Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße

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Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

                                          Auswirkungsanalyse
                                          zur Verlagerung eines
                                          Aldi-Lebensmitteldiscounters
                                          in der Gemeinde Abstatt,
                                          Happenbacher Straße

                                          Auftraggeber:           Aldi GmbH & Co. KG, Murr

                                          Projektleitung:         Dipl.‐Geogr. Gerhard Beck
                                                                  Dipl.‐Geogr. Anna‐Lena Kettenhofen

                                          Ludwigsburg, am 11.11.2020

                                                                Gesellschaft für Markt‐
                                                                und Absatzforschung mbH

                                                                                                       1
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
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Urheberrecht

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des
Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugs‐
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Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München

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Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
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Inhaltsverzeichnis                                                                           Seite

I.     Grundlage                                                                                4

1.     Aufgabenstellung                                                                         4
2.     Bauplanungsrechtliche Vorgaben                                                           5
3.     Einordnung der Projektplanung                                                            6
II.    Standortbeschreibung und -bewertung                                                     10
1.     Makrostandort Abstatt                                                                   10
2.     Mikrostandort „Happenbacher Straße“                                                     13
3.     Fazit der Standortbewertung                                                             16
III. Angebots- und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum                                   18
1.     Angebots‐ und Wettbewerbssituation in Abstatt                                           18
2.     Angebots‐ und Wettbewerbssituation im weiteren Untersuchungsraum                        19
2.1    Untergruppenbach                                                                        20
2.2    Ilsfeld                                                                                 20
2.3    Beilstein                                                                               21
3.     Fazit der Angebots‐ und Wettbewerbssituation                                            21
IV.    Einzugsgebiet und Kaufkraft                                                             23
1.     Einzugsgebiet und Bevölkerungspotenzial                                                 23
2.     Kaufkraft im Einzugsgebiet                                                              26
V.     Umsatzprognose und wettbewerbliche Wirkungen                                            27
1.     Umsatzprognose                                                                          27
2.     Umsatzumlenkungen / wettbewerbliche Wirkungen                                           28
VI.    Raumordnerische Prüfung                                                                34
1.     Konzentrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7 LEP Baden‐Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2
       Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020                                           34
2.     Integrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7.2 LEP Baden‐Württemberg und Ziel 2.4.3.2.3
       Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020                                                     35
3.     Kongruenzgebot gemäß Ziel 3.3.7.1 LEP Baden‐Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2
       Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020                                                     37
4.     Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziel 3.3.7.1 und 3.3.7.2 LEP Baden‐Württemberg 38

VII. Zusammenfassung                                                                          40

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Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

I.     Grundlage

1.     Aufgabenstellung

Die GMA, Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung, Ludwigsburg, wurde von der Aldi GmbH
& Co KG, Murr, mit der Erstellung einer Auswirkungsanalyse für die geplante Verlagerung eines
Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Abstatt beauftragt.

Die Planung sieht vor, den Aldi‐Lebensmitteldiscounter vom aktuellen Standort im Gewerbege‐
biet Rauheck‐Deboldsäcker (Rauheckstraße Nr. 9) an einen neuen Standort östlich der Happen‐
bacher Straße / Ecke Münzingstraße zu verlagern. Die Verkaufsfläche des Aldi‐Marktes soll in die‐
sem Zusammenhang von aktuell rd. 920 m² auf rd. 1.200 m² VK erweitert werden. Am Altstandort
ist Einzelhandel zukünftig ausgeschlossen. Das Baurecht soll entsprechend angepasst werden.

Die GMA hat im Oktober 2020 eine Auswirkungsanalyse vorgelegt, die auf falschen Angaben zum
Planvorhaben von „CAP“ beruht. Der Lebensmittelmarkt, der wie Aldi bislang im Gewerbegebiet
ansässig ist, soll 2021 in die Ortsmitte verlagert werden. Zwischenzeitlich liegen der GMA kon‐
krete Daten zur Konzeption des neuen Marktes vor, weshalb es einer Überarbeitung der Auswir‐
kungsanalyse (Stand: 17.09.2020) bedarf. Mit der Standortverlagerung verbunden ist eine Ver‐
kaufsflächenreduzierung, die in der Flächenbilanz zu berücksichtigen ist.1

Für das Plangrundstück wird ein Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel“ aufgestellt. Für die
Beurteilung der Zulässigkeit ist somit §11 Abs. 3 BauNVO anzuwenden. Im Rahmen einer Auswir‐
kungsanalyse gilt es zu prüfen, ob das Vorhaben negative versorgungsstrukturelle und städtebau‐
liche Auswirkungen auf die Ortsmitte und die Nahversorgungsstrukturen in der Gemeinde Ab‐
statt erwarten lässt. Neben den Auswirkungen auf die Gemeinde selbst werden auch mögliche
Auswirkungen in umliegenden, für die Untersuchung relevanten Kommunen (u. a. Untergrup‐
penbach, llsfeld, Beilstein) geprüft.

Im Einzelnen sind folgende Untersuchungsschritte zu bearbeiten:

      Projektbeschreibung, Rechtsrahmen
      Bewertung der Standortrahmenbedingungen am Makrostandort Abstatt sowie städte‐
       bauliche Bewertung des Mikrostandortes Happenbacher Straße

      Abgrenzung des betrieblichen Einzugsgebietes für den Aldi‐Markt und Berechnung der
       sortimentsspezifischen Kaufkraftpotenziale

      Beurteilung der gegenwärtigen Versorgungssituation im Nahrungs‐ und Genussmittel‐
       bereich in Abstatt und im Umland (= Angebots‐ und Wettbewerbsanalyse)

      Umsatzprognose und ‐herkunft

      Ermittlung der Umsatzumverteilungen im Untersuchungsraum

1
       In der vorangegangenen Untersuchung wurde von einer flächenneutralen Verlagerung des CAP‐Marktes
       ausgegangen, wodurch keine unmittelbaren Entwicklungsspielräume für den Aldi übertragbar waren. Ge‐
       mäß Angaben der Gemeinde Abstatt wird sich die Verkaufsfläche des CAP‐Marktes im Zuge der Verlage‐
       rung jedoch von aktuell rd. 1.000 m² auf zukünftig rd. 840 m² (inkl. Metzgerei) reduzieren.

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Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

      Bewertung der raumordnerischen Beurteilungskriterien gemäß LEP Baden‐Württem‐
       berg bzw. Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020.

Zur Erarbeitung der vorliegenden Auswirkungsanalyse wurde im September 2020 eine intensive
Begehung des Standortes sowie sonstiger Einzelhandelslagen im Untersuchungsraum vorgenom‐
men. Weiterhin wurde auf Informationen von MB Research (Kaufkraftkennziffer) sowie auf aktu‐
elle Bevölkerungsdaten aus der amtlichen Statistik und auf EHI Handelsdaten zurückgegriffen.

2.     Bauplanungsrechtliche Vorgaben

Für die Beurteilung der Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ist § 11 Abs. 3
BauNVO zu beachten. Die Regelung führt in ihrer aktuellen Fassung2 aus:
       „1.     Einkaufszentren,
       2.      großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die
               Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die
               städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken
               können,
       3.      sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte
               Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzel‐
               handelsbetrieben vergleichbar sind,
               sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig.
               Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche
               Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes
               sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf
               die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten
               Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde
               oder in anderen Gemeinden, auf das Orts‐ und Landschaftsbild und auf den Na‐
               turhaushalt.
               Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3
               in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die
               Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswir‐
               kungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr
               als 1.200 m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten
               Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Gemeinde und
               ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölke‐
               rung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“
Ob ein Vorhaben als Einzelhandelsgroßprojekt einzustufen ist, hat in einer zweistufigen Prüfung
getrennt voneinander zu erfolgen:

1.     Handelt es sich bei dem Vorhaben um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb bzw. wird
       die Großflächigkeit des Vorhabens erfüllt, was i. d. R. bei einer Überschreitung der Ver‐
       kaufsfläche von 800 m² der Fall sein wird.3

2
       Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
3      Vgl. BVerwG Urteil vom 24. November 2005, 4 C 10.04. In diesem Urteil hat das BVerwG die Grenze der
       Großflächigkeit von 700 auf 800 m² erhöht. Großflächig im Sinne des § 11 Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 BauNVO
       sind demnach diejenigen Betriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. Zur Verkaufsfläche
       zählen, der Kassenvorraum (einschließlich eines Bereichs zum Einpacken der Waren und zur Entsorgung
       von Verpackungsmaterialien) und ein evtl. vorhandener Windfang. Ebenfalls der Verkaufsfläche zuzurech‐
       nen sind die Bedienbereiche (z. B. Fleisch‐ / Wursttheke).

