Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen - STAND: 19.01.2023

 
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Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen - STAND: 19.01.2023
Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen
   Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen
der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen
                 STAND: 19.01.2023
Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen - STAND: 19.01.2023
Inhalt
1 Einleitung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3
2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau (FAKT II E1.2) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
   2.1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
   2.2 Was wird verlangt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
   2.3 Tipps zur Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3 Brachebegrünung mit Blüh­mischungen in FAKT II und Brach­flächen mit und ohne Blühmischung
   als Öko-Regelung 1a oder 1b im Rahmen der Direktzahlungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
   3.1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
   3.2 Was wird für Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland im Rahmen der Öko-Regelung 1b verlangt?  . . . . . . 11
   3.3 FAKT II-Maßnahme E7: Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) . . . . . . . . . . . . . . 11
       3.3.1 Was wird verlangt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
       3.3.2 Mischungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
   3.4 FAKT II-Maßnahme E8: Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) . . . . . . 13
       3.4.1 Was wird verlangt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
       3.4.2 Mischungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
   3.5 Tipps zur Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
4 Qualitätsanforderungen an das Saatgut für FAKT II-Maßnahmen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20
5 FAKT-Maßnahme E9: Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21
   5.1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
   5.2 Was wird verlangt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
   5.3 Tipps zur Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
6 FAKT II-Maßnahmen E13.1 „Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide (Lichtäcker)“ und
   E13.2 „Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide“ .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21
   6.1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
   6.2 Was wird verlangt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
   6.3 Sonderregelungen für Mischungen für ökologische wirtschaftende Betriebe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
   6.4 Tipps zur Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
7 FAKT II-Maßnahme E14 und E15: „Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige artenreiche
   Wildpflan­zenmischungen“ und „Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen
   Biomassepflanzen und Wildpflanzenmischungen“  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 24
   7.1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
   7.2 Was wird verlangt für E14?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
   7.3 Was wird verlangt für E15?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
   7.4 Tipps zur Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
8 FAKT II-Maßnahme F3: Precision Farming (teilflächen­spezifische N-Düngung)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 26
   8.1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
   8.2 Was wird verlangt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
   8.3 Umsetzung der Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
   8.4 Weitere Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
   8.5 Dokumentation  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
9 FAKT II-Maßnahme F4: reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29
   9.1 Zielsetzung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   9.2 Was wird verlangt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   9.3 Tipps zur Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
10 Literatur .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31

                                                                                                                         2
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1     Einleitung                                                      (teilflächenspezifische N-Düngung)“ (F3) kann nicht
                                                                      beantragt werden, sofern Aufzeichnungspflichten nach
Das 2015 eingeführte und nun weiterentwickelte baden-würt-            § 7 Abs. 2 SchALVO bestehen.
tembergische Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz            • Die FAKT II-Begrünungsmaßnahme „Begrünungsmi-
und Tierwohl (FAKT II) umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen.               schungen im Acker-/Gartenbau“ (E1.2) wird flächende-
Diese Maßnahmen dienen dem Erhalt und der Pflege der                  ckend außerhalb der Problem- und Sanierungsgebiete
Kulturlandschaft, dem Schutz des Klimas und der natürli-              von Wasserschutzgebieten und außerhalb von Nitratge-
chen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Förderung der                bieten nach § 13a Düngeverordnung angeboten. Flächen
artgerechten Tierhaltung und dem Erhalt und der Förderung             innerhalb dieser Gebiete werden jedoch zur Erfüllung
der Biodiversität. In dieser Broschüre werden für ausgewählte         des Verpflichtungsumfangs angerechnet.
ackerbauliche FAKT II-Maßnahmen die Voraussetzungen                 • Eine flächenbezogene kommunale Förderung für Blüh-
dargestellt (Stand: November 2022) und Hinweise zur acker-            flächen und eine gleichzeitige Förderung über die FAKT
baulichen und besonders natur- und umweltfreundlichen                 II-Maßnahmen E1.2, E7 und E8 ist nicht zulässig.
Umsetzung gegeben. Da ackerbauliche Maßnahmen auch
im Rahmen der erweiterten Konditionalität (GLÖZ-Stan-               Weitere Hinweise sind auf den Internetseiten des In-
dards) von Bedeutung sind, werden diese Zusammenhänge               fodienstes der Landwirtschaftsverwaltung unter www.
ebenfalls dargestellt, sowie Kombinationsmöglichkeiten mit          landwirtschaft-bw.info zu finden:
ausgewählten Öko-Regelungen der 1. Säule. Letztere werden           • Informationen zur neuen GAP und den Ökoregelungen
ab 2023 für Landwirtinnen und Landwirte freiwillig wähl-              des Bundes unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/
bar sein. Hier gibt es bundesweit sieben Maßnahmen, mit               pb/,Lde/Startseite/Agrarpolitik/GAP-Strategieplan+_Foer-
denen zusätzliche Beiträge für Umwelt-, Biodiversitäts- und           derperiode+2023+-+2027
Klimaschutz erbracht werden. Sie sind freiwillig, einjährig         • Informationen zum Gewässerschutz unter https://
und müssen jedes Jahr neu beantragt werden.                           lw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Pflanzenpro-
Bei den aufgeführten ackerbaulichen FAKT II-Maßnahmen                 duktion/Boden_+und+Gewaesserschutz
werden je nach Maßnahme besondere Schwerpunkte gesetzt.             • Informationen zu FAKT II unter: https://foerderung.
• Die FAKT II-Maßnahmen „Blüh- Brut und Rückzugs-                     landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/
  flächen“ (E7), „Brachebegrünung mit mehrjährigen                    Agrarumwelt_+Klimaschutz+und+Tierwohl+_FAKT+II_.
  Blühmischungen“ (E8), „Anbau von Mais mit Gemen-
  gepartnern (Stangenbohnen)“ (E9), „Erweiterter Drill-             Die flächenbezogenen ackerbaulichen FAKT II-Maßnahmen
  reihenabstand im Getreide (Lichtäcker)“ (E.13.1) und              können teilweise miteinander kombiniert werden, d. h.,
  „Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat           dass auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich
  im Getreide“ (E13.2), „Extensive Biomassepflanzen:                ist. In Tabelle 1 sind einige Kombinationsmöglichkeiten
  Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen“                   dargestellt.
  (E14), „Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus             Zu beachten ist, dass auf Flächen für FAKT II E8 oder
  mehrjährigen Biomassepflanzen und Wildpflanzenmi-                 E7 keine zusätzliche FAKT II Förderung für Ökobetriebe
  schungen“ (E15) und „Reduzierte Bodenbearbeitung                  erfolgen kann (kein D2) und dass die gleichzeitige Bean-
  mit Strip-Till-Verfahren“ (F4) werden flächendeckend              tragung von ÖR1a und ÖR1b und FAKT II E7 bzw. E8
  auch in Wasserschutzgebieten angeboten (Normal-,                  auf derselben Fläche nicht möglich ist.
  Problem- und Sanierungsgebiete). „Precision Farming               Um gesetzliche Auflagen, aber vor allem auch die umwelt-
                                                                    und naturschutzfachlichen Zielsetzungen zu erfüllen, sind
 Genaue fördertechnische Bestimmungen und Anga-                     viele FAKT II-Maßnahmen und Öko-Regelungen bis zu
 ben zur Höhe der Fördersätze bei den verschiedenen                 bestimmten Terminen zu etablieren und es gibt Auflagen
 FAKT II- Maßnahmen und Öko-Regelungen sind                         zur Flächengröße, zur Nutzung und zu Ruhepausen. Eine
 den Antragsunterlagen/Erläuterungen zum Ge-                        Übersicht findet sich in Tabelle 2.
 meinsamen Antrag und der FAKT II-Broschüre zu                      Die Qualitätsanforderungen an das Saatgut für die FAKT
 entnehmen. Die Fördervoraussetzungen können im                     II-Maßnahmen E1.2, E7, E8, E13.2, E14 und E15 wurden
 Rahmen dieser Broschüre nur grob umrissen werden.                  präzisiert und sind verbindlich einzuhalten (siehe Punkt 4).

