Wanderreise Baltikum - ab 1.599,- € p.P. Aktiverlebnis in der Natur in einer Kleingruppe - Poppe Reisen

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Wanderreise Baltikum - ab 1.599,- € p.P. Aktiverlebnis in der Natur in einer Kleingruppe - Poppe Reisen
Erlebnisreisen

Wanderreise Baltikum

                                   10 Tage-Reise
                              ab   1.599,– € p.P.
Aktiverlebnis in der Natur in einer Kleingruppe
Termin: 10.07. - 19.07.2021
Wanderreise Baltikum - ab 1.599,- € p.P. Aktiverlebnis in der Natur in einer Kleingruppe - Poppe Reisen
Wanderreise Baltikum
Aktiverlebnis in der Natur in einer Kleingruppe
Sanfte Seen- und Hügellandschaften, weiße Dünen und duftende Kiefernwälder - Litauen und Lettland lassen sich kaum bes-
ser erkunden als zu Fuß. Kleine Reisegruppen, Unterkunft in landestypischen Hotels und Ferienwohnungen inmitten der Na-
tur, Verkostung landestypischer Produkte und Begegnungen mit den gastfreundlichen Balten.
                                                   viertel. Ein Besuch im Rigaer Bauernmarkt mit        Stunden). Optional können Sie an einer Führung
                                                   seinen riesigen Markthallen rundet die Bekann-       auf der Wasserburg teilnehmen. Abendessen und
                                                   schaft mit der lettischen Hauptstadt ab. Die Bau-    Übernachtung in einer ehemaligen Wassermühle
                                                   ern aus dem ganzen Land bieten in fünf giganti-      im Raum Jurbarkas.
                                                   schen Hallen Gemüse, Obst, Fleisch, Honig und
                                                   andere Köstlichkeiten an. Optionaler Verkostungs-    7. Tag: Jurbarkas - Panemune - Windenburger
                                                   imbiss lettischer Spezialitäten im Rigaer Bauern-    Ecke - Klaipeda - Optional: Besuch einer Bier-
                                                   markt. Anschließend Wanderung im National-           brauerei
                                                   park Gauja (ca. 2 Stunden). Übernachtung in Si-      Busfahrt am malerischen rechten Ufer der Memel
                                                   gulda/ Marciena.                                     zur eindrucksvollen Panemune Burg. Weiterfahrt
                                                                                                        in Richtung Ostsee. Leichte Wanderung im Regio-
                                                   3. Tag: Sigulda/Marciena - Aukštaitija National-     nalpark Rambynas (ca. 1 Stunde) mit dem berühm-
                                                   park                                                 ten heidnischen Kultberg Rambynas und der
                                                   Weiterfahrt nach Ost-Litauen und Wanderung im        Weißstorch-Kolonie mit 23 Nestern. Weiterfahrt
                                                   Nationalpark Aukštaitija (ca. 3 Stunden). Die uri-   nach Vente und Besichtigung der Vogelberin-
                                                   ge Wassermühle in Ginuciai sowie die Aussicht        gungsstation an der „Windenburger Ecke". An-
                                                   auf 6 Seen von dem Hügel Ladakalnis ergänzen         schließend abendlicher Altstadtrundgang in der
                                                   die Bekannschaft mit dem Nationalpark Aukštai-       ehemaligen Kreisstadt Memel. Optional haben
                                                   tija. Abendessen und Übernachtung in einem ty-       Sie die Möglichkeit, ein Abendessen in der Gastro-
                                                   pisch litauischen Gehöft.                            bar der Bierbrauerei „Švyturys“ in Klaipeda zu
                                                                                                        buchen. Übernachtung in Klaipeda.
                                                   4. Tag: Aukštaitija Nationalpark - Vilnius
                                                   Heute geht die Fahrt weiter nach Vilnius. Führung    8. Tag: Klaipeda: Ausflug zur Kurischen Nehrung
                                                   in der Altstadt mit Besuch einer traditionsreichen   Besichtigung des idyllischen Fischerdorfes Nida
                                                   Leinenmanufaktur und deren 100 Jahre alten           inklusive des Besuchs der Bernsteingalerie sowie
                                                   Webstühlen. Der Nachmittag steht Ihnen zur           einer Wanderung zu den größten Sanddünen Eu-
                                                   freien Verfügung. Übernachtung in Vilnius.           ropas und bis zur Ostsee (ca. 3-4 Stunden). Der
                                                                                                        Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung,
                                                   5. Tag: Vilnius: Ausflug nach Kernav                 z. B. für eine Rad- oder Kajakfahrt oder einen
                                                   Heute unternehmen Sie einen Ausflug nach Ker-        Ausflug mit einem alten Kurenkahn. Übernach-
                                                   nav - die erste historische Hauptstadt Litauens.     tung in Klaipeda.
1. Tag: Deutschland - Riga                         Hier befindet sich der einzige Burgbergkomplex