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Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

2.     Die im § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen Auswirkungen müssen zu erwarten sein, was
       regelmäßig ab einer Geschossfläche von 1.200 m² anzunehmen ist (= Regelvermutung).

Die Regelvermutung ist jedoch gem. § 11 Abs. 3, Satz 4 BauNVO widerlegbar. Der Nachweis kann
im Zuge einer Einzelfallprüfung erbracht werden, wenn im konkreten Einzelfall keine Auswirkun‐
gen im Sinne des § 11 Abs. 3, Satz 3 BauNVO zu erwarten sind. Mit Bezug auf die im § 11 Abs. 3
BauNVO beschriebenen Auswirkungen sind dabei insbesondere die Gliederung und Größe der
Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung
und das Warenangebot des Betriebes zu berücksichtigen.

3.     Einordnung der Projektplanung

Zur Einordnung des Aldi‐Lebensmitteldiscounters und zur Abgrenzung gegenüber anderen im
Untersuchungsgebiet vertretenen Konzepten werden zunächst die wichtigsten Charakteristika
kurz dargestellt:

Bei Lebensmittelmärkten ist bezüglich der Sortimente zwischen dem Kernsortiment (= Nahrungs‐
und Genussmittel) und ergänzenden Randsortimenten zu unterscheiden:

      Nahrungs‐ und Genussmittel (= „Food“) umfassen Lebensmittel, also Frischwaren in
       Bedienung und Selbstbedienung, Tiefkühlkost und Trockensortiment, Getränke, Brot‐
       und Backwaren, Fleisch‐ und Wurstwaren sowie Tabakwaren.

      Als „Nonfood“ sind Waren definiert, die nicht zum Verzehr bestimmt sind. Nach der
       GS1‐Warengruppenklassifizierung wird zwischen Nonfood I (Drogerieartikel, Wasch‐,
       Putz‐ und Reinigungsmittel sowie Tiernahrung, auch „Nearfood“ genannt) und Non‐
       food II (Ge‐ und Verbrauchsgüter des kurz‐, mittel‐ und langfristigen Bedarfs wie Tex‐
       tilien, Schuhe, Gartenbedarf, Unterhaltungselektronik, Elektrogroßgeräte, Bücher und
       Presseartikel usw.) unterschieden.4

      Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel nehmen Discounter seit Langem den größten
       Marktanteil ein (ca. 45 % im Jahr 2019, gemessen am Umsatz). Auf Supermärkte ent‐
       fallen knapp 31 %, auf Große Supermärkte ca. 10 %, auf SB‐Warenhäuser ca. 11 % und
       auf übrige Betriebsformen (u. a. kleine Lebensmittelgeschäfte) ca. 3 %.5

      Hinsichtlich der Artikelzahl beschränken sich Discounter auf ein straffes Sortiment aus
       Artikeln, die häufig nachgefragt werden (sog. „Schnelldreher“). Im Durchschnitt bieten
       Discounter daher nur rund 2.300 Artikel an, Supermärkte dagegen im Mittel rund
       11.800 Artikel, Große Supermärkte sogar rund 25.000 Produkte (vgl. Tabelle 1). Jedoch
       sind Discounter wegen des Preisvorteils und ihres übersichtlichen Sortiments bei den
       deutschen Verbrauchern sehr beliebt. Lebensmittelvollsortimenter (Supermärkte und

4
       Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2020, S. 363.
5
       Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2020, S. 78; GMA‐Berechnungen.

                                                                                                 6
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
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           Große Supermärkte) profilieren sich dagegen v. a. durch Sortimentsbreite, Frische,
           Convenience, Service und persönliche Kundenansprache.
Tabelle 1:          Typische Sortimentsstruktur von Lebensmittelmärkten
    Hauptwarengruppen                 Discounter                   Supermarkt             Großer Supermarkt
                                     ( 793 m² VK)               ( 1.029 m² VK)           ( 3.344 m² VK)
                                                         Durchschnittliche Artikelzahl
                                  absolut         in %        absolut         in %        absolut     in %
    Food                              1.755       76 – 77         8.995              76      15.730          63
    Nonfood I                           265       11 – 12         2.030              17       4.825          19
    Nonfood II                          275              12         805               7       4.450          18
    Nonfood insgesamt                   540       23 – 24         2.835              24       9.275          37
    Insgesamt                         2.295           100        11.830           100       25.005       100
Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2019, S. 90

          Der Angebotsschwerpunkt eines Lebensmitteldiscounters liegt bei nahversorgungsre‐
           levanten Waren. Auch wenn Discounter auch signifikante Umsätze mit Nonfood‐Rand‐
           sortimenten und ‐Aktionswaren generieren, liegt ihr Umsatzschwerpunkt eindeutig
           bei Nahrungs‐ und Genussmitteln (bei Aldi ca. 80 %, bei anderen Betreibern teilweise
           höher). Bezüglich der Artikelzahlen an nahversorgungsrelevanten Waren (Food + Non‐
           food I) ergibt sich bei Discountern ein Anteil von ca. 88 % (vgl. Tabelle 1).

          Als durchschnittliche Verkaufsfläche weisen Discounter mit ihrem gestrafften Ange‐
           bot derzeit ca. 793 m² auf. Vollsortimenter benötigen dagegen wegen ihres tieferen
           Sortiments größere Flächen (Supermärkte durchschnittlich 1.029 m² VK, Große Super‐
           märkte durchschnittlich ca. 3.344 m² VK).6 Mittlerweile werden allerdings von den Dis‐
           count‐Betreibern Größen zwischen 1.000 und 1.500 m² VK als marktgerecht ange‐
           strebt. Nahezu alle bedeutenden Betreiber des Lebensmitteleinzelhandels optimieren
           derzeit ihre Standortnetze, was i. d. R. mit einer Flächenausweitung der einzelnen Be‐
           triebe verbunden ist. Hauptursachen für den steigenden Flächenbedarf sind neue An‐
           forderungen an die kundengerechte Warenpräsentation, Optimierungsvorgaben der
           internen Logistik sowie eine Anpassung an den demografischen Wandel und die Aus‐
           differenzierung der individuellen Kundenvorlieben.

          Die Ausdifferenzierung der Kundenwünsche hat – sowohl bei Vollsortimentern als
           auch bei Discountern – eine sukzessive Ausweitung der Sortimente mit sich gebracht.
           Wichtig für den Unternehmenserfolg ist heute das Vorhalten von Artikeln aus verschie‐
           denen Preis‐Bereichen (Marken‐ und Eigenmarken), Verpackungsgrößen (Normal‐, Fa‐
           milien‐, Single‐Größen) und Qualitätsstufen (z. B. Lebensmittel ausdifferenziert im Hin‐
           blick auf Bio‐, Diät‐ und Spezial‐Lebensmittel).

6
           Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2020, S. 79 f.; GMA‐Berechnungen.

                                                                                                                  7
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

      Ein weiterer unabdingbarer Erfolgsfaktor für Discounter ist eine problemlose verkehr‐
       liche Erreichbarkeit, so dass gut angebundene Standorte mit guter Lage zu Hauptver‐
       kehrsachsen bevorzugt werden.