                                                                3
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TA B ELLE 1:          KO MB I N AT I O N S MÖ G L I C H K E I T EN AU S G EWÄ H LTER AC K ER B AULIC H ER FA K T II-M ASSN AH MEN U ND AUSGEWÄHLTER
                      Ö KO - R E G E L U N G E N
Die vollständige Tabelle ist im Internet unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de >Agrarpolitik > GAP-Strategieplan >Unterlagen zu den Förderprogrammen zu finden.
        Bedeutet, dass auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich
                                                                             D2 D2                                                        D 2 E 1.2 E 3                                                                                           E4                                 E5                          E6                                   E7                                     E8                                 E9                              E 10 E 11                                                                        E 12                              E 13.1 E 13.2                                                                    E 14                                   E 15                                   F3                                      F4
  X
        ist.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  pflanzen und Wildpflanzenmischungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugs-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Extensive Biomassepflanzen: Streifen­
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       - dinkel, - triticaleanbau bis zum Ähren-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              flächen (Lebensräume für Niederwild)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Herbizidfreie Bewirtschaftungssyste-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      „Brachebegrünung mit mehrjährigen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Precision Farming (teilflächenspezifi-
                                                                                                                                   Ökolandbau - Ausgleich Transaktions-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            „Mehrjähriger leguminosenbetonter

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Extensive Biomassepflanzen: Mehr-
                                                                                                                                                                                                                                                                              „Nützlingseinsatz im Gewächshaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  anbau aus mehrjährigen Biomasse-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Anbau von Mais mit Gemengepart-
                                                                                                                                                                                                                                           Ausbringung von Trichogramma bei

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            jährige artenreiche Wildpflanzenmi-
                                                                                                                                                                          Begrünungsmischungen im Acker-/

        bedeutet, dass auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung bei

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Fungizidverzicht im Winterweizen-,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Erweiterter Drillreihenabstand mit

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Reduzierte Bodenbearbeitung mit
 x/a

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Erweiterter Drillreihenabstand in
        Absenkung des Fördersatzes möglich ist.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       blühender Untersaat in Getreide
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Pheromoneinsatz im Obstbau
                                                                                                                                                                                                            Herbizidverzicht im Ackerbau

        Ökobetrieb kann die jeweilige Maßnahme durchführen, erhält für
                                                                                                       Ökolandbau (Beibehaltung)

        die entsprechende Maßnahme aber keine zusätzliche Förderung
                                                                             Ökolandbau (Einführung)

 kR1)
        für den Ökolandbau (aus der Erzeugung genommene Teilflächen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          nern (Stangenbohnen)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Getreide (Lichtäcker)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                me in Dauerkulturen
        sind grundsätzliche nicht förderfähig im Rahmen von D2).
                                                                                                                                                                                                                                                                              oder Folientunnel“

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Blühmischungen“

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Strip Till-Verfahren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          sche N-Düngung)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       schieben (EC 49)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Ackerfutterbau“
        Ablehnung auf der Einzelfläche aufgrund Doppelförderung oder
  -
        gesamtbetriebliche Maßnahmen die sich gegenseitig ausschließen
                                                                                                                                                                          Gartenbau

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            schungen
        Messerbalkenschnitt nur in Kombination mit FAKT II Grünlandmaß-
  o
                                                                                                                                   kosten

        nahme möglich

                                                                                                                                                                                                                                           Mais
ÖR 1a     nichtproduktive Flächen auf Ackerland                              kR1) kR1)                                                                                                                                                                                                                                                                        -                                     -
ÖR 1b     Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland                kR1) kR1)                                                                                                                                                                                                                                                                        -                                     -
ÖR 2      Anbau vielfältiger Kulturen                                         X    X                                                                                                  X                            X                                   X                                                                                                                                                                              X                                 X                                                                               X                                      X                                    X                                     X                                      X                                      X                                      X
          Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des
ÖR 6      Betriebes ohne Verwendung von chemisch-syntheti-                            -                          -                                                                    X                                -                                 -                                  -                              -                                                                                                          X                                   -                                     -                                         -                                    X                                    X                                                                                                                   X                                     X

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     4
          schen Pflanzenschutzmitteln
D2        Ökolandbau (Einführung)                                                                                                               X                                     X                                -                               X                              x/a                               X                           kR1)                                   kR1)                                       X                             x/a                                         -                                         -                                    X                                    X                                  x/a                                    x/a                                          -                                   X
D2        Ökolandbau (Beibehaltung)                                                                                                             X                                     X                                -                               X                              x/a                               X                           kR1)                                   kR1)                                       X                             x/a                                         -                                         -                                    X                                    X                                  x/a                                    x/a                                          -                                   X
D2        Ökolandbau - Ausgleich Transaktionskosten                                X                         X
E 1.2     Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau                                 X                         X                                                                                                     X                                   X                                                                                                                                                                             X                                    -                                                                             X                                      X                                      -                                                                                                                 X                                     X
E3        Herbizidverzicht im Ackerbau                                             -                         -                                                                       X                                                                 X                                                                                                                                                                             X                                    -                                                                             X                                      -                                      -                                     -                                      -                                    X                                     X
E4        Ausbringung von Trichogramma bei Mais                                    X                         X                                                                       X                             X                                                                                                                                                                                                                 X                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  X                                     X
          Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebens-
E7                                                                           kR1) kR1)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              -
          räume für Niederwild)
E8        Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen                    kR1) kR1)                                                                                                                                                                                                                                                                        -
E9        Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen)                  X    X                                                                                                  X                            X                                   X                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                X                                      X
E 10      Mehrjähriger leguminosenbetonter Ackerfutterbau                    x/a x/a                                                                                                  -                            -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    -
          Fungizidverzicht im Winterweizen-, - dinkel, - triticalean-
E 12                                                                                  -                          -                                                                   X                             X                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           X                                    X                                                                                                                   X
          bau bis zum Ährenschieben (EC 49)
E 13.1    Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide (Lichtäcker)                  X                         X                                                                       X                                 -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                X                                                                             -                                                                                                                 X
          Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat
E 13.2                                                                             X                         X                                                                         -                               -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                X                                        -                                                                                                                                                      X
          in Getreide
          Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige artenreiche
E 14                                                                         x/a                       x/a                                                                                                             -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           -
          Wildpflanzenmischungen
          Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehr­
E 15                                                                         x/a                       x/a                                                                                                             -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    -
          jährigen Biomasse­pflanzen und Wildpflanzenmischungen
F3        Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung)                     -                         -                                                                       X                             X                                   X                                                                                                                                                                             X                                    -                                                                             X                                      X                                    X                                                                                                                                                         X
F4        Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till-Verfahren                     X                         X                                                                       X                             X                                   X                                                                                                                                                                             X                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  X
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Stand: 26.10.2022
Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen - STAND: 19.01.2023
TA B E LLE 2:     T ER MINE UND BE A RB E IT UN GS AUFLAGEN FÜR AUS GEWÄ H LTE FA K T II-M AS S N AHMEN
                  U ND ÖKO-RE GE L UNGE N

Maßnahme          Mindestfläche/                Aussaat                     Mulchen/Einarbeiten/ Ruhephasen bei             Pflegemaßnahme
                  Mindestmaße                                               Walzen               mehrjährigen
                                                                                                 Maßnahmen
E1.2.                                           bis 31.8.                   ab 16.1. des Folgejahres                        Beweidung durch Wan-
                               –
                                                                                                                            derschäfer möglich
Zwischenfrucht    Fruchtwechsel durch Anbau vor 15.10.                      ab 16.2. des Folgejah-
im Rahmen von     einer Zwischenfrucht oder                                 res
                                                                                                                                       –
GLÖZ 7 (Frucht-   infolge einer Untersaat auf
wechsel)          max. 66 % der AF
ÖR1b              Mindestgröße 0,1 ha;          bis 15.05., Nachsaat        es gilt der 31.12.;       Pflegeverbot von      Nachsaat ggf. zulässig;
"Blühstreifen/-   Mindestbreite 20 m; Strei-    zulässig bei unzurei-       ausnahmsweise kann        1.4.-15.8.            Mindesttätigkeit
flächen auf       fen über 30 m Breite sind     chendem Aufgang             bei Flächen im 2. Jahr                          nur in jedem 2. Jahr
Ackerland"        Blühflächen; Blühflächen                                  der Beantragung als                             erforderlich; Aussaat
                  können höchstens bis zu                                   ÖR1b die Vorbereitung                           der Begrünung gilt als
                  einer Fläche von 1,0 ha                                   von Winterungen, die                            Mindesttätigkeit
                  angerechnet werden                                        erst im Folgejahr zur
                                                                            Ernte kommen, ab dem
                                                                            1.9. erfolgen, bei frühen
                                                                            Winterungen (Winter-
                                                                            gerste, Winterraps)
                                                                            schon ab 15.8.
E7                Mindestgröße 0,3 ha; Min-     bis 15.05.; im ersten       im letzten (5.) Jahr ab    Winterruhe bis       keine
                  destbreite 10 m               Jahr auch im Spät-          1.9.                       einschl. 15.1.
                                                sommer/ Herbst des
                                                Vorjahres möglich
E8                max. 10 ha und 50 % AF      Spätsommer/ Herbst bei Winterung als           generell kein Be-              Schröpfschnitt/ Neu-
                  des Betriebes, Mindestbrei- Vorjahr oder bis spä- Folgefrucht ab 01.09. im fahren/ Pflege etc.            aussaat/ Nachsaat nur
                  te 5 m                      testens 15.05.        letzten Standjahr, bei                                  mit Genehmigung der
                                                                    Sommerung als Folge-                                    zuständigen Behörde
                                                                    frucht ab 16.01. nach
                                                                    dem 5. Standjahr
E13                                             E13.2: Die Aussaat          ab 1.9. bei E 13.2         mechanische
                                                der Untersaatmi-                                       Unkrautregulierung
                                                schung muss bis                                        ist ab der Aussaat
                               –                                                                                                       –
                                                spätestens vor Auf-                                    der Untersaat
                                                laufen des Getreides                                   unzulässig.
                                                (BBCH 09) erfolgen.
E14                                                                         nach Abschluss der       Winterruhe zwi-        Schnittnutzung
                                                                            Ernte im vierten auf das schen 15.9. und        mindestens einmal/
                                                                            Erstjahr folgenden Jahr 15.3.                   Jahr ab zweitem
                          max. 10 ha                        –                                                               Antragsjahr ab dem
                                                                                                                            15.7. bis spätestens
                                                                                                                            14.9.; Neuaussaat mit
                                                                                                                            Zustimmung möglich
E15               max. 10 ha; Mindestbreite                                                            Wildpflanzenmi-      Wildpflanzenmischung:
                  der Wildpflanzenmischun-                                                             schung: Winterru-    Schnittnutzung
                  gen 6 m. Die Fläche der                                                              he zwischen 15.9.    mindestens einmal/
                  mehrjährigen Biomasse-                                                               und 15.3.            Jahr ab zweitem
                                                            –
                  pflanzen darf je Schlag                                                                                   Antragsjahr ab dem
                  einen Flächenanteil von 90                                                                                15.7. bis spätestens
                  Prozent und eine Breite von                                                                               14.9.; Neuaussaat mit
                  60 m nicht überschreiten.                                                                                 Zustimmung möglich

