Infoblatt - Affoltern im Emmental - Gemeinde Affoltern im Emmental

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Affoltern im Emmental

Infoblatt
Dezember 2019
Infoblatt - Affoltern im Emmental - Gemeinde Affoltern im Emmental
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GEMEINDE Infoblatt

Inhaltsverzeichnis

VORWORT DES GEMEINDEPRÄSIDENTEN ............................................................................ 4

GEMEINDEVERSAMMLUNG ..................................................................................................... 5
 1. Budget für das Jahr 2020 .................................................................................................. 6
 2. Orientierungen des Gemeinderates .................................................................................. 9
 3. Verschiedenes .................................................................................................................. 9

AUS DEN KOMMISSIONEN ..................................................................................................... 10
 Aus der Emmenthalerhofkommission ..................................................................................... 10
 Aus der Sicherheits-, Tourismus- und Kulturkommission ....................................................... 11
 Aus der Energiekommission ................................................................................................... 15
 Aus der Weg- und Waldkommission ...................................................................................... 20
 Aus der Bau- und Liegenschaftskommission.......................................................................... 22

ALLGEMEIN .............................................................................................................................. 24

Impressum

Redaktion                         Sabrina Keller, Verwaltungsangestellte
                                  Carl-Luca Scheef, Lernender

Autoren                           Gemeindeverwaltung
                                  Gemeinderat
                                  Vereine

Fotos                             Christian Kobel
                                  Hans Morgenthaler
                                  Hans Mosimann
                                  Verwaltungsangestellte

Druckerei                         Druckerei Schürch AG
                                  Bahnhofstrasse 9
                                  4950 Huttwil

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Vorwort des Gemeindepräsidenten

Werte Bürgerinnen und Bürger

Der Mensch ist grundsätzlich frei seine freie Zeit so einzusetzen, wie er es für richtig erachtet.
Als Gemeindepräsident habe ich mich entschieden, einen Teil meiner Zeit der Bevölkerung von
Affoltern zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit zwei Gemeinderätinnen, vier Gemeinderäten,
sieben Kommissionen und einem jungen dynamischen Verwaltungsteam, versuchen wir nach
bestem Wissen und Gewissen die an uns gestellten Aufgaben zu erledigen.
Zudem stehen der Gemeinde von Affoltern aktive Bürgerinnen und Bürger zur Seite auf die wir
zählen und bauen können.

Und die, welche sich nicht aktiv an der politischen Arbeit beteiligen? Das sind die Stammtisch-
politiker («Ich habe schon immer gesagt, dass…!!»), die Gestressten («Was, dass soll ich alles
lesen? »), die Vergesslichen («Was, letztes Wochenende waren Abstimmungen? ») und
schliesslich die Resignierten («Die machen ja sowieso was sie wollen! »).
Fakt ist, dass die Beteiligung vor allem an den Gemeindeversammlungen, Abstimmungen und
Wahlen sehr klein ist. Auch wenn wir in einer guten Zeit leben, ist es gerade dann wichtig teil zu
nehmen und mitzubestimmen. Den Aktiven das Gefühl geben, dass ihre Arbeit geschätzt wird.
Wir versuchen Euch in das politische Leben mitzunehmen - lasst Euch mitziehen und erscheint
zahlreich an unseren Gemeindeversammlungen!

In unserem Dorf haben wir das Vorrecht in ruhiger, sauberer Umgebung zu wohnen, nach unse-
rem Moto:
                                 Modern, Urchig u Heimelig

Ich freue mich auf ein zahlreiches Erscheinen und verbleibe

der Gemeindepräsident

Marius Zollet

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Gemeindeversammlung
vom Donnerstag, 5. Dezember 2019, 20.00 Uhr Mehrzweckraum der Schule Affoltern

Traktanden:

1. Budget für das Jahr 2020
    Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen für das Jahr 2020
    Informationen über den Finanzplan 2019 bis 2024

2. Orientierungen des Gemeinderates

3. Verschiedenes

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 lag im Sinne von Art. 61 Abs. 1 des
Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. ab dem 28. Juni 2019 während
30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflage wurde im
Anzeiger von Trachselwald am 27. Juni 2019 publiziert. Das Protokoll wurde durch den Gemein-
derat in Anwendung von Art. 61 Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde
Affoltern i.E. an der Sitzung vom 21. August 2019 genehmigt.

Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen
nach der Versammlung schriftlich und begründet an die Regierungsstatthalterin des Verwaltungs-
kreises Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Ver-
letzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu bean-
standen (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 5. Dezember 2019 das 18. Altersjahr erreicht haben,
in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Ge-
meinde Affoltern i.E. angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.

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Traktandum 1
Budget 2020
Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen
für das Jahr 2020
Informationen über den Finanzplan 2019 bis 2024
                                                                      Gemeinderat Beat Leu

Budget 2020 und Finanzplan 2019 - 2024
- Festsetzung der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer
- Genehmigung Budget 2020
- Kenntnisnahme Finanzplan 2019 - 2024

Das Budget 2020 wurde nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 gemäss Artikel 70
Gemeindegesetz erstellt.

Ausgangslage
Aufgrund der negativen Ergebnisse der vergangenen Jahresrechnungen sowie der stagnieren-
den Steuererträge in den vergangenen Jahren haben die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre
zur Deckung von Aufwandüberschüssen in der Folge stetig abgenommen. Sie betragen per Bi-
lanzstichtag 31. Dezember 2018 noch rund 1.272 Mio. Franken. Trotz Steuererhöhung auf den
1. Januar 2019 rechnet das Budget 2019 ebenfalls mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 46’170.00, so dass die Reserve weiter leicht abnehmen wird.

Erfolgsrechnung
Das vorliegende Budget 2020 wurde berechnet auf einer unveränderten Steueranlage von 1.86
Steueranlagezehntel sowie einer Liegenschaftssteuer von 1.2 Promille vom amtlichen Wert. Das
Budget basiert ferner auf dem aktualisierten Investitionsprogramm 2019 bis 2024 sowie den
Budgeteingaben der Kommissionen und Verwaltungsstellen. Die Erfolgsrechnung des allgemei-
nen Haushalts (Steuerhaushalt) schliesst voraussichtlich dennoch mit einem Aufwandüberschuss
von CHF 45'030.00 ab, welcher durch die vorhandenen kumulierten Ergebnisse der Vorjahre ge-
deckt werden kann. Die konsolidierte Rechnung (mit Spezialfinanzierungen vor Rechnungsaus-
gleich) erwirtschaftet einen Aufwandüberschuss von CHF 14’140.00.

Spezialfinanzierungen
Die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfall schliessen wie
folgt ab:
Wasserversorgung:            Ertragsüberschuss          CHF 10'850.00
Abwasserentsorgung:          Ertragsüberschuss          CHF 51'700.00
Abfall:                      Aufwandüberschuss          CHF 31'660.00
Die Abwassergebühr kann auf den 1. Januar 2020 von CHF 3.70/m3 auf CHF 2.80/m3 gesenkt
werden. Dies weil ab dem Jahr 2020 keine Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt ARA
Dürrenroth mehr bezahlt werden muss.
Der Aufwandüberschuss der Spezialfinanzierung Abfall kann durch das vorhandene Eigenkapital
(Stand 31. Dezember 2018: CHF 153'343.38) gedeckt werden.

