Osterfest Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2023 Mittwoch, 15. März 2023 Nummer 3 Die Gemeinde Föritztal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und erholsames Os t e rf e s t www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -2- Der nächste „Föritztalkurier“ erscheint am Mittwoch, den 19. April 2023 Redaktionsschluss ist am Dienstag, den 11. April 2023, 10.00 Uhr Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilien- wohnhaus mit Carport in Föritztal OT Judenbach Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal auf dem Flurstück 446/8 in der • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung Gemarkung Judenbach ........................................ Seite 5 der Sitzung des Gemeinderates Föritztal • Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung vom 28.02.2023 .................................................... Seite 3 Nebengebäude zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen auf dem Flurstück 77/9 (unvermessenes Teils der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal Teilgrundstück) in der Gemarkung Heubisch........ Seite 6 vom 31.01.2023 .................................................... Seite 3 • Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxis- • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung gebäudes zur Wohnnutzung in Föritztal der in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023 OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 618/59 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ............... Seite 3 in der Gemarkung Neuhaus ................................. Seite 6 • Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde • Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungs- Föritztal für das Haushaltsjahr 2023 änderung Kellergeschoss - Nutzungsänderung von samt ihren Anlagen............................................... Seite 3 Lernwerkstatt in Personalraum und Zwergen- • Beschluss über den Finanzplan und das stübchenin Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 . Seite 3 dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Neuhaus .... Seite 6 • Beschluss über die Feststellung der Jahres- • Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/ rechnung der Gemeinde Neuhaus Schierschnitz Wintergarten auf vorhandenem und genehmigten (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (1975) Freisitz in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 Flurstück 153/5 in der Gemarkung Schwärzdorf .. Seite 6 sowie Beschlussfassung über die Entlastung • Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung von der Bürgermeister ................................................. Seite 3 3 Garagen sowie eines Lagerraumes und Abstell- • Beschluss über die Niederschrift des nicht räume in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Gemeinde- auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in der ratesFöritztal vom 06.12.2022 .............................. Seite 3 Gemarkung Schierschnitz .................................... Seite 6 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung • Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das eines Kastenwagens mit E-Antrieb....................... Seite 4 bestehende Einfamilienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf • Beschluss über die Umsetzung der Grenzen der auf den Flurstücken 443 und 84/2 in der Ortsregulierung durch Verzicht auf Landabfindung Gemarkung Oerlsdorf ........................................... Seite 6 der Gemeinde Föritztal zu Gunsten eines Dritten Seite 4 • Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung • Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes zum Vorhaben Errichtung einer Funkübertragungs- im Rahmen der Flurbereinigung ........................... Seite 4 stelle mit einem Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 671/11 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal in der Gemarkung Neuhaus ................................. Seite 6 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal vom 07.02.2023 ...... Seite 4 • Sitzung des Aussschusses für Soziales und • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Bildung des Gemeinderats Föritztal Teils der 35. Sitzung des Haupt- und Finanz- am 20.03.2023...................................................... Seite 7 ausschusses des Gemeinderates Föritztal • Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10.01.2023 .................................................... Seite 4 am 21.03.2023...................................................... Seite 7 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde des Gemeinderates Föritztal am 11.04.2023 ....... Seite 7 Föritztal am 10.01.2023 gefassten nicht • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 4 des Gemeinderates Föritztal am 04.04.2023 ....... Seite 7 • Beschluss über die Niederschrift des nicht • Sitzung des Ausschusses für Kultur- und Sport öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Haupt- und des Gemeinderates Föritztal am 04.04.2023 ....... Seite 7 Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022 .................................................... Seite 4 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Judenbach ............................................................ Seite 8 des Gemeinderates Föritztal vom 14.02.2023 ...... Seite 5 • Öffnungszeiten Wertstoffhof • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Neuhaus-Schierschnitz......................................... Seite 8 Teils der 31. Sitzung des Bau- und Umweltaus- • Erreichbarkeit der Revierförster ............................ Seite 8 schusses des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022 .................................................... Seite 5 • Sprechstunde des Kontaktbereichs für die Gemeinde Föritztal der Polizeiinspektion • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung Sonneberg ............................................................ Seite 8 der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am 06.12.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 5 Bekanntmachung anderer Ämter und Behörden...Seite 9 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 30. Sitzung des Bau- und Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal .................Seite 9 Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 18.10.2022 .................................................... Seite 5
