Initiative Deutsche Zahlungssysteme - Gemeinsam für den Chip im Alltag
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2 // HINTERGRÜNDE & ZIELE Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. Hintergründe und Ziele Die Initiative Deutsche Zahlungs- systeme e.V. wurde 2005 gegrün- det und ist heute das wichtigste Netzwerk für alle Unternehmen, Verbände und Organisationen, die die Bezahlverfahren der DK Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme (wie girocard, GeldKarte, girogo) e.V. fördert die Interessen ihrer Mitglieder akzeptieren oder die entsprechen- de Infrastruktur bereitstellen. nach außen und innen. Sie ist die zentrale Schaltstelle, an der alle Informationen und Die Mitgliedsunternehmen und die Summe ihrer Themen und Interessen machen die Initiative Deutsche Zahlungssysteme zu dem, was sie ist: ein Neuigkeiten zusammenfließen. Netzwerk aus über 80 Stimmen mit einer Botschaft – der Förderung moder- Stellvertretend für ihre Mitglieder nen Bezahlens in Deutschland. Die enge Zusammenarbeit mit Partnern ist recherchiert die Initiative neue ein zentrales Element der Vereinsarbeit. Damit der Verein seine Interessen Einsatzmöglichkeiten, spricht bestmöglich vertreten kann, wird Kommunikation auf verschiedenen Ebenen Politik, Institutionen und neue gelebt: durch den direkten Dialog der Initiative mit ihren Mitgliedern und das Akzeptanzstellen für die DK-Be- Anregen eines fachlichen Austauschs zwischen den Mitgliedsunternehmen, anderen Marktteilnehmern, Politik und zahlverfahren an und koordiniert Gesellschaft. So kreiert der Verein Synergieeffekte und begünstigt die Ent- Pilotprojekte für potentielle wicklung gemeinsamer Projekte. Anwendungsgebiete (z.B. Jugend- schutz, Schulverpflegung, Elek- Die Initiative ist als Verein im Markt sowie für Politik und Verbände sichtbar tromobilität, Sozialgutscheine, und ansprechbar. Über ein breites Unterstützernetzwerk im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Raum wird die vereinseigene Position E-Ticket etc.). Somit stärkt die formuliert und nach außen hin vertreten. Ziel ist es, einen festen Wiedererken- Initiative Deutsche Zahlungssys- nungswert für sich und die eigenen Inhalte zu etablieren, aber auch Diskussi- teme e.V. langfristig die Interes- onen von gesellschaftspolitischer Relevanz anzustoßen und einen Beitrag zur sen ihrer Mitglieder und den Gestaltung des modernen Bezahlens der Zukunft zu leisten. Informationsaustausch.
Aktivitäten der Initiative Deutsche Zahlungssysteme Recherche Neue Einsatzmöglichkeiten und Akzeptanzstellen für die ProChip – Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft; Ansprache von Akteuren aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. das Vereinsmagazin Vereinseigene Publikation, die einmal pro Jahr Event erscheint und unter anderem über das Bezahlen Parlamentarischer Abend und Informa- in Deutschland, die bargeldlose Chip-Technologie tionsveranstaltungen zum Networking, sowie Mitglieder und Veranstaltungen informiert. Sammeln von Impulsen und zur Bünde- lung von Interessen – sowohl vor Ort als auch digital. Politische Kommunikation Aufbau und Pflege von Arbeitsbeziehungen zu politischen Entscheidungsträgern; Einbringen von Interessen; Plattform zum Austausch für Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Medien. Koordination Unterstützung bestehender Aktivitäten der Mitgliedsunternehmen und Koordination von Pilotprojekten für potentielle Informations- Anwendungsgebiete. management Internes Wissensmanagement und zielgruppenspezifische Aufklärungs- angebote, auch für externe Zielgrup- pen (Händler, Verbraucher), z. B. in Presse- und Form von Webinaren. Öffentlichkeitsarbeit Erstellung von Online- und Offline-Meldun- gen und Pressemitteilungen; Abstimmung von Gastbeiträgen in Fachmedien sowie Online-Auftritt Konzeption und Vermarktung von Studien. Pflege von Website und Social-Media-Kanälen (Twitter und YouTube). Verlinkung mit den Mitgliedsunternehmen; Information Interne Kommunikation über vereinsrelevante Projekte; Aufgreifen relevanter Inhalte von www.girocard.eu Newsletter, Mailings und regelmäßige sowie vom Magazin und von der Pressearbeit. Monitoringberichte zu branchenspezifi- schen, bundes- und europapolitischen sowie vereinseigenen Entwicklungen; Information, Service und Beratung.
