Weihnachtsstern im Lichtermeer - Perlesreut
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Dezember 2019 Nr. 12 - 39. Jahrgang Weihnachtsstern im Lichtermeer Bild: Fotoklicke, Josef Tiefenböck - Blüte „ Weihnachtsstern“ mit Bokeh-Effekt (Unschärfe) der Lichter im Hintergrund
Schlüsselübergabe im Perlesreuter Rathaus an die Gardemädels Unsere Gardemädels sind für die bevorstehende „Närrische Zeit“ gerüstet Die Mädels sind von Bgm. Gerhard Poschinger und ihren Eltern sehr herzlich empfangen und begrüßt worden. Das „Marktoberhaupt“, Bgm. Poschinger überreichte den Schlüssel des Rathauses für die närrische Zeit an die neue Gardemajorin Vanessa Brandl und verlieh anschließend an jedes Gardemädchen den Faschingsorden 2019/20. Auch die Gardemajorinnen gaben ihre Orden an die neuen Majorinnen weiter. Für die kleine Garde ist dies Elisia Jakubikova und für die mittlere Garde Jette Niggli-Aigner. Informationsabend der Raiffeisenbank Am Goldenen Steig Kundenreise 2020 an die Blumenriviera und Cote d’Azur Die Kundenreise 2020 der Raiffeisenbank Am Goldenen Steig führt uns vom 3. bis 10. Mai an die Blumenriviera und Cote d’Azur, einem zauberhaften Küstenstreifen am Ligurischen Meer. Ein Fest für die Sinne: wir werden uns begeistern am Flair von Nizza, Monaco, Cannes, San Remo, Portofino, dem malerischen Hinterland mit leuchtenden Blumenfeldern, den Wohlgerüchen von Kräutern, Parfüm und vielem mehr. Wenn Sie mehr zu dieser Reise erfahren wollen, kommen Sie doch zu unserem Informationsabend: 18. Dezember 2019 ● 18.30 Uhr ●Posthotel Dafinger, Röhrnbach Anmeldung oder Anforderung von Informationsmaterial bitte telefonisch unter 08581/960450 oder e-mail: angelika.brandl@rb-ags.de
Amtliche Mitteilungen 3 Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck am 16. Dezember 2019 Die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck findet am Montag, 16. Dezember 2019 im Gasthaus Bachl, Atzldorf statt. Beginn: 19.30 Uhr Die gesamte Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Heinz Binder, Erster Bürgermeister
Noch auf der Suche nach einem Geschenk? Den Gutschein erhalten Sie im Rathaus Ringelai Sie wollen jemandem eine Freude machen? Wissen aber nicht so recht, was sie oder er sich wünscht? Mit dem Gutschein der Gemeinde Ringelai haben Sie die freie Auswahl.
Amtliche Mitteilungen 5 Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020 Am Sonntag, 15. März 2020 finden die Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Vorab hierzu einige Informationen: Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.000 kommunale Mandatsträger – erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte – für grundsätzlich sechs Jahre direkt gewählt. Aufstellungsverfahren Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Das Gesetz bezeichnet sie dann als Wahlvorschlagsträger. Dazu bitten wir um Beachtung der Aushänge an den amtlichen Bekanntmachungstafeln der Gemeinden. Wer darf wählen? Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Unionsbürger ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhält; zudem darf kein Ausschluss vom Wahlrecht nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) vorliegen. Wo kann ich wählen? Der Wahlraum wird jedem Stimmberechtigten mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief rechtzeitig mitgeteilt. Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Bitte beachten Sie die Bekanntmachungen in den kommenden Mitteilungsblättern. Achtung! Wahlhelfer gesucht Für die Kommunalwahlen am 15. März 2020 werden wieder dringend geeignete Wahlhelfer gesucht. Helfen Sie bitte mit. Interessierte melden sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut Herrn Saliger unter 08555-961914 oder per Mail an herbert.saliger@perlesreut.de Impressum Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut mit Gemeinde Ringelai Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut, vertr. durch VG-Vorsitzenden Heinz Binder, Unterer Markt 3, 94157 Perlesreut und Gemeinde Ringelai, vertr. durch Bgm. Max Köberl, Pfarrer-Kainz- Str. 6, 94160 Ringelai. Verantwortlich für die amtlichen Teile des Marktes Perlesreut Bgm. Gerhard Poschinger; der Gemeinde Fürsteneck Bgm. Heinz Binder und der Gemeinde Ringelai Bgm. Max Köberl. Redaktionelle Beiträge (nicht amtliche) sind mit dem Namen des Verfassers zu versehen. Für den Inhalt dieser Beiträge und Bilder sowie für die Veranstaltungstermine und Werbeanzeigen wird keine Haftung übernommen. Nachdrucke von Artikeln und Bildern sind verboten. Auflage je Ausgabe: z.Zt. 2400 Stück Herstellung: Verlag + Druck Linus Wittich, Forchheim Achtung nächster Redaktionsschluss für die Weihnachts-/Januar-Ausgabe: 5. Dezember 2019 Kontakt: Luise Traxinger, Tel. 08555/9619-15 E-Mail: luise.traxinger@perlesreut.de
6 Ihre Ansprechpartner in der Gemeinde Ringelai Öffnungszeiten: Mo-Fr: 08:00 – 12:00 Uhr Die: 14:00 – 16.00 Uhr Do: 14:00 – 18:00 Uhr Oder nach Terminvereinbarung Allgemeine Verwaltung: Geschäftsleitung Herr Alois Nusshardt Tel. 08555/9614-13 Email: alois.nusshardt@ringelai.bayern.de Bauamt, Verbesserungs- und Erschließungsbeiträge Wasser/Kanal, Sicherheits- und Ordnungsrecht Frau Rita Uhrmann Tel. 08555/9614-12 Email: rita.uhrmann@ringelai.bayern.de Meldewesen, Ausweise und Pässe, Sozialhilfeangelegenheiten, Ausländerrecht, Wahlen Herr Johannes Reihofer Tel. 08555/9614-11 Email: johannes.reihofer@ringelai.bayern.de Friedhof, Flüchtlinge, Tourismus, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Feuerwehrwesen, Breitbandausbau Frau Sabine Eckmüller Tel. 08555/9614-14 Email: sabine.eckmueller@ringelai.bayern.de Lohnabrechnung, Rentenangelegenheiten, Straßenbestandsverwaltung Finanz-, Steuer- und Vermögensverwaltung Herr Georg Pauli Tel. 08555/9614-15 Email: georg.pauli@ringelai.bayern.de Kämmerei, Allgemeine Schulangelegenheiten, Finanzplanung, Haushaltswesen, Vermögensverwaltung Frau Verena Anthofer Tel. 08555/9614-20 Email: verena.anthofer@ringelai.bayern.de Kassenwesen, Verwaltung der Kassenbestände, Mahnwesen, Buchhaltung, Steuern, Kindergarten Unser Onlineangebot unter www.ringelai.de Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Gemeinde Ringelai online zu erfassen und direkt an das Einwohneramt zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Wasserzählerablesung, Beantragung Meldebescheinigung, Einrichtung einer Übermittlungssperre, Umzugsmeldung innerhalb der Gemeinde Ringelai, Voranzeige einer Anmeldung, Beantragung Briefwahlunterlagen, Abmeldung ins Ausland, Bürgerauskunft, Sicherer Dialog, Beantragung Führungszeugnis, Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Außerdem finden Sie viele Formulare sowie alle Satzungen der Gemeinde Ringelai unter der Rubrik Rathaus online.
