maria Montessori auf: 1. Hilf mir, es selbst zu tun (selbst zum Ziel zu finden). 2. Gib mir Struktur (wiederkehrende Abläufe geben Sicherheit). 3. Von der äußeren zur inneren Ordnung und Ruhe (durch geordnete Räume zu Konzentration und guter Arbeit). Die Dienstzeiten sind im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse nach Absprache mit der Lei- terin abzuleisten, wobei natürlich persönliche Belange der Springkraft, soweit dies möglich ist, berücksichtigt werden. Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben, Einfühlungsvermögen besitzen und Ihnen ein wertschätzender Umgang mit den Kindern, den Eltern und dem Betreuungsteam wichtig ist, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Wir bieten: • eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 2 TVöD, • eine unbefristete Teilzeitstelle mit durchschnittlich 2,5 Std/Woche, • 30 Urlaubstage pro Jahr, • eine verlässliche Urlaubsplanung, da die Betreute Schule während der Schulferien geschlos- sen ist, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und betriebliche Altersvorsorge (VBL), • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag und Fitnessangeboten. Die Gemeinde Mönkeberg setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusam- menhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf und Nachweisen zu den bisherigen Qualifika- tionen bis zum 08.11.2020 mit dem Zusatz „Betreute Mönkeberg“ an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf- Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Auskünfte erteilt die Amtsver- waltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410. 4
Amt Schrevenborn Amt für Finanzen des Amtes Schrevenborn jetzt in neuen Räumen der Förde Sparkasse Über einen Seiteneingang der Förde Sparkasse am Heikendorfer Dorfplatz sind die neuen Räume des Amtes für Finanzen der Amtsverwaltung Schrevenborn zu erreichen. © CK Der Umzug des Amtes für Finanzen in das 1. und 2. Obergeschoss der Förde Sparkasse am Heikendorfer Dorfplatz erfolgte Anfang Oktober - unter Beibehaltung der bisherigen Rufnum- mern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Besucher gelten die bekannten Rathaus- Öffnungszeiten. Der Eingang zu den neuen Büroräumen der Amtsverwaltung befindet sich an der Seite im Zugangsbereich zum dortigen Sparkassen-Parkplatz. Eine Fahrstuhlnutzung ins 2. Obergeschoss ist möglich. Bis Ende November soll dann auch der Umzug der Mitarbeiter/innen aus dem Verwaltungsnebengebäude „Grauer Esel“ in die frei gewordenen Räume im benachbar- ten Rathaus abgeschlossen sein. Anschluss der Schulen im Amt Schrevenborn ans schnelle Glasfasernetz des Landes Die drei amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen möchten ihre Schulen mit einer verbesserten Ausstattung an digitaler Technik versorgen. Dazu hat die IT- Abteilung des Amtes Schrevenborn in Zusammenarbeit mit den Schulen und Gemeinden jetzt alle Schulen im Amtsbereich an das schnelle Glasfasernetz des Landes angeschlossen. Über dieses Glasfasernetz erhalten nun schuleigene digitale Endgeräte einen gesicherten Zugang zum Schulnetz und Internet, um digitale Schullerninhalte effektiv nutzen zu können. 5
Tourismus Tourismus Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Urlaubsmagazin 2021 – eine Liebeserklärung an das Leben am Meer Das neue Urlaubsmagazin Kieler Förde 2021 präsentiert die Region um die Förde authentisch und facettenreich: Auf 66 Seiten ist mit großformatigen Bildern, Insider- tipps und persönlichen Reportagen alles vereint, was die Kieler Förde ausmacht: Stadt, Land und Meer. Damit ist das Magazin sowohl ein informativer Begleiter für alle Ur- lauberInnen im echten Norden als auch eine interessante Lektüre für alle BewohnerInnen der Region. Das separat beigelegte Gastgeber- verzeichnis ist übersichtlich gestal- tet und bietet mit vielen Detailinfor- mationen und einer Karte mit Umkreisangabe eine gute Orientie- rung bei der „Kojensuche“. Mit einer Auflage von 24.000 Stück ist das Urlaubsmagazin kostenlos im neuen Welcome Center Kiel, in der Tourist-Information Heiken- dorf und in über 200 Auslagestel- len in ganz Schleswig-Holstein er- hältlich. Darüber hinaus ist es als Blätterversion online einsehbar unter www.kieler-foerde.de. Geänderte Öffnungszeiten in der Tourist-Info Die Tourist-Info startet mit gekürzten Öffnungszeiten in die Herbst- und Wintersaison. Ab dem 1. November ist das Team jeweils samstags von 13 bis 16 Uhr für Sie und Ihre Gäste in den Räumlichkeiten am Heikendorfer Hafen erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten wird Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer 0431-679 100 weitergeholfen. 6