4 // FUNKTIONEN Inhalte der Vereinsarbeit Die girocard: Alle Funktionen auf einen Blick Jede girocard – so einfach sie auch erscheinen mag – ist ein Meisterwerk an Technologie auf Der Verein fördert die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deut- kleinstem Raum. Sie ist nicht nur schen Kreditwirtschaft (DK), insbesondere mit girocard, GeldKarte und girogo Bezahlkarte, sondern verfügt bei Händlern und Verbrauchern. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich über etliche Zusatzfunktionen Kleinbetragszahlung. Zudem treibt der Verein die Anwendung von Zusatzfunkti- onen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK voran, und Einsatzmöglichkeiten, z. B. wie z.B. Jugendschutz, elektronisches Ticket, Subventionierung usw. in der Selbstverwaltung. Kurz- um, sie ist der Schlüssel zum Gi- Über 100 Millionen girocards sowie Kundenkarten von Banken und Sparkassen haben die Deutschen in ihren Geldbörsen. „girocard“ ist der übergeordnete und rokonto. Zentrale Aufgaben wer- neutrale Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft für ihre zwei bewährten De- den dabei im girocard-System bitkarten-Zahlungssysteme: Das PIN-gestützte Bezahlen im Handel („electronic umgesetzt. Dieses ist der über- cash-System“) und die Bargeldbeschaffung an den Geldautomaten in Deutsch- geordnete und neutrale Rahmen land („Deutsches Geldautomaten-System“). Mit der persönlichen Geheimzahl PIN (Personal Identification Number) garantiert die Deutsche Kreditwirtschaft der Deutschen Kreditwirtschaft den stets sicheren und einfachen Einsatz des girocard-Systems. für ihre zwei bewährten Zah- lungssysteme: bargeldloses Bezahlen direkt vom Konto (ehe- mals „electronic-cash-System“) und Geldabheben am Automa- ten („Deutsches Geldautomaten- System“).
FUNKTIONEN // 5 Kontaktlos bezahlen im Handel GELD ABHEBEN € An der Ladenkasse € Kontaktbehaftet Am Geldautomaten bezahlen im Handel € BEZAHLEN VERWALTUNG Selbstverwaltung am Terminal Bezahlen im Ausland ZUSATZFUNKTIONEN Onlinebanking Darüber hinaus erweitern zahlreiche Zusatzfunktionen das Einsatzspektrum der girocard, z. B. die Prepaid-Funktionen GeldKarte (kontaktbehaftet) und girogo (kontaktlos) sowie das Jugendschutzmerkmal, mit dessen Hilfe etwa beim Zigarettenkauf auch am Automaten überprüft werden kann, Kontoauszüge ob der Kunde volljährig ist. drucken
6 // BETEILIGUNG Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. So können Sie sich beteiligen Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen. Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte. I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien: Förderer 6.000,00 Euro Premiumpartner 1.000,00 Euro Partner 500,00 Euro Mitglieder 100,00 Euro II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG MITGLIED PARTNER PREMIUM-PARTNER FÖRDERER Beiträge im jährlich erscheinenden Magazin (sofern es thematisch passt) ✔ Freier Eintritt für das Jahresevent ✔ (2 Personen) Zugang zu den Kontakten nur über den Verein* (z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von ✔ Veranstaltungen über den Verein) PR-Unterstützung zu IDZ-Themen ✔ ✔ Nutzung von Promotionteams für eigene Aktionen zu Nettokosten ✔ ✔ Sonderkonditionen für das Jahresevent ✔ ✔ ✔ (für 1 Person) (für 2 Personen) (für alle weiteren Personen) attraktive Konditionen für Marketingmaterial ✔ ✔ ✔ strategischer Support bei eigenen Marketingmaßnahmen ✔ ✔ ✔ ✔ Integration in die Außenwirkung ✔ ✔ ✔ ✔ Zusendung des jährlich erscheinenden Magazins ProChip ✔ ✔ ✔ ✔ (3 Stück) (15 Stück) (25 Stück) (50 Stück) * Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Um selbst von der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. profitieren zu können, füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus und senden es als Scan zurück. Vielen Dank!
