Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag

 
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Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag
Initiative Deutsche
       Zahlungssysteme
Gemeinsam für den Chip im Alltag
Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag
2   //   HINTERGRÜNDE & ZIELE

Die Initiative Deutsche
Zahlungssysteme e.V.
Hintergründe und Ziele

Die Initiative Deutsche Zahlungs-
systeme e.V. wurde 2005 gegrün-
det und ist heute das wichtigste
Netzwerk für alle Unternehmen,
Verbände und Organisationen,
die die Bezahlverfahren der DK        Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme
(wie girocard, GeldKarte, girogo)     e.V. fördert die Interessen ihrer Mitglieder
akzeptieren oder die entsprechen-
de Infrastruktur bereitstellen.
                                      nach außen und innen.
Sie ist die zentrale Schaltstelle,
an der alle Informationen und         Die Mitgliedsunternehmen und die Summe ihrer Themen und Interessen
                                      machen die Initiative Deutsche Zahlungssysteme zu dem, was sie ist: ein
Neuigkeiten zusammenfließen.
                                      Netzwerk aus über 80 Stimmen mit einer Botschaft – der Förderung moder-
Stellvertretend für ihre Mitglieder   nen Bezahlens in Deutschland. Die enge Zusammenarbeit mit Partnern ist
recherchiert die Initiative neue      ein zentrales Element der Vereinsarbeit. Damit der Verein seine Interessen
Einsatzmöglichkeiten, spricht         bestmöglich vertreten kann, wird Kommunikation auf verschiedenen Ebenen
Politik, Institutionen und neue       gelebt: durch den direkten Dialog der Initiative mit ihren Mitgliedern und das
Akzeptanzstellen für die DK-Be-       Anregen eines fachlichen Austauschs
                                      zwischen den Mitgliedsunternehmen, anderen Marktteilnehmern, Politik und
zahlverfahren an und koordiniert
                                      Gesellschaft. So kreiert der Verein Synergieeffekte und begünstigt die Ent-
Pilotprojekte für potentielle
                                      wicklung gemeinsamer Projekte.
Anwendungsgebiete (z.B. Jugend-
schutz, Schulverpflegung, Elek-       Die Initiative ist als Verein im Markt sowie für Politik und Verbände sichtbar
tromobilität, Sozialgutscheine,       und ansprechbar. Über ein breites Unterstützernetzwerk im wirtschaftlichen,
                                      gesellschaftlichen und politischen Raum wird die vereinseigene Position
E-Ticket etc.). Somit stärkt die
                                      formuliert und nach außen hin vertreten. Ziel ist es, einen festen Wiedererken-
Initiative Deutsche Zahlungssys-      nungswert für sich und die eigenen Inhalte zu etablieren, aber auch Diskussi-
teme e.V. langfristig die Interes-    onen von gesellschaftspolitischer Relevanz anzustoßen und einen Beitrag zur
sen ihrer Mitglieder und den          Gestaltung des modernen Bezahlens der Zukunft zu leisten.
Informationsaustausch.
Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag
Aktivitäten der Initiative
                                Deutsche Zahlungssysteme
                                                        Recherche
                                                        Neue Einsatzmöglichkeiten und Akzeptanzstellen für die
                         ProChip –                      Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft; Ansprache
                                                        von Akteuren aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft.
               das Vereinsmagazin
   Vereinseigene Publikation, die einmal pro Jahr                                                Event
  erscheint und unter anderem über das Bezahlen                                                  Parlamentarischer Abend und Informa-
in Deutschland, die bargeldlose Chip-Technologie                                                 tionsveranstaltungen zum Networking,
 sowie Mitglieder und Veranstaltungen informiert.                                                Sammeln von Impulsen und zur Bünde-
                                                                                                 lung von Interessen – sowohl vor Ort als
                                                                                                 auch digital.

                                                                                      Politische Kommunikation
                                                                                      Aufbau und Pflege von Arbeitsbeziehungen zu
                                                                                      politischen Entscheidungsträgern; Einbringen von
                                                                                      Interessen; Plattform zum Austausch für Vertreter
                                                                                      aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Medien.

    Koordination
    Unterstützung bestehender Aktivitäten der
    Mitgliedsunternehmen und Koordination
    von Pilotprojekten für potentielle
                                                                                                  Informations-
    Anwendungsgebiete.                                                                            management
                                                                                                  Internes Wissensmanagement und
                                                                                                  zielgruppenspezifische Aufklärungs-
                                                                                                  angebote, auch für externe Zielgrup-
                                                                                                  pen (Händler, Verbraucher), z. B. in
         Presse- und                                                                              Form von Webinaren.
         Öffentlichkeitsarbeit
         Erstellung von Online- und Offline-Meldun-
         gen und Pressemitteilungen; Abstimmung
         von Gastbeiträgen in Fachmedien sowie
                                                                                             Online-Auftritt
         Konzeption und Vermarktung von Studien.
                                                                                             Pflege von Website und Social-Media-Kanälen
                                                                                             (Twitter und YouTube). Verlinkung mit
                                                                                             den Mitgliedsunternehmen; Information
                                             Interne Kommunikation                           über vereinsrelevante Projekte; Aufgreifen
                                                                                             relevanter Inhalte von www.girocard.eu
                                             Newsletter, Mailings und regelmäßige
                                                                                             sowie vom Magazin und von der Pressearbeit.
                                             Monitoringberichte zu branchenspezifi-
                                             schen, bundes- und europapolitischen
                                             sowie vereinseigenen Entwicklungen;
                                             Information, Service und Beratung.
4   //   FUNKTIONEN