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -3- Beschluss Nr. GR/471/42/2023 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal Sitzungsdatum: 28.02.2023 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen Beschlüsse des Gemeinderates Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord- nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August Beschluss Nr. GR/468/42/2023 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung Sitzungsdatum: 28.02.2023 vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.02.2023 folgende Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Datum der Ausfertigung: 01.03.2023 durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt Andreas Meusel der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Bürgermeister vorliegende Tagesordnung. der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 01.03.2023 Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/472/42/2023 Bürgermeister Sitzungsdatum: 28.02.2023 der Gemeinde Föritztal Beschluss über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 Beschluss Nr. GR/469/42/2023 Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord- Sitzungsdatum: 28.02.2023 nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 31.01.2023 Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023, dem kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Finanzplan und dem Investitionsprogramm machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert für die Jahre 2022 - 2026 durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt Datum der Ausfertigung: 01.03.2023 der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.02.2023, die Andreas Meusel Niederschrift des öffentlichen Teils der 41. Sitzung des Gemeinde- Bürgermeister rates Föritztal vom 31.01.2023 zu genehmigen. der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 01.03.2023 Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/473/42/2023 Bürgermeister Sitzungsdatum: 28.02.2023 der Gemeinde Föritztal Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Neuhaus Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Ge- Beschluss Nr. GR/470/42/2023 meinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 so- Sitzungsdatum: 28.02.2023 wie Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeister Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023 gefassten nicht Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommu- öffentlichen Beschlüsse nalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt seiner Sitzung am 28.02.2023 die Feststellung der Jahresrech- geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, nung der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz (bis 05.07.2018), 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 28.02.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 2018 und erteilt den Bürgermeistern für die Haushaltsführung 31.01.2023 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der 2018 die Entlastung. Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Datum der Ausfertigung: 01.03.2023 Beschluss Nr. GR/462/41/2023 vom 31.01.2023 Andreas Meusel Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Bürgermeister der 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022 der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/463/41/2023 vom 31.01.2023 Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines Beschluss Nr. GR/462/41/2023 Kastenwagens mit E-Antrieb Sitzungsdatum: 31.01.2023 Beschluss Nr. GR/465/41/2023 vom 31.01.2023 Beschluss über die Umsetzung der Grenzen der Ortsregulie- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils rung durch Verzicht auf Landabfindung der Gemeinde Föritz- der 40. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022 tal zu Gunsten eines Dritten Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschluss Nr. GR/466/41/2023 vom 31.01.2023 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes im Rahmen 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- der Flurbereinigung machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt Datum der Ausfertigung: 01.03.2023 der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31.01.2023, die Andreas Meusel Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 40. Sitzung des Ge- Bürgermeister meinderates Föritztal vom 06.12.22 zu genehmigen. der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -4- Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 Andreas Meusel Beschlüsse der Ausschüsse Bürgermeister der Gemeinde Föritztal des Gemeinderates Föritztal Beschluss Nr. GR/463/41/2023 Sitzungsdatum: 31.01.2023 Beschluss Nr. HUF/128/36/2023 Sitzungsdatum: 07.02.2023 Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Kastenwagens mit E-Antrieb Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinde- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und rates Föritztal vom 07.02.2023 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31. Januar 2023 durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt nach erfolgter Verhandlungsvergabe aufgrund des Vergabevor- der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal schlages der Vergabestelle des Landratsamtes Sonneberg vom in seiner Sitzung am 07.02.2023 die vorliegende Tagesordnung. 