Gesundheitszentrum Ringelai ■ Erdgeschoß zu vermieten ■ Erstbezug ab sofort möglich! Grundstück: Das Grundstück liegt im Ortskern von Ringelai (ca. 1.000 Einwohner). Ringelai verfügt über eine gute Infrastruktur zur Nahversorgung mit Geschäften, Grundschule, Kindergarten, Kirche, Sportanlagen und einem Seniorenheim im Nebenort Neidberg (Entfernung von ca. 500 m). Durch eine leichte Hanglage des Grundstücks sind zwei ebenerdige Erschließungsebenen möglich. Die Fläche ist ausreichend für das Raumprogramm und verfügt über Stellplätze direkt vor der Praxis. Eine Erschließung des Grundstücks (fußläufig) von der Dorfstraße und von der Perlesreuter Straße ist möglich. Das Grundstück im Eigentum der Gemeinde Ringelai ist aufgrund der städtebaulichen Lage, der Erschließung und der Topographie ideal für eine Geschäftslage. Baubeschreibung Das Gebäude besteht aus zwei behindertengerecht erschlossenen Praxen für Zahnmedizin und Therapien. Es wurde in konventioneller Bauweise errichtet. Konstruktiv besteht das Gebäude aus einem Mauerwerksbau mit Stahlbetonaussteifungen, Stahlbetondecken, Holzdachstuhl mit Blech- bzw. Ziegeldeckung. Die haustechnischen Anlagen liegen im energetischen Bereich über den derzeitigen Standards. Die Außenanlagen sind ausreichend für die geplanten Nutzungen dimensioniert. Sonstige Anmerkungen: Die Gesamtfläche des Untergeschosses beträgt ca. 240 qm, die auf Wunsch auch geteilt werden kann. Die höchstmögliche Internetanbindung beträgt 100 mBit. 1 60 58/2 I 144/1 F 2 10 8 6 S I 57 179 181 Nähere Auskünfte erteilt 22 58/1 1673 4 180 59 57/1 56 Kranzlwe g 52 S Gemeinde Ringelai 1 II 5a 20 hael II 54 53 25 194 Pfarrer-Kainz-Str. 6, 94160 Ringelai 3 19 3 182 195 51 55 S 183 18 I S 2 III l 1669/2 54/1 ae 0 ich 19 5 23 M 192 St. he rrk irc Max Köberl, 1.Bürgermeister 7 16 197 Pfa 54/2 6 19 21 1669/5 19 11 a H 23 7/1 sN 08555/961417 48 191 Pfa r. /2 rre 14 r-K 198/2 ain 49/1 48/1 z-S 12 S I 198 tra ße 6 P 4 I 50 48 47/2 19 198/1 bgm.koeberl@ringelai.bayern.de /1 199 47 17 S II Do 200 P I rfs tra oder 4a ß ach 47 e mb 49 wem 46 203 Sch 202 10a 10 Alois Nußhardt, Geschäftsleiter 4 45 201 8 08555/961413 43 1 31 2 2 1a 15 3 alois.nusshardt@ringelai.bayern.de 3 42 1 13 6 37 16 1 Ja hn 8 4 w eg 18/1 11 40 41 18 18 /2 3 14 5/1 10 17 39/1 2 20 F 38 12 5 3a 39 19 15 31 16 5 9 ß e 36 S tra 11 er ut re es
8 Anmerkungen zum Winterdienst Wer ist zuständig für den Winterdienst? Zum Winterdienst auf öffentlichen Straßen sind die Straßenbaulastträger verpflichtet, also die Kommunen, Landkreise und der Staat für ihre Straßen. Allerdings gibt es hierzu wichtige und zu beachtende Einschränkungen. Einerseits besteht die Pflicht nur im Rahmen der finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit. Dies bedeutet, dass die Kommune aufgrund der Finanzlage, der Personalsituation und der Geräteausstattung nicht in gleicher Qualität und zur gleichen Zeit den Winterdienst auf dem kompletten Straßennetz gewährleisten kann. Daher sind Straßen mit besonderer Priorität festgelegt, auf denen der Winterdienst durchgeführt wird und Straßen mit geringer Priorität, auf denen die Durchführung des Winterdienstes nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht grundsätzlich nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn infolge Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind. Warum schiebt der Schneepflug den von mir geräumten Gehweg wieder zu? Der Einsatz von Schneepflügen führt häufig zu einem Ärgernis für Anlieger und Passanten. Die Räumfahrzeuge schieben den Schnee an den Fahrbahnrand, wobei es unvermeidlich ist, dass der Schnee auf den Gehwegen und vor Grundstücksausfahrten liegen bleibt, die die Anlieger möglicherweise kurz zuvor freigeschaufelt haben. Es ist den Fahrern aus zeitlichen und praktischen Gründen nicht möglich, bei der Schneeräumung der Fahrbahnen auf Gehwege und auf Grundstückszufahrten Rücksicht zu nehmen. Hierzu besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung. Dieser Umstand ist von Anliegern und Passanten hinzunehmen. Der Winterdienst räumt die Straße auch für SIE ! Werden Geh- u. Radwege geräumt und gestreut? Geh- u. Radwege haben keine Priorität im Winterdienst. Die Geh- u. Radwege werden in geringem Umfang je nach zur Verfügung stehenden Personal und Gerät geräumt und gestreut. Vereinzelt wird an gefährlichen Stellen Tausalz eingesetzt. Eine völlige Beseitigung von Schnee und Glätte von den Wegen ist nicht möglich. Bei vereisten und eingeschneiten Wegen müssen Radfahrer und Fußgänger daher auf gestreute und geräumte Fahrbahnen ausweichen. Worauf muss ich achten, wenn ich im Winter meinen PKW am Straßenrand parke? Räum- und Streufahrzeuge mit Schneepflug benötigen eine Mindestbreite der Fahrbahn von über 3,00 m, um sicher durchfahren zu können. Daher sollte beim Parken am Straßenrand darauf geachtet werden, dass diese Breite eingehalten wird. Viele Anwohnerstraßen verfügen häufig nur über Gesamtbreiten von 3,50 m bis 4,00 m. In solchen Straßen sollte auf das Parken im Straßenraum bei winterlichen Bedingungen verzichtet werden, da die erforderliche Durchfahrtbreite nicht gegeben ist. Die Fahrer der Schneepflüge sind angewiesen, keine Risiken einzugehen und Straßen, die mit Anliegerfahrzeugen eng zugeparkt sind, nicht zu befahren. Als Folge können auch die Fahrzeuge der Müllabfuhr diese Straßen nicht befahren. Auch bei der Bereitstellung der Mülltonnen für die regelmäßigen Abfuhren, bitten wir Sie darauf zu achten, dass diese nicht hinderlich für den gemeindlichen Winterdienst an der Straße aufgestellt werden.
