Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße
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Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Gemeinde Abstatt, Happenbacher Straße Auftraggeber: Aldi GmbH & Co. KG, Murr Projektleitung: Dipl.‐Geogr. Gerhard Beck Dipl.‐Geogr. Anna‐Lena Kettenhofen Ludwigsburg, am 11.11.2020 Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung mbH 1
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Urheberrecht Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugs‐ weise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auf‐ traggebers unter Angabe der Quelle zulässig. Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München Hohenzollernstraße 14 71638 Ludwigsburg Geschäftsführer: Dr. Stefan Holl Telefon: 07141 / 9360‐0 Telefax: 07141 / 9360‐10 E‐Mail: info@gma.biz Internet: www.gma.biz 2
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Inhaltsverzeichnis Seite I. Grundlage 4 1. Aufgabenstellung 4 2. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 5 3. Einordnung der Projektplanung 6 II. Standortbeschreibung und -bewertung 10 1. Makrostandort Abstatt 10 2. Mikrostandort „Happenbacher Straße“ 13 3. Fazit der Standortbewertung 16 III. Angebots- und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum 18 1. Angebots‐ und Wettbewerbssituation in Abstatt 18 2. Angebots‐ und Wettbewerbssituation im weiteren Untersuchungsraum 19 2.1 Untergruppenbach 20 2.2 Ilsfeld 20 2.3 Beilstein 21 3. Fazit der Angebots‐ und Wettbewerbssituation 21 IV. Einzugsgebiet und Kaufkraft 23 1. Einzugsgebiet und Bevölkerungspotenzial 23 2. Kaufkraft im Einzugsgebiet 26 V. Umsatzprognose und wettbewerbliche Wirkungen 27 1. Umsatzprognose 27 2. Umsatzumlenkungen / wettbewerbliche Wirkungen 28 VI. Raumordnerische Prüfung 34 1. Konzentrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7 LEP Baden‐Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2 Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020 34 2. Integrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7.2 LEP Baden‐Württemberg und Ziel 2.4.3.2.3 Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020 35 3. Kongruenzgebot gemäß Ziel 3.3.7.1 LEP Baden‐Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2 Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020 37 4. Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziel 3.3.7.1 und 3.3.7.2 LEP Baden‐Württemberg 38 VII. Zusammenfassung 40 3
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße I. Grundlage 1. Aufgabenstellung Die GMA, Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung, Ludwigsburg, wurde von der Aldi GmbH & Co KG, Murr, mit der Erstellung einer Auswirkungsanalyse für die geplante Verlagerung eines Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Abstatt beauftragt. Die Planung sieht vor, den Aldi‐Lebensmitteldiscounter vom aktuellen Standort im Gewerbege‐ biet Rauheck‐Deboldsäcker (Rauheckstraße Nr. 9) an einen neuen Standort östlich der Happen‐ bacher Straße / Ecke Münzingstraße zu verlagern. Die Verkaufsfläche des Aldi‐Marktes soll in die‐ sem Zusammenhang von aktuell rd. 920 m² auf rd. 1.200 m² VK erweitert werden. Am Altstandort ist Einzelhandel zukünftig ausgeschlossen. Das Baurecht soll entsprechend angepasst werden. Die GMA hat im Oktober 2020 eine Auswirkungsanalyse vorgelegt, die auf falschen Angaben zum Planvorhaben von „CAP“ beruht. Der Lebensmittelmarkt, der wie Aldi bislang im Gewerbegebiet ansässig ist, soll 2021 in die Ortsmitte verlagert werden. Zwischenzeitlich liegen der GMA kon‐ krete Daten zur Konzeption des neuen Marktes vor, weshalb es einer Überarbeitung der Auswir‐ kungsanalyse (Stand: 17.09.2020) bedarf. Mit der Standortverlagerung verbunden ist eine Ver‐ kaufsflächenreduzierung, die in der Flächenbilanz zu berücksichtigen ist.1 Für das Plangrundstück wird ein Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel“ aufgestellt. Für die Beurteilung der Zulässigkeit ist somit §11 Abs. 3 BauNVO anzuwenden. Im Rahmen einer Auswir‐ kungsanalyse gilt es zu prüfen, ob das Vorhaben negative versorgungsstrukturelle und städtebau‐ liche Auswirkungen auf die Ortsmitte und die Nahversorgungsstrukturen in der Gemeinde Ab‐ statt erwarten lässt. Neben den Auswirkungen auf die Gemeinde selbst werden auch mögliche Auswirkungen in umliegenden, für die Untersuchung relevanten Kommunen (u. a. Untergrup‐ penbach, llsfeld, Beilstein) geprüft. Im Einzelnen sind folgende Untersuchungsschritte zu bearbeiten: Projektbeschreibung, Rechtsrahmen Bewertung der Standortrahmenbedingungen am Makrostandort Abstatt sowie städte‐ bauliche Bewertung des Mikrostandortes Happenbacher Straße Abgrenzung des betrieblichen Einzugsgebietes für den Aldi‐Markt und Berechnung der sortimentsspezifischen Kaufkraftpotenziale Beurteilung der gegenwärtigen Versorgungssituation im Nahrungs‐ und Genussmittel‐ bereich in Abstatt und im Umland (= Angebots‐ und Wettbewerbsanalyse) Umsatzprognose und ‐herkunft Ermittlung der Umsatzumverteilungen im Untersuchungsraum 1 In der vorangegangenen Untersuchung wurde von einer flächenneutralen Verlagerung des CAP‐Marktes ausgegangen, wodurch keine unmittelbaren Entwicklungsspielräume für den Aldi übertragbar waren. Ge‐ mäß Angaben der Gemeinde Abstatt wird sich die Verkaufsfläche des CAP‐Marktes im Zuge der Verlage‐ rung jedoch von aktuell rd. 1.000 m² auf zukünftig rd. 840 m² (inkl. Metzgerei) reduzieren. 4