                                                                        5
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Abb. 1: Artenreiche Zwischenfruchtmischung, wie sie auch für Maßnahme E1.2 zulässig ist.                                   Foto: Dr. Margarete Finck

2 Begrünungsmischungen im                                                           um das Risiko des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzen-
                                                                                    schutzmitteln in die Oberflächengewässer zu reduzieren.
Acker-/Gartenbau (FAKT II E1.2)                                                     Voraussetzung dafür ist, dass die Zwischenfrüchte sich gut
                                                                                    entwickeln und über Winter so lange wie möglich auf der
Der Anbau von Zwischenfrüchten kann im Rahmen von                                   Fläche belassen werden.
FAKT II mit Mischungen aus mindestens fünf Arten (E1.2)                             Durch die mit Zwischenfruchtanbau einhergehende Bo-
gefördert werden. Zwischen zwei Begrünungen auf einer                               denbedeckung, durch die intensive Durchwurzelung (vor
Fläche muss dabei in jedem Fall eine Hauptkultur stehen.                            allem bei winterharten Zwischenfrüchten) und durch die
Die Maßnahme ist flächendeckend außerhalb der Prob-                                 Zufuhr von organischer Masse leistet Zwischenfruchtanbau
lem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten                                 einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der biologischen
und außerhalb von Nitratgebieten nach § 13a Dünge-                                  Aktivität und zur Verbesserung der Aggregatstabilität des
verordnung möglich. Die Maßnahme kann im Rahmen                                     Bodens.
der erweiterten Konditionalität auch für GLÖZ 6 und/                                Die Aussaat von Artenmischungen bewirkt im Ver-
oder GLÖZ 7 gelten, wenn die entsprechenden Vorgaben                                gleich zu Reinsaaten, vor allem durch die vielseitige-
bzgl. Terminen etc. eingehalten werden (für GLÖZ 6                                  re Durchwurzelung, eine intensivere Krümelung und
grundsätzlich Begrünung 15.11.–15.01., außer bei frühen                             Lebendverbauung des Bodens. Eine Beimischung von
Sommerkulturen (15.09.–15.11.) und auf schweren Böden                               Leguminosen wirkt sich hierbei besonders positiv aus
(Tongehalt mind. 17 %: ab Ernte bis 01.10.)). Hierbei ist zu                        und puffert ggf. Stickstoffmangel während der Haupt-
beachten, dass für Ackerflächen, die als erosionsgefährdet                          wachstumszeit wirksam ab. Manche Arten, wie zum
eingestuft sind (KWasser1 oder KWasser2), weitergehende                             Beispiel Phacelia, Lupinen oder Buchweizen, können
Regelungen gelten.                                                                  Phosphor mobilisieren. Eine Zusammenfassung von über
                                                                                    100 wissenschaftlichen Studien kommt zu dem Ergebnis,
2.1 Zielsetzung                                                                     dass Zwischenfruchtmischungen aus Leguminosen und
                                                                                    Nicht-Leguminosen, im Gegensatz zu Reinsaaten, die
Zwischenfrüchte erfüllen eine Vielzahl von ökologischen                             Erträge der Folgefrucht im Schnitt um 13 % erhöhen
und agronomischen Funktionen. Nährstoffe werden über                                (Abdallah et al. 2019). Außerdem können Mischungen
den Winter in Biomasse konserviert und dadurch nicht                                Wetterextreme oft besser ausgleichen.
in das Grundwasser ausgewaschen. Der Anbau von Zwi-                                 Zwischenfrüchte können die Vielfalt des Bodenlebens
schenfrüchten reduziert das Risiko von Wassererosion und                            fördern, haben aber aufgrund der meist kurzen Standzeit
Abschwemmung wirkungsvoll und leistet zusammen mit                                  keine positiven Effekte auf die Vielfalt nicht-bodenbe-
der Mulchsaat der Sommerungen einen wichtigen Beitrag,                              wohnender Arten.

                                                                                6
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TA B E LLE 3:       Z U L ÄS SIGE A RT E N F ÜR K U LTUR PFLA NZENM IS C H UNGEN ZUM
                    Z W ISC H E NF R UCH TA NBAU F ÜR D IE FA K T II-M AS S NA H M E E1.2
5 Komponenten nötig, Mindest-Samenanteile siehe Text. Die Artenliste liegt derzeit mit zugehörigem TKM den Berechnungen zur Einhaltung
der Förderkriterien zugrunde, kann aber in Zukunft auf Antrag der Saatgutfirmen unter Angabe der zugehörigen TKM erweitert werden.

