Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal

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Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal
Ariadne-Kurzdossier

Industriewende:
Wettbewerbseffekte
und Carbon Leakage
Neue Politikmaßnahmen im Zuge des
Europäischen Green Deal
Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal
Das vorliegende Ariadne-Kurzdossier wurde von den unten genannten Autorinnen und
Autoren des Ariadne-Konsortiums ausgearbeitet. Sie spiegelt nicht zwangsläufig die
Meinung des gesamten Ariadne-Konsortiums oder des Fördermittelgebers wider.
Die Inhalte der Ariadne-Publikationen werden im Projekt unabhängig vom Bundesmi-
nisterium für Bildung und Forschung erstellt.

Wir danken Dr. Susanne Dröge (Stiftung Wissenschaft und Politik) und Dr. Michael
Jakob (Öko-Institut) für wertvolle Hinweise zu Politikmaßnahmen gegen Carbon Leaka-
ge sowie Sarah Messina für redaktionelle Hinweise.

Herausgeben von                                                                       Bildnachweis
Kopernikus-Projekt Ariadne                                                            Titel: Robin Sommer / Unsplash
Potsdam-Institut für Klimafolgen-
forschung (PIK)
Telegrafenberg A 31
14473 Potsdam

Juli 2021

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Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal
Autorinnen und Autoren

                  » Dr. Ulrich Fahl                         » Prof. Dr. Kai Hufendiek                 » Lena Kittel
                     Universität Stuttgart - Institut für      Universität Stuttgart - Institut für     Universität Stuttgart - Institut für
                     Energiewirtschaft und Rationelle          Energiewirtschaft und Rationelle         Energiewirtschaft und Rationelle
                     Energieanwendung                          Energieanwendung                         Energieanwendung

                                                                                                      » Dr. Nils aus dem Moore
                  » Jonathan Siegle                         » Dr. Michael Pahle                          RWI - Leibniz-Institut für
                     Universität Stuttgart - Institut für      Potsdam-Institut für Klima-
                                                                                                         Wirtschaftsforschung
                     Energiewirtschaft und Rationelle          folgenforschung
                     Energieanwendung

                  » Henri Gruhl                              » Jana Nysten                            » Hartmut Kahl
                    RWI - Leibniz-Institut für                   Stiftung Umweltenergierecht             Stiftung Umweltenergierecht
                    Wirtschaftsforschung

                  » Benjamin Görlach                        » Thobias Sach                            » Matthias Schimmel
                    Ecologic Institute                         Guidehouse Germany                       Guidehouse Germany

                 » Ann-Kathrin Kühner
                   Hertie School
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INHALT

   Das Wichtigste vorweg                                                      1

   Einleitung: Was ist das Problem?                                          6

   Carbon Leakage: Bisherige Politikmaßnahmen und neue                       8
   Herausforderungen

         Welche Formen des Carbon Leakage gibt es?                           8

         Was ist dran? Empirische Befunde zu Carbon Leakage                  8

         Welche Politikmaßnahmen zu Carbon Leakage sind derzeit              9
         implementiert?

         Was kommt auf uns zu? Neue Herausforderungen für die bisherigen     10
         Maßnahmen
   CO2-Grenzausgleichsmodelle als alternative Optionen zum Carbon            11
   Leakage-Schutz

         Ein Überblick zu CO2-Grenzausgleichsmodellen                        11

         Exkurs: Rechtliche Rahmenbedingungen der Grenzausgleichsmodelle     12

               EU Recht – Rechtsgrundlage und Verfahrensvorschriften         12

               WTO Recht – Diskriminierungsverbot und mögliche               13
               Rechtfertigungsmöglichkeiten

         Kriterien für den Vergleich von CO2-Grenzausgleichsmodellen         15

         CO2-Grenzausgleichsmodelle im Vergleich                             16

   Anreize für Internationale Kooperation: Was ist zu beachten?              17

         Exkurs: Rechtliche Rahmenbedingungen eines Klimaclubs               18

   Wettbewerbsfähigkeit durch Klimaschutz                                    19

         Eine strategische Perspektive auf Carbon Leakage und Wettbewerbs-   19
         fähigkeit

         Neue Instrumente für ein neues Problemverständnis                   20

   Fazit                                                                     21

   Literatur                                                                 24
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DAS WICHTIGSTE VORWEG

    Mit dem Green Deal will die Europäische       lisierung führen darf. Gleichzeitig wird
    Union ihre Treibhausgas-(THG-)Emissio-        die deutsche und europäische Industrie
    nen bis 2030 um mindestens 55 Prozent         ihre Stärke nur behalten können, wenn
    gegenüber dem Jahr 1990 senken. Die-          sie sich der Herausforderung der Trans-
    ses Ziel soll unter anderem durch eine        formation zur Klimaneutralität stellt.
    stärkere Rolle für die CO2-Bepreisung er-     Welche Optionen und Maßnahmen bie-
    reicht werden. Für die Industrie birgt die-   ten sich also an, um Risiken für die In-
    ser Plan allerdings das Risiko des „Car-      dustrie zu reduzieren und gleichzeitig
    bon Leakage“: Energieintensive Indus-         Chancen bestmöglich nutzen zu können?
    trien wie die Stahl- oder Chemieindustrie     Mit einem Grenzausgleich im engeren
    könnten abwandern – und so die Emissi-        Sinne (also eine Grenzsteuer oder eine
    onen andernorts zunehmen. Indirekt            Erweiterung des EU-ETS auf Importe) so-
    könnten auch weitere Branchen betrof-         wie einer Verbrauchsabgabe für hei-
    fen sein.                                     misch produzierte und importierte Güter
                                                  stehen zwei Arten von Instrumenten im
    Diesen bereits kurzfristig wirkenden Risi-    Zentrum der aktuellen politischen Dis-
    ken im Zuge des internationalen Wettbe-       kussion zum Schutz vor Carbon Leakage.
    werbs stehen jedoch auch langfristige         Das vorliegende Kurzdossier analysiert
    Chancen gegenüber: Eine stringente und        diese Maßnahmenarten und bettet sie
    glaubwürdige Klimapolitik reizt Innovati-     ein in zwei grundsätzliche Strategien, die
    onen an und fördert Investitionen in CO2-     im Hinblick auf Carbon Leakage verfolgt
    effiziente Technologien. In einer Weltwirt-   werden können. Dabei setzt das vorlie-
    schaft, die sich zunehmend auf das            gende Ariadne-Kurzdossier folgende
    Langfristziel Klimaneutralität ausrichtet,    Schwerpunkte:
    bedeutet dies einen Vorsprung im Wett-
    lauf um zukunftsfähige Technologien,          1.   Es gibt einen Überblick über die
    und schafft gleichzeitig Inspiration für           bestehende empirische Literatur zu
    Nachzügler im internationalen Klima-               Carbon Leakage.
    schutz. Dies kann jedoch nur erreicht
    werden, wenn die Industriebranchen sich       2.   Es stellt im Detail dar, welche Her-
    auch kurzfristig im Wettbewerb behaup-             ausforderungen für die Fortführung
    ten können.                                        der bestehenden Mechanismen exis-
                                                       tieren und wie diese auf der Zeitach-
    Auf europäischer wie auch deutscher                se zu verorten sind.
    Ebene besteht Konsens, dass eine sehr
    ambitionierte Klimapolitik nicht zur          3.   Es thematisiert die Spannung zwi-
    Schwächung der heimischen Industrie                schen kurzfristigen Interessen in der
    oder zu einer schleichenden Deindustria-           Carbon-Leakage-Diskussion (weitge

