Informationen über die Bank und ihre Wertpapierdienstleistungen - Kundeninformation gemäß WAG 2007 . Stand: Juni 2016

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Informationen über die Bank
und ihre Wertpapierdienstleistungen

Kundeninformation gemäß WAG 2007 . Stand: Juni 2016
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                            Seite 2/26

Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) sind wir verpflichtet, Sie über folgende Informationen
über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen in Kenntnis zu setzen.

A. Informationen über die Bank
Bankhaus Krentschker & Co. AG
Am Eisernen Tor 3, 8010 Graz

Zentrale Vermittlung                                          Kammer/Berufsverbände
Tel.: +43 (0316) 8030-0                                       Wirtschaftskammer Österreich Sektion Banken
Fax: +43 (0316) 8030 -38960                                   Wiedner Hauptstraße 63
E-Mail: mail@krentschker.at                                   A-1040 Wien
                                                              http://www.wko.at
Zulassung
Firmensitz Graz                                               Verband österreichischer Banken und Bankiers
FN 38021 p                                                    Börsegasse 11
Handelsgericht Graz                                           A-1010 Wien
UID: ATU28801703                                              http://www.voebb.at
DVR0082678
Swift Code/BIC: KREC AT 2G                                    Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vor-
Bankleitzahl: 19520                                           schriften
Konzession: konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 (1)      Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das
Bankwesengesetz                                               Bankwesengesetz (BWG) und das Wertpapieraufsichtsge-
                                                              setz (WAG). Die aktuellen Fassungen aller anwendbaren
Zuständige Aufsichtsbehörden                                  Rechtsvorschriften sind unter http://www.ris.bka.gv.at zu
Finanzmarktaufsicht (Bankenaufsicht)                          finden.
Otto-Wagner-Platz 5
A-1010 Wien
http://www.fma.gv.at

B. Zusätzliche Angaben nach dem österreichischen
Mediengesetz
Impressum:
http://www.krentschker.at/impressum/                          zu den banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen
                                                              (im Einklang mit dem E-Commerce-Gesetz). Nachrichten,
Links                                                         die uns außerhalb der banküblichen Geschäftsöffnungs-
Auf den Internetseiten der Bankhaus Krentschker & Co. AG      zeiten erreichen, werden erst am nächsten Bankarbeitstag
befinden sich direkte Zugangsmöglichkeiten (Links) zu an-     bearbeitet.
deren Websites. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG über-
prüft diese Websites nicht hinsichtlich Inhalt und Gesetz-    Sprachen
mäßigkeit. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG hat keinen       Sie können mit uns in folgender Sprache kommunizieren:
Einfluss auf die Gestaltung dieser Websites und distanziert   Deutsch
sich ausdrücklich von den dort dargestellten allenfalls un-
gesetzlichen Inhalten. Die Bankhaus Krentschker & Co. AG      Unterlagen, welche die Bank dem Kunden übermittelt
übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für solche       bzw. aufgrund der einschlägigen Gesetze übermitteln
Inhalte und haftet für derartige Inhalte auch nicht.          muss (z. B. Informationen über Wertpapiere, Berichte
                                                              über Wertpapiergeschäfte, „Wesentliche Anlegerinformati-
E-Mails, Fax                                                  onen – Kundeninformationsdokument (KID)“) sind nur in
An uns gesendete E-Mails und Faxnachrichten werden nur        deutscher Sprache erhältlich.
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Datenschutz                                                       Geschäftsbericht
Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Einklang           Der Geschäftsbericht der Bankhaus Krentschker & Co.
mit dem Datenschutzgesetz (DSG 2000) behandelt.                   AG steht jeweils ab dem 2. Quartal des darauffolgenden
                                                                  Geschäftsjahrs als pdf-Dokument auf unserer Website zur
Beschwerden                                                       Verfügung: www.krentschker.at
Sollten Sie wider Erwarten Beschwerden über uns
bzw. unsere Dienstleistungen haben, können Sie sich               Medieninhaber:
an die zuständige Beschwerdestelle in der Bankhaus                Bankhaus Krentschker & Co. AG
Krentschker & Co. AG unter feedback@krentschker.at                Am Eisernen Tor 3, 8010 Graz
(Betreff: Beschwerde) wenden.                                     Verlags- und Herstellungsort: Graz

C. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
C.1. Gesetzliche Einlagensicherung

  Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen
  Einlagen bei der Bankhaus Krentschker & Co. AG                  Einlagensicherung der Banken & Bankiers G.m.b.H. (1)
  sind geschützt durch:
  Sicherungsobergrenze:                                           100.000,- EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
  Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut         Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden
  haben:                                                          „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der
                                                                  Obergrenze von 100.000,- EUR (2)
  Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehre-          Die Obergrenze von 100.000,- EUR gilt für jeden einzel-
  ren anderen Personen haben:                                     nen Einleger (3)
  Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:             20 Arbeitstage (4)
  Währung der Erstattung:                                         Euro
  Kontaktdaten:                                                   Börsegasse 1, 1010 Wien, Tel.: 01 533 98 03-0,
                                                                  office@einlagensicherung.at
  Weitere Informationen:                                          www.einlagensicherung.at

Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte):

(1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensi-       dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben
cherungssystem:                                                   Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält
                                                                  ein Einleger beispielsweise 90.000,- EUR auf einem Spar-
Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagen-                konto und 20.000,- EUR auf einem Girokonto, so werden
sichrungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz werden          ihm lediglich 100.000,- EUR erstattet. Falls Konten in ei-
Ihre Einlagen bis zu 100.000,- EUR vom Einlagensiche-             ner anderen Währung als Euro geführt werden, wird für die
rungssystem erstattet.                                            Berechnung der zu erstattenden Summe der Devisenmit-
                                                                  telkurs des Tages verwendet, an dem der Sicherungsfall
(2) Allgemeine Sicherungsobergrenze:                              eingetreten ist.

Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinsti-   (3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten:
tut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen
kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungs-          Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von
system entschädigt. Die betreffende Deckungssumme be-             100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Kon-
trägt maximal 100.000,- EUR pro Kreditinstitut. Das heißt,        to, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder
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einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Verei-        ber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder
nigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne            nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kredi-
Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der          tinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. In Fäl-
Berechnung der Obergrenze von 100.000,- EUR allerdings        len, in denen Einlagen über 100.000,- EUR hinaus gesichert
zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einle-         sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der Einleger an
gers behandelt. In einigen Fällen (wenn die Einlagen aus      das Einlagensicherungssystem, der grundsätzlich innerhalb
Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat            von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die
genutzten Wohnimmobilien resultieren oder gesetzlich          Sicherungseinrichtung zu stellen ist.
vorgesehene soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte          Soweit der Einleger dem Kreditinstitut aufrechenbare
Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa Heirat, Schei-       Verbindlichkeiten schuldet, die vor oder spätestens zum
dung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität     Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden,
oder Tod anknüpfen oder auf der Auszahlung von Versi-         werden diese im Sicherungsfall gegen seine erstattungsfä-
cherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für           higen Einlagen aufgerechnet.
aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher        Bei Gemeinschaftskonten werden die erstattungsfähigen
strafrechtlicher Verurteilung beruhen und der Sicherungs-     Einlagen im Sicherungsfall zu gleichen Teilen auf die Ein-
fall jeweils innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift      leger verteilt, außer die Einleger des Gemeinschaftskontos
des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Ein-        haben dem Kreditinstitut vor Eintritt des Sicherungsfalls
lagen auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden         schriftlich besondere Regelungen für die Aufteilung der
können, eintritt) sind Einlagen über 100.000,- EUR hin-       Einlagen übermittelt.
aus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über
www.einlagensicherung.at.
                                                              C.2. Gesetzliche Anlegerentschädigung
(4) Erstattung:
                                                              Welche Forderungen sind von der Anlegerentschädi-
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Ein-          gung erfasst?
lagensicherung der Banken & Bankiers G.m.b.H.,
Börsegasse 1, 1010 Wien, Tel.: 01 533 98 03-0,                Grundsätzlich sämtliche Forderungen gegen das Kreditin-
office@einlagensicherung.at, www.einlagensicherung.at.        stitut aus
                                                              – der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für
Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,- EUR) spä-           andere (Depotgeschäft),
testens innerhalb von 20 Arbeitstagen, vom 01.01.2019         – dem Handel des Kreditinstituts mit Geldmarktinstru-
bis zum 31.12.2020 innerhalb von 15 Arbeitstagen, vom             menten, Finanzterminkontrakten, Zinsterminkontrak-
01.01.2021 bis zum 31.12.2023 innerhalb von 10 Arbeitsta-         ten, Forward Rate Agreements, Zins- und Devisens-
gen und ab dem 01.01.2024 innerhalb von 7 Arbeitstagen            waps sowie Equity Swaps, Wertpapieren und daraus
erstattet. Bis zum 31.12.2023 haben die Sicherungsein-            abgeleiteten Instrumenten,
richtungen, wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten        – der Teilnahme des Kreditinstituts an der Emission Drit-
Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt         ter (Loroemissionsgeschäft),
des Sicherungsfalls an die Einleger erstatten können, dem     – der Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungs-
Einleger auf Antrag einen angemessenen Betrag der ge-             beiträgen und Selbständigenvorsorgebeiträgen (Be-
deckten Einlagen innerhalb von 5 Arbeitstagen auszuzah-           triebliches Vorsorgekassengeschäft),
len, um dessen Lebenshaltungskosten zu decken.                – der Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfo-
                                                                  lios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspiel-
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht           raum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern
erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem            das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstru-
Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstat-         mente enthält (Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3
tungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen           Abs. 2 Z 2 WAG 2007).
sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.
einlagensicherung.at.                                         Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kundendepot
                                                              liegen, werden von der Bank lediglich verwahrt. Sie stehen
Weitere wichtige Informationen:                               im Eigentum des Kunden und sind ihm auf Wunsch jeder-
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im All-        zeit auszufolgen oder auf ein von ihm benanntes anderes
gemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für         Depot zu übertragen. Sie sind daher grundsätzlich weder
bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der          ein Fall für die Einlagensicherung noch für die Anlegerent-
Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mit-        schädigung.
geteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darü-
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                                 Seite 5/26

Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kundende-           re im Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls zu bestimmen.
pot liegen, von der Bank im Sicherungsfall allerdings nicht
weisungsgemäß auf ein anderes Depot übertragen oder            Gibt es einen Selbstbehalt?
ausgefolgt werden können, sind im Rahmen der Anlege-           Bei Anlegern, die keine natürlichen Personen sind, ist die
rentschädigung bis zum Höchstbetrag von EUR 20.000,-           Zahlungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 % der
gesichert.                                                     Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt
                                                               (§ 47 Abs. 1 ESAEG). Hier kommt also, anders als bei der
Forderungen aus Guthaben von Konten, die sowohl als ge-        Einlagensicherung, ein Selbstbehalt in Höhe von 10% zum
deckte Einlage als auch als sicherungspflichtige Forderung     Tragen.
aus Wertpapiergeschäften entschädigt werden könnten,
sind als gedeckte Einlage im Rahmen der Einlagensiche-         Wann bekomme ich im Sicherungsfall mein Geld?
rung zu entschädigen (§ 51 Abs 1 ESAEG).                       Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind innerhalb
                                                               von 3 Monaten nach Feststellung der Höhe und Berechti-
Beträge, die aus dem Rückfluss aus Wertpapieren des Kun-       gung durch die Sicherungseinrichtung auszuzahlen. In be-
den stammen (z.B. Dividendenerträge, Kuponauszahlun-           stimmten Fällen kann die Auszahlung ausgesetzt werden.
gen, Tilgungen oder Verkaufserlöse), sind als Guthaben auf
einem Konto des Kunden im Rahmen der Einlagensicherung         Muss ich einen Antrag auf Entschädigung stellen?
bis zum Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,- ge-          Ja. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der
sichert. Erträgnisse, die zwischen Eintritt des Sicherungs-    Anlegerentschädigung ist ein Antrag an die Sicherungs-
falls und der Auszahlung des gesicherten Betrags anfallen,     einrichtung erforderlich. Der Anleger muss sich zudem
werden im Rahmen der Anlegerentschädigung berücksich-          legitimieren. Im Sicherungsfall wird auf der Website der
tigt (§ 50 Abs 2 ESAEG).                                       Sicherungseinrichtung ein entsprechendes Formular ab-
                                                               rufbar sein.
Bitte beachten Sie, dass das ESAEG in § 47 Abs 2 be-
stimmte Forderungen aus Wertpapiergeschäften von der           Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
Sicherung im Rahmen der Anlegerentschädigung aus-              Ja. Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind inner-
schließt. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für     halb eines Jahres ab Eintritt des Sicherungsfalls bei der Si-
die Inanspruchnahme können Ansprüche aus Einlagensi-           cherungseinrichtung anzumelden.
cherung und Anlegerentschädigung unabhängig vonein-
ander geltend gemacht werden, eine Zusammenrechnung            Was kann ich tun, wenn ich diese Frist versäumt habe?
findet nicht statt.                                            Wenn Sie unverschuldet (z.B. Krankheit, Dienstreise) nicht in
                                                               der Lage waren, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, und dies
Wie wird die Höhe der Forderung berechnet?                     der Sicherungseinrichtung nachweisen können, können Sie
Die Höhe der Forderung ist nach dem Marktwert der Wertpapie-   diesen auch nach Ablauf der oben genannten Frist stellen.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung:

                                  Einlagensicherung                                  Anlegerentschädigung
                                  EUR 100.000,-
  Auszahlungshöchstbetrag:        in bestimmten Fällen EUR 500.000,-                 EUR 20.000,-
                                  (§ 12 ESAEG)
  Selbstbehalt:                   Nein                                               bei nicht-natürlichen Personen 10 %
                                  Bis 31.12.2018: 20 Arbeitstage
                                  Vom 01.01.2019 bis 31.12.2020: 15 Arbeitstage
  Auszahlungsfristen:                                                                3 Monate
                                  Vom 01.01.2021 bis 31.12.2023: 10 Arbeitstage
                                  Ab 01.01.2024: 7 Arbeitstage
                                  Nein
  Kundenantrag
                                  Ausnahme: Zeitlich begrenzt gedeckte               Ja
  erforderlich:
                                  Einlagen (§ 12 ESAEG)
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                            Seite 6/26

Ergänzende Informationen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie online unter www.
krentschker.at/einlagensicherung. Dort ist auch der vollständige Gesetzestext des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) ersichtlich.

