FORTBILDUNG 2021 - ANGEBOTE FÜR: Hamburg.de
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A N G E B OT E F Ü R : • SC H W E R B E H I N D E RT E N - V E RT R E T U N G E N • B E T R I E B S - U N D P E R S O N A L R ÄT E • A R B E I TG E B E R U N D I H R E I N K LU S I O N S B E AU F T R AGT E N FORTBILDUNG 2021
Vorwort Foto: Oliver Tjaden Liebe Leserinnen und Leser, die Corona-Pandemie hat unseren Arbeitsalltag komplett auf den Kopf gestellt. Diese Heraus- forderungen zu meistern war und ist für uns alle nicht leicht. Leider mussten im Zuge der Kon- taktbeschränkungen viele Schulungen des Integrationsamtes im letzten Jahr ausfallen, ohne Chance, sie später nachholen zu können. Dabei ist gerade in Krisenzeiten die Unterstützung der schwerbehinderten Menschen in den Betrieben besonders wichtig, zumal viele Menschen mit Behinderung zur Risiko-Gruppe zählen, für die das Coronavirus schnell zur Bedrohung werden kann. Nicht zuletzt werfen Quarantäne-Maßnahmen gelegentlich arbeitsrechtliche Fragen auf, die einer kompetenten Antwort bedürfen. Für das Fortbildungsjahr 2021 bietet das Integrationsamt weiterhin Präsenzveranstaltungen an. Die Veranstaltungen finden allerdings mit reduzierter Teilnehmerzahl in Tagungsstätten statt, in denen die gebotenen Hygiene-Maßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden können. Wir mieten große Räume für wenig Teilnehmer, um sicherzustellen, dass die Abstände eingehalten werden können – sowohl im Unterricht, als auch in den Pausen. So kann auch der wichtige Erfahrungsaustausch untereinander stattfinden. Nutzen Sie auch in diesem Jahr das Fortbildungsangebot des Integrationsamtes und stellen Sie vor Ort Fragen zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie unter arbeitsrechtlichen Ge- sichtspunkten. Unsere kompetenten Referenten unterstützen Sie gern mit ihrem fundierten Wissen. Ich wünsche Ihnen spannende Vorträge und einen informativen Austausch. Für Ihre wichtige Arbeit wünsche ich Ihnen auch in den kommenden Monaten viel Erfolg. Ihre Melanie Leonhard Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Inhalt n Allgemeine Information zu den Seminaren Alle Seminare 2021 auf einen Blick 4 Ziele der Schulung / Rechtliche Grundlagen Örtliche Zuständigkeiten der Integrationsämter 6 Empfehlungen zur Auswahl der Seminare Anmeldeverfahren / Warteliste / Absage / Datenschutz 7 Seminarkosten / Sonstiges / Online-Seminare 8 Betrieblicher Nutzen für den Arbeitgeber Ansprechpartner für die Fortbildungen im Integrationsamt Hamburg 9 Einwilligungserklärung und Hinweise zum Datenschutz 10 n Seminarthemen Grundseminar - Basiswissen 12 Aufbauseminar - Basiswissen 13 Intensives Eingangsseminar - Basiswissen 14 Inklusion im Betrieb - Die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX 15 Inklusion und Barrierefreiheit - Strategiekonzept mit Weitblick 16 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Benachteiligungsschutz für behinderte Menschen 17 Kooperationspartner stellen sich vor - der Integrationsfachdienst Hamburg 18 Kooperationspartner stellen sich vor - Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg 19 Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar 20 Aus der Praxis der Gerichte - Das Arbeitsgericht 21 Aus der Praxis der Gerichte - Das Sozialgericht 22 Beschäftigte mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung 23 Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung 24 Nach der Reform des SGB IX - Rechte und Pflichten für Schwerbehindertenvertretungen und ihre Stellvertretenden Mitglieder 25 Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung / Personalvertretung - Umsetzung der neuen DSGVO 26 Betriebliches Eingliederungsmanagement - Rechtliche Grundlagen 27 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 1 28 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 2 29 Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM-Gespräche professionell führen 30
Inklusionsvereinbarungen - ein Weg zur Inklusion 31 Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz 32 Resilienz für betriebliche Interessenvertreter 33 Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen möchtest! 34 Besuch der Fachmesse IRMA - der Internationalen Reha-Messe für Alle 35 Gesprächskreis „Hafen und Werften“ 36 Starke Schwerbehindertenvertretungen: Die Zusammenarbeit mit Betriebs-/ Personalräten 37 Inhouse - Seminare / maßgeschneidert für Ihren Betrieb 38 n Weitere Informationen Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg 39 Der Integrationsfachdienst Hamburg (IFD HH) 40 Die Beratungsprojekte des Integrationsamtes 41 n Organisatorisches Anmeldeformular für die Seminare des Integrationsamtes 2021 42 Kostenübernahmeerklärung 43 Antrag auf Freistellung 44 Unsere Referenten 45 Informationen zum Disability Management 46 Schulungsstätten 47 Impressum/ Nutzungshinweis/ Schulferien 2021 Cover Standortplan für das Integrationsamt Hamburg Cover
Alle Seminare 2021 auf einen Blick 1. Halbjahr 2021 03. Februar 2021 07. Mai 2021 Aus der Praxis der Gerichte - Das Sozialgericht | Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW2 SG1 20. Mai 2021 19. Februar 2021 Besuch der Fachmesse IRMA – der Internationalen Inklusion im Betrieb – die Aufgaben des Inklusions- Reha-Messe für Alle | IRMA1 beauftragten nach § 181 SGB IX | AGT 21. Mai 2021 22. bis 23. Februar 2021 Besuch der Fachmesse IRMA – der Internationalen Grundseminar – Basiswissen | G1 Reha-Messe für Alle | IRMA2 24. Februar 2021 26. Mai 2021 Kooperationspartner stellen sich vor – Nach der Reform des SGB IX – Rechte und Pflich- Integrationsfachdienst Hamburg | IFD | IFD Online ten für Schwerbehindertenvertretungen und ihre Stellvertretenden Mitglieder | REF 05. März 2021 Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW1 01. bis 02. Juni 2021 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der 15. bis 19. März 2021 Praxis – Teil 1 | BEM1 Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE1 07. bis 11. Juni 2021 24. März 2021 Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE2 Kooperationspartner stellen sich vor – Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur 16. bis 18. Juni 2021 Hamburg | VAA1 Aufbauseminar – Basiswissen | A1 07. bis 08. April 2021 22. Juni 2021 Grundseminar – Basiswissen | G2 Aus der Praxis der Gerichte - Das Arbeitsgericht | AG1 14. bis 15. April 2021 Betriebliches Eingliederungsmanagement – 28. Juni bis 02. Juli 2021 Rechtliche Grundlagen | BEM Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar | GAK1 21. bis 22. April 2021 Inklusionsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion | IV 26. bis 27. April 2021 Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/ seelischer Behinderung | P1 29. April 2021 Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung/ Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO | DSGVO1 4