Winterfreuden, 9 …aber auch jede Menge Ärger! Split- und Streugutcontainer werden nicht aufgestellt, damit den Bürgern kostengünstiges Streumaterial für ihre privaten Zufahrten und Wege zur Verfügung steht, sondern damit sich Autofahrer an gefährlichen Stellen oder Steigungen im Notfall bedienen können ! Anmerkung für Markt Perlesreut: Auf die Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird verwiesen. Dank an alle engagierten Bürger, die nicht nur „ihren Bereich“ räumen, sondern unentgeltlich oft auch öffentliche Plätze, Wege und Zugänge von der Schneelast befreien. Eine Bitte an alle Landwirte und Waldbesitzer Der Winter steht vor der Tür – deshalb bitten wir die Landwirte und Waldbesitzer im Bereich der Straßengräben sowie im Bankettbereich gelagertes Rundholz schnellstmöglich zu verräumen. Bitte auch Rindenreste beseitigen, um den Wasserabfluss - Straßenverrohrungen nicht zu behindern. Welche Schäden durch immer heftigere Niederschläge verursacht werden, konnten wir im Frühjahr beobachten. Überprüfen Sie bitte daher Ihre Holzlagerplätze und Gräben. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus. So erreichen Sie den Winterdienst: GEMEINDE RINGELAI 0171/5850858 GEMEINDE FÜRSTENECK 0151/21024780 MARKT PERLESREUT 0160/94809481
1 0 Was darf mein Hund Nachdem es in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden wegen freilaufender Hunde -auch von Jägern- gegeben hat, hier der Auszug einer Broschüre vom Bayerischen Jagdverband e.V. mit allgemeinen und rechtlich verbindlichen Informationen für Hundehalter: Hundehalter tragen große Verantwortung Immer mehr Menschen „sind auf den Hund gekommen“ und halten sich einen Vierbeiner. Naturgemäß brauchen Hunde, auch wenn sie noch so klein sind, ihren Auslauf. Sie möchten sich bewegen und die Umgebung erkunden. Je nach Rasse ist die Veranlagung anderen Tieren nachzustellen, unterschiedlich stark ausgeprägt. Jagen ist für Hunde die natürlichste Sache der Welt. Dementsprechend ergeben sich durch die verschiedenen Hunde unterschiedliche Gefahrenmomente für andere Tiere. Hundehalter und Hund nutzen die Natur, um sich und den Hunden das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten. Der Hundehalter trägt jedoch die Verantwortung für das Treiben seines Vierbeiners und es gilt sich rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen. Gesetzliche Regelungen für die Nutzung der Natur Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom 23.02.2011 hat grundsätzlich jeder das Recht zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung in der freien Natur. Bei der Ausübung dieses Rechts ist jedermann verpflichtet, mit der Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und auf die Belange der Eigentümer Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorbehaltenen Wegen betreten werden. Das Recht zum Betreten von Wald und Bergweiden ist im Bayerischen Waldgesetz festgehalten und ebenfalls jedermann zur Erholung gestattet. Das Betreten von Wiesen und Feldern mit oder ohne Hund erfordert das Einverständnis des Eigentümers. Hunde brauchen viel Bewegung Für Hunde besteht sowohl im Wald als auch in der Landschaft zunächst einmal kein Leinenzwang. Einschränkungen und Sondervorschriften gibt es für das Betreten von Landschafts- und Naturschutzgebieten. Die Naturschutzgesetze verbieten grundsätzlich, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch wildlebende Pflanzen dürfen durch Ausgabe oder Zerbeißen nicht geschädigt werden. Die Sache mit dem Jagdschutz - Was bedeutet Jagdschutz? Befindet sich ein Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs des Hundehalters und stellt einem Wildtier, das er auch gefährden kann, erkennbar nach, so ist der Jagdschutzberechtigte nach Bayerischem Jagdgesetz und auch nach Bundesjagdgesetz verpflichtet, zum Schutz des Wildes tätig zu werden. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass der Jäger berechtigt und sogar verpflichtet ist, einen wildernden Hund zu erlegen, um das Wild zu schützen. Bereits das Aufstöbern, Beunruhigen oder Hetzen von Wildtieren kann den Verdacht des Wilderns begründen und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Der Jäger darf aber nicht auf bloßen Verdacht hin sofort auf einen Hund schießen, der sich in Ruf- und Sichtweite des Halters befindet. Auch wenn sich ein Hund offensichtlich verlaufen hat und dem Wild nicht erkennbar nachstellt oder nicht gefährlich werden kann, darf nicht geschossen werden. Der Abschuss ist also nur dann zulässig wenn zu Gefahrenabwehr kein anderes zumutbares Mittel mehr zur Verfügung steht. Wird ein Hund getötet, obwohl keine Gefahr für das Wild bestand, wäre das rechtswidrig und somit eine Straftat. Wo darf man seinen Hund ausführen? Hier gibt es keine Probleme Auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgänger Auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit Auf Waldwegen Im Jagdrevier, wenn der Hund im Einwirkungsbereich des Hundehalters ist
in der Natur? 1 2 Wo darf man seinen Hund nicht ausführen? Auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwege mit Verbot für Fußgänger Auf Privatwegen und Flächen die durch den Grundstückseigentümer gesperrt sind (ohne dessen Zustimmung) Auf Wegen und Flächen in Schutzgebieten mit behördlicher Beschränkung für das Betreten Auf landwirtschaftlichen Flächen während der Nutzzeit In gesperrten Forstkulturen oder Forstpflanzgärten In Jagdrevieren, wenn die Hunde unbeaufsichtigt frei laufen gelassen werden Wann muss man als Hundehalter besonders vorsichtig sein? Wir bewegen uns im Wohnzimmer des Wildes Wild ist in der Regel dämmerungsaktiv, vor allem in den Morgen- und Abendstunden fressen die Tiere. Das ist auch die Zeit der Jagdausübung (in der Regel Mai bis Dezember). Im Frühling und im Frühsommer werden die meisten Jungtiere geboren. Das ist die Zeit in der die Kinderstube des Wildes ungestört sein sollte. Jungtiere, wie Rehkitze, Junghasen oder Fasanenküken sitzen oft in hohen Wiesen – werfen Sie Bälle und andere Dinge für den Hund nicht in Bereiche, in denen Jungtiere in Mitleidenschaft gezogen werden können Wo soll der Hund sein Geschäft auf keinen Fall verrichten? Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, einschließlich der Randstreifen Auf Grünflächen, die häufig gemäht werden Auf Flächen, die der Freizeitgestaltung und der Sportausübung dienen Gute Hundeausbildung – ein Gewinn für Hund und Natur Damit es Hund, Herrchen, Jägern, Landwirten und vor allem auch den wildlebenden Tieren gut geht, sollten die genannten Anregungen beachtet und respektvoll miteinander umgegangen werden. Wichtig für jeden Hundebesitzer ist die gute Erziehung seines Hundes.
