Information für Geschäftspartner - Leben: Produktneuerungen zu 01/2021

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Information für Geschäftspartner - Leben: Produktneuerungen zu 01/2021
Branche: Leben
Sachgebiet: Einzelleben/Produkte/Tarife
Sachgebietsnummer: 40.2
Verteiler: (132 Online)
Herausgeber: Produktentwicklung und Aktuariat
Datum: 18.12.2020 (Vorabversand 11.12.2020)

Information für Geschäftspartner
Leben: Produktneuerungen zu 01/2021

[Zusammenfassung]
Wir informieren Sie über die Neuerungen von Allianz Leben ab Januar 2021.

Allianz Leben führt zu 01/2021 zahlreiche Neuerungen in den Angeboten zur Altersvorsorge ein und
ermöglicht damit Kunden in Zeiten von Null- und Negativzinsen eine neue Balance aus Renditechan-
cen und Sicherheit.

Darüber hinaus gibt es Neuerungen bei den eigenen Überschussanteilsätzen sowie weitere Verände-
rungen im Bereich der bAV und der Chancen-Risiko-Klassen bei Riester- und BasisRenten.

Bei der Fondsauswahl passen wir das Allianz Top-Fonds-Universum mit 11 Neuaufnahmen nachhalti-
ger Fonds und ETFs an.

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Information für Geschäftspartner - Leben: Produktneuerungen zu 01/2021
[Kapitel 1 Überschrift]

Altersvorsorge Produktportfolio 2021
Allianz Leben führt ab 01/2021 zahlreiche Neuerungen in den Angeboten zur Altersvorsorge ein, mit
dem Ziel, in der anhaltenden Nullzins-Phase für Kunden weiterhin eine attraktive und sichere Alters-
vorsorge zu bieten und diese langfristig zukunftsfähig zu gestalten.

Balance aus Renditechancen und Sicherheit mit zeitgemäßen Garantien
Allianz Leben fokussiert im Produktangebot der Altersvorsorge ab 2021 auf Lösungen mit zeitgemä-
ßen Garantien, die je nach Kundenwunsch zum Rentenbeginn auf einem Niveau von 90 %, 80 % oder
60 % der gezahlten Beiträge liegen. Mit angepassten Garantien erhöhen sich die Freiheitsgrade in der
weltweiten, breit diversifizierten Kapitalanlage, wodurch sich die Chancen für langfristig attraktive
Renditen in Zeiten von Null- und Negativzins verbessern.

Allianz Leben hat bereits in der Vergangenheit die Angebote konsequent und frühzeitig so verändert,
dass sie zu den Kundenbedürfnissen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen passen. Allianz
Leben möchte, dass die Altersvorsorge bleibt wie sie ist – mit attraktiven Renditechancen und echten
Mehrwerten für die Kunden über Zeiträume von 30 oder 40 Jahren, dabei zuverlässig und sicher.

Weiterentwicklung unserer modernen Vorsorgekonzepte
Ab 01/2021 stehen für die Vorsorgekonzepte KomfortDynamik / InvestFlex Garantieniveaus von 90 %,
80 % und 60 % und für das Vorsorgekonzept IndexSelect Garantieniveaus von mindestens 90 % und
80 % zur Auswahl. Für das Vorsorgekonzept Perspektive bieten wir standardmäßig ein Garantieni-
veau von mindestens 90 % an. Dies gilt sowohl für Verträge gegen laufenden Beitrag als auch gegen
Einmalbeitrag. Durch die individuellen Garantieniveaus ermöglichen wir einen deutlich höheren Anteil
an chancenorientierten Anlagen. So liegt zum Beispiel bei KomfortDynamik bei einem 30-jährigen
Vertrag gegen laufenden Beitrag und einem Garantieniveau von 80 % der Anteil chancenorientierter
Anlagen bei ca. zwei Drittel mit einem hohen Anteil von Aktien. Gleichzeitig profitieren die Kunden von
der stabilisierenden Wirkung des Sicherungsvermögens und dem weltweiten Anlage-Know-how der
Allianz-Experten.

Die zukunftsfähige Ausrichtung unseres Produktportfolios
Mit dem Produktportfolio 2021 eröffnet Allianz Leben verschiedene Möglichkeiten, die Chancen der
Kapitalmärkte mit dem leistungsstarken Allianz Sicherungsvermögen zu verbinden. Damit bieten wir
für jeden Kundenbedarf die passende Lösung: Sehr sicherheitsorientierte Kunden können mit Per-
spektive ein Vorsorgekonzept wählen, bei dem die Kapitalanlage vollständig im Sicherungsvermögen
erfolgt. Aus diesem Grund ist Perspektive in der nachfolgenden Grafik ganz links positioniert. Sehr
chancenorientierte Kunden können mit InvestFlex ohne Garantie auch vollständig auf die Rendi-
techancen der Kapitalmärkte setzen. Bei KomfortDynamik, IndexSelect und InvestFlex mit Garantie
lassen sich die Chancen der Kapitalmärkte mit der Stabilität des Sicherungsvermögens kombinieren
und zusätzlich durch die individuellen Garantieniveaus die Gewichtung von Chancen und Sicherheiten
passgenau ausbalancieren.