 Inhalte der Vereinsarbeit
 Die girocard: Alle Funktionen auf einen Blick

Jede girocard – so einfach sie
auch erscheinen mag – ist ein
Meisterwerk an Technologie auf
                                    Der Verein fördert die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deut-
kleinstem Raum. Sie ist nicht nur   schen Kreditwirtschaft (DK), insbesondere mit girocard, GeldKarte und girogo
Bezahlkarte, sondern verfügt        bei Händlern und Verbrauchern. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich
über etliche Zusatzfunktionen       Kleinbetragszahlung. Zudem treibt der Verein die Anwendung von Zusatzfunkti-
                                    onen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK voran,
und Einsatzmöglichkeiten, z. B.
                                    wie z.B. Jugendschutz, elektronisches Ticket, Subventionierung usw.
in der Selbstverwaltung. Kurz-
um, sie ist der Schlüssel zum Gi-   Über 100 Millionen girocards sowie Kundenkarten von Banken und Sparkassen
                                    haben die Deutschen in ihren Geldbörsen. „girocard“ ist der übergeordnete und
rokonto. Zentrale Aufgaben wer-
                                    neutrale Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft für ihre zwei bewährten De-
den dabei im girocard-System        bitkarten-Zahlungssysteme: Das PIN-gestützte Bezahlen im Handel („electronic
umgesetzt. Dieses ist der über-     cash-System“) und die Bargeldbeschaffung an den Geldautomaten in Deutsch-
geordnete und neutrale Rahmen       land („Deutsches Geldautomaten-System“). Mit der persönlichen Geheimzahl
                                    PIN (Personal Identification Number) garantiert die Deutsche Kreditwirtschaft
der Deutschen Kreditwirtschaft
                                    den stets sicheren und einfachen Einsatz des girocard-Systems.
für ihre zwei bewährten Zah-
lungssysteme: bargeldloses
Bezahlen direkt vom Konto (ehe-
mals „electronic-cash-System“)
und Geldabheben am Automa-
ten („Deutsches Geldautomaten-
System“).
FUNKTIONEN   //   5

                              Kontaktlos
                              bezahlen im Handel

                                                                        GELD ABHEBEN             €

                                                                                           An der Ladenkasse

          €      Kontaktbehaftet                                                                 Am Geldautomaten
                 bezahlen im Handel
                                                                                                          €

     BEZAHLEN                                                                             VERWALTUNG

                                                                                               Selbstverwaltung
                                                                                                 am Terminal

                                Bezahlen
                                im Ausland

                ZUSATZFUNKTIONEN                                                       Onlinebanking

Darüber hinaus erweitern zahlreiche Zusatzfunktionen das Einsatzspektrum
der girocard, z. B. die Prepaid-Funktionen GeldKarte (kontaktbehaftet) und
  girogo (kontaktlos) sowie das Jugendschutzmerkmal, mit dessen Hilfe
  etwa beim Zigarettenkauf auch am Automaten überprüft werden kann,             Kontoauszüge
                          ob der Kunde volljährig ist.                          drucken
6   //   BETEILIGUNG

Initiative Deutsche
Zahlungssysteme e.V.
So können Sie sich beteiligen

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den elektronischen
Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen.
Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte.

I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE
Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien:
  Förderer			                     6.000,00 Euro
  Premiumpartner		                1.000,00 Euro
  Partner 			                     500,00 Euro
  Mitglieder		                    100,00 Euro

II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

                                                     MITGLIED         PARTNER           PREMIUM-PARTNER             FÖRDERER

         Beiträge im jährlich
         erscheinenden Magazin
         (sofern es thematisch passt)
                                                                                                                           ✔
         Freier Eintritt für
         das Jahresevent                                                                                                  ✔
                                                                                                                      (2 Personen)

         Zugang zu den Kontakten nur
         über den Verein*
         (z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von
                                                                                                                           ✔
         Veranstaltungen über den Verein)

         PR-Unterstützung
         zu IDZ-Themen                                                                           ✔                         ✔
         Nutzung von Promotionteams für
         eigene Aktionen zu Nettokosten                                                          ✔                         ✔
         Sonderkonditionen für das
         Jahresevent                                                       ✔                     ✔                        ✔
                                                                       (für 1 Person)       (für 2 Personen)   (für alle weiteren Personen)

         attraktive Konditionen für
         Marketingmaterial                                                 ✔                     ✔                         ✔
         strategischer Support bei eigenen
         Marketingmaßnahmen                             ✔                  ✔                     ✔                         ✔
         Integration in
         die Außenwirkung                               ✔                  ✔                     ✔                         ✔
         Zusendung des
         jährlich erscheinenden
         Magazins ProChip
                                                       ✔                   ✔                     ✔                        ✔
                                                      (3 Stück)         (15 Stück)            (25 Stück)               (50 Stück)

          * Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.