Einladung zur Nominierungsversammlung der Christlichen Freien Wählerunion Perlesreut für die Kommunalwahl 2020 am Sonntag, 1. Dezember 2019 um 19.00 Uhr im Hotel „Zur Perle“, Perlesreut Die CFWU freut sich auf den Besuch zahlreicher Unterstützer
am Marktplatz Freitag, 29.11.2019 18.00 Uhr Standkonzert der „Andreasbläser“ geöffnet jeweils ab 17.00 Uhr Freitag, 29. 11. und Samstag, 30.11. 2019 Bewirtung durch Gemeindeentwicklung Perlesreut gestalten Freitag, 13.12. und Samstag, 14.12.2019 Bewirtung durch Krieger- und Soldatenbund Perlesreut Freitag, 20.12. und Samstag, 21.12.2019 Bewirtung durch Sportverein Perlesreut – Jugend Christkindlmarkt vom 6. – 8. Dezember 2019
Christkindlwallfahrt 2019 in Ringelai . Freitag, 13. Dezember 2019 18.30Uhr Adventssingen in der Pfarrkirche Ringelai Samstag, 14. Dezember 2019 15:00 Uhr Standeröffnung Christkindlmarkt 16.30 Uhr Aufstellung zur Wallfahrt bei der Schule 17:00 Uhr Andacht in der Kirche 18:00 Uhr Adventliche Weisen der Blasmusik Ringelai-Hohenau Gemütliche Unterhaltung am Weihnachtsmarkt Sonntag, 15. Dezember 2019 09.30 Uhr Festgottesdienst mit den Vereinen 15.00 Uhr Standeröffnung Christkindlmarkt 15.30 Uhr Weihnachtsmusik mit Bauer Robert und Maurer Florian Kindergartenkinder und Schulkinder begrüßen den Nikolaus Schmalzdoblhexen mit Kühbacher Wolfauslasser Adventliche Weisen mit der Blaskapelle Ringelai-Hohenau und andere Instrumentalisten Auch heuer wieder Christbaumverkauf am Markt Weitere Informationen www.Ringelai.de oder www.Wandern-Urlaub.de Veranstalter: Kirche und Initiativgruppe „Heimat und Gast e.V.) (Änderungen Vorbehalten)
Gemeinderat Fürsteneck 19 Auszug aus der Sitzung vom 16.10.2019 Bestellung eines Gemeindewahlleiters und Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2020 dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum (Vollzug Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird -GLKrWG-) aus diesem Personenkreis zugleich eine Für die Durchführung der Kommunalwahlen 2020 ist stellvertretende Person berufen. Zum Wahlleiter für die die Bestellung eines Gemeindewahlleiters sowie Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann dessen Stellvertreters notwendig. In der nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem des Innern, für Sport und Integration vom 7. Mai 2019, Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt Az. B1-1367-3-14 werden zum Vollzug des Gemeinde- worden ist, für diese Wahlen eine und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreis- Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder wahlbekanntmachung – GLKrWBek) nachfolgende dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei gesetzlichen Grundlagen genannt: Landkreiswahlen. Die Berufung ist der Berufung eines Wahlleiters: Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. 6.1.1 Als Wahlleiter in Betracht kommende Personen: (2) Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter Der für Wahlleiter in Betracht kommende Personenkreis als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene wurde auf alle in der Gemeinde Wahlberechtigten Wahlberechtigte als Beisitzer. Für jeden Beisitzer beruft erweitert. Somit können nun auch ehemalige erste er eine stellvertretende Person. Bei der Auswahl der Bürgermeister oder ehemalige Gemeinderatsmitglieder, Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und die die nicht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 ausgeschlossen Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten sind, als Wahlleiter berufen werden. Gemeinderats- oder Kreistagswahl erhaltenen Sich bewerbende Personen, Beauftragte eines Stimmenzahlen zu berücksichtigen und die von ihnen Wahlvorschlags und deren Stellvertretung sowie rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu Personen, die eine Aufstellungsversammlung geleitet berufen. Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Keine Partei haben, können zur Vermeidung von oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer Interessenkollisionen aber nicht Wahlleiter sein. Auch vertreten sein. kann ein Bediensteter der Verwaltungsgemeinschaft (3) Der Wahlleiter bestellt einen Schriftführer für den nicht für mehrere Mitgliedsgemeinden Wahlleiter sein. Wahlausschuss. Dieser ist nur stimmberechtigt, wenn Der Gemeinderat entscheidet bei der Auswahl der in er zugleich Beisitzer ist. Betracht kommenden Personen nach pflichtgemäßem Der Gemeinderat diskutiert über die Bestellung des Ermessen. Die Aufzählung im Gesetz stellt dabei keine Wahlleiters und dessen Stellvertreter. Es stellen sich zwingende Reihenfolge dar. folgende Personen zur Verfügung, bzw. werden 6.1.2 Verfahren bei der Berufung zum Wahlleiter bestimmt. Bei der Berufungsberatung und -entscheidung im Wahlleiter: Heinz Binder, Atzldorf 16, 94142 Gemeinderat und Kreistag gelten die Bestimmungen Fürsteneck über den Ausschluss wegen persönlicher Befangenheit Stellvertretender Wahlleiter: Alois Streifinger sen., nach dem Rechtsgedanken der Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 GO Schnürring 5, 94142 Fürsteneck nicht, da es nur um interne Organbesetzungen geht. 2Das bedeutet, dass ein Mitglied des Gemeinderats Beratung eines Antrages auf Prüfung und oder Kreistags bei seiner Bestellung oder bei der Diskussion über die Rechtsstellung "berufsmäßiger Bestellung eines Angehörigen zum Wahlleiter Bürgermeister" ab der neuen Legislaturperiode mitberaten und abstimmen darf. Gemeinderatsmitglied Weber hat mit Mail vom Gemäß Art.5 GLKrWG gelten zudem folgende 03.10.2019 einen Antrag auf Prüfung und Diskussion Vorschriften analog, hier auszugsweise: über einen möglichen hauptamtlichen Bürgermeister für Wahlleiter, Wahlausschuss die Gemeinde Fürsteneck ab 2020 mit folgenden (1) Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, Hinweisen aus der Gemeindeordnung (GO): ► einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der www.fuersteneck.de