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Zusammenzug Budget 2020 (Allgemeiner Haushalt) im Vergleich mit dem Budget 2019 und der
Rechnung 2018 (Beträge in CHF):

                                      Budget              Budget           Rechnung 2018
                                       2020                2019

 Allgemeine Verwaltung                     -572’950           -553’495          -604'538.89
 Öffentliche Sicherheit                     -31’100                560           -31'071.31
 Bildung                                   -952’830           -962’795          -884'413.02
 Kultur, Sport, Freizeit, Kirche            -24’530            -18’840           -17'350.05
 Gesundheit                                  -5’100             -4’350            -3'572.70
 Soziale Sicherheit                        -925’020           -924’180          -870'171.15
 Verkehr                                   -378’120           -358’480          -316'968.10
 Umweltschutz, Raumordnung                  -63’630            -77’250           -40'465.20
 Volkswirtschaft                             71’640             78’540            75'543.25
 Finanzen und Steuern                     2'836’610          2'774’120         2'671'298.70
 Total Aufwandüberschuss                    -45’030             -46’170          -21'708.47

Investitionsrechnung
Aus der Investitionsrechnung 2020 resultieren Nettoinvestitionen von rund CHF 1'347’000.00
(vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ bei neuen Projekten).
Sie teilen sich auf in
- Nettoinvestitionen Steuerhaushalt                CHF 1'102’000.00
- Nettoinvestitionen Wasserversorgung              CHF      231'000.00
- Nettoinvestitionen Abwasserentsorgung            CHF      297'000.00

Die wesentlichen Projekte sind:
Steuerhaushalt:                      Umbau Truppenunterkunft
                                     Strassensanierung Abschnitt Schweikhof
                                     Strassensanierung Abschnitt Junkholz, Juch, Schlatt
                                     Strassensanierung Schürweid
                                     Gewässerverbauung Schnyderhus
Wasserversorgung:                    Strassenquerung Junkholz
Abwasserentsorgung:                  GEP-Sanierung öffentliche ARA-Leitungen
                                     Abwasseranschluss Schürweid

Das Investitionsprogramm ist jedoch eine Momentaufnahme und wird laufend der aktuellen Situ-
ation angepasst (neue Erkenntnisse in Bezug auf Kosten und Ausführungszeitpunkt sowie zum
heutigen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbare Ereignisse).

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Fazit
Die Jahresrechnung 2020 wird voraussichtlich erneut einen Aufwandüberschuss aufweisen. Die
Jahresrechnung 2018 schloss bereits mit einem Aufwandüberschuss von CHF 21'708.47 ab, für
das Rechnungsjahr 2019 wird ebenfalls ein Aufwandüberschuss von rund CHF 46'170.00 erwar-
tet. Die zu erwartenden Defizite in den Jahren 2019 und 2020 können aber durch die kumulierten
Ergebnisse der Vorjahre (ehemals Eigenkapital) aufgefangen werden. Deren Bestand wird sich
jedoch per Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 auf rund CHF 1'182’000.00 reduzieren. Gemäss
den Empfehlungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung sollte diese «Reserve» rund 3
Steueranlagezehntel betragen. Der voraussichtliche Bestand per 31. Dezember 2020 beträgt im-
mer noch gut 10 Steueranlagezehntel.

Folgende Ereignisse werden das Rechnungsjahr 2020 prägen:
 Steigender Abschreibungsbedarf aufgrund linearer Abschreibungspraxis und Neuinvestitio-
    nen
 Ertrag aus militärischen Einquartierungen im Rahmen des Rechnungsjahres 2018
 Höherer Nettoaufwand im Bereich Sekundarstufe I
 Umsetzung Hochwasserschutz Waldeck und Wasserverbauung Rotbach
 Stagnierende Lastenausgleichsbeiträge an den Kanton bei den Ergänzungsleistungen und
    Sozialhilfe
 Nicht mehr nötige finanzielle Unterstützung der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung

Finanzplan 2019 bis 2024 / Ausblick
Das Budget 2020 und das vom Gemeinderat verabschiedete Investitionsprogramm wurde unver-
ändert in den Finanzplan 2019 bis 2024 aufgenommen. Der Finanzplan gibt einen Überblick über
die Entwicklung des Finanzhaushalts der Gemeinde in den nächsten 5 Jahren. Die mit der Ein-
führung von HRM2 massgeblichen Änderungen sind im Finanzplan enthalten. Seit der Einführung
von HRM2 wird das Verwaltungsvermögen linear nach der Anlagekategorie und der Nutzungs-
dauer abgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass der Abschreibungsbedarf in den ersten Jahren
nach der Einführung 2016 niedrig ausfällt aber stetig wächst.
Der Finanzplan rechnet trotz Steuererhöhung auf den 1. Januar 2019 auch in den künftigen
Jahren mit leichten Aufwandüberschüssen. Dies trotz der geplanten Einführung der internen
Verrechnung von Leistungen des Steuerhaushaltes zu Lasten der Spezialfinanzierungen auf
der Basis einer Vollkostenrechnung ab dem Jahr 2020. Diese können aber durch die kumulier-
ten Ergebnisse der Vorjahre aufgefangen werden. Trotz stetiger Abnahme der Reserve beträgt
diese am Ende der Planperiode immer noch rund 9 Steueranlagezehntel.
Der Gemeinderat beobachtet die Entwicklung mit grösster Sorgfalt.
Verweis
Das vollständige Budget 2020 kann 14 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversamm-
lung auf der Website www.affolternimemmental.ch eingesehen werden.

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Antrag des Gemeinderates:
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die
- Festsetzung der Gemeindesteueranlage auf das 1.86-fache des kantonalen Einheitssatzes
  (unverändert)
- Festsetzung der Liegenschaftssteuer auf 1.20 Promille des amtlichen Wertes (unverändert).

- Genehmigung des Budgets 2020 bestehend aus einem
   Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt von              CHF      45’030.00
   Ertragsüberschuss in der SF Wasserversorgung von           CHF      10’850.00
   Ertragsüberschuss in der SF Abwasserentsorgung von         CHF      51’700.00
   Aufwandüberschuss in der SF Abfallentsorgung von           CHF      31’660.00
   Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von                    CHF      14'140.00

Traktandum 2
Orientierungen des Gemeinderates
                                                         Gemeindepräsident Marius Zollet

Der Gemeinderat orientiert an der Gemeindeversammlung.

Traktandum 3
Verschiedenes
Sie haben das Wort….