D. Sicherung von Kundenvermögen
D.1. Im Inland erworbene Wertpapiere                         Co. AG auf Rechnung des Kunden am gesamten Deckungs-
Im Inland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig in         bestand im Ausland hält.
Österreich – bei einem von der Bankhaus Krentschker &
Co. AG beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Die Ver-      Bei einer Verwahrung im Ausland kommen ausländische
wahrung erfolgt üblicherweise bei der Wertpapiersammel-      Rechtsvorschriften und Usancen zur Anwendung.
bank der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) bzw.
bei einem anderen Kreditinstitut mit einer Berechtigung      D.3. Haftung der Bankhaus Krentschker & Co. AG
für das Depotgeschäft. Werden Wertpapiere im Inland ver-     Die Bankhaus Krentschker & Co. AG haftet im Rahmen der
wahrt, erfolgt dies in der Regel in Form einer Girosammel-   Wertpapierverwahrung für ein Verschulden des Drittver-
verwahrung. Die Rechte der Kunden werden dadurch nicht       wahrers dem Privatkunden gegenüber nach den Grundsät-
beeinträchtigt, da insbesondere der Umfang der Wertpa-       zen der Erfüllungsgehilfenhaftung des § 1313a Allgemeines
piere der Kunden jederzeit festgestellt werden kann.         Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) wie für eigenes Verschul-
                                                             den.
Bei einer Verwahrung in Österreich kommt österreichi-
sches Recht zur Anwendung.                                   D.4. Bankgeheimnis
                                                             Wir sind gesetzlich zur Einhaltung des Bankgeheimnisses
D.2. Im Ausland erworbene Wertpapiere                        verpflichtet. Aus diesem Grund können wir bei Anfragen
Im Ausland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig im        ausländischer Emittenten zur Offenlegung von Aktionären
Ausland – bei einem von der Bankhaus Krentschker & Co.       und Inhabern von Forderungswertpapieren keine Auskunft
AG beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Werden Wert-      erteilen. Dadurch können den betroffenen Aktionären und
papiere im Ausland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in    Inhabern von Forderungswertpapieren je nach nationaler
Form der Wertpapierrechnung. Dabei wird dem Kunden ein       Gesetzgebung Nachteile wie beispielsweise Entfall der Di-
Anspruch auf Lieferung der Wertpapiere im Umfang jenes       vidende, Entzug des Stimmrechtes und Einschränkung der
Anteils gutgeschrieben, den die Bankhaus Krentschker &       Handelbarkeit erwachsen.

E. Kundenprofil und Kundenkategorien
Im Zentrum unserer Bemühungen stehen immer unsere Kunden. Damit Sie persönlich und zielgerichtet beraten wer-
den können, ist ein ausführlicher Informationsaustausch zwischen Ihnen und Ihrem Kundenbetreuer notwendig.

E.1. Kundenprofil                                            Umfang der Beratungsleistung hängt wesentlich davon ab,
Als unser Kunde können Sie darauf vertrauen, dass Sie        in welchem Ausmaß Sie über Ihre persönliche Situation
bestmöglich beraten werden. Bevor Ihr Kundenbetreuer Ih-     Auskunft erteilen. Je detaillierter Ihre Angaben sind, des-
nen ein Angebot stellen kann, muss er von Ihnen umfang-      to präziser kann Ihr Kundenbetreuer auf Ihre Bedürfnisse
reiche Informationen einholen. Die erhobenen Daten benö-     eingehen und zielgerichtete Empfehlungen geben. Falls Sie
tigen wir, um Ihnen zielgerichtete Empfehlungen geben zu     nicht bereit sind, das vom Gesetz vorgesehene Mindest-
können. Außerdem sollen Sie dadurch die Konsequenzen         maß an Auskünften zu erteilen, dürfen wir keine Empfeh-
und die Tragweite der empfohlenen Finanzinstrumente ein-     lungen geben.
schätzen können.
                                                             E.2. Kundenkategorien
Das WAG 2007 definiert genau den Umfang der zu erhe-         Das WAG 2007 sieht drei Kategorien von Anlegertypen vor:
benden Daten. Dazu zählen die Erfassung von Kundenka-        „Privatkunde“, „Professioneller Kunde“ und „Geeignete
tegorie, Kundenvermögen, Einkommensverhältnissen,            Gegenpartei“. Zur Unterscheidung dienen genau definier-
Anlagezweck, Anlagedauer, Risikobereitschaft und Kennt-      te Kriterien. Der Kundenbetreuer nimmt die Zuordnung zu
nissen über bzw. Erfahrungen mit Finanzinstrumenten. Der     einer der drei Kategorien vor. Er orientiert sich dabei an
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                                   Seite 7/26

jenen Informationen, die ihm zur Verfügung stehen. Eine          Im Zuge der Anlageberatung wird nur die Eignungsprüfung
Änderung der Kundenkategorie kann erst nach Antragstel-          durchgeführt. Es werden entsprechende finanzielle Vermö-
lung durch Sie und nach Überprüfung der gesetzlich ver-          gensverhältnisse vorausgesetzt.
pflichtenden Kriterien durch uns vorgenommen werden.
Abhängig von der zugewiesenen Kundenkategorie sieht              Dieser Kundenkategorie können angehören:
das WAG 2007 ein bestimmtes Schutzniveau für Sie vor.
Eine Änderung der Kundenkategorie führt demnach auch             – Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften,
zu einer Veränderung Ihres Schutzniveaus.                          Kapitalanlagegesellschaften, Pensionsfonds
                                                                 – Staaten, Länder, Regionalregierungen
E.2.1. Kundenkategorie „Privatkunde“                             – Zentralbanken, supranationale Unternehmen
Kunden der Kategorie „Privatkunde“ genießen den höchs-             (Weltbank, Internationaler Währungsfonds,
ten Anlegerschutz. Dabei sind umfangreiche Informations-           Europäische Investitionsbank)
und Aufklärungspflichten zu erfüllen. Ebenso muss im Zuge        – Großunternehmen, die mindestens zwei der
der Anlageberatung eine Eignungs- und Angemessenheits-             folgenden Anforderungen erfüllen:
prüfung vorgenommen werden.
                                                                    • Bilanzsumme:          20 Mio. Euro
Dieser Kundenkategorie können aber nicht nur Verbrau-               • Nettoumsatz:          40 Mio. Euro
cher angehören, sondern auch freiberuflich Tätige, Unter-           • Eigenmittel:           2 Mio. Euro
nehmen und sonstige nicht-natürliche Personen. Es macht
keinen Unterschied, ob es sich um Privat- oder Betriebsver-      E.2.3. Kundenkategorie „Geeignete Gegenpartei“
mögen handelt. Auch die Höhe des veranlagten Vermögens           Um als geeignete Gegenpartei eingestuft und behandelt zu
ist unerheblich.                                                 werden, müssen die Voraussetzungen des „Professionellen
                                                                 Kunden“ erfüllt sein. Geeigneten Gegenparteien kommt
E.2.2. Kundenkategorie „Professioneller Kunde“                   das niedrigste Schutzniveau des WAG 2007 zu. Für Kunden
Kunden der Kategorie „Professioneller Kunde“ verfügen            dieser Kategorie findet keine Anlageberatung im Sinne des
über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Veran-           Punktes F.2.1. statt. Wird jedoch diesen Kunden gegenüber
lagungsgeschäft. Sie können die jeweiligen Risiken korrekt       eine Anlageberatung oder Portfolioverwaltung erbracht,
und umfassend beurteilen und steuern.                            werden sie als „Professionelle Kunden“ behandelt.

