Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes

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Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                    Jahrgang 2023         Mittwoch, 15. März 2023   Nummer 3

                                                     Die Gemeinde Föritztal
                                                    wünscht allen Bürgerinnen
                                                     und Bürgern ein frohes
                                                         und erholsames

                                                    Os t e rf e s t

                                                           www.foeritztal.de
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                                                        -2-

                                                         Der nächste „Föritztalkurier“
                                                                   erscheint am Mittwoch,
                                                                      den 19. April 2023

                                                          Redaktionsschluss ist am Dienstag,
                                                             den 11. April 2023, 10.00 Uhr

 Inhaltsverzeichnis
 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                            •   Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilien-
                                                                                      wohnhaus mit Carport in Föritztal OT Judenbach
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal
                                                                                      auf dem Flurstück 446/8 in der
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                    Gemarkung Judenbach ........................................ Seite 5
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal
                                                                                  •   Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung
    vom 28.02.2023 .................................................... Seite 3
                                                                                      Nebengebäude zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                  auf dem Flurstück 77/9 (unvermessenes
    Teils der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                 Teilgrundstück) in der Gemarkung Heubisch........ Seite 6
    vom 31.01.2023 .................................................... Seite 3
                                                                                  •   Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxis-
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                gebäudes zur Wohnnutzung in Föritztal
    der in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023                                      OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 618/59
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ............... Seite 3                   in der Gemarkung Neuhaus ................................. Seite 6
 • Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde                               •   Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungs-
    Föritztal für das Haushaltsjahr 2023                                              änderung Kellergeschoss - Nutzungsänderung von
    samt ihren Anlagen............................................... Seite 3         Lernwerkstatt in Personalraum und Zwergen-
 • Beschluss über den Finanzplan und das                                              stübchenin Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf
    Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 . Seite 3                        dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Neuhaus .... Seite 6
 • Beschluss über die Feststellung der Jahres-                                    •   Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/
    rechnung der Gemeinde Neuhaus Schierschnitz                                       Wintergarten auf vorhandenem und genehmigten
    (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal                                          (1975) Freisitz in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem
    (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018                                        Flurstück 153/5 in der Gemarkung Schwärzdorf .. Seite 6
    sowie Beschlussfassung über die Entlastung                                    •   Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung von
    der Bürgermeister ................................................. Seite 3       3 Garagen sowie eines Lagerraumes und Abstell-
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht                                         räume in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz
    öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Gemeinde-                                  auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in der
    ratesFöritztal vom 06.12.2022 .............................. Seite 3              Gemarkung Schierschnitz .................................... Seite 6
 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung                               •   Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das
    eines Kastenwagens mit E-Antrieb....................... Seite 4                   bestehende Einfamilienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf
 • Beschluss über die Umsetzung der Grenzen der                                       auf den Flurstücken 443 und 84/2 in der
    Ortsregulierung durch Verzicht auf Landabfindung                                  Gemarkung Oerlsdorf ........................................... Seite 6
    der Gemeinde Föritztal zu Gunsten eines Dritten Seite 4                       •   Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
 • Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes                                      zum Vorhaben Errichtung einer Funkübertragungs-
    im Rahmen der Flurbereinigung ........................... Seite 4                 stelle mit einem Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal
                                                                                      OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 671/11
 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal                                in der Gemarkung Neuhaus ................................. Seite 6
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
    der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses                                  Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
    des Gemeinderates Föritztal vom 07.02.2023 ...... Seite 4                     • Sitzung des Aussschusses für Soziales und
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                  Bildung des Gemeinderats Föritztal
    Teils der 35. Sitzung des Haupt- und Finanz-                                      am 20.03.2023...................................................... Seite 7
    ausschusses des Gemeinderates Föritztal                                       • Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    vom 10.01.2023 .................................................... Seite 4       am 21.03.2023...................................................... Seite 7
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                            • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
    der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde                                    des Gemeinderates Föritztal am 11.04.2023 ....... Seite 7
    Föritztal am 10.01.2023 gefassten nicht                                       • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
    öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 4          des Gemeinderates Föritztal am 04.04.2023 ....... Seite 7
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht                                     • Sitzung des Ausschusses für Kultur- und Sport
    öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Haupt- und                                 des Gemeinderates Föritztal am 04.04.2023 ....... Seite 7
    Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal
    vom 15.11.2022 .................................................... Seite 4
                                                                                  Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
                                                                                  • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
                                                                                    Judenbach ............................................................ Seite 8
    des Gemeinderates Föritztal vom 14.02.2023 ...... Seite 5
                                                                                  • Öffnungszeiten Wertstoffhof
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
                                                                                    Neuhaus-Schierschnitz......................................... Seite 8
    Teils der 31. Sitzung des Bau- und Umweltaus-
                                                                                  • Erreichbarkeit der Revierförster ............................ Seite 8
    schusses des Gemeinderates Föritztal
    vom 06.12.2022 .................................................... Seite 5   • Sprechstunde des Kontaktbereichs für die
                                                                                    Gemeinde Föritztal der Polizeiinspektion
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
                                                                                    Sonneberg ............................................................ Seite 8
    der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
    Föritztal am 06.12.2022 gefassten nicht
    öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 5      Bekanntmachung anderer Ämter und Behörden...Seite 9
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht
    öffentlichen Teils der 30. Sitzung des Bau- und                               Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal .................Seite 9
    Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal
    vom 18.10.2022 .................................................... Seite 5
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                     -3-
                                                                     Beschluss Nr. GR/471/42/2023
 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                               Sitzungsdatum: 28.02.2023

                                                                     Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal
                                                                     für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen
     Beschlüsse des Gemeinderates                                    Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-
                                                                     nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August
Beschluss Nr. GR/468/42/2023                                         1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung
Sitzungsdatum: 28.02.2023                                            vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch
                                                                     Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der                  der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die
Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.02.2023                   folgende
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und                    Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom                   für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert        Datum der Ausfertigung: 01.03.2023
durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt       Andreas Meusel
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die        Bürgermeister
vorliegende Tagesordnung.                                            der Gemeinde Föritztal