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ANTWORT   //   7

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            zu beteiligen:

             als Förderer mit einem Jahresbeitrag von 6.000 Euro

             als Premium-Partner mit einem Jahresbeitrag von 1.000 Euro

             als Partner mit einem Jahresbeitrag von 500 Euro

             als Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 100 Euro

          Herr       Frau

Firma Funktion

Vorname                                                       Name

Straße, Hausnummer                                            PLZ, Ort, Land

Telefon                                                       Telefax

Handy                                                         E-Mail

Datum // Unterschrift // Stempel

An: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative)
Frau Heike Lange // Behrenstraße 27 // 10117 Berlin // Tel (0 30) 212 34 22-71 // E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de
8   //   MITGLIEDSCHAFT

Die Mitglieder
Zurzeit engagieren sich folgende Unternehmen, Verbände und
Institutionen in der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

Förderer:                                    PAYMENTEXPERTS GmbH                       Bundesverband der
EURO Kartensysteme GmbH                      Rupert-Mayer-Str. 44, Gebäude 6407        Deutschen Volksbanken
Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt (Main)          81379 München                             und Raiffeisenbanken e. V.
www.eurokartensysteme.de                     www.paymentexperts.de                     Schellingstr. 4, 10785 Berlin
Karl F. G. Matl                              Thomas Binzer                             www.bvr.de
karl.matl@eurokartensysteme.de               tom@paymentexperts.de                     Matthias Hönisch, m.hoenisch@bvr.de

REINER Kartengeräte GmbH und Co. KG          PAYONE GmbH                               Bundesverband deutscher
Baumannstr. 18, 78120 Furtwangen             Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt (Main)     Banken e. V.
www.reiner-sct.com                           www.payone.com                            Burgstr. 28, 10178 Berlin
Andreas Staiger, astaiger@reiner-sct.com     Niklaus Santschi                          www.bankenverband.de
                                             Niklaus.Santschi@payone.com               Matthias Lange, matthias.lange@bdb.de

Premiumpartner:                              SIZ GmbH                                  Bundesverband Öffentlicher
Bundesverband Deutscher                      Simrockstr. 4, 53113 Bonn                 Banken Deutschland e. V.
Tabakwaren-Großhändler und                   www.siz.de                                Lennéstr. 11, 10785 Berlin
Automatenaufsteller e.  V.                   Dr. Beate Schmitz, beate.schmitz@siz.de   www.voeb.de
Berrenrather Straße 482                                                                Claudia MacGregor
50937 Köln                                   S-Payment GmbH                            claudia.macgregor@voeb.de
www.bdta.de                                  Am Wallgraben 115, 70565 Stuttgart
Claus Obholzer, obholzer@bdta.de             www.s-payment.com                         Deutscher Sparkassen- und
                                             Kay Heidemann                             Giroverband e. V.
CCV GmbH                                     kay.heidemann@s-payment.com               Charlottenstr. 47, 10117 Berlin
Gewerbering 1                                                                          www.dsgv.de
84072 Au i. d. Hallertau                     tobaccoland Automatengesellschaft         Mirko Torgen Oesau
www.ccv.eu                                   mbH & Co. KG                              Mirko.Torgen.Oesau@dsgv.de
Christine Bauer, c.bauer@ccv.eu              Krahnendonk 121 a + b                     Ellen Grunwald
                                             41066 Mönchengladbach                     Ellen.Grunwald@dsgv.de
Computop Paygate GmbH                        www.tobaccoland.de
Schwarzenbergstraße 4                        Gabriele Aubert-Siegers                   Elavon Financial Services DAC
96050 Bamberg                                gabriele.aubert-siegers@tobaccoland.com   Lyoner Str. 36
www.computop.com/de                                                                    60528 Frankfurt (Main)
Henning Brandt                               Verifone GmbH                             www.elavon.de
henning.brandt@computop.com                  Seilerweg 2 f, 36251 Bad Hersfeld         Udo Schwerber
                                             www.verifone.com                          Udo.Schwerber@elavon.com
FHDS Solutions & Services GmbH               Michael Trinks
Am Borsigturm 50, 13507 Berlin               michael.trinks@verifone.com               epay I transact Elektronische
www.fhds-gmbh.de                                                                       Zahlungssysteme GmbH
Franz Schraml                                Volksbank Mittelhessen eG                 Fraunhoferstr. 10, 82152 Martinsried
franz.schraml@fhds-gmbh.de                   Schiffenberger Weg 110, 35394 Gießen      www.epay.de
                                             www.vb-mittelhessen.de                    Sebastian Anslinger, S.Anslinger@epay.de
First Data GmbH                              Marcus Sann
Marienbader Platz 1                          marcus.sann@vb-mittelhessen.de            Ernst Kühner e. K.
61348 Bad Homburg v. d. Höhe                                                           Neuer Weg 11, 96450 Coburg
www.telecash.de                              VR Payment GmbH                           www.genussvollzug.de
Jörg Stahl, joerg.stahl@telecash.de          Saonestr. 3 a, 60528 Frankfurt (Main)     Peter Ehrl, pe@genussvollzug.de
                                             www.vr-payment.de
Garz & Fricke GmbH                           Markus Solmsdorff                         exceet Card AG
Schlachthofstr. 20, 21079 Hamburg            Markus.Solmsdorff@vr-payment.de           Edisonstr. 3, 85716 Unterschleißheim
www.garz-fricke.com                                                                    www.exceet-card-group.com
Matthias Fricke, fricke@garz-fricke.com                                                Uwe Kley, u.kley@exceet-card.com
                                             Partner:
Ingenico GmbH                                Bundesverband der Deutschen               FEIG ELECTRONIC GmbH
Daniel-Goldbach-Str. 17–19, 40880 Ratingen   Vending-Automatenwirtschaft e. V.         Lange Str. 4, 35781 Weilburg
www.ingenico-gmbh.de                         Universitätsstr. 5, 50937 Köln            www.feig.de
Jürgen Göbel                                 www.bdv-vending.de                        Hassan Nagi, hassan.nagi@feig.de
juergen.goebel@ingenico.com                  Dr. Aris Kaschefi
                                             a.kaschefi@bdv-vending.de                 Giesecke + Devrient Mobile Security GmbH
Macopo UG (haftungsbeschränkt)                                                         Prinzregentenstr. 159, 81677 München
Bahnhofstr. 40                                                                         www.gi-de.com
63500 Seligenstadt                                                                     Daniela Smirnow
Albert Mager                                                                           daniela.smirnow@gi-de.com
albert.mager@macopo.eu
MITGLIEDSCHAFT      //   9

