Information zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher

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Information zu
Zahlungsdienstleistungen
    für Verbraucher
(Fassung: Februar 2021)

Informationen zu Zahlungsdienstleistungen
für Verbraucher

Mit diesem Dokument stellt die bank99 AG (im Folgenden „Kreditinstitut“), Kunden, die Verbraucher im Sinne
des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz sind, Informationen über vom Kreditinstitut angebotene
Zahlungsdienstleistungen zur Verfügung. Diese Informationen ersetzen nicht die erforderlichen vertraglichen
Vereinbarungen. In den nachfolgenden Informationen ist mit Online Banking der im Sinne des Verbraucher-
zahlungskontogesetzes standardisierte Begriff Internetbanking gemeint.

1. Geltungsbereich                                          der Rahmenverträge neuerlich die kostenlose Vorlage
                                                            dieser „Informationen zu Zahlungsdienstleistungen
1.1. Name und Anschrift                                     für Verbraucher“ und der Bedingungen in Papierform
bank99 AG                                                   oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger
Postanschrift: Rochusplatz 1, 1030 Wien                     verlangen.
Telefon: 0800 099 099
E-Mail: bank99.at/kontakt                                   2.2. Änderungen von Rahmenverträgen für
                                                            Zahlungsdienste und von in Rahmenverträgen für
1.2. Zuständige Aufsichtsbehörde                            Zahlungsdienste vereinbarten Bedingungen
Finanzmarktaufsicht, Bereich Bankenaufsicht,                Das Kreditinstitut wird dem Kunden einen Vorschlag
Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien                              über Änderungen des Rahmenvertrages für
                                                            Zahlungsdienste (insbesondere des Girokonto-
1.3. Konzession                                             vertrags), der Bedingungen oder der zu einzelnen
Dem Kreditinstitut wurde von der österreichischen           Zahlungsdienstleistungen getroffenen Vereinba-
Finanzmarktaufsicht eine Konzession zur Erbringung          rungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten
von Bankdienstleistungen gemäß § 1 Abs 1 Bank-              Zeitpunkt ihrer Anwendung mitteilen.
wesengesetz erteilt, welche das Kreditinstitut auch zu
Zahlungsdienstleistungen für seine Kunden berech-           Der Kunde hat die Möglichkeit, der mitgeteilten
tigt.                                                       Änderung bis zum geplanten Zeitpunkt ihrer An-
                                                            wendung zu widersprechen. Darauf und auf das Recht
2. Rahmenverträge für Zahlungsdienste und Kosten            des Kunden, den Vertrag vor dem Inkrafttreten der
                                                            Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen, wird das
2.1. Vertragsgrundlagen                                     Kreditinstitut den Kunden anlässlich der Änderungs-
Gemeinsam mit diesen „Allgemeinen Informationen zu          mitteilung hinweisen. Zudem wird das Kreditinstitut
Zahlungsdienstleistungen“ erhält der Kunde vor              eine Gegenüberstellung über die von der Änderung
Abschluss eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste          betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige
(insbesondere Girokontovertrag) den Text des Vertra-        Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internet-
ges und der damit zu vereinbarenden Geschäftsbe-            seite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem
dingungen (nachfolgend: die Bedingungen), die er bei        Kunden auf sein Verlangen in Schriftform oder auf
Interesse an Zahlungsdienstleistungen des                   einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
Kreditinstitutes mit diesem zu vereinbaren hat:             stellen.
‐ die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
   außer im Fall von Zahlungskonten mit grundlegen-         2.3. Laufzeit und Kündigung
   den Funktionen, bei welchen stattdessen die              Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das                 Girokontovertrag) und die zu einzelnen Zahlungs-
   Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen               diensten erforderlichen Vereinbarungen werden auf
‐ zu vereinbaren sind;                                      unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann die
‐ die Konditionenübersichten;                               Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere
‐ die Bedingungen für das Online Banking                    Girokontovertrag) und die Vereinbarungen zu Zah-
   (Internetbanking) sowie                                  lungsdiensten jederzeit unter Einhaltung einer Kündi-
‐ die Kundenrichtlinien für Bankkarten.                     gungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das
                                                            Kreditinstitut muss bei einer ordentlichen Kündigung
Die Bedingungen sind Teil der Rahmenverträge. Der           seinerseits eine Kündigungsfrist von zwei Monaten
Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit           einhalten.
                                                                                                            Seite 1

 bank99 AG                           Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                       bank99.at
                                        Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                    bank99.at/kontakt
                                                  UID: ATU 15354907                                 0800 099 099
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist sowohl dem        2.5. Fremdwährungstransaktionen
Kunden als auch dem Kreditinstitut eine Kündigung           Ist es im Rahmen eines vom Kreditinstitut zu
der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner             erbringenden Zahlungsdienstes erforderlich, Beträge
Teile jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.             in fremder Währung zu kaufen oder zu verkaufen,