Tourismus Bettenwechsel – zu Gast in heimischen Hotels Es ist wieder Zeit für einen Bettenwechsel! Als Bewohner des Kieler Umlandes haben Schönkirchener, Mönkeber- ger und Heikendorfer Einwohner vom 1. November 2020 bis zum 2. Mai 2021 durch die Kampagne „Betten- wechsel“ die Möglichkeit, ausgewählte Hotels an der Kieler Förde zum Sonderpreis zu besuchen. Die Bedin- gungen: Der Wohnsitz muss im Postleitzahlenbereich 241(...) oder 242(…) liegen, pro Person ist nur ein Zim- mer buchbar und die maximale Buchungsdauer beträgt zwei Nächte. Tipp: Der Bettenwechsel kann auch als Gutschein, erhältlich im Welcome Center Kieler Förde, verschenkt werden! www.kiel-sailing-city.de/betten wechsel (M)ein Gesicht für den Tourismus In der neuen Rubrik „(M)ein Gesicht für den Tourismus“ stellen wir Ihnen die Menschen vor, die tagein tagaus für unsere Gäste im Einsatz sind und der Tourismusdestination damit erst ein Gesicht verleihen. Heute: Stephan Döring, Inhaber des Restaurant- schiffes RIMO I Seit er das Restaurantschiff Anfang 2019 von sei- nem Vorgänger übernommen hat, ist Stephan Döring Kapitän auf der RIMO 1 im Heikendor- fer/Möltenorter Hafen. Der 49-jährige ist gelernter Koch und war bereits unter dem früheren Eigentümer als Küchenchef auf der RIMO 1 aktiv. Seine Passion? Gastgeber sein für Einheimische, Segler und Touristen. Auch der lie- bevolle Umgang mit Lebensmitteln sowie die Quali- tät und Frische seiner Speisen liegen ihm am Her- zen. Unter dem Motto „Keep calm and eat Fisch- brötchen“ umfasst sein Angebot vom Fischgericht über Holsteiner Küche bis hin zu festlichen Menüs für Feierlichkeiten alles, was das Schlemmerherz begehrt. Als schönsten Ort bezeichnet er die alte Tankerbrü- cke, den hölzernen Mittelsteg an dem sein Restau- rantschiff liegt, bei Sonnenuntergang. „Der Hafen sollte in seinem Charakter erhalten bleiben, er ist ein echtes Kleinod“. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 7
Gemeinde Schönkirchen Betrieb und erfreut sich großer Beliebtheit. Die Vermarktung unseres Gewerbegebietes schreitet zügig voran. Die Nachfrage ist hier groß und wir konnten attraktive Unternehmen für eine Ansiedlung gewinnen, mit denen wir in Verhandlungen stehen bzw. denen wir auch schon Grundstücke verkauft haben. Mittel- fristig entstehen hier zwischen 400 und 500 neue Arbeitsplätze. Liebe Mitbürgerinnen Der Rewe-Verbrauchermarkt hat sich zu ei- und nem Treffpunkt entwickelt. Hier komme ich Mitbürger, stets mit Mitmenschen ins Gespräch und wir tauschen uns aus. Manche Fragen kann ich so zunächst möchte ich mich bei Ihnen allen im vor Ort und auf kürzestem Wege beantworten. Namen unserer Gemeinde herzlich bedanken. Auch der neue Baumarkt scheint sich großer Mit Ihrer Disziplin und Ihrem Einhalten der Beliebtheit zu erfreuen, wie zu hören ist. Die Regeln zum Schutz vor Infektionen mit dem dem Rewe-Markt gegenüberliegenden Misch- Corona-Virus, ist es gelungen, das Virus von gebietsfläche war zwar ausgeschrieben wor- Schönkirchen fernzuhalten. Bitte lassen Sie den und es hat auch Angebote gegeben. Leider nicht nach, damit wir auch weitere Viruswel- haben diese jedoch nicht den Ansprüchen ge- len unbeschadet überstehen! Ich freue mich nügt, die wir in Ihrem Interesse für dieses indes, dass Sie gesund geblieben sind und Areal erarbeitet hatten. Somit wurde die Aus- wünsche Ihnen allen, dass es so bleiben wird. schreibung von der Gemeindevertretung wie- der aufgehoben. Im nächsten Jahr werden wir Natürlich ist es bedauerlich, dass in diesem einen neuen Anlauf nehmen. Ich bin mir Jahr sämtliche Veranstaltungen in unserer sicher, dass wir bei der nächsten Ausschrei- Gemeinde abgesagt werden mussten, zumal bung bekommen werden, was wir uns für einige dieser Veranstaltungen für die entspre- dieses Areal wünschen. Parallel dazu wird an chenden Organisatoren mit einem erhebli- verschiedenen Stellen in Schönkirchen weite- chen Aufwand an Vorbereitungen verbunden rer Wohnraum geschaffen, den wir auch benö- waren. Kein Frühjahrsmarkt, kein Gildefest, tigen, da Schönkirchen als Wohnadresse sehr keine Maifeier, kein Kunst- und Hobbymarkt gefragt ist. und viele andere Termine – sie alle, die so wich- tig für unser Gemeindeleben sind, mussten Durch das Corona-Virus und die damit einher- ausfallen. Auch die Feierlichkeiten zum Tag gehenden Einschränkungen für Unternehmen der deutschen Einheit sowie des Volkstrauer- hat sich leider auch der Ertrag an Gewerbe- tages finden nicht bzw. nur in einer äußerst steuern ziemlich eingeschränkt. Hier müssen eingeschränkten Form statt. Ebenso wird es wir als Gemeinde nun für einige Zeit beson- mit den Weihnachtsgottesdiensten sein, über ders sparsam haushalten, um nicht in eine un- die sicher Pastor Suhr noch gesondert infor- überwindbare Schuldenfalle zu tappen. In en- mieren wird. ger Zusammenarbeit mit unserer Gemeinde- Nach heutigem Kenntnisstand wird wohl auch vertretung wird es uns auch gelingen. Durch der Weihnachtsmarkt des HGV in diesem Jahr Corona bedingt fehlt es unseren Vereinen teil- ausfallen müssen, um ein mögliches gegensei- weise an Einnahmen, die sie bislang zu in tiges Anstecke zu vermeiden. Das wäre inso- erheblichem Maße aus ihren Veranstaltungen fern schade, hat dieser sich doch in den ver- generiert haben. Mein Wunsch und meine Bitte gangenen Jahren zu einem Termin entwickelt, ist es daher, dass wir unsere Vereine in ange- an dem sich viele Menschen aus Schönkirchen messener Weise unterstützen. Sie sind ein zu einem Klönschnack mit Punsch trafen. wichtiger Bestandteil für unser Gemeindele- ben und ich möchte keinen unserer Vereine Es gibt jedoch auch Erfreuliches zu berichten. missen. Unsere im März eröffnete Kita „Hörn“ ist in 8