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Bewertung der raumordnerischen Beurteilungskriterien gemäß LEP Baden‐Württem‐ berg bzw. Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020. Zur Erarbeitung der vorliegenden Auswirkungsanalyse wurde im September 2020 eine intensive Begehung des Standortes sowie sonstiger Einzelhandelslagen im Untersuchungsraum vorgenom‐ men. Weiterhin wurde auf Informationen von MB Research (Kaufkraftkennziffer) sowie auf aktu‐ elle Bevölkerungsdaten aus der amtlichen Statistik und auf EHI Handelsdaten zurückgegriffen. 2. Bauplanungsrechtliche Vorgaben Für die Beurteilung der Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ist § 11 Abs. 3 BauNVO zu beachten. Die Regelung führt in ihrer aktuellen Fassung2 aus: „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzel‐ handelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts‐ und Landschaftsbild und auf den Na‐ turhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswir‐ kungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölke‐ rung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“ Ob ein Vorhaben als Einzelhandelsgroßprojekt einzustufen ist, hat in einer zweistufigen Prüfung getrennt voneinander zu erfolgen: 1. Handelt es sich bei dem Vorhaben um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb bzw. wird die Großflächigkeit des Vorhabens erfüllt, was i. d. R. bei einer Überschreitung der Ver‐ kaufsfläche von 800 m² der Fall sein wird.3 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017. 3 Vgl. BVerwG Urteil vom 24. November 2005, 4 C 10.04. In diesem Urteil hat das BVerwG die Grenze der Großflächigkeit von 700 auf 800 m² erhöht. Großflächig im Sinne des § 11 Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 BauNVO sind demnach diejenigen Betriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. Zur Verkaufsfläche zählen, der Kassenvorraum (einschließlich eines Bereichs zum Einpacken der Waren und zur Entsorgung von Verpackungsmaterialien) und ein evtl. vorhandener Windfang. Ebenfalls der Verkaufsfläche zuzurech‐ nen sind die Bedienbereiche (z. B. Fleisch‐ / Wursttheke). 5
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße 2. Die im § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen Auswirkungen müssen zu erwarten sein, was regelmäßig ab einer Geschossfläche von 1.200 m² anzunehmen ist (= Regelvermutung). Die Regelvermutung ist jedoch gem. § 11 Abs. 3, Satz 4 BauNVO widerlegbar. Der Nachweis kann im Zuge einer Einzelfallprüfung erbracht werden, wenn im konkreten Einzelfall keine Auswirkun‐ gen im Sinne des § 11 Abs. 3, Satz 3 BauNVO zu erwarten sind. Mit Bezug auf die im § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen Auswirkungen sind dabei insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebes zu berücksichtigen. 3. Einordnung der Projektplanung Zur Einordnung des Aldi‐Lebensmitteldiscounters und zur Abgrenzung gegenüber anderen im Untersuchungsgebiet vertretenen Konzepten werden zunächst die wichtigsten Charakteristika kurz dargestellt: Bei Lebensmittelmärkten ist bezüglich der Sortimente zwischen dem Kernsortiment (= Nahrungs‐ und Genussmittel) und ergänzenden Randsortimenten zu unterscheiden: Nahrungs‐ und Genussmittel (= „Food“) umfassen Lebensmittel, also Frischwaren in Bedienung und Selbstbedienung, Tiefkühlkost und Trockensortiment, Getränke, Brot‐ und Backwaren, Fleisch‐ und Wurstwaren sowie Tabakwaren. Als „Nonfood“ sind Waren definiert, die nicht zum Verzehr bestimmt sind. Nach der GS1‐Warengruppenklassifizierung wird zwischen Nonfood I (Drogerieartikel, Wasch‐, Putz‐ und Reinigungsmittel sowie Tiernahrung, auch „Nearfood“ genannt) und Non‐ food II (Ge‐ und Verbrauchsgüter des kurz‐, mittel‐ und langfristigen Bedarfs wie Tex‐ tilien, Schuhe, Gartenbedarf, Unterhaltungselektronik, Elektrogroßgeräte, Bücher und Presseartikel usw.) unterschieden.4 Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel nehmen Discounter seit Langem den größten Marktanteil ein (ca. 45 % im Jahr 2019, gemessen am Umsatz). Auf Supermärkte ent‐ fallen knapp 31 %, auf Große Supermärkte ca. 10 %, auf SB‐Warenhäuser ca. 11 % und auf übrige Betriebsformen (u. a. kleine Lebensmittelgeschäfte) ca. 3 %.5 Hinsichtlich der Artikelzahl beschränken sich Discounter auf ein straffes Sortiment aus Artikeln, die häufig nachgefragt werden (sog. „Schnelldreher“). Im Durchschnitt bieten Discounter daher nur rund 2.300 Artikel an, Supermärkte dagegen im Mittel rund 11.800 Artikel, Große Supermärkte sogar rund 25.000 Produkte (vgl. Tabelle 1). Jedoch sind Discounter wegen des Preisvorteils und ihres übersichtlichen Sortiments bei den deutschen Verbrauchern sehr beliebt. Lebensmittelvollsortimenter (Supermärkte und 4 Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2020, S. 363. 5 Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2020, S. 78; GMA‐Berechnungen. 6
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Große Supermärkte) profilieren sich dagegen v. a. durch Sortimentsbreite, Frische, Convenience, Service und persönliche Kundenansprache. Tabelle 1: Typische Sortimentsstruktur von Lebensmittelmärkten Hauptwarengruppen Discounter Supermarkt Großer Supermarkt ( 793 m² VK) ( 1.029 m² VK) ( 3.344 m² VK) Durchschnittliche Artikelzahl absolut in % absolut in % absolut in % Food 1.755 76 – 77 8.995 76 15.730 63 Nonfood I 265 11 – 12 2.030 17 4.825 19 Nonfood II 275 12 805 7 4.450 18 Nonfood insgesamt 540 23 – 24 2.835 24 9.275 37 Insgesamt 2.295 100 11.830 100 25.005 100 Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2019, S. 90 Der Angebotsschwerpunkt eines Lebensmitteldiscounters liegt bei nahversorgungsre‐ levanten Waren. Auch wenn Discounter auch signifikante Umsätze mit Nonfood‐Rand‐ sortimenten und ‐Aktionswaren generieren, liegt ihr Umsatzschwerpunkt eindeutig bei Nahrungs‐ und Genussmitteln (bei Aldi ca. 80 %, bei anderen Betreibern teilweise höher). Bezüglich der Artikelzahlen an nahversorgungsrelevanten Waren (Food + Non‐ food I) ergibt sich bei Discountern ein Anteil von ca. 88 % (vgl. Tabelle 1). Als durchschnittliche Verkaufsfläche weisen Discounter mit ihrem gestrafften Ange‐ bot derzeit ca. 793 m² auf. Vollsortimenter benötigen dagegen wegen ihres tieferen Sortiments größere Flächen (Supermärkte durchschnittlich 1.029 m² VK, Große Super‐ märkte durchschnittlich ca. 3.344 m² VK).6 Mittlerweile werden allerdings von den Dis‐ count‐Betreibern Größen zwischen 1.000 und 1.500 m² VK als marktgerecht ange‐ strebt. Nahezu alle bedeutenden Betreiber des Lebensmitteleinzelhandels optimieren derzeit ihre Standortnetze, was i. d. R. mit einer Flächenausweitung der einzelnen Be‐ triebe verbunden ist. Hauptursachen für den steigenden Flächenbedarf sind neue An‐ forderungen an die kundengerechte Warenpräsentation, Optimierungsvorgaben der internen Logistik sowie eine Anpassung an den demografischen Wandel und die Aus‐ differenzierung der individuellen Kundenvorlieben. Die Ausdifferenzierung der Kundenwünsche hat – sowohl bei Vollsortimentern als auch bei Discountern – eine sukzessive Ausweitung der Sortimente mit sich gebracht. Wichtig für den Unternehmenserfolg ist heute das Vorhalten von Artikeln aus verschie‐ denen Preis‐Bereichen (Marken‐ und Eigenmarken), Verpackungsgrößen (Normal‐, Fa‐ milien‐, Single‐Größen) und Qualitätsstufen (z. B. Lebensmittel ausdifferenziert im Hin‐ blick auf Bio‐, Diät‐ und Spezial‐Lebensmittel). 6 Quelle: EHI Retail Institute: handelsdaten aktuell 2020, S. 79 f.; GMA‐Berechnungen. 7
