In der Justizvollzugsanstalt Bautzen
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1. Juni 2013: „Sächsisches Sicherungsverwahrungs- vollzugsgesetz“ und „Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung“ SächsSVVollzG - eigenständiges Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung notwendig wegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 > bisherige Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig Übergangszeit bis 31. Mai 2013 eingeräumt 12.12.2013 2
ultima-ratio-Prinzip Individualisierungs- und Intensivierungs- gebot Motivierungsgebot Trennungs- und Abstandsgebot Minimierungsgebot Rechtsschutz- und Unterstützungsgebot Kontrollgebot 12.12.2013 3
Freiheitsentzug des Sicherungsverwahrten dient nicht der Vergeltung zurückliegender Rechtsgutsverletzungen, sondern der Verhinderung zukünftiger Straftaten Sonderopfer über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus müssen weitere Belastungen vermieden werden gesetzliche Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsver- wahrung soll durch das Ziel bestimmt werden, den Untergebrachten eine Entlassungsperspektive zu eröffnen Sicherungsverwahrung ist deutlich vom Strafvollzug abzugrenzen und klar therapeutisch darauf auszurichten, die von den Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren 12.12.2013 4
Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (Frauen zentral Chemnitz; Sicherungsverwahrung zentral Burg) durch Sachsen-Anhalt Ende 2011 Übernahme der 13 Untergebrachten aus der JVA Burg am 15. Januar 2013 in das Haus 2 der JVA Bautzen Antritte und Verlegungen zwischenzeitlich Derzeit insgesamt: 20 Personen in Sicherungsverwahrung in der JVA Bautzen (Kapazität der Abteilung derzeit erschöpft) Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der Untergebrachten in Sachsen: 2015: 30 2021: 38 12.12.2013 5
19 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft (einer mit polnischer Staatsangehörigkeit) Alter: zwischen 31 und 74 Jahren Delikte: hauptsächlich Sexual- und Gewaltstraftaten ein Untergebrachter bereits seit 20 Jahren ununterbrochen im Justizvollzug; ein Untergebrachter seit nunmehr 9 Jahren in der Sicherungsverwahrung Zahlreiche Behandlungsmaßnahmen in der Vorgeschichte In Psychiatrie/Maßregelvollzug In Sozialtherapie Im Justizvollzug 12.12.2013 6
als Abteilung der Justizvollzugsanstalt Bautzen (Haus 2-eigenständiges Haus) 4 Wohngruppen mit jeweils 10 Einzelzimmern > insgesamt 40 Plätze (Abschluss der Bauarbeiten voraussichtlich Oktober 2014) > derzeit 20 Plätze im sanierten Flügel (Fertigstellung zum 31.05.2013) 4 behindertenfreundliche Zimmer Kunst- Arbeits- und Gesprächstherapie-, Freizeit- und Sporträume angegliederter eigener Außenbereich mit Sportplatz und Grillecke/Teich 12.12.2013 7
Arbeitstherapie 12.12.2013 11
Außenbereich 12.12.2013 12
20 m² inklusive Küchenzeile und baulich abgetrenntem Sanitärbereich mit Dusche Ausstattung mit Einbauküche, Kühlschrank, dimmbarem Licht, Nachttischlampe, Vorhängen, etc. Funktionalität und Design Möglichkeit der Ausstattung mit eigenen Gegenständen, auch Möbeln Kein Verschluss der Zimmer, nur der Wohngruppe und der Tür zum Außenbereich 21.00 Uhr Möglichkeit der Haustierhaltung 12.12.2013 13
Hauskatze Moritz 12.12.2013 14
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2 Psychologen 1 Arzt, psychotherapeutisch vorgebildet 2 Sozialpädagogen 9 Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst 1 Abteilungsleiter mit Schwerpunkt Sicherungsverwahrung: 1 Kunsttherapeut und 1 Arbeitstherapeut 12.12.2013 16
funktionale Zusammenarbeit mit externen Fachkräften je nach Bedarf der Unterge- brachten (§ 15 Abs. 2 und 3 SächsSVVollzG) beispielsweise mit: Psychiater Fachärzten Sexual-, Verhaltens- oder Physiotherapeut 12.12.2013 17
1. Eigenverantwortung der Untergebrachten stärken 2. gemeinsames ressourcenorientiertes Arbeiten 3. enger Austausch der Teammitglieder/ Kommunikation 4. notwendige Beschränkungen und mögliche Freiräume 5. notwendige und mögliche Intervention mit dem Ziel der Entlassung 12.12.2013 18
kein einheitlicher Ablaufplan mit Wecken, Arbeit, Mittagausgabe etc., sondern: Selbstverpflegung ermöglichen (§ 58 Abs. 1 und 2 SächsSVVollzG) > einmal wöchentlich Einkauf selbständige Haushaltsplanung fördern Angebote zur Auswahl (Ziel: Wochenplan auf Grundlage eines individuellen Behandlungsplanes) Selbstreflexion fördern (auch bei Aufarbeitung von Pflichtverstößen; § 79 Abs. 3 SächsSVVollzG > keine Disziplinarmaßnahmen, sondern Gespräch und einvernehmliche Streitbeilegung) 12.12.2013 19
