Industriekultur - ab 689,- € p.P - FN-Reisen

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Industriekultur - ab 689,- € p.P - FN-Reisen
Industriekultur

                                   3 Tage-Reise
                              ab   689,– € p.P.
Essen erleben auf ruhrdeutsch
Termin: 21.04. - 23.04.2023
Industriekultur - ab 689,- € p.P - FN-Reisen
Industriekultur
Essen erleben auf ruhrdeutsch
Übernachten auf dem Gelände des UNESCO Welterbe Zollverein. Dann mit einem echten Bewohner des Ruhrpotts auf den
Spuren der Industrialisierung wandeln und entdecken, wieviel davon heute noch übrig ist. Industriekultur, Wandel und Krea-
tivität - das ist nicht nur das UNESCO Kulturerbe Zeche Zollverein in Essen. Entdecken Sie die Stadt Essen auf humorvoll krea-
tive Weise.

                                             staurant "The Mine", welches sich im ehe-        auf Zollverein. Genießen Sie den Charme
                                             maligen südlichen Fördermaschinenhaus be-        der Industriekultur des Ruhrgebiets in der
                                             findet. Hier wird Ihnen ein modernes, schmack-   ehemaligen Kompressorenhalle inmitten des
                                             haftes 3 Gang-Menü aus der Crossover-            Weltkulturerbes.
                                             Küche serviert.
                                                                                              3. Tag: Villa Hügel und die Stadt Essen, Ab-
                                             2. Tag: Zeche Zollverein: Kumpels, Kohle         reise
                                             und Döneken                                      Frühstück im Hotel. Am Vormittag Fahrt zur
                                             Frühstück im Hotel. Am Vormittag treffen         Villa Hügel, Wohnhaus der Familie Krupp.
                                             Sie Ihren Gästeführer, ein einheimisches         Heute Eigentum der Alfried Krupp von Boh-
                                             "Pott-Original“. Er wird Sie den ganzen Tag      len und Halbach-Stiftung. Mit ihren 269
                                             auf ruhrdeutsch begleiten und unterhalten.       Räumen und ihrem 28 Hektar großen Park
                                             Vormittags Führung über das Gelände des          ist sie mehr als der ehemalige Wohnsitz der
                                             UNESCO-Welterbes Zollverein. Wie haben           bekannten Unternehmerfamilie. Sie ist das
                                             die Bergleute auf Zollverein gelebt? Welche      Symbol einer Epoche. Erfahren Sie, wie sich
                                             Bedeutung hat der Name Krupp für den Ort         die Villa in 150 Jahren immer wieder verän-
                                             Essen? Und wie kam die Zeche dazu, Welt-         dert hat, und wie ihre Bewohner unter-
                                             kulturerbe und Heimat für Kunst und Kultur       schiedlichsten Nutzen aus ihr zogen. Auf-
                                             zu werden? Mittagessen in Eigenregie in          wendigen Umbauten um die Wende zum
                                             den in Industriegebäuden beherbergten Ga-        20. Jahrhundert unter Friedrich Alfred und
                                             stronomiebetrieben. Am Nachmittag wer-           Margarethe Krupp sind die vielen Ornamen-
                                             den Sie in die Nachbarschaft des Zechen-         te und Schnitzereien zu verdanken. Die eins-
                                             geländes entführt, denn rings um die Zeche       tige Betriebsamkeit der Villa lässt sich heute
                                             Zollverein und ihr schwarzes Gold drehte         nur noch erahnen. Spaziergang durch den
                                             sich einst das ganze Leben im Essener Nor-       Park der Villa Hügel und anschließende Be-
                                             den. In der Nähe des Welterbe-Geländes           sichtigung des Gebäudes in Eigenregie. Rück-
                                             liegen der Bahnhof Katernberg, die Siedlung      fahrt über die Innenstadt von Essen und
1. Tag: Anreise, Abendessen auf Zollverein   an der Theobaldstraße und 2m hohe gelbe          kurzer Stadtrundgang. Am Nachmittag indi-
Mit der Deutschen Bahn reisen Sie ab Ihrem   Kanarienvögel. Erfahren Sie auf der Tour         viduelle Heimreise.
Wunschbahnhof nach Essen. Zimmerbezug        unter anderem, welche Bedeutung der Ka-
nach Ankunft im Hotel auf dem Gelände der    narienvogel für den Bergbau hat. Die Arbei-
Zeche Zollverein. Der Nachmittag steht zur   tersiedlungen rund um das Zechegelände
freien Verfügung, empfehlenswert ist der     hält spannende Informationen für Sie be-
Besuch des Red Dot Design Museums auf        reit. Der Rest des Nachmittags steht zu Ihrer
Zeche Zollverein. Am Abend begeben Sie       freien Verfügung. Am Abend erwartet Sie
sich auf einen kurzen Spaziergang zum Re-    ein 3 Gang-Menü im Restaurant "Casino"
Industriekultur - ab 689,- € p.P - FN-Reisen
Reisen in Corona-Zeiten:
Eingeschlossene Leistungen:                      Unterkunft:                                    Aktuelle Hinweise zu Corona-Bestim-
• Bahnreise ab/bis Ihrem Wunschbahnhof           Essen, Hotel friends ****                      mungen erhalten Sie mit den Reise-