Alle Seminare 2020 auf einen Blick 2. Halbjahr 2020 2021 09. bis 13. August 2021 13. bis 15. Oktober 20201 Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE3 Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM – Gespräche professionell führen | BEMG 18. August 2021 Kooperationspartner stellen sich vor – 18. und 22. Oktober 2021 Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar | GAK2 Hamburg | VAA2 22. Oktober 2021 27. August 2021 Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW3 Inklusion und Barrierefreiheit - Strategiekonzept mit Weitblick | IB 25. und 26. Oktober 2021 Grundseminar – Basiswissen | G3 01. bis 03. September 2021 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – 02. November 2021 Benachteiligungsschutz für behinderte Menschen 1 Tag in einer Therapieeinrichtung | MD Therapie | AGG Genauer Termin im November 2021 wird noch 06. bis 08. September 2021 benannt Aufbauseminar – Basiswissen | A2 Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht | SG2 13. und 14. September 2021 Resilienz für betriebliche Interessenvertreter | RES 09. November 2021 Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht | 15. bis 17. September 2021 AG2 Starke Schwerbehindertenvertretungen: Die Zusammenarbeit mit Betriebs-/ Personalräten 16. November 2021 | ZA Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertre- tung/Personalvertretung – Umsetzung der neuen 22. bis 23. September 2021 DSGVO | DSGVO 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 2 | BEM 2 22. und 23. November 2021 Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen möchtest! | JA- 27. bis 29. September 2021 NEIN Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz | MD 30. September 2021 Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung | P2 Bitte beachten Sie auch unsere Inhouse-Seminare für Arbeitgeber/Betriebe, für die wir individuelle Termine vor Ort anbieten. Mehr dazu auf Seite 38. 5
Allgemeine Informationen zu den Seminaren n Ziele der Schulungen n Rechtliche Grundlagen Nur gut informierte Schwerbehindertenvertre- Die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen führt tungen, Betriebs- und Personalräte und Inklu- das Integrationsamt auf der Grundlage des § sionsbeauftragte sind in der Lage, ihre Aufga- 185 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - ben optimal zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie (SGB IX) durch. im Einzelfall die erforderlichen Unterstützungs- möglichkeiten des Integrationsamtes und der Damit die Schwerbehindertenvertretung an den Reha-Träger für den Betrieb kennen und nutzen. Fortbildungsveranstaltungen des Integrations- Ebenso wichtig ist, dass sie in allen Fragen der amtes teilnehmen kann, ist in § 179 Abs. 4 SGB Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit IX ausdrücklich eine Freistellung vorgesehen. den Mitarbeitern des Integrationsamtes und der Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt Reha-Träger vertrauensvoll zusammenarbeiten der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. können. 6, 40 Abs. 1, 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsge- setz und analoge Regelungen nach den Perso- Mit seinen Fortbildungsveranstaltungen will das nalvertretungsgesetzen). Integrationsamt die Schulungsteilnehmer be- fähigen, insbesondere ihre Aufgaben nach dem Die Teilnahme an den Veranstaltungen des In- Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Teil 3 (SGB tegrationsamtes führt nicht zur Minderung des IX) und nach anderen Gesetzen zu erfüllen. Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge. Die Vermittlung von Kenntnissen im Sozial-, Ar- beits-, Personal- und Betriebsverfassungsrecht soll den Teilnehmern helfen, eventuelle Schwie- rigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinder- n Örtliche Zuständigkeiten der ter Menschen besser zu erkennen und zu lösen. Integrationsämter Ein Ziel der Schulungen ist es auch, erste per- sönliche Kontakte zu den Mitarbeitern von Ein- Die Schulungsveranstaltungen des Integrations- richtungen herzustellen, die die Teilhabe am Ar- amtes Hamburg richten sich in erster Linie an In- beitsleben fördern können. Dazu gehören zum teressenvertretungen und Inklusionsbeauftragte Beispiel die Arbeitsagentur, das Versorgungs- in Hamburger Betrieben. Nur für den Fall, dass amt, die Rentenversicherung und die Integrati- freie Plätze vorhanden sind, können auch aus- onsfachdienste. wärtige Interessenten an den Seminaren teilneh- men. Ansonsten erkundigen Sie sich bitte nach Darüber hinaus ist der fachliche Austausch der den Fortbildungsangeboten Ihres örtlich zustän- Teilnehmer untereinander ein wertvoller und digen Integrationsamtes. nicht zu unterschätzender Nebeneffekt der Schulungsveranstaltungen. Oft ergeben sich aus Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde dem Austausch der unterschiedlichen Erfahrun- auf die Verwendung männlicher und weiblicher gen gute und praktikable Lösungsansätze für Wortformen verzichtet. Gleichwohl sind, wenn den eigenen Arbeitsbereich. nicht anders ausgewiesen, alle Geschlechter ge- meint. 6
n Empfehlungen zur Auswahl der n Anmeldeverfahren, Warteliste, Absage, Seminare Datenschutz Sollten Sie neu gewählt oder „nachgerückt“ sein, Bitte klären Sie vor der Anmeldung die Kosten- empfehlen wir Ihnen am Anfang Ihrer Amtszeit übernahme und die Arbeitsbefreiung mit Ihrem den Besuch des Grund- und Aufbauseminars Arbeitgeber. Melden Sie sich dann möglichst oder eines Intensiven Eingangsseminars. Glei- schnell mit dem dafür vorgesehenen Vordruck ches gilt für Interessenten, die bisher noch an am Heftende zu den Seminaren an. Sobald uns keiner unserer Schulungen teilgenommen haben. Ihre Anmeldung vorliegt, erhalten Sie eine An- Weiterführende Veranstaltungen zu diversen meldebestätigung mit ihrem Anmeldestatus. Themen können Sie jederzeit besuchen. Einige davon setzen allerdings Grundkenntnisse im So- Gehen für eine Veranstaltung zu viele Anmeldun- zialrecht bzw. Arbeitsrecht voraus, wie sie zum gen ein, führen wir eine Warteliste. Dies eröffnet Beispiel in unseren Grund- und Aufbaukursen Ihnen die Möglichkeit, bei Teilnehmerabsagen vermittelt werden. noch einen Seminarplatz zu erhalten. Bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen bieten Weitere Hinweise zu den Teilnahmevorausset- wir ggf. ein Zusatzseminar an. zungen finden Sie ggf. in den Beschreibungen der einzelnen Lehrgänge. Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung an einem Seminar nicht teilnehmen können, melden Sie Wenn Sie an mehreren Seminarthemen interes- sich so früh wie möglich ab, spätestens eine siert sind, können Sie sich gern für mehrere Ver- Woche vor Seminarbeginn. Andernfalls müssen anstaltungen anmelden. Sie mit Ausfallgebühren rechnen. Im Heft erfahren Sie mehr über unsere Tagungs- Außerdem nehmen Sie damit eventuell einem stätten und zu unseren Referenten. Das An- anderen Interessenten die Möglichkeit, an dem meldeformular finden Sie am Ende dieses Pro- Seminar teilzunehmen. gramms und zusätzlich zum Herunterladen auf unserer Webseite www.hamburg.de/integrati- Nähere Informationen zum Seminar gehen Ihnen onsamt. rechtzeitig mit der persönlichen Seminareinla- dung vor Veranstaltungsbeginn zu. Eine Liste mit Ansprechpartnern zu verschie- denen Themen sowie weitere Informationen für Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns kurz- Ihre Arbeit gibt es ebenfalls am Ende des Heftes. fristige Änderungen der Seminarinhalte aus or- ganisatorischen Gründen vorbehalten müssen. Mit ihrer Anmeldung erklären sie sich ausdrück- lich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben auf dem Anmeldungsformular speichern und an die Schulungsstätte und an den Referenten wei- tergeben dürfen. Ohne Ihr Einverständnis zur Datenspeicherung ist Ihre Teilnahme leider nicht möglich. 7
Allgemeine Informationen zu den Seminaren n Seminarkosten n Sonstiges Die Seminarkosten übernimmt der jeweilige Ar- Alle Seminare finden in Kleingruppen statt. beitgeber. Die Übernahme der Kosten ist gesetz- Sollte ein Seminar aus Gründen, die das Integra- lich geregelt. tionsamt nicht zu vertreten hat kurzfristig aus- fallen, werden eventuell angefallene Fahrt- bzw. Nach § 179 Abs. 8 SGB IX trägt der Arbeitgeber Lohnkosten vom Integrationsamt nicht erstattet. die Kosten, die der Vertrauensperson und dem Für das Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stell- gilt eine gesonderte Regelung. vertretenden Mitglied durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß Ihre Teilnahme an den Veranstaltungen wird § 179 Abs. 4 SGB IX entstehen. durch einen entsprechenden Teilnahmenachweis bestätigt. Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. Die Anerkennungsstunden für Disability Ma- 6, 40 1, 80 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz nager finden Sie bei der jeweiligen Seminarbe- und analoge Regelungen nach den Personalver- schreibung. tretungsgesetzen). Falls Sie aus behinderungsbedingten Gründen Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben. Sach- auf Hilfe und Unterstützung bei der Seminar- kosten in Form von Schulungsmaterial und die teilnahme angewiesen sind, teilen Sie uns das Referentenhonorare trägt das Integrationsamt. bitte vor Ihrer Anmeldung mit und geben Sie Der Arbeitgeber übernimmt die Verpflegungs-, uns auf dem Anmeldeformular nochmals einen Übernachtungs- und Fahrtkosten. Diese müssen Hinweis. zunächst von jedem Teilnehmer während der Se- minare vor Ort beglichen werden. Hierzu achten Das Integrationsamt kann für Allergiker keine Sie bitte auf die Hinweise in Ihrer Anmeldebe- Garantien abgeben, dass die Schulungsstätte, stätigung. die Verpflegung und das Umfeld frei von Aller- genen sind, außerdem besteht die Möglichkeit, dass ein Assistenzhund im Seminarraum anwe- send sein könnte. Online-Seminare Online-Seminare können in diesem Jahr aus rechtlichen und organisatorischen Gründen noch nicht angeboten werden. 8
Allgemeine Informationen zu den Seminaren n Betrieblicher Nutzen für den n Ansprechpartner im Integrationsamt Arbeitgeber Hamburg Bitte unterstützen auch Sie als Arbeitgeber das Wenn Sie im Zusammenhang mit den Schulungs- Bildungsinteresse der Schwerbehindertenvertre- veranstaltungen Fragen, Anregungen oder sons- tungen und der Betriebs- und Personalräte. Sie tige Hinweise haben, wenden Sie sich bitte an: werden feststellen, dass sich dies vorteilhaft für Ihren Betrieb auswirkt. Markus Drosten Telefon: 040 / 428 63-2859 Auf der einen Seite leisten gut geschulte Mitar- E-Mail: integrationsamt@soziales.hamburg.de beitervertreter Hilfestellung und Beratung für behinderte Kollegen. Sie können der Arbeitge- Maren Schröder berseite wichtige Anregungen, Impulse und Ent- Telefon: 040 / 428 63-3648 scheidungshilfen geben. Zum Beispiel bei der E-Mail: integrationsamt@soziales.hamburg.de Auswahl neuer schwerbehinderter Mitarbeiter oder bei der Nutzung der vielfältigen Leistungs- Bitte benutzen Sie für die Kontaktaufnahme angebote zur Integration schwerbehinderter per E-Mail nur noch das Funktionspostfach, da Menschen. nur so sichergestellt ist, dass Ihre Mail bearbei- tet wird. Auf der anderen Seite sind erfahrungsgemäß Schwerbehindertenvertretungen häufig die Ins- Unsere Postanschrift befindet sich auf den An- tanz der Konfliktregulierung und Konfliktbewäl- meldevordrucken. Weitere Informationen über tigung bei auftretenden Problemen. Dies ermög- das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer licht eine Lösung von Konflikten im Vorfeld mit Webseite unter: entsprechender Entlastung des Arbeitgebers. www.hamburg.de/integrationsamt Gerade die Arbeit der Vertrauenspersonen be- darf nachhaltiger Förderung und Aufwertung durch die Arbeitgeber. 9
Einwilligungserklärung und Hinweise zum Datenschutz im Integrationsamt Hamburg nach Art. 7, 13 und 14 EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) Für diese Informationsschrift und das Verfahren ist das Integrationsamt Hamburg verantwortlich. Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber haben sich an das Integrationsamt Hamburg unter Nennungen personenbezogener Daten gewendet. Die Aufgaben des Integrationsamtes sind in § 185 Ihre Angaben sind freiwillig. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) aufgelistet. Die §§ 167-175 SGB IX regeln die Prävention und den be- Wenn Sie keine oder unvollständige Anga- sonderen Kündigungsschutz. In § 193 SGB IX wer- ben machen, kann dies dazu führen, dass den die Aufgaben des Integrationsfachdienstes (IFD) Leistungen abgelehnt werden oder – bei beschrieben. Kündigungsschutzverfahren – Ihr Arbeits- verhältnis nicht erhalten werden kann. Wir Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, müssen geben Ihre personenbezogenen Daten an personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet Dritte weiter, wenn wir gesetzlich dazu ver- und gespeichert werden. Die ab 25.05.2018 gel- pflichtet sind (z.B. bei Nichtzuständigkeit tende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Integrationsamtes an Rehabilitations- schreibt in Art. 13 und 14 DSGVO Informations- träger gemäß § 14 SGB IX oder im Rahmen pflichten vor, denen wir hiermit nachkommen. von Kündigungsschutzverfahren gemäß § 170 Abs. 2 SGB IX an die Schwerbehinder- Alle Angaben, die zur Aufgabenerfüllung gegenüber tenvertretung und den Betriebsrat/Perso- den Mitarbeitern des Integrationsamtes gemacht nalrat zur Einholung einer Stellungnahme). werden, benötigen wir, um z.B.: Bei der Beantragung von Jobcoaching, Ar- • einen Leistungsantrag zu bearbeiten, beitsassistenz oder eines Beschäftigungs- • ein Präventionsverfahren oder sicherungszuschusses können Ihre perso- • den besonderen Kündigungsschutz für nenbezogenen Daten an den IFD oder an die schwerbehinderte Menschen gewährleisten zu Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) weiter- können. gegeben werden. • Unterstützungsleistungen bei einem Dienstleister zu beauftragen oder Bei Schulungsveranstaltungen des Integra- • Schulungs- und Fortbildungsangebote tionsamtes werden personenbezogene Da- durchzuführen. ten z.B. an Hotels und Dozenten weiterge- geben. Die Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a und e und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a und b Diese erhalten nur notwendige Unterlagen DSGVO, die §§ 67-69 SGB X in Verbindung mit § 35 mit Ihren personenbezogenen Daten und SGB I und dem SGB IX, Teil 3. sind ebenfalls zur Wahrung des Daten- schutzes verpflichtet. Zu den gespeicherten Daten gehören Namen, Ad- resse, Geburtsdatum, Geschlecht, Angaben zu ih- Wie lange speichern wir Ihre Daten? rem Arbeitsverhältnis und zu ihrer Behinderung/ Erkrankung. Die Daten werden 6 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht und die Papierakte vernichtet. Davon ausgenommen sind Pro- zessakten (30 Jahre). 10
Sie haben folgende Rechte: Sie können auf den folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen: • Freiwilligkeit Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, • per Post: Ihre Einwilligung zu erklären oder aufrecht zu erhal- Behörde für Arbeit, Gesundheit, ten. Soziales, Familie und Integration, Integrationsamt Hamburg, • Widerrufsrecht Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt nicht • E-Mail: integrationsamt@soziales. rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattge- hamburg.de fundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig. Mit dem behördlichen Datenschutzbe- • Auskunftsrecht auftragten der Behörde für Arbeit, Ge- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sundheit, Soziales, Familie und Integra- so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer tion können Sie auf den folgenden Wegen Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS- Kontakt aufnehmen: GVO). • per Post: • Recht auf Berichtigung Behörde für Arbeit, Gesundheit, Sollten unrichtige personenbezogene Daten verar- Soziales, Familie und Integration, beitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung Datenschutzbeauftragter, zu (Art. 16 DS-GVO). Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verar- • E-Mail: datenschutz@soziales. beitung sowie Widerspruchsrecht hamburg.de Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kön- nen Sie die Löschung oder Einschränkung der Ver- Bei Beschwerden können Sie sich auch arbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die an den Hamburgischen Beauftragten für Verarbeitung einlegen (Art. 17, 16 und 21 DS-GVO). Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. • Recht auf Datenübertragbarkeit Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben • per Post: oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und Ludwig-Erhard-Straße 22, die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Ver- 20459 Hamburg fahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls • E-Mail: mailbox@datenschutz.ham- ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS- burg.de GVO). Ich bin damit einverstanden, dass das Sollten Sie von den oben genannten Rechten Ge- Integrationsamt Hamburg meine perso- brauch machen, prüft das Integrationsamt, ob die nenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. und speichert. Der Zusendung aktueller Informationen des Integrationsamtes Hamburgs auch in elektronischer Form stimme ich bis auf Widerruf zu. 11
Grundseminar – Basiswissen für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte Die Seminare G1, G2 und G3 sind inhaltsgleich Seminar-Nummer: G1 und bauen nicht aufeinander auf! Termin Montag und Dienstag n Seminarziele 22. und 23. Februar 2021 Die Teilnehmer des Grundseminars erwerben gute Organisationskenntnisse für ihre Arbeit und das Seminar-Nummer: G2 Rüstzeug für folgende Aufgaben: • Beratung und Betreuung schwerbehinderter Termin Menschen Mittwoch und Donnerstag • Beratung des Arbeitgebers 07. und 08. April 2021 • Mitwirkung bei Personalentscheidungen Ort (gilt für beide Termine) • Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, dem Lindner Park-Hotel Hagenbeck Versorgungsamt und den Trägern der beruflichen Hagenbeckstraße 150, 22527 Hamburg Rehabilitation Kosten pro Seminar 124,00 € n Seminarinhalte Seminar-Nummer: G3 Der Lehrgang vermittelt insbesondere Termin • Grundregeln des innerbetrieblichen Verhaltens Montag und Dienstag der Schwerbehindertenvertretung 25. und 26. Oktober 2021 • die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertre- tung Ort • Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei perso- Elsa Brändström Haus nellen Maßnahmen Kösterbergstraße 62, 22587 Hamburg • das Zusammenarbeitsgebot mit dem Betriebs-/ Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten des Alle Termine sind Tagesveranstaltungen Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenhei- ohne Übernachtung ten • das Zusammenarbeitsgebot mit dem Integrati- Kosten onsamt und der Agentur für Arbeit 130,00 € n Lehrmethoden Kostenübernahmeerklärungen werden im Elsa Brändströn Haus nicht akzeptiert, nur • Lehrgespräch bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich • Kurzreferat nar-Nummer: G4 • Gruppenarbeit/Fallbeispiele Für alle Termine gilt: • gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/ Beginn: 9.00 Uhr Checkliste Ende: 16.30 Uhr • Diskussion Referenten Marina Marquardt, Markus Drosten Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager 12
