Informationsbroschüre Elternrat - Schule Rüti
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Wir Eltern reden mit Seite 2 Aufgaben Elternrat Seite 4 Mitspracherechte Elternrat Seite 5 Gesundheit & Bewegung Seite 6 Taschengeld Seite 8 Ausgang Seite 9 Medienkonsum Seite 10 Genuss-/Suchtmittel Seite 13 Cyber-Mobbing Seite 15 Gewalt Seite 20 Schlusswort Seite 25 1
Wir Eltern reden mit! Elternratsmitglied werden! Wer - ich? Das lass’ mal andere machen - die, die auch sonst überall mitmischen. Oder, vielleicht doch? Vielleicht erfahre ich mehr über das, was an der Schule läuft? Man liest ja viel von Sparmassnahmen, Schulreform, Lehrkräften, die in Frühpension gehen müssen, Kindern, die mit der Schule nicht klarkommen. Ja, sogar von Gewalt an den Schulen haben mir andere erzählt. Wie steht es damit an unserer Schule? Gleichgültig ist es mir ja nicht, wie es meinem Kind dort ergehen wird. Also, am besten gehe ich mal zur Eltern- ratsversammlung und mache mir ein eigenes Bild von diesen Leuten. Dort finde ich sicher Gleichgesinnte mit denen ich meine Ideen austauschen kann. 2
Aufgaben Elternrat Informationsaustausch an jährlich ca. 6 gemeinsa- men Sitzungen mit je einem Vertreter aus Schullei- tung und Schulpflege. Mitwirkung/Organisation an schulischen Anlässen z.B Aufsichtsperson bei Ausstellungen von Schülerarbei- ten, Apéro-Organisation an der Schülermodeschau. Mit der Lehrperson zusammen einen ersten Eltern- abend organisieren mit den folgenden Zielen: o Kontakt schaffen -> Kennenlernen der Eltern un- tereinander. o Welche Eltern gehören zu welchem Schüler o Kurzinfo der Lehrperson über die Situation in der Klasse Organisation von Referaten für Eltern Weiterleiten wichtiger Informationen an interessier- te Eltern aus der Klasse. Den Kontakt zu den Lehrpersonen pflegen. 3
Elternmitwirkung Der Elternrat fühlt sich einer guten Schule verpflich- tet. Er überlegt sich deshalb, was der Schule förder- lich ist. Er hat die Möglichkeit, Anliegen durch eine Vertretung fallweise an der Sitzung der Sekundarschulpflege, der Schulkonferenz oder im Schülerparlament einzubringen. Für die nachfolgenden Geschäftsfelder ist seine Mit- wirkung wie folgt definiert: lnformation (lnfo) bedeutet, dass die Schule den Elternrat über organi- satorische Belange und wichtige Vorkommnisse, ins- besondere über die in der Aufstellung aufgeführten, regelmässig informiert. Mitsprache (Msp) bedeutet, dass der Elternrat bei den genannten Ge- schäften und ggf. vor einem Entscheid durch die Schule Gelegenheit erhält, die Angelegenheit zu be- raten und sich dazu zu äussern. Seine Stellungnahme wird in der Schulkonferenz bzw. in der Sitzung der Sekundarschulschulpflege eingebracht. Mitentscheidung (MEnt) bedeutet, dass ein Entscheid nur mit Zustimmung des Elternrats gefällt werden kann. Damit übernimmt der ER in der Sache auch einen Teil der Verantwortung. 4
Selbstverwaltung (SV) bedeutet. dass einzelne Aufgaben dem Elternrat in- nerhalb gewisser Rahmenbedingungen zur selbständi- gen Erledigung übertragen werden. Teilnahme (Tn) bedeutet, dass Mitglieder des Elternrats bzw. der El- ternschaft bei bestimmten Anlässen aktiv mitwirken können. Die definierte Mitwirkung findet im Rahmen des Ge- samt-Elternrats gegenüber der Schule (SSP /SL) statt. Die Zusammenarbeit zwischen Elternvertreter und Klassenlehrkräften fällt nicht unter diese Bestim- mungen. Die nachstehende Tabelle ist nicht abschliessend. 5
