Immobilienfinanzierung konkret - DSL Bank. Ihr Partner für Immobilienfinanzierungen.
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Kundeninformation zur Immobilienfinanzierung. Diese Broschüre basiert auf der Kundeninformation „Immo- bilienfinanzierung transparent gemacht“ des Verbandes deutscher Hypothekenbanken e. V. 3
Inhalt Vorwort 7 Wie wollen wir Ihnen die Immobilienfinanzierung näherbringen? 8 Was ist ein Hypothekendarlehen? 9 Welche Voraussetzungen sind für den Abschluss eines Darlehensvertrags zu erfüllen? 10 Welche Sicherheiten geben Sie uns? 11 So kommen Sie an Ihr Geld! 11 Welche Fachbegriffe sollten Sie kennen? 12 Welche Zinsgestaltungen bieten wir Ihnen? 13 Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? 13 Rückzahlungsvarianten nach Maß. 14 Was Sie noch wissen sollten. 16 Stichwortverzeichnis 18 5
Vorwort Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und Verbraucherschutzorganisationen haben – begleitet von einer Empfehlung der EU-Kommission – am 5. März 2001 den sogenannten Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber unterzeichnet. Dieser sieht vor, Verbraucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend zu infor- mieren. Dadurch soll die Vergleichbarkeit von Vertrags angeboten sowohl national als auch grenzüberschreitend gefördert werden. Die Beachtung des Kodex ist freiwillig; wir haben uns aber selbstverständlich zu seiner Einhaltung verpflichtet. Soweit der Kodex vorsieht, dass die Verbraucher in allge- meiner Form über Hypothekarkredite informiert werden sollen, erfüllen wir dieses verbraucherschutzpolitische Ziel bereits mit der vorliegenden Broschüre. 7
Wie wollen wir Ihnen die Immobilienfinanzierung näherbringen? Möchten Sie ein Hypothekendarlehen in Deutsch- land aufnehmen? Dann wird Sie diese Broschüre interessieren. Sie soll Ihnen erläutern, was ein Hypothekendarlehen ist und wie es funktioniert. Sie erfahren, ■ welche Voraussetzungen Sie als unser Partner in einem Darlehensvertrag erfüllen sollten, ■ welche finanziellen Verpflichtungen sich für Sie aus der Aufnahme eines Hypothekendarlehens ergeben, ■ welche Sollzinsvarianten es gibt, ■ welche Kosten Ihnen entstehen und vieles mehr. Damit wollen wir Ihnen helfen, bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens die richtige Wahl zu treffen. Sie sollen sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Deshalb versprechen wir, bei all unseren Geschäften mit Ihnen fair und angemessen zu handeln. Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch weitere Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen. Kundenfreundlichkeit ist das oberste Gebot für Ihren Berater und unseren Mitarbeiter. Von den ersten Schritten bis zum Abschluss Ihres Darlehensvertrags steht Ihnen Ihr Finanzberater zur Seite. Sprechen Sie ihn an, er hört Ihnen zu, falls Sie in dieser Phase Fragen oder Probleme haben. Gemeinsam mit Ihrem Berater bieten wir Ihnen Lösungen an. Lassen Sie sich Zeit bei der Lektüre dieses Leitfadens und fragen Sie Ihren Berater, wenn Sie weitere Details wissen wollen oder irgendetwas nicht verstehen. Ihr Finanzberater ist Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sollten trotzdem Fragen offenbleiben, sind wir selbstver- ständlich auch gerne für Sie da. 8
Was ist ein Hypothekendarlehen? Ein Hypothekendarlehen – auch Immobilien- oder Grundpfandkredit genannt – ist ein Kredit, der durch eine Immobilie abgesichert wird. Hypothekendarlehen können vielseitig eingesetzt werden: zum Kauf oder Neubau, zum Umbau oder zur Sanierung von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mietshäusern und gewerblich genutzten Gebäuden, zur Umschuldung oder auch für andere Zwecke. Unsere Spezialität sind langfristige Hypothekendarlehen. In der Langfristigkeit liegt Ihr Vorteil, denn zum einen ermöglicht die lange Laufzeit einen niedrigen Tilgungssatz und damit eine niedrige Darlehensrate. Zum