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Ein weiterer unabdingbarer Erfolgsfaktor für Discounter ist eine problemlose verkehr‐ liche Erreichbarkeit, so dass gut angebundene Standorte mit guter Lage zu Hauptver‐ kehrsachsen bevorzugt werden. Ziel der Erweiterung ist es, durch eine optimierte Warenpräsentation und eine großzügige Ge‐ staltung des Verkaufsraums die Kundenfreundlichkeit des Markts zu erhöhen. Gegenüber Filialen mit geringeren Verkaufsflächen können mehr Regalflächen in bequemer Greifhöhe, größere Ver‐ kehrs‐ und Gangflächen und eine größere Übersichtlichkeit im Raum geschaffen werden. Auch dem Personal erleichtern größere Verkehrs‐ und Gangflächen eine ökonomische Bewirtschaf‐ tung. Unmittelbare Sortimentserweiterungen gegenüber kleineren Filialen sind hiermit jedoch nicht verbunden. Der neue Markt an der Happenbacher Straße wird ein betreibertypisches Sor‐ timentsspektrum offerieren, das sich nicht von anderen Aldi‐Filialen in der Region unterscheidet. Aldi‐Märkte sind Filialbetriebe, deren Ursache für den wirtschaftlichen Erfolg und die hohe Kun‐ denakzeptanz in ihrem standardisierten Sortiment und in ihrer ökonomischen Ladeneinrichtung liegen. Bei der Sortimentszusammensetzung wird nicht auf spezielle wettbewerbliche oder städ‐ tebauliche Rahmenbedingungen vor Ort Bezug genommen. Auch zukünftig wird es sich bei dem Markt in Abstatt also um eine für Aldi typische Filiale handeln. Für die Kundenherkunft bedeutet dies, dass der Standort vom Kunden nur aufgesucht wird, wenn er näher oder bequemer zu er‐ reichen ist als andere Märkte. Die Fa. Aldi Süd betreibt in Süd‐ und Westdeutschland derzeit rd. 1.940 Filialen.7 Das Vertriebs‐ konzept von Aldi Süd kann folgendermaßen skizziert werden: Lebensmitteldiscounter konzentriert auf umschlagstarke Artikel, sog. „Schnelldreher“ bei konsequenter Niedrigpreispolitik begrenztes Sortimentsspektrum (rd. 1.700 Basisartikel; zzgl. etwa 120 Aktionsartikel pro Woche), ganz überwiegend Lebensmittel bzw. nahversorgungsrelevante Artikel auch loses Obst und Gemüse, Frischbackwaren (eigene Backstationen in den Filialen) verstärkt Bio‐ und Markenartikel wöchentlich wechselnde Aktionswaren aus den Bereichen Lebensmittel (z. B. Länder‐ küche, saisonale Artikel) und Nonfood II (z. B. Textilien, Elektronikartikel, Freizeitarti‐ kel, Heimwerker‐ und Gartenbedarf, Schreib‐ und Spielwaren); tendenzielle Bedeu‐ tungsabnahme der Nonfood‐Aktionswaren Onlineshop (u. a. Fotoentwicklung, Reisen, Mobiltelefonie, Aktionswaren‐Abverkauf) überwiegend Eigenmarken (mehr als 90 % Anteil am Sortiment), Handelsmarken als auch No‐Name‐Produkte (z. B. loses Obst und Gemüse) 7 Quelle: Aldi Süd Dienstleistungs‐GmbH & Co. oHG, Unternehmensgruppe Aldi Süd: Aldi Süd ‐ Daten und Fakten, Stand: 4/2020. 8
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße neues Einrichtungskonzept (seit 2016) mit übersichtlicher, wertiger Ladeneinrichtung und großzügigen Verkaufs‐ und Gangbereichen; im Zuge von umfassenden Moderni‐ sierungsmaßnahmen werden sukzessive alle Filialen auf das neue Konzept umgerüstet. Im Durchschnitt weisen Aldi‐Märkte aktuell einen Bruttoumsatz von rd. 9,0 Mio. € je Filiale und eine Flächenproduktivität von ca. 10.410 € je m² VK auf (bei durchschnittlich ca. 861 m² VK). 9
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße II. Standortbeschreibung und -bewertung 1. Makrostandort Abstatt Die Gemeinde Abstatt zählt aktuell rd. 4.845 Einwohner8 und ist im Süden des Landkreises Heil‐ bronn, in der Region Heilbronn‐Franken gelegen. Zusammen mit den Gemeinden Untergruppen‐ bach, Ilsfeld und Beilstein bildet Abstatt den Gemeindeverwaltungsverband GVV Schozach‐Bott‐ wartal. Hier übernehmen die Gemeinden Ilsfeld und Beilstein die Funktion eines Doppel‐Unter‐ zentrums. Den Gemeinden Abstatt und Untergruppenbach ist keine zentralörtliche Funktion zu‐ gewiesen. Das Oberzentrum Heilbronn liegt in nordwestlicher Richtung rd. 13 km entfernt. Zu Abstatt gehört neben dem Kernort Abstatt noch der Ortsteil Happenbach sowie die Wohn‐ plätze Vohenlohe und Burg Wildeck. Den Einwohnerschwerpunkt bildet der Kernort. Die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Abstatt verlief in den vergangenen Jahren durchge‐ hend positiv; seit 2012 ist ein Zuwachs von +7,7 % zu verzeichnen. Damit liegt die Bevölkerungs‐ entwicklung der Gemeinde Abstatt über der Entwicklung des Landkreises Heilbronn. Im GVV Schozach‐Bottwartal liegt Abstatt hinter Ilsfeld (+10,5 %) jedoch noch vor den Gemeinden Unter‐ gruppenbach (+6,7 %) und Beilstein (+2,6%). Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung im regionalen Vergleich Einwohner Entwicklung 2012 – 2020 Kommune / LK / Region 2012 2020 absolut in % Abstatt 4.500 4.845 345 7,7% GVV Schozach‐Bottwartal 27.106 29.041 1.935 7,1% LK Heilbronn 323.510 344.912 21.402 6,6% Region Heilbronn‐Franken 864.665 913.735 49.070 5,7% Land Baden Württemberg 10.522.232 11.104.343 582.111 5,5% Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Stand: jeweils zum 31.01. des Jahres GMA‐Berechnungen 2020 Die Prognose des Statistischen Landesamtes Baden‐Württemberg geht für die kommenden Jahre von einem anhaltenden, jedoch abgeschwächten Anstieg der Einwohnerzahlen aus. Bis 2030 wird für die Gemeinde Abstatt ein Zuwachs um + 3,6 % prognostiziert.9 Die verkehrliche Erreichbarkeit Abstatts ist für den motorisierten Individualverkehr maßgeblich durch die Landesstraße L1102 gekennzeichnet. Diese verläuft quer durch das Gemeindegebiet und verbindet Abstatt mit Ilsfeld im Südwesten und den Untergruppenbacher Ortsteilen Unter‐ 8 Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Stand: 31.01.2020. 9 Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg; Regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung Basis 2017; Hauptvariante. 10