Ziel der Erweiterung ist es, durch eine optimierte Warenpräsentation und eine großzügige Ge‐
staltung des Verkaufsraums die Kundenfreundlichkeit des Markts zu erhöhen. Gegenüber Filialen
mit geringeren Verkaufsflächen können mehr Regalflächen in bequemer Greifhöhe, größere Ver‐
kehrs‐ und Gangflächen und eine größere Übersichtlichkeit im Raum geschaffen werden. Auch
dem Personal erleichtern größere Verkehrs‐ und Gangflächen eine ökonomische Bewirtschaf‐
tung. Unmittelbare Sortimentserweiterungen gegenüber kleineren Filialen sind hiermit jedoch
nicht verbunden. Der neue Markt an der Happenbacher Straße wird ein betreibertypisches Sor‐
timentsspektrum offerieren, das sich nicht von anderen Aldi‐Filialen in der Region unterscheidet.
Aldi‐Märkte sind Filialbetriebe, deren Ursache für den wirtschaftlichen Erfolg und die hohe Kun‐
denakzeptanz in ihrem standardisierten Sortiment und in ihrer ökonomischen Ladeneinrichtung
liegen. Bei der Sortimentszusammensetzung wird nicht auf spezielle wettbewerbliche oder städ‐
tebauliche Rahmenbedingungen vor Ort Bezug genommen. Auch zukünftig wird es sich bei dem
Markt in Abstatt also um eine für Aldi typische Filiale handeln. Für die Kundenherkunft bedeutet
dies, dass der Standort vom Kunden nur aufgesucht wird, wenn er näher oder bequemer zu er‐
reichen ist als andere Märkte.

Die Fa. Aldi Süd betreibt in Süd‐ und Westdeutschland derzeit rd. 1.940 Filialen.7 Das Vertriebs‐
konzept von Aldi Süd kann folgendermaßen skizziert werden:

      Lebensmitteldiscounter konzentriert auf umschlagstarke Artikel, sog. „Schnelldreher“
       bei konsequenter Niedrigpreispolitik

      begrenztes Sortimentsspektrum (rd. 1.700 Basisartikel; zzgl. etwa 120 Aktionsartikel
       pro Woche), ganz überwiegend Lebensmittel bzw. nahversorgungsrelevante Artikel

      auch loses Obst und Gemüse, Frischbackwaren (eigene Backstationen in den Filialen)
       verstärkt Bio‐ und Markenartikel

      wöchentlich wechselnde Aktionswaren aus den Bereichen Lebensmittel (z. B. Länder‐
       küche, saisonale Artikel) und Nonfood II (z. B. Textilien, Elektronikartikel, Freizeitarti‐
       kel, Heimwerker‐ und Gartenbedarf, Schreib‐ und Spielwaren); tendenzielle Bedeu‐
       tungsabnahme der Nonfood‐Aktionswaren

      Onlineshop (u. a. Fotoentwicklung, Reisen, Mobiltelefonie, Aktionswaren‐Abverkauf)

      überwiegend Eigenmarken (mehr als 90 % Anteil am Sortiment), Handelsmarken als
       auch No‐Name‐Produkte (z. B. loses Obst und Gemüse)

7
       Quelle: Aldi Süd Dienstleistungs‐GmbH & Co. oHG, Unternehmensgruppe Aldi Süd: Aldi Süd ‐ Daten und
       Fakten, Stand: 4/2020.

                                                                                                            8
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

      neues Einrichtungskonzept (seit 2016) mit übersichtlicher, wertiger Ladeneinrichtung
       und großzügigen Verkaufs‐ und Gangbereichen; im Zuge von umfassenden Moderni‐
       sierungsmaßnahmen werden sukzessive alle Filialen auf das neue Konzept umgerüstet.

Im Durchschnitt weisen Aldi‐Märkte aktuell einen Bruttoumsatz von rd. 9,0 Mio. € je Filiale und
eine Flächenproduktivität von ca. 10.410 € je m² VK auf (bei durchschnittlich ca. 861 m² VK).

                                                                                                  9
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

II.      Standortbeschreibung und -bewertung

1.       Makrostandort Abstatt

Die Gemeinde Abstatt zählt aktuell rd. 4.845 Einwohner8 und ist im Süden des Landkreises Heil‐
bronn, in der Region Heilbronn‐Franken gelegen. Zusammen mit den Gemeinden Untergruppen‐
bach, Ilsfeld und Beilstein bildet Abstatt den Gemeindeverwaltungsverband GVV Schozach‐Bott‐
wartal. Hier übernehmen die Gemeinden Ilsfeld und Beilstein die Funktion eines Doppel‐Unter‐
zentrums. Den Gemeinden Abstatt und Untergruppenbach ist keine zentralörtliche Funktion zu‐
gewiesen. Das Oberzentrum Heilbronn liegt in nordwestlicher Richtung rd. 13 km entfernt.

Zu Abstatt gehört neben dem Kernort Abstatt noch der Ortsteil Happenbach sowie die Wohn‐
plätze Vohenlohe und Burg Wildeck. Den Einwohnerschwerpunkt bildet der Kernort.

Die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Abstatt verlief in den vergangenen Jahren durchge‐
hend positiv; seit 2012 ist ein Zuwachs von +7,7 % zu verzeichnen. Damit liegt die Bevölkerungs‐
entwicklung der Gemeinde Abstatt über der Entwicklung des Landkreises Heilbronn. Im GVV
Schozach‐Bottwartal liegt Abstatt hinter Ilsfeld (+10,5 %) jedoch noch vor den Gemeinden Unter‐
gruppenbach (+6,7 %) und Beilstein (+2,6%).
Tabelle 2:         Bevölkerungsentwicklung im regionalen Vergleich
                                                   Einwohner                  Entwicklung 2012 – 2020
        Kommune / LK / Region
                                              2012              2020           absolut           in %
    Abstatt                                        4.500            4.845              345              7,7%
    GVV Schozach‐Bottwartal                       27.106           29.041            1.935              7,1%
    LK Heilbronn                                 323.510         344.912            21.402              6,6%
    Region Heilbronn‐Franken                     864.665         913.735            49.070              5,7%
    Land Baden Württemberg                   10.522.232       11.104.343          582.111               5,5%
Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Stand: jeweils zum 31.01. des Jahres
GMA‐Berechnungen 2020

Die Prognose des Statistischen Landesamtes Baden‐Württemberg geht für die kommenden Jahre
von einem anhaltenden, jedoch abgeschwächten Anstieg der Einwohnerzahlen aus. Bis 2030 wird
für die Gemeinde Abstatt ein Zuwachs um + 3,6 % prognostiziert.9

Die verkehrliche Erreichbarkeit Abstatts ist für den motorisierten Individualverkehr maßgeblich
durch die Landesstraße L1102 gekennzeichnet. Diese verläuft quer durch das Gemeindegebiet
und verbindet Abstatt mit Ilsfeld im Südwesten und den Untergruppenbacher Ortsteilen Unter‐

8
         Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Stand: 31.01.2020.
9
         Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg; Regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung Basis
         2017; Hauptvariante.

                                                                                                               10
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

heinriet und Oberheinriet im Nordosten. Abstatt liegt sehr verkehrsgünstig direkt an der A81 zwi‐
schen Heilbronn und Stuttgart und nur rd. 3 km von den Auffahrten Ilsfeld und Untergruppen‐
bach bzw. rd. 10 km vom Autobahnkreuz Weinsberg (Anbindung an die A6) entfernt.

Eine Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn besteht in Abstatt nicht. Im ÖPNV ist
die Gemeinde über das Busnetz der HNV Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr erschlossen.
Regionalbuslinien verbinden den Kernort mit dem Ortsteil Happenbach sowie mit dem Umland.