2.4. Entgelte und Kosten                                    erfolgt der Kauf oder Verkauf durch das Kredit-
Die Entgelte, die dem Kunden für die Kontoführung           institut anhand des im Zeitpunkt der Auftrags-
und für vom Rahmenvertrag für Zahlungsdienste               durchführung aktuellen marktkonformen Devisen-
(insbesondere Girovertrag) erfasste Dienstleistungen        kurses, den das Kreditinstitut seinen Kunden
in Rechnung gestellt werden, ergeben sich aus dem           allgemein in Rechnung stellt. Diese Kurse stehen
Konditionenblatt, das dem Kunden vor dem Abschluss          spätestens am nächsten Geschäftstag auf der Web-
eines Rahmenvertrages für Zahlungsdienste (ins-             site des Kreditinstituts zum Abruf bereit und sind
besondere des Girokontovertrags) ausgehändigt wird.         unmittelbar anwendbar. Die mit diesem Vorgang
In diesem Konditionenblatt sind auch die Entgelte für       anfallenden weiteren Entgelte des Kreditinstituts sind
die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungs-           der Konditionenübersicht Auslandszahlungsverkehr
auftrags, für die Beachtung eines Widerrufs nach dem        zu entnehmen.
Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit gemäß § 74 Abs 3
ZaDiG 2018 und für die Bemühungen um die Wieder-            2.6. Zinsen
beschaffung eines Geldbetrags wegen einer fehler-           Die im Rahmenvertrag für Guthaben (Haben) und
haften Ausführung eines Zahlungsvorgangs aufgrund           Debetsalden (Soll) des Girokontos vereinbarten
eines vom Zahlungsdienstnutzer fehlerhaft ange-             Zinssätze sind der Konditionenübersicht für das
gebenen Kundenidentifikators angeführt.                     jeweilige Girokonto zu entnehmen. Bindet eine
                                                            Anpassungsklausel einen Zinssatz an einen Refe-
Das Kreditinstitut kann Entgelte (ausgenommen               renzzinssatz (wie z. B. den EURIBOR), so werden
Sollzinsen) einmal jährlich und maximal in der Höhe         Änderungen unmittelbar ohne vorherige Benach-
der Entwicklung des Verbraucherpreisindex ändern,           richtigung des Kunden wirksam.
sofern der Kunde einem Änderungsvorschlag des
Kreditinstituts nicht widerspricht, den er spätestens       Der Kunde wird über wirksam gewordene Änderungen
zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des           des Zinssatzes spätestens im folgenden Kalender-
Wirksamwerdens der Änderungen erhalten hat.                 quartal informiert.
Details sind in Punkt III. 2. unserer AGB geregelt..
                                                            3. Kommunikation mit dem Kreditinstitut
Bindet eine Anpassungsklausel einen Zinssatz (Soll-
bzw. Habenzinssatz) an einen Referenzzinssatz (wie z.       3.1. Sprache
B. den EURIBOR), so werden Änderungen unmittelbar           Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bedient
ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden                  sich das Kreditinstitut beim Abschluss von Verträgen
wirksam. Für den Fall, dass der für die Berechnung          und im Verkehr mit seinen Kunden während der Ver-
des Sollzinssatzes vereinbarte Referenzzinssatz             tragsbeziehung ausschließlich der deutschen
negativ wird, gilt dennoch ein Sollzinssatz von             Sprache.
zumindest 0,00 % als vereinbart. Der Verbraucher
wird über wirksam gewordene Änderungen des                  3.2. Kommunikationsmöglichkeiten
Zinssatzes spätestens im folgenden Kalenderquartal          Allgemein stehen dem Kunden neben dem persön-
informiert.                                                 lichen Gespräch während der Öffnungszeiten der
                                                            Filialen und nach vorheriger Vereinbarung auch
Das Kreditinstitut wird dem Kunden bei Zahlungs-            außerhalb dieser Öffnungszeiten die vorstehend
konten jährlich sowie bei der Beendigung des Rah-           unter Punkt 1.1 genannten Möglichkeiten der
menvertrages für Zahlungsdienste (insbesondere              Kontaktaufnahme mit dem Kreditinstitut (Post,
Girokontovertrag) eine Entgeltaufstellung (Entgelte,        Telefon, E-Mail) offen. Sofern der Kunde mit dem
Soll- und Habenzinsen) im Kreditinstitut in Papier-         Kreditinstitut eine Vereinbarung zur Nutzung des
form und – sofern der Kunde eine Vereinbarung zur           Online Banking abgeschlossen hat, besteht auch die
Nutzung des Online Banking abgeschlossen hat – im           Möglichkeit der Kontaktaufnahme über das
Online Banking zur Verfügung halten. Darüber hinaus         Schließfach.
wird das Kreditinstitut dem Kunden die Entgeltauf-
stellung auf sein Verlangen in Papierform mitteilen.        3.3. Rechtsverbindliche Erklärungen und
                                                            Mitteilungen
                                                            Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut
                                                            dem Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen
                                                            hat, erhält der Kunde auf Papier (insbesondere
                                                                                                             Seite 2

bank99 AG                            Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                        bank99.at
                                        Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                     bank99.at/kontakt
                                                  UID: ATU 15354907                                  0800 099 099
mittels Kontoauszugs), sofern mit dem Kunden nicht           Überweisungsgeschäft:
die Abrufbarkeit oder Übermittlung auf elektro-              Ausführung von Überweisungen einschließlich
nischem Weg vereinbart wurde.                                Daueraufträgen.

Für die Autorisierung von Zahlungsaufträgen sowie            4.2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale der
für Anzeigen und Informationen im Zusammenhang               oben angeführten Zahlungsdienste
mit Zahlungsaufträgen wird die für den jeweiligen
Zahlungsdienst vereinbarte Form der Kommunikation            4.2.1. Führung von Zahlungskonten („Girokonten“)
verwendet. Dafür kommen neben der schriftlichen              und Ein- und Auszahlungsgeschäft
Kommunikation insbesondere in Betracht:                      Zahlungskonten sind Konten, die dem Zahlungs-
‐ das Online Banking des Kreditinstituts unter               verkehr und nicht der Anlage dienen. Bei Eröffnung
  Verwendung der dazu vereinbarten persönlichen              eines Zahlungskontos hat der künftige Kontoinhaber
  Identifikationsmerkmale (insbesondere Benutzer-            seine Identität nachzuweisen. Zahlungskonten werden
  name/Kundennummer, persönliche Identifikati-               unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers
  onsnummer [PIN], Transaktionsnummer [TAN] bzw.             und einer Nummer geführt. Diejenigen Personen, die
  digitale Signatur);                                        über ein Zahlungskonto verfügungsberechtigt bzw.
                                                             zeichnungsberechtigt sein sollen, haben bei dem
‐ Telefon unter Verwendung der dazu vereinbarten             Kreditinstitut ihre Unterschrift zu hinterlegen. Das
  persönlichen Identifikationsmerkmale (Telefon-             Kreditinstitut wird schriftliche Dispositionen im
  kennwort sowie Telefonnummer);                             Rahmen der Kontoverbindung mit dem Kunden
‐ Bankkarte unter Verwendung der dazu vereinbar-             aufgrund der hinterlegten Unterschriften zulassen.
  ten persönlichen Identifikationsmerkmale (ins-
  besondere persönliche Identifikationsnummer                Zur Verfügung über das Zahlungskonto ist lediglich
  [PIN]) an den in Servicestellen des Kreditinstituts        der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung
  aufgestellten Selbstbedienungsautomaten;                   sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsbe-
                                                             rechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen
‐ sonstige elektronische Datenübermittlung unter             ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur
  Beachtung der dafür vereinbarten Sicherheits-              Verfügung über dieses Zahlungskonto erteilt wurde;
  vorkehrungen.                                              sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung
                                                             nachzuweisen.
4. Dienstleistungen des Kreditinstitutes im
Zahlungsverkehr                                              Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrück-
                                                             lich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung
4.1. Angebotene Dienstleistungen allgemein Im                erteilen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich
Bereich des Zahlungsverkehrs bietet das                      zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen
Kreditinstitut folgende Dienstleistungen an:                 über die Kontoforderung befugt.