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße heinriet und Oberheinriet im Nordosten. Abstatt liegt sehr verkehrsgünstig direkt an der A81 zwi‐ schen Heilbronn und Stuttgart und nur rd. 3 km von den Auffahrten Ilsfeld und Untergruppen‐ bach bzw. rd. 10 km vom Autobahnkreuz Weinsberg (Anbindung an die A6) entfernt. Eine Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn besteht in Abstatt nicht. Im ÖPNV ist die Gemeinde über das Busnetz der HNV Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr erschlossen. Regionalbuslinien verbinden den Kernort mit dem Ortsteil Happenbach sowie mit dem Umland. Die Wirtschaftsstruktur von Abtatt ist vorrangig durch das produzierende Gastgewerbe (ca. 58 %) gekennzeichnet.10 In Abstatt sind rd. 7.250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort gemeldet, denen 2.149 Beschäftigte am Wohnort gegenüberstehen. 11 Daraus ergibt sich ein positiver Pendlersaldo von rd. 5.370. Seit 2004 ist in Abstatt die Robert Bosch GmbH mit einem Entwicklungsstandort vertreten, an dem rd. 5.800 Beschäftigte tätig sind. Die Arbeitsplatz‐ bedeutung schlägt sich auch in einem für die Gemeindegröße hohen Beschäftigtenbesatz nieder (rd. 1.522 Beschäftigte je 1.000 EW; vgl. LK Heilbronn: 423 Beschäftigte je 1.000 EW). Die Einzelhandelsstrukturen in Abstatt sind wie folgt zu charakterisieren: Insgesamt ist in der Gemeinde Abstatt nur ein vergleichsweise geringes Angebot im Einzel‐ handel festzuhalten. Dies ist auf die verhältnismäßig geringe Einwohnerzahl der Gemeinde i. V. mit der etwas randlichen Lage sowie auf die Wettbewerbsstrukturen im Umland zu‐ rückzuführen. In der Ortsmitte beschränkt sich das Angebot bislang auf wenige kleine Betriebe (u. a. Bäckerei, Apotheke, Blumenladen) die durch Dienstleiter, Gastronomie, Arztpraxen, Kreditinstitute sowie öffentliche Verwaltung ergänzt werden. In zentraler Lage an der Beilsteiner Straße / Rathausstraße entsteht derzeit die „Neue Ortsmitte“ mit Nahversorgung (Lebensmittelmarkt, Metzgerei, Postfiliale), ärztliche Versorgung und Wohnen. Die komplette Fertigstellung des Projektes ist für Frühjahr 2022 geplant. Die wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen in Abstatt liegen bislang im Gewerbe‐ gebiet Rauheck‐Deboldsäcker. Neben dem bestehenden Aldi‐Lebensmitteldiscounter ist hier noch ein CAP‐Lebensmittelmarkt (Verlagerung in die „Neue Ortsmitte“ im Sep‐ tember 2021 geplant) ansässig. Durch die Lage weit abseits der Siedlungsbereiche ist derzeit insbesondere in fußläufiger Hinsicht eine schlechte Versorgungsqualität gege‐ ben. Neben der Planung der Fa. Aldi fügt sich somit auch die Verlagerung des CAP‐ Marktes in ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Nahversorgung ein. 10 Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeit‐ nehmer in den Gemeinden Baden‐Württembergs am 30.06.2018 11 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30. Juni 2019. 11
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Karte 1: Lage von Abstatt und zentralörtliche Struktur im Untersuchungsraum Legende Mittelzentrum Unterzentrum Kleinzentrum Quelle: Kartengrundlage GfK GeoMarketing, Datengrundlage GfK GeoMarketing © Microsoft, Nokia GMA-Bearbeitung 2020 12
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße 2. Mikrostandort „Happenbacher Straße“ Der Planstandort für den Aldi‐Lebensmitteldiscounter befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Abstatt an der Happenbacher Straße / Ecke Münzingstraße. Es handelt sich hierbei um ein rd. 0,7 ha großes Grundstück (Flurstück Nr. 925/4), das bislang nicht bebaut ist. Von der Orts‐ mitte (Rathaus) liegt der Planstandort rd. 750 m entfernt. Im Vorfeld wurde nach einer Alternativfläche gesucht, die noch näher an der Ortsmitte liegt und so noch besser integriert wäre. Nach Auskunft der Gemeinde Abstatt (Schreiben vom 05.10.2020) steht derzeit kein geeigneter Ersatzstandort zur Verfügung.12 Foto 1: Altstandort, Rauheckstraße 9 Foto 2: Vorhabenstandort, Happen‐ bacher Straße GMA‐Aufnahmen 2020 Das Standortumfeld ist Richtung Norden durch Gewerbe‐ und Industriebetriebe (Gewerbegebiet Rauheck‐Deboldsäcker) sowie Richtung Süden durch die gewachsenen Wohnbereiche des Kern‐ ortes Abstatt geprägt. Westlich der Happenbacher Straße schließt zunächst die PanaMa Kinder‐ tagesstätte sowie ein dicht bebautes Wohngebiet (Überrück Nord + Süd) an. Daran anschließend folgen die gewachsenen Wohnbereiche der Gemeinde Abstatt. Südlich der Münzingstraße ist zu‐ dem auf die Fa. Münzing Chemie GmbH zu verweisen. Der Planstandort ist als Solitärlage einzustufen, die nicht durch Frequenzwirkungen anderer Ein‐ zelhandelsbetriebe oder sonstige Nutzungen profitieren wird. Die Ortsmitte Abstatt liegt südlich des Planstandortes und ist zu Fuß in max. 10 Gehminuten zu erreichen. Hier sind neben kleintei‐ ligem Einzelhandel (u. a. Bäckerei, Apotheke) auch Komplementärnutzungen (u. a. Dienstleister, Arztpraxen, Kreditinstitute, Gastronomie, Gastgewerbe) zu finden. Die verkehrliche Erreichbarkeit des Planstandortes gestaltet sich für den motorisierten Individu‐ alverkehr sehr gut. Der Standort wird aus dem Ortsgebiet über die Happenbacher Straße ange‐ fahren, die in Richtung Norden eine schnelle Anbindung an den Ortsteil Happenbach herstellt. 12 Das freie Grundstück im Kreuzungsbereich Heinrieter Straße / Happenbacher Straße (Flurstück‐Nr. 947) ist im Besitz der Fa. Münzing Chemie, die in Abstatt vor einigen Jahren ein neues Verwaltungsgebäude mit Option auf Erweiterung errichtet hat. Die Fläche steht daher nicht für das Vorhaben zur Verfügung. 13
