ICD-10-GM Version 2022 Differenzliste

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ICD-10-GM
                                    Version 2022
                                    Differenzliste

Diese Differenzliste enthält die Änderungen, die sich in der Endfassung der
ICD-10-GM Version 2022 gegenüber der Vorabfassung der ICD-10-GM Version
2022 ergeben haben.

Stand: 17. September 2021

Einfügungen sind rot und unterstrichen, Löschungen blau und durchgestrichen.
Das BfArM übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit dieser Aktualisierungsliste.
Verbindliche Referenzfassung ist die vollständige amtliche Endfassung der ICD-10-GM in der
Version 2022 als PDF.

Herausgegeben vom
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Postadresse                                    Abteilung K – Kodiersysteme
Dienstsitz Bonn                                Dienstsitz Köln

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3                   Waisenhausgasse 36-38a
53175 Bonn                                     50676 Köln
Telefon +49 (0)228 99 307-0                    Telefon +49 (0)228 99 307-4945
Telefax +49 (0)228 99 307-5207
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Differenzliste ICD-10-GM Version 2022

Kapitel IV
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
(E00-E90)

Sonstige alimentäre Mangelzustände
(E50-E64)

E53.-     Mangel an sonstigen Vitaminen des Vitamin-B-Komplexes
           Exkl.:   Folgen des Vitamin-B-Mangels (E64.8)
                    Folsäuremangel-Anämie (D52.-)
                    Vitamin-B12-Mangelanämie (D51.-)

Adipositas und sonstige Überernährung
(E65-E68)

E66.-     Adipositas
           Exkl.:   Dystrophia adiposogenitalis (E23.6)
                    Lipomatose o.n.A. (E88.29)
                    Lipomatosis dolorosa [Dercum-Krankheit] (E88.29)
                    Prader-Willi-Syndrom (Q87.1)

           Die folgenden fünften Stellen sind zu benutzen, um das Ausmaß der Adipositas anzugeben. Dabei sind die fünften
           Stellen 0, 1, 26, 7, 8 und 9 für Patienten von 18 Jahren und älter anzugeben. Die fünften Stellen 4, 5 und 9 sind für
           Patienten von 3 Jahren bis unter 18 Jahren anzugeben. Für Patienten von 0 bis unter 3 Jahren ist immer die fünfte
           Stelle 9 anzugeben.
           Die für die fünften Stellen 4 und 5 angegebenen Body-Mass-Index [BMI]-Grenzwerte beziehen sich auf die für
           Deutschland empfohlenen Referenzperzentile zur Feststellung von Adipositas und extremer Adipositas bei Kindern
           und Jugendlichen unter Berücksichtigung des BMI, des Lebensalters und des Geschlechts. Die entsprechende
           Tabelle ist im Anhang zur ICD-10-GM zu finden.

            0 Adipositas Grad I (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
              Body-Mass-Index [BMI] von 30 bis unter 35
            1 Adipositas Grad II (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
              Body-Mass-Index [BMI] von 35 bis unter 40
            2 Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter
              Body-Mass-Index [BMI] von 40 und mehr
            4 Extreme Adipositas bei Kindern und Jugendlichen von 3 Jahren bis unter 18 Jahren
              Body-Mass-Index [BMI] über dem BMI-Grenzwert des 97,0-Perzentils [P97,0] bis einschließlich des
              BMI-Grenzwertes des 99,5-Perzentils [P99,5]
            5 Extreme Adipositas bei Kindern und Jugendlichen von 3 Jahren bis unter 18 Jahren
              Body-Mass-Index [BMI] über dem BMI-Grenzwert des 99,5-Perzentils [P99,5]
            6 Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter, Body-Mass-Index [BMI] von 40 bis
              unter 50
            7 Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter, Body-Mass-Index [BMI] von 50 bis
              unter 60
            8 Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter, Body-Mass-Index [BMI] von 60
              und mehr
            9 Grad oder Ausmaß der Adipositas nicht näher bezeichnet

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Kapitel VI
Krankheiten des Nervensystems
(G00-G99)

Sonstige Krankheiten des Nervensystems
(G90-G99)

G94.-*    Sonstige Krankheiten des Gehirns bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

G94.3-*   Enzephalopathie bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten
G94.39*   Nicht näher bezeichnete Enzephalopathie bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten, nicht näher
          bezeichnet

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Kapitel X
Krankheiten des Atmungssystems
(J00-J99)

