In der Justizvollzugsanstalt Bautzen

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In der Justizvollzugsanstalt Bautzen
in der Justizvollzugsanstalt Bautzen
In der Justizvollzugsanstalt Bautzen
     1. Juni 2013: „Sächsisches Sicherungsverwahrungs-
       vollzugsgesetz“ und „Gesetz zur bundesrechtlichen
       Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der
       Sicherungsverwahrung“
      SächsSVVollzG - eigenständiges Gesetz zur Regelung
       des Vollzuges der Sicherungsverwahrung
      notwendig wegen Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 >
      bisherige Regelungen zur Sicherungsverwahrung
       verfassungswidrig
      Übergangszeit bis 31. Mai 2013 eingeräumt

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In der Justizvollzugsanstalt Bautzen
 ultima-ratio-Prinzip
              Individualisierungs- und Intensivierungs-
               gebot
              Motivierungsgebot
              Trennungs- und Abstandsgebot
              Minimierungsgebot
              Rechtsschutz- und Unterstützungsgebot
              Kontrollgebot

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     Freiheitsentzug des Sicherungsverwahrten dient nicht der
       Vergeltung zurückliegender Rechtsgutsverletzungen, sondern der
       Verhinderung zukünftiger Straftaten
      Sonderopfer
      über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus
       müssen weitere Belastungen vermieden werden
      gesetzliche Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsver-
       wahrung soll durch das Ziel bestimmt werden, den
       Untergebrachten eine Entlassungsperspektive zu eröffnen
      Sicherungsverwahrung ist deutlich vom Strafvollzug abzugrenzen
       und klar therapeutisch darauf auszurichten, die von den
       Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese
       Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt
       erforderliche Maß zu reduzieren

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In der Justizvollzugsanstalt Bautzen
     Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zwischen
       Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (Frauen
       zentral Chemnitz; Sicherungsverwahrung zentral Burg)
       durch Sachsen-Anhalt Ende 2011
      Übernahme der 13 Untergebrachten aus der JVA Burg
       am 15. Januar 2013 in das Haus 2 der JVA Bautzen
      Antritte und Verlegungen zwischenzeitlich
      Derzeit insgesamt: 20 Personen in
       Sicherungsverwahrung in der JVA Bautzen (Kapazität
       der Abteilung derzeit erschöpft)
      Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der
       Untergebrachten in Sachsen: 2015: 30
                                        2021: 38
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     19 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft (einer mit
       polnischer Staatsangehörigkeit)
      Alter: zwischen 31 und 74 Jahren
      Delikte: hauptsächlich Sexual- und Gewaltstraftaten
      ein Untergebrachter bereits seit 20 Jahren
       ununterbrochen im Justizvollzug; ein Untergebrachter
       seit nunmehr 9 Jahren in der Sicherungsverwahrung
      Zahlreiche Behandlungsmaßnahmen in der
       Vorgeschichte
        In Psychiatrie/Maßregelvollzug
        In Sozialtherapie
        Im Justizvollzug

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In der Justizvollzugsanstalt Bautzen
     als Abteilung der Justizvollzugsanstalt Bautzen (Haus
       2-eigenständiges Haus)
      4 Wohngruppen mit jeweils 10 Einzelzimmern
       > insgesamt 40 Plätze (Abschluss der Bauarbeiten
       voraussichtlich Oktober 2014)
       > derzeit 20 Plätze im sanierten Flügel (Fertigstellung
       zum 31.05.2013)
      4 behindertenfreundliche Zimmer
      Kunst- Arbeits- und Gesprächstherapie-, Freizeit- und
       Sporträume
      angegliederter eigener Außenbereich mit Sportplatz
       und Grillecke/Teich
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Gemeinschaftsbereich - Wohngruppe

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Arbeitstherapie

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Außenbereich

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     20 m² inklusive Küchenzeile und baulich abgetrenntem
       Sanitärbereich mit Dusche
      Ausstattung mit Einbauküche, Kühlschrank,
       dimmbarem Licht, Nachttischlampe, Vorhängen, etc.
      Funktionalität und Design
      Möglichkeit der Ausstattung mit eigenen
       Gegenständen, auch Möbeln
      Kein Verschluss der Zimmer, nur der Wohngruppe und
       der Tür zum Außenbereich 21.00 Uhr
      Möglichkeit der Haustierhaltung

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Hauskatze Moritz

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     2 Psychologen
      1 Arzt, psychotherapeutisch vorgebildet
      2 Sozialpädagogen
      9 Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst
      1 Abteilungsleiter
      mit Schwerpunkt Sicherungsverwahrung:
       1 Kunsttherapeut und
       1 Arbeitstherapeut

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     funktionale Zusammenarbeit mit externen
       Fachkräften je nach Bedarf der Unterge-
       brachten (§ 15 Abs. 2 und 3 SächsSVVollzG)
      beispielsweise mit:
       Psychiater
       Fachärzten
       Sexual-, Verhaltens- oder Physiotherapeut

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1.     Eigenverantwortung der Untergebrachten
       stärken
2.     gemeinsames ressourcenorientiertes Arbeiten
3.     enger Austausch der Teammitglieder/
       Kommunikation
4.     notwendige Beschränkungen und mögliche
       Freiräume
5.     notwendige und mögliche Intervention mit dem
       Ziel der Entlassung

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kein einheitlicher Ablaufplan mit Wecken, Arbeit,
 Mittagausgabe etc., sondern:
  Selbstverpflegung ermöglichen (§ 58 Abs. 1 und 2
     SächsSVVollzG) > einmal wöchentlich Einkauf
  selbständige Haushaltsplanung fördern

