Informationen über die Bank und ihre Wertpapierdienstleistungen - Kundeninformation gemäß WAG 2007 . Stand: Juni 2016
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Informationen über die Bank und ihre Wertpapierdienstleistungen Kundeninformation gemäß WAG 2007 . Stand: Juni 2016
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 2/26 Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) sind wir verpflichtet, Sie über folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen in Kenntnis zu setzen. A. Informationen über die Bank Bankhaus Krentschker & Co. AG Am Eisernen Tor 3, 8010 Graz Zentrale Vermittlung Kammer/Berufsverbände Tel.: +43 (0316) 8030-0 Wirtschaftskammer Österreich Sektion Banken Fax: +43 (0316) 8030 -38960 Wiedner Hauptstraße 63 E-Mail: mail@krentschker.at A-1040 Wien http://www.wko.at Zulassung Firmensitz Graz Verband österreichischer Banken und Bankiers FN 38021 p Börsegasse 11 Handelsgericht Graz A-1010 Wien UID: ATU28801703 http://www.voebb.at DVR0082678 Swift Code/BIC: KREC AT 2G Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vor- Bankleitzahl: 19520 schriften Konzession: konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 (1) Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz Bankwesengesetz (BWG) und das Wertpapieraufsichtsge- setz (WAG). Die aktuellen Fassungen aller anwendbaren Zuständige Aufsichtsbehörden Rechtsvorschriften sind unter http://www.ris.bka.gv.at zu Finanzmarktaufsicht (Bankenaufsicht) finden. Otto-Wagner-Platz 5 A-1010 Wien http://www.fma.gv.at B. Zusätzliche Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz Impressum: http://www.krentschker.at/impressum/ zu den banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen (im Einklang mit dem E-Commerce-Gesetz). Nachrichten, Links die uns außerhalb der banküblichen Geschäftsöffnungs- Auf den Internetseiten der Bankhaus Krentschker & Co. AG zeiten erreichen, werden erst am nächsten Bankarbeitstag befinden sich direkte Zugangsmöglichkeiten (Links) zu an- bearbeitet. deren Websites. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG über- prüft diese Websites nicht hinsichtlich Inhalt und Gesetz- Sprachen mäßigkeit. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG hat keinen Sie können mit uns in folgender Sprache kommunizieren: Einfluss auf die Gestaltung dieser Websites und distanziert Deutsch sich ausdrücklich von den dort dargestellten allenfalls un- gesetzlichen Inhalten. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG Unterlagen, welche die Bank dem Kunden übermittelt übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für solche bzw. aufgrund der einschlägigen Gesetze übermitteln Inhalte und haftet für derartige Inhalte auch nicht. muss (z. B. Informationen über Wertpapiere, Berichte über Wertpapiergeschäfte, „Wesentliche Anlegerinformati- E-Mails, Fax onen – Kundeninformationsdokument (KID)“) sind nur in An uns gesendete E-Mails und Faxnachrichten werden nur deutscher Sprache erhältlich.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 3/26 Datenschutz Geschäftsbericht Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Einklang Der Geschäftsbericht der Bankhaus Krentschker & Co. mit dem Datenschutzgesetz (DSG 2000) behandelt. AG steht jeweils ab dem 2. Quartal des darauffolgenden Geschäftsjahrs als pdf-Dokument auf unserer Website zur Beschwerden Verfügung: www.krentschker.at Sollten Sie wider Erwarten Beschwerden über uns bzw. unsere Dienstleistungen haben, können Sie sich Medieninhaber: an die zuständige Beschwerdestelle in der Bankhaus Bankhaus Krentschker & Co. AG Krentschker & Co. AG unter feedback@krentschker.at Am Eisernen Tor 3, 8010 Graz (Betreff: Beschwerde) wenden. Verlags- und Herstellungsort: Graz C. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung C.1. Gesetzliche Einlagensicherung Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen Einlagen bei der Bankhaus Krentschker & Co. AG Einlagensicherung der Banken & Bankiers G.m.b.H. (1) sind geschützt durch: Sicherungsobergrenze: 100.000,- EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden haben: „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,- EUR (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehre- Die Obergrenze von 100.000,- EUR gilt für jeden einzel- ren anderen Personen haben: nen Einleger (3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage (4) Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Börsegasse 1, 1010 Wien, Tel.: 01 533 98 03-0, office@einlagensicherung.at Weitere Informationen: www.einlagensicherung.at Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte): (1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensi- dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben cherungssystem: Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,- EUR auf einem Spar- Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagen- konto und 20.000,- EUR auf einem Girokonto, so werden sichrungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz werden ihm lediglich 100.000,- EUR erstattet. Falls Konten in ei- Ihre Einlagen bis zu 100.000,- EUR vom Einlagensiche- ner anderen Währung als Euro geführt werden, wird für die rungssystem erstattet. Berechnung der zu erstattenden Summe der Devisenmit- telkurs des Tages verwendet, an dem der Sicherungsfall (2) Allgemeine Sicherungsobergrenze: eingetreten ist. Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinsti- (3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten: tut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungs- Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von system entschädigt. Die betreffende Deckungssumme be- 100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Kon- trägt maximal 100.000,- EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, to, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 4/26 einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Verei- ber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kredi- Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der tinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. In Fäl- Berechnung der Obergrenze von 100.000,- EUR allerdings len, in denen Einlagen über 100.000,- EUR hinaus gesichert zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einle- sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der Einleger an gers behandelt. In einigen Fällen (wenn die Einlagen aus das