Für alle Vorsorgekonzepte gilt: Dort, wo dies gesetzlich erforderlich ist, wird weiterhin ein Garantieni-
veau von 100 % angeboten – wie bei Riester-Verträgen im Privatgeschäft oder der Beitragszusage mit
Mindestleistung (BZM) in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

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Auch bei der beitragsorientierten Leistungszusage (boLZ) in der bAV wird das Garantieniveau von
mindestens 90 % bzw. 90 % angeboten.

Wir bieten in der bAV Produkte für sämtliche Zusagearten an und gestalten die Angebote weiter so,
dass arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen vollumfänglich beachtet
werden. Im Breitengeschäft der bAV setzt Allianz Leben auf die Angebote in der Direktversicherung
und im Pensionsfonds, die deutlich attraktiver sind als in der Pensionskasse. Aufgrund dessen wird
die Allianz Pensionskasse spätestens ab 2022 keine neuen Verträge mehr annehmen.

Übersicht zu den Garantieniveaus für das Privatgeschäft und Firmen:

Rahmenbedingungen in der bAV ab 2021 im Neugeschäft

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Die Produktneuerungen innerhalb der bAV sind auch in Kapitel 5 beschrieben.

Weitere Änderungen der Vorsorgekonzepte im Detail

KomfortDynamik

      Bei Verträgen gegen laufendem Beitrag werden die zusätzlichen weiteren Verwaltungskosten
       für das Sondervermögen reduziert und somit an die Kosten für das Sicherungskapital angegli-
       chen. Die Kosten betragen nun einheitlich 0,50 EUR (Einzel) bzw. 0,30 EUR (Sondertarif) je
       100 EUR auf das Sondervermögen und Sicherungskapital.
      Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Verwaltungskosten auf den Policenwert (Son-
       dervermögen und Sicherungskapital) um 0,10 EUR je 100 EUR reduziert. Die Kosten betra-
       gen nun 0,50 EUR (Einzel) bzw. 0,40 EUR (Sondertarif) je 100 EUR.
      Hochflexible Lösung auf Basis von KomfortDynamik mit FOURMORE mit einer Garantie von
       90 % der Einzahlungen zum Garantietermin.

InvestFlex

      Bei Verträgen gegen laufenden Beitrag werden die zusätzlichen weiteren Verwaltungskosten
       für die Fondsanlage reduziert und somit an die Kosten für das Sicherungskapital angeglichen.
       Die Kosten betragen nun einheitlich 0,60 EUR (Einzel) bzw. 0,40 EUR (Sondertarif) je 100
       EUR auf die Fondsanlage und Sicherungskapital.
      Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Verwaltungskosten auf den Policenwert
       (Fondsanlage und Sicherungskapital) um 0,10 EUR je 100 EUR reduziert. Die Kosten betra-
       gen nun 0,55 EUR (Einzel) bzw. 0,45 EUR (Sondertarif) je 100 EUR.

IndexSelect

      Vereinfachung der zielgerichteten Beratung durch Zusammenführen der Konzepte:
                                    IndexSelect                        IndexSelect Plus

       Garantieniveau               Mind. 90 %                                80 %
                                                      ®                                  ®
                                 EURO STOXX 50                        EURO STOXX 50
               Indizes                           ®                                   ®
                                     S&P 500                               S&P 500
        Chancenturbo                      -                                   2%

      IndexSelect:
            o Neben dem EURO STOXX 50® steht auch der S&P 500® zur Auswahl.
            o Die endfällige Mindestleistung ist abhängig vom Kostenniveau, bietet aber weiterhin
               hohe Planungssicherheit.
            o Bei Verträgen gegen laufenden Beitrag: Auch bei abweichenden Zahlungsverläufen
               (z. B. Beitragsfreistellung) kann die endfällige Mindestleistung nicht unter 90 % der
               gezahlten Beiträge sinken.
      Bei IndexSelet Plus ist jährlich ein Chancenturbo von 2 % aktivierbar.
      Die VermögensPolice IndexSelect Plus wird weiterhin mit zwei Indizes und Chancenturbo 1 %
       angeboten.

Perspektive

      Das endfällige Garantiekapital ist abhängig vom Kostenniveau, bietet weiterhin hohe Pla-
       nungssicherheit.
      Im Breitengeschäft werden bei Perspektive gegen laufenden Beitrag die laufenden Verwal-
       tungskosten und bei Einmalbeiträgen die Abschluss- und Vertriebskosten moderat um 0,5 %
       erhöht.
      Die Beteiligung am laufenden Überschuss erhöht das aufgebaute Kapital (Deckungskapital).
       Es wird regelmäßig geprüft, ob das Garantiekapital, das zum Rentenbeginn zur Verfügung

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steht, erhöht werden kann. Die Sicherung kann während der Laufzeit auch über die Beitrags-
        summe / den Einmalbeitrag hinaus erfolgen.
       Bei Verträgen gegen laufenden Beitrag: Auch bei abweichenden Zahlungsverläufen (z.B. Bei-
        tragsfreistellung) kann das endfällige Garantiekapital nicht unter 90 % der gezahlten Beiträge
        zur Altersvorsorge sinken.
       Todesfallleistung bemisst sich am Wert der Altersvorsorge (ohne garantierte Beitragsrückge-
        währ).