anderen erhal- ten Sie durch einen festen Sollzins Planungssicherheit für Ihre Zukunft. Für einen im Voraus vereinbarten Zeitraum bleibt Ihre monatliche Rate gleich und überschaubar. Wir sprechen dabei von dem „Sollzinsbindungszeitraum“ (auch: Sollzins- bindungsperiode oder Sollzinsbindung). Warum können wir Ihnen Darlehen mit einem lang- jährigen gebundenen Sollzins anbieten? Das Geld für die langfristigen Darlehen besorgen wir uns für die von Ihnen gewünschte Laufzeit am Kapitalmarkt. Diese Geldaufnahme heißt in der Bankensprache „Refinan- zierung“. Das bedeutet konkret: Wir verkaufen langfristige Schuldverschreibungen an Sparer und Anleger. So können wir das Risiko einer Zinsänderung aus- schließen und Ihnen ein Darlehen mit einem über viele Jahre gleichbleibenden Sollzins anbieten. 9
Welche Voraussetzungen sind für den Abschluss eines Darlehensvertrags zu erfüllen? Bevor Sie mit uns einen Vertrag über ein Hypothekendarlehen abschließen, sind bei Ihnen wie bei uns Entscheidungen zu treffen. Ihr Finanzbera- ter ist in dieser Phase Ihr kompetenter Ansprechpartner und ist gerne bereit, Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Ent- scheidung zur Seite zu stehen. Falls trotzdem Fragen offen- bleiben, sind wir selbstverständlich auch für Sie da. Sie sollten berücksichtigen: Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das heißt, welche finanziellen Belastungen Sie mit Blick auf Ihre persönlichen Lebensumstände längerfristig verkraften können. Oder anders gesagt: Prüfen Sie in Ihrem Interesse die Einnahmen- und die Ausgabenseite Ihrer „persönlichen Bilanz“. Wir prüfen und bewerten: in unserem Interesse die Risiken der Kreditvergabe. In unsere Kreditentscheidung fließen dabei ein: ■ Ihr Einkommen und Ihre bestehenden Verpflichtungen ■ Informationen, die wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einholen, z.B. von Kreditauskunfteien wie der SCHUFA oder von anderen Banken ■ Informationen, die wir von Ihnen erhalten, z.B. Angaben zu Ihrer Identität und dem Zweck der Darlehensaufnahme ■ Die Immobilie und die sonstigen Sicherheiten, die Sie uns zur Sicherung Ihres Hypothekendarlehens anbieten Nach Prüfung und Bewertung dieser Informationen entscheiden wir zügig über Ihren Darlehenswunsch. Bitte beachten Sie aber, dass wir zum Abschluss des Darlehensvertrags nicht verpflichtet sind. 10
Welche Sicherheiten geben Sie uns? Das Wichtigste: die Grundschuld. Als Sicherheit für Unverzichtbar: die Gebäudeversicherung. Voraus- Ihr Hypothekendarlehen erhalten wir von Ihnen oder setzung für die Auszahlung eines Hypothekendarlehens ist, einer dritten Person eine vollstreckbare Grundschuld. Eine dass eine Gebäudeversicherung besteht, die das Belei- Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im hungsobjekt gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden Grundbuch eingetragen wird. Sie wird entweder neu bestellt ausreichend versichert. Im Schadensfall soll sie die Gesamt- oder an uns abgetreten. kosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken. Die Prämien entrichten Sie an die Versicherungsgesellschaft. Das Schuldanerkenntnis: Da ein Darlehensnehmer für das Darlehen auch mit seinem sonstigen Vermögen Darüber hinaus kann es für Sie sinnvoll sein, frei- haftet, ist es üblich, dass er neben der Grundschuld ein willig andere Versicherungen abzuschließen, z. B. eine notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgibt, Risiko-Lebensversicherung, die im Falle des Ablebens mit dem er sich – natürlich nur für den Fall eines Falles – des Versicherten (häufig der Hauptverdiener der Familie) der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes eintritt, eine Restschuldversicherung, eine Erwerbsunfähig- Vermögen unterwirft. Dieses Schuldanerkenntnis geben Sie keits-/Berufsunfähigkeitsversicherung etc. ohne zusätzlichen Aufwand innerhalb der Grundschuld- bestellungsurkunde