Gemeinde Schönkirchen Am 01. Oktober wurde wieder einmal eine staute sich zuweilen bis zur Mühlenstraße Bombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Dieses zurück. Auf dem Parkplatz selbst wurden Mal war es eine 250-Kilo-Bombe mit einem Kinder mit Huptönen beiseite gescheucht, Säurezünder am Rand unserer Gemeinde- wenn sie nicht schnell genug beiseite gegangen grenze. Die Bombe konnte nicht entschärft sind. Unsere Kleinen können den Verkehr und werden und musste daher gesprengt werden. die dortigen Gefahrensituationen nur schwer Mein Dank geht an dieser Stelle an alle Helfer einschätzen! Ich bitte Sie daher um mehr und Helferinnen bei der Feuerwehr, dem ASB Rücksichtnahme gegenüber den Kindern und und dem Roten Kreuz. In höchst professionel- natürlich auch den anderen Eltern gegenüber, ler Weise wurden die von der Räumung betrof- welche ebenfalls ihre Kinder zur Schule brin- fenen Menschen evakuiert und in der Ferdi- gen. Von Seiten der Politik wird bereits über nand-Geest-Halle und den angrenzenden Räu- eine entsprechende Abhilfe nachgedacht. men betreut. Das TSG-Vereinsheim mit Astrid Lemburg und Ihrem Team sorgte dafür, dass Mittlerweile hat auch die dunkle Jahreszeit währen der Wartezeit keiner Hunger leiden begonnen. Leider ist immer wieder zu beob- musste. Auch Frau Lemburg und Ihrem Team achten, dass Schulkinder mit ihrer dunklen danke ich für Ihr Engagement noch einmal Bekleidung schwer erkennbar sind. Dies ist sehr herzlich. Bis spät in die Nacht waren sie vor allem dann gefährlich, wenn sie mit dem alle im Einsatz. Ich denke, wir sollten uns alle Fahrrad auf der Straße fahren, um morgens bewusst sein, dass diese Menschen einen gro- zur Schule zu kommen. Bitte achten Sie da- ßen Teil ihrer Freizeit dafür einsetzen, jedem rauf, Ihre Kinder so zu kleiden, dass sie auf von uns zu helfen und ihnen dafür dankbar Ihrem Schulweg gut erkennbar sind, um sein. Unfälle zu vermeiden. Ein Wort zu guter Letzt an die Eltern unserer Zu guter Letzt hoffe ich, dass es im nächsten Schülerinnen und Schüler der Grund-und Jahr wieder besser wird und wir unser Gemeinschaftsschule im Augustental: Wieder- Gemeindeleben erneut aufnehmen können. In holt habe ich beobachten müssen, dass es diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne Eltern gibt, welche, wenn sie ihre Kinder zur Zeit trotz der Dunkelheit. Lassen Sie sich von Schule fahren, wenig Rücksicht auf andere guten Gedanken anstecken und nicht vom nehmen. Da wurde auf dem Lehrer- bzw. Virus! Bleiben Sie gesund! Büchereiparkplatz geparkt und andere Fahr- zeuge wurden unnötig behindert. Der Verkehr Ihr Gerd Radisch 9
Gemeinde Schönkirchen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Schönkirchener Nachrichten“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Das gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte ver- teilt und ist ferner im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schön- kirchen, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung, die im Internet erfolgt. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönkirchen für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.09.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag erhöht um vermindert um des Haushaltsplanes einschließ- lich der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 2.500.400 EUR 14.137.900 EUR 11.637.500 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 22.100 EUR 15.671.900 EUR 15.694.000 EUR Jahresfehlbetrag 2.522.500 EUR 1.534.000 EUR 4.056.500 EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.487.700 EUR 13.913.000 EUR 11.425.300 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 104.700 EUR 14.200.800 EUR 14.305.500 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der 1.525.000 EUR 3.329.400 EUR 4.854.400 EUR Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der 1.820.400 EUR 1.590.300 EUR 3.410.700 EUR Finanzierungstätigkeit 10