Gräser
Bastardweidelgras                    Deutsches Weidelgras       Einjähriges u. Welsches    Knaulgras               Rauhafer
(Lolium x boucheanum)                (Lolium perenne)           Weidelgras                 (Dactylis glomerata)    (Avena strigosa)
                                                                (Lolium multiflorum)
Wiesenschweidel                      Sorghumhirse               Sudangras                  Sorghumhybriden
(Festulolium)                        (Sorghum bicolor)          (Sorghum sudanense)        (Sorghum bicolor x
                                                                                           Sorghum sudanense)
Andere Arten
Ackerbohne                           Alexandriner Klee          Abessinischer Senf         Blasenfrüchtiger Klee   Blaue Lupine
(Vicia faba)                         (Trifolium alexandrinum)   (Brassica carinata)        (Trifolium vesiculosum) (Lupinus angustifolius)
Bockshornklee                        Borretsch                  Braunellen                 Buchweizen              Chia
(Trigonella foenum-graecum)          (Borago officinalis)       (Prunella spp.)            (Fagopyrum spp.)        (Salvia hispanica)
Dill                                 Dost                       Echtes Johanniskraut       Echtes Labkraut         Einjährige Luzerne
(Anethum graveolens)                 (Origanum spp.)            (Hypericum perforatum)     (Galium verum)          (Medicago scutellata)
Erdklee                              Esparsetten                Färberdistel, Saflor       Fenchel                 Futtererbse
(Trifolium subterraneum)             (Onobrychis spp.)          (Carthamus tinctorius)     (Foeniculum vulgare)    (Pisum sativum subsp.
                                                                                                                   arvense)
Futterkohl, Markstammkohl            Gartenkresse (Lepidium     Gelbe Lupine (Lupinus      Gewöhnlicher Nattern- Hopfenklee (Gelbklee)
(Brassica oleracea var. medullosa)   sativum)                   luteus)                    kopf (Echium vulgare) (Medicago lupulina)
Hornschotenklee                      Ostindischer Hanf          Inkarnatklee               Karden                  Klatschmohn
(Lotus corniculatus)                 (Crotalaria juncea)        (Trifolium incarnatum)     (Dipsacus spp.)         (Papaver rhoeas)
Königskerzen                         Koriander                  Kornblume                  Kornrade                Kümmel
(Verbascum spp.)                     (Coriandrum sativum)       (Centaurea cyanus)         (Agrostemma githago)    (Carum carvi)
Leimkräuter                          Lein                       Leindotter                 Linse                   Linsenwicke
(Silene spp.)                        (Linum usitatissimum)      (Camelina sativa)          (Lens culinaris)        (Vicia ervilia)
Luzerne                              Malven                     Mangold                     Margerite              Mariendistel
(Medicago sativa)                    (Malva spp.)               (Beta vulgaris subsp. cicla (Leucanthemum          (Silybum marianum)
                                                                var. cicla)                 vulgare)
Michels Klee                         Nachtkerzen                Ölrettich, Meliorations-   Pannonische Wicke       Persischer Klee
(Trifolium michelianum)              (Oenothera spp.)           rettich                    (Vicia pannonica)       (Trifolium resupinatum)
                                                                (Raphanus sativus)
Petersilie                           Phazelie                   Pippau                     Platterbsen außer         Rainfarn
(Petroselinum crispum)               (Phacelia tanacetifolia)   (Crepis spp.)              breitblättrige Platterbse (Tanacetum vulgare)
                                                                                           (Lathyrus spp. ohne
                                                                                           Lathyrus latifolius)
Ramtillkraut                         Raps                       Rauke, Rucola              Reseden                 Ringelblume
(Guizotia abyssinica)                (Brassica napus)           (Eruca sativa)             (Reseda spp.)           (Calendula officinalis)
Rotklee                              Saatwicke                  Sareptasenf                Schabziger Klee         Schwarzer Senf
(Trifolium pratense)                 (Vicia sativa)             (Brassica juncea)          (Trigonella caerula)    (Brassica nigra)
Schwarzkümmel                        Rübsen, Stoppelrüben       Schwedenklee (Bastard-     Seradella               Sojabohne
(Nigella spp.)                       (Brassica rapa)            klee)                      (Ornithopus sativus)    (Glycine max)
                                                                (Trifolium hybridum)
Sonnenblume                          Sparriger Klee             Spinat                     Spitzwegerich           Steinklee
(Helianthus annuus)                  (Trifolium squarrosum)     (Spinacia spp.)            (Plantago lanceolata)   (Melilotus spp.)
Tagetes                              Taubnesseln                Weiße Lupine               Weißer Senf             Weißklee
(Tagetes spp.)                       (Lamium spp.)              (Lupinus albus)            (Sinapis alba)          (Trifolium repens)
Wiesenknopf                          Wiesensalbei               Wilde Möhre                Zottelwicke
(Sanguisorba spp.)                   (Salvia pratensis)         (Daucus carota subsp.      (Vicia villosa)
                                                                carota)

2.2 Was wird verlangt?                                                          erhältlich, deren Mischungsverhältnisse den Vorgaben
                                                                                nach FAKT II E1.2 entsprechen. Die Einhaltung der
• Begrünungsaussaat als Blanksaat mit einer Saatgut-                            Kriterien muss mit der Bezeichnung „Die Saatgutmi-
  mischung mit mindestens 5 Arten (s. Mischungen),                              schung entspricht hinsichtlich Arten und Mischungs-
  dabei sind Eigenmischungen von der Förderung aus-                             anteilen den Anforderungen der FAKT II-Maßnahme
  geschlossen. Im Landhandel sind Saatgutmischungen                             E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau““

                                                                        7
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auf Lieferschein, Etikett oder Rechnung vermerkt sein.         NEUES VERFAHREN ZUR DOKUMENTATION AB 2023
    Zudem muss eine Tabelle verfügbar sein, in der die             • Die Saatgutfirmen müssen zusätzlich zum o. g. Zusatz
    genaue Mischungszusammensetzung und Einhaltung                   auf Rechnung/Lieferschein/Beiblatt zum Lieferschein
    der Kriterien dargestellt ist (s. u.).                           oder Etikett ENTWEDER die Tabelle aus dem Zwi-
•   Aussaat der Zwischenfruchtmischungen bis spätestens              schenfruchtmischungsrechner exportiert/unverändert
    Ende August mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Be-                 kopiert auf dem Lieferschein oder einem Beiblatt zum
    standsentwicklung.                                               Lieferschein oder auf der Rechnung abdrucken,
•   Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr);              • ODER: Ein PDF mit der Tabelle aus dem Zwischenfrucht-
    Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich.             mischungsrechner muss für die jeweilige Mischung auf
•   Mulchen/Einarbeiten/Walzen des Aufwuchses nicht vor              der Homepage der Firma bei den Angaben zur jeweiligen
    dem 16.1. des Folgejahres.                                       Mischung bereitgestellt werden. Dabei ist auf jeden Fall
•   Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwi-              seitens der Saatgutfirmen darauf zu achten, dass der
    schenfrucht bis zur Einsaat der Nachfrucht ist nicht             Mischungsname mit dem jeweiligen Produktionsjahr
    zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Applikation                eindeutig auffindbar ist und nur eine zugehörige Re-
    nach dem völligen Absterben oder der mechanischen                zeptur hat. Das bedeutet, dass für jedes Produktionsjahr
    Zerkleinerung des Zwischenfruchtbestandes unmittelbar            dieses PDF bereitgestellt werden müsste, auch wenn
    zur Vorbereitung der Aussaat der Nachfrucht.                     die Rezeptur sich nicht geändert hat. Dabei muss in der
•   Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss              Bezeichnung des PDFs der Mischungsnamen und das
    in jedem Fall eine Hauptkultur stehen.                           Produktionsjahr enthalten sein. Der Mischungsname
                                                                     kann aber über die Jahre gleich bleiben. Bei häufiger als
Mischungen                                                           jährlich überarbeiteten Mischungen müssten eindeutig
• Zur Begrünung müssen vorgegebene Saatgutmischungen                 andere Namen vergeben werden. Die Saatgutfirma hat
  mit mind. fünf Mischungskomponenten entsprechend                   dafür Sorge zu tragen, dass über die gesamte Förderperi-
  den in Tabelle 3 angegebenen zulässigen Arten verwen-              ode die PDFs für die Mischungen zur Verfügung gestellt
  det werden.                                                        werden und abrufbar sowie eindeutig zuzuordnen sind!
• Mindestens fünf Arten mit jeweils mind. 5 %-Anteil                 Es ist für Landwirtinnen und Landwirte dennoch
  Samen.                                                             ratsam, möglichst im Jahr der Aussaat das PDF
• Eine Art darf keinen höheren Anteil als 50 % an den                abzurufen und zu speichern, für spätere Kontrollen.
  Samen der Mischung enthalten.                                    • Als Ergebnis dieses Vorgehens hat der Landwirt eine
• Gräser max. 60 % Anteil an den Samen der Mischung.                 Rechnung, einen Lieferschein, ein Beiblatt zum Lie-
• Es gelten die FAKT II Blühmischungs-Qualitätsvor-                  ferschein oder ein Etikett, auf dem der o. g. Zusatzsatz
  schriften (u. a. keinerlei Besatz mit Cuscuta-Arten; siehe         steht UND eine Tabelle, in der die Zulässigkeit für
  Punkt IV).                                                         FAKT II E1.2 mit Hilfe des Mischungsrechners doku-
                                                                     mentiert ist.
Der geforderte Mindestanteil einer Art bezieht sich nicht          • Alte Zwischenfruchtmischungen, die vor 2023 gekauft
auf Gewichtsprozente, sondern auf die Anteile der Samen              oder hergestellt und vom LTZ Augustenberg zugelassen
in einer Mischung, die mit Hilfe der Tausendkornmasse                wurden und auf der damals noch geführten LTZ-Liste
(TKM) ermittelt werden. Das LTZ Augustenberg stellt den              stehen, dürfen aufgebraucht oder abverkauft werden,
Saatgutfirmen einen Zwischenfruchtmischungsrechner zur               sofern die Rechnung oder der Lieferschein den Zusatz
Verfügung, mit dem sie die Erfüllung der Anforderungen               „Die Saatgutmischung entspricht hinsichtlich Arten und
ihrer Mischungen mit vorgegebenen TKMs prüfen kön-                   Mischungsanteilen den Anforderungen der FAKT II-
nen. Nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen dürfen die              Maßnahme E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/
Saatgutmischungen mit dem Zusatz „Die Saatgutmischung                Gartenbau““ enthält. Die Liste ist im Jahr 2023 daher
entspricht hinsichtlich Arten und Mischungsanteilen den              weiterhin auf der Homepage des LTZ einsehbar. Hier-
Anforderungen der FAKT II-Maßnahme E1.2 „Begrünungs-                 für muss der Landwirt keine Tabelle vorlegen und die
mischungen im Acker-/Gartenbau““ als zulässig für FAKT               Saatgutfirmen müssen keine Tabellen zur Verfügung
E1.2 in den Verkehr gebracht werden.                                 stellen.