Aufbauseminar – Basiswissen für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, die bereits das Grundseminar besucht haben Die Seminare A1 und A2 sind inhaltsgleich Seminar-Nummer: A1 und bauen nicht aufeinander auf! Termin Mittwoch bis Freitag n Seminarziele 16. bis 18. Juni 2021 Die Teilnehmer sollen durch den Seminarbesuch Seminar-Zeiten • ihre Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht ver- Mittwoch 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr tiefen und diese situationsgerecht anwenden kön- Donnerstag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr nen Freitag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Inte- Ort grationsamt, der Agentur für Arbeit und dem Ver- WÄLDERHAUS, Am Inselpark 19 sorgungsamt kennenlernen 21109 Hamburg • zur Schaffung und Erhaltung bestehender Ar- Kosten beitsplätze für schwerbehinderte Menschen bei- 150,00 € tragen können Tagesveranstaltung ohne Übernachtungen n Seminarinhalte Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, • Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten im Zu- EC + Kreditkartenzahlung möglich sammenhang mit der betrieblichen Interessen- wahrnehmung Seminar-Nummer: A2 • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Ein- stellung, Umsetzung/Änderung der Arbeitsbedin- Termin gungen und Kündigung von schwerbehinderten Montag bis Mittwoch Menschen 06. bis 08. September 2021 • Grundkenntnisse des besonderen Kündigungs- schutzes und der begleitenden Hilfe für schwer- Seminar-Zeiten behinderte Menschen Montag 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr • Erstellen von Stellungnahmen im Kündigungs- Dienstag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr schutz Mittwoch 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr • Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes sowie der Reha-Träger Ort Hotel Park Soltau • Informationen zur Erhebung und Verwendung der Winsener Straße 111 Ausgleichsabgabe 29614 Soltau • Aufgaben des Integrationsfachdienstes Hamburg (IFD) Kosten 324,60 € n Lehrmethoden Übernachtungen enthalten • Lehrgespräche • Kurzreferate Referenten • Gruppenarbeit/Fallbeispiele Mitarbeiter des Integrationsamtes • Diskussion Hamburg Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager 13
Intensives Eingangsseminar – Basiswissen für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, die neu im Amt sind bzw. bisher noch kein Grund- und Aufbauseminar besucht haben Die Seminare IE1, IE2 und IE3 sind inhaltsgleich Seminar-Nummer: IE 1 und bauen nicht aufeinander auf! Termin n Seminarziele Montag bis Freitag 15. bis 19. März 2021 Das Intensive Eingangsseminar umfasst die Inhalte des Grund- und Aufbauseminars. Seminar-Nummer: IE 2 Die Teilnehmer sollen bei dem Seminar gute Organisa- tionskenntnisse für ihre Arbeit und Aufgaben erwer- Termin ben. Außerdem sollen sie an Kompetenz bei der Be- Montag bis Freitag ratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen 07. bis 11. Juni 2021 sowie bei der Beratung des Arbeitgebers zu Fragen bei der Umsetzung des Schwerbehindertenrechts Seminar-Nummer: IE 3 gewinnen. Sie bekommen mehr Sicherheit bei der Mitwirkung an Personalentscheidungen und können effektiver mit dem Integrationsamt, dem Integrati- Termin onsfachdienst, dem Versorgungsamt und den Trägern Montag bis Freitag der beruflichen Rehabilitation zusammenarbeiten. 09. bis 13. August 2021 n Seminarinhalte Für alle Termine gelten folgende Seminar-Zeiten Der Lehrgang vermittelt insbesondere Kenntnisse Montag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr über die Dienstag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr • Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten der Mittwoch 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr Schwerbehindertenvertretung Donnerstag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr • Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei perso- Freitag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr nellen Maßnahmen Ort (gilt für IE1, IE2, IE3) • Strategien der Zusammenarbeit mit dem Be- WÄLDERHAUS, Am Inselpark 19 triebs-/ Personalrat und dem Inklusionsbeauf- 21109 Hamburg tragten des Arbeitgebers • begleitende Hilfe und den besonderen Kündi- Kosten gungsschutz für schwerbehinderte Menschen 250,00 € pro Seminar • Erstellung von Stellungnahmen im Kündigungs- Alle Termine sind Tagesveranstaltungen schutzverfahren ohne Übernachtungen • Aufgabenstellung und Leistungen des Integrati- onsamtes und der Reha-Träger Kostenübernahmeerklärungen werden im • Informationen über Möglichkeiten zur Verwen- WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, dung der Ausgleichsabgabe EC + Kreditkartenzahlung möglich • Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes Ham- burg (IFD) Referenten Marina Marquardt n Lehrmethoden Mitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg • Lehrgespräch • Kurzreferat Zwanzig Anerkennungsstunden für • Gruppenarbeit/Fallbeispiele Disability Manager • Diskussion 14
Inklusion im Betrieb - die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Vorgesetzte, Personalverantwortliche und Führungskräfte Dieses Seminar richtet sich an die Inklusionsbeauf- Seminar-Nummer: AGT tragten für die Belange schwerbehinderter Menschen und an Personalverantwortliche und Führungskräfte. Termin Es befasst sich mit der Tätigkeit und Stellung des In- Freitag klusionsbeauftragten nach § 181 Sozialgesetzbuch 19. Februar 2021 IX (SGB IX). Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr n Seminarziele Im Seminar werden gemeinsam erarbeitet: Ort • die rechtlichen Grundlagen des eigenen Handelns Lindner Park-Hotel Hagenbeck • die Rolle gegenüber den Interessenvertretungen Hagenbeckstraße 150 und den einzelnen Beschäftigten 22527 Hamburg • die Handlungsfelder des Inklusionsbeauftragten Kosten 62,00 € n Seminarinhalte Referentin Larissa Wocken • Stellung des Inklusionsbeauftragten • Rechte und Pflichten des Inklusionsbeauftragten • Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen Sieben Anerkennungsstunden für • Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt Disability Manager • Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit • Betriebliches Eingliederungsmanagement • Prävention • Integrationsvereinbarung • Behinderungsgerechte Beschäftigung • Öffentlichkeitsarbeit n Lehrmethoden • Lehrgespräche • Kurzreferat • Gruppenarbeit/Fallbeispiele • gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/ Checkliste • Diskussion 15