Höhere Chancenorientierung ab 01/2021 auch in der Modellrechnung ersichtlich
Die unternehmensindividuelle Modellrechnung für kapitalmarktnahe Produkte (KomfortDynamik, In-
vestFlex und IndexSelect) wird angepasst. Um die Renditechancen des jeweiligen Produkts deutlicher
zu machen, werden die statischen 6 Wertentwicklungssätze (0 %, 2 %, 3 %, 4 %, 5 % und 6 %) durch
6 vom Garantieniveau abhängige Wertentwicklungssätze ersetzt.

Die neue Modellrechnung berücksichtigt somit den jeweiligen Sicherheits- und Chancencharakter des
gewählten Produktes. Die jeweiligen Renditechancen und auch Verlustmöglichkeiten werden durch
die Spreizung der Wertentwicklungssätze aufgezeigt. Mit der neuen Modellrechnung können Verglei-
che innerhalb eines Vorsorgekonzeptes nach dem Garantieniveau durchgeführt werden.

Die neuen Wertentwicklungssätze lauten:

Die Umsetzung erfolgt im Privatgeschäft, Riester-/ BasisRente und für die Tarife der bAV. Perspektive
wird unverändert mit der geltenden Deklaration dargestellt.

Da die Vergleichbarkeit der Tarife 2020 mit 2021 aufgrund der oben beschriebenen Spreizung der
Wertentwicklungssätze je nach Garantieniveau nicht mehr gegeben ist, werden die Werte auf Basis
der heutigen Modellrechnung in Höhe von 0 %, 2 %, 3 %, 4 %, 5 % und 6 % für Vergleichszwecke im
„Druckmenü“ der Tarifierungstools zunächst übergangsweise für die nächsten sechs Monate bereitge-
stellt.

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Anpassung der Schablone „Anlageziele“ in ALMS
Passend zum neuen Produktportfolio 2021, wird in dem Ordner „Anlageziele“ im Rahmen der IDD–
Komponente die Darstellung zur Ermittlung der infrage kommenden Vorsorgekonzepte überarbeitet.
Anstelle der bisherigen anklickbaren Textfelder wird die Ersteinschätzung mit Hilfe eines schiebe-
reglerähnlichen Aufbaus erleichtert.

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Änderungen der Wertentwicklungssätze im AltZertG-PIB bei Riester-/BasisRenten
Aufgrund regulatorischer Vorgaben passen wir die Chancen-Risiko-Klasse (CRK) -abhängigen Wert-
entwicklungssätze in der Beispielrechnung und bei der Berechnung der Effektivkosten im Produktinfor-
mationsblatt bei Riester-/ BasisRenten an (siehe auch Kapitel 3).

Änderungen bei der Berechnung der Effektivkosten bei PrivatRenten und der betrieblichen
Altersversorgung
Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen sind nach der VVG-
Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Effektivkosten in den VVG-Versicherungsinformationen
(nicht bei AltZertG-Versicherungsinformationen für Riester- und BasisRenten) anzugeben. Mit der
Änderung der VVG-InfoV ist nun eine Präzisierung der Vorgaben zur Berechnung der Effektivkosten
erfolgt, die sich künftig am Gesamtkostenindikator (RiY) im PRIIP-BIB orientiert.

Es ergeben sich folgende Änderungen:
     Wertentwicklung vor Kosten: Berechnungsgrundlage ist die Wertentwicklung des mittleren
       Szenarios des PRIIP-BIBs (bisher 4%).
     Unternehmensindividuelle Eigentümerbeteiligung analog GKQ und PRIIP-RiY (statt wie bisher
       pauschaler Maximalansatz der Eigentümerbeteiligung).
     Folgende Positionen werden ab 2021 als Kosten zusätzlich berücksichtigt:
          o Biometriekosten für Grundbausteine mit Biometrie und bei eingeschlossenen obligato-
              rischen Zusatzbausteinen (z.B. BUZ bei der StartPolice Perspektive)
          o Transaktionskosten für Sicherungsvermögen und Fonds
          o Performance Fees

Bei Perspektive und KomfortDynamik reduzieren sich die Effektivkosten i.d.R. etwas, bei InvestFlex
hängen die Auswirkungen vom gewählten Fonds ab.

Absenkung der maßgebenden Volumengrenze bei Einmalbeiträgen
Im Privat- und Firmengeschäft wird für alle Vorsorgekonzepte gegen Einmalbeitrag die bisher für

       die Vergabe von Sondertarifen bei Beratungserleichterung bzw.
       Vergabe des Tarifbereichs G statt S bei Einzeltarifen.
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maßgebende Volumengrenze von 50.000 EUR auf 40.000 EUR abgesenkt (inkl. Übertragung auf
entsprechende Grenzen bei FOURMORE und Anpassung und Vereinheitlichung der Volumengrenzen
für neue und bestehende Rahmen- bzw. Verbandsverträge).

Neue Regelungen für Zuzahlungen bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung
Zuzahlungen sind künftig beim Neugeschäft zu privaten Altersvorsorgeprodukten der 3. Schicht (gilt
grundsätzlich auch für Rückdeckungsversicherungen zu Pensionszusagen) in allen Vorsorgekonzep-
ten gegen laufende Beitragszahlung nur nach Ablauf der ersten 4 Vertragsjahre und spätestens bis 4
Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn möglich. Dabei darf die Zuzahlung im jeweiligen Jahr ma-
ximal das 10-fache des aktuellen Jahresbeitrags zur Altersvorsorge betragen und dabei wie bisher
30.000 EUR p. a. nicht überschreiten.