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Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal
hende Abwesenheit von Belastun-         In Bezug auf die Schwerpunkte (2) und              lich ist hier allerdings die Ver-
     gen und damit Veränderungsdruck)        (3) kommen die Autorinnen und Autoren              brauchsabgabe weniger riskant, da
     gegenüber den mittel- bis langfristi-   zu dem Ergebnis, dass das Potenzial für            die Gleichbehandlung in- und aus-
     gen Interessen (Förderung von           die Weiterführung der bestehenden Re-              ländischer Produkte einfacher si-
     transformativen Investitionen, damit    gelungen des Carbon-Leakage-Schutzes,              cherzustellen ist. Bei finanziellen An-
     die Industrieproduktion mit Klima       insbesondere der kostenlosen Zuteilung             reizen auf Angebots- und Nach-
     neutralität kompatibel ist).            von Emissionsberechtigungen, in der Zu-            frageseite sind im Einzelfall subven-
                                             kunft sehr begrenzt sein wird. Für den             tionsrechtliche Vorgaben (s. WTO)
4.   Es bietet eine rechtliche Einordnung    Zeitraum 2021 bis 2025 sind zwar noch              bzw. das Beihilferecht zu prüfen.
     sowohl der grundsätzlichen Alterna-     keine Einschränkungen zu erwarten.
     tiven, aber vor allem auch des brei-    Doch die Anzahl der dafür verfügbaren          ▶ Außenpolitische Auswirkungen:
     teren rechtlichen Rahmens, und          Emissionsberechtigungen nimmt konti-             Die außenpolitischen Risiken eines
     weist dabei auf bisher noch wenig       nuierlich ab und wird mittelfristig nicht        Grenzausgleichs im engeren Sinne
     beachtete Fallstricke hin.              mehr ausreichen, um die kostenlose Zu-           können verringert werden, wenn der
                                             teilung im aktuellen Ausmaß zu gewähr-           Mechanismus unzweifelhaft als Kli-
5.   Es vergleicht die verschiedenen Opti-   leisten. Zudem ist ein weiterer Aspekt           maschutzmaßnahme kommuniziert
     onen entlang wesentlicher Kriterien     von Bedeu-tung: Dadurch, dass die kos-           wird. Die Risiken können zudem ver-
     und bringt dabei Ergebnisse unter-      tenlose Zuteilung unabhängig von Vor-            ringert werden, indem etwa die Ein-
     schiedlicher Studien auf den Punkt.     aussetzungen gewährt wird, setzt sie kei-        nahmen des Grenzausgleichs auch
                                             nen spürbaren Anreiz für                         für internationale Klimaschutzzwe-
6.   Es widmet sich der Frage, welche        klimafreundliche Inves-titionen während          cke verwendet werden, Ausnahmen
     grundsätzlichen politischen Strate-     das CO2-Preissignal abgeschwächt wird.           auf Länderebene nur für Entwick-
     gien verfolgt werden können und                                                          lungsländer gemacht werden und
     bezieht dabei insbesondere (a) An-      In der Praxis sind einer Anwendung der           die administrativen Kosten für aus-
     reize für internationale Kooperation    Instrumente zum Carbon Leakage-                  ländische Unternehmen gering ge-
     sowie (b) die unterstützende Rolle      Schutz in einer wirksamen Ausgestal-             halten werden (vgl. Zachmann &
     von Innovations- und Technologie-       tung Grenzen gesetzt. Bei der Analyse al-        McWilliams 2020; Delbeke & Vis
     förderung mit ein.                      ternativer Maßnahmen sind neben juris-           2020; Marcu, Mehling & Cosbey
                                             tischen Rahmenbedingungen auch die               2020). Die Verbrauchsabgabe als
                                             außenpolitischen und administrativen             solche wird im Ausland schon auf-
Die Ergebnisse zusammen-                     Auswirkungen sowie die Anreize bzgl. in-         grund ihrer Natur als interne Steuer
gefasst                                      ternationaler Klimaschutzkooperation             (die nur innerhalb der EU und für
                                             und die Auswirkungen für die bestehen-           alle Produkte gleich gilt) voraus-
Die empirische Forschung findet zu           de EU-Klimaschutzgesetzgebung zu                 sichtlich generell als weniger „über-
Schwerpunkt (1) derzeit noch keine Hin-      beachten. Der folgende Abschnitt fasst           griffig” wahrgenommen, allerdings
weise auf direkt durch das EU-Emissions-     den Vergleich von Grenzausgleich im en-          sind auch hier die administrativen
handelssystem (EU-ETS) ausgelöste Ab-        geren Sinne und Verbrauchsabgabe im              Kosten für ausländische Unterneh-
wanderungen von Emissionen in                Rahmen der Schwerpunkte (4) und (5)              men von Bedeutung. Bei sehr spezi-
Regionen mit geringerer oder gar nicht       zusammen. Zusätzlich wird auch der mit-          fischen Förderinstrumenten be-
vorhandener CO2-Bepreisung (Dechezle-        tel- bis langfristig orientierte Prozess der     steht die Gefahr, dass diese als
prêtre et al. 2021; Naegele & Zaklan         unterstützten technologischen Transfor-          Subvention aufgefasst werden.
2019). Auch für Investitionen konnten        mation, zum Beispiel über finanzielle An-
nur geringe Verlagerungen bei sehr spe-      reize auf Angebots- und Nachfrageseite,        ▶ Anreize bzgl. internationaler Klima-
zifischen Unternehmen ursächlich auf         mithilfe der genannten Kriterien charak-         schutzkooperation:
das EU-ETS zurückgeführt werden (aus         terisiert:                                       Über die Möglichkeit der Anrech-
dem Moore et al. 2019; Borghesi et al.                                                        nung von Klimaschutzpolitiken an-
2020; Koch & Basse Mama 2019). Aller-        ▶ Juristische Rahmenbedingungen:                 derer Länder auf den eigenen CO2-
dings beziehen sich diese Ergebnisse auf       Aus EU-rechtlicher Sicht ist ein               Preis ist beim Grenzausgleich im
Phasen des EU-ETS, die von geringen            Grenzausgleich im engeren Sinne                engeren Sinne internationale An-
Preisen und einer großzügigen kostenlo-        zumindest in der Variante als ETS-             schlussfähigkeit gegeben. Damit
sen Zuteilung von Emissionsberechtigun-        Erweiterung voraussichtlich leichter           können international Anreize zur Im-
gen als Anti-Leakage-Instrument ge-            einzuführen als eine Verbrauchsab-             plementierung von Klimaschutz-
prägt waren. Theoretisch motivierte            gabe, da hierfür keine Einstimmig-             maßnahmen erzeugt werden (vgl.
Szenarien einer schleichenden Deindus-         keit im europäischen Rat erforder-             Felbermayr et al. 2021). Die Ver-
trialisierung haben sich also mithin em-       lich ist. Hinsichtlich des Rechts der          brauchsabgabe bietet dagegen kei-
pirisch bisher nicht bewahrheitet – für        Welthandelsorganisation (WTO) ist              ne Möglichkeit zur Anrechnung von
eine Entwarnung bezüglich der Zukunft          die konkrete Ausgestaltung der In-             Klimaschutzpolitiken anderer Län-
besteht jedoch ebenso kein Anlass.             strumente entscheidend. Grundsätz-             der. Ein Prozess der unterstützten

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technologischen Transformation               kostenloser Zuteilung im EU-ETS als                 den Kopf zu stoßen, wenn die EU deren
    kann bei Gelingen zur Nachahmung             Bemessungsgrundlage bestimmte                       Klimaschutzanstrengungen nicht als
    anregen, und die beschleunigte               Materialanteile genutzt werden (vgl.                gleichwertig anerkennt. Zudem sind so-
    Technologieentwicklung kommt                 Ismer, Neuhoff & Pirlot 2020). Die                  wohl beim Grenzausgleich im engeren
    auch dem Klimaschutz im Rest der             administrativen Auswirkungen neu-                   Sinne als auch bei der Verbrauchsabga-
    Welt entgegen (vgl. Bradke et al.            er Anreize auf Angebots- und Nach-                  be flankierende Instrumente nötig, die
    2016).                                       frageseite unterscheiden sich stark,                die technologische Transformation un-
                                                 je nach Instrument. Möglich wäre                    terstützen und Zukunftsinvestitionen an-
▶ Auswirkungen für die bestehende                eine Reduzierung bestehender ad-                    reizen. Auch diese müssen so ausgestal-
  EU-Klimaschutzgesetzgebung:                    ministrativer Belastungen durch                     tet sein, dass sie dem Subventionsrecht
  Der Grenzausgleich im engeren                  eine Neustrukturierung der Förder-                  der WTO und dem Beilhilferecht der EU
  Sinne ist mit dem bestehenden EU-              landschaft.                                         entsprechen.
  ETS kompatibel und kann die kos-
  tenlose Zuteilung von Emissionsbe-       Durch die Möglichkeit, am bestehenden                     Mit Blick auf Schwerpunkt (6) stehen vor
  rechtigungen künftig zumindest teil-     EU-ETS als Leitinstrument festzuhalten                    diesem Hintergrund im Kern zwei grund-
  weise ersetzen (vgl. Felbermayr et al.   und Klimaschutzpolitiken aus anderen                      sätzliche Strategien zur Einbindung der
  2021). Bei der Verbrauchsabgabe ist      Ländern anzurechnen, eignet sich der                      europäischen bzw. deutschen Klima-
  eine Fortführung der kostenlosen         Grenzausgleich im engeren Sinne eher                      schutzpolitik in den internationalen Rah-
  Zuteilung (vgl. Ismer, Neuhoff & Pir-    für eine Strategie mit internationalem                    men zur Auswahl:
  lot 2020) oder eine Abkehr vom EU-       Fokus. Sie birgt allerdings auch das Risi-
  ETS als Leitinstrument erforderlich,     ko, potentielle Kooperationsländer vor
  um eine Doppelbelastung der heimi-
  schen Industrie zu vermeiden. Bei
  der Anwendung von Förderinstru-           Kategorie / Aspekt Primär nach innen gerichtete Primär nach außen gerichtete
  menten sind mögliche Wechselwir-                                      Strategie                    Strategie
  kungen mit dem EU-ETS zu prüfen,         CO2-Grenzausgleichsmodell   Verbrauchsabgabe/Klimaabgabe (für       Grenzausgleich im engeren Sinne:
  um Kohärenz der Maßnahmen si-                                        inländisch hergestellte wie auch        Importsteuer oder kalkulatorisches
  cherzustellen.                                                       importierte Produkte)                   („notional“) ETS