Gemeinde Schönkirchen §2 Es werden neu festgesetzt: 1. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 33,43 auf 33,68 Schönkirchen, 29.09.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Bürgermeister gez. Hehenkamp gez. Radisch Hehenkamp Radisch Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 der Gemeinde Schönkirchen liegen ab dem 06.11.2020 in der Amtsverwaltung,Außenstelle in der Förde Sparkasse, Filiale Heikendorf, Dorfplatz 10, 24226 Heikendorf zur Einsichtnahme aus. Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schönkirchen: Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönkirchen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönkirchen für den Bereich der Fläche nördlich der Kleingärten “Schönberger Landstr.“, östlich des besehen- den Gewerbegebietes, Flurstück 54, Gemarkung 2739, Flur 1 aufzustellen. Folgende Änderung der Planung ist vorgesehen: Darstellung einer Gewerblichen Baufläche (G) statt der jetzigen Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Dauerkleingärten'. Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Planauszug (s. nächste Seite) ersichtlich. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für dieses Bauleitplanverfahren findet durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 13. November 2020 bis einschließlich 14. Dezember 2020 in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu unterrichten. 11
Gemeinde Schönkirchen Die Unterlagen können während dieser Zeit auch im Gemeindebü- ro Schönkirchen, Mühlenstr. 48 in 24232 Schönkirchen eingese- hen werden (ggf. auch hier nur nach telefonischer Terminverein- barung). Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hin- sichtlich von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge- schlossen sein, ist die Zugäng- lichkeit des Verwaltungsgebäu- des zum Zwecke der Einsicht- nahme trotz sonstiger Zugangs- beschränkungen nach telefoni- scher Voranmeldung möglich. Termine können unter der Tele- fonnummer 0431/2409-321 ver- einbart werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen kön- nen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E- Mail an anja.boettcher@amt-schrevenborn.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen. Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begründung) der zur Aufstellung beschlossenen 16. Ände- rung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönkirchen liegen folgende sonstige Unterla- gen öffentlich aus und sind verfügbar: - Landschaftsplan der Gemeinde Schönkirchen (extra Ordner nur in der Amtsverwaltung Schrevenborn) Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vor- schriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Schoenkirchen/Amtliche- Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig- Holstein zugänglich. Heikendorf, den 08.10.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher 12
Gemeinde Schönkirchen Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schönkirchen: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Änderung Teilflächen Gewerbegebiet Söhren V Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Änderung Teilflächen Gewerbege- biet Söhren V" für den Bereich der Fläche nördlich der Kleingärten “Schönberger Landstr.“, östlich der Grundstücke im bestehenden Gewerbegebiet Bürgermeister-Schade-Str. 1 und 3 sowie Söhren 47 und nördlich des Grundstückes Söhren 59 nebst der Verkehrsfläche im Bereich “Zubringer zur Bundesstr. B 502“, Gemarkung Schönkirchen, Flur 1 aufzustellen. Die verfahrensleitenden Beschlüsse wurden auf den Bau- und Umweltausschuss delegiert. Durch den Ausschuss für Bauwesen und Umwelt wurden in der Sitzung am 15.09.2020 die Planungsziele insbesondere in Bezug auf die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den Bauflä- chen 10 bis 13 konkretisiert. Planungsziel der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 ist die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche (GE) statt einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerklein- gärten, Änderung der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung in den Bauflächen 10 bis 13 hinsichtlich der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten sowie Ausweisung einer Gewerbegebiets- fläche (GE) statt einer Fläche für Knick und Knickschutzstreifen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemei- nen Ziele und Zwecke der Pla- nung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetz- buch für dieses Bauleitplanver- fahren findet durch eine öffentli- che Auslegung des Planentwur- fes statt. Die Öffentlichkeit hat die Mög- lichkeit, sich über die allgemei- nen Ziele und Zwecke der Pla- nung in der Zeit vom 13. November 2020 bis einschließlich 14. Dezember 2020 in der Amtsverwaltung Schre- venborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 wäh- rend der Dienststunden Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13