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Die Zufahrt zum neuen Aldi‐Markt wird von der Münzingstraße erfolgen, die direkt in die Hap‐ penbacher Straße mündet. Im Kreuzungsbereich ist ein Kreisverkehr eingerichtet, der zur Verbes‐ serung der Verkehrssicherheit (u. a. Übergang für Fußgänger) sowie zur Verstetigung des Ver‐ kehrsflusses beiträgt. Für den ruhenden Verkehr ist eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (86 Stck.) direkt vor dem Markt geplant. Foto 3: PanaMa Kindertagesstätte, Foto 4: Fa. Münzing Chemie Wohngebiet Überrück Foto 5: Fuß‐/Radweg an der Happen‐ Foto 6: ÖPNV Haltepunkt „Überrück“ bacher Straße GMA‐Aufnahmen 2020 Eine Anbindung an den ÖPNV ist über die Bushaltestelle „Abstatt Überrück“ direkt am Standort gegeben. Der Bushaltepunkt wird in regelmäßiger Taktung durch verschiedene Regionalbuslinien (RBS 646, 642) angesteuert. Damit ist der Planstandort auch für (auto‐)mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen gut zu erreichen. Fuß‐ und Radwege entlang der Happenbacher Straße bzw. der einmündenden Straßen erschlie‐ ßen den Standort für Fußgänger aus den angrenzenden Wohngebieten. Der Planstandort kann ein fußläufiges Einzugsgebiet erschließen, welches weite Teile des Ortsgebietes Abstatt abdeckt (vgl. hierzu Karte 3). Lediglich die Wohnbereiche im Süden liegen außerhalb des fußläufigen Nah‐ bereichs. Hier wird aber der neue CAP‐Markt in der Ortsmitte perspektivisch eine fußläufige Nah‐ versorgungsfunktion übernehmen können. 14
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Karte 2: Mikrostandort „Happenbacher Straße“ A A Gewerbegebiet BOSCH P Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen P Neue Ortsmitte Abstatt: Wohnen ‐ Neubau Wohnen mit 24 WE, davon 16 Seniorenwohnungen ‐ Modernisierung Doppelhaus mit Ärztehaus, Kreissparkasse, CAP‐Lebensmittelmarkt und Metzgerei im Erdgeschoss A Altstandort P Planstandort ÖPNV‐Haltepunkt Kartengrundlage: © OpenStreetMap‐Mitwirkende, GMA‐Bearbeitung 2020 15
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Karte 3: Fußläufiger Nahbereich des Aldi‐Marktes (700 – 1.000 m fußläufige Distanz) Kartengrundlage: © OpenStreetMap‐Mitwirkende, GMA‐Bearbeitung 2020 3. Fazit der Standortbewertung Die wesentlichen Eigenschaften des Standortes, welche die Grundlage für die Einschätzung der Marktbedeutung des Lebensmittelmarktes bilden, sind wie folgt zusammenzufassen: + Standortkommune Abstatt mit fortlaufenden Bevölkerungszuwächsen (seit 2012: +7,7 %); überdurchschnittliches Kaufkraftniveau (111,4) + hohe Arbeitsplatzzentralität (Fa. Bosch mit rd. 5.800 Beschäftigten) + gute Grundstückseigenschaften (exponierte Lage, Flächenzuschnitt, ausreichende Flä‐ chengröße für den Aldi‐Markt inkl. erforderlicher Stellplatzanlage) + städtebaulich und versorgungsstrukturell integrierter Standort mit Anschluss an die Wohnbereiche des Hauptortes Abstatt + sehr gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsträgern (ÖPNV, Fahrrad, Pkw) + fußläufige Versorgungsfunktion (Standort ist aus weiten Teilen des Ortsgebietes zu Fuß zu erreichen, für die übrigen Bereiche liegt eine gute ÖPNV‐Anbindung vor) + Solitärstandort, keine Agglomerationseffekte am Vorhabenstandort 16
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße + hohe Wettbewerbsintensität in den umliegenden Gemeinden des GVV Schozach‐Bott‐ wartal (vgl. hierzu Kapitel III.2). Zusammenfassend ist der Standort aus betrieblicher und versorgungsstruktureller Sicht positiv zu bewerten. Hervorzuheben sind die gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsträgern (Pkw, ÖPNV, Fahrrad) sowie die generellen Grundstückseigenschaften (u. a. Exposition, ausreichende Grund‐ stücksgröße, Flächenzuschnitt). Unter versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten wird sich die Si‐ tuation in der Gemeinde Abstatt durch die Verlagerung des Aldi‐Marktes aus dem Gewerbege‐ biet heraus zu den Wohnschwerpunkten deutlich verbessern. Bei dem Standort handelt es sich um einen wohngebietsbezogenen Nahversorgungsstandort, welcher auch aufgrund der Wettbe‐ werbssituation im Umfeld (vgl. Kapitel III. 2.) in erster Linie eine Nahversorgungsfunktion für die rd. 4.850 Einwohner der Gemeinde Abstatt übernimmt. Die Verlagerung hin zu den Wohnschwerpunkten der Gemeinde Abstatts trägt zudem zu einer Reduzierung von Einkaufsfahrten mit dem Pkw bei. Das Vorhaben leistet so einen wichtigen Bei‐ trag zur Verkehrsreduzierung bzw. zum Abbau verkehrsinduzierter CO2‐Emissionen. 17
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße III. Angebots- und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum Die Bewertung der projektrelevanten Angebots‐ und Wettbewerbssituation beruht auf einer Vor‐ Ort‐Erhebung des Einzelhandels durch die GMA im September 2020. Als Wettbewerber des Aldi‐ Marktes gelten grundsätzlich alle Einzelhandelsbetriebe, die Lebensmittel im Kernsortiment füh‐ ren. Infolge der Flächengröße und des Angebotskonzeptes des Aldi‐Marktes ist aber davon aus‐ zugehen, dass die wettbewerbliche Auseinandersetzung in erster Linie mit größeren Lebensmit‐ telmärkten (v. a. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und SB‐Warenhäuser) erfolgen wird. Die Wesentlichen Wettbewerbsstandorte werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt. 1. Angebots‐ und Wettbewerbssituation in Abstatt In Abstatt ist die Lebensmittelversorgung auf den Kernort konzentriert. Neben dem zur Verlage‐ rung vorgesehenen Aldi‐Markt ist noch ein CAP‐Markt als strukturprägender Anbieter im Lebens‐ mittelbereich anzuführen. Dieser befindet sich ebenfalls im Gewerbegebiet Rauheck‐Deboldsä‐ cker. Der CAP‐Markt ist als nicht mehr zeitgemäß einzustufen und durch schlechte Rahmenbe‐ dingungen am Standort gekennzeichnet (u. a. abseitige Lage, schlechter Immobilienzustand). Der Standortbereich ist nicht zur Nahversorgung im Ort geeignet, die Verlagerung des Lebensmittel‐ marktes in die Neue Ortsmitte ist für 2021 geplant. CAP‐Märkte sind Lebensmittelnahversorger, in denen Menschen mit und ohne Handicap zusam‐ menarbeiten. Etwa 40 – 50 % der Beschäftigten in einem Markt haben ein Handicap. Das Konzept des Lebensmittelvollsortimenters besteht bereits seit rd. 20 Jahren, inzwischen gibt es mehr als 100 CAP‐Märkte deutschlandweit. Unter dem Namen „CAP... der Lebensmittelpunkt“ wollen die sog. Inklusionsmärkte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen und diese auch nachhaltig sichern. Für behinderte Menschen stellt CAP einen Lebens‐Mittelpunkt dar. Aber auch für die Kunden können die CAP‐Märkte durch ihre sehr persönliche Kundenansprache ein Lebens‐ mittel‐Punkt werden und zur Entwicklung