19.01.2023 die Anschaffung eines Kastenwagens mit E-Antrieb, Nissan Townstar EV Kastenwagen L1 MY22 90 kW/122 PS für Datum der Ausfertigung: 08.02.2023 den Bauhof der Gemeinde Föritztal. Andreas Meusel Das Fahrzeug soll bei der Firma Nissan, Autohaus Häublein eKfr. Bürgermeister Kreisstraße 24, 96524 Föritztal in Verbindung mit der Nissan der Gemeinde Föritztal CarUnion HESS GmbH, Schleusinger Str. 85, 98646 Hildburg- hausen erworben werden. Beschluss Nr. HUF/129/36/2023 Bruttosumme: 45.695,16 € Sitzungsdatum: 07.02.2023 Der Betrag ist in die Haushaltssatzung 2023 für die Anschaffung Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils des o. g. Fahrzeuges einzustellen. der 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 Gemeinderates Föritztal vom10.01.2023 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Andreas Meusel kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Bürgermeister 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinde Föritztal kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) Beschluss Nr. GR/465/41/2023 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Sitzungsdatum: 31.01.2023 Föritztal in seiner Sitzung am 07.02.2023, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschus- Beschluss über die Umsetzung der Grenzen der Ortsregu- ses des Gemeinderates Föritztal vom 10.01.2023 zu genehmigen. lierung durch Verzicht auf Landabfindung der Gemeinde Föritztal zu Gunsten eines Dritten Datum der Ausfertigung: 08.02.2023 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Andreas Meusel Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Bürgermeister 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinde Föritztal kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) Beschluss Nr. HUF/130/36/2023 beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 31. Sitzungsdatum: 07.02.2023 Januar 2023 den Verzicht auf Landabfindung für eine Teilfläche von ca. 38 m² aus dem Flurstück Nr. 57/3 der Gemarkung Mup- Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der perg zum aktuellen Bodenrichtwert von 30,00 €/m² für baureifes im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am Land (Stichtag: 01.01.2022). 10.01.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Andreas Meusel 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Bürgermeister kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- der Gemeinde Föritztal ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 07.02.2023 die nachfolgenden in Beschluss Nr. GR/466/41/2023 nicht öffentlicher Sitzung am 10.01.2023 gefassten Beschlüsse Sitzungsdatum: 31.01.2023 im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes im Beschluss Nr. HUF/126/35/2023 vom 10.01.2023 Rahmen der Flurbereinigung Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 in Verbindung mit § 67 der Thü- der 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- ringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal- meinderates Föritztal vom 15.11.2022 ordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Datum der Ausfertigung: 08.02.2023 Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 Andreas Meusel (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Föritztal in sei- Bürgermeister ner Sitzung am 31. Januar 2023 dem Verkauf des Grundstückes der Gemeinde Föritztal Flurstück-Nr. 407 Gemarkung Oerlsdorf zuzustimmen. Die Abwicklung könnte über eine Landverzichtserklärung im Flurbereinigungsverfahren erfolgen. Beschluss Nr. HUF/127/35/2023 Sitzungsdatum: 10.01.2023 Datum der Ausfertigung: 01.02.2023 Andreas Meusel Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Bürgermeister der 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des der Gemeinde Föritztal Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -5- Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschluss Nr. BA/392/31/2022 vom 06.12.2022 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 446/8 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- in der Gemarkung Judenbach ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) Beschluss Nr. BA/393/31/2022 vom 06.12.2022 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Nebengebäu- Föritztal in seiner Sitzung am 10.01.2023, die Niederschrift des de zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück nicht öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Haupt- und Finanz- 77/9 (unvermessenes Teilgrundstück) in der Gemarkung ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 15.11.2022 zu Heubisch genehmigen. Beschluss Nr. BA/394/31/2022 vom 06.12.2022 Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes Datum der Ausfertigung: 12.01.2023 zur Wohnnutzung in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf Hartmut Hannweber dem Flurstück 618/59 in der Gemarkung Neuhaus. Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/395/31/2022 vom 06.12.2022 Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungsänderung Kel- lergeschoss - Nutzungsänderung von Lernwerkstatt in Per- Beschluss Nr. BA/400/32/2023 sonalraum und Zwergenstübchen in Föritztal OT Neuhaus- Sitzungsdatum: 14.02.2023 Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Neuhaus Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Beschluss Nr. BA/396/31/2022 vom 06.12.2022 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinde- Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/Wintergarten auf rates Föritztal vom 14.02.2023 vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz in Föritztal Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Gemarkung Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Schwärzdorf. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Beschluss Nr. BA/397/31/2022 vom 06.12.2022 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung von 3 Garagen sowie durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) bestätigt eines Lagerraumes und Abstellräume in Föritztal OT Neu- der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in haus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in seiner Sitzung am 14.02.2023 die vorliegende Tagesordnung. der Gemarkung Schierschnitz Beschluss Nr. BA/398/31/2022 vom 06.12.2022 Datum der Ausfertigung: 15.02.2023 Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das bestehende Einfa- Hartmut Hannweber milienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf den Flurstücken 443 Ausschussvorsitzender und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf Beschluss Nr. BA/399/31/2022 vom 06.12.2022 Beschluss Nr. BA/401/32/2023 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgit- Sitzungsdatum: 14.02.2023 ter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neuhaus Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 06.12.2022 Datum der Ausfertigung: 15.02.2023 Hartmut Hannweber Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Ausschussvorsitzender kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- Beschluss Nr. BA/391/31/2022 dert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) Sitzungsdatum: 06.12.2022 beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 14.02.2023, die Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Niederschrift des öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Bau- und Teils der 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal Gemeinderates Föritztal vom 18.10.2022 vom 06.12.2022 zu genehmigen. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Datum der Ausfertigung: 15.02.2023 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Hartmut Hannweber kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Ausschussvorsitzender ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 06.12.2022, die Nie- Beschluss Nr. BA/402/32/2023 derschrift des nicht öffentlichen Teils der 30. Sitzung des Bau- Sitzungsdatum: 14.02.2023 und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Fö- ritztal vom 18.10.2022 zu genehmigen. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 06.12.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Hartmut Hannweber Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Ausschussvorsitzender Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Beschluss Nr. BA/392/31/2022 ändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) Sitzungsdatum: 06.12.2022 beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 14.02.2023 die nachfolgenden in Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienwohnhaus mit nicht öffentlicher Sitzung am 06.12.2022 gefassten Beschlüsse Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Flurstück 446/8 in der Gemarkung Judenbach im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Beschluss Nr. BA/391/31/2022 vom 06.12.2022 § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um- der 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli- meinderates Föritztal vom 18.10.2022 che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfa-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -6- milienwohnhaus mit Carport in Föritztal OT Judenbach auf dem Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um- Flurstück 446/8 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen. weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli- che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/ Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Wintergarten auf vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz Hartmut Hannweber in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Ge- Ausschussvorsitzender markung Schwärzdorf zu erteilen. Beschluss Nr. BA/393/31/2022 Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Sitzungsdatum: 06.12.2022 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsänderung Nebengebäu- de zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 77/9 (unvermessenes Teilgrundstück) in der Gemarkung Beschluss Nr. BA/397/31/2022 Heubisch Sitzungsdatum: 06.12.2022 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Tekturantrag zum Vorhaben Errichtung von 3 Garagen sowie Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um- eines Lagerraumes und Abstellräume in Föritztal OT Neu- weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli- haus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16 und 372/3 in che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Nutzungsän- derung Nebengebäude zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch der Gemarkung Schierschnitz auf dem Flurstück 77/9 in der Gemarkung Heubisch zu erteilen. Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Um- Hartmut Hannweber weltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das gemeindli- Ausschussvorsitzender che Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Errichtung von 3 Garagen sowie eines Lagerraumes und Abstellräume in Beschluss Nr. BA/394/31/2022 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 666/16 Sitzungsdatum: 06.12.2022 und 372/3 in der Gemarkung Schierschnitz zu erteilen. Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 zur Wohnnutzung in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf Hartmut Hannweber dem Flurstück 618/59 in der Gemarkung Neuhaus. Ausschussvorsitzender Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinde- rates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Beschluss Nr. BA/398/31/2022 Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 Sitzungsdatum: 06.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Umnutzung eines Praxisgebäudes zur Wohnnutzung in Föritztal Bauantrag zum Vorhaben Anbau an das bestehende Einfa- OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 618/59 in der Ge- milienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf den Flurstücken 443 markung Neuhaus zu erteilen. und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben Anbau Beschluss Nr. BA/395/31/2022 an das bestehende Einfamilienhaus in Föritztal OT Oerlsdorf auf Sitzungsdatum: 06.12.2022 den Flurstücken 443 und 84/2 in der Gemarkung Oerlsdorf zu Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungsänderung erteilen. Kellergeschoss - Nutzungsänderung von Lernwerkstatt in Personalraum und Zwergenstübchen in Föritztal OT Neu- Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 haus-Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Hartmut Hannweber Neuhaus Ausschussvorsitzender Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss Nr. BA/399/31/2022 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 das ge- Sitzungsdatum: 06.12.2022 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Vorhaben einer Teilnutzungsänderung Kellergeschoss - Nutzungsänderung von Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vor- Lernwerkstatt in Personalraum und Zwergenstübchen in Föritztal haben Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 1/5 in der Gemar- Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schier- kung Neuhaus zu erteilen schnitz auf dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neu- Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 