▶ Administrative Auswirkungen:
  Für beide Instrumente, den               Bemessungsgrundlage         CO2-Gehalt der Endprodukte              Auf Basis der EU-Benchmarks
  Grenzausgleich im engeren Sinne
  und die Verbrauchsabgabe, gilt: Soll
  als Bemessungsgrundlage der tat-         Innovations- und            Begleitende Forschungs- und             Frühzeitige und umfangreiche
  sächliche CO2-Gehalt von Produkten       Technologieförderung        Entwicklungs- sowie Investitionsanreize Investitionsanreize für klimafreundliche
  herangezogen werden, so ist ein ho-                                  für klimafreundliche Technologien in    Technologien
  her administrativer Aufwand zu er-                                   der Industrie
  warten. Für beide Instrumente wer-
  den allerdings auch Alternativen         Begleitaktivitäten          Handhabung des Umstiegs auf eine        Erstellung eines „Common rule book“ zur
  diskutiert, um den Aufwand zu redu-                                  vollständig konsumbasierte Bepreisung Anrechnung preisbasierter und nicht
  zieren. Dazu gehört beim Grenzaus-                                   von Emissionen in Wechselwirkung mit preisbasierter Klimaschutzinstrumente
  gleich im engeren Sinne beispiels-                                   dem EU-ETS; Etablierung eines neuen     weltweit
  weise die Nutzung von Benchmarks                                     Monitoring-Systems zur Erfassung der
  aus dem EU-ETS (vgl. Marcu, Meh-                                     Emissionsintensität der Produkte
  ling & Cosbey 2020). Es wird zudem
  die Möglichkeit diskutiert, die sekto-
  rale Abdeckung des Grenzausgleichs
  im engeren Sinne für eine einfache-
  re administrative Handhabbarkeit
  zu begrenzen - allerdings mit einer
  gewissen Gefahr, dass dann ver-
  stärkt Produkte nachgelagerter
  Wertschöpfungsstufen importiert
  werden (vgl. zum Beispiel Zachmann
  & McWilliams 2020). Bei der Ver-
  brauchsabgabe lässt sich ein relativ
  geringer administrativer Aufwand
  erreichen, indem in Kombination mit

3
Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal
Folgende Elemente kennzeichnen die pri-     Das zentrale Risiko dieser Strategie be-        Machen sich zentrale Akteure der Welt-
mär nach innen gerichtete Strategie:        steht darin, dass im Prinzip ein System-        gemeinschaft nicht zunehmend überein-
                                            wechsel gegenüber den auf internationa-         stimmend auf den Weg hin zu Klimaneu-
•   Vorhandene weltweite Unterschiede       ler Ebene etablierten Ansätzen erfolgt.         tralität, so wäre die Wettbewerbs-
    im klimapolitischen Ambitionsni-        Außerdem ist es schwierig, sicherzustel-        fähigkeit der Unternehmen in der EU we-
    veau werden als unabänderlich ak-       len, dass die Abgabe in ihrer Höhe derart       nig betroffen. Allerdings würden sich
    zeptiert, stattdessen liegt der Fokus   gewählt wird, dass eine Erreichung der          möglicherweise erheblich unterschiedli-
    darauf, durch geeignete Abwehr-         Klimaschutzziele gewährleistet werden           che Lebensumstände für die Verbrau-
    bzw. Schutzmaßnahmen ein „Level-        kann. Zudem lässt die primär nach innen         cher innerhalb und außerhalb der EU
    playing field” für heimische Unter-     gerichtete Strategie Chancen im interna-        einstellen.
    nehmen sicher zu stellen – unab-        tionalen Kontext weitgehend außen vor.
    hängig davon, ob die wesentlichen
                                                Primär nach innen gerichtete Strategie
    Handelspartner sich in die gleiche
    Richtung bewegen.

•   Langfristig erfolgt der Schutz gegen
    direktes Carbon Leakage durch eine
    Verbrauchsabgabe auf Basis des
    CO2-Gehalts, um den Inlandsmarkt
    zu sichern und klimafreundliche Im-
    porte zu fördern. Das Instrument ist
    jedoch kein singuläres Schutzinstru-
    ment gegen Carbon Leakage, son-
    dern bedeutet den Umstieg auf ein
    grundlegend anderes System, das
    im Gegensatz zum EU-ETS und den
    internationalen Vereinbarungen
    nicht auf der Produktionsseite an-
    setzt (vgl. Felbermayr et al. 2021).

•   Da über kurz oder lang die kostenlo-
    se Zuteilung wegfallen muss, ist die
    Konsequenz langfristig der Ausstieg     Folgende Elemente kennzeichnen die pri-         •   Kurzfristig erfolgt die Absicherung
    aus dem EU-ETS, um eine Doppelbe-       mär nach außen gerichtete Strategie:                gegen direktes Leakage durch ein
    lastung zu vermeiden. Damit unter-                                                          Grenzausgleichsinstrument, das gut
    liegen die Exporte aus den bisheri-     •      Die Strategie wirkt aktiv auf interna-       kompatibel mit Klimaschutzmaß-
    gen ETS-Sektoren keinem direkten               tional abgestimmten Klimaschutz              nahmen in anderen Ländern ist und
    Wettbewerbsnachteil aus Klima-                 hin, um langfristig ausgeglichene            leicht in die internationale Koopera-
    schutzinstrumenten innerhalb der               Wettbewerbsbedingungen zu errei-             tion eingebunden werden kann. Da-
    EU.                                            chen.                                        für eignet sich ein administrativ
                                                                                                möglichst schlank ausgestalteter
•   Teil des Paketes wären neben einer      •      Auch in dieser Strategie wären In-           Grenzausgleich im engeren Sinne.
    Verbrauchsabgabe auch Instrumen-               strumente zur Förderung von Klima-
    te zur Technologieförderung, etwa              schutztechnologien (und entspre-         •   Sollte im Hinblick auf die internatio-
    als ein Teil der Einnahmenverwen               chenden Investitionen) zentraler Be-         nale Anschlussfähigkeit und eine ak-
    dung. Die gezielte Förderung von               standteil. Diese müssten noch frü-           tivere Gestaltung des Wettbewerbs-
    THG-neutralen (oder deutlich THG-              her und stärker greifen: neben dem           umfeldes ein Grenzausgleich im en-
    reduzierten) Verfahren kann dazu               Argument, der heimischen Wirt-               geren Sinne angestrebt werden, so
    beitragen, die Belastung der Unter-            schaft einen Ausstiegspfad aus kohl-         sind gerade die außenpolitischen
    nehmen aus der Verbrauchsabgabe                enstoffintensiver Wertschöpfung zu           Risiken in angemessener Weise zu
    langfristig in Grenzen zu halten: In           bieten, kommt hier auch der inter-           berücksichtigen. Dabei kann zum
    dem Maße, in dem die Industriepro-             nationale Wettbewerbsaspekt hinzu.           Beispiel ein „Common rule book”
    duktion dekarbonisiert wird, ist sie           Da dann auch Wettbewerber in an-             mit internationalen Vereinbarungen
    weniger von der Verbrauchsabgabe               deren Staaten in den Wettlauf um             zur Anrechnung von preisbasierten
    betroffen.                                     klimafreundliche Industrieprodukte           und nicht preisbasierten Klima-
                                                   einsteigen, wächst der Weltmarkt             schutzmaßnahmen helfen.
                                                   für solche Technologien entspre-
                                                   chend schneller.

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Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal
Das zentrale Risiko dieser Strategie be-     die mit der Strategie verbundenen
steht darin, dass sie eine „Wette“ auf in-   Schutzinstrumente zu kurz greifen. Las-
ternationale Klimaschutzbemühungen           sen die wichtigen Akteure der Weltwirt-
und entsprechende gemeinsame An-             schaft ihren Ankündigungen Taten fol-
strengungen zur Zielerreichung darstellt     gen und schlagen den Weg zur Klima-
– im Guten wie im Schlechten. Machen         neutralität ein, sorgt die Strategie dafür,
sich wichtige Akteure der Weltgemein-        dass die EU-Industrie in diesem Rennen
schaft nicht übereinstimmend auf den         gut aufgestellt ist.
Weg hin zur Klimaneutralität, so können

    Primär nach außen gerichtete Strategie

Betrachtet man die auf lange Sicht wirk-     2021).                                                                      etwa durch Leitmärkte für klimafreund-
samen Mechanismen gegen Carbon Lea-          Für die künftige Wettbewerbsfähigkeit                                       lich hergestellte Produkte, auch in der
kage in beiden Strategien, so wird deut-     sind auf lange Sicht in beiden Strategien                                   öffentlichen Beschaffung, wie auch auf
lich: Die primär nach innen gerichtete       Innovationskraft und Investitionen in                                       der Angebotsseite – etwa durch Diffe-
Strategie impliziert einen dauerhaften       neue Technologien mitentscheidend. Mit                                      renzverträge (sogenannte „Carbon Con-
Wechsel hin zu einer vollständig kon-        dem globalen Umbau zu einer klimaf-                                         tracts for Difference“, CCfD)1 oder ande-
sumbasierten Bepreisung von Emissio-         reundlichen Wirtschaft sind große indus-                                    re Instrumente, die den Business Case
nen. Man schafft damit ein neues Sys-        triepolitische Chancen verbunden, die                                       für Klimaschutzinvestitionen unterstüt-
tem, das eigentlich nur groß gedacht         Europa nicht verspielen darf. Hier vorne                                    zen.
Sinn macht und dann perspektivisch mit       zu liegen entspricht sowohl dem An-
dem EU-ETS in Konkurrenz steht (Dop-         spruch Deutschlands und der EU auf                                          Egal ob Grenzausgleich im engeren Sin-
pelbesteuerung), inklusive einer Abkehr      Technologieführerschaft als auch der                                        ne, Verbrauchsabgabe, Differenzverträ-
von dem bislang bei den Emissionsinven-      schlichten ökonomischen Notwendigkeit                                       gen oder andere Technologieförderung:
taren geltenden Territorialprinzip. Die      für eine wissensintensive und rohstoffar-                                   Neben der Frage der internationalen An-
primär nach außen gerichtete Strategie       me Volkswirtschaft. Angesichts der Kürze                                    bindung ist es wichtig, ein Augenmerk
ist hingegen bezüglich des CO2-Grenz-        der verbleibenden Zeit und der Gefahr                                       auf die notwendige und sinnvolle Diffe-
ausgleichsmodells von Anfang an eine         von Pfadabhängigkeiten erscheint es je-                                     renzierung bei der Ausgestaltung zu le-
Zwischenlösung, die darauf abzielt, die      doch fraglich, ob technologieoffene                                         gen, zum Beispiel bezüglich Sektorab-
internationalen Aspekte „im Zaum“ zu         Schutzmechanismen und CO2-Beprei-                                           grenzung, Benchmark und
halten und möglichst Kooperation anzu-       sung alleine schnell genug tiefgreifende                                    Technologiefokus.
reizen. Am Ende können weder ein rein        Innovationseffekte auslösen können. Um
produktionsbasierter Ansatz noch ein         disruptiven Technologien schnell zum
rein konsumbasierter Ansatz abbilden,        Durchbruch zu verhelfen, dürften kurz-
dass letztlich sowohl Produzenten als        fristig konkrete Anreize für Klimaschut-
auch Konsumenten von emissionsbehaf-         zinvestitionen nötig sein. Diese können
teten Aktivitäten profitieren (vgl. Jakob    sowohl auf der Nachfrageseite ansetzen,