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Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen - STAND: 19.01.2023
2.3 Tipps zur Umsetzung                                              Sorten zu bevorzugen, die den Schlupf von Nematoden
                                                                     anregen und als Fehlwirt dienen.
AUS WAHL DE R MIS CH UNGSKOMP ONE NTEN/                            • Wenn die Vorfrucht viel Stickstoff hinterlässt, sollte ein
EIN O R DN U N G I N F R UCH T F OL GE                               hoher Anteil Nicht-Leguminosen in der Mischung sein.
• Für eine erfolgreiche Etablierung von Zwischenfrüchten
  sind die Wahl der Zwischenfruchtarten und die Stellung           AUS S A AT
  der Zwischenfrucht zwischen zwei Hauptfruchtarten                • Für eine erfolgreiche Etablierung ist eine sofortige Aussaat
  entscheidend. Damit den Pflanzen ausreichend Wärme                 der Zwischenfrucht direkt nach Ernte der Hauptfrucht
  und Wasser aus Niederschlägen und/oder Bodenwas-                   zu empfehlen, da die „unproduktive Wasserverdunstung“
  servorräten zur Verfügung stehen, bietet sich besonders            mit Beseitigung des Bestandes sprunghaft ansteigt.
  die Stellung der Zwischenfrucht nach Winterungen vor             • Zwischen der Ernte der Vorkultur und der Aussaat der
  Sommerungen an.                                                    folgenden Hauptkultur sollten mindestens 50 Vege-
• Bei der Auswahl der Zwischenfruchtmischung sind ins-               tationstage mit Tagesdurchschnittstemperaturen über
  besondere in höheren Lagen die Temperaturansprüche,                9 °C liegen.
  die Spätsaatverträglichkeit, die Frosthärte und die Kon-         • Die Aussaat mit der Sämaschine ist bei Zwischenfrucht-
  kurrenzkraft gegenüber Ausfallgetreide, Verunkrautung              mischungen den anderen Aussaattechniken vorzuziehen,
  und Verungrasung entscheidend.                                     eine Aussaat mit dem Schleuderstreuer ist wegen des
• In milden Lagen sollte, besonders bei früherer Aussaat,            Entmischungsrisikos nicht empfehlenswert.
  bei der Auswahl der Zwischenfruchtmischung darauf                • Die empfohlenen Mindestaussaatmengen der Saatgut-
  geachtet werden, dass die Mischungsbestandteile ent-               firmen für die jeweilige Mischung sollten nicht unter-
  weder möglichst spät in die generative Phase (Blüte)               schritten werden. Zu lichte Bestände unterdrücken
  kommen oder entsprechend frostempfindlich sind, um                 den Ausfallaufwuchs der Vorfrucht und Unkräuter un-
  ein Aussamen der Zwischenfrucht zu vermeiden.                      genügend und haben ein geringeres Nährstoffanreiche-
                                                                     rungsvermögen.
Außerdem muss Folgendes berücksichtigt werden, um                  • Bei herbizidempfindlichen Zwischenfrüchten und zur
negative Fruchtfolgeeffekte zu vermeiden:                            Bekämpfung von ausgesamten oder nicht abgestorbenen
• Pflanzenarten, die in der Fruchtfolge als Hauptfrucht              Zwischenfrüchten in der Sommerung ist ggfs. die Her-
  angebaut werden, sollten nicht als Zwischenfrucht an-              bizidstrategie in der Fruchtfolge anzupassen.
  gebaut werden.
• In Raps- und Gemüsefruchtfolgen mit Kohl sollten Kreuz-          TER M INIER UNG
  blütler wie Senf, Ölrettich, Rübsen oder Markstammkohl           Fördertechnisch ist bei der Maßnahme „Begrünungsmi-
  nicht als Zwischenfrüchte ausgesät werden (Wirtspflan-           schungen im Acker-/Gartenbau“ (Maßnahme E1.2) ein
  zen für verschiedene Kreuzblütlerkrankheiten wie z. B.           Mulchen/Einarbeiten/Walzen ab 16.1. möglich. Zu diesem
  Kohlhernie).                                                     Termin endet auch spätestens die Anforderung an die
• In engen Getreidefruchtfolgen sollte der Anbau von Gräsern       Mindestbodenbedeckung im Rahmen von GLÖZ 6. Um
  und Getreidearten als Zwischenfrüchte nur eingeschränkt          die mit dem Zwischenfruchtanbau verbundenen Ziele zum
  erfolgen (Zwischenwirte und grüne Brücke für Pilzkrank-          Wasser- und Erosionsschutz zu erreichen, ist es jedoch unter
  heiten und Schädlinge wie z. B. Getreideblattläuse).             Berücksichtigung der jeweiligen Standortverhältnisse und
• In Kartoffelfruchtfolgen sollten wegen der Übertragung           der Fruchtfolge anzustreben, die Zwischenfrüchte möglichst
  des bodenbürtigen Rattlevirus (Eisenfleckigkeit) weder           lange auf der Fläche zu belassen. Wird die Zwischenfrucht
  Senf noch Phacelia als Zwischenfrucht angebaut werden.           im Rahmen von GLÖZ 7 als Fruchtwechsel genutzt, muss
• Bei Leguminosen als Nachfrucht sollte die Mischung               sie bis einschließlich 15.2. auf der Fläche bleiben; gegebe-
  leguminosenfrei sein, bei grobkörnigen Leguminosen in            nenfalls sind die Vorgaben für Ackerflächen in der Erosi-
  der Fruchtfolge sollte auf grobkörnige Leguminosen in            onskulisse zu beachten. Zur Förderung des Bodenlebens
  der Zwischenfruchtmischung verzichtet werden.                    ist ein Zerkleinern durch Walzen oder Mulchen der Zwi-
• Beim Anbau von Zuckerrüben und anderen von Nema-                 schenfruchtmischungen und mischendes Einarbeiten dem
  toden gefährdeten Kulturen sind nematodenresistente              Einpflügen noch stehender grüner Bestände vorzuziehen.

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Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen - STAND: 19.01.2023
Abb. 2: Mehrjährige Blühmischung                                                                             Foto: Dr. Julia Walter