Die neuen Regelungen gelten für laufende Beiträge und abgekürzte Beitragszahlung. Sie gelten nicht
für die InvestFlex ohne Garantieniveau (0 %), die VermögensPolice Invest, die Bestattungsvorsorge, für
Riester-/ BasisRenten, und FOURMORE. Die betriebliche Altersversorgung ist ebenfalls nicht betroffen,
mit Ausnahme der Rückdeckungsversicherungen zu Pensionszusagen Für KinderPolicen (d. h. Kin-
derPolice Perspektive, IndexSelect, InvestFlex mit Garantie) sind abweichend von der obigen Regelung
auch Zuzahlungen in den ersten bzw. letzten 4 Jahren der vereinbarten Ansparphase zulässig, aber
maximal in Höhe von 4.000 EUR p. a. Die Beschränkung der Zuzahlungen eines Versicherungsjahres
auf das 10-fache für dieses Versicherungsjahr vereinbarten jährlichen Beitrags des Grundbausteins gilt
auch hier. Der Mindest-Zuzahlungsbetrag von 200 EUR gilt unverändert.

[Kapitel 2 Überschrift]

Neuerungen bei den eigenen Überschussanteilsätzen (eÜA)

Fokus langfristige Vorsorge stärken
Die Verzinsung durch die eÜA lag insbesondere bei kurzlaufenden Verträgen deutlich über der Markt-
verzinsung. Um marktgerechte Konditionen bieten zu können, wird folgende Anpassung für Neuab-
schlüsse ab 01/2021 umgesetzt:

Die Zusammensetzung der eÜA und deren Kostenhöhe wurden in Abhängigkeit der Laufzeit ange-
passt. Insbesondere erhalten Verträge gegen Einmalbeitrag mit einer Aufschubdauer unter 10 Jahren
und Verträge mit einer Aufschubdauer bis 18 Jahre mit einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 9 Jah-
re eine geringere Verzinsung. Auch Überschüsse aus verändertem Garantieniveau können in der
eÜA-Phase geringer ausfallen.

Durch das neue Pricing reduzieren sich die Konditionen bei KomfortDynamik und InvestFlex über alle
Aufschubdauern. Es ergeben sich darüber hinaus abweichende eÜA-Sätze zwischen Einzel- und
Sondertarife auch bei Perspektive und KomfortDynamik (hier nur bei Verträgen gegen laufendem Bei-
trag mit einer Beitragszahlungsdauer von bis zu 9 Jahren).

Übersichten zu den aktuellen Konditionen finden Sie HIER

                                            Seite 8 von 15
Voraussetzungen zur Anwendung der eÜA auf Zuzahlungen in den Versicherungsbedingungen
geschaffen
Abhängig von der Deklarationsentscheidung sind zukünftig eÜA auch bei Zuzahlungen möglich. Die
Möglichkeit wird aktuell aber nicht angewendet. Es sind alle Tarife der Generation ab 01/2021 betrof-
fen, bei denen Zuzahlungen möglich sind, wenn es vom Grundsatz her eÜA geben kann – unabhän-
gig davon, ob der spezielle Vertrag zu Vertragsbeginn eÜA erhält.

Hierbei gibt es die folgenden Ausnahmen:
    Riester- und BasisRenten.
    bAV, soweit eÜA über die bestehenden Ausnahmeregelungen innerhalb der bAV nicht zur An-
     wendung kommen

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[Kapitel 3 Überschrift]

Anpassungen der Chancen-Risiko-Klasse (CRK) bei Riester- und Basis-
Renten
Im Rahmen der Erstellung der Chancen-Risiko-Klassen durch die Produktinformationsstelle Altersvor-
sorge (PIA) haben sich Änderungen mit Gültigkeit ab 01/2021 bei Riester- und BasisRenten ergeben.
Damit sind alle Riester-Tarife über alle Laufzeiten in CRK zwei, alle Basis-Tarife (laufend und EB) in
CRK drei.

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                                                                       Chancen-Risiko-Klasse
Tarif gegen lfd. Beitrag                                                12 / 20 / 30 / 40 Jahre
RiesterRente Perspektive                                                           2

RiesterRente KomfortDynamik                                                        2

RiesterRente IndexSelect                                                           2

RiesterRente InvestFlex                                                            2

BasisRente Perspektive                                                             3

BasisRente KomfortDynamik 90%                                                      3

BasisRente KomfortDynamik 80% Garantie                                             3

BasisRente KomfortDynamik 60% Garantie                                             3

BasisRente IndexSelect 90%                                                         3

BasisRente IndexSelect Plus 80% Garantie                                           3

BasisRente InvestFlex 90% Garantie                                                 3

BasisRente InvestFlex 80% Garantie                                                 3

BasisRente InvestFlex 60% Garantie                                                 3

BasisRente InvestFlex ohne Garantie                                                3

BasisRente StartUp Invest                                                          3