                                             1 Zu den Carbon Contracts for Difference wird in Kürze ein gesondertes Ariadne-Kurzdossier veröffentlicht.

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Industriewende: Wettbewerbseffekte und Carbon Leakage - Ariadne-Kurzdossier Neue Politikmaßnahmen im Zuge des Europäischen Green Deal
EINLEITUNG: WAS IST DAS
    PROBLEM?

    Was passiert, wenn Emissionen für Un-          was das Unterfangen zwar schwierig,
    ternehmen in Deutschland und Europa            aber nicht unmöglich macht.
    zum Beispiel durch einen CO2-Preis oder
    andere Regulierungsoptionen mit ent-           Die Carbon-Leakage-Diskussion konzen-
    sprechenden Folgekosten dauerhaft teu-         triert sich auf den kurzfristigen Preis-
    rer werden als an anderen Standorten?          wettbewerb, in dem Konkurrenten aus
    Theoretisch könnten wirtschaftliche Akti-      Drittstaaten – ohne Klimaschutzauflagen
    vitäten von Unternehmen dann in Län-           – günstiger produzieren können. Dieser
    der verlagert werden, in denen Emissio-        Wettbewerb besteht und Forderungen
    nen günstiger oder gar nicht bezahlt           nach einem fairen Preiswettbewerb in
    werden müssen. Durch dieses als „Car-          Bezug auf Klimaschutzanstrengungen
    bon Leakage“ bezeichnete Phänomen              und -notwendigkeiten sind nicht von der
    würde eine einseitige Klimapolitik hin-        Hand zu weisen, aber er beschreibt nur
    sichtlich der Klimaziele ineffektiv: Emissi-   einen Teil der Realität. Gleichzeitig befin-
    onen würden auf globaler Ebene nicht           den sich europäische Standorte auch in
    abnehmen, sondern sich lediglich in an-        einem internationalen Wettbewerb um
    dere Regionen verlagern. Für den Fall,         Zukunftstechnologien. Denn Industriean-
    dass an den nicht oder weniger stark re-       lagen, die heute geplant werden, müs-
    gulierten Standorten mit einer höheren         sen auch in einer (zunehmend) dekarbo-
    Emissionsintensität produziert wird,           nisierten Wirtschaft weiter betrieben
    wäre der globale Klimaeffekt sogar ne-         werden können. Anlagen, die fossile
    gativ. Gleichzeitig würden die Wirt-           Energie durch Strom ersetzen und ihren
    schaftsleistung und damit verbundene           Stromverbrauch systemdienlich und fle-
    Arbeitsplätze und Steuerzahlungen in           xibel anpassen können, werden zuneh-
    der (stärker) bepreisten Region zurück-        mend im Vorteil sein. Und auch die her-
    gehen.                                         gestellten Produkte selbst müssen den
                                                   Anforderungen einer digitalisierten, de-
    Es ist das alte und viel diskutierte Dilem-    karbonisierten, ressourceneffizienten
    ma der Klimapolitik: Betreibt sie ein          und teils auch biobasierten Wirtschaft
    Staat alleine, bringt sie nichts, außer        entsprechen. „Deutschland kann sich
    dass sie die Wirtschaft des Landes im          mithin aus ökologischer und ökonomi-
    globalen Wettbewerb schlechter stellt.         scher Vernunft nicht in einen Wettbe-
    Selbst wenn ein ganzer Kontinent an ei-        werb um die günstigsten Energiepreise
    nem Strang zieht, wie es in Europa im          begeben, sondern muss seine Wettbe-
    Grunde der Fall ist, reicht das allein noch    werbsfähigkeit durch innovative, hoch-
    nicht, um den Klimawandel zu stoppen:          wertige Produkte sichern“ (Bradke et al.
    Die EU ist für lediglich ein Zehntel der       2016: 673).
    weltweiten CO2-Emissionen verantwort-
    lich. Die ganze Welt muss mitmachen,

6
Zum Ende des Jahres 2020 hatten 14           Obwohl unter der Voraussetzung welt-
Staaten rechtsverbindlich beschlossen,       weiten Klimaschutzes auf mittlere und
bis Mitte des Jahrhunderts THG-Neutrali-     lange Sicht die Innovation und Anwen-
tät zu erreichen oder eine entsprechende     dung neuer Technologien entscheidend
Gesetzgebung auf den Weg gebracht,           sein werden, muss kurzfristig dem Risiko
darunter Deutschland, Frankreich, Süd-       der industriellen Abwanderung infolge
korea, das Vereinigte Königreich und die     des Preiswettbewerbs wirkungsvoll be-
EU. 19 Staaten haben entsprechende po-       gegnet werden. Dabei ist auch Robust-
litische Ziele beschlossen, ohne diese       heit der eigenen Strategie gegenüber
(bisher) rechtlich zu verankern - darunter   weltweit weiterhin geringen oder langsa-
Brasilien, China, Japan, Südafrika und       men Klimaschutzanstrengungen zu be-
die USA. Weitere 98 Staaten befinden         rücksichtigen. Nur bei Erhalt und Stär-
sich in der politischen Beschlussfindung,    kung der industriellen Basis kann eine
konkrete Beschlüsse sind hier bis zur 26.    Transformation in Deutschland und der
UN Climate Change Conference of the          EU so gelingen, dass sie auch klimapoli-
Parties (COP26) in Glasgow im Novem-         tische Nachzügler überzeugt. Carbon
ber 2021 zu erwarten. Insgesamt haben        Leakage würde so nicht nur verhindert,
damit mehr als 100 Staaten ein Klima-        über den Technologiepfad würde statt-
neutralitätsziel beschlossen oder befas-     dessen eine Dekarbonisierung der indus-
sen sich damit (van Soest et al 2021).       triellen Produktion auch im globalen
                                             Maßstab angestoßen (vgl. Bradke et
Auch immer mehr Unternehmen stecken          al. 2016: 673).
sich anspruchsvolle Klimaziele: von Sie-
mens und der Telekom über alle deut-         Entsprechend stellt sich für das vorlie-
schen Automobilhersteller bis hin zu Hei-    gende Kurzdossier die Frage, wie die
delbergCement, Bayer, BASF und               Übergangsphase zu einem gemeinsa-
ThyssenKrupp haben sie sich selbst kon-      men globalen Klimaschutzregime gestal-
krete Ziele zur Emissionsminderung ge-       tet werden kann, so dass Klimaschutz
setzt. Insbesondere bei den Grundstoffin-    und Carbon-Leakage-Schutz als ineinan-
dustrien erfordern diese Ziele, dass         der greifender Prozess zu sehen sind. Es
Produktionsprozesse auf Verfahren mit        soll aufgezeigt werden, wie unterschiedli-
deutlich weniger Emissionen umgestellt       che Politikansätze – angefangen von
werden.                                      heutigen Regelungen über Grenzaus-
                                             gleichsmechanismen bis hin zur Ver-
Der internationale Wettlauf um Investiti-    brauchsabgabe – genutzt werden kön-
onen in zukunftsfähige Technologien ist      nen, um Robustheit gegenüber unter-
bereits im Gange. Vielversprechende An-      schiedlichen Ambitionsniveaus herzustel-
sätze, wie die Wasserstoffdirektreduktion    len und eine globale Klimawende anzu-
in der Stahlherstellung, sind an einer       schieben. Dabei soll die notwendige tech-
Reihe von Standorten in Planung – von        nologische Transformation besonders
Chile über die USA bis nach China. Im        berücksichtigt werden.
großen Stil sind auch neue Technologien
notwendig, um der Atmosphäre nicht
vermeidbare Rest-Emissionen wieder
entziehen zu können. Das sind große in-
dustriepolitische Chancen, die Europa
nicht verspielen darf. Hier vorne zu lie-
gen, entspricht sowohl dem Anspruch
Deutschlands und der EU als Technolo-
gieführer als auch der schlichten ökono-
mischen Notwendigkeit für eine wis-
sensintensive und rohstoffarme
Volkswirtschaft.