Gemeinderat Fürsteneck 21 Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 16.10.2019 Art. 34 Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters Verdienst eines hauptamtlichen Bürgermeisters und (1) 1Der erste Bürgermeister ist Beamter der jetzt wolle man sich einen „Hauptamtlichen“ leisten. Gemeinde. 2In kreisfreien Gemeinden und in Großen Gemeinderatsmitglied Schröckinger befürwortet Kreisstädten führt er die Amtsbezeichnung ebenfalls den Antrag, es seien viele „Baustellen“ in der Oberbürgermeister. 3In diesen Gemeinden und in Gemeinde offen, die vollen Einsatz erfordern und durch kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5 000 evtl. dann hinzugewonnene Fördergelder relativiert sich Einwohnern ist der erste Bürgermeister Beamter auf der finanzielle Aufwand. Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister). Gemeinderatsmitglied Nickl fragt an, ob bei Gemeinden (2) 1In kreisangehörigen Gemeinden, die mehr als 5 unter 1.000 Einwohner überhaupt ein hauptamtlicher 000, höchstens aber 10 000 Einwohner haben, ist der Bürgermeister zulässig sei? erste Bürgermeister Ehrenbeamter (ehrenamtlicher Geschäftsleiter Maier erläutert hierzu die rechtlichen Bürgermeister), wenn das der Gemeinderat spätestens Hintergründe anhand einer Präsentation und gibt auch am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung die Kostenaufwendungen jeweils für einen bestimmt. 2In Gemeinden bis zu 5 000 Einwohnern ist Ehrenamtlichen sowie einen hauptamtlichen der erste Bürgermeister Ehrenbeamter, wenn nicht der Bürgermeister bekannt. Die jährlichen Aufwendung Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer betragen bei einem hauptamtlichen Bürgermeister für Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, daß der die Gemeinde im aktiven Dienst als Beispielsrechnung erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll. im Durchschnitt ca.104.000 €, bei einem (3) Entscheidend ist die letzte fortgeschriebene ehrenamtlichen Bürgermeister ca. 45.000,- €, hinzu Einwohnerzahl, die vom Landesamt für Statistik früher kommen dann jeweils noch Vorsorgekosten, Beihilfe, als sechs Monate vor der Bürgermeisterwahl usw. Der Gemeinderat diskutiert anschließend noch veröffentlicht wurde. über das allg. Aufgabegebiet des Bürgermeisters. (4) Satzungen nach Absatz 2 gelten auch für künftige Bürgermeister Binder informiert den Gemeinderat noch Amtszeiten, wenn sie nicht der Gemeinderat spätestens darüber, dass sich der CSU-Ortsverband Fürsteneck in am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl aufhebt. der letzten Ortsversammlung bereits einstimmig für (5) Erste Bürgermeister können nicht sein: einen Kandidaten ausgesprochen hat, der nominiert 1.die in Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 5 genannten wird. Es handelt sich hierbei um Alexander Pieringer, Personen und der sich für das Amt des Bürgermeisters zur Wahl 2.der erste Bürgermeister einer anderen Gemeinde stellen wird. Gemeinderatsmitglied Schröckinger fordert Dem hinzu fügt Gemeinderatsmitglied Weber in der abschließend man solle in der nächsten Sitzung, dass sich das Aufgabengebiet eines Gemeinderatssitzung über den Antrag entscheiden. Bürgermeisters stark verändert, bzw. erweitert hat. Es stehen in Fürsteneck viele wichtige Aufgaben an, die Ergänzungssatzung Fürsteneck, Dorfstraße ehrenamtlich nicht mehr gemeistert werden können. -Bekanntgabe und Behandlung der Stellungnahmen Zudem bleibe bei Ehrenamt entweder die Gemeinde, der Träger öffentlicher Belange der Beruf oder die Familie auf der Strecke, da nun -Satzungsbeschluss tägliche Präsenz gefordert wird. Der vom Gemeinderat am 24.07.2019 gebilligte Entwurf Gemeinderatsmitglied Stegbauer fügt hinzu, dass er der Ergänzungssatzung „Fürsteneck, Dorfstraße“ in der bereits vor der letzten Periode vorgeschlagen hatte, Fassung vom 18.07.2019 hat in der Zeit vom einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. 09.08.2019 bis 09.09.2019 öffentlich ausgelegen. Bürgermeister Binder erläutert hierzu seinen Gleichzeitig wurde mit der öffentlichen Auslegung auch tatsächlichen Aufwand im Ehrenamt, dieser betrage die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange schon mal 40 – 50 Stunden wöchentlich.. Er sei schon durchgeführt. etwas über den Antrag überrascht, da hier erhebliche Folgende Stellungnahmen mit Einwendungen bzw. Mehrkosten auf die Gemeinde zukommen werden. Er Empfehlungen sind eingegangen. erinnert daran, dass bei ihm noch Abstriche in der Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind keine Vergütung des Ehrenamts durch den Gemeinderat Einwendungen vorgetragen worden: gefordert bzw. die Höhe seiner Ehrenamtsvergütung in Regierung von Niederbayern; Regionaler Frage gestellt wurde. Diese sei weit unter dem Planungsverband Donau Wald; Wasserwirtschafts- ►
22 Gemeinderat Fürsteneck Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 16.10.2019 amt Deggendorf; Amt für Ländliche Entwicklung 07.08.2019) Niederbayern; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Für den baulichen Brandschutz sind die Bestimmungen Forsten; ZAW Donau-Wald; Amt für Digitalisierung, der BayBO zu beachten. Breitband u. Vermessung Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine öffentliche Straßen und Wege erreichbar sein. Die Anregungen eingegangen. Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken Staatl. Bauamt Passau (Schreiben vom 27.08.2019) einschließlich ihrer Zufahrten müssen den Richtlinien Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen keine über Flächen für die Feuerwehr und der DIN 14090 Einwendungen, wenn folgende Auflagen und entsprechen. Die Zufahrt für Rettungs- und Bedingungen in die planerischen oder textlichen Einsatzfahrzeuge muss Sommer wie Winter Festsetzungen aufgenommen werden: uneingeschränkt sichergestellt werden. 1. Anbaubeschränkungen Die Löschwasserversorgung ist mit Überflurhydranten 2. Einmündungen und Kreuzungen von öffentlichen nach DIN 3222 so auszulegen, dass ein Förderstrom Straßen von insges. 800 l/min. über 2 Stunden erreicht wird. Der 3. Privatzufahrten Fließdruck darf nicht unter 2,5 bar liegen. 4. Sichtdreiecke Bayernwerk Regen (Schreiben vom 09.08.2019) LRA Freyung-Grafenau, KBM, SG 41 (Schreiben vom Wir weisen darauf hin, dass der Schutzzonenbereich zu 04.09.2019) 20-kV-Einfachfreileitungen in der Regel beiderseits je Die Errichtung einer Reithalle stellt mit den für diese 8,0 m zur Leitungsachse für 20-kV-Doppelfreileitungen Nutzung erforderlichen Dimensionen einen starken in der Regel beiderseits je 10,0 m zur Leitungsachse Eingriff in die Ortsrandgestaltung der Ansiedlung dar, beträgt und bitten Sie, dies zu berücksichtigen. die unbedingt durch geeignete Maßnahmen Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten abgemildert werden sollte. Es wird aus vorgenannten können sich ggf. größere Schutzzonenbereiche Gründen empfohlen, Festsetzungen zur Materialwahl ergeben. zu treffen (Holzfassaden etc.), die den ländlichen Hinsichtlich der in den angegebenen Charakter mit Scheunen und Stadeln unterstützen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen könnten, um die Reithalle nicht als Fremdkörper wird zu bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkungen lassen. machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- Hier ist zur rechtlichen Klarstellung die und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Flächenausweisung durch den Abschluss des Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und nachzuholen. Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Es liegt mit der eingereichten Unterlage eine Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer „Ergänzungssatzung“ vor, die sowohl an den und Aufforstungen. rechtskräftigen Bebauungsplan aus auch an die Beschluss: gegenüber der Straße liegende Bebauung anschließen In Abwägung der im Rahmen der öffentlichen soll. Sowohl die Nutzung als auch die weiteren Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Festsetzungen in dieser Satzung sollen lt. Pkt. 4 der Belange eingegangen Stellungsnahmen wird Begründung B „in Anlehnung an das bestehende beschlossen: Mischgebiet“ im angrenzenden Bebauungsplan -Staatl. Bauamt Passau festgesetzt werden. Ein Deckblatt zum Bebauungsplan Die Anbaubeschränkung von 20 m nach § 9 Abs. 1 mit der Erweiterung des Geltungsbereiches wäre FStrG bzw. Art. 23 Abs. 1 BayStrWG ist eingehalten. augenfällig logisch. Der Geltungsbereich der zu bebauenden Fläche von LRA Freyung-Grafenau, Technischer Umweltschutz mind. 35,0 m ist eingehalten; der geringste Abstand zur (Schreiben vom 14.08.2019) Baugrenze der neu geplanten Bebauung ist > 50m. Die Es wird gebeten, planungsrechtlich zu prüfen, ob eine Zufahrt zu neu geplanten Bebauung ist vorhanden; sie intensive Pferdehaltung nebst vorhandenen Reitplatz erfolgt über die Fl.Nr. 121 (Rückseite Gebäude) auf die bzw. geplanter Reithalle in eine MI zulässig ist. Um Gemeindestraße Fl.Nr. 123/2. Bei der Einmündung der Mitteilung des Prüfungsergebnisses wird gebeten. Gemeindestraße in die Staatsstraße 2321 ist das LRA Freyung-Grafenau, Kreisbrandrat (Schreiben vom geforderte Sichtfeld vorhanden. ►
Gemeinderat Fürsteneck 23 Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 16.10.2019 - LRA Freyung-Grafenau, KBM, SG 41 Bauantrag Die Empfehlungen bezüglich Gestaltung werden an die Stegbauer Franz Robert u. Susanne, 94142 Bauherrnschaft zur Einarbeitung in den noch Fürsteneck einzureichenden Bauantrag weitergegeben. - Neubau einer Reithalle Im beschlossenen aber noch nicht rechtskräftigen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan ist die in der Ergänzungssatzung Ergänzungssatzung „Fürsteneck, Dorfstraße“, die in der zu beplanende Fläche als „Reitplatz“ gekennzeichnet. Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2019 als Die Ergänzungssatzung wurde also auch aus dem noch Satzung beschlossen wurde. nicht rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird In dieser Darstellung sind die sind die drei nördlichen erteilt. Parzellen dem Mischgebiet zugeordnet. Die in der Ergänzungssatzung beplante Fläche schließt nicht Antrag auf Vorbescheid Öller Georg, 94036 Passau direkt an die Bebauung gegenüber der Staatsstraße Komplette Erneuerung eines Schuppens und auch im Süden nicht an das bestehende WA. Die -Verlängerung der Geltungsdauer des baurechtliche Umsetzung der geplanten Reithalle durch Vorbescheides vom 16..11.2016- die Aufstellung einer Ergänzungssatzung wurde im Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird Vorfeld mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt. abgesprochen. -LRA Freyung-Grafenau, Technischer Umweltschutz Kindergarten St. Christophorus Von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurde im -Mitteilung des PCV Fürsteneck bezüglich Vorfeld die Einstufung der zu beplanenden Fläche als Personalaufstockung Erweiterung des vorhandenen Mischgebietes Bürgermeister Binder verliest ein Mail von OCV- festgelegt. Auf der mit einer Reithalle zu bebauenden Vorsitzenden Heinrich Manzenberger: Fläche befindet sich derzeit ein offener Reitplatz. Die „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Überdachung und Einhausung dieses Platzes hat eine als Vorsitzender des PCV Fürsteneck möchte ich erhebliche Verbesserung der evtl. Emissionen zum Ihnen mitteilen, dass es aufgrund der gestiegenen und benachbarten WA zur Folge. Im noch nicht weiter steigenden Anzahl der Kindergartenkinder rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die zu unvermeidbar ist, eine neue Kinderpflegerin in Teilzeit bebauende Fläche (gekennzeichnet als Reitplatz) als einzustellen um den geforderten Schlüsselwert halten MI festgesetzt. zu können. - LRA Freyung-Grafenau, Kreisbrandrat Spätestens im November, wenn zwei neue Kinder von Die geplante bauliche Anlage ist durch zwei Gemeindebürgern sich neu anmelden, springt der vorhandene Zufahrten von der Staatsstraße 2321 und Schlüsselwert über die Obergrenze. der Gemeindestraße „Am Meierhof“ zu erreichen. An Die im Anhang befindliche Annonce wird spätestens am der Zufahrt von der Gemeindestraße „Am Meierhof“ Montag in der PNP abgedruckt, öffentlich ausgehängt zum Baugrundstück ist ein Überflurhydrant mit der und in den nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes geforderten Leistung vorhanden. und des Pfarrbriefes zu lesen sein. -Bayernwerk Regen Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Schutzzonenbereiche zur bestehenden 20-kV- Mit freundlichen Grüßen Freileitung werden mit der geplanten baulichen Anlage Heinrich Manzenberger , 1. Vorsitzender PCV nicht berührt. Fürsteneck „ In den Schutzzonen werden keine Bepflanzungen, Bürgermeister Binder erläutert hierzu, dass es unstrittig keine Auffüllungen und kein Wegebau vorgenommen. sei, dass bei Bedarf Personal eingestellt werden muss. Die Entwurfsplanung wurde an der Südseite den Hinweisen angepasst. Kostenbeteiligung bzw. -ausgleich an den Beschluss: Elternbeiträgen für Kinder im U3-Bereich: Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungssatzung Bereits im letzten Jahr wurde auf eine Anpassung der „Fürsteneck, Dorfstraße“ (Stand: 15.10.2019) als Beteiligungen verzichtet. Sachbearbeiter Pieringer Satzung. berichtet über den aktuellen Sachstand. Nachdem sich bezüglich der künftigen Kostenfreiheit der Kinder- ►