Partner (Fortsetzung):                      ATW Automatentechnik Wartchow GmbH             Deutscher Genossenschafts-Verlag eG
IDEMIA Germany GmbH                         Talstr. 4, 30880 Laatzen                       Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden
Konrad-Zuse-Ring 1, 24220 Flintbek          www.atw-technik.de                             www.dgverlag.de
www.idemia.com                              Konrad Wartchow                                Gregor Marx, gmarx@dgverlag.de
Christopher Goulet                          vertrieb@atw-technik.de
christopher.goulet@idemia.com                                                              ECS Cleaning Solutions GmbH
                                            Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH               Wolfener Str. 32–34, 12681 Berlin
LAVEGO AG                                   Bismarckstr. 122–124, 51373 Leverkusen         www.elixclean.de
Zielstattstr. 10 a/Rgb, 81379 München       www.bayer04.de                                 Thomas Großherr, post@elixclean.de
www.lavego.de                               Michael Blümer
Jan-Peter Knoop, j-p.knoop@lavego.de        Michael.bluemer@bayer04.de                     EDV-Service Schaupp GmbH
                                                                                           Gansäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen
Ostermeier GmbH & Co. KG                    BE Bezahlexperten GmbH                         www.edv-schaupp.de
Otto-Hahn-Str. 17, 85521 Ottobrunn          Bachemstr. 8, 50676 Köln                       Andreas Gordes
www.ostermeier.de                           www.bezahlexperten.de                          andreas.gordes@pairsolutions.de
Rudolf Ostermeier, ro@ostermeier.de         kontakt@bezahlexperten.de
                                                                                           ENGEL Automaten + Technik
Schulz Marketing & Sales                    Business Service Solution GmbH                 Siemensstraße 21
Boden 5, 6376 Emmetten, Schweiz             Flößaustr. 22, 90763 Fürth                     74343 Sachsenheim
www.schulz.swiss                            www.bssgmbh.com                                www.engeltec.de
Csaba Schulz, csaba@schulz.swiss            Neslihan Ortakasapbasi                         Ulli Engel, info@engeltec.de
                                            neslihan.o@bssgmbh.com
SIX Payment Services (Europe) S.A.                                                         Frankfurter Sparkasse
Zweigniederlassung Deutschland              Card4Vend GmbH                                 Neue Mainzer Str. 47–53
Franklinstr. 61–63                          Reginastr. 8, 34119 Kassel                     60255 Frankfurt (Main)
60486 Frankfurt (Main)                      www.card4vend.de                               www.frankfurter-sparkasse.de
www.six-payment-services.com                Arne Meil, info@card4vend.de                   Michael Mücke
Sam Durmus, sam.durmus@six-group.com                                                       michael.muecke@frankfurter-sparkasse.de
                                            CASIO Europe GmbH
Star Finanz Software Entwicklung            Casio-Platz 1, 22848 Norderstedt               GiroWeb Nord GmbH
und Vertriebs GmbH                          www.casio-europe.com                           Heinkelstr. 21, 30827 Garbsen
Grüner Deich 15, 20097 Hamburg              Frank Liebisch, liebisch@casio.de              www.giro-web.com
www.starfinanz.de                                                                          Thorsten Reineking
Birte Bachmann                              City Kaufleute Kassel e. V.                    Thorsten.Reineking@giro-web.com
birte.bachmann@starfinanz.de                Große Rosenstr. 17, 34117 Kassel
                                            www.einkaufen-kassel.de                        Hamburger Sparkasse AG
Thales DIS Deutschland GmbH                 Alexander Wild                                 Wikingerweg 1, 20537 Hamburg
Werinherstr. 81, 81541 München              alexander_wild@gothaer.de                      www.haspa.de
www.thalesgroup.com/de/europe/deutschland                                                  Philipp Trautmann
Andreas Schremmer                           Conomo GmbH                                    Philipp.Trautmann@Haspa.de
Andreas.schremmer@thalesgroup.com           Dieselstr. 3, 64807 Dieburg
                                            www.conomo.de                                  Hermann Ross GmbH & Co. KG
wallbe GmbH                                 Maximilian Zehfuss                             Handwerkstr. 1 a, 77964 Kehl
Paderborner Str. 76, 33189 Schlangen        m.zehfuss@conomo.de                            www.ross-kg.com
www.wallbe.de                                                                              Marco Lasch, m.lasch@ross-kg.de
Lars Ulbricht, lars.ulbricht@wallbe.de      CPA Advertising GmbH
                                            Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt (Main)   Karl Gengenbach GmbH & Co. KG
Worldline Germany GmbH                      www.cpa-advertising.com                        Aschenhausweg 4–6
Pascalstr. 19, 52076 Aachen                 Claus Martin, info@cpa-advertising.com         74523 Schwäbisch Hall
www.de.worldline.com                                                                       www.gengenbach-sha.de
Wolfgang Müller                             CPI Crane Payment Innovations                  Oliver Gengenbach
wolfgang.p.mueller@worldline.com            International Ltd.                             oliver.gengenbach@gengenbach-sha.de
                                            Coin House
                                            New Coin Street, Royton                        Kreissparkasse Köln
Mitglieder:                                 Oldham, OL2 6JZ                                Neumarkt 18–24, 50667 Köln
2m Advertising GmbH                         www.cranepi.com                                www.ksk-koeln.de
Budenheimer Weg 73                          Günter Maas, Guenter.Maas@cranepi.com          Marcus Schmitter
55262 Ingelheim                                                                            marcus.schmitter@ksk-koeln.de
www.2m-advertising.de                       Dammann Services
Nadja Mumbächer                             Oelinghovener Str. 7, 53639 Königswinter       Kreissparkasse Ludwigsburg
mumbaecher@2m-advertising.de                www.dammann.info                               Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg
                                            Dipl.-Kfm. Friedrich Dammann                   www.ksklb.de
Akcay-Schwarz Consulting GmbH               info@dammann-marketing.de                      Konstantin Chatzis
Mergenthaler Allee 79–81                                                                   konstantin.chatzis@ksklb.de
65760 Eschborn                              DAFÜR GmbH
www.a-s-consulting.de                       Mina-Rees-Str. 8, 64295 Darmstadt              Kurt A. Behrmann Wäschereimaschinen
Jürgen Schwarz                              www.dafuer.com                                 und Reinigungsanlagen GmbH
juergen.schwarz@a-s-consulting.de           Elmar Band, elmar.band@dafuer.com              Gustav-Adolf-Str. 66, 22043 Hamburg
                                                                                           www.miele-behrmann.de
                                                                                           Sven Kröger, info@behrmann.de
10   //   MITGLIEDSCHAFT