7
CARBON LEAKAGE:
    BISHERIGE POLITIKMASS-
    NAHMEN UND NEUE
    HERAUSFORDERUNGEN
    Welche Formen des Carbon Leakage                                            zu einem Anstieg des Verbrauchs und
    gibt es?                                                                    der damit verbundenen Emissionen
                                                                                führt.
    Die Umweltökonomik unterscheidet
    mehrere Kanäle und Mechanismen, die                                         Was ist dran? Empirische Befunde zu
    zu Carbon Leakage führen können (vgl.                                       Carbon Leakage
    Zachmann & McWilliams 2020): „Direct
    Leakage“ bedeutet, dass Produktions-                                        Seit die EU-Kommission im Jahr 2000 ihr
    prozesse und damit verbundene Emissio-                                      Grünbuch für die Einführung eines Emis-
    nen in Gebiete außerhalb der einer (hö-                                     sionshandels vorgelegt hatte, hat die
    heren) Bepreisung unterworfenen                                             Ökonomik versucht, das Ausmaß der be-
    Region verlagert werden. Dies kann in-                                      fürchteten Leakage-Effekte abzuschät-
    nerhalb von multinationalen Konzernen                                       zen. Mangels historischer Daten standen
    relativ kurzfristig durch eine internatio-                                  dabei Ex-ante-Simulationen im Mittel-
    nale Verlagerung von Produktionsantei-                                      punkt. Die Literaturstudie von Carbone
    len erfolgen (Operational Leakage). Län-                                    und Rivers 2017 über Ex-ante-Abschät-
    gerfristig kann „Direct Leakage“ sich                                       zungen zu den Effekten unilateraler Kli-
    auch in Investitionen zur Ausweitung der                                    mapolitik kommt zu dem Schluss, dass
    Produktionskapazität an weniger regu-                                       die Modelle durchweg einen Rückgang
    lierten Standorten manifestieren (Invest-                                   des Outputs von regulierten energie- und
    ment Leakage). „Indirect Leakage“ ent-                                      handelsintensiven Sektoren vorhersa-
    steht unabhängig von „Direct Leakage“                                       gen. Die Leakage-Raten reichen dabei
    durch preisinduzierte Verschiebungen                                        von 10 bis 30 Prozent.2 In einer Meta-
    von Angebot und Nachfrage im internati-                                     Analyse von 25 älteren Ex-ante-Studien
    onalen Kontext: Die Preiserhöhung für                                       ermitteln Branger und Quiron 2014 eine
    fossile Brennstoffe und emissionsintensiv                                   Spannbreite der Leakage-Raten von fünf
    erzeugten Strom führt innerhalb des re-                                     bis 25 Prozent, wobei sich diese Effekte
    gulierten Bereichs zunächst zu einem                                        zwar hauptsächlich über den indirekten
    Rückgang der Nachfrage. Dieser indu-                                        Kanal ergeben, aber zugleich mit einer
    ziert bei einer großen Region wie der EU                                    Verringerung der inländischen Produkti-
    einen Rückgang des Weltmarktpreises,                                        on in energie- und handelsintensiven
    der außerhalb des regulierten Gebietes                                      Sektoren einhergehen.3

    2 In diesem Umfang würden die in den regulierten Ländern reduzierten Emissionen also außerhalb des regulierten Gebietes wieder auftauchen
    und dort als Anstieg verbucht werden.
    3 Die Aussagekraft dieser Studien im heutigen Kontext ist jedoch dadurch begrenzt, dass seinerzeit oft von einer angestrebten Emissionsredukti-
    on um lediglich 20 Prozent ausgegangen wurde und Szenarien mit minus 50 Prozent oder mehr (‚net zero‘) gar nicht in den Blick genommen
8
    wurden.
Mit der zunehmenden Verbreitung von          ADI. Allerdings steigt sowohl die Anzahl                                      Welche Politikmaßnahmen zu Carbon
CO2-Preisen haben Ex-post-Analysen an        der außereuropäischen Tochterunterneh-                                        Leakage sind derzeit implementiert?
Bedeutung gewonnen. Dabei wurde fast         men als auch die Streuung der Destinati-
ausschließlich der Kanal des „Direct Lea-    onen der Direktinvestitionen, was ein An-                                     Im Rahmen des EU-ETS existieren zwei
kage“ betrachtet.                            zeichen für die Vorbereitung einer                                            Maßnahmen zum Schutz gegen Carbon
                                             künftigen Produktionsverlagerung sein                                         Leakage:6 (a) die kostenlose Zuteilung
Operational Leakage                          könnte. Darüber hinaus steigt das außer-                                      von Zertifikaten an alle darunter regu-
                                             europäische ADI von jenen Firmen an,                                          lierten Firmen/Sektoren mit Ausnahme
Naegele und Zaklan 2019 analysieren          die weniger kapitalintensiv sind („more                                       des Stromsektors und (b) die indirekte
die Auswirkungen des EU-ETS auf inter-       footloose“) und zugleich einen Mangel                                         Strompreiskompensation. Maßgeblich
nationale Handelsströme zwischen 2004        an Emissionszertifikaten aufweisen. Al-                                       für die kostenlose Zuteilung von Zertifi-
und 2011 sowie auf die damit verbunde-       lerdings machen diese Firmen nur einen                                        katen ist, ob und in welchem Umfang ein
nen CO2-Emissionen. Ein Anstieg der Net-     kleinen Anteil aller regulierten Firmen                                       Sektor einem erheblichen Risiko der Ver-
toimporte würde Carbon Leakage signa-        aus.                                                                          lagerung von CO2-Emissionen (Carbon
lisieren. Die Studie findet jedoch keinen                                                                                  Leakage) ausgesetzt ist. Das Carbon Lea-
entsprechenden Hinweis. Dechezleprêtre       Borghesi et al. 2020 betrachten italieni-                                     kage-Risiko wird dabei über einen Car-
et al. 2021 untersuchen für 2007 bis         sche Unternehmen des verarbeitenden                                           bon-Leakage-Indikator festgestellt, der
2014 die Auswirkungen des EU-ETS auf         Gewerbes zwischen 2002 und 2010. Sie                                          aus Handelsintensität und Emissionsin-
die standortspezifischen CO2-Emissionen      finden einen kleinen positiven Effekt des                                     tensität eines Sektors berechnet wird.7
von multinationalen Unternehmen, die         EU-ETS auf die Anzahl der ausländischen                                       Sektoren, bei denen ein erhebliches Car-
Produktionsstätten sowohl innerhalb Eu-      Tochtergesellschaften und insbesondere                                        bon-Leakage-Risiko festgestellt wird,
ropas als auch im Ausland besitzen. Sie      in handelsintensiven Sektoren zudem ei-                                       werden in der offiziellen Carbon-Leaka-
finden keine Hinweise auf kurzfristige       nen etwas größeren positiven Effekt auf                                       ge-Liste geführt. Insgesamt bestimmt
Verlagerungen der Produktion und dar-        den Umfang der Produktion in diesen                                           sich die Menge der kostenlosen Zuteilun-
aus resultierendes Carbon Leakage.4          ausländischen Tochterunternehmen.5                                            gen für eine Anlage durch das Produkt
                                                                                                                           von (1) spezifischem Produkt-Bench-
Investment Leakage                           Insgesamt bestätigt die empirische Ex-                                        mark, (2) dem historischem Aktivitätsni-
                                             post-Literatur die in den Ex-ante-Simula-                                     veau, (3) dem sogenannten Carbon lea-
Aus dem Moore et al. 2019 nutzen eine        tionen vorhergesagten Auswirkungen                                            kage exposure factor und (4) dem Cross
große Stichprobe multinationaler Unter-      (bisher) nicht: Das EU-ETS hat (noch)                                         sectoral correction factor (CSCF). Der
nehmen unter Einbeziehung aller inter-       nicht zu Carbon Leakage in einem rele-                                        CSCF ist ein Korrekturfaktor, der sicher-
nationalen Standorte und Tochterunter-       vanten Umfang geführt (Verde                                                  stellt, dass die Gesamtzuteilungen nicht
nehmen, um zu analysieren, ob das EU-        2020). Dabei sind zwei Aspekte zu be-                                         größer als das sogenannte „Industrie
ETS zwischen 2005 und 2012 an den eu-        rücksichtigen: Erstens beziehen sich die                                      Cap“ (43 Prozent der jährlichen Zertifi-
ropäischen Standorten zu einer Verringe-     meisten Studien auf die ersten beiden                                         katsmenge/Cap) sind. Für die 4. Phase
rung des Anlagevermögens (als Indika-        Phasen des EU-ETS (2005-2012), in de-                                         des EU-ETS (2021-2030) sind eine Reihe
tor für Investment Leakage) geführt hat.     nen die CO2-Preise auf einem sehr niedri-                                     von Änderungen an den Zuteilungen be-
Sie stellen jedoch fest, dass regulierte     gen Niveau lagen. Zweitens wurden die                                         schlossen worden. Insbesondere wurden
Unternehmen ihr Anlagevermögen infol-        Zertifikate meist kostenlos zugeteilt. In-                                    die Benchmarks aktualisiert und eine dy-
ge des EU-ETS sogar erhöht haben, was        sofern besteht kein Widerspruch zwi-                                          namische Anpassung der historischen
auf Investitionen zur Emissionsvermei-       schen theoretisch motivierten Ex-ante-                                        Aktivitätslevel in Abhängigkeit von der
dung hinweisen könnte. Für eine kleine       Analysen und empirischen Ex-post-Be-                                          tatsächlichen Produktion eingeführt.
Gruppe multinationaler Unternehmen           funden. Es kann im Gegenteil argumen-
fiel dieser Anstieg jedoch deutlich gerin-   tiert werden, dass die implementierten                                        Zusätzlich dazu erfolgt eine Strompreis-
ger aus, was auf eine regionale Verschie-    Schutzvorkehrungen - wie die kostenlose                                       kompensation, um die indirekten CO2-
bung im Investitionsverhalten hindeutet.     Zuteilung - dazu beigetragen haben,                                           Kosten in Form höherer Strompreise ab-
Koch und Basse Mama 2019 untersu-            dass die in den Modellen (ohne diese                                          zudecken. Die Berechnung der Höhe er-
chen den Effekt des EU-ETS auf ausländi-     Maßnahmen) abgeleiteten Leakage-Ef-                                           folgt auf Basis spezifischer Stromver-
sche Direktinvestitionen (ADI) deutscher     fekte in der Realität nicht eingetreten                                       brauchseffizienzbenchmarks und deckt
multinationaler Unternehmen als Maß          sind.                                                                         auch Anlagen/Sektoren ab, die nicht im
für Investment Leakage. Sie finden kei-                                                                                    EU-ETS reguliert werden. Im Jahr 2018
nen signifikanten Effekt auf die Höhe der                                                                                  betrug der Anteil von EU-ETS Anlagen an