ANTWORT // 7 Beteiligung an der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. Bitte die Felder vollständig ausfüllen und per E-Mail zurücksenden: Ja, hiermit erklären wir uns bereit, uns an der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. zu beteiligen: als Förderer mit einem Jahresbeitrag von 6.000 Euro als Premium-Partner mit einem Jahresbeitrag von 1.000 Euro als Partner mit einem Jahresbeitrag von 500 Euro als Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 100 Euro Herr Frau Firma Funktion Vorname Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Land Telefon Telefax Handy E-Mail Datum // Unterschrift // Stempel An: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative) Frau Heike Lange // Behrenstraße 27 // 10117 Berlin // Tel (0 30) 212 34 22-71 // E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de
8 // MITGLIEDSCHAFT Die Mitglieder Zurzeit engagieren sich folgende Unternehmen, Verbände und Institutionen in der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. Förderer: PAYMENTEXPERTS GmbH Bundesverband der EURO Kartensysteme GmbH Rupert-Mayer-Str. 44, Gebäude 6407 Deutschen Volksbanken Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt (Main) 81379 München und Raiffeisenbanken e. V. www.eurokartensysteme.de www.paymentexperts.de Schellingstr. 4, 10785 Berlin Karl F. G. Matl Thomas Binzer www.bvr.de karl.matl@eurokartensysteme.de tom@paymentexperts.de Matthias Hönisch, m.hoenisch@bvr.de REINER Kartengeräte GmbH und Co. KG PAYONE GmbH Bundesverband deutscher Baumannstr. 18, 78120 Furtwangen Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt (Main) Banken e. V. www.reiner-sct.com www.payone.com Burgstr. 28, 10178 Berlin Andreas Staiger, astaiger@reiner-sct.com Niklaus Santschi www.bankenverband.de Niklaus.Santschi@payone.com Matthias Lange, matthias.lange@bdb.de Premiumpartner: SIZ GmbH Bundesverband Öffentlicher Bundesverband Deutscher Simrockstr. 4, 53113 Bonn Banken Deutschland e. V. Tabakwaren-Großhändler und www.siz.de Lennéstr. 11, 10785 Berlin Automatenaufsteller e. V. Dr. Beate Schmitz, beate.schmitz@siz.de www.voeb.de Berrenrather Straße 482 Claudia MacGregor 50937 Köln S-Payment GmbH claudia.macgregor@voeb.de www.bdta.de Am Wallgraben 115, 70565 Stuttgart Claus Obholzer, obholzer@bdta.de www.s-payment.com Deutscher Sparkassen- und Kay Heidemann Giroverband e. V. CCV GmbH kay.heidemann@s-payment.com Charlottenstr. 47, 10117 Berlin Gewerbering 1 www.dsgv.de 84072 Au i. d. Hallertau tobaccoland Automatengesellschaft Mirko Torgen Oesau www.ccv.eu mbH & Co. KG Mirko.Torgen.Oesau@dsgv.de Christine Bauer, c.bauer@ccv.eu Krahnendonk 121 a + b Ellen Grunwald 41066 Mönchengladbach Ellen.Grunwald@dsgv.de Computop Paygate GmbH www.tobaccoland.de Schwarzenbergstraße 4 Gabriele Aubert-Siegers Elavon Financial Services DAC 96050 Bamberg gabriele.aubert-siegers@tobaccoland.com Lyoner Str. 36 www.computop.com/de 60528 Frankfurt (Main) Henning Brandt Verifone GmbH www.elavon.de henning.brandt@computop.com Seilerweg 2 f, 36251 Bad Hersfeld Udo Schwerber www.verifone.com Udo.Schwerber@elavon.com FHDS Solutions & Services GmbH Michael Trinks Am Borsigturm 50, 13507 Berlin michael.trinks@verifone.com epay I transact Elektronische www.fhds-gmbh.de Zahlungssysteme GmbH Franz Schraml Volksbank Mittelhessen eG Fraunhoferstr. 10, 82152 Martinsried franz.schraml@fhds-gmbh.de Schiffenberger Weg 110, 35394 Gießen www.epay.de www.vb-mittelhessen.de Sebastian Anslinger, S.Anslinger@epay.de First Data GmbH Marcus Sann Marienbader Platz 1 marcus.sann@vb-mittelhessen.de Ernst Kühner e. K. 61348 Bad Homburg v. d. Höhe Neuer Weg 11, 96450 Coburg www.telecash.de VR Payment GmbH www.genussvollzug.de Jörg Stahl, joerg.stahl@telecash.de Saonestr. 3 a, 60528 Frankfurt (Main) Peter Ehrl, pe@genussvollzug.de www.vr-payment.de Garz & Fricke GmbH Markus Solmsdorff exceet Card AG Schlachthofstr. 20, 21079 Hamburg Markus.Solmsdorff@vr-payment.de Edisonstr. 3, 85716 Unterschleißheim www.garz-fricke.com www.exceet-card-group.com Matthias Fricke, fricke@garz-fricke.com Uwe Kley, u.kley@exceet-card.com Partner: Ingenico GmbH Bundesverband der Deutschen FEIG ELECTRONIC GmbH Daniel-Goldbach-Str. 17–19, 40880 Ratingen Vending-Automatenwirtschaft e. V. Lange Str. 4, 35781 Weilburg www.ingenico-gmbh.de Universitätsstr. 5, 50937 Köln www.feig.de Jürgen Göbel www.bdv-vending.de Hassan Nagi, hassan.nagi@feig.de juergen.goebel@ingenico.com Dr. Aris Kaschefi a.kaschefi@bdv-vending.de Giesecke + Devrient Mobile Security GmbH Macopo UG (haftungsbeschränkt) Prinzregentenstr. 159, 81677 München Bahnhofstr. 40 www.gi-de.com 63500 Seligenstadt Daniela Smirnow Albert Mager daniela.smirnow@gi-de.com albert.mager@macopo.eu