Mitglieder (Fortsetzung):
MCS MICRONIC Computer Systeme GmbH               SCHMIDT GmbH Maschinen & Gerätebau             Städtische Werke Überlandwerke
Geneststr. 5, 10829 Berlin                       Draisstr. 2, 77933 Lahr                        Coburg GmbH
www.mcsberlin.de                                 www.schmidtsysteme.de                          Bamberger Str. 2–6, 96450 Coburg
Carsten Krebs, carsten.krebs@mcsberlin.de        Ulf Schmidt, info@schmidtsysteme.de            www.suec.de
                                                                                                Christian Borowski, christian.borowski@suec.de
OPC® cardsystems GmbH                            SCHWARZ Computer Systeme GmbH
Diedenhofener Str. 22, 54294 Trier               Altenhofweg 2 a, 92318 Neumarkt                S&Z Elektronik GmbH
www.opc.de                                       www.schwarz.de                                 Schieferstein 8, 65439 Flörsheim am Main
Klaus Dieter Schömer, kdschoemer@opc.de          Manfred Schwarz, info@schwarz.de               www.suz-elektronik.de
                                                                                                Peter Polak, p.polak@suz.elektronik.de
palmLife products UG                             Sielaff GmbH & Co. KG
An der Krummen Lake 8, 12559 Berlin              Automatenbau Herrieden                         TMCN GmbH & Co. KG
www.palmline.de                                  Münchener Str. 20, 91567 Herrieden             Nordstr. 26, 33102 Paderborn
Peter Palm, peterpalm@palmline.de                www.sielaff.de                                 www.tmcn.de
                                                 Thomas Zottmann, t.zottmann@sielaff.de         Dieter Hovemeyer
performance Medien & Datensysteme GmbH                                                          dieter.hovemeyer@tmcn.de
Kruppstr. 46, 47475 Kamp-Lintfort                Sparkasse Aachen
www.performance.de                               Münsterplatz 7–9, 52057 Aachen                 Vendcult GmbH & Co. KG
Paul Kowalczyk, kowalczyk@performance.de         www.sparkasse-aachen.de                        www.vendcult.com
                                                 Ursula Stanitzki                               Alter Teichweg 63, 22049 Hamburg
Professional Services GmbH Datentechnik          ursula.stanitzki@sparkasse-aachen.de           Norbert Schreiert
Marienstr. 10, 78054 Villingen-Schwenningen                                                     norbert.schreiert@vendcult.com
www.proservices-gmbh.de                          Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
Ulf Bernstorff                                   Dudenstr. 15, 36251 Bad Hersfeld               VÖB-ZVD Processing GmbH
ulf.bernstorff@proservices-gmbh.de               www.spk-hef.de                                 Alemannenstr. 1, 53175 Bonn
                                                 Jürgen Fischer, juergen.fischer@spk-hef.de     www.voeb-zvd.de
Rechtsanwaltskanzlei Helmuth Hoen                                                               Antonio da Silva
Bongardstr. 2, 52428 Jülich                      Sparkasse KölnBonn                             antonio.dasilva@voeb-zvd.de
www.helmuth-hoen.de                              Adolf-Grimme-Allee 2, 50829 Köln
Helmuth Hoen                                     www.sparkasse-koelnbonn.de                     Volksbank Plochingen eG
Rechtsanwalt@helmuth-hoen.de                     Michael Schedletzky                            Am Fischbrunnen 8, 73207 Plochingen
                                                 michael.schedletzky@sparkasse-koelnbonn.de     www.volksbank-plochingen.de
relatio PR GmbH                                                                                 Torsten Schwarz
Steinsdorfstr. 2, 80538 München                  stadtraum GmbH                                 ezv@volksbank-plochingen.de
www.relatio-pr.de                                Rissenkamp 30, 58739 Wickede (Ruhr)
Anja Feuerabend, anja.feuerabend@relatio-pr.de   www.stadtraum.com                              xfach GmbH
                                                 Thomas Fischer, Thomas.Fischer@stadtraum.com   Alsfelder Str. 19, 35305 Grünberg
REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG                                                                www.xfach.de, www.x-key.info
Rhenus-Platz 1, 59439 Holzwickede                Stadtsparkasse München                         Bernd Pfeiffer, info@xfach.de
www.remondis-recycling.de                        Sparkassenstr. 2, 80331 München
Marc Herrmann, marc.herrmann@remondis.de         www.sskm.de                                    ZIIB Zahlungssysteme GmbH
                                                 Peter Galgoczy, peter.galgoczy@sskm.de         Otto-Suhr-Allee 144, 10585 Berlin
                                                                                                www.ziib.de
                                                                                                Nicole Groß, ngross@ziib.de
Stand: 05/2021

Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative)
                     Behrenstraße 27 // 10117 Berlin // Tel. (0 30) 212 34 22-71
               Ansprechpartnerin: Heike Lange // E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de
12   //   SATZUNG

Satzung
der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

§1          NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR
            (1) Der Verein führt den Namen Initiative Deutsche Zahlungssysteme. Er ist in das Vereinsregister Berlin (AG Charlottenburg) eingetragen.
            (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
            (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2          VEREINSZWECK UND AUFGABEN
            (1) Der Verein hat den Zweck,
		             a) die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), insbesondere mit GeldKarte, girogo und girocard,
                  bei Händlern und Verbrauchern zu fördern. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Kleinbetragszahlung.
		             b) d
                   ie Anwendung von Zusatzfunktionen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK, wie z.B. Jugendschutz,
                  elektronisches Ticket, Subventionierung, digitale Signatur usw. zu fördern.
            (2) Der Verein erfüllt seinen Zweck u.a. durch folgende Aufgaben:
		             a) Fungieren als Kommunikationsplattform und Netzwerk zum Thema elektronische Bezahlverfahren der DK.
		             b) I nitiieren, Unterstützen und Moderieren von Projekten, die die Verbreitung und Akzeptanz der elektronischen Bezahlverfahren der DK
                  fördern.
		             c) U
                   nterstützung und Leistung politischer Lobbyarbeit, durch politisches Monitoring bzw. allgemeine Navigation durch den politischen
                  Raum.
		             d) I nformation der Mitglieder, Unterstützung des Eigenengagements, Recherche neuer Einsatzmöglichkeiten, Realisierung von Pilotpro-
                  jekten, etc
		             e) I nformation und Beratung von Verbrauchern (in der Regel mittelbar durch Public Affairs- und Pressearbeit) bzgl. der durch die Mit-
                  glieder angebotenen Dienstleistungen und Produkte, mit dem Ziel, die Anwendungen und deren Inhalte in der breiten Öffentlichkeit
                  transparenter und verständlicher zu machen.

§3          MITGLIEDSCHAFT
            (1) M
                 itglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den
               elektronischen Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen.
            (2) D
                 er Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern (im Folgenden in ihrer Gesamtheit „Mitglieder“ genannt).
		             a) D
                   ie ordentlichen Mitglieder unterteilen sich in folgende Kategorien: Förderer, Premiumpartner, Partner und sonstige Mitglieder.
                  Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte. Über die Ausgestaltung der einzelnen Kategorien
                  entscheidet die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung.
		             b) D
                   ie Ehrenmitgliedschaft wird vom Vereinsvorstand verliehen für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Förderung der
                  Nutzung elektronischer Bezahlverfahren der DK. Über die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften entscheidet der Vorstand mit einer
                  Mehrheit von zwei Dritteln. Ehrenmitglieder haben mit Ausnahme des Stimmrechtes alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, ohne
                  jedoch Mitgliedsbeiträge entrichten zu müssen. Die Ehrenmitgliedschaft wird mit der Annahme durch das Ehrenmitglied wirksam.
            (3) Die ordentliche Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vereins-
               vorstand mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch
               auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
            (4) D
                 ie Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristi-
               schen Personen oder durch Streichung der Mitgliedschaft.
            (5) D
                 er freiwillige Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorstand. Er kann nur zum Ende
               eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
            (6) D
                 er Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied
               in grober Weise gegen die Satzung, die allgemeine Ordnung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Ein grober
               Verstoß gegen die Vereinsinteressen liegt unter anderem vor, wenn ein Mitglied ohne Absprache mit dem Vorstand die vom Verein zur
               Verfügung gestellten Kontaktdaten für Werbezwecke nutzt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversamm-
               lung, wobei eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von drei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem
               Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
            (7) D
                 ie Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und diesen Beitrag auch nach
               schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. In der
SATZUNG      //   13

           Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt
           durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht werden muss.
       (8) B
            ei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Hiervon
           ausgenommen ist die anteilige Rückerstattung des im betreffenden Jahr eingezahlten Jahresbeitrags. Eine Rückgewähr von anderen
           Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf Zahlung
           rückständiger Beitragsforderungen bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

§4     ORGANE DES VEREINS
       Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§5     VORSTAND
       (1) D
            en Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden der Vorsitzende und zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende wird durch die EURO Kartensysteme
          GmbH bestellt. Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt. Die Bestellung
          der Vorstandsmitglieder gilt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuberufung
          ihrer Nachfolger im Amt.
       (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Vorstandes, und zwar jeder allein, vertreten.
       (3) D
            er Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung und Einbe-
          rufung der Mitgliederversammlung, Festlegung von Arbeitsschwerpunkten des Vereins, Einsetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen
          und Sondergremien.
       (4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins unterhält dieser eine
          Geschäftsstelle; sie wird von einem Geschäftsführer als rechtsgeschäftlichen Vertreter des Vorstandes geleitet und untersteht dem
          Vorstand.
       (5) Der Vorstand kann Personen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen hinzu ziehen.
       (6) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind oder schriftlich
          zustimmen. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern
          unterzeichnet.

§6     MITGLIEDERVERSAMMLUNG
       (1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
		die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
		Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
		Entlastung des Vorstands,
		Beschlussfassung über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins,
		Wahl des Kassenprüfers.
       (2) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
		        (a) w
               enn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn ein Viertel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand die Einberufung
             unter Angabe von Zweck und Grund der Einberufung verlangt,
		        (b) mindestens einmal jährlich.
       (3) D
            ie Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch die stellvertretenden Vorstandsmitglieder
          schriftlich (Brief oder E-Mail) unter Angabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt 3 Wochen.
       (4) D
            ie Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorstandsmit-
          glieder geleitet; sind auch diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die Mitglieder-
          versammlung kann eine Änderung oder Ergänzung der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung beschließen.
       (5) B
            eschlussfähig ist jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung – ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder
          schriftlich vertretenen Mitglieder. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden oder schriftlich vertretenen Mitglieder. Der
          Mehrheitsbeschluss ist für alle Mitglieder des Vereins bindend. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
       (6) J edes Mitglied kann seine Stimme schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese Stimmübertragungserklärung ist dem Vorstand
          vor der Mitgliederversammlung vorzulegen. Kein Mitglied kann mehr als die Stimmrechte von drei weiteren Mitgliedern auf sich vereinigen.
14   //   SATZUNG

            (7) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache
                 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
            (8) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf.
            (9) B eschlüsse sind unter der Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift
                 festzuhalten; die Niederschrift ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.
           (10) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch im Umlaufverfahren mit den von der Satzung bestimmten Mehrheiten gefasst
                 werden. Der Vorschlag eines Beschlusses ist jedem Mitglied des Vereins vom Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich, per Brief, Ein-
                 schreiben oder E-Mail zu übermitteln. Die Abstimmung über den Vorschlag erfolgt innerhalb einer vom Vorsitzenden des Vorstandes
                 vorgeschlagenen Frist; diese darf nicht kürzer als drei Wochen nach Absendung des Vorschlags sein. Die Stimmabgabe erfolgt durch
                 Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Vorstandes. Diese kann schriftlich, per Brief, Einschreiben oder E-Mail erfolgen. Nicht
                 abgegebene Stimmen, Stimmenthaltungen sowie verspätet zugegangene Stimmabgaben gelten als ungültige Stimmen. Im Umlaufver-
                 fahren gefasste Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom
                 Vorsitzenden des Vorstands zu unterschreiben.
           (11) Die Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand auch in rein virtueller Form einberufen und abgehalten werden. Dabei gilt:
		             (a) D
                    ie Mitgliederversammlung in Präsenzform ist gegenüber der virtuellen Mitgliederversammlung vorrangig und kann nur in Aus-
                   nahmefällen durch eine virtuelle Mitgliederversammlung ersetzt werden. Unter welchen Umständen ausnahmsweise eine virtuelle
                   Mitgliederversammlung stattfinden soll, entscheidet der Vorstand.

 (b) Die Einladungen sämtlicher Mitglieder zur virtuellen Mitgliederversammlung hat schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer
      Frist von drei Wochen und unter Bekanntgabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung zu erfolgen.