3 Brachebegrünung mit Blüh­                                     sehr wertvolle Biodiversitätsflächen sein: Sie bringen dann
                                                                eine große Vielfzahl standortangepasster und ggf. auch
mischungen in FAKT II und Brach­
                                                                gefährdeter Ackerwildkrautarten hervor, die genau auf die
flächen mit und ohne Blühmischung                               am Standort vorkommenden Tierarten "zugeschnitten"
als Öko-Regelung 1a oder 1b im                                  sind. Sinnvoll ist dies vor allem für Flächen, die mager sind
                                                                (AZ
lichkeiten finden (beispielsweise in hohlen Pflanzensten-
geln und in der Streu). Außerdem ziehen sich hier viele
Nützlinge zurück, die in den angrenzenden Kulturen zur
Schädlingsbekämpfung beitragen können.
Mischungen, die bereits im Spätsommer gesät werden,
etablieren sich nicht nur meistens besser, sondern schüt-
zen im Winter den Boden vor Erosion und blühen schon
ab April, was für früh im Jahr aktiv werdende Bestäuber
sehr wichtig ist. Durch die durchgehende Begrünung bei
Aussaat von Mischungen im Herbst wird die Konservierung
von Nährstoffen vor dem Winter und eine starke Durch-
wurzelung erreicht, was nicht nur die Bodenfruchtbarkeit            Um die Bevölkerung über die mehrjährige Blühmi-
erhöht, sondern auch den Nährstoffaustrag in Grund- und             schung, die über den Winter oft „wild“ aussieht, zu
Oberflächenwasser sowie die Bodenerosion vermindert.                informieren, können am Feldrand Informationstafeln
                                                                    aufgestellt werden. Eine fertige Druckvorlage für ein
3.2 Was wird für Blühstreifen oder -flächen                         Schild im Format DIN A3 kann auf den Internetseiten
auf Ackerland im Rahmen der Öko-                                    des LTZ Augustenberg heruntergeladen werden: www.
Regelung 1b verlangt?                                               LTZ-Augustenberg.de >Arbeitsfelder >Landwirtschaft
                                                                    und Umwelt >Biodiversität >Blühmischungen und
Im Rahmen der ÖR 1a können Ackerflächen durch Selbst-               Blütenbestäuber.
begrünung oder Aussaat einer Mischung als nichtproduk-
tive Flächen bereitgestellt werden. Auf diesen Flächen            vor Ablauf des Jahres geerntet wird. Bei der Aussaat von
können zusätzlich Blühstreifen oder -flächen angelegt             Winterraps oder Wintergerste darf die Vorbereitung der
und über die ÖR1b gefördert werden. Die einzelnen                 Saat schon ab dem 15.8. erfolgen. Eine zweijährige Mischung
Blühstreifen/-flächen müssen mindestens 0,1 ha groß sein.         kann nach dem ersten Antragsjahr ohne erneute Aussaat
Blühstreifen müssen auf der überwiegenden Länge min-              wieder beantragt werden. Im dritten Jahr ist die erneute
destens 20 m breit sein und dürfen höchstens 30 m breit           Aussaat erforderlich. Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf
sein. Blühflächen können höchstens bis zu einer Größe             Blühflächen oder Blühstreifen sind nicht zulässig.
von 1,0 ha als begünstigungsfähige Fläche angerechnet
werden. Blühstreifen mit einer Breite über 30 m werden            3.3 FAKT II-Maßnahme E7:
zu Blühflächen. Auf den Blühstreifen/-flächen müssen              Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen
Blühmischungen ausgesät werden, die ausschließlich aus            (Lebensräume für Niederwild)
zulässigen Arten zusammengestellt sein dürfen. Dazu
stellen die Saatguthändler Mischungen zur Verfügung,              3.3.1 WAS WIR D V ER LA NGT?
die aus den zulässigen Artenlisten zusammengestellt sind          Die Maßnahme E7 sieht eine Mindestbreite von zehn Me-
(siehe Anhang 1 zu Anlage 5 unter https://www.gesetze-            tern bei einer Mindestgröße des förderfähigen Einzelschlags
im-internet.de/gapdzv/GAPDZV.pdf). Dabei muss eine                von 0,3 ha vor. Diese Vorgaben helfen, Niederwild und
einjährige Mischung mindestens zehn Arten aus Gruppe              bodenbrütende Arten vor Räubern zu schützen. Nach der
A enthalten, die Beimischung von Arten aus Gruppe B ist           Aussaat im ersten Jahr werden jeweils Bodenbearbeitung
möglich; eine zweijährige Mischung muss mindestens fünf           und Neueinsaat wechselnd auf einer Fläche von mindes-
Arten aus Gruppe A und 5 Arten aus Gruppe B enthalten.            tens 1/3 bis maximal 2/3 der Förderfläche bis zum 15. Mai
Eine Aussaat ist in beiden Fällen bis 15. Mai des Antrags-        durchgeführt (Abb. 4). Dies führt zu unterschiedlichen
jahres vorzunehmen. Im ersten Standjahr muss die Blüh-            Höhen und Strukturen und zu einer unterschiedlichen
mischungen bis zum 31.12. auf der Fläche stehen bleiben.          Artenzusammensetzung des Bestandes, was besonders
Im zweiten Jahr darf eine Bodenbearbeitung ab dem 1.9.            Niederwild fördern kann. Außerdem steht durch die über-
erfolgen, wenn eine Folgefrucht angebaut wird, die nicht          winternden Strukturen Deckung und Schutz zur Verfügung.

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Abb. 3: Lebensraum für Niederwild (FAKT II-Maßnahme E7)                                                     Foto: René Greiner/Landesjagdverband

Diese Maßnahme ist fünf Jahre auf derselben Fläche durch-          • Um die ökologische Funktionsfähigkeit des Vorhabens
zuführen. Aussaat der überjährigen Mischung M3 bzw. M3+              zu gewährleisten, ist eine Mindestbreite der Förderfläche
bis spätestens 15. Mai (10–12 kg/ha). Im ersten Jahr der             von 10 m erforderlich.
Verpflichtung ist auch eine Aussaat im Spätsommer des              • Im letzten Jahr der Verpflichtung ist eine ackerbauliche
Vorjahres möglich (keine Anrechnung als Zwischenfrucht               Nutzung (Vorbereitung der Nachfrucht) ab dem 1. Sep-
im Vorjahr).                                                         tember möglich.
1. Jahr: Einsaat auf kompletter Fläche, keine Pflege
2. Jahr: Neueinsaat auf 50% der Fläche, 50% der Fläche:
           keine Pflege
3. Jahr: Neueinsaat und Brachfläche werden getauscht
• Winterruhe jedes Jahr bis einschließlich 15. Januar (bei
   Erstaussaat im Spätsommer des Vorjahres das erste Mal
   bis 15. Januar des 2. Antragsjahres). Danach Mulchen und
   Bodenbearbeitung für die Neueinsaat mit M3(+) auf ca.
   der Hälfte der Fläche (mind. 1/3, max. 2/3). Neueinsaat
   bis zum 15. Mai. In den Folgejahren Bodenbearbeitung
                                                                   Abb. 4: Schematische Darstellung der Maßnahme FAKT II E7. Hier erfolgen nach
   und Neueinsaat auf der Förderfläche im Wechsel (Ab-             dem ersten Jahr Bearbeitung und Neuaussaat mit FAKT II-M3(+) jährlich im Wech-
   bildung 4).                                                     sel auf der Hälfte der Fläche.

• Die Anwendung von Düngemitteln und von Pflanzen-
   schutzmitteln ist nicht erlaubt, d. h. auch ein Einsatz         3.3.2 M IS C H UNGEN
   von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist               In der neuen Förderperiode wird die Mischung M3 auf die
   nicht zulässig. Hiervon unberührt ist ein Einsatz von           Mischung M3+ umgestellt (Tabelle 4). Dies erfolgt aufgrund
   Herbiziden unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat             wissenschaftlich-ökologischer Studien, der Rückmeldung
   der Nachfrucht im letzten Verpflichtungsjahr, z. B. Win-        von Praktikern und der Problematik von Auskreuzungen in
   tergetreide. Eine auf die Brachebegrünung folgende              der Saatgutvermehrung. In den Jahren 2023 und 2024 sind
   Brachebegrünung stellt keine Nachfrucht in diesem               beide Mischungen noch zulässig, so dass noch Restbestände
   Sinne dar. Eine Herbizidanwendung ist daher hier nicht          der Mischung M3 aufgebraucht werden können. Bevorzugt
   zulässig. Bei zu starker Verunkrautung sollte von einer         soll jedoch bereits ab 2023 M3+ zum Einsatz kommen. Ab
   erneuten Brachebegrünung abgesehen werden.                      2025 gilt grundsätzlich die Mischung M3+. Um Engpässen