  Angebote zur Auswahl (Ziel: Wochenplan auf Grundlage
     eines individuellen Behandlungsplanes)
  Selbstreflexion fördern (auch bei Aufarbeitung von
     Pflichtverstößen; § 79 Abs. 3 SächsSVVollzG > keine
     Disziplinarmaßnahmen, sondern Gespräch und
     einvernehmliche Streitbeilegung)

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     Soweit möglich Erkennen und Einsetzen der
       Neigungen/Interessen jedes Einzelnen
       > individuell (Haustier, Ausgestaltung des Zimmers und
       des Außenbereichs; Gartenarbeit/Gemüseanbau u.a.)
       und in Gruppe:
       möglichst breites Angebot an strukturierter Freizeit und
       Betreuung > beispielsweise Sport- und Kreativgruppen;
       Betreuungsbeamte; Vorbereitung der
       Gruppenausführungen
      Einbeziehung vorhandener Außenkontakte
      Ziel: Aufbau eines Netzwerkes nach draußen

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System:
  Tägliche Frühbesprechung zum Informationsaus-
   tausch und der Koordinierung der Tagesaufgaben
   (wochentags)

      einmal wöchentlich: Teamsitzung, Austausch von
       behandlungsrelevanten Informationen zu jedem
       einzelnen Untergebrachten und Klärung
       organisatorischer Fragen

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    einmal im Monat: Fallbesprechung vorher
     ausgewählter schwieriger Konstellationen bei
     bestimmten Untergebrachten, Vorbereitung durch den
     Bezugstherapeuten, weitere Behandlungsplanung; es
     können weitere Mitarbeiter (z.B. Arbeitsbetriebe) und
     Externe (z.B. Betreuer, Mitarbeiter freier Träger)
     einbezogen werden

    Supervision hinsichtlich ausgewählter Untergebrachter,
     Teilnahme der Therapeuten und externer Fachkräfte
     (zur Zeit Kriminologischer Dienst),
     mindestens jeden 2. Monat notwendig

    Teamsupervision einmal im Quartal
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    einmal im Monat: Konferenz für Vollzugs- und
     Eingliederungspläne mit Teilnahme des
     Untergebrachten, ggf. Angehöriger und Rechtsanwalt;
     werden durch externe (nicht zum Behandlungsteam
     gehörende) Psychologen konsiliarisch begleitet

    nach Bedarf: Krisensitzung, kann kurzfristig bei
     besonderen Ereignissen einberufen werden, über die
     Teilnahme entscheidet den Abteilungsleiter

    wöchentlich: Wohngruppenversammlung zur
     Absprache und Organisation individueller und
     gruppenspezifischer Bedürfnisse, Planung
     gemeinschaftlicher Veranstaltungen

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Nach Einzelfallprüfung:

      Möglichkeit der Überwachung von Telefonaten,
       Schreiben, etc.
      Möglichkeit der Durchsuchung der
       Untergebrachten, der Sachen und des
       Zimmers

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    Möglichkeit der Anordnung besonderer
     Sicherungsmaßnahmen (z.B. besonders gesicherter
     Haftraum; Trennung von anderen Untergebrachten)
    Möglichkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges
    Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen, sondern
    Aufarbeitung von Pflichtverstößen im Gespräch >
     Vermitteln von Konfliktlösetrategien (Ziel: freiwilliger
     und eigenverantwortlicher Konsens)

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     Stationstüren grundsätzlich nur nachts
       verschlossen
      grundsätzlich tagsüber Bewegungsfreiheit zu
       Freizeit-, Therapie- und Außenbereich
      12 Stunden/Monat Besuch; Möglichkeit des
       Langzeitbesuchs (§ 27 SächsSVVollzG)
      Mindestens vier Ausführungen pro Jahr zum
       Erhalt Lebenstüchtigkeit (§ 43 Abs. 2
       SächsSVVollzG), ggf. mit Fesselung
      keine Arbeitspflicht

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    Die Binnendifferenzierung soll sich nach Abschluss der gesamten
     Baumaßnahmen nach folgenden Kriterien richten:
     - Motivation
     - Behandlungsbedarf und –erfolg
     - Sicherheit
     - erreichter Lockerungsstand

    Die individuellen Voraussetzungen (z.B. Alter, Persönlichkeit,
     Ressourcen und Interessen) und deren Auswirkungen auf das
     Wohngruppenklima werden dabei berücksichtigt.

    Zunächst Differenzierung in den zwei Wohngruppen nach
     Vertragen

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     Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben der
       Mitarbeiter
      voraus geht Motivierung dafür
      Gefährliche Untergebrachte mit:
        verfestigten dissozialen Denkmustern
        massiven Empathiedefiziten
        ausgeprägter Schuldexternalisierung
        Impulskontrollstörungen
        wenig Ressourcen, wegen früher Traumatisierung
         und ohne gesunde Bindungserfahrung

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Notwendige und mögliche Intervention mit dem Ziel der
Entlassung:
  Entwicklung der Beziehungsfähigkeit

  Verbesserung der emotionalen und sozialen
    Kompetenzen
  Entwicklung von Empathiefertigkeiten

  Verbesserung der intellektuellen Leistungsfähigkeit

  Lernen sozial erwünschter Möglichkeiten der
    Bedürfnisbefriedigung
  Soziomoralische Entwicklung

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     Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der
       psychischen Gesundheit, die Stärkung der Ressourcen
       und Veränderung der kriminogen wirkenden
       Persönlichkeits- und Umweltfaktoren und letztlich die
       Reduktion der Gefährlichkeit durch einen
       ganzheitlichen Behandlungsansatz.
      Orientierung- und Diagnostikmodul
      Interventionsmodul
        Phase 1: Seelische Gesundheit
        Phase 2: Risiko- und Rückfallmanagement
      Übergangsmodul

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