ab. So kommen Sie an Ihr Geld! Andere Sicherheiten: Im Einzelfall kann die Darlehens- vergabe davon abhängen, dass uns weitere Sicherheiten Wenn wir uns einig sind, schließen wir einen Darlehens- zur Verfügung gestellt werden. Das können beispiels- vertrag. Dieser Vertrag regelt auch die Auszahlungsvoraus- weise Bürgschaften, Ansprüche aus abgeschlossenen setzungen, das heißt, er nennt außer der Grundschuld insbe- Lebensversicherungen oder Bausparverträgen sein. sondere die anderen vereinbarten Sicherheiten, Nachweise und Unterlagen, die wir von Ihnen erhalten. Sicherheitenverwertung: Als Darlehensgeber sind wir berechtigt, die Sicherheiten zu verwerten, wenn Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Darle- Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht hen ausgezahlt. Sie sind verpflichtet, die Auszahlungs- erfüllt werden oder erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die voraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. auf andere Weise nicht gelöst werden können (vgl. auch Das Darlehen wird üblicherweise bei fertigen Gebäuden in den Abschnitt auf S. 16 zu eventuellen Änderungen Ihrer einer Summe, bei Neubauten entsprechend dem Baufort- persönlichen Lebensumstände). schritt in mehreren Raten nach Vereinbarung ausgezahlt. 11
Welche Fachbegriffe sollten Sie kennen? Beispiel eines Angebots: Sie erhalten ein Angebot zum Abschluss eines Dar- lehensvertrags über 200.000 EUR (= Darlehensbetrag). Der angebotene Sollzins beläuft sich auf 6% jährlich (= p. a.), fest für 10 Jahre. Der Auszahlungssatz beträgt 100 %. Bei einer Tilgung von 1 % jährlich zuzüglich ersparter Sollzinsen und bei monatlich nachträglicher Zahlungsweise ergibt sich ein Effektivzins von 6,17% jährlich. Bearbeitungskosten: keine, Bereitstellungs- zinsen in Höhe von monatlich 0,25% ab dem 4. Monat. Kompliziert? Nicht, wenn Sie einige Schlüsselbegriffe kennen, die wir Ihnen nachfolgend erläutern wollen: Der Effektivzins hat allgemein zum Ziel, unterschied- liche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Der Darlehensbetrag – auch Nennbetrag oder Nomi- Sollzinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine nalbetrag genannt – ist der Kapitalbetrag, der zu verzinsen Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung und von Ihnen zurückzuzahlen ist. (PAngV) und berücksichtigt insbesondere den Sollzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und die ver- Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, den Sie tatsäch- einbarte Zahlungsfälligkeit. Die mathematischen Grundsätze lich erhalten (Nettodarlehensbetrag). Konkret ist dies der der PAngV gelten für alle Kreditinstitute gleichermaßen. Darlehensbetrag abzüglich Damnum (Disagio), ggf. verein- barter Bearbeitungskosten usw. Bereitstellungszinsen werden von uns ab einem vereinbarten Zeitpunkt für den nicht ausgezahlten Das Damnum (Disagio) stellt wirtschaftlich eine Darlehensbetrag bis zur Auszahlung berechnet. Sie sind Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung das Entgelt dafür, dass wir Ihr Darlehen zu garantierten fällig und deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Das Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, Darlehen wird also nicht in voller Höhe (zu 100 %) ausge- weil noch nicht sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen zahlt, sondern beispielsweise bei einem Damnum (Disagio) erfüllt sind oder Sie Ihr Darlehen noch nicht abgerufen von 5% nur zu 95%. haben. Der Sollzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsäch- liche Zinszahlung richtet. Für die Dauer der Sollzins- bindung können Sie zwischen verschiedenen Sollzins- und Auszahlungssätzen wählen. Wird ein Damnum (Disagio) vereinbart, verringern sich Sollzins und Auszahlungsbetrag. 12