                                             4 Einige Studien verwenden indirekte Maße der CO2-Bepreisung, wie Unterschiede in Energiepreisen. Auch diese Analysen finden nur geringe Hin-
                                             weise auf Carbon Leakage (zum Beispiel Sato & Dechezleprêtre 2015; Aldy & Pizer 2015).
                                             5 Saussay und Sato 2018 nutzen Energiepreisdifferenzen zwischen Ländern als Ersatzvariable (Proxy) für unterschiedlich hohe CO2-Preise und
                                             untersuchen ihre Auswirkungen auf die Standortwahl bei M & A-Aktivitäten von multinationalen Produktionsunternehmen. Ihr Befund, dass ein
                                             Anstieg der Energiepreisdifferenzen zu verstärkten Akquisitionen in relativ günstigeren Ländern führt, weist auf Leakage hin. Allerdings ist dieser
                                             Effekt relativ klein.
                                             6 Siehe dazu: https://ec.europa.eu/clima/policies/ets/allowances/leakage_de
                                             7 Siehe dazu: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:120:FULL&from=EN
9                                            8 Siehe dazu: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/spk/Auswertungsbericht_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3
der Beihilfesumme (219 Mio. EUR) 69            grundsätzlichen Elementen an der kos-
Prozent; der größte Teil davon entfällt        tenlosen Zuteilung des EU-ETS. Neu ist
auf die Chemiebranche.8                        jedoch, dass Beihilfe empfangende Un-
                                               ternehmen Gegenleistungen für die Bei-
Im Rahmen des nationalen Brennstoffe-          hilfegewährung nachweisen müssen (In-
missionshandels (BEH) hat das Bundes-          vestitionen in Klimaschutz). Der
kabinett am 31. März 2021 die Verord-          finanzielle Umfang ist im Vergleich zu
nung über Maßnahmen zur Vermeidung             den Einnahmen darüber hinaus deutlich
von Carbon Leakage beim nationalen             geringer als beim EU-ETS. Es wird von
Brennstoffemissionshandel9 beschlos-           274 Mio. EUR im ersten Jahr ausgegan-
sen, der (Stand Juni 2021) noch vom            gen.
Bundestag zugestimmt werden muss.
Die Verordnung orientiert sich in den

                Maßnahme                                                 Kosten

Kostenlose Zuteilungen [EU-ETS]              ca. 3,5 Milliarden EUR (2019)10

Strompreiskompensation [EU-ETS / Non-        219 Mio. EUR (2018)8
ETS]

Carbon-Leakage-Schutz [BEH]                  274 Mio. EUR (2021)9

Was kommt auf uns zu? Neue Heraus-             bleibt. Die Anhebung der europäischen                                       zeigt deutlich, dass die kostenlosen Zu-
forderungen für die bisherigen Maß-            Klimaziele für 2030 bzw. 2050 wird un-                                      teilungen schon mittelfristig, zumindest
nahmen                                         weigerlich mit einer Senkung der Cap                                        aber längerfristig mengenbedingt ein
                                               des EU-ETS bzw. Erhöhung des linearen                                       Auslaufmodell sind.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der            Reduktionsfaktors (LRF), ggf. einem Re-
Klimapolitik auf nationaler und insbe-         basing12, einhergehen müssen. Das be-                                       Fehlender Investitionsanreiz:
sondere europäischer Ebene (Green              deutet wiederum, dass auch die „Indus-                                      Der bestehende Leakage-Schutz durch
Deal) kommen auf die oben beschrieben          trie Cap“ schneller als bisher sinken wird                                  kostenlose Zuteilung wird bei gegebener
Mechanismen neue Herausforderungen             und entsprechend weniger Zertifikate für                                    Emissions- und internationaler Handels-
zu:                                            die kostenlose Zuteilung zur Verfügung                                      intensität des jeweiligen Unternehmens
                                               stehen werden. Für die Phase 2021-2025                                      unabhängig von weiteren Voraussetzun-
Mengenproblem:                                 wird es zwar noch nicht zu Einschrän-                                       gen gewährt. Dadurch entsteht aber kein
Der bisherige Königsweg, die kostenlose        kungen der Zuteilung durch eine Anpas-                                      spürbarer Anreiz für die dringend erfor-
Zuteilung, läuft früher oder später in das     sung des Cross sectoral correction factor                                   derlichen Klimaschutzinvestitionen, wäh-
Problem, dass die künftig deutlich sin-        (CSCF) kommen.13 Aber Sultani et al. (in                                    rend das CO2-Preissignal abgeschwächt
kende Menge an Emissionsberechtigun-           Vorbereitung) schätzen, dass der CSCF                                       wird. Investitionen in klimafreundlichere
gen schlicht nicht mehr ausreichen wird,       bis zum Jahr 2030 auf rund 50 Prozent                                       Technologien würden nicht nur Emissio-
um für alle schutzbedürftigen Unterneh-        absinken wird. Ab Mitte der 2020er Jahre                                    nen senken, sondern auch einen wirksa-
men eine auskömmliche Zuteilung zu ge-         müssten daher Emissionsberechtigun-                                         meren Schutz gegen Produktionsverla-
währleisten. Bereits jetzt kommt ein im-       gen, die eigentlich für die Auktionierung                                   gerungen bewirken: Neue bzw. moderni-
mer schärferer sektorübergreifender            vorgesehen waren, stattdessen kosten-                                       sierte Produktionskapazitäten binden ein
Korrekturfaktor zur Anwendung, damit           los an Industrieunternehmen verteilt                                        Unternehmen stärker an einen Standort
die Benchmark-basierte Zuteilung inner-        werden. Anfang der 2030er Jahre würde                                       als dies die Aussicht auf eine jährliche
halb des zulässigen Industrie-Caps11           selbst dies nicht mehr ausreichen. Dies                                     kostenlose Zuteilung könnte.

                                               8 Siehe dazu: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/spk/Auswertungsbericht_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3
                                               9 Siehe: https://www.bmu.de/gesetz/verordnung-ueber-massnahmen-zur-vermeidung-von-carbon-leakage-durch-den-nationalen-brennstoffe-
                                               missions/
                                               10 Im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) insgesamt 141 Millionen EU-Allowances (EUA) kostenlos
                                               zugeteilt (https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/VET-Bericht-2019_Summary.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Für
                                               die Berechnung wurde eine EUA Preis von 25 €/t angenommen.
                                               11 Aktuell werden 57 Prozent aller Zertifikate versteigert, und entsprechend 43 Prozent für die kostenlose Zuteilung verwendet. Siehe: https://ec
                                               .europa.eu/clima/policies/ets/allowances_de
                                               12 Siehe dazu Abschnitt 6.7 im Impact Assessment der EU Kommission: https://ec.europa.eu/clima/sites/clima/files/eu-climate-action/docs/im-
                                               pact_en.pdf
10
                                               13 https://ec.europa.eu/clima/news/commission-adopts-uniform-cross-sectoral-correction-factor-be-applied-free-allocation-2021-2025_en
CO2-GRENZAUSGLEICHS-
     MODELLE ALS ALTERNATIVE
     OPTIONEN ZUM CARBON-
     LEAKAGE-SCHUTZ
     Ein Überblick zu CO2-Grenzausgleichs-        zember 2019, welcher ein CO2-Grenzaus-
     modellen                                     gleichssystem für ausgewählte Sektoren
                                                  ab dem Jahr 2023 in Erwägung zieht.
     Aufgrund der genannten Herausforde-
     rungen ist das Potenzial für die Weiter-     Ein Grenzausgleich soll mit Blick auf den
     führung der bestehenden Regelungen           Klimawandel Carbon Leakage verhin-
     zum Carbon-Leakage-Schutz in der             dern (EU-Kommission 2020). Die Europä-
     (schon relativ nahen) Zukunft begrenzt.      ische Kommission hat als Beispiele meh-
     Eine vieldiskutierte Alternative zur kos-    rere Ausgestaltungsformen genannt
     tenlosen Zuteilung als Carbon-Leakage-       (EU-Kommission 2020). Darunter sind
     Schutz sind Grenzausgleichsinstrumente.      sowohl Grenzausgleichs-Instrumente im
                                                  engeren Sinne (CO2-Grenzsteuer oder -
     Auf europäischer Ebene wurde seit 2007       Zoll auf Importe, Ausweitung des EU-ETS
     im Zuge eines Vorschlags zur Reform des      auf Importe) als auch eine Verbrauchs-
     europäischen Emissionshandelssystems         abgabe (CO2-Steuer/-Abgabe auf ausge-
     EU-ETS ein Grenzausgleich diskutiert.        wählte importierte und heimische Pro-
     Momentum erhielt diese Diskussion mit        dukte), siehe Box.
     der Vorstellung des Green Deal im De-