F. Beratungsprozess
F.1. Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
Im Zuge einer Anlageberatung prüft Ihr Kundenbetreuer            Sollen wir für Sie Dienstleistungen im Rahmen der Port-
die Aktualität Ihres Kundenprofils und passt es - falls erfor-   folioverwaltung erbringen, müssen wir vorab insbesondere
derlich - an die veränderten Verhältnisse an. Anhand Ihres       Ihre finanziellen Verhältnisse, Ihre Kenntnisse und Erfah-
Kundenprofils wird Ihr Kundenbetreuer feststellen, ob das        rungen, Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft erhe-
empfohlene Finanzinstrument zu Ihnen passt. Er prüft also,       ben. Teilen Sie uns diese Informationen nicht oder nicht
ob bei Ihnen ausreichende finanzielle Verhältnisse vorhan-       vollständig mit, dürfen wir aufgrund der einschlägigen ge-
den sind, welches Risiko Sie bereit sind einzugehen und ob       setzlichen Vorschriften keine Portfolioverwaltung für Sie
das Finanzinstrument Ihrem Anlageziel (Anlagezweck und           vornehmen.
Anlagedauer) entspricht (= Eignungsprüfung). Ebenso
prüft er, ob Sie über die Chancen und Risiken des jeweili-       F.1.1. Begriffsdefinition Risikoreiche Werte
gen Finanzinstruments Bescheid wissen und über die ent-          Ein risikoreicher Wert zeichnet sich durch hohe Volatilität
sprechenden Erfahrungen verfügen (= Angemessenheits-             (Maß für Wertschwankungen wie z.B. Schwankung des
prüfung).                                                        Wertpapierkurses oder des Zinsniveaus) aus. Mit steigen-
                                                                 der Volatilität steigt das Risiko, dass der tatsächliche Ertrag
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Finanzinstru-       nicht dem erwarteten Ertrag entsprechen wird. Einerseits
ment nicht geeignet und/oder nicht angemessen ist, wird          steigen dadurch die Ertragschancen, andererseits erhöht
Sie Ihr Kundenbetreuer darauf hinweisen, eine Warnung            sich auch das Verlustrisiko – bis hin zum Totalverlust.
aussprechen und von einer Empfehlung Abstand nehmen.
Bestehen Sie trotzdem auf dem Abschluss des Geschäfts,           Das Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität
können Sie das Produkt nur beratungsfrei erwerben.               des Emittenten (Fähigkeit, seinen Verpflichtungen, wie z.B.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                                Seite 8/26

Tilgungszahlungen und Zinszahlungen, nachzukommen)               F.2. Anlageberatungsgeschäft und beratungsfreies
beeinflusst. Je schlechter die Bonität des Emittenten ist,       Geschäft
desto höher wird die prognostizierte Zinszahlung sein, des-      Wodurch unterscheiden sich Anlageberatungsgeschäft und
to höher ist aber auch das (Ausfalls-)Risiko, was die Rück-      beratungsfreies Geschäft?
zahlung des eingesetzten Kapitals und die Zinszahlungen
betrifft.                                                        – Im ersten Fall beruht Ihre Anlageentscheidung auf der
                                                                   Empfehlung Ihres Kundenbetreuers.
Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation           – Im zweiten Fall beruht sie auf Ihrer Willenserklärung,
eines Anlegers werden beispielsweise Aktien, Aktienfonds,          das Finanzinstrument ohne Beratung anschaffen zu
Optionen, etc. als risikoreiche Werte angesehen. Weite-            wollen.
re risikoreiche Anlageformen, wie z.B. Unternehmens-
anleihen, Unternehmensbeteiligungen, fondsgebundene              F.2.1. Anlageberatungsgeschäft
Lebensversicherungen mit einem hohen Aktienanteil, etc.,         Das Anlageberatungsgeschäft umfasst die Anlageberatung
werden ebenfalls dieser Position hinzugerechnet.                 und das Vermögensmanagement. Es ist gekennzeichnet
                                                                 durch das Empfehlen eines Finanzinstruments oder einer
Auf Basis der risikoreichen Werte im Verhältnis zur Ge-          Wertpapierdienstleistung, das/die auf Sie abgestimmt ist.
samtvermögenssituation eines Anlegers lässt sich fest-           Die Empfehlung erfolgt aufgrund des ermittelten Kunden-
stellen, ob die Veranlagungsstruktur im Hinblick auf den         profils und auf Basis Ihrer Produktkenntnisse. Sie werden
Risikoanteil für einen Anleger geeignet ist.                     hierbei umfassend über das empfohlene Finanzinstrument
                                                                 informiert.
F.1.2. Begriffsdefinition Risikoarme Werte
Ein risikoarmer Wert zeichnet sich durch niedrige Volatilität    Im Rahmen der Anlageberatung endet unsere Bera-
aus. Mit sinkender Volatilität sinkt das Risiko, dass der tat-   tungspflicht mit der Ausführung Ihres Auftrags. Für
sächliche Ertrag nicht dem erwarteten Ertrag entsprechen         die laufende Betreuung stehen Ihnen spezielle Dienstleis-
wird. Einerseits sinken dadurch die Ertragschancen, ande-        tungen zur Verfügung, z. B. ein Vermögensmanagement-
rerseits reduziert sich auch das Verlustrisiko.                  vertrag.

Das Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität des       In der Folge werden wir Sie über eingetretene Änderungen,
Emittenten beeinflusst. Je besser die Bonität des Emitten-       die den Wert der Anlageformen beeinflussen, nur dann in-
ten ist, desto niedriger ist das (Ausfalls-)Risiko.              formieren, wenn Sie danach fragen und wenn uns diese
                                                                 Informationen zur Verfügung stehen.
Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation
eines Anlegers werden beispielsweise Anleihen in Euro von        Eine Empfehlung liegt dann vor, wenn wir einen Vorschlag
Emittenten mit einer sehr guten Bonität als risikoarme Wer-      für ein Veranlagungsprodukt abgeben, welches für Sie ge-
te angesehen. Weitere Sparformen, wie z.B. Sparbücher,           eignet und angemessen ist (z. B. kaufen, verkaufen, halten,
Bausparverträge, etc., werden ebenfalls dieser Position          ausüben von Rechten etc.).
hinzugerechnet.
                                                                 Eine Empfehlung liegt jedoch nicht vor, wenn wir Sie allge-
F.1.3. Begriffsdefinition Emittenten guter Bonität               mein über eine Wertpapierart sowie über Veranlagungspro-
Ein Emittent guter Bonität ist ein Schuldner (z.B. Staat,        dukte in öffentlichen Medien informieren. Ebenso handelt
Bank, Unternehmen, etc.), von dem erwartet wird, dass er         es sich nicht um eine Empfehlung, wenn wir mit Ihnen über
aufgrund seiner finanziellen Lage die Zinsen seiner eigenen      das Marktgeschehen sprechen oder Ihnen bloß Informati-
Wertpapieremissionen laufend bedienen und sie jederzeit          onsmaterial zur Verfügung stellen.
tilgen kann.
                                                                 F.2.2. Beratungsfreies Geschäft
Zur Einschätzung der Bonität können vorhandene Ratings           Beim beratungsfreien Geschäft prüfen wir, ob Ihre Anlage-
(Risikoeinschätzung) internationaler Ratingagenturen (z.B.       entscheidung angemessen ist. Die Prüfung, ob Ihre Anla-
Standard & Poor’s, Moody´s, Fitch) herangezogen wer-             geentscheidung geeignet ist, kann unterbleiben. Fällt die
den. Ratings basieren auf einer umfassenden Analyse              Angemessenheitsprüfung negativ aus, so werden Sie von
des Schuldners, wie z.B. Rentabilität, Eigenkapital, Wett-       uns in standardisierter Form gewarnt.
bewerbsposition, Management, etc. und werden in Form
einer Kennzahl dargestellt. Liegt kein Rating vor, kann die      Ein beratungsfreies Geschäft liegt dann vor,
Bonität des Schuldners z.B. auch durch eine interne Risi-        – wenn Sie Ihren Anlagewunsch bereits genau geäußert
kobewertung der Bank (vergleichbar mit einem Rating) be-             haben
urteilt werden.                                                  – wenn durch uns keine persönliche Empfehlung erfolgt
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                             Seite 9/26