haus Hartmut Hannweber ufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Ausschussvorsitzender § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2022 die Zustim- Beschluss Nr. BA/396/31/2022 mung zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Sitzungsdatum: 06.12.2022 Bauvorhaben Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Bauantrag zum Vorhaben Überdachung/Wintergarten auf Stahlgitter-Antennenmast in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz vorhandenem und genehmigten (1975) Freisitz in Föritztal auf dem Flurstück 671/11 in der Gemarkung Neuhaus zu erteilen. OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 153/5 in der Gemarkung Schwärzdorf. Datum der Ausfertigung: 07.12.2022 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Hartmut Hannweber § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -7- Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Sitzung des Ausschusses für Soziales Sitzung Haupt- und Finanzausschuss und Bildung Nr. 15/2023 am 20.03.2023 Nr. 38/2023 am 11.04.2023 Am Montag, dem 20. März 2023, findet um 18:00 Uhr im Am Dienstag, 11. April 2023 findet um 18:00 Uhr im Rats- Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, saal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 15. Sitzung 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung des Gemeinde- des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö- rates Föritztal statt. ritztal statt. Tagesordnung: Tagesordnung: NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: BÜRGERFRAGESTUNDE Föritztal, den 15.03.2023 Joachim Fleischmann ÖFFENTLICHER TEIL: Ausschussvorsitzender 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 11.04.2023 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 43/2023 der 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des am 21.03.2023 Gemeinderates Föritztal vom 07.03.2023 Am Dienstag, 21. März 2023 findet um 18:00 Uhr im Kul- 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 43. Sitzung am 07.03.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal statt. 4. Anfragen und Mitteilungen Tagesordnung: NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: BÜRGERFRAGESTUNDE Föritztal, den 15.03.2023 ÖFFENTLICHER TEIL: Andreas Meusel Bürgermeister 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Gemeinde Föritztal Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.03.2023 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der der 41. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom Sitzung recht herzlich eingeladen. 28.02.2023 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Sitzung Bau- und Umweltausschuss 4. Beschlusskontrolle Nr. 33/2023 am 04.04.2023 5. Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Verwal- Am Dienstag, 4. April 2023 findet um 18:00 Uhr im Ratssaal tungskostensatzung der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö- 6. Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Fö- ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 33. Sitzung des Bau- ritztal zum Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Stadt Sonneberg Föritztal statt. 7. Anfragen und Mitteilungen Tagesordnung: NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: BÜRGERFRAGESTUNDE Föritztal, den 15.03.2023 Andreas Meusel ÖFFENTLICHER TEIL: Bürgermeister Gemeinde Föritztal 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der derates Föritztal vom 04.04.2023 Sitzung recht herzlich eingeladen. 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 14.02.2023 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Sitzung Ausschuss für Kultur und Sport im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal Nr. 19/2023 am 04.04.2023 14.02.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Am Dienstag, 4. April 2023 findet um 18:00 Uhr im Kultur- 4. Anfragen und Mitteilungen saal Neuhaus-Schierschnitz der Gemeinde Föritztal, Schier- schnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier- NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: schnitz die 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport des Gemeinderates Föritztal statt. Föritztal, den 15.03.2023 Hartmut Hannweber Tagesordnung: Ausschussvorsitzender NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. Föritztal, den 15.03.2023 Gemeinde Föritztal Steffen Breitung Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -8- Amtliche und öffentliche Thüringer Polizei Bekanntmachungen Polizeiinspektion Sonneberg Kontaktbereichsdienst Föritztal Sprechstunde dienstags Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Föritztal Tel. Büro: 036764 804327 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 Tel. mobil: 0172 6749641 OT Neuhaus-Schierschnitz (während der Dienstzeiten) Telefon: 036764 796 0 Oder in dringenden Fällen an die Polizeiinspektion Sonneberg wenden! Montag 09.00 - 12.00 Uhr 03675 875 0 Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal Außenstelle Judenbach 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 OT Judenbach Telefon: 03675 4238 0 Montag geschlossen Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. Nächster Termin: Öffnungszeiten der Grüngutannahme Dienstag, den 04. April 2023 und des Wertstoffhofes Judenbach November bis März jeden 1. Samstag im Monat: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr DIE FRIEDHOFSVERWALTUNG April bis Oktober INFORMIERT! Grabmale sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Mittwoch: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit der jeweilige Samstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Nutzungsberechtigte. In den kommenden Wochen wird durch die Friedhofsverwal- Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an tung der Gemeinde Föritztal die Prüfung der Standsicher- Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. heit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Tei- len davon, gemäß § 37 der Friedhofssatzung, durchgeführt. Wir bitten um Beachtung. Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle HINWEIS zu den Rasengrabstätten und Urnenstelen und des Wertstoffhofes in Neuhaus-Schier- Die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf schnitz oder neben den Gedenkplatten der Rasengrabstätten sowie Der Wertstoffhof ist ab dem 22.03.2023 jeden Mittwoch in neben den Urnenstelen das Abstellen von Schalen, sons- der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr sowie jeden Samstag in tigen Bepflanzungen oder zusätzlicher Schmuck (Kerzen, der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. „Ewiges Licht“ Solarleuchten, Windspiele u.s.w.) nicht zu- lässig sind und entfernt werden! Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Bitte nutzen Sie, sofern vorhanden, die vorgesehenen Abla- Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier geflächen. sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus- Vielen Dank! Schierschnitz möglich. Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster Revierförster Neuenbau: Christopher Aulinger, Telefon: 0172 / 3480394 Zustellreklamationen Revierförster Judenbach: Holger Ehrhardt, Telefon: 0172 / 3480387 richten Sie bitte telefonisch, unter Nennung Ihrer vollständigen Revierförster Neuhaus-Schierschnitz: Hannes Sonanini, Adresse, an Tel.: 03677 205031 oder schriftlich Telefon: 0175 / 7219236 per E-Mail: post@wittich-langewiesen.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 -9- Trikots anschaffen konnten. Die Judenbacher Sportler bedanken sich bei der Sparkasse Sonneberg, Zahnarzt Dr. Stefan Her- mann, TBV Diez, Licht- und Kraftwerke Sonneberg, GOODZ, Sport-Knabner Tettau, Physiotherapie Dana Rost, Bergtuning KFZ-Meisterwerkstatt Judenbach und der GRW Anlagenbau für die finanzielle Unterstützung der Vereinsaktivitäten. Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren: Telefon: 03675-871226 In der Gemeindeverwaltung Föritztal Schierschnitzer Str. 9, OT Neuhaus-Schierschnitz Dienstag 04.04.2023 13.30Uhr – 15.30Uhr In der Gemeindeverwaltung Außenstelle Judenbach Bellershöhe 1, OT Judenbach Dienstag 21.03.2023 13.30Uhr – 15.30Uhr Dienstag 18.04.2023 13.30Uhr – 15.30Uhr Gerne können auch Termine für Hausbesuche vereinbart werden! Tobias Renner (Kassenwart des SV Germania Judenbach, 1. v. l.), Frank Hammerschmidt (Geschäftsführer GRW Anlagen- bau, 2. v. l.), Torsten Traut (Vorstandsmitglied der Sparkasse Sonneberg, 3. v. l.), Dana Rost (2. v. r.) und Susanne Mönch (in Vertretung für die Licht- und Kraftwerke Sonneberg, 1. v. r.) Versammlung der Jagdgenossenschaft Das kostenlose und unverbindliche Angebot richtet sich an ältere Menschen ab 65 Jahren. Die Gespräche bieten die Möglichkeit verschiedene Themen wie Neuenbau Gesundheit, Freizeit, Krisen, Vorsorge, Finanzen, Wohnen sowie Einsamkeit Die Jagdgenossenschaft Neuenbau führt am Freitag, dem vertraulich anzusprechen. Persönliche Gespräche können am Telefon, in der 17.03.2023 um 19:00 Uhr, im Sportlerheim des TSV 1923 Sprechstunde in der Gemeinde oder auch gerne im häuslichen Umfeld stattfinden. Neuenbau e.V., ihre Mitgliederversammlung durch. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wir gratulieren 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Kassenbericht 4. Erweiterung des Pachtvertrages 5. Diskussion und Anfragen 6. Beschluss zur Auszahlung des Reinerlöses der Jagd- pacht für die Jahre 2021/22 und 2022/2023 7. Informationen Wir sind neu hier: Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen statt. Weiterhin kann gegen Vorlage der Eigentumsnachweise (aktuelle Grundbuchauszüge) oder der ausgefüllten und un- Herzlichen Glückwunsch terzeichneten Grundstücksbesitzerklärung der Reinerlös der zur Geburt von Jagdpacht in Empfang genommen werden. Der Vordruck der Erklärung kann beim Jagdvorstand oder Falko Schmidt 01.02.2023 Mupperg beim Kassierer Herrn Rupp abgeholt werden. Fritz Stellmacher 03.02.2023 Judenbach Weitere Auszahlungstermine werden mit der Veröffentli- Joel Schmidt 10.02.2023 Neuhaus-Schierschnitz chung des Beschlusses im Amtsblatt der Gemeinde be- Hanna Eichhorn 25.02.2023 Weidhausen kanntgegeben. Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Jürgen Peterhänsel Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude! -Jagdvorsteher- Vereine & Verbände Sponsoren unterstützen Volleyball und Kinder-Fußball in Judenbach Judenbach. In der letzten Woche trommelten die beiden Sekti- onen Volleyball und Kinder-Fußball des Sportvereins Germania Judenbach e.V. ihre Sponsoren zu einem gemeinsamen Grup- penfoto in der Judenbacher Turnhalle zusammen. Diese trugen maßgeblich dazu bei, dass sich sowohl die Volleyballer als auch die kleinen Fußballer neue Trainingsanzüge beziehungsweise
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 - 10 - Jahreshauptversammlung SV 1920 Mupperg e.V. Der SV 1920 Mupperg e.V. führt am Samstag, den 25.03.2023 um 19.00 Uhr im Sportlerheim in Mupperg seine diesjährige Jahreshaupt- versammlung durch. Dabei stehen neben dem Bericht unseres 1. Vorstandes, die Berichte der Abteilungsleiter und des Schatzmeisters auf der Tagesordnung. Darüber hinaus ist die Anpassung der Sat- zung des Vereines auf aktuelle Bestimmungen vorgesehen. Über die Teilnahme der Vereinsmitglieder, Sponsoren und Unterstützern würden wir uns freuen. Als Gäste können auch die Eltern unserer aktiven Kinder- und Jugendsportgruppen teilnehmen. Auch interessierte Bürger, die sich dem Verein anschließen möchten, sind herzlich willkommen. Der Vorstand des SV 1920 Mupperg e.V. Vorstandswahlen beim SV Rottmar/Gefell Am 25.02.2023 fand die Jahreshauptversammlung des SV Rott- mar/Gefell statt. Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den 1. Vorsitzenden Alexander Jacob begann die Versammlung mit Bekanntgabe der Tagesordnung. Es folgten die Berichte der Abteilungsleiter, der Schatzmeisterin und der Bericht des 1. Vor- standes zu den Aktivitäten des Vereins 2022. Die neu gegründete Dartabteilung konnte die abgelaufene Sai- son auf Tabellenplatz 2 beenden. Zur neuen Saison können nun sogar 2 Mannschaften gemeldet werden. Abteilungsleiter Ronny Tarrach zeigte sich erfreut über die positive Bilanz der Dartab- teilung und hofft, dass an die guten Leistungen der letzten Sai- son angeknüpft werden kann. Anschließend folgte der Bericht der Abteilungsleiterin Kindersport, Susan Tarrach. 