Information zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher
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Information zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher
(Fassung: Februar 2021) Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher Mit diesem Dokument stellt die bank99 AG (im Folgenden „Kreditinstitut“), Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz sind, Informationen über vom Kreditinstitut angebotene Zahlungsdienstleistungen zur Verfügung. Diese Informationen ersetzen nicht die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen. In den nachfolgenden Informationen ist mit Online Banking der im Sinne des Verbraucher- zahlungskontogesetzes standardisierte Begriff Internetbanking gemeint. 1. Geltungsbereich der Rahmenverträge neuerlich die kostenlose Vorlage dieser „Informationen zu Zahlungsdienstleistungen 1.1. Name und Anschrift für Verbraucher“ und der Bedingungen in Papierform bank99 AG oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger Postanschrift: Rochusplatz 1, 1030 Wien verlangen. Telefon: 0800 099 099 E-Mail: bank99.at/kontakt 2.2. Änderungen von Rahmenverträgen für Zahlungsdienste und von in Rahmenverträgen für 1.2. Zuständige Aufsichtsbehörde Zahlungsdienste vereinbarten Bedingungen Finanzmarktaufsicht, Bereich Bankenaufsicht, Das Kreditinstitut wird dem Kunden einen Vorschlag Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien über Änderungen des Rahmenvertrages für Zahlungsdienste (insbesondere des Girokonto- 1.3. Konzession vertrags), der Bedingungen oder der zu einzelnen Dem Kreditinstitut wurde von der österreichischen Zahlungsdienstleistungen getroffenen Vereinba- Finanzmarktaufsicht eine Konzession zur Erbringung rungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten von Bankdienstleistungen gemäß § 1 Abs 1 Bank- Zeitpunkt ihrer Anwendung mitteilen. wesengesetz erteilt, welche das Kreditinstitut auch zu Zahlungsdienstleistungen für seine Kunden berech- Der Kunde hat die Möglichkeit, der mitgeteilten tigt. Änderung bis zum geplanten Zeitpunkt ihrer An- wendung zu widersprechen. Darauf und auf das Recht 2. Rahmenverträge für Zahlungsdienste und Kosten des Kunden, den Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen, wird das 2.1. Vertragsgrundlagen Kreditinstitut den Kunden anlässlich der Änderungs- Gemeinsam mit diesen „Allgemeinen Informationen zu mitteilung hinweisen. Zudem wird das Kreditinstitut Zahlungsdienstleistungen“ erhält der Kunde vor eine Gegenüberstellung über die von der Änderung Abschluss eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige (insbesondere Girokontovertrag) den Text des Vertra- Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internet- ges und der damit zu vereinbarenden Geschäftsbe- seite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem dingungen (nachfolgend: die Bedingungen), die er bei Kunden auf sein Verlangen in Schriftform oder auf Interesse an Zahlungsdienstleistungen des einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung Kreditinstitutes mit diesem zu vereinbaren hat: stellen. ‐ die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), außer im Fall von Zahlungskonten mit grundlegen- 2.3. Laufzeit und Kündigung den Funktionen, bei welchen stattdessen die Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Girokontovertrag) und die zu einzelnen Zahlungs- Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen diensten erforderlichen Vereinbarungen werden auf ‐ zu vereinbaren sind; unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann die ‐ die Konditionenübersichten; Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere ‐ die Bedingungen für das Online Banking Girokontovertrag) und die Vereinbarungen zu Zah- (Internetbanking) sowie lungsdiensten jederzeit unter Einhaltung einer Kündi- ‐ die Kundenrichtlinien für Bankkarten. gungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Kreditinstitut muss bei einer ordentlichen Kündigung Die Bedingungen sind Teil der Rahmenverträge. Der seinerseits eine Kündigungsfrist von zwei Monaten Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit einhalten. Seite 1 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist sowohl dem 2.5. Fremdwährungstransaktionen Kunden als auch dem Kreditinstitut eine Kündigung Ist es im Rahmen eines vom Kreditinstitut zu der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner erbringenden Zahlungsdienstes erforderlich, Beträge Teile jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. in fremder Währung zu kaufen oder zu verkaufen, 2.4. Entgelte und Kosten erfolgt der Kauf oder Verkauf durch das Kredit- Die Entgelte, die dem Kunden für die Kontoführung institut anhand des im Zeitpunkt der Auftrags- und für vom Rahmenvertrag für Zahlungsdienste durchführung aktuellen marktkonformen Devisen- (insbesondere Girovertrag) erfasste Dienstleistungen kurses, den das Kreditinstitut seinen Kunden in Rechnung gestellt werden, ergeben sich aus dem allgemein in Rechnung stellt. Diese Kurse stehen Konditionenblatt, das dem Kunden vor dem Abschluss spätestens am nächsten Geschäftstag auf der Web- eines Rahmenvertrages für Zahlungsdienste (ins- site des Kreditinstituts zum Abruf bereit und sind besondere des Girokontovertrags) ausgehändigt wird. unmittelbar anwendbar. Die mit diesem Vorgang In diesem Konditionenblatt sind auch die Entgelte für anfallenden weiteren Entgelte des Kreditinstituts sind die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungs- der Konditionenübersicht Auslandszahlungsverkehr auftrags, für die Beachtung eines Widerrufs nach dem zu entnehmen. Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit gemäß § 74 Abs 3 ZaDiG 2018 und für die Bemühungen um die Wieder- 2.6. Zinsen beschaffung eines Geldbetrags wegen einer fehler- Die im Rahmenvertrag für Guthaben (Haben) und haften Ausführung eines Zahlungsvorgangs aufgrund Debetsalden (Soll) des Girokontos vereinbarten eines vom Zahlungsdienstnutzer fehlerhaft ange- Zinssätze sind der Konditionenübersicht für das gebenen Kundenidentifikators angeführt. jeweilige Girokonto zu entnehmen. Bindet eine Anpassungsklausel einen Zinssatz an einen Refe- Das Kreditinstitut kann Entgelte (ausgenommen renzzinssatz (wie z. B. den EURIBOR), so werden Sollzinsen) einmal jährlich und maximal in der Höhe Änderungen unmittelbar ohne vorherige Benach- der Entwicklung des Verbraucherpreisindex ändern, richtigung des Kunden wirksam. sofern der Kunde einem Änderungsvorschlag des Kreditinstituts nicht widerspricht, den er spätestens Der Kunde wird über wirksam gewordene Änderungen zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des des Zinssatzes spätestens im folgenden Kalender- Wirksamwerdens der Änderungen erhalten hat. quartal informiert. Details sind in Punkt III. 2. unserer AGB geregelt.. 3. Kommunikation mit dem Kreditinstitut Bindet eine Anpassungsklausel einen Zinssatz (Soll- bzw. Habenzinssatz) an einen Referenzzinssatz (wie z. 3.1. Sprache B. den EURIBOR), so werden Änderungen unmittelbar Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bedient ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden sich das Kreditinstitut beim Abschluss von Verträgen wirksam. Für den Fall, dass der für die Berechnung und im Verkehr mit seinen Kunden während der Ver- des Sollzinssatzes vereinbarte Referenzzinssatz tragsbeziehung ausschließlich der deutschen negativ wird, gilt dennoch ein Sollzinssatz von Sprache. zumindest 0,00 % als vereinbart. Der Verbraucher wird über wirksam gewordene Änderungen des 3.2. Kommunikationsmöglichkeiten Zinssatzes spätestens im folgenden Kalenderquartal Allgemein stehen dem Kunden neben dem persön- informiert. lichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Filialen und nach vorheriger Vereinbarung auch Das Kreditinstitut wird dem Kunden bei Zahlungs- außerhalb dieser Öffnungszeiten die vorstehend konten jährlich sowie bei der Beendigung des Rah- unter Punkt 1.1 genannten Möglichkeiten der menvertrages für Zahlungsdienste (insbesondere Kontaktaufnahme mit dem Kreditinstitut (Post, Girokontovertrag) eine Entgeltaufstellung (Entgelte, Telefon, E-Mail) offen. Sofern der Kunde mit dem Soll- und Habenzinsen) im Kreditinstitut in Papier- Kreditinstitut eine Vereinbarung zur Nutzung des form und – sofern der Kunde eine Vereinbarung zur Online Banking abgeschlossen hat, besteht auch die Nutzung des Online Banking abgeschlossen hat – im Möglichkeit der Kontaktaufnahme über das Online Banking zur Verfügung halten. Darüber hinaus Schließfach. wird das Kreditinstitut dem Kunden die Entgeltauf- stellung auf sein Verlangen in Papierform mitteilen. 3.3. Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde auf Papier (insbesondere Seite 2 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
mittels Kontoauszugs), sofern mit dem Kunden nicht Überweisungsgeschäft: die Abrufbarkeit oder Übermittlung auf elektro- Ausführung von Überweisungen einschließlich nischem Weg vereinbart wurde. Daueraufträgen. Für die Autorisierung von Zahlungsaufträgen sowie 4.2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale der für Anzeigen und Informationen im Zusammenhang oben angeführten Zahlungsdienste mit Zahlungsaufträgen wird die für den jeweiligen Zahlungsdienst vereinbarte Form der Kommunikation 4.2.1. Führung von Zahlungskonten („Girokonten“) verwendet. Dafür kommen neben der schriftlichen und Ein- und Auszahlungsgeschäft Kommunikation insbesondere in Betracht: Zahlungskonten sind Konten, die dem Zahlungs- ‐ das Online Banking des Kreditinstituts unter verkehr und nicht der Anlage dienen. Bei Eröffnung Verwendung der dazu vereinbarten persönlichen eines Zahlungskontos hat der künftige Kontoinhaber Identifikationsmerkmale (insbesondere Benutzer- seine Identität nachzuweisen. Zahlungskonten werden name/Kundennummer, persönliche Identifikati- unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers onsnummer [PIN], Transaktionsnummer [TAN] bzw. und einer Nummer geführt. Diejenigen Personen, die digitale Signatur); über ein Zahlungskonto verfügungsberechtigt bzw. zeichnungsberechtigt sein sollen, haben bei dem ‐ Telefon unter Verwendung der dazu vereinbarten Kreditinstitut ihre Unterschrift zu hinterlegen. Das persönlichen Identifikationsmerkmale (Telefon- Kreditinstitut wird schriftliche Dispositionen im kennwort sowie Telefonnummer); Rahmen der Kontoverbindung mit dem Kunden ‐ Bankkarte unter Verwendung der dazu vereinbar- aufgrund der hinterlegten Unterschriften zulassen. ten persönlichen Identifikationsmerkmale (ins- besondere persönliche Identifikationsnummer Zur Verfügung über das Zahlungskonto ist lediglich [PIN]) an den in Servicestellen des Kreditinstituts der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung aufgestellten Selbstbedienungsautomaten; sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsbe- rechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ‐ sonstige elektronische Datenübermittlung unter ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Beachtung der dafür vereinbarten Sicherheits- Verfügung über dieses Zahlungskonto erteilt wurde; vorkehrungen. sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. 