MITGLIEDSCHAFT // 9 Partner (Fortsetzung): ATW Automatentechnik Wartchow GmbH Deutscher Genossenschafts-Verlag eG IDEMIA Germany GmbH Talstr. 4, 30880 Laatzen Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden Konrad-Zuse-Ring 1, 24220 Flintbek www.atw-technik.de www.dgverlag.de www.idemia.com Konrad Wartchow Gregor Marx, gmarx@dgverlag.de Christopher Goulet vertrieb@atw-technik.de christopher.goulet@idemia.com ECS Cleaning Solutions GmbH Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH Wolfener Str. 32–34, 12681 Berlin LAVEGO AG Bismarckstr. 122–124, 51373 Leverkusen www.elixclean.de Zielstattstr. 10 a/Rgb, 81379 München www.bayer04.de Thomas Großherr, post@elixclean.de www.lavego.de Michael Blümer Jan-Peter Knoop, j-p.knoop@lavego.de Michael.bluemer@bayer04.de EDV-Service Schaupp GmbH Gansäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen Ostermeier GmbH & Co. KG BE Bezahlexperten GmbH www.edv-schaupp.de Otto-Hahn-Str. 17, 85521 Ottobrunn Bachemstr. 8, 50676 Köln Andreas Gordes www.ostermeier.de www.bezahlexperten.de andreas.gordes@pairsolutions.de Rudolf Ostermeier, ro@ostermeier.de kontakt@bezahlexperten.de ENGEL Automaten + Technik Schulz Marketing & Sales Business Service Solution GmbH Siemensstraße 21 Boden 5, 6376 Emmetten, Schweiz Flößaustr. 22, 90763 Fürth 74343 Sachsenheim www.schulz.swiss www.bssgmbh.com www.engeltec.de Csaba Schulz, csaba@schulz.swiss Neslihan Ortakasapbasi Ulli Engel, info@engeltec.de neslihan.o@bssgmbh.com SIX Payment Services (Europe) S.A. Frankfurter Sparkasse Zweigniederlassung Deutschland Card4Vend GmbH Neue Mainzer Str. 47–53 Franklinstr. 61–63 Reginastr. 8, 34119 Kassel 60255 Frankfurt (Main) 60486 Frankfurt (Main) www.card4vend.de www.frankfurter-sparkasse.de www.six-payment-services.com Arne Meil, info@card4vend.de Michael Mücke Sam Durmus, sam.durmus@six-group.com michael.muecke@frankfurter-sparkasse.de CASIO Europe GmbH Star Finanz Software Entwicklung Casio-Platz 1, 22848 Norderstedt GiroWeb Nord GmbH und Vertriebs GmbH www.casio-europe.com Heinkelstr. 21, 30827 Garbsen Grüner Deich 15, 20097 Hamburg Frank Liebisch, liebisch@casio.de www.giro-web.com www.starfinanz.de Thorsten Reineking Birte Bachmann City Kaufleute Kassel e. V. Thorsten.Reineking@giro-web.com birte.bachmann@starfinanz.de Große Rosenstr. 17, 34117 Kassel www.einkaufen-kassel.de Hamburger Sparkasse AG Thales DIS Deutschland GmbH Alexander Wild Wikingerweg 1, 20537 Hamburg Werinherstr. 81, 81541 München alexander_wild@gothaer.de www.haspa.de www.thalesgroup.com/de/europe/deutschland Philipp Trautmann Andreas Schremmer Conomo GmbH Philipp.Trautmann@Haspa.de Andreas.schremmer@thalesgroup.com Dieselstr. 3, 64807 Dieburg www.conomo.de Hermann Ross GmbH & Co. KG wallbe GmbH Maximilian Zehfuss Handwerkstr. 1 a, 77964 Kehl Paderborner Str. 76, 33189 Schlangen m.zehfuss@conomo.de www.ross-kg.com www.wallbe.de Marco Lasch, m.lasch@ross-kg.de Lars Ulbricht, lars.ulbricht@wallbe.de CPA Advertising GmbH Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt (Main) Karl Gengenbach GmbH & Co. KG Worldline Germany GmbH www.cpa-advertising.com Aschenhausweg 4–6 Pascalstr. 19, 52076 Aachen Claus Martin, info@cpa-advertising.com 74523 Schwäbisch Hall www.de.worldline.com www.gengenbach-sha.de Wolfgang Müller CPI Crane Payment Innovations Oliver Gengenbach wolfgang.p.mueller@worldline.com International Ltd. oliver.gengenbach@gengenbach-sha.de Coin House New Coin Street, Royton Kreissparkasse Köln Mitglieder: Oldham, OL2 6JZ Neumarkt 18–24, 50667 Köln 2m Advertising GmbH www.cranepi.com www.ksk-koeln.de Budenheimer Weg 73 Günter Maas, Guenter.Maas@cranepi.com Marcus Schmitter 55262 Ingelheim marcus.schmitter@ksk-koeln.de www.2m-advertising.de Dammann Services Nadja Mumbächer Oelinghovener Str. 7, 53639 Königswinter Kreissparkasse Ludwigsburg mumbaecher@2m-advertising.de www.dammann.info Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg Dipl.-Kfm. Friedrich Dammann www.ksklb.de Akcay-Schwarz Consulting GmbH info@dammann-marketing.de Konstantin Chatzis Mergenthaler Allee 79–81 konstantin.chatzis@ksklb.de 65760 Eschborn DAFÜR GmbH www.a-s-consulting.de Mina-Rees-Str. 8, 64295 Darmstadt Kurt A. Behrmann Wäschereimaschinen Jürgen Schwarz www.dafuer.com und Reinigungsanlagen GmbH juergen.schwarz@a-s-consulting.de Elmar Band, elmar.band@dafuer.com Gustav-Adolf-Str. 66, 22043 Hamburg www.miele-behrmann.de Sven Kröger, info@behrmann.de