Dorfstraße 3, 94142 Fürsteneck Tel. 08505/1218 Unsere Angebote für Sie vom 02.12.2019 bis 14.12.2019 Bauerngeräuchertes 100g € 1,49 Pressack gemischt 100g € 0,79 Wiener 100g € 0,99 Schweine-Kamm o. Kn 100g € 0,89 Angebote nur im Laden erhältlich, solange der Vorrat reicht. Für Weihnachten bitte vorbestellen - frische Bauernenten, Entenbrust - frische Gänse, Gänsekeulen - frische Hendl - frische Hähnchenschenkel - frische Hähnchenbrust ►Kühlanhängerverleih: Für Feste und Party´s verleihen wir unseren Kühlanhänger
24 Gemeinderat Fürsteneck Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 16.10.2019 gärten in absehbarer Zeit in Sachen „Gebühren für übernehmen. Der Gemeinderat diskutiert kurz über den Besuch der Krippen“ eine Anpassung ergeben werde Sachverhalt und PNP-Bericht vom 21.12.2018 einigte sich der Gemeinderat darauf, auf eine gesellschaftliche Textbeiträge in den Mitteilungsblättern Anhebung der Zuschüsse zu verzichten. Zudem habe der Kommunen nicht man hier die Möglichkeit, Eltern zu unterstützen. für den geplanten Mobilfunkmasten soll bis zur KW 10 Eine aktuelle Rückfrage beim Landratsamt Freyung- eingereicht werden. Grafenau am 16.10.2019 brachte auch keinen Es fand bei der Regierung in Landshut eine konkreten Zeitpunkt, die Entscheidung soll aber 2020 interessante Veranstaltung zum Bayerischen fallen, d.h. Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,- € Mobilfunkförderprogramm statt, 2. BGM Weber auch für U-3-Kinder. Der Gemeinderat berät sich, die berichtet über die Details. Es soll hierzu noch eine Beitragszuschüsse sollen vorerst auch bei Gewähren Infoveranstaltung mit Vertretern des Bayerischen der Elternbeitragszuschüsse durch die Bayer. Landesamt für Umwelt stattfinden, bei der die Bürger Staatsregierung gezahlt werden. Da die Zuschüsse aufgeklärt werden. jährlich beraten werden, kann man hier immer noch reagieren. Bericht Bürgermeister Beschluss: Maßnahmen im Gemeindebereich Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für eine •Die Teerungsarbeiten sind im vollen Gange, jedoch Weitergewährung der Unterstützung nach den verzögern sich die Arbeiten durch die schlechte bisherigen Regelungen aus, basierend auf den Witterung sowie erforderliche Arbeiten wie Gemeinderatsbeschluss vom 03.09.2011 und den darin Entwässerung, usw. Ebenso laufen die Mäharbeiten festgelegten Ausgleichszahlungen. Der Ausgleich durch die Fa. Pfleger. durch die Gemeinde soll maximal 58,50 € für Kinder •Einladungen, bzw. Termine: unter 2 Jahren und max. 55,- € für Kinder bis 3 Jahren •Samstag, 26.10.2019 Leistungsabzeichen FF betragen, d.h. bis zu einer Buchungszeit von 4-5 Fürsteneck Stunden/ Tag wird die Erhöhung durch die Gemeinde •Samstag, 19.10.2019 ADAC-3-Städte-Rallye Fürsteneck abgefangen, bei höheren Buchungszeiten •Samstag, 26.10.2019 Bayerwald-Energie – 15- werden nur max. 58,50 €, bzw. 55,- € von der jähriges Bestehen. Gemeinde übernommen, da bei höheren •Besprechung mit ALE, Frau Stuhlfelner am 17.10.2019 Buchungszeiten auch von einem höheren im Rathaus bzgl. Dorferneuerung/ Aussegnungshalle Arbeitseinkommen ausgegangen werden kann. Diese Regelung gilt nur für Kinder, die in der Gemeinde Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern Fürsteneck den Hauptwohnsitz haben und die das 3. Gemeinderatsmitglied Weber fragt an. Ob die Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit Vollendung Oberflächenentwässerung in Atzldorf bei Wagner/ des dritten Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Wittmann schon geklärt sei. Bürgermeister Binder Beitragsausgleich. erwidert hierzu, dass hier mit Bauhof noch nach der Ursache gesucht werde. Straßenbeleuchtung Gemeinderatsmitglied Nickl erläutert, dass beim Steg in -Erwerb der Brennstellen im Versorgungsgebiet der Aumühle noch umfangreiche Restarbeiten zu erledigen Bayernwerk-AG sind. Hier könnte Unterstützung vom Markt Hutthurm -LED-Umstellung gebraucht werden. Bürgermeister Binder sagt zu, hier Geschäftsleiter Maier erläutert hier den Sachverhalt beim Kollegen in Hutthurm anzufragen. näher. Die öffentliche Straßenbeleuchtung im „EVG- Gemeinderatsmitglied Stegbauer fordert Bürgermeister Bereich“ befindet sich im Besitz der Gemeinde, die Binder auf, beim Gespräch mit der ALE am 17.10.2019 restlichen Beleuchtungsanlagen im Besitz von auch das Schulgebäude anzusprechen, das dauert Bayernwerkt, hier zahlt die Gemeinde eine schon viel zu lange, seit August 2018. Aufwandsentschädigung. Bei förderrelevanten Gemeinderatsmitglied Jungwirth fragt wegen Umbaumaßnahmen, wie Umbau auf LED, erhält die Malerarbeiten in der Schulkapelle Atzldorf/ Loizersdorf Gemeinde nur Zuschüsse für die Lampen im an. Bgm.Binder erwidert hierzu, dass diese in Auftrag Eigenbesitz. Es solle nun Antrag gestellt werden, die gegeben wurden, es sind nun die letzten Rücklagen Brandstellen im Bereich des Bayernwerks zu des Fördervereins aufgebraucht.
26 Gemeinderat Ringelai Auszug aus der Sitzung vom 09.10.2019 Konzept "Innen vor Außen" Errichtung von Stellplätzen für Busse und PKW im -Vorstellung und Definition Innenentwicklungs- Gewerbegebiet Walzfeld bereiche in der Gemeinde Ringelai durch das Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt 12/0 Ing.Büro APA Grafenau, Herrn Bauer- •Bauantrag Mario Traxinger Wamberg Zu diesen Tagesordnungspunkt erklärte Bürgermeister Änderung der genehmigten Planung zum Bau eines Köberl, dass die Fortschreibung des Interkommunalen Freilaufstalles in Wamberg 12/0 Konzepts zur Innenentwicklung der Ilzer Land Aus dem Gremium wurden keine Einwände erhoben. Gemeinden gerade vor der Leerstandproblematik, des Flächenverbrauchs und des fehlenden Wohnraumes Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters für die eine elementare und zentrale Aufgabe für unsere Kommunalwahlen 2020 Gemeinde ist. Es gilt die Möglichkeiten für die Gemäß den Vorschriften des Gemeinde- und Landkreis innerörtlichen Bau- u. Sanierungspotentiale zu Wahlgesetzes hat der Gemeinderat für die verbessern und so auszurichten, dass hier bevorstehenden Gemeindewahlen am 15. März 2020 Immobilienbesitzer und Investoren entsprechende einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen. Rahmenbedingungen vorfinden, die die Bürgermeister Köberl erklärte hierzu kurz die Innenentwicklungspotentiale im Umgriff unserer rechtlichen Voraussetzungen gemäß GLKrWG. Er Ortskerne hervorheben und entsprechende schlägt deshalb vor, den Verwaltungsangestellten, Förderinstrumente eingesetzt werden können. Dazu ist Herrn Alois Nußhardt und als seine Stellvertreterin die zunächst erforderlich und auch Voraussetzung, den Verwaltungsangestellte, Frau Rita Uhrmann, zu Umgriff der Ortskerne zu definieren bzw. festzulegen. berufen. Von den Mitgliedern des Gemeinderates Weiter erklärte Köberl, dass die Förderinitiative „Innen wurden keine Einwände erhoben und auch keine vor Außen“ nur in festgelegten Ortskernen Anwendung weiteren Personen vorgeschlagen. 