Welche Zinsgestaltungen bieten wir Ihnen? Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Zinsarten. Gebräuchlich sind folgende Zinsverein- barungen: Im Zusammenhang mit Ihrem Hypothekendarlehen kön- nen zusätzlich zu den Darlehenszinsen weitere Kosten Gebundener Sollzins: Üblicherweise werden gebun- anfallen, die Sie an uns oder an Dritte zu zahlen haben. dene Sollzinsvereinbarungen nicht für die gesamte Dar- lehenslaufzeit (die bei der regelmäßigen Anfangstilgung von An uns zu zahlende Kosten: Dazu gehören Bereit- 1% über 30 Jahre betragen kann), sondern für einen kürze- stellungszinsen sowie evtl. Bearbeitungskosten oder Teil- ren Zeitraum getroffen. Das heißt, die Konditionen werden valutierungszuschläge. Die Höhe dieser Kosten ist in Ihrem für einen bestimmten Zeitraum Ihrer Wahl festgeschrieben Darlehensvertrag mit uns aufgeführt. Gerne informieren wir und bleiben für diese Zeit unverändert. Wir nennen Sie darüber auch vorab. diesen Zeitraum „Sollzinsbindungszeitraum“, oder auch „Sollzinsbindung“ bzw. „Sollzinsbindungsperiode“. Am An Dritte zu zahlende Kosten: Dazu zählen die Notar- Ende einer Sollzinsbindungsperiode vereinbaren wir mit und Gerichtsgebühren, Prämien für die Gebäudeversicherung Ihnen die Konditionen des Darlehens jeweils neu (Kondi- und Kosten für ggf. freiwillig abgeschlossene andere Verträge tionenanpassung). Sie können zwar das Darlehen vor (z.B. Versicherungen, Bausparverträge). Ablauf der Sollzinsbindungsperiode grundsätzlich nicht kündigen, aber dafür haben Sie den Vorteil, dass Sie wäh- rend dieser Zeit vor einem Zinsanstieg geschützt sind. Veränderlicher Sollzins: Wenn Sie statt eines gebunde- nen Sollzinses lieber einen veränderlichen Sollzins haben möch- ten, treffen wir eine Vereinbarung, wonach wir den Sollzins der Zinsentwicklung am Geldmarkt anpassen; man spricht in diesem Fall auch von „Bis auf weiteres”-Konditionen. Der Grund: Wir refinanzieren variabel verzinsliche Darlehen durch die Aufnahme kurzfristiger Mittel. In diesem Fall tragen Sie das Zinsänderungsrisiko – mit der Folge, dass Ihre monatliche Belastung steigen oder sinken kann, je nachdem, wie sich das Zinsniveau im Markt gerade entwickelt. Sie bleiben flexibel: Mit einer Frist von 3 Monaten können Sie den Darlehensvertrag jederzeit zur Rückzahlung kündigen oder auf eine Sollzinsbindungsperiode umsteigen. 13
Rückzahlungsvarianten nach Maß. Sie können mit uns verschiedene Möglichkeiten vereinbaren, das Darlehen an uns zurückzuzahlen. Annuitätentilgung: Bei dieser Variante wird für den jeweils laufenden Kalendermonat abgedeckt (Sollzins- die Rückzahlung des Darlehens normalerweise eine anteil) und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung Tilgung von jährlich 1 bis 2 % vom Darlehensbetrag verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich zuzüglich „ersparter Sollzinsen“ vereinbart. Zur schnelleren also von Monat zu Monat in dem Maße, wie sich der Soll- Rückzahlung dieses Annuitätendarlehens können Sie höhere zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens Tilgungssätze wählen. Sie zahlen für die gesamte Dauer des ermäßigt. Daher kommt der Begriff „ersparte Sollzinsen“. Auf Sollzinsbindungszeitraums eine gleichbleibende Wunsch besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die Tilgung in Jahresleistung, genannt Annuität, üblicherweise in monatli- den ersten Jahren ganz oder teilweise auszusetzen. chen Raten. Aus jeder Rate werden zunächst die Sollzinsen für Annuitätendarlehen Gesamte Laufzeit Restschuld (EUR) 200.000 150.000 100.000 50.000 Gleichbleibende monatliche Leistung (EUR) 1.333 Tilgung Sollzinsen Jahr 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 7 % Sollzins, 1 % Tilgung 14