Datum der Ausfertigung: 01.03.2023
Andreas Meusel                                                       Beschluss Nr. GR/472/42/2023
Bürgermeister                                                        Sitzungsdatum: 28.02.2023
der Gemeinde Föritztal
                                                                     Beschluss über den Finanzplan und das Investitionsprogramm
                                                                     für die Jahre 2022 bis 2026
Beschluss Nr. GR/469/42/2023                                         Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-
Sitzungsdatum: 28.02.2023                                            nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August
                                                                     1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der          vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch
41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023               Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-           Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023, dem
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-              Finanzplan und dem Investitionsprogramm
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert                          für die Jahre 2022 - 2026
durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt
                                                                     Datum der Ausfertigung: 01.03.2023
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023, die
                                                                     Andreas Meusel
Niederschrift des öffentlichen Teils der 41. Sitzung des Gemeinde-
                                                                     Bürgermeister
rates Föritztal vom 31.01.2023 zu genehmigen.
                                                                     der Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 01.03.2023
Andreas Meusel
                                                                     Beschluss Nr. GR/473/42/2023
Bürgermeister
                                                                     Sitzungsdatum: 28.02.2023
der Gemeinde Föritztal
                                                                     Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der
                                                                     Gemeinde Neuhaus Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Ge-
Beschluss Nr. GR/470/42/2023
                                                                     meinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 so-
Sitzungsdatum: 28.02.2023
                                                                     wie Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeister
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der              Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der
in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023 gefassten nicht             Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommu-
öffentlichen Beschlüsse                                              nalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501)
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und          in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom            (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-          2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt            seiner Sitzung am 28.02.2023 die Feststellung der Jahresrech-
geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,             nung der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz (bis 05.07.2018),
415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am       der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr
28.02.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am        2018 und erteilt den Bürgermeistern für die Haushaltsführung
31.01.2023 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der            2018 die Entlastung.
Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
                                                                     Datum der Ausfertigung: 01.03.2023
    Beschluss Nr. GR/462/41/2023 vom 31.01.2023                      Andreas Meusel
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils    Bürgermeister
    der 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022       der Gemeinde Föritztal
    Beschluss Nr. GR/463/41/2023 vom 31.01.2023
    Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines           Beschluss Nr. GR/462/41/2023
    Kastenwagens mit E-Antrieb                                       Sitzungsdatum: 31.01.2023
    Beschluss Nr. GR/465/41/2023 vom 31.01.2023
    Beschluss über die Umsetzung der Grenzen der Ortsregulie-        Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
    rung durch Verzicht auf Landabfindung der Gemeinde Föritz-       der 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022
    tal zu Gunsten eines Dritten                                     Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
    Beschluss Nr. GR/466/41/2023 vom 31.01.2023                      kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
    Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes im Rahmen          16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
    der Flurbereinigung                                              machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
                                                                     durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt
Datum der Ausfertigung: 01.03.2023                                   der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31.01.2023, die
Andreas Meusel                                                       Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Ge-
Bürgermeister                                                        meinderates Föritztal vom 06.12.22 zu genehmigen.
der Gemeinde Föritztal
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                  -4-
Datum der Ausfertigung: 01.02.2023
Andreas Meusel                                                             Beschlüsse der Ausschüsse
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                                     des Gemeinderates Föritztal
Beschluss Nr. GR/463/41/2023
Sitzungsdatum: 31.01.2023                                          Beschluss Nr. HUF/128/36/2023
                                                                   Sitzungsdatum: 07.02.2023

Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines             Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
Kastenwagens mit E-Antrieb                                         Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinde-
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und        rates Föritztal vom 07.02.2023
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom          Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-      Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch     16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der      kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31. Januar 2023         durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt
nach erfolgter Verhandlungsvergabe aufgrund des Vergabevor-        der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal
schlages der Vergabestelle des Landratsamtes Sonneberg vom         in seiner Sitzung am 07.02.2023 die vorliegende Tagesordnung.
19.01.2023 die Anschaffung eines Kastenwagens mit E-Antrieb,
Nissan Townstar EV Kastenwagen L1 MY22 90 kW/122 PS für            Datum der Ausfertigung: 08.02.2023
den Bauhof der Gemeinde Föritztal.                                 Andreas Meusel
Das Fahrzeug soll bei der Firma Nissan, Autohaus Häublein eKfr.    Bürgermeister
Kreisstraße 24, 96524 Föritztal in Verbindung mit der Nissan       der Gemeinde Föritztal
CarUnion HESS GmbH, Schleusinger Str. 85, 98646 Hildburg-
hausen erworben werden.
                                                                   Beschluss Nr. HUF/129/36/2023
Bruttosumme: 45.695,16 €                                           Sitzungsdatum: 07.02.2023
Der Betrag ist in die Haushaltssatzung 2023 für die Anschaffung
                                                                   Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
des o. g. Fahrzeuges einzustellen.
                                                                   der 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Datum der Ausfertigung: 01.02.2023                                 Gemeinderates Föritztal vom10.01.2023
                                                                   Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Andreas Meusel
                                                                   kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Bürgermeister
                                                                   16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
der Gemeinde Föritztal
                                                                   kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
                                                                   ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)
Beschluss Nr. GR/465/41/2023                                       beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates
Sitzungsdatum: 31.01.2023                                          Föritztal in seiner Sitzung am 07.02.2023, die Niederschrift des
                                                                   öffentlichen Teils der 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschus-
Beschluss über die Umsetzung der Grenzen der Ortsregu-             ses des Gemeinderates Föritztal vom 10.01.2023 zu genehmigen.
lierung durch Verzicht auf Landabfindung der Gemeinde
Föritztal zu Gunsten eines Dritten                                 Datum der Ausfertigung: 08.02.2023
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und        Andreas Meusel
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom          Bürgermeister
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-        der Gemeinde Föritztal
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)
                                                                   Beschluss Nr. HUF/130/36/2023
beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31.
                                                                   Sitzungsdatum: 07.02.2023
Januar 2023 den Verzicht auf Landabfindung für eine Teilfläche
von ca. 38 m² aus dem Flurstück Nr. 57/3 der Gemarkung Mup-        Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
perg zum aktuellen Bodenrichtwert von 30,00 €/m² für baureifes     im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am
Land (Stichtag: 01.01.2022).                                       10.01.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
                                                                   Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
Datum der Ausfertigung: 01.02.2023                                 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Andreas Meusel                                                     16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Bürgermeister                                                      kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
der Gemeinde Föritztal                                             ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)
                                                                   beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates
                                                                   Föritztal in seiner Sitzung am 07.02.2023 die nachfolgenden in
Beschluss Nr. GR/466/41/2023
                                                                   nicht öffentlicher Sitzung am 10.01.2023 gefassten Beschlüsse
Sitzungsdatum: 31.01.2023
                                                                   im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes im                       Beschluss Nr. HUF/126/35/2023 vom 10.01.2023
Rahmen der Flurbereinigung                                             Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 in Verbindung mit § 67 der Thü-        der 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
ringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-             meinderates Föritztal vom 15.11.2022
ordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.          Datum der Ausfertigung: 08.02.2023
Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022       Andreas Meusel
(GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in sei-   Bürgermeister
ner Sitzung am 31. Januar 2023 dem Verkauf des Grundstückes        der Gemeinde Föritztal
Flurstück-Nr. 407 Gemarkung Oerlsdorf zuzustimmen.
Die Abwicklung könnte über eine Landverzichtserklärung im
Flurbereinigungsverfahren erfolgen.                                Beschluss Nr. HUF/127/35/2023
                                                                   Sitzungsdatum: 10.01.2023
Datum der Ausfertigung: 01.02.2023
Andreas Meusel                                                     Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Bürgermeister                                                      der 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
der Gemeinde Föritztal                                             Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                  -5-
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-             Beschluss Nr. BA/392/31/2022 vom 06.12.2022
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom                  Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-            Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 446/8
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-          in der Gemarkung Judenbach
ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)            Beschluss Nr. BA/393/31/2022 vom 06.12.2022
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates            Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Nebengebäu-
Föritztal in seiner Sitzung am 10.01.2023, die Niederschrift des       de zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück
nicht öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Haupt- und Finanz-        77/9 (unvermessenes Teilgrundstück) in der Gemarkung
ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022 zu              Heubisch
genehmigen.                                                            Beschluss Nr. BA/394/31/2022 vom 06.12.2022
                                                                       Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes
Datum der Ausfertigung: 12.01.2023                                     zur Wohnnutzung in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf
Hartmut Hannweber                                                      dem Flurstück 618/59 in der Gemarkung Neuhaus.
Ausschussvorsitzender                                                  Beschluss Nr. BA/395/31/2022 vom 06.12.2022
                                                                       Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungsänderung Kel-
                                                                       lergeschoss - Nutzungsänderung von Lernwerkstatt in Per-
Beschluss Nr. BA/400/32/2023                                           sonalraum und Zwergenstübchen in Föritztal OT Neuhaus-
Sitzungsdatum: 14.02.2023                                              Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung
                                                                       Neuhaus
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der                    Beschluss Nr. BA/396/31/2022 vom 06.12.2022
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinde-
                                                                       Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/Wintergarten auf
rates Föritztal vom 14.02.2023                                         vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz in Föritztal
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und            OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Gemarkung
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom              Schwärzdorf.
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-            Beschluss Nr. BA/397/31/2022 vom 06.12.2022
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert          Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung von 3 Garagen sowie
durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt         eines Lagerraumes und Abstellräume in Föritztal OT Neu-
der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in            haus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in
seiner Sitzung am 14.02.2023 die vorliegende Tagesordnung.             der Gemarkung Schierschnitz
                                                                       Beschluss Nr. BA/398/31/2022 vom 06.12.2022
Datum der Ausfertigung: 15.02.2023
                                                                       Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das bestehende Einfa-
Hartmut Hannweber                                                      milienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf den Flurstücken 443
Ausschussvorsitzender                                                  und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf
                                                                       Beschluss Nr. BA/399/31/2022 vom 06.12.2022
Beschluss Nr. BA/401/32/2023                                           Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben
                                                                       Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgit-
Sitzungsdatum: 14.02.2023
                                                                       ter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf
                                                                       dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neuhaus
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
der 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022                              Datum der Ausfertigung: 15.02.2023
                                                                    Hartmut Hannweber
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                    Ausschussvorsitzender
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-          Beschluss Nr. BA/391/31/2022
dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)           Sitzungsdatum: 06.12.2022
beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates
der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 14.02.2023, die         Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen
Niederschrift des öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Bau- und   Teils der 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal          Gemeinderates Föritztal vom 18.10.2022
vom 06.12.2022 zu genehmigen.                                       Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                    kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Datum der Ausfertigung: 15.02.2023                                  16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Hartmut Hannweber                                                   kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
Ausschussvorsitzender                                               ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)
                                                                    beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates
                                                                    der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 06.12.2022, die Nie-
Beschluss Nr. BA/402/32/2023                                        derschrift des nicht öffentlichen Teils der 30. Sitzung des Bau-
Sitzungsdatum: 14.02.2023                                           und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Fö-
                                                                    ritztal vom 18.10.2022 zu genehmigen.
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am               Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
06.12.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse                  Hartmut Hannweber
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und         Ausschussvorsitzender
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-       Beschluss Nr. BA/392/31/2022
ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415)         Sitzungsdatum: 06.12.2022
beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates
Föritztal in seiner Sitzung am 14.02.2023 die nachfolgenden in      Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit
nicht öffentlicher Sitzung am 06.12.2022 gefassten Beschlüsse       Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 446/8
                                                                    in der Gemarkung Judenbach
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
                                                                    Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
   Beschluss Nr. BA/391/31/2022 vom 06.12.2022                      § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der
   Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils    Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um-
   der 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-           weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli-
   meinderates Föritztal vom 18.10.2022                             che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfa-
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                               -6-
milienwohnhaus mit Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem     Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um-
Flurstück 446/8 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen.          weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli-
                                                                 che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022                               Wintergarten auf vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz
Hartmut Hannweber
                                                                 in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Ge-
Ausschussvorsitzender
                                                                 markung Schwärzdorf zu erteilen.

Beschluss Nr. BA/393/31/2022                                     Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Sitzungsdatum: 06.12.2022                                        Hartmut Hannweber
                                                                 Ausschussvorsitzender
Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Nebengebäu-
de zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück
77/9 (unvermessenes Teilgrundstück) in der Gemarkung             Beschluss Nr. BA/397/31/2022
Heubisch                                                         Sitzungsdatum: 06.12.2022
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
§ 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der    Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung von 3 Garagen sowie
Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um-    eines Lagerraumes und Abstellräume in Föritztal OT Neu-
weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli-
                                                                 haus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in
che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsän-
derung Nebengebäude zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch         der Gemarkung Schierschnitz
auf dem Flurstück 77/9 in der Gemarkung Heubisch zu erteilen.    Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
                                                                 § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022                               Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um-
Hartmut Hannweber                                                weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli-
Ausschussvorsitzender                                            che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung
                                                                 von 3 Garagen sowie eines Lagerraumes und Abstellräume in
Beschluss Nr. BA/394/31/2022                                     Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16
Sitzungsdatum: 06.12.2022                                        und 372/3 in der Gemarkung Schierschnitz zu erteilen.

Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes            Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
zur Wohnnutzung in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf        Hartmut Hannweber
dem Flurstück 618/59 in der Gemarkung Neuhaus.                   Ausschussvorsitzender
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinde-
rates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der       Beschluss Nr. BA/398/31/2022
Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022         Sitzungsdatum: 06.12.2022
das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben
Umnutzung eines Praxisgebäudes zur Wohnnutzung in Föritztal      Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das bestehende Einfa-
OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 618/59 in der Ge-     milienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf den Flurstücken 443
markung Neuhaus zu erteilen.
                                                                 und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022                               Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Hartmut Hannweber                                                mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Ausschussvorsitzender                                            tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das ge-
                                                                 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Anbau
Beschluss Nr. BA/395/31/2022                                     an das bestehende Einfamilienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf
Sitzungsdatum: 06.12.2022
                                                                 den Flurstücken 443 und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf zu
Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungsänderung                erteilen.
Kellergeschoss - Nutzungsänderung von Lernwerkstatt in
Personalraum und Zwergenstübchen in Föritztal OT Neu-            Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
haus-Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung        Hartmut Hannweber
Neuhaus                                                          Ausschussvorsitzender
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-    Beschluss Nr. BA/399/31/2022
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das ge-      Sitzungsdatum: 06.12.2022
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben einer
Teilnutzungsänderung Kellergeschoss - Nutzungsänderung von       Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vor-
Lernwerkstatt in Personalraum und Zwergenstübchen in Föritztal   haben Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem
OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemar-     Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schier-
kung Neuhaus zu erteilen
                                                                 schnitz auf dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neu-
Datum der Ausfertigung: 07.12.2022                               haus
Hartmut Hannweber                                                ufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
Ausschussvorsitzender                                            § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
                                                                 der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und
                                                                 Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 die Zustim-
Beschluss Nr. BA/396/31/2022                                     mung zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum
Sitzungsdatum: 06.12.2022                                        Bauvorhaben Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem
Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/Wintergarten auf              Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz
vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz in Föritztal         auf dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen.
OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Gemarkung
Schwärzdorf.                                                     Datum der Ausfertigung: 07.12.2022
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit      Hartmut Hannweber
§ 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der    Ausschussvorsitzender
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                            -7-

                   Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse

 Sitzung des Ausschusses für Soziales                           Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
 und Bildung Nr. 15/2023 am 20.03.2023                          Nr. 38/2023 am 11.04.2023
 Am Montag, dem 20. März 2023, findet um 18:00 Uhr im           Am Dienstag, 11. April 2023 findet um 18:00 Uhr im Rats-
 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,     saal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 15. Sitzung       96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 38. Sitzung
 des Ausschusses für Soziales und Bildung des Gemeinde-         des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö-
 rates Föritztal statt.                                         ritztal statt.
 Tagesordnung:
                                                                Tagesordnung:
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                                BÜRGERFRAGESTUNDE
 Föritztal, den 15.03.2023
 Joachim Fleischmann                                            ÖFFENTLICHER TEIL:
 Ausschussvorsitzender                                          1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
                                                                   Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                   meinderates Föritztal vom 11.04.2023
                                                                2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
 Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 43/2023                         der 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
 am 21.03.2023                                                     Gemeinderates Föritztal vom 07.03.2023
 Am Dienstag, 21. März 2023 findet um 18:00 Uhr im Kul-         3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
 tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,         im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 43. Sitzung          am 07.03.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
 des Gemeinderates Föritztal statt.                             4. Anfragen und Mitteilungen
 Tagesordnung:
                                                                NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
 BÜRGERFRAGESTUNDE
                                                                Föritztal, den 15.03.2023
 ÖFFENTLICHER TEIL:                                             Andreas Meusel
                                                                Bürgermeister
 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
                                                                Gemeinde Föritztal
    Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.03.2023
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils     Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
    der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom             Sitzung recht herzlich eingeladen.
    28.02.2023
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
    in der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023 gefassten
    nicht öffentlichen Beschlüsse                               Sitzung Bau- und Umweltausschuss
 4. Beschlusskontrolle                                          Nr. 33/2023 am 04.04.2023
 5. Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Verwal-      Am Dienstag, 4. April 2023 findet um 18:00 Uhr im Ratssaal
    tungskostensatzung                                          der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö-
 6. Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Fö-           ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 33. Sitzung des Bau-
    ritztal zum Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der        und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde
    Stadt Sonneberg                                             Föritztal statt.
 7. Anfragen und Mitteilungen
                                                                Tagesordnung:
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                                BÜRGERFRAGESTUNDE
 Föritztal, den 15.03.2023
 Andreas Meusel                                                 ÖFFENTLICHER TEIL:
 Bürgermeister
 Gemeinde Föritztal                                             1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
                                                                   Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der        derates Föritztal vom 04.04.2023
 Sitzung recht herzlich eingeladen.                             2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
                                                                   der 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
                                                                   Gemeinderates Föritztal vom 14.02.2023
                                                                3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
 Sitzung Ausschuss für Kultur und Sport                            im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal
 Nr. 19/2023 am 04.04.2023                                         14.02.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
 Am Dienstag, 4. April 2023 findet um 18:00 Uhr im Kultur-      4. Anfragen und Mitteilungen
 saal Neuhaus-Schierschnitz der Gemeinde Föritztal, Schier-
 schnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier-         NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
 schnitz die 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
 des Gemeinderates Föritztal statt.                             Föritztal, den 15.03.2023
                                                                Hartmut Hannweber
 Tagesordnung:                                                  Ausschussvorsitzender

 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                       Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
                                                                Sitzung recht herzlich eingeladen.
 Föritztal, den 15.03.2023
 Gemeinde Föritztal
 Steffen Breitung
 Ausschussvorsitzender
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                           -8-

          Amtliche und öffentliche                                             Thüringer Polizei
           Bekanntmachungen                                                Polizeiinspektion Sonneberg
                                                                          Kontaktbereichsdienst Föritztal
                                                                             Sprechstunde dienstags
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                       von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Föritztal                                                                      Tel. Büro: 036764 804327
96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9                                      Tel. mobil: 0172 6749641
OT Neuhaus-Schierschnitz                                                      (während der Dienstzeiten)
Telefon: 036764 796 0                                                     Oder in dringenden Fällen an die
                                                                        Polizeiinspektion Sonneberg wenden!
Montag        09.00 - 12.00 Uhr                                                     03675 875 0
Dienstag      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag       09.00 - 12.00 Uhr