Ein- und Auszahlungsgeschäft:                                Bei einer Bargeldeinzahlung auf ein Zahlungskonto ist
Dienste, mit denen Bargeldeinzahlungen auf ein               eine Legitimierung des Einzahlers ab einem Einzah-
Zahlungskonto oder Bargeldbehebungen von einem               lungsbetrag von 1.000 Euro vorgesehen. Eine Bar-
Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die          geldbehebung von einem Zahlungskonto ist durch
Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vor-             eine berechtigte Person (Kontoinhaber, Zeichnungs-
gänge (Ein- und Auszahlungsgeschäft).                        berechtigter, Bevollmächtigter usw.) nach entspre-
                                                             chender Legitimierung bzw. Feststellung der Berech-
Ausführung von Zahlungsvorgängen:                            tigung möglich.
Die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich
des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungs-             4.2.2. Ausführung von Zahlungsvorgängen
konto beim Kreditinstitut des Nutzers oder bei einem
anderen Kreditinstitut.                                      4.2.2.1. Lastschriftgeschäft
                                                             Bei einer Lastschrift erteilt der Kunde gegenüber dem
Lastschriftgeschäft:                                         Zahlungsempfänger, dessen Kreditinstitut oder
Ausführung von Lastschriften – einmalig oder                 seinem eigenen Kreditinstitut die Zustimmung, welche
wiederkehrend.                                               den Zahlungsempfänger berechtigt, in weiterer Folge
                                                             das Zahlungskonto des Kunden zu belasten. Es gibt
Zahlungskartengeschäft:                                      folgende Verfahren für die Durchführung von
Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer               Lastschriften:
Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments.              ‐ SEPA-Lastschrift
                                                             ‐ SEPA-Firmenlastschrift (B2B)
                                                                                                              Seite 3

bank99 AG                             Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                        bank99.at
                                         Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                     bank99.at/kontakt
                                                   UID: ATU 15354907                                  0800 099 099
Im SEPA-Lastschriftverfahren erteilt der Zahlungs-           Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und
pflichtige dem Zahlungsempfänger einen direkten              Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes
Auftrag (SEPA-Mandat) zur Durchführung der                   Hinhalten der Bezugskarte zur POS-Kasse
Einzüge. Das Kreditinstitut als kontoführende Bank           Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter-
des Zahlungspflichtigen wird in diesem Verfahren             nehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von
nicht involviert und führt hier ausschließlich die           25 Euro pro Einzeltransaktion, kontaktlos und
Buchung durch.                                               bargeldlos zu bezahlen. Aus Sicherheitsgründen ist
                                                             die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander
Im SEPA Firmenlastschriftverfahren (B2B) erteilt der         folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des
Zahlungspflichtige, der kein Konsument sein darf,            persönlichen Codes bezahlt werden können, auf
dem Kreditinstitut als kontoführender Bank die               insgesamt 125 Euro beschränkt. Nach Erreichen
Genehmigung, Einzüge von Zahlungsempfängern, bei             dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine
denen er SEPA B2B-Mandate unterschrieben hat,                Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem
zuzulassen.                                                  Code durchführen, um weitere Kleinbetrags-
                                                             zahlungen freizuschalten.
4.2.2.2. Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels
einer Bankkarte, einer Kreditkarte, Online Banking         Mit der Bezugskarte kann der Karteninhaber
oder Telefonbanking                                        gegenüber Dritten nachweisen, ob er eine bestimmte,
Mittels einer Bankkarte (im Folgenden auch                 dem Dritten gegenüber relevante Altersgrenze über-
Bezugskarte genannt) ist es dem Kunden möglich,            schritten hat. Die diesbezügliche Bestätigung des
nach Eingabe des persönlichen Codes – auch PIN             Kreditinstitutes wird anhand der vom Karteninhaber
(Persönliche Identifizierungsnummer) genannt – das         dem Dritten – persönlich oder an technischen
Karten-Service zu nutzen. Das Karten-Service ist ein       Einrichtungen – zu diesem Zweck präsentierten
weltweit verbreitetes Bargeldbezugssystem und              Bezugskarte elektronisch eingeholt.
bargeldloses Zahlungssystem, welches mittels
Verwendung der Bankkarte Bargeldbehebungen                 Internetbanking-Produkte (z. B. Online Banking) sind
und/oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeich-             zusätzliche Bankdienstleistungen zu bestehenden
neten Akzeptanzstellen ermöglicht. Bei Kleinst-            Konten beim Kreditinstitut, die es dem Kunden als
betragszahlungen besteht an speziell gekenn-               Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigtem ermög-
zeichneten Zahlungsterminals auch ohne Einstecken          lichen, mittels Internetverbindung eine Kommuni-
der Bezugskarte und ohne Eingabe des persönlichen          kation mit eigenen oder fremden Bankrechenzentren
Codes die Möglichkeit, das Karten-Service zu nutzen.       aufzubauen und nach elektronischer Autorisierung
                                                           ‐ rechtsgeschäftliche Erklärungen durch Eingabe der
Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt,                persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfüger-
‐ an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit              nummer und Passwort) und der gewählten Freiga-
  der Bezugskarte und dem persönlichen Code                   bemethode (Transaktionsnummer TAN bzw. digitale
  Bargeld bis zum vereinbarten Limit zu beziehen;             Signatur) abzugeben;
‐ an Geldeinzahlungsautomaten im Inland mit der            ‐ Überweisungen und Lastschriften von Zahlungs-
  Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld              konten, bei denen der Kunde Kontoinhaber oder
  auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher              Zeichnungsberechtigter ist, durch Eingabe der
  einzuzahlen und Überweisungen von dem/n                    persönlichen Identifikationsmerkmale und der
  Konto/en, welchem/n die Bezugskarte zugeordnet             gewählten Freigabemethode zu beauftragen;
  ist, auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher
  durchzuführen;                                           ‐ Kontoabfragen zu tätigen bzw. Kontoauszüge zu
                                                             erstellen.
‐ an Kassen („POS-Kassen“), die mit dem auf der
  Bezugskarte angeführten Symbol gekennzeichnet            Telefonbanking bezeichnet zusätzliche Bankdienst-
  sind, mit der Bezugskarte und dem persönlichen           leistungen zu bestehenden Konten beim Kredit-
  Code Lieferungen und Leistungen von Handels- und         institut, die es dem Kunden als Kontoinhaber oder
  Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland bis        Zeichnungsberechtigtem ermöglichen, über Telefon
  zum vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Im        Dispositionen vorzunehmen, Abfragen zu tätigen und
  Ausland kann anstelle der Eingabe des persön-            das Kreditinstitut mit der Durchführung von
  lichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich      Aufträgen zu beauftragen.
  sein;
                                                           Beim Telefonbanking bilden das Telefonkennwort in
‐ an POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte           Verbindung mit der Telefonnummer, welche beim
  angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet
  sind, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der
                                                                                                           Seite 4