Chronische Krankheiten der unteren Atemwege
(J40-J47)

J44.-     Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit
           Inkl.:   Chronische:
                           Bronchitis:
                                  asthmatisch (obstruktiv)
                                  emphysematös
                                  mit Emphysem
                           obstruktiv:
                                  Bronchitis
                                  Tracheobronchitis
                    Die aufgeführten Krankheitszustände zusammen mit Asthma bronchiale

           Exkl.:   Asthma bronchiale (J45.-)
                    Asthmatische Bronchitis o.n.A. (J45.9)
                    Bronchiektasen (J47)
                    Chronische:
                           Bronchitis o.n.A. (J42)
                           einfache und schleimig-eitrige Bronchitis (J41.-)
                           Tracheitis (J42)
                           Tracheobronchitis (J42)
                    Emphysem (J43.-)
                    Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen (J60-J70)

           Die folgenden fünften Stellen sind bei J44 zu benutzen, um den Grad der Obstruktion anzugeben:

            0 FEV1 =35 % und =50 % und =70 % des Sollwertes
            9 FEV1 nicht näher bezeichnet

Sonstige Krankheiten des Atmungssystems
(J95-J99)

J98.-     Sonstige Krankheiten der Atemwege

J98.1-    Lungenkollaps
           Atelektase
           Kollaps der Lunge

           Exkl.:   Atelektase:
                           beim Neugeborenen (P28.0-P28.1)
                           tuberkulös (aktuelle Krankheit) (A15-A16)

J98.10    Dystelektase
J98.11    Partielle Atelektase

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J98.12   Totalatelektase
J98.18   Sonstiger und nicht näher bezeichneter Lungenkollaps
         Lungenkollaps o.n.A.

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Kapitel XIV
Krankheiten des Urogenitalsystems
(N00-N99)

Tubulointerstitielle Nierenkrankheiten
(N10-N16)

N13.-     Obstruktive Uropathie und Refluxuropathie

N13.2-    Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein
           Exkl.:   Mit Infektion der Niere (N13.62-N13.64)

N13.20    Hydronephrose bei Obstruktion durch Nierenstein
           Exkl.:   Mit Infektion der Niere (N13.62)

N13.21    Hydronephrose bei Obstruktion durch Ureterstein
           Exkl.:   Mit Infektion der Niere (N13.63)

N13.29    Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein, Steinlokalisation nicht näher bezeichnet
           Exkl.:   Mit Infektion der Niere (N13.64)

Niereninsuffizienz
(N17-N19)

N17.-     Akutes Nierenversagen
           Inkl.:   Acute Kidney Injury [AKI]
                    Akute Niereninsuffizienz
                    Akute Nierenschädigung
                    Akutes prärenales Nierenversagen

           Nach den KDIGO-Leitlinien (Kidney Disease: Improving Global Outcomes, abgedruckt in Kidney International
           Supplements (2012) 2, 8-12) liegt ein akutes Nierenversagen vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien
           erfüllt ist:
                   Anstieg des Serum-Kreatinins über einen gemessenen Ausgangswert um mindestens 0,3 mg/dl innerhalb von
                   48 Stunden
                   Anstieg des Serum-Kreatinins von einem gemessenen Ausgangswert oder anzunehmenden Grundwert des
                   Patienten um mindestens 50 % innerhalb der vorangehenden 7 Tage
                   Abfall der Urinausscheidung auf weniger als 0,5 ml/kg/h über mindestens 6 Stunden
           Die o.g. Kriterien entsprechen mindestens dem Stadium 1 des akuten Nierenversagens, bei dem ein adäquater, dem
           klinischen Zustand angepasster Hydratationszustand zum Zeitpunkt der Messungen vorausgesetzt wird.
           Bei histologisch gesicherter Diagnose sind die o.g. Kriterien als optional anzusehen, wenn eine Kodierung nur auf
           der vierten Stelle verpflichtend ist.
           Die folgenden fünften Stellen sind bei den Kategorien N17.0-N17.9 zu benutzen, um das Stadium des akuten
           Nierenversagens anzugeben:
           Für die Anwendung der Kriterien bei Stadium 1 ist ein adäquater, dem klinischen Zustand angepasster
           Hydratationszustand zum Zeitpunkt der Messungen Voraussetzung, bei Stadium 2 und 3 gilt diese Voraussetzung
           nicht.
           Die fünfte Stelle 9 ist bei den Kategorien N17.0-N17.8 nur zu verwenden, wenn das Stadium des akuten
           Nierenversagens bei histologisch gesicherter Diagnose nicht bestimmt werden kann.