– wenn Sie im Falle eines negativen Ergebnisses der Eig-      Eine Anlageberatung wird grundsätzlich persönlich durch
  nungs- und/oder Angemessenheitsprüfung trotzdem             Ihren Kundenbetreuer oder einen anderen berechtigten
  auf Auftragsdurchführung bestehen                           Mitarbeiter der Bankhaus Krentschker & Co. AG erbracht
– wenn eine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung             – entweder bei einem mit Ihnen vereinbarten Bera-
  nicht durchgeführt werden kann (etwa, wenn Sie die              tungsgespräch innerhalb oder außerhalb der Bank-
  nötigen Auskünfte für die Erhebung des Kundenprofils            räumlichkeiten.
  nicht erteilen)
– wenn Sie Ihre Geschäfte selbstständig über netbanking       In Ausnahmefällen können Sie mit Ihrem Kundenbetreuer
  abwickeln                                                   auch Anlageberatungsgeschäfte mittels Telekommunikati-
                                                              on abwickeln. Ihr Kundenbetreuer wird in diesem Fall eine
F.2.2.1. Aufträge mittels Telekommunikation                   Eignungs-­ und Angemessenheitsprüfung durchführen und
Aufträge, die Sie telefonisch oder per Fax an uns weiter-     Ihnen sämtliche notwendigen Kunden-­ und Produktunter-
leiten, werden in der Regel nur durchgeführt und als be-      lagen im Zuge der Anlageberatung zusenden. Auf Ihren
ratungsfreie Geschäfte abgewickelt. Wir führen in diesen      Wunsch kann die Zusendung der Unterlagen auch mittels
Fällen eine Angemessenheitsprüfung durch. Fällt die Ange-     E­-Mail erfolgen. Diese Art der Zusendung werden wir aller-
messenheitsprüfung negativ aus, so werden Sie von uns in      dings nur dann vornehmen, wenn Sie uns vorher erklären,
standardisierter Form gewarnt.                                dass Sie ausdrücklich damit einverstanden sind, dass Ih-
                                                              nen die erforderlichen Unterlagen elektronisch übermittelt
Informationen, Marktkurse und Einschätzungen stellen          werden.
keine Empfehlungen dar, bestimmte Geschäfte zu tätigen
oder zu unterlassen.                                          F.2.2.2. Aufträge mittels netbanking
                                                              Aufträge mittels netbanking nehmen wir als beratungsfreie
Sie müssen uns ausdrücklich versichern,                       Geschäfte zur Abwicklung entgegen. Auch hier treffen
– dass Sie über das erforderliche Wissen und die nötige       sinngemäß die unter Punkt F.2.2.1. genannten Kriterien zu.
    Erfahrung hinsichtlich der Geld- und Kapitalmärkte bzw.
    der gewählten Veranlagungsprodukte verfügen
– und dass Sie über diesbezügliche Chancen und Risiken
    sowie allfällige (Börse-) Usancen Bescheid wissen.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                    Seite 10/26

F.3. Vermögensmanagement
Das Vermögensmanagement ist die Verwaltung eines Portfolios für Kunden mit einem Ermessensspielraum im Rah-
men des Kundenmandats bzw. der Anlagerichtlinien, sofern dieses Portfolio ein oder mehrere Veranlagungsprodukte
enthält. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen werden Sie vor Vertragsabschluss speziell über die gewählte
Anlagestrategie bzw. Vermögensstruktur sowie über die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.

Die Benchmark gem. § 40 Abs. 1 Z 1 WAG ist eine Vergleichsgröße, anhand derer die Dienstleistungen der Bankhaus
Krentschker & Co. AG beurteilt werden können. Die jeweils aktuell gültige Zusammensetzung der Benchmark kann dem
halbjährlichen Vermögensmanagementbericht und der am Schalter zur Einsicht aufliegenden Kundeninformationsmap-
pe entnommen werden. Zum Erstellungsdatum dieser Broschüre wurde die Benchmark für die folgenden Vermögens-
strukturen (fondsgebundenes Vermögensmanagement) im Vermögensmanagement wie folgt festgelegt:

  Vermögensstruktur                                      Benchmark
  100 % Anleihen                                         iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5
  70 % Anleihen, 15 % Aktien und                         73 %   iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5
  15 % alternative Anlageklassen                         15 %   MSCI World EUR
                                                          6%    GSCI Total Return Index (SPI)
                                                          6%    Gold Spot Rate
  70 % Anleihen                                          70 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5
  30 % Aktien                                            30 % MSCI World EUR
  50 % Anleihen, 25 % Aktien und                         55 %   iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5
  25 % alternative Anlageklassen                         25 %   MSCI World EUR
                                                         10 %   GSCI Total Return Index (SPI)
                                                         10 %   Gold Spot Rate
  50 % Anleihen                                          50 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5
  50 % Aktien                                            50 % MSCI World EUR
  30 % Anleihen, 55 % Aktien und                         33 %   iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5
  15 % alternative Anlageklassen                         55 %   MSCI World EUR
                                                          6%    GSCI Total Return Index (SPI)
                                                          6%    Gold Spot Rate
  30 % Anleihen                                          30 % iBoxx EUR Sovereigns Eurozone 3-5
  70 % Aktien                                            70 % MSCI World EUR
  100 % Aktien                                           MSCI World EUR

Stand: Juni 2016

Für individuelle Vermögensmanagementvereinbarungen wird im Rahmen der Festlegung der Anlagerichtlinien
bzw. der Vermögensstruktur eine Benchmark definiert.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                                              Seite 11/26

G. Vorteile für die Bank
G.1. Vorteile im Wertpapiergeschäft
Bei der Durchführung von Wertpapierleistungen werden im Rahmen bestehender Verträge mit Dritten – z. B. mit Fonds-
gesellschaften – Vorteile („Verkaufsanreize“) entgegengenommen und unsererseits einbehalten.

Diese Vorteile von Dritten dienen dazu, die Qualität unserer Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern bzw. die Qualität
unserer Kundenbetreuung langfristig zu sichern. Wir erklären ausdrücklich, dass die Annahme solcher Vorteile unser
Handeln im besten Interesse unserer Kunden nicht beeinträchtigt.