Individuelle Anreise zum gebuchten Flughafen       (UNESCO Welterbe) in der Region der Ostsee. An-      9. Tag: Klaipeda - Palanga - Berg der Kreuze - Riga
und Flug nach Riga (Umsteigeverbindung mög-        schließend Wanderung entlang des Flussufers im       Fahrt nach Riga, unterwegs Halt in Palanga, dem
lich). Transfer zum Hotel. Am Abend Treffen mit    malerischen Regionalpark Neris (ca. 3 Stunden).      größten Badeort Litauens, und am Berg der Kreu-
der Reiseleitung und Vorstellung des Programms.    Übernachtung in Vilnius.                             ze, einer einmaligen Pilgerstätte mit Tausenden
Übernachtung in Riga.                                                                                   von Kreuzen in allen denkbaren Größen. Weiter-
                                                   6. Tag: Vilnius - Varnikai - Trakai - Jurbarkas      fahrt nach Riga. Optional haben Sie die Möglich-
2. Tag: Riga: Optional: Verkostung auf dem Bau-    Fahrt nach Trakai, in die mittelalterliche Haupt-    keit, ein Abendessen bei Kerzenlicht in einem
ernmarkt - Gauja Nationalpark - Sigulda/Marcie-    stadt Litauens. Die Stadt ist für ihre imposante,    mittelalterlichen Restaurant in Riga zu buchen.
na                                                 gotische Wasserburg berühmt, die inmitten wun-       Übernachtung in Riga.
Heute besichtigen Sie die Altstadt von Riga. Die   derschöner Seenlandschaft liegt. Unterwegs Wan-
baltische Metropole beeindruckt durch die mit-     derung im historischen Nationalpark Trakai (ca. 2
telalterliche Altstadt und imposante Jugendstil-
Wanderreise Baltikum - ab 1.599,- € p.P. Aktiverlebnis in der Natur in einer Kleingruppe - Poppe Reisen
10. Tag: Riga - Deutschland                          Hotelbeispiele:
Transfer zum Flughafen Riga und Rückflug nach        Riga, Bellevue Park Hotel****                      Reiseversicherungen:
Deutschland (Umsteigeverbindung möglich). In-        Sigulda, Hotel Aparjod***                          Im Reisepreis sind keine Reiseversiche-
dividuelle Heimreise der Teilnehmer.                 Aukštaitija-Nationalpark, Ferienhof Baluoso        rungen enthalten. Wir empfehlen drin-
                                                     Krantas                                            gend den Abschluss einer Reise-Rücktritts-
Eingeschlossene Leistungen:                          Vilnius, Hotel City Hotels Rudninkai****           kosten-Versicherung. Die Höhe der Prä-
• Flug ab/bis Berlin, München, Düsseldorf oder       Raum Jurbarkas, Gästehaus Klumpes Malunas          mie richtet sich nach dem Reisepreis. Die
   Hamburg mit Air Baltic, Lufthansa, Scandinavi-    Klaipeda, Hotel Dunetton****                       Informationsblätter zu Versicherungspro-
   an Airlines oder LOT in der Economy Class inkl.   Riga, Hotel Rixwell Gertrude Hotel****             dukten können Sie vor Abschluss der Ver-
   Steuern und Gebühren                                                                                 sicherung bei uns anfordern.
• 9 Übernachtungen mit Frühstück in landesty-        Zusatzleistungen:
   pischen Hotels und ländlichen Gästehäusern        • Andere Abflughäfen auf Anfrage                   Allgemeine Bedingungen:
• Willkommensgetränk am 1. Tag                       • Führung in der Wasserburg Trakai*       15,- €   Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Flug-
• 2 Abendessen in Hotels oder Restaurants            • Abendessen in der Gastrobar der Bierbrauerei     planänderungen. Tarif- und Wechselkur-
• 6 geführte Wanderungen                               „Švyturys“*                             26,- €   sänderungen vorbehalten. Es gelten die
• Fährüberfahrt zum Nationalpark Kurische            • Abendesssen in einem mittelalterlichen Re-       Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)/
   Nehrung                                             staurant in Riga*                       31,- €   Reisebedingungen von mundo Reisen GmbH
• 1 Reiseführer pro Zimmer                           • Verkostung auf dem Rigaer                        & Co. KG.
• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung (2. -       Bauernmarkt*                            15,- €
   10. Tag)
                                                     *Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen
Eingeschlossene Highlights:                                                                             Beratung und Buchung:
+ Kleingruppe mit maximal 15 Personen                Reisepapiere und Gesundheit:
+ UNESCO-Weltkulturerbestätten: Altstadtkerne        Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise   Poppe Erlebnisreisen
   von Vilnius und Riga, Nationalpark Kurische       einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.     Eine Marke von
   Nehrung sowie die archäologische Stätte Ker-                                                         mundo Reisen GmbH & Co. KG
   nav                                               Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.          Jahnstr. 64
+ Wanderungen in den Regional- und National-                                                            63150 Heusenstamm
   parks
+ berühmte Vogelberingungsstation an der                                                                Tel.: +49-(0)6104-40741-23
   „Windenburger Ecke“                                                                                  Email: erlebnisreisen@poppe-reisen.de
+ einmaliger Wallfahrtsort: Berg der Kreuze
+ landestypische und regionale Spezialitäten
+ Besuch des Rigaer Bauernmarktes