4. Dienstleistungen des Kreditinstitutes im Zahlungsverkehr Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrück- lich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung 4.1. Angebotene Dienstleistungen allgemein Im erteilen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich Bereich des Zahlungsverkehrs bietet das zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen Kreditinstitut folgende Dienstleistungen an: über die Kontoforderung befugt. Ein- und Auszahlungsgeschäft: Bei einer Bargeldeinzahlung auf ein Zahlungskonto ist Dienste, mit denen Bargeldeinzahlungen auf ein eine Legitimierung des Einzahlers ab einem Einzah- Zahlungskonto oder Bargeldbehebungen von einem lungsbetrag von 1.000 Euro vorgesehen. Eine Bar- Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die geldbehebung von einem Zahlungskonto ist durch Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vor- eine berechtigte Person (Kontoinhaber, Zeichnungs- gänge (Ein- und Auszahlungsgeschäft). berechtigter, Bevollmächtigter usw.) nach entspre- chender Legitimierung bzw. Feststellung der Berech- Ausführung von Zahlungsvorgängen: tigung möglich. Die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungs- 4.2.2. Ausführung von Zahlungsvorgängen konto beim Kreditinstitut des Nutzers oder bei einem anderen Kreditinstitut. 4.2.2.1. Lastschriftgeschäft Bei einer Lastschrift erteilt der Kunde gegenüber dem Lastschriftgeschäft: Zahlungsempfänger, dessen Kreditinstitut oder Ausführung von Lastschriften – einmalig oder seinem eigenen Kreditinstitut die Zustimmung, welche wiederkehrend. den Zahlungsempfänger berechtigt, in weiterer Folge das Zahlungskonto des Kunden zu belasten. Es gibt Zahlungskartengeschäft: folgende Verfahren für die Durchführung von Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Lastschriften: Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments. ‐ SEPA-Lastschrift ‐ SEPA-Firmenlastschrift (B2B) Seite 3 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
Im SEPA-Lastschriftverfahren erteilt der Zahlungs- Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und pflichtige dem Zahlungsempfänger einen direkten Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Auftrag (SEPA-Mandat) zur Durchführung der Hinhalten der Bezugskarte zur POS-Kasse Einzüge. Das Kreditinstitut als kontoführende Bank Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter- des Zahlungspflichtigen wird in diesem Verfahren nehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von nicht involviert und führt hier ausschließlich die 25 Euro pro Einzeltransaktion, kontaktlos und Buchung durch. bargeldlos zu bezahlen. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander Im SEPA Firmenlastschriftverfahren (B2B) erteilt der folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des Zahlungspflichtige, der kein Konsument sein darf, persönlichen Codes bezahlt werden können, auf dem Kreditinstitut als kontoführender Bank die insgesamt 125 Euro beschränkt. Nach Erreichen Genehmigung, Einzüge von Zahlungsempfängern, bei dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine denen er SEPA B2B-Mandate unterschrieben hat, Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem zuzulassen. Code durchführen, um weitere Kleinbetrags- zahlungen freizuschalten. 4.2.2.2. Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Bankkarte, einer Kreditkarte, Online Banking Mit der Bezugskarte kann der Karteninhaber oder Telefonbanking gegenüber Dritten nachweisen, ob er eine bestimmte, Mittels einer Bankkarte (im Folgenden auch dem Dritten gegenüber relevante Altersgrenze über- Bezugskarte genannt) ist es dem Kunden möglich, schritten hat. Die diesbezügliche Bestätigung des nach Eingabe des persönlichen Codes – auch PIN Kreditinstitutes wird anhand der vom Karteninhaber (Persönliche Identifizierungsnummer) genannt – das dem Dritten – persönlich oder an technischen Karten-Service zu nutzen. Das Karten-Service ist ein Einrichtungen – zu diesem Zweck präsentierten weltweit verbreitetes Bargeldbezugssystem und Bezugskarte elektronisch eingeholt. bargeldloses Zahlungssystem, welches mittels Verwendung der Bankkarte Bargeldbehebungen Internetbanking-Produkte (z. B. Online Banking) sind und/oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeich- zusätzliche Bankdienstleistungen zu bestehenden neten Akzeptanzstellen ermöglicht. Bei Kleinst- Konten beim Kreditinstitut, die es dem Kunden als betragszahlungen besteht an speziell gekenn- Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigtem ermög- zeichneten Zahlungsterminals auch ohne Einstecken lichen, mittels Internetverbindung eine Kommuni- der Bezugskarte und ohne Eingabe des persönlichen kation mit eigenen oder fremden Bankrechenzentren Codes die Möglichkeit, das Karten-Service zu nutzen. aufzubauen und nach elektronischer Autorisierung ‐ rechtsgeschäftliche Erklärungen durch Eingabe der Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt, persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfüger- ‐ an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit nummer und Passwort) und der gewählten Freiga- der Bezugskarte und dem persönlichen Code bemethode (Transaktionsnummer TAN bzw. digitale Bargeld bis zum vereinbarten Limit zu beziehen; Signatur) abzugeben; ‐ an Geldeinzahlungsautomaten im Inland mit der ‐ Überweisungen und Lastschriften von Zahlungs- Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld konten, bei denen der Kunde Kontoinhaber oder auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher Zeichnungsberechtigter ist, durch Eingabe der einzuzahlen und Überweisungen von dem/n persönlichen Identifikationsmerkmale und der Konto/en, welchem/n die Bezugskarte zugeordnet gewählten Freigabemethode zu beauftragen; ist, auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher durchzuführen; ‐ Kontoabfragen zu tätigen bzw. Kontoauszüge zu erstellen. ‐ an Kassen („POS-Kassen“), die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbol gekennzeichnet Telefonbanking bezeichnet zusätzliche Bankdienst- sind, mit der Bezugskarte und dem persönlichen leistungen zu bestehenden Konten beim Kredit- Code Lieferungen und Leistungen von Handels- und institut, die es dem Kunden als Kontoinhaber oder Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland bis Zeichnungsberechtigtem ermöglichen, über Telefon zum vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Im Dispositionen vorzunehmen, Abfragen zu tätigen und Ausland kann anstelle der Eingabe des persön- das Kreditinstitut mit der Durchführung von lichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich Aufträgen zu beauftragen. sein; Beim Telefonbanking bilden das Telefonkennwort in ‐ an POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte Verbindung mit der Telefonnummer, welche beim angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der Seite 4 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
Kreditinstitut hinterlegt sind, die persönlichen Identi- 4.3. Allgemeine Informationen betreffend das fikationsmerkmale des Kunden. Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen gemäß § 28 Verbraucherzahlungskontogesetz 4.2.3. Überweisungsgeschäft (auch in Form von Daueraufträgen) 4.3.1. Anspruchsberechtigte Überweisungsaufträge erfolgen in Form einer so Das Kreditinstitut führt als Kontoinhaber Ver- genannten SEPA-Überweisung. Die SEPA-Über- braucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der weisung ist das einheitliche europäische Zahlungs- Europäischen Union, Verbraucher ohne festen verkehrsprodukt für Inlands- sowie grenzüber- Wohnsitz, Asylwerber im Sinne des § 2 Abs 1 Z 14 schreitende Euro-Überweisungen im gesamten SEPA- Asylgesetz 2005 sowie Verbraucher ohne Auf- Raum (Single Euro Payments Area). enthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind. Das Kreditinstitut ist Zur Erteilung von Überweisungsaufträgen zu Gunsten berechtigt, den Antrag auf ein Zahlungskonto mit eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungs- grundlegenden Funktionen abzulehnen, wenn der dienstleister innerhalb Österreichs und anderen antragstellende Verbraucher bereits Inhaber eines Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (im Zahlungskontos bei einem in Österreich ansässigen Folgenden EWR) geführt wird, hat der Kunde den Kreditinstitut ist und er sämtliche in § 25 Abs. 1 Empfänger mit dessen IBAN (International Bank Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) genannten Account Number) zu bezeichnen. Dienste nutzen kann, es sei denn, der Verbraucher erklärt, dass er von der Kündigung dieses Kontos Bei Überweisungsaufträgen zu Gunsten eines benachrichtigt wurde. Darüber hinaus ist das Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungs- Kreditinstitut berechtigt, den Antrag auf ein solches dienstleister außerhalb des EWR geführt wird, hat der Zahlungskonto abzulehnen, wenn gegen den Verbrau- Kunde den Empfänger mit der IBAN oder Konto- cher wegen einer strafbaren vorsätzlichen Handlung nummer des Empfängers und dem BIC des zum Nachteil des Kreditinstituts oder eines seiner Zahlungsdienstleisters des Empfängers sowie dem Mitarbeiter ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Namen des Empfängers zu bezeichnen. Anklage erhoben wurde, oder der Verbraucher wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist und die Die Angaben zu IBAN und BIC bzw. Kontonummer und Verurteilung noch nicht getilgt ist. Name/Bankleitzahl/BIC des Kreditinstitutes des Empfängers stellen den Kundenidentifikator des 4.3.2. Merkmale des Zahlungskontos mit Empfängers dar, anhand dessen der Überweisungs- grundlegenden Funktionen auftrag ausgeführt wird. Macht der Kunde darüber- Das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ist hinausgehende Angaben zum Empfänger wie ins- ein auf unbestimmte Zeit eingerichtetes Konto zur besondere den Namen des Empfängers (innerhalb des Teilnahme am nationalen und internationalen Zah- EWR), sind diese nicht Teil des Kundenidentifikators, lungsverkehr. Das Konto wird in Euro geführt. dienen daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei Ausführung der Überweisung seitens Das Kreditinstitut ermöglicht mit dem Zahlungskonto des Kreditinstitutes unbeachtet. mit grundlegenden Funktionen alle zur Eröffnung, Führung gemäß Punkt 4.2.1 und Schließung erforder- Der im Überweisungsauftrag angegebene Verwen- lichen Vorgänge sowie Lastschriften und Überwei- dungszweck ist für das Kreditinstitut in jedem Fall sungen, einschließlich Daueraufträgen, über das unbeachtlich. Die Übernahme eines Überweisungs- Online-Banking/die Banking-App des Kreditinstituts. auftrages durch das Kreditinstitut begründet allein Mit der im Zusammenhang mit dem Zahlungskonto noch keinerlei Rechte eines Dritten gegenüber dem mit grundlegenden Funktionen ausgegebenen Bank- Kreditinstitut. karte besteht die Möglichkeit, bei in- und auslän- dischen Bankomaten Bargeld zu beheben sowie an in- Überweisungsaufträge können vom Kunden und ausländischen POS-Stellen Zahlungen auszu- schriftlich, mit der Bankkarte nach Eingabe des führen. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen persönlichen Codes oder im Online Banking durch Zahlungsdienste im Zusammenhang mit dem Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ist (Verfügernummer und Passwort) und der gewählten diesem Punkt 4., insbesondere Punkt 4.2, zu ent- Freigabemethode erteilt werden. Das Kreditinstitut ist nehmen. nur dann zur Durchführung eines Überweisungs- auftrags verpflichtet, wenn dafür auf dem Konto des Eine Überschreitung oder Überziehung des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, einge- Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen ist räumter Rahmen) vorhanden ist. nicht möglich. Seite 5 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
Auf das Zahlungskonto mit grundlegenden 4. Der Kunde hat in der Europäischen Union keinen Funktionen kommen die Allgemeinen Geschäfts- rechtmäßigen Aufenthalt mehr. bedingungen für das Zahlungskonto mit grundle- 5. Der Kunde hat in der Folge bei einem in Österreich genden Funktionen zur Anwendung. ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto 4.3.3. Hinweis eröffnet, das ihm die Nutzung sämtlicher unter § 25 Der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundle- Abs 1 VZKG genannten Dienste ermöglicht. genden Funktionen ist nicht an den Erwerb zusätz- 6. Gegen den Kunden wurde wegen einer strafbaren licher Dienste des Kreditinstituts gebunden. vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des Kreditinstituts oder eines ihrer Mitarbeiter Für Fragen zum Zahlungskonto mit grundlegenden strafrechtliche Anklage erhoben. Funktionen und Unterstützung bei seiner Eröffnung stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer unter 0800 099 7. Der Kunde hat das Zahlungskonto wiederholt für 099 (kostenlos aus ganz Österreich) zur Verfügung. die Zwecke einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 und Abs 2 des 4.3.4. Entgelte Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) genutzt Die Kontoführungsgebühren, inklusive der ermäßigten 8. Der Kunde hat eine Änderung des Rahmen- Kontoführungsgebühren für besonders schutzbe- vertrages für Zahlungsdienste (insbesondere dürftige Verbraucher, sowie alle anderen Entgelte in Girokontovertrag) abgelehnt, die das Kreditinstitut Zusammenhang mit dem Zahlungskonto sind dem mit allen Inhabern der bei ihm geführten Zahlungskonten dem Kunden vereinbarten „Konditionenübersicht mit grundlegenden Funktionen wirksam angeboten hat. „Das VZKG-Konto“ (Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen)“ zu entnehmen. Mit den Kontoführungs- Im Fall einer Kündigung nach den Ziffern 2), 4), 5), 6), gebühren sind sämtliche unter § 25 Abs 1 VZKG 7) oder 8) wird das Kreditinstitut den Kunden min- angeführten Zahlungsdienste, insofern diese vom destens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Kreditinstitut grundsätzlich angeboten werden, Kündigung schriftlich und unentgeltlich über die abgedeckt. Gründe und die Rechtfertigung der Kündigung unter- richten, es sei denn, eine solche Mitteilung würde der Verbraucher mit besonderer Schutzbedürftigkeit nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung haben Anrecht auf ermäßigte Kontoführungsge- zuwiderlaufen. Kündigt das Kreditinstitut den Vertrag bühren. Besondere Schutzbedürftigkeit liegt bei gemäß den Ziffern 1. oder 3., ist die Kündigung sofort Personen (Verbrauchern) vor, die gemäß der Ver- wirksam. ordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Festlegung 5. Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten und von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders Sperre von Zahlungsinstrumenten schutzbedürftiger Verbraucher als besonders schutzbedürftig eingestuft werden. 5.1. Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zahlungs- instrumenten 4.3.5. Kündigungsgründe Das Kreditinstitut darf den Rahmenvertrag für Zah- 5.1.1. Bankkarte lungsdienste (insbesondere Girokontovertrag) nur Der Kunde hat nach Erhalt und bei der Nutzung einer dann einseitig kündigen, wenn mindestens eine der Bankkarte als Zahlungsinstrument alle zumutbaren folgenden Bedingungen erfüllt ist: Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten 1. Der Kunde hat das Zahlungskonto absichtlich für Sicherheitsmerkmale (insbesondere persönlicher nicht rechtmäßige Zwecke, z. B. für Geldwäsche oder Code) und das Zahlungsinstrument vor unbefugtem Finanzbetrug, genutzt. Zugriff zu schützen (eine genaue Beschreibung der Zahlungsinstrumente und der personalisierten 2. Über das Zahlungskonto wurde in mehr als 24 Sicherheitsmerkmale ist unter 4.2.2.2 zu finden). aufeinanderfolgenden Monaten kein Zahlungsvorgang abgewickelt. Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, 3. Der Kunde hat unrichtige Angaben gemacht, um das Zahlungsinstrument sorgfältig zu verwahren. das Zahlungskonto eröffnen zu können, wobei das Eine Weitergabe des Zahlungsinstruments an dritte Kreditinstitut bei Vorlage der richtigen Angaben den Personen ist nicht zulässig. Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos abgelehnt hätte. Seite 6 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