                                                                       Chancen-Risiko-Klasse
Tarif gegen Einmalbeitrag                                               12 / 20 / 30 / 40 Jahre
BasisRente IndexSelect 90% Garantie                                                3

BasisRente IndexSelect Plus 80% Garantie                                           3

BasisRente InvestFlex 90% Garantie                                                 3

BasisRente InvestFlex 80% Garantie                                                 3

BasisRente InvestFlex 60% Garantie                                                 3

BasisRente InvestFlex ohne Garantie                                                3

BasisRente KomfortDynamik 90% Garantie                                             3

BasisRente KomfortDynamik 80% Garantie                                             3

BasisRente KomfortDynamik 60% Garantie                                             3

BasisRente Perspektive                                                             3

===========================Link ======================================

Bis wann entsprechende Neuanträge noch nach „alt“ angenommen und policiert werden können, kann
der Information für Geschäftspartner „Besonderheiten im Jahresendgeschäft 2020“, die am
18.11.2020 im Maklerportal veröffentlicht wurde, entnommen werden.
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[Kapitel 4 Überschrift]

Neuerungen innerhalb des Allianz TopFonds-Universums
Das Angebot im Allianz TopFonds-Universums prüfen wir regelmäßig im Hinblick auf eine im Sinne
der langfristigen Altersvorsorge geeigneten Anpassung. Mit elf Neuaufnahmen stärken wir das Ange-
bot an nachhaltigen Fonds und ETFs, um hier breiter Kundenbedürfnisse abzubilden.

Mit dem Update 12/2020 werden daher folgende nachhaltigen Fonds/ETFs in das Allianz TopFonds-
Universum aufgenommen:

Fondsneuaufnahme:

 Fondsname                                  ISIN                     Segment in der Tarifie-      Schicht
                                                                     rung

 Amundi Ethik Fonds A                       AT0000857164             Gemanagte Strategien         alle

 Amundi Ethik Plus H DA                     DE000A2P8UC2             Gemanagte Strategien         alle

 Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix I VTA        AT0000A1VG68             Gemanagte Strategien         alle

 Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustaina-   LU1813277669             Gemanagte Strategien         alle
 ble Balanced (EUR) DA
 Allianz Green Bond IT EUR                  LU1297616366             Renten Themen                alle

 UBS ETF - MSCI Emerging Markets So-        LU1048313974             ETF                          alle
 cially Responsible UCITS ETF (USD) A-
 cap (EUR)
 UBS ETF - MSCI Pacific Socially Respon-    LU0629460832             ETF                          alle
 sible UCITS ETF (USD) A-dis (EUR)
 Amundi MSCI World Climate Paris Aligned    LU2182388400             ETF                          alle
 PAB UCITS ETF
 Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned    IE00BMDPBY65             ETF                          alle
 Climate UCITS ETF
 Amundi MSCI Europe Climate Paris           LU2182388319             ETF                          alle
 Aligned PAB UCITS ETF DR (C)
 Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate     IE00BMDPBZ72             ETF                          alle
 UCITS ETF (EUR)

Die o.g. Neuaufnahmen werden zusätzlich in der Tarifierungssoftware unter der Kategorie Nachhaltig-
keit aufgeführt.

Nachhaltigkeit (Kennzeichnung, Segmentierung):
Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neben der o. g. Aufnahme neuer
Fonds/ETFs mit einem Nachhaltigkeitsansatz tragen wir dieser Entwicklung auch auf den Morning-
star®-Factsheets und im Fondsreport Rechnung und unterstützen die Beratung mit zusätzlichen
Angaben:

        ESG-Kategorie - neue Einteilung der Fonds
         Im Zuge der regulatorischen Anforderungen aus der Transparenzverordnung hat die Fonds-
         branche eine grundsätzliche Systematik entwickelt (Stand 10/2020), mit welcher eine Kapital-
         verwaltungsgesellschaft ihre Fonds einer von vier ESG-Kategorien zuordnen kann:

         0 = Non-ESG                   1 = Basic                2 = ESG                     3 = ESG-Impact
         Hier werden keine             Berücksichtigung von     Der Fonds folgt einer       Fonds investiert in
         Daten oder Angaben            Transparenz-pflichten    definierten ESG-            auswirkungs-
         zu nachhaltigen An-           über Nachhaltigkeits-    Strategie sowie Min-        bezogene Invest-
         lagen abgegeben               aspekte                  destaus-schlüssen           ments und berichtet
                                                                                            über positiven Ein-
                                                                                            fluss auf Umwelt und
                                                                                            Gesellschaft

                                                   Seite 11 von 15
Diese signalisiert ob bzw. welche regulatorischen Merkmale gemäß EU-
        Offenlegungsverordnung (TransparenzVO) der Fonds erfüllt. Fonds in den Kategorien „ESG |
        2“ und „ESG-Impact | 3“ werden im Allianz TopFonds-Universum als nachhaltige Fonds ein-
        geordnet.
       Morningstar® Sustainability RatingTM
        Das Morningstar® Sustainability RatingTM Rating bewertet in Form von maximal fünf Globen,
        wie erfolgreich ein Fonds innerhalb seiner Peergroup Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt.
        Diese Information wird, sofern vorhanden, zu allen Fonds gegeben.
        Somit werden nicht nur ausgewiesene Nachhaltigkeitsfonds bewertet, sondern alle Fonds ei-
        ner bestimmten Morningstar Kategorie.