Die Wirtschaftsstruktur von Abtatt ist vorrangig durch das produzierende Gastgewerbe (ca.
58 %) gekennzeichnet.10 In Abstatt sind rd. 7.250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am
Arbeitsort gemeldet, denen 2.149 Beschäftigte am Wohnort gegenüberstehen. 11 Daraus ergibt
sich ein positiver Pendlersaldo von rd. 5.370. Seit 2004 ist in Abstatt die Robert Bosch GmbH mit
einem Entwicklungsstandort vertreten, an dem rd. 5.800 Beschäftigte tätig sind. Die Arbeitsplatz‐
bedeutung schlägt sich auch in einem für die Gemeindegröße hohen Beschäftigtenbesatz nieder
(rd. 1.522 Beschäftigte je 1.000 EW; vgl. LK Heilbronn: 423 Beschäftigte je 1.000 EW).

Die Einzelhandelsstrukturen in Abstatt sind wie folgt zu charakterisieren:

      Insgesamt ist in der Gemeinde Abstatt nur ein vergleichsweise geringes Angebot im Einzel‐
       handel festzuhalten. Dies ist auf die verhältnismäßig geringe Einwohnerzahl der Gemeinde
       i. V. mit der etwas randlichen Lage sowie auf die Wettbewerbsstrukturen im Umland zu‐
       rückzuführen. In der Ortsmitte beschränkt sich das Angebot bislang auf wenige kleine
       Betriebe (u. a. Bäckerei, Apotheke, Blumenladen) die durch Dienstleiter, Gastronomie,
       Arztpraxen, Kreditinstitute sowie öffentliche Verwaltung ergänzt werden. In zentraler
       Lage an der Beilsteiner Straße / Rathausstraße entsteht derzeit die „Neue Ortsmitte“
       mit Nahversorgung (Lebensmittelmarkt, Metzgerei, Postfiliale), ärztliche Versorgung
       und Wohnen. Die komplette Fertigstellung des Projektes ist für Frühjahr 2022 geplant.

      Die wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen in Abstatt liegen bislang im Gewerbe‐
       gebiet Rauheck‐Deboldsäcker. Neben dem bestehenden Aldi‐Lebensmitteldiscounter
       ist hier noch ein CAP‐Lebensmittelmarkt (Verlagerung in die „Neue Ortsmitte“ im Sep‐
       tember 2021 geplant) ansässig. Durch die Lage weit abseits der Siedlungsbereiche ist
       derzeit insbesondere in fußläufiger Hinsicht eine schlechte Versorgungsqualität gege‐
       ben. Neben der Planung der Fa. Aldi fügt sich somit auch die Verlagerung des CAP‐
       Marktes in ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Nahversorgung ein.

10
       Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeit‐
       nehmer in den Gemeinden Baden‐Württembergs am 30.06.2018
11
       Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30. Juni 2019.

                                                                                                              11
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

Karte 1:           Lage von Abstatt und zentralörtliche Struktur im Untersuchungsraum

                                                                                             Legende
                                                                                                       Mittelzentrum

                                                                                                       Unterzentrum

                                                                                                       Kleinzentrum

                                                                                             Quelle:   Kartengrundlage GfK GeoMarketing,
                                                                                                       Datengrundlage GfK GeoMarketing
                                                                                                       © Microsoft, Nokia
                                                                                                       GMA-Bearbeitung 2020

                                                                                                                                       12
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

2.     Mikrostandort „Happenbacher Straße“

Der Planstandort für den Aldi‐Lebensmitteldiscounter befindet sich am nördlichen Ortsrand der
Gemeinde Abstatt an der Happenbacher Straße / Ecke Münzingstraße. Es handelt sich hierbei um
ein rd. 0,7 ha großes Grundstück (Flurstück Nr. 925/4), das bislang nicht bebaut ist. Von der Orts‐
mitte (Rathaus) liegt der Planstandort rd. 750 m entfernt.

Im Vorfeld wurde nach einer Alternativfläche gesucht, die noch näher an der Ortsmitte liegt und
so noch besser integriert wäre. Nach Auskunft der Gemeinde Abstatt (Schreiben vom 05.10.2020)
steht derzeit kein geeigneter Ersatzstandort zur Verfügung.12
Foto 1:         Altstandort, Rauheckstraße 9             Foto 2:          Vorhabenstandort, Happen‐
                                                                          bacher Straße

GMA‐Aufnahmen 2020

Das Standortumfeld ist Richtung Norden durch Gewerbe‐ und Industriebetriebe (Gewerbegebiet
Rauheck‐Deboldsäcker) sowie Richtung Süden durch die gewachsenen Wohnbereiche des Kern‐
ortes Abstatt geprägt. Westlich der Happenbacher Straße schließt zunächst die PanaMa Kinder‐
tagesstätte sowie ein dicht bebautes Wohngebiet (Überrück Nord + Süd) an. Daran anschließend
folgen die gewachsenen Wohnbereiche der Gemeinde Abstatt. Südlich der Münzingstraße ist zu‐
dem auf die Fa. Münzing Chemie GmbH zu verweisen.

Der Planstandort ist als Solitärlage einzustufen, die nicht durch Frequenzwirkungen anderer Ein‐
zelhandelsbetriebe oder sonstige Nutzungen profitieren wird. Die Ortsmitte Abstatt liegt südlich
des Planstandortes und ist zu Fuß in max. 10 Gehminuten zu erreichen. Hier sind neben kleintei‐
ligem Einzelhandel (u. a. Bäckerei, Apotheke) auch Komplementärnutzungen (u. a. Dienstleister,
Arztpraxen, Kreditinstitute, Gastronomie, Gastgewerbe) zu finden.

Die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandortes gestaltet sich für den motorisierten Individu‐
alverkehr sehr gut. Der Standort wird aus dem Ortsgebiet über die Happenbacher Straße ange‐
fahren, die in Richtung Norden eine schnelle Anbindung an den Ortsteil Happenbach herstellt.

12
       Das freie Grundstück im Kreuzungsbereich Heinrieter Straße / Happenbacher Straße (Flurstück‐Nr. 947)
       ist im Besitz der Fa. Münzing Chemie, die in Abstatt vor einigen Jahren ein neues Verwaltungsgebäude mit
       Option auf Erweiterung errichtet hat. Die Fläche steht daher nicht für das Vorhaben zur Verfügung.

                                                                                                                  13
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

Die Zufahrt zum neuen Aldi‐Markt wird von der Münzingstraße erfolgen, die direkt in die Hap‐
penbacher Straße mündet. Im Kreuzungsbereich ist ein Kreisverkehr eingerichtet, der zur Verbes‐
serung der Verkehrssicherheit (u. a. Übergang für Fußgänger) sowie zur Verstetigung des Ver‐
kehrsflusses beiträgt. Für den ruhenden Verkehr ist eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (86
Stck.) direkt vor dem Markt geplant.
Foto 3:         PanaMa Kindertagesstätte,                Foto 4:         Fa. Münzing Chemie
                Wohngebiet Überrück

Foto 5:         Fuß‐/Radweg an der Happen‐               Foto 6:         ÖPNV Haltepunkt „Überrück“
                bacher Straße

GMA‐Aufnahmen 2020

Eine Anbindung an den ÖPNV ist über die Bushaltestelle „Abstatt Überrück“ direkt am Standort
gegeben. Der Bushaltepunkt wird in regelmäßiger Taktung durch verschiedene Regionalbuslinien
(RBS 646, 642) angesteuert. Damit ist der Planstandort auch für (auto‐)mobilitätseingeschränkte
Bevölkerungsgruppen gut zu erreichen.