Nicht eingeschlossen sind als optional bezeichne-
te Ausflüge, nicht genannte Mahlzeiten und Ge-
tränke, Trinkgelder und persönliche Ausgaben.

   Termine und Preise pro Person
   10 Tage-Reise                                                            Anmeldeschluss jeweils
   10.07. - 19.07.2021                                                        2 Monate vor Abreise
                                                                                                        Veranstalter:
   im Doppelzimmer                                       1.599,- €
                                                                                                        Poppe Erlebnisreisen - eine Marke von
   Einzelzimmerzuschlag                                    250,- €                                      mundo Reisen GmbH & Co. KG
   Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen

  Klima Riga             Jan.   Feb. März April Mai      Juni    Juli   Aug. Sep.    Okt. Nov. Dez.
  Ø Temperatur in °C      -5     -4   -1   5    11        16     17      16   12      7     2   -2
  Sonnenstunden            1      2    5   7     9        9       9       8    6      3     1    1                         Erlebnisreisen
  Regentage               19     15   12   13   12        13     14      15   16     16    17   18
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen / Poppe Erlebnisreisen, eine Marke von mundo Reisen GmbH & Co. KG
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    men der Vermittlung beruhen.
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zu benachrichtigen.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.                   10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe       den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           der Entschädigung begründen.                                          über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.                                                                                    rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                tur nicht befugt.
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         den Reisevertrag kündigen:                                            11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      vorliegen.
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             gutgebrachten Beträge.                                                Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
auf der Internetseite:                                                bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
                                                                      verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     12. Eintrittskarten
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der         Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
beeinträchtigen.                                                                                                                            Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   7. Reiseversicherungen                                                dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         gungen (s. Ziffer 5).
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder             tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der verein-   13. Gesetzliche Bestimmungen
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        barten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Rei-        Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        se zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss          dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versiche-           Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            rungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.     ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern.                     verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.                                                                                 Jahren.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           8. Haftung des Reiseveranstalters
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden          2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
verlangen.                                                            ger;
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,                                                                               allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
hat.                                                                  9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt            2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-

     Veranstalter:                                           Eine Marke von                                  Jahnstr. 64                         E-Mail erlebnisreisen@poppe-reisen.de
     Poppe Erlebnisreisen                                    mundo Reisen GmbH & Co. KG                      63150 Heusenstamm                   Site www.mundo-reisen.de

     Bilder: Bildpixel_pixelio.de, Delta Tours, V. Valužis
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