Ratentilgung: Anders als beim Annuitätendarlehen kontinuierlich. Grund dafür ist, dass der Tilgungsanteil in bleibt die Rate bei dieser Form der Tilgung innerhalb des der Rate nicht steigt, sondern gleich bleibt und der Sollzinsbindungszeitraums nicht gleich hoch, sondern sinkt Sollzinsanteil sinkt. Kredit mit Ratentilgung Gesamte Laufzeit Restschuld (EUR) 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 Anfängliche monatliche Leistung (EUR) Monatliche Leistung am Ende: 560 (EUR) 1.727 Sollzinsen Tilgung Jahr 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 7 % Sollzins, 560 EUR monatliche Ratentilgung Tilgungsaussetzung gegen Lebensversicherung, Ende seiner Laufzeit wird das Darlehen dann in Höhe der Rentenversicherung, Bausparvertrag oder Anspar- Ablaufleistung, also der Zahlung aus der Versicherung, dem modelle: Auf Wunsch können wir die Tilgung gegen Bausparvertrag oder anderen Ansparmodellen, getilgt. Abtretung Ihrer Ansprüche aus einer Lebens- oder Renten- versicherung, einem Bausparvertrag oder anderen Anspar- Dabei kann die Bank keine Haftung dafür übernehmen, modellen aussetzen. Die Leistungen dafür sparen Sie ob bzw. inwieweit die vollständige Rückzahlung des Darle- gesondert an. Bei dieser Regelung zahlen Sie für die Dauer hens durch die Ablaufleistung möglich ist. Es kann daher er- der Tilgungsaussetzung an uns nur die vereinbarten forderlich werden, dass die Rückzahlung teilweise aus Ihren Sollzinsen und zusätzlich an den Lebensversicherer, die sonstigen Mitteln zu bewirken ist oder das Darlehen ggf. als Bausparkasse oder an sonstige Vertragspartner (z. B. eine Annuitätendarlehen bis zur endgültigen Tilgung weiter- Kapitalanlagegesellschaft) die vereinbarten Beträge. Am geführt wird. 15
Was Sie noch wissen sollten. Was geschieht, wenn Sie das Darlehen nicht abneh- Allerdings sind Sie dann verpflichtet, uns den wirtschaft- men? Wenn Sie ein von uns zugesagtes Darlehen entgegen lichen Nachteil auszugleichen, der uns durch die Rückzahlung Ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht abnehmen, entsteht vor Ablauf des Sollzinsbindungszeitraums entsteht. Die Höhe uns in der Regel ein Schaden, den wir Ihnen in Rechnung dieser „Vorfälligkeitsentschädigung“, die wir nach den von stellen müssen. Diese sogenannte „Nichtabnahmeentschä- der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen berechnen, digung“ wird nach denselben Grundsätzen berechnet wie hängt von der Restlaufzeit Ihres Darlehens und dem Sollzins- eine „Vorfälligkeitsentschädigung” (siehe unten). niveau zum Zeitpunkt der Rückzahlung ab. Hat Ihr Darlehen eine lange Restlaufzeit und ist das allgemeine Sollzinsniveau Wann können Sie das Darlehen vorzeitig zurück- seit dem Abschluss Ihres Darlehensvertrags gesunken, kann zahlen? Während des Sollzinsbindungszeitraums können die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen Sie das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. Der Grund: beträchtlich sein. Wir haben für denselben Zeitraum Refinanzierungsmittel aufgenommen, die wir unsererseits ebenfalls nicht vorzeitig Steuerliche Förderung: Zu Ihren steuerlichen Möglich- kündigen können. Die Unkündbarkeit des Darlehens wäh- keiten bitten wir Sie einen Steuerberater zu befragen. Über rend der Sollzinsbindungsperiode ist die faire Gegen- sonstige öffentliche Fördermaßnahmen in Ihrer Region infor- leistung für langfristige Sollzinssicherheit. Im Falle eines mieren Sie sich bitte bei Ihrem Landratsamt, Ihrer Gemeinde Sollzinsbindungszeitraums von mehr als 10 Jahren können oder der sonst zuständigen Bewilligungsbehörde. Sie das Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung/Kondi- tionenanpassung mit 6-monatiger Frist kündigen. Was tun Sie, wenn sich Ihre persönlichen Lebens- umstände ändern? Die Aufnahme eines Hypothekendar- Insbesondere in 2 Fällen lässt das Gesetz eine vor- lehens gehört wahrscheinlich zu den wichtigen finanziellen zeitige Rückzahlung des Darlehens zu und gewährt Entscheidungen Ihres Lebens, die Sie wohl überlegt ge- dem Darlehensnehmer bei Vorliegen eines berechtig ten troffen haben. Sollten sich im Laufe Ihrer Verbindung mit Interesses an einer anderweitigen Verwertung des Belei- uns Ihre persönlichen