Einlagensicherungssystem, der grundsätzlich innerhalb Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die genutzten Wohnimmobilien resultieren oder gesetzlich Sicherungseinrichtung zu stellen ist. vorgesehene soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte Soweit der Einleger dem Kreditinstitut aufrechenbare Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa Heirat, Schei- Verbindlichkeiten schuldet, die vor oder spätestens zum dung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden, oder Tod anknüpfen oder auf der Auszahlung von Versi- werden diese im Sicherungsfall gegen seine erstattungsfä- cherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für higen Einlagen aufgerechnet. aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher Bei Gemeinschaftskonten werden die erstattungsfähigen strafrechtlicher Verurteilung beruhen und der Sicherungs- Einlagen im Sicherungsfall zu gleichen Teilen auf die Ein- fall jeweils innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift leger verteilt, außer die Einleger des Gemeinschaftskontos des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Ein- haben dem Kreditinstitut vor Eintritt des Sicherungsfalls lagen auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden schriftlich besondere Regelungen für die Aufteilung der können, eintritt) sind Einlagen über 100.000,- EUR hin- Einlagen übermittelt. aus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über www.einlagensicherung.at. C.2. Gesetzliche Anlegerentschädigung (4) Erstattung: Welche Forderungen sind von der Anlegerentschädi- Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Ein- gung erfasst? lagensicherung der Banken & Bankiers G.m.b.H., Börsegasse 1, 1010 Wien, Tel.: 01 533 98 03-0, Grundsätzlich sämtliche Forderungen gegen das Kreditin- office@einlagensicherung.at, www.einlagensicherung.at. stitut aus – der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,- EUR) spä- andere (Depotgeschäft), testens innerhalb von 20 Arbeitstagen, vom 01.01.2019 – dem Handel des Kreditinstituts mit Geldmarktinstru- bis zum 31.12.2020 innerhalb von 15 Arbeitstagen, vom menten, Finanzterminkontrakten, Zinsterminkontrak- 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 innerhalb von 10 Arbeitsta- ten, Forward Rate Agreements, Zins- und Devisens- gen und ab dem 01.01.2024 innerhalb von 7 Arbeitstagen waps sowie Equity Swaps, Wertpapieren und daraus erstattet. Bis zum 31.12.2023 haben die Sicherungsein- abgeleiteten Instrumenten, richtungen, wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten – der Teilnahme des Kreditinstituts an der Emission Drit- Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt ter (Loroemissionsgeschäft), des Sicherungsfalls an die Einleger erstatten können, dem – der Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungs- Einleger auf Antrag einen angemessenen Betrag der ge- beiträgen und Selbständigenvorsorgebeiträgen (Be- deckten Einlagen innerhalb von 5 Arbeitstagen auszuzah- triebliches Vorsorgekassengeschäft), len, um dessen Lebenshaltungskosten zu decken. – der Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfo- lios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspiel- Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht raum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstru- Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstat- mente enthält (Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 tungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen Abs. 2 Z 2 WAG 2007). sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www. einlagensicherung.at. Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kundendepot liegen, werden von der Bank lediglich verwahrt. Sie stehen Weitere wichtige Informationen: im Eigentum des Kunden und sind ihm auf Wunsch jeder- Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im All- zeit auszufolgen oder auf ein von ihm benanntes anderes gemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für Depot zu übertragen. Sie sind daher grundsätzlich weder bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der ein Fall für die Einlagensicherung noch für die Anlegerent- Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mit- schädigung. geteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darü-
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 5/26 Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kundende- re im Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls zu bestimmen. pot liegen, von der Bank im Sicherungsfall allerdings nicht weisungsgemäß auf ein anderes Depot übertragen oder Gibt es einen Selbstbehalt? ausgefolgt werden können, sind im Rahmen der Anlege- Bei Anlegern, die keine natürlichen Personen sind, ist die rentschädigung bis zum Höchstbetrag von EUR 20.000,- Zahlungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 % der gesichert. Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt (§ 47 Abs. 1 ESAEG). Hier kommt also, anders als bei der Forderungen aus Guthaben von Konten, die sowohl als ge- Einlagensicherung, ein Selbstbehalt in Höhe von 10% zum deckte Einlage als auch als sicherungspflichtige Forderung Tragen. aus Wertpapiergeschäften entschädigt werden könnten, sind als gedeckte Einlage im Rahmen der Einlagensiche- Wann bekomme ich im Sicherungsfall mein Geld? rung zu entschädigen (§ 51 Abs 1 ESAEG). Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Höhe und Berechti- Beträge, die aus dem Rückfluss aus Wertpapieren des Kun- gung durch die Sicherungseinrichtung auszuzahlen. In be- den stammen (z.B. Dividendenerträge, Kuponauszahlun- stimmten Fällen kann die Auszahlung ausgesetzt werden. gen, Tilgungen oder Verkaufserlöse), sind als Guthaben auf einem Konto des Kunden im Rahmen der Einlagensicherung Muss ich einen Antrag auf Entschädigung stellen? bis zum Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,- ge- Ja. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der sichert. Erträgnisse, die zwischen Eintritt des Sicherungs- Anlegerentschädigung ist ein Antrag an die Sicherungs- falls und der Auszahlung des gesicherten Betrags anfallen, einrichtung erforderlich. Der Anleger muss sich zudem werden im Rahmen der Anlegerentschädigung berücksich- legitimieren. Im Sicherungsfall wird auf der Website der tigt (§ 50 Abs 2 ESAEG). Sicherungseinrichtung ein entsprechendes Formular ab- rufbar sein. Bitte beachten Sie, dass das ESAEG in § 47 Abs 2 be- stimmte Forderungen aus Wertpapiergeschäften von der Gibt es eine Frist für die Antragstellung? Sicherung im Rahmen der Anlegerentschädigung aus- Ja. Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind inner- schließt. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für halb eines Jahres ab Eintritt des Sicherungsfalls bei der Si- die Inanspruchnahme können Ansprüche aus Einlagensi- cherungseinrichtung anzumelden. cherung und Anlegerentschädigung unabhängig vonein- ander geltend gemacht werden, eine Zusammenrechnung Was kann ich tun, wenn ich diese Frist versäumt habe? findet nicht statt. Wenn Sie unverschuldet (z.B. Krankheit, Dienstreise) nicht in der Lage waren, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, und dies Wie wird die Höhe der Forderung berechnet? der Sicherungseinrichtung nachweisen können, können Sie Die Höhe der Forderung ist nach dem Marktwert der Wertpapie- diesen auch nach Ablauf der oben genannten Frist stellen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung: Einlagensicherung Anlegerentschädigung EUR 100.000,- Auszahlungshöchstbetrag: in bestimmten Fällen EUR 500.000,- EUR 20.000,- (§ 12 ESAEG) Selbstbehalt: Nein bei nicht-natürlichen Personen 10 % Bis 31.12.2018: 20 Arbeitstage Vom 01.01.2019 bis 31.12.2020: 15 Arbeitstage Auszahlungsfristen: 3 Monate Vom 01.01.2021 bis 31.12.2023: 10 Arbeitstage Ab 01.01.2024: 7 Arbeitstage Nein Kundenantrag Ausnahme: Zeitlich begrenzt gedeckte Ja erforderlich: Einlagen (§ 12 ESAEG)
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 6/26 Ergänzende Informationen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie online unter www. krentschker.at/einlagensicherung. Dort ist auch der vollständige Gesetzestext des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) ersichtlich. D. Sicherung von Kundenvermögen D.1. Im Inland erworbene Wertpapiere Co. AG auf Rechnung des Kunden am gesamten Deckungs- Im Inland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig in bestand im Ausland hält. Österreich – bei einem von der Bankhaus Krentschker & Co. AG beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Die Ver- Bei einer Verwahrung im Ausland kommen ausländische wahrung erfolgt üblicherweise bei der Wertpapiersammel- Rechtsvorschriften und Usancen zur Anwendung. bank der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) bzw. bei einem anderen Kreditinstitut mit einer Berechtigung D.3. Haftung der Bankhaus Krentschker & Co. AG für das Depotgeschäft. Werden Wertpapiere im Inland ver- Die Bankhaus Krentschker & Co. AG haftet im Rahmen der wahrt, erfolgt dies in der Regel in Form einer Girosammel- Wertpapierverwahrung für ein Verschulden des Drittver- verwahrung. Die Rechte der Kunden werden dadurch nicht wahrers dem Privatkunden gegenüber nach den Grundsät- beeinträchtigt, da insbesondere der Umfang der Wertpa- zen der Erfüllungsgehilfenhaftung des § 1313a Allgemeines piere der Kunden jederzeit festgestellt werden kann. Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) wie für eigenes Verschul- den. Bei einer Verwahrung in Österreich kommt österreichi- sches Recht zur Anwendung. D.4. Bankgeheimnis Wir sind gesetzlich zur Einhaltung des Bankgeheimnisses D.2. Im Ausland erworbene Wertpapiere verpflichtet. Aus diesem Grund können wir bei Anfragen Im Ausland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig im ausländischer Emittenten zur Offenlegung von Aktionären Ausland – bei einem von der Bankhaus Krentschker & Co. und Inhabern von Forderungswertpapieren keine Auskunft AG beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Werden Wert- erteilen. Dadurch können den betroffenen Aktionären und papiere im Ausland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in Inhabern von Forderungswertpapieren je nach nationaler Form der Wertpapierrechnung. Dabei wird dem Kunden ein Gesetzgebung Nachteile wie beispielsweise Entfall der Di- Anspruch auf Lieferung der Wertpapiere im Umfang jenes vidende, Entzug des Stimmrechtes und Einschränkung der Anteils gutgeschrieben, den die Bankhaus Krentschker & Handelbarkeit erwachsen. E. Kundenprofil und Kundenkategorien Im Zentrum unserer Bemühungen stehen immer unsere Kunden. Damit Sie persönlich und zielgerichtet beraten wer- den können, ist ein ausführlicher Informationsaustausch zwischen Ihnen und Ihrem Kundenbetreuer notwendig. E.1. Kundenprofil Umfang der Beratungsleistung hängt wesentlich davon ab, Als unser Kunde können Sie darauf vertrauen, dass Sie in welchem Ausmaß Sie über Ihre persönliche Situation bestmöglich beraten werden. Bevor Ihr Kundenbetreuer Ih- Auskunft erteilen. Je detaillierter Ihre Angaben sind, des- nen ein Angebot stellen kann, muss er von Ihnen umfang- to präziser kann Ihr Kundenbetreuer auf Ihre Bedürfnisse reiche Informationen einholen. Die erhobenen Daten benö- eingehen und zielgerichtete Empfehlungen geben. Falls Sie tigen wir, um Ihnen zielgerichtete Empfehlungen geben zu nicht bereit sind, das vom Gesetz vorgesehene Mindest- können. Außerdem sollen Sie dadurch die Konsequenzen maß an Auskünften zu erteilen, dürfen wir keine Empfeh- und die Tragweite der empfohlenen Finanzinstrumente ein- lungen geben. schätzen können. E.2. Kundenkategorien Das WAG 2007 definiert genau den Umfang der zu erhe- Das WAG 2007 sieht drei Kategorien von Anlegertypen vor: benden Daten. Dazu zählen die Erfassung von Kundenka- „Privatkunde“, „Professioneller Kunde“ und „Geeignete tegorie, Kundenvermögen, Einkommensverhältnissen, Gegenpartei“. Zur Unterscheidung dienen genau definier- Anlagezweck, Anlagedauer, Risikobereitschaft und Kennt- te Kriterien. Der Kundenbetreuer nimmt die Zuordnung zu nissen über bzw. Erfahrungen mit Finanzinstrumenten. Der einer der drei Kategorien vor. Er orientiert sich dabei an