Gemeinde Schönkirchen Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu unterrichten. Die Unterlagen können während dieser Zeit auch im Gemeindebüro Schönkirchen, Müh- lenstr. 48 in 24232 Schönkirchen eingesehen werden (ggf. auch hier nur nach telefonischer Terminvereinbarung). Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Amtsverwaltung für den Publikumsver- kehr geschlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes zum Zwecke der Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbeschränkungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit (ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung) Gele- genheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Nie- derschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an anja.boettcher@ amt-schrevenborn.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen. Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begründung) der zur Aufstellung beschlossenen 1. Ände- rung Bebauungsplans Nr. 44 "Änderung Teilflächen Gewerbegebiet Söhren V“ der Gemeinde Schönkirchen liegen folgende sonstige Unterlagen öffentlich aus und sind verfügbar: - Landschaftsplan der Gemeinde Schönkirchen (extra Ordner nur in der Amtsverwaltung Schrevenborn) Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vor- schriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Schoenkirchen/Amtliche- Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig- Holstein zugänglich. Heikendorf, den 08.10.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher Widmungsverfügung Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 – GVOBl. Schl.-H. Seite 631, zuletzt geändert durch Art. 20 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30, werden nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schönkirchen vom 23.09.2020 folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet und zwar als Gemeindestraßen (Ortsstraßen) nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG (grün gekennzeichnet) 1. die Straße „Am Bahnhof“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 3, Flurstück 86/31 (Anlage 1), 2. die „Hannes-Pries-Straße“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 3, Flurstücke 18/10 und 19/4 teilweise (Anlage 2), 14
Gemeinde Schönkirchen 3. die Straße „Hufenkamp“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 2, Flurstück 76/174 (Anlage 3), 4. die Straße „Kemmecken“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstück 21/71 (Anlage 4), 5. die Straße „Krummland“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstücke 75/7 teilweise, 88 teilweise, 699 teilweise, 701 teilweise, 703 teilweise, 705 teilweise und 706 teilweise (Anlage 5), 6. die Straße „Pahlblöken“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstücke 85/7 teilweise, 680 teilweise, 681, 699 teilweise, 706 teilweise, 710 teilweise und 711 teilweise (Anlage 5). als beschränkt öffentliche Straße (beschränkt für den Anliegerverkehr der genannten Grund- stücke) nach § 3 Abs. 1 Ziffer 4b StrWG (gelb gekennzeichnet) 1. der Stichweg in der Straße „Hufenkamp“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 2, Flurstück 76/142 (Anlage 3), 2. Teilbereich des Stichweges von der Straße „Mönkeberger Weg“ bis zur Straße „Pahlblöken“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen Flur 2, Flurstück 75/7 teilweise (Anlage 5), 3. die Stichwege in der Schönberger Landstraße, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstücke 595, 596, 597, 598 und 600 (Anlage 6), 4. der Stichweg in der Schönberger Landstraße, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstücke 42/4, 42/9 teilweise und 76/4 teilweise (Anlage 6). als beschränkt öffentliche Straße (beschränkt für Fußgänger und/oder Radfahrer) nach § 3 Abs. 1 Ziffer 4b StrWG (rot gekennzeichnet) 1. die Wegeverbindung von der Hannes-Pries-Straße 1 zur Hannes-Pries-Straße 9, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 3, Flurstücke 19/3 teilweise und 19/4 teilweise (Anlage 2), 2. die Wegeverbindung von der Straße Lina´s Diek zur Schönberger Landstraße, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 2, Flurstücke 25/15 teilweise und 25/37 teilweise (Anlage 7), 3. die Wegeverbindung von der Straße „Mönkeberger Weg“ zu „Krummland“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstück 703 teilweise (Anlage 5), 4. Teilbereich der Wegeverbindung von der Straße „Mönkeberger Weg“ zu „Pahlblöken“, bele- gen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstücke 75/7 teilweise, 88 teilweise und 706 teilweise (Anlage 5), 5. Wegeverbindung von der „Schönberger Landstraße“ zur Wegeverbindung „Mönkeberger Weg“/„Pahlblöken“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen Flur 1, Flurstücke 81/1, Flurstück 85/7 teilweise und Flurstück 711 teilweise, als sonstige öffentliche Straßen (Platz/Parkflächen) nach § 3 Abs. 1 Ziffer 4c StrWG (blau ge- kennzeichnet) 1. die Parkflächen in der Straße „Krummland“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstücke 75/7 teilweise, 88 teilweise, 701 teilweise, 703 teilweise, 705 teilweise und 706 teilweise (Anlage 5), 2. die Parkflächen in der Straße „Pahlblöken“, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 1, Flurstücke 85/7 teilweise, 680 teilweise, 699 teilweise, 706 teilweise, 710 teilweise und 711 teilweise (Anlage 5). Die Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ergeben sich aus den zu dieser Wid- mungsverfügung erstellten Lageplänen. Die Lagepläne sind Bestandteil dieser Widmungsver- fügung. Sofern sich Flurstücksbezeichnungen ändern oder nicht alle Flurstücke erfasst wurden, gelten die im Lageplan markierten Flächen als gewidmet. Die Lagepläne liegen innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung zur Einsicht- nahme im Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, Zimmer 1.26 in 24226 Heikendorf aus oder können unter den Amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn auf www.amt-schreven born.de/Gemeinden/Schönkirchen eingesehen werden. 15