bank99 AG                           Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                       bank99.at
                                       Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                    bank99.at/kontakt
                                                 UID: ATU 15354907                                 0800 099 099
Kreditinstitut hinterlegt sind, die persönlichen Identi-      4.3. Allgemeine Informationen betreffend das
fikationsmerkmale des Kunden.                                 Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
                                                              gemäß § 28 Verbraucherzahlungskontogesetz
4.2.3. Überweisungsgeschäft (auch in Form von
Daueraufträgen)                                               4.3.1. Anspruchsberechtigte
Überweisungsaufträge erfolgen in Form einer so                Das Kreditinstitut führt als Kontoinhaber Ver-
genannten SEPA-Überweisung. Die SEPA-Über-                    braucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der
weisung ist das einheitliche europäische Zahlungs-            Europäischen Union, Verbraucher ohne festen
verkehrsprodukt für Inlands- sowie grenzüber-                 Wohnsitz, Asylwerber im Sinne des § 2 Abs 1 Z 14
schreitende Euro-Überweisungen im gesamten SEPA-              Asylgesetz 2005 sowie Verbraucher ohne Auf-
Raum (Single Euro Payments Area).                             enthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen
                                                              Gründen nicht abschiebbar sind. Das Kreditinstitut ist
Zur Erteilung von Überweisungsaufträgen zu Gunsten            berechtigt, den Antrag auf ein Zahlungskonto mit
eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungs-            grundlegenden Funktionen abzulehnen, wenn der
dienstleister innerhalb Österreichs und anderen               antragstellende Verbraucher bereits Inhaber eines
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (im                 Zahlungskontos bei einem in Österreich ansässigen
Folgenden EWR) geführt wird, hat der Kunde den                Kreditinstitut ist und er sämtliche in § 25 Abs. 1
Empfänger mit dessen IBAN (International Bank                 Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) genannten
Account Number) zu bezeichnen.                                Dienste nutzen kann, es sei denn, der Verbraucher
                                                              erklärt, dass er von der Kündigung dieses Kontos
Bei Überweisungsaufträgen zu Gunsten eines                    benachrichtigt wurde. Darüber hinaus ist das
Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungs-                  Kreditinstitut berechtigt, den Antrag auf ein solches
dienstleister außerhalb des EWR geführt wird, hat der         Zahlungskonto abzulehnen, wenn gegen den Verbrau-
Kunde den Empfänger mit der IBAN oder Konto-                  cher wegen einer strafbaren vorsätzlichen Handlung
nummer des Empfängers und dem BIC des                         zum Nachteil des Kreditinstituts oder eines seiner
Zahlungsdienstleisters des Empfängers sowie dem               Mitarbeiter ein Strafverfahren anhängig ist, in dem
Namen des Empfängers zu bezeichnen.                           Anklage erhoben wurde, oder der Verbraucher wegen
                                                              einer solchen Tat verurteilt worden ist und die
Die Angaben zu IBAN und BIC bzw. Kontonummer und              Verurteilung noch nicht getilgt ist.
Name/Bankleitzahl/BIC des Kreditinstitutes des
Empfängers stellen den Kundenidentifikator des                4.3.2. Merkmale des Zahlungskontos mit
Empfängers dar, anhand dessen der Überweisungs-               grundlegenden Funktionen
auftrag ausgeführt wird. Macht der Kunde darüber-             Das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ist
hinausgehende Angaben zum Empfänger wie ins-                  ein auf unbestimmte Zeit eingerichtetes Konto zur
besondere den Namen des Empfängers (innerhalb des             Teilnahme am nationalen und internationalen Zah-
EWR), sind diese nicht Teil des Kundenidentifikators,         lungsverkehr. Das Konto wird in Euro geführt.
dienen daher lediglich zu Dokumentationszwecken
und bleiben bei Ausführung der Überweisung seitens            Das Kreditinstitut ermöglicht mit dem Zahlungskonto
des Kreditinstitutes unbeachtet.                              mit grundlegenden Funktionen alle zur Eröffnung,
                                                              Führung gemäß Punkt 4.2.1 und Schließung erforder-
Der im Überweisungsauftrag angegebene Verwen-                 lichen Vorgänge sowie Lastschriften und Überwei-
dungszweck ist für das Kreditinstitut in jedem Fall           sungen, einschließlich Daueraufträgen, über das
unbeachtlich. Die Übernahme eines Überweisungs-               Online-Banking/die Banking-App des Kreditinstituts.
auftrages durch das Kreditinstitut begründet allein           Mit der im Zusammenhang mit dem Zahlungskonto
noch keinerlei Rechte eines Dritten gegenüber dem             mit grundlegenden Funktionen ausgegebenen Bank-
Kreditinstitut.                                               karte besteht die Möglichkeit, bei in- und auslän-
                                                              dischen Bankomaten Bargeld zu beheben sowie an in-
Überweisungsaufträge können vom Kunden                        und ausländischen POS-Stellen Zahlungen auszu-
schriftlich, mit der Bankkarte nach Eingabe des               führen. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen
persönlichen Codes oder im Online Banking durch               Zahlungsdienste im Zusammenhang mit dem
Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale              Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ist
(Verfügernummer und Passwort) und der gewählten               diesem Punkt 4., insbesondere Punkt 4.2, zu ent-
Freigabemethode erteilt werden. Das Kreditinstitut ist        nehmen.
nur dann zur Durchführung eines Überweisungs-
auftrags verpflichtet, wenn dafür auf dem Konto des           Eine Überschreitung oder Überziehung des
Kunden vollständige Deckung (Guthaben, einge-                 Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen ist
räumter Rahmen) vorhanden ist.                                nicht möglich.