Fuß‐ und Radwege entlang der Happenbacher Straße bzw. der einmündenden Straßen erschlie‐
ßen den Standort für Fußgänger aus den angrenzenden Wohngebieten. Der Planstandort kann
ein fußläufiges Einzugsgebiet erschließen, welches weite Teile des Ortsgebietes Abstatt abdeckt
(vgl. hierzu Karte 3). Lediglich die Wohnbereiche im Süden liegen außerhalb des fußläufigen Nah‐
bereichs. Hier wird aber der neue CAP‐Markt in der Ortsmitte perspektivisch eine fußläufige Nah‐
versorgungsfunktion übernehmen können.

                                                                                                      14
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

Karte 2: Mikrostandort „Happenbacher Straße“

                                     A

                                            A
                                                                         Gewerbegebiet
                                                                                                       BOSCH

                                                                         P

                                                           Wohnen

                                  Wohnen

                                                                                     Wohnen

                               Wohnen

                                                             P
                                                      Neue Ortsmitte Abstatt:                 Wohnen
                                                      ‐ Neubau Wohnen mit 24 WE,
                                                        davon 16 Seniorenwohnungen
                                                      ‐ Modernisierung Doppelhaus
                                                        mit Ärztehaus, Kreissparkasse,
                                                        CAP‐Lebensmittelmarkt und
                                                        Metzgerei im Erdgeschoss

    A    Altstandort
    P    Planstandort

         ÖPNV‐Haltepunkt

    Kartengrundlage: © OpenStreetMap‐Mitwirkende, GMA‐Bearbeitung 2020

                                                                                                               15
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

Karte 3:        Fußläufiger Nahbereich des Aldi‐Marktes (700 – 1.000 m fußläufige Distanz)

Kartengrundlage: © OpenStreetMap‐Mitwirkende, GMA‐Bearbeitung 2020

3.     Fazit der Standortbewertung

Die wesentlichen Eigenschaften des Standortes, welche die Grundlage für die Einschätzung der
Marktbedeutung des Lebensmittelmarktes bilden, sind wie folgt zusammenzufassen:

+      Standortkommune Abstatt mit fortlaufenden Bevölkerungszuwächsen (seit 2012: +7,7
       %); überdurchschnittliches Kaufkraftniveau (111,4)

+      hohe Arbeitsplatzzentralität (Fa. Bosch mit rd. 5.800 Beschäftigten)

+      gute Grundstückseigenschaften (exponierte Lage, Flächenzuschnitt, ausreichende Flä‐
       chengröße für den Aldi‐Markt inkl. erforderlicher Stellplatzanlage)

+      städtebaulich und versorgungsstrukturell integrierter Standort mit Anschluss an die
       Wohnbereiche des Hauptortes Abstatt

+      sehr gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsträgern (ÖPNV, Fahrrad, Pkw)

+      fußläufige Versorgungsfunktion (Standort ist aus weiten Teilen des Ortsgebietes zu Fuß
       zu erreichen, für die übrigen Bereiche liegt eine gute ÖPNV‐Anbindung vor)

+      Solitärstandort, keine Agglomerationseffekte am Vorhabenstandort

                                                                                                16
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

+      hohe Wettbewerbsintensität in den umliegenden Gemeinden des GVV Schozach‐Bott‐
       wartal (vgl. hierzu Kapitel III.2).

Zusammenfassend ist der Standort aus betrieblicher und versorgungsstruktureller Sicht positiv
zu bewerten. Hervorzuheben sind die gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsträgern (Pkw, ÖPNV,
Fahrrad) sowie die generellen Grundstückseigenschaften (u. a. Exposition, ausreichende Grund‐
stücksgröße, Flächenzuschnitt). Unter versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten wird sich die Si‐
tuation in der Gemeinde Abstatt durch die Verlagerung des Aldi‐Marktes aus dem Gewerbege‐
biet heraus zu den Wohnschwerpunkten deutlich verbessern. Bei dem Standort handelt es sich
um einen wohngebietsbezogenen Nahversorgungsstandort, welcher auch aufgrund der Wettbe‐
werbssituation im Umfeld (vgl. Kapitel III. 2.) in erster Linie eine Nahversorgungsfunktion für die
rd. 4.850 Einwohner der Gemeinde Abstatt übernimmt.

Die Verlagerung hin zu den Wohnschwerpunkten der Gemeinde Abstatts trägt zudem zu einer
Reduzierung von Einkaufsfahrten mit dem Pkw bei. Das Vorhaben leistet so einen wichtigen Bei‐
trag zur Verkehrsreduzierung bzw. zum Abbau verkehrsinduzierter CO2‐Emissionen.

                                                                                                      17
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

III. Angebots- und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum

Die Bewertung der projektrelevanten Angebots‐ und Wettbewerbssituation beruht auf einer Vor‐
Ort‐Erhebung des Einzelhandels durch die GMA im September 2020. Als Wettbewerber des Aldi‐
Marktes gelten grundsätzlich alle Einzelhandelsbetriebe, die Lebensmittel im Kernsortiment füh‐
ren. Infolge der Flächengröße und des Angebotskonzeptes des Aldi‐Marktes ist aber davon aus‐
zugehen, dass die wettbewerbliche Auseinandersetzung in erster Linie mit größeren Lebensmit‐
telmärkten (v. a. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und SB‐Warenhäuser) erfolgen wird.

Die Wesentlichen Wettbewerbsstandorte werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

1.     Angebots‐ und Wettbewerbssituation in Abstatt

In Abstatt ist die Lebensmittelversorgung auf den Kernort konzentriert. Neben dem zur Verlage‐
rung vorgesehenen Aldi‐Markt ist noch ein CAP‐Markt als strukturprägender Anbieter im Lebens‐
mittelbereich anzuführen. Dieser befindet sich ebenfalls im Gewerbegebiet Rauheck‐Deboldsä‐
cker. Der CAP‐Markt ist als nicht mehr zeitgemäß einzustufen und durch schlechte Rahmenbe‐
dingungen am Standort gekennzeichnet (u. a. abseitige Lage, schlechter Immobilienzustand). Der
Standortbereich ist nicht zur Nahversorgung im Ort geeignet, die Verlagerung des Lebensmittel‐
marktes in die Neue Ortsmitte ist für 2021 geplant.

CAP‐Märkte sind Lebensmittelnahversorger, in denen Menschen mit und ohne Handicap zusam‐
menarbeiten. Etwa 40 – 50 % der Beschäftigten in einem Markt haben ein Handicap. Das Konzept
des Lebensmittelvollsortimenters besteht bereits seit rd. 20 Jahren, inzwischen gibt es mehr als
100 CAP‐Märkte deutschlandweit. Unter dem Namen „CAP... der Lebensmittelpunkt“ wollen die
sog. Inklusionsmärkte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen und diese auch
nachhaltig sichern. Für behinderte Menschen stellt CAP einen Lebens‐Mittelpunkt dar. Aber auch
für die Kunden können die CAP‐Märkte durch ihre sehr persönliche Kundenansprache ein Lebens‐
mittel‐Punkt werden und zur Entwicklung des Gemeinwesens beitragen. Die GDW als Träger der
CAP‐Märkte und gemeinnützige Organisation muss mit den Läden keine Gewinne erwirtschaften,
auch CAP‐Märkte müssen aber solide aufgestellt sein bzw. kostendeckend arbeiten. Eine Gewinn‐
maximierung, wie sie im konventionellen Lebensmitteleinzelhandel erforderlich ist, steht hier je‐
doch nicht im Vordergrund. Die Integrationsmitarbeiter werden zudem mit Lohnkostenzuschüs‐
sen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

CAP‐Märkte zeichnen sich durch ihre auf die Standort‐ und Kundenstruktur abgestimmte Sorti‐
mentsauswahl (Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 9.000 Artikeln, einem hohen Frischeanteil
mit besonderem Fokus auf regionale Produkte) aus. In puncto Service sind CAP‐Märkte noch
echte Dienstleister, dabei orientiert sich das Unternehmen auch hier an den Gegebenheiten vor
Ort. So werden in CAP‐Märkten oft zusätzliche Leistungen wie z. B. Lieferservice, begleiteter Ein‐

                                                                                                     18
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

kauf, Geschenkkorbservice, Toto‐Lotto‐Annahmestelle, Kopierservice und Post‐ bzw. Paketagen‐
tur angeboten. CAP sucht für seine Filialen bewusst Standorte aus, die gut erreichbar sind (zent‐
rale Lagen mit großem fußläufigem Einzugsgebiet). Der jetzige Standort im Gewerbegebiet ent‐
spricht daher nicht dem eigentlichen Konzept von CAP und ist auch für die Nahversorgung in Ab‐
statt nicht geeignet. Mit der geplanten Verlagerung des CAP‐Marktes in die Ortsmitte kann sich
der Anbieter neu positionieren und zukunftsfähig aufstellen.