Mitspracherechte Elternrat Elternmitwirkung an der Sek Rüti – Geschäftsfelder Geschäftsfeld Informa- Mit- Mit- Selbst- Teil- tion sprache entscheid Verwaltung nahme ER-Sitzungen x In eigener Sache Neumitglieder x Eltern-Weiterbildung x Informeller Elternabend x KoKoRu-Halbtage x Eintrag in Jahresprogramm x Präsentation in 6. Klassen x x Vorkommnisse - Events x (x) allgemein - Weiterbildungs-Tage x (x) Schule - Hochs und Tiefs x Hausordnung x Klassenlagerthemen x Tagesstruktur x Mittagstisch x1 Organisation Aufgabenhilfe x x Pausenkiosk x1 Schul-/Sportanlässe x x Projektwoche / Feste x x Milch-/Gemüsetag x x Leitbild x Schulprogramm x Schulentwicklung Evaluationstag x x Weiterbildungstage x x Schulinterne Selbstbeurtei- x lung x Reglemente Berufs-Informations-Anlass x Wahlfachkatalog x Stufen Abschlussevent x x Prävention x Schüler- Verhaltenskodex x Innen Dresscode / Handy x Liegenschaften - Um-/Neubau x struktur - Sanierungen x Infra- - Pausenplatzgestaltung x Kostenbeteiligung Eltern an Finan- Schulanlässen x zen x1 wenn nicht wahrgenommen: Mitsprache und Teilnahme August 2009, rev. August 2010 6
Gesundheit und Bewegung Schlafbedarf: Kinder/Jugendliche benötigen unterschiedlich viel Schlaf und ihr Schlafbedürfnis ändert sich im Laufe ih- rer Entwicklung. Genügend Schlaf ist jedoch wesentlich für ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Als durch- schnittlich gelten folgende Werte: Primarschüler ca. 10 Stunden Jugendliche ca. 8 Stunden Ernährung: Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist für die Entwicklung und Leistungsfähigkeit des Kindes massge- blich. Folgende Punkte sind dabei zu beachten: Regelmässige, wenn möglich gemeinsame, Mahlzei- ten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) Ausgewogene und ausreichende Mahlzeiten (inkl. Gemüse/Früchte) Genügend Flüssigkeit (1-2 l ungesüsstes Getränk) Trennen von Essen und Beschäftigung (kein Essen vor Fernseher oder Computer) Znüni und Zvieri abwechslungsreich gestalten (Früchte/Gemüse, Vollkornprodukte, Nüsse usw.) 7
Richtlinien für die Höhe des Taschengeldes: Bewegung: Der Aufenthalt und die Bewegung an der frischen Luft ist für Kinder und Jugendliche sehr wichtig (spielen, Sport treiben, entspannen usw.). Regelmässige körperliche Bewegung hält fit, stei- gert das Wohlbefinden und stärkt das Selbstvertrau- en Bewegung und Lernerfolg haben eine starke Wech- selwirkung Eltern sind wichtige Vorbilder für ein aktives, be- wegtes Leben Bewusstes Entspannen üben (Joga, Atemübungen, Autogenes Training) Elternpflichten gemäss Volksschulverordnung Die Eltern sollen das Kind anständig erzogen, ge- sund, ausgeschlafen, gewaschen, angezogen, verpflegt und pünktlich mit gemachten Hausauf- gaben und motiviert zur Schule schicken. Quellennachweis: www.gesundheitsfoerderung.ch www.suissebalance.ch 8
Taschengeld Haushalten mit Geld will gelernt sein! Einige Grundsät- ze: Benutzen Sie das Taschengeld wenn möglich nicht als Erziehungs- und Druckmittel Richten Sie das Taschengeld nach Ihrer finanziellen Situation aus Bestimmen Sie, wofür das Taschengeld reichen muss Zahlen Sie das Taschengeld regelmässig Gewähren Sie keinen Kredit Reden Sie regelmässig mit Ihrem Kind über den Um- gang mit Geld Geben Sie Prepaid-Karten fürs Handy ab Richtlinien für die Höhe des Taschengeldes 11 - 12-Jährige: 15 – 25 Franken monatlich 13 - 14-Jährige: 25 – 35 Franken monatlich 15 - 16-Jährige: 35 – 50 Franken monatlich 50 – 250 Franken für Mittelschüler, je nachdem, was die Jugendlichen selber bezahlen müssen. Quellennachweis: www.budgetberatung.ch www.asb-budget.ch 9