                                                                                                               Seite 5

bank99 AG                              Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                        bank99.at
                                          Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                     bank99.at/kontakt
                                                    UID: ATU 15354907                                  0800 099 099
Auf das Zahlungskonto mit grundlegenden                    4. Der Kunde hat in der Europäischen Union keinen
Funktionen kommen die Allgemeinen Geschäfts-               rechtmäßigen Aufenthalt mehr.
bedingungen für das Zahlungskonto mit grundle-
                                                           5. Der Kunde hat in der Folge bei einem in Österreich
genden Funktionen zur Anwendung.
                                                           ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto
4.3.3. Hinweis                                             eröffnet, das ihm die Nutzung sämtlicher unter § 25
Der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundle-             Abs 1 VZKG genannten Dienste ermöglicht.
genden Funktionen ist nicht an den Erwerb zusätz-          6. Gegen den Kunden wurde wegen einer strafbaren
licher Dienste des Kreditinstituts gebunden.               vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des
                                                           Kreditinstituts oder eines ihrer Mitarbeiter
Für Fragen zum Zahlungskonto mit grundlegenden             strafrechtliche Anklage erhoben.
Funktionen und Unterstützung bei seiner Eröffnung
stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer unter 0800 099          7. Der Kunde hat das Zahlungskonto wiederholt für
099 (kostenlos aus ganz Österreich) zur Verfügung.         die Zwecke einer unternehmerischen Tätigkeit im
                                                           Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 und Abs 2 des
4.3.4. Entgelte                                            Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) genutzt
Die Kontoführungsgebühren, inklusive der ermäßigten
                                                           8. Der Kunde hat eine Änderung des Rahmen-
Kontoführungsgebühren für besonders schutzbe-
                                                           vertrages für Zahlungsdienste (insbesondere
dürftige Verbraucher, sowie alle anderen Entgelte in
                                                           Girokontovertrag) abgelehnt, die das Kreditinstitut
Zusammenhang mit dem Zahlungskonto sind dem mit
                                                           allen Inhabern der bei ihm geführten Zahlungskonten
dem Kunden vereinbarten „Konditionenübersicht
                                                           mit grundlegenden Funktionen wirksam angeboten
                                                           hat.
„Das VZKG-Konto“ (Zahlungskonto mit grundlegenden
Funktionen)“ zu entnehmen. Mit den Kontoführungs-
                                                           Im Fall einer Kündigung nach den Ziffern 2), 4), 5), 6),
gebühren sind sämtliche unter § 25 Abs 1 VZKG
                                                           7) oder 8) wird das Kreditinstitut den Kunden min-
angeführten Zahlungsdienste, insofern diese vom
                                                           destens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der
Kreditinstitut grundsätzlich angeboten werden,
                                                           Kündigung schriftlich und unentgeltlich über die
abgedeckt.
                                                           Gründe und die Rechtfertigung der Kündigung unter-
                                                           richten, es sei denn, eine solche Mitteilung würde der
Verbraucher mit besonderer Schutzbedürftigkeit
                                                           nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung
haben Anrecht auf ermäßigte Kontoführungsge-
                                                           zuwiderlaufen. Kündigt das Kreditinstitut den Vertrag
bühren. Besondere Schutzbedürftigkeit liegt bei
                                                           gemäß den Ziffern 1. oder 3., ist die Kündigung sofort
Personen (Verbrauchern) vor, die gemäß der Ver-
                                                           wirksam.
ordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz zur Festlegung
                                                           5. Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten und
von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders
                                                           Sperre von Zahlungsinstrumenten
schutzbedürftiger Verbraucher als besonders
schutzbedürftig eingestuft werden.                         5.1. Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zahlungs-
                                                           instrumenten
4.3.5. Kündigungsgründe
Das Kreditinstitut darf den Rahmenvertrag für Zah-         5.1.1. Bankkarte
lungsdienste (insbesondere Girokontovertrag) nur           Der Kunde hat nach Erhalt und bei der Nutzung einer
dann einseitig kündigen, wenn mindestens eine der          Bankkarte als Zahlungsinstrument alle zumutbaren
folgenden Bedingungen erfüllt ist:                         Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten
1. Der Kunde hat das Zahlungskonto absichtlich für         Sicherheitsmerkmale (insbesondere persönlicher
nicht rechtmäßige Zwecke, z. B. für Geldwäsche oder        Code) und das Zahlungsinstrument vor unbefugtem
Finanzbetrug, genutzt.                                     Zugriff zu schützen (eine genaue Beschreibung der
                                                           Zahlungsinstrumente und der personalisierten
2. Über das Zahlungskonto wurde in mehr als 24             Sicherheitsmerkmale ist unter 4.2.2.2 zu finden).
aufeinanderfolgenden Monaten kein Zahlungsvorgang
abgewickelt.                                               Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet,
3. Der Kunde hat unrichtige Angaben gemacht, um            das Zahlungsinstrument sorgfältig zu verwahren.
das Zahlungskonto eröffnen zu können, wobei das
                                                           Eine Weitergabe des Zahlungsinstruments an dritte
Kreditinstitut bei Vorlage der richtigen Angaben den
                                                           Personen ist nicht zulässig.
Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos abgelehnt
hätte.