Foto 7:         Aldi (Bestandsstandort)                  Foto 8:         CAP, Im Deboldsacker

GMA‐Aufnahmen 2020

In der Ortsmitte ist nach der Schließung der Bäckerei Jürgens13 derzeit noch eine Bäckerei an der
Rathausstraße ansässig. Die Verkaufsstelle im Gebäude der Volksbank wird seit Juni 2020 von der
Bäckerei Trunk betrieben. Mit der Verlagerung des CAP‐Marktes kann sich die Ortsmitte zu einem
funktionsfähigen und lebendigem Handelsraum entwickeln. Das Vorhaben ist zur Stärkung der
Ortsmitte als auch im Sinne der Nahversorgung sehr positiv zu bewerten. Die Gemeinde Abstatt
unterstützt das Vorhaben und trägt die Kosten für den Bau des Lebensmittelmarktes i. H. von rd.
4,5 Mio. €. CAP wird den Laden als Mieter beziehen. Die Verkaufsfläche des neuen CAP‐Marktes
(inkl. Metzgerei) wird sich durch die geplante Verlagerung von derzeit rd. 1.000 m² VK auf ca. 840
m² VK reduzieren. Insofern ergibt sich flächenseitig hierdurch ein gewisser Entwicklungsspiel‐
raum für die Modernisierung des Aldi‐Marktes.

Nach gutachterlicher Schätzung beläuft sich der Gesamtumsatz im Lebensmittelbereich in Ab‐
statt – inkl. dem bestehenden Aldi Lebensmitteldiscounter – bei einer Gesamtverkaufsfläche von
rd. 1.930 m² auf rd. 7,4 Mio. €.14

2.     Angebots‐ und Wettbewerbssituation im weiteren Untersuchungsraum

Im weiteren Untersuchungsraum, d. h. in den übrigen Gemeinden des GVV Schozach‐Bottwartal
sind folgende Angebote im Lebensmittelbereich vorzufinden (vgl. Tabelle 3 und Karte 4):

13
       Der Abstätter Bäcker Jürgens hat im Juni 2020 nach über 30 Jahren seinen Betrieb geschlossen.
14
       Verkaufsfläche und Umsatz ohne Direktvermarkter (u. a. Weinhandel), inkl. Aldi‐Markt.

                                                                                                       19
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

2.1    Untergruppenbach

In Untergruppenbach hat an der Landesstraße L 1111 erst kürzlich der neue EDEKA‐Markt Ueltz‐
höfer im Standortverbund mit dm eröffnet. Der Lebensmittelvollsortimenter (rd. 20.000 Artikel,
darunter eine große Auswahl an Obst und Gemüse, Frischetheken für Fleisch/Käse/Fisch) trägt
maßgeblich zur Nahversorgung in Untergruppenbach bei. Darüber hinaus ist der Standort auch
aus Abstatt (v. a. Ortsteil Happenbach) sehr gut zu erreichen. Außerdem ist eine Filiale des Disco‐
unters Lidl anzuführen, die ebenfalls verkehrsgünstig an der Landesstraße L1111 liegt und damit
auch für Pendler auf dem Weg zur Autobahn A81 bzw. Richtung Heilbronn gut zu erreichen ist. In
Untergruppenbach ist damit ein umfassendes Angebot im Lebensmittel‐ und Drogeriesortiment
vorhanden. Wegen der gute Erreichbarkeit aus Abstatt ist mit erhöhten Wettbewerbsbeziehun‐
gen zwischen den Märkten zu rechnen.

In der Ortsmitte Untergruppenbach sind nur kleinteilige Angebote des Lebensmittelhandwerks
(Bäckerei Härdtner, Bäckerei Stoll, Metzgerei Rumm) vorhanden. Mit Wettbewerbsbeziehungen
zum Planstandort ist nur in begrenztem Umfang zu rechnen.

Foto 9:          EDEKA Uelzhöfer, Untergrup‐             Foto 10:        Lidl, Untergruppenbach Ler‐
                 penbach Mühlweg                                         chenweg

2.2    Ilsfeld

In llsfeld übernimmt der Kaufland‐Markt an der Robert‐Mayer‐Straße eine wichtige örtliche als
auch überörtliche Versorgungsfunktion. Der Standort von Kaufland liegt im Gewerbegebiet und
ist daher ausschließlich auf motorisierte Kunden ausgerichtet. In Ilsfeld Auenstein ist zudem ein
Netto‐Lebensmitteldiscounter in verkehrsgünstiger Lage an der L 1100 anzuführen.

Die Ortsmitte von Ilsfeld ist durch kleinteilige Angebotsstrukturen gekennzeichnet und bleibt im
Lebensmittelbereich v. a. auf Betriebe des Lebensmittelhandwerks (Bäckerei Übele, Metzgerei
Mayer, Bäckerei Frischemarkt Stengel) beschränkt. Ein strukturprägender Lebensmittelmarkt,
der in direktem Wettbewerb zum Vorhaben steht, ist in der Ortsmitte Ilsfeld nicht vorhanden.

                                                                                                       20
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

Foto 11:        Kaufland, Ilsfeld Robert‐Ma‐             Foto 12:        Netto, Ilsfeld Ortsteil Auen‐
                yer‐Straße                                               stein Eisenbahnstraße

GMA‐Aufnahmen 2020

2.3    Beilstein

In Beilstein sind ein REWE‐Supermarkt sowie eine Filiale von Aldi Süd als wesentliche Träger der
Nahversorgung anzuführen. Die Anbieter liegen in direkter Nachbarschaft zueinander, im Umfeld
ist außerdem noch der Beilsteiner Getränkemarkt gelegen.

Foto 13:        REWE, Beilstein Heerweg                  Foto 14:        Aldi, Beilstein Forstbergweg

GMA‐Aufnahmen 2020

Die Versorgungslage ist der Innenstadt von Beilstein zuzuordnen (= Vorranggebiet gemäß Regio‐
nalplan Heilbronn‐Franken), die die historische Altstadt und den südöstlich anschließenden Be‐
reich umfasst. Das Angebot wird hier ergänzt durch Betriebe des Lebensmittelhandwerks (u. a.
Bäckerei Nestel, Metzgerei Häfele).

3.     Fazit der Angebots‐ und Wettbewerbssituation

Das Angebot in den vier Mitgliedsgemeinden des GVV Schozach‐Bottwartal ist insgesamt als aus‐
gewogen zu bezeichnen. Jede der vier Gemeinden verfügt über ein eigenes Angebot zur Nahver‐
sorgung (jeweils 1 Lebensmitteldiscounter, 1 Supermarkt; Ilsfeld und Untergruppenbach zusätz‐

                                                                                                         21
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

lich dm). Mit Ausnahme von Abstatt haben die Mitgliedsgemeinden in den zurückliegenden Jah‐
ren ihr Nahversorgungsangebot modernisiert und ausgebaut. In Untergruppenbach wurde in die‐
sem Jahr ein neuer Edeka‐Markt15 eröffnet. Im Standortverbund mit dem neuen dm‐Markt sowie
mit dem bestehenden Lidl‐Markt ist die Nahversorgung für die Zukunft gut aufgestellt. Der Stand‐
ort ist auch aus Abstatt (v. a. Ortsteil Happenbach) mit dem Pkw gut zu erreichen. In Ilsfeld be‐
steht mit der neuen Kaufland‐Filiale seit 2017 wieder eine moderne und attraktive Einkaufsstätte,
zu der intensive Verflechtungen auch aus Abstatt bestehen. In Beilstein wurde das Lebensmitte‐
langebot 2016 durch einen modernen REWE‐Supermarkt komplettiert.