 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
 Föritztal Außenstelle Judenbach
 96524 Föritztal, Bellershöhe 1
 OT Judenbach
 Telefon: 03675 4238 0

 Montag       geschlossen
 Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr
 Donnerstag   geschlossen                                       Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
 Freitag      08.00 - 12.00 Uhr                              Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00
                                                                     Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
                                                                     Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
                                                                                 Nächster Termin:
 Öffnungszeiten der Grüngutannahme                                         Dienstag, den 04. April 2023
 und des Wertstoffhofes Judenbach

 November bis März
 jeden 1. Samstag im Monat: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr          DIE FRIEDHOFSVERWALTUNG
 April bis Oktober                                           INFORMIERT!
                                                             Grabmale sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem
 Mittwoch:    17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                        Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit der jeweilige
 Samstag:     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr                        Nutzungsberechtigte.
                                                             In den kommenden Wochen wird durch die Friedhofsverwal-
 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an        tung der Gemeinde Föritztal die Prüfung der Standsicher-
 Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.        heit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Tei-
                                                             len davon, gemäß § 37 der Friedhofssatzung, durchgeführt.
                                                             Wir bitten um Beachtung.
 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle                     HINWEIS zu den Rasengrabstätten und Urnenstelen
 und des Wertstoffhofes in Neuhaus-Schier-
                                                             Die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf
 schnitz                                                     oder neben den Gedenkplatten der Rasengrabstätten sowie
 Der Wertstoffhof ist ab dem 22.03.2023 jeden Mittwoch in    neben den Urnenstelen das Abstellen von Schalen, sons-
 der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr sowie jeden Samstag in     tigen Bepflanzungen oder zusätzlicher Schmuck (Kerzen,
 der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet.                  „Ewiges Licht“ Solarleuchten, Windspiele u.s.w.) nicht zu-
                                                             lässig sind und entfernt werden!
 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an        Bitte nutzen Sie, sofern vorhanden, die vorgesehenen Abla-
 Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier      geflächen.
 sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-      Vielen Dank!
 Schierschnitz möglich.

 Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster
 Revierförster Neuenbau: Christopher Aulinger,
 Telefon: 0172 / 3480394                                            Zustellreklamationen
 Revierförster Judenbach: Holger Ehrhardt,
 Telefon: 0172 / 3480387                                    richten Sie bitte telefonisch, unter Nennung Ihrer vollständigen
 Revierförster Neuhaus-Schierschnitz: Hannes Sonanini,              Adresse, an Tel.: 03677 205031 oder schriftlich
 Telefon: 0175 / 7219236                                               per E-Mail: post@wittich-langewiesen.de
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                                   -9-
                                                                                   Trikots anschaffen konnten. Die Judenbacher Sportler bedanken
                                                                                   sich bei der Sparkasse Sonneberg, Zahnarzt Dr. Stefan Her-
                                                                                   mann, TBV Diez, Licht- und Kraftwerke Sonneberg, GOODZ,
                                                                                   Sport-Knabner Tettau, Physiotherapie Dana Rost, Bergtuning
                                                                                   KFZ-Meisterwerkstatt Judenbach und der GRW Anlagenbau für
                                                                                   die finanzielle Unterstützung der Vereinsaktivitäten.

 Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren:
 Telefon: 03675-871226
 In der Gemeindeverwaltung Föritztal
 Schierschnitzer Str. 9, OT Neuhaus-Schierschnitz
 Dienstag         04.04.2023        13.30Uhr – 15.30Uhr

 In der Gemeindeverwaltung Außenstelle Judenbach
 Bellershöhe 1, OT Judenbach
 Dienstag         21.03.2023        13.30Uhr – 15.30Uhr
 Dienstag         18.04.2023        13.30Uhr – 15.30Uhr
 Gerne können auch Termine für Hausbesuche vereinbart werden!

                                                                                   Tobias Renner (Kassenwart des SV Germania Judenbach,
                                                                                   1. v. l.), Frank Hammerschmidt (Geschäftsführer GRW Anlagen-
                                                                                   bau, 2. v. l.), Torsten Traut (Vorstandsmitglied der Sparkasse
                                                                                   Sonneberg, 3. v. l.), Dana Rost (2. v. r.) und Susanne Mönch
                                                                                   (in Vertretung für die Licht- und Kraftwerke Sonneberg, 1. v. r.)

                                                                                     Versammlung der Jagdgenossenschaft
 Das kostenlose und unverbindliche Angebot richtet sich an ältere Menschen ab 65
 Jahren. Die Gespräche bieten die Möglichkeit verschiedene Themen wie
                                                                                     Neuenbau
 Gesundheit, Freizeit, Krisen, Vorsorge, Finanzen, Wohnen sowie Einsamkeit           Die Jagdgenossenschaft Neuenbau führt am Freitag, dem
 vertraulich anzusprechen. Persönliche Gespräche können am Telefon, in der           17.03.2023 um 19:00 Uhr, im Sportlerheim des TSV 1923
 Sprechstunde in der Gemeinde oder auch gerne im häuslichen Umfeld stattfinden.      Neuenbau e.V., ihre Mitgliederversammlung durch.
                                                                                     Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                             Tagesordnung:
                                                                                     1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
                        Wir gratulieren                                              2. Bericht des Jagdvorstandes
                                                                                     3. Kassenbericht
                                                                                     4. Erweiterung des Pachtvertrages
                                                                                     5. Diskussion und Anfragen
                                                                                     6. Beschluss zur Auszahlung des Reinerlöses der Jagd-
                                                                                        pacht für die Jahre 2021/22 und 2022/2023
                                                                                     7. Informationen

  Wir sind neu hier:
                                                                                     Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen statt.
                                                                                     Weiterhin kann gegen Vorlage der Eigentumsnachweise
                                                                                     (aktuelle Grundbuchauszüge) oder der ausgefüllten und un-
  Herzlichen Glückwunsch                                                             terzeichneten Grundstücksbesitzerklärung der Reinerlös der
  zur Geburt von                                                                     Jagdpacht in Empfang genommen werden.
                                                                                     Der Vordruck der Erklärung kann beim Jagdvorstand oder
  Falko Schmidt              01.02.2023          Mupperg                             beim Kassierer Herrn Rupp abgeholt werden.
  Fritz Stellmacher          03.02.2023          Judenbach                           Weitere Auszahlungstermine werden mit der Veröffentli-
  Joel Schmidt               10.02.2023          Neuhaus-Schierschnitz               chung des Beschlusses im Amtsblatt der Gemeinde be-
  Hanna Eichhorn             25.02.2023          Weidhausen                          kanntgegeben.
  Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und                                 Jürgen Peterhänsel
  Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!                                      -Jagdvorsteher-