12/0 findet. Die Gemeinde Ringelai hat bisher nur den Ortskern Ringelai festgelegt, weil eine weitere Informationen des Bürgermeisters Ausdehnung bisher vom Amt für Ländliche Entwicklung •Vergabe von Gewerken für das Feuerwehrhaus nicht genehmigt wurde. Jetzt konnte erreicht werden, Estrich Fa. Stockinger, Röhrnbach 19.951,24 € dass neben einer Vergrößerung des Ortskernes (Schätzung 21.665,- €) Ringelai, auch die Ortskerne Kühbach und Neidberg Putzarbeiten Fa. Graf, Kirchdorf 56.688,86 € aufgenommen werden können. Diese beiden Ortskerne (Schätzung 62.700,- €) wurden ausgewählt, weil hier mit dem Seniorenheim in Maler Fa. Sperling, Brutto 8,083,67 € Neidberg und der größeren Ortskernstruktur in •Thematik Bürgermeister ab nächster Periode Kühbach entsprechende Voraussetzungen vorliegen. hauptamtlich oder ehrenamtlich Vom Büro APA Bauer aus Grafenau wurde hierzu, in Nach der Gemeindeordnung (Art. 34 Abs. 2) ist der Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, erste Bürgermeister in Gemeinden bis 5000 Einwohner eine Umgriffsplanung erarbeitet. Diese Umgriffsplanung Ehrenbeamter, außer der Gemeinderat bestimmt bis wurde durch Dr. Bauer vom Büro APA anhand einer zum 90.Tag (16.12.2019) vor der Wahl (15.03.20) Beamerpräsentation vorgestellt. Außerdem erklärte Dr. durch Satzung, dass der künftige Bürgermeister Bauer die Fördermöglichkeiten im privaten Bereich, die Beamter auf Zeit sein soll. Hierzu ist aber ein Antrag auch weiterhin durch das Amt für ländliche Entwicklung aus dem Gemeinderat erforderlich. Da kein angeboten werden und beantwortete dazu Fragen aus entsprechender Antrag vorliegt, steht dieser Punkt auch dem Gemeinderat. Abschließend wurde die Aufnahme nicht zur Abstimmung. der Orte Kühbach und Neidberg in das Förderprojekt •In Kühbach beklagt sich ein Anwohner über einen „Innen vor Außen“ beschlossen. 12/0 gepflasterten Randstreifen neben dem Gehweg beim Anwesen Hs.Nr. 41, da hier unnötig Lärm erzeugt wird, Bauanträge wenn Autos über diesen Streifen fahren. Der Anwohner •Bauantrag Franz Tanzer, Ringelai bittet daher diesen Streifen zu asphaltieren. Neubau einer Maschinenhalle in Ringelai Nach Ansicht von Bürgermeister Köberl ist hier eine Seitens des Gemeinderats gab es keine Einwände Lösung aber nur schwer möglich, weil sich auch in gegen dieses Bauvorhaben. 12/0 anderen Bereichen von Kühbach, aber auch in anderen •Bauantrag Markus Degenhart, Wasching Ortsteilen, gepflasterte Bereiche befinden. ►
Gemeinderat Ringelai 27 Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 09.10.2019 Der Bauausschuss soll in einer der nächsten Sitzungen Preissteigerungen ist nicht in Sicht. Im Handlungsfeld sich vor Ort ein Bild machen. Energie, aber auch in der Bürgermeisterrunde ist •Zum geplanten neuen Seniorenheim Neidberg erklärte dieses Thema Topaktuell. Grundsätzlich ist man bisher Bürgermeister Köberl, dass 96 Heimplätze geplant sind. soweit, dass jede Kommune den Klärschlamm selber Die Planer müssen noch prüfen, wie und wo die pressen muss. Bei einer Infoveranstaltung im notwendigen Parkplätze bereitgestellt werden können. Handlungsfeld Energie wurden bereits mehrere Diese Frage ist auch der Gemeinde sehr wichtig. GR Klärschlammpressen im Landkreis Passau besichtigt. Dick merkt zu dieser Thematik an, dass beim Altenheim Eine Pressung würde eine Reduzierung des Neidberg eine wilde Parksituation besteht, weil das Schlammes auf nur mehr 25 Prozent bedeuten. Die Personal, insbesondere beim Schichtwechsel, keinen weitere Verwertung/Trocknung an zentraler Stelle war Parkplatz findet. So wird meist auch an auch Thema im Handlungsfeld Energie vor ein paar unübersichtlichen Stellen geparkt, so dass ein Unfall Tagen. Eine Biogasanlage in der Nähe von Grafenau vorprogrammiert ist. könnte ggf. die nötige (Ab)Wärme zur Trocknung des Schlamms liefern. Das begleitende Büro Nigl u. Mader Wünsche und Anträge wurde dabei beauftragt, die Kommunen abzufragen, ob •Gemeinderätin Maurer regte an, dass wegen der ein Preisangebot eines Anbieters zur Trocknung von Baustelle in der Frauensteinstraße (Ampel) die Klärschlamm in Frage kommt, da die Gesamtmenge Abkürzung über die Kaltenbergstraße (Wendeplatte, des Klärschlamms auch für die Preisbildung (Angebot) Absperrung durch Pfosten) geöffnet werden soll, damit des Investors wichtig ist. Alternativ soll aber auch Anwohner an der Ampel nicht so lange warten müssen. geprüft werden, ob die Gemeinden des Ilzer Landes Bürgermeister Köberl antwortete hierzu, dass die vielleicht gemeinsam (evtl. als Zweckverband) eine Verkehrssituation durch die Ampel klar geregelt ist, Trocknungsanlage errichten sollen. Für das nächste geringe Wartezeiten müssen hingenommen werden. Haushaltsjahr 2020 sollten unbedingt Mittel für die •GR Rother wollte wissen, ob weitere Hundekotbehälter Beschaffung einer Klärschlammpresse eingeplant aufgestellt werden können. Besonders beim Mietshaus werden. Perlesreuter Str. 9 und Ecke Sportplatz wäre dies •GR Mandlmaier bemerkte, dass die Fenster im sinnvoll. Der Antrag soll durch die Vewaltung geprüft Innenhof der Schule gestrichen werden sollen. werden. Bürgermeister Köberl ist dies bekannt. Es wird •GR Pauli erkundigte sich nach der aktuellen Situation versucht, diese Arbeiten in ein Förderprogramm zu zur Klärschlammentsorgung in der Gemeinde Ringelai. bringen, um diese Arbeiten kostengünstig abzuwickeln. Bürgermeister Köberl antwortete hierzu, dass dieses •GR Geier wollte wissen, welche Arbeiten die Fa. Thema sehr intensiv im Ilzer Land diskutiert wird, weil Geiger in der Dorfstraße ausführt. Bürgermeister Köberl dieses Problem allen Kommunen auf den Nägeln erklärte hierzu, dass schadhafte Kanalhaltungen saniert brennt. Die Kosten der Entsorgung haben sich in den wurden. letzten Jahren verdoppelt. Ein Ende der
Sie können auch lesen