Der Gemeinde Abstatt am nächsten gelegen und daher von erhöhten Wettbewerbsbeziehungen
betroffen, sind die Anbieter in Untergruppenbach (Edeka, Lidl) und Ilsfeld (Kaufland, Netto). Hier‐
bei handelt es sich durchweg um moderne und leistungsfähige Lebensmittelfilialisten, die im Falle
von Kaufland und EDEKA zudem durch Koppelungswirkungen im Standortumfeld (Nonfood‐Fach‐
märkte) profitieren.
Tabelle 3:           Angebots‐ und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum
                                  Adresse                   Be‐
                                                                     VK                              Entfer‐
    Nr.    Name                                           triebs‐                    Lage
                                                                    in m²                            nung2
                                                           typ1
1         CAP3       Abstatt, Im Deboldsacker               SM       1.000   dezentrale Lage         1,0 km
2         EDEKA      Untergruppenbach, Mühlweg              SM       1.500   integrierte Streulage   2,5 km
3         Lidl       Untergruppenbach, Lerchenweg           DIS      1.300   integrierte Streulage   3,2 km
4         Netto      Ilsfeld Auenstein, Eisenbahnstraße     DIS        800   Ortsrandlage            4,7 km
5         Kaufland   Ilsfeld, Robert‐Mayer‐Straße           SM       3.300   dezentral Lage          5,5 km
6         REWE       Beilstein, Heerweg                     SM       1.450   Ortsmitte (VRG)         6,7 km
7         Aldi Süd   Beilstein, Forstbergweg                DIS      1.100   Ortsmitte (VRG)         6,7 km
1 SM = Supermarkt, DIS = Discounter
2 kürzeste Entfernung zum Vorhabenstandort mit dem Pkw, ermittelt durch googlemaps.
3 Planung CAP‐Markt (inkl. Metzgerei) in der Ortsmitte: rd. 840 m² VK
GMA‐Erhebung 2020, ca.‐Werte gerundet

15
          Der EDEKA‐Markt an der Siegfried‐Levi‐Straße wurde 2019 geschlossen.

                                                                                                               22
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

IV.    Einzugsgebiet und Kaufkraft

1.     Einzugsgebiet und Bevölkerungspotenzial

Der Abgrenzung des voraussichtlichen Einzugsgebietes für den verlagerten Aldi‐Lebensmitteldis‐
counter kommt eine wesentliche Bedeutung bei der Beurteilung des Vorhabens zu. So bildet das
ermittelte Einzugsgebiet die Grundlage für alle späteren Berechnungen zur Ermittlung des Bevöl‐
kerungs‐ und Kaufkraftpotenzials sowie des Vorhabenumsatzes bzw. der Umsatzherkunft.

Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung ein Bereich verstanden, innerhalb dessen mit re‐
gelmäßigen, dauerhaften und ausgeprägten Einkaufsbeziehungen an den Standort gerechnet
werden kann. Das Einzugsgebiet lässt sich darüber hinaus ggf. weiterhin nach Zonen unterglie‐
dern und strukturieren, aus denen eine gleichmäßige Kundeneinkaufsorientierungen an den
Standort zu erwarten ist. Mit zunehmender Entfernung bzw. schlechterer Erreichbarkeit des
Standortes ist dabei i. d. R. von einer Abnahme der Kundenbindung auszugehen. Zur Abgrenzung
und Zonierung des Einzugsgebietes werden in vorliegender Untersuchung folgende Kriterien her‐
angezogen:

      wesentliche Strukturdaten und Rahmenbedingungen im Untersuchungsraum (z. B.
       Topografie, Siedlungsstruktur, Pendlerbeziehungen, Wirtschaftsstruktur)

      verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes auf Basis von Fahrzeitisochronen

      Betreiber, Dimensionierung und Sortimentsstruktur des Vorhabens

      Filialnetz des Betreibers

      Wettbewerbssituation und Einkaufsalternativen in Abstatt und den umliegenden Städ‐
       ten und Gemeinden

      Ergebnisse aus anderen GMA‐Untersuchungen in der Region (u. a. Einzelhandelskon‐
       zept für den GVV Schozach‐Bottwartal).

Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren lässt sich für den Aldi‐Lebensmitteldiscounter am
Standort Happenbacher Straße ein Einzugsgebiet abgrenzen, das i. W. die Gemeinde Abstatt um‐
fasst. Darüber hinaus ist mit gelegentlichen Kundenzuflüssen aus dem östlichen Untergruppen‐
bacher Gemeindegebiet zu rechnen. Im Einzugsgebiet des Aldi‐Marktes leben rd. 7.350 Einwoh‐
ner, davon entfallen etwa 66 % auf die Gemeinde Abstatt bzw. rd. 34 % auf das überörtliche Ein‐
zugsgebiet (= Untergruppenbacher Ortsteile Unterheinriet, Oberheinriet, Vorhof).16

16
       Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Stand: 31.01.2020 bzw. Einwohnerdaten Gemeinde
       Untergruppenbach.

                                                                                                           23
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

Karte 4:           Einzugsgebiet des Aldi-Marktes und wesentliche Wettbewerber im Untersuchungsraum

                                                                                                      Legende

                                                                                                       P    Planstandort Aldi
                                                                                                            Einzugsgebiet Zone 1
                                                                                                            Einzugsgebiet Zone 2

                                                                                                            GVV Schozach-Bottwartal
                                                                                             Zone 2

                                                                              Zone 1

                                                                          P

                                                                                                      Quelle:   Kartengrundlage GfK GeoMarketing,
                                                                                                                Datengrundlage GfK GeoMarketing
                                                                                                                © Microsoft, Nokia
                                                                                                                GMA-Bearbeitung 2020

                                                                                                                                                24
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

Die Abgrenzung des Einzugsgebietes für den Aldi‐Markt lässt sich wie folgt begründen:

      Zone I (= Kerneinzugsgebiet) umfasst diejenigen Bereiche, welche den Standort vo‐
       raussichtlich am stärksten frequentieren werden. Im vorliegenden Fall ist das die Ge‐
       meinde Abstatt selbst, für die der Aldi‐Markt zusammen mit dem ortsansässigen CAP‐
       Markt eine wichtige Nahversorgungsfunktion übernimmt. Der Ortsteil Happenbach
       verfügt über kein eigenes Angebot zur Nahversorgung. Aufgrund der guten verkehrli‐
       chen Anbindung über die Abstattet Straße / Happenbacher Straße ist von hier eben‐
       falls mit starken Einkaufsbeziehungen zum Planstandort zu rechnen, wenngleich so‐
       wohl Kunden aus Happenbach als auch aus dem Kernort Abstatt auch andere Lebens‐
       mittelstandorte (u. a. Untergruppenbach, Ilsfeld) aufsuchen.

      Zone II wird durch die Ortsteile Unterheinriet, Oberheinriet und Vorhof (= Untergrup‐
       penbach) ausgebildet. Aus dieser Richtung ist der neue Standort über die L1102 noch
       gut zu erreichen, wenngleich für die Kunden in Zone II gilt, dass im Schwerpunkt v. a.
       der Einkaufsstandort Untergruppenbach aufgesucht wird, da hier ein vollständiges An‐
       gebot im Lebensmittel‐ und Drogeriebereich vorhanden ist. Auch wegen der bereits
       hohen räumlichen Distanz ist in Zone 2 mit einer geringeren Kundenbindung am Stand‐
       ort auszugehen. Die unterschiedliche Kundenbindungsintensität wird im weiteren Ver‐
       lauf der Untersuchung durch den Ansatz verschiedener Marktanteile bei der Umsatz‐
       prognose Rechnung getragen.