                   Vereine & Verbände

Sponsoren unterstützen Volleyball und
Kinder-Fußball in Judenbach
Judenbach. In der letzten Woche trommelten die beiden Sekti-
onen Volleyball und Kinder-Fußball des Sportvereins Germania
Judenbach e.V. ihre Sponsoren zu einem gemeinsamen Grup-
penfoto in der Judenbacher Turnhalle zusammen. Diese trugen
maßgeblich dazu bei, dass sich sowohl die Volleyballer als auch
die kleinen Fußballer neue Trainingsanzüge beziehungsweise
Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                              - 10 -

                                                  Jahreshauptversammlung
                                                  SV 1920 Mupperg e.V.

                                                  Der SV 1920 Mupperg e.V. führt am
                                                           Samstag, den 25.03.2023 um 19.00 Uhr
                                                  im Sportlerheim in Mupperg seine diesjährige Jahreshaupt-
                                                  versammlung durch.
                                                  Dabei stehen neben dem Bericht unseres 1. Vorstandes, die
                                                  Berichte der Abteilungsleiter und des Schatzmeisters auf der
                                                  Tagesordnung. Darüber hinaus ist die Anpassung der Sat-
                                                  zung des Vereines auf aktuelle Bestimmungen vorgesehen.
                                                  Über die Teilnahme der Vereinsmitglieder, Sponsoren und
                                                  Unterstützern würden wir uns freuen. Als Gäste können auch
                                                  die Eltern unserer aktiven Kinder- und Jugendsportgruppen
                                                  teilnehmen. Auch interessierte Bürger, die sich dem Verein
                                                  anschließen möchten, sind herzlich willkommen.

                                                  Der Vorstand des
                                                  SV 1920 Mupperg e.V.

                                                Vorstandswahlen beim SV Rottmar/Gefell
                                                Am 25.02.2023 fand die Jahreshauptversammlung des SV Rott-
                                                mar/Gefell statt. Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch
                                                den 1. Vorsitzenden Alexander Jacob begann die Versammlung
                                                mit Bekanntgabe der Tagesordnung. Es folgten die Berichte der
                                                Abteilungsleiter, der Schatzmeisterin und der Bericht des 1. Vor-
                                                standes zu den Aktivitäten des Vereins 2022.

                                                Die neu gegründete Dartabteilung konnte die abgelaufene Sai-
                                                son auf Tabellenplatz 2 beenden. Zur neuen Saison können nun
                                                sogar 2 Mannschaften gemeldet werden. Abteilungsleiter Ronny
                                                Tarrach zeigte sich erfreut über die positive Bilanz der Dartab-
                                                teilung und hofft, dass an die guten Leistungen der letzten Sai-
                                                son angeknüpft werden kann. Anschließend folgte der Bericht
                                                der Abteilungsleiterin Kindersport, Susan Tarrach. 20 aktive Kin-
                                                der im Alter von 3 bis 9 Jahren werden von Susan Tarrach und
                                                mittlerweile einer zweiten Trainerin betreut. Das Training findet
                                                von Frühjahr bis Herbst auf dem Sportplatz statt und im Winter
                                                in der Grundschule Föritz. Es ging weiter mit dem Bericht der
                                                Schatzmeisterin, Nadine Jacob, und dem Bericht des ersten
                                                Vorstandes. Alexander Jacob lies das Jahr 2022 nochmal Revue
                                                passieren und hob dabei die Veranstaltungen wie Ostereiersu-
                                                che, 1. Mai, Männertag und Kerwa-Essen heraus. Mit Bedauern
                                                musste auch berichtet werden, dass die Fußballmannschaft we-
                                                gen mehrmaligen Nichtantritts disqualifiziert wurde. Der Verein
                                                arbeitet aber an einer Lösung.
                                                Anschließend folgte die Entlastung des alten und die Wahl des
                                                neuen Vorstandes. Die 21 anwesenden Mitglieder wählten Alex-
                                                ander Jacob als 1. Vorstand, Ronny Tarrach als 2. Vorstand, Ralf
                                                Mann als 3. Vorstand, Nadine Jacob als Schatzmeisterin und
                                                Stefan Kaiser als Schriftführer.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                      - 11 -

Vorstand SV Rottmar: hintere Reihe v.l. Ralf Mann, Nadine
Jacob, Stefan Kaiser vordere Reihe v.l. Ronny Tarrach, Alexan-
der Jacob

Zum Abschluss bedankte sich Alexander Jacob für das ihm ent-
gegengebrachte Vertrauen und wünschte dem neuen Vorstand
viel Erfolg. Nach ca. 2 Stunden konnte Alexander Jacob die Ver-
sammlung beenden. Alles in allem war es eine sehr harmonische
und gut verlaufende Jahreshauptversammlung, welche in einem
geselligen Beisammensein am Abend endete.