       Grenzausgleich im engeren Sinne (i.e.S.)
       (Grenzsteuer oder Erweiterung EU-ETS)                Verbrauchsabgabe

     Beim Grenzausgleich i.e.S. werden mehrere Bei der Verbrauchsabgabe wird für End-
     grundsätzliche Ausgestaltungsformen dis- produkte eine Abgabe für den CO2-Gehalt
     kutiert:                                   erhoben. Die Verbrauchsabgabe selbst
                                                stellt zunächst eine Zusatzbelastung zum
     Grenzsteuer: Importe werden mit einer      EU-ETS dar - sowohl für heimische Produk-
     Steuer belegt, die in ihrer Höhe der euro- te als auch für Importe, nicht aber für Ex-
     päischen CO2-Bepreisung entsprechender porte.
     Produkte entspricht und so einen Aus-
     gleich hinsichtlich der CO2-Kosten schafft Dadurch kann die Verbrauchsabgabe im
                                                Verbund mit Entlastungen (zum Beispiel
     Erweiterung des EU-ETS: Importe werden Ausstieg aus dem EU-ETS) grundsätzlich so
     in den bestehenden ETS-Zertifikatepool     ausgestaltet werden, dass Importe und
     einbezogen oder müssen Zertifikate zum heimische Produkte vergleichbar belastet
     ETS-Preis aus einem separaten Pool erwer- und Exporte entlastet werden.
     ben - kalkulatorisches („notional“) ETS
     (vgl. Lamy, P., Pons, G. und Leturcq, P.
     (2020))

11
Exkurs: Rechtliche Rahmenbedingungen der     ze“ ansetzen und damit nur Produkte                                           Recht) abgelehnt und nach dem ordentli-
Grenzausgleichsmodelle14                     betreffen, die aus dem Ausland in die EU                                      chen Gesetzgebungsverfahren vorgegan-
                                             importiert werden. Beispielhaft kann hier                                     gen werden. Für eine als solches dekla-
EU Recht – Rechtsgrundlage und Ver-          etwa die Antidumpingverordnung ge-                                            rierte Grenzausgleichsteuer auf Importe
fahrensvorschriften                          nannt werden, auf die sich beispielsweise                                     - wie sie mit der Grenzsteuer angedacht
                                             die Anti-Dumping-Zölle stützten, welche                                       zu sein scheint - wäre dahingegen wohl
Als Rechtsgrundlage für einen CO2-           die EU vor einigen Jahren auf chinesische                                     vom besonderen Gesetzgebungsverfah-
Grenzausgleich kommen insbesondere           Solar-Panels erhob. Hier ist keine Ein-                                       ren mit Einstimmigkeit im Rat auszuge-
zwei Bestimmungen des Vertrags über          stimmigkeit erforderlich, sondern es                                          hen, was eine signifikante politische Hür-
die Arbeitsweise der Union (AEUV) in Fra-    kann im ordentlichen Gesetzgebungsver-                                        de für die Einführung eines solchen
ge: Die Umweltkompetenz in Art. 192          fahren entschieden werden. Allerdings                                         Mechanismus darstellen mag.18
AEUV und die Außenhandelskompetenz           kann diese Rechtsgrundlage eben auch                                          Was die Einführung einer generellen
aus Art. 207 AEUV.15 Erstere kann ge-        nicht genutzt werden, um Sachverhalte                                         neuen CO2-Steuer auf EU-Produkte wie
nutzt werden für Maßnahmen zu „Erhal-        zu regeln/harmonisieren, die Produkte                                         auch Importe (Stichwort „Verbrauchsab-
tung und Schutz der Umwelt sowie Ver-        innerhalb der EU betreffen.16                                                 gabe”) betrifft, so ist ebenso von Art. 192
besserung ihrer Qualität“, zum „Schutz                                                                                     AEUV als Rechtsgrundlage auszugehen.
der menschlichen Gesundheit“, für die        Für die von der EU-Kommission ange-                                           Eine handelspolitische Motivation ist al-
„umsichtige und rationelle Verwendung        dachten Ausgestaltungsoptionen eines                                          lein schon durch die Natur der Maßnah-
der natürlichen Ressourcen“ sowie für        CO2-Grenzausgleiches i.e.S. („Grenzaus-                                       me nicht anzunehmen. Auch ist der Steu-
die „Förderung von Maßnahmen auf in-         gleichsteuer“ für Importe aus Carbon                                          ercharakter wohl nicht zu verwehren -
ternationaler Ebene zur Bewältigung re-      Leakage gefährdeten Sektoren; Auswei-                                         zumal die EU-Kommission diesen selbst
gionaler oder globaler Umweltprobleme        tung des Emissionshandels auf Importe                                         aufgebracht hat. Damit wäre die Maß-
und insbesondere zur Bekämpfung des          aus Carbon Leakage gefährdeten Sekto-                                         nahme im besonderen Gesetzgebungs-
Klimawandels“ (Art. 191 Abs. 1 AEUV).        ren, bzw. kalkulatorisches ETS) wären                                         verfahren mit Einstimmigkeit im Rat zu
Sie wurde insbesondere auch für den          also grundsätzlich beide Rechtsgrundla-                                       treffen, wobei wiederum die Möglichkeit
Emissionshandel (EU-ETS) genutzt und         gen denkbar; wobei nach Rechtspre-                                            einer Nutzung der „Passerelle“-Klausel
erlaubt den EU-Institutionen in der Regel    chung des EuGH eine doppelte Rechts-                                          besteht und der Rat einstimmig für die
nach dem ordentlichen Gesetzgebungs-         grundlage möglichst zu vermeiden und                                          Einführung einer solchen Steuer das Ein-
verfahren, das heißt mit qualifizierter      entsprechend eine „Haupt“-Rechts-                                             stimmigkeitserfordernis aussetzen könn-
Mehrheit in Rat und Parlament, zu ent-       grundlage auszuwählen ist. Diesbezüg-                                         te.
scheiden. Hier besteht allerdings eine       lich hat die EU Kommission in den letz-
wichtige Ausnahme für „Maßnahmen             ten Wochen mehrfach betont, dass es
vorwiegend steuerlicher Art“ (Art. 192       sich beim CO2-Grenzausgleich eben nicht
Abs. 2 S. 2 AEUV). Diese erfordern ein be-   um eine Außenhandels-, sondern um
sonderes Gesetzgebungsverfahren – und        eine Umweltschutzmaßnahme handelt
damit Einstimmigkeit unter den Mit-          und man entsprechend von Art. 192
gliedstaaten im Rat. Zwar besteht die        AEUV als Rechtsgrundlage ausgeht.
Möglichkeit, dass der Rat beschließt, für
ein bestimmtes Vorhaben diese Einstim-       Damit stellt sich die Frage nach dem Ge-
migkeitserfordernis auszusetzen (die so-     setzgebungsverfahren, bzw. nach der er-
genannte „Passerelle“-Klausel), aller-       forderlichen Mehrheit: Für das EU-ETS
dings erfordert dieser Ratsbeschluss         hat der EuGH entschieden, dass es sich
seinerseits dann Einstimmigkeit (Art. 192    hierbei nicht um eine „Steuer“ im Sinne
Abs. 3 AEUV).                                des EU Rechts handelt, so dass hier kei-
                                             ne Einstimmigkeit erforderlich sei.17 Da-
Die Außenhandelskompetenz nach Art.          mit könnte auch für einen CO2-Grenzaus-
207 AEUV hingegen wird regelmäßig für        gleich, der an das EU-ETS anknüpft, der
Maßnahmen genutzt, die „an der Gren-         Steuercharakter (zumindest nach EU