            1 Stadium 1
               Anstieg des Serum-Kreatinins um mindestens 50 % bis unter 100 % gegenüber dem gemessenen
               Ausgangswert oder anzunehmenden Grundwert innerhalb von 7 Tagen oder um mindestens 0,3 mg/dl
               gegenüber dem gemessenen Ausgangswert innerhalb von 48 Stunden oder Abfall der Diurese auf unter 0,5
               ml/kg/h über 6 bis unter 12 Stunden
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2 Stadium 2
  Anstieg des Serum-Kreatinins um mindestens 100 % bis unter 200 % gegenüber dem gemessenen
  Ausgangswert oder anzunehmenden Grundwert innerhalb von 7 Tagen oder Abfall der Diurese auf unter 0,5
  ml/kg/h über mindestens 12 Stunden
3 Stadium 3
  Anstieg des Serum-Kreatinins um mindestens 200 % gegenüber dem gemessenen Ausgangswert oder
  anzunehmenden Grundwert innerhalb von 7 Tagen oder Anstieg des Serum-Kreatinins auf mindestens 4,0
  mg/dl oder Einleitung einer Nierenersatztherapie oder Abfall der glomerulären Filtrationsrate auf unter 35
  ml/min/1,73 m² Körperoberfläche bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder Abfall der Diurese
  auf unter 0,3 ml/kg/h über mindestens 24 Stunden oder Vorliegen einer Anurie über mindestens 12 Stunden
9 Stadium nicht näher bezeichnet

                                                                                                            7/11
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Kapitel XVII
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
(Q00-Q99)

Angeborene Fehlbildungen und Deformitäten des Muskel-Skelett-Systems
(Q65-Q79)

Q67.-     Angeborene Muskel-Skelett-Deformitäten des Kopfes, des Gesichtes, der Wirbelsäule und des Thorax

Q67.7     Pectus carinatum
           Angeborene HühnerbrustKielbrust

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Kapitel XVIII
Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
(R00-R99)

Symptome, die das Kreislaufsystem und das Atmungssystem betreffen
(R00-R09)

R05     Husten
        Soll das Vorliegen eines chronisch idiopathischen und/oder chronisch refraktären Hustens angegeben werden, ist
        eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.6!) zu benutzen.
        Exkl.:   Bluthusten (R04.2)
                 Psychogener Husten (F45.33)

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Kapitel XXI
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des
Gesundheitswesens führen
(Z00-Z99)

Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen
(Z70-Z76)

Z75.-     Probleme mit Bezug auf medizinische Betreuungsmöglichkeiten oder andere Gesundheitsversorgung

Z75.6-    Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation ohne Dringlichkeitsstufe HU (High Urgency)
           Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn eine Registrierung zur Organtransplantation erfolgt ist und diese
           weiterhin Gültigkeit besitzt. Die Registrierung muss nicht im aktuellen stationären Aufenthalt erfolgt sein.

Z75.7-    Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation mit Dringlichkeitsstufe HU (High Urgency)
           Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn eine Registrierung zur Organtransplantation erfolgt ist und diese
           weiterhin Gültigkeit besitzt. Die Registrierung muss nicht im aktuellen stationären Aufenthalt erfolgt sein.

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Kapitel XXII
Schlüsselnummern für besondere Zwecke
(U00-U99)

Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation
(U55-U55)

U55.-    Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation
         Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn eine Registrierung zur Organtransplantation erfolgt ist und diese
         weiterhin Gültigkeit besitzt. Die Registrierung muss nicht im aktuellen stationären Aufenthalt erfolgt sein.
         Exkl.:   Erfolgte Registrierung zur:
                          Nieren-, Nieren-Pankreas-, Pankreas-, Dünndarm- oder Lebertransplantation (Z75.6-, Z75.7-)
                          Transplantation sonstiger oder nicht näher bezeichneter Organe (Z75.6-, Z75.7-)

Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke
(U69-U69)

U69.-!   Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke

U69.6!   Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch
         refraktär
         Benutze zusätzlich diese sekundäre Schlüsselnummer, um bei R05 das Vorliegen eines chronisch
         idiopathischen und/oder chronisch refraktären Hustens anzugeben.

                                                                                                                       11/11
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