Die personalisierten Sicherheitsmerkmale sind Zahlungskonto des Kunden und über die Gründe für geheim zu halten. Diese dürfen nicht auf dem diese Sperre in der mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsinstrument notiert werden. Die persona- Kommunikationsform möglichst vor, spätestens aber lisierten Sicherheitsmerkmale dürfen niemandem, unverzüglich nach der Sperre informieren. insbesondere auch nicht Angehörigen, Mitarbeitern des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern oder Die Informationspflicht besteht nicht, soweit eine anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden. Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die Bei der Verwendung der personalisierten Sicherheits- Sperre eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche merkmale ist darauf zu achten, dass diese nicht von Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder Dritten ausgespäht werden. unionsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde. 5.1.2. Online Banking Der Kunde hat bei der Nutzung des Online Banking 5.2.2. Sperre durch den Kunden als Zahlungsinstrument alle zumutbaren Vorkeh- Den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche rungen zu treffen, die persönlichen Identifikations- Verwendung, die sonstige nicht autorisierte Nutzung merkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. eines Zahlungsinstruments oder den Verdacht, dass eine unbefugte Person von den personalisierten Zahlungsauslösedienstleister und Sicherheitsmerkmalen bzw. den persönlichen Identi- Kontoinformationsdienstleister gelten nicht als fikationsmerkmalen Kenntnis erhalten hat, hat der „unbefugt“ im Sinne dieser Bestimmung. Kunde unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, telefonisch bei der Sperrhotline der Payment 5.1.3. Telefonbanking Services Austria GmbH unter der Telefonnummer Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen beim 0800 204 8800 im Inland bzw. im Ausland unter Telefonbanking jenen des Online Banking. +43 1 204 8800 anzuzeigen. Weiters ist es dem Kunden im Online Banking möglich, seine Bankkarte 5.2. Sperre von Zahlungsinstrumenten online selbst zu sperren. 5.2.1. Sperre durch das Kreditinstitut 6. Autorisierung und Durchführung von Zahlungs- Das Kreditinstitut ist berechtigt, Zahlungsinstru- aufträgen mente, die es an den Kunden ausgegeben hat, zu sperren, wenn 6.1. Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von ‐ objektive Gründe im Zusammenhang mit der Zahlungsaufträgen Sicherheit des Zahlungsinstruments dies recht- Ein Zahlungsauftrag gilt für das Kreditinstitut nur fertigen; dann als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen ‐ der Verdacht einer nicht autorisierten oder Zahlungsvorgang in der mit ihm für diesen Zweck betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstru- vereinbarten Form und unter Verwendung eines dafür ments besteht; oder mit ihm vereinbarten Zahlungsinstruments ‐ im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, Aufträge können diese Zustimmung ersetzen. dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nach- kommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhtes Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Kunde werden, bis seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit ‐ der Zahlungsauftrag des Kunden bei dem einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Kreditinstitut eingegangen ist oder Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht ‐ im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungs- nachgekommen ist und datums in der Zukunft vor Ablauf des - entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten Geschäftstages, der vor dem vereinbarten Tag liegt. auf Grund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA- ist; Lastschriftmandates angelasteten Betrags binnen - oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Kontos verlangen. Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Das Kreditinstitut wird den Kunden von einer solchen Geschäftstagen nachzukommen und die Belastung Sperre und deren Gründen, sowie von der Sperre des des Kontos des Kunden mit dem eingezogenen Betrag Zugriffs durch einen Kontoinformationsdienstleister mit Wertstellung zum Datum der Belastung des bzw. Zahlungsauslösedienstleister auf ein Seite 7 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