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bei der Vermehrung einzelner Arten vorzubeugen, können               Teilflächen Gegenmaßnahmen wie ein Schröpfschnitt und
für einige Arten auch pauschal (ohne Genehmigungs-                   ggf. eine Neueinsaat zulässig.
verfahren) Ersatzarten verwendet werden (Tabelle 4). Es
gelten die FAKT II Blühmischungs-Qualitätsvorschriften               3.4.2 M IS C H UNGEN
(siehe Punkt IV).                                                    Die Mischungen für die Maßnahme E8 enthalten viele
                                                                     Wildarten, auf die heimische, auch spezialisierte, Tierarten
Sonderregelung für Öko-Saatgutmischungen für                         angewiesen sind. Auf ackerbauliche Problemarten wurde
ökologische wirtschaftende Betriebe                                  verzichtet. Es sind nur Mischungen zulässig, die regionales
Hier dürfen pauschal bis zu fünf Arten der Mischung M3+              Wildpflanzensaatgut enthalten. Damit wird vermieden,
weggelassen und durch andere Arten der Mischung ersetzt              dass Ökotypen von Arten ausgesät werden, die an weit
werden, um eine Teilnahme von Öko-Landwirten an dieser               entfernte Natur- und Klimaräume angepasst sind und damit
Maßnahme zu ermöglichen.                                             die heimische Flora genetisch verfälschen. Das bedeutet
                                                                     in diesem Kontext, dass die Ausgangspopulationen des
3.4 FAKT II-Maßnahme E8:                                             Wildpflanzensaatgutes nur aus Ursprungsgebieten, die ganz
Brachebegrünung mit mehrjährigen                                     oder zu einem nennenswerten Teil in Baden-Württemberg
Blühmischungen (ökologische Zellen)                                  liegen, kommen dürfen (Ursprungsgebiete 9–13, 17 und
                                                                     21 in Anhang A1).
3.4. 1 WAS W I R D V E RL A NGT ?
• Förderfähig ist eine Fläche von max. 10 ha je Betrieb              Es gelten folgende Regeln:
  und maximal 50 Prozent der gesamten betrieblichen                  • Auf dem Lieferschein, der Rechnung oder auf dem Etikett
  Ackerfläche des ersten Verpflichtungsjahrs.                          müssen die Artenzusammensetzung mit den jeweiligen
• Bei streifenförmiger Aussaat ist auf der überwiegenden               Gewichtsanteilen der Mischung und die Ursprungsgebiete
  Länge eine Mindestbreite von fünf Metern einzuhalten.                des Wildpflanzensaatguts verzeichnet sein. Außerdem
• Aussaat von vorgegebenen mehrjährigen Blühmischun-                   muss der Zusatz „Die Wildarten sind zertifiziert nach
  gen mit regionalem Saatgut (s. u.) auf aus der Erzeugung             VWW Regiosaaten® bzw. RegioZert® auf Lieferschein,
  genommenen Ackerflächen.                                             Etikett oder Rechnung stehen. Eine Liste mit Zeichen-
• Aussaat bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder              nutzern des VWW Regiosaaten-Zertifikats ist abrufbar
  im Frühjahr bis spätestens 15. Mai im ersten Antragsjahr.            unter www.natur-im-vww.de >Bezugsquellen >Gräser
  Die Aussaatstärke beträgt 8–10 kg/ha.                                und Kräuter
• Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungs-              • Eine Liste der Zeichennutzer des RegioZert®-Zertifikats ist
  zeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten                   abrufbar unter www.bdp-online.de >Branche >RegioZert®
  noch Nutzung zulässig.                                               > RegioZert® - wo kann ich das Saatgut beziehen?.
• Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.                 • Dabei sind die genannten Ursprungsgebiete und die Ar-
• Die Standzeit beträgt mindestens fünf Jahre. Im letzten              tenzusammensetzungen der Tabellen 5 und 6 zu beachten.
  Jahr der Verpflichtung ist eine ackerbauliche Nutzung                Etikett, Lieferschein und Rechnung sind für Kontrollen
  auf der Förderfläche zur Vorbereitung einer Winterung                aufzubewahren. Wenn die Saatgut-Mischungen alle
  wieder ab dem 1. September möglich. Bei einer nach-                  genannten Anforderungen an Artenzusammensetzung
  folgenden Sommerung ist eine ackerbauliche Nutzung                   und Ursprungsgebiete erfüllen, können sie mit dem
  nicht vor dem 15. Januar des Folgejahres möglich.                    Zusatz „zulässig für die FAKT II-Maßnahme E8“ ver-
                                                                       trieben werden.
Gelingt die Etablierung eines geeigneten Bestandes im Jahr           • Die Namensbausteine der Mischungen müssen beim Ver-
der Aussaat nicht (oder Folgejahr bei Spätjahresaussaat), ist          trieb erhalten bleiben. Das bedeutet, dass sowohl FAKT II
die Untere Landwirtschaftsbehörde darüber zu informieren               E8, als auch die Mischungsnamen in den Bezeichnungen auf-
und die Fläche spätestens bis 15. Mai des Folgejahres neu              tauchen müssen. Die Namen liefern den Landwirten wich-
zu bestellen. Bei problematischer Vegetationsentwicklung               tige Standortinformationen und erleichtern Kontrollen.
im Laufe der Verpflichtungsdauer sind nach Zustimmung                  Beispielsweise: „Lebendiger Acker trocken FAKT II E8“
der Unteren Landwirtschaftsbehörde auf den betroffenen                 oder auch „FAKT II E8 lebendiger Acker trocken“.

                                                                13
TA BEL LE 4:          DI E M ISC H UNGE N M 3 B Z W. M3+ , D IE FÜR D IE M AS S NA H M E E7 EINGES ETZT WERDEN
Anstatt der in der ersten Spalte angegebenen Arten dürfen auch die Ersatzarten in gleicher Menge verwendet werden.

Botanischer Name           Deutscher Name           M3    M3+          Wild-/       Spezifikation   Ersatzarten
                                                   Gew.% Gew.%       Kulturform
Achillea millefolium       Schafgarbe                0.1       1          W                         Anthriscus sylvestris; Pastinaca sativa
Agrostemma githago         Kornrade                   3        2          W
Anthyllis vulneraria       Wundklee                   1        1         W/K                        Medicago lupulina; Trifolium dubium;
                                                                                                    Trifolium campestre
Borago officinalis         Borretsch                  3        3          K
Brassica oleracea          Markstammkohl              2        0          K
var. medulosa
Brassica rapa              Winterrübsen               4        0          K
Camelina sativa            Leindotter                 0        6          K
Carum carvi                Kümmel                     1        3          K
Cichorium intybus          Wegwarte                   0        3          W                         Hieracium spec.; Crepis capillaris,
                                                                                                    Crepis biennis; Leontodon hispidus
Centaurea cyanus           Kornblume                 1.5       1          W           ungefüllt     Centaurea scabiosa; Scabiosa colum-
                                                                                                    baria
Centaurea jacea            Wiesenflockenblume        0.5       2          W                         Centaurea scabiosa; Scabiosa colum-
                                                                                                    baria
Knautia arvensis           Acker-Witwenblume          0       0.1         W                         Centaurea scabiosa; Scabiosa colum-
                                                                                                    baria
Coriandrum sativum         Koriander                  7        6          K
Daucus carota              Wilde Möhre                1        2          W                         Anthriscus sylvestris; Pastinaca sativa
Echium vulgare             Gem. Natternkopf          0.3      0.3         W                         Anchusa officinalis
Fagopyrum esculentum Buchweizen                      10        6          K
Foeniculum vulgare         Fenchel                    2        4          K
Helianthus annuus          Sonnenblume                6        3          K          Pollensorte
Lepidium sativum           Kresse                     3        3          K
Leucanthemum vulgare Margerite                       0.5       2          W                         Leucanthemum ircutianum
Linum usitatissimum        Öllein                     0        5          K
Lotus corniculatus         Hornklee                   1        4          K                         Hippocrepis comosa
Medicago sativa            Luzerne                    3        3          K
Melilotus alba             Weißer Steinklee          0.5       2          W
Melilotus officinalis      Gelber Steinklee           1        0          W
Onobrychis viciifolia      Esparsette                 4        6          H        Handelssaatgut
Origanum vulgare           Oregano                   0.1      0.1         W                         Thymus pulegioides
Papaver rhoeas             Klatschmohn               0.3      0.3         W
Phacelia tanacetifolia     Phacelie                   2        5          K
Picris hieracioides        Gew. Bitterkraut           0       0.1         W                         Hieracium spec.; Crepis capillaris,
                                                                                                    Crepis biennis; Leontodon hispidus;
                                                                                                    Hypochaeris radicata
Prunella vulgaris          Gew. Braunelle             0       0.2         W                         Betonica officinalis; Clinopodium
                                                                                                    vulgare; Lamium spec.
Secale multicaule          Waldstaudenroggen         12        4          K
Sinapis alba               Gelbsenf                  15        0          K
Trifolium pratense         Rotklee                    2        3          K
Trifolium incarnatum       Inkarnatklee               8       10          K
Vicia sativa               Saatwicke                  3       3.9         K
Vicia villosa              Zottelwicke                2        0          K
Vicia faba                 Ackerbohne                 0        5          K
Verbascum densiflorum Großblütige Königskerze        0.2       0          W