                                                                                                              Seite 6

bank99 AG                           Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                          bank99.at
                                       Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                       bank99.at/kontakt
                                                 UID: ATU 15354907                                    0800 099 099
Die personalisierten Sicherheitsmerkmale sind                Zahlungskonto des Kunden und über die Gründe für
geheim zu halten. Diese dürfen nicht auf dem                 diese Sperre in der mit dem Kunden vereinbarten
Zahlungsinstrument notiert werden. Die persona-              Kommunikationsform möglichst vor, spätestens aber
lisierten Sicherheitsmerkmale dürfen niemandem,              unverzüglich nach der Sperre informieren.
insbesondere auch nicht Angehörigen, Mitarbeitern
des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern oder             Die Informationspflicht besteht nicht, soweit eine
anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden.               Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die
Bei der Verwendung der personalisierten Sicherheits-         Sperre eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche
merkmale ist darauf zu achten, dass diese nicht von          Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder
Dritten ausgespäht werden.                                   unionsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven
                                                             Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde.
5.1.2. Online Banking
Der Kunde hat bei der Nutzung des Online Banking             5.2.2. Sperre durch den Kunden
als Zahlungsinstrument alle zumutbaren Vorkeh-               Den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche
rungen zu treffen, die persönlichen Identifikations-         Verwendung, die sonstige nicht autorisierte Nutzung
merkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen.                 eines Zahlungsinstruments oder den Verdacht, dass
                                                             eine unbefugte Person von den personalisierten
Zahlungsauslösedienstleister und                             Sicherheitsmerkmalen bzw. den persönlichen Identi-
Kontoinformationsdienstleister gelten nicht als              fikationsmerkmalen Kenntnis erhalten hat, hat der
„unbefugt“ im Sinne dieser Bestimmung.                       Kunde unverzüglich, sobald er davon Kenntnis
                                                             erlangt, telefonisch bei der Sperrhotline der Payment
5.1.3. Telefonbanking                                        Services Austria GmbH unter der Telefonnummer
Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen beim           0800 204 8800 im Inland bzw. im Ausland unter
Telefonbanking jenen des Online Banking.                     +43 1 204 8800 anzuzeigen. Weiters ist es dem
                                                             Kunden im Online Banking möglich, seine Bankkarte
5.2. Sperre von Zahlungsinstrumenten                         online selbst zu sperren.

5.2.1. Sperre durch das Kreditinstitut                       6. Autorisierung und Durchführung von Zahlungs-
Das Kreditinstitut ist berechtigt, Zahlungsinstru-           aufträgen
mente, die es an den Kunden ausgegeben hat, zu
sperren, wenn                                                6.1. Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von
‐ objektive Gründe im Zusammenhang mit der                   Zahlungsaufträgen
  Sicherheit des Zahlungsinstruments dies recht-             Ein Zahlungsauftrag gilt für das Kreditinstitut nur
  fertigen;                                                  dann als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen
‐ der Verdacht einer nicht autorisierten oder                Zahlungsvorgang in der mit ihm für diesen Zweck
  betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstru-              vereinbarten Form und unter Verwendung eines dafür
  ments besteht; oder                                        mit ihm vereinbarten Zahlungsinstruments
‐ im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer               zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche
  Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht,      Aufträge können diese Zustimmung ersetzen.
  dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nach-
  kommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhtes             Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen
  Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Kunde              werden, bis
  seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit               ‐ der Zahlungsauftrag des Kunden bei dem
  einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen                 Kreditinstitut eingegangen ist oder
  Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht        ‐ im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungs-
  nachgekommen ist und                                         datums in der Zukunft vor Ablauf des
  - entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten            Geschäftstages, der vor dem vereinbarten Tag liegt.
    auf Grund einer Verschlechterung oder
    Gefährdung der Vermögensverhältnisse des                 Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des
    Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet            seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-
    ist;                                                     Lastschriftmandates angelasteten Betrags binnen
  - oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit                 acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines
    eingetreten ist oder diese unmittelbar droht.            Kontos verlangen. Das Kreditinstitut hat diesem
                                                             Verlangen des Kunden innerhalb von zehn
Das Kreditinstitut wird den Kunden von einer solchen         Geschäftstagen nachzukommen und die Belastung
Sperre und deren Gründen, sowie von der Sperre des           des Kontos des Kunden mit dem eingezogenen Betrag
Zugriffs durch einen Kontoinformationsdienstleister          mit Wertstellung zum Datum der Belastung des
bzw. Zahlungsauslösedienstleister auf ein
                                                                                                              Seite 7

bank99 AG                             Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                        bank99.at
                                         Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                     bank99.at/kontakt
                                                   UID: ATU 15354907                                  0800 099 099
Kontos rückgängig zu machen. Bei SEPA-                       des Kreditinstituts sind Montag bis Freitag, aus-
Firmenlastschriften besteht dieses Recht nicht.              genommen Feiertage, 24. Dezember und Karfreitag.