20 aktive Kin- der im Alter von 3 bis 9 Jahren werden von Susan Tarrach und mittlerweile einer zweiten Trainerin betreut. Das Training findet von Frühjahr bis Herbst auf dem Sportplatz statt und im Winter in der Grundschule Föritz. Es ging weiter mit dem Bericht der Schatzmeisterin, Nadine Jacob, und dem Bericht des ersten Vorstandes. Alexander Jacob lies das Jahr 2022 nochmal Revue passieren und hob dabei die Veranstaltungen wie Ostereiersu- che, 1. Mai, Männertag und Kerwa-Essen heraus. Mit Bedauern musste auch berichtet werden, dass die Fußballmannschaft we- gen mehrmaligen Nichtantritts disqualifiziert wurde. Der Verein arbeitet aber an einer Lösung. Anschließend folgte die Entlastung des alten und die Wahl des neuen Vorstandes. Die 21 anwesenden Mitglieder wählten Alex- ander Jacob als 1. Vorstand, Ronny Tarrach als 2. Vorstand, Ralf Mann als 3. Vorstand, Nadine Jacob als Schatzmeisterin und Stefan Kaiser als Schriftführer.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 - 11 - Vorstand SV Rottmar: hintere Reihe v.l. Ralf Mann, Nadine Jacob, Stefan Kaiser vordere Reihe v.l. Ronny Tarrach, Alexan- der Jacob Zum Abschluss bedankte sich Alexander Jacob für das ihm ent- gegengebrachte Vertrauen und wünschte dem neuen Vorstand viel Erfolg. Nach ca. 2 Stunden konnte Alexander Jacob die Ver- sammlung beenden. Alles in allem war es eine sehr harmonische und gut verlaufende Jahreshauptversammlung, welche in einem geselligen Beisammensein am Abend endete. In Neuenbau ist 2023 immer etwas los Am 18.02.23 feierten die Neuenbäuer und viele auswärtige Fa- schingsfreunde einen lustigen Sportlermaskenball mit kulturellen Showeinlagen und leckeren „Wurstpreisen“ für die wunderschö- nen Masken. Dann fand am Faschingsdienstag der Neuenbäuer Kinderfa- sching mit vielen Spielen, Polonaise, Faschingskrapfen und Freude pur statt. Der 25.02.23 war den Siegern des Wintersportfestes 2023, allen Helfern, Einheimischen und Gästen vorbehalten. Medaillen, Ur- kunden und Bratwürste waren ein prima Preis. Im Namen aller dankt Viola Fleischmann den Organisatoren und Helfern des TSV 1923 Neuenbau e.V. sowie dem Förderverein 1923 Neuenbau e.V., der Plangesellschaft und dem Ortsteilrat für sämtliche Ereignisse.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 - 12 - fleischerei Neuhaus-Schierschnitz einen Partner gefunden zu haben, der uns mit frischen Fleisch- und Wurstwaren beliefert. In Kombination mit der Verkaufsstelle und dem Café der Bäckerei Friedrich vor unserer Ladentür stellt die Judenbacher Bellershö- he wieder ein Nahversorgungszentrum mit kurzen Wegen dar“, erklärt die zukünftige Marktleiterin Lisa Tomschke. Die Filiale der Deutschen Post wird in den Dorfladen integriert werden, außer- dem soll ab Herbst ein LOTTO-Terminal in den Markt einziehen. Besonders freut sich das Dorfladen-Team darauf, auch eine gro- ße Produktpalette aus dem Thüringer Wald Shop (ausschließlich Erzeuger aus Thüringen) anbieten zu können. Der Dorfladen Judenbach wird zu den regulären Öffnungszeiten mit Ladenpersonal besetzt sein. Außerhalb der Ladenöffnungszei- ten werden Kundinnen und Kunden, die im Besitz einer Kunden- karte sind, zudem die Möglichkeit haben, von Montag bis Samstag von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr selbstständig an einer Selbstbedien- kasse im Dorfladen einzukaufen. Ein Alleinstellungsmerkmal, das an das Konzept der sogenannten 24-Stunden-Dorfläden ange- lehnt ist. „Ich freue mich sehr, ein solch motiviertes und dynami- sches Team an meiner Seite zu haben, mit dem ich in den nächs- ten Wochen auf die Eröffnung des Dorfladens hinarbeiten kann“, blickt Lisa Tomschke freudig voraus. Genauere Informationen zu den Öffnungszeiten und weiteren Details im Zuge der Ladeneröff- nung werden in den nächsten Wochen im Föritztalkurier, in der lo- kalen Presse sowie auf den Social Media-Kanälen von Dorfladen Judenbach bekanntgegeben. -Moritz Bauer- Kindergärten der Gemeinde Föritztal Kita „Zum kleinen Glück“ Große Überraschung für die Glückskinder Dorfladen Judenbach peilt Eröffnung Judenbach - Zur Überraschung aller Glückskinder aus der gleich- am 17. April an namigen Diakonie-Kindertagesstätte in Judenbach hat Physio- therapeutin Steffi Stellmacher Mitte Februar im Kindergarten Judenbach. Es wird fleißig gewerkelt im ehemaligen Gemeinde- vorbeigeschaut. Im Gepäck hatte sie eine Spende in Höhe von zentrum auf der Bellershöhe 1 in Judenbach. Bis zur Eröffnung 400 Euro, die sie an die Kinder überreichte mit dem Wunsch, sie des Judenbacher Dorfladens sind es nur noch wenige Wochen mögen damit einen schönen Tag verbringen. - das bedeutet für Gründer Jens Kaufmann und Marktleiterin Lisa Das konnten wir selbstverständlich versprechen, denn es gibt Tomschke und ihr Team gleichzeitig, dass noch einiges an Arbeit schon viele Wünsche von den Kindern, was sie alles machen auf sie zukommen wird. Auf der 300 Quadratmeter großen Fläche möchten in diesem Kita-Jahr. des ehemaligen „Wachter´s Frischemarkt“ (Geschäftsaufgabe im Frühjahr 2019) entsteht ein neuer Einkaufsmarkt, welcher den Bewohnern im nördlichen Gemeindegebiet von Föritztal endlich wieder eine vollwertige Einkaufsmöglichkeit bietet. Das Team des Judenbacher Dorfladens traf sich Anfang März Wir bedanken uns als Team und im Namen der der Kinder recht zum ersten Mal. In den nächsten Wochen wird im neu entste- herzlich für die großzügige Zuwendung und wünschen Frau henden Markt auf der Bellershöhe noch einiges zu tun sein. Stellmacher und ihrer Familie alles Gute und viel Gesundheit. „Wir bieten unseren Kunden ein Vollsortiment, das alle Waren Kita-Leiterin Elke Döring im Namen des gesamten Teams und des täglichen Bedarfs beinhalten wird. Vorrangig setzen wir da- aller Kinder der Diakonie-Kindertagesstätte „Zum kleinen bei auf regional erzeugte Produkte und freuen uns mit der Land- Glück“ in Judenbach