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Aus den Kommissionen
Aus der Emmenthalerhofkommission

Informationen zum Emmentalerhof

Seit die IG Löie am Montag und Dienstag nicht mehr «wirtet», steht der «Löie» wieder leer und
wird nur periodisch für Sitzungen und – wenn denn solche im Ort sind – auch durch militärische
Einheiten genutzt. Wie weiter also mit dem Löie-Areal? Die nicht ständige Kommission «Em-
mentalerhof» hat sich an ihren Sitzungen mit diesem Thema befasst und verschiedene Lö-
sungsansätze geprüft. So haben wir im Frühjahr 2019 mit dem kantonalen Lebensmittelinspek-
tor auch die Möglichkeiten geprüft, den Restaurationsbetrieb wieder zu beleben. Die Begehung
mit dem zuständigen Mitarbeiter der Lebensmittelkontrolle hat zu einem ernüchternden Resultat
geführt. Die Küche im Emmentalerhof ist leider in einem so schlechten Zustand, dass für eine
Gastwirtschaftsbewilligung eine Gesamtsanierung ins Auge gefasst werden muss, welche ent-
sprechend hohe Kosten verursachen würde. Eine Investition in den «Löie» ist zurzeit nicht vor-
gesehen. Die nicht ständige Kommission «Emmentalerhof» hat verschiedene Lösungsansätze
formuliert und diese wird der Gemeinderat an einer der nächsten Sitzungen diskutieren und dar-
über beschliessen. Sobald hier konkrete Ergebnisse vorliegen, werden wir wieder informieren.
Weiter hat die Emmentaler Schaukäserei AG den Mietvertrag auf den 30.04.2020 gekündigt.
Wir stehen zurzeit am Anfang von Verhandlungen mit einer Mietinteressentin, welche die
Räume im Erdgeschoss mieten würde, um darin Schulungen abzuhalten.
Damit einher gehen Bestrebungen, die vorhandenen Hotelzimmer, welche über einen relativ tie-
fen Standard verfügen (wie z.B. Etagenduschen und –WC) etwas besser zu vermarkten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihr seht also, wir arbeiten daran, den «Löie» – in welcher
Form auch immer – wieder etwas zu beleben und insbesondere auch nach sinnvollen und reali-
sierbaren Nutzungsmöglichkeiten zum Wohle der Gemeinde zu suchen. In diesem Sinne hoffen
wir, Euch mit diesen Informationen zu dienen.

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Aus der Sicherheits-, Tourismus- und Kulturkommission
Einsätze Regiofeuerwehr Sumiswald vom 1.1.2019 – 15.10.2019

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                              Affoltern   Sumiswald       Trachselwald   Stützpunkt

                                      EINSÄTZE NACH GEMEINDEN
                                              Stützpunkt
                         Trachselwald             5%                      Affoltern
                              7%                                            23%

                          Sumiswald
                            65%

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Mit mybuxi im Emmental mobil

In den Gemeinden Affoltern, Heimiswil, Hasle und Rüegsau wird 2020 für ein Jahr ein Pilotver-
such mit dem mybuxi-Rufbus durchgeführt. Der Name ist eine Abkürzung für «Bus-Taxi» - das
mybuxi ist ein «Zwischending» zwischen den grossen Bussen des öffentlichen Verkehrs und
kleinen Taxis. Die Gemeinden wollen mit dem Versuch testen, ob die Mobilitätsbedürfnisse ihrer
Einwohner/innen und Besucher/innen der Region besser erfüllt werden können.
Die Minibusse von mybuxi fahren genau dann wann und dort wo sie innerhalb des Einsatzge-
bietes nachgefragt werden. Die Bedienzeiten orientieren sich am «ersten und letzten Zug» in
Hasle-Rüegsau. Wenn mehrere Personen in die gleiche Richtung fahren wollen, legt das Sys-
tem die Fahrten automatisch zusammen. Bestellt werden kann das mybuxi über eine App, oder
bei Bedarf über das Telefon. Die Fahrt kostet CHF 5, für Vielfahrer gibt es Zehnerkarten für
CHF 45. Die App zeigt an, wann und wo das mybuxi den Fahrgast abholen wird.

Die ersten Erfahrungen mit diesem System hat mybuxi bereits in Herzogenbuchsee gesammelt.
Seit April 2019 werden dort die Fahrleistungen in Zusammenarbeit mit dem Verein «EBuxi» er-
bracht. Die Nachfrage in Herzogenbuchsee und der Nachbargemeinde Niederönz übertraf von
Anfang an die Erwartungen, so dass das Angebot bereits ergänzt werden musste. Aus mehre-
ren Nachbargemeinden sind zudem Anfragen eingegangen, das Einsatzgebiet zu vergrössern.

Wie in Herzogenbuchsee soll mybuxi im Emmental mit einem Verein von freiwilligen Fahrerin-
nen und Fahrern «auf die Räder gestellt» werden. Dazu suchen wir Personen, die sich entwe-
der im Vorstand einbringen oder sich als Fahrer/innen ein oder mehrmals pro Woche für 4 oder
5 Stunden engagieren wollen. Dabei kann es sich sowohl um Pensionierte oder auch beruflich
aktive Personen handeln, welche das gemeinsame Ziel haben, die Region attraktiver zu gestal-
ten.

Ebenfalls gesucht werden Unternehmen und Organisationen, die mybuxi unterstützen und vom
neuen Mobilitätsangebot profitieren wollen.

Mit dem Pilotversuch im Emmental wollen die Gemeinden und die Initiatoren herausfinden, ob
mybuxi eine Ergänzung zum öffentlichen Verkehr werden kann. Daher wird der Versuch in en-
ger Zusammenarbeit mit der BLS durchgeführt. Neben den Transportunternehmen interessie-
ren sich auch das Amt für öffentlichen Verkehr und das Bundesamt für Verkehr für die mybuxi-
Pilotprojekte und unterstützen diese finanziell. Dabei geht es der öffentlichen Hand darum her-
auszufinden, ob ein «bedarfsgesteuertes Mobilitätsangebot» die Anforderungen der ländlichen
Regionen erfüllen kann. Gefördert wird mybuxi zudem von Engagement Migros, dem Förder-
fonds für Pionierprojekte der Migros, welche nachhaltige und soziale Projekte mit hohem Inno-
vationsgrad unterstützt.

mybuxi wird 2020 auch in den Gemeinden Ostermundigen und Stettlen starten. Zwei weitere
Regionen befinden sich aktuell in der Evaluation, eine davon in der französischen Schweiz und
eine im alpinen Raum.

Die Idee für mybuxi entstand im «innolab smart mobility», das 2018 in Bern gegründet wurde
und sich zum Ziel setzt, innovative Mobilitätsangebote zu entwickeln. Im innolab engagieren
sich Transportunternehmen wie die BLS, Bernmobil, die Jungfraubahn und Technologiefirmen
wie Puzzle ITC, netcetera und AWK. Verantwortlich für mybuxi ist die Kronawitter Innovation
GmbH.

      12
GEMEINDE Infoblatt

Perimeter und mögliche Haltestellen von mybuxi im Emmental

bfu-Sicherheitstipp - Machen Sie sich sichtbar

Die Gleichung ist einfach: Mehr Sichtbarkeit bedeutet mehr Sicherheit. Denn bei Dämmerung,
Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen ist das Unfallrisiko im Strassenverkehr drei-
mal höher als am Tag. Deshalb sorgen helle Köpfe vor, indem sie sich rundum mit reflektieren-
den Kleidern oder Accessoires sichtbar machen.