War die zulasten des Kontos des Kunden ausgeführte           6.3. Durchführung und Dauer von Zahlungs-
SEPA-Lastschrift bzw. SEPA Firmenlastschrift vom             auftragen
Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde, der                Das Kreditinstitut stellt sicher, dass nach dem
Verbraucher ist, die Erstattung des belasteten               Eingangszeitpunkt der Betrag, der Gegenstand des
Betrages binnen 13 Monaten ab der Belastung und              Zahlungsvorganges ist, spätestens am Ende des
der Kunde, der Unternehmer ist, binnen dreier                folgenden Geschäftstages (bei in Papierform
Monate ab der Belastung verlangen. Die Frist wird            ausgelosten Zahlungsvorgängen am Ende des
jeweils nur ausgelöst, wenn das Kreditinstitut dem           zweitfolgenden Geschäftstages), beim Zahlungs-
Kunden die Information nach Kapitel II. Ziffer 7.H. der      dienstleister des Zahlungsempfängers einlangt.
AGB zur Verfügung gestellt hat.
                                                             Dieser Absatz findet auf folgende Zahlungsvorgänge
SEPA-Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften              Anwendung:
(B2B) können vom Kunden spätestens bis zum Ende              ‐ Zahlungsvorgänge in Euro innerhalb des EWR,
des Geschäftstages vor dem vereinbarten                      ‐ Zahlungsvorgänge, bei denen Beträge in Euro auf
Belastungstag widerrufen werden.                               ein Konto in einem nicht dem Euro Währungsgebiet
                                                               angehörenden EWR-Vertragsstaat transferiert
Das Kreditinstitut kann die Ausführung eines                   werden und in diesem die Währungsumrechnung
autorisierten Zahlungsauftrags nur ablehnen, wenn              durchgeführt wird.
‐ dieser nicht alle im Girokontovertrag und den
  Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt           Für Zahlungsvorgänge innerhalb des EWR, die nicht
  (insbesondere, wenn die erforderlichen Angaben             auf Euro, sondern auf eine andere Währung eines
  fehlen oder es an der notwendigen Deckung durch            EWR-Vertragsstaats lauten, beträgt die Ausführungs-
  Kontoguthaben fehlt); oder                                 frist maximal vier Geschäftstage.
‐ die Ausführung gegen unionsrechtliche oder
  innerstaatliche Regelungen oder gegen eine                 Bei Zahlungsaufträgen zugunsten von Empfänger-
  richterliche oder behördliche Anordnung verstoßen          konten, die bei Kreditinstituten außerhalb des EWR
  würde; oder                                                geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen in
‐ ein begründeter Verdacht besteht, dass die                 anderen Währungen als Euro oder einer Währung
  Ausführung eine strafbare Handlung darstellen              eines EWR-Vertragsstaats ist das Kreditinstitut
  würde.                                                     verpflichtet, für die raschest mögliche Bearbeitung
                                                             des Zahlungsauftrags Sorge zu tragen und hierfür –
Im Fall der Ablehnung der Ausführung eines Zah-              sofern vom Kunden nicht vorgegeben – geeignete
lungsauftrages wird das Kreditinstitut den Kunden in         weitere Kreditinstitute einzuschalten.
der mit dem Kunden vereinbarten Form so rasch wie
möglich, jedenfalls aber innerhalb der in Kapitel II.        6.4. Haftung des Kreditinstitutes für nicht erfolgte,
Ziffer 8.C. der AGB genannten Fristen, über die              fehlerhafte oder verspätete Ausführung von
Ablehnung informieren.                                       Zahlungsaufträgen
                                                             Das Kreditinstitut haftet gegenüber seinen Kunden
6.2. Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen                 bei Zahlungsaufträgen in Euro oder der Währung
Ein Auftrag im Auslandszahlungsverkehr ist beim              eines EWR-Vertragsstaats zugunsten eines im EWR
Kreditinstitut noch am selben Tag eingegangen, wenn          geführten Empfängerkontos für die ordnungsgemäße
der betreffende Auftrag beim Kreditinstitut an einem         und fristgerechte Ausführung des Zahlungsvorgangs
Geschäftstag bis 11:00 Uhr einlangt. SEPA-Zahlungs-          bis zum Eingang des Betrags beim Kreditinstitut des
aufträge, die elektronisch oder beleghaft erteilt            Empfängers.
wurden, sind beim Kreditinstitut noch am selben Tag
eingegangen, wenn der betreffende Auftrag beim               Ab dem Eingang des Betrags haftet das Kreditinstitut
Kreditinstitut an einem Geschäftstag bis 19:00 Uhr           des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die
einlangt.                                                    ordnungsgemäße weitere Ausführung des Zahlungs-
                                                             vorgangs.
Langt ein Auftrag (i) an einem Tag, der kein Ge-
schäftstag ist, oder (ii) an einem Geschäftstag nach         Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger
dem gemäß den beiden vorstehenden Sätzen jeweils             oder über diesen ausgelöst, haftet dessen Kredit-
anwendbaren Zeitpunkt ein, so ist dieser erst am             institut gegenüber dem Zahlungsempfänger
nächsten Geschäftstag eingegangen. Geschäftstage             ‐ für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zah-
                                                               lungsauftrags an das Kreditinstitut des Zahlers und
                                                                                                              Seite 8