In Neuenbau ist 2023 immer etwas los
Am 18.02.23 feierten die Neuenbäuer und viele auswärtige Fa-
schingsfreunde einen lustigen Sportlermaskenball mit kulturellen
Showeinlagen und leckeren „Wurstpreisen“ für die wunderschö-
nen Masken.
Dann fand am Faschingsdienstag der Neuenbäuer Kinderfa-
sching mit vielen Spielen, Polonaise, Faschingskrapfen und
Freude pur statt.
Der 25.02.23 war den Siegern des Wintersportfestes 2023, allen
Helfern, Einheimischen und Gästen vorbehalten. Medaillen, Ur-
kunden und Bratwürste waren ein prima Preis.
Im Namen aller dankt Viola Fleischmann den Organisatoren und
Helfern des TSV 1923 Neuenbau e.V. sowie dem Förderverein
1923 Neuenbau e.V., der Plangesellschaft und dem Ortsteilrat
für sämtliche Ereignisse.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                  - 12 -
                                                                  fleischerei Neuhaus-Schierschnitz einen Partner gefunden zu
                                                                  haben, der uns mit frischen Fleisch- und Wurstwaren beliefert. In
                                                                  Kombination mit der Verkaufsstelle und dem Café der Bäckerei
                                                                  Friedrich vor unserer Ladentür stellt die Judenbacher Bellershö-
                                                                  he wieder ein Nahversorgungszentrum mit kurzen Wegen dar“,
                                                                  erklärt die zukünftige Marktleiterin Lisa Tomschke. Die Filiale der
                                                                  Deutschen Post wird in den Dorfladen integriert werden, außer-
                                                                  dem soll ab Herbst ein LOTTO-Terminal in den Markt einziehen.
                                                                  Besonders freut sich das Dorfladen-Team darauf, auch eine gro-
                                                                  ße Produktpalette aus dem Thüringer Wald Shop (ausschließlich
                                                                  Erzeuger aus Thüringen) anbieten zu können.
                                                                  Der Dorfladen Judenbach wird zu den regulären Öffnungszeiten
                                                                  mit Ladenpersonal besetzt sein. Außerhalb der Ladenöffnungszei-
                                                                  ten werden Kundinnen und Kunden, die im Besitz einer Kunden-
                                                                  karte sind, zudem die Möglichkeit haben, von Montag bis Samstag
                                                                  von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr selbstständig an einer Selbstbedien-
                                                                  kasse im Dorfladen einzukaufen. Ein Alleinstellungsmerkmal, das
                                                                  an das Konzept der sogenannten 24-Stunden-Dorfläden ange-
                                                                  lehnt ist. „Ich freue mich sehr, ein solch motiviertes und dynami-
                                                                  sches Team an meiner Seite zu haben, mit dem ich in den nächs-
                                                                  ten Wochen auf die Eröffnung des Dorfladens hinarbeiten kann“,
                                                                  blickt Lisa Tomschke freudig voraus. Genauere Informationen zu
                                                                  den Öffnungszeiten und weiteren Details im Zuge der Ladeneröff-
                                                                  nung werden in den nächsten Wochen im Föritztalkurier, in der lo-
                                                                  kalen Presse sowie auf den Social Media-Kanälen von Dorfladen
                                                                  Judenbach bekanntgegeben.

                                                                  -Moritz Bauer-

                                                                   Kindergärten der Gemeinde Föritztal

                                                                  Kita
                                                                  „Zum kleinen Glück“
                                                                  Große Überraschung für die Glückskinder
Dorfladen Judenbach peilt Eröffnung                               Judenbach - Zur Überraschung aller Glückskinder aus der gleich-
am 17. April an                                                   namigen Diakonie-Kindertagesstätte in Judenbach hat Physio-
                                                                  therapeutin Steffi Stellmacher Mitte Februar im Kindergarten
Judenbach. Es wird fleißig gewerkelt im ehemaligen Gemeinde-
                                                                  vorbeigeschaut. Im Gepäck hatte sie eine Spende in Höhe von
zentrum auf der Bellershöhe 1 in Judenbach. Bis zur Eröffnung
                                                                  400 Euro, die sie an die Kinder überreichte mit dem Wunsch, sie
des Judenbacher Dorfladens sind es nur noch wenige Wochen
                                                                  mögen damit einen schönen Tag verbringen.
- das bedeutet für Gründer Jens Kaufmann und Marktleiterin Lisa
                                                                  Das konnten wir selbstverständlich versprechen, denn es gibt
Tomschke und ihr Team gleichzeitig, dass noch einiges an Arbeit
                                                                  schon viele Wünsche von den Kindern, was sie alles machen
auf sie zukommen wird. Auf der 300 Quadratmeter großen Fläche
                                                                  möchten in diesem Kita-Jahr.
des ehemaligen „Wachter´s Frischemarkt“ (Geschäftsaufgabe im
Frühjahr 2019) entsteht ein neuer Einkaufsmarkt, welcher den
Bewohnern im nördlichen Gemeindegebiet von Föritztal endlich
wieder eine vollwertige Einkaufsmöglichkeit bietet.

Das Team des Judenbacher Dorfladens traf sich Anfang März         Wir bedanken uns als Team und im Namen der der Kinder recht
zum ersten Mal. In den nächsten Wochen wird im neu entste-        herzlich für die großzügige Zuwendung und wünschen Frau
henden Markt auf der Bellershöhe noch einiges zu tun sein.        Stellmacher und ihrer Familie alles Gute und viel Gesundheit.

„Wir bieten unseren Kunden ein Vollsortiment, das alle Waren      Kita-Leiterin Elke Döring im Namen des gesamten Teams und
des täglichen Bedarfs beinhalten wird. Vorrangig setzen wir da-   aller Kinder der Diakonie-Kindertagesstätte „Zum kleinen
bei auf regional erzeugte Produkte und freuen uns mit der Land-   Glück“ in Judenbach
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                   - 13 -
Jüba Helau!
Über den diesjährigen Faschingsausnahmezustand in der Diako-
nie-Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Judenbach:
Närrisch gefeiert haben unsere Kinder aus der Kindertagesstätte
„Zum kleinen Glück“ in Judenbach zwei Tage lang bei der dies-
jährigen fünften Jahreszeit.

Der Rosenmontag stand unter dem Motto „freche Früchtchen“,
zu dem unsere kleinen und großen Närrinnen und Narren sehr
kreativ verkleidet und in Feierlaune bei super Stimmung im Kin-
dergarten erschienen sind. Nach einer deftigen Stärkung am ab-
wechslungsreichen Faschingsbuffet konnten die Spiele beginnen.

                                                                      Leider ist die närrische Zeit schon wieder vorbei. Aber nach dem
                                                                      Fasching ist ja bekanntlich vor dem Fasching!
                                                                      Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr.