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GEMEINDE Infoblatt

Die Tipps der bfu

      Zu Fuss und beim Joggen:

       Dank reflektierenden Materialien und hellen Kleidern werden Sie von den anderen Ver-
       kehrsteilnehmenden besser gesehen. Am besten tragen Sie reflektierende Accessoires
       an den Beinen und Armen. Weil diese stets in Bewegung sind, fallen Sie damit im Stras-
       senverkehr noch besser auf.

      Auf dem Velo oder E-Bike:

       Die meisten Fahrräder sind im Dunkeln nur schlecht sichtbar. Speichenreflektoren oder
       reflektierende Pneus erhöhen darum Ihre Sicherheit enorm. Auch reflektierende Kleider
       oder Accessoires tragen viel zur Sichtbarkeit bei. Beleuchtung und Reflektoren hinten
       und vorne am Velo oder E-Bike sind nicht nur regelkonform, sondern auch ein Muss für
       mehr Sichtbarkeit und Sicherheit.

      Beim Autofahren:

       Wenn Sie Ihre Front- und Heckscheiben im Winter von Eis befreien, sorgen Sie auch
       stets bei den Scheinwerfern für klare Sicht. Schalten Sie dabei jeweils kurz das Licht ein,
       damit Sie Vorder- und Rücklichter kontrollieren können. Fahren Sie stets so, dass Sie in-
       nerhalb der Sichtweite anhalten können.

Mehr zum Thema Sichtbarkeit finden Sie auf www.madevisible.swiss

Weihnachtsbeleuchtung Häusernmoos und Herbrig
Alljährlich in der Adventszeit erleuchten viele Sterne die Strassen der Gemeinde Affoltern.
Schon zu Schärligszeit wurden die einzigartigen Sterne im Weier angeschafft, 1998 kam die
Weihnachtsbeleuchtung von 24 Sternen in Affoltern und Häusernmoos dazu. Da diese noch alt-
hergebrachten Glühbirnen benötigten, wurden sie 2014 von Mitgliedern des Verkehrsvereins
mit praktischen, energiesparenden LED- Lichterketten umgerüstet.

Das Aufhängen aller Sterne wird von der Wegequipe erledigt. Im vergangenen Jahr sind von
der Firma Onyx im Häusernmoos und in der Herbrig neue Kandelaber gestellt worden. Leider
fehlen hier noch die Steckdosen, um die Sterne mit dem Stromnetz verbinden zu können. Das
heisst für die Bewohner dieser Gemeindeteile, dass nicht alle Sterne montiert werden können.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und hoffen, dass Sie auch ohne die Weihnacht-
sterne eine besinnliche Adventszeit erleben dürfen.

       14
GEMEINDE Infoblatt

Aus der Energiekommission

Wasser

Untersuchungsresultate für Trinkwasser der mb microbat ag, Langenthal, vom 15. April 2019:

Physikalische und chemische Untersuchungsergebnisse

 Messgrösse               Einheit     Methode                  Resultat       HW        NG
                                      (MB-Methodennr.)
        Trübung*             NTU        ISO 10304 (L 530)          0.02
GEMEINDE Infoblatt

Abwasser

Im 2019 konnte im Bereich Abwasser die Aebnit und das Grütt neu ans ARA-Netz angeschlos-
sen werden. Im Rahmen des GEP wurde der 2. Teil der Gemeindeleitungen gespült und ge-
prüft. Es kamen wiederum weniger Schäden zum Vorschein als angenommen. Das Regenüber-
laufbecken in Häusernmoos wurde erfolgreich an den ARA Verband und damit an die ZALA
übergeben.

Gewässerschutzvorschriften für Privatschwimmbäder und Teiche

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GEMEINDE Infoblatt

Neue Verbrauchsgebühr

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 15. Oktober 2019 beschlossen, dass die Verbrauchs-
gebühr ab 01.01.2020 auf das Minimum, CHF 2.80 / m3 (vorher CHF 3.70/ m3), gesenkt wird.

Abfall

Abfallerhebung 2016 bis 2018

                                                   Sammelstelle Stockplatz
                           13200
              15000    12070 12270
  Kilogramm

              10000                  8580                                                                                   2016
                                         7400
                                                7160       4780                                         5890
                                                       4700    4610                                             5040
                                                                                                            4140            2017
               5000
                                                                          592 589 485    11861179 971                       2018
                  0
                        Grünglas     Weissglas         Braunglas          Aluminium      Stahlblech       Karton

                                                       Kehricht Abfuhr
              270000                      266550

              260000                                             256810
  Kilogramm

              250000                                                                                                    2016
                                                                                        238404                          2017
              240000
                                                                                                                        2018
              230000
              220000
                                                              Hauskehricht

                                                        Grüngutabfuhr
              75000
                                          70000                  69820
              70000
 Kilogramm

              65000                                                                                                     2016
                                                                                        59650
              60000                                                                                                     2017

              55000                                                                                                     2018

              50000
                                                               Grünabfuhr

                                                       Papiersammlung
              70000
                                         66100
              65000
  Kilogramm

                                                                                                                        2016
              60000                                                                     57400
                                                                 55460                                                  2017
              55000                                                                                                     2018

              50000
                                                                 Papier

                                                                                                                       17
GEMEINDE Infoblatt

Stop Plastic

Kunststoffe stellen ein grosses Problem bei der Kompostierung und Vergärung von biogenen
Abfällen dar. Es ist wichtig, nur sortenreines Sammelgut - ohne Kunststoffverpackungen und
anderweitige Fremdstoffe - zu verwerten, damit die Verwendung als Kompost in der Landwirt-
schaft und im Garten nicht gefährdet ist
Deshalb ist die Trennung dieser Fremdstoffe bei der Grüngutsammlung eine Aufgabe die uns
alle angeht. Wichtigster Grundsatz: Fremdstoffe dürfen unter keinen Umständen in das Sam-
melgut gelangen.
Verschiedene Organisationen und Gemeinden haben eine gemeinsame Kampagne www.stop-
plastic.ch abrufbar zur Sensibilisierung der Problematik lanciert.

Bei Fragen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen ist die Wohn- resp. Standortgemeinde erste
Ansprechpartnerin. Die Entsorgung der Siedlungsabfälle obliegt den Gemeinden.

      18
GEMEINDE Infoblatt

Raumpatenschaften

Raumpatenschaften gegen Littering. Was ist Littering?

Littering ist die zunehmende Unsitte, Abfälle im öffentli-
chen Raum achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen,
ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Papierkörbe
zu benutzen.

Littering ist NICHT die illegale Entsorgung von Abfällen aus Haushalten, Industrie oder Ge-
werbe mit dem Zweck, Entsorgungskosten einsparen zu wollen. Eine viel beachtete Littering-
Studie der Uni Basel, Programm MGU, hat im April 2004 folgenden Vergleich der Müllkatego-
rien des Litterings publiziert:

Littering beeinträchtigt die Lebensqualität, führt zu erhöhten Reinigungskosten und schadet
dem Ruf eines Ortes. Um die Situation zu verbessern, können Gemeinden und Städte Raumpa-
tenschafts Projekte organisieren. Innerhalb des Projekts übernehmen sogenannte Raumpaten
(in der Regel Einzelpersonen oder Gruppen) jeweils die Verantwortung für ein festgelegtes Ge-
biet, das sie regelmässig aufräumen. Die Massnahme ist kostengünstig, entlastet den Reini-
gungsdienst und reduziert nachweislich das Littering.