Zu 01/2021 werden im Allianz TopFonds-Universum alle Fonds, die gemäß BVI-Systematik in den
Kategorien „ESG | 2“ und „ESG-Impact | 3“ eingeordnet werden den Fonds mit Nachhaltigkeits-Ansatz
zugeordnet.

Weitere Details sowie weiterführende Informationen finden Sie online unter www.fondsreport-
digital.de. Beschreibungen aller Fonds des Allianz TopFonds-Universums können Sie den jeweiligen
Fondsinformationsblättern entnehmen.

[Kapitel 5 Überschrift]

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die oben beschriebenen Neuerungen in den einzelnen Vorsorgekonzepten gelten auch in der bAV mit
folgenden Ergänzungen.

In der bAV wird bei BZM ein Garantieniveau von 100 % und bei boLZ ein Garantieniveau von (mindes-
tens) 90 % geboten. Ein Garantieniveau unter 90 % kann wie bisher ausschließlich als Rückde-
ckungsversicherung (FIR) als Leistungszusage ohne Bezugnahme zur Finanzierung von Pensionszu-
sagen angeboten werden. Das gilt sowohl für KomfortDynamik als auch für InvestFlex.

In der bAV ist die IndexSelect Plus nicht möglich. Die IndexSelect mit mindestens 90 % Garantieni-
veau und zwei Indizes löst die bisherige IndexSelect, sowohl für neue Gruppen- und Rahmenverträge
sowie neue Einzel-Rückdeckungs- und Direktversicherungs-Verträge (FIR/FID) als auch bei beste-
henden Gruppen- und Rahmenverträgen ab. Gemäß obiger Tabelle „Rahmenbedingungen in der bAV
ab 2021 im Neugeschäft“ in Kapitel 1 ist bei neuen Gruppen- und Rahmenverträgen mit der Zusageart
BZM die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (B-Baustein) obligatorisch zu vereinbaren. Dies gilt
auch bei der Ergänzung bestehender Gruppen- und Rahmenverträge um die Zusageart BZM. Dies gilt
aber nicht bei Versorgungswerken und der Einzel-Firmendirektversicherung (Einzel-FID) sowie bei
bestehenden Gruppen- und Rahmenverträgen, die bereits die Zusageart BZM beinhalten.

Die BZM wird ab 01/2021 nicht mehr als Einzel- bzw. S75-Tarif angeboten sondern ausschließlich als
St-/Sn-Tarif. Es gelten daher für die BZM folgende Änderungen bei der Konditionsvergabe:

       Einzel-FID: anstatt Einzel(O) wird ab 01/2021 St(S) vergeben. Bei Presse gilt St(V) statt bisher
        Einzel(U).
       Neuanmeldungen zu bestehenden Gruppenverträgen, die bisher Einzel- bzw. S75-Tarif ver-
        einbart haben:

                                                    Jahresbeitrag im Durchschnitt
                                                      >= 1 % BBG       < 1 % BBG
                 Bestehende Gruppenverträge               St(U)              St(C)

Die betroffenen bestehenden Gruppenverträge wurden im Dezember in der Gruppenvertragspartnerin-
fo über die Umstellung auf die neuen Konditionen informiert. In den Personengruppen stehen diese
Änderungen ab dem 05.01.2021 zur Verfügung.

In der Einkommensvorsorge ist künftig die maximal mögliche Einschlusshöhe einer Berufsunfähig-
keits-Rente nicht mehr differenziert zwischen BZM und boLZ. Sie beträgt künftig einheitlich für die
kapitalbildenden Hauptversicherungen 150 % der Summe der maßgebenden Beiträge.
                                            Seite 12 von 15
Zur Umsetzung der geförderten Arbeitgeberfinanzierung nach § 100 EStG ist bei Durchschnittsbeiträ-
gen ab 1 % der BBG/West der Tarifbereich U, analog zur Direktversicherung nach § 3.63 EStG, mög-
lich.

In der Presse-Versorgung gilt für Durchschnittsbeiträge ab 1 % BBG/West in der Direktversicherung
nach § 100 EStG der Tarifbereich St(J) gemäß der Direktversicherung nach § 3.63 EStG in der Bran-
chenlösung Medien.

Für Neuanmeldungen in der BZM leisten wir im Auflösungszeitraum mindestens die Summe der ge-
zahlten Beiträge für die Altersvorsorge als Kapitalleistung.

Änderungen bei den Klassiktarifen (in den für die Klassik noch zulässigen Einsatzbereichen, insbe-
sondere in der Unterstützungskasse und der Rückdeckungsversicherung):
    Beim Tarif RS2 ändert sich die garantierte Erlebensfallleistung, sie enthält keinen Beitragser-
        halt mehr. Die Leistung im Todesfall bleibt unverändert.
    Der Tarif RS1 wird für den Neuzugang geschlossen.
    Grundsätzlich werden bei laufenden Beiträgen die laufenden Verwaltungskosten und bei Ein-
        malbeiträgen die Abschluss- und Vertriebskosten moderat um 0,5 % erhöht.
Über die oben genannten Neuerungen hinaus gelten folgende Erweiterungen bei den Versorgungs-
werken:

MetallRente:

Das Versorgungswerk MetallRente fokussiert sein Angebot zum jetzigen Zeitpunkt auf Produkte mit
Beitragszusage mit Mindestleistung (BZM). Attraktive Renditechancen bieten damit im aktuellen Nied-
rigzinsumfeld insbesondere der MetallPensionsfonds und unser CHANCE Produkt in der MetallDirekt-
versicherung. Ergänzend bietet die MetallRente im Produktportfolio 2021 weiterhin Riester als auch
die Unterstützungskasse an.