Für folgende Wertpapierarten werden von Dritten jährliche Vergütungen für die Vermittlung von Produkten geleistet.
Dies entspricht einer international üblichen Praxis.

Immobilienaktien                   0 % bis 0,50 %             ERSTE-SPARINVEST-Fonds

Immobilien-Genussrechte            0 % bis 0, 10 % Aktienfonds              0 % bis 0,50 %
Wohnbauanleihen                    0 % bis 0,45 %  Rentenfonds              0 % bis 0,30 %
Strukturierte Anleihen             0 % bis 0,50 %  Spezialfonds             0 % bis 1,00 %
Sonstige Anleihen                  0 % bis 0,50 %
Zertifikate                        0 % bis 0,50 %  Sonstige Investmentfonds 0 % bis 2,00 %

Prozentangaben beziehen sich bei Fonds auf den Rechenwert*, bei allen anderen Wertpapierkategorien auf den
Kurswert**.

*   Rechenwert nennt man den Wert eines Fondsanteiles, der durch          ** Der Kurswert ist der Peis, der für Wertpapiere gezahlt wird.
    folgende Rechnung (daher der Name) banktäglich durch die De-             • Bei Prozentnotierungen des Kurses ergibt sich der Kurswert aus
    potbank ermittelt wird: Die Summe aller in einem Fondsvermögen              dem Nominalbetrag mal dem Kurs dividiert durch 100.
    befindlichen Wertpapiere, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen             •		Bei Stücknotierungen ergibt sich der Kurswert aus dem
    und sonstiger Rechte abzüglich allfälliger Verbindlichkeiten - kurz         Nominalbetrag mal dem Stückpreis.
    der Inventarwert - wird durch die Anzahl der ausgegebenen Antei-
    le dividiert.

Bei den ERSTE-SPARINVEST-Fonds handelt es sich um Eigenprodukte iSd § 75 Abs 6 WAG, weil die Emitten-
tin mit uns über die Gesellschafterstruktur verbunden ist. Wir achten aber darauf, dass die Kundenbetreuer die
ERSTE-SPARINVEST-Fonds nur dann empfehlen, wenn die Gründe für die Empfehlung objektiv nachvollziehbar und
dokumentiert sind.

Keine jährlichen Vergütungen (wie oben beschrieben) er-                   – Einladungen und Geschenke in jenem geringfügigen Aus-
halten wir                                                                maß annehmen, wie es zwischen Geschäftspartnern üblich
                                                                          und zulässig ist – beispielsweise in Form von Einladungen
– für Beteiligungen an geschlossenen Fonds in Form von                    zu kulturellen Veranstaltungen und Geschäftsessen in Re-
  Kommanditgesellschaften oder vergleichbaren Rechts-                     staurants. Diesbezüglich gibt es bankintern genaue Vorga-
  formen (über diese werden zwar keine Wertpapiere                        ben. Verstößt ein Mitarbeiter gegen diese Vorgaben, so ist
  ausgegeben, sie stellen aber gleichfalls Veranlagungs-                  das mit dienstrechtlichen Konsequenzen verbunden.
  formen dar)
– sowie für Aktien im Zuge von Kapitalmaßnahmen.                          G.2. Vorteile im Vermögensmanagement
                                                                          Im Rahmen des Vermögensmanagements werden Dritten
Es ist aber möglich, dass hier bei Vertragsabschluss ein-                 keine Vorteile gewährt und von Dritten keine Vorteile ent-
malige Vergütungen von Dritten geleistet werden. Die Höhe                 gegengenommen. Allfällige Bestandsprovisionen werden
der Provisionszahlungen bei Beteiligungen kann 0 % bis 10 %               den jeweiligen Fonds bzw. dem Kunden direkt (je nach Um-
betragen und bei Aktien 0 % bis 3 %. Darüber hinaus kann                  setzung im Vermögensmanagement) gutgeschrieben und
die Bankhaus Krentschker & Co. AG – unter der Vorausset-                  kommen damit dem Kunden zu Gute.
zung, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                              Seite 12/26

H. Informationen über die Durchführungsgrundsätze
Die Bankhaus Krentschker & Co. AG führt Kundenaufträge entweder als Festpreisgeschäfte oder selbst (Selbsteintritt)
oder als Kommissionsgeschäfte durch.

Die Bankhaus Krentschker & Co. AG verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Regelungen zur Erzielung der bestmög-
lichen Auftragsausführung dafür Sorge zu tragen, dass in der Regel ein gleichwertiges Ergebnis durch Selbsteintritt erzielt
wird, das die Bankhaus Krentschker & Co. AG auch durch Ausführung des Auftrags als Kommissionär erzielen würde.
Davon unbeschadet steht dem Kunden eine Kundenweisung gemäß H.1.9. offen, falls ein Handel an einem alternativen
Ausführungsplatz möglich ist, zu dem die Bankhaus Krentschker & Co. AG Zugang hat.

Die Bankhaus Krentschker & Co. AG wird Kommissionsaufträge, insbesonders Aktien ihrer Kunden, an die Erste Group
Bank AG (im Folgenden kurz „Erste Group“ genannt) zur Ausführung weiterleiten. Die Wahl der Erste Group erfolgt auf-
grund der Berücksichtigung der besonderen Leistungsbeziehungen. Nach sorgfältiger Prüfung auf Basis der gesetzlichen
Anforderungen ist die Bankhaus Krentschker & Co. AG der Auffassung, dass die Erste Group die bestmögliche Ausführung
von weitergeleiteten Aufträgen für ihre Kunden gewährleistet.

Die Ausführung von Kundenaufträgen über die Erste Group ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bankhaus
Krentschker & Co. AG abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwick-
lung bzw. Abrechnung von Wertpapier­- und Derivatgeschäften und berücksichtigt die speziellen Anforderungen der Bank-
haus Krentschker & Co. AG.

Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die Erste Group der Bankhaus Krentschker & Co. AG auch die
notwendige Infrastruktur und die benötigten Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden
Kostenvorteile bei Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden
erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit und Wahr-
scheinlichkeit der Ausführung.

Weitere Synergieeffekte werden erzielt durch die Bereitstellung von:

–   Orderrouting, Abrechnungs­und Abwicklungsfunktionalitäten
–   Marktzugängen über die Erste Group
–   Wartung und Weiterentwicklung der EDV­-Systeme
–   Support­-Leistungen im Tagesgeschäft wie Hotline­-Funktion oder Notfall-Support bei Systemausfällen
–   Unterstützung und Interessenvertretung in Gremien­und Projektarbeit
–   konkurrenzfähigen Datenverarbeitungssystemen für die Orderbearbeitung im Filialgeschäft und Brokerage im
    Einklang mit unseren Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen

H.1. Information über die Durchführungsgrundsätze der Erste Group

H.1.1. Einleitung                                              Kunden der Bankhaus Krentschker & Co. AG durchführt.
Die Erste Group hat im Einklang mit den Vorschriften des       Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an inländischen
WAG 2007 Leitlinien dafür festgelegt, wie sie Aufträge der     Investmentfonds und Immobilien-Investmentfonds sowie
Kunden der Bankhaus Krentschker & Co. AG ausführen             von Anteilen an ausländischen Kapitalanlagefonds, deren
wird, um gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für den      Vertrieb in Österreich zulässig ist, über eine Depotbank
Kunden zu erreichen. Diese Leitlinien werden als Durchfüh-     ist nach dem WAG 2007 keine Ausführung von Kunden-
rungsgrundsätze bezeichnet.                                    aufträgen im vorgenannten Sinne und unterliegt demnach
                                                               nicht den unter H.1.1. genannten Kriterien. Die Ausgabe
Nachstehend werden die wesentlichen Inhalte der Durch-         und Rücknahme von Anteilen an allen anderen Arten von
führungsgrundsätze dargestellt.                                Investmentfonds, die nicht unter die Beschreibung des vo-
                                                               rangeführten Satzes fallen (z.B. Anteile an ausländischen
H.1.2. Anwendungsbereich                                       Kapitalanlagefonds, deren Vertrieb in Österreich nicht zu-
Die Durchführungsgrundsätze gelten für die Abwicklung          lässig ist), wird die Erste Group ausnahmslos nur dann aus-
von Kauf- und Verkaufsaufträgen von Finanzinstrumenten         führen, sofern der Kunde der Bankhaus Krentschker & Co.
im Sinne des WAG 2007, welche die Erste Group für die          AG eine Kundenweisung erteilt. Exchange Traded Funds
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                            Seite 13/26

(ETFs) als spezielle Art von Investmentfonds werden durch     Group Leitlinien für die Zusammenlegung und Zuordnung
die Erste Group ausschließlich börslich durchgeführt und      festgelegt und wirksam umgesetzt.
unterliegen den unter H.1.7.1 genannten Kriterien.
                                                              Legt die Erste Group einen Kundenauftrag mit einem Auf-
H.1.3. Allgemeines zur Durchführung                           trag für eigene Rechnung zusammen und wird der zusam-
Die Erste Group wird Kundenaufträge zum Kauf und Verkauf      mengelegte Auftrag nur teilweise ausgeführt, wird die Erste
von Finanzinstrumenten bestmöglich nach den unter H.1.6.      Group bei der Zuordnung der verbundenen Geschäfte dem
angeführten Kriterien als Kommissionär bzw. gegebenen-        Kunden gegenüber ihren Eigengeschäften Vorrang einräu-
falls auch durch Selbsteintritt (siehe H.1.4.) durchführen.   men. So die Erste Group jedoch schlüssig darlegen kann,
Im Falle einer fehlenden Börsemitgliedschaft wird die Erste   dass sie den Auftrag ohne die Zusammenlegung nicht oder
Group den Kundenauftrag an Dritte zur Durchführung unter      nicht zu gleich günstigen Bedingungen hätte ausführen
Beachtung der Durchführungsgrundsätze der Erste Group         können, wird sie das Geschäft für eigene Rechnung antei-
weiterleiten. Diese Dritten werden von der Erste Group        lig zuteilen.
sorgfältig ausgesucht. Die Erste Group arbeitet nur mit
solchen Dritten zusammen, die besonders verlässlich sind      H.1.6. Kriterien für die Auftragsausführung
und nur eine vernachlässigbare Fehlerquote aufweisen.         Für die Erzielung der für die Kunden auf Dauer bestmögli-
Dadurch ist sichergestellt, dass es für den Kunden keinen     chen Ergebnisse sind für die Erste Group folgende Kriterien
Unterschied macht, ob der Auftrag von der Erste Group         relevant:
selbst oder von einem Dritten ausgeführt wird.
                                                              –   Kurs/Preis
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es im Kunden-           –   Kosten
interesse liegen, dass die Erste Group mehrere Aufträge       –   Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung
zusammenfasst (siehe H.1.5.).                                 –   Schnelligkeit
                                                              –   Art und Umfang des Auftrags
H.1.4. Festpreisgeschäft
Vereinbaren die Bankhaus Krentschker & Co. AG und der         Das für den Kunden bestmögliche Ergebnis wird durch das
Kunde einen fixen Preis für ein bestimmtes Finanzinstru-      Gesamtentgelt (das Gesamtentgelt ergibt sich aus Kurs-
ment, so kommt ein Kaufvertrag zustande. Hierbei handelt      wert inklusive der mit der Auftragsausführung verbunde-
es sich um ein sogenanntes Festpreisgeschäft, bei dem so-     nen Kosten) bestimmt.
wohl Spread (Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf) wie
auch eigene Provision bereits im Preis eingerechnet sind.     H.1.7. Ausführungsplätze
                                                              Die Erste Group führt Aufträge in der Regel als Kommissio-
Die Erste Group verpflichtet sich, unter Berücksichtigung     när aus, außer es ist im Folgenden Abweichendes geregelt.
der Regelungen zur Erzielung der bestmöglichen Auftrag-       Aufträge können sowohl auf geregelten Märkten oder Mul-
sausführung dafür Sorge zu tragen, dass in der Regel ein      tilateral Trading Facilities (Handelsplattformen) als auch
gleichwertiges Ergebnis durch Selbsteintritt erzielt wird,    außerhalb dieser Ausführungsplätze ausgeführt werden.
das die Erste Group auch durch Ausführung des Auftrags
als Kommissionär erzielen würde. Davon unbeschadet            H.1.7.1. Aktien
steht dem Kunden eine Kundenweisung gemäß H.1.9. of-          Da Aktien im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und
fen, falls ein Handel an einem alternativen Ausführungs-      deshalb im Zeitverlauf nach Auftragserteilung eine Kursent-
platz möglich ist, zu dem die Erste Group Zugang hat.         wicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen
                                                              werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplät-
H.1.5. Zusammenlegung und Zuteilung von Aufträgen             ze berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung
Die Erste Group behält es sich vor, Aufträge von Kunden       wahrscheinlich und zeitnah gemäß den unter H.1.6. ge-
mit Aufträgen anderer Kunden oder auch mit Geschäften         nannten Kriterien möglich ist.
auf eigene Rechnung zusammenzulegen. Eine Zusammen-
legung wird nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist,    Aufträge werden folglich vorrangig an der jeweiligen Hei-
dass diese Zusammenlegung für den Kunden nachteilig ist.      matbörse ausgeführt, da hier aufgrund der Liquidität regel-
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist festzu-        mäßig eine kostengünstige Ausführung möglich ist. Unter
halten, dass die Zusammenlegung eines Auftrags mit an-        dem Begriff Heimatbörse wird die Börse der Erstnotiz (zu-
deren Aufträgen und Geschäften jedoch in Bezug auf einen      meist jene Börse des Staates, in dem der Emittent seinen
bestimmten Auftrag nachteilig sein kann.                      Sitz hat) verstanden.