Machen Sie mit und beteiligen Sie sich an einer Raumpatenschaft!

Mit Freude teilen wir mit, dass wir dieses Jahr bereits eine erfolgreiche Raumpatenschaft mit
Frau Alexandra Schwendener abschliessen durften. Sie ist zuständig für das Gemeindegebiet
„Luegstrasse“ (zwischen Affoltern i.E und Lueg). Wir danken Frau Schwendener für Ihr Engage-
ment und für die Bemühungen, die sie unserer Gemeinde entgegenbringt.

Grüngutmarken für Einzelleerungen

Die Energiekommission hat beschlossen, dass ab 01.01.2020 neu Grüngutmarken für Einzel-
leerungen eingeführt werden. Diese werden am Schalter der Gemeinde Affoltern i.E. kosten-
pflichtig ausgehändigt. Der Preis wird noch definiert.

                                                                                    19
GEMEINDE Infoblatt

Aus der Weg- und Waldkommission

Zurückschneiden von Bäumen und Hecken entlang von öffentlichen Strassen, Trottoirs und
Gehwegen.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassen-
raum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die
aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Es gelten folgende gesetzliche Regelungen:
Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seit-
lich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand aufweisen. Überhängende Äste dürfen nicht
in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen resp. über Geh-
und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.

Die Wirkung der Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.

An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchs-
tens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaft-
lichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen
solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 0.5 m ab Fahrbahn-
rand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der
Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.

Die Strassenanstösser werden ersucht, die Äste und Bepflanzungen auf das vorgeschriebene
Lichtmass zurückzuschneiden. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen wird die Ge-
meinde, auf Kosten des Grundeigentümers, das Verfahren zur Wiederherstellung des recht-
mässigen Zustandes einleiten.

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GEMEINDE Infoblatt

Bäume fällen nützt Natur und Mensch

Jetzt startet wieder eine neue Holzerei-Saison. Gezielte Holzschläge und Pflegemassnah-
men sorgen für gesunde, stabile Wälder und ökologisch wertvolles Holz. Aber Vorsicht!
Wo Bäume gefällt werden, lauern Gefahren.

Mengenmässig wird diesen Winter wohl etwas weniger geholzt als in anderen Jahren. Nach
den Winterstürmen und dem Borkenkäferbefall im trockenen Sommer wartet bereits mehr als
genug Holz auf die Verarbeitung. Trotzdem sind da und dort Holzschläge geplant, sei es zur
Verjüngung und Pflege im Schutzwald, zur Beseitigung kranker Bäume, zum Heizen oder für
den Bedarf von hochwertigem Frischholz.

In der Schweiz wird nie mehr Holz geerntet, als nachwächst. Das ist im Gesetz festgeschrieben.
Ausserdem ist jeder Holzschlag bewilligungspflichtig. Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist uner-
lässlich, damit der Wald auch in Zukunft all seine Funktionen erfüllen kann. Das braucht Fach-
personen, die alle Zusammenhänge kennen. Die über 6000 Forstleute in der Schweiz sind bes-
tens ausgebildet. Sie machen einen hervorragenden, aber mitunter gefährlichen Job für uns
alle.

Auch während der Holzerei-Saison sind unsere Wälder meist frei zugänglich. Waldeigentümer
und Gemeinden weisen Besucherinnen und Besucher aber dringend darauf hin, Abstand von
den Gefahrenzonen im Bereich von Holzschlägen zu nehmen, um sich selbst nicht in Lebens-
gefahr zu begeben und das Forstpersonal konzentriert arbeiten zu lassen. Konkret heisst das:

      Absperrungen unbedingt respektieren. Sie bedeuten
       «Weg gesperrt, Lebensgefahr»

      Ein Warndreieck bedeutet «Durchgang erlaubt, aber
       Vorsicht ist geboten»

      Den Anweisungen des Forstpersonals Folge leisten

      In Schlagflächen lauern auch Gefahren, wenn nicht
       gearbeitet wird. Hier gilt «Betreten verboten – auch
       an Wochenenden»

      Holzbeigen sind keine Klettergerüste, das Besteigen
       kann zu schweren Unfällen führen

                                                                             Illustration: Max Spring,
                                                              Waldknigge der Arbeitsgemeinschaft für
                                                                                             den Wald

                                                                                                21
GEMEINDE Infoblatt

Aus der Bau- und Liegenschaftskommission
Baubewilligungen ab 01.05.2019 bis 30.10.2019

01-2019     Kurt und                   Wärmetechnische Fassadensanierung /
            Dora Rentsch               Einbau Wärmepumpenheizung
            Nothalde 3
            3416 Affoltern i.E.

05-2019     Lüdi Thomas                Anbau Doppelgarage an bestehendes Einfamilien-
            Affolternstrasse 13        haus sowie nachträgliche Bewilligung eines demon-
            3462 Weier i.E.            tierbaren Hundezwingers

07-2019     Einwohnergemeinde Affol-   Neubau Schmutzabwasserleitung infolge Anschluss-
            tern i.E.                  pflicht umliegender Liegenschaften. Neubau Elektro-
            Affolternstrasse 45        leitung (Onyx Energie Mittelland AG). Neubau Kom-
            3416 Affoltern i.E.        munikationsleitung (Swisscom AG)

08-2019     Friedli Hans-Ulrich        Gartenhaus
            Dorfstrasse 12
            Affoltern i.E.

09-2019     Christen Friedrich         Heizung Ersetzen durch Luftwärmepumpe
            Grüttmoosstrasse 16
            3416 Affoltern i.E.

10-2019     Miteigentümergemein-       Ersatz Stückholzheizung durch Luft-Wärmepumpe
            schaft Bannholzmätteli
            Lützelflühstrasse 70
            3415 Rüegsauschachen

13-2019     Schär Annemarie            Fertigstellung Gehege West, Erstellen 3 Spielhäus-
            Dorfstrasse 14             chen /Kletterbäume innerhalb des Geheges West
            3416 Affoltern i.E.        (nachträglich)

15-2019     Iseli Marianne und         Erstellung Schutzzaun, Absturzsicherung auf beste-
            Andreas                    hender Gartenmauer
            Brauchernstrasse 6
            3416 Affoltern i.E.

17-2019     Lötscher Beat              Aufstellen eines Shelterall-Unterstandes
            Rinderweid 1               zur Lagerung von Stroh- und Heuballen
            3416 Affoltern i.E.

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GEMEINDE Infoblatt

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GEMEINDE Infoblatt

Allgemein
Herzlich Willkommen in der Bibliothek Affoltern i.E.
In der Gemeindebibliothek Affoltern stehen ca. 5000 Medien für Sie bereit.