       Zusageart in der MetallDirektversicherung und im MetallPensionsfonds ist BZM.
       Das Produkt PROFIL entspricht den Leistungen der neuen Perspektive. Insbesondere bemisst
        sich die Todesfallleistung künftig am Wert der Altersvorsorge (ohne garantierte Beitragsrück-
        gewähr).
       In Ergänzung wird in der MetallDirektversicherung sowohl für die PROFIL (Perspektive) als
        auch für die CHANCE (InvestFlex) ein zusätzlicher Todesfallbaustein eingeführt, der zusam-
        men mit dem Baustein der Altersvorsorge eine konstante Todesfallleistung sichert.
       Die Kostenänderungen entsprechen dem Standard. Bei PROFIL (Perspektive) werden die lau-
        fenden Verwaltungskosten ebenfalls um 0,5 % erhöht. Bei CHANCE (InvestFlex) werden die
        Verwaltungskosten für die Fondsanlage reduziert und betragen nun ebenfalls 0,40 EUR ana-
        log zu den Verwaltungskosten auf das Sicherungskapital. Die Kosten für den Tarif zur Umset-
        zung der geförderten Arbeitgeberfinanzierung nach § 100 EStG verringern sich um 0,25 %.
       Die GARANTIE (Klassik) wurde in der MetallDirektversicherung und in der MetallPensions-
        kasse bereits geschlossen. Sie wird lediglich noch in der Metall Unterstützungskasse angebo-
        ten, beim Tarif RS2 mit modifizierter Erlebensfallleistung (kein Beitragserhalt mehr).
       In der Unterstützungskasse bietet MetallRente das Produkt PROFIL (Perspektive) mit Garan-
        tieniveau mindestens 90 % (boLZ) an.
       Die Verwaltungskosten in der Unterstützungskasse steigen um 0,5 %.
       Der Einschluss der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (B-Baustein) ist in den Angebots-
        systemen für die MetallDirektversicherung und den Metall Pensionsfonds vorbelegt, aber
        grundsätzlich fakultativ.
       Bei MetallRiester bieten wir bei PROFIL (Perspektive) den St-Tarif ab dem ersten Antrag, der
        Einzeltarif entfällt. Bei CHANCE (InvestFlex) wird wie bisher bis zu 9 Anmeldungen ein Einzel-
        Tarif angeboten, ab 10 Anmeldungen ein St-Tarif.
       Die Kosten bei MetallRiester verringern sich bei PROFIL (Perspektive) um 0,25 %, bei
        CHANCE (InvestFlex) um 0,75 %

KlinikRente:

       KlinikRente folgt den Änderungen in der bAV, insbesondere entsprechen die Garantieniveaus
        dem Standard, also (mindestens) 90 % bei boLZ.

                                            Seite 13 von 15
   Die Kostenänderungen entsprechen dem Standard. Bei Perspektive werden die laufenden
        Verwaltungskosten ebenfalls um 0,5 % erhöht. Bei Change (InvestFlex) werden die Verwal-
        tungskosten für die Fondsanlage reduziert und betragen nun ebenfalls 0,40 EUR analog zu
        den Verwaltungskosten auf das Sicherungskapital. Für den Tarif zur Umsetzung der geförder-
        ten Arbeitgeberfinanzierung sind analog zum Standard nach § 100 EStG ist bei Durch-
        schnittsbeiträgen ab 1 % der BBG/West der Tarifbereich U möglich.
       Die KlinikRente führt den neuen Durchführungsweg Pensionsfonds unter dem Dach des Me-
        tall Pensionsfonds ein. Die KlinikRente im Metall Pensionsfonds bietet das Chance-Produkt
        des Metall-Pensionsfonds mit abweichendem Tarifbereich.
       Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (B-Baustein) ist im Versorgungswerk grundsätz-
        lich fakultativ, der Einschluss ist in den Angebotssystemen für die KlinikRente Direktversiche-
        rung und für die KlinikRente im Metall Pensionsfonds vorbelegt.
       Die Garantie (Klassik) wurde in der KlinikRente Direktversicherung bereits geschlossen. Sie
        wird lediglich noch in der KlinikRente Unterstützungskasse angeboten, beim Tarif RS2 mit
        modifizierter Erlebensfallleistung (kein Beitragserhalt mehr).
       Die Verwaltungskosten in der Unterstützungskasse steigen um 0,5 %.
       In der KlinikRente Unterstützungskasse wird für Gesellschafter/Geschäftsführer die Über-
        schussrente eingeführt. Für beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer entfällt die zusätz-
        liche Anpassungsprüfpflicht (1 % p.a.), da sie nicht dem BetrAVG unterliegen.
       Die Klinikrente für Ärzte (KR.BUÄ) wird künftig im Konsortium KlinikRente von der Swiss an-
        geboten und ist daher nicht mehr in unseren Angebotsmedien enthalten.