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 7/26 jenen Informationen, die ihm zur Verfügung stehen. Eine Im Zuge der Anlageberatung wird nur die Eignungsprüfung Änderung der Kundenkategorie kann erst nach Antragstel- durchgeführt. Es werden entsprechende finanzielle Vermö- lung durch Sie und nach Überprüfung der gesetzlich ver- gensverhältnisse vorausgesetzt. pflichtenden Kriterien durch uns vorgenommen werden. Abhängig von der zugewiesenen Kundenkategorie sieht Dieser Kundenkategorie können angehören: das WAG 2007 ein bestimmtes Schutzniveau für Sie vor. Eine Änderung der Kundenkategorie führt demnach auch – Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften, zu einer Veränderung Ihres Schutzniveaus. Kapitalanlagegesellschaften, Pensionsfonds – Staaten, Länder, Regionalregierungen E.2.1. Kundenkategorie „Privatkunde“ – Zentralbanken, supranationale Unternehmen Kunden der Kategorie „Privatkunde“ genießen den höchs- (Weltbank, Internationaler Währungsfonds, ten Anlegerschutz. Dabei sind umfangreiche Informations- Europäische Investitionsbank) und Aufklärungspflichten zu erfüllen. Ebenso muss im Zuge – Großunternehmen, die mindestens zwei der der Anlageberatung eine Eignungs- und Angemessenheits- folgenden Anforderungen erfüllen: prüfung vorgenommen werden. • Bilanzsumme: 20 Mio. Euro Dieser Kundenkategorie können aber nicht nur Verbrau- • Nettoumsatz: 40 Mio. Euro cher angehören, sondern auch freiberuflich Tätige, Unter- • Eigenmittel: 2 Mio. Euro nehmen und sonstige nicht-natürliche Personen. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um Privat- oder Betriebsver- E.2.3. Kundenkategorie „Geeignete Gegenpartei“ mögen handelt. Auch die Höhe des veranlagten Vermögens Um als geeignete Gegenpartei eingestuft und behandelt zu ist unerheblich. werden, müssen die Voraussetzungen des „Professionellen Kunden“ erfüllt sein. Geeigneten Gegenparteien kommt E.2.2. Kundenkategorie „Professioneller Kunde“ das niedrigste Schutzniveau des WAG 2007 zu. Für Kunden Kunden der Kategorie „Professioneller Kunde“ verfügen dieser Kategorie findet keine Anlageberatung im Sinne des über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Veran- Punktes F.2.1. statt. Wird jedoch diesen Kunden gegenüber lagungsgeschäft. Sie können die jeweiligen Risiken korrekt eine Anlageberatung oder Portfolioverwaltung erbracht, und umfassend beurteilen und steuern. werden sie als „Professionelle Kunden“ behandelt. F. Beratungsprozess F.1. Eignungs- und Angemessenheitsprüfung Im Zuge einer Anlageberatung prüft Ihr Kundenbetreuer Sollen wir für Sie Dienstleistungen im Rahmen der Port- die Aktualität Ihres Kundenprofils und passt es - falls erfor- folioverwaltung erbringen, müssen wir vorab insbesondere derlich - an die veränderten Verhältnisse an. Anhand Ihres Ihre finanziellen Verhältnisse, Ihre Kenntnisse und Erfah- Kundenprofils wird Ihr Kundenbetreuer feststellen, ob das rungen, Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft erhe- empfohlene Finanzinstrument zu Ihnen passt. Er prüft also, ben. Teilen Sie uns diese Informationen nicht oder nicht ob bei Ihnen ausreichende finanzielle Verhältnisse vorhan- vollständig mit, dürfen wir aufgrund der einschlägigen ge- den sind, welches Risiko Sie bereit sind einzugehen und ob setzlichen Vorschriften keine Portfolioverwaltung für Sie das Finanzinstrument Ihrem Anlageziel (Anlagezweck und vornehmen. Anlagedauer) entspricht (= Eignungsprüfung). Ebenso prüft er, ob Sie über die Chancen und Risiken des jeweili- F.1.1. Begriffsdefinition Risikoreiche Werte gen Finanzinstruments Bescheid wissen und über die ent- Ein risikoreicher Wert zeichnet sich durch hohe Volatilität sprechenden Erfahrungen verfügen (= Angemessenheits- (Maß für Wertschwankungen wie z.B. Schwankung des prüfung). Wertpapierkurses oder des Zinsniveaus) aus. Mit steigen- der Volatilität steigt das Risiko, dass der tatsächliche Ertrag Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Finanzinstru- nicht dem erwarteten Ertrag entsprechen wird. Einerseits ment nicht geeignet und/oder nicht angemessen ist, wird steigen dadurch die Ertragschancen, andererseits erhöht Sie Ihr Kundenbetreuer darauf hinweisen, eine Warnung sich auch das Verlustrisiko – bis hin zum Totalverlust. aussprechen und von einer Empfehlung Abstand nehmen. Bestehen Sie trotzdem auf dem Abschluss des Geschäfts, Das Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität können Sie das Produkt nur beratungsfrei erwerben. des Emittenten (Fähigkeit, seinen Verpflichtungen, wie z.B.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 8/26 Tilgungszahlungen und Zinszahlungen, nachzukommen) F.2. Anlageberatungsgeschäft und beratungsfreies beeinflusst. Je schlechter die Bonität des Emittenten ist, Geschäft desto höher wird die prognostizierte Zinszahlung sein, des- Wodurch unterscheiden sich Anlageberatungsgeschäft und to höher ist aber auch das (Ausfalls-)Risiko, was die Rück- beratungsfreies Geschäft? zahlung des eingesetzten Kapitals und die Zinszahlungen betrifft. – Im ersten Fall beruht Ihre Anlageentscheidung auf der Empfehlung Ihres Kundenbetreuers. Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation – Im zweiten Fall beruht sie auf Ihrer Willenserklärung, eines Anlegers werden beispielsweise Aktien, Aktienfonds, das Finanzinstrument ohne Beratung anschaffen zu Optionen, etc. als risikoreiche Werte angesehen. Weite- wollen. re risikoreiche Anlageformen, wie z.B. Unternehmens- anleihen, Unternehmensbeteiligungen, fondsgebundene F.2.1. Anlageberatungsgeschäft Lebensversicherungen mit einem hohen Aktienanteil, etc., Das Anlageberatungsgeschäft umfasst die Anlageberatung werden ebenfalls dieser Position hinzugerechnet. und das Vermögensmanagement. Es ist gekennzeichnet durch das Empfehlen eines Finanzinstruments oder einer Auf Basis der risikoreichen Werte im Verhältnis zur Ge- Wertpapierdienstleistung, das/die auf Sie abgestimmt ist. samtvermögenssituation eines Anlegers lässt sich fest- Die Empfehlung erfolgt aufgrund des ermittelten Kunden- stellen, ob die Veranlagungsstruktur im Hinblick auf den profils und auf Basis Ihrer Produktkenntnisse. Sie werden Risikoanteil für einen Anleger geeignet ist. hierbei umfassend über das empfohlene Finanzinstrument informiert. F.1.2. Begriffsdefinition Risikoarme Werte Ein risikoarmer Wert zeichnet sich durch niedrige Volatilität Im Rahmen der Anlageberatung endet unsere Bera- aus. Mit sinkender Volatilität sinkt das Risiko, dass der tat- tungspflicht mit der Ausführung Ihres Auftrags. Für sächliche Ertrag nicht dem erwarteten Ertrag entsprechen die laufende Betreuung stehen Ihnen spezielle Dienstleis- wird. Einerseits sinken dadurch die Ertragschancen, ande- tungen zur Verfügung, z. B. ein Vermögensmanagement- rerseits reduziert sich auch das Verlustrisiko. vertrag. Das Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität des In der Folge werden wir Sie über eingetretene Änderungen, Emittenten beeinflusst. Je besser die Bonität des Emitten- die den Wert der Anlageformen beeinflussen, nur dann in- ten ist, desto niedriger ist das (Ausfalls-)Risiko. formieren, wenn Sie danach fragen und wenn uns diese Informationen zur Verfügung stehen. Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation eines Anlegers werden beispielsweise Anleihen in Euro von Eine Empfehlung liegt dann vor, wenn wir einen Vorschlag Emittenten mit einer sehr guten Bonität als risikoarme Wer- für ein Veranlagungsprodukt abgeben, welches für Sie ge- te angesehen. Weitere Sparformen, wie z.B. Sparbücher, eignet und angemessen ist (z. B. kaufen, verkaufen, halten, Bausparverträge, etc., werden ebenfalls dieser Position ausüben von Rechten etc.). hinzugerechnet. Eine Empfehlung liegt jedoch nicht vor, wenn wir Sie allge- F.1.3. Begriffsdefinition Emittenten guter Bonität mein über eine Wertpapierart sowie über Veranlagungspro- Ein Emittent guter Bonität ist ein Schuldner (z.B. Staat, dukte in öffentlichen Medien informieren. Ebenso handelt Bank, Unternehmen, etc.), von dem erwartet wird, dass er es sich nicht um eine Empfehlung, wenn wir mit Ihnen über aufgrund seiner finanziellen Lage die Zinsen seiner eigenen das Marktgeschehen sprechen oder Ihnen bloß Informati- Wertpapieremissionen laufend bedienen und sie jederzeit onsmaterial zur Verfügung stellen. tilgen kann. F.2.2. Beratungsfreies Geschäft Zur Einschätzung der Bonität können vorhandene Ratings Beim beratungsfreien Geschäft prüfen wir, ob Ihre Anlage- (Risikoeinschätzung) internationaler Ratingagenturen (z.B. entscheidung angemessen ist. Die Prüfung, ob Ihre Anla- Standard & Poor’s, Moody´s, Fitch) herangezogen wer- geentscheidung geeignet ist, kann unterbleiben. Fällt die den. Ratings basieren auf einer umfassenden Analyse Angemessenheitsprüfung negativ aus, so werden Sie von des Schuldners, wie z.B. Rentabilität, Eigenkapital, Wett- uns in standardisierter Form gewarnt. bewerbsposition, Management, etc. und werden in Form einer Kennzahl dargestellt. Liegt kein Rating vor, kann die Ein beratungsfreies Geschäft liegt dann vor, Bonität des Schuldners z.B. auch durch eine interne Risi- – wenn Sie Ihren Anlagewunsch bereits genau geäußert kobewertung der Bank (vergleichbar mit einem Rating) be- haben urteilt werden. – wenn durch uns keine persönliche Empfehlung erfolgt
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 9/26 – wenn Sie im Falle eines negativen Ergebnisses der Eig- Eine Anlageberatung wird grundsätzlich persönlich durch nungs- und/oder Angemessenheitsprüfung trotzdem Ihren Kundenbetreuer oder einen anderen berechtigten auf Auftragsdurchführung bestehen Mitarbeiter der Bankhaus Krentschker & Co. AG erbracht – wenn eine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung – entweder bei einem mit Ihnen vereinbarten Bera- nicht durchgeführt werden kann (etwa, wenn Sie die tungsgespräch innerhalb oder außerhalb der Bank- nötigen Auskünfte für die Erhebung des Kundenprofils räumlichkeiten. nicht erteilen) – wenn Sie Ihre Geschäfte selbstständig über netbanking In Ausnahmefällen können Sie mit Ihrem Kundenbetreuer abwickeln auch Anlageberatungsgeschäfte mittels Telekommunikati- on abwickeln. Ihr Kundenbetreuer wird in diesem Fall eine F.2.2.1. Aufträge mittels Telekommunikation Eignungs- und Angemessenheitsprüfung durchführen und Aufträge, die Sie telefonisch oder per Fax an uns weiter- Ihnen sämtliche notwendigen Kunden- und Produktunter- leiten, werden in der Regel nur durchgeführt und als be- lagen im Zuge der Anlageberatung zusenden. Auf Ihren ratungsfreie Geschäfte abgewickelt. Wir führen in diesen Wunsch kann die Zusendung der Unterlagen auch mittels Fällen eine Angemessenheitsprüfung durch. Fällt die Ange- E-Mail erfolgen. Diese Art der Zusendung werden wir aller- messenheitsprüfung negativ aus, so werden Sie von uns in dings nur dann vornehmen, wenn Sie uns vorher erklären, standardisierter Form gewarnt. dass Sie ausdrücklich damit einverstanden sind, dass Ih- nen die erforderlichen Unterlagen elektronisch übermittelt Informationen, Marktkurse und Einschätzungen stellen werden. keine Empfehlungen dar, bestimmte Geschäfte zu tätigen oder zu unterlassen. F.2.2.2. Aufträge mittels netbanking Aufträge mittels netbanking nehmen wir als beratungsfreie Sie müssen uns ausdrücklich versichern, Geschäfte zur Abwicklung entgegen. Auch hier treffen – dass Sie über das erforderliche Wissen und die nötige sinngemäß die unter Punkt F.2.2.1. genannten Kriterien zu. Erfahrung hinsichtlich der Geld- und Kapitalmärkte bzw. der gewählten Veranlagungsprodukte verfügen – und dass Sie über diesbezügliche Chancen und Risiken sowie allfällige (Börse-) Usancen Bescheid wissen.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 10/26 F.3. Vermögensmanagement Das Vermögensmanagement ist die Verwaltung eines Portfolios für Kunden mit einem Ermessensspielraum im Rah- men des Kundenmandats bzw. der Anlagerichtlinien, sofern dieses Portfolio ein oder mehrere Veranlagungsprodukte enthält. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen werden Sie vor Vertragsabschluss speziell über die gewählte Anlagestrategie bzw. Vermögensstruktur sowie über die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert. Die Benchmark gem. § 40 Abs. 1 Z 1 WAG ist eine Vergleichsgröße, anhand derer die Dienstleistungen der Bankhaus Krentschker & Co. AG beurteilt werden können. Die jeweils aktuell gültige Zusammensetzung der Benchmark kann dem halbjährlichen Vermögensmanagementbericht und der am Schalter zur Einsicht aufliegenden Kundeninformationsmap- pe entnommen werden. Zum Erstellungsdatum dieser Broschüre wurde die Benchmark für die folgenden Vermögens- strukturen (fondsgebundenes Vermögensmanagement) im Vermögensmanagement wie folgt festgelegt: Vermögensstruktur Benchmark 100 % Anleihen iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5 70 % Anleihen, 15 % Aktien und 73 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5 15 % alternative Anlageklassen 15 % MSCI World EUR 6% GSCI Total Return Index (SPI) 6% Gold Spot Rate 70 % Anleihen 70 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5 30 % Aktien 30 % MSCI World EUR 50 % Anleihen, 25 % Aktien und 55 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5 25 % alternative Anlageklassen 25 % MSCI World EUR 10 % GSCI Total Return Index (SPI) 10 % Gold Spot Rate 50 % Anleihen 50 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5 50 % Aktien 50 % MSCI World EUR 30 % Anleihen, 55 % Aktien und 33 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5 15 % alternative Anlageklassen 55 % MSCI World EUR 6% GSCI Total Return Index (SPI) 6% Gold Spot Rate 30 % Anleihen 30 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5 70 % Aktien 70 % MSCI World EUR 100 % Aktien MSCI World EUR Stand: Juni 2016 Für individuelle Vermögensmanagementvereinbarungen wird im Rahmen der Festlegung der Anlagerichtlinien bzw. der Vermögensstruktur eine Benchmark definiert.