                                                                    14
Zulässige Mischungen (vgl. Tabellen 5 und 6):                        • Vorgesehen sind die Mischungskomponenten für die
• Die Mischungen „Blühende Landschaft mehrjährig West                  Mischungen „Blühende Landschaft West/Süd, FAKT
  FAKT II E8“ (Aussaat im Ursprungsgebiet 9 (Ober-                     II E8“, jeweils Frühjahrs- und Spätsommeraussaat und
  rheingraben) und 10 (Schwarzwald) gemäß Abbildung                    „Lebendiger Acker trocken/frisch FAKT II E8“.
  A1 im Anhang empfohlen) und „Blühende Landschaft                   • Für die Wildartenkomponente muss regionales Saat-
  mehrjährig Süd FAKT II E8“ (Aussaat in allen anderen                 gut aus baden-württembergischen Ursprungsgebieten
  Ursprungsgebieten Baden-Württembergs). Saatgutmi-                    verwendet werden (s. o., Regelungen wie für kon-
  schungen mit diesem Namen haben die in der Tabelle                   ventionelle Mischungen, Artenzusammensetzung mit
  5 genannte Artenzusammensetzung und müssen Wild-                     Samengewichtsanteilen nach Tabelle A1 und A2 im
  pflanzensaatgut aus den Ursprungsgebieten 11–13, 17                  Anhang). Das RP Karlsruhe bereitet derzeit eine All-
  und 21 für die Variante „Süd“ und Wildpflanzensaatgut                gemeinverfügung vor, da Regiosaatgut derzeit nicht in
  aus den Ursprungsgebieten 9–12 und 21 für die Varian-                Öko-Qualität verfügbar ist. Auf dem Lieferschein oder
  te „West“ enthalten. Die Varianten Frühsommer- und                   einem Anhang zum Lieferschein und auf dem Etikett
  Spätsommeraussaat sind beide zulässig.                               müssen die Artenzusammensetzung mit den jeweiligen
• Die mehrjährigen Mischungen „Lebendiger Acker frisch                 Gewichtsanteilen der Mischung und die Ursprungs-
  FAKT II E8“, „Lebendiger Acker trocken FAKT II E8“,                  gebiete des Wildpflanzensaatguts verzeichnet sein.
  „Lebendiger Waldrand frisch FAKT II E8“, „Lebendiger                 Außerdem muss der Zusatz „Die Wildarten sind zerti-
  Waldrand trocken FAKT II E8“ und „Lebendiger Ge-                     fiziert nach VWW Regiosaaten® bzw. RegioZert® auf
  wässerrand FAKT II E8“. Diese Mischungen müssen                      Etikett oder Lieferschein stehen. Dabei sind die oben
  die Artenzusammensetzung der Tabelle 6 aufweisen.                    genannten Ursprungsgebiete und (seitens der Saatgutfir-
  Sie dürfen aber nur Wildpflanzensaatgut aus den baden-               men) die Artenzusammensetzungen und Samengewichts-
  württembergischen Ursprungsgebieten 9–13, 17 und 21                  anteile der Tabellen A1 und A2 zu beachten. Lieferschein,
  enthalten.                                                           Rechnung und Etikett sind für Kontrollen aufzubewahren.
• Es gelten die FAKT II Blühmischungs-Qualitätsvorschriften            Im Namen der Mischung muss sowohl FAKT II E8 als
  (u. a. keinerlei Besatz mit Cuscuta-Arten; siehe Punkt IV).          auch die Mischungsbezeichnung vorkommen.
                                                                     • Vom Verwender/ der Verwenderin muss vor der Aussaat
Da die Mischungszusammensetzungen sich gegenüber                       über die Datenbank www.organicXseeds.de (oXs) geprüft
FAKT 2022 nicht geändert haben, können die Mischungen                  werden, ob die in der Wildformen-Mischung enthaltenen
2023 auch noch unter dem Namen „FAKT E8“ statt „FAKT                   Arten mit Herkunftsnachweis in ökologischer Qualität
II E8“ vertrieben werden.                                              verfügbar sind. Ist entsprechendes Öko-Saatgut nicht
                                                                       verfügbar, muss der Verwender bei allgemeinverfügten
Sonderregelungen für Mischungen für ökologische                        Arten die genaue Menge des nichtökologischen Saatgutes
wirtschaftende Betriebe                                                in der Datenbank oXs eintragen und die Belege ausdru-
Für eine Spätsommeraussaat im Jahr 2022 für eine Förderung             cken (für Öko-Kontrolle). Aufgrund von erforderlichen
ab 2023 galt noch eine Sonderregelung, wonach konventi-                Anpassungen in der Datenbank oXs, können sich Än-
onelles Saatgut verwendet werden durfte (Kontrollstellen               derungen bei der Nutzung der Datenbank (Eintragung
wurden vom RP Karlsruhe informiert):                                   der Saatgutmenge und Ausdruck der Belege) ergeben.
                                                                       Auskünfte zum aktuellen Verfahren erteilt die jeweils
Für Aussaaten ab 2023 wird folgendes Verfahren für öko-                zuständige Öko-Kontrollstelle.
logisch wirtschaftende Betriebe umzusetzen sein:                     • Die Mischungszusammensetzung der Kulturformenkom-
• Die FAKT II E8 Blühmischungen werden aus zwei Mi-                    ponenten für die zugelassenen Wildformenmischungen
  schungskomponenten selbst gemischt: erhältlich sind                  sind den Tabellen A3 und A4 im Anhang zu entnehmen.
  regionale Wildformenkomponenten für FAKT-II E8                       Hier müssen zu 100 % öko-zertifizierte Arten enthalten
  (allgemeinverfügt) und öko-zertifizierte Kulturarten-                sein.
  komponenten für FAKT II E8 (vollständig bestehend                  • Beide Komponenten werden vor der Aussaat im Ver-
  aus Öko-Kulturformen). Es müssen die passenden, zu-                  hältnis 40 % (Wildformen) zu 60 % (Kulturformen)
  sammengehörigen Komponenten gekauft werden.                          vermischt.

                                                                15
TA BEL LE 5        ART ENZ US A M M E NS E T Z UNG DER S A ATGUTM IS C H UNGEN „B LÜH END E LA ND S C HAFT
                   M E H RJÄ H R IG W E ST FA K T II E 8 “ UND „B LÜH END E LA ND S C H A FT M EH R JÄ H R IG SÜ D
                   FAK T II E 8 “, J E W E IL S IN D E R FR ÜH JA H RS - UND S PÄTS OM M ERVA R IA NTE

                                                                       BL mj. West   BL mj. Süd   BL mj. West   BL mj. Süd
                                                                          Späts.       Späts.        Frühj.       Frühj.
                                                       Wild- (W)/       FAKT II E8   FAKT II E8    FAKT II E8   FAKT II E8
Botanischer Name            Deutscher Name            Kulturform (K)     Gew. %       Gew. %        Gew. %       Gew. %
Calendula officinalis       Ringelblume                     K              4             4            6             6
Camelina sativa             Leindotter                      K              3             3            2.9          2.9
Coriandrum sativum          Koriander                       K              5             5            2.9          2.9
Fagopyrum esculentum        Buchweizen                      K                                         9             9
Foeniculum vulgare          Fenchel                         K              4             4
Helianthus annuus           Sonnenblume                     K                                         9             9
Lepidium sativum            Gartenkresse                    K              3             3
Linum usitatissimum         Öllein, Saatlein                K                                         8.7          8.7
Lotus corniculatus          Hornklee                        K              2             2            1.5          1.5
Medicago sativa             Luzerne                         K              2             2            2             2
Petroselinum crispum        Petersilie                      K              3             3
Phacelia tanacetifolia      Büschelschön                    K                                         5             5
Pisum sativum               Wintererbse                     K              12           12
Rucola selvatica            Wilde Rauke                     K              2             2
Sinapis alba                Weißer Senf                     K                                         2             2
Trifolium incarnatum        Inkarnatklee                    K              7             7            6             6
Vicia faba                  Winter-Ackerbohne               K              13           13
Vicia sativa                Sommerwicke, Saatwicke          K                                         5             5
                            Anteil Kulturformen (%)                        60           60            60           60
Achillea millefolium        Gemeine Schafgarbe             W               0.8           1            0.8           1
Anthemis tinctoria          Färberkamille                  W               1             1            1             1
Campanula rapunculoides     Acker-Glockenblume             W                            0.1                        0.1
Centaurea cyanus            Kornblume                      W               6            6.2           6            6.2
Centaurea jacea             Wiesenflockenblume             W               0.7           1            0.7           1
Cichorium intybus           Gemeine Wegwarte               W               1.5           2            1.5           2
Daucus carota               Wilde Möhre                    W               1.8           2            1.8           2
Dianthus armeria            Raue Nelke                     W               0.4                        0.4
Echium vulgare              Gemeiner Natternkopf           W               1.5          1.5           1.5          1.5
Hypericum perforatum        Johanniskraut                  W               0.3          0.5           0.3          0.5
Isatis tinctoria            Färberwaid                     W               0.5          0.5           0.5          0.5
Knautia arvensis            Acker-Witwenblume              W               0.3          0.4           0.3          0.4
Leucanthemum ircutianum     Wiesen-Margerite               W               2            2.5           2            2.5
Malva moschata              Moschusmalve                   W               0.4          0.4           0.4          0.4
Malva sylvestris            Wilde Malve                    W               2.5           2            2.5           2
Melilotus albus             Weißer Steinklee               W               0.5          0.5           0.5          0.5
Melilotus officinalis       Gelber Steinklee               W               1            0.5           1            0.5
Oenothera biennis           Nachtkerze                     W               1.5                        1.5
Onobrychis viciifolia       Esparsette                Handelssaatgut       3.3          3.3           3.3          3.3
Origanum vulgare            Gewöhnlicher Dost              W               0.2          0.2           0.2          0.2
Papaver rhoeas              Klatschmohn                    W               2            1.7           2            1.7
Pastinaca sativa            Pastinak                       W               0.7           1            0.7           1
Plantago lanceolata         Spitz-Wegerich                 W               1.9           2            1.9           2

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