Soweit möglich Erkennen und Einsetzen der Neigungen/Interessen jedes Einzelnen > individuell (Haustier, Ausgestaltung des Zimmers und des Außenbereichs; Gartenarbeit/Gemüseanbau u.a.) und in Gruppe: möglichst breites Angebot an strukturierter Freizeit und Betreuung > beispielsweise Sport- und Kreativgruppen; Betreuungsbeamte; Vorbereitung der Gruppenausführungen Einbeziehung vorhandener Außenkontakte Ziel: Aufbau eines Netzwerkes nach draußen 12.12.2013 20
System: Tägliche Frühbesprechung zum Informationsaus- tausch und der Koordinierung der Tagesaufgaben (wochentags) einmal wöchentlich: Teamsitzung, Austausch von behandlungsrelevanten Informationen zu jedem einzelnen Untergebrachten und Klärung organisatorischer Fragen 12.12.2013 21
einmal im Monat: Fallbesprechung vorher ausgewählter schwieriger Konstellationen bei bestimmten Untergebrachten, Vorbereitung durch den Bezugstherapeuten, weitere Behandlungsplanung; es können weitere Mitarbeiter (z.B. Arbeitsbetriebe) und Externe (z.B. Betreuer, Mitarbeiter freier Träger) einbezogen werden Supervision hinsichtlich ausgewählter Untergebrachter, Teilnahme der Therapeuten und externer Fachkräfte (zur Zeit Kriminologischer Dienst), mindestens jeden 2. Monat notwendig Teamsupervision einmal im Quartal 12.12.2013 22
einmal im Monat: Konferenz für Vollzugs- und Eingliederungspläne mit Teilnahme des Untergebrachten, ggf. Angehöriger und Rechtsanwalt; werden durch externe (nicht zum Behandlungsteam gehörende) Psychologen konsiliarisch begleitet nach Bedarf: Krisensitzung, kann kurzfristig bei besonderen Ereignissen einberufen werden, über die Teilnahme entscheidet den Abteilungsleiter wöchentlich: Wohngruppenversammlung zur Absprache und Organisation individueller und gruppenspezifischer Bedürfnisse, Planung gemeinschaftlicher Veranstaltungen 12.12.2013 23
Nach Einzelfallprüfung: Möglichkeit der Überwachung von Telefonaten, Schreiben, etc. Möglichkeit der Durchsuchung der Untergebrachten, der Sachen und des Zimmers 12.12.2013 24
Möglichkeit der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen (z.B. besonders gesicherter Haftraum; Trennung von anderen Untergebrachten) Möglichkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen, sondern Aufarbeitung von Pflichtverstößen im Gespräch > Vermitteln von Konfliktlösetrategien (Ziel: freiwilliger und eigenverantwortlicher Konsens) 12.12.2013 25
Stationstüren grundsätzlich nur nachts verschlossen grundsätzlich tagsüber Bewegungsfreiheit zu Freizeit-, Therapie- und Außenbereich 12 Stunden/Monat Besuch; Möglichkeit des Langzeitbesuchs (§ 27 SächsSVVollzG) Mindestens vier Ausführungen pro Jahr zum Erhalt Lebenstüchtigkeit (§ 43 Abs. 2 SächsSVVollzG), ggf. mit Fesselung keine Arbeitspflicht 12.12.2013 26
Die Binnendifferenzierung soll sich nach Abschluss der gesamten Baumaßnahmen nach folgenden Kriterien richten: - Motivation - Behandlungsbedarf und –erfolg - Sicherheit - erreichter Lockerungsstand Die individuellen Voraussetzungen (z.B. Alter, Persönlichkeit, Ressourcen und Interessen) und deren Auswirkungen auf das Wohngruppenklima werden dabei berücksichtigt. Zunächst Differenzierung in den zwei Wohngruppen nach Vertragen 12.12.2013 27
Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter voraus geht Motivierung dafür Gefährliche Untergebrachte mit: verfestigten dissozialen Denkmustern massiven Empathiedefiziten ausgeprägter Schuldexternalisierung Impulskontrollstörungen wenig Ressourcen, wegen früher Traumatisierung und ohne gesunde Bindungserfahrung 12.12.2013 28
Notwendige und mögliche Intervention mit dem Ziel der Entlassung: Entwicklung der Beziehungsfähigkeit Verbesserung der emotionalen und sozialen Kompetenzen Entwicklung von Empathiefertigkeiten Verbesserung der intellektuellen Leistungsfähigkeit Lernen sozial erwünschter Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung Soziomoralische Entwicklung 12.12.2013 29
Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der psychischen Gesundheit, die Stärkung der Ressourcen und Veränderung der kriminogen wirkenden Persönlichkeits- und Umweltfaktoren und letztlich die Reduktion der Gefährlichkeit durch einen ganzheitlichen Behandlungsansatz. Orientierung- und Diagnostikmodul Interventionsmodul Phase 1: Seelische Gesundheit Phase 2: Risiko- und Rückfallmanagement Übergangsmodul 12.12.2013 30
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