Ausgang Früher oder später wird das Thema Ausgang aktuell werden. Folgende Fragen sollte Ihr Kind Ihnen beant- worten können, wenn es abends nach draussen geht: Wohin? Mit wem? Wann bist du zu Hause? Wenn es einen Anlass oder eine Party besucht: Wer organisiert die Veranstaltung? Wo findet die Veranstaltung statt? Für welche Altersgruppe ist der Anlass vorgesehen? Welche erwachsene Person trägt die Verantwortung? Wie lange dauert der Anlass? (verbindliche Zeit ab- machen und Nachhauseweg organisieren, eventuell abholen.) Ist es auf dem Handy erreichbar? Empfehlung Rückkehrzeiten bis 14 Jahre bis 16 Jahre Sonntag bis Donnerstag Während Schulzeit 20 Uhr 22 Uhr Freitag / Samstag Während Schulferien 22 Uhr 24 Uhr 10
Medienkonsum Medien sind heute ein alltäglicher Bestandteil der Welt, in der wir leben. Kinder und Jugendliche haben in Schu- le, Beruf und Freizeit oft freien Zugang zu den moder- nen Medien. Fernsehen, Internet, Video und Computerspiele sollen nicht die Freizeitgestaltung der SchülerInnen dominie- ren. Sie beherrschen deren Technik oft besser als ihre Eltern, häufig fehlt ihnen aber die Kompetenz zum sinnvollen Umgang damit. Sprechen Sie mit den Kindern /Jugendlichen darüber. Treffen Sie klare Grenzen /Absprachen, vor allem aber zeigen Sie dem Kind alternative Aktivitäten für die Freizeit. Bei zu viel Medienkonsum können sich Kinder /Jugendliche körperlichen und psychischen Gefahren aussetzten. Folgen für den Körper Übergewicht Augenbeschwerden, Kopf–und Rückenschmerzen Schlafstörungen und Schlafmangel 11
Folgen für die Psyche Aggressives Sozialverhalten Sozialer Rückzug (keine Freunde) Unrealistisches Körperbild (Magersucht, Bulimie) Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen sowie Verzögerung der Sprachentwicklung. Prophylaxe Eltern sollten unbedingt den Überblick haben über die Art der Medien und die von ihren Kindern damit ver- brachte Zeit. Jugendschutzgesetze oder Internetfilter reichen keinesfalls und werden immer wieder unter- wandert. Empfehlung: ab 12 Jahre maximal 2 Stunden / Tag Spielen oder schauen Sie zusammen mit Ihren Kindern die Videospiele an, nur so haben Sie eine Ahnung und können mit Ihren Kindern darüber reden und diskutie- ren. Video- und Computerspiele Beachten Sie die Altersempfehlungen Informieren Sie sich über den Inhalt 12
Internet Reden Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren im Internet (siehe Links). Keine persönlichen Angaben machen; bei Daten und Fotos gibt es keine Kontrolle, was damit gemacht wird. Pornografische und gewalttätige Seiten verbieten (evtl. Benutzerkonten mit eingeschränkten Rechten einrichten) Handy Den sinnvollen Gebrauch und die Kosten besprechen Kostenkontrolle durch Prepaid-Karte Auf kostenpflichtige Nummern hinweisen Auf Missbrauch des Handys hinweisen Handys müssen auf dem ganzen Schulareal jederzeit ausgeschaltet und unsichtbar sein Quellennachweis bzw. weitere Informationen www.stiftung-suchthilfe.ch www.elternnet.ch www.projuventute.ch www.security4kinds.ch www.skppsc.ch www.jugendschutz.net www.chatten-ohne-risiko.de www.suchtprävention-zh.ch 13