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 11/26 G. Vorteile für die Bank G.1. Vorteile im Wertpapiergeschäft Bei der Durchführung von Wertpapierleistungen werden im Rahmen bestehender Verträge mit Dritten – z. B. mit Fonds- gesellschaften – Vorteile („Verkaufsanreize“) entgegengenommen und unsererseits einbehalten. Diese Vorteile von Dritten dienen dazu, die Qualität unserer Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern bzw. die Qualität unserer Kundenbetreuung langfristig zu sichern. Wir erklären ausdrücklich, dass die Annahme solcher Vorteile unser Handeln im besten Interesse unserer Kunden nicht beeinträchtigt. Für folgende Wertpapierarten werden von Dritten jährliche Vergütungen für die Vermittlung von Produkten geleistet. Dies entspricht einer international üblichen Praxis. Immobilienaktien 0 % bis 0,50 % ERSTE-SPARINVEST-Fonds Immobilien-Genussrechte 0 % bis 0, 10 % Aktienfonds 0 % bis 0,50 % Wohnbauanleihen 0 % bis 0,45 % Rentenfonds 0 % bis 0,30 % Strukturierte Anleihen 0 % bis 0,50 % Spezialfonds 0 % bis 1,00 % Sonstige Anleihen 0 % bis 0,50 % Zertifikate 0 % bis 0,50 % Sonstige Investmentfonds 0 % bis 2,00 % Prozentangaben beziehen sich bei Fonds auf den Rechenwert*, bei allen anderen Wertpapierkategorien auf den Kurswert**. * Rechenwert nennt man den Wert eines Fondsanteiles, der durch ** Der Kurswert ist der Peis, der für Wertpapiere gezahlt wird. folgende Rechnung (daher der Name) banktäglich durch die De- • Bei Prozentnotierungen des Kurses ergibt sich der Kurswert aus potbank ermittelt wird: Die Summe aller in einem Fondsvermögen dem Nominalbetrag mal dem Kurs dividiert durch 100. befindlichen Wertpapiere, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen • Bei Stücknotierungen ergibt sich der Kurswert aus dem und sonstiger Rechte abzüglich allfälliger Verbindlichkeiten - kurz Nominalbetrag mal dem Stückpreis. der Inventarwert - wird durch die Anzahl der ausgegebenen Antei- le dividiert. Bei den ERSTE-SPARINVEST-Fonds handelt es sich um Eigenprodukte iSd § 75 Abs 6 WAG, weil die Emitten- tin mit uns über die Gesellschafterstruktur verbunden ist. Wir achten aber darauf, dass die Kundenbetreuer die ERSTE-SPARINVEST-Fonds nur dann empfehlen, wenn die Gründe für die Empfehlung objektiv nachvollziehbar und dokumentiert sind. Keine jährlichen Vergütungen (wie oben beschrieben) er- – Einladungen und Geschenke in jenem geringfügigen Aus- halten wir maß annehmen, wie es zwischen Geschäftspartnern üblich und zulässig ist – beispielsweise in Form von Einladungen – für Beteiligungen an geschlossenen Fonds in Form von zu kulturellen Veranstaltungen und Geschäftsessen in Re- Kommanditgesellschaften oder vergleichbaren Rechts- staurants. Diesbezüglich gibt es bankintern genaue Vorga- formen (über diese werden zwar keine Wertpapiere ben. Verstößt ein Mitarbeiter gegen diese Vorgaben, so ist ausgegeben, sie stellen aber gleichfalls Veranlagungs- das mit dienstrechtlichen Konsequenzen verbunden. formen dar) – sowie für Aktien im Zuge von Kapitalmaßnahmen. G.2. Vorteile im Vermögensmanagement Im Rahmen des Vermögensmanagements werden Dritten Es ist aber möglich, dass hier bei Vertragsabschluss ein- keine Vorteile gewährt und von Dritten keine Vorteile ent- malige Vergütungen von Dritten geleistet werden. Die Höhe gegengenommen. Allfällige Bestandsprovisionen werden der Provisionszahlungen bei Beteiligungen kann 0 % bis 10 % den jeweiligen Fonds bzw. dem Kunden direkt (je nach Um- betragen und bei Aktien 0 % bis 3 %. Darüber hinaus kann setzung im Vermögensmanagement) gutgeschrieben und die Bankhaus Krentschker & Co. AG – unter der Vorausset- kommen damit dem Kunden zu Gute. zung, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 12/26 H. Informationen über die Durchführungsgrundsätze Die Bankhaus Krentschker & Co. AG führt Kundenaufträge entweder als Festpreisgeschäfte oder selbst (Selbsteintritt) oder als Kommissionsgeschäfte durch. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Regelungen zur Erzielung der bestmög- lichen Auftragsausführung dafür Sorge zu tragen, dass in der Regel ein gleichwertiges Ergebnis durch Selbsteintritt erzielt wird, das die Bankhaus Krentschker & Co. AG auch durch Ausführung des Auftrags als Kommissionär erzielen würde. Davon unbeschadet steht dem Kunden eine Kundenweisung gemäß H.1.9. offen, falls ein Handel an einem alternativen Ausführungsplatz möglich ist, zu dem die Bankhaus Krentschker & Co. AG Zugang hat. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG wird Kommissionsaufträge, insbesonders Aktien ihrer Kunden, an die Erste Group Bank AG (im Folgenden kurz „Erste Group“ genannt) zur Ausführung weiterleiten. Die Wahl der Erste Group erfolgt auf- grund der Berücksichtigung der besonderen Leistungsbeziehungen. Nach sorgfältiger Prüfung auf Basis der gesetzlichen Anforderungen ist die Bankhaus Krentschker & Co. AG der Auffassung, dass die Erste Group die bestmögliche Ausführung von weitergeleiteten Aufträgen für ihre Kunden gewährleistet. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die Erste Group ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bankhaus Krentschker & Co. AG abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwick- lung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften und berücksichtigt die speziellen Anforderungen der Bank- haus Krentschker & Co. AG. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die Erste Group der Bankhaus Krentschker & Co. AG auch die notwendige Infrastruktur und die benötigten Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit und Wahr- scheinlichkeit der Ausführung. Weitere Synergieeffekte werden erzielt durch die Bereitstellung von: – Orderrouting, Abrechnungsund Abwicklungsfunktionalitäten – Marktzugängen über die Erste Group – Wartung und Weiterentwicklung der EDV-Systeme – Support-Leistungen im Tagesgeschäft wie Hotline-Funktion oder Notfall-Support bei Systemausfällen – Unterstützung und Interessenvertretung in Gremienund Projektarbeit – konkurrenzfähigen Datenverarbeitungssystemen für die Orderbearbeitung im Filialgeschäft und Brokerage im Einklang mit unseren Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen H.1. Information über die Durchführungsgrundsätze der Erste Group H.1.1. Einleitung Kunden der Bankhaus Krentschker & Co. AG durchführt. Die Erste Group hat im Einklang mit den Vorschriften des Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an inländischen WAG 2007 Leitlinien dafür festgelegt, wie sie Aufträge der Investmentfonds und Immobilien-Investmentfonds sowie Kunden der Bankhaus Krentschker & Co. AG ausführen von Anteilen an ausländischen Kapitalanlagefonds, deren wird, um gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für den Vertrieb in Österreich zulässig ist, über eine Depotbank Kunden zu erreichen. Diese Leitlinien werden als Durchfüh- ist nach dem WAG 2007 keine Ausführung von Kunden- rungsgrundsätze bezeichnet. aufträgen im vorgenannten Sinne und unterliegt demnach nicht den unter H.1.1. genannten Kriterien. Die Ausgabe Nachstehend werden die wesentlichen Inhalte der Durch- und Rücknahme von Anteilen an allen anderen Arten von führungsgrundsätze dargestellt. Investmentfonds, die nicht unter die Beschreibung des vo- rangeführten Satzes fallen (z.B. Anteile an ausländischen H.1.2. Anwendungsbereich Kapitalanlagefonds, deren Vertrieb in Österreich nicht zu- Die Durchführungsgrundsätze gelten für die Abwicklung lässig ist), wird die Erste Group ausnahmslos nur dann aus- von Kauf- und Verkaufsaufträgen von Finanzinstrumenten führen, sofern der Kunde der Bankhaus Krentschker & Co. im Sinne des WAG 2007, welche die Erste Group für die AG eine Kundenweisung erteilt. Exchange Traded Funds
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 13/26 (ETFs) als spezielle Art von Investmentfonds werden durch Group Leitlinien für die Zusammenlegung und Zuordnung die Erste Group ausschließlich börslich durchgeführt und festgelegt und wirksam umgesetzt. unterliegen den unter H.1.7.1 genannten Kriterien. Legt die Erste Group einen Kundenauftrag mit einem Auf- H.1.3. Allgemeines zur Durchführung trag für eigene Rechnung zusammen und wird der zusam- Die Erste Group wird Kundenaufträge zum Kauf und Verkauf mengelegte Auftrag nur teilweise ausgeführt, wird die Erste von Finanzinstrumenten bestmöglich nach den unter H.1.6. Group bei der Zuordnung der verbundenen Geschäfte dem angeführten Kriterien als Kommissionär bzw. gegebenen- Kunden gegenüber ihren Eigengeschäften Vorrang einräu- falls auch durch Selbsteintritt (siehe H.1.4.) durchführen. men. So die Erste Group jedoch schlüssig darlegen kann, Im Falle einer fehlenden Börsemitgliedschaft wird die Erste dass sie den Auftrag ohne die Zusammenlegung nicht oder Group den Kundenauftrag an Dritte zur Durchführung unter nicht zu gleich günstigen Bedingungen hätte ausführen Beachtung der Durchführungsgrundsätze der Erste Group können, wird sie das Geschäft für eigene Rechnung antei- weiterleiten. Diese Dritten werden von der Erste Group lig zuteilen. sorgfältig ausgesucht. Die Erste Group arbeitet nur mit solchen Dritten zusammen, die besonders verlässlich sind H.1.6. Kriterien für die Auftragsausführung und nur eine vernachlässigbare Fehlerquote aufweisen. Für die Erzielung der für die Kunden auf Dauer bestmögli- Dadurch ist sichergestellt, dass es für den Kunden keinen chen Ergebnisse sind für die Erste Group folgende Kriterien Unterschied macht, ob der Auftrag von der Erste Group relevant: selbst oder von einem Dritten ausgeführt wird. – Kurs/Preis Unter bestimmten Voraussetzungen kann es im Kunden- – Kosten interesse liegen, dass die Erste Group mehrere Aufträge – Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung zusammenfasst (siehe H.1.5.). – Schnelligkeit – Art und Umfang des Auftrags H.1.4. Festpreisgeschäft Vereinbaren die Bankhaus Krentschker & Co. AG und der Das für den Kunden bestmögliche Ergebnis wird durch das Kunde einen fixen Preis für ein bestimmtes Finanzinstru- Gesamtentgelt (das Gesamtentgelt ergibt sich aus Kurs- ment, so kommt ein Kaufvertrag zustande. Hierbei handelt wert inklusive der mit der Auftragsausführung verbunde- es sich um ein sogenanntes Festpreisgeschäft, bei dem so- nen Kosten) bestimmt. wohl Spread (Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf) wie auch eigene Provision bereits im Preis eingerechnet sind. H.1.7. Ausführungsplätze Die Erste Group führt Aufträge in der Regel als Kommissio- Die Erste Group verpflichtet sich, unter Berücksichtigung när aus, außer es ist im Folgenden Abweichendes geregelt. der Regelungen zur Erzielung der bestmöglichen Auftrag- Aufträge können sowohl auf geregelten Märkten oder Mul- sausführung dafür Sorge zu tragen, dass in der Regel ein tilateral Trading Facilities (Handelsplattformen) als auch gleichwertiges Ergebnis durch Selbsteintritt erzielt wird, außerhalb dieser Ausführungsplätze ausgeführt werden. das die Erste Group auch durch Ausführung des Auftrags als Kommissionär erzielen würde. Davon unbeschadet H.1.7.1. Aktien steht dem Kunden eine Kundenweisung gemäß H.1.9. of- Da Aktien im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und fen, falls ein Handel an einem alternativen Ausführungs- deshalb im Zeitverlauf nach Auftragserteilung eine Kursent- platz möglich ist, zu dem die Erste Group Zugang hat. wicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplät- H.1.5. Zusammenlegung und Zuteilung von Aufträgen ze berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung Die Erste Group behält es sich vor, Aufträge von Kunden wahrscheinlich und zeitnah gemäß den unter H.1.6. ge- mit Aufträgen anderer Kunden oder auch mit Geschäften nannten Kriterien möglich ist. auf eigene Rechnung zusammenzulegen. Eine Zusammen- legung wird nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist, Aufträge werden folglich vorrangig an der jeweiligen Hei- dass diese Zusammenlegung für den Kunden nachteilig ist. matbörse ausgeführt, da hier aufgrund der Liquidität regel- Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist festzu- mäßig eine kostengünstige Ausführung möglich ist. Unter halten, dass die Zusammenlegung eines Auftrags mit an- dem Begriff Heimatbörse wird die Börse der Erstnotiz (zu- deren Aufträgen und Geschäften jedoch in Bezug auf einen meist jene Börse des Staates, in dem der Emittent seinen bestimmten Auftrag nachteilig sein kann. Sitz hat) verstanden. Um die redliche Zusammenlegung von Aufträgen und in weiterer Folge deren Zuordnung zu regeln, sind in der Erste