 (c) Die technischen Modalitäten der virtuellen Mitgliederversammlung sind den Mitgliedern unter Beachtung der gesetzlichen Vor-
      schriften mit der Einladung zu übermitteln. Zugangslinks aber können je nach technischen Gegebenheiten auch kurzfristiger über-
      mittelt werden oder sich kurzfristig ändern.

 (d) Zutritt zur virtuellen Mitgliederversammlung sowie Stimmrecht haben die Mitglieder nach Maßgabe dieser Satzung. Die Art und
      Weise der Stimmausübung legt im Übrigen der Vorstand fest.

 (e) Die virtuelle Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei der Beschluss-
     fassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der online bzw. durch Stimmübertragung vertretenen Mitglie-
     der, so-weit diese Satzung nichts anderes bestimmt.Die sonstigen Bedingungen der virtuellen Mitgliederversammlung (Vertretungs-
     regelungen, Stimmenzahlen) richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen über Mitgliederversammlung in § 6.

§7          KASSENPRÜFER
	Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der vom Vorstand vorgeschlagen wird, jedoch weder dem Vorstand noch einem vom
  Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellter des Vereins sein darf. Er übt dieses Amt zwei Jahre ehrenamtlich aus. Der
  Kassenprüfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittel-verwendung zu prüfen und
  dabei insbesondere die satzungsmäßige und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die
  Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Der Kassenprüfer hat die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassen-
  prüfung zu unterrichten.

§8          FINANZIERUNG des Vereins
            (1) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Mitgliedsbeiträge bestimmen sich nach der von der Mitgliederversammlung zu
                 erlassenden Beitragsordnung. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eine
                 Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag voll zu entrichten, wenn die Aufnahme des Mitglieds in der ersten
                 Jahreshälfte erfolgt. Andernfalls ist ein hälftiger Beitrag zu zahlen.
            (2) E
                 ine Änderung der Beitragsordnung kann jeweils nur bis mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres mit Wirkung zum
                Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres beschlossen werden.

§9          SATZUNGSÄNDERUNG, Auflösung des Vereins
            (1) Ü
                 ber eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des Vereinszwecks entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
                3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.
            (2) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen.
            (3) B
                 ei Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfügt die letzte Mitgliederversammlung über das vorhandene Vermögen des Vereins nach
                Ablösung aller Verbindlichkeiten. Das Vereinsvermögen soll für Zwecke im Sinne dieser Satzung verwendet werden.
            (4) A
                 ls Liquidatoren werden die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes
                abschließend regelt.

§ 10        GERICHTSSTAND
            Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
BEITRAGSORDNUNG   //   15

Beitragsordnung
der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
(Stand 01.01.2015)
Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. hat für ihre Mitgliedschaft gemäß Satzung § 8 (1) folgende Beitragsordnung beschlossen:

I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE
Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien:
  Förderer			                     6.000,00 Euro
  Premiumpartner		                1.000,00 Euro
  Partner 			                     500,00 Euro
  Mitglieder		                    100,00 Euro
II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

                                                 MITGLIED           PARTNER           PREMIUM-PARTNER              FÖRDERER

     Beiträge im jährlich
     erscheinenden Magazin
     (sofern es thematisch passt)
                                                                                                                          ✔
     Freier Eintritt für
     das Jahresevent                                                                                                     ✔
                                                                                                                     (2 Personen)

     Zugang zu den Kontakten nur
     über den Verein*
     (z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von
                                                                                                                          ✔
     Veranstaltungen über den Verein)

     PR-Unterstützung
     zu IDZ-Themen                                                                              ✔                         ✔
     Nutzung von Promotionteams für
     eigene Aktionen zu Nettokosten                                                             ✔                         ✔
     Sonderkonditionen für das
     Jahresevent                                                         ✔                      ✔                        ✔
                                                                     (für 1 Person)        (für 2 Personen)   (für alle weiteren Personen)

     attraktive Konditionen für
     Marketingmaterial                                                   ✔                      ✔                         ✔
     strategischer Support bei eigenen
     Marketingmaßnahmen                             ✔                    ✔                      ✔                         ✔
     Integration in
     die Außenwirkung                               ✔                    ✔                      ✔                         ✔
     Zusendung des
     jährlich erscheinenden
     Magazins ProChip
                                                   ✔                     ✔                      ✔                        ✔
                                                  (3 Stück)           (15 Stück)             (25 Stück)               (50 Stück)

* Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
III. AUSNAHMEREGELUNGEN / SONDERKONDITIONEN
Auf begründeten Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand in Ausnahmefällen einem von den Bestimmungen dieser Beitragsordnung abweichen-
den geringeren Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr zustimmen sowie abweichende Zahlungsmodalitäten festlegen.

IV. ZAHLUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSMODALITÄTEN
1. M
    itgliedsbeiträge für das Aufnahmejahr sind in voller Höhe zu entrichten, es sei denn die Aufnahme erfolgt in der zweiten Jahreshälfte, dann ist
   für das laufende Jahr der halbe Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
2. D
    ie Berechnung der Beiträge der Mitglieder erfolgt zu Jahresbeginn. Die Mitgliedsbeiträge sind zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
3. D
    ie Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Perso-
   nen oder durch Streichung der Mitgliedschaft. Konditionen zum Ende der Vereinsmitgliedschaft sind in der Satzung festgeschrieben.
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