Genuss und Suchtmittel Was verstehen wir unter Drogen? Als Erstes kommt den meisten Heroin in den Sinn. Abhängige die, meist ver- dreckt und zugedröhnt an der nächsten Ecke herumlun- gern. Der Platzspitz in Zürich ist vielen noch gut in Er- innerung. Doch dies ist nur eine Seite der Drogen. Alle Substanzen, die die Wahrnehmung oder die psychische Grundstimmung verändern und eine Suchtwirkung ha- ben, fallen unter Drogen. Dies sind zum Beispiel illega- le Drogen wie Cannabis, Kokain, Heroin und derglei- chen, aber auch legale Substanzen wie Alkohol und Ta- bak fallen unter diesen Sammelbegriff. Sie alle haben eines gemeinsam: der Konsument kommt früher oder später nicht mehr ohne die Substanz aus, er ist süchtig geworden. Drogenkonsum ist meistens die Antwort auf einen Man- gel: Suche nach Entspannung, Langeweile, fehlendes Selbstbewusstsein. Junge Leute, die noch nicht so ge- nau wissen, wo sie stehen, wie sie fühlen, sind hier be- sonders gefährdet. Nach heutigen Erkenntnissen kommt bei der Prävention von Drogenmissbrauch den Eltern eine zentrale Rolle zu. Je weniger sich ein Kind von seinen Eltern unter Druck gesetzt fühlt, etwa zu schulischen, sportlichen 14
oder musikalischen Höchstleistungen, je mehr es sich in dem gefördert und unterstützt fühlt, was seinen Inte- ressen und Neigungen entspricht, desto weniger wird es nach Drogen streben. Je früher ein Drogenproblem erkannt wird, desto grös- ser ist die Chance, es bekämpfen zu können. Achten Sie besonders auf ein verändertes Verhalten Ihres Kindes. Extreme Gleichgültigkeit oder Aggressivität können ein Hinweis sein. Suchen Sie das Gespräch ohne Ihrem Kind Vorwürfe zu machen. Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie einen Verdacht haben, sich an eine Fachstelle zu wen- den. Die Sekundarschule Rüti ist sehr bestrebt, Ihre Kinder über Drogenmissbrauch aufzuklären. Das Thema wird im Unterricht ausgiebig besprochen und externe Spe- zialisten informieren Ihre Kinder. Quellennachweis bzw. weitere Informationen www.kapo.zh.ch www.drogindex.ch www.infodrog.ch www.fritz-und-fraenzi.ch www.suchtprävention-zh.ch 15
Cyber-Mobbing – Was ist das eigentlich? Definition: Mobbing Der Begriff „Mobbing“ stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt so viel wie „anpöbeln“, „über je- manden herfallen“. Dabei ist eine Person wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg negativen Handlungen eines Einzelnen oder einer Gruppe ausge- setzt, mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung des Op- fers. Mobbing ist gekennzeichnet durch systematisch durchgeführte Kränkungen, Verletzungen, Demütigun- gen, Drohungen oder sexuelle Belästigungen. Die Situa- tionen zeichnen sich zudem durch ein Macht- Ungleichgewicht zwischen Opfer und TäterInnen (meist sind es mehrere) aus. Die Handlungen werden von den Ausführenden häufig bagatellisiert und geschehen im Verborgenen. Daher ist Mobbing für Lehrpersonen und Eltern oft schwer zu erkennen. Grundsätzlich kann zwischen drei Formen von Mobbing unterschieden werden: Verbales Mobbing Verspotten, Verbreiten von Gerüchten usw. Physisches Mobbing Schlagen, Stoßen usw. Psychisches Mobbing Ignorieren, Ausschluss aus einer Gruppe usw. 16