Gemeinde Schönkirchen Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Sachgebiet 30, Dorfplatz 2 in 24226 Heikendorf, erhoben werden. Heikendorf, 24.09.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Im Auftrag gez. Möß Anlage 1 Möß 16
Gemeinde Schönkirchen Anlage 2 17
Gemeinde Schönkirchen Anlage 3 18
Gemeinde Schönkirchen Anlage 4 19
Gemeinde Schönkirchen Anlage 5 20
Gemeinde Schönkirchen Anlage 6 21
Gemeinde Schönkirchen Anlage 7 22
Gemeinde Schönkirchen Verfügung über die Einziehung von öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schönkirchen Gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. No- vember 2003 - GVOBl. Schl.-H. Seite 631, zuletzt geändert durch Art. 20 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schönkirchen vom 23.09.2020 folgende öffentliche Straßenfläche eingezogen und zwar Teilfläche des Flurstücks 25/37, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 2, in der öffentlichen Straße `Lina’s Diek` Begründung Der eigentliche Weg verläuft größtenteils auf dem gemeindeeigenen Flurstück 25/15, belegen in der Gemarkung Schönkirchen, Flur 2. Aufgrund dessen wird die Teilfläche des Flurstücks 25/37 eingezogen und der tatsächliche Wegeverlauf auf den Flurstücken 25/15 und 25/37 gesondert gewidmet. Die Lage und der Umfang der eingezogenen Fläche ergeben sich aus dem zu dieser Einziehungs- verfügung erstellten Lageplan: Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch beim Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Sachgebiet 30, Dorfplatz 2 in 24226 Hei- kendorf, erhoben werden. Heikendorf, 24.09.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Im Auftrag gez. Möß Möß 23
Gemeindewerke Schönkirchen Die Gemeindewerke Schönkirchen geben bekannt: Gemäß den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes zum Jahresabschluss der Gemeinde- werke Schönkirchen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 wird folgendes bekanntgegeben: 1. Der Wirtschaftsprüfer, Diplom-Kaufmann Michael Kaden in Kiel, hat den uneingeschränk- ten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Landrat des Kreises Plön – Gemeindeprüfungsamt – hat keine ergänzenden Feststellun- gen getroffen. 3. Basierend auf dem Beschluss der Gesellschafterversammlung und der Bestätigung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Plön wird - die Bilanz der Gemeindewerke Schönkirchen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 in Aktiva und Passiva i.H.v. von jeweils 3.838.268,17 EUR und - die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 mit Erträgen i.H.v. 5.302.118 EUR, mit Aufwendungen i.H.v. 5.139.021 EUR und einem Jahresüberschuss nach Steuern i.H.v. 121.785,86 EUR ausgewiesen. 4. Unter Bezugnahme auf § 13 Abs. 5 Satz des kommunalen Prüfungsgesetzes in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fas- sung liegen zur Einsichtnahme für das Wirtschaftsjahr 2019 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anlagennachweis aus. Die Unterlagen liegen mit dem Tage der Bekanntmachung bis zum 13.11.2020 im Kundenbüro der Gemeindewerke Schönkirchen GmbH, Dorfstraße 4, 24232 Schönkirchen, zu den Geschäftszeiten öffentlich aus. Gemeindewerke Schönkirchen GmbH Geschäftsführer gez. Volker Kock 24
Gemeinde Schönkirchen Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen Die Gemeinde Schönkirchen unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntma- chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Schönkirchen/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Montag 23.11.2020 19.30 Uhr Lenkungs- und Werkausschuss Mittwoch 25.11.2020 19.30 Uhr Ausschuss für Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Soziales Dienstag 01.12.2020 19.30 Uhr Ausschuss für Bauwesen und Umwelt Donnerstag 03.12.2020 19.30 Uhr Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr Sitzungsort: Mensa, OGTS Schönkirchen, Augustental 29 Die Tagesordnung(en) der Sitzung(en) kann/können im Gemeindebüro oder Internet eingesehen werden. ABSCHRIFT Frau Andrea Hoppe-Kossak Niederschrift Gemeindevertreterin 15. Sitzung der : Herr Andreas Klaus Gemeindevertreter Gemeindevertretung Schönkirchen Frau Stefanie Kohlmorgen Gemeindevertreterin Sitzungstermin: Mittwoch, 23.09.2020 Herr Stefan Lansberg Gemeindevertreter Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter Sitzungsende: 21:05 Uhr Herr Moritz Otto Gemeindevertreter