Kontos rückgängig zu machen. Bei SEPA- des Kreditinstituts sind Montag bis Freitag, aus- Firmenlastschriften besteht dieses Recht nicht. genommen Feiertage, 24. Dezember und Karfreitag. War die zulasten des Kontos des Kunden ausgeführte 6.3. Durchführung und Dauer von Zahlungs- SEPA-Lastschrift bzw. SEPA Firmenlastschrift vom auftragen Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde, der Das Kreditinstitut stellt sicher, dass nach dem Verbraucher ist, die Erstattung des belasteten Eingangszeitpunkt der Betrag, der Gegenstand des Betrages binnen 13 Monaten ab der Belastung und Zahlungsvorganges ist, spätestens am Ende des der Kunde, der Unternehmer ist, binnen dreier folgenden Geschäftstages (bei in Papierform Monate ab der Belastung verlangen. Die Frist wird ausgelosten Zahlungsvorgängen am Ende des jeweils nur ausgelöst, wenn das Kreditinstitut dem zweitfolgenden Geschäftstages), beim Zahlungs- Kunden die Information nach Kapitel II. Ziffer 7.H. der dienstleister des Zahlungsempfängers einlangt. AGB zur Verfügung gestellt hat. Dieser Absatz findet auf folgende Zahlungsvorgänge SEPA-Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften Anwendung: (B2B) können vom Kunden spätestens bis zum Ende ‐ Zahlungsvorgänge in Euro innerhalb des EWR, des Geschäftstages vor dem vereinbarten ‐ Zahlungsvorgänge, bei denen Beträge in Euro auf Belastungstag widerrufen werden. ein Konto in einem nicht dem Euro Währungsgebiet angehörenden EWR-Vertragsstaat transferiert Das Kreditinstitut kann die Ausführung eines werden und in diesem die Währungsumrechnung autorisierten Zahlungsauftrags nur ablehnen, wenn durchgeführt wird. ‐ dieser nicht alle im Girokontovertrag und den Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt Für Zahlungsvorgänge innerhalb des EWR, die nicht (insbesondere, wenn die erforderlichen Angaben auf Euro, sondern auf eine andere Währung eines fehlen oder es an der notwendigen Deckung durch EWR-Vertragsstaats lauten, beträgt die Ausführungs- Kontoguthaben fehlt); oder frist maximal vier Geschäftstage. ‐ die Ausführung gegen unionsrechtliche oder innerstaatliche Regelungen oder gegen eine Bei Zahlungsaufträgen zugunsten von Empfänger- richterliche oder behördliche Anordnung verstoßen konten, die bei Kreditinstituten außerhalb des EWR würde; oder geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen in ‐ ein begründeter Verdacht besteht, dass die anderen Währungen als Euro oder einer Währung Ausführung eine strafbare Handlung darstellen eines EWR-Vertragsstaats ist das Kreditinstitut würde. verpflichtet, für die raschest mögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrags Sorge zu tragen und hierfür – Im Fall der Ablehnung der Ausführung eines Zah- sofern vom Kunden nicht vorgegeben – geeignete lungsauftrages wird das Kreditinstitut den Kunden in weitere Kreditinstitute einzuschalten. der mit dem Kunden vereinbarten Form so rasch wie möglich, jedenfalls aber innerhalb der in Kapitel II. 6.4. Haftung des Kreditinstitutes für nicht erfolgte, Ziffer 8.C. der AGB genannten Fristen, über die fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Ablehnung informieren. Zahlungsaufträgen Das Kreditinstitut haftet gegenüber seinen Kunden 6.2. Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen bei Zahlungsaufträgen in Euro oder der Währung Ein Auftrag im Auslandszahlungsverkehr ist beim eines EWR-Vertragsstaats zugunsten eines im EWR Kreditinstitut noch am selben Tag eingegangen, wenn geführten Empfängerkontos für die ordnungsgemäße der betreffende Auftrag beim Kreditinstitut an einem und fristgerechte Ausführung des Zahlungsvorgangs Geschäftstag bis 11:00 Uhr einlangt. SEPA-Zahlungs- bis zum Eingang des Betrags beim Kreditinstitut des aufträge, die elektronisch oder beleghaft erteilt Empfängers. wurden, sind beim Kreditinstitut noch am selben Tag eingegangen, wenn der betreffende Auftrag beim Ab dem Eingang des Betrags haftet das Kreditinstitut Kreditinstitut an einem Geschäftstag bis 19:00 Uhr des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die einlangt. ordnungsgemäße weitere Ausführung des Zahlungs- vorgangs. Langt ein Auftrag (i) an einem Tag, der kein Ge- schäftstag ist, oder (ii) an einem Geschäftstag nach Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger dem gemäß den beiden vorstehenden Sätzen jeweils oder über diesen ausgelöst, haftet dessen Kredit- anwendbaren Zeitpunkt ein, so ist dieser erst am institut gegenüber dem Zahlungsempfänger nächsten Geschäftstag eingegangen. Geschäftstage ‐ für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zah- lungsauftrags an das Kreditinstitut des Zahlers und Seite 8 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
‐ für die Bearbeitung des Zahlungsvorgangs entspre- Kunden auf Berichtigung endet spätestens 13 chend seinen Pflichten betreffend Wertstellung und Monate nach dem Tag der Belastung. Verfügbarkeit. Unabhängig von diesem Berichtigungsanspruch des Das Kreditinstitut haftet gegenüber dem Kunden Kunden sind im Einzelfall auch aufgrund anderer darüber hinaus für alle von ihm zu verantwortenden Rechtsgrundlage basierende Ansprüche gegenüber Entgelte und Zinsen, die dem Kunden infolge der nicht dem Kreditinstitut möglich. erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorganges in Rechnung gestellt werden. 