Cyber-Mobbing findet meist auf der verbalen und/oder psychischen Ebene statt. Aber auch physische Gewalt als Antwort auf psychische Attacken oder in Form von „Happy Slapping“ können Teil von Cyber-Mobbing sein. Von „Happy Slapping“ spricht man, wenn Prügeleien mit der Handykamera gefilmt und anschließend als Vi- deo verbreitet werden. Cyber-Mobbing kann rund um die Uhr stattfinden Durch die permanente Verfügbarkeit von Internet und Handy ist es Jugendlichen nur schwer möglich, Cyber- Mobbing-Attacken zu entgehen. Anders als bei her- kömmlichen Formen des Mobbings enden die Belästi- gungen nicht mit der letzten Schulstunde oder mit Ar- beitsschluss. Angesichts der neuen Medien macht Mob- bing auch vor den eigenen vier Wänden nicht Halt. So- ziale Netzwerke, Instant Messenger, Handys usw. sind mittlerweile alltägliche und unverzichtbare Kommuni- kationskanäle von Kindern und Jugendlichen. Beispiele für Cyber-Mobbing: Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen per E-Mail, SMS, Chat, MSN, Blogbeitrag, Fotokommen- tar, Facebook, Netlog usw. Veröffentlichen von intimen oder peinlichen Fotos oder Filmen in Youtube, Online-Communitys Unerwünschte Kontaktaufnahme, sexuelle Belästi- gung oder unangenehme Anmache im Chat oder in Online-Communitys Verbreiten von Gerüchten, Lügen oder persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken, in Foren, per E-Mail oder MSN 17
Der unerlaubte Zugriff auf E-Mail-Konten, das Ha- cken von Zugangsdaten und das Bestellen von Waren im Namen einer anderen Person Das Einrichten von Hass-Seiten oder Hass-Gruppen Besonderheiten von Cyber-Mobbing: Inhalte verbreiten sich rasch und an ein großes Pub- likum und sind oft nicht mehr zu entfernen. Cyber-Mobbing endet nicht mit Schulschluss und macht auch vor den eigenen vier Wänden nicht Halt – es sei denn, man nutzt in der Freizeit kein Handy oder Internet. Menschen, die andere online mobben, tun dies oft (scheinbar) anonym. Deshalb sinkt bei den TäterIn- nen die Hemmschwelle, weil sie den Opfern nicht in die Augen sehen müssen. Quellennachweis bzw. weitere Informationen www.147.ch www.Gewalt-in-der-schule.ch.vu.ch Buchtipp: „Gewalt in der Schule“ von Dan Olweus 18
Gewalt Auf jede Form von Gewalt ist zu reagieren. Es gilt, Ge- walt als solche zu erkennen, sie zu stoppen und Mass- nahmen zu treffen, damit sie nicht mehr vorkommt. Dabei ist es wichtig, umsichtig und sorgfältig vorzuge- hen. Was ist zu beachten, wenn man mit Gewaltvorfäl- len konfrontiert ist? Folgende Merkpunkte können als Orientierung dienen: Nicht impulsiv reagieren: Lassen Sie sich nicht zu impulsiven Reaktionen provo- zieren. Auch wenn es in gewissen Situationen schwer fällt, Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln, ist es wichtig, sich nicht aus der Fassung bringen zu lassen. Unüberlegte Reaktionen können leicht dazu führen, dass sich die Situation für alle Betroffenen ungewollt verschlimmert. Bei schweren Gewalttaten empfiehlt es sich, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen oder die Un- terstützung von der Schule oder einer anderen Stelle zu beanspruchen. Schutz und Unterstützung des Opfers: Opfer von Gewalttaten brauchen unmittelbaren Schutz und Hilfe. Gleichzeitig benötigen sie eine rasche Unter- stützung, um das Vorgefallene zu bewältigen und sich wieder auffangen zu können. Insbesondere bei wieder- holten und schweren Gewalttaten ist eine sofortige Hil- 19