Verbändegeschäft
Die oben beschriebenen Regelungen zu den Vorsorgekonzepten gelten auch im Verbändegeschäft.
Insbesondere die BZM wird nur noch zu St-Konditionen angeboten. Die Regelungen zum Baustein
Beitragsbefreiung bleiben jedoch unverändert. Die RiesterRente Privat mit dem Vorsorgekonzept Per-
spektive wird künftig mit St-Konditionen angeboten. Die Anpassung der Einmalbeiträge auf die Min-
destbeitragsgrenze von 40.000 EUR erfolgt auch in den Verbandsverträgen. Detailinformationen wer-
den entsprechend aktualisiert und in Leben Firmen veröffentlicht.

[Kapitel 6 Überschrift]

Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (ALMS)
Die beschriebenen Produktneuerungen erhalten Sie mit dem Update 12/2020, welches ab dem
18.12.2020 in ALMS Offline als Download zur Verfügung steht Mit Installation des Updates werden
alle Neuerungen sofort wirksam. Das Update in ALMS Offline kann bis zum 01.01.2021 verschoben
werden. In ALMS Online erfolgt das Update 12/2020 am 28.12.2020.

Vereinfachung des Antragsprozesses im Privatgeschäft mit juristischen Personen
Um den Antragsprozess zu vereinfachen, ist zukünftig die maschinelle Antragstellung einer PrivatRen-
te (alle Vorsorgekonzepte) auch für juristische Personen als Versicherungsnehmer möglich.
Der bisherige Prüfungsvorbehalt entfällt, d.h. die Zustimmung des Produktgebers vor Abgabe eines
Angebotes an den Kunden ist nicht mehr erforderlich. Bisher abgefragte Kriterien im Privatgeschäft mit
juristischen Personen als Versicherungsnehmer werden nun im Antragsdialog unter dem Reiter
„Checkliste“ erfasst. Nur wenn alle dort abgefragten Sachverhalte bestätigt werden können, ist eine
Antragsstellung oder/bzw. ein Antragsdruck möglich. Die Annahmerichtlinien für das Privatgeschäft
mit juristischen Personen bleiben von den Änderungen unbenommen. Der Prüfungsvorbehalt bleibt für
VermögensPolicen bestehen.

Hinweise zur Vorbelegung bei RiesterRenten und BasisRenten InvestFlex
Für RiesterRenten und BasisRenten InvestFlex werden in der Fonds-Vorbelegung die Allianz Strate-
giefonds durch das zu 10/2020 neu aufgenommene Angebot an Multi-Asset-Strategien von Allianz
Global Investors ersetzt:

DE000A2AMPK6         Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR
LU2202893389         Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR

DE000A14N9Y9          Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR

                                            Seite 14 von 15
LU2202893462           Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR

DE000A2AMPL4           Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR
LU2202893546           Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR

Die Tarifierungsmöglichkeit mit dem Update 12/2020 vorausgehenden Updateversionen endet ab dem
01.01.2021. In diesen Updates gespeicherte vollständige Anträge können – ohne nachträgliche Inhalt-
sänderung – noch bis zum 31.01.2021 verschickt werden.

Darüber hinaus ist für die bAV folgendes zu beachten:

Die Produktneuerungen erfordern eine maschinelle Umstellung der Tarifbezeichnung in den Perso-
nengruppen für die Vorsorgekonzepte Perspektive und IndexSelect. Diese Umstellung erfolgt voraus-
sichtlich am 01.01.2021. Mit dem Update 12/2020 sind Neuanmeldungen zu bestehenden Gruppen-
verträgen mit den genannten Vorsorgekonzepten erst nach dieser Umstellung wieder möglich. Damit
eine Tarifierung bis zum Jahresende ohne Einschränkungen möglich ist, sollte das Update 12/2020
erst zum 01.01.2021 aufgespielt werden.

In ALMS Online wird die Neuanmeldung zu bestehenden Gruppenverträgen zwischen dem 28.12. und
dem 31.12.2020 für die Vorsorgekonzepte Perspektive und IndexSelect nicht möglich sein. Eine Tari-
fierung dieser Vorsorgekonzepte kann innerhalb der Neueinrichtung eines Gruppenvertrags, zu den
dort hinterlegten Konditionen erfolgen. Bei abweichenden Konditionen muss die Tarifierung über die
VU erfolgen.

In den Personengruppen, die Aufgrund der Neuerungen bei der Konditionenvergabe für die BZM um-
gestellt werden müssen, stehen diese Änderungen ab dem 05.01.2021 zur Verfügung.

[Kapitel 7 Überschrift]

Neue Druckstücke
Die neu aufgelegten Druckstücke, bei denen fachlich inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden,
finden Sie hier.

                                                        Druckstücknummer      Versionsnummer

Perspektive                                             MML—1011Z0            (00)

KomfortDynamik                                          MML—1013Z0            (00)

InvestFlex                                              MML—1014Z0            (00)

IndexSelect                                             MML—1012Z0            (00)

Merkblatt boLZ und BZM                                  FVB--0269Z0           (08)

TwoPager Arbeitgeber                                    MML--1016Z0           (00)

                                             Seite 15 von 15
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