                                             14 Für eine ausführliche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen eines CO2-Grenzausgleichs siehe Nysten: Eine EU CO2-Bepreisung für
                                             internationale Importe, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 52 vom 23.06.2021 https://stiftung-umweltenergierecht.de/wp-con-
                                             tent/uploads/2021/06/Stiftung_Umweltenergierecht_WueBerichte_52_Hintergrundpapier_CBAM-3.pdf
                                             15 Grundsätzlich muss der EU Gesetzgeber neben der Rechtsgrundlage auch vortragen, dass die geplante Maßnahme dem Subsidiaritätsgrund-
                                             satz entspricht, also ein Ziel verfolgt, das nicht durch die Mitgliedstaaten (besser) erreicht werden kann, und das verhältnismäßig ist, das heißt,
                                             das nicht über das Mindestmaß des zur Zielerreichung Notwendigen hinausgeht. Für den Grenzausgleich wird - zumindest im Rahmen dieser Aus-
                                             arbeitung - beides vorausgesetzt und nicht weiter betrachtet.
                                             16 Damit würde diese Rechtsgrundlage für die Verbrauchsabgabe ausscheiden.
                                             17 Vgl. etwa EuGH, Rs. C-366/10, IATA, Urt. v. 21.12.2011, dazu umfassend auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in jener Rechts-
                                             sache.
                                             18 Aus diesem Grund sind auch die bisherigen Bestrebungen der EU Kommission, die EU Energiesteuerrichtlinie zu reformieren, bislang geschei-
                                             tert: Die EU Kommission hatte 2011 zwar einen Vorschlag vorgelegt, der aber 2015 zurückgezogen wurde, da sich im Rahmen der Trilog-Ver-
                                             handlungen abzeichnete, dass es nicht zu Mehrheiten geschweige denn zu einer Einstimmigkeit im Rat kommen würde. Selbst im EU Parlament
                                             wurde der Entwurf, der im Wesentlichen auf die Besteuerung von Kraftstoffen nach ihrem CO2-Gehalt abzielte, auseinandergenommen und unter
12
                                             Leitung der Luxemburgischen Berichterstatterin weitestgehend abgelehnt.
WTO-Recht – Diskriminierungsverbot             sind, dass dem im Rahmen der Maßnah-                                      nach dem ausländische Produkte aus
und mögliche Rechtfertigungsmöglich-           me Rechnung getragen werden muss.20                                       Ländern, in denen es keine entsprechen-
keiten                                                                                                                   de CO2-Bepreisung gibt, im Rahmen des
                                               Für den CO2-Grenzausgleich bzw. die un-                                   CO2-Grenzausgleichs nach ihrem CO2-
Nach Art. I:1 GATT (General Agreement          terschiedlichen Ausgestaltungsoptionen                                    Fussabdruck bepreist werden. Dies mag
on Tariffs and Trade) haben die Vertrags-      ergeben sich damit folgende Fragestel-                                    gegenüber EU-Produkten als aufwändi-
staaten grundsätzlich alle Vorteile, die       lungen:                                                                   ger gesehen oder empfunden werden.
sie einem anderen Vertragsstaat gewäh-                                                                                   Ferner ist auch die grundsätzliche
ren, auch allen anderen einzuräumen            Für die Grenzsteuer mag ja noch argu-                                     Gleichbehandlung schwierig: Immerhin
(Meistbegünstigungsprinzip). Nach Art.         mentiert werden können, dass es sich                                      muss irgendeine Grundlage für die CO2-
III:1 GATT gilt zudem das Prinzip der In-      hier um eine „Grenzausgleichsteuer“ im                                    Bepreisung gewählt werden, die – ange-
länderbehandlung: Demnach darf nicht           Sinne des GATT handelt; für die Erweite-                                  sichts der unterschiedlichen Verhältnisse
nur keine Ungleichbehandlung unter             rung des EU-ETS müsste jedoch erst ein-                                   in den unterschiedlichen Ländern –
den (anderen) Vertragsstaaten stattfin-        mal geprüft werden, ob das EU-ETS un-                                     schwerlich „komplett fair“ und „gleich“
den, sondern dürfen gleichartige Produk-       ter den (weiten) WTO-rechtlichen Begriff                                  inländischen Produkten auszugestalten
te aus anderen Vertragsstaaten nicht un-       der Steuer fallen würde. Während dies                                     sein wird (man denke alleine schon an
gleich bzw. schlechter als inländische         zwar nicht ausgeschlossen ist, befreit der                                die mannigfaltigen unterschiedlichen
Produkte behandelt werden. Dies bein-          Umstand der „Grenzausgleichsteuer“,                                       CO2-Bepreisungspolitiken in den unter-
haltet neben Steuern o.ä. auch Verfah-         wie erläutert, nicht von der Einhaltung                                   schiedlichen Ländern).
rensvorschriften und Nachteile, die mit        der Grundsätze des GATT.
administrativem Mehraufwand einherge-                                                                                    Womit man sich zwangsläufig fragen
hen.                                           Entsprechend ist die spannendere Frage,                                   muss, ob eine etwaige Ungleichbehand-
                                               ob im Rahmen des CO2-Grenzausgleichs                                      lung (bzw. Verstöße gegen die Prinzipien
Zwar erlaubt Art. II:2 Buchst. a) soge-        „gleichartige“ Produkte gleich oder un-                                   der Meistbegünstigung und Inländerbe-
nannte Grenzausgleichsteuern als In-           gleich behandelt werden.                                                  handlung) gerechtfertigt werden kön-
strument. Allerdings müssen auch diese                                                                                   nen. Immerhin soll der CO2-Grenzaus-
so ausgestaltet sein, dass es nicht zu ei-     Nach der Spruchpraxis des Appellate                                       gleich grundsätzlich dem (internatio-
ner Schlechterstellung ausländischer           Body sind „gleichartige“ Produkte insbe-                                  nalen) Klima- und damit Umweltschutz
Produkte kommt, das heißt, die Grund-          sondere solche, die a) die Eigenschaften,                                 dienen. Allerdings darf – um die Recht-
sätze der Meistbegünstigung und Inlän-         Natur und Qualität der Produkte, b) die                                   fertigung nach Art. XX GATT zu ermögli-
derbehandlung gelten weiterhin.                Endverwendungsmöglichkeiten, c) Ver-                                      chen – dann eben in der Ausgestaltung
                                               brauchervorlieben und -gewohnheiten                                       (ungeachtet der konkreten Ausgestal-
Wird doch eine Ungleichbehandlung              sowie d) Zollklassifizierungstarife21 mit                                 tungsoptionen) keine willkürliche (das
gleichartiger Produkte festgestellt, so        den inländischen Produkten teilen. Der                                    heißt vornehmlich im Verfahren) bzw.
kann diese ggf. nach Art. XX GATT unter        CO2-Grenzausgleich zielt dabei (fast                                      ungerecht-fertigte Diskriminierung vor-
anderem auch durch den Umweltschutz            schon) per definitionem auf genau sol-                                    liegen. Hier ist insbesondere an das Ver-
bzw. sogar den Klimaschutz gerechtfer-         che „gleichartige“ Produkte ab. Insbe-                                    fahren zu denken, mit dem ausländische
tigt werden. Allerdings müssen die Maß-        sondere kann nicht argumentiert wer-                                      Produkte entweder generell besteuert
nahmen frei von willkürlicher oder unge-       den, dass die inländischen Erzeugnisse                                    werden oder in das kalkulatorische („no-
rechtfertigter Diskriminierung sein, was       in irgendeiner Weise CO2-ärmer und da-                                    tional“) ETS einbezogen werden. Ferner
nach der Spruchpraxis des Appellate            mit umweltfreundlicher wären – wenn                                       sind die Verhältnisse in den jeweiligen
Body darauf hinausläuft, dass a) auslän-       überhaupt, dann unterscheidet sie ledig-                                  Ländern zu berücksichtigen: Nach der
dische Produkte keinen schwerwiegen-           lich die (Art der) CO2-Bepreisung von aus-                                Spruchpraxis des Appellate Body scheint
den Verfahrenshürden (etwa Anerken-            ländischen Produkten, was aber keine                                      es angeraten, dass CO2-Bepreisungsme-
nungsverfahren) unterstellt werden und         Änderung der Produkteigenschaft aus-                                      chanismen anderer Länder anerkannt
b) die Ungleichbehandlung in der Sache         macht.22 Damit müsste also auch eine                                      und entsprechend in irgendeiner Weise
gerechtfertigt ist, das heißt, dass sie ins-   Gleichbehandlung sowohl zu inländi-                                       angerechnet werden müssten. Immerhin
besondere nicht über das für das Errei-        schen Produkten, als auch für ausländi-                                   sind diese Mechanismen ebenso wie der
chen des mit der Maßnahme angestreb-           sche Produkte untereinander gewährleis-                                   CO2-Grenzausgleich auf das Ziel des Kli-
te Politikziels Notwendige hinausgehen.19      tet werden.                                                               maschutzes bedacht und würden – wenn
Dieses kann sogar eine gewisse Differen-                                                                                 sie nicht anerkannt würden – zu einer
zierung erfordern, wenn nämlich die Ver-       Dies ist allerdings schwierig: Zunächst                                   Benachteiligung von Produkten aus Län-
hältnisse bezogen auf das Politikziel in       wird es in irgendeiner Form wohl ein An-                                  dern führen, die sich diesem Ziel ebenso
den anderen Ländern so unterschiedlich         erkennungsverfahren geben müssen,                                         verschrieben haben. Fraglich ist aber,

                                               19 Vgl. etwa Appellate Body, US – Shrimp 1998, Rz. 168ff; Appellate Body. US – Gasoline 1996, S. 25f.
                                               20 Vgl. Appellate Body, US – Shrimp 1998, Rz. 164f; in der Literatur (umfassend) etwa: Qin, Defining Non-discrimination under the Law of the
                                               World Trade Organisation, Boston University International Law Journal, 2005, S. 265.
                                               21 Vgl. Appellate Body, EC- Asbestos 2001.
13                                             22 Nach Spruchpraxis des Appellate Body begründen die Verhältnisse bzw. Produktionsmethoden zwar möglicherweise eine Ungleichbehandlung
                                               auf der Rechtfertigungsebene – ändern aber nicht bereits die grundsätzliche Gleichartigkeit der Produkte. Vgl. auch im Folgenden.
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