7.1.2. Haftung des Kunden Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvor- 6.5. Information zu einzelnen Zahlungsvorgängen gänge auf der Nutzung eines verlorenen oder Das Kreditinstitut wird dem Kunden unmittelbar nach gestohlenen Zahlungsinstruments oder auf der Durchführung einer Zahlungstransaktion auf dem mit missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstru- ihm für diesen Zweck vereinbarten Kommunikations- ments, so ist der Kunde des Kreditinstitutes zum weg nachfolgende Informationen je nach Vereinba- Ersatz des gesamten dem Kreditinstitut daraus rung in der Filiale zur Abholung oder zum Abruf über entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde das Online Banking oder Kontoauszugsdrucker den Eintritt des Schadens bereithalten oder per Post zusenden: ‐ in betrügerischer Absicht ermöglicht oder ‐ eine Referenz, welche die Identifizierung des ‐ durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie der ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; Verwahrung und Verwendung von Zahlungsinstru- ‐ den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der menten treffenden Pflichten herbeigeführt das Zahlungskonto des Kunden belastet wird, oder hat. in der Währung, die im Zahlungsauftrag verwendet wird; Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig ‐ gegebenenfalls den dem Zahlungsvorgang zugrunde verletzt, so ist die Haftung des Kunden für den gelegten Wechselkurs und Schaden auf den Betrag von 50 Euro beschränkt. ‐ das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags. Die Haftung des Kunden entfällt (ausgenommen den im Punkt 7.1.2 erster Aufzählungspunkt angespro- Des Weiteren wird das Kreditinstitut auf dem gleichen chenen Fall) (i) für Zahlungsvorgänge, die nach seinem Weg eine Aufstellung der im Vormonat für die Ab- Auftrag an das Kreditinstitut, das Zahlungsinstru- wicklung von Zahlungstransaktionen anfallenden ment zu sperren, mittels dieses Zahlungsinstruments Entgelte oder die vom Kunden zu entrichtenden veranlasst werden, (ii) für nicht autorisierte Zah- Zinsen dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung lungsvorgänge, bei welchen das Kreditinstitut keine stellen. Diese Informationen werden dem Kunden starke Kundenauthentifizierung verlangt, (iii) wenn die sowohl als Auftraggeber als auch als Zahlungs- missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstru- empfänger zur Verfügung gestellt. ments für den Kunden nicht bemerkbar war oder der Verlust des Zahlungsinstruments durch dem Kredit- 7. Haftung und Erstattungspflicht im institut zuzurechnende Handlungen oder Unter- Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen lassungen verursacht wurde, oder (iv) wenn das Kreditinstitut seinen Pflichten zur Bereitstellung der 7.1. Vom Kunden nicht autorisierte Möglichkeit einer kostenfreien Anzeige des Verlusts, Zahlungsvorgänge des Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwen- dung des Zahlungsinstrumentes (§ 64 Abs 1 Z 2 ZaDiG 7.1.1. Berichtigung der Kontobelastung 2018) oder der Sperre des Zahlungsinstrumentes (§ Wurde ein Zahlungsauftrag zulasten eines Kunden- 64 Abs 1 Z 3 ZaDiG 2018) nicht nachgekommen ist. kontos ohne Autorisierung durch den Kunden durch- geführt, so wird das Kreditinstitut unverzüglich das 7.2. Erstattung eines autorisierten, durch den belastete Konto des Kunden wieder auf den Stand Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs bringen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des Zahlungsvorgang befunden hätte, d.h. insbesondere seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA- die Belastung des Kontos mit dem Betrag des Zah- Lastschriftmandates angelasteten Betrags binnen lungsvorgangs mit Wertstellung der Belastung acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines rückgängig machen. Der Kunde hat zur Erwirkung Kontos verlangen. Das Kreditinstitut hat diesem dieser Berichtigung das Kreditinstitut unverzüglich zu Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäfts- unterrichten, sobald er einen von ihm nicht autorisier- tagen nachzukommen und die Belastung seines ten Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des Seite 9 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
Kontos mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstel- lung zum Datum der Belastung des Kontos rückgängig zu machen. Bei SEPA-Firmenlastschriften besteht dieses Recht nicht. 8. Beschwerden Das Kreditinstitut bemüht sich, die Kunden in allen Belangen des Bankgeschäfts bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird das Kreditinstitut dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollten die Kunden sich entweder an ihren Kundenberater oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Er- ledigung erreicht werden kann – an die Geschäfts- leitung des Kreditinstitutes/die Ombudsstelle des Kreditinstitutes wenden. Der Kunde kann sich mit seiner Beschwerde auch an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichi- schen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien wenden. Er kann damit aber auch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien befassen. Bei online abgeschlossenen Verträgen hat der Kunde zudem die Möglichkeit, sich an die von der Europä- ischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungs- plattform zu wenden (https://ec.europa.eu/consumers/odr). Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusam- menhang mit der Kontoführung oder den Zahlungs- diensten sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die dabei österreichisches Recht anzuwenden haben. Der allgemeine Gerichtsstand des Kreditinstitutes ist aus Punkt 1.1 ersichtli Seite 10 bank99 AG Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g bank99.at Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien bank99.at/kontakt UID: ATU 15354907 0800 099 099
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