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 14/26 H.1.7.1.1. Aufträge in Aktien, deren Heimatbörse sich benenfalls zum Rückkauf) zu einem festen Preis an (sog. in Deutschland befindet, wird die Erste Group aufgrund Festpreisgeschäft, siehe H.1.4.). der mit der Ausführung verbundenen Kosten primär über XETRA Frankfurt ausführen. So der entsprechende Titel H.1.7.3.2. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der dort nicht notiert, erfolgt eine Ausführung an einer ande- Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land ren deutschen Börse gemäß den unter H.1.6. genannten ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet. Kriterien. H.1.7.4. Optionsscheine H.1.7.1.2. Aufträge in Aktien, deren Heimatbörse sich in den USA befindet, wird die Erste Group primär über die H.1.7.4.1. Die Erste Group bietet Optionsscheine eigener NYSE ausführen. So der entsprechende Titel dort nicht sowie ausgewählter fremder Emissionen als Kommissions- notiert, erfolgt eine Ausführung an einem anderen Han- geschäft selbst zur Zeichnung oder zum Erwerb (und ggf. delsplatz in den USA gemäß den unter H.1.6. genannten zum Rückkauf) zu einem festen Preis an (sog. Festpreisge- Kriterien. schäft, siehe H.1.4.). H.1.7.1.3. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der H.1.7.4.2. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet. Dies ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet. gilt auch für den Verkauf von Bezugsrechten. H.1.7.5. Finanzderivate H.1.7.1.4. In Hinblick auf die oben angeführten Ausfüh- rungsplätze können sich weiters folgende Kriterien bei der H.1.7.5.1. Dabei handelt es sich um Termingeschäfte, die Auftragsausführung auswirken und zu einem Abweichen nach standardisierten Bedingungen an einer Börse gehan- von den unter H.1.7.1.1. bis H.1.7.1.3. genannten Vorge- delt werden (Futures und Options/F&O-Geschäfte) oder hensweisen führen: die außerbörslich zwischen dem Kunden und der Bankhaus Krentschker & Co. AG individuell vereinbart werden. – Zeitliche Kriterien Zeitverschiebung bzw. Handelsschlusszeiten unter- H.1.7.5.2. Außerbörsliche Derivate werden zu einem fest schiedliche Ordergültigkeit mit der Erste Group vereinbarten Preis (sog. Festpreisge- – Volumenskriterien schäft, siehe H.1.4.) erworben und verkauft. Stückelungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausführungsplätze Klein- und Großorders H.1.7.5.3. Ausländische börslich gehandelte Derivate wer- – Liquiditätskriterien den über elektronische Handelssysteme mittels Smart Or- Höhere Liquidität an einem anderen Handelsplatz der Routing System über die Börse mit dem günstigsten – Kostenkriterien Preis abgewickelt. Günstigere Kosten im Zusammenhang mit der Auftrag- sausführung an einem anderen Handelsplatz H.1.7.5.4. Am Derivatemarkt handelbare Produkte werden über das Handelssystem EUREX ausgeführt. H.1.7.2. Anleihen H.1.8. Systemausfälle und andere Ereignisse H.1.7.2.1. Für Anleihen bietet die Erste Group die Möglich- Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Systemausfällen, keit, diese auf Anfrage direkt zu aktualisierten Preisen zu Sanktionen, Embargos) kann die Erste Group gezwungen erwerben und zu verkaufen. Der Erwerb oder die Veräuße- sein, von den in den Durchführungsgrundsätzen festgeleg- rung erfolgt zu einem fest mit der Erste Group vereinbarten ten Auftragsausführungen abzuweichen. Auch in diesen Preis (sogenanntes Festpreisgeschäft, siehe H.1.4.). Fällen wird die Erste Group, soweit möglich bzw. zulässig, versuchen, die bestmögliche Ausführung zu erreichen. H.1.7.2.2. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land H.1.9. Weisung des Kunden ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet. Wünscht der Kunde ausdrücklich die Ausführung sei- ner Order an einem bestimmten Ausführungsplatz (sog. H.1.7.3. Zertifikate „Kundenweisung“), so werden wir diesem Kundenwunsch entsprechen, sofern die Erste Group Zugang zu diesem H.1.7.3.1. Die Erste Group bietet Zertifikate eigener sowie Ausführungsplatz hat (siehe auch H.1.11.). Die Durchfüh- ausgewählter fremder Emissionen als Kommissionsge- rungsgrundsätze der Erste Group finden hier demnach kei- schäft selbst zur Zeichnung oder zum Erwerb (und gege- ne Anwendung.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007 Seite 15/26 Die Bankhaus Krentschker & Co. AG weist ausdrücklich da- H.1.10. Überprüfung der Leitlinien zur Durchführung rauf hin, dass sie durch die Weisung des Kunden und die von Kundenaufträgen daraus resultierende Abweichung von den hier festgeleg- Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Handels- ten Durchführungsgrundsätzen davon abgehalten werden plätzen wird von der Erste Group jährlich überprüft. Zudem kann, das für den Kunden bestmögliche Ergebnis gemäß wird eine Überprüfung vorgenommen, wenn Anhaltspunkte den dargelegten Grundsätzen zu erzielen. dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Handelsplatz gesprochen haben, keine Gül- tigkeit mehr besitzen. Nach entsprechender Information durch die Erste Group wird die Bankhaus Krentschker & Co. AG ihre Kunden über wesentliche Änderungen dieser Durchführungsgrundsätze informieren. H.1.11. Ausführungsplätze, auf die sich die Erste Group im Wesentlichen stützt Land Ausführungsplatz Deutschsprachiger Raum Österreich • XETRA Wien Deutschland • XETRA Frankfurt • Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA II) • Börse Stuttgart • Börse Berlin • Börse Bremen Europa Dänemark • Copenhagen Stock Exchange Finnland • Helsinki Stock Exchange Frankreich • Euronext PARIS Großbritannien • LONDON LSE Italien • Borsa Italia (Milano) Niederlande • Euronext Amsterdam Norwegen • Oslo Stock Exchange Polen • Warsaw Stock Exchange Schweden • Stockholm Stock Exchange Schweiz • SIX Swiss EX • SWX Spanien • Madrid Stock Exchange Übersee Australien • Sydney Stock Exchange Hongkong • Hongkong Stock Exchange Japan • Tokio Stock Exchange Kanada • Toronto Stock Exchange USA • NYSE NEW YORK • NASDAQ NMS Börsegehandelte derivative Produkte Deutschland • EUREX Frankreich • Euronext Großbritannien • LIFFE USA • CBOE Chicago Stock Exchange • PHOE Philadelphia Stock Exchange
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