des Gemeinwesens beitragen. Die GDW als Träger der CAP‐Märkte und gemeinnützige Organisation muss mit den Läden keine Gewinne erwirtschaften, auch CAP‐Märkte müssen aber solide aufgestellt sein bzw. kostendeckend arbeiten. Eine Gewinn‐ maximierung, wie sie im konventionellen Lebensmitteleinzelhandel erforderlich ist, steht hier je‐ doch nicht im Vordergrund. Die Integrationsmitarbeiter werden zudem mit Lohnkostenzuschüs‐ sen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. CAP‐Märkte zeichnen sich durch ihre auf die Standort‐ und Kundenstruktur abgestimmte Sorti‐ mentsauswahl (Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 9.000 Artikeln, einem hohen Frischeanteil mit besonderem Fokus auf regionale Produkte) aus. In puncto Service sind CAP‐Märkte noch echte Dienstleister, dabei orientiert sich das Unternehmen auch hier an den Gegebenheiten vor Ort. So werden in CAP‐Märkten oft zusätzliche Leistungen wie z. B. Lieferservice, begleiteter Ein‐ 18
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße kauf, Geschenkkorbservice, Toto‐Lotto‐Annahmestelle, Kopierservice und Post‐ bzw. Paketagen‐ tur angeboten. CAP sucht für seine Filialen bewusst Standorte aus, die gut erreichbar sind (zent‐ rale Lagen mit großem fußläufigem Einzugsgebiet). Der jetzige Standort im Gewerbegebiet ent‐ spricht daher nicht dem eigentlichen Konzept von CAP und ist auch für die Nahversorgung in Ab‐ statt nicht geeignet. Mit der geplanten Verlagerung des CAP‐Marktes in die Ortsmitte kann sich der Anbieter neu positionieren und zukunftsfähig aufstellen. Foto 7: Aldi (Bestandsstandort) Foto 8: CAP, Im Deboldsacker GMA‐Aufnahmen 2020 In der Ortsmitte ist nach der Schließung der Bäckerei Jürgens13 derzeit noch eine Bäckerei an der Rathausstraße ansässig. Die Verkaufsstelle im Gebäude der Volksbank wird seit Juni 2020 von der Bäckerei Trunk betrieben. Mit der Verlagerung des CAP‐Marktes kann sich die Ortsmitte zu einem funktionsfähigen und lebendigem Handelsraum entwickeln. Das Vorhaben ist zur Stärkung der Ortsmitte als auch im Sinne der Nahversorgung sehr positiv zu bewerten. Die Gemeinde Abstatt unterstützt das Vorhaben und trägt die Kosten für den Bau des Lebensmittelmarktes i. H. von rd. 4,5 Mio. €. CAP wird den Laden als Mieter beziehen. Die Verkaufsfläche des neuen CAP‐Marktes (inkl. Metzgerei) wird sich durch die geplante Verlagerung von derzeit rd. 1.000 m² VK auf ca. 840 m² VK reduzieren. Insofern ergibt sich flächenseitig hierdurch ein gewisser Entwicklungsspiel‐ raum für die Modernisierung des Aldi‐Marktes. Nach gutachterlicher Schätzung beläuft sich der Gesamtumsatz im Lebensmittelbereich in Ab‐ statt – inkl. dem bestehenden Aldi Lebensmitteldiscounter – bei einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.930 m² auf rd. 7,4 Mio. €.14 2. Angebots‐ und Wettbewerbssituation im weiteren Untersuchungsraum Im weiteren Untersuchungsraum, d. h. in den übrigen Gemeinden des GVV Schozach‐Bottwartal sind folgende Angebote im Lebensmittelbereich vorzufinden (vgl. Tabelle 3 und Karte 4): 13 Der Abstätter Bäcker Jürgens hat im Juni 2020 nach über 30 Jahren seinen Betrieb geschlossen. 14 Verkaufsfläche und Umsatz ohne Direktvermarkter (u. a. Weinhandel), inkl. Aldi‐Markt. 19
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße 2.1 Untergruppenbach In Untergruppenbach hat an der Landesstraße L 1111 erst kürzlich der neue EDEKA‐Markt Ueltz‐ höfer im Standortverbund mit dm eröffnet. Der Lebensmittelvollsortimenter (rd. 20.000 Artikel, darunter eine große Auswahl an Obst und Gemüse, Frischetheken für Fleisch/Käse/Fisch) trägt maßgeblich zur Nahversorgung in Untergruppenbach bei. Darüber hinaus ist der Standort auch aus Abstatt (v. a. Ortsteil Happenbach) sehr gut zu erreichen. Außerdem ist eine Filiale des Disco‐ unters Lidl anzuführen, die ebenfalls verkehrsgünstig an der Landesstraße L1111 liegt und damit auch für Pendler auf dem Weg zur Autobahn A81 bzw. Richtung Heilbronn gut zu erreichen ist. In Untergruppenbach ist damit ein umfassendes Angebot im Lebensmittel‐ und Drogeriesortiment vorhanden. Wegen der gute Erreichbarkeit aus Abstatt ist mit erhöhten Wettbewerbsbeziehun‐ gen zwischen den Märkten zu rechnen. In der Ortsmitte Untergruppenbach sind nur kleinteilige Angebote des Lebensmittelhandwerks (Bäckerei Härdtner, Bäckerei Stoll, Metzgerei Rumm) vorhanden. Mit Wettbewerbsbeziehungen zum Planstandort ist nur in begrenztem Umfang zu rechnen. Foto 9: EDEKA Uelzhöfer, Untergrup‐ Foto 10: Lidl, Untergruppenbach Ler‐ penbach Mühlweg chenweg 2.2 Ilsfeld In llsfeld übernimmt der Kaufland‐Markt an der Robert‐Mayer‐Straße eine wichtige örtliche als auch überörtliche Versorgungsfunktion. Der Standort von Kaufland liegt im Gewerbegebiet und ist daher ausschließlich auf motorisierte Kunden ausgerichtet. In Ilsfeld Auenstein ist zudem ein Netto‐Lebensmitteldiscounter in verkehrsgünstiger Lage an der L 1100 anzuführen. Die Ortsmitte von Ilsfeld ist durch kleinteilige Angebotsstrukturen gekennzeichnet und bleibt im Lebensmittelbereich v. a. auf Betriebe des Lebensmittelhandwerks (Bäckerei Übele, Metzgerei Mayer, Bäckerei Frischemarkt Stengel) beschränkt. Ein strukturprägender Lebensmittelmarkt, der in direktem Wettbewerb zum Vorhaben steht, ist in der Ortsmitte Ilsfeld nicht vorhanden. 20
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Foto 11: Kaufland, Ilsfeld Robert‐Ma‐ Foto 12: Netto, Ilsfeld Ortsteil Auen‐ yer‐Straße stein Eisenbahnstraße GMA‐Aufnahmen 2020 2.3 Beilstein In Beilstein sind ein REWE‐Supermarkt sowie eine Filiale von Aldi Süd als wesentliche Träger der Nahversorgung anzuführen. Die Anbieter liegen in direkter Nachbarschaft zueinander, im Umfeld ist außerdem noch der Beilsteiner Getränkemarkt gelegen. Foto 13: REWE, Beilstein Heerweg Foto 14: Aldi, Beilstein Forstbergweg GMA‐Aufnahmen 2020 Die Versorgungslage ist der Innenstadt von Beilstein zuzuordnen (= Vorranggebiet gemäß Regio‐ nalplan Heilbronn‐Franken), die die historische Altstadt und den südöstlich anschließenden Be‐ reich umfasst. Das Angebot wird hier ergänzt durch Betriebe des Lebensmittelhandwerks (u. a. Bäckerei Nestel, Metzgerei Häfele). 3. Fazit der Angebots‐ und Wettbewerbssituation Das Angebot in den vier Mitgliedsgemeinden des GVV Schozach‐Bottwartal ist insgesamt als aus‐ gewogen zu bezeichnen. Jede der vier Gemeinden verfügt über ein eigenes Angebot zur Nahver‐ sorgung (jeweils 1 Lebensmitteldiscounter, 1 Supermarkt; Ilsfeld und Untergruppenbach zusätz‐ 21