Von Gummischlangen-Wettessen und Büchsenwerfen bis hin
zu Kinder-Disco und Polonäse durchs ganze Haus war für jeden
Geschmack etwas dabei. Mit rotem und grünem „Gesöff“ lösch-
ten die glücklichen Faschingskinder ihren großen Durst und freu-
ten sich über viele Leckereien, die es nur zur fünften Jahreszeit
gibt und die man auch nur dann essen darf.
Am Faschingsdienstag ging es mit freier Kostümwahl genauso
ausgelassen weiter. Mit den verschiedensten und sehr originel-
len Verkleidungen kamen die Kinder zu unserer Faschingssause
an und ließen sich bunte Donuts, Quarkbällchen und die obliga-
torischen Faschingskrapfen als Stärkung schmecken. Dann ging
es los mit dem Vorstellen der Kostüme. Von Prinzessinnen, Pi-
raten, Spiderman bis zu Drachen, Schnecken, Schmetterlingen
und Kühen war alles zum närrischen Treiben bereit. Viele Wett-
spiele und Tänze ließen den Tag wie im Fluge vergehen.
Auch die Jüngsten aus der Krabbelstube konnten schon richtig
toll feiern. Stolz präsentierten die Kinder ihr zum Teil erstes Fa-
                                                                      Kita-Leiterin Elke Döring im Namen aller Kinder und des ge-
schingskostüm, und mit Hilfe ihrer Erzieherinnen klappten auch
                                                                      samten Teams der Diakonie-Kindertagesstätte „Zum kleinen
bald die ersten Faschingsspiele.
                                                                      Glück“ in Judenbach.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023                                                                                      - 14 -
Gesund ernährt von Anfang an
Eine ganze Woche lang haben sich die Kinder der Diakonie-Kin-
dertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Judenbach mit dem The-
ma gesunde Ernährung beschäftigt. Dabei haben sie auch selbst
Hand in der Küche angelegt.
Judenbach - Dass gesunde Ernährung eine bedeutende Rolle
spielt, weiß inzwischen wohl jeder. Doch was genau hat es damit
auf sich? Dieser Frage gingen jüngst die Kinder der Diakonie-
Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Judenbach nach.
Mit Hilfe der Handpuppe Maja und ihrer Erzieherinnen lernten
sie, was alles zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung
gehört und was im Körper vorgeht.

                                                                     Dabei zeigten die älteren Kinder, dass das Schälen von Möh-
                                                                     ren, das Wiegen von Zutaten, die Bedienung von Küchengeräten
                                                                     und das Kuchenbacken in der Backröhre gar nicht sooo schwer
                                                                     ist. Alles gut verrührt und gebacken, hieß es: warten, bevor der
                                                                     verführerisch duftende Kuchen verspeist werden konnte. Die
                                                                     Wartezeit vertrieben sich die Judenbacher Glückskinder mit al-
                                                                     lerlei kreativen Tätigkeiten. So gestalteten sie beispielsweise eine
                                                                     Fotokollage mit Hilfe der wöchentlichen Werbeblätter. Daraus
                                                                     schnitten sie Lebensmittel aus, die sie ganz nach ihren Essens-
                                                                     vorlieben ordneten. Schnell stellte sich heraus: Die Geschmäcker
                                                                     der Gestecker sind verschieden.
                                                                     Am letzten Projekttag war es endlich soweit: Der leckere Möh-
                                                                     renkuchen, den die Kinder tags zuvor selbst gebacken hatten,
                                                                     wurde zum Frühstück verputzt, und allen schmeckte er vorzüg-
                                                                     lich. Weiter ging es mit dem Zubereiten einer Zucchinisuppe und
                                                                     eines Bananenquarks.

Handpuppe Maja machte den Anfang und stimmte die Kinder auf
die Projektwoche ein. Sie erklärte, warum es wichtig ist, regelmä-
ßig und gesund zu essen, und gab Beispiele dafür, was gesund
und ungesund ist. Dazu nahm sie sich die Ernährungspyramide
zur Hilfe, die sie den Kindern ausführlich erklärte. Ob sie auch
ordentlich zugehört haben, konnten die Steppkes sogleich un-
ter Beweis stellen: Sie sollten naturgetreue Lebensmittel nach
Gruppen ordnen und richtig auf der Pyramide platzieren. Auf die-
se Weise lernten sie spielerisch die Grundlagen einer gesunden
Ernährung.
Auch am nächsten Tag stand ein Wissenstest auf dem Pro-
gramm, sollten die Glückskinder doch unter Beweis stellen, dass
sie gut zugehört hatten am Tag zuvor. Mit Hilfe von Arbeitsblät-
tern galt es, die Ernährungspyramide zu füllen. Dazu mussten
die Lebensmittel ausgeschnitten und auf der Pyramide zugeord-        Auch hierbei halfen die Steppkes tapfer mit, galt es doch, nicht
net und aufgeklebt werden. Wer noch Lust hatte, konnte die Bild-     nur Zucchini, sondern auch Zwiebeln und Knoblauch zu schälen
chen noch schön ausmalen. Zur Überraschung der Kinder kam            und zu schnippeln. Da blieb kaum ein Auge trocken.
„Moritz Möhre“ vorbei und rappte mit den Kindern den Ernäh-
rungssong. Das machte sehr viel Spaß und gute Laune. Und als                                                      Doch mit dem
Richard dazu noch beatboxte, war die Stimmung am Höhepunkt                                                        köstlichen    Duft
angelangt.                                                                                                        der Suppe und
Am dritten Projekttag erfuhren die Kinder dank des Kamishibai-                                                    dem       Verspei-
Theaters, wie die Nahrung durch den Körper gelangt und was wo                                                     sen     derselben
passiert. Einige Kinder konnten tatsächlich schon innere Organe                                                   wurden sie flugs
und deren Funktionen benennen. Was der Körper alles der Nah-                                                      belohnt und freu-
rung entnehmen muss, um gesund zu bleiben, stark und wider-                                                       ten sich über
standsfähig zu sein, faszinierte die Kinder. Vitamine, Mineralien,                                                diesen leckeren
Spurenelemente, Wasser, Ballaststoffe, Kohlenhydrate, Fette                                                       Abschluss ihres
und Eiweiße wurden dabei benannt, und die Kinder konnten mit                                                      Projekts.     Und
Beispielen belegen, dass sie sich gesund ernähren. Ganz zum                                                       auch Handpup-
Schluss wurde auch die Ausscheidung der Nahrung besprochen.                                                       pe Maja schau-
Was hatten da die Kinder alles zu erzählen und dabei zu lachen.                                                   te noch einmal
Nach drei Tagen theoretischer Wissensvermittlung war es am           vorbei und verkündete die Fortsetzung des Ernährungsprojekts
vierten Projekttag soweit, zum praktischen Teil der Woche über-      schon im kommenden März. Nun sind alle sehr gespannt und
zugehen, indem ein Kuchenteig aus frischen Zutaten selbst her-       neugierig, was es dann alles zu entdecken, zu erkunden und zu
gestellt wurde.                                                      lernen gibt.
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