Ort, Raum: Mensa der OGTS Frau Ute Pech Gemeindevertreterin Schönkirchen, Frau Monika Petersen Augustental 29, Gemeindevertreterin Herr Rüdiger Petersen 24232 Schönkirchen Gemeindevertreter Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter Anwesenheit: Herr Volker Schindler Gemeindevertreter Frau Mareike Otten Gemeindevertreterin Herr Ernst-Peter Schütt - fehlt entschuldigt - Gemeindevertreter Herr Thorsten Stich Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindevertreter Gemeindevertreter Frau Anka Velfe Gemeindevertreterin Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter Frau Doris Zimprich Gemeindevertreterin Frau Carmen Grams-Hinrichsen Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter Gemeindevertreterin Herr Gerd Radisch Bürgermeister BGM 25
Gemeinde Schönkirchen Weitere Anwesende: 8 Wirtschafts- und Verkehrsangelegen- Herr Amtsdirektor Hehenkamp heiten ab 20:30 Uhr 8.1 Beratung und Beschlussfassung über die Herr Kuhl, Amtsverwaltung ab 20:30 Uhr Einziehung einer öffentlichen Wegefläche 2 Personen der Öffentlichkeit (Feuerwehr) bei der Straße Lina's Diek 8.2 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigt und in der Sitzung Widmung von Straßen, Wegen und Plät- unterschrieben zen in der Gemeinde Schönkirchen Vorsitz gez. Ernst-Peter Schütt 9 Tourismusangelegenheiten Protokollführung gez. Daniel Christiansen 9.1 Beratung und Beschlussfassung über die Für die Richtigkeit der Abschrift: gez. Anja Kock Zusammenarbeit im Tourismusmarke- ting mit der Gemeinde Heikendorf und dem Kiel-Marketing e.V. Tagesordnung: 10 Haushaltsangelegenheiten 10.1 Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlicher Teil 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nach- 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der tragsproduktplan der Gemeinde Schön- Beschlussfähigkeit und Genehmigung kirchen für das Haushaltsjahr 2020 der Tagesordnung 2 Einwohnerfragestunde 3 Öffentliche Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sit- 11 Beratung und Beschlussfassung über zung am 14.07.2020 gefassten Beschlüsse den Jahresabschluss der Gemeindewer- 5 Hauptamts- und Ordnungsangelegen- ke Schönkirchen GmbH für das Wirt- heiten schaftsjahr 2019 5.1 Beratung und Beschlussfassung über die 12 Beratung und Beschluss zur Laufzeit der Auftragsvergabe zur Beschaffung von neu abzuschließenden Konzessionsver- Feuerwehrschutzbekleidung für die Frei- träge (Wegenutzungsverträge) für die willige Feuerwehr der Gemeinde Schön- Strom- und Gasversorgung der Gemein- kirchen de Schönkirchen 5.2 Beratung und Beschlussfassung über die 13 Beratung und Beschlussfassung des Auftragsvergabe eines Einsatzleitwagens Bürgermeisters zur Auftragsvergabe des (ELW) 1 nach DIN 1407 Teil 2 für die Nachtragsangebotes der Firma Michel Freiwillige Feuerwehr Schönkirchen Bau für die Innensanierung des Beton- 5.3 Beratung und Beschlussfassung über die rohres unter der Bahnstrecke Auftragsvergabe eines Mehrzweckfahr- 14 Beratung und Beschlussfassung über die zeuges (MZF) für die Freiwillige Feuer- Vermarktung der Gewerbegebietserwei- wehr Flüggendorf terung 6 Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegen- 15 Beratung und Beschlussfassung über die heiten 1. Änderung des Straßenentwässerungs- 6.1 Beratung und Beschlussfassung über vertrages zwischen dem AZV und der Ge- den Antrag der ev. Kita auf Übernahme meinde der Kosten für Malerarbeiten in der Kita 16 Beratung und Beschlussfassung über 6.2 Eilantrag zur Verkehrssicherheit an der den Verkauf von zwei Gewerbegrund- Schule im Augustental stücken im Auenland 7 Bauangelegenheiten 17 Beratung und Beschlussfassung über die 7.1 Beratung und Beschlussfassung über die Vermarktung der Mischgebietsfläche an Modernisierung und Umgestaltung der der Schönberger Landstraße Treppenanlage am Oppendorfer Fußweg 18 Nichtöffentliche Mitteilungen und An- 7.2 Beratung und Beschlussfassung über die fragen Ausschreibung der Planungsleistungen konzept für den Neubau der Feuerwehr- wache 26
Gemeinde Schönkirchen Protokoll: Herr Bgm. Radisch berichtet über die aktuelle Flüchtlingssituation im Amt Schrevenborn. Öffentlicher Teil Eine verfeinerte Aufstellung für die Gemeinde Schönkirchen wird nachgereicht. Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Herr Schütt gibt bekannt, dass derzeit eine Genehmigung der Tagesordnung „Energieolympiade“ stattfindet, bei der ein Vorlage: GS/2685/2020 Preisgeld von 100.000 für den Sieger aus- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt gelobt ist. Bezüglich der Kriterienerfüllung für die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Proto- eine eventuelle Teilnahme hat Herr Schütt die kollführung bestehen keine Bedenken. Unterlagen an Herrn Bgm. Radisch weiter- geben. Besondere Vorkommnisse: Keine Anfragen: Keine Änderung der Tagesordnung: TOP 6.2 fällt weg Zu 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher TOP 7.1. fällt weg Sitzung am 14.07.2020 gefassten Alle weiteren TOP`s rücken numerisch auf. Beschlüsse Tagesordnungspunkte, die in nichtöffent- Vorlage: GS/2689/2020 licher Sitzung behandelt werden: TOP 11 - 18 Sachverhalt: Zu TOP 5 Beratung und Beschlussfassung Beratungsergebnis: über die Vorstellung einer Anwesend: 19 Konzeptidee – Dafür: 19 Vermarktung Gewerbegebiet Dagegen: - Vorlage: GS/2522/2020 Enthaltung/en: - Die Gemeindevertretung beschließt, mit ei- nem Interessenten abschließende Vermark- Zu 2 Einwohnerfragestunde tungsgespräche zu führen. Vorlage: GS/2686/2020 Keine Anfragen Die Gemeindevertretung beschließt, mit ei- nem weiteren Interessenten abschließende Ver- Zu 3 Öffentliche Mitteilungen und marktungsgespräche zu führen und ermäch- Anfragen tigt den Bürgermeister zum Abschluss des Vorlage: GS/2687/2020 Kaufvertrages im Rahmen des beschlossenen Musterkaufvertrages. Mitteilungen: Herr Bgm. Radisch teilt der Gemeindevertre- Zu 5 Hauptamts- und tung mit, dass ab 10/2020 neue Anträge im Ordnungsangelegenheiten Rahmen der Sportstättenförderrichtlinie gestellt werden können. Zu 5.1 Beratung und Beschlussfassung Herr Rutz wird hierüber Fördergelder für die über die Auftragsvergabe zur geplante Sanierung der Kunstrasenplätze be- Beschaffung von antragen. Feuerwehrschutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Herr Bgm. Radisch gibt bekannt, dass am Gemeinde Schönkirchen 21.09.2020 die Abnahme der Bushaltestelle Vorlage: GS/2613/2020 Mühlenstraße erfolgt ist. Es gab keine gravie- Beschluss: renden Mängel. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auf- Herr Bgm. Radisch teilt mit, dass bisher kein trag zur Beschaffung von Feuerschutzkleidung Abnehmer für das anfallende Mähgut Großer für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hof gefunden wurde. Schönkirchen für 96.184,88 brutto an die Herr Rutz hat angekündigt noch in dieser Firma Kraft Feuerschutz GmbH aus Rends- Woche zu mähen. burg zu vergeben. 27
Gemeinde Schönkirchen Beratungsergebnis: Zu 6 Kultur-, Bildungs- und Anwesend: 19 Sozialangelegenheiten Dafür: 19 Dagegen: - Zu 6.1 Beratung und Beschlussfassung Enthaltung/en: - über den Antrag der ev. Kita auf Übernahme der Kosten für Zu 5.2 Beratung und Beschlussfassung Malerarbeiten in der Kita über die Auftragsvergabe eines Vorlage: GS/2515/2020 Einsatzleitwagens (ELW) 1 nach Beschluss: DIN 1407 Teil 2 für die Freiwillige „Die Gemeindevertretung spricht sich für die Feuerwehr Schönkirchen Kostenbeteiligung für Malerarbeiten in der ev. Vorlage: GS/2698/2020 Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse“ in einer Beschluss: Größenordnung von bis zu 15.000,00 aus. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auf- trag zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens Der Betrag ist im Nachtragshaushaltsplan (ELW) 1 für die Freiwillige Feuerwehr Schön- 2020 zu veranschlagen. kirchen für LOS 1 in Höhe von 70.897,82 an Der Träger wird gebeten, die Bezuschussung die Firma Redcar GmbH & Co.KG, Adendorf aus Drittmitteln zu prüfen und ggf. zu initi- und für LOS 2 in Höhe von 124.813,32 an ieren, um die gemeindliche Kostenbeteiligung die Firma BOS-Mobile-Systeme GmbH & auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren.“ Co.KG, Haren zu vergeben. Die Mehrkosten in Beratungsergebnis: Höhe von 35.711,14 sind bei der Produkt- Anwesend: 19 nummer 1.2.6.10/0001.7831000 über den Dafür: 19 Nachtrag 2020 im Haushalt bereit zu stellen. Dagegen: - Beratungsergebnis: Enthaltung/en: - Anwesend: 19 Dafür: 19 Zu 6.2 Eilantrag zur Verkehrssicherheit Dagegen: - an der Schule im Augustental Enthaltung/en: - Vorlage: GS/2703/2020 Zu 5.3 Beratung und Beschlussfassung Beschluss 1 der Gemeindevertretung: über die Auftragsvergabe eines Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Mehrzweckfahrzeuges (MZF) für Verwaltung zu beauftragen, umgehend – ba- sierend auf der beigefügten Zeichnung - ein Kon- die Freiwillige Feuerwehr zept für Maßnahmen zur Verringerung der oben Flüggendorf aufgeführten Gefahrenquellen zu erstellen. Vorlage: GS/2699/2020 Beratungsergebnis: Beschluss: Anwesend: 19 Die Gemeindevertretung beschließt, den Auf- Dafür: 17 trag zur Beschaffung eines Mehrzweckfahr- Dagegen: 1 zeuges (MZF) für die Freiwillige Feuerwehr Enthaltung/en: 1 Flüggendorf in Höhe von 124.991,65 an die Firma Compoint GmbH & Co.KG, Forch- Beschluss 2 der Gemeindevertretung: heim zu vergeben. Die Mehrkosten in Höhe Die Gemeindevertretung beschließt, die Ver- von 4.991,65 sind bei der Produktnummer waltung zu beauftragen, umgehend Maßnah- 1.2.6.10/0001.7831000 über den Nachtrag men zu ergreifen, um das Infektionsrisiko im 2020 im Haushalt bereit zu stellen. rückwärtigen Teil des Schulgeländes zu mini- Beratungsergebnis: mieren. Anwesend: 19 Beratungsergebnis: Dafür: 19 Anwesend: 19 Dagegen: - Dafür: 19 Enthaltung/en: - Dagegen: - Enthaltung/en: - 28
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