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße lich dm). Mit Ausnahme von Abstatt haben die Mitgliedsgemeinden in den zurückliegenden Jah‐ ren ihr Nahversorgungsangebot modernisiert und ausgebaut. In Untergruppenbach wurde in die‐ sem Jahr ein neuer Edeka‐Markt15 eröffnet. Im Standortverbund mit dem neuen dm‐Markt sowie mit dem bestehenden Lidl‐Markt ist die Nahversorgung für die Zukunft gut aufgestellt. Der Stand‐ ort ist auch aus Abstatt (v. a. Ortsteil Happenbach) mit dem Pkw gut zu erreichen. In Ilsfeld be‐ steht mit der neuen Kaufland‐Filiale seit 2017 wieder eine moderne und attraktive Einkaufsstätte, zu der intensive Verflechtungen auch aus Abstatt bestehen. In Beilstein wurde das Lebensmitte‐ langebot 2016 durch einen modernen REWE‐Supermarkt komplettiert. Der Gemeinde Abstatt am nächsten gelegen und daher von erhöhten Wettbewerbsbeziehungen betroffen, sind die Anbieter in Untergruppenbach (Edeka, Lidl) und Ilsfeld (Kaufland, Netto). Hier‐ bei handelt es sich durchweg um moderne und leistungsfähige Lebensmittelfilialisten, die im Falle von Kaufland und EDEKA zudem durch Koppelungswirkungen im Standortumfeld (Nonfood‐Fach‐ märkte) profitieren. Tabelle 3: Angebots‐ und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum Adresse Be‐ VK Entfer‐ Nr. Name triebs‐ Lage in m² nung2 typ1 1 CAP3 Abstatt, Im Deboldsacker SM 1.000 dezentrale Lage 1,0 km 2 EDEKA Untergruppenbach, Mühlweg SM 1.500 integrierte Streulage 2,5 km 3 Lidl Untergruppenbach, Lerchenweg DIS 1.300 integrierte Streulage 3,2 km 4 Netto Ilsfeld Auenstein, Eisenbahnstraße DIS 800 Ortsrandlage 4,7 km 5 Kaufland Ilsfeld, Robert‐Mayer‐Straße SM 3.300 dezentral Lage 5,5 km 6 REWE Beilstein, Heerweg SM 1.450 Ortsmitte (VRG) 6,7 km 7 Aldi Süd Beilstein, Forstbergweg DIS 1.100 Ortsmitte (VRG) 6,7 km 1 SM = Supermarkt, DIS = Discounter 2 kürzeste Entfernung zum Vorhabenstandort mit dem Pkw, ermittelt durch googlemaps. 3 Planung CAP‐Markt (inkl. Metzgerei) in der Ortsmitte: rd. 840 m² VK GMA‐Erhebung 2020, ca.‐Werte gerundet 15 Der EDEKA‐Markt an der Siegfried‐Levi‐Straße wurde 2019 geschlossen. 22
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße IV. Einzugsgebiet und Kaufkraft 1. Einzugsgebiet und Bevölkerungspotenzial Der Abgrenzung des voraussichtlichen Einzugsgebietes für den verlagerten Aldi‐Lebensmitteldis‐ counter kommt eine wesentliche Bedeutung bei der Beurteilung des Vorhabens zu. So bildet das ermittelte Einzugsgebiet die Grundlage für alle späteren Berechnungen zur Ermittlung des Bevöl‐ kerungs‐ und Kaufkraftpotenzials sowie des Vorhabenumsatzes bzw. der Umsatzherkunft. Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung ein Bereich verstanden, innerhalb dessen mit re‐ gelmäßigen, dauerhaften und ausgeprägten Einkaufsbeziehungen an den Standort gerechnet werden kann. Das Einzugsgebiet lässt sich darüber hinaus ggf. weiterhin nach Zonen unterglie‐ dern und strukturieren, aus denen eine gleichmäßige Kundeneinkaufsorientierungen an den Standort zu erwarten ist. Mit zunehmender Entfernung bzw. schlechterer Erreichbarkeit des Standortes ist dabei i. d. R. von einer Abnahme der Kundenbindung auszugehen. Zur Abgrenzung und Zonierung des Einzugsgebietes werden in vorliegender Untersuchung folgende Kriterien her‐ angezogen: wesentliche Strukturdaten und Rahmenbedingungen im Untersuchungsraum (z. B. Topografie, Siedlungsstruktur, Pendlerbeziehungen, Wirtschaftsstruktur) verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes auf Basis von Fahrzeitisochronen Betreiber, Dimensionierung und Sortimentsstruktur des Vorhabens Filialnetz des Betreibers Wettbewerbssituation und Einkaufsalternativen in Abstatt und den umliegenden Städ‐ ten und Gemeinden Ergebnisse aus anderen GMA‐Untersuchungen in der Region (u. a. Einzelhandelskon‐ zept für den GVV Schozach‐Bottwartal). Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren lässt sich für den Aldi‐Lebensmitteldiscounter am Standort Happenbacher Straße ein Einzugsgebiet abgrenzen, das i. W. die Gemeinde Abstatt um‐ fasst. Darüber hinaus ist mit gelegentlichen Kundenzuflüssen aus dem östlichen Untergruppen‐ bacher Gemeindegebiet zu rechnen. Im Einzugsgebiet des Aldi‐Marktes leben rd. 7.350 Einwoh‐ ner, davon entfallen etwa 66 % auf die Gemeinde Abstatt bzw. rd. 34 % auf das überörtliche Ein‐ zugsgebiet (= Untergruppenbacher Ortsteile Unterheinriet, Oberheinriet, Vorhof).16 16 Quelle: Statistisches Landesamt Baden‐Württemberg, Stand: 31.01.2020 bzw. Einwohnerdaten Gemeinde Untergruppenbach. 23
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Karte 4: Einzugsgebiet des Aldi-Marktes und wesentliche Wettbewerber im Untersuchungsraum Legende P Planstandort Aldi Einzugsgebiet Zone 1 Einzugsgebiet Zone 2 GVV Schozach-Bottwartal Zone 2 Zone 1 P Quelle: Kartengrundlage GfK GeoMarketing, Datengrundlage GfK GeoMarketing © Microsoft, Nokia GMA-Bearbeitung 2020 24
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße Die Abgrenzung des Einzugsgebietes für den Aldi‐Markt lässt sich wie folgt begründen: Zone I (= Kerneinzugsgebiet) umfasst diejenigen Bereiche, welche den Standort vo‐ raussichtlich am stärksten frequentieren werden. Im vorliegenden Fall ist das die Ge‐ meinde Abstatt selbst, für die der Aldi‐Markt zusammen mit dem ortsansässigen CAP‐ Markt eine wichtige Nahversorgungsfunktion übernimmt. Der Ortsteil Happenbach verfügt über kein eigenes Angebot zur Nahversorgung. Aufgrund der guten verkehrli‐ chen Anbindung über die Abstattet Straße / Happenbacher Straße ist von hier eben‐ falls mit starken Einkaufsbeziehungen zum Planstandort zu rechnen, wenngleich so‐ wohl Kunden aus Happenbach als auch aus dem Kernort Abstatt auch andere Lebens‐ mittelstandorte (u. a. Untergruppenbach, Ilsfeld) aufsuchen. Zone II wird durch die Ortsteile Unterheinriet, Oberheinriet und Vorhof (= Untergrup‐ penbach) ausgebildet. Aus dieser Richtung ist der neue Standort über die L1102 noch gut