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 - 13 - Jüba Helau! Über den diesjährigen Faschingsausnahmezustand in der Diako- nie-Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Judenbach: Närrisch gefeiert haben unsere Kinder aus der Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Judenbach zwei Tage lang bei der dies- jährigen fünften Jahreszeit. Der Rosenmontag stand unter dem Motto „freche Früchtchen“, zu dem unsere kleinen und großen Närrinnen und Narren sehr kreativ verkleidet und in Feierlaune bei super Stimmung im Kin- dergarten erschienen sind. Nach einer deftigen Stärkung am ab- wechslungsreichen Faschingsbuffet konnten die Spiele beginnen. Leider ist die närrische Zeit schon wieder vorbei. Aber nach dem Fasching ist ja bekanntlich vor dem Fasching! Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Von Gummischlangen-Wettessen und Büchsenwerfen bis hin zu Kinder-Disco und Polonäse durchs ganze Haus war für jeden Geschmack etwas dabei. Mit rotem und grünem „Gesöff“ lösch- ten die glücklichen Faschingskinder ihren großen Durst und freu- ten sich über viele Leckereien, die es nur zur fünften Jahreszeit gibt und die man auch nur dann essen darf. Am Faschingsdienstag ging es mit freier Kostümwahl genauso ausgelassen weiter. Mit den verschiedensten und sehr originel- len Verkleidungen kamen die Kinder zu unserer Faschingssause an und ließen sich bunte Donuts, Quarkbällchen und die obliga- torischen Faschingskrapfen als Stärkung schmecken. Dann ging es los mit dem Vorstellen der Kostüme. Von Prinzessinnen, Pi- raten, Spiderman bis zu Drachen, Schnecken, Schmetterlingen und Kühen war alles zum närrischen Treiben bereit. Viele Wett- spiele und Tänze ließen den Tag wie im Fluge vergehen. Auch die Jüngsten aus der Krabbelstube konnten schon richtig toll feiern. Stolz präsentierten die Kinder ihr zum Teil erstes Fa- Kita-Leiterin Elke Döring im Namen aller Kinder und des ge- schingskostüm, und mit Hilfe ihrer Erzieherinnen klappten auch samten Teams der Diakonie-Kindertagesstätte „Zum kleinen bald die ersten Faschingsspiele. Glück“ in Judenbach.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 3/2023 - 14 - Gesund ernährt von Anfang an Eine ganze Woche lang haben sich die Kinder der Diakonie-Kin- dertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Judenbach mit dem The- ma gesunde Ernährung beschäftigt. Dabei haben sie auch selbst Hand in der Küche angelegt. Judenbach - Dass gesunde Ernährung eine bedeutende Rolle spielt, weiß inzwischen wohl jeder. Doch was genau hat es damit auf sich? Dieser Frage gingen jüngst die Kinder der Diakonie- Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Judenbach nach. Mit Hilfe der Handpuppe Maja und ihrer Erzieherinnen lernten sie, was alles zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung gehört und was im Körper vorgeht. Dabei zeigten die älteren Kinder, dass das Schälen von Möh- ren, das Wiegen von Zutaten, die Bedienung von Küchengeräten und das Kuchenbacken in der Backröhre gar nicht sooo schwer ist. Alles gut verrührt und gebacken, hieß es: warten, bevor der verführerisch duftende Kuchen verspeist werden konnte. Die Wartezeit vertrieben sich die Judenbacher Glückskinder mit al- lerlei kreativen Tätigkeiten. So gestalteten sie beispielsweise eine Fotokollage mit Hilfe der wöchentlichen Werbeblätter. Daraus schnitten sie Lebensmittel aus, die sie ganz nach ihren Essens- vorlieben ordneten. Schnell stellte sich heraus: Die Geschmäcker der Gestecker sind verschieden. Am letzten Projekttag war es endlich soweit: Der leckere Möh- renkuchen, den die Kinder tags zuvor selbst gebacken hatten, wurde zum Frühstück verputzt, und allen schmeckte er vorzüg- lich. Weiter ging es mit dem Zubereiten einer Zucchinisuppe und eines Bananenquarks. Handpuppe Maja machte den Anfang und stimmte die Kinder auf die Projektwoche ein. Sie erklärte, warum es wichtig ist, regelmä- ßig und gesund zu essen, und gab Beispiele dafür, was gesund und ungesund ist. Dazu nahm sie sich die Ernährungspyramide zur Hilfe, die sie den Kindern ausführlich erklärte. Ob sie auch ordentlich zugehört haben, konnten die Steppkes sogleich un- ter Beweis stellen: Sie sollten naturgetreue Lebensmittel nach Gruppen ordnen und richtig auf der Pyramide platzieren. Auf die- se Weise lernten sie spielerisch die Grundlagen einer gesunden Ernährung. Auch am nächsten Tag stand ein Wissenstest auf dem Pro- gramm, sollten die Glückskinder doch unter Beweis stellen, dass sie gut zugehört hatten am Tag zuvor. Mit Hilfe von Arbeitsblät- tern galt es, die Ernährungspyramide zu füllen. Dazu mussten die Lebensmittel ausgeschnitten und auf der Pyramide zugeord- Auch hierbei halfen die Steppkes tapfer mit, galt es doch, nicht net und aufgeklebt werden. Wer noch Lust hatte, konnte die Bild- nur Zucchini, sondern auch Zwiebeln und Knoblauch zu schälen chen noch schön ausmalen. Zur Überraschung der Kinder kam und zu schnippeln. Da blieb kaum ein Auge trocken. „Moritz Möhre“ vorbei und rappte mit den Kindern den Ernäh- rungssong. Das machte sehr viel Spaß und gute Laune. Und als Doch mit dem Richard dazu noch beatboxte, war die Stimmung am Höhepunkt köstlichen Duft angelangt. der Suppe und Am dritten Projekttag erfuhren die Kinder dank des Kamishibai- dem Verspei- Theaters, wie die Nahrung durch den Körper gelangt und was wo sen derselben passiert. Einige Kinder konnten tatsächlich schon innere Organe wurden sie flugs und deren Funktionen benennen. Was der Körper alles der Nah- belohnt und freu- rung entnehmen muss, um gesund zu bleiben, stark und wider- ten sich über standsfähig zu sein, faszinierte die Kinder. Vitamine, Mineralien, diesen leckeren Spurenelemente, Wasser, Ballaststoffe, Kohlenhydrate, Fette Abschluss ihres und Eiweiße wurden dabei benannt, und die Kinder konnten mit Projekts. Und Beispielen belegen, dass sie sich gesund ernähren. Ganz zum auch Handpup- Schluss wurde auch die Ausscheidung der Nahrung besprochen. pe Maja schau- Was hatten da die Kinder alles zu erzählen und dabei zu lachen. te noch einmal Nach drei Tagen theoretischer Wissensvermittlung war es am vorbei und verkündete die Fortsetzung des Ernährungsprojekts vierten Projekttag soweit, zum praktischen Teil der Woche über- schon im kommenden März. Nun sind alle sehr gespannt und zugehen, indem ein Kuchenteig aus frischen Zutaten selbst her- neugierig, was es dann alles zu entdecken, zu erkunden und zu gestellt wurde. lernen gibt.
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