Um die redliche Zusammenlegung von Aufträgen und in
weiterer Folge deren Zuordnung zu regeln, sind in der Erste
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                           Seite 14/26

H.1.7.1.1. Aufträge in Aktien, deren Heimatbörse sich         benenfalls zum Rückkauf) zu einem festen Preis an (sog.
in Deutschland befindet, wird die Erste Group aufgrund        Festpreisgeschäft, siehe H.1.4.).
der mit der Ausführung verbundenen Kosten primär über
XETRA Frankfurt ausführen. So der entsprechende Titel         H.1.7.3.2. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der
dort nicht notiert, erfolgt eine Ausführung an einer ande-    Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land
ren deutschen Börse gemäß den unter H.1.6. genannten          ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet.
Kriterien.
                                                              H.1.7.4. Optionsscheine
H.1.7.1.2. Aufträge in Aktien, deren Heimatbörse sich in
den USA befindet, wird die Erste Group primär über die        H.1.7.4.1. Die Erste Group bietet Optionsscheine eigener
NYSE ausführen. So der entsprechende Titel dort nicht         sowie ausgewählter fremder Emissionen als Kommissions-
notiert, erfolgt eine Ausführung an einem anderen Han-        geschäft selbst zur Zeichnung oder zum Erwerb (und ggf.
delsplatz in den USA gemäß den unter H.1.6. genannten         zum Rückkauf) zu einem festen Preis an (sog. Festpreisge-
Kriterien.                                                    schäft, siehe H.1.4.).

H.1.7.1.3. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der       H.1.7.4.2. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der
Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land        Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land
ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet. Dies   ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet.
gilt auch für den Verkauf von Bezugsrechten.
                                                              H.1.7.5. Finanzderivate
H.1.7.1.4. In Hinblick auf die oben angeführten Ausfüh-
rungsplätze können sich weiters folgende Kriterien bei der    H.1.7.5.1. Dabei handelt es sich um Termingeschäfte, die
Auftragsausführung auswirken und zu einem Abweichen           nach standardisierten Bedingungen an einer Börse gehan-
von den unter H.1.7.1.1. bis H.1.7.1.3. genannten Vorge-      delt werden (Futures und Options/F&O-Geschäfte) oder
hensweisen führen:                                            die außerbörslich zwischen dem Kunden und der Bankhaus
                                                              Krentschker & Co. AG individuell vereinbart werden.
– Zeitliche Kriterien
  Zeitverschiebung bzw. Handelsschlusszeiten unter-           H.1.7.5.2. Außerbörsliche Derivate werden zu einem fest
  schiedliche Ordergültigkeit                                 mit der Erste Group vereinbarten Preis (sog. Festpreisge-
– Volumenskriterien                                           schäft, siehe H.1.4.) erworben und verkauft.
  Stückelungen unter Berücksichtigung der jeweiligen
  Ausführungsplätze Klein- und Großorders                     H.1.7.5.3. Ausländische börslich gehandelte Derivate wer-
– Liquiditätskriterien                                        den über elektronische Handelssysteme mittels Smart Or-
  Höhere Liquidität an einem anderen Handelsplatz             der Routing System über die Börse mit dem günstigsten
– Kostenkriterien                                             Preis abgewickelt.
  Günstigere Kosten im Zusammenhang mit der Auftrag-
  sausführung an einem anderen Handelsplatz                   H.1.7.5.4. Am Derivatemarkt handelbare Produkte werden
                                                              über das Handelssystem EUREX ausgeführt.
H.1.7.2. Anleihen
                                                              H.1.8. Systemausfälle und andere Ereignisse
H.1.7.2.1. Für Anleihen bietet die Erste Group die Möglich-   Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Systemausfällen,
keit, diese auf Anfrage direkt zu aktualisierten Preisen zu   Sanktionen, Embargos) kann die Erste Group gezwungen
erwerben und zu verkaufen. Der Erwerb oder die Veräuße-       sein, von den in den Durchführungsgrundsätzen festgeleg-
rung erfolgt zu einem fest mit der Erste Group vereinbarten   ten Auftragsausführungen abzuweichen. Auch in diesen
Preis (sogenanntes Festpreisgeschäft, siehe H.1.4.).          Fällen wird die Erste Group, soweit möglich bzw. zulässig,
                                                              versuchen, die bestmögliche Ausführung zu erreichen.
H.1.7.2.2. Verkaufsaufträge werden aufgrund der mit der
Ausführung verbundenen Kosten in der Regel in dem Land        H.1.9. Weisung des Kunden
ausgeführt, in dem sich auch die Lagerstelle befindet.        Wünscht der Kunde ausdrücklich die Ausführung sei-
                                                              ner Order an einem bestimmten Ausführungsplatz (sog.
H.1.7.3. Zertifikate                                          „Kundenweisung“), so werden wir diesem Kundenwunsch
                                                              entsprechen, sofern die Erste Group Zugang zu diesem
H.1.7.3.1. Die Erste Group bietet Zertifikate eigener sowie   Ausführungsplatz hat (siehe auch H.1.11.). Die Durchfüh-
ausgewählter fremder Emissionen als Kommissionsge-            rungsgrundsätze der Erste Group finden hier demnach kei-
schäft selbst zur Zeichnung oder zum Erwerb (und gege-        ne Anwendung.
BANKHAUS KRENTSCHKER & Co. AG . Kundeninformation gemäß WAG 2007                                         Seite 15/26

Die Bankhaus Krentschker & Co. AG weist ausdrücklich da-    H.1.10. Überprüfung der Leitlinien zur Durchführung
rauf hin, dass sie durch die Weisung des Kunden und die     von Kundenaufträgen
daraus resultierende Abweichung von den hier festgeleg-     Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Handels-
ten Durchführungsgrundsätzen davon abgehalten werden        plätzen wird von der Erste Group jährlich überprüft. Zudem
kann, das für den Kunden bestmögliche Ergebnis gemäß        wird eine Überprüfung vorgenommen, wenn Anhaltspunkte
den dargelegten Grundsätzen zu erzielen.                    dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen
                                                            bestimmten Handelsplatz gesprochen haben, keine Gül-
                                                            tigkeit mehr besitzen. Nach entsprechender Information
                                                            durch die Erste Group wird die Bankhaus Krentschker &
                                                            Co. AG ihre Kunden über wesentliche Änderungen dieser
                                                            Durchführungsgrundsätze informieren.

H.1.11. Ausführungsplätze, auf die sich die Erste Group im Wesentlichen stützt

		                            Land                 Ausführungsplatz

Deutschsprachiger Raum Österreich                  • XETRA Wien
		                     Deutschland                 • XETRA Frankfurt
			                                                • Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA II)
			                                                • Börse Stuttgart
			                                                • Börse Berlin
			                                                • Börse Bremen

Europa Dänemark                                    • Copenhagen Stock Exchange
		     Finnland                                    • Helsinki Stock Exchange
		     Frankreich                                  • Euronext PARIS
		     Großbritannien                              • LONDON LSE
		     Italien                                     • Borsa Italia (Milano)
		     Niederlande                                 • Euronext Amsterdam
		     Norwegen                                    • Oslo Stock Exchange
		     Polen                                       • Warsaw Stock Exchange
		     Schweden                                    • Stockholm Stock Exchange
		     Schweiz                                     • SIX Swiss EX
			                                                • SWX
		     Spanien                                     • Madrid Stock Exchange

Übersee Australien                                 • Sydney Stock Exchange
		      Hongkong                                   • Hongkong Stock Exchange
		      Japan                                      • Tokio Stock Exchange
		      Kanada                                     • Toronto Stock Exchange
		      USA                                        • NYSE NEW YORK
			                                                • NASDAQ NMS

Börsegehandelte derivative Produkte		 Deutschland                    • EUREX
				 Frankreich                                                      • Euronext
				 Großbritannien                                                  • LIFFE
				 USA		                                                           • CBOE Chicago Stock Exchange
						                                                               • PHOE Philadelphia Stock Exchange
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