festellung notwendig. Welche Art von Schutz und Hilfe sich eignet, ist am besten mit professioneller Unter- stützung zu beurteilen. Keine vorschnelle Verurteilung: Die Frage nach der Schuld lässt sich in vielen Fällen nicht eindeutig beantworten. Häufig haben beide Sei- ten zur Gewalt beigetragen, so dass eine eindeutige Bestimmung von Täter bzw. Täterin und Opfer nicht einfach ist. Wichtig ist es, von beiden Seiten die Grün- de zu erfahren, die zur Gewalt geführt haben. Erst dann, wenn diese bekannt sind, sollen Massnahmen ge- troffen werden. Verhältnismässig sanktionieren: Bei Sanktionen von Gewalttaten ist das Prinzip der Ver- hältnismässigkeit zu beachten. Sanktionen müssen ei- nerseits dem Schweregrad der Gewalttat und anderer- seits dem Entwicklungsstand des bzw. der Heranwach- senden angepasst sein. Mögliche Gründe für das ge- walttätige Verhalten sind zu analysieren und es sind Lösungen zu finden, um weiteren Gewalttaten vorzu- beugen. Bei wiederholten oder schweren Gewalttaten sind (sozial)pädagogische und therapeutische Massnah- men zu prüfen. Sich unterstützen lassen: Scheuen Sie sich nicht davor, Unterstützung zu holen. Schwierige Situationen lassen sich meistens leichter bewältigen, wenn man nicht alleine agiert. Sich von anderen helfen zu lassen, wirkt entlastend und führt in der Regel zu einer besseren Problemlösung. Unterstüt- zung können zum Beispiel Vertrauenspersonen aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, Lehrpersonen oder Jugendarbeiterinnen oder -arbeiter bieten. Unter Um- ständen ist es angebracht, professionelle Hilfe zu bean- spruchen. 20
Allgemeine Anregungen für Eltern von betroffenen Schülern Berichte von Schülern über Gewaltvorfälle ernst nehmen. Sich nicht bedingungslos auf die Seite des Kindes stellen. Meist ist die Situation nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick aussieht. Das Kind ermutigen über seine Probleme zu spre- chen. Wann sollen Eltern eingreifen? Schüler sollen lernen, die Konflikte so weit wie mög- lich selber zu regeln. Wenn eine systematische Belästigung, Erpressung oder Bedrohung vorliegt, sollten Sie unbedingt ein- greifen. Wenn ihr Kind belästigt, bedroht oder er- presst wird, können Sie dies beispielsweise an wie- derholten Verletzungen, zerrissenen Kleidern oder beschädigtem Eigentum erkennen. Eine Auflistung weiterer solcher Anzeichen findet man im Buch von Dan Olweus "Gewalt in der Schule" (1995) oder auf www.gewalt-in-der-schule.ch.vu 21
Schlussgeschichte Der Autor Mark Twain (1835-1910) hat die folgende Ge- schichte aufgeschrieben. Zu mir kam einmal ein Siebzehnjähriger und erklärte: „Ich verstehe mich mit meinem Vater nicht mehr. Jeden Tag Streit. Er ist so rückständig, hat keinen Sinn für moderne Ideen. Was soll ich machen? Ich laufe aus dem Haus.“ Ich antwortete ihm: „Junger Freund, ich kann Sie gut verstehen. Als ich siebzehn Jahre alt war, war mein Vater genauso un- gebildet. Es war kein Aushalten. Aber ha- ben Sie Geduld mit so alten Leuten. Sie entwickeln sich langsamer. Nach zehn Jah- ren, als ich 27 war, hatte er soviel dazuge- lernt, dass man sich schon ganz vernünftig mit ihm unterhalten konnte. Und was soll ich Ihnen sagen? Heute, wo ich 37 bin – ob Sie es glauben oder nicht – wenn ich keinen Rat weiss, dann frage ich meinen alten Va- ter. So können sie sich ändern.“ 22
Sie können auch lesen