  nach Essen in der 2. Klasse inkl. Sitzplatz-   Das Hotel friends in Essen befindet sich       unterlagen. Bitte gehen Sie davon
  reservierung                                   mitten auf dem Gelände des Weltkulturer-       aus, dass auch in Zukunft Zugangs-
• 2 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel im          bes Zeche Zollverein. Hier wird man mit        beschränkungen, Nachweispflichten
  Doppelzimmer inkl. Frühstück                   "Glück auf" begrüßt und durch Grubenhel-       über Impfschutz oder Genesenensta-
• 2 Abendessen                                   den eingecheckt. Das Konzept des 2020 neu      tus sowie Testverfahren in den Ziel-
• Exklusive Führung auf Zeche Zollverein in      eröffneten Design Hotels folgt, wie der        gebieten gelten können.
  ruhrdeutscher Sprache                          Name schon sagt, der Etikette persönlicher
• Spaziergang durch die Nachbarschaft der        Gastlichkeit - man soll sich fühlen wie bei    Reiseversicherungen:
  Zeche                                          Freunden zuhause. Die individuell einge-       Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
• Besichtigung Villa Hügel                       richteten Zimmer vereinbaren moderne Äs-       cherungen enthalten. Wir empfehlen
• Rundfahrt durch Essen                          thetik mit praktischen Annehmlichkeiten        dringend den Abschluss einer Reise-
• alle Führungen durch das Ruhrpott-Origi-       wie Kaffeemaschine, WLAN und Netflix-Zu-       Rücktrittskosten-Versicherung. Die In-
  nal "Hotte Schibulski"                         gang.                                          formationsblätter zu Versicherungs-
• Poppe Reisebegleitung                                                                         produkten können Sie vor Abschluss
• 1 Reiseführer Essen pro Zimmer                 Ihr Gästeführer:                               der Versicherung bei uns anfordern
• Audioguide System                              Stephan Haas alias Hotte Schibulski            oder von unserer Website www.pop-
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise              Einer, der "von hier wech“ kommt, wie man      pe-reisen.de unter "Kataloge und Bro-
                                                 so schön sagt. Im Ruhrpott geboren und         schüren" herunterladen.
Nicht eingeschlossen sind als optional be-       aufgewachsen, bringt Hotte Schibulski mit
zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-         viel Lokalkolorit rüber, wie das Leben über    Allgemeine Bedingungen:
zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus-      Tage im Ruhrgebiet so ist. Ihn fasziniert am   Diese Reise ist nur bedingt barriere-
gaben persönlicher Art.                          Ruhrgebiet, dass es eine unvergleichliche      frei. Vorbehaltlich Programm- und
                                                 und unglaublich facettenreiche Region ist,     Hoteländerungen. Es gelten die All-
Zusatzleistungen:                                die sich in ständigem Wandel befindet. Und     gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Gerne arrangieren wir Ihre Haustürabho-          genau das möchte er Ihnen mit Leiden-          / Reisebedingungen von Poppe Rei-
lung (max. 20 km) vom Wohnort zum nächs-         schaft, Enthusiasmus und einer gehörigen       sen GmbH & Co. KG.
ten Bahnhof und zurück, sowie Zusatznäch-        Portion Humor näherbringen.
te im Hotel.

                                                                                                Beratung und Buchung:
                                                                                                FN-REISEN - Ihre Reisebüros
                                                                                                der Fränkischen Nachrichten/
                                                                                                FRÄNKISCHE NACHRICHTEN

                                                                                                97941 Tauberbischofsheim
                                                                                                Schmiederstr. 19
                                                                                                Tel.: 0 93 41/ 83 222 · tbb@fn-reisen.com
                                                                                                97980 Bad Mergentheim
                                                                                                Kapuzinerstr. 4
   Termin und Preise pro Person:                                                                Tel.: 0 79 31/ 547 41 · bad.mgh@fn-rei-
   3 Tage-Reise                                                                                 sen.com
   21.04. - 23.04.2023
   im Doppelzimmer                                                                 689,- €
   Einzelzimmerzuschlag                                                            135,- €
   Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen, Maximalteilnehmerzahl: 20 Personen                       Veranstalter:
   Anmeldeschluss: 10.02.2023, danach auf Anfrage                                               Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Industriekultur - ab 689,- € p.P - FN-Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

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