zu erreichen, wenngleich für die Kunden in Zone II gilt, dass im Schwerpunkt v. a. der Einkaufsstandort Untergruppenbach aufgesucht wird, da hier ein vollständiges An‐ gebot im Lebensmittel‐ und Drogeriebereich vorhanden ist. Auch wegen der bereits hohen räumlichen Distanz ist in Zone 2 mit einer geringeren Kundenbindung am Stand‐ ort auszugehen. Die unterschiedliche Kundenbindungsintensität wird im weiteren Ver‐ lauf der Untersuchung durch den Ansatz verschiedener Marktanteile bei der Umsatz‐ prognose Rechnung getragen. Eine weitergehende Ausdehnung des regelmäßigen Einzugsgebietes wird im Wesentlichen durch die zunehmende Distanz und die Wettbewerbsstrukturen im Untersuchungsraum (vgl. hierzu Ka‐ pitel. III. 2. und Karte 4) unterbunden. So sind in den Gemeinden des GVV Schozach‐Bottwartal flächendeckend vergleichbare Anbieter zu finden. In östlicher Richtung erstreckt sich der dünn besiedelte Raum der Löwensteiner Berge. Hier bestehen Einkaufsverflechtungen in Abhängigkeit von Topgrafie und Verkehrswegen hin zu den nächstgelegenen größeren Lebensmittelstandor‐ ten in Obersulm, Beilstein, Großbottwar und Wüstenrot. In einem gewissen Umfang ist dennoch auch mit Kunden aus Räumen außerhalb des vorstehend abgegrenzten Einzugsgebietes zu rechnen (u. a. Beschäftigte am Arbeitsort Abstatt, darunter Mit‐ arbeiter bei Bosch17, Verflechtungen im GVV Schozach‐Bottwartal, Zufallskunden). Diese Kunden‐ zuflüsse werden im weiteren Verlauf der Untersuchung als sog. „Streukunden“ berücksichtigt. 17 Die Mitarbeiter von Bosch kommen auf ihrem Arbeitsweg nicht alle am neuen Aldi‐Markt vorbei. Dennoch ist mit Blick auf die rd. 5.800 Beschäftigten am Standort Abstatt mit einem etwas erhöhten Streukunden‐ anteil zu rechnen. 25
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße 2. Kaufkraft im Einzugsgebiet Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigenen Berechnungen beträgt die la‐ deneinzelhandelsrelevante Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk in Deutschland pro Kopf der Wohnbevölkerung ca. € 6.210.18 Bezogen auf das konkrete Vorhaben in Abstatt betragen die Pro‐Kopf‐Ausgaben ca. € 2.285.19 Bei der Kaufkraftberechnung für das Einzugsgebiet ist zudem das lokale Kaufkraftniveau zu be‐ achten. Gemäß aktueller Kennziffer von MB Research20 liegt das Kaufkraftniveau in Abstatt bei 111,4 sowie in Untergruppenbach bei 119,1 und damit jeweils deutlich über dem Bundesdurch‐ schnitt (= 100,0). Für das Einzugsgebiet beläuft sich das Kaufkraftpotenzial für Nahrungs‐ und Genussmittel somit auf ca. 19,1 Mio. €. Tabelle 4: Einwohner‐und Kaufkraftpotenziale im Einzugsgebiet des Aldi‐Marktes Zone Stadt / Gemeinde Einwohner Einwohner KK‐Food (Anteil in %) in Mio. € I Abstatt 4.845 66 % 12,3 II Untergruppenbach östl. Gemeindegebiet 2.500 34 % 6,8 = Unterheinriet, Oberheinriet, Vorhof I‐II EZG gesamt 7.345 100 % 19,1 GMA‐Berechnungen 2020; ca.‐Werte, Abweichungen durch Rundungen möglich Im Vergleich mit anderen Aldi‐Standorten ergibt sich ein vergleichsweise kleines Einzugsgebiet. Dies wird sich auch in einer eher niedrigen Umsatzleistung bemerkbar machen. 18 Ohne Kaufkraftanteil verschreibungspflichtiger Medikamente bei Apotheken. 19 Ohne Randsortimente (Nonfood I und II), wie z. B. Drogeriewaren, Haushaltswaren, Tiernahrung. 20 Quelle: MB‐Research, Nürnberg 2020 26
Auswirkungsanalyse Verlagerung Aldi-Lebensmitteldiscounter in Abstatt, Happenbacher Straße V. Umsatzprognose und wettbewerbliche Wirkungen 1. Umsatzprognose Zur Berechnung der voraussichtlichen Umsatzerwartung des Vorhabens wird das Marktanteil‐ konzept verwendet. Dieses in der Handelswissenschaft weit verbreitete und anerkannte Modell bestimmt das zu erwartende Umsatzvolumen eines Einzelhandelsbetriebes anhand der erzielba‐ ren Marktanteile mit Kunden in den einzelnen Zonen des Einzugsgebietes.21 Das Modell be‐ schreibt, in welchem Ausmaß das Vorhaben in der Lage ist, Teile des vorhandenen Kaufkraftvo‐ lumens im projektrelevanten Sortimentsbereich zu binden. Neben der Berechnung der zu erwartenden Gesamtumsatzleistung eines Vorhabens lässt sich anhand des Marktanteilkonzepts ebenfalls die perspektivische Umsatzherkunft des Vorhabens ableiten. Diese ergibt sich aus der Relation zwischen den in den jeweiligen Zonen des Einzugsge‐ biets generierten Umsätzen und dem Gesamtumsatz des Vorhabens. Das Marktanteilkonzept lässt hingegen keine direkten Rückschlüsse auf die durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzum‐ lenkungen zu. So gibt das Marktanteilkonzept keine Auskunft darüber, wo die durch das Vorha‐ ben generierten Umsätze bisher gebunden sind und wie sich diese nach Umsetzung des Vorha‐ bens neu verteilen werden. Die Ermittlung der Umsatzumlenkungen für das Vorhaben wird in Kapitel V., 2. ausführlich behandelt. Mit Bezug auf die zusätzlichen Potentialen (geänderte Flächenbilanz durch die Verkleinerung des CAP‐Marktes) ist in Abstatt von etwas höheren Marktanteilen (32 – 33 %) auszugehen. Folgende Umsatzprognose lässt sich für den Aldi‐Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsflä‐ che von rd. 1.200 m² VK anhand des Marktanteilkonzepts ermitteln22: Tabelle 5: Umsatzprognose für den Aldi‐Markt in Abstatt mit 1.200 m² VK Kaufkraft Markt‐ Umsatz Umsatz Umsatz Umsatz‐ Zonen Food anteil Food Nonfood gesamt herkunft in Mio. € Food in % in Mio. € in Mio. €* in Mio. €* in % Zone 1 (= Abstatt) 12,3 32 – 33 4,0 1,0 5,0 66 Zone 2 (= Umland) 6,8 15 1,0 0,3 1,3 17 Einzugsgebiet 19,1 26 5,0 1,3 6,3 83 Streuumsätze 1,0 – 1,1 0,3 1,3 17 Insgesamt 6,1 1,5 7,6 100 * Der Umsatzanteil im Nonfoodbereich wurde für Aldi mit ca. 20 % angesetzt. Hinsichtlich der Kundenher‐ kunft wurde von mit dem Lebensmittelbereich vergleichbaren Werten ausgegangen. GMA‐Berechnungen 2020 (ca.‐Werte, Rundungsdifferenzen möglich) 21 In die Ermittlung der Marktanteile fließen zahlreiche Faktoren ein. U. a. sind dies die Rahmenbedingungen am Vorhabenstandort, die verkehrliche Erreichbarkeit, die Wettbewerbssituation im selben Marktseg‐ ment sowie Kopplungs‐ und Agglomerationseffekte. 22 Rechenvorgang: Kaufkraft der Wohnbevölkerung x Marktanteil = Umsatz des Vorhabens. 27
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