Eine weitergehende Ausdehnung des regelmäßigen Einzugsgebietes wird im Wesentlichen durch
die zunehmende Distanz und die Wettbewerbsstrukturen im Untersuchungsraum (vgl. hierzu Ka‐
pitel. III. 2. und Karte 4) unterbunden. So sind in den Gemeinden des GVV Schozach‐Bottwartal
flächendeckend vergleichbare Anbieter zu finden. In östlicher Richtung erstreckt sich der dünn
besiedelte Raum der Löwensteiner Berge. Hier bestehen Einkaufsverflechtungen in Abhängigkeit
von Topgrafie und Verkehrswegen hin zu den nächstgelegenen größeren Lebensmittelstandor‐
ten in Obersulm, Beilstein, Großbottwar und Wüstenrot.

In einem gewissen Umfang ist dennoch auch mit Kunden aus Räumen außerhalb des vorstehend
abgegrenzten Einzugsgebietes zu rechnen (u. a. Beschäftigte am Arbeitsort Abstatt, darunter Mit‐
arbeiter bei Bosch17, Verflechtungen im GVV Schozach‐Bottwartal, Zufallskunden). Diese Kunden‐
zuflüsse werden im weiteren Verlauf der Untersuchung als sog. „Streukunden“ berücksichtigt.

17
       Die Mitarbeiter von Bosch kommen auf ihrem Arbeitsweg nicht alle am neuen Aldi‐Markt vorbei. Dennoch
       ist mit Blick auf die rd. 5.800 Beschäftigten am Standort Abstatt mit einem etwas erhöhten Streukunden‐
       anteil zu rechnen.

                                                                                                                 25
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

2.      Kaufkraft im Einzugsgebiet

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigenen Berechnungen beträgt die la‐
deneinzelhandelsrelevante Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk in
Deutschland pro Kopf der Wohnbevölkerung

                                               ca. € 6.210.18

Bezogen auf das konkrete Vorhaben in Abstatt betragen die Pro‐Kopf‐Ausgaben

                                              ca. € 2.285.19

Bei der Kaufkraftberechnung für das Einzugsgebiet ist zudem das lokale Kaufkraftniveau zu be‐
achten. Gemäß aktueller Kennziffer von MB Research20 liegt das Kaufkraftniveau in Abstatt bei
111,4 sowie in Untergruppenbach bei 119,1 und damit jeweils deutlich über dem Bundesdurch‐
schnitt (= 100,0).

Für das Einzugsgebiet beläuft sich das Kaufkraftpotenzial für Nahrungs‐ und Genussmittel somit
auf ca. 19,1 Mio. €.
Tabelle 4:       Einwohner‐und Kaufkraftpotenziale im Einzugsgebiet des Aldi‐Marktes
     Zone                Stadt / Gemeinde                       Einwohner      Einwohner       KK‐Food
                                                                              (Anteil in %)    in Mio. €
 I          Abstatt                                                  4.845            66 %              12,3
 II         Untergruppenbach östl. Gemeindegebiet                    2.500            34 %               6,8
            = Unterheinriet, Oberheinriet, Vorhof
 I‐II       EZG gesamt                                               7.345           100 %              19,1
 GMA‐Berechnungen 2020; ca.‐Werte, Abweichungen durch Rundungen möglich

Im Vergleich mit anderen Aldi‐Standorten ergibt sich ein vergleichsweise kleines Einzugsgebiet.
Dies wird sich auch in einer eher niedrigen Umsatzleistung bemerkbar machen.

18
        Ohne Kaufkraftanteil verschreibungspflichtiger Medikamente bei Apotheken.
19
        Ohne Randsortimente (Nonfood I und II), wie z. B. Drogeriewaren, Haushaltswaren, Tiernahrung.
20
        Quelle: MB‐Research, Nürnberg 2020

                                                                                                               26
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße

V.       Umsatzprognose und wettbewerbliche Wirkungen

1.       Umsatzprognose

Zur Berechnung der voraussichtlichen Umsatzerwartung des Vorhabens wird das Marktanteil‐
konzept verwendet. Dieses in der Handelswissenschaft weit verbreitete und anerkannte Modell
bestimmt das zu erwartende Umsatzvolumen eines Einzelhandelsbetriebes anhand der erzielba‐
ren Marktanteile mit Kunden in den einzelnen Zonen des Einzugsgebietes.21 Das Modell be‐
schreibt, in welchem Ausmaß das Vorhaben in der Lage ist, Teile des vorhandenen Kaufkraftvo‐
lumens im projektrelevanten Sortimentsbereich zu binden.

Neben der Berechnung der zu erwartenden Gesamtumsatzleistung eines Vorhabens lässt sich
anhand des Marktanteilkonzepts ebenfalls die perspektivische Umsatzherkunft des Vorhabens
ableiten. Diese ergibt sich aus der Relation zwischen den in den jeweiligen Zonen des Einzugsge‐
biets generierten Umsätzen und dem Gesamtumsatz des Vorhabens. Das Marktanteilkonzept
lässt hingegen keine direkten Rückschlüsse auf die durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzum‐
lenkungen zu. So gibt das Marktanteilkonzept keine Auskunft darüber, wo die durch das Vorha‐
ben generierten Umsätze bisher gebunden sind und wie sich diese nach Umsetzung des Vorha‐
bens neu verteilen werden. Die Ermittlung der Umsatzumlenkungen für das Vorhaben wird in
Kapitel V., 2. ausführlich behandelt.

Mit Bezug auf die zusätzlichen Potentialen (geänderte Flächenbilanz durch die Verkleinerung des
CAP‐Marktes) ist in Abstatt von etwas höheren Marktanteilen (32 – 33 %) auszugehen.

Folgende Umsatzprognose lässt sich für den Aldi‐Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsflä‐
che von rd. 1.200 m² VK anhand des Marktanteilkonzepts ermitteln22:
Tabelle 5:         Umsatzprognose für den Aldi‐Markt in Abstatt mit 1.200 m² VK
                           Kaufkraft       Markt‐          Umsatz          Umsatz         Umsatz      Umsatz‐
    Zonen                    Food           anteil          Food          Nonfood         gesamt      herkunft
                           in Mio. €      Food in %       in Mio. €      in Mio. €*     in Mio. €*      in %
    Zone 1 (= Abstatt)            12,3        32 – 33             4,0             1,0           5,0           66
    Zone 2 (= Umland)              6,8              15            1,0             0,3           1,3           17
    Einzugsgebiet                 19,1              26            5,0             1,3           6,3           83
    Streuumsätze                                            1,0 – 1,1             0,3           1,3           17
    Insgesamt                                                     6,1             1,5           7,6          100
*        Der Umsatzanteil im Nonfoodbereich wurde für Aldi mit ca. 20 % angesetzt. Hinsichtlich der Kundenher‐
         kunft wurde von mit dem Lebensmittelbereich vergleichbaren Werten ausgegangen.
GMA‐Berechnungen 2020 (ca.‐Werte, Rundungsdifferenzen möglich)

21
         In die Ermittlung der Marktanteile fließen zahlreiche Faktoren ein. U. a. sind dies die Rahmenbedingungen
         am Vorhabenstandort, die verkehrliche Erreichbarkeit, die Wettbewerbssituation im selben Marktseg‐
         ment sowie Kopplungs‐ und Agglomerationseffekte.
22
         Rechenvorgang: Kaufkraft der Wohnbevölkerung x Marktanteil = Umsatz des Vorhabens.

                                                                                                                     27
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