Lebensumstände ändern und Sie hungsobjekts ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zum dadurch in finanzielle Schwierigkeiten kommen, sprechen einen, wenn Sie das Beleihungsobjekt unbelastet verkaufen Sie uns bitte rechtzeitig an. Wir werden versuchen, eine wollen, zum anderen, wenn Sie es als Sicherheit für einen für Sie und für uns tragfähige Lösung zu finden. Dabei ist es weiteren Kredit benötigen, den wir Ihnen nicht geben können. unser Anliegen, eine zwangsweise Verwertung unserer Si- cherheiten möglichst zu vermeiden. Je eher Sie sich mit uns in Verbindung setzen und uns offen über Ihre neue Situation informieren, desto größer ist die Chance, die Pro- bleme gemeinsam lösen zu können. 16
Vertraulichkeit: Wir werden Ihre gesamten persön- lichen Informationen vertraulich behandeln. Nur im gesetz- lich vorgegebenen Rahmen von Datenschutz und Bank- geheimnis oder mit Ihrer Zustimmung können Informationen über Ihrfinanzielles Engagement bei uns an Dritte, z. B. an Kreditauskunfteien, weitergegeben werden. Verkauf von Darlehensforderungen: Die Deutsche Postbank AG, einschließlich der Marke DSL Bank, hat in der Vergangenheit keine Forderungsverkäufe bei ordnungs- gemäß bedienten Baufinanzierungen getätigt. Auch derzeit beabsichtigen wir bei solchen grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensforderungen keinen Verkauf. Sollten wir zukünftig diese Geschäftspolitik ändern, so hätte dies auf die sich aus Ihrem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten keine Auswirkungen. Mit dem am 19. August 2008 in Kraft getretenen Risikobegrenzungs- gesetz hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass sich die Rechtsstellung des Darlehensnehmers bei einem Forde- rungsverkauf nicht verschlechtert. Interne Vorgehensweise bei Beschwerden: Sollten Sie einmal unzufrieden mit uns sein, wenden Sie sich bitte an unser Zentrales Reklamationsmanagement: DSL Bank – ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zentrales Reklamationsmanagement, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, Telefax 0228 920-40119. Dort wird man Ihr Anliegen unvoreingenommen prüfen. Lässt sich mit uns eine beiderseits zufriedenstellende Lösung dennoch nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, ein Ombudsmann- Verfahren einzuleiten. Dieses außergerichtliche Schlichtungs- verfahren ist für Sie kostenlos. Informationen zu der Verfahrensordnung „Außergerichtliche Streitschlich- tungssysteme im Bereich der Finanzwirtschaft in Deutschland“ erhalten Sie auf Anforderung beim: Ombudsmann der privaten Banken, Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin (Internet: http://www.bankenverband.de/ombudsmann). 17
Stichwortverzeichnis A O Annuität 14 Ombudsmann-Verfahren 17 Annuitätendarlehen 14 Annuitätentilgung 14 R Auszahlungsbetrag 12 Ratentilgung 15 Refinanzierung 9 B Refinanzierungsmittel 16 Bausparvertrag 15 Restlaufzeit 16 Bearbeitungskosten 13 Restschuldversicherung 11 Bereitstellungszinsen 12, 13 Beschwerden 8, 17 S Bürgschaften 11 SCHUFA 10 Schuldanerkenntnis 11 D Sicherheiten 10, 11, 16 Damnum 12 Sollzins 12, 13 Darlehensbetrag 12, 14 Sollzinsanteil 14, 15 Disagio 12 Sollzinsbindungszeitraum 12, 13, 15, 16 Steuerliche Förderung 16 E Effektivzins 12 T Tilgungsanteil 14, 15 G Tilgungssatz 9 Gebäudeversicherung 11 Gebundener Sollzins 9, 13 V Grundpfandkredit 9 Verhaltenskodex 7 Grundschuld 11 Versicherungen 11 Vertraulichkeit 17 K Vorfälligkeitsentschädigung 16 Konditionenanpassung 12, 13, 16 Vorzeitige Rückzahlung 16 Kreditauskunfteien 10, 17 Z L Zinsänderungsrisiko 13 Lebensversicherung 11, 15 M Monatliche Rate 9 N Nichtabnahmeentschädigung 16 18
DSL Bank Zentrale Vertriebsunterstützung Drittvertrieb Stand: 06/2010 Friedrich-Ebert-Allee 114 –126 53113 Bonn www.dslbank.de DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG
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