Öffnungszeiten

Montag
19.30 bis 20.30 Uhr
Donnerstag
15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
Jeden ersten Samstag im Monat
10.00 bis 11.00 Uhr

Während den Schulferien ist die Bibliothek am Montag von 19.30 bis 20.30 Uhr
und jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 bis 11.00 Uhr offen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Bibliotheksteam

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GEMEINDE Infoblatt

Energiespartipp

für richtiges Heizen und Lüften
Wie gewohnt berichten wir über ein spannendes Energiesparthema und geben Ihnen dabei auch
einige konkrete Tipps. In diesem Beitrag berichten wir über das richtige Heizen und Lüften. Dabei
fokussieren wir auf die Themen: Raumluftqualität und -feuchtigkeit, Energiesparen beim Heizen
und Lüften sowie dem Einsatz intelligenter Steuerungen zum Betrieb der Thermostatventile.

Energiebedarf und Einsparpotential

Ungefähr zwei Drittel des gesamten Energiebedarfs im Haushalt werden alleine fürs Heizen ein-
gesetzt. Wer effizienter heizt kann nicht nur Energie sondern auch viel Geld sparen. Zum Beispiel
erhöhen sich mit jedem Grad Raumtemperatur die Heizkosten um ganze 6 Prozent.

Gute Raumluftqualität dank korrektem Lüften

Ausreichendes Lüften ist zur Sicherstellung einer guten Raumluftqualität unerlässlich. Beim Lüf-
ten werden die unterschiedlichsten Schadstoffe aus den Wohnräumen abtransportiert. Dies be-
trifft Stoffe die von den Bewohnern beim Atmen und Schwitzen abgegeben werden sowie chemi-
sche Substanzen, die aus Einrichtungsmaterialien und Bauprodukten entweichen. Damit die
Raumluft als gesund und frisch wahrgenommen wird, muss genügend Frischluft zugeführt wer-
den. Besonders wichtig ist das Abführen der Feuchtigkeit im Winter, was besonders leicht durch
Lüften möglich ist. Dadurch kann das Risiko von Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelbefall
deutlich vermindert werden. Als Faustregel gilt: Mindestens zwei- bis dreimal täglich für 5 bis 10
Minuten Querlüften mit „Durchzug“.

Tipp für moderne und dichte Gebäude

Insbesondere in neuen oder sanierten Gebäuden mit
dichter Gebäudehülle sowie dichten Fenstern ist regel-
mässiges Lüften besonders wichtig. Dies da nahezu
keine Undichtheiten im Gebäude vorhanden sind und
dadurch kein Luftaustausch von selbst erfolgen kann.

                                                             Vermeiden Sie beim Lüften ständig offene Kippfenster
Energie sparen dank bedarfsgerechtem Heizen
Wohnräume sollte man grundsätzlich nicht überheizen. In überheizten Räumen fällt nicht nur der
Energieverbrauch unnötig hoch aus, sondern zu warme Raumluft wird häufig auch als stickig und
trocken empfunden. Unter anderem deshalb sollte die Raumtemperatur nicht zu hoch sein. Emp-
fehlenswert für die Heizperiode ist eine Raumtemperatur von ungefähr 20° C in Wohnräumen
und von circa 18° C in Schlafzimmern. Meistens reicht es aus, einfach einen Pullover überzuzie-
hen, damit man sich wieder wohl fühlt.

                                                                                                   25
GEMEINDE Infoblatt

Tipp für schlecht isolierte Gebäude

In kaum gedämmten Gebäuden kann es hingegen nötig sein
die Temperaturen etwas höher einzustellen. Dies weil die
Kälteabstrahlung der schlecht isolierten Wände durch eine
höhere Raumluft-Temperatur kompensiert werden sollte, da-
mit die Bewohner nicht frieren und sich behaglich fühlen. Die
höheren Temperaturen vermindern ebenfalls das Risiko für
Feuchtigkeitsprobleme und aus denselben Gründen sollte
man jeweils auch für einen frühzeitigen Heizbeginn sorgen.
Nachhaltiger und sinnvoller wäre es jedoch die Wärmedäm-
mung zu verbessern.

                                                                Thermostatventil zur Reglung der Raumtemperatur
Konkrete Tipps zum Energie sparen:

 Temperaturen von 20 bis 21° C im Wohnzimmer (Position 3 am Thermostatventil) und 17 bis
  18° C im Schlafzimmer (Position 2) sind angenehm.
 Warme Luft sollte ungehindert zirkulieren können. Deshalb sollten die Heizkörper weder mit
  Möbeln noch mit Vorhängen verdeckt sein.
 Wenn Sie auf das geöffnete Fenster im Schlafzimmer während der Nacht nicht verzichten
  möchten, drehen Sie die Heizung am besten einfach ab.
 Heizen Sie unbenutzte Räume nicht, sondern stellen Sie das Thermostatventil auf die Posi-
  tion * (Stern). Auch wenn Sie im Winter in die Ferien gehen oder das Wochenende nicht zu
  Hause verbringen, sollten Sie die Temperatur entsprechend in allen Räumen senken.
 Lüften Sie kurz und kräftig und dies am besten drei Mal pro Tag für circa fünf Minuten. Ver-
  meiden Sie offene Kippfenster, denn dadurch entweicht viel Wärme, ohne dass wirklich ge-
  nug Frischluft hereinkommt.

Intelligenter heizen mit smarten Heizungssystemen

Um den Energieverbrauch beim Heizen zusätzlich zu reduzieren, können unterschiedliche
Steuerungssysteme eingesetzt werden. Die einfachste und günstigste Temperaturregelung
leisten smarte Heizkörperthermostate. An jedem Heizkörper wird ein solcher Thermostat
installiert, um die Raumtemperatur zu steuern. Anders als konventionelle
Heizkörperthermostate können smarte Geräte zeitlich programmiert werden und senken so die
Temperatur zu bestimmten Zeiten automatisch ab (zum Beispiel während den Ferien, oder in
wenig benutzten Räumen).

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Smart Heizen“ von EnergieSchweiz:
https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/9438

Inhalte mit Unterstützung durch
das Bundesamt für Energie und EnergieSchweiz

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GEMEINDE Infoblatt

Defibrillator

Nicht aus Spass ist in vielen öffentlichen Gebäuden ein Defibrillator. Dieses Gerät kann dafür
verantwortlich sein, dass dein Freund, Bruder oder Mutter keinen Herzstillstand erleidet. Wenn
aber in diesen Notfällen der Defibrillator nicht funktioniert, weil er im Vorfeld verwendet wurde
und keine Meldung an die Verwaltung erfolgte, ist die Chance einen Herztod zu erleiden deut-
lich höher.
Es ist bewiesen, dass dieses kleine aber wichtige Gerät bereits viele Leben gerettet hat oder
damit Zeit gewonnen werden konnte, bis die Rettung eintrifft.
Die Anschaffung und Wartung eines Defibrillators ist kostspielig, weshalb wir Sie bitten den De-
fibrillator sowie das Notfallset nur für Notfälle zu verwenden. Bei Gebrauch bitten wir Sie um
Meldung an die Verwaltung, damit der Defibrillator so rasch wie möglich wieder einsatzbereit ist.
Vielen Dank für den sorgfältigen Umgang.