Inklusion und Barrierefreiheit – Strategiekonzept mit Weitblick für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten n Seminarziele n Lehrmethoden Die Zahl älterer und körperlich beeinträchtigter Mit- • Vorstellung von Best-Practice-Beispie- arbeiter nimmt zu. Zukunftsfähige Unternehmen len entwickeln Konzepte, damit auch diese Beschäftig- • Selbsterfahrung von Barrieren, zum tengruppen ihre Leistungsfähigkeit voll einbringen Beispiel digitale Barrieren, schlechte können. Inklusion und Barrierefreiheit sind hierbei Akustik wichtige Stellschrauben. • Praxisübungen zur Anwendung von Wer Barrierefreiheit zum geeigneten Zeitpunkt be- Planungshilfen und Umsetzung von rücksichtigt, spart Kosten und schafft Arbeitsbedin- Aktionsplänen gungen, von denen die gesamte Belegschaft profi- • Austausch und Diskussion tiert. Das Seminar zeigt die Vorteile einer inklusiven Unter- nehmenskultur und einer barrierefreien Arbeitswelt auf. Wir vermitteln praxisnah, wie sich Veränderun- Seminar-Nummer: IB gen im eigenen Unternehmen verankern lassen. Sie erhalten Anregungen zur Umsetzung eines solchen Strategiekonzepts und lernen konkrete Maßnahmen Termin kennen, die zum Beispiel in Aktionspläne einfließen Freitag können. 27. August 2021 Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr n Seminarinhalte Ort Die Seminarveranstaltung vermittelt Kenntnisse zu Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, folgenden Themen: Familie und Integration • Mit welchen altersbedingten Veränderungen und Hamburger Str. 47 Behinderungen sollten sich Unternehmen ausein- Raum 913 22083 Hamburg andersetzen? • Was bedeutet inklusive Unternehmenskultur und wie kann sie entstehen? Kosten • Bei welchen unternehmerischen Entscheidungen keine lohnt es sich, auf Barrierefreiheit zu achten, zum Beispiel bei Um- und Neubauten, beim Erwerb von Referentin Arbeitsmitteln, beim Relaunch der Internetseite? Simone Lerche • Wie lassen sich Inklusion und Barrierefreiheit im eigenen Unternehmen Schritt für Schritt umset- zen und welche Informationen und Leitfäden un- Vier Anerkennungsstunden für terstützen dabei? Disability Manager 16
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungs- schutz für behinderte Menschen für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Be- triebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten n Seminarziele n Lehrmethoden Das Antidiskriminierungsrecht nimmt im Bereich des • Lehrgespräche Rechts der Menschen mit Behinderung eine wachsen- • Kurzreferat de Rolle ein. Dabei ist besonders in der Praxis noch • Gruppenarbeit/Fallbeispiele viel Klärungsbedarf: • Arbeitsunterlagen/Checkliste • Diskussion • Wie erkennt man Benachteiligung im Arbeitsver- hältnis? • Wie wirken sich die Folgen einer Verletzung der Seminar-Nummer: AGG Beteiligungspflichten gegenüber der Schwerbe- hindertenvertretung (SBV) aus? • In welchen Fällen besteht ein Schadenersatzan- Termin spruch gegenüber dem Arbeitgeber? Mittwoch bis Freitag • In welchen Fällen muss ein Betriebliches Einglie- 01. bis 03. September 2021 derungsmanagement (BEM) vor einer Kündigung durchgeführt werden und wie? Seminar-Zeiten Mittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr • Was heißt Prävention und was passiert, wenn sie Donnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr nicht stattfindet? Freitag 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Se- minar unter Berücksichtigung der aktuellen Recht- sprechung und Literatur beantwortet. Ort Lindner Park-Hotel Hagenbeck Hagenbeckstraße 150 n Seminarinhalte 22527 Hamburg • Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehand- Tagesveranstaltung ohne lungsgesetzes (AGG) – insbesondere: Verbot der Übernachtungen Benachteiligung wegen der Behinderung • Neudefinition des Behinderungsbegriffs Kosten • Benachteiligung wegen der Behinderung bei Ein- 186,00 € stellung • Benachteiligung im laufenden Arbeitsverhältnis Referentin • Betriebliches Eingliederungsmanagement und Larissa Wocken Prävention • Behinderungsgerechte Beschäftigung • Wiedereingliederung • Kündigungsschutz und Allgemeines Gleichbe- handlungsgesetz (AGG) Vierzehn Anerkennungsstunden für • Rechtsfolgen der Benachteiligung: Schadenser- Disability Manager satz und Entschädigung • Rolle der SBV 17
Kooperationspartner stellen sich vor – Integrationsfachdienst Hamburg für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten Seminar-Nummer: IFD | IFD Online Als zentraler Integrationsfachdienst (IFD) bietet der Termin IFD-Hamburg Begleitung und Sicherung der Arbeits- Mittwoch verhältnisse von Beschäftigten mit Schwerbehinde- 24. Februar 2021 rung (oder Gleichstellung) in Hamburg. Er berät und unterstützt im Auftrag des Integrati- Beginn: 9.00 Uhr onsamts Beschäftigte in Hamburg mit Schwerbe- Ende: 13.00 Uhr hinderung oder Gleichstellung und ihre Arbeitgeber (weitere Informationen auf Seite 43). Ort Hamburger Arbeitsassistenz Schulterblatt 36 n Seminarziele 20357 Hamburg Die Teilnehmer lernen bei der Halbtagsveranstaltung die Akteure vor Ort kennen. Sie bekommen einen Kosten Überblick über Organisation und Aufgaben. Außer- keine dem erfahren sie, wer fachlich für welche Behinde- rungsgruppen zuständig ist. Referenten Das Ziel ist, dass die Teilnehmer am Ende des Semi- Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nars wissen, wie sie den IFD im Rahmen ihrer Aufga- Hamburg ben im Betrieb nutzen können. 10 Teilnehmer*innenplätze sind vor Ort vorgesehen. Weitere 10 Teilnehmer*innenplätze kön- n Seminarinhalte nen über Zoom dazu geschaltet werden (für Risikogruppenteilnehmer*innen • rechtliche Grundlagen der IFD-Arbeit vorbehalten). Bitte bei der Anmeldung • das Beratungsangebot des IFD angeben! • verschiedene Formen der Arbeitsbegleitung • Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Höhe von Minderleistungen Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager n Lehrmethoden • Vortrag • Diskussion • Vorstellung von Erfahrungsbeispielen 18