10 // MITGLIEDSCHAFT Mitglieder (Fortsetzung): MCS MICRONIC Computer Systeme GmbH SCHMIDT GmbH Maschinen & Gerätebau Städtische Werke Überlandwerke Geneststr. 5, 10829 Berlin Draisstr. 2, 77933 Lahr Coburg GmbH www.mcsberlin.de www.schmidtsysteme.de Bamberger Str. 2–6, 96450 Coburg Carsten Krebs, carsten.krebs@mcsberlin.de Ulf Schmidt, info@schmidtsysteme.de www.suec.de Christian Borowski, christian.borowski@suec.de OPC® cardsystems GmbH SCHWARZ Computer Systeme GmbH Diedenhofener Str. 22, 54294 Trier Altenhofweg 2 a, 92318 Neumarkt S&Z Elektronik GmbH www.opc.de www.schwarz.de Schieferstein 8, 65439 Flörsheim am Main Klaus Dieter Schömer, kdschoemer@opc.de Manfred Schwarz, info@schwarz.de www.suz-elektronik.de Peter Polak, p.polak@suz.elektronik.de palmLife products UG Sielaff GmbH & Co. KG An der Krummen Lake 8, 12559 Berlin Automatenbau Herrieden TMCN GmbH & Co. KG www.palmline.de Münchener Str. 20, 91567 Herrieden Nordstr. 26, 33102 Paderborn Peter Palm, peterpalm@palmline.de www.sielaff.de www.tmcn.de Thomas Zottmann, t.zottmann@sielaff.de Dieter Hovemeyer performance Medien & Datensysteme GmbH dieter.hovemeyer@tmcn.de Kruppstr. 46, 47475 Kamp-Lintfort Sparkasse Aachen www.performance.de Münsterplatz 7–9, 52057 Aachen Vendcult GmbH & Co. KG Paul Kowalczyk, kowalczyk@performance.de www.sparkasse-aachen.de www.vendcult.com Ursula Stanitzki Alter Teichweg 63, 22049 Hamburg Professional Services GmbH Datentechnik ursula.stanitzki@sparkasse-aachen.de Norbert Schreiert Marienstr. 10, 78054 Villingen-Schwenningen norbert.schreiert@vendcult.com www.proservices-gmbh.de Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Ulf Bernstorff Dudenstr. 15, 36251 Bad Hersfeld VÖB-ZVD Processing GmbH ulf.bernstorff@proservices-gmbh.de www.spk-hef.de Alemannenstr. 1, 53175 Bonn Jürgen Fischer, juergen.fischer@spk-hef.de www.voeb-zvd.de Rechtsanwaltskanzlei Helmuth Hoen Antonio da Silva Bongardstr. 2, 52428 Jülich Sparkasse KölnBonn antonio.dasilva@voeb-zvd.de www.helmuth-hoen.de Adolf-Grimme-Allee 2, 50829 Köln Helmuth Hoen www.sparkasse-koelnbonn.de Volksbank Plochingen eG Rechtsanwalt@helmuth-hoen.de Michael Schedletzky Am Fischbrunnen 8, 73207 Plochingen michael.schedletzky@sparkasse-koelnbonn.de www.volksbank-plochingen.de relatio PR GmbH Torsten Schwarz Steinsdorfstr. 2, 80538 München stadtraum GmbH ezv@volksbank-plochingen.de www.relatio-pr.de Rissenkamp 30, 58739 Wickede (Ruhr) Anja Feuerabend, anja.feuerabend@relatio-pr.de www.stadtraum.com xfach GmbH Thomas Fischer, Thomas.Fischer@stadtraum.com Alsfelder Str. 19, 35305 Grünberg REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG www.xfach.de, www.x-key.info Rhenus-Platz 1, 59439 Holzwickede Stadtsparkasse München Bernd Pfeiffer, info@xfach.de www.remondis-recycling.de Sparkassenstr. 2, 80331 München Marc Herrmann, marc.herrmann@remondis.de www.sskm.de ZIIB Zahlungssysteme GmbH Peter Galgoczy, peter.galgoczy@sskm.de Otto-Suhr-Allee 144, 10585 Berlin www.ziib.de Nicole Groß, ngross@ziib.de
Stand: 05/2021 Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. // c/o Advicepartners GmbH (Geschäftsstelle der Initiative) Behrenstraße 27 // 10117 Berlin // Tel. (0 30) 212 34 22-71 Ansprechpartnerin: Heike Lange // E-Mail: heike.lange@initiative-dz.de
12 // SATZUNG Satzung der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. §1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verein führt den Namen Initiative Deutsche Zahlungssysteme. Er ist in das Vereinsregister Berlin (AG Charlottenburg) eingetragen. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 VEREINSZWECK UND AUFGABEN (1) Der Verein hat den Zweck, a) die Nutzung der elektronischen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), insbesondere mit GeldKarte, girogo und girocard, bei Händlern und Verbrauchern zu fördern. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Kleinbetragszahlung. b) d ie Anwendung von Zusatzfunktionen im Zusammenhang mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK, wie z.B. Jugendschutz, elektronisches Ticket, Subventionierung, digitale Signatur usw. zu fördern. (2) Der Verein erfüllt seinen Zweck u.a. durch folgende Aufgaben: a) Fungieren als Kommunikationsplattform und Netzwerk zum Thema elektronische Bezahlverfahren der DK. b) I nitiieren, Unterstützen und Moderieren von Projekten, die die Verbreitung und Akzeptanz der elektronischen Bezahlverfahren der DK fördern. c) U nterstützung und Leistung politischer Lobbyarbeit, durch politisches Monitoring bzw. allgemeine Navigation durch den politischen Raum. d) I nformation der Mitglieder, Unterstützung des Eigenengagements, Recherche neuer Einsatzmöglichkeiten, Realisierung von Pilotpro- jekten, etc e) I nformation und Beratung von Verbrauchern (in der Regel mittelbar durch Public Affairs- und Pressearbeit) bzgl. der durch die Mit- glieder angebotenen Dienstleistungen und Produkte, mit dem Ziel, die Anwendungen und deren Inhalte in der breiten Öffentlichkeit transparenter und verständlicher zu machen. §3 MITGLIEDSCHAFT (1) M itglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Interessensgruppen werden, die direkt oder indirekt mit den elektronischen Bezahlverfahren der DK, insbesondere im Bereich Kleinbetragszahlung, in Verbindung stehen. (2) D er Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern (im Folgenden in ihrer Gesamtheit „Mitglieder“ genannt). a) D ie ordentlichen Mitglieder unterteilen sich in folgende Kategorien: Förderer, Premiumpartner, Partner und sonstige Mitglieder. Jedes Mitglied entscheidet selbst, welcher Mitgliedskategorie es beitreten möchte. Über die Ausgestaltung der einzelnen Kategorien entscheidet die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung. b) D ie Ehrenmitgliedschaft wird vom Vereinsvorstand verliehen für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Förderung der Nutzung elektronischer Bezahlverfahren der DK. Über die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften entscheidet der Vorstand mit einer Mehrheit von zwei Dritteln. Ehrenmitglieder haben mit Ausnahme des Stimmrechtes alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, ohne jedoch Mitgliedsbeiträge entrichten zu müssen. Die Ehrenmitgliedschaft wird mit der Annahme durch das Ehrenmitglied wirksam. (3) Die ordentliche Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vereins- vorstand mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. (4) D ie Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristi- schen Personen oder durch Streichung der Mitgliedschaft. (5) D er freiwillige Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorstand. Er kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist. (6) D er Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, die allgemeine Ordnung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Ein grober Verstoß gegen die Vereinsinteressen liegt unter anderem vor, wenn ein Mitglied ohne Absprache mit dem Vorstand die vom Verein zur Verfügung gestellten Kontaktdaten für Werbezwecke nutzt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversamm- lung, wobei eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von drei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. (7) D ie Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und diesen Beitrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. In der
SATZUNG // 13 Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht werden muss. (8) B ei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Hiervon ausgenommen ist die anteilige Rückerstattung des im betreffenden Jahr eingezahlten Jahresbeitrags. Eine Rückgewähr von anderen Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf Zahlung rückständiger Beitragsforderungen bleibt hiervon ebenfalls unberührt. §4 ORGANE DES VEREINS Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. §5 VORSTAND (1) D en Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden der Vorsitzende und zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende wird durch die EURO Kartensysteme GmbH bestellt. Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder gilt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuberufung ihrer Nachfolger im Amt. (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Vorstandes, und zwar jeder allein, vertreten. (3) D er Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung und Einbe- rufung der Mitgliederversammlung, Festlegung von Arbeitsschwerpunkten des Vereins, Einsetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen und Sondergremien. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins unterhält dieser eine Geschäftsstelle; sie wird von einem Geschäftsführer als rechtsgeschäftlichen Vertreter des Vorstandes geleitet und untersteht dem Vorstand. (5) Der Vorstand kann Personen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen hinzu ziehen. (6) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. §6 MITGLIEDERVERSAMMLUNG (1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben: die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten, Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr, Entlastung des Vorstands, Beschlussfassung über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins, Wahl des Kassenprüfers. (2) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, (a) w enn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn ein Viertel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand die Einberufung unter Angabe von Zweck und Grund der Einberufung verlangt, (b) mindestens einmal jährlich. (3) D ie Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch die stellvertretenden Vorstandsmitglieder schriftlich (Brief oder E-Mail) unter Angabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt 3 Wochen. (4) D ie Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorstandsmit- glieder geleitet; sind auch diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die Mitglieder- versammlung kann eine Änderung oder Ergänzung der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung beschließen. (5) B eschlussfähig ist jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung – ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder schriftlich vertretenen Mitglieder. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden oder schriftlich vertretenen Mitglieder. Der Mehrheitsbeschluss ist für alle Mitglieder des Vereins bindend. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. (6) J edes Mitglied kann seine Stimme schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen. Diese Stimmübertragungserklärung ist dem Vorstand vor der Mitgliederversammlung vorzulegen. Kein Mitglied kann mehr als die Stimmrechte von drei weiteren Mitgliedern auf sich vereinigen.
14 // SATZUNG (7) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. (8) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf. (9) B eschlüsse sind unter der Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben. (10) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch im Umlaufverfahren mit den von der Satzung bestimmten Mehrheiten gefasst werden. Der Vorschlag eines Beschlusses ist jedem Mitglied des Vereins vom Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich, per Brief, Ein- schreiben oder E-Mail zu übermitteln. Die Abstimmung über den Vorschlag erfolgt innerhalb einer vom Vorsitzenden des Vorstandes vorgeschlagenen Frist; diese darf nicht kürzer als drei Wochen nach Absendung des Vorschlags sein. Die Stimmabgabe erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Vorstandes. Diese kann schriftlich, per Brief, Einschreiben oder E-Mail erfolgen. Nicht abgegebene Stimmen, Stimmenthaltungen sowie verspätet zugegangene Stimmabgaben gelten als ungültige Stimmen. Im Umlaufver- fahren gefasste Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Vorstands zu unterschreiben. (11) Die Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand auch in rein virtueller Form einberufen und abgehalten werden. Dabei gilt: (a) D ie Mitgliederversammlung in Präsenzform ist gegenüber der virtuellen Mitgliederversammlung vorrangig und kann nur in Aus- nahmefällen durch eine virtuelle Mitgliederversammlung ersetzt werden. Unter welchen Umständen ausnahmsweise eine virtuelle Mitgliederversammlung stattfinden soll, entscheidet der Vorstand. (b) Die Einladungen sämtlicher Mitglieder zur virtuellen Mitgliederversammlung hat schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen und unter Bekanntgabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung zu erfolgen. (c) Die technischen Modalitäten der virtuellen Mitgliederversammlung sind den Mitgliedern unter Beachtung der gesetzlichen Vor- schriften mit der Einladung zu übermitteln. Zugangslinks aber können je nach technischen Gegebenheiten auch kurzfristiger über- mittelt werden oder sich kurzfristig ändern. (d) Zutritt zur virtuellen Mitgliederversammlung sowie Stimmrecht haben die Mitglieder nach Maßgabe dieser Satzung. Die Art und Weise der Stimmausübung legt im Übrigen der Vorstand fest. (e) Die virtuelle Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei der Beschluss- fassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der online bzw. durch Stimmübertragung vertretenen Mitglie- der, so-weit diese Satzung nichts anderes bestimmt.Die sonstigen Bedingungen der virtuellen Mitgliederversammlung (Vertretungs- regelungen, Stimmenzahlen) richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen über Mitgliederversammlung in § 6. §7 KASSENPRÜFER Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der vom Vorstand vorgeschlagen wird, jedoch weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellter des Vereins sein darf. Er übt dieses Amt zwei Jahre ehrenamtlich aus. Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittel-verwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsmäßige und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Der Kassenprüfer hat die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassen- prüfung zu unterrichten. §8 FINANZIERUNG des Vereins (1) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Mitgliedsbeiträge bestimmen sich nach der von der Mitgliederversammlung zu erlassenden Beitragsordnung. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag voll zu entrichten, wenn die Aufnahme des Mitglieds in der ersten Jahreshälfte erfolgt. Andernfalls ist ein hälftiger Beitrag zu zahlen. (2) E ine Änderung der Beitragsordnung kann jeweils nur bis mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres mit Wirkung zum Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres beschlossen werden. §9 SATZUNGSÄNDERUNG, Auflösung des Vereins (1) Ü ber eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des Vereinszwecks entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen. (2) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen. (3) B ei Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfügt die letzte Mitgliederversammlung über das vorhandene Vermögen des Vereins nach Ablösung aller Verbindlichkeiten. Das Vereinsvermögen soll für Zwecke im Sinne dieser Satzung verwendet werden. (4) A ls Liquidatoren werden die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend regelt. § 10 GERICHTSSTAND Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
BEITRAGSORDNUNG // 15 Beitragsordnung der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. (Stand 01.01.2015) Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. hat für ihre Mitgliedschaft gemäß Satzung § 8 (1) folgende Beitragsordnung beschlossen: I. MITGLIEDSKATEGORIEN UND JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRÄGE Die Mitglieder der Initiative Deutsche Zahlungssysteme entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Einstufung in die folgenden Kategorien: Förderer 6.000,00 Euro Premiumpartner 1.000,00 Euro Partner 500,00 Euro Mitglieder 100,00 Euro II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG MITGLIED PARTNER PREMIUM-PARTNER FÖRDERER Beiträge im jährlich erscheinenden Magazin (sofern es thematisch passt) ✔ Freier Eintritt für das Jahresevent ✔ (2 Personen) Zugang zu den Kontakten nur über den Verein* (z. B. Mailingversand, Bekanntmachung von ✔ Veranstaltungen über den Verein) PR-Unterstützung zu IDZ-Themen ✔ ✔ Nutzung von Promotionteams für eigene Aktionen zu Nettokosten ✔ ✔ Sonderkonditionen für das Jahresevent ✔ ✔ ✔ (für 1 Person) (für 2 Personen) (für alle weiteren Personen) attraktive Konditionen für Marketingmaterial ✔ ✔ ✔ strategischer Support bei eigenen Marketingmaßnahmen ✔ ✔ ✔ ✔ Integration in die Außenwirkung ✔ ✔ ✔ ✔ Zusendung des jährlich erscheinenden Magazins ProChip ✔ ✔ ✔ ✔ (3 Stück) (15 Stück) (25 Stück) (50 Stück) * Die Beitragsordnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. III. AUSNAHMEREGELUNGEN / SONDERKONDITIONEN Auf begründeten Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand in Ausnahmefällen einem von den Bestimmungen dieser Beitragsordnung abweichen- den geringeren Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr zustimmen sowie abweichende Zahlungsmodalitäten festlegen. IV. ZAHLUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSMODALITÄTEN 1. M itgliedsbeiträge für das Aufnahmejahr sind in voller Höhe zu entrichten, es sei denn die Aufnahme erfolgt in der zweiten Jahreshälfte, dann ist für das laufende Jahr der halbe Mitgliedsbeitrag zu zahlen. 2. D ie Berechnung der Beiträge der Mitglieder erfolgt zu Jahresbeginn. Die Mitgliedsbeiträge sind zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. 3. D ie Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Auflösung eines Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Perso- nen oder durch Streichung der Mitgliedschaft. Konditionen zum Ende der Vereinsmitgliedschaft sind in der Satzung festgeschrieben.
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