bank99 AG                             Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                        bank99.at
                                         Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                     bank99.at/kontakt
                                                   UID: ATU 15354907                                  0800 099 099
‐ für die Bearbeitung des Zahlungsvorgangs entspre-          Kunden auf Berichtigung endet spätestens 13
  chend seinen Pflichten betreffend Wertstellung und         Monate nach dem Tag der Belastung.
  Verfügbarkeit.
                                                             Unabhängig von diesem Berichtigungsanspruch des
Das Kreditinstitut haftet gegenüber dem Kunden               Kunden sind im Einzelfall auch aufgrund anderer
darüber hinaus für alle von ihm zu verantwortenden           Rechtsgrundlage basierende Ansprüche gegenüber
Entgelte und Zinsen, die dem Kunden infolge der nicht        dem Kreditinstitut möglich.
erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des
Zahlungsvorganges in Rechnung gestellt werden.               7.1.2. Haftung des Kunden
                                                             Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvor-
6.5. Information zu einzelnen Zahlungsvorgängen              gänge auf der Nutzung eines verlorenen oder
Das Kreditinstitut wird dem Kunden unmittelbar nach          gestohlenen Zahlungsinstruments oder auf der
Durchführung einer Zahlungstransaktion auf dem mit           missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstru-
ihm für diesen Zweck vereinbarten Kommunikations-            ments, so ist der Kunde des Kreditinstitutes zum
weg nachfolgende Informationen je nach Vereinba-             Ersatz des gesamten dem Kreditinstitut daraus
rung in der Filiale zur Abholung oder zum Abruf über         entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde
das Online Banking oder Kontoauszugsdrucker                  den Eintritt des Schadens
bereithalten oder per Post zusenden:                         ‐ in betrügerischer Absicht ermöglicht oder
‐ eine Referenz, welche die Identifizierung des              ‐ durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung
  betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie              der ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen
  gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger;                Verwahrung und Verwendung von Zahlungsinstru-
‐ den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der           menten treffenden Pflichten herbeigeführt
  das Zahlungskonto des Kunden belastet wird, oder           hat.
  in der Währung, die im Zahlungsauftrag verwendet
  wird;                                                      Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig
‐ gegebenenfalls den dem Zahlungsvorgang zugrunde            verletzt, so ist die Haftung des Kunden für den
  gelegten Wechselkurs und                                   Schaden auf den Betrag von 50 Euro beschränkt.
‐ das Wertstellungsdatum der Belastung oder das
  Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags.                   Die Haftung des Kunden entfällt (ausgenommen den
                                                             im Punkt 7.1.2 erster Aufzählungspunkt angespro-
Des Weiteren wird das Kreditinstitut auf dem gleichen        chenen Fall) (i) für Zahlungsvorgänge, die nach seinem
Weg eine Aufstellung der im Vormonat für die Ab-             Auftrag an das Kreditinstitut, das Zahlungsinstru-
wicklung von Zahlungstransaktionen anfallenden               ment zu sperren, mittels dieses Zahlungsinstruments
Entgelte oder die vom Kunden zu entrichtenden                veranlasst werden, (ii) für nicht autorisierte Zah-
Zinsen dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung                  lungsvorgänge, bei welchen das Kreditinstitut keine
stellen. Diese Informationen werden dem Kunden               starke Kundenauthentifizierung verlangt, (iii) wenn die
sowohl als Auftraggeber als auch als Zahlungs-               missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstru-
empfänger zur Verfügung gestellt.                            ments für den Kunden nicht bemerkbar war oder der
                                                             Verlust des Zahlungsinstruments durch dem Kredit-
7. Haftung und Erstattungspflicht im                         institut zuzurechnende Handlungen oder Unter-
Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen                           lassungen verursacht wurde, oder (iv) wenn das
                                                             Kreditinstitut seinen Pflichten zur Bereitstellung der
7.1. Vom Kunden nicht autorisierte                           Möglichkeit einer kostenfreien Anzeige des Verlusts,
Zahlungsvorgänge                                             des Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwen-
                                                             dung des Zahlungsinstrumentes (§ 64 Abs 1 Z 2 ZaDiG
7.1.1. Berichtigung der Kontobelastung                       2018) oder der Sperre des Zahlungsinstrumentes (§
Wurde ein Zahlungsauftrag zulasten eines Kunden-             64 Abs 1 Z 3 ZaDiG 2018) nicht nachgekommen ist.
kontos ohne Autorisierung durch den Kunden durch-
geführt, so wird das Kreditinstitut unverzüglich das         7.2. Erstattung eines autorisierten, durch den
belastete Konto des Kunden wieder auf den Stand              Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
bringen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten        Der Kunde kann vom Kreditinstitut die Erstattung des
Zahlungsvorgang befunden hätte, d.h. insbesondere            seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-
die Belastung des Kontos mit dem Betrag des Zah-             Lastschriftmandates angelasteten Betrags binnen
lungsvorgangs mit Wertstellung der Belastung                 acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines
rückgängig machen. Der Kunde hat zur Erwirkung               Kontos verlangen. Das Kreditinstitut hat diesem
dieser Berichtigung das Kreditinstitut unverzüglich zu       Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäfts-
unterrichten, sobald er einen von ihm nicht autorisier-      tagen nachzukommen und die Belastung seines
ten Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des
                                                                                                              Seite 9

bank99 AG                             Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g                        bank99.at
                                         Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                     bank99.at/kontakt
                                                   UID: ATU 15354907                                  0800 099 099
Kontos mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstel-
lung zum Datum der Belastung des Kontos rückgängig
zu machen.

Bei SEPA-Firmenlastschriften besteht dieses Recht
nicht.

8. Beschwerden
Das Kreditinstitut bemüht sich, die Kunden in allen
Belangen des Bankgeschäfts bestmöglich zu
betreuen.

Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde
haben, wird das Kreditinstitut dieser Beschwerde
umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollten die
Kunden sich entweder an ihren Kundenberater oder –
wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Er-
ledigung erreicht werden kann – an die Geschäfts-
leitung des Kreditinstitutes/die Ombudsstelle des
Kreditinstitutes wenden.

Der Kunde kann sich mit seiner Beschwerde auch an
die Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichi-
schen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63,
1045 Wien wenden. Er kann damit aber auch die
Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090
Wien befassen.

Bei online abgeschlossenen Verträgen hat der Kunde
zudem die Möglichkeit, sich an die von der Europä-
ischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungs-
plattform zu wenden
(https://ec.europa.eu/consumers/odr).

Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusam-
menhang mit der Kontoführung oder den Zahlungs-
diensten sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die
dabei österreichisches Recht anzuwenden haben. Der
allgemeine Gerichtsstand des Kreditinstitutes ist aus
Punkt 1.1 ersichtli

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bank99 AG                            Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer 76198g       bank99.at
                                        Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien    bank99.at/kontakt
                                                  UID: ATU 15354907                 0800 099 099
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