Kooperationspartner stellen sich vor – Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten Die Seminare VAA1 und VAA2 sind inhaltsgleich Seminar-Nummer: VAA1 und bauen nicht aufeinander auf! Termin 1 n Seminarziele Mittwoch 24. März 2021 Die Teilnehmer lernen durch den Besuch der eintägi- gen Veranstaltung die Akteure vor Ort kennen. Das Seminar vermittelt außerdem die Grundsätze des Seminar-Nummer: VAA2 Feststellungsverfahrens beim Versorgungsamt, die Bedeutung von besonderen Merkzeichen und infor- miert über die Parkerleichterungen. Termin 2 Mittwoch Nach dem Seminar sollen die Teilnehmer in der Lage 18. August 2021 sein, behinderte Mitarbeiter bei der Antragstellung beim Versorgungsamt zu unterstützen. Die Schulung vermittelt zudem die wesentlichen För- dermöglichkeiten der Arbeitsagentur, zum Beispiel bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen und Für beide Termine gilt: informiert über die Möglichkeiten der Mehrfachan- rechnung. Beginn: 9.00 Uhr Die Teilnehmer lernen die Grundsätze des Gleichstel- Ende: 16.30 Uhr lungsverfahrens kennen, um Menschen mit Behin- derung im Gleichstellungsverfahren bei der Arbeits- agentur unterstützen zu können. Ort (gilt für beide Termine) WÄLDERHAUS Am Inselpark 19 n Seminarinhalte 21109 Hamburg • Das Anerkennungsverfahren beim Versorgungs- Kosten pro Seminar amt nach § 69 SGB IX 50,00 € • Das Gleichstellungsverfahren nach § 68 SGB IX durch die Arbeitsagentur • Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich n Lehrmethoden • Lehrgespräche Referenten • Kurzreferate Mitarbeiter des Versorgungsamtes Ham- • Erarbeitung von Antragsunterlagen/ burg und der Agentur für Arbeit Checklisten • Praxisfragen/Diskussion Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager. 19
Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar für gehörlose Menschen nur zusammen mit hörenden Arbeitskollegen und / oder Vorgesetzten, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, die regelmäßig mit gehörlosen Menschen zusammenarbeiten Die Seminare GAK1 und GAK2 sind inhaltsgleich Seminar-Nummer: GAK1 und bauen nicht aufeinander auf! n Seminarziele Termin Montag bis Freitag Die Seminarteilnehmer sollen nach dem Besuch des 28. Juni bis 02. Juli 2021 Seminars in der Lage sein, die Kommunikationsmög- lichkeiten mit gehörlosen Menschen besser zu nutzen. Außerdem lernen sie neue Kommunikationsmöglich- Seminar-Nummer: GAK2 keiten kennen. Dadurch können sie Verständigungs- schwierigkeiten abbauen und mehr Selbstsicherheit gewinnen. Oft lässt sich dadurch das Arbeitsverhält- Termin nis stabilisieren. Ein weiteres Ziel ist die gemeinsame Montag bis Freitag Erarbeitung von Leitlinien für den innerbetrieblichen 18. bis 22. Oktober 2021 Umgang miteinander. n Seminarinhalte Für beide Termine gilt: Das Seminar vermittelt insbesondere Kenntnisse über Beginn am Montag: 09.00 Uhr • Verhaltenstraining Ende am Freitag: 13.00 Uhr • Hörtraining • Sprech- und Sprachpflege • nonverbale Kommunikation Ort (gilt für beide Termine) • technische Hilfen Reha-Zentrum für • Sozial- und Schwerbehindertenrecht Hörgeschädigte Campus Am Gerhardshain 44 24768 Rendsburg n Lehrmethoden • Lehrgespräche Kosten • Kurzreferate Bei dem Gehörlosen-Arbeitskollegen-Se- • Gruppenarbeit minar gilt eine abweichende Kostenrege- • Diskussion lung. Der Lehrgang wird begleitet von Gebärdensprach- Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung dolmetschern. und Bahnfahrt übernimmt für alle Teil- nehmer das Integrationsamt. Freistellung Für alle Teilnehmer der Freien und Hansestadt Ham- Referenten burg gewährt das Personalamt Sonderurlaub für Be- Mitarbeiter des Reha-Zentrums für amte unter Fortzahlung der Bezüge nach Nr. 13 der Hörgeschädigte Hamburgischen Sonderurlaubsrichtlinien. Für teilnehmende Arbeitnehmer ist das Personalamt mit der übertariflichen Genehmigung von Sonderur- laub nach §28 TV-L unter Fortzahlung der Bezüge Vierzehn Anerkennungsstunden für einverstanden. Der Antrag ist bei der zuständigen Disability Manager Personalabteilung zu stellen. 20
Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten Seminar-Nummer: AG 1 n Seminarziele und Seminarinhalte Termin Dienstag Die zweitägige Veranstaltung gibt Einblicke in die 22. Juni 2021 Verhandlungsführung und Entscheidungsfindung des Arbeitsgerichts. Die Seminarteilnehmer können auch bei einem Güte-/Kammertermin im Arbeitsgericht Seminar-Nummer: AG 2 dabei sein. Am ersten Tag werden die Sachverhalte für den Güte- Termin / Kammertermin im Arbeitsgericht gründlich vorbe- Dienstag reitet. Dazu findet eine gemeinsame Bearbeitung der 09. November 2021 wesentlichen arbeits- und kündigungsschutzrechtli- chen sowie verfahrensmäßigen Aspekte der Einzel- fälle statt. Für beide Termine gilt: Am zweiten Tag ist die Teilnahme an den Verhand- Ort und Zeit Tag 1 lungen im Arbeitsgericht vorgesehen. Im Anschluss Sozialbehörde an die Sitzung werden die Entscheidungen des Ge- Hamburger Straße 47 richts gemeinsam nachbereitet. 9. OG, Raum 913 22083 Hamburg Um anderen Teilnehmern die Chance auf den Erhalt eines Seminarplatzes zu ermöglichen, bitte nur für Beginn: 09.30 Uhr einen Termin anmelden! Ende: 13.00 Uhr Ort und Zeit Tag 2 Arbeitsgericht Hamburg Osterbekstraße 96 22083 Hamburg Beginn: 09.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Kosten Keine Referentin Dr. Ulrike Höppner 21
Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten Seminar-Nummer: SG 1 n Seminarziele und Seminarinhalte Termin Mittwoch In dem Seminar geht es um Klagen gegen Entschei- 03. Februar 2021 dungen des Versorgungsamtes Hamburg. Die Veranstaltung soll Einblicke in Verhandlungsfüh- rung und Entscheidungsfindung des Sozialgerichts geben. Die direkte Teilnahme an einem Verhand- Seminar-Nummer: SG 2 lungstermin im Sozialgericht ist vorgesehen. Im Anschluss an die Sitzung steht die Richterin den Seminarteilnehmern für Fragen zur Verfügung. Termin Wünschenswert ist, dass die Teilnehmer bereits den Mittwoch Grund- und Aufbaukurs bzw. das Intensive Eingangs- November 2021 (genauer Termin seminar besucht haben. wird noch mitgeteilt) Um anderen Teilnehmern die Chance auf den Erhalt eines Seminarplatzes zu ermöglichen, bitte nur für einen Termin anmelden! Für beide Termine gilt: Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort Sozialgericht Hamburg Dammtorstraße 7 20354 Hamburg Kosten keine Referentin Katrin Baum-Schulz Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager 22
Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte Seminar-Nummer: P 1 n Seminarziele Termin Montag und Dienstag Die Teilnehmer sollen durch die Schulung eine hö- 26. und 27. April 2021 here Sensibilität für die Belange von Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung entwickeln und Handlungssicherheit im Umgang mit Seminar-Zeiten Betroffenen gewinnen. Das Seminar vermittelt das Montag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unter- Dienstag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr stützungsmöglichkeiten und will Impulse für betrieb- liches Handeln und Gesprächsführung setzen. Ort In diesem Seminar erhalten Sie u.a. einen Über- Holiday Inn Hamburg blick über psychische Erkrankungen und lernen, Billwerder Neuer Deich 14 worin Ihre Rolle als Schwerbehindertenvertetung 20539 Hamburg liegt. Kosten n Seminarinhalte 134,00 € · Wie zeigen sich psychische Erkrankungen im Ar- Tagesveranstaltung ohne Übernachtung beitskontext? • Balance-Modell und HILFE-Konzept im Umgang mit dem o.g. Personenkreis Referenten • Gesprächsführung bei Beschäftigten mit psychi- Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes scher Erkrankung Hamburg • Unterstützungsangebote, insbesondere durch den Integrationsfachdienst Hamburg • Stufenweise Wiedereingliederung/Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) • Psychische Belastungen im Arbeitsleben n Lehrmethoden • Vortrag • Diskussion • Kleingruppenarbeit • Rollenspiel Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager 23
Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderungng für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten Seminar-Nummer: P 2 n Seminarziele Die Teilnehmer sollen durch die Schulung eine hö- Termin Donnerstag here Sensibilität für die Belange von Beschäftigten 30. September 2021 mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung entwickeln und Handlungssicherheit im Umgang mit Beginn: 9.00 Uhr Betroffenen gewinnen. Das Seminar vermittelt das Ende: 16.30 Uhr Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unter- stützungsmöglichkeiten und will Impulse für betrieb- liches Handeln und Gesprächsführung setzen. Ort Holiday Inn Hamburg Dieses Seminar ist schwerpunktmäßig auf die Be- Billwerder Neuer Deich 14 dürfnisse der Arbeitgeber und deren Inklusionsbe- 20539 Hamburg auftragte zugeschnitten. Schwerbehindertenver- tretungen, Betriebs- und Personalräte können an Kosten dieser Veranstaltung teilnehmen, sofern diese nicht 67,00 € mit der oben genannten Zielgruppe ausgebucht ist. Als Interessenvertretung erhalten Sie auf der An- Referenten meldebestätigung zunächst grundsätzlich den Sta- Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes tus „Warteliste“. Sie erfahren möglicherweise erst Hamburg vier Wochen vor dem Termin, ob eine Teilnahme für Sie als Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat möglich ist. Sieben Anerkennungsstunden für n Seminarinhalte Disability Manager • Wie zeigen sich psychische Erkrankungen im Ar- beitskontext? • Balance-Modell und HILFE-Konzept im Umgang mit dem o.g. Personenkreis • Gesprächsführung bei Beschäftigten mit psychi- scher Erkrankung • Unterstützungsangebote, insbesondere durch den Integrationsfachdienst Hamburg (IFD) • Stufenweise Wiedereingliederung / Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) • Psychische Belastungen im Arbeitsleben n Lehrmethoden • Vortrag • Diskussion • Kleingruppenarbeit • Rollenspiel 24
Nach der Reform des SGB IX – Rechte und Pflichten für Schwer- behindertenvertretungen und ihre Stellvertretenden Mitglieder für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten n Seminarziele • Darf der Arbeitgeber über das zeitliche Rechte und Pflichten im Innenverhältnis (Rollen der Maß interner Abstimmungserfordernis- Vertrauensperson selbst und aller stellvertretend se mitbestimmen? gewählten Mitglieder) und im Verhältnis zu Arbeit- • Wer organisiert und koordiniert den geber/Dienstherrn, Betriebsrat/Personalrat, Inklu- Einsatz der Mitglieder bei Urlaub oder sionsbeauftragter/m, Integrationsamt und anderen. Erkrankung von in der Rangfolge vor- Klassische und neue Konfliktfelder, Lösungsmöglich- stehenden Mitgliedern? keiten. • Welche rechtlichen Handlungsmög- lichkeiten bestehen bei Konflikten Infolge der erweiterten Heranziehungs- und Schu- zwischen der Vertrauensperson und lungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen stellvertretend gewählten Mitgliedern? durch die jüngste SGB IX – Reform spielt der Einsatz der stellvertretend gewählten Mitglieder eine we- Das Tagesseminar vermittelt alles Wis- sentlich größere Rolle in der betrieblichen Praxis der senswerte aus Gesetz, Rechtsprechung Schwerbehindertenvertretungen als zuvor. Die Neue- und Literatur zu diesen Fragen, immer rungen führen entsprechend dem Willen des Gesetz- aufbereitet anhand von konkreten Praxis- gebers zu terminlicher Entlastung aller Beteiligten fällen und passenden Lösungen. und mehr Kompetenz, wirft aber auch neue Fragen und Probleme auf. Seminar-Nummer: REF n Seminarinhalte Termin • Welche rechtlichen Befugnisse hat das herange- Mittwoch zogene Mitglied in seinem Aufgabenbereich, kann 26. Mai 2021 es hier entgegen dem Willen der Vertrauensper- son entscheiden? Beginn: 9.00 Uhr • Welche Abstimmungserfordernisse bestehen? Ende: 15.30 Uhr • Was gilt im Außenverhältnis, was haben Arbeitge- ber/Dienstherr, Betriebsrat/Personalrat, Inklu- Ort sionsbeauftragte/r, Integrationsamt bei Tätig- WÄLDERHAUS werden eines stellvertretenden Mitglieds (z.B. im Am Inselpark 19 Kündigungsschutzverfahren) zu beachten? 21109 Hamburg • Was tun, wenn das stellvertretend gewählte Mitglied erklärt, vorrangig seiner Aufgaben als Kosten Betriebs- oder Personalratsmitglied nachkommen 50,00 € zu wollen (Doppelmandat)? • Wer bestimmt über den Einsatz der Bürokraft? Kostenübernahmeerklärungen werden im • Wie verteilt man die räumlichen und sächlichen WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, Mittel untereinander? EC + Kreditkartenzahlung möglich • Welche Freistellungsrechte hat das stellvertre- tend tätige Mitglied bei Stellvertretung und Her- Referenten anziehung gegenüber dem Arbeitgeber? Dr. Babette Tondorf 25
Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung/ Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte Die Seminare DSGVO 1 und DSGVO 2 sind Seminar-Nummer: DSGVO 1 inhaltsgleich und bauen nicht aufeinander auf! Termin Donnerstag n Seminarziele 29. April 2021 Die neue Datenschutz-Grundverordnung findet auch in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen Seminar-Nummer: DSGVO 2 und Personalvertretungen Anwendung und muss umgesetzt werden. Was ist zu beachten? Diese Frage Termin wird in diesem Seminar beantwortet. Dienstag 16. November 2021 n Seminarinhalte Für beide Termine gilt: Betrachtet werden die unterschiedlichsten Beginn: 9.00 Uhr Anwendungsbereiche/Berührungspunkte im Bereich Ende: 15.30 Uhr Datenschutz: Ort • BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement Lindner Park-Hotel Hagenbeck • Kündigungsschutzverfahren Hagenbeckstraße 150 • Einstellungsverfahren 22527 Hamburg • Betriebsarzt • Amtsarzt Kosten • Verwahrung eigener Akten 62,00 € • Datenweitergabe • Einwilligungserklärung Referentin Inga Orlowski (mit Assistenzhund) n Lehrmethoden • Lehrgespräch Sieben Anerkennungsstunden für • Fallbeispiele Disability-Manager • Diskussionen 26
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