Adventsfenster Gemeinde Affoltern

Wie gewohnt in den ungeraden Jahren, organisiert der Verkehrsverein Affoltern wieder die be-
liebten Adventsfenster. In den nächsten Tagen finden Sie den Flyer mit den Daten und den
Gastgebern in Ihrem Briefkasten.

Bei diesem Brauch haben Familien und Institutionen Gelegenheit, ein Fenster zu dekorieren
und an ihrem Datum Gäste zu bewirten. Der Verkehrsverein legt Wert darauf, dass nicht gross
angerichtet wird, sondern dass nur Getränke und vielleicht Weihnachtsgebäck aufgestellt wird.

Der Zweck dieses Brauchtums ist das gemütliche Beisammensein und das gegenseitige Ken-
nenlernen von vielleicht noch unbekannten Personen der Gemeinde.

Mit einem kleinen «Versuecherli» ihres Weihnachtsgebäckes kommen Sie bei allen Gastgebe-
rInnen gut an. Nehmen Sie sich im hektischen Advent die Zeit und nützen Sie die Gelegenheit
von spontanen Besuchen.

Der VVA bedankt sich sehr bei allen Beteiligten, welche mit ihrer Gastfreundschaft gesellige Be-
gegnungen ermöglichen.

Verkehrsverein Affoltern VVA
Präsidentin Marianne Geissbühler

                                                                                       27
GEMEINDE Infoblatt

SPITEX Region Lueg (Standort Weier i.E.)

Für Sie da – 365 Tage
    Während einer Krankheit
    Für die Wundpflege nach einer OP oder nach einem Unfall
    Nach einer Geburt
    Bei einer psychischen Krise

Unser Angebot:
   Breites Angebot an Pflegeleistungen inkl. Beratung
   Beratung und Unterstützung von Angehörigen
   Palliative Care
   Wundbehandlung und Stomaberatung (mit Einbezug von Wundexpertinnen)
   Psychiatrische Betreuung
   Pflege von Menschen mit Demenz
   Fusspflege
   Hauswirtschaft
   Mahlzeitenangebot
   Spitex-Notrufgerät

Wir bilden aus:
   - Fachfrau / Fachmann Gesundheit
       EFZ
   - Pflegefachfrau / Pflegefachmann HF

Weitere Informationen: www.spitexlueg.ch
Tel. 034 460 50 00, info@spitexlueg.ch

Gewerbeverein Affoltern i/E

17. Januar 2020    Fürobehöck Lochbeizli ab 17.30Uhr

20. Mai 2020       Hauptversammlung Atlantis-Club, Kirchbergstrasse 201, 3400 Burgdorf,
                   19.00 Uhr.

Sekretärin des Gewerbeverein Affoltern i/E
Sandra Grossenbacher

Musikschule Sumiswald

Samstag, 29. Februar 2020, 09.30 - 13.00 Uhr:
Tag der offenen Tür - Musikschule Sumiswald

Ort: Schulhäuser Sumiswald.

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GEMEINDE Infoblatt

FitGym in Affoltern
Bewegung bedeutet Lebensqualität und hält gesund
Um morgen selbständig und unabhängig zu sein, ist heute regelmässiges Training von Kraft,
Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer notwendig. Vielfältige Bewegung unterstützt Ihre
Gesundheit und steigert Ihr Wohlbefinden. Die unterschiedlichen Bewegungsformen zu Musik
und die abwechslungsreichen Bewegungsspiele machen Spass, fördern die gute Laune und
steigern Ihre sozialen Kontakte in der FitGym-Gruppe. Fangen Sie jetzt an und überzeugen Sie
sich selbst, wie sich regelmässige Bewegung wohltuend auf Ihr Leben auswirkt. Benützen Sie die
Gelegenheitr dass in Affoltern dieses Angebot besteht.
Besuchen Sie eine Gratis-Schnupperlektion!
Die Leiterin und die Gruppe freuen sich über neue Turnerinnen!

Wochentag:         Mittwoch
Zeit:              13.30 – 14.30 Uhr
Mitnehmen:         Bequeme Turnkleidung, Turnschuhe
Leitung:           Blaser Verena, Tel. 034 461 35 44
Kursort:           Turnhalle, Schulhausstr. 4, 3416 Affoltern i.E.
Intensität:        Leicht bis Mittel (Abwechslung zwischen Übungen im Stehen, Gehen und Sitzen)
Kosten:            CHF 70.- 10er Abo, CHF 85.- Halbjahresabo, CHF 170.- Jahresabo

                                                                                           29
GEMEINDE Infoblatt

                               Kita Sumis am Slow up
                               Emmental-Oberaargau

Am Sonntag, 08.09.2019 war die Kita Sumis am Slow up Emmental-Oberaargau
vertreten. Auf dem Dorfplatz in Sumiswald gab es für die Kleinsten ein
Kinderschminken. Gesichter verwandelten sich in Bienen, Raupen, Marienkäfer,
Schmetterlinge und Vieles mehr.
Auch wurde ein Dosenwerfen angeboten, wo die Treffsicherheit der Kinder auf die
Probe gestellt wurde. Als Preis erhielten die Kinder ein kleines Honigglas, welches
ihnen in der nächsten Zeit hoffentlich das Frühstück etwas versüssen wird.

Haben auch Sie Interesse die Kita Sumis kennen zu lernen und Ihrem Kind vielfältige
Lernfelder zu ermöglichen? Gerne dürfen Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir haben
noch freie Plätze.

                     KITA Sumis, Spitalstrasse 16,
                     3454 Sumiswald
                     info@kita-sumis.ch,
                     www.kita-sumis.ch
                     Telefon 034 431 44 44

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GEMEINDE Infoblatt

                                   Tagesfamilien
                                        Emme plus

                     Suchen Sie Betreuungspersonen für die Aufsicht
                                     Ihrer Kinder?

                            Benötigen Sie einen Mittagstisch für
                                       Ihre Kinder?

                        Möchten Sie gerne als Betreuungsperson für
                                    Kinder tätig sein?

Wir vermitteln zwischen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr/e Kind/er benötigen und Betreu-
ungspersonen, die eine familienergänzende Betreuung anbieten können.

Wir beraten und unterstützen die Betreuungspersonen, sind für die Aus- und Weiterbildungen,
das Inkasso der Elternbeiträge und für die Entlöhnung der Betreuungspersonen verantwortlich.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Haben Sie Fragen?

Erste Informationen können Sie unserer Homepage www.tagesfa-
milien-emme-plus.ch entnehmen.

Gerne dürfen Sie telefonische Auskunft verlangen und wir senden
Ihnen Informationsunterlagen.

Vermittlerin/Koordinatorin für die Gemeinden:
Affoltern i.E., Hasle b.B, Lützelflüh, Sumiswald, Trachselwald und
Rüegsau ist:

Renate Schwander, Gempenstrasse 8, 3415 Rüegsauschachen

 079 936 32 43 Montag - Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
 r.schwander@tafe-plus.ch.ch

Besten Dank für Ihr Interesse.                                         Renate Schwander

                                                                                          31
GEMEINDE Infoblatt

Kleine Versuchung für den grossen Hunger
Die Spielgruppe Hosechnopf präsentierte im August ein reiches Buffet mit Naschereien und lud
zu einem «Schwätzchen» ein.

Am 24. August wurde Geselligkeit nicht nur      Erfolgreiche Veranstaltung
am ESAF in Zug grossgeschrieben, sondern        Am Stand der Spielgruppe Hosechnopf fand
auch beim Kuchenverkauf der Spielgruppe         man am besagten Samstag viele prächtige
Hosechnopf vor der Volg-Filiale im Weier i.E.   Gebäcke. Der Kunde konnte zwischen deko-
Ziel der Veranstaltung war es, erneut auf das   rierten Bräzelisäckli, vielfältigen Tortenstü-
Spielgruppenangebot aufmerksam zu ma-           cken oder farbig verzierten Muffins wählen.
chen und Kontakte zu knüpfen.

Seit Jahren verankert
Die Spielgruppe Hosechnopf gibt es in der
Gemeinde seit gut 40 Jahren. Die hellen und
grosszügigen Räumlichkeiten befinden sich
im obersten Stock des Gemeindehauses.
Das grosse Logo weist bereits im Eingangs-
bereich auf eine bunte Kinderschar hin. Zur-
zeit betreuen immer montags und dienstags
zwei Leiterinnen eine Gruppe 3 bis 4 Jähri-
ger.                                                                    Reich gedeckter Kuchentisch

                                                Die süssen Versuchungen wurden so dann
                                                auch alle restlos verkauft. Wer sich eine der
                                                leckeren Köstlichkeiten zu Gemüte führte,
                                                wurde gar mit einem gratis Kaffee oder Sirup
                                                verwöhnt. Dass die Volg-Filiale den Platz zur
                                                Verfügung stellte, war ein grosszügiger Bei-
                                                trag.
Es wird gesungen und getanzt, gebastelt und
                                                Wiederholung erwünscht
gespielt, Geschichten gehört und Erlebtes
                                                «Die guten Gespräche, die geselligen Mo-
ausgetauscht. Wilde Kerle treffen sich in der
                                                mente und der erfolgreiche Verkauf bleiben
Purzelecke, kreative Köpfe tun sich beim
                                                uns in guter Erinnerung!» meinen die Frauen
Knettisch zusammen; Fahrzeugbegeisterte
                                                des Spielgruppenvorstands. Und was kann
übernehmen den Auto- und Legoplatz und
                                                als nächstes erwartet werden?
wieder andere zeigen, wie man mit Pfanne
                                                «In Planung ist ein Adventsfenster, das einen
und Löffel in der Spielküche umgeht. Die Kin-
                                                weihnachtlichen Einblick in die Spielgruppe
der lernen sich, aber auch ihre neuen Kame-
                                                geben soll.»
raden besser kennen. Damit bietet die Spiel-
gruppe wichtige Impulse zur sozialen, emotio-
                                                Kinder und Weihnacht – ja, das passt!
nalen, körperlichen und psychischen Entwick-
lung der Kleinkinder.

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GEMEINDE Infoblatt

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GEMEINDE Infoblatt

                            Sportverein Affoltern-Weier

Buntes Treiben herrscht in der Turnhalle in Affoltern. Es
wird gerannt, geschwitzt, gespielt, Diverses eingeübt und
gelacht. Dies sind nur einige Beispiele, was die Frauen- und
Männerriege, die Aktiven und die Jugi des Sportvereins Affoltern in ihren wöchentlichen Turn-
stunden unternehmen.

Im Jahr 2022 darf der Traditionsverein auf 50 Jahre Vereinsgeschichte zurückblicken. Nebst
dem wöchentlichen Training in der Turnhalle, steht den Mitgliedern ein attraktives Aktivitäten-
programm offen. Zu den Fixpunkten im Jahreskalender gehören das Skiweekend, die Vereins-
reise sowie die Organisation des beliebten Unihockeyturniers. Die Aktivriege nimmt zusätzlich
jedes Jahr an einem Turnfest teil.
Nebst dem sportlichen Teil wird im Verein das Gesellschaftliche gross geschrieben. So wird
eine Turnstunde im Sommer gerne mal zu einem Brätliabend oder das Wintertraining im
Schnee endet bei einem heissen Punsch in der Beiz.
Auch die Kinder und Jugendlichen der Jugi sind einmal pro Woche motiviert am Turnen.
Ihr Jahreshighlight sind jeweils die Jugitage im Sommer, wo sie das Trainierte und Geübte in
den verschiedenen Leichtathletikdisziplinen und Spielen umsetzen können.

Der Sportverein ist immer auf der Suche nach neuen Mitgliedern. Wer also Freude an Bewe-
gung hat und gerne gleichgesinnte Treffen möchte, ist in einem unverbindlichen Schnuppertrai-
ning jederzeit herzlich Willkommen.

Trainingszeiten SV Affoltern-Weier
Montag                                       Mittwoch
19.00 bis 20.00 Uhr Jugi Knaben 5. bis 9. Kl. 17.45 bis 19.00 Uhr Jugi Mädchen gr. Kg bis 3. Kl.
20.15 bis 22.00 Uhr Männerriege              20.30 bis 22.00 Uhr Herren aktiv Riege
                                             Donnerstag
Dienstag                                     17.45 bis 19.00 Uhr Jugi Mädchen 4. bis 9. Kl.
19.15 bis 20.30 Uhr Frauenriege              Freitag
20.30 bis 22.00 Uhr Damen aktiv Riege        18.30 bis 19.30 Uhr Jugi Knaben 1. bis 4. Kl.

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GEMEINDE Infoblatt

Zivilschutzraum im Weier i.E. zu vermieten

Der Zivilschutzraum im Weier i.E. wird ab dem 01.01.2020 vermietet.

Der Bruttozins beträgt CHF 150.00.

Bei Interesse melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E.

Tel Nr: 034 435 87 87

Email: gemeinde@affolternimemmental.ch

                                                                                    35
GEMEINDE Infoblatt

So erreichen Sie die Gemeindeverwaltung         
Gemeindeverwaltung Affoltern i.E.
Affolternstrasse 45, 3416 Affoltern i.E.

Telefon: 034 435 87 87
gemeinde@affolternimemmental.ch
www.affolternimemmental.ch

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag          08.00 bis 11.30 Uhr        13.30 bis 17.00 Uhr
Dienstag        08.00 bis 11.30 Uhr        geschlossen
Mittwoch        08.00 bis 11.30 Uhr        13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag      08.00 bis 11.30 Uhr        geschlossen
Freitag         08.00 bis 11.30 Uhr        geschlossen

Nach telefonischer Voranmeldung können selbstverständlich auch Termine ausserhalb der
Schalteröffnungszeiten vereinbart werden.

Die Verwaltung ist über die Festtage wie folgt geöffnet:

Montag, 23. Dezember 2019, 08.00 bis 11.30 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Dienstag, 24. Dezember 2019, 08.00 bis 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen

Ab Mittwoch, 25. Dezember 2019 bis und mit Freitag, 3